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Stenographisches Protokoll

 

 

 

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171. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich

 

XXV. Gesetzgebungsperiode

 

Mittwoch, 29. März 2017

 

 


Stenographisches Protokoll

171. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich

XXV. Gesetzgebungsperiode                    Mittwoch, 29. März 2017

Dauer der Sitzung

Mittwoch, 29. März 2017: 9.05 – 21.16 Uhr

*****

Tagesordnung

1. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das E-Government-Gesetz, das Zustellgesetz, das Bundesgesetz über die Ausstellung der Apostille nach dem Übereinkommen zur Be­freiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Beglaubigung, die Bundesabga­benordnung, das Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz 2010, das Neugründungs-För­derungsgesetz, das Unternehmensserviceportalgesetz, das Familienlastenausgleichs­gesetz 1967, das GmbH-Gesetz, das Notariatstarifgesetz, das Gerichtsgebührenge­setz, das Arbeitszeitgesetz, das Arbeitsruhegesetz, das Krankenanstalten-Arbeitszeit­gesetz, das Bäckereiarbeiter/innengesetz 1996, das Mutterschutzgesetz 1979, das Kin­der- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetz 1987, das Gleichbehandlungsgesetz, das Heimarbeitsgesetz 1960, das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz, das Behinderteneinstel­lungsgesetz, das Gesundheitstelematikgesetz 2012, das Arzneimittelgesetz, das Rohr­leitungsgesetz und das Kraftfahrgesetz 1967 geändert werden (Deregulierungsge­setz 2017)

2. Punkt: Bundesgesetz über die Grundsätze der Deregulierung (Deregulierungsgrund­sätzegesetz)

3. Punkt: Bericht gemäß § 33 Abs. 6 GOG-NR über das Verlangen auf Einsetzung ei­nes Untersuchungsausschusses gemäß § 33 GOG-NR über das Kampfflugzeugsys­tem „Eurofighter Typhoon“

4. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Wasserrechtsgesetz 1959, das Umweltverträg­lichkeitsprüfungsgesetz 2000, das Immissionsschutzgesetz – Luft, das Klimaschutzge­setz, das Umweltförderungsgesetz, das Bundesluftreinhaltegesetz, das Altlastensanie­rungsgesetz, das Chemikaliengesetz 1996, das Gesundheits- und Ernährungssicher­heitsgesetz, das Pflanzenschutzgesetz 2011, das Düngemittelgesetz 1994, das Futter­mittelgesetz 1999, das BFW-Gesetz, das Rebenverkehrsgesetz 1996, das Produkten­börsegesetz, das Bundesgesetz über die Bundesämter für Landwirtschaft und die land­wirtschaftlichen Bundesanstalten, das Klima- und Energiefondsgesetz 2007 und das Spanische Hofreitschule-Gesetz geändert und das Bundesgesetz zur Schaffung eines Gütezeichens für Holz und Holzprodukte aus nachhaltiger Nutzung, das Börsesensale-Gesetz und das Bundesgesetz über das Bundesamt für Wasserwirtschaft aufgehoben werden (Verwaltungsreformgesetz BMLFUW)

5. Punkt: Bericht über den Antrag 2030/A(E) der Abgeordneten Walter Rauch, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend die Straffung und Entbürokratisierung der Verfahren nach dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000


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6. Punkt: Bericht über den Antrag 2034/A(E) der Abgeordneten Michael Bernhard, Kol­leginnen und Kollegen betreffend klare Rahmenbedingungen für Verfahren bei Infra­strukturprojekten (1538 d.B.)

7. Punkt: Bericht über den Antrag 2041/A(E) der Abgeordneten Ulrike Weigerstorfer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Human Biomonitoring“

8. Punkt: Bericht des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Was­serwirtschaft betreffend Jahresvorschau der Europäischen Kommission 2017 sowie dem operativen Arbeitsprogramm des Rates

9. Punkt: Bericht über den Antrag 1434/A(E) der Abgeordneten Leopold Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Geschützte geografische Angaben (g.g.A)“

10. Punkt: Bericht über den Antrag 1393/A(E) der Abgeordneten Harald Jannach, Kol­leginnen und Kollegen betreffend Änderung der AMA-Gütesiegel-Richtlinie für Be- und Verarbeitungsprodukte hinsichtlich der erlaubten Toleranzgrenzen für Gewürze und Früchte in österreichischen Produkten

11. Punkt: Bericht über die Bürgerinitiative (80/BI) betreffend „FAIRE LEBENSMITTEL“

12. Punkt: Bericht des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend EU-Vorhaben Jahresvorschau 2017, Verwaltungsbereich Wirtschaft

13. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Ökostromgesetz 2012, das Elektrizitätswirt­schafts- und -organisationsgesetz 2010, das Gaswirtschaftsgesetz 2011, das KWK-Punk­te-Gesetz und das Energie-Control-Gesetz geändert werden, sowie das Bundesgesetz, mit dem zusätzliche Mittel aus von der Energie-Control Austria verwaltetem Sonderver­mögen bereitgestellt werden, erlassen wird (Absetzung dieses Tagesordnungspunktes siehe bitte S. 59)

14. Punkt: Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und dem Mi­nisterrat Bosnien und Herzegowinas über die wissenschaftlich-technologische Zusam­menarbeit

15. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Bundeshaushaltsgesetz 2013, das Bundesfi­nanzierungsgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche So­zialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kran­ken- und Unfallversicherungsgesetz und das Notarversicherungsgesetz 1972 geändert werden

16. Punkt: Bericht und Antrag über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bundesfinanzrahmengesetz 2017 bis 2020 geändert wird

17. Punkt: Abkommen zwischen der Republik Österreich und Jersey zur Beendigung des Abkommens über die Besteuerung von Zinserträgen

18. Punkt: Abkommen zwischen der Republik Österreich und Guernsey zur Beendi­gung des Abkommens über die Besteuerung von Zinserträgen

19. Punkt: Abkommen zwischen der Republik Österreich und Isle of Man zur Been­digung des Abkommens über die Besteuerung von Zinserträgen

20. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Flugabgabegesetz geändert wird

21. Punkt: Bericht über den Antrag 2050/A der Abgeordneten Ing. Mag. Werner Groiß, Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ausfuhrfinanzierungsförderungsgesetz geändert wird

22. Punkt: Bericht über den Antrag 2049/A der Abgeordneten Ing. Mag. Werner Groiß, Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ausfuhrförderungsgesetz geändert wird


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23. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das IAKW-Finanzierungsgesetz geändert wird

24. Punkt: Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die unentgeltliche Eigen­tumsübertragung von Liegenschaften und Mobilien des Bundes an das Land Salzburg erlassen und das Bundesimmobiliengesetz geändert wird

25. Punkt: Sammelbericht über die Petitionen Nr. 67, 75, 94 und 102 sowie über die Bürgerinitiativen Nr. 69, 98 und 99, 105 und 110

26. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungs­gesetz – B-VG, BGBl. Nr. 1/1930, geändert wird (2027/A)

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Inhalt

Personalien

Verhinderungen .............................................................................................................. 32

Ordnungsrufe ..............................................................................................  102, 210, 216

Geschäftsbehandlung

Antrag der Abgeordneten Mag. Josef Lettenbichler, Wolfgang Katzian, Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen, gemäß § 49 Abs. 5 der Geschäftsordnung den 13. Punkt: Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie über die Regierungsvorlage (1519 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Ökostromgesetz 2012, das Elektrizitätswirtschafts- und ‑organisationsge­setz 2010, das Gaswirtschaftsgesetz 2011, das KWK-Punkte-Gesetz und das Energie-Control-Gesetz geändert werden, sowie das Bundesgesetz, mit dem zu­sätzliche Mittel aus von der Energie-Control Austria verwalteten Sondervermögen bereitgestellt werden, erlassen wird (1527 d.B.), von der Tagesordnung abzuset­zen – Annahme .................................................................................................................  59, 59

Redezeitbeschränkung nach Beratung in der Präsidialkonferenz gemäß § 57 Abs. 5 der Geschäftsordnung ......................................................................................................................................... 59

Verlangen auf Durchführung einer namentlichen Abstimmung ................................... 92

Unterbrechung der Sitzung .......................................................................................... 92

Aktuelle Stunde (47.)

Thema: „Leistbares Wohnen für alle! Endlich umsetzen statt inszenieren.“ ...... 32

Redner/Rednerinnen:

Dr. Eva Glawischnig-Piesczek .................................................................................... 32

Bundesminister Dr. Wolfgang Brandstetter ............................................................. 35

Mag. Ruth Becher ......................................................................................................... 37

Johann Singer .............................................................................................................. 39

Mag. Philipp Schrangl .................................................................................................. 40

Mag. Albert Steinhauser .............................................................................................. 42

Mag. Gerald Loacker .................................................................................................... 43

Ing. Robert Lugar ......................................................................................................... 45

Katharina Kucharowits ................................................................................................ 46

Mag. Michaela Steinacker ............................................................................................ 48


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Peter Wurm ................................................................................................................... 50

Dr. Gabriela Moser ....................................................................................................... 51

Claudia Angela Gamon, MSc (WU) ............................................................................ 53

Leopold Steinbichler .................................................................................................... 54

Rupert Doppler ............................................................................................................. 56

Gerhard Schmid ........................................................................................................... 56

Bundesregierung

Vertretungsschreiben ..................................................................................................... 32

Rechnungshof

Verlangen gemäß § 99 Abs. 2 der Geschäftsordnung im Zusammenhang mit dem Antrag 2087/A betreffend Gebarungsüberprüfung ................................................................................................ 250

Ausschüsse

Zuweisungen .........................................................................................................  57, 250

Unvereinbarkeitsangelegenheiten

Zwölfter Bericht des Unvereinbarkeitsausschusses ...................................................... 59

Verhandlungen

Gemeinsame Beratung über

1. Punkt: Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (1457 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das E-Government-Gesetz, das Zustellge­setz, das Bundesgesetz über die Ausstellung der Apostille nach dem Überein­kommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Beglaubi­gung, die Bundesabgabenordnung, das Abgabenverwaltungsorganisationsge­setz 2010, das Neugründungs­Förderungsgesetz, das Unternehmensservicepor­talgesetz, das Familienlastenausgleichsgesetz 1967, das GmbH-Gesetz, das No­tariatstarifgesetz, das Gerichtsgebührengesetz, das Arbeitszeitgesetz, das Ar­beitsruhegesetz, das Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz, das Bäckereiarbeiter/in­nengesetz 1996, das Mutterschutzgesetz 1979, das Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetz 1987, das Gleichbehandlungsgesetz, das Heimarbeitsge­setz 1960, das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz, das Behinderteneinstellungsge­setz, das Gesundheitstelematikgesetz 2012, das Arzneimittelgesetz, das Rohr­leitungsgesetz und das Kraftfahrgesetz 1967 geändert werden (Deregulierungs­gesetz 2017) (1569 d.B.) ...................................................................... 60

2. Punkt: Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (1503 d.B.): Bundesgesetz über die Grundsätze der Deregulierung (Deregulie­rungsgrundsätzegesetz) (1570 d.B.) ...... 60

Redner/Rednerinnen:

MMMag. Dr. Axel Kassegger ....................................................................................... 60

Dr. Christoph Matznetter ............................................................................................. 62

Mag. Christiane Brunner ............................................................................................. 63

Mag. Michaela Steinacker ............................................................................................ 64

Mag. Gerald Loacker .................................................................................................... 65

Dr. Josef Cap ................................................................................................................ 67

Christoph Hagen .......................................................................................................... 70

Rouven Ertlschweiger, MSc ........................................................................................ 71

Mag. Harald Stefan ....................................................................................................... 72

Angela Lueger .............................................................................................................. 80


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Georg Willi .................................................................................................................... 82

Dr. Reinhold Lopatka ................................................................................................... 83

Mag. Nikolaus Alm ....................................................................................................... 84

Sigrid Maurer ................................................................................................................ 85

Mag. Dr. Wolfgang Zinggl ............................................................................................ 86

Mag. Birgit Schatz ........................................................................................................ 86

Rupert Doppler ............................................................................................................. 87

Gerhard Schmid ........................................................................................................... 87

Heinz-Christian Strache .............................................................................................. 88

Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend notwendige und zeitgemäße Deregulierungsgrundsätze­gesetze – Ablehnung ......  66, 92

Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen betreffend rasche Anwendung des Deregulierungsgrundsätzegesetzes auf brisante Probleme Österreichs – Ablehnung (namentliche Abstimmung) .....................................................................................  76, 92

Annahme der beiden Gesetzentwürfe in 1569 und 1570 d.B. ....................................... 91

Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 1569 d.B. beigedruckten Ent­schließung betreffend Begleitmaßnahmen zur rascheren und einfacheren Grün­dung von Unternehmen (E 192)                          91

3. Punkt: Bericht des Geschäftsordnungsausschusses gemäß § 33 Abs. 6 GOG-NR über das Verlangen auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses ge­mäß § 33 GOG-NR über das Kampfflugzeugsystem „Eurofighter Typhoon“ (3/US/1582 d.B.) ........................................................................ 94

Redner/Rednerinnen:

Otto Pendl ..................................................................................................................... 95

Gabriele Tamandl ......................................................................................................... 97

Dr. Walter Rosenkranz ................................................................................................ 98

Dr. Peter Pilz ................................................................................................................. 99

Michael Bernhard ....................................................................................................... 101

Leopold Steinbichler .................................................................................................. 101

Mag. Bernd Schönegger ............................................................................................ 103

Dr. Reinhard Eugen Bösch ....................................................................................... 104

Dr. Gabriela Moser ..................................................................................................... 105

Christoph Hagen ........................................................................................................ 106

Einsetzung des Untersuchungsausschusses gemäß § 33 Abs. 9 GOG über das Kampfflugzeugsystem „Eurofighter Typhoon“ mit 29. März 2017 (3/US) .......................................................... 94

Gemeinsame Beratung über

4. Punkt: Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (1456 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Wasserrechtsgesetz 1959, das Umwelt­verträglichkeitsprüfungsgesetz 2000, das Immissionsschutzgesetz – Luft, das Kli­maschutzgesetz, das Umweltförderungsgesetz, das Bundesluftreinhaltegesetz, das Altlastensanierungsgesetz, das Chemikaliengesetz 1996, das Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz, das Pflanzenschutzgesetz 2011, das Düngemittel­gesetz 1994, das Futtermittelgesetz 1999, das BFW-Gesetz, das Rebenverkehrs­gesetz 1996, das Produktenbörsegesetz, das Bundesgesetz über die Bundes­ämter für Landwirtschaft und die landwirtschaftlichen Bundesanstalten, das Kli­ma- und Energiefondsgesetz 2007 und das Spanische Hofreitschule-Gesetz ge­ändert und das Bundesgesetz zur Schaffung eines Gütezeichens für Holz und Holzprodukte aus nachhaltiger Nutzung, das Börsesensale-Gesetz und das Bun-


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desgesetz über das Bundesamt für Wasserwirtschaft aufgehoben werden (Ver­waltungsreformgesetz BMLFUW) (1568 d.B.) ............................................................. 107

5. Punkt: Bericht des Umweltausschusses über den Antrag 2030/A(E) der Ab­geordneten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Straffung und Entbürokratisierung der Verfahren nach dem Umweltverträglichkeitsprüfungsge­setz 2000 (1537 d.B.) ............................................ 108

6. Punkt: Bericht des Umweltausschusses über den Antrag 2034/A(E) der Ab­geordneten Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen betreffend klare Rah­menbedingungen für Verfahren bei Infrastrukturprojekten (1538 d.B.) .................................................................................................................... 108

Redner/Rednerinnen:

Walter Rauch .............................................................................................................. 108

Johann Höfinger ......................................................................................................... 110

Mag. Christiane Brunner ........................................................................................... 112

Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger ............................................................................... 115

Michael Bernhard ....................................................................................................... 116

Johann Singer ............................................................................................................ 117

Leopold Steinbichler .................................................................................................. 118

Rudolf Plessl ............................................................................................................... 119

Bundesminister Dipl.-Ing. Andrä Rupprechter ....................................................... 120

Rupert Doppler ........................................................................................................... 121

Martina Diesner-Wais ................................................................................................. 122

Ulrike Weigerstorfer ................................................................................................... 122

Walter Bacher ............................................................................................................. 123

Erwin Preiner .............................................................................................................. 124

Mag. Elisabeth Grossmann ....................................................................................... 124

Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Christiane Brunner, Kollegin­nen und Kollegen betreffend UVP-Pflicht für industrielle Gemüseproduktion – Ab­lehnung .............................  114, 125

Annahme des Gesetzentwurfes in 1568 d.B. ............................................................... 125

Kenntnisnahme der beiden Ausschussberichte 1537 und 1538 d.B. ........................... 125

7. Punkt: Bericht des Umweltausschusses über den Antrag 2041/A(E) der Abge­ordneten Ulrike Weigerstorfer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Human Bio­monitoring“ (1539 d.B.)               126

Redner/Rednerinnen:

Walter Rauch .............................................................................................................. 126

Dipl.-Ing. Georg Strasser .......................................................................................... 126

Mag. Christiane Brunner ........................................................................................... 127

Mag. Karin Greiner ..................................................................................................... 128

Ulrike Weigerstorfer ................................................................................................... 128

Bundesminister Dipl.-Ing. Andrä Rupprechter ....................................................... 129

Angela Fichtinger ....................................................................................................... 130

Harry Buchmayr ......................................................................................................... 130

Wolfgang Knes ........................................................................................................... 131

Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 1539 d.B. hinsichtlich des Antra­ges 2041/A(E)               131

Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 1539 d.B. beigedruckten Ent­schließung betreffend „Human Biomonitoring“ (E 193) ................................................................................................. 131

8. Punkt: Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft über den Be­richt des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirt-


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schaft betreffend Jahresvorschau der Europäischen Kommission 2017 sowie dem operativen Arbeitsprogramm des Rates (III-351/1554 d.B.)                          132

Redner/Rednerinnen:

Harald Jannach ........................................................................................................... 132

Franz Leonhard Eßl ................................................................................................... 133

Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber ........................................................................... 134

Erwin Preiner .............................................................................................................. 135

Leopold Steinbichler .........................................................................................  137, 151

Josef Schellhorn ........................................................................................................ 138

Josef A. Riemer .......................................................................................................... 139

Jakob Auer .................................................................................................................. 141

Mag. Christiane Brunner ..................................................................................  142, 150

Bundesminister Dipl.-Ing. Andrä Rupprechter ....................................................... 143

Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber (tatsächliche Berichtigungen) ..................  145, 150

Leopold Steinbichler (tatsächliche Berichtigung) ...................................................... 145

Marianne Gusenbauer-Jäger .................................................................................... 145

Ing. Christian Höbart ................................................................................................. 146

Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich ................................................................................ 147

Rupert Doppler ........................................................................................................... 148

Fritz Grillitsch ............................................................................................................. 149

Entschließungsantrag der Abgeordneten Leopold Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Qualitätsgütesiegel-Gesetz“ – Ablehnung ..........................................................  152, 154

Kenntnisnahme des Berichtes III-351 d.B. ................................................................... 154

Gemeinsame Beratung über

9. Punkt: Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft über den An­trag 1434/A(E) der Abgeordneten Leopold Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Geschützte geografische Angaben (g.g.A)“ (1555 d.B.) ....................................................................................................... 155

10. Punkt: Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft über den An­trag 1393/A(E) der Abgeordneten Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen be­treffend Änderung der AMA-Gütesiegel-Richtlinie für Be- und Verarbeitungspro­dukte hinsichtlich der erlaubten Toleranzgrenzen für Gewürze und Früchte in ös­terreichischen Produkten (1556 d.B.) .......................................................................... 155

11. Punkt: Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft über die Bür­gerinitiative (80/BI) betreffend „FAIRE LEBENSMITTEL“ (1557 d.B.) ........................................................................ 155

Redner/Rednerinnen:

Ing. Wolfgang Klinger ................................................................................................ 155

Ing. Manfred Hofinger ................................................................................................ 156

Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber ........................................................................... 157

Ing. Markus Vogl ......................................................................................................... 158

Josef Schellhorn ........................................................................................................ 159

Johannes Schmuckenschlager ................................................................................ 160

Leopold Steinbichler .................................................................................................. 161

Cornelia Ecker ............................................................................................................ 164

Bundesminister Dipl.-Ing. Andrä Rupprechter ....................................................... 165

Mag. Gerald Hauser ................................................................................................... 167

Norbert Sieber ............................................................................................................ 168

Edith Mühlberghuber ................................................................................................. 168

Harald Jannach ........................................................................................................... 169

Rupert Doppler ........................................................................................................... 170

Entschließungsantrag der Abgeordneten Leopold Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Faire Lebensmittel“ – Ablehnung ..................................................................................  163, 171


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Kenntnisnahme der drei Ausschussberichte 1555, 1556 und 1557 d.B. ..................... 171

12. Punkt: Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie über den Bericht des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend EU-Vorhaben Jahresvorschau 2017, Verwaltungsbereich Wirtschaft (III‑349/1526 d.B.)                                                                                                              171

Redner/Rednerinnen:

Bernhard Themessl .................................................................................................... 172

Peter Haubner ............................................................................................................. 173

Mag. Werner Kogler ................................................................................................... 174

Dr. Christoph Matznetter ........................................................................................... 175

Leopold Steinbichler .................................................................................................. 177

Josef Schellhorn ........................................................................................................ 177

Ing. Christian Höbart ................................................................................................. 179

Cornelia Ecker ............................................................................................................ 180

Dr. Ruperta Lichtenecker .......................................................................................... 181

Dr. Angelika Winzig ................................................................................................... 182

Rupert Doppler ........................................................................................................... 183

Wolfgang Katzian ....................................................................................................... 184

Johann Singer ............................................................................................................ 184

Rainer Wimmer ........................................................................................................... 185

Mag. Andreas Hanger ................................................................................................ 186

Walter Schopf ............................................................................................................. 187

Mag. Josef Lettenbichler ........................................................................................... 188

Franz Kirchgatterer .................................................................................................... 189

Kenntnisnahme des Berichtes III-349 d.B. ................................................................... 189

13. Punkt: Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie über die Regie­rungsvorlage (1519 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Ökostromgesetz 2012, das Elektrizitätswirtschafts- und ‑organisationsgesetz 2010, das Gaswirtschaftsge­setz 2011, das KWK-Punkte-Gesetz und das Energie-Control-Gesetz geändert werden, sowie das Bundesgesetz, mit dem zusätzliche Mittel aus von der Ener­gie-Control Austria verwaltetem Sondervermögen bereitgestellt werden, erlassen wird (1527 d.B.) (Absetzung dieses Tagesordnungspunktes siehe bitte S. 59)

14. Punkt: Bericht des Wissenschaftsausschusses über die Regierungsvorlage (1370 d.B.): Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und dem Ministerrat Bosnien und Herzegowinas über die wissenschaftlich-technolo­gische Zusammenarbeit (1505 d.B.) .................................. 189

Redner/Rednerinnen:

Dr. Karlheinz Töchterle ............................................................................................. 189

Mag. Andrea Kuntzl ................................................................................................ ... 190

Dr. Andreas F. Karlsböck .......................................................................................... 191

Mag. Dr. Beatrix Karl .................................................................................................. 191

Genehmigung des Staatsvertrages in 1505 d.B. ......................................................... 192

Gemeinsame Beratung über

15. Punkt: Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (1514 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundeshaushaltsgesetz 2013, das Bun­desfinanzierungsgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Ge­werbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz und das Notarversiche­rungsgesetz 1972 geändert werden (1566 d.B.) .......................................................... 192


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16. Punkt: Bericht und Antrag des Budgetausschusses über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bundesfinanzrahmengesetz 2017 bis 2020 geän­dert wird (1567 d.B.) ....................... 192

Redner/Rednerinnen:

Mag. Bruno Rossmann .............................................................................................. 192

Gabriele Tamandl ....................................................................................................... 197

Dr. Rainer Hable ......................................................................................................... 198

Dr. Christoph Matznetter ........................................................................................... 199

Mag. Roman Haider .................................................................................................... 200

Bundesminister Dr. Johann Georg Schelling ......................................................... 200

Gabriel Obernosterer ................................................................................................. 202

Johann Hell ................................................................................................................. 203

Ing. Robert Lugar ....................................................................................................... 203

Annahme der beiden Gesetzentwürfe in 1566 und 1567 d.B. ..................................... 204

Gemeinsame Beratung über

17. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (1500 d.B.): Abkommen zwischen der Republik Österreich und Jersey zur Beendigung des Ab­kommens über die Besteuerung von Zinserträgen (1558 d.B.) .................................................................................................................... 205

18. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (1501 d.B.): Abkommen zwischen der Republik Österreich und Guernsey zur Beendigung des Abkommens über die Besteuerung von Zinserträgen (1559 d.B.) .................................................................................................................... 205

19. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (1502 d.B.): Abkommen zwischen der Republik Österreich und Isle of Man zur Beendigung des Abkommens über die Besteuerung von Zinserträgen (1560 d.B.) .................................................................................................................... 205

Redner:

Dr. Christoph Matznetter ........................................................................................... 205

Genehmigung der drei Staatsverträge in 1558, 1559 und 1560 d.B. ........................... 206

20. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (1524 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Flugabgabegesetz geändert wird (1561 d.B.) ........................................................ 206

Redner/Rednerinnen:

Georg Willi .................................................................................................................. 206

Andreas Ottenschläger ............................................................................................. 207

Hermann Lipitsch ....................................................................................................... 208

Dipl.-Ing. Gerhard Deimek ......................................................................................... 209

Michael Bernhard ....................................................................................................... 211

Ing. Hermann Schultes .............................................................................................. 212

Gerhard Schmid ......................................................................................................... 213

Mag. Christiane Brunner ........................................................................................... 214

Gabriel Obernosterer ................................................................................................. 215

Mag. Werner Kogler ................................................................................................... 216

Annahme des Gesetzentwurfes in 1561 d.B. ............................................................... 217

Gemeinsame Beratung über

21. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über den Antrag 2050/A der Abge­ordneten Ing. Mag. Werner Groiß, Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ausfuhrfinanzierungsförderungsge­setz geändert wird (1562 d.B.) .............................. 217


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll171. Sitzung / Seite 10

22. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über den Antrag 2049/A der Abge­ordneten Ing. Mag. Werner Groiß, Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ausfuhrförderungsgesetz geändert wird (1563 d.B.) ................................................... 217

Redner/Rednerinnen:

Ing. Mag. Werner Groiß ............................................................................................. 217

Petra Bayr, MA ............................................................................................................ 218

Tanja Windbüchler-Souschill .................................................................................... 219

Nurten Yılmaz ............................................................................................................. 222

Entschließungsantrag der Abgeordneten Tanja Windbüchler-Souschill, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend verpflichtende Einhaltung der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte und UN-Leitlinien zu Land durch die Oester­reichische Entwicklungsbank – Ablehnung .  220, 222

Annahme der beiden Gesetzentwürfe in 1562 und 1563 d.B. ..................................... 222

Gemeinsame Beratung über

23. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (1414 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das IAKW-Finanzierungsgesetz geändert wird (1564 d.B.)                                                     223

24. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (1415 d.B.): Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die unentgeltliche Eigentums­übertragung von Liegenschaften und Mobilien des Bundes an das Land Salzburg erlassen und das Bundesimmobiliengesetz geändert wird (1565 d.B.)     ............................................................................................................................. 223

Redner/Rednerinnen:

Rupert Doppler ........................................................................................................... 223

Peter Haubner ............................................................................................................. 223

Mag. Maximilian Unterrainer ..................................................................................... 224

Mag. Andreas Zakostelsky ........................................................................................ 225

Marianne Gusenbauer-Jäger .................................................................................... 226

Gerhard Schmid ......................................................................................................... 226

Annahme der beiden Gesetzentwürfe in 1564 und 1565 d.B. ..................................... 227

25. Punkt: Sammelbericht des Ausschusses für Petitionen und Bürgerinitiativen über die Petitionen Nr. 67, 75, 94 und 102 sowie über die Bürgerinitiativen Nr. 69, 98 und 99, 105 und 110 (1576 d.B.)                       227

Redner/Rednerinnen:

Carmen Schimanek .................................................................................................... 227

Hermann Lipitsch ....................................................................................................... 228

Peter Wurm ................................................................................................................. 229

Hermann Gahr ............................................................................................................ 230

Christian Hafenecker, MA ......................................................................................... 231

Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber ........................................................................... 232

Rupert Doppler ........................................................................................................... 233

Michael Bernhard ....................................................................................................... 234

Martina Schenk ........................................................................................................... 235

Johann Hell ................................................................................................................. 236

Mag. Wolfgang Gerstl ................................................................................................ 237

Claudia Angela Gamon, MSc (WU) .......................................................................... 238

Petra Bayr, MA ............................................................................................................ 240

Mag. Friedrich Ofenauer ............................................................................................ 241

Dietmar Keck .............................................................................................................. 241

Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller .................................................................... 242


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll171. Sitzung / Seite 11

Ulrike Königsberger-Ludwig .................................................................................... 243

Fritz Grillitsch ............................................................................................................. 243

Erwin Preiner .............................................................................................................. 244

Mag. Johannes Rauch ............................................................................................... 245

Johann Hechtl ............................................................................................................. 245

Dr. Marcus Franz ........................................................................................................ 246

Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 1576 d.B. .................................................... 247

26. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kollegin­nen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bun­des-Verfassungsgesetz – B-VG, BGBl. Nr. 1/1930, geändert wird (2027/A) ................................................................................................................ 248

Redner/Rednerinnen:

Mag. Günther Kumpitsch .......................................................................................... 248

Elmar Mayer ................................................................................................................ 249

Ing. Manfred Hofinger ................................................................................................ 249

Dr. Gabriela Moser ..................................................................................................... 250

Zuweisung des Antrages 2027/A an den Verfassungsausschuss ............................... 250

Eingebracht wurden

Petition .......................................................................................................................... 58

Ergänzung zu: Petition betreffend „Vorschlag für ein Bundesverfassungsgesetz be­treffend den Schutz der Rechte künftiger Generationen“ (Ordnungsnummer 98) (überreicht vom Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber)

Regierungsvorlagen .................................................................................................... 57

1583: Kommunalinvestitionsgesetz 2017 – KIG 2017

1584: Bundesgesetz, mit dem das Pflanzgutgesetz 1997 geändert wird

1585: Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz zur Arbeitsmarktintegration von arbeitsfähigen Asylberechtigten und subsidiär Schutzberechtigten sowie Asylwer­berInnen, bei denen die Zuerkennung des internationalen Schutzes wahrschein­lich ist, im Rahmen eines Integrationsjahres (Integrationsjahrgesetz – IJG) erlas­sen wird und das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz geändert wird (Arbeits­marktintegrationsgesetz)

1586: Bundesgesetz, mit dem ein Integrationsgesetz und ein Anti-Gesichtsver­hüllungsgesetz erlassen sowie das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz, das Asylgesetz 2005, das Fremdenpolizeigesetz 2005, das Staatsbürgerschaftsge­setz 1985 und die Straßenverkehrsordnung 1960 geändert werden

1587: Bundesgesetz, mit dem das Bundesstraßen-Mautgesetz 2002 geändert wird

1588: Insolvenzrechtsänderungsgesetz 2017 – IRÄG 2017

1589: Bundesgesetz, mit dem das Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsge­setz und das Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz geändert werden

Berichte ......................................................................................................................... 58

III-361: Bericht Reihe Bund 2017/10; Rechnungshof

III-362: Bericht Reihe Bund 2017/11; Rechnungshof


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll171. Sitzung / Seite 12

III-366: Bericht Reihe Bund 2017/12; Rechnungshof

III-367: Bericht Reihe Bund 2017/13; Rechnungshof

Unterrichtung gemäß Art. 50 Abs. 5 B-VG ................................................................ 58

Aufnahme der Verhandlungen über ein Multilaterales Übereinkommen zur Um­setzung von Maßnahmen betreffend Steuerabkommen zur Vermeidung der Ver­minderung von Bemessungsgrundlagen und Gewinnverlagerung

Aufnahme der Verhandlungen über die Änderung des Abkommens zwischen der Regierung der Republik Österreich und dem Ministerrat der Republik Albanien über die Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur, der Bildung und der Wis­senschaft

Anträge der Abgeordneten

Jürgen Schabhüttl, Mag. Michael Hammer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Versammlungsgesetz 1953 geändert wird (2063/A)

Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Jurisdiktionsnorm (JN), das Gerichtsorganisationsgesetz (GOG), das Einfüh­rungsgesetz zur Zivilprozessordnung (EGZPO), die Zivilprozessordnung 1895, das Gesetz vom 3. Mai 1868 zur Regelung des Verfahrens bei den Eidesablegungen vor Gericht, das Gebrauchsmustergesetz, das Patentgesetz, die Strafprozessord­nung 1975 (StPO) und das Strafgesetzbuch 1974 (StGB), geändert werden (Gelöbnis-Harmonisierungsgesetz 2017) (2064/A)

Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Parteiengesetz 2012 geändert wird (2065/A)

Mag. Nikolaus Alm, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit
dem das Bundesgesetz über die Einrichtung einer Kommunikationsbehörde Austria („KommAustria“) (KommAustria-Gesetz – KOG) geändert wird (2066/A)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ärztegesetz und das Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetz geändert wird (2067/A)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Jährliche Pensionskon­tomitteilung zur Bewusstseinsbildung für ein höheres Pensionsantrittsalter (2068/A)(E)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Klare Prioritätensetzung bei Österreichs Bewerbung um den Standort der EMA (2069/A)(E)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ausweisung von Pen­sionsansprüchen aus betrieblicher Vorsorge auf dem Pensionskonto (2070/A)(E)

Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen betreffend Neutralitätsgebot für Ge­richte und Staatsanwaltschaft (2071/A)(E)

Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen betreffend Parteistellung für AnrainerIn­nen im UVP-Feststellungsverfahren (2072/A)(E)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll171. Sitzung / Seite 13

Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schaffung eines Bundesna­turschutzgesetzes (2073/A)(E)

Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen betreffend grundlegende Reform der Raum­ordnung (2074/A)(E)

Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen betreffend 2,5-Hektar-Flächenziel (2075/A)(E)

Gerhard Schmid, Kolleginnen und Kollegen betreffend Maßnahmen zum Brandschutz bei Vollwärmeschutzfassaden (2076/A)(E)

Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Übergangsfrist für ein­kommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld (2077/A)(E)

Dr. Eva Mückstein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verbesserungen im Bereich Cannabismedizin (2078/A)(E)

Georg Willi, Kolleginnen und Kollegen betreffend 200. Geburtstag des Fahrrads: Je­des Kind in Österreich lernt sicher Radfahren! (2079/A)(E)

Georg Willi, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verwaltungsvereinfachung bei der Eisenbahn (2080/A)(E)

Matthias Köchl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Gewerbeordnung 1994 (GewO) abgeändert wird (2081/A)

Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz (GSVG) geändert wird (2082/A)

Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 geändert wird (2083/A)

Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Gesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz in der Fassung des BGBl. I Nr. 33/2107 ab­geändert wird (2084/A)

Dr. Ruperta Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Evaluierung der For­schungsförderlandschaft und Schwerpunktsetzung (2085/A)(E)

Sigrid Maurer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Stipendien für gefährdete Wissen­schaftlerInnen (2086/A)(E)

Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend Überprüfung der Fi­nanzbehörden hinsichtlich Informationsaustausch in Steuerangelegenheiten (2087/A und Zu 2087/A)

Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Rechtssicherheit für das Rettungsverbundsystem (2088/A)(E)

Mag. Nikolaus Alm, Kolleginnen und Kollegen betreffend ÖsterreicherInnen auf dem Mond (2089/A)(E)

Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen betreffend Umsetzung der Aarhus-Kon­vention (2090/A)(E)

Leopold Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Kennzeichnung von ver­arbeiteten Eiern“ (2091/A)(E)

Leopold Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Qualitätsgütesiegel-Ge­setz“ (2092/A)(E)

Anton Heinzl, Andreas Ottenschläger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem das Güterbeförderungsgesetz 1995 geändert wird (2093/A)

Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen betreffend Abstellen von KFZ mit Wechselkennzeichen auf öffentlichem Grund (2094/A)(E)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll171. Sitzung / Seite 14

Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen betreffend Anwendungstauglichkeit des Sys­tems Smart-Meter (2095/A)(E)

Anfragen der Abgeordneten

Franz Kirchgatterer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Zigarettenschmuggel (12375/J)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissen­schaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Zusatzversicherungen für Mitarbeiter der Wirtschaftskammer (12376/J)

Petra Bayr, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Inte­gration und Äußeres betreffend die Förderung des Südwind Magazins (12377/J)

Gerhard Schmid, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres be­treffend türkische Wahlkampfauftritte (12378/J)

Gerhard Schmid, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesver­teidigung und Sport betreffend EU-Armee (12379/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Bienensterben (12380/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen betreffend Elektrostimulationsanzug (12381/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung be­treffend persönliche/politische Verantwortung (12382/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres be­treffend Telefonbetrüger (12383/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, In­novation und Technologie betreffend Postpartner (12384/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Laserlabel für Bioobst und -ge­müse (12385/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen betreffend Landärztemangel (12386/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen betreffend Notärztemangel (12387/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen betreffend Gefahr für die Kindesentwicklung durch Smartphones und Tab­lets (12388/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen betreffend Kosten für Zahnbehandlungen (12389/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres be­treffend Hausverbot für Flüchtlinge (12390/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen betreffend Kontrolle der Krankenstände (12391/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen betreffend Ärztemangel in der Strahlentherapie (12392/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll171. Sitzung / Seite 15

Dr. Johannes Jarolim, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Handlungsbedarf ange­sichts des grausamen, internationalen Handels mit Pferdeblut für Schweinezuchten in Österreich und Europa (12393/J)

Dr. Johannes Jarolim, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Videoüberwachung in Schlachthöfen (12394/J)

Ing. Waltraud Dietrich, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend „1000 Euro Ausgleichszulagenbezieher“ (12395/J)

Ing. Waltraud Dietrich, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend „Blue Card Beschäftigte in Österreich“ (12396/J)

Ulrike Weigerstorfer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesund­heit und Frauen betreffend „Impfschäden“ (12397/J)

Leopold Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend „AMA-Drittschuldnererklärung“ (12398/J)

Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres be­treffend Vorkommnis Weihnachtsfeier in Graz 2016 (12399/J)

Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend pensionsbegründete Anrechnung der Kin­dererziehungszeiten (12400/J)

Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Artikel über radioaktives Jod (12401/J)

Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Artikel über Brennstoffzellen-Autos im Manager Magazin vom 18.01.2017 (12402/J)

Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissen­schaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Artikel über Brennstoffzellen-Autos im Ma­nager Magazin vom 18.01.2017 (12403/J)

Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen betreffend Beschäftigung von Jugendlichen im BMGF (12404/J)

Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, For­schung und Wirtschaft betreffend Beschäftigung von Jugendlichen im BMWFW (12405/J)

Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innova­tion und Technologie betreffend Beschäftigung von Jugendlichen im BMVIT (12406/J)

Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidi­gung und Sport betreffend Beschäftigung von Jugendlichen im BMLVS (12407/J)

Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forst­wirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Beschäftigung von Jugendlichen im BMLFUW (12408/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll171. Sitzung / Seite 16

Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend Beschäftigung von Jugendlichen im Bundesminis­terium für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien (12409/J)

Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend Beschäftigung von Jugendlichen im BMJ (12410/J)

Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Familien und Jugend betreffend Beschäftigung von Jugendlichen im BMFJ (12411/J)

Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Beschäftigung von Jugendlichen im BMI (12412/J)

Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betref­fend Beschäftigung von Jugendlichen im BMF (12413/J)

Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend Beschäftigung von Jugendlichen im BMEIA (12414/J)

Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Beschäftigung von Jugendlichen im BMASK (12415/J)

Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung betreffend Beschäftigung von Jugendlichen im BMB (12416/J)

Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Regelung für die Veröffentlichung von Rückrufaktionen (12417/J)

Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Firma Euronet, Bankomatgebühren und Steueroase (12418/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminis­ter für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Heizkosten steigen enorm (12419/J)

Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen betreffend Lagebericht zu Lebensmittelabfällen und -verlusten in Österreich (12420/J)

Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Software Greyball gegen Behördenkontrollen bei UBER (12421/J)

Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Einhaltung und Weiterentwicklung des Bestbie­terprinzips (12422/J)

Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Beschäftigungsaktion 20.000 („sog.Neustart-Regie­rungsprogramm“) (12423/J)

Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Ver­kehr, Innovation und Technologie betreffend die erforderliche Schaffung eines Berufs­schutzes für den ÖBB-Betriebsdienst (12424/J)

Carmen Schimanek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend die unerträgliche Verkehrssituation in Kufstein (12425/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll171. Sitzung / Seite 17

Dr. Jessi Lintl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend Folgeanfrage zu AB 10318/AB und Anfrage 10771/J – Brandstiftung durch Algerier in der Justizanstalt Josefstadt (12426/J)

Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Ar­beit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend die erforderliche Schaffung eines Be­rufsschutzes für den ÖBB-Betriebsdienst (12427/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesminis­terin für Gesundheit und Frauen betreffend Landarztmangel im Bundesland Tirol (12428/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminis­ter für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Energiearmut (12429/J)

Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Firma Euronet, Bankomatgebühren und Steueroase (12430/J)

Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend die Auswirkungen des im Arbeitsprogramm der Bundesregierung 2017/2018 enthaltenen Wohnpakets auf den gemeinnützigen Wohnbau (12431/J)

Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forst­wirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Auswirkungen des Verbots von Neo­nicotinoiden (12432/J)

Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen be­treffend „Agrardiesel“ (12433/J)

Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finan­zen betreffend die Auswirkungen des im Arbeitsprogramm der Bundesregierung 2017/
2018 enthaltenen Wohnpakets auf den gemeinnützigen Wohnbau (12434/J)

Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend Selbsterhaltungsfähigkeit nach dem IslamG 2015 (12435/J)

Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Selbst­erhaltungsfähigkeit nach dem IslamG 2015 (12436/J)

Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Dezimierung bzw. Auflösung der Polizeidienststelle Achenkirch (12437/J)

Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Ver­kehr, Innovation und Technologie betreffend Aktuelle Situation der Mobilfunk- und Breit­bandversorgung in Österreich (12438/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesmi­nister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Lohn- und Sozialdum­ping-Statistik (12439/J)

Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Finanzierung des Verkehrsclub Öster­reich (VCÖ) (12440/J)

Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung betreffend Finanzierung des Verkehrsclub Österreich (VCÖ) (12441/J)

Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend Finanzierung des Verkehrsclub Österreich (VCÖ) (12442/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll171. Sitzung / Seite 18

Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Finanzierung des Verkehrsclub Österreich (VCÖ) (12443/J)

Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Familien und Jugend betreffend Finanzierung des Verkehrsclub Österreich (VCÖ) (12444/J)

Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Finanzierung des Verkehrsclub Österreich (VCÖ) (12445/J)

Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz be­treffend Finanzierung des Verkehrsclub Österreich (VCÖ) (12446/J)

Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend Finanzierung des Verkehrsclub Österreich (VCÖ) (12447/J)

Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Finanzierung des Verkehrs­club Österreich (VCÖ) (12448/J)

Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landes­verteidigung und Sport betreffend Finanzierung des Verkehrsclub Österreich (VCÖ) (12449/J)

Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissen­schaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Finanzierung des Verkehrsclub Österreich (VCÖ) (12450/J)

Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Finanzierung des Verkehrsclub Österreich (VCÖ) (12451/J)

Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen betreffend Polizei beschlagnahmt 22 Hundewelpen in Nickelsdorf (12452/J)

Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen betreffend Lagebericht zu Lebensmittelabfällen und -verlusten in Österreich (12453/J)

Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Smart Meter – ganz und gar nicht „smart“ (12454/J)

Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz be­treffend gemeinschaftliches Zusammenwirken von Staatsanwalt und Richterin bei der Urteilserstellung vor Durchführung der Hauptverhandlung (12455/J)

Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Ver­kehr, Innovation und Technologie betreffend das Auslaufen des skandalösen Vertrages der ÖBB mit der Kanzlei Lansky, Ganzger & Partner (12456/J)

Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen betreffend die schwarze Witwe ist im Anmarsch (12457/J)

Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen betreffend Bio-Leinsamen mit Steinen verunreinigt (12458/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll171. Sitzung / Seite 19

Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen betreffend Kater in St. Egyden mit 30 Schrotkugeln angeschossen (12459/J)

Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen betreffend Rinderseuche in Österreich (12460/J)

Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen betreffend Rote Linsen von Spar mit Steinen verunreinigt (12461/J)

Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen betreffend Enterobacteriaceae-Verdacht in der Esterhazy-Torte (12462/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Lan­desverteidigung und Sport betreffend „Heer von Möglichkeiten“-Inserat des BMLVS in „Österreich“ vom 28. Februar 2017 (12463/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Lan­desverteidigung und Sport betreffend „Heer von Möglichkeiten“-Inserat des BMLVS in „Heute“ vom 23. Februar 2017 (12464/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Lan­desverteidigung und Sport betreffend „Heeressport“-Inserat des BMLVS in „Heute“ vom 27. Februar 2017 (12465/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Lan­desverteidigung und Sport betreffend „Heeressport“-Inserat des BMLVS in „Heute“ vom 17. Februar 2017 (12466/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Lan­desverteidigung und Sport betreffend „Heeressport“-Inserat des BMLVS in „Heute“ vom 22. Februar 2017 (12467/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Lan­desverteidigung und Sport betreffend „Heeressport“-Inserat des BMLVS in „Österreich“ vom 3. Februar 2017 (12468/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landes­verteidigung und Sport betreffend „Heeressport“-Inserat des BMLVS in „Heute“ vom 14. Februar 2017 (12469/J)

Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Ver­kehr, Innovation und Technologie betreffend Abbau der Fahrkartenautomaten an den Bahnhöfen des Bezirks Lilienfeld (12470/J)

Hermann Brückl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres be­treffend Zahlungskartenkriminalität (12471/J)

Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forst­wirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Notfallzulassungen für Pflanzen­schutzmittel (12472/J)

Wendelin Mölzer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung betreffend das Geschlechterverhältnis von Absolventen pädagogischer Hochschulen (12473/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesmi­nister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Überleitung Bank Aus­tria-Pensionisten (12474/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminis­ter für Inneres betreffend Verkehrsbehinderung und Strafen Ecke Viktor-Christ-Gas­se/Rampersdorfergasse 1050 Wien (12475/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll171. Sitzung / Seite 20

Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Beschäftigungsbonus („sog. Neustart-Regierungs­programm“) (12476/J)

Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für In­neres betreffend nach Österreich zurückkehrende, abgeschobene Asylwerber (12477/J)

Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Inte­gration und Äußeres betreffend Rückführungsabkommen (12478/J)

Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Fi­nanzen betreffend die Gold-Rückholung aus dem Ausland (12479/J)

Ing. Christian Höbart, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres be­treffend Gewaltdelikte im Umfeld von Asylwerberunterkünften in Guntramsdorf (12480/J)

Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidi­gung und Sport betreffend Kreditkartenabrechnung der Kabinettsmitglieder im Jahr 2016 (12481/J)

Dr. Jessi Lintl, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen betreffend: Palmöl – Eine Gefahr für die Gesundheit? (12482/J)

Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesund­heit und Frauen betreffend Finanzierung des Verkehrsclub Österreich (VCÖ) (12483/J)

Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung be­treffend Abbruch einer Veranstaltung am BORG Honauerstraße Linz (12484/J)

Mag. Ruth Becher, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Familien und Jugend betreffend „Beratungsstelle Extremismus“ (12485/J)

Ing. Waltraud Dietrich, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend „Freiwilliges Integrationsjahr“ (12486/J)

Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finan­zen betreffend Mehreinzahlungen bei der Körperschaftsteuer 2016 (12487/J)

Dr. Andreas F. Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Ge­sundheit und Frauen betreffend Vergabe von öffentlichen Aufträgen an den marxistisch eingestellten und weit links stehenden Vortragenden und Studienautor Thomas Schmi­dinger (12488/J)

Dr. Andreas F. Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend Vergabe von öffentlichen Aufträgen an den marxistisch eingestellten und weit links stehenden Vortragenden und Studienautor Thomas Schmidinger (12489/J)

Dr. Andreas F. Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betref­fend Vergabe von öffentlichen Aufträgen an den marxistisch eingestellten und weit links stehenden Vortragenden und Studienautor Thomas Schmidinger (12490/J)

Dr. Andreas F. Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bil­dung betreffend Vergabe von öffentlichen Aufträgen an den marxistisch eingestellten und weit links stehenden Vortragenden und Studienautor Thomas Schmidinger (12491/J)

Dr. Andreas F. Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Ver­kehr, Innovation und Technologie betreffend Vergabe von öffentlichen Aufträgen an den marxistisch eingestellten und weit links stehenden Vortragenden und Studienautor Tho­mas Schmidinger (12492/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll171. Sitzung / Seite 21

Dr. Andreas F. Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Fa­milien und Jugend betreffend Vergabe von öffentlichen Aufträgen an den marxistisch eingestellten und weit links stehenden Vortragenden und Studienautor Thomas Schmi­dinger (12493/J)

Dr. Andreas F. Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Fi­nanzen betreffend Vergabe von öffentlichen Aufträgen an den marxistisch eingestellten und weit links stehenden Vortragenden und Studienautor Thomas Schmidinger (12494/J)

Dr. Andreas F. Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wis­senschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Vergabe von öffentlichen Aufträgen an den marxistisch eingestellten und weit links stehenden Vortragenden und Studienautor Thomas Schmidinger (12495/J)

Dr. Andreas F. Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Eu­ropa, Integration und Äußeres betreffend Vergabe von öffentlichen Aufträgen an den mar­xistisch eingestellten und weit links stehenden Vortragenden und Studienautor Thomas Schmidinger (12496/J)

Dr. Andreas F. Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inne­res betreffend Vergabe von öffentlichen Aufträgen an den marxistisch eingestellten und weit links stehenden Vortragenden und Studienautor Thomas Schmidinger (12497/J)

Dr. Andreas F. Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend Vergabe von öffentlichen Aufträgen an den marxistisch eingestellten und weit links stehenden Vortragenden und Studienautor Thomas Schmidinger (12498/J)

Dr. Andreas F. Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Lan­desverteidigung und Sport betreffend Vergabe von öffentlichen Aufträgen an den mar­xistisch eingestellten und weit links stehenden Vortragenden und Studienautor Thomas Schmidinger (12499/J)

Dr. Andreas F. Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Vergabe von öffentlichen Aufträgen an den marxistisch eingestellten und weit links stehenden Vortragenden und Studienautor Thomas Schmidinger (12500/J)

Dr. Andreas F. Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Ar­beit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Vergabe von öffentlichen Aufträgen an den marxistisch eingestellten und weit links stehenden Vortragenden und Studien­autor Thomas Schmidinger (12501/J)

Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend Finanzierung von Global 2000 (12502/J)

Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend Finanzierung von Global 2000 (12503/J)

Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Finanzierung von Global 2000 (12504/J)

Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung betreffend Finanzierung von Global 2000 (12505/J)

Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Familien und Jugend betreffend Finanzierung von Global 2000 (12506/J)

Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Finanzierung von Global 2000 (12507/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll171. Sitzung / Seite 22

Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesund­heit und Frauen betreffend Finanzierung von Global 2000 (12508/J)

Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Finanzierung von Global 2000 (12509/J)

Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz be­treffend Finanzierung von Global 2000 (12510/J)

Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesver­teidigung und Sport betreffend Finanzierung von Global 2000 (12511/J)

Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Finanzierung von Global 2000 (12512/J)

Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Finanzierung von Global 2000 (12513/J)

Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissen­schaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Finanzierung von Global 2000 (12514/J)

Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Familien und Jugend betreffend Finanzierung „Sei so Frei“ der kath. Männerbewegung Öster­reichs (12515/J)

Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Finanzierung „Sei so Frei“ der kath. Männerbewegung Österreichs (12516/J)

Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend Finanzierung „Sei so Frei“ der kath. Männer­bewegung Österreichs (12517/J)

Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend Finanzierung „Sei so Frei“ der kath. Männerbewe­gung Österreichs (12518/J)

Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, So­ziales und Konsumentenschutz betreffend Finanzierung „Sei so Frei“ der kath. Männer­bewegung Österreichs (12519/J)

Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung betreffend Finanzierung „Sei so Frei“ der kath. Männerbewegung Österreichs (12520/J)

Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesund­heit und Frauen betreffend Finanzierung „Sei so Frei“ der kath. Männerbewegung Ös­terreichs (12521/J)

Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres be­treffend Finanzierung „Sei so Frei“ der kath. Männerbewegung Österreichs (12522/J)

Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz be­treffend Finanzierung „Sei so Frei“ der kath. Männerbewegung Österreichs (12523/J)

Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesver­teidigung und Sport betreffend Finanzierung „Sei so Frei“ der kath. Männerbewegung Österreichs (12524/J)

Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Finanzierung „Sei so Frei“ der kath. Männerbewegung Österreichs (12525/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll171. Sitzung / Seite 23

Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Finanzierung „Sei so Frei“ der kath. Männerbe­wegung Österreichs (12526/J)

Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissen­schaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Finanzierung „Sei so Frei“ der kath. Män­nerbewegung Österreichs (12527/J)

Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend Finanzierung des Hilfswerk Österreich (12528/J)

Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, In­tegration und Äußeres betreffend Finanzierung des Hilfswerk Österreich (12529/J)

Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Finanzierung des Hilfswerk Österreich (12530/J)

Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung betreffend Finanzierung des Hilfswerk Österreich (12531/J)

Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Familien und Jugend betreffend Finanzierung des Hilfswerk Österreich (12532/J)

Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Finanzierung des Hilfswerk Österreich (12533/J)

Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesund­heit und Frauen betreffend Finanzierung des Hilfswerk Österreich (12534/J)

Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Finanzierung des Hilfswerk Österreich (12535/J)

Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz be­treffend Finanzierung des Hilfswerk Österreich (12536/J)

Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesver­teidigung und Sport betreffend Finanzierung des Hilfswerk Österreich (12537/J)

Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Finanzierung des Hilfswerk Ös­terreich (12538/J)

Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Finanzierung des Hilfswerk Österreich (12539/J)

Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissen­schaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Finanzierung des Hilfswerk Österreich (12540/J)

Ulrike Weigerstorfer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesund­heit und Frauen betreffend „Umstrittener Sechsfachimpfstoff“ (12541/J)

Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung betreffend Lehrerstress (12542/J)

David Lasar, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Antrag auf Namensänderung (12543/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landes­verteidigung und Sport betreffend „Heeressport“-Inserat des BMLVS in „Österreich“ vom 10. Februar 2017 (12544/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll171. Sitzung / Seite 24

Hermann Brückl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Sanierungsoffensive (12545/J)

Mag. Günther Kumpitsch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inne­res betreffend Kriminalität im Umfeld von Grazer Hauptbahnhof (12546/J)

Mag. Günther Kumpitsch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für In­neres betreffend Einbrüche und Diebstähle in Graz und Umgebung im Jahr 2015 und 2016 (12547/J)

Mag. Günther Kumpitsch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bil­dung betreffend Bildungsauftrag des ORF (12548/J)

Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Ver­kehr, Innovation und Technologie betreffend Nord Autobahn A5 – Verzögerung bei der Errichtung der Umfahrung Drasenhofen (12549/J)

Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Privatjet für Reise nach Budapest (12550/J)

Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend die Betreibung von Bauhöfen im Zuge der Gemeindekooperation (12551/J)

Wendelin Mölzer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen betreffend die Inlandsdienstreisen im Jahr 2016 (12552/J)

Erwin Angerer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen betreffend gefährliche Asbestrückstände im Görtschitztal (12553/J)

David Lasar, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Polizei bremst bei DNA-Analysen (12554/J)

David Lasar, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Türkei-Politiker droht Erdogan-Kritikern (12555/J)

Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen betreffend drohende Resistenz gegen Reserveantibiotikum (12556/J)

Wendelin Mölzer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung be­treffend Planstellen für Langzeitarbeitslose an Bundesschulen (12557/J)

Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen betreffend Welpen-Handel bei Wiener U-Bahn-Station aufgedeckt (12558/J)

Ulrike Weigerstorfer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend „Entsorgung der Alt-Batterien aus den Elektro­autos“ (12559/J)

Ulrike Weigerstorfer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissen­schaft, Forschung und Wirtschaft betreffend „Entsorgung der Alt-Batterien aus den Elektroautos“ (12560/J)

Ulrike Weigerstorfer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend „Entsorgung der Alt-Batterien aus den Elektroautos“ (12561/J)

Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend „Graue Wölfe“ in Österreich (12562/J)

Ulrike Weigerstorfer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend „Gesundheitsentschädigung gemäß Impf­schadengesetz“ (12563/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll171. Sitzung / Seite 25

Mag. Wolfgang Gerstl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend die Tätigkeiten Tal Silbersteins und seiner Mitarbeiterin für den Bundeskanzler (12564/J)

Ing. Waltraud Dietrich, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend „Versicherungszeiten von EU-Ausländern vor der Inanspruchnahme von Arbeitslosengeld“ (12565/J)

Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend Aufsichtspersonal der Bundesmuseen (12566/J)

Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend die steuerliche Bewertung von Einnahmen aus Vorträgen an Schulen (12567/J)

Hermann Brückl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen be­treffend mögliche abgabenrechtliche Folgen für Wahlleiter und Wahlleiterstellvertreter durch die Bundespräsidentenwahl 2016 (12568/J)

Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen betreffend Aktivkohle in Smoothies (12569/J)

Barbara Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Vorfälle in der Asyl-Unterkunft Neulengbach (12570/J)

Ing. Wolfgang Klinger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Fami­lien und Jugend betreffend Entwicklung der Geburtenrate in Österreich (12571/J)

Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forst­wirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Neophyten (12572/J)

Hermann Brückl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen be­treffend Veranstaltungen der Bundesfinanzakademie (12573/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesminis­terin für Gesundheit und Frauen betreffend Mediziner-Turnusausbildung (12574/J)

Erwin Angerer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forst­wirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend gefährliche Asbestrückstände im Gört­schitztal (12575/J)

Erwin Angerer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Inno­vation und Technologie betreffend alternative Ersatztrasse für den Güterverkehr der BAA in der Region Wörthersee (12576/J)

David Lasar, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend illegale „Doppelte Staatsbürger“ (12577/J)

Wendelin Mölzer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung be­treffend Schülerbeiträge für externe Vortragende (12578/J)

Wendelin Mölzer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung be­treffend eines grünen Vortragenden an einer Mittelschule in Oberösterreich (12579/J)

Mag. Aygül Berivan Aslan, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für In­neres betreffend Menschenhandel in Österreich 2016 (12580/J)

Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend (De)-Radikalisierung im Gefängnis (12581/J)

Wendelin Mölzer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz be­treffend Einstellung des Ermittlungsverfahrens 2 St 85/16m – 1 der Staatsanwaltschaft Klagenfurt gegen den Direktor des Landesmuseums Kärnten (12582/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll171. Sitzung / Seite 26

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Anwendung der „1-Tages-Regelung“ beim Arbeitslosengeldbezug (12583/J)

*****

Dr. Andreas F. Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen an die Präsidentin des National­rates betreffend Vergabe von öffentlichen Aufträgen an den marxistisch eingestellten und weit links stehenden Vortragenden und Studienautor Thomas Schmidinger (39/JPR)

Zurückgezogen wurden die Anfragen der Abgeordneten

Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend die Auswirkungen des im Arbeitsprogramm der Bundesregierung 2017/2018 enthaltenen Wohnpakets auf den gemeinnützigen Wohnbau (12431/J) (Zu 12431/J)

Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finan­zen betreffend die Auswirkungen des im Arbeitsprogramm der Bundesregierung 2017/
2018 enthaltenen Wohnpakets auf den gemeinnützigen Wohnbau (12434/J) (Zu 12434/J)

Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen betreffend Lagebericht zu Lebensmittelabfällen und -verlusten in Österreich (12453/J) (Zu 12453/J)

Anfragebeantwortungen

der Bundesministerin für Bildung auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Robert Lu­gar, Kolleginnen und Kollegen (10926/AB zu 11414/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Werner Amon, MBA, Kolleginnen und Kollegen (10927/AB zu 11415/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Waltraud Dietrich, Kolleginnen und Kollegen (10928/AB zu 11421/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Leopold Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen (10929/AB zu 11486/J)

der Bundesministerin für Bildung auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Robert Lu­gar, Kolleginnen und Kollegen (10930/AB zu 11427/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kol­leginnen und Kollegen (10931/AB zu 11416/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (10932/AB zu 11422/J)

des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Nikolaus Sche­rak, Kolleginnen und Kollegen (10933/AB zu 11420/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Bruno Ross­mann, Kolleginnen und Kollegen (10934/AB zu 11418/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loa­cker, Kolleginnen und Kollegen (10935/AB zu 11424/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Ab­geordneten Ing. Manfred Hofinger, Kolleginnen und Kollegen (10936/AB zu 11426/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll171. Sitzung / Seite 27

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Ab­geordneten Dr. Johannes Jarolim, Kolleginnen und Kollegen (10937/AB zu 11435/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Georg Willi, Kol­leginnen und Kollegen (10938/AB zu 11417/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Nikolaus Sche­rak, Kolleginnen und Kollegen (10939/AB zu 11419/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (10940/AB zu 11441/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen (10941/AB zu 11549/J)

des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen (10942/AB zu 11425/J)

des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Ulrike Weigerstorfer, Kolleginnen und Kollegen (10943/AB zu 11428/J)

des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Matthias Köchl, Kolleginnen und Kollegen (10944/AB zu 11431/J)

des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Eva Mückstein, Kolleginnen und Kollegen (10945/AB zu 11433/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeord­neten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (10946/AB zu 11434/J)

der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Eva Mückstein, Kolleginnen und Kollegen (10947/AB zu 11432/J)

der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (10948/AB zu 11423/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Mo­ser, Kolleginnen und Kollegen (10949/AB zu 11437/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen (10950/AB zu 11440/J)

des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Albert Stein­hauser, Kolleginnen und Kollegen (10951/AB zu 11443/J)

der Bundesministerin für Familien und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Ju­dith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen (10952/AB zu 11436/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Wendelin Mölzer, Kolleginnen und Kollegen (10953/AB zu 11986/J)

des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Leopold Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen (10954/AB zu 11439/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Mo­ser, Kolleginnen und Kollegen (10955/AB zu 11442/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll171. Sitzung / Seite 28

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Tanja Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kolle­gen (10956/AB zu 11500/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Wolfgang Klinger, Kolleginnen und Kollegen (10957/AB zu 11775/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen (10958/AB zu 11624/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (10959/AB zu 12214/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Leopold Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen (10960/AB zu 11734/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (10961/AB zu 12113/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen (10962/AB zu 11515/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen (10963/AB zu 11850/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen (10964/AB zu 11878/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (10965/AB zu 11945/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (10966/AB zu 11996/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Gerhard Schmid, Kolleginnen und Kollegen (10967/AB zu 11676/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (10968/AB zu 12058/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Günther Kumpitsch, Kolleginnen und Kollegen (10969/AB zu 11985/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (10970/AB zu 11477/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll171. Sitzung / Seite 29

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Marcus Franz, Kolleginnen und Kollegen (10971/AB zu 11932/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen (10972/AB zu 12234/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (10973/AB zu 12200/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (10974/AB zu 12187/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Angela Lueger, Kolleginnen und Kollegen (10975/AB zu 11480/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (10976/AB zu 12173/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (10977/AB zu 12158/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (10978/AB zu 12022/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (10979/AB zu 12144/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (10980/AB zu 12143/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (10981/AB zu 12008/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (10982/AB zu 12037/J)

der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Robert Lugar, Kolleginnen und Kollegen (10983/AB zu 11446/J)

des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Robert Lugar, Kolleginnen und Kollegen (10984/AB zu 11445/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (10985/AB zu 12115/J)

der Bundesministerin für Bildung auf die Anfrage der Abgeordneten Ulrike Weigers­torfer, Kolleginnen und Kollegen (10986/AB zu 11444/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Wolfgang Gerstl, Kolle­ginnen und Kollegen (10987/AB zu 12564/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll171. Sitzung / Seite 30

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Waltraud Dietrich, Kolleginnen und Kollegen (10988/AB zu 11475/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (10989/AB zu 11488/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Hermann Brückl, Kolleginnen und Kollegen (10990/AB zu 11450/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Hermann Brückl, Kolleginnen und Kollegen (10991/AB zu 11447/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosen­kranz, Kolleginnen und Kollegen (10992/AB zu 11451/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosen­kranz, Kolleginnen und Kollegen (10993/AB zu 11453/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Hermann Brückl, Kolleginnen und Kollegen (10994/AB zu 11449/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosen­kranz, Kolleginnen und Kollegen (10995/AB zu 11454/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosen­kranz, Kolleginnen und Kollegen (10996/AB zu 11455/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Christian Hafen­ecker, MA, Kolleginnen und Kollegen (10997/AB zu 11452/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten David Lasar, Kol­leginnen und Kollegen (10998/AB zu 11459/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten David Lasar, Kol­leginnen und Kollegen (10999/AB zu 11460/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten David Lasar, Kol­leginnen und Kollegen (11000/AB zu 11461/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Eva Mück­stein, Kolleginnen und Kollegen (11001/AB zu 11469/J)

der Bundesministerin für Familien und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten An­gela Lueger, Kolleginnen und Kollegen (11002/AB zu 11478/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Hermann Brückl, Kolleginnen und Kollegen (11003/AB zu 11448/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Tanja Wind­büchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen (11004/AB zu 11471/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Angela Lueger, Kolleginnen und Kollegen (11005/AB zu 11482/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Ro­senkranz, Kolleginnen und Kollegen (11006/AB zu 11456/J)

des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen (11007/AB zu 11462/J)

des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Cornelia Ecker, Kolleginnen und Kollegen (11008/AB zu 11474/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll171. Sitzung / Seite 31

des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Angela Lueger, Kolleginnen und Kollegen (11009/AB zu 11481/J)

des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loa­cker, Kolleginnen und Kollegen (11010/AB zu 11483/J)

des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Andreas F. Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen (11011/AB zu 11458/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Ab­geordneten Georg Willi, Kolleginnen und Kollegen (11012/AB zu 11467/J)

der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Angela Lueger, Kolleginnen und Kollegen (11013/AB zu 11479/J)

der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Eva Mückstein, Kolleginnen und Kollegen (11014/AB zu 11468/J)

der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Ulrike Weigerstorfer, Kolleginnen und Kollegen (11015/AB zu 11473/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen (11016/AB zu 11476/J)

der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (11017/AB zu 11466/J)

des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abge­ordneten Dr. Andreas F. Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen (11018/AB zu 11463/J)

des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abge­ordneten Tanja Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen (11019/AB zu 11470/J)

des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen (11020/AB zu 11484/J)

des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Albert Stein­hauser, Kolleginnen und Kollegen (11021/AB zu 11485/J)

des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Robert Lugar, Kolleginnen und Kollegen (11022/AB zu 11487/J)


 


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll171. Sitzung / Seite 32

09.05.19Beginn der Sitzung: 9.05 Uhr

Vorsitzende: Präsidentin Doris Bures, Zweiter Präsident Karlheinz Kopf, Dritter Präsident Ing. Norbert Hofer.

*****

 


Präsidentin Doris Bures: Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrter Herr Bundesminister Brandstetter! Ich eröffne die 171. Sitzung des National­rates.

Die Amtlichen Protokolle der 169. und der 170. Sitzung vom 14. März 2017 sind in der Parlamentsdirektion aufgelegen und wurden nicht beanstandet.

Als verhindert gemeldet sind die Abgeordneten Amon, MBA, Kickl, Ing. Schellenba­cher, Steger, Zanger und Mag. Jarmer.

Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung

 


Präsidentin Doris Bures: Für den heutigen Sitzungstag hat das Bundeskanzleramt über Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung, welche sich in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union aufhalten, folgende Mitteilung gemacht:

Der Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft Vizekanzler Dr. Rein­hold Mitterlehner wird durch Staatssekretär Dr. Harald Mahrer, der Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres Sebastian Kurz wird durch die Bundesministerin für Familien und Jugend Dr. Sophie Karmasin, der Bundesminister für Justiz Dr. Wolf­gang Brandstetter wird ab 11 Uhr durch den Bundesminister für Land- und Forst­wirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Andrä Rupprechter vertreten.

*****

Ich gebe bekannt, dass diese Sitzung von ORF 2 bis 13 Uhr live übertragen wird. ORF III wird diese Sitzung in voller Länge übertragen, wobei jener Teil der Sitzung, der über 19.45 Uhr hinausgeht, zeitversetzt gesendet wird.

09.07.13Aktuelle Stunde

 


Präsidentin Doris Bures: Damit gelangen wir zur Aktuellen Stunde mit dem Thema:

„Leistbares Wohnen für alle! Endlich umsetzen statt inszenieren.“

Als Erste zu Wort gemeldet hat sich Frau Klubvorsitzende Dr. Glawischnig-Piesczek. Ich mache Sie darauf aufmerksam, dass Ihre Redezeit 10 Minuten beträgt. – Bitte.

 


9.07.23

Abgeordnete Dr. Eva Glawischnig-Piesczek (Grüne): Einen schönen guten Morgen! Frau Präsidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Hohes Haus! Mit 1. April werden 300 000 Mieterinnen und Mieter mit einem schweren Belastungspaket konfrontiert sein, die im letzten Jahr ausgesetzte Miet-Richtwert-Erhöhung wird dann nämlich schlagend. Das ist ein zusätzliches Belastungspaket für viele Familien, für die Wohnen ohnehin schon ein Luxus ist.

Wir Grüne haben seit mehreren Wochen und Monaten versucht, dieses Thema auch bei der Bundesregierung stärker in den Fokus ihrer Aktivitäten zu rücken, haben bis


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll171. Sitzung / Seite 33

jetzt aber den Eindruck, dass außer Ankündigungen und Placebos nichts geschieht; deswegen, Herr Justizminister, wollen wir mit Ihnen heute dieses Thema ausführlich diskutieren. Ich möchte aber vorausschicken, dass nicht Sie allein für diese Frage ver­antwortlich sind, sondern dass es eine Aufgabe der gesamten Bundesregierung ist, die soziale Frage Wohnen zu lösen und die Probleme vieler österreichischer Familien end­lich in Angriff zu nehmen. (Beifall bei den Grünen.)

Was sind diese Probleme? – Egal, ob aus der Stadt oder vom Land, wir bekommen je­den Tag Dutzende E-Mails und Briefe. Ich nehme hier als Beispiel eine alleinerziehen­de Diplomkrankenschwester, sie verdient 1 600 € in ihrem Job. Sie lebt mit ihren bei­den Kindern allein in einer Wohnung. Ihr stehen im Monat mit Alimenten insgesamt 2 000 € zur Verfügung, davon kostet die Wohnung 800 €, inklusive Betriebskosten kommt sie auf 1 000 € Wohnkosten im Monat. Das bedeutet, dass de facto die Hälfte ihres Einkommens nur in das Wohnen fließt. Sie wohnt allerdings auf dem Land und nicht in der Stadt.

Wir bekommen Schreiben von Menschen, die in einer schwierigen Lebenssituation sind, weil etwa gerade eine Scheidung abgewickelt wurde. Eine Frau mit drei Kindern findet in Wien am Privatmarkt als Alleinerzieherin keine Wohnung, da sie nur 20 Stun­den arbeitet. Sie beschreibt auch ganz ausdrücklich, dass sie keine Rücklage für eine Maklerprovision hat. Das ist schon ein springender Punkt, nämlich genau an dieser Schnittstelle der Wohnungssuche Neu noch mit solchen Zusatzkosten zu 100 Prozent belastet zu werden.

Ein weiteres Beispiel aus einem Schreiben – da hat uns eine junge Frau geschrieben –: Sehr geehrtes Büro der Grünen! Ich wohne mit meinen zwei Geschwistern – drei Kin­der, zwei Erwachsene – in einer 70 Quadratmeter großen Wohnung, 850 € Miete ohne Betriebskosten.

Das sind die sozial brennendsten Fälle, mit denen wir uns beschäftigen müssen. Wir haben den Eindruck, dass das Thema leistbares Wohnen und die Frage, wie Familien mit dieser sehr, sehr schwierigen Situation umgehen, von der Bundesregierung kom­plett ausgeblendet werden. (Beifall bei den Grünen.)

Herr Bundesminister, Sie wissen es sicher, aber das ist auch eine Frage an meine Abgeordnetenkolleginnen und -kollegen: Nimmt man Städte in Deutschland wie Berlin, Hamburg und München und vergleicht diese mit österreichischen Städten, wie, glau­ben Sie, ist da die Vergleichbarkeit? – Das Überraschende ist, dass in Relation zu dem, was die Menschen in Österreich verdienen, das Wohnen in Salzburg, in Wien, in Inns­bruck deutlich teurer als in Hamburg, in Berlin und auch in München ist. Das ist schon auch international eine Situation, die nach Maßnahmen schreit.

Wir haben jetzt versucht, mit Vorschlägen Vorstöße zu machen, Anregungen zu brin­gen, und haben den Eindruck, dass diese nicht angekommen sind. Wir haben zum Bei­spiel gesagt: Diskutieren wir über das Bestellerprinzip! Schauen wir, dass nur jene Leu­te Maklern Gebühren zahlen, die auch wirklich eine Leistung bestellt haben! Das ist ei­ne wesentliche Frage; in Deutschland ist das neu geregelt worden. Ich habe nicht den Eindruck, dass dieser Vorschlag ernsthaft von Ihnen aufgegriffen wurde oder diskutiert wird. Ich möchte aber gerne, dass wir uns mit dieser Schnittstelle auseinandersetzen. Das ist für viele bei der Wohnungssuche ein großes Thema, nämlich zu diesem Zeit­punkt Tausende Euro inklusive der Vertragsvergebührung aufzubringen. Entlasten wir diese Leute zumindest kurzfristig von diesen Kosten! (Beifall bei den Grünen.)

Im Regierungsprogramm 2013 gab es noch Ankündigungen, da gab es noch die Vor­gabe – ich zitiere –: „Die Preise bzw. Kosten für Wohnraum sind seit 2005 überpropor­tional stark angestiegen. Es werden daher gezielt Maßnahmen gesetzt, um eine be­darfsgerechte Abdeckung des Wohnbedürfnisses sicherzustellen.“ – Das war im Jahr 2013.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll171. Sitzung / Seite 34

Im Jahr 2017 enthält das neu verhandelte Regierungsübereinkommen original nichts zu diesen Themen. Es wurden ein einheitliches Mietrecht, transparente Mietzinsbildung, Entfall der Mietvertragsgebühr und eine Reform des Betriebskostenkatalogs angekün­digt – bis auf eine Minireform bei der Thermenwartung ist bis jetzt nichts passiert. Ich finde, das darf es nicht geben! (Unruhe im Saal.)

Für die Fernsehzuschauer: Es ist im Moment sehr laut im Saal – ich nehme an, dass Sie alle hier wenige Probleme mit Ihrem Wohnbedürfnis haben, ich würde aber trotz­dem darum bitten, sich mit gewisser Aufmerksamkeit dieser sozialen Frage zu widmen. Dafür wäre ich sehr dankbar. (Beifall bei den Grünen.)

Wir haben uns zum Ziel gesetzt, das Thema Wohnen zu einem hochpolitischen Anlie­gen zu machen. Die Regierung hat sehr viel Zeit verloren, ohne dass etwas geschehen ist – und das geht zulasten der Menschen.

Herr Justizminister, ich möchte Sie etwas fragen. Wir möchten gerne, dass das Thema Mieten, Wohnen, die Lösung des Wohnproblems in das neue Regierungsübereinkom­men aufgenommen wird, dass diesbezüglich Maßnahmen gesetzt werden. Wir sind gerne bereit, unser Know-how, unsere Erfahrungen und unser Wissen zur Verfügung zu stellen (Ruf bei der FPÖ: Na bitte nicht!), um diesen Bereich auf neue Beine zu stel­len, damit nicht länger weggeschaut wird. Das, was sich allerdings in diesem Regie­rungsprogramm findet, ist eine sehr interessante Maßnahme, nämlich das Gesetz, den gemeinnützigen Wohnbau de facto zur Handelsware für Investoren zu machen. Der „Fal­ter“ hat es „Abrissbirne für Gemeinnützige“ genannt. Da stellen wir schon die Frage: Was soll das tatsächlich werden?

Diesbezüglich sagen die gemeinnützigen Bauvereinigungen, dass sie genug Eigenka­pital haben. Das sei überhaupt nicht notwendig, weil ja kaum Gewinne ausgeschüttet werden, auch sonst hätten sie keinerlei Probleme. – Also die Frage, warum da Filet­stücke de facto zu einer Handelsware gemacht werden sollen und dadurch nur ein ein­ziger Effekt erzielt wird, nämlich dass Mieten im gemeinnützigen Bereich teurer wird, muss man schon einmal in aller Ernsthaftigkeit stellen. Weiters stellt sich die Frage: Stimmt es, dass hinter der Lobbytätigkeit der ehemalige Minister Ostermayer steckt, der da bestimmte Geschäftsinteressen verfolgt?

Wir sind schon sehr neugierig darauf, was diese Gesetzesnovelle tatsächlich bringen wird. Der Fachverband selbst hat nämlich gemeint, die propagierte Novellierung hätte demnach lediglich zur Folge, dass Genossenschaftswohnungen zu einem verteuerten Handelsobjekt würden. – Das ist das glatte Gegenteil von dem, was wir jetzt im Woh­nungsbereich brauchen. (Beifall bei den Grünen.)

Herr Bundesminister, ich frage Sie: Wenn Sie sich jetzt vorstellen, dass Sie um 850 € als Alleinerzieher mit zwei Kindern am Wohnungsmarkt eine Wohnung suchen müss­ten, was würden Sie tun? An wen würden Sie sich wenden? Wer ist für diese Men­schen da? Wie geht es diesen Menschen, wenn sie außer Ankündigungen über Mona­te und Jahre nichts hören?

Minister Drozda hat letzte Woche angekündigt, es solle Verhandlungen geben. Er hat die Bautensprecher genannt, von denen wir wissen, dass sie im Jahr 2016 mit Verhand­lungen de facto gescheitert sind und dass da eigentlich Reformverweigerung geschieht. Was, Herr Minister Brandstetter, glauben Sie, wie es den betroffenen Menschen geht, wenn genau jene Gruppe, die es über Wochen und Monate nicht geschafft hat, eine Reform zustande zu bringen, wieder damit beauftragt wird?

Ich denke, das wird keine Hoffnung erzeugen, sondern – im Gegenteil! – großen Frust. Wir Grüne schlagen daher vor, das Thema Wohnen zur Chefsache zu machen, dass es auf Regierungsebene Verhandlungen dahin gehend gibt, tatsächlich neue Vorstöße zu machen, dass man sich wirklich diese soziale Frage als eines der wichtigsten An-


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liegen dieser Bundesregierung zur Hausaufgabe macht. Dies ist nicht das einzige so­ziale Thema, das in diesem Regierungsabkommen Neu fehlt, aber es ist mit Sicherheit das brennendste soziale Thema.

Unser Vorschlag lautet: Bitte nicht abspeisen, keine Placebos, keine neuen Ankündi­gungen für die Bevölkerung!  Das erhöht nur den Frust, die Sorgen und Ängste blei­ben jedoch auf der Strecke. Legen Sie das in die Hände derer, bei denen man viel­leicht eine gewisse Hoffnung haben kann, dass dieses Thema ernst genommen wird!

Wir nehmen es auf jeden Fall ernst, uns sind diese Menschen, die im Moment am 23. des Monats nicht mehr wissen, wie es bis zum 31. weitergehen soll, wichtig. Wir sind sozusagen deren AnwältInnen und hoffen, dass Sie diese Aufgabe heute vielleicht auch wahrnehmen. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

9.16


Präsidentin Doris Bures: Zu einer einleitenden Stellungnahme hat sich Herr Bundes­minister Dr. Brandstetter zu Wort gemeldet. Ihre Redezeit soll 10 Minuten nicht über­schreiten. – Bitte.

 


9.16.43

Bundesminister für Justiz Dr. Wolfgang Brandstetter: Frau Präsidentin! Frau Klub­obfrau! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete! Guten Morgen, bei Kai­serwetter, im Parlament! Ich möchte ganz gezielt auf das eingehen, was gerade gesagt wurde. Ich verstehe das Unbehagen darüber, dass es bis jetzt nicht gelungen ist, im Mietrecht mehr neu zu regeln als die sogenannte Thermenregelung, die aber immerhin mit der Wohnrechtsnovelle 2015 doch eine wichtige Klarstellung in Bezug auf die Er­haltungspflicht für das Innere des Mietobjekts gebracht hat, die eben beim Vermieter liegt. Das war nicht nichts, aber es war nicht das, was im ursprünglichen Regierungs­programm von 2013 enthalten ist, nämlich eine umfassende Reform des Mietrechts.

Dass diese bis jetzt nicht gelungen ist, das ist auch für mich unbefriedigend, und zwar allein schon deshalb, weil das der letzte größere zivilrechtliche Punkt im Regierungs­programm ist, der in meine Zuständigkeit fällt, den wir noch nicht erledigen konnten. Alles andere haben wir erledigt. Das, was jetzt im erweiterten Regierungsprogramm, im aktuellen Arbeitsprogramm enthalten ist, das werden wir, soweit es meinen Zuständig­keitsbereich betrifft, auch relativ rasch abarbeiten können.

So gesehen ist das für mich auch unbefriedigend, es ist aber natürlich auch unbefrie­digend – das verstehe ich –, weil sich einfach viele Faktoren negativ auswirken und ge­nau zu dem sozialen Problem führen, das auch ich sehe. Diesbezüglich möchte ich Frau Klubobfrau Glawischnig schon sagen: Ja, ich verstehe das sehr gut. Ich erinnere mich sehr gut daran, dass wir seinerzeit, als ich im Jahr 1980 nach Wien gezogen bin, als Jungfamilie eine geförderte Wohnung bekommen haben. Damals gab es sogar eine Zeit lang Wohnbeihilfen, es gab Eigenmittelersatzdarlehen für Jungfamilien. All diese Din­ge – das betrifft jetzt nicht den Bund, sondern vor allem die Länder – scheinen nun nicht mehr zu greifen, das scheint nicht mehr zu funktionieren.

Da muss man schon sehen, dass das, wie schon gesagt wurde, eine Reihe von Kom­petenzträgern betrifft. Ich kann nur für das Zivilrechtliche tatsächlich zuständig sein. Zu allem, was jetzt angesprochen wurde, zum Beispiel auch zur Problematik der Makler­provision, sage ich: Das fällt eigentlich in die Zuständigkeit des Wirtschaftsministeri­ums – ich will es nur klarstellen –, aber ich sehe das Problem, das ist schon richtig. Alle gebührenrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit dem Mietrecht fallen in die Zustän­digkeit des Finanzministeriums. Die Frage der Zweckbindung der Wohnbauförderungs­mittel – Sie wissen es alle – betrifft natürlich einerseits das Wirtschaftsministerium, liegt andererseits in der Zuständigkeit der Länder, ist also Länderkompetenz. Ich habe den Eindruck, dass es da eigentlich auf mehreren Zuständigkeitsebenen entsprechender Ak­tivitäten bedürfte.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll171. Sitzung / Seite 36

Was die Frage der Valorisierung der Richtwerte betrifft, muss ich schon sagen, das ist eine Valorisierung, die gesetzlich grundgelegt ist. Ich habe den unangenehmen Part zu spielen, dass ich rein deklaratorisch mit Verordnung – mit 1. April in Kraft – die Valori­sierung bekannt geben muss. Ich habe keinen Entscheidungsspielraum, ich muss das vollziehen. Das ist eine Konstruktion, die mir gar nicht behagt, aber es ist nun einmal so. (Abg. Pirklhuber: Ändern! Gesetz ändern!) Es geht dabei, wie gesagt, um eine Va­lorisierung, diese wurde zuletzt ausgesetzt, und man muss einfach sagen, dass jede Aussetzung natürlich auch das Problem nach sich zieht, dass die Valorisierung beim nächsten Mal umso stärker zum Tragen kommt; das ist auch immer ein Problem. (Bei­fall des Abg. Loacker sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

Ich kann nur sagen, ich verstehe die Problemlage. Ich freue mich auch darüber, dass jetzt doch wieder Schwung in die Sache gekommen ist. Es gibt jetzt auch wieder re­gelmäßige Treffen unter der Führung von Kanzleramtsminister Drozda, und wir versu­chen, einen Konsens über eine Mietrechtsreform zu finden, die mehr Punkte umfasst. Ich glaube auch – da gebe ich Ihnen recht, Frau Klubobfrau –, dass wir das brauchen. Ja, es ist unbefriedigend, zu sehen, dass es einerseits den vielzitierten Mietadel gibt, bestehend aus Mietern, die einfach aus anachronistischen Regelungen abgeleitete – ge­radezu – Privilegien genießen, und es andererseits Jungfamilien wahnsinnig schwer ha­ben – da haben Sie völlig recht –, leistbare Wohnungen zu finden. Da stimmt etwas nicht.

Auf der anderen Seite stehen sicher viele Wohnungen leer, weil die Eigentümer ein­fach nicht mehr vermieten wollen. Das ist das Grundproblem: Man kann natürlich ge­wisse Marktmechanismen nicht völlig außer Kraft setzen. Man kann sie in ihrer Auswir­kung abfedern, das nennt man soziale oder im besten Fall ökosoziale Marktwirtschaft, aber ganz außer Kraft setzen kann man sie nicht. (Abg. Pirklhuber: „Im besten Fall“! Ja genau, das ist ein Lippenbekenntnis, und dahinter steht nichts!)

Weil Sie die Reform in Deutschland angesprochen haben: Es macht Sinn, sich damit zu beschäftigen. Ich habe erst gestern mit den Kollegen vom deutschen Justizminis­terium darüber gesprochen, weil es mich interessiert hat. Ich habe sie gefragt, wie ihre Erfahrungen mit dem Gesetz der Mietpreisbremse sind, und da wurde mir gesagt, die­se seien durchaus unterschiedlich, weil man auch sehr stark darauf gesetzt hat, die ent­sprechenden Richtwerte lokal unterschiedlich festzusetzen. Kern der Mietpreisbremse in Deutschland ist jedoch, dass die Erhöhung der Miete bei Neuvermietung nicht mehr als 10 Prozent betragen darf, und man geht jeweils lokal von unterschiedlichen Markt­werten – ob etwa in München, Hamburg oder Berlin – aus. Das war das Konzept hinter dem deutschen Modell. Ich habe schon vor zwei Jahren versucht, mittels dieses deut­schen Gesetzes die Diskussion auch in Österreich zu beleben, aber das ist auf kein großes Interesse gestoßen; es ist nun einmal so.

Letztlich muss man also wirklich versuchen, einen Kompromiss zu finden, im Rahmen dessen man einerseits Gesetzen des Marktes und Marktmechanismen bis zu einem ge­wissen Grad Rechnung trägt und andererseits eine soziale Abfederung sicherstellt, al­lerdings auf mehreren Ebenen von Kompetenzträgern.

Wir werden jetzt wieder intensiver darüber sprechen. Wir haben uns seitens des Justiz­ressorts – und das muss ich auch im Interesse meiner Mitarbeiter sagen – wirklich sehr darum bemüht, einen Konsens zu erreichen. Wir haben wirklich von Anfang an ver­sucht, diesen Punkt des ursprünglichen Regierungsprogramms umzusetzen. Der zustän­dige Sektionschef, der ja wirklich enorm viel Geduld bewiesen hat und auch ein idealer Mediator ist, hat dann noch versucht, in Einzelgesprächen mit den Interessengruppen den Konsens zu fördern; das war bisher aber nicht möglich. Es konnte einfach nicht mehr erreicht werden als das, was eben mit der bereits angesprochenen Thermenre­gulierung tatsächlich Gesetz geworden ist. Ja, das ist unbefriedigend, aber letztlich muss ich sagen: Es ist ein Zusammenspiel mehrerer Faktoren.


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Man kann natürlich mit solchen Regelungen, wenn man sie nicht rechtzeitig moderni­siert und adaptiert, durchaus großen Schaden anrichten; das ist mir bewusst und das ärgert mich auch. Ich habe erst kürzlich in einem Fernsehbeitrag gesehen, dass viele wunderschöne alte Häuser offenbar aus wirtschaftlichen Gründen geschleift werden kön­nen und hässlichen Neubauten Platz machen müssen. Das ist etwas, was mir über­haupt nicht gefällt, denn letztlich kommen die Touristen auch wegen der alten Häuser nach Wien und nicht, mit wenigen Ausnahmen, wegen der neuen. Da sieht man also, dass eine verfehlte juristische Grundlage großen Schaden anrichten kann, der oft nicht mehr wiedergutzumachen ist.

Man sieht das auch international: Warum stehen in manchen Ländern so viele Häuser halb fertig herum? Weil einfach die Steuergesetzgebung darauf abstellt, dass das Gebäude fertig sein muss; vorher zahlt man keine Steuer. (Abg. Steinhauser: Das ist im Süden, das kann man nicht vergleichen!) Es gibt weitere ähnliche Beispiele; ein schönes historisches Beispiel fällt mir gerade ein: Wenn Sie einmal Gelegenheit ha­ben, in Deutschland diese wunderschönen Fachwerkhäuser, die hoffentlich alle unter Denkmalschutz stehen, zu besichtigen, dann werden Sie feststellen, dass diese nach oben hin immer breiter werden. Warum? – Weil damals die Grundsteuer ausgehend von der bebauten Grundfläche berechnet wurde.

Man sieht also, die rechtlichen Regelungen haben große Auswirkungen. Man muss aber schon auch sehen: Das Problem, das Sie, Frau Klubobfrau, zu Recht angesprochen haben, ist ein soziales. Ich weiß aus eigener Erfahrung, wie schwer es ist, sich als Jungfamilie Wohnraum zu verschaffen, aber das muss auf mehreren Ebenen gelöst werden. Das ist jetzt keine reine Ankündigung, und ich will auch nicht zu viel verspre­chen, deshalb habe ich bewusst darauf hingewiesen, dass ich nur für meinen unmittel­baren Kompetenzbereich sprechen kann: Ich kann nur versprechen, dass wir uns wei­terhin darum bemühen werden, da einen Konsens zu finden.

Ich verstehe auch diese Aktuelle Stunde ganz in dem Sinne, dass das ein Beitrag dazu sein soll, dass sich alle Betroffenen – und diese sind auf mehreren Ebenen angesie­delt – wirklich bemühen, Konsens zu finden. Ich kann den Konsens aber nicht erzwin­gen. Solange es hier im Hohen Haus keinen Konsens gibt, nützt es ja nichts. Das Par­lament ist, wie Sie wissen, der Souverän, hier fällt die Entscheidung über Gesetze, hier müssen sich die Mehrheiten finden – wem sage ich das?

Solange es hier keinen Konsens gibt, singe ich halt in Anlehnung an ein altes bekann­tes Wienerlied das Lied des Ministers: Wenn das Parlament net will, nutzt es gar nix. Sei net bös, net nervös, schrei net herum, sei net dumm, ja das Parlament weiß immer warum. Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ sowie Hei­terkeit bei Abgeordneten von ÖVP und FPÖ. Ruf bei den Grünen: Das ist nicht lus­tig! Abg. Brosz: Ich habe geglaubt, jemand hat die Mehrheit im Parlament!)

9.26


Präsidentin Doris Bures: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe mir ei­gentlich gedacht, dass sich der Lärmpegel im Saal nach der morgendlichen Begrüßung wieder ein wenig senken wird. Das ist jetzt seit knapp 30 Minuten jedoch nicht der Fall. Ich würde Sie darum bitten, der Debatte wieder die volle Aufmerksamkeit zu schenken.

Zu Wort gelangt nun Frau Abgeordnete Mag. Becher. – Bitte.

 


9.26.48

Abgeordnete Mag. Ruth Becher (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Minister! Guten Mor­gen, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Kritik am Mietrecht ist groß, und in mir finden Sie eine der größten KritikerInnen, denn die rechtliche Situation ist sehr un­übersichtlich. Wir haben es mit ständig steigenden Mieten zu tun, und es ist durchaus möglich, dass in einem Haus fünf Mieter wohnen und fünf unterschiedliche Rechtssi-


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tuationen vorliegen. Niemand weiß, wenn er betroffen ist, welche Rechtssituation auf ihn zutrifft. Auch die Rechtsprechung ist sehr unterschiedlich; ich habe das einmal an­hand eines Katalogs dargestellt. Bis zum OGH gibt es unterschiedliche juristische Mei­nungen der Richter, welche Miete, welcher Zuschlag zulässig ist.

Frau Kollegin Glawischnig hat es ja schon gesagt: Im Regierungsprogramm 2013 ist Wohnen ein wesentlicher Punkt. Einige Dinge sind ja bereits umgesetzt – die WGG-Reform, die Normenfrage, die Erhaltungsfrage bei den Thermen, Eigentumsfragen –, im Regierungsprogramm ist aber neben verschiedenen einzelnen Reformpunkten auch das Ziel der „Schaffung eines möglichst einheitlichen Mietrechts“ genannt, und das ist ein sehr wichtiger Punkt, denn Österreich ist ein Land der Mieter.

In Österreich sind – im Gegensatz zu anderen Ländern wie zum Beispiel den USA, Spa­nien oder Großbritannien, in denen durch Immobilienkrisen nicht leistbare Wohnungen das Bild prägen – 42 Prozent Mieter. Wohnen ist ein Grundbedürfnis (Beifall bei der SPÖ), und der Staat hat die Aufgabe, für dessen Deckung zu sorgen, und er trägt auch die Verantwortung dafür, dass sich das Wohnen in einem leistbaren Rahmen bewegt. Sechs von zehn Mietern wohnen in Gemeinde- oder Genossenschaftswohnungen.

In den letzten fünf Jahren sind die Mieten von Gemeinde- und Genossenschaftswoh­nungen um 11,6 Prozent beziehungsweise 12,4 Prozent gestiegen, jene von privaten Mietwohnungen hingegen um fast doppelt so viel, nämlich um fast 25 Prozent; die In­flation hat 11 Prozent betragen. Das heißt, obwohl wir eine relativ hohe Neubauleis­tung, einen relativ hohen Anteil an gefördertem Neubau und im Vergleich mit anderen Ländern vergleichsweise günstige Mieten haben, haben wir massive Probleme mit der Leistbarkeit. Das hängt auch damit zusammen, dass die Überprüfbarkeit der Zuschläge und Abschläge aufgrund der vielen Befristungen nicht immer gegeben ist und die An­sprüche daher sehr schwer durchzusetzen sind.

Bei allen Neubauwohnungen – unter Neubauwohnungen verstehen wir jene Wohnun­gen, die nach 1945 gebaut worden sind –, die nicht gefördert sind und keinen Regelun­gen unterliegen, also jenen im privaten Bereich, ist die Kostensteigerung enorm, und diese gilt es abzufedern. Offen gesagt, wenn wir vom Mietrecht sprechen, so sprechen wir von circa 220 000 Wohnungen, die noch preisgeregelt sind, im Gegensatz zu 3,8 Mil­lionen Hauptwohnsitzen, bei denen das nicht der Fall ist. Diese Preisregelungen betref­fen Wohnungen in Altbauten, also jene, die vor 1945 gebaut worden sind; diese wer­den immer weniger. All jene Wohnungen, die nachher gebaut worden sind und nicht ge­fördert sind, befinden sich im ungeregelten Bereich, und dieser wächst enorm.

Daher ist unsere Forderung nach einem einheitlichen Mietrecht berechtigt. Wir haben einen wirklich fundierten Vorschlag auf den Tisch gelegt; dieser war Verhandlungs­grundlage. Er hat keine Mehrheit gefunden, und es sind dann einzelne Punkte weiter verhandelt worden. Das Ergebnis dieser Verhandlungen haben wir ja im Vorjahr vor­gestellt. Es war der kleinste gemeinsame Nenner: Transparenzregelungen, Entschär­fung der Befristungsproblematik, eine punktgenaue Betriebskostenabrechnung, Erhal­tungspflicht, Verbesserung der Situation bei Einfamilienhäusern. Letztendlich haben aber doch auch mächtige Einzelinteressen beim Koalitionspartner dieses Verhandlungser­gebnis zu Fall gebracht.

Die jüngste Initiative von Bundesminister Drozda ist sehr zu begrüßen. Es geht um vie­le Sofortmaßnahmen, die gleich umgesetzt werden könnten, etwa betreffend Mietver­tragsgebühren, Baulandmobilisierung oder Maklergebühren, die sind schon angespro­chen worden – diese wären überhaupt budgetneutral –, und eine entsprechende Rege­lung würde sehr vielen Menschen helfen, besser über die Runden zu kommen.

Abseits dieser Einzelmaßnahmen, die zwar viele Verbesserungen bringen würden, ist ein einheitliches Mietrecht trotzdem ein Gebot der Stunde. Dadurch würde wieder ein


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funktionierender Wohnungsmarkt geschaffen, in dem Preise nicht davongaloppieren, die Eigentümer sowie Mieter einen Ausgleich haben und der Wohnraum nicht zu einem Anlageobjekt wird und verkommt.

Zeit ist vergangen. Verhandlungen brauchen Zeit, die Wohnungssuchenden haben die­se Zeit jedoch nicht. Daher appelliere ich an Sie, auch daran zu denken, dass es eine sehr wichtige Aufgabe ist, diesen sozialen Ausgleich zu schaffen. – Vielen Dank. (Bei­fall bei der SPÖ sowie der Abg. Moser.)

9.32


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Singer. – Bitte.

 


9.32.38

Abgeordneter Johann Singer (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Ge­schätzte Damen und Herren! Wir sind uns wohl darin einig, dass Wohnen ein Grundbe­dürfnis eines jeden Menschen ist. Es ist daher eine wichtige Aufgabe der Politik, für die notwendigen Rahmenbedingungen zu sorgen – auch deshalb, damit Wohnen leistbar bleibt.

Aus meiner Sicht haben wir in Österreich einen gesunden Mix aus gewerblichem und sozialem Wohnbau. Auf diesem soliden Fundament können wir aus meiner Sicht gut aufbauen. Dennoch ist es in den vergangenen Jahren so gewesen, dass die Preise, die schon mehrfach angesprochen wurden, deutlich angezogen haben. Es gibt dafür aus meiner Sicht eine Vielzahl von Gründen. Meiner Meinung nach ist der Hauptgrund, dass die Nachfrage nach Wohnraum das Angebot bei Weitem übersteigt. Dieser Um­stand trifft natürlich weniger auf die ländlichen Regionen zu als vielmehr auf die Bal­lungsräume, wo es auch aufgrund des starken Zuzugs aus dem In- und Ausland eine deutliche Unterdeckung gibt. Das Angebot an Wohnraum hält also mit der Nachfrage nicht mehr Schritt. Die Schaffung von neuem Wohnraum und die Mobilisierung des be­stehenden Wohnungsmarkts sind daher Grundpfeiler der ÖVP-Wohnbaupolitik. (Beifall bei der ÖVP. Zwischenruf des Abg. Steinbichler.)

Für die ÖVP hat Eigentum ebenfalls einen besonderen Stellenwert. Die Mittel aus der Wohnbauförderung müssen daher selbstverständlich auch der Eigenheimförderung zur Verfügung stehen. Damit entsprechen wir natürlich den Wünschen der Menschen in un­serem Land. Warum? – Laut einer Studie des Marktforschungsinstituts Integral wollen 91 Prozent der Österreicherinnen und Österreicher ein Eigenheim. (Abg. Steinhauser: Mit ehrlicher Arbeit ist das nicht möglich!) 66 Prozent wünschen sich ein Haus und 25 Prozent eine Eigentumswohnung.

Stichwort Wohnbauförderung: Ja, die Wiedereinführung der Zweckwidmung wurde ge­prüft. Dass es dazu nicht gekommen ist, ist aus meiner Sicht aber nicht entscheidend; entscheidend ist, wie viel Geld die Länder letztendlich für den Wohnbau in die Hand nehmen, und aus meiner Sicht stimmt da die Entwicklung. Zahlen des Finanzminis­teriums belegen, dass die Ausgaben im Rahmen der Wohnbauförderung in den ver­gangenen 50 Jahren kontinuierlich gestiegen sind. Im Jahr 2014 waren es insgesamt fast 3 Milliarden €. Als klares Bekenntnis zur Fortsetzung dieser Politik werte ich die Selbstverpflichtung der Länder, Wohnbauprogramme mit einer verbindlichen Wohn­bauleistung zu erstellen und dafür auch die Mittel zu binden.

Von den Landesmitteln jetzt kurz noch zu den Mitteln, die der Bund zur Verfügung stellt: Auch heuer werden wieder Mittel in die Hand genommen, um wesentliche Ini­tiativen, die bereits in den vergangenen Jahren erfolgreich waren, fortzusetzen, etwa den sogenannten Handwerkerbonus, mit dem Handwerkerleistungen unterstützt wer­den. Eine Fortführung wäre angesichts der noch immer angespannten konjunkturellen Lage gerade für Kleinbetriebe und die dort Beschäftigten ein positives Signal. (Abg. Mo­ser: Das nützt aber nichts!)


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Auch die Bundesförderung der thermischen Sanierung ist eine wesentliche Initiative: Seit dem Start im Jahr 2009 wurden damit über 100 000 Häuser und Wohnungen so­wie 4 000 Betriebe thermisch saniert. Mit einem Fördervolumen von rund 590 Millio­nen € wurden Investitionen von 4,2 Milliarden € ausgelöst.

Nun zum Mietrecht: Wir bekennen uns zu einem Mietrecht, das ausgewogen die be­rechtigten Interessen von Mietern und Vermietern widerspiegelt. (Abg. Moser: Das wol­len wir auch!) Das haben wir natürlich auch im Regierungsprogramm entsprechend ver­ankert. (Präsidentin Bures gibt das Glockenzeichen.) Ich sage aber auch ganz deut­lich: Wir wollen keine Einzelmaßnahmen, sondern ein stimmiges Gesamtpaket. Wir wol­len ein Mietrecht, das Investitionen fördert und nicht behindert.

Ein ganz klares Nein sage ich daher zu Forderungen, die auf die Einführung von Miet­zinsobergrenzen drängen, denn damit passiert genau das, was wir am wenigsten brau­chen: Es wird nicht mehr investiert, und der so dringend benötigte Wohnraum wird nicht mehr, sondern weniger. Die Auswirkungen können wir uns in anderen Ländern anse­hen, etwa in Frankreich oder Schweden. (Präsidentin Bures gibt neuerlich das Glo­ckenzeichen.) Dort wurden Obergrenzen eingeführt, und damit verbunden war ein dra­matischer Einbruch im Mietwohnungssektor. Darum: Investitionsanreize und keine wei­teren Reglementierungen!

 


Präsidentin Doris Bures: Herr Abgeordneter, Sie müssen bitte zum Schlusssatz kom­men.

 


Abgeordneter Johann Singer (fortsetzend): Sehr geehrte Damen und Herren, es gibt natürlich eine Reihe von wichtigen Punkten; ich nenne nur die Eintrittsrechte, die Valo­risierung des Richtwerts, die Transparenz im Mietvertrag und auch die Erhaltungsfra­ge. Insgesamt, sehr geehrte Frau Glawischnig: Wenn die Grünen die Wohnrechtsver­handlungen als Inszenierung sehen, dann verkennen Sie die Ernsthaftigkeit des The­mas! (Abg. Lugar: Was wird das? Abg. Steinhauser: Der geht in die Verlängerung! Es gibt kein Elfmeterschießen!)

 


Präsidentin Doris Bures: Herr Abgeordneter, ich mache Sie noch einmal auf die Re­dezeit aufmerksam. Sie haben jetzt noch Zeit für einen Schlusssatz, Ihre Redezeit ist aus­geschöpft. (Abg. Lugar: Danke ist das Schlusswort!)

 


Abgeordneter Johann Singer (fortsetzend): Ich darf fortsetzen (Heiterkeit bei der ÖVP  Abg. Steinhauser: Das ist ziviler Ungehorsam!): Ja, es sind sehr schwierige Verhand­lungen, doch es muss immer die Suche nach einer Lösung im Vordergrund stehen. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

9.38


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Schrangl. – Bitte.

 


9.39.04

Abgeordneter Mag. Philipp Schrangl (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr ge­ehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Vorweg möchte ich gleich noch eines klar­stellen und in das Stammbuch der Immer-noch-Marxisten schreiben: Jeder vernünftige Mensch weiß: Nur größeres Angebot schafft niedrigere Preise. Weil es so wichtig ist, sage ich es Ihnen noch einmal: Nur größeres Angebot schafft niedrigere Preise! (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Was völlig überzogene Mietpreisdeckelungen vonseiten der SPÖ im Zusammenhang mit der Streichung von sinnvollen Steuererleichterungen für Investitionen vonseiten der ÖVP im Wohnbau anrichten können, spüren wir spätestens seit 2011.

Laut Statistik Austria – es ist schon zitiert worden – sind die Mieten seit dem Jahr 2011 um durchschnittlich 15 Prozent gestiegen. Was bedeutet das? – Die Miete für eine Woh-


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nung, die 2011 600 € pro Monat ausgemacht hat, liegt mittlerweile bei unglaublichen 690 €, das bedeutet einen Anstieg um 90 € im Monat. Und das gilt nicht nur für den privat und frei finanzierten Sektor, nein, sondern auch die Mieten für Gemeindewoh­nungen und Genossenschaftswohnungen sind um unglaubliche 12 Prozent gestiegen.

Wohnen ist zu teuer, die Mieten sind zu hoch! – Dagegen müssen wir endlich etwas tun und nicht nur ankündigen, denn die Menschen spüren unsere Politik das Thema Wohnen betreffend hautnah, und das derzeit äußerst schmerzhaft.

Sehr geehrte Damen und Herren! Diese Regierung befindet sich auf Kollisionskurs, auf einem Kollisionskurs mit der Zukunft und mit der Zukunft der jungen Menschen in die­sem Land, denn die sind hauptsächlich davon betroffen. Das gilt zwar für alle Bereiche, aber dringender Handlungsbedarf besteht beim Thema Wohnen. Das Grundbedürfnis Wohnen – das haben Sie, Herr Kollege Singer, erwähnt – wird von dieser Regierung täglich brutal missachtet. Mir kommt es so vor, als wären diese Koalitionsparteien Tra­ditionsvereine zur Aufrechterhaltung des Stillstands. Das Thema Mietrechtsreform steht ja schon seit 2013 in deren Regierungsprogramm. Was das bedeutet, kann sich jeder vorstellen.

Wenn Sie wirklich schnell Linderung wollen, dann streichen Sie bitte die Mietvertrags­vergebührung! Wir werden einen entsprechenden Antrag einbringen, und dann werden wir sehen, ob Sie wirklich daran interessiert sind, den Menschen und vor allem den jun­gen Menschen, den Neumietern zu helfen. Das ist eine anachronistische Gebühr, die niemand mehr braucht, die laut einer Anfragebeantwortung aus dem Jahr 2008 damals ungefähr 50 Millionen € gebracht hat. Ich glaube, diese Vergebührung kann man gut einsparen. Diese Einsparung wäre auch eine gute Investition, weil die Menschen wie­der ein bisschen mehr Geld fürs Wohnen zur Verfügung hätten. (Beifall bei der FPÖ.)

Natürlich werden einigen wenigen Mietern Mietpreisbegrenzungen kurzfristig zu einem Vorteil verhelfen, aber auf der anderen Seite ist es dann für viele Eigentümer viel bes­ser, Wohnungen leer stehen zu lassen, und das kann wohl nicht unser Ziel sein. Das Mietrecht darf eben nicht als sozialpolitisches Instrument genützt werden. (Abg. Stein­hauser: Darf man das zitieren?) Wir brauchen eine große Wohnrechtsreform, in der auch das Bestandrecht durchforstet und vereinheitlicht wird, ein einheitliches Mietrecht. (Abg. Steinhauser: Das werden wir zitieren!) – Ja. Ich werde dann auch noch sagen, was ich damit meine. (Abg. Steinhauser: Ich habe verstanden!) – Das ist super, Herr Kollege! (Abg. Moser: Nur weiter so!)

Über Folgendes, das viele hier herinnen gerne unter den Tisch fallen lassen, müssen wir auch noch reden, und dazu zitiere ich zunächst aus einem Artikel von „orf.at“ über eine Aussage von Herrn Konrad Pesendorfer, Generaldirektor von Statistik Austria: „Wirk­sam wurde aber auch ein demografischer Effekt: Die Nachfragesteigerung nach billi­gem Wohnraum kann laut Pesendorfer aus dem Zustrom von Migranten nach Öster­reich abgeleitet werden.“

Das, meine Damen und Herren von SPÖ und ÖVP, heißt nichts anderes als: Ihre völlig verfehlte Einwanderungspolitik, unter großem Beifall der Grünen, ist ein Hauptpreistrei­ber und nimmt den Menschen, die ohnehin schon zu wenig haben, noch die Luft zum Atmen. (Beifall bei der FPÖ.)

Zum Abschluss habe ich noch ein besonderes Bonmot. Herr Dr. Michael Ludwig, amts­führender Stadtrat für Wohnen in Wien – er ist, glaube ich, bekannt –, hat, befragt zu Plan A von Bundeskanzler Kern zum Thema Gemeinnützigkeit, in einer Anfragebeant­wortung geschrieben – und das wird auch immer kritisiert –: „Das Ziel der gegenständ­lichen Regierungsvorlage besteht gerade nicht darin, die Möglichkeit zur Gewinnaus­schüttung zu verändern.“ – Gemeinnützigkeit! –„Vielmehr geht es wohl darum, die Be­wertungswahrheit nach Aufdeckung von stillen Reserven zu erreichen, um wirtschaft-


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lich nicht nachvollziehbare Wertberichtigungen zu vermeiden.“ Und jetzt kommt der wich­tigste Satz: „Insofern kann es auch keine Auswirkung auf die Bautätigkeit der gemein­nützigen Bauvereinigungen geben.“

Deshalb wollte ich den Plan A noch einmal erwähnen und bitten, ihn nicht umzusetzen, zumal sogar Stadtrat Ludwig aus Ihren eigenen Reihen sagt, das werde nichts bringen. (Präsidentin Bures gibt das Glockenzeichen.) – Ich komme zum Schlusssatz.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir brauchen ein Mietrecht auf Augenhöhe, ein Mietrecht, das Investitionsanreize schafft und soziale Sicherheit gewährleistet. Das Mietrecht muss die Interessen beider Seiten berücksichtigen, sonst werden nämlich wei­terhin schon bestehende Wohnungen vom Markt genommen und weniger neue gebaut werden – und das, meine Damen und Herren, wäre in der derzeitigen Situation eine wirk­liche Katastrophe, denn nur ein verstärktes Angebot kann Preissteigerungen brem­sen. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)

9.44


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Steinhauser. – Bitte.

 


9.44.59

Abgeordneter Mag. Albert Steinhauser (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Am vergangenen Freitag hat mich die Stimme von Minister Drozda aus dem Radiowe­cker geweckt. Er hat gesagt, er habe Großes zu verkünden, es werde eine Mietrechts­reform geben. – Ich war hellwach. (Abg. Schönegger: War das das „Mittagsjournal“? – Heiterkeit und Beifall bei ÖVP und SPÖ.) – Der war gut. Der Kollege meint, es war das „Mittagsjournal“. Nein, es war das „Morgenjournal“. Sie können versichert sein, ich ste­he früh auf, aber der Zwischenruf war wirklich gut. Ich war also hellwach. Weiters hat er gesagt, das sollen die Bautensprecher verhandeln, und somit habe ich gewusst: Das Mietrecht bleibt im Tiefschlaf, denn das, was die Bautensprecher bisher zustande ge­bracht haben, ist schnell zu bilanzieren:

„Oberösterreichische Nachrichten“, August 2016: „Jahrelang verhandelt, kein Ergeb­nis“.

„Der Standard“, auch im August: „Mietrechtsreform neuerlich geplatzt“.

Die „Kronen Zeitung“: „Wohnen bleibt weiterhin so teuer“.

Das ist die Bilanz der bisherigen Verhandlungen der Bautensprecher – und das schmerzt! Wenn wir darüber reden, dass eine vierköpfige Familie bei einem Haushaltseinkom­men von 2 000 € 1 000 € Monatsmiete zahlt, dann wissen wir: Das kann sich nicht aus­gehen! (Beifall bei den Grünen.)

Wen betrifft dieses Mietrecht? – Das Mietrecht betrifft die Jungen, die jungen Familien, die Mittelschicht, jene, die nicht in den Genuss des sozialen Wohnbaus kommen. Es ist für mich auch immer wieder interessant, dass die ÖVP für diese Gruppe offensichtlich kein Herz hat, denn das sind schon auch Wählerinnen und Wähler, die für die ÖVP in­teressant sein müssten.

Warum steigen die Mietpreise? – Der Großteil der Wohnungen ist längst außerhalb des Schutzes durch das Mietrecht angesiedelt. Neubau beziehungsweise alles, was in den letzten 30, 40, 50 Jahren gebaut wurde, ist nicht vom Schutz durch das Mietrecht er­fasst. Während der Finanzkrise sind die Immobilienpreise explodiert. Es war erst un­längst in den Medien zu lesen: Die Immobilienpreise sind in den letzten fünf Jahren um 40 Prozent gestiegen. Die sonstige Teuerung lag bei in etwa 10 Prozent.

Das kann nicht nur der Beginn einer Immobilienblase sein, sondern was heißt das? – Das heißt, dass Eigentumswohnungen mit ehrlicher Arbeit praktisch nicht mehr leistbar


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sein werden. Eine Eigentumswohnung kostet in Wien 800 000 €, 1 Million €. Das kann sich niemand mehr leisten. Aber nicht nur Eigentumswohnungen sind nicht mehr leist­bar, sondern das Problem ist: Wenn die Immobilien teurer werden, dann erwartet man höhere Renditen, und wenn es höhere Renditen geben soll, weil sich das refinanzieren muss, dann steigen die Mietpreise; deswegen entsteht solch ein Druck auf die Mieten. Wohnen ist ein lukratives Geschäft geworden, und das ist das Problem.

Wenn aber die Bodenpreise steigen, dann gerät auch der soziale Wohnbau unter Druck. Warum? – Weil auch der soziale Wohnbau darauf angewiesen ist, dass die öffentliche Hand leistbaren Boden ankaufen kann. Wenn es diesen aber nicht mehr gibt, weil die Immobilienpreise steigen, dann wird auch der soziale Wohnbau zunichtegemacht. Es ist daher dringend notwendig, dass man eingreift, wenn es in Wien, Graz, Salzburg, Innsbruck oder Linz nicht so weit kommen soll wie in München, Paris oder London.

In London werden zwei Drittel des Lohns für Wohnen ausgegeben. Woran erkennt man einen echten Londoner? – Daran, dass er außerhalb von London wohnt. Das ist der Punkt. Oder München: In München kostet die Miete für eine 100-Quadratmeter-Woh­nung 1 800 €. Das kann sich eine Familie mit durchschnittlichem Einkommen nicht mehr leisten. (Beifall bei den Grünen.)

Das wollen wir nicht; daher gibt es auch diese Aktuelle Stunde, und deswegen machen wir Druck – auf Sie, Herr Justizminister, auf die Bautensprecher, auf die SPÖ und auf die ÖVP. Eine Politik, die will, dass das Leben leistbar ist – das zählt ja zu ihren Grundauf­gaben –, dass die Löhne stimmen, dass die Miete bezahlt werden kann, muss für die Bürgerinnen und Bürger einfach gewährleistet sein. Wohnen ist keine Ware, wie jede andere, Wohnen ist ein Grundbedürfnis, und daher muss die Politik die Rahmenbedin­gungen dafür sicherstellen.

Früher hat Wohnen als sichere Anlage bei niedriger Verzinsung gegolten; heute haben wir eine Zinserwartung, die die Mieten in die Höhe treibt, daher ist der Schlüssel zu leist­barem Wohnen auf der einen Seite die soziale Schutzfunktion für die Mieter und auf der anderen Seite natürlich die Erhaltbarkeit der Immobilie bei sehr, sehr konservativer Verzinsung. Anders wird man leistbares Wohnen nicht sicherstellen können.

Man kann aus der heutigen Diskussion ein klares Resümee ziehen: Die FPÖ ist für die Freigabe der Mieten. Diese Geschichte erzähle ich gerne: Wenn ich am Würstelstand stehe und euren Wählern das erzähle, fällt ihnen das Würstel aus der Hand.

Der zweite Punkt: Der Justizminister versteht uns, kann aber nichts tun. Ich habe sel­ten einen so resignierenden Minister gesehen.

Minister Drozda betreibt Ankündigungspolitik. Der Richtwert-Mietzins wird nicht steigen, hat er gesagt. Wir werden die Anpassung aussetzen. – Nichts passiert.

Die Bautensprecher werden weiter verhandeln, und sie werden wieder scheitern.

Man könnte folgende Bilanz aus dieser Diskussion ziehen: Die Regierung streitet, und die Mieter werden weiter blechen. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

9.49


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Loacker. – Bitte.

 


9.50.02

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Die Grünen sorgen sich ums Wohnen, das ist schön, al­so schauen wir uns das ein bisschen genauer an! Die Mietvertragsvergebührung – ja, da haben die Grünen recht –, die Mietvertragsvergebührung gehört gestrichen, aber die­ser Meinung sind viele andere auch. Ich habe den Finanzminister gefragt, wie viel die Republik unter dem Titel Vergebührung von Mietverträgen für Wohnraum überhaupt ein-


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nimmt, und die Antwort war: Wir wissen das gar nicht, weil das Finanzamt alle Rechts­geschäftsvergebührungen unter dem Titel Rechtsgeschäftsgebühr verbucht und somit auch ganz andere Rechtsgeschäfte unter diesem Titel aufgelistet werden. Das ist die moderne Haushaltsführung der Republik Österreich.

Und ja, die Grünen haben auch recht, wenn sie sagen, die Maklergebühren gehören nach dem Bestellerprinzip abgerechnet. Auch dazu gibt es übereinstimmende Anträge verschiedener Fraktionen, die in den Ausschüssen liegen.

Spannend wird es, wenn die Grünen sagen, dass sie für die Zweckwidmung der Wohn­bauförderung sind. Wir wissen nämlich aus einer Studie vom Institut für Immobilien, Bauen und Wohnen, die im letzten September publiziert worden ist, dass drei Bundes­länder ihre gesamte Wohnbauförderung aus den Rückflüssen von Wohnbaudarlehen be­streiten. Die Darlehensnehmer, die Bürgerinnen und Bürger, zahlen ihre Darlehen zu­rück, und dieses Geld verwenden die Länder für die Wohnbauförderung. All das, was den arbeitenden Menschen von Lohn und Gehalt abgezogen wird, all das, was an Lohn­nebenkosten von den Unternehmen unter dem Titel Wohnbauförderungsbeitrag abge­führt wird, versickert aber in den Länderbudgets.

Welche drei Bundesländer sind das? – Salzburg, Tirol, Vorarlberg. Und in welchen drei Bundesländern sitzen die Grünen in der Landesregierung? – Salzburg, Tirol, Vorarlberg. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der FPÖ.) Also dort, wo die Grünen et­was zu plaudern haben, bringen sie original gar nichts weiter. (Neuerlicher Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der FPÖ.) Hier im Parlament ist natürlich leicht hu­pen, aber in den Bundesländern, dort, wo sie Verantwortung tragen, sind sie gleich schlud­rig, wie wir das von SPÖ und ÖVP in den letzten 70 Jahren kennen.

Was macht das Wohnen teurer? – Über weite Strecken ist es die öffentliche Hand, durch die das Wohnen teurer wird. Wenn man die Daten der Statistik Austria genauer anschaut, dann sieht man, dass in Wien die Betriebskosten für eine Wohnung um 10 Prozent höher sind als im Bundesschnitt. Das ist insofern bemerkenswert, als es ja eigentlich günstiger sein müsste, auf kleiner Fläche viele Menschen zu versorgen als auf großer Fläche wenige; denken wir nur an das Verlegen von Leitungen. Die Stadt Wien verdient sich aber ein Körberlgeld, indem sie bei der Wassergebühr mehr kas­siert, als sie braucht, nämlich 19 Millionen €, und bei den Müllgebühren ebenfalls mehr kassiert, als sie braucht, nämlich 59 Millionen €. – Das ist Geld, das den Bürgerinnen und Bürgern in Form von Betriebskosten abgeknöpft wird, das ist Geld, das Wohnen teurer macht und am Ende im Wiener Stadtbudget versickert. Und wer regiert in der Stadt Wien seit vielen Jahren mit? – Die Grünen! (Beifall bei den NEOS, bei Abgeord­neten der FPÖ sowie der Abg. Jank.)

Ich fasse zusammen: Dort, wo die Grünen regieren, funktioniert gar nichts, und jetzt kommen sie auf die Idee, man könnte alles noch ein bisschen stärker regulieren.

Kollegin Becher hat es gesagt, sie ist ein aufrechter Miet-Sozi: Sechs von zehn Mietern wohnen entweder im Gemeindebau oder im geförderten Wohnbau. Und wenn Sie es nicht schaffen, die soziale Frage zu lösen – 60 Prozent der Mieter werden von der öf­fentlichen Hand betreut –, dann weiß ich nicht, was Sie angesichts dieser 60 Prozent richtig gemacht haben könnten. Offensichtlich haben Sie es total vergeigt. Es ist darü­ber hinaus so, dass die Betriebskosten bei Wiener Wohnen noch viel höher sind als bei den Wohnungen auf dem freien Markt. Also dort, wo die öffentliche Hand ihre Pfoten drinhat, wird es nicht besser, sondern dort wird es noch schlimmer.

In Wirklichkeit schaut es nämlich heute so aus, dass sich viele finanziell schwache Bürgerinnen und Bürger Wiener Wohnen gar nicht mehr leisten können, sondern wie­der ausziehen, zurück zu den Eltern ziehen, weil das Wohnen im Gemeindebau, das an­geblich so sozial sein sollte, für die Leute mit niedrigem Einkommen inzwischen nicht


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mehr leistbar ist. Gerade die Grünen sollten wissen, dass im Gemeindebau sehr viele Menschen mit mittlerem und mit hohem Einkommen wohnen. Einer von Ihnen ist jetzt nicht da, glaube ich, aber Sie könnten einmal in den eigenen Reihen aufräumen, an­statt hier im Parlament laut zu hupen! (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten von ÖVP und FPÖ.)

9.54


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Klubobmann Lugar. – Bitte.

 


9.54.37

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Ich finde es total interessant und er­frischend, dass die Grünen heute hier über leistbares Wohnen sprechen. Ich habe mich wirklich gefragt, warum die Grünen das aufs Tapet bringen, und ich habe die Antwort gefunden: deshalb, weil die Grünen ja ausgewiesene Experten für billiges Wohnen sind. (Heiterkeit des Abg. Peter Wurm.) Sie haben einen in Ihren Reihen – er hat jetzt leider den Saal verlassen –, der das in der Vergangenheit bewiesen hat. Er beweist seit 40 Jah­ren, dass er Experte für billiges Wohnen ist, indem er um 144 € komfortabel und für ihn sicher leistbar wohnt! (Beifall beim Team Stronach.) Ich rede von Herrn Peter Pilz, und den sollten wir einmal fragen, warum die Grünen dieses Thema heute aufs Tapet brin­gen und warum sie der Bevölkerung nicht erklären, wie das geht, dass man als Abge­ordneter um 144 € Miete wohnen kann.

Auf der anderen Seite aber sind die Grünen auch Verursacher genau dieser Probleme, über die wir heute hier sprechen. Das wäre ungefähr so, als würden die Grünen am Abend bei einem Supermarkt die Schlösser ausbauen und sich am nächsten Tag ganz erbost vor die Presse stellen und sagen: Da ist etwas weggekommen, da hat jemand etwas gestohlen! Genau das machen Sie, denn mit Ihrer Politik des Zuzugs, mit Ihrer Politik der Einwanderung erzeugen Sie die Probleme, über die wir hier sprechen. (Bei­fall beim Team Stronach und bei Abgeordneten der FPÖ.)

Wer das nicht glaubt – vielleicht sogar auch die Menschen draußen vor den Bild­schirmen oder hier auf der Galerie –, der soll jetzt einmal ganz schnell einen Taschen­rechner zur Hand nehmen. Ich stelle jetzt eine Rechenaufgabe: In Wien fehlen 40 000 Wohnungen (Abg. Neubauer: Die baut der Hundstorfer!), 10 000 pro Jahr wer­den neu gebaut, und mithilfe der Grünen und der Linken kommen jedes Jahr 100 000 Zu­wanderer dazu. – Wie soll sich das ausgehen? Wie kann sich das ausgehen, ohne dass die Wohnungen immer teurer werden? (Zwischenruf des Abg. Brosz.) – Eben nicht! Das Problem, das wir haben, ist, dass die Wohnungen selbstverständlich deshalb teurer wer­den, weil es einfach zu wenig Wohnungen gibt. Reden Sie einmal mit jemandem, der eine Wohnung in Wien braucht! (Abg. Pirklhuber: Hast du schon einmal etwas vom Leerstand gehört in Wien? Das ist ja nicht wenig!) – Der Leerstand in Wien, aha, der Leerstand! Wie hoch ist denn der Leerstand? Sagen Sie uns das einmal! Wissen Sie das überhaupt? 10 000 Wohnungen sind es, die in Wien leer stehen. Es gibt eine ak­tuelle Studie dazu. Was wollen Sie denn mit 10 000 Wohnungen erreichen, wenn sie 100 000 Flüchtlinge ins Land holen? (Beifall beim Team Stronach.)

Herr Chorherr von den Grünen spricht von Enteignungen. Das muss man sich einmal auf der Zunge zergehen lassen: Wir haben 10 000 Wohnungen, Sie lassen 100 000 Flücht­linge in unser Land, und dann wollen Sie mit der Enteignung jener, die die Wohnungen gar nicht mehr vermieten, weil es sich gar nicht mehr rentiert, punkten. Das sind die Grünen! – Das nur dazu, dass man einmal ein Gefühl dafür bekommt, was da in unse­rem Land abgeht. (Zwischenruf des Abg. Neubauer.)

Die Grünen sind ja wirklich ein Problem. (Abg. Peter Wurm: Ja!) Sie verursachen das Problem, stellen sich dann hin und hauen auf alle hin und sagen: So geht das nicht, da müssen wir jetzt einen Deckel einziehen, da müssen wir gesetzlich eingreifen! (Zwi­schenruf des Abg. Pirklhuber.)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll171. Sitzung / Seite 46

Haben Sie sich schon einmal die Situation, gerade was die Bauwirtschaft in Wien be­trifft, angesehen? Allein auf Baugenehmigungen warten Sie in Wien bis zu zwei Jahre, also bis Sie überhaupt einmal eine Baugenehmigung bekommen. (Rufe bei der SPÖ: Falsch!)

Schauen Sie einmal in den Umlandbezirken, zum Beispiel im 23. Bezirk! Wissen Sie, was Sie dort für ein Grundstück zahlen? (Zwischenruf bei den Grünen.) Dort zahlen Sie bis zu 1 000 € – ich rede nicht vom 1. Bezirk, ich rede vom 23. Bezirk, ich rede vom 10. Bezirk, von den Bezirken ein bisschen weiter außerhalb –, 1 000 € pro Quadrat­meter zahlen Sie dort mittlerweile! Und wissen Sie, warum das so ist? – Weil alle nach Wien wollen! Weil auch Sie und vor allem die Roten in Wien einen Sog erzeugen für alle, die nach Wien kommen wollen, die sich ein besseres Leben ermöglichen wollen. Deshalb gibt es in Wien auch die meisten Sozialhilfeempfänger (Beifall beim Team Stro­nach und bei Abgeordneten der fpö), alle wollen nach Wien. Das erzeugt auch Druck auf die Mieten, und deshalb steigen die Mieten; wir haben es gerade gehört: um 70 Pro­zent in den letzten Jahren. Das ist das Problem. Deshalb verarmen die Österreicher, aufgrund Ihrer Politik. – Das muss man einmal offen aussprechen!

Wenn Sie tatsächlich etwas tun wollen, dann verpflichten Sie jene Flüchtlinge, die hier bleiben dürfen – wenn es nach mir geht, sind das ohnehin nur ganz wenige, aber es soll so sein –, dazu, dass sie auf dem Land wohnen, verhindern Sie, dass sie nach Wien ziehen, so wie das alle gerne hätten. Letztlich können wir entscheiden, wo sie gefälligst zu wohnen haben, wenn sie schon Gast bei uns sind. Darum geht es! Dann können wir auch wieder mehr Wohnraum schaffen.

Darüber hinaus sollten wir – das habe ich heute noch gar nicht gehört – im Umland end­lich Bauland aufschließen. Wir haben ja das Problem, dass alle Gemeinden rund um Wien fast kein Bauland aufschließen. Das heißt, wir müssen mindestens 40 000 Woh­nungen pro Jahr bauen, um einmal den Rückstand ein bisschen aufzuholen. So ein­fach wäre es. Das würde die Bauwirtschaft fördern, das würde die Wirtschaft fördern, aber das wollen Sie eben nicht, und das ist das Problem. Das, was Sie wollen, ist das Eingreifen in Eigentumsrechte. Sie wollen Enteignungen, Sie wollen mit der Gesetzes­keule vorschreiben, welche Mietzinsen verrechnet werden, und das ist sicher nicht der richtige Weg.

Überdenken Sie Ihre Flüchtlingspolitik, dann – Sie werden sehen – wird es auch besser im Wohnungsbereich! – Vielen Dank. (Beifall beim Team Stronach.)

9.59


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Kucha­rowits. – Bitte.

 


10.00.16

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Liebe Kolleginnen und Kolle­gen! Vorweg zu Kollegen Lugar: Sie haben keine einzige Lösung präsentiert, Sie ha­ben sich keiner einzigen Problemstellung gewidmet! (Abg. Lugar: Sie haben nicht auf­gepasst!) Das Einzige, das Sie gemacht haben, war, mit irgendwelchen Zahlen zu ope­rieren, für die es überhaupt keine Grundlage gibt. Sie nennen nie ein konkretes Bei­spiel. (Beifall bei SPÖ und Grünen.)

Das ist einfach bezeichnend dafür, wie Sie Politik verstehen. Sie werfen einfach ohne jegliche Grundlage irgendwelche Zahlen rein (Abg. Lugar: Das sind die offiziellen Zah­len von Wien! – Abg. Pirklhuber: Postfaktische Kommunikation!), Hauptsache irgend­etwas, um Wien zu bashen. – Das ist ein völlig falsches Politikverständnis! (Beifall bei SPÖ und Grünen.)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll171. Sitzung / Seite 47

Jetzt zum leistbaren Wohnen für alle: Das ist eine völlig richtige Forderung, die unserer Meinung nach nicht nur unterstützenswert ist, sondern an der wir von der SPÖ sowohl im Bund als auch in den Ländern und Gemeinden tagtäglich arbeiten. (Abg. Peter Wurm: Seit wann sagen Sie das? Seit Jahrzehnten! Es glaubt Ihnen ja keiner mehr!) Leider ar­beiten nicht alle daran, und genau deshalb stehen wir auch immer wieder an. Mit oft­mals nicht nachvollziehbaren Argumenten wird jeder Vorschlag abgewehrt – und das zu­lasten junger Menschen. (Abg. Neubauer: ... nicht die SPÖ!)

Denken wir an die ersten eigenen vier Wände, die nicht finanzierbar sind, denken wir an Jungfamilien, die sich das nicht leisten können, an Alleinerzieherinnen, an Pensio­nistinnen und Pensionisten! Ich muss Ihnen sagen, das macht mich wirklich ungemein grantig, und es ärgert mich, dass wir anstehen bis zum Gehtnichtmehr. (Abg. Peter Wurm...! Was war da? – Abg. Pirklhuber: Der Wurm wurmt wieder!) Vom Ärger allein, das wissen wir, hat aber niemand etwas, deshalb haben wir von der SPÖ etliche Vorschläge auf dem Tisch, die wir, wenn es nach uns ginge, schon morgen umsetzen könnten. (Ruf bei der FPÖ: Aha, aha!) Wir haben nur keine Mehrheit dafür.

Dröseln wir diese Forderungen und vor allem die Lösungen für die Menschen noch einmal auf: Es braucht ganz klar mehr Grundstücke, die bezahlbares Wohnen möglich machen. Die Antwort findet sich im Regierungsprogramm Neu: Stichwort Vertragsraum­ordnung, oder die Dauerbrennerforderung nach der Widmungskategorie des sozialen Wohnbaus. (Abg. Moser: Das habe ich schon vor zehn Jahren beantragt!) Das ist für Herbst geplant, wir sind bereit, und ich hoffe, dann auch wirklich alle Kolleginnen und Kollegen hier im Haus.

Betreffend Maklerprovisionen: Es ist ungemein teuer, eine Privatwohnung zu finan­zieren. Da rede ich noch gar nicht von der monatlichen Belastung, von den Mieten, die oftmals fern jeglicher Realität liegen. (Zwischenruf des Abg. Steinbichler.) Wir von der SPÖ fordern seit jeher die Abschaffung von Maklerprovisionen, bezahlt durch den oder die MieterIn. Ich frage mich, warum da nichts weitergeht.

Nicht nur Sie selbst werden bereits mit der Problematik konfrontiert gewesen sein, Sie werden doch auch vor allem in Ihrem Bekannten-, Freundes- oder Verwandtenkreis oder in Ihren Sprechstunden auf Menschen treffen, die vom Goodwill der Vermieterin oder des Vermieters abhängig sind. Kollegin Ruth Becher, unsere Bautensprecherin, ist schon darauf eingegangen: Es braucht dringend mehr Transparenz bei der Berechnung von Mieten. (Abg. Peter Wurm: Sie stellen aber schon den Bundeskanzler, Frau Kollegin! Oder habe ich etwas übersehen?)

Wir von der SPÖ haben das Universalmietrecht vorgeschlagen. Das ist ein Vorschlag, den wir von der Jungen Generation in der SPÖ im Rahmen einer BürgerInneninitiative unter die Leute gebracht haben. Wir konnten 2 000 Unterschriften dafür sammeln. Beim Universalmietrecht geht es darum, für zwischen 30 und 150 Quadratmeter große Wohnungen eine Miete von 5,50 € pro Quadratmeter zu verlangen und klar zu defi­nieren, was Zu- und Abschläge sind. Niemand kann dann mehr eine individuelle Ein­schätzung machen oder bewerten. Das wäre fair und transparent. Ich appelliere wirk­lich, das umzusetzen. (Ruf bei der FPÖ: Dann setzen Sie es um! – Abg. Hauser: In Wien ...!)

Best-Practice-Modelle, die wirklich flächendeckend Schule machen sollen: Das 5 x 5-Mo­dell ist vielleicht den Oberösterreicherinnen und Oberösterreichern unter Ihnen bekannt, das Ganze hat in Steyr begonnen: 5 € pro Quadratmeter auf fünf Jahre. Das sind Start­wohnungen, also für Menschen zwischen 18 und 30 Jahren. Auch in Tirol hat man die­se Dinge abgekupfert, und ich hoffe, es wirkt darüber hinaus und andere Städte, andere Gemeinden und andere Bundesländer unterstützen dieses Projekt.

Zu den Wohnbaufördermitteln: Wir alle kennen die Zahlen – wir alle, Sie alle –, aber wer holt diese Mittel auch wirklich zur Gänze ab? Es gibt ein einziges Bundesland, und


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll171. Sitzung / Seite 48

das ist Wien; alle anderen holen die Mittel nicht ab. Ich sage es Ihnen offen, liebe Kol­leginnen und Kollegen, wir müssen verstärkt in den Bundesländern lobbyieren, da sich einfach sehr viele Bundesländer aus ihrer Verantwortung stehlen.

Weitere Aspekte sind die Höhe der Eigenmittel und die monatlichen Mieten: Wenn man 20 Jahre alt ist und 40 000 € hinblättern muss, um eine Wohnung zu bekommen, oder monatlich 800 € zahlen muss, geht das in der Regel nicht, ohne sich zu verschulden. Das heißt, wir müssen endlich runter mit den Eigenmitteln. Günstiger, aber dennoch hochwertiger bauen ist unsere Antwort. Wir hatten im vergangenen Jahr hier im Haus eine Diskussion zu Baunormen, wir brauchen endlich die Realisierung der Ergebnisse, um gemeinsam mit den Zielgruppen zielgruppenorientiert zu bauen.

Kurz gefasst, liebe Kolleginnen und Kollegen: Bei uns in der SPÖ rennen Sie mit dem Thema offene Türen ein. „Billiger wohnen jetzt!“, das ist für uns SozialdemokratInnen ein politisches Credo. Überall, wo es geht, treten wir dafür ein. Wir versuchen, Über­zeugungsarbeit zu leisten, Mehrheiten zu schaffen und setzen auch dort um, wo wir können, das kann ich Ihnen versprechen. (Abg. Peter Wurm: Wo können Sie, Frau Kol­legin? Das versprechen Sie seit Jahrzehnten!)

 


Präsidentin Doris Bures: Frau Abgeordnete, Sie müssen zum Schlusssatz kommen.

 


Abgeordnete Katharina Kucharowits (fortsetzend): Ich komme zum Schlusssatz: Wir fordern an dieser Stelle erneut Bewegung von jenen ein, die noch immer nicht verstan­den haben oder verstehen wollen, dass bezahlbares Wohnen ein Grundrecht ist. Tun wir endlich, die Menschen können nicht länger warten! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Neu­bauer: Dann tun Sie doch endlich!)

10.05


Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Steinacker. – Bitte.

 


10.06.05

Abgeordnete Mag. Michaela Steinacker (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ho­hes Haus! Geschätzte Mitbürgerinnen und Mitbürger! Ganz besonders herzlich begrü­ße ich die Funktionäre der Wirtschaftskammer Tirol hier im Hohen Haus. Willkommen bei uns im Parlament zu dieser spannenden Diskussion!

Wohnen zählt, wie Sicherheit, wie Nahrung, zu den Grundbedürfnissen. Ich glaube, da sind wir uns alle einig, mit fast jedem Redebeitrag heute wurde das auch ausgedrückt. Ich möchte zuallererst sagen, dass jeder, der in seiner Rede gemeint hat, leistbares Wohnen komme durch eine alleinige Reform des Mietrechts zustande, schiefgewickelt ist. Das ist verkürzt, das ist eine Fehlansicht.

Lassen Sie mich folgende zehn Überlegungen anstellen – konstruktiv –, um leistbares Wohnen und den Weg dazu darzustellen! Fangen wir mit dem Thema und der These an, dass Eigentum langfristig das günstigste Wohnen sichert und Altersarmut vorbeugt. (Abg. Moser: Wie kann man sich um 1 Million eine Wohnung kaufen?) Meine Damen und Herren, Eigentum sichert günstiges Wohnen im Alter. (Beifall bei der ÖVP.) Die Nachfrage steigt ständig, das Angebot ist zu gering, wir alle wissen das. Wir müssen Anreize schaffen; die können verschieden sein: Sie können steuerlich sein, sie können durch Förderungen sein, sie können durch weniger Auflagen sein.

Ich sage – These 2 –: Runter mit den Standards, runter mit den Normen, einfacher bau­en! Es muss nicht alles aus Glas sein und allen Höchstnormen entsprechen. Schaffen wir wieder Wohnraum, der für Menschen leistbar ist, auch wenn möglicherweise die ab­soluten High Levels, die wir uns selbst verordnet haben, nicht zu erreichen sind. Sie müs­sen auch nicht erreichbar sein. Günstige Grundrisse und vernünftiges Wohnen schaffen viel mehr leistbaren Wohnraum.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll171. Sitzung / Seite 49

Am Ende des Tages – meine nächste These – muss sich natürlich eingesetztes Kapital rechnen. Der Investor investiert doch nicht, wenn er nicht einmal sein eingesetztes Ka­pital langfristig zurückbekommt. Daher: Investitionen in den Wohnbau müssen attraktiv gemacht werden. Meine Damen und Herren, wir können davon reden, dass wir uns An­gebote wünschen, aber wenn wir niemanden finden, der baut, weil es sich nicht rech­net, dann gibt es keine Angebote – weder am Eigentumsmarkt, noch am Mietwohnmarkt. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Moser: Gemeinnützige bauen auch!)

Nächster Punkt: Wir brauchen zielgerichtete Förderungen. Wahrscheinlich ist das Volu­men in Österreich im Moment zu gering. Die Wohnbaugenossenschaften, die gemein­nützigen Wohnbaugenossenschaften haben die Kompetenz für leistbares Wohnen, mei­ne Damen und Herren, und zwar in allen Lebenslagen, vom Jungen Wohnen über das Familienwohnen bis zum betreuten Wohnen im Alter.

Meine nächste Anforderung und Überlegung: Der Zugang zu Grundstücken für den ge­förderten Wohnbau muss erleichtert und verbilligt werden. Bund, Länder und Gemein­den sollen diese Gründe vermehrt – hören Sie bitte zu; vor allem jene, die gerade ge­sagt haben, die Verfahren dauern zu lange – rasch und zu günstigen Konditionen im Baurecht zur Verfügung stellen. (Abg. Moser: Ja, woher sollen sie es denn nehmen?) Der gemeinnützig geförderte Wohnbau steht bereit. Meine Damen und Herren, dieser Teil der Errichtungskosten ist zu reduzieren, Baurecht ist meiner Meinung nach ein pro­bates Mittel, um das zu erreichen.

Begünstigungen brauchen vor allem junge Menschen beim Start in die – ich nenne es so – Wohnselbständigkeit, beim Ausziehen von zu Hause. Hier gilt es, ein Bündel an Maßnahmen zu setzen: nicht der Entfall der Mietgebühren über alles, sondern der Ent­fall für Mietgebühren, wenn ich beim Gang in die Wohnselbständigkeit zum ersten Mal einen Mietvertrag abschließe.

Super Förderungen für Junges Wohnen: Niederösterreich setzt das beispielhaft um, ges­tern habe ich Wohnungen im Rahmen des Projekts Junges Wohnen in St. Pölten über­geben. – Großartige Menschen, großartige Grundrisse, ein großartiger Bau und super Förderungen! Aber, meine Damen und Herren, beim Start muss geholfen werden und nicht auf Dauer. Anschub ja, aber der Glücksfall, so eine Wohnung zu bekommen, darf nicht ein Leben lang einen Vorteil für Einzelne bedeuten und andere auf der Strecke lassen.

Nächster Punkt: Es gibt mietrechtliche Regelungen, die den Wohnraum knapp und teu­er machen, etwa den Mietadel. Ich meine, hundert Jahre nach Ende der Monarchie wä­re es endlich Zeit, mit dem Mietadel aufzuräumen. Meine Überlegung dazu ist folgen­de: Ehegatten und minderjährige Kinder können in einer Übergangsfrist, zu den Kondi­tionen, die sie jetzt vorfinden, noch einmal eintreten – da will ich unbillige Härten ver­meiden –, aber die Möglichkeit muss bestehen, diese Wohnungen dann in Zukunft zum Richtwert zu vermieten. Schluss mit ungerechtfertigten Privilegien! Es trifft nicht dieje­nigen, die die Wohnungen wirklich brauchen. (Beifall bei der ÖVP.)

Apropos Miet-Richtwert: Die Anpassung mit April 2017 ist notwendig. Das ist nur im Rahmen der Inflation, und das macht für 2016 nicht einmal 1 Prozent aus. (Präsidentin Bures gibt das Glockenzeichen.) Das macht bei 5 € Quadratmeter-Richtwert 5 Cent – nur damit wir die Dimensionen kennen. Es ist ein faires Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter zu suchen, und es braucht eine jährliche Anpassung, damit nicht plötzlich ei­ne doppelte und dreifache Steigerungsrate die Menschen ...

 


Präsidentin Doris Bures: Frau Abgeordnete, formulieren Sie bitte den Schlusssatz.

 


Abgeordnete Mag. Michaela Steinacker (fortsetzend): Der würde die überhöhten Ge­bühren betreffen, die die Mieten noch teurer machen. Die Mieten sind nämlich niedriger als die Gebühren – ich ziehe es zusammen –, die für Wien 658 Millionen € Körberlgeld bedeuten. – Das sind die wahren Kostentreiber!


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll171. Sitzung / Seite 50

Meine Damen und Herren! Nur ein funktionierender Markt trägt zum Wohle aller Teil­nehmer bei, und das ist durch staatliche Regulierungen nicht zu ersetzen. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Becher: In St. Pölten ...!)

10.11


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster: Herr Abgeordneter Wurm. – Bitte.

 


10.11.59

Abgeordneter Peter Wurm (FPÖ): Guten Morgen, Frau Präsidentin! Hohes Haus! Herr Minister! Wir waren, glaube ich, heute ein bisschen überrascht, dass ausgerechnet die Grünen sich plötzlich für leistbares Wohnen interessieren. (Abg. Moser: Das ist nicht plötzlich! – Abg. Pirklhuber: Ha, ha, ha!) Das war sehr überraschend. Wenn die Grü­nen einmal mit der „Kronen Zeitung“ Hand in Hand gehen, dann ist es wirklich Populis­mus in Reinkultur. Das, muss ich sagen, verwundert mich schon, aber es ist in der Sa­che natürlich richtig, auch die „Kronen Zeitung“ hat recht: „So teuer war Wohnen“ in Ös­terreich „noch nie“. (Abg. Pirklhuber: Was sagen die FPÖ-Makler dazu?)

Aber bitte, was sind die Ursachen? – Die Grünen sind ja eben auch mitschuldig an die­ser Misere. Wenn wir von Steigerungen der Wohnungspreise von 50 bis 70 Prozent seit 2010 sprechen und die größten Steigerungen in Wien, in Tirol und in Salzburg wa­ren, dann ist meine erste Frage – abgesehen davon, dass Rot und Schwarz immer da­bei sind –, wer in diesen Bundesländern in der Landesregierung ist. – Die Grünen! Na­türlich die Grünen! (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Steinhauser: Das ist keine Länder­sache!) Dort, wo die Grünen in der Landesregierung sind, sind die Preise am stärksten gestiegen. (Abg. Steinhauser: Weil die Leute dort gerne hinziehen! – Abg. Lugar: Die Flüchtlinge!) Diese Aussage ist, glaube ich, eindeutig nachzuvollziehen. (Abg. Stein­hauser: Weil dort die Lebensqualität in Ordnung ist!)

Wir werden heute in dieser Aktuellen Stunde diese Themen nicht lösen oder ausführ­lich diskutieren können; nur eine Geschichte sollte man schon festhalten, die ist mit Ansage: Es war vor vielen Jahren schon klar, dass dieser Zuzug von Hunderttausen­den für Österreich nicht verträglich ist. Wir haben weder die Jobs für diese Hunderttau­senden, noch haben wir die Wohnungen. (Abg. Lugar: Genau!) Natürlich haben vor al­lem die Grünen, aber auch SPÖ und ÖVP, mit dem Nichthandeln in dieser Frage diese Problematik der steigenden Wohnungspreise angeheizt. Sie sind mitschuldig an dieser Entwicklung. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Lugar.)

Es gibt übrigens noch ein Randthema für die SPÖ: Ich kann mich erinnern, vor knapp zwei Jahren, da war Sozialminister Hundstorfer noch im Amt und hat uns 50 000 So­zialwohnungen mit einem Investitionsvolumen von 6 Milliarden €, glaube ich, verspro­chen. Hundstorfer ist in Pension, oder in Teilpension, und die 50 000 Wohnungen wur­den natürlich nicht gebaut, weil wir das Geld eben genau für das Asylproblem brauch­ten. Das ist der Grund dafür, dass die Wohnungen fehlen. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Lugar.)

Es gibt ein Zauberwort, das heute zwischendurch schon ab und zu gefallen ist, das heißt Angebot und Nachfrage. Angebot und Nachfrage ist in Wirklichkeit auch das Kern­thema beim Wohnen. Das größte Problem sehe ich einfach in der Nachfrage. Wir ha­ben – nur zur Erinnerung – seit 1985 fast eine Million Haushalte mehr. Eine Million Haus­halte mehr! Das ist natürlich der Zuzug. Österreich hat mittlerweile 8,8 Millionen Ein­wohner, 1,3 Millionen davon sind Ausländer, und die müssen selbstverständlich alle woh­nen.

Noch ein Faktor, der interessant oder auch einleuchtend ist: Die durchschnittliche Haus­haltsgröße hat sich in den letzten 20 Jahren von 2,8 Personen pro Wohnung auf 2,2 reduziert. Auch da, bei der Zerstörung der Familienstruktur, haben Rot, Grün und Schwarz mitgeholfen. Jetzt haben wir das Ergebnis, das ist auch ganz klar. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Öllinger: Ha, ha, ha! Da müssen Sie aber ...! Das ist so jenseitig!)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll171. Sitzung / Seite 51

Die Betriebskosten sind auch ein ganz wichtiger Punkt, der immer ein bisschen ver­nachlässigt wird. Wir haben in den letzten Jahren mehrere Anträge eingebracht, um vor allem die Betriebskosten zu senken. Wir haben einen Gebührenstopp verlangt, spe­ziell auf Gemeindeebene. Wien, das war ein Vorreiter, hat alle Kanal-, Wasser- und Müllgebühren explodieren lassen. In ganz Österreich sind die Nebenkosten explodiert und machen jetzt teilweise schon ein Drittel der Mietkosten aus. (Abg. Pirklhuber: Kein Wort über Immobilienspekulation! Sie diskreditieren sich selbst, Kollege Wurm!)

Das würde jetzt fast den Rahmen sprengen. Ich komme ganz konkret zu unseren For­derungen: Was verlangen die Freiheitlichen in diesem Bereich? – Nachfrage verrin­gern, den Zuzug verringern, Österreich wieder so hinstellen, dass die Leute auch Woh­nungen finden können, gezielte Förderungen für Mehrpersonenhaushalte, das Angebot erhöhen, Bauoffensive im Sozialbereich, vor allem im ländlichen Bereich – Breitband anzubieten, löst das Problem der Ausdünnung des ländlichen Raums nicht (Abg. Schi­manek: Das stimmt!) –, Sozialbau intensivieren, Jugendstartwohnungen schaffen, Leer­stände verringern, Eigentum unterstützen und möglich machen, Kosten senken, unnöti­ge Bauauflagen abschaffen und Mehrwertsteuer auf Mieten und Bauen senken.

Übrigens ist der größte Profiteur der steigenden Wohn- und Mietkosten der Finanzmi­nister, das wird immer übersehen. Wir haben auch da so etwas wie eine kalte Progres­sion, das ist nicht zu vergessen – das ist wie beim Lohn, bei den Gehaltssteigerungen. Die Profiteure sind der Staat und der Finanzminister. (Abg. Pirklhuber: Das ist ja ein Wahnsinn! Die Finanzinvestoren ...!) Zweckwidmungen der Wohnbaufördermittel vor al­lem in den Ländern, in denen Grün mitregiert, ein einheitliches und einfaches Mietrecht, und, und, und – es gibt eine Fülle an Maßnahmen, die wir Freiheitlichen vorschlagen.

Eines ist klar – Schlusssatz meinerseits –: Nur wenn die Freiheitlichen in Verantwor­tung stehen, wird leistbares Wohnen in Österreich möglich. Solange Rot, Schwarz und Grün am Ruder sind, ist die Realität leider eine andere. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

10.17


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste: Frau Abgeordnete Dr. Moser. – Bitte.

 


10.17.40

Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (Grüne): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr ge­ehrter Herr Minister! Meine Damen und Herren! Eine kurze Rückblende: Wir haben das Jahr 2002, Blau-Schwarz oder Schwarz-Blau ist an der Regierung (Abg. Vetter: Nicht die schlechtesten Jahre!), und der größte Verkauf gemeinnütziger Wohnungen der Ge­schichte Österreichs ging über die Bühne, maßgeblicher Mitprofiteur war höchstwahr­scheinlich Herr Finanzminister Karl-Heinz Grasser.

Herr Minister Brandstetter, Sie sind ja bei der strafrechtlichen Aufarbeitung dieses größ­ten Wohnungsdeals der Republik, der dazu geführt hat, dass gemeinnützige Wohnun­gen in Summe teurer geworden sind, weil viele abverkauft wurden, am Werk. Das trägt (in Richtung FPÖ) Ihre Handschrift, das ist Schwarz-Blau gewesen. – Hoffentlich! (Bei­fall bei den Grünen. – Ruf bei der FPÖ: ... hat so einen Bart! ... Frau Moser, die Grünen kennen das Problem gut!)

Ich bekenne mich dazu: Wir Grüne haben seit Jahrzehnten (Zwischenrufe bei der FPÖ) – darf ich bitte ausreden? – auf das Problem hingewiesen. Ich bin seit dem Jahr 1999 Wohnbausprecherin. Die Grünen haben, eng bedruckt, mindestens 20 Vor­schläge, damit Wohnen leistbar wird, in mindestens zehn Anträgen seit mehreren Le­gislaturperioden hier im Parlament liegen. Seit Jahrzehnten plädieren wir dafür, seit Jahr­zehnten bringen wir Anträge ein, seit Jahrzehnten liegen diese in den Ausschüssen, seit Jahrzehnten werden sie vertagt, weil Sie nicht wollen. (Abg. Peter Wurm: Wer will nicht?)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll171. Sitzung / Seite 52

Wir haben ja gesehen, der Herr Minister will, nur kann er nicht, weil Sie nicht wollen. Das ist nämlich das Problem. Das Parlament will nicht, sagt der Herr Minister. Ich sage es ganz simpel, die Mehrheit im Parlament will nicht oder kann nicht. (Abg. Deimek: Mit einer 10-Prozent-Partei geht einfach nichts! Mit einer 10-Prozent-Partei stimmt man einfach nicht mit!) Damit sind wir beim Kern.

Ich möchte noch eine zweite Rückblende machen, und zwar in die schwarz-blaue Ära: Was wurde da beim Finanzausgleich gemacht? – Es gab eine Lockerung beziehungs­weise Aufhebung der Zweckbindung der Wohnbaugelder, die Wohnbaugelder waren nicht mehr zweckgebunden. Dieser Beschluss trug auch die schwarz-blaue Handschrift. (Abg. Peter Wurm: Wir haben 2017, Frau Moser!) Dass im Wohnbau nicht mehr die Leistung, die wir jetzt nötig hätten, erbracht wurde, ist auch ein Problem. (Abg. Peter Wurm: 2017 schreiben wir!) Sie können ja zurückblenden. Schauen Sie sich die Protokolle der Tagungen der gemeinnützigen Wohnbaugesellschaften an! (Abg. Hauser: Sie haben zwölf Jahre Zeit gehabt!) Die haben schon zu Beginn der Zweitausenderjahre darauf hin­gewiesen, dass zu wenig gebaut wird.

Da bin ich durchaus im Einklang mit meinen VorrednerInnen, die da sagen: Ja, wir brauchen mehr Wohnbau, damit das Angebot passt! Nur: Wir als Republik – auch wir als Parlament! – müssen dafür sorgen, dass die Grundkosten leistbar sind. Und da gibt es Möglichkeiten, wie zum Beispiel – darauf haben Kollegin Steinacker und auch Kol­lege Singer, glaube ich, hingewiesen – durch die Vertragsraumordnung, die dringend reformbedürftig ist. Diesbezüglich liegt schon seit Jahren ein von mir eingebrachter An­trag im Parlament, bei dem es aber jedes Mal, wenn ich frage, wann wir das endlich beschließen – und dafür spricht sich auch der Kollege von der SPÖ aus, und auch der Kollege von der ÖVP ist dafür –, heißt: Dieser Antrag betreffend Vertragsraumordnung/
billigerer Baugrund ergeht erst dann, wenn wir ein Gesamtpaket haben!

Aber – Sie wissen das, Herr Minister Brandstetter – das Gesamtpaket liegt nicht nur auf der langen Bank, sondern es ist geradezu ein historisches Element, das in der Diskus­sion der Fachwelt – und Sie sind ja Jurist, Herr Minister – bis in die Mitte der Neunzi­gerjahre zurückreicht.

In der Parlamentsbibliothek gibt es einen Sammelband betreffend Novelle und Reform des Wohnrechts, der in der Ära Michalek herausgegeben wurde, und der ist jetzt brand­aktuell. Da ist das Problem beim Richtwert aufgelistet, weil die Zu- und Abschläge nicht deklariert sind, weil diese sozusagen Fantasie sind. Sie haben es ja selbst gesagt, Herr Minister: Wir brauchen nur in die Schublade zu greifen und die Kritik an der Wohn­rechtsnovelle, die unter Justizminister Michalek verfasst wurde, herauszunehmen, dann sehen wir: Das ist nicht erledigt!

Sie sind, Herr Minister, ja wirklich bedauernswert, ich will Ihnen gerne helfen, nur: Das Problem liegt nicht nur bei den Kollegen der ÖVP oder der SPÖ, sondern das Problem liegt darin, dass im Hintergrund – und, Herr Minister, ich glaube, da können Sie mir ge­nauso recht geben wie Ihr sehr fleißiger Mitarbeiter, Herr Sektionschef Kathrein – Mäch­te am Werk sind, die die Hebel in der Hand haben.

Das ist auf der einen Seite die Immobilienindustrie, muss ich schon fast sagen, und auf der anderen Seite sind es die Mieterschützer, und die kommen nicht zueinander, was ganz klar ist, denn da herrscht ein massiver Interessengegensatz, und dieses Pro­blem hat das Parlament zu lösen. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Pirklhuber: Richtig!)

Wir können nicht damit weiterleben, dass junge Familien keinen leistbaren Wohnraum mehr finden. Wir Grüne sind überhaupt nicht schuld an der Scheidungsrate (Abg. Peter Wurm: Na, bitte!) – nur eine kleine Fußnote zu Ihrer Bemerkung hier (Heiterkeit bei den Grünen) –, also Sie muten uns ja geradezu eine Allmacht zu. Das ehrt uns natür­lich, nur: Für die Scheidungen gibt es andere Ursachen.

 



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll171. Sitzung / Seite 53

Präsidentin Doris Bures: Frau Abgeordnete, jetzt müssen Sie zum Schlusssatz kom­men.

 


Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (fortsetzend): Ich lade Sie deshalb noch einmal ein, dieses grüne Wohnoffensivprogramm (ein Schriftstück in die Höhe haltend), das in kur­zer Form seit Jahren im Parlament liegt (Abg. Peter Wurm: Eine schwache Seite!) – ich gebe es dann auch noch dem Herrn Minister –, endlich zu verhandeln. Es gilt, hier zu handeln, anstatt weiter die armen Leute auf der Straße stehen zu lassen. – Auf Wie­dersehen! (Beifall bei den Grünen.)

10.23


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Ga­mon. – Bitte.

 


10.23.42

Abgeordnete Claudia Angela Gamon, MSc (WU) (NEOS): Sehr geehrte Frau Präsi­dentin! Sehr geehrter Herr Minister Brandstetter! Ja, Wohnen ist schweineteuer, da sind wir uns einig, aber das ist offensichtlich auch eine Frage der Perspektive. Gerade für junge Menschen ist es in Österreich klar, dass sie es besonders dort, wo sie hin­ziehen, nämlich in die Städte, schwer haben, leistbaren Wohnraum zu finden. Die Nach­frage steigt, weil die Bevölkerung wächst, und wenn sie eben vordergründig auch im Großen und Ganzen in die Städte zieht, so kommt das Angebot nicht mit, und zwar schon gar nicht dort, wo es notwendig wäre. Das hat aber mannigfaltige Gründe, und man hat jetzt in der Debatte gemerkt, dass wir uns hier im Haus weder in der Problem­analyse noch bei den Lösungen einig sind.

Man schimpft über einen Markt, den es in dieser Art und Weise beim Thema Wohnen in Österreich gar nicht gibt, weil ein Viertel der Mieten nur ansatzweise quasi am freien Markt gebildet werden; in Wien nur ein Achtel. Da merkt man, dass der Staat überall eingreift, nicht nur in der Subjektförderung, auch in der Objektförderung; er ist sogar Ver­mieter. Die Stadt Wien ist einer der größten Vermieter, die da tätig sind.

In welcher Hinsicht sind wir uns aber schon einig? – Einig sind wir uns in folgender Hinsicht: Wohnen ist ein Grundbedürfnis, Wohnen sollte leistbar sein, und wir bezie­hungsweise die Politik oder der Staat als solcher, als Institution, hat die Aufgabe, so gut wie möglich dafür zu sorgen, dass Wohnraum bereitgestellt wird. Wir sind uns aber vollkommen uneinig darüber, was wir, die Politik, überhaupt dazu beitragen können, was wirklich zum Ziel führt und was wir beitragen sollten. Das Ergebnis ist, dass der Staat im Bereich Wohnen auf eine tragische Art und Weise vollkommen erfolglos ist und die Politik ihren Job nicht erledigt, weil unser System in diesem Bereich an einer überregulierten Fehlplanwirtschaft leidet.

Die zentrale Forderung der Grünen ist, wie wir gehört haben, Maklergebühren abzu­schaffen. Das ist vollkommen klar, da sind wir uns alle einig, aber das wird auch nicht mehr Angebot schaffen. Das ist sicher eine schöne politische Forderung, weil für die Menschen ganz klar ist, dass beim Abschluss des Mietvertrags unterm Strich vielleicht mehr übrig gewesen wäre, aber damit werden keine zusätzlichen Wohnungen geschaf­fen.

Wir haben ein klares Angebotsproblem, das aufseiten des Staates verursacht wird. Das ist aber eigentlich etwas, das wir deshalb auch konkret ändern könnten. Der öffentliche und geförderte Wohnbau produziert am tatsächlichen Bedarf, der in der Bevölkerung da ist, völlig vorbei. Es ist zu groß angelegt, Stangenware, ein Korsett an Regelungen und Vorschriften, wie etwa Bautechnikgesetze, Wohnbauförderungskataloge und Be­bauungspläne: All das führt dazu, dass alles zu teuer wird.

Junge Menschen mit 16, 17, 18 Jahren, die von zu Hause wegziehen, brauchen keine 70-Quadratmeter-Wohnung mit Tiefgaragenplatz, sie brauchen leistbaren Wohnraum.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll171. Sitzung / Seite 54

Das Korsett an Regelungen – in Bund und Ländern – läuft aber darauf hinaus, dass Wohnraum zu teuer ist, dass wir nicht das Angebot schaffen, das der Nachfrage ei­gentlich entspricht. Und da tut, muss ich sagen, auch linke Ideologie wirklich weh: Wir glauben, dass wir große Wohnungen um möglichst wenig Geld schaffen können. – Das wird sich nicht ausgehen, das ist Voodoo-Ökonomie, und es ist vor diesem Hintergrund auch vollkommen unmöglich, innovativen, günstigen und bedarfsgerechten Wohnbau zu produzieren.

Der Staat versagt aber nicht nur in seinem eigenen Einflussbereich, sondern auch dort, wo er den Privaten wirklich wehtut. Wir haben ein Mietrecht, das in höchstem Ausmaß ins Privateigentum eingreift und das verhindert, dass auch große Immobilieneigentü­mer ihren Wohnraum mobilisieren können und überhaupt einmal anbieten können – in einem Markt, den es gar nicht gibt! Bestehende Mieten können höchstens mit der In­flationsrate mitwachsen – sogar in Deutschland ist das ein bisschen flexibler –, und das führt natürlich auch dazu, dass ältere alleinstehende MieterInnen die niedrigsten Wohn­kosten haben und wir unter dem sogenannten Locked-in-Syndrom leiden. Das ist of­fensichtlich auch das, was Grüne in den Landesregierungen haben, weil sie die Dinge, die sie hier heute fordern, nicht direkt umsetzen. (Beifall den NEOS.)

Warum sind auch die Baukosten gestiegen? – Wir haben eine Grunderwerbsteuer, ei­ne Immobilienertragsteuer, Grundbucheintragungsgebühren und eine Bauarbeiter-Ur­laubs- und Abfertigungskasse, die eine halbe Milliarde in Wertpapieren angelegt hat. Das alles sind Dinge, wo man einsparen könnte, wodurch man das Bauen günstiger machen könnte.

Alles in allem kann gesagt werden, dass der Wohnungsmarkt kein Markt ist, sondern von staatlichem Interventionismus gekennzeichnet ist, und da konkurrenziert offensicht­lich der rechte Sozialismus den linken Sozialismus, weil sich alle darin einig sind: Ei­gentlich brauchen wir nur mehr Interventionen, dann wird das schon funktionieren. – Die Interventionen haben aber dazu geführt, dass das Wohnen in Österreich unfassbar teuer geworden ist, dass es sich niemand mehr leisten kann.

Sie aber liefern als Antwort darauf: Na dann brauchen wir vielleicht andere Interven­tionen! – Ich glaube, das ist das, was man in Österreich als zwanghafte Interventions­neurose bezeichnen könnte, unter der offensichtlich alle am Wohnungsmarkt leiden. Wenn wir nicht davon wegkommen und nicht bereit sind, einmal diese Grundeinstel­lung infrage zu stellen, dann werden wir auch die Probleme im Bereich Wohnen nicht lösen können. (Beifall bei den NEOS.)

10.28


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Steinbichler. – Bitte.

 


10.28.47

Abgeordneter Leopold Steinbichler (STRONACH): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Sehr verehrte Zuseherinnen und Zuseher auf der Galerie und vor den Fernsehgeräten! (Der Redner stellt eine Tafel vor sich auf das Rednerpult, auf der unter einem grün-blauen Logo „OÖWohnbau“ steht.)

Zum Thema Wohnen wurden jetzt aus verschiedenen Perspektiven Positionen darge­legt. Ich meine, vorweg muss man einmal grundsätzlich sagen, dass wir auch im Be­reich Wohnbau an einem Handicap, das eigentlich in der Regierung beheimatet ist, lei­den, und das heißt Stillstand: Es werden Maßnahmen und Reformen nur angekündigt, sie werden aber nicht umgesetzt – und das Geld fehlt natürlich auch in diesem Bereich. Ganz wesentlich ist aber, dass Milliarden an Geldern nicht lukriert werden, sondern für die Schuldenpolitik herangezogen werden. Stichwort Neuverschuldung: Man spricht von einem strukturellen Nulldefizit, aber in Wirklichkeit ist da die Situation eine ganz an­dere.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll171. Sitzung / Seite 55

Auch im Bereich Wohnen wird die Situation bejammert, aber es wird nicht gegenge­steuert. Manche träumen sogar davon, dass man höhere Standards günstiger bekommt. Das kann ich nicht verstehen, das ist Realitätsverweigerung, denn der Grund dafür, dass die Miet- und Wohnungspreise explodieren, ist auch der, dass die Betriebskosten aufgrund vermehrter technischer Auflagen ständig steigen.

Wir haben überall eine überbordende Bürokratie, und das schlägt sich auch im Bereich Wohnen durch, das muss uns bewusst sein. Das ist auch so beim Baurecht, und das verursacht ständig neue Kosten. Wir brauchen das Geld für die Bürgerinnen und Bür­ger und wollen nicht, dass es bei den Spekulanten landet. Ich glaube, darauf müssen wir bei der Auftragsvergabe, auf die ich dann gleich zu sprechen komme, besonders achtgeben.

Ein Wort sei auch zu den Maklerprovisionen erlaubt: Makler ist ein offizieller Beruf, und jedem Wohnungseigentümer und jedem Wohnungsuchenden ist es freigestellt, sich eines Maklers zu bedienen; er kann sich mit dem Makler eine Provision aushandeln. Es ist aber unglaubwürdig, wenn man in diesem Zusammenhang über leerstehende Wohnungen diskutiert, denn genau diesem Problem wirken die Makler entgegen, weil sie im Auftrag des Haus- oder des Wohnungsbesitzers darauf schauen, dass die Woh­nungen möglichst schnell vermietet werden. (Beifall beim Team Stronach sowie des Abgeordneten Peter Wurm.)

Ich möchte aber noch auf einen ganz anderen Umstand hinweisen, deshalb habe ich diese Tafel (auf die auf dem Rednerpult stehende Tafel weisend) mitgenommen: Es wird leider auch im Wohnbau politisiert, dass sich die sprichwörtlichen Balken biegen. Da wird unter den Regierungsparteien aufgeteilt, der eine hat den roten Wohnbauträger, der andere hat den schwarzen Wohnbauträger, und um genau einen solchen geht es auch bei dieser Tafel, nämlich um die gemeinnützige OÖ Wohnbau.

Das ist ganz aktuell und stand in den Tageszeitungen. Es ist ja wunderbar, dass die ÖVP mit Raiffeisen eine gemeinnützige Wohnbaufirma gründet, aber dort wird in der Tat Klientelpolitik der Musterklasse betrieben. Es ist ja noch verständlich, dass der Chef von Raiffeisen Aufsichtsratsvorsitzender ist, aber sehr problematisch wird es dann, wenn sein Stellvertreter der Landesamtsdirektor ist – das muss mir einmal jemand er­klären – und der Geschäftsführer der äußerst erfolgreiche ehemalige Bauernbunddirek­tor Markus Rosinger ist – ein Bauernbunddirektor, den sein Studium eingeholt hat, der dann ausgeschlossen wurde, danach ein Joint Venture in Rumänien hatte und dann politisch wieder versorgt wurde, und zwar bei diesem Wohnbauträger, wo er nun, wie gesagt, Geschäftsführer ist.

Freunde, man sieht jetzt, wie diese Herren die Gemeinnützigkeit missbrauchen, weil das ganz klar geregelt ist: Gemeinnützige Wohnbauträger sind für die Errichtung und die Verwaltung von Wohnungen mit einer Nutzfläche bis maximal 150 Quadratmeter oder für die Errichtung von Eigenheimen mit höchstens zwei Wohnungen beziehungs­weise für Sanierungen und Verwaltung zuständig, aber wenn es darüber hinausgeht, dann ist die Zustimmung der Landesregierung erforderlich. Ich glaube, in diesem Fall versagt die Landesregierung. Warum? – Der eigene Landeshauptmann wird doch nicht der eigenen Firma die Tätigkeit einschränken.

Da sind wir schon wieder beim politischen Sumpf, der der Grund dafür ist, dass vieles nicht funktioniert. Wenn wir an die Ungleichbehandlung von gewerblichen Baufirmen, von gewerblichen Bauträgern, die die volle Steuerleistung erbringen müssen, und von gemeinnützigen Wohnbauträgern, die von der Kommunalsteuer und von der Körper­schaftsteuer befreit sind, denken, dann wissen wir, woran es hapert.

Ich möchte abschließend noch die Zahlen dazu nennen – Frau Präsident, ich bin schon am Ende meiner Ausführungen –: Die OÖ Wohnbau hat 14 Bauhöfe gebaut, hat 21 Feu-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll171. Sitzung / Seite 56

erwehrhäuser gebaut, hat 18 Gemeindeämter gebaut, hat 31 Kindergärten gebaut, hat 13 Musikschulen gebaut, hat zwölf Rotkreuzstationen gebaut, und 35 Schulen wurden von der gemeinnützigen OÖ Wohnbau genauso gebaut wie fünf Veranstaltungszen­tren. (Präsidentin Bures gibt das Glockenzeichen.)

Vielleicht ist das auch ein Grund dafür, dass wir solche Schwierigkeiten auf dem Woh­nungsmarkt haben: weil da nicht zielorientiert gearbeitet wird, sondern im gegenseiti­gen Interesse, also Klientelpolitik betrieben wird. – Danke. (Beifall beim Team Stronach.)

10.34


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Doppler. – Bitte.

 


10.34.06

Abgeordneter Rupert Doppler (ohne Klubzugehörigkeit): Frau Präsidentin! Herr Mi­nister! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Justizminister, nach Ihren salbungsvollen Worten am Beginn Ihrer Stellungnahme komme ich wieder zurück zum Thema leistbares Wohnen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wohnen ist ein Grundrecht, und gerade durch die explodierenden Wohnungspreise wird das immer wieder infrage gestellt, weil viele Menschen sich das Wohnen einfach nicht mehr leisten können. Gerade Alleinver­diener und junge Familien leiden, wie wir heute schon gehört haben, enorm unter die­sen hohen Kosten.

Der Grundkostenanteil und die Kosten für die Errichtung und die Betriebskosten sind die wesentlichen Preistreiber. Auch nicht ganz außer Acht lassen dürfen wir die Mak­lerprovision, weil auch dadurch die Wohnungskosten immer weiter in die Höhe getrie­ben werden. Die letzten Berechnungen und Statistiken zeigen auf, dass die Wohnungs­kosten oft weit mehr als 50 Prozent des Einkommens betragen; deshalb ist es ganz wichtig – und das wurde von der Kollegin von der SPÖ schon angesprochen –, dass da die Politik gemeinsam gegensteuert. Es darf nicht sein, dass, wie geplant, die Richt­werte für die Mieten ab 1. April wieder erhöht werden, denn das können sich die Men­schen einfach nicht mehr leisten. Die Erhöhungen betragen zwischen 3,4 und 3,6 Pro­zent, je nach Bundesland.

Wohnen, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist ein Grundrecht des Menschen, aber bei diesen Preisen ist Wohnen für die meisten einfach nicht mehr leistbar. Daher ist es ganz wichtig, dass die Politik gemeinsam dieser Preistreiberei entgegenwirkt und ein Konzept entwickelt, nach dem – das wurde auch von Kollegen von der FPÖ an­gesprochen – es wieder Preise für Wohnungen gibt, die sich die Menschen auch leis­ten können. – Danke schön.

10.36


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Schmid. – Bitte.

 


10.36.22

Abgeordneter Gerhard Schmid (ohne Klubzugehörigkeit): Frau Präsidentin! Sehr ge­ehrter Herr Bundesminister! Leistbares Wohnen stellt unabhängig vom Bundesland ein zunehmendes Problem dar. Ausreichender Wohnraum ist vielerorts die Grundlage für Arbeit. Wohnbaugesellschaften, auch wenn sich diese als gemeinnützig bezeichnen, sind nahezu zu 100 Prozent politisch ausgerichtet, auf neutralem Boden ist ausschließ­lich Privatvermietung anzusprechen.

Die Problematik ausreichend leistbaren Wohnraums wurde durch die Flüchtlingswelle zunehmend verschärft, wobei sogenannte Mandatswohnungen freizuhalten sind. Anzu­sprechen ist weiters, dass privater Wohnraum bewusst freigehalten wird, um Eigenbe­darf für Familienmitglieder decken zu können, da es bei Kündigungen des Mietverhält­nisses wiederholt zu Problemen kommt.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll171. Sitzung / Seite 57

Einen Preisfaktor stellen weiters EVB-Kosten dar, welche von 1,71 € pro Quadratmeter auf 2 € angehoben wurden. Anzusprechen ist außerdem der Betriebskostenfaktor bei Endabrechnung einer Wohneinheit. Ergibt die Endabrechnung einen Rückstand, so ist dieser durch den Neubezug abzudecken. Mit dem Neubezug einer Wohneinheit ist die­se durch den Vermieter beziehungsweise die Wohnbaugesellschaft lastenfrei zu über­geben. Die Mietkosten einer ausfinanzierten Wohneinheit sind altersbedingt um 30 Pro­zent zu kürzen.

Neubaukosten werden vom Bodenwert und den tatsächlichen Baukosten unter Berück­sichtigung von Größe und Ausstattungsdetails bestimmt, wobei eine ausreichende An­zahl behindertengerechter Wohneinheiten zu berücksichtigen ist. Dem Grunde nach können Mietkosten mit einer Verlängerung der Rückzahlungszeiträume der Bauträger wesentlich vergünstigt werden. Verwiesen wird auf den durchschnittlichen Nutzungs­zeitraum eines Mehrfamilienwohnhauses von 60 Jahren bei einfacher Ausführung.

Wohnbaugesellschaften, primär für den sozialen Wohnbau ausgerichtet, sind aufgefor­dert, Wohnqualität unabhängig von der politischen Ausrichtung zu fairen, nachvollzieh­baren Konditionen anzubieten.

Bildung und Wohnraum sind die Grundlage für einen erfolgreichen Lebensweg. Die Bun­desregierung ist aufgefordert, entsprechende Grundlagen zu schaffen. – Danke.

10.39


Präsidentin Doris Bures: Danke vielmals.

Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

10.39.37 Einlauf und Zuweisungen

 


Präsidentin Doris Bures: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände und deren Zuweisungen verweise ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäftsordnung auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung.

Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:

A. Eingelangte Verhandlungsgegenstände:

1. Schriftliche Anfragen: 12375/J bis 12583/J

Zurückziehungen: 12431/J, 12434/J und 12453/J

Schriftliche Anfrage an die Präsidentin des Nationalrates: 39/JPR

2. Anfragebeantwortungen: 10926/AB bis 11022/AB

3. Regierungsvorlagen:

Kommunalinvestitionsgesetz 2017 – KIG 2017 (1583 d.B.)

Bundesgesetz, mit dem das Pflanzgutgesetz 1997 geändert wird (1584 d.B.)

Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz zur Arbeitsmarktintegration von arbeitsfähi­gen Asylberechtigten und subsidiär Schutzberechtigten sowie AsylwerberInnen, bei de­nen die Zuerkennung des internationalen Schutzes wahrscheinlich ist, im Rahmen ein­es Integrationsjahres (Integrationsjahrgesetz – IJG) erlassen wird und das Arbeitsmarkt­politik-Finanzierungsgesetz geändert wird (Arbeitsmarktintegrationsgesetz) (1585 d.B.)

Bundesgesetz, mit dem ein Integrationsgesetz und ein Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz erlassen sowie das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz, das Asylgesetz 2005, das Fremdenpolizeigesetz 2005, das Staatsbürgerschaftsgesetz 1985 und die Straßenver­kehrsordnung 1960 geändert werden (1586 d.B.)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll171. Sitzung / Seite 58

Bundesgesetz, mit dem das Bundesstraßen-Mautgesetz 2002 geändert wird (1587 d.B.)

Insolvenzrechtsänderungsgesetz 2017 – IRÄG 2017 (1588 d.B.)

Bundesgesetz, mit dem das Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz und das So­zialbetrugsbekämpfungsgesetz geändert werden (1589 d.B.)

4. Ergänzung oder Änderung von Regierungsvorlagen oder Berichten:

Petition Nr. 98 betreffend "Vorschlag für ein Bundesverfassungsgesetz betreffend den Schutz der Rechte künftiger Generationen", überreicht vom Abgeordneten Dipl.-
Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber; Ergänzung (Zu Petition Nr. 98)

B. Zuweisungen:

1. Zuweisungen seit der letzten Sitzung gemäß §§ 31d Abs. 5a, 32a Abs. 4, 74d Abs. 2, 74f Abs. 3, 80 Abs. 1, 100 Abs. 4, 100b Abs. 1 und 100c Abs. 1:

Zuweisungen auf Ersuchen des Ausschusses für Petitionen und Bürgerinitia­tiven an andere Ausschüsse:

Bautenausschuss:

Bürgerinitiative Nr. 105 betreffend "Weg mit der Maklerprovision für Mieter!"

Bürgerinitiative Nr. 110 betreffend „Nur wer beauftragt, zahlt – Bestellerprinzip für Immo­bilienmaklerprovisionen“

Gesundheitsausschuss:

Petition Nr. 102 betreffend "Anonyme statistische Erfassung von Schwangerschaftsab­brüchen in Österreich", überreicht vom Abgeordneten Dr. Marcus Franz

Bürgerinitiative Nr. 69 betreffend „Fakten helfen! Einführung einer bundesweiten ano­nymisierten Statistik über Schwangerschaftsabbrüche und Erforschung der Gründe/
Motive dafür“

Verkehrsausschuss:

Petition Nr. 94 betreffend "Einsatz der österreichischen Bundesregierung gegen die Ein­führung einer diskriminierenden PKW-Maut in Deutschland", überreicht vom Abgeord­neten Anton Heinzl

Wissenschaftsausschuss:

Bürgerinitiative Nr. 98 betreffend "Selbstbestimmt statt fremdbeherrscht! Gegen sexuel­le Belästigung und Ungleichbehandlung von Frauen an Österreichischen Hochschulen"

2. Zuweisungen in dieser Sitzung:

zur Vorberatung:

Rechnungshofausschuss:

Bericht des Rechnungshofes Reihe Bund 2017/10 (III-361 d.B.)

Bericht des Rechnungshofes Reihe Bund 2017/11 (III-362 d.B.)

Bericht des Rechnungshofes Reihe Bund 2017/12 (III-366 d.B.)

Bericht des Rechnungshofes Reihe Bund 2017/13 (III-367 d.B.)

C. Unterrichtung gemäß Art. 50 Abs. 5 B-VG:

Aufnahme der Verhandlungen über ein Multilaterales Übereinkommen zur Umsetzung von Maßnahmen betreffend Steuerabkommen zur Vermeidung der Verminderung von Bemessungsgrundlagen und Gewinnverlagerung


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll171. Sitzung / Seite 59

Aufnahme der Verhandlungen über die Änderung des Abkommens zwischen der Re­gierung der Republik Österreich und dem Ministerrat der Republik Albanien über die Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur, der Bildung und der Wissenschaft

*****

 


Präsidentin Doris Bures: Weiters teile ich mit, dass der Zwölfte Bericht des Unverein­barkeitsausschusses an die Mitglieder des Nationalrates verteilt wurde.

10.40.01Antrag gemäß § 49 Abs. 5 GOG

 


Präsidentin Doris Bures: Ich gebe bekannt, dass die Abgeordneten Mag. Letten­bichler, Katzian, Mag. Brunner, Kolleginnen und Kollegen schriftlich die Absetzung des Punktes 13 von der Tagesordnung beantragt haben.

Hierbei handelt es sich um den Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie über die Regierungsvorlage (1519 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Ökostromge­setz 2012, das Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz 2010, das Gaswirt­schaftsgesetz 2011, das KWK-Punkte-Gesetz und das Energie-Control-Gesetz geän­dert werden, sowie das Bundesgesetz, mit dem zusätzliche Mittel aus von der Energie-Control Austria verwalteten Sondervermögen bereit gestellt werden, erlassen wird (1527 d.B.)

Eine Absetzung kann vor Eingang in die Tagesordnung beschlossen werden, erfordert aber eine Zweidrittelmehrheit.

Damit gelangen wir sogleich zur Abstimmung über den Absetzungsantrag betreffend den 13. Punkt der Tagesordnung.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die dem zustimmen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen. Ich stelle auch die erforderliche Zwei­drittelmehrheit fest.

Damit ist der 13. Punkt von der Tagesordnung abgesetzt.

Die Nummerierung der nachfolgenden Tagesordnungspunkte wird aus Gründen der bes­seren Übersichtlichkeit aber beibehalten.

Behandlung der Tagesordnung

 


Präsidentin Doris Bures: Es ist vorgeschlagen, die Debatte über die Punkte 1 und 2, 4 bis 6, 9 bis 11, 15 und 16, 17 bis 19, 21 und 22 sowie 23 und 24 der Tagesordnung zusammenzufassen.

Wird dagegen ein Einwand erhoben? – Das ist nicht der Fall.

Wir gehen in die Tagesordnung ein.

Redezeitbeschränkung

 


Präsidentin Doris Bures: Zwischen den Mitgliedern der Präsidialkonferenz wurde Kon­sens über die Dauer der Debatten erzielt. Demgemäß wurde eine Tagesblockzeit von 8,5 „Wiener Stunden“ vereinbart, sodass sich folgende Redezeiten ergeben: SPÖ und ÖVP je 115, FPÖ 106, Grüne 89 sowie NEOS und STRONACH je 47 Minuten.

In der Präsidialkonferenz wurde in Aussicht genommen, für die Debatte zu Tagesord­nungspunkt 3 maximal zwei Redner/Rednerinnen pro Fraktion zu melden.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll171. Sitzung / Seite 60

Gemäß § 57 Abs. 7 der Geschäftsordnung beträgt die Redezeit für die gesamte Tages­ordnung von jenen Abgeordneten, die keinem Klub angehören, je 24 Minuten; darüber hinaus wird deren Redezeit auf 5 Minuten je Debatte beschränkt.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über die soeben dargestellte Redezeit.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die sich hierfür aussprechen, um ein entspre­chendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

10.43.121. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (1457 d.B.): Bun­desgesetz, mit dem das E-Government-Gesetz, das Zustellgesetz, das Bundesge­setz über die Ausstellung der Apostille nach dem Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Beglaubigung, die Bundesabgaben­ordnung, das Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz 2010, das Neugrün­dungs­Förderungsgesetz, das Unternehmensserviceportalgesetz, das Familien­lastenausgleichsgesetz 1967, das GmbH-Gesetz, das Notariatstarifgesetz, das Ge­richtsgebührengesetz, das Arbeitszeitgesetz, das Arbeitsruhegesetz, das Kran­kenanstalten-Arbeitszeitgesetz, das Bäckereiarbeiter/innengesetz 1996, das Mut­terschutzgesetz 1979, das Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetz 1987, das Gleichbehandlungsgesetz, das Heimarbeitsgesetz 1960, das ArbeitnehmerIn­nenschutzgesetz, das Behinderteneinstellungsgesetz, das Gesundheitstelematik­gesetz 2012, das Arzneimittelgesetz, das Rohrleitungsgesetz und das Kraftfahr­gesetz 1967 geändert werden (Deregulierungsgesetz 2017) (1569 d.B.)

2. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (1503 d.B.): Bun­desgesetz über die Grundsätze der Deregulierung (Deregulierungsgrundsätzege­setz) (1570 d.B.)

 


Präsidentin Doris Bures: Damit gelangen wir nun zu den Punkten 1 und 2 der Ta­gesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Dr. Kassegger. Freiwillige Re­dezeitbeschränkung: 6 Minuten. – Bitte.

 


10.43.52

Abgeordneter MMMag. Dr. Axel Kassegger (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Herren Bundesminister! Hohes Haus! Die Tagesordnungspunkte 1 und 2 der heutigen Tagesordnung sind das Deregulierungsgesetz und das Deregulierungs­grundsätzegesetz – die Regulierung der Regulierung der Deregulierung.

Das ist aus unserer Sicht Teil fünf der Marketingshow der Bundesregierung: begonnen mit dem New Deal, fortgesetzt mit dem Plan A, fortgesetzt mit dem Plan B von Bundes­minister Schelling, fortgesetzt mit dem Arbeitsplan der Bundesregierung. Wir hören al­so: Plan, Plan, Plan, Plan, planen, planen, planen; deregulieren, umsetzen kommt in die­sen Punkten bis dato nicht vor.

Neben dieser Marketingshow nehmen wir aufseiten der Regierung Streit wahr. Wir be­obachten – erste Reihe fußfrei, teilweise amüsiert, teilweise in ernster Sorge, weil das nicht die Aufgabe der Regierung sein sollte – die Matches – ich sage es umgangs­sprachlich – zwischen Abgeordnetem Auer und Abgeordnetem Schieder, die Matches zwischen den Bundesministern Sobotka und Doskozil, die Matches zwischen Bundes-


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kanzler Kern und Außenminister Kurz – Streit, Streit, Streit. Ankündigungen, Marketing und Streit, das ist aus unserer Sicht sozusagen das Zwischenresümee über die Regie­rungsarbeit.

Schauen wir uns kurz an, worum es im Deregulierungsgrundsätzegesetz geht! Es sind Allgemeinplätze, die da formuliert wurden, die bereits Gegenstand von Abhandlungen von Kabarettisten sind, es gibt auch einen sehr guten Artikel in der „Wiener Zeitung“ – also Gesetze, die Anlass sind, die Stoff bieten für Kabaretts. Es sind Allgemeinplätze wie – ich zitiere § 1 Abs. 2 des Gesetzes –: „Es ist sicherzustellen, dass der aus der Er­lassung von Bundesgesetzen resultierende bürokratische Aufwand sowie die finanziel­len Auswirkungen für Bürgerinnen und Bürger sowie für Unternehmen gerechtfertigt und adäquat sind.“ – No na! (Rufe bei der FPÖ: Boah!) Das muss man jetzt offensicht­lich in ein Gesetz schreiben. „Zur Vermeidung weiterer Belastungen wird jede Neure­gelung, aus der zusätzlicher bürokratischer Aufwand oder zusätzliche finanzielle Aus­wirkungen erwachsen, nach Tunlichkeit [...] kompensiert.“

Justizminister Brandstetter ist jetzt leider schon gegangen, aber „nach Tunlichkeit“ ist das Hintertürl. Damit wird festgelegt: Wenn es nicht tunlich ist, dann nicht! – So viel zur Bindung und der Relevanz. Als Jurist muss ich im Übrigen sagen, dass die Bindung hier zum einen nicht gegeben beziehungsweise nicht nachvollziehbar ist; zum anderen sind in allen Paragrafen, in allen Absätzen Hintertürln wie eben die Formulierung „nach Tunlichkeit“ enthalten – dann stellt man halt fest, das sei nicht tunlich oder nicht oppor­tun, und dann wird das eben nicht gemacht.

Worum geht es da? – Um die sogenannte One-in-one-out-Regelung, eine grundsätzli­che Sache, aber da brauche ich bitte kein Grundsatzgesetz, das so etwas regelt, noch dazu ohne Umsetzungskompetenzen beziehungsweise ohne Umsetzungsauswirkungen.

Es geht weiter mit dem Gold Plating: „Bei der Vorbereitung der Umsetzung von Rechts­akten der Europäischen Union ist darauf zu achten,“ – wie scharf ist diese Selbstver­pflichtung? – „dass die vorgegebenen Standards nicht ohne Grund übererfüllt werden.“ – Wieder zwei Hintertürln, ein Allgemeinplatz mit zwei Hintertürln. (Beifall bei der FPÖ.)

Sunset Clause, auch so eine Sache: das Außerkrafttreten beziehungsweise das von vornherein befristete Festlegen von Gesetzen. Hier steht: „Rechtsvorschriften des Bun­des sind in angemessenen Zeitabständen“ – angemessen ist ein dehnbarer Begriff – „zu evaluieren; sie sollen nach Möglichkeit nur für einen bestimmten, von vornherein festgelegten Zeitraum in Geltung treten.“ – Auch „nach Möglichkeit“ ist absolut unbe­stimmt. In Wirklichkeit ist das also ein Marketingpapier, in Gesetzesform gegossen. Wie gesagt: die Regulierung der Regulierung der Deregulierung. (Beifall bei der FPÖ.)

Woran es uns in diesem Land mangelt, geht ja viel tiefer. Es mangelt an einer be­stimmten Kultur. In § 1 Abs. 3 dieses Gesetzes werden Grundsätze der Wirkungsorien­tierung angesprochen. Wir wissen aus eigener Erfahrung, wir haben in unserem Land eben keine Kultur, Ziele zu setzen, klar zu planen, sich ganz genau zu überlegen, wel­che Wirkungen man mit bestimmten Maßnahmen erreichen will, und das Ganze zu eva­luieren.

Kollegen und Kolleginnen von mir, die in den entsprechenden Ausschüssen sind – Fi­nanzausschuss, Budgetausschuss et cetera –, wissen, wenn ich wirkungsorientierte Fol­genabschätzung sage – da entsteht bei allen ein Lächeln im Gesicht –, das ist in Wirk­lichkeit von der Qualität her höchstgradig überschaubar, ich sage es einmal so: keine klaren Zieldefinitionen, teilweise überhaupt keine Quantifizierungen – und da spricht man dann von Evaluierung, also einem Soll-Ist-Vergleich. Wie wollen Sie eine Evaluierung machen, wenn Sie das vorher gar nicht genau festgelegt haben? Das scheitert also schon an der grundsätzlichen Kultur und am Zugang – und das wird man mit so einem Marketinggesetz nicht ändern können.


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Ich fordere die Bundesregierung auf: Erstens, hören Sie auf zu streiten! Zweitens, hö­ren Sie auf, sich selbst zu irgendetwas aufzufordern! Drittens, hören Sie auf mit Marke­ting und Ankündigungen! Hören Sie auf, die Regulierung der Deregulierung zu regu­lieren, und gehen Sie die wirklichen Probleme dieses Landes an oder lassen Sie es bleiben – besser heute als morgen! (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Franz.)

10.49


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Matznetter. – Bitte.

 


10.50.28

Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesminis­terin! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Ist halt schon sehr matt, wie Kollege Kasseg­ger das in seiner Kritik hier vorgebracht hat (Ruf bei der FPÖ: Na, das war super!), und das hat einen guten Grund. Der gute Grund ist, dass diese Masche, diese Propagan­da – die Regierung könne nichts auf Schiene bringen, könne sich nicht einigen, Reform­stillstand – nicht mehr wirkt. (Abg. Walter Rosenkranz: Das stimmt nicht ganz! Flücht­linge ...!)

Seit einem Dreivierteljahr ist Kern Bundeskanzler, und die Höhnungen der Opposition, da werde nur angekündigt, da komme nichts und passiere nichts, sind irgendwie weg. (Abg. Neubauer: ... seit zehn Jahren!) Die Regierung handelt, die Wirtschaft beginnt zu wachsen. Es wird heuer bei den Arbeitslosenzahlen erstmals eine Abflachung ge­ben, wir werden 2 Prozent Wachstum haben. Sie merken natürlich, dass Ihre Felle da­vonschwimmen, daher kommt die matte Ansage des Kollegen Kassegger. (Abg. Neu­bauer: Geh! Geh!) Kein Wunder: Inzwischen wird schon diskutiert, ob nicht lieber Ho­fer statt Strache Parteichef sein soll. (Zwischenrufe der Abgeordneten Belakowitsch-Jenewein, Kassegger, Walter Rosenkranz und Stefan.) Selbst unsere grünen Freun­de diskutieren, ob die Parteivorsitzende Frau Glawischnig nicht abzulösen ist. – Das ist logisch, weil etwas passiert im Land, und auch der heutige Tag ist ein weiteres Bei­spiel. Ich gratuliere zu diesem Zustand, weil es dem Land guttut! (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenruf des Abg. Neubauer.)

Zu den heutigen Tagesordnungspunkten: Es ist ja die FPÖ, die vorwirft, alles sei so bü­rokratisch (Abg. Neubauer: Zum Thema!), und fordert, wir brauchen eine moderne Ver­waltung, man könne alles viel schneller, gescheiter und einfacher machen. – Jetzt liegt das Gesetz vor, Tagesordnungspunkt 1, nach dem Sie sofort eine Ein-Mann-GmbH am Bankschalter gründen können. Wer ist dagegen? – Die Notare, Kollege Stefan, die FPÖ insgesamt!

Meine Damen und Herren, vor allem die jungen Unternehmerinnen und Unternehmer, die Regierung macht das zu Ihrer bürokratischen Entlastung. Wer ist dagegen? – Die freiheitlichen Freunde (Abg. Schimanek: Nein, bitte, Herr Kollege ...!), das ist über­haupt das Beste! (Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ sowie ironische Heiterkeit des Abg. Neubauer.) Überlegen Sie sich gut, ob Sie dagegenstimmen oder zustimmen, denn dagegenstimmen heißt, Sie wollen mehr Bürokratie, keine Deregulierung – oder Sie stim­men zu!

So, jetzt zum zweiten Teil, zum Deregulierungsgrundsätzegesetz, über das Sie sich lustig gemacht haben: Es ist kein Geheimnis, dass das nicht die Idee meiner Fraktion in der Regierung war. (Ruf bei der FPÖ: Kommen S’ nach Linz in den Posthof! ... einen guten Kabarettisten!) Wir teilen aber die Grundsatzüberlegung, die ja Österreich nicht erfunden hat, dass man sich bemühen und schauen sollte, ob nicht, wenn man neue Vorschriften erlässt, alte wegfallen können. Das gibt es in England, in Neuseeland; in Neuseeland müssen sogar drei Gesetze aufgehoben werden. Man macht das also; dann kommt jemand und sagt: Da steht ein Konjunktiv drinnen, da gibt es Optionen, wann das nicht erfolgen kann!


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll171. Sitzung / Seite 63

Herr Kollege Kassegger, was sonst? Sie sind ein gewählter Mandatar (Zwischenruf des Abg. Walter Rosenkranz) in einer parlamentarischen Demokratie: Was soll denn drin­nen stehen? Dass Ihre freie Entscheidung, welches Gesetz Sie beschließen, nicht mehr gilt, wie soll denn das verfassungsrechtlich konform anders formuliert werden? Dieser Nationalrat ist gesetzgebende Körperschaft. Dort kann nur stehen: soweit es keinen Grund dafür gibt, dass man etwas anders machen muss. (Zwischenruf des Abg. Neu­bauer. – Abg. Walter Rosenkranz: Das haben wir bis jetzt schon gewusst!) Nur Hou­dini kann sich selbst so weit fesseln, weil er sich befreien kann, auch wenn er mit di­cken Ketten unter Wasser ist.

Das heißt, anders geht es technisch gar nicht, die Vorlage ist also technisch richtig. Jetzt ist die Frage: Brauchen wir sie, oder brauchen wir sie nicht? (Ruf bei der FPÖ: Regierung brauchen wir nicht!) Ich finde, es ist ein guter Vorsatz, was man tut, und durchaus einer, den eine gesetzgebende Körperschaft ins Bundesgesetzblatt schrei­ben lassen kann.

In diesem Sinne: Warum stimmen Sie dagegen? Sie sind für den Inhalt, sagen, den Konjunktiv hätten Sie nicht gern – gut, das geht nur so –, dann stimmen Sie zu (Abg. Kassegger: Wir stimmen ...!), außer Sie wollen Gold Plating, außer Sie wollen nicht, dass Bestimmungen aufgehoben werden – auch eine Option! (Zwischenrufe der Abge­ordneten Stefan und Walter Rosenkranz.) Da wünsche ich viel Glück bei dieser poli­tischen Positionierung. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Wöginger. – Abg. Walter Rosenkranz: ... nicht einmal differenziertes Zuhören, sie haben ja zwei Ohren!)

10.54


Präsidentin Doris Bures: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeord­nete Mag. Brunner. – Bitte.

 


10.54.55

Abgeordnete Mag. Christiane Brunner (Grüne): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin! Sehr geehrter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuse­herinnen und Zuseher! Gleich vorweg: Die Erleichterungen für Selbständige, die es zum Teil gibt, sehen wir positiv. Ich werde mich jetzt aber auf das Deregulierungs­grundsätzegesetz beziehen, weil das schon einige Fragen aufwirft. Man kann jetzt ver­suchen, sehr viele Gründe dafür zu finden und Argumente dahin gehend, was das nicht für ein tolles Voranschreiten der Regierung sei, aber ich finde, das ist eine gesetzgebe­rische Scheinaktivität.

Viele der Inhalte, die darin enthalten sind, gelten schon, zum Beispiel betreffend Gold Plating – darauf werde ich später noch eingehen –, aber in diesem Gesetz stehen auch grundsätzliche Dinge wie eine Begründungspflicht für neue Gesetze. – Ich kann dazu nur sagen, meine Fraktion und ich, wir überlegen uns bei jedem Vorschlag, ob ein Ge­setz notwendig ist oder nicht und ob es tatsächlich wirkt. Das ist unsere Aufgabe als frei gewählte Mandatarinnen und Mandatare. (Beifall bei den Grünen.)

Ein weiterer Grundsatz, der drinnen steht, ist, es solle durch ein Gesetz kein unnötiger bürokratischer Aufwand sowie keine unnötige finanzielle Belastung entstehen. – Ich weiß nicht, brauchen Sie als Regierungsfraktionen ein Gesetz für sich selbst, damit Sie sich bei neuen Gesetzen überlegen, ob durch ein Gesetz ein zu hoher Aufwand oder eine zu hohe finanzielle Belastung entsteht? Es ist ja die Job Description von uns allen, uns das bei jeder einzelnen Entscheidung hier zu überlegen; dafür braucht man ja kein eigenes Gesetz! (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Die Regierung schon!)

Genauso ist es betreffend Wirkungsorientierung: Man überlegt sich ja von vornherein, welche Wirkung man erzielen möchte und welche Maßnahme und welches Gesetz da­für notwendig sind. Da muss man nicht vorher ein Gesetz beschließen, das einem das vorgibt. Das sagt einem ja der Hausverstand – nichts für ungut. So gesehen ist das ei­ne gesetzgeberische Scheinaktivität. (Beifall bei den Grünen.)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll171. Sitzung / Seite 64

Jetzt zu dem Grundsatz betreffend Gold Plating, der irgendwie besagt, Österreich dürfe ja keine EU-Richtlinien übererfüllen: EU-Richtlinien sind ein Minimalkompromiss, ein Min­deststandard, der für alle EU-Länder gilt. Wenn wir sagen, Österreich dürfe kein Gold Plating machen, dann sagen wir damit, wir wollen in der EU maximal Durchschnitt sein – maximal Durchschnitt! Wir Grüne wollen das nicht. Wir Grüne wollen, dass Ös­terreich in vielen Bereichen im Spitzenfeld der Europäischen Union liegt. (Beifall bei den Grünen.)

Ich nehme zwei Bereiche heraus: Ich glaube, wir alle sind froh darüber, dass es in Ös­terreich so viele Biolandwirte gibt. – Das wäre nicht so, wenn wir sagen, wir wollen ma­ximal Durchschnitt sein, dann lägen wir da nicht im Spitzenfeld. Das Gleiche gilt für die Energiewende: Wenn wir sagen, wir wollen maximal Durchschnitt sein – wir nähern uns jetzt wieder dem Durchschnitt an, weil nicht gehandelt wird –, wenn wir sagen, wir wol­len keinen Ökostromausbau, wenn wir sagen, wir wollen hinsichtlich Klimaschutz nicht vorangehen, dann ist diese Regelung betreffend Gold Plating auch für unsere Wirt­schaft und für den Standort ein Schuss ins eigene Knie, denn das ist die Chance für den österreichischen Standard. (Beifall bei den Grünen.)

Viele dieser Regelungen sind unnötig, einige Grundsätze verstehe ich gar nicht, und ich denke, wenn es Dinge gibt, die man einfacher lösen könnte – da gibt es viele, ich denke zum Beispiel an die Gewerbeordnung (Abg. Kassegger: Bringen ja nichts zu­sammen!) –, dann machen wir das doch bitte einfach! Gehen wir die Probleme und die Themen an, die für die Bürgerinnen und Bürger wirklich relevant sind! Das sind Ver­besserungen auf dem Arbeitsmarkt, für Unternehmerinnen und für Unternehmer, das ist die Energiewende. Gehen wir das doch endlich an, anstatt hier Scheinaktivitäten zu beschließen! (Beifall bei den Grünen.)

10.58


Präsidentin Doris Bures: Als nächste Rednerin gelangt Frau Abgeordnete Mag. Stein­acker zu Wort. – Bitte.

 


10.58.55

Abgeordnete Mag. Michaela Steinacker (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ho­hes Haus! Geschätzte Mitbürgerinnen und Mitbürger! Goethe sagte einst: „Erfolg hat drei Buchstaben: TUN“ (Zwischenruf des Abg. Steinbichler– um zum Beispiel eine Kapitalgesellschaft zu gründen, eine Geschäftsidee zum Erfolg zu führen oder den Bü­rokratieabbau voranzutreiben und konkret umzusetzen, was hier heute unser Thema ist.

Frau Kollegin Brunner, gesetzgeberische Scheinmaßnahmen sehe ich nicht, denn wir tun etwas. Es entfallen zum Beispiel konkret die Auflagepflichten für Gesetze, die Sie mittlerweile digital jederzeit abrufen können, in den Betrieben. Das ist keine Scheinmaß­nahme, das ist konkretes Tun für unsere Unternehmer in Österreich, Frau Kollegin. (Zwi­schenruf bei den Grünen.) Das ist auch ein Teil der Regelungen, die heute umgesetzt werden. Also: Wir tun etwas. (Präsident Kopf übernimmt den Vorsitz.)

Lassen Sie mich, weil ich dieses Gesetzesvorhaben sehr lange begleitet habe, zum Thema der vereinfachten Gründung von Ein-Personen-GmbHs kommen! Wir haben ei­ne Gesetzesvorlage, mit der uns heute eine von vielen Stakeholdern gemeinsam ent­wickelte sogenannte Bankenlösung zur Beschlussfassung vorliegt. Die Gründe dafür sind: einfacher gründen, digitalisiert gründen, verbilligt und beschleunigt gründen. Wir wollen natürlich auch bezüglich der Gründung von Unternehmungen im internationalen Ranking ins Spitzenfeld kommen.

Konkret heißt das: Die Notariatspflicht bei Gründung einer Ein-Personen-GmbH mit ei­ner Mustersatzung – das heißt ganz konkret mit einer fixen, vorgegebenen GmbH-Grün­dungsmöglichkeit – entfällt zukünftig. Sie können diese Gründung zukünftig entweder –


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll171. Sitzung / Seite 65

Stichwort Wahlfreiheit – bei einer Bank, die bei diesem System mitmacht, oder weiter­hin beim Notar vornehmen.

Die Notare kommen uns in diesem Punkt entgegen, denn so eine Gründung wird zu­künftig nur mehr 50 € kosten. Das ist sehr wenig für diese Leistung, aber ein Entgegen­kommen, vor allem für junge Unternehmer. (Abg. Steinbichler: Aber begeistert sind sie nicht, die Notare! Oder kennt ihr keine Notare?!)

Die entsprechende Errichtungserklärung können wir zukünftig mit Handysignatur zeich­nen. Die Identitätsfeststellung – und das ist ein ganz wichtiger Punkt aufgrund aller Not­wendigkeiten, die es in Bezug auf Geldwäsche und Sozialbetrug gibt – muss sowohl beim Notar als auch bei der Bank weiterhin durch persönliche Anwesenheit vorgenommen werden, und auch die Musterzeichnungserklärung muss persönlich unterschrieben wer­den. Das ist ein Schritt in die richtige Richtung. Erst dann, wenn die Übertragung der persönlichen Identität in eine elektronische Identität sicher genug ist – egal ob mit bio­metrischen Daten oder was immer uns die Zukunft bringen wird –, kann man diesen Pro­zess möglicherweise zur Gänze ändern.

Wir haben daher einen Abänderungsantrag eingebracht, der die Evaluierung zum In­halt hat. Mittels Sunset Legislation, die im Deregulierungsgrundsätzegesetz vorgesehen ist, soll eben genau das gemacht werden – es soll evaluiert werden, um in drei Jahren zu sagen: Es ist ein taugliches Modell, wir bauen es aus!, oder: Es ist kein taugliches Modell, weil die Rechtssicherheit vielleicht nicht entsprechend gegeben ist. Dann stel­len wir es automatisch wieder ein – oder, wenn es gut ist, entwickeln wir es im Rahmen dieser Möglichkeiten weiter.

Wir haben auch mittels Entschließungsantrag das Justizministerium dazu aufgefordert, die Direkteintragung von Firmengründungen ins Firmenbuch durch Notare zu ermögli­chen. Wir wollen die Möglichkeit, dass Notare im Rahmen ihrer Tätigkeiten direkt ein­tragen können, schaffen, um die Gerichte, die Rechtspfleger zu entlasten. Das Bundes­ministerium für Finanzen wird ersucht, möglichst schnell die Vergabe der sogenannten UID-Nummern – Sie kennen das alle – auf elektronischem Weg zu ermöglichen und die Prüfung der Unternehmen schneller vorzunehmen.

Das alles soll noch im Laufe dieses Jahres geschehen. Das heißt, wir haben die Wirk­samkeit dieses Gesetzes mit 1. Jänner 2018 angesetzt, damit genau die Maßnahmen, die wir uns im Ausschuss noch überlegt und vorgeschlagen haben, auch zeitgerecht um­gesetzt werden können und damit dann unter einem ein sicheres Paket umgesetzt wird.

Wahlfreiheit: Es gibt zwei Möglichkeiten, mit Zusatzleistung der Notare, denn sie prüfen gleichzeitig auch den Firmenwortlaut.

Ich denke, es ist einen Versuch wert, im Sinne der Digitalisierung, für unsere Bürge­rinnen und Bürger, für die Unternehmer, hier weiter Fahrt aufzunehmen und vor allem die Modernität noch weiter in unser tägliches Leben einzubinden. – Danke vielmals. (Bei­fall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

11.03


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Loacker. – Bitte.

 


11.03.39

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Herr Präsident! Sehr geehrte Mitglieder der Bundesregierung! Hohes Haus! Natürlich begrüßen wir jeden Schritt der Entbüro­kratisierung und Deregulierung, sei er auch noch so klein. Ein paar kleine Maßnahmen sind vorgeschlagen, die wir auch unterstützen werden. Man darf aber schon festhalten: Besonders weit geht diese Deregulierung nicht, da hätte man sich durchaus mehr ein­fallen lassen können, aber wir nehmen das jetzt als Anfangsschritt auf.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll171. Sitzung / Seite 66

Teil der Debatte ist auch dieses großartige Deregulierungsgrundsätzegesetz – Kollegin Brunner hat schon darauf Bezug genommen. Man kann es bestenfalls als Scherz zur Kenntnis nehmen, wenn da drinsteht: „Anlässlich der geplanten Erlassung von Bundes­gesetzen ist zu prüfen, ob die zu erlassenden Bestimmungen notwendig und zeitge­mäß sind“. – Offensichtlich gibt es also Leute, die davon ausgehen, dass wir hier Ge­setze beschließen, die nicht notwendig und nicht zeitgemäß sind.

Es steht weiter im Gesetz: „Es ist sicherzustellen, dass [...] der bürokratische Aufwand sowie die finanziellen Auswirkungen“ für die Betroffenen „gerechtfertigt und adäquat sind“. – Aha, es gibt also Gesetze mit finanziellen Auswirkungen für die Bürger, die nicht ad­äquat sind, sonst müsste man es ja da nicht hineinschreiben.

Und ganz großartig: „Bei [...] der Umsetzung von Rechtsakten der Europäischen Union ist darauf zu achten“, dass diese „nicht ohne Grund übererfüllt werden“. – Also, Kol­legin Brunner, man darf es schon übererfüllen, aber halt „nicht ohne Grund“.

Es scheint in den Regierungsreihen Leute zu geben, die den Verdacht haben, dass wir ohne Grund Gold Plating betreiben, und deswegen beschließen Sie jetzt ein Gesetz – und das ist nicht einmal verbindlich, denn man kann jederzeit, wann immer man Lust hat, wieder gegen dieses Deregulierungsgrundsätzegesetz verstoßen. Es ist also so, wie es Kollege Matznetter im Fernsehen gesagt hat: wie ein Neujahrsvorsatz des Durch­schnittsösterreichers, und der ist ja meistens spätestens am 7. Januar vergessen und über Bord geworfen. (Zwischenruf des Abg. Matznetter.)

Genau das befürchten wir hier auch, daher bringe ich folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Loacker, Kollegin und Kollegen betreffend notwendige und zeitge­mäße Deregulierungsgrundsätzegesetze

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, bei der geplanten Vorlage von Deregulie­rungsgrundsätzegesetzesvorschlägen darauf zu achten, ob diese notwendig und zeit­gemäß sind und ob die angestrebten Wirkungen nicht auch auf andere Weise erreicht werden könnten.“

*****

(Beifall bei den NEOS.)

11.06


Präsident Karlheinz Kopf: Der von Herrn Abgeordneten Loacker eingebrachte Ent­schließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Gerald Loacker, Nikolaus Scherak, Kollegin und Kollegen betreffend notwendige und zeitgemäße Deregulierungsgrundsätzegesetze

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (1503 d.B.): Bundesgesetz über die Grundsätze der Deregulie­rung (Deregulierungsgrundsätzegesetz) (1570 d.B.) – TOP 2

Das Bundesgesetz über die Grundsätze der Deregulierung (Deregulierungsgrundsät­zegesetz) sieht in § 1 Abs 1 vor, dass anlässlich der geplanten Erlassung von Bundes-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll171. Sitzung / Seite 67

gesetzen zu prüfen ist, ob die zu erlassenden Bestimmungen notwendig und zeitge­mäß sind und ob die angestrebten Wirkungen nicht auch auf andere Weise erreicht werden können. Abs 2 führt weiter aus, dass sicherzustellen ist, dass der aus der Er­lassung von Bundesgesetzen resultierende bürokratische Aufwand sowie die finanziel­len Auswirkungen für Bürgerinnen und Bürger sowie für Unternehmen gerechtfertigt und adäquat sind.

In den Erläuterungen dazu wird angemerkt, dass sowohl auf den administrativen Auf­wand als auch auf die finanziellen Auswirkungen Bedacht genommen werden soll.

Angesichts der obigen Ausführungen muss es demnach im Sinne des Gesetzgebers sein, auch bei der Erlassung von Deregulierungsgrundsätzegesetzen darauf Bedacht zu nehmen, dass diese jedenfalls notwendig und zeitgemäß sind.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, bei der geplanten Vorlage von Deregulie­rungsgrundsätzegesetzesvorschlägen darauf zu achten, ob diese notwendig und zeit­gemäß sind und ob die angestrebten Wirkungen nicht auch auf andere Weise erreicht werden könnten.“

*****

 


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Cap. – Bitte.

 


11.06.17

Abgeordneter Dr. Josef Cap (SPÖ): Damit ich keinen Stress bekomme, möchte ich gleich mit dem Abänderungsantrag der Abgeordneten Cap und Gerstl zum Deregulie­rungsgesetz 2017 beginnen:

Der Abänderungsantrag wurde verteilt. Es geht um die Erleichterung des elektroni­schen Verkehrs zwischen öffentlichen und privaten Stellen, es soll die Möglichkeit der Anforderung von verschlüsselten bereichsspezifischen Personenkennzeichen auch für die Verwendung im privaten Bereich und unter denselben Bedingungen wie im öffentli­chen Bereich eröffnet werden.

Alles andere kann man dann ohnehin lesen, wenn man es vor sich sieht. Jedenfalls ist der Antrag hiermit eingebracht.

Nun zu der Diskussion hier, vielleicht gleich zum allerwichtigsten Punkt, weil das jetzt so runtergemacht worden ist, zum Deregulierungsgrundsätzegesetz: Wenn ich das rich­tig verstehe – und ich bemühe mich immer, zu verstehen, was die Regierung an Initia­tiven setzt (Heiterkeit bei den NEOS) –, dann ist das die Summe aller Kritikpunkte, die von den Oppositionsparteien und von den Medien immer wieder geäußert wurden. Das hat man da jetzt hineingeschrieben.

Jetzt weiß ich schon, es ist ohne Sanktionen. Man kann das von verschiedenen Seiten sehen, aber man setzt sich her und sagt: Ja, man muss nachher evaluieren und man muss sich vorher Gedanken über die Notwendigkeit und die Begründung machen. – Das ist doch all das, was dauernd eingefordert wird!

Jetzt ehrlich: Wenn Sie in Ihren Wahlkreisen sind, was hören Sie, wenn irgendetwas passiert? – Macht ein Gesetz! Macht ein Gesetz! Schnell, ein Gesetz, ein Gesetz! – Ein


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll171. Sitzung / Seite 68

Gesetz ist immer die Lösung für alles und jedes. (Abg. Walter Rosenkranz: Nein, nein! – Abg. Kassegger: In meinem Wahlkreis sagen sie, setzt das um!) – Sie gehen in Ihren Wahlkreis und hören gar nichts? Sie hören diese Forderung sicher nicht? – Na gut, das mag auch sein. Jedenfalls höre ich in meinem Wahlkreis, das muss ich ehrlich sagen, diese Forderung. (Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Das wird dann meistens auch getan, man setzt sich hin und macht ein Gesetz. Dann sagen wiederum viele von Ihnen ... (Abg. Walter Rosenkranz: Der letzte Wirt, bei dem ich war, hat nicht gesagt, macht eine Registrierkassa!) – Sie haben so einen besorgten Blick, Abgeordneter Rosenkranz, aber auch von Ihnen kommt dann immer diese Mei­nung: Haben wir nicht zu viele Gesetze? Ist das nicht eine Verrechtlichung? Was ist da los? – Das alles bekommt man immer wieder zu hören.

Na gut, dann setzt man sich hin und macht ein Gesetz, in das man all das, was an un­serer Gesetzgebungstätigkeit kritisiert wurde, hineinschreibt, man macht eine Art Ziel­vorgabe. Das ist auch ein Selbstappell für die, die gerade an der Regierung sind. (Abg. Kassegger: Eine Selbstaufforderung!) – Das ist ja nicht schlecht! Es ist aber auch ein Appell an Sie, denn Sie beschließen ja auch oft Gesetze mit, bei denen sich der eine oder andere Bürger fragt: Mein Gott, wozu haben wir das gebraucht?

So, und das ist es, und so verstehe ich das. Daher verstehe ich nicht, warum man das kritisiert. Sie kritisieren die Kritik, die Sie selbst als Kritik einbringen?! – Na super, also das verstehe ich schon gar nicht. (Zwischenruf des Abg. Matznetter.) Wie gesagt, ich bemühe mich auch, Sie zu verstehen. Ich bemühe mich wirklich, Sie zu verstehen. Wa­rum auch nicht? Wir wollen ja diskutieren und vielleicht sogar zu einem Konsens kom­men. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Ein bisschen mehr bemühen!) Da muss ich aber sagen: Das verstehe ich nicht, obwohl ich mich bemühe. Sie merken, ich bin richtig zu­sammengepresst, aber es gelingt mir nicht. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Noch mehr bemühen!)

Ansonsten kommen da 25 Gesetze zur Entbürokratisierung und Deregulierung vor. Das sollten Sie in Ihren Reden viel mehr berücksichtigen. Ich schlage etwas für die Oppo­sition vor: Fangen Sie zuerst einmal mit den positiven Punkten an, das steigert die Glaub­würdigkeit! (Zwischenruf der Abg. Brunner.) Sie müssen nicht Hosianna singen, aber sa­gen Sie einfach: Das ist positiv!

Positiv ist zum Beispiel diese Grundlinie der Deregulierung und Entbürokratisierung und dass die Digitalisierung auch in die staatliche Kommunikation Eingang findet, indem zum Beispiel RSa- und RSb-Briefe ersetzt werden können, indem Eingaben elektronisch vor­genommen werden können und indem vieles vereinfacht wird.

Das ist doch etwas, das wir alle wollen. Wir wollen eine bürgernahe staatliche Orga­nisation, damit der Steuerzahler zufrieden ist und sagen kann: Dafür zahle ich, ich weiß warum, und es ist positiv. – Das ist alles.

Ich finde, wir sollten uns doch gemeinsam bemühen, dass wir diesem Anliegen in ver­ständlicher Form nachkommen. Das ist jetzt wirklich ein Appell – auch an die Oppo­sition –, einen Beitrag zur Verständlichkeit – nicht nur mir gegenüber, sondern auch dem Bürger gegenüber – zu leisten. Also bemühen Sie sich ein bisschen! (Beifall bei der SPÖ.)

11.10


Präsident Karlheinz Kopf: Der von Herrn Abgeordnetem Cap in den Grundzügen er­läuterte Abänderungsantrag, der im Saal verteilt wird, ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll171. Sitzung / Seite 69

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Josef Cap, Mag. Wolfgang Gerstl zum Bericht des Verfassungs­ausschusses (1569 der Beilagen) über die Regierungsvorlage (1457 der Beilagen) ei­nes Deregulierungsgesetzes 2017

Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen:

Der dem Bericht des Verfassungsausschusses (1569 der Beilagen) über die Regie­rungsvorlage (1457 der Beilagen) eines Deregulierungsgesetzes 2017 angeschlossene Gesetzentwurf wird wie folgt geändert:

1. Art. 1 (Änderung des E Government-Gesetzes) wird wie folgt geändert:

a) In Z 5 wird in § 1a Abs. 1 dritter Satz die Wortfolge „Personen in gerichtlich oder verwaltungsbehördlich gemäß § 53d des Verwaltungsstrafgesetzes 1991, BGBl.
Nr. 52/1991, angeordnetem Freiheitsentzug“ durch die Wortfolge „Personen in gericht­lich, finanzstrafbehördlich oder gemäß § 53d des Verwaltungsstrafgesetzes 1991, BGBl. Nr. 52/1991, verwaltungsbehördlich angeordnetem Freiheitsentzug“ ersetzt.

b) Z 10 wird Z 11, die bisherigen Z 11 bis 16 werden Z 15 bis 20. Es werden eingefügt:

aa) nach Z 9 folgende Z 10:

»10. § 10 Abs. 2 letzter Satz lautet:

„Bei der Anforderung von bPK aus einem Bereich, in dem der Auftraggeber des öffent­lichen Bereichs nicht zur Vollziehung berufen ist, oder von bPK für die Verwendung im privaten Bereich dürfen bPK nur verschlüsselt (§ 13 Abs. 2) zur Verfügung gestellt wer­den.“«

bb) nach Z 11 (neu) folgende Z 12 bis 14:

»12. § 13 Abs. 2 erster Satz lautet:

„Ist es zum Zweck der eindeutigen Identifikation eines Betroffenen gemäß § 10 Abs. 2 zulässig, von der Stammzahlenregisterbehörde ein bPK anzufordern, ist dieses, sofern es sich um ein bPK aus einem Bereich handelt, in dem der Anfordernde nicht zur Voll­ziehung berufen ist oder es sich um ein bPK für die Verwendung im privaten Bereich handelt, von der Stammzahlenregisterbehörde nur verschlüsselt zur Verfügung zu stel­len.“

13. § 15 Abs. 1 lautet:

„(1) Die Erzeugung eines bPK für die Verwendung im privaten Bereich ist ohne Mit­wirkung des Betroffenen und ohne Einsatz der Bürgerkarte zulässig, wenn eine ein­deutige Identifikation mit Hilfe des bPK im Rahmen von Datenanwendungen von Auf­traggebern des privaten Bereichs notwendig ist, weil

1. diese Auftraggeber aufgrund gesetzlicher Vorschriften die Identität ihrer Kunden fest­zuhalten haben oder ihren Kunden eine dem § 14 Abs. 1 zweiter Satz entsprechende technische Umgebung zur Verfügung stellen und

2. personenbezogene Daten in einer dem DSG 2000 entsprechenden Art und Weise verarbeitet oder übermittelt werden sollen;

in diesem Fall darf die Erzeugung des bPK nur durch die Stammzahlenregisterbehörde erfolgen. Sofern ein Auftraggeber des privaten Bereichs personenbezogene Daten an einen anderen Auftraggeber zu übermitteln hat, kann dieser wie ein Auftraggeber des öffentlichen Bereichs verschlüsselte bPK (§ 13 Abs. 2) anfordern.“

14. In § 15 wird nach Abs. 1 folgender Abs. 1a eingefügt:


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll171. Sitzung / Seite 70

„(1a) Der Bundesminister für Inneres ist ermächtigt, einen Kostenersatz für den für die Erzeugung der bPK und der verschlüsselten bPK gemäß Abs. 1 anfallenden Aufwand mit Verordnung festzulegen.“«

c) In Z 19 (neu) lautet § 24 Abs. 5 erster Satz:

»Das Inhaltsverzeichnis, die Überschrift des 2. Abschnitts, § 2 Z 11, § 4 Abs. 5, § 6 Abs. 2, § 10 Abs. 2 letzter Satz und Abs. 3, § 13 Abs. 2 erster Satz, § 15 Abs. 1, 1a und 2 letzter Satz, die Überschrift zu § 17, § 17 Abs. 2 letzter Satz, § 21 Abs. 3 und § 25 samt Überschrift in der Fassung des Deregulierungsgesetzes 2017, BGBl. I Nr. xxx/2017, treten mit Ablauf des Tages der Kundmachung des genannten Bundes­gesetzes in Kraft.«

2. Art. 4 (Änderung der Bundesabgabenordnung) wird wie folgt geändert:

Z 2 (§ 48b Abs. 3) wird wie folgt geändert:

a) In Z 3 entfällt der letzte Satz.

b) Folgende Z 4 wird angefügt:

»4. Der Betreiber des Anzeigemoduls hat dem Bundesminister für Finanzen das ver­schlüsselte bPK-ZU einer Person zu übermitteln, sobald sich diese Person gegenüber dem Anzeigemodul identifiziert. Der Bundesminister für Finanzen hat dem Betreiber des Anzeigemoduls die das Dokument beschreibenden Daten rückzuübermitteln und die Anzeige dieses Dokuments direkt an diese Person zuzulassen.«

*****

 


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Hagen. – Bitte.

 


11.10.49

Abgeordneter Christoph Hagen (STRONACH): Herr Präsident! Die Dame und der Herr auf der Regierungsbank! Hohes Haus! Meine Damen und Herren vor den Fernseh­schirmen! Es war ganz lustig, vorhin die Ausführungen des Kollegen Matznetter von der SPÖ zu hören. (Abg. Walter Rosenkranz: Ja, ja, es ist wirklich lustig!) Er hat Ne­belgranaten in Richtung Freiheitliche geworfen, dass es da einen Konkurrenzkampf in Richtung Grüne, wo es einen Parteistreit gibt, gäbe. Man hätte glauben können, dass hinter mir jetzt die Regierung sitzt und Kern und Mitterlehner schmusend auf dem Ban­kerl sitzen – so lieb haben die sich. Herr Matznetter, ich weiß nicht: Irgendwie ist ir­gendetwas an Ihnen vorbeigegangen, denn das Spiel, das die Regierung derzeit treibt, zeugt von allem anderen als von gemeinsamem Vorgehen!

Kommen wir jetzt zur Gesetzesvorlage betreffend Deregulierungsgesetz, meine Da­men und Herren: Ich bin letzte Woche am Montag aus Protest aus dem Ausschuss ausgezogen, denn diese Vorgangsweise, die die Regierungsfraktionen an den Tag le­gen, um den Plan A des Bundeskanzlers Kern umzusetzen, nämlich einfach drüberzu­fahren, war und ist meiner Ansicht nach nicht in Ordnung.

Meine Damen und Herren, lassen wir uns das jetzt einmal auf der Zunge zergehen! Es wurden 48 Gesetze, Materien von sieben Ausschüssen, im Ausschuss mit vier Minis­tern beraten. In einem Schnellverfahren wurde das in vier Stunden durchgepeitscht. Es ist aber so, dass sieben Fachausschüsse davon betroffen sind. Ich frage mich: Wofür haben wir diese Ausschüsse, wenn man nicht einmal richtig über die Themen disku­tieren kann und im Verfassungsausschuss einfach drüberfährt, alles durchboxt? Ich ha­be gerade von einem Mitarbeiter erfahren, dass man das wieder vorgehabt hat. Wir haben jetzt dagegen protestiert, und ich hoffe, dass das der Regierung einmal eine Leh­re ist.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll171. Sitzung / Seite 71

Meine Damen und Herren vor den Bildschirmen! Worum geht es wirklich? – Verwal­tungsvereinfachung ist ja etwas Positives. Es sind ein paar positive Punkte drinnen, die aber meiner Ansicht nach in den Fachausschüssen diskutiert hätten werden müssen, damit man dazu auch richtig Stellung nehmen hätte können. Das hat aber nicht statt­gefunden.

Worum geht es nun also? – Wir haben hier den Vorschlag, die Regel anzuwenden: one in, one out. Das heißt, wenn ein neues Gesetz kommt, wird ein altes herausgenom­men. Meine Damen und Herren, vielleicht machen wir es uns ein bisschen einfacher: Erstens einmal muss man lesbare Gesetze machen. Das wäre vielleicht gescheiter. Und: Wir sollten nicht für jedes unsinnige Gesetz ein neues machen, sondern vielleicht den einen oder anderen Mist, der in unseren Gesetzbüchern steht, wirklich auf den Mist­haufen bringen. Das wäre eine Vorgangsweise, die meiner Ansicht nach richtig wäre. (Beifall beim Team Stronach.)

Schauen wir uns dieses Gesetz einmal an! Was steht da drinnen? – Man sieht, dass da Kraut und Rüben durcheinandergemischt werden: Da gibt es ein E-Government-Ge­setz, das Zustellgesetz, das Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz 2010, das Unter­nehmensserviceportalgesetz, das Rohrleitungsgesetz, das Kraftfahrgesetz, das Arbeit­nehmerInnenschutzgesetz, das Bäckereiarbeiter/innengesetz 1996, das Mutterschutz­gesetz, das Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetz, das Heimarbeitsgesetz, das Behinderteneinstellungsgesetz und, und, und.

Das sind 48 Materien, meine Damen und Herren, die wie Kraut und Rüben durcheinan­dergemischt sind! Und das soll dann als Plan A des Herrn Bundeskanzlers, den er über Sie ausführen lässt, umgesetzt werden.

Meine Damen und Herren, ich sage einmal: Schnelle Arbeit der Regierung ist positiv – aber nicht so! Ich glaube, dass wir da als Parlament von der Regierung ausgeschaltet worden sind, und es tut mir leid, dass die ÖVP den Steigbügelhalter für den Plan A des Bundeskanzlers Kern gemacht hat.

Ich habe das schon im Ausschuss gesagt: Meiner Ansicht nach ist diese Vorgangs­weise absolut abzulehnen. Auch wenn da ein paar brauchbare Punkte drinnen wären, können wir unter diesen Bedingungen diesem Gesetzesvorschlag leider nicht zustim­men. (Beifall beim Team Stronach.)

11.15


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ertlschweiger. – Bitte.

 


11.15.07

Abgeordneter Rouven Ertlschweiger, MSc (ÖVP): Herr Präsident! Werte Kollegin­nen und Kollegen auf der Regierungsbank! Geschätzte KollegInnen im Plenum! Meine sehr verehrten Damen und Herren zu Hause vor den Bildschirmen! Liebe Damen und Herren, die uns via Livestream verfolgen! – Da hören Sie es ja schon: via Livestream. Vor zehn Jahren hätte ich das wahrscheinlich nicht gesagt, weil die technischen Mög­lichkeiten noch gar nicht vorhanden waren. Meine Damen und Herren, die Arbeitswelt, unser Lebensstil, die technischen und digitalen Innovationen, all das ist heute anders als in der Zeit, in der viele Regulierungen beschlossen worden sind.

Die Herausforderungen der Arbeitswelt, mit denen wir heute alle konfrontiert sind, ver­langen Flexibilität und vor allem schnelle Entscheidungen. Positive Initiativen müssen unterstützt werden und dürfen nicht behindert werden. Unternehmen und ihre Mitarbei­ter gilt es zu entlasten und nicht durch nicht mehr zeitgemäße Vorschriften zu knebeln.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, Bürokratie, Bevormundung und Überregulie­rung gibt es in Österreich im Übermaß. Wovon es zu wenig gibt, ist Augenmaß. Dieses Gesetz regelt genau das: Es soll in Zukunft weniger Bürokratie, weniger Regulierung


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll171. Sitzung / Seite 72

geben. Es geht genau in die richtige Richtung. Für Unternehmen und Bürger bringt es weniger Bürokratie, vereinfachte Verwaltungsabläufe sowie mehr elektronische Kommu­nikation mit den Behörden. Das haben wir heute alles schon gehört.

Insgesamt werden mit der Sammelnovelle 25 Gesetze geändert, die einfach nicht mehr zeitgemäß sind. Lassen Sie mich vielleicht einen Aspekt exemplarisch darstellen: die GmbH-Gründung. Künftig ist es bei der GmbH-Gründung nicht mehr zwingend erforder­lich, dass man einen Notar beizieht, was den Gründungsprozess nicht nur beschleunigt, sondern auch billiger macht, Herr Kollege Stefan. Greift man bei einer Gründung den­noch auf einen Notar zurück, bezahlt man in Standardfällen – und rund 38 Prozent der rund 10 000 GmbH-Gründungen im Jahr sind eben solche Standardfälle – einen deut­lich geringeren Tarif. Wie gesagt, das ist nur ein Beispiel dafür, wie man den Men­schen, wie man den Bürgern das Leben in Zukunft erleichtern wird.

Ein anderer wesentlicher Aspekt ist, die Gesetzesflut generell einzudämmen. Man kann sich jetzt hierherstellen und sich darüber lustig machen, aber es ist nicht lustig. Im Ge­genteil: Es ist notwendig, und das ist ein Gesetz, das mit der Zeit geht. Wir haben heu­te gehört, dass eine One-in-one-out-Regelung, eine Sunset-Clause-Bestimmung und auch Vorgaben zur Vermeidung von Gold Plating etabliert werden sollen.

Was heißt das konkret? Was heißt das auf Deutsch? – Das heißt: Für jede neue Rege­lung wird nach Möglichkeit eine alte Regelung abgeschafft. Gesetze werden befristet erlassen und regelmäßig auf ihre Sinnhaftigkeit hin überprüft – ich denke, auch das ist ein guter Zugang. Und bei der Umsetzung von EU-Richtlinien wird darauf geachtet, dass man nicht über das Ziel hinausschießt und die vorgegebenen Standards quasi übererfüllt. Österreich ist da ja in vielen Bereichen päpstlicher als der Papst, das wis­sen wir – Stichwort Allergenverordnung: Das ist nicht notwendig. Österreich ist eines der wenigen Länder, in denen die Gastwirte quasi gezwungen wurden, ihre Speisekar­ten bis ins Detail anzupassen. In anderen Ländern reicht es, wenn man zum Wirt geht und dieser Auskunft gibt.

All das ist uns bewusst. Mit diesem Gesetz reagieren wir darauf, meine Damen und Herren. Ich denke, dieses Gesetz passt sehr gut zur Jahreszeit. Mit diesem Gesetz läu­ten wir den Frühjahrsputz im Regulierungsdschungel ein: durchlüften, entstauben, ent­rümpeln und den Menschen mehr Luft zum Atmen lassen! – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

11.18


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Stefan. – Bitte.

 


11.18.52

Abgeordneter Mag. Harald Stefan (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Deregulierungsgesetz klingt gut. Kollege Matznetter hat es schon gesagt: Bun­deskanzler Kern braucht einen Erfolg. Daher muss man eine gute Überschrift finden und nennt das Deregulierungsgesetz und Deregulierungsgrundsätzegesetz. – Das klingt ja wirklich ganz interessant. Vielleicht hat er es nicht verstanden, aber wir stimmen dem Deregulierungsgrundsätzegesetz zu. (Zwischenruf des Abg. Matznetter. – Abg. Schi­manek: Zuhören!) Die Polemik ist also völlig ins Leere gegangen.

Allerdings bleibt natürlich die Kritik insofern bestehen, als dass es nicht notwendig wäre, sich selbst den Auftrag zu geben, dass man ab sofort prüft, ob Gesetze bürokra­tisch erforderlich sind oder richtige finanzielle Auswirkungen haben. (Zwischenruf des Abg. Matznetter. – Abg. Walter Rosenkranz: Sie hätten ihm zuhören sollen, das ist schwierig!) Wir haben auch bis jetzt an sich kein Gesetz gebraucht, um Richtlinien nicht überzuerfüllen, denn es hat uns niemand dazu gezwungen, das zu machen, wie sogar der Kollege vor mir gesagt hat.


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Also dafür haben wir bisher kein Gesetz gebraucht, aber wir stimmen zu, weil es nichts Falsches ist, was da steht; nur, bitte, mit Verlaub gesagt: dass das jetzt eine Lösung für irgendetwas ist, was man schon immer hätte machen können und woran einen nie­mand gehindert hat, das ist schon ein bisschen schwach. Das ist jetzt nicht wirklich das Entrümpeln und, ich weiß nicht, der neue Meilenstein, der große Erfolg, sondern das sind schlicht und einfach Selbstverständlichkeiten, die eben jetzt auch in Gesetzesform gegossen sind.

Wir stimmen daher zu, weil wir der Meinung sind, man kann Selbstverständlichkeiten nicht ablehnen, aber dass wir deswegen in Begeisterungsstürme ausbrechen, Herr Kol­lege Matznetter, tut mir leid, das bringen Sie nicht zusammen. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf des Abg. Matznetter. – Gegenruf der Abg. Schimanek.)

Wir haben zum einen also das Grundsätzegesetz und zum anderen das Deregulie­rungsgesetz. Wie schon gesagt, es sind 48 Gesetze, die da zusammengepackt sind und die sehr künstlich in einem Aufwaschen zusammengezogen worden sind. Diese Sammelgesetze sind an sich ein Unding, und das ist etwas, was wir schon oft kritisiert haben – und nicht nur wir –, weil das dazu führt, dass die Dinge in Wirklichkeit nicht ordnungsgemäß diskutiert werden (Zwischenruf des Abg. Matznetter), sondern dass man eben Dinge zusammensammelt – ob beim Budgetbegleitgesetz (neuerlicher Zwi­schenruf des Abg. Matznetter) oder eben auch in diesem Fall –, eine Überschrift da­rüberschreibt und Dinge unter einen Hut bringt, die in Wirklichkeit nicht zusammenge­hören.

Kollege Hagen hat es schon gesagt: Man konnte in Wirklichkeit nicht ordnungsgemäß darüber diskutieren, weil dann nicht die Fachausschüsse darüber verhandeln, sondern das in einem gemacht wird, in einer Sitzung des Verfassungsausschusses, die dann drei Stunden dauert und in der 48 Gesetze besprochen werden. Es kann sich jeder vor­stellen, dass das keine wirklich gute inhaltliche Diskussion ist. – Damit fängt es einmal an.

Dann sind die Maßnahmen, die da getroffen werden, zum Teil gut, zum Teil nicht gut. Das ist natürlich so, wenn man so viel durcheinanderwürfelt. Dass man zum Beispiel Gesetze nicht mehr in Unternehmen aushängen muss, ja, das ist wirklich toll (Zwi­schenruf des Abg. Matznetter), ich bin beeindruckt, dass wir das jetzt machen, das finde ich auch richtig, aber das heißt noch lange nicht, dass wir deswegen tatsächlich eine Deregulierung in dieser Republik durchsetzen, dann, wenn wir nämlich gleichzeitig auch zum Teil die Sicherheit herabsetzen, zum Beispiel bei der Änderung des Zustell­gesetzes: So, wie das formuliert ist, lässt es einfach Fragen dahin gehend offen, wie dann die elektronische Zustellung wirklich funktioniert.

Das ist problematisch, denn der Bürger kann sich nicht aussuchen, wie mit ihm kom­muniziert wird. Das ist das Problem. Wenn der Bürger von sich aus einen digitalen Weg wählen will, dann von mir aus, aber wenn die Behörde einen Weg wählt, der mögli­cherweise nicht sicher ist, dann ist das problematisch. Und wir alle haben in letzter Zeit mitbekommen, was es bedeutet, wenn im Internet, im elektronischen Bereich nicht nur Geheimdienste, sondern auch private Gesellschaften alle möglichen Daten haben, Zu­griffe haben und mitlesen können. Das ist höchst heikel. Deswegen sollte man so et­was ausreichend diskutieren.

Österreich ist ja Gott sei Dank ein Vorreiter in all diesen Bereichen; das stimmt schon. Wir haben Grundbuch und Firmenbuch in einer Art und Weise vorliegen, wie das welt­weit niemand anderer hat. Wir sind also insofern tatsächlich Vorreiter, und es ist auch wichtig und richtig, das zu machen, aber das wurde damals auch sehr genau geprüft. Da gab es einen jahrelangen Vorlauf, dann wurde es umgestellt. Man hat sich das sehr genau überlegt und dann auch gut und auf einem sicheren Weg gemacht.

Jetzt will man den schnellen Erfolg, obwohl man weiß, dass man noch nicht so weit ist. Es gibt zum Beispiel gerade im Innenministerium ein großes Vorhaben, wie man eine


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technische und inhaltliche Neugestaltung des elektronischen Identitätsmanagements durchführt. Das ist ein großes Thema, aber da sind echte Fachleute am Werk, die sich überlegen: Wie macht man das auf sichere Weise?, und diese haben größte Beden­ken. Die Fachleute aus diesem Bereich sind sogar selbst die größten Kritiker. Sie sa­gen: Das, was wir derzeit mit Handysignatur und Bürgerkarte haben, entspricht nicht dem, was man als sicheren Standard sehen wollte.

Die Bürgerkarte ist sehr heikel, weil alles damit zu machen ist, weil es keinerlei Ein­schränkung gibt. (Abg. Matznetter: Oh ja! Es gibt Einschränkungen!) All diese Dinge werden von diesen Personen sehr stark kritisiert. Das wird auch diskutiert, und da wird es hoffentlich auch bald eine Lösung geben. Ich bin auch sehr dafür, dass man das macht, aber mit dem derzeitigen Stand ist man jedenfalls noch nicht so weit.

In diesem Zusammenhang passt auch die flapsige Mitteilung von Herrn Matznetter: Ja, die GmbH kann man künftig am Bankschalter gründen. – Ich finde, das sagt schon sehr viel. Wir wollen tatsächlich Unternehmen und Unternehmer unterstützen, das tun wir aber in Wirklichkeit nicht, wenn wir sie überregulieren, und das ist das große Problem. Sie als Steuerberater wissen ja selbst, wie der Aufwand für Unternehmer in den letzten Jahren und Jahrzehnten zugenommen hat. Unternehmer zu sein ist das Problem; Un­ternehmer zu werden, ja, das sollten wir auch vereinfachen, das ist aber nicht das gro­ße Problem.

Ich bin aber der festen Überzeugung, dass man da gewisse Standards einhalten sollte, weil auch das Firmenbuch eine gewisse Qualität hat, die davon lebt, dass die Dinge, die an das Firmenbuch herangetragen werden, auch entsprechend geprüft sind. Und es ist wichtig, dass jeder, der gründet, auch weiß, was er tut, dass er informiert ist und auch gewarnt ist. Ich weiß aus meiner eigenen beruflichen Praxis, die ja schon ange­sprochen wurde, dass es sehr wohl oft der Fall ist, dass Personen – und das sind ins­besondere Geschäftsführer, die maßgebliche persönliche Haftungen haben – nicht wis­sen, was auf sie zukommt, und dass sie, wenn man sie belehrt, zurückschrecken und dann nicht mehr kommen; oder es wird dann doch jemand anderer Geschäftsführer.

Wenn ich das alles nicht mehr mit einer persönlichen Willenserklärung mache, sondern mit Handysignatur, dann kann das auch jemand anderer für einen machen. Der kann dann draufdrücken, und es sind nicht selten Frauen, die, muss man sagen, hineingezo­gen werden. (Zwischenruf des Abg. Matznetter.) Das ist ein wirklich heikles Thema, und das sollte man nicht so wegwischen und sagen: Ja, das kann man künftig locker machen. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Matznetter.) Die Leute, die das ausnützen wollen, freuen sich nämlich darüber, dass sie jetzt eine Möglichkeit haben, das ohne persönliche Kontrolle locker durchzuziehen, und dann haben wir eben wieder die Per­sonen, die plötzlich zum Handkuss kommen, die nicht genau gewusst haben, was da­hintersteht. (Abg. Kassegger – in Richtung des Abg. Matznetter, mit zwei Fingern eine entsprechende Breite zeigend –: Die Haftung der GmbH ist so ein Buch! – Zwischenruf des Abg. Matznetter.)

Es gibt natürlich auch jetzt Missbrauch, das ist keine Frage, aber es deswegen zu ver­schlechtern und das Einfallstor für möglichen Sozialmissbrauch, im Geldwäschebereich und so weiter, zu vergrößern, dafür fehlt mir einfach das Verständnis. Da muss man doch auch zuerst einmal schauen: Finden wir einen sicheren Weg?

Elektronisch: ja, schnell: ja – keine Frage; in Wirklichkeit ist das Firmenbuch unglaub­lich schnell. Dort wird, wenn es darauf ankommt, innerhalb von ein, zwei Tagen einge­tragen. Das funktioniert blendend. Und das finanzielle Argument ist auch längst vom Tisch, weil es ja auch ganz klare Angebote gibt. Es wird ja auch umgesetzt, dass bei­spielsweise eine Gründung in einem Standardausmaß bei einem Notar 50 € kostet. Also dass das ein finanzieller Nachteil oder ein Hemmnis oder sonst etwas ist, ist ja kein Argument für jemanden, der wirklich ein Unternehmen gründen will.


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Das ist ja nicht das Problem; das Problem ist, dass man nicht schnell genug eine UID-Nummer bekommt. Das ist zum Beispiel nicht gelöst. Ja, es gibt immerhin den Vor­schlag, dass man das einmal prüfen soll. Aber das sind die wirklichen Probleme: dass ein Unternehmer keine Rechnung schreiben kann, dass er zwar gegründet hat, aber noch drei, vier Wochen darauf warten muss, dass er überhaupt einmal ernsthaft starten kann. Das alles wird da nicht berücksichtigt, sondern man sagt hier flapsig: Am Bank­schalter kann man eine GmbH gründen.

Es besteht eine ernste Sorge dahin gehend, dass die Qualität einfach weggewischt wird, weil man eben einen kurzen, schnellen Erfolg haben will, anstatt eingehend zu prüfen, den elektronischen Verkehr durchaus zu verstärken – das ist wirklich zukunfts­weisend, da bin ich voll dafür –, zu beschleunigen, wo es nur geht und wo es sinnvoll und notwendig ist, aber nicht die Qualität und die Sicherheit der Menschen und auch nicht Geldwäsche und so weiter einfach zu negieren. Das ist ein ganz wesentlicher Punkt, und es war mir wichtig, das zu sagen, weil das immer so locker weggewischt wird.

Da wir diese Deregulierungsgrundsätze gut finden und sich dieser Gesetzesvorschlag ja im Wesentlichen auch an die Bundesregierung richtet, wollen wir hier jetzt auch die Möglichkeit geben, den Beweis anzutreten, dass Sie das ernst meinen, weil wir in letz­ter Zeit festgestellt haben, dass einige Regierungsmitglieder Vorschläge, die die FPÖ in den letzten Jahren gemacht hat, als gut empfinden, selbst vertreten, zum Teil so tun, als hätten sie sie selbst erfunden, und daher bringe ich folgenden Antrag ein, der eben die Möglichkeit geben soll, Taten – wir haben es heute schon gehört, es geht um das Tun – statt Worte folgen zu lassen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Stefan, Kolleginnen und Kollegen betreffend rasche Anwen­dung des Deregulierungsgrundsätzegesetzes auf brisante Probleme Österreichs

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat ehestmöglich Regierungsvor­lagen im Sinne der Umsetzung folgender Themen vorzulegen:

1. Kopftuchverbot im öffentlichen Dienst

2. Anpassung der Familienbeihilfe für Kinder im EU/EWR-Raum an die jeweiligen Le­benshaltungskosten.

3. Auszahlung von Sozialhilfeleistungen an nicht österreichische Staatsbürger erst nach 5 jähriger Einzahlung ins System.

4. Deutschklassen für Flüchtlinge.

Darüber hinaus werden die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung aufgefordert sich auf EU- und internationaler Ebene dafür einzusetzen, dass

5. die EU-Beitrittsverhandlungen mit der Türkei abgebrochen werden,

6. Bootsflüchtlinge nach dem Vorbild Australiens rigoros im Mittelmeer abgefangen, zu­rückgeschickt beziehungsweise in einem Asylzentrum auf einer Insel untergebracht wer­den und

7. Österreich keine höheren EU-Beiträge in Folge des Brexit zu zahlen hat.“

*****

Danke. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Lopatka: Sehr gut! Sehr gute Vorschläge! – Zwi­schenruf des Abg. Matznetter.)

11.29



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll171. Sitzung / Seite 76

Präsident Karlheinz Kopf: Herr Abgeordneter Matznetter! Sie wissen, dass es nicht meine Aufgabe und mir sogar nicht erlaubt ist, mich inhaltlich in die Debatte einzumi­schen. Meine Aufgabe ist hier, die Sitzung ordnungsgemäß abzuwickeln.

In diesem Sinne stelle ich fest, dass der Entschließungsantrag, den Herr Abgeordneter Mag. Stefan soeben eingebracht hat, ausreichend unterstützt ist und somit mit in Ver­handlung steht.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Stefan, MMMag. Dr. Kassegger und weiterer Abgeordneter be­treffend rasche Anwendung des Deregulierungsgrundsätzegesetzes auf brisante Pro­bleme Österreichs

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (1503 d.B.): Bundesgesetz über die Grundsätze der Deregulie­rung (Deregulierungsgrundsätzegesetz) (1570 d.B.) (Top 2)

Im § 1 (1) des Deregulierungsgrundsätzegesetzes wird von der „geplanten Erlassung von Bundesgesetzen“ gesprochen. Gemäß § 3 Deregulierungsgrundsätzegesetz sind mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes in ihrem jeweiligen Wirkungsbereich die Bundesregierung und ihre Mitglieder betraut. Die Mitglieder der Regierung werden auch beauftragt festzustellen, ob diese Gesetze notwendig und zeitgemäß sind, und ob die angestrebte Wirkung nicht auch auf andere Weise erreicht werden könne. Sofern diese Wirkung nicht eintrete oder durch neue gesellschaftliche Gegebenheiten, neue politi­sche, soziale und sicherheitspolitische Realitäten außer Kraft gesetzt würden, müssten Gesetze „in angemessenen Zeitabständen“ evaluiert (Absatz 5) werden.

Jede Gesetzesänderung, die den Steuerzahler be- oder entlastet, muss die Sicherheit in allen Lebenslagen gewährleisten. Sei es in den Bereichen Soziales, Gesundheit, Si­cherheit oder im Bereich des gesellschaftlichen Zusammenlebens.

Teile der Bundesregierung geben vor erkannt zu haben, dass gesellschaftlich negative Änderungen gesetzlich zu stoppen oder neu zu regeln sind. Folgende FPÖ-Vorschläge wurden konkret angesprochen, wobei bei deren Realisierung im Wege allfälliger Re­gierungsvorlagen der daraus resultierende bürokratische Aufwand im Sinne des § 1 (2) Deregulierungsgrundsätzegesetz, sowie die finanziellen Auswirkungen adäquat sein soll­ten:

1. Kopftuchverbot öffentlicher Dienst

FPÖ; Kurier Online: 06.04.2016

FPÖ-Bundespräsidentschaftskandidat Norbert Hofer sprach sich für ein Burka- und Kopftuchverbot aus „"Die Burka ist für mich ein Symbol der Unterdrückung der Frau und das Kopftuch ebenso." Die Verbote sollten "im öffentlichen Raum" gelten.“ Des weite­ren berichtet der Kurier, dass diese Forderung von der FPÖ schon seit 2006 bestehe „Die Position ist freilich nicht neu. Die Blauen fordern schon seit Jahren ein Kopftuch­verbot. Heinz-Christian Strache hat schon 2006, als er noch Wiener FP-Chef war, ein solches gefordert. 2007, als Strache bereits Bundesparteichef war, erläuterte er, das Kopftuchverbot sei einerseits zum Schutz der österreichischen Kultur und andererseits zur "Befreiung jener Mädchen, die von ihren archaischen Kulturen gezwungen sind, ein Kopftuch zu tragen", notwendig. Im öffentlichen Dienst, in Schulen oder in Universitä­ten habe das Kopftuch daher nichts verloren. Was jemand in seiner Freizeit tue, bleibe aber jedem unbenommen.“


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll171. Sitzung / Seite 77

Auch ein unselbständiger Antrag wurde am 13.09.2016 diesbezüglich im Nationalrat von Klubobmann Strache mit folgender Entschließung eingebracht: „Die Bundesregie­rung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die ein Ver­bot des Tragens von Kopftüchern als Ausdruck muslimischen Glaubens für öffent­lich Be­dienstete, Studentinnen und Schülerinnen in Amtsgebäuden, Universitäten und Schu­len zum Inhalt hat.“

Zwei selbständige Anträge (23.10.2014 und 25.11.2016) und ein unselbständiger An­trag (13.09.2016) betreffend Vorlage eines Gesetzes, analog der französischen Rege­lung, welches die Gesichtsverschleierung verbietet, und betreffend Kopftuchverbot an Schulen, Universitäten und im öffentlichen Raum wurden von der FPÖ eingebracht, wel­che schließlich von den Regierungsfraktionen aber abgelehnt oder vertagt wurden.

Minister Kurz hat die FPÖ-Vorschläge aufgenommen, sie als positiv bewertet und drängt auf die Umsetzung.

DiePresse Online 06.01.2017: „Integrationsminister Sebastian Kurz (ÖVP) will den Vor­schlag des Integrationsexperten und Regierungsberaters Heinz Faßmann für ein Kopf­tuch-Verbot im öffentlichen Dienst in das Integrationsgesetz aufnehmen. Dies erklärte Kurz am Freitag. Vor allem für den Schulbereich kann sich Kurz ein solches Kopftuch­verbot vorstellen. "Weil es dort um Vorbildwirkung ein Einflussnahme auf junge Men­schen geht. Österreich ist zwar ein religionsfreundlicher, aber auch ein säkulärer Staat", so Kurz. Kreuze in den Klassenzimmern würden dadurch nicht infrage gestellt.“

2. Anpassung der Familienbeihilfe für Kinder im EU/EWR-Raum

Dazu hat die FPÖ bisher 7 Anträge eingebracht, welche durch die Regierungsfrak­tionen entweder vertagt oder abgelehnt wurden. Wobei der erste vor mehr als 6 Jahren am 22.12.2010 einbracht wurde.

Auch die EU, darunter auch Ungarn, fand diese Möglichkeit der Anpassung der Fami­lienbeihilfe als einen gangbaren Weg für alle Mitgliedsstaaten und legte in Hinblick auf das Referendum und den Verbleib Großbritanniens in der EU folgende Vereinbarung fest: „Nach Inkrafttreten dieses Beschlusses wird die Kommission Vorschläge zur Än­derung des bestehenden Sekundärrechts der EU vorlegen, und zwar einen Vorschlag zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit, damit die Mitgliedstaaten im Hinblick auf die Ausfuhr von Leistun­gen für Kinder in einen anderen als den Mitgliedstaat, in dem der Arbeitnehmer wohnt, die Möglichkeit erhalten, die Höhe dieser Leistungen an den Lebensstandard des Mit­gliedstaats, in dem das Kind wohnt, zu koppeln.“(…)“

Anmerkung: Dieser Beschluss erfolgte beim Europäischen Rat am 18. / 19. Febru-
ar 2016 mit Zustimmung aller 28. Staats- und Regierungschefs

Aus einer Anfragebeantwortung von HBMF Schelling vom 20.02.2017 geht hervor, dass Österreich allein 2015 249 Mio. EURO Familienbeihilfe an im EU/EWR-Raum­le­bende Kinder ausbezahlt hat. Bei Anpassung der Familienleistungen an die durch­schnittlichen Lebenshaltungskosten der einzelnen Mitgliedstaaten würde sich 2015 auf­grund einer Hochrechnung ein Einsparungspotenzial von rund 100 Mio. Euro ergeben.

Diese Vielzahl an eingebrachten FPÖ-Anträge brachte Minister Kurz nun dazu, der Re­alität ins Gesicht zu sehen. Zumindest äußerte er sich medial dazu. Kurier-Online 21.02.2017: „Die Bundesregierung will weniger Familienbeihilfe für Kinder im Ausland zahlen. Dem KURIER liegt die Novelle zur Kürzung der Familienbeihilfe vor, sie soll noch vor Sommer im Parlament beschlossen werden, erklärte dazu Außenminister Se­bastian Kurz: "Wir setzen damit dem Unsinn ein Ende, Familienbeihilfe in voller Höhe zu bezahlen an Kinder, die nicht einmal in Österreich leben.““

3. Auszahlung von Sozialhilfeleistungen an nicht österreichische Staatsbürger erst nach 5 jähriger Einzahlung ins System.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll171. Sitzung / Seite 78

Der erste Antrag der FPÖ, der genau auf dieses Problem abzielte, wurde am 02.04.
2014 im Sozialausschuss verhandelt und von den Regierungsfraktionen abgelehnt. Der zweite Antrag dahingehend wurde unselbstständig am 25.02.2015 zur namentlichen Abstimmung gebracht und ebenfalls von den Regierungsfraktionen abgelehnt. Am 17.06.
2015 wurde neuerlich ein unselbständiger Antrag der FPÖ zu diesem Thema abge­lehnt. Eben dieses Schicksal ereilte auch die Anträge vom 15.12.2016 und vom 02.03.
2017.

Auch die ÖVP, insbesondere Minister Kurz, erkannte nach 7 jähriger Ablehnung frei­heitlicher Anträge, dass es in diesem Bereich einen Verbesserungsbedarf gibt und nahm die Vorschläge der FPÖ schließlich auf. OTS0032 19.März 2017: „Blümel zu Kurz: Sys­temumstellung bei Sozialhilfe ist Frage der Gerechtigkeit

Gerechtigkeit für Leistungswillige statt Sozialanreize – Zuwanderung ins Sozialsystem verhindern - Rot-Grün muss endlich aufwachen

Wien (OTS) - “Bereits seit über einem Jahr fordern wir, dass erwerbsfähige Personen für die Leistungen der bedarfsorientierten Mindestsicherung auch eine bestimmte Zeit lang in das System eingezahlt haben müssen. Deshalb unterstützen wir auch klar den Vorstoß von Außenminister Sebastian Kurz, wonach Sozialhilfeleistungen erst ausbe­zahlt werden sollen, nachdem fünf Jahre ins System einbezahlt wurde”, betont heute der Landesparteiobmann der ÖVP Wien, Stadtrat Gernot Blümel, zu den Aussagen des Außenministers in der ORF-“Pressestunde”.(…)”

4. Deutschklassen für Flüchtlinge

Die FPÖ hat zu diesem Thema am 10.04.2013 einen Antrag eingebracht, der von ÖVP und SPÖ vertagt wurde. Ein weiterer Antrag wurde am 06.10.2015 abgelehnt und jener vom 23.03.2017 vertagt.

Auch hier hat Minister Kurz nicht nur Anleihe bei FPÖ-Anträgen genommen, sondern sich inhaltlich voll angeschlossen:

Die Presse-Online 13.08.2015: „(...)Aufgrund der erwarteten zusätzlichen Schüler ohne Deutsch-Kenntnisse durch die wachsende Zahl an Asylwerbern und Flüchtlingen er­neuert Integrationsminister Sebastian Kurz (ÖVP) seine Forderung nach eigenen Klas­sen für diese Kinder. Den Wunsch der Bildungsministerin nach zusätzlichen Mitteln für die Sprachförderung unterstütze er nur bei solch einer Systemumstellung, so Kurz im Ö1-"Mittagsjournal".“

5. Abbruch der EU-Beitrittsverhandlungen mit der Türkei

Am 06.03.2006 brachte die FPÖ eine Petition im Nationalrat ein, mit der sie die EU-Beitrittsverhandlungen mit der Türkei verhindern wollte.

Es gab in der Folge eine Vielzahl ane Initiativen der FPÖ, die EU-Beitrittsverhandlun­gen zu beenden. So zum Beispiel am 15. 03. 2016 ein unselbständiger Antrag, der kei­ne Zustimmung fand.

Minister Kurz sieht es heute auch so; DiePresse-Online 15.03.2017: Wien. Sebastian Kurz drängt auf einen Abbruch der EU-Beitrittsverhandlungen mit der Türkei. Stattdes­sen strebt Österreichs Außenminister einen neuen europäisch-türkischen Nachbar­schaftsvertrag an. Das geht aus einem Positionspapier hervor, welches das Außenamt zur Vorbereitung für den österreichischen EU-Ratsvorsitz im zweiten Halbjahr 2018 aus­arbeitet.(...)“

6. Bootsflüchtlinge nach dem Vorbild Australiens rigoros im Mittelmeer abgefangen, zu­rückschicken beziehungsweise in einem Asylzentrum auf einer Insel unterbringen.

Während der Nationalratssitzung am 04.05.2015 sprach Klubobmann Strache genau dieses Thema an:„(…)"Furchtbare menschliche Tragödien" spielten sich derzeit im Mit-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll171. Sitzung / Seite 79

telmeer ab, konstatierte auch FPÖ-Klubobmann Heinz-Christian Strache (F) in Refe­renz auf die unzähligen ertrunkenen Bootsflüchtlinge. Wie sein Parteikollege Harald Kickl riet er der EU, dem Beispiel Australiens zu folgen, das mit der Initiative "Stop the boats" Flüchtende daran hindert, ihr Leben bei gefährlichen Überfahrten zu riskieren. Generell müsse das Ziel der EU sein, verfolgten Menschen vor Ort zu helfen, zunächst gemeinsam mit der UNO in Auffanglagern vor Ort, langfristig mit einem nachhaltigen Entwicklungsplan für afrikanische Regionen, wobei Strache und Kickl auch die USA und reiche arabische Länder in die Pflicht nahmen.(…)“

Die ÖVP, insbesondere Minister Kurz, hat auch hier nachgezogen und die Vorschläge der FPÖ gut geheißen. Die Presse berichtete (Online von 04.06.2016) folgendes: “„(...)Österreichs Außenminister Sebastian Kurz plädiert im Interview mit der "Presse am Sonntag" für einen härteren Kurs in der europäischen Flüchtlingspolitik. Teile der Genfer Flüchtlingskonvention hält Kurz offenbar für unzeitgemäß.(...)“

Auch über das Australische Modell betreffend Bootsflüchtlinge konnte er einiges in dem Interview abgewinnen: „(...)In Australien kamen zwischen 2012 und 2013 insgesamt fast 40.000 Bootsflüchtlinge an. Mehr als 1000 Menschen ertranken. Mittlerweile hat es Australien geschafft, dass keine illegalen Migranten mehr kommen und auch niemand mehr ertrinkt. Warum? Die australische Marine startete eine Grenzschutzoperation, fing Flüchtlingsboote vor der Küste ab, brachte die Menschen zurück in ihre Ursprungslän­der oder in Zentren nach Nauru und Papua-Neuguinea.(...)

Konkret: Was soll mit Menschen passieren, die aus dem Mittelmeer gefischt werden?

Sie müssen im Idealfall sofort in ihr Herkunftsland zurückgebracht werden. Im Fall von Libyen ist es möglich, mit der entstehenden Regierung zu vereinbaren, Schlepper schon vor der libyschen Küste an der Überfahrt nach Europa zu hindern. Wenn diese Koope­ration nicht möglich ist, dann müssen die Menschen in einem Asylzentrum untergebracht und versorgt werden, idealerweise auf einer Insel. Von dort muss dann ihre Rückkehr or­ganisiert und finanziell unterstützt werden.“

7. Gegen höhere EU-Beiträge Österreichs infolge des Brexit

Am 06.07.2016 brachte die FPÖ einen unselbständigen Antrag mit folgender Entschlie­ßung ein: ‘"Die Bundesregierung wird aufgefordert, sich auf Europäischer Ebene gegen eine Erhöhung des Nettobeitrags Österreichs sowie gegen EU-Steuern, die zu einer Mehrbelastung Österreichs führen können, auszusprechen."‘

Wie auch schon die Anträge zuvor wurde dieser von SPÖ und ÖVP abgelehnt.

Auch zu diesem Thema hat sich ein Teil des Regierungsteams geäußert. In der APA0019 12.03.2017 stand folgendes zu lesen: „Kurz: Österreich strikt gegen höhere EU-Beiträge durch Brexit

Utl.: Außenminister bekräftigt Forderung nach einem Kurswechsel in der EU

Wien (APA) - Außenminister Sebastian Kurz (ÖVP) will nichts von höheren EU-Bei­trägen nach dem Brexit wissen. "Das darf es natürlich nicht sein, es braucht einen Kurs­wechsel", betonte Kurz am Sonntag gegenüber der APA mit Blick auf Berechnungen der spanischen Regierung, wonach Österreich wegen des britischen EU-Austritts jähr­lich 460 Millionen Euro mehr ins Unionsbudget werde einzahlen müssen.

"Diese Berechnungen sind ein Indiz dafür, dass in der EU-Führungsebene der Zug der­zeit in die Richtung geht, dass man nach dem Brexit einfach weiter macht wie bisher, indem von den Mitgliedstaaten mehr eingezahlt wird und sich sonst nicht viel ändert", kritisierte Kurz. "Es ist wichtig, dass Österreich rechtzeitig und deutlich Position be­zieht", verwies der Außenminister auf Expertenvorschläge aus seinem Ministerium. (…)“


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Wie man erkennen kann, sind in der vergangenen Zeit von der Bundesregierung, bzw einzelnen ihrer Mitglieder, einige Vorschläge zu oben angeführten Themen artikuliert wor­den. Auf konkrete Maßnahmen wartet man aber vergebens.

Vor diesem Hintergrund stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat ehestmöglich Regierungsvor­lagen im Sinne der Umsetzung folgender Themen vorzulegen:

1. Kopftuchverbot im öffentlichen Dienst

2. Anpassung der Familienbeihilfe für Kinder im EU/EWR-Raum an die jeweiligen Le­benshaltungskosten.

3. Auszahlung von Sozialhilfeleistungen an nicht österreichische Staatsbürger erst nach 5 jähriger Einzahlung ins System.

4. Deutschklassen für Flüchtlinge.

Darüber hinaus werden die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung aufgefordert sich auf EU- und internationaler Ebene dafür einzusetzen, dass

5. die EU-Beitrittsverhandlungen mit der Türkei abgebrochen werden,

6. Bootsflüchtlinge nach dem Vorbild Australiens rigoros im Mittelmeer abgefangen, zu­rückgeschickt beziehungsweise in einem Asylzentrum auf einer Insel untergebracht wer­den und

7. Österreich keine höheren EU-Beiträge in Folge des Brexit zu zahlen hat.“

*****

 


Präsident Karlheinz Kopf: Gratuliere, Herr Kollege Stefan, auch zur akrobatischen Leis­tung, den Konnex zum Sachverhalt, über den wir gerade diskutieren, herzustellen.

Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Lueger zu Wort. – Bitte.

 


11.30.29

Abgeordnete Angela Lueger (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Frau Ministerin! Werte KollegInnen des Hohen Hauses! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Entbürokratisie­rung und Deregulierung sollten eigentlich unser oberstes Ziel sein. Wir alle kennen die Debatte, und wir haben jetzt wortreich gehört, dass wir immer sagen: Es ist zu kom­pliziert, es ist zu verquickt, es kommt zu viel dazu, und wir sollen das jetzt ändern. Das ist jetzt ein Schritt in die richtige Richtung: dass wir versuchen, Gesetze übersichtlicher zu machen.

Was den Vorwurf betrifft, das sei ein Gesetz, das man übers Knie gebrochen habe und das plötzlich da war, frage ich Sie: Warum hat es dann im Vorfeld Arbeitsgruppen ge­geben, die unter der Ägide des Bundesministers für Finanzen und des Bundesminis­ters für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien gearbeitet und sich überlegt haben, was aus der Summe der Gesetze als Succus herausgenommen und verschriftlicht werden kann? (Zwischenruf des Abg. Loacker. – Abg. Hagen: Was ist das Ergebnis, ist die Frage!) Sie haben zentrale Projekte definiert, und die zentralen Projekte sind auch unsere Projekte.

Und – nicht böse sein! – an all jene, die hier nicht zustimmen wollen: Sie sind wirklich gegen eine Serviceverbesserung für Bürgerinnen und Bürger? Sie sind wirklich gegen


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eine Entlastung von Unternehmern? Sie sind gegen Effizienzsteigerung für die öffent­liche Verwaltung, was hier herinnen oft Grundsatz ist, und den Ausbau von E-Govern­ment? – Das verstehe ich überhaupt nicht. (Zwischenruf des Abg. Hagen.)

Ich möchte mich auf zwei Punkte beziehen. Erstens: das E-Government. Österreich ist im Ranking im E-Government europaweit sehr weit vorne und sogar weltweit unter den ersten fünf. Was hindert uns daran, es noch weiter zu verbessern? – Wir sind im Zeit­alter der Digitalisierung, und wenn jemand auf elektronischem Weg seine Behörden­wege erledigen möchte, dann soll ihm das auch möglich sein.

Herr Kollege Stefan, ich glaube nicht, dass mir eine Behörde, wenn ich als Bürgerin ei­nen Brief hinschicke, dann elektronisch zurückschreibt, wenn sie von mir gar nichts Elek­tronisches hat. Also diese Befürchtungen habe ich nicht. (Abg. Kassegger: Es passiert nur! Es passiert nur!) Den Briefweg wird es dann ja nach wie vor geben, für jene, die in den elektronischen Medien nicht so bewandert sind. Es soll ganz einfach der Schritt zwi­schen Bürger, Verwaltung, Unternehmer und Behörde ein kürzerer werden.

Wir kennen das auch hinsichtlich der Zustellung, wie lange das oft dauert, bis es funk­tioniert, und da habe ich, wenn ich das auf elektronischem Wege ermögliche, schon ei­nen Zeitvorteil. Daher ist es eine gute Sache zu sagen, dass alle Unternehmen ver­pflichtet werden sollen, spätestens mit 1. Jänner 2020 elektronische Zustellstücke ent­gegennehmen zu müssen, denn einerseits soll es für die Bürger gelten und Verbesse­rungen ermöglichen, aber andererseits auch für die Unternehmen.

Wenn ich die öffentliche Verwaltung und die Gerichte betrachte, dann sehe ich, dass die Abwicklung dadurch eine bessere und eine schnellere ist. Es ist damit nicht nur ei­ne finanzielle, sondern auch eine zeitliche Ersparnis verbunden, wie die folgende Zahl zeigt: Derzeit gibt es 110 Millionen Zustellungen im Jahr an Gerichte und öffentliche Ver­waltungen. Das heißt, da gibt es Möglichkeiten der Verbesserung, und das ist ein Schritt dazu.

Als Zweites möchte ich noch kurz die Ausstellung der Apostille erwähnen. Wir alle wis­sen, wie schwierig es ist, eine Apostille auf einer Urkunde zu erhalten, man rennt von einem Amt zum anderen. Da soll in Zukunft nicht mehr der Bürger rennen, das findet jetzt in den elektronischen Medien statt. Wir kennen die Situation in Bezug auf die Aus­stellung der Urkunden und wissen, wie schwierig es war, eine elektronische Urkunde auszustellen; ohne dieses berühmt-berüchtigte Amtssiegel hat es damals Schwierigkei­ten gegeben. Diesbezüglich hat man jetzt in diesem Gesetz bereits vorgegriffen und ge­sagt: Wir schauen, dass wir die elektronische Apostille im Vorfeld regeln, dass man die auch hinzufügen kann, ohne Medienbruch, ohne dass ich dazwischen noch andere Zwi­schenbeglaubigungen von den einzelnen Bundesministerien brauche.

Um da eine gewisse Sicherheit zu haben, macht man ein eigenes Register mit der In­formation, wer die Rechtsgrundlage hat, eine Apostille auszustellen. Ich denke, das ist sowohl für die BürgerInnen, die eine Beglaubigung, eine Apostille auf einer Urkunde brauchen, eine wesentliche Verbesserung als auch für das Amt. Es hilft natürlich auch, die internationale Zusammenarbeit – denn meistens hängt die Apostille mit der interna­tionalen Zusammenarbeit zusammen – zu verbessern.

Ich denke, dass diese Teile – ich habe versucht, sie Ihnen jetzt noch einmal näherzu­bringen – ein deutliches Zeichen dafür sind, weiter in die digitale Welt einzutauchen. (Bei­fall bei der SPÖ.)

11.35


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Willi. – Bitte.

 



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11.35.18

Abgeordneter Georg Willi (Grüne): Herr Präsident! Meine Damen und Herren Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte zum Tagesordnungspunkt 2 sprechen, zum Deregulierungsgrundsätzegesetz.

Sie alle wissen, wir haben ein Deregulierungsgesetz aus dem Jahr 2001, das ist (den gedruckten Gesetzestext in die Höhe haltend) eine Viertelseite. Und jetzt haben wir das neue Deregulierungsgrundsätzegesetz, das ist (den gedruckten Gesetzestext in die Hö­he haltend) eine halbe Seite. Ich habe mir gedacht: Worin liegt der Unterschied? – Da gibt es tatsächlich einen Punkt, nämlich: Jetzt gibt es Qualitätskriterien für Gesetze. Da steht, dass man auf „Konsistenz, Verständlichkeit, Nachvollziehbarkeit, Vergleichbar­keit und Überprüfbarkeit“ achten möge.

Josef Cap hat gesagt, wir sollen doch lobende Worte finden. Also ich finde einmal lo­bende Worte für den Eingangssatz dieses Gesetzes – ich zitiere –: „Anlässlich der ge­planten Erlassung von Bundesgesetzen ist zu prüfen, ob die zu erlassenden Bestim­mungen notwendig und zeitgemäß sind (...)“ – Also einen solch fundamental bedeutsa­men Satz formulieren zu können verdient unseren größten Respekt. Dank an Josef Cap.

Jetzt komme ich aber zum Punkt Qualitätskriterien. Ich bin relativ lang in der Politik, und seit ich im Landtag gesessen bin und jetzt im Parlament sitze, spielt immer diesel­be Schallplatte: Wir müssen mit unseren Gesetzen einfacher werden, verständlicher wer­den, wir müssen Deregulierung machen, entbürokratisieren, wir erschlagen die Leute mit Gesetzen, so kann es nicht weitergehen!

Jetzt steht das drinnen, und ich denke mir: Jetzt bin ich einmal optimistisch, vielleicht gelingt es dieses Mal. – Im Deregulierungsgesetz 2017 – das ist eines der vielen Ge­setze, das Sie dann beschließen wollen – gibt es den Artikel 4, die Änderung der Bun­desabgabenordnung. Ich möchte Ihnen daraus eine Passage vorlesen und Sie bitten, das dann auf Ihre Ansprüche an Gesetze zu überprüfen. Da steht – ich zitiere –:

„Die Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961, zuletzt geändert durch das Bundes­gesetz, BGBl. I Nr. 117/2016, wird wie folgt geändert:

(...) Dem § 48b wird folgender Abs. 3 angefügt:

,(3) 1. Der Bundesminister für Finanzen ist zur Übermittlung des bei der Stammzahlen­registerbehörde gemäß § 10 Abs. 2 des E-Government-Gesetzes, BGBl. I Nr. 10/2004, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 50/2016, angeforderten verschlüssel­ten bereichsspezifischen Personenkennzeichens Zustellungen (vbPK-ZU) an

a) einen Auftraggeber des öffentlichen Bereichs (§ 5 Abs. 2 des Datenschutzgeset­zes 2000),

b) einen zugelassenen Zustelldienst (§ 30 des Zustellgesetzes – ZustG),

c) ein Unternehmen, das einen Universaldienst (§ 3 Z 4 des Postmarktgesetzes, BGBl. I Nr. 123/2009, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 134/2015) betreibt, und

d) einen Betreiber eines Anzeigemoduls (§ 37b ZustG)

berechtigt. Voraussetzung dafür ist, dass der Bundesminister für Finanzen zur Anforde­rung und Übermittlung des vbPK-ZU unter Verwendung der einem Teilnehmer an Fi­nanzOnline von den Abgabenbehörden gemäß § 1 der FinanzOnline-Verordnung 2006 – FOnV 2006, BGBl. II Nr. 97/2006, in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 46/2016, erteilten Teilnehmeridentifikation, Benutzeridentifikation und des persönlichen Passworts in der dafür vorgesehenen Weise elektronisch aufgefordert wurde.‘“

Herr Klubobmann Lopatka, ist das verständlich? (Abg. Lopatka wiegt den Kopf.) – Ich finde, es ist unerträglich. Das, was wir hier produzieren und was Sie da beschließen, ist unlesbar, zum Teil auch unvollziehbar. Daher mein Appell: Lassen wir diese „schönen“


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Sätze, machen wir einfache und verständliche Gesetze! – Für das Protokoll darf ich die­sen kleinen Absatz aus der Bundesabgabenordnung übergeben. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

11.39


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Klubobmann Dr. Lopat­ka. – Bitte.

 


11.39.40

Abgeordneter Dr. Reinhold Lopatka (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Herr Bundesminister! Der ehemalige Klubobmann Josef Cap hat ja schon versucht, den Sinn dieses Gesetzes, die mens legis, für uns zu interpretieren, um aufzuzeigen, was da­mit beabsichtigt ist. Mein Vorredner hat aufgezeigt, dass wir manchmal tatsächlich an dem scheitern, was wir als Ziel haben, nämlich dass die Gesetze einfacher werden, vor allem für die Bürger, die mit diesen Gesetzen zu tun haben.

Vom Präsidenten ist aber auch der Entschließungsantrag der Freiheitlichen Partei mit in Verhandlung genommen worden, und daher möchte ich gerne auf diesen Entschlie­ßungsantrag eingehen.

Erstens bedanke ich mich dafür, dass die Freiheitliche Partei damit einen wesentlichen Beitrag dazu leistet, das, was unserem Außen- und Integrationsminister Sebastian Kurz wichtig ist, heute hier auf die Tagesordnung zu bringen: das Kopftuchverbot im öf­fentlichen Dienst, seinen Einsatz dafür, dass Familienbeihilfenleistungen für Kinder, die im EU-Raum leben, tatsächlich an die jeweiligen Lebenshaltungskosten für die Fami­lien vor Ort angepasst werden, dass Sozialhilfeleistungen an nicht österreichische Staats­bürger nicht sofort voll geleistet werden sollen, sondern erst nach fünf Jahren. – Wer ist nicht dafür? Wir haben es nur noch nicht geschafft, es umzusetzen. – Weiters: die Ein­richtung von Deutschklassen für Flüchtlinge, den Abbruch der Beitrittsverhandlungen mit der Türkei, da sich die Türkei leider in eine Richtung entwickelt hat, wo es bis zum Abgeordneten Pilz von den Grünen Bedenken gibt, welchen Sinn es noch macht, mit der Türkei Beitrittsverhandlungen zu führen, aber auch die Errichtung von Asylzentren die Bootsflüchtlinge betreffend, um die Menschen nicht der Gefahr auszusetzen, über das Mittelmeer nach Europa gelangen zu wollen. (Abg. Loacker: Zur Sache!)

Kollege Loacker, der Entschließungsantrag ist in Verhandlung genommen worden, ich re­de also zur Sache, und die Debatte hier lebt von Pro und Kontra und nicht nur vom He­runterlesen von vorbereiteten Reden. (Beifall bei der ÖVP.)

Ich sage Ihnen, das zunehmende Problem für alle Fraktionen, natürlich auch für die NEOS, ist, dass Sebastian Kurz in diesen Fragen vorgibt, in welche Richtung es gehen soll. Und ich bin froh, wenn die Zustimmung eine sehr breite ist. (Abg. Walter Rosen­kranz: Eure Zustimmung?! Das schauen wir uns heute an!)

Aber der zweite Punkt, der den Freiheitlichen vielleicht nicht so bekannt ist – ich bin schon am Ende meiner Rede –, weil sie das nicht mitverhandelt haben, betrifft das „Ar­beitsprogramm der österreichischen Bundesregierung“. (Der Redner hält ein Exemplar in die Höhe.) Kollege Rosenkranz, das „Arbeitsprogramm der österreichischen Bundes­regierung“ kennen Sie vielleicht nicht so gut. (Rufe bei der FPÖ: O ja!) – Doch? Wissen Sie auch, was in der Präambel steht? Denn das missachten Sie jetzt grob, wenn Sie uns dazu verführen wollen, mit Ihnen mitzustimmen.

Da steht nämlich klar: „Die in diesem Vertrag vereinbarte Zusammenarbeit zwischen der SPÖ und der ÖVP gilt als beendet“ – und wir wollen diese Zusammenarbeit nicht beenden! –, „wenn gegen den Willen einer Koalitionspartei im Plenum oder in den Aus­schüssen des Nationalrates mit Stimmen von Abgeordneten der anderen Koalitionspar­tei ein Beschluss gefasst wird.“


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Wir stimmen also sicherlich nicht gegen unseren Koalitionspartner, denn wir wollen die Zusammenarbeit fortsetzen. Das ist das Wichtige. (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenruf der Abg. Belakowitsch-Jenewein.) Auch Klubobmann Strache, den ich herzlich im Ple­num begrüßen darf, möchte ich ganz klar sagen, warum wir dem, was Sie uns hier vor­legen, auch in einer namentlichen Abstimmung heute nicht die Zustimmung geben kön­nen. Aber ich bedanke mich noch einmal, dass Sie hier für Sebastian Kurz diese Wer­beeinschaltung gemacht haben. – Danke. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Strache: Das ist die Glaubwürdigkeit der ÖVP!)

11.43


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Alm. – Bitte.

 


11.43.34

Abgeordneter Mag. Nikolaus Alm (NEOS): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Minis­terin! Sehr geehrter Herr Minister! Zunächst einmal möchte ich Kollegen Matznetter mit einer Art tatsächlicher Berichtigung korrigieren. Er ist leider nicht im Saal, aber er hat gemeint, nur Houdini könnte sich befreien. Aber da hat er natürlich James Randi, den ersten Preisträger des Heinz-Oberhummer-Awards für Wissenschaftskommunikation, ver­gessen, der diese Technik mindestens genauso gut beherrscht wie Houdini. – Es war mir wichtig, das zu erwähnen.

Deregulierung umfasst natürlich auch Vereinfachung von Unternehmensgründungen. Solche Vereinfachungen sind zu begrüßen, aber das Ausmaß kann nicht ganz kritiklos hingenommen werden. Deregulierung, die nicht weit genug geht und im Wesentlichen aus redaktionellen Änderungen besteht, verhindert echte Verbesserungen, fast ein biss­chen so, wie Homöopathie wirksame Therapien verhindert. Ich will das natürlich nicht gleichsetzen, Homöopathie ist gewerbsmäßiger Betrug, das weiß niemand besser als die Frau Gesundheitsministerin, und das kann man natürlich über dieses Gesetz nicht sagen.

Ich will dort ansetzen, wo Kollegin Steinacker über die Gründungsbegünstigungen nach § 9 für GmbHs gesprochen hat. Durch die Bestimmung, dass der Geschäftsführer auch der einzige Gesellschafter ist, wird ausgeschlossen, dass auch juristische Personen diese Vereinfachung in Anspruch nehmen können. Das ist eine vergebene Möglichkeit. Man hätte diese vereinfachte Gründung natürlich auch auf GmbHs, die von juristischen Personen gegründet werden, ausdehnen können. Gerade da – auch in Richtung des Kol­legen Stefan – ist es ja so, dass sehr oft dieser Schritt von jemandem ausgeführt wird, der bereits eine GmbH führt, der sozusagen die Hilfestellung von einem Notar nicht braucht. Aber ich gebe Ihnen in der Sache vollinhaltlich recht, dass diese Erleichterung nicht notwendigerweise zu mehr und leichteren Gründungen führt, denn die Kosten sind es tatsächlich nicht, um die es sich da dreht. Also mit Mehrpersonen-GmbHs und stan­dardisierter Satzung wäre dieser Schritt durchaus auch möglich gewesen.

In Summe sind diese Gesetze, diese Änderungen natürlich viel zu kleine Schritte, sie gehen aber in die richtige Richtung. Passieren sollte noch viel mehr: im Bereich der Un­ternehmensgründungen eben die Ausweitung auf juristische Personen, auch den An­wendungsbereich der Handysignatur kann man auf Standard-GmbHs mit Mustersat­zung ausweiten, die Bürokratie für laufende Unternehmen ist mit einem Einheitsgewer­beschein beziehungsweise elektronischen Anträgen zu reduzieren, et cetera. Man müss­te über die Publizitätspflicht in Printmedien sprechen – die versteckte Finanzierung der „Wiener Zeitung“ über die Inserate würde damit auch entfallen.

Wir würden ohnehin, was Unternehmensgründungen betrifft, eine Erleichterung in ei­nem sehr viel größeren Ausmaß anstreben, indem wir nämlich über Unternehmensfor­men sprechen. Es gibt da Ideen in Richtung einer Klein AG, Start-up AG beziehungs­weise einer GmbH Zero. Und wir dürfen uns schon die Frage stellen, wie zeitgemäß


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Stammkapital einer GmbH heute noch ist und wozu man das braucht. Es kursiert ja noch immer die irre Vorstellung in manchen Köpfen, dass dieses Stammkapital in ei­nem Tresor liegt und im Krisenfall herausgenommen wird, um die Gläubigerinnen und Gläubiger zu befriedigen. In der Regel ist dieses Geld aber schon sehr bald nach der Gründung weg, und die Geschäftsführer und Gesellschafter müssen für die notwendige Liquidität einer GmbH ohnehin selbst durch persönliche Haftung sorgen. Die Größen­ordnung des Stammkapitals einer GmbH ist außerdem völlig willkürlich, entzieht sich völlig jeglicher Evidenz und liegt auch weit über dem europäischen Durchschnitt.

Also: wirkliche Vereinfachung durch die Diskussion über eine Aktualisierung der belieb­ten GmbH und auch der AG mit leichterer Übertragung von Anteilen und Hereinnahme von Investoren vor allem in der Gründungsphase! – Danke. (Beifall bei den NEOS.)

11.47


Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Maurer. – Bitte.

 


11.47.37

Abgeordnete Sigrid Maurer (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Frau Ministerin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte schon noch einmal auf einen Punkt zu sprechen kommen, der dieses Deregulierungsgesetz grund­sätzlich betrifft. Wir haben hier eine Sammelnovelle vorliegen, die 25 Novellen beinhal­tet. Diese 25 Novellen betreffen sieben verschiedene Ministerien, und trotzdem wird die­se Sammelnovelle dem Verfassungsausschuss zugewiesen, obwohl von diesen 25 No­vellen überhaupt nur drei vom Bundeskanzleramt stammen. Für die Diskussion dieser 25 Novellen inklusive dem Deregulierungsgrundsätzegesetz waren dann nur zwei Stun­den im Verfassungsausschuss vorgesehen.

Wir haben es hier also offensichtlich nicht nur mit einem Deregulierungsgesetz ganz grundsätzlich zu tun, sondern auch mit einer Deregulierung der Usancen im Parlament, wenn so wenig Zeit zur Verfügung steht, um Novellen ernsthaft zu diskutieren. Von den MinisterInnen, die betroffen waren, hatten natürlich auch nicht alle Zeit, zu uns zu kom­men; dementsprechend oberflächlich ist die Behandlung dieser Novellen ausgefallen.

Ich möchte jetzt auf zwei Punkte zu sprechen kommen und zwei Gründe bringen, wa­rum wir diesem Gesetz nicht zustimmen werden. Der erste betrifft das E-Government-Gesetz, zu dem heute noch ein Abänderungsantrag eingebracht wurde, dass auch private Unternehmen ein Personenkennzeichen ausgefolgt bekommen sollen. Das ist aus unserer Sicht nicht einzusehen. Es ist jetzt schon so, dass private Unternehmen zu viele KundInnendaten sammeln. Wir haben das generelle Problem, dass riesengroße Datenmengen gesammelt werden und Kundinnen und Kunden meistens gar nicht wis­sen, was die Unternehmen alles über sie wissen. Ich sehe nicht ein, warum solche Da­tensammlerei, Datensammelwut noch weiter staatlich unterstützt werden soll. Das ist der erste Punkt, der den Datenschutz betrifft.

Der zweite Punkt – das wurde auch schon genannt – betrifft das Zustellgesetz. Grund­sätzlich ist es so, dass die elektronische Zustellung möglich sein soll, aber in Zukunft entfällt die dritte Benachrichtigung, die postalisch ausgefallen wäre. Bisher hat man den gelben Zettel im Postkasten gehabt und eine zweiwöchige Frist zur Abholung bei der Post. Mit dem neuen Gesetz gilt bei elektronischer Zustellung ab dem ersten Werk­tag als zugestellt. Künftig wird es so sein, dass ich auch eine Benachrichtigung über ein abzuholendes Dokument bekomme, aber die Beweislast, ob ich diese Benachrichti­gung tatsächlich bekommen habe, liegt bei mir. Sie kennen das sicher selbst: Bewei­sen Sie einmal, dass Sie ein E-Mail nicht erhalten haben!

Das heißt, da wird der Rechtsschutz eingeschränkt, der Rechtsschutz nicht ausreichend gewahrt, und das kritisiert auch das Justizministerium.


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Ich habe heute leider sehr wenig Redezeit, aber das sind zwei gravierende Punkte, wa­rum wir diesen beiden Gesetzen nicht zustimmen werden. Es werden noch weitere Kol­legInnen von mir zu diesem Tagesordnungspunkt sprechen.

Ganz grundsätzlich noch einmal: Der Umgang mit solchen Sammelnovellen, mit sol­chen riesengroßen Gesetzespaketen, die dann in zwei Stunden in einem nicht zustän­digen Ausschuss abgewickelt werden, ist inakzeptabel! – Danke. (Beifall bei den Grü­nen.)

11.51


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Zinggl. – Bitte.

 


11.51.12

Abgeordneter Mag. Dr. Wolfgang Zinggl (Grüne): Danke, Herr Präsident! – Es soll jetzt also unter anderem ein Gesetz beschlossen werden, mit dem künftige Belastun­gen von Betrieben insofern erträglicher gemacht werden könnten, als für jede neue Be­lastung ein anderes Belastungsgesetz gestrichen wird. Das klingt zunächst einmal ganz lustig, ist aber in Wirklichkeit, wenn man es sich genau anschaut, auch ziemlich kin­disch. Ich habe im Ausschuss darauf hingewiesen, dass wir das mit einem Haushalt ver­gleichen können, in dem es sehr viele Schuhe gibt, und ich nehme mir vor, mit jedem neuen Paar Schuhe, das ich kaufen möchte, ein altes Paar zu entsorgen.

Das funktioniert in der Tat allerdings nur dann, wenn ich tatsächlich zu viele Schuhe ha­be. Wenn ich für jeden Anlass die entsprechenden Schuhe habe, also Sportschuhe, San­dalen, Halbschuhe, Regenschuhe und so weiter, aber nichts darüber hinaus, so wird es dann ein Problem, wenn ich draufkomme, dass ich zum Beispiel Bergschuhe benöti­ge und ein anderes Paar Schuhe wegschmeißen soll. Welches Paar gebe ich dann weg?

Was sagt uns dieser Vergleich? – Offensichtlich haben wir viel zu viele Schuhe. Wir haben viel zu viele Gesetze der Belastung. Ich glaube, es wäre sinnvoller, diese Ge­setze zu durchstöbern und die unnötigen zu entfernen. Der Unterschied zu den Schu­hen besteht nämlich darin, dass Schuhe etwas Positives sind, zusätzliche Belastungen aber etwas ziemlich Negatives. Ich würde sagen: Bringen wir sie auf ein sinnvolles Maß, alles andere ist ziemlich kindisch! – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

11.52


Präsident Karlheinz Kopf: Frau Abgeordnete Mag. Schatz gelangt als Nächste zu Wort. – Bitte.

 


11.52.59

Abgeordnete Mag. Birgit Schatz (Grüne): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Noch ein Detail ziemlich zum Schluss: Durch den heutigen Beschluss ist künftig nicht mehr garantiert, dass Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen an ihrem Arbeitsplatz wich­tige Informationen zum Thema Arbeitsschutz zur Verfügung gestellt werden. Sie wer­den weder gedruckt noch elektronisch noch, Kollegin Steinacker, über einen garantier­ten Internetzugang zur Verfügung gestellt, sie werden einfach gestrichen.

Meine Damen und Herren, die Arbeiterkammer, der Gewerkschaftsbund, die AUVA und auch wir Grüne sehen das problematisch. (Zwischenruf der Abg. Winzig.) Es wird kei­nen niedrigschwelligen Zugang zu diesen Informationen am Arbeitsplatz mehr geben.

Mich wundert, dass die ÖVP damit einverstanden ist, die eigentlich Richtung Eigenver­antwortung geht – ohne Information ist Eigenverantwortung nur schwer möglich!

Was erwarten Sie sich davon? – Eine Ersparnis von 2 Millionen € österreichweit. Das bedeutet 10 € pro Unternehmen. Schauen Sie sich an, was nur ein einziger Arbeitsun­fall an Kosten verursacht! Steht das in einer sinnvollen Relation? Zahlt sich das wirklich aus? Wir glauben nicht. (Abg. Winzig: … Arbeitsinspektor!)


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Meine Damen und Herren, ich denke, wir alle wissen doch, Prävention ist auf jeden Fall gescheiter, als danach etwas wiedergutmachen zu müssen. Das ist ein Prinzip der Gesundheitspolitik, der Sicherheitspolitik, der Sozialpolitik. Ich verstehe nicht, warum Sie jetzt anfangen, das beim ArbeitnehmerInnenschutz infrage zu stellen. ArbeitnehmerIn­nenschutz ist eine wichtige Aufgabe. 10 € Ersparnis pro Unternehmen, das ist ein schlech­tes Geschäft für die betroffenen Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, für das Gesund­heitssystem und letztlich, Sie werden es merken, auch für die Unternehmer und Un­ternehmerinnen, denn Normen zum Arbeitsschutz bringen allen etwas. (Beifall bei den Grünen.)

11.55


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Doppler. – Bitte.

 


11.55.17

Abgeordneter Rupert Doppler (ohne Klubzugehörigkeit): Herr Präsident! Herr Minis­ter! Sehr geehrte Damen und Herren! Dieses Deregulierungsgesetz 2017 bringt einen Bürokratieabbau und forciert den elektronischen Behördenverkehr. Weniger Bürokratie für Unternehmen und Bürgerinnen und Bürger – ein richtiger Ansatz. Vereinfachte Ver­waltungsabläufe und mehr elektronische Kommunikation mit den Behörden, das sind ei­nige Eckpunkte des neuen Gesetzes. – So weit, so gut.

Mit diesem Gesetz erfolgen insgesamt 25 Gesetzesnovellen. Da sind auch sehr gute Ansätze dabei. Große Bedenken habe ich aber hinsichtlich der vereinfachten Firmen­gründung. Nach dieser Gesetzesänderung können Firmen mittels Bürgercard oder Han­dysignatur gegründet werden. Meine Frage an den Herrn Justizminister wäre – er ist lei­der nicht mehr hier –, ob da Missbrauch ausgeschlossen werden kann. Die vereinfach­ten GmbH-Gründungen sollen erst ab dem Jahr 2018 möglich werden, und die gesetz­lichen Bestimmungen sollen drei Jahre Laufzeit haben.

Einen wichtigen Schritt sehe ich darin, dass Herr Justizminister Brandstetter noch einmal die GesmbH-Gründung durch Notare prüfen wird. Herr Kollege Harald Stefan
hat es ja angesprochen: Die Kosten dafür sind überschaubar. Ich bin davon über-
zeugt, dass jeder für eine rasche Firmengründung ist. Es muss aber auch alles seine Richtigkeit haben, und dazu braucht man einen Berater, einen Notar, einen Fachmann,
damit keine Formfehler gemacht werden. Deshalb ist die nochmalige Prüfung durch
den zuständigen Justizminister eine wichtige Angelegenheit. – Danke schön. (Beifall des Abg. Stefan.)

11.57


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Gerhard Schmid. – Bitte.

 


11.57.35

Abgeordneter Gerhard Schmid (ohne Klubzugehörigkeit): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Herr Minister! Änderungen des GmbH-Gesetzes im Zusammen­hang mit der Firmengründung: Grundsätzlich ist der Abbau von Bürokratie zu begrü­ßen, doch nicht alles, was durch den Gesetzgeber vorgegeben ist beziehungsweise nun unter dem Titel überbordende Bürokratie abgebaut werden soll, ist als Bürokratie­abbau zu bezeichnen.

Konkret anzusprechen ist die Gründung einer Ein-Personen-GmbH, bei welcher der ein­zige Gesellschafter zugleich der Geschäftsführer ist. Die Gründung einer GmbH, auf welcher Basis auch immer, erfordert Kenntnisse, welche bisher überwiegend durch No­tare vermittelt wurden. Von besonderer Bedeutung ist eine rechtliche Aufklärung. Nun­mehr ist die Identifizierung eines Gründers mittels Bürgerkarte, Handysignatur sowie durch eine Bank, bei welcher die Bareinlage getätigt wird, angedacht. Es kann nicht da-


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von ausgegangen werden, dass Banken zu einer rechtlichen Aufklärung in der Lage sind. Darüber hinaus ist die Befugnis dazu zu hinterfragen.

Wird nun von einer Kostenersparnis bei der Gründung über ein Bankinstitut ausgegan­gen, so muss festgestellt werden, dass die erhobenen Kosten mit über 240 € um ein Vielfaches über jenen der Notare liegen, wobei zu berücksichtigen ist, dass die bisher üblichen Notariatskosten im Vorfeld eines Beschlusses durch den Nationalrat um 50 Pro­zent reduziert wurden.

Nimmt man an, dass diese Gesetzgebung auf einen tieferen Grund zurückzuführen ist, kann von unterschiedlichen Beweggründen ausgegangen werden, wobei derjenige, die anhaltend hohe Zahl beim AMS vorgemerkter Langzeitarbeitsloser in die Selbständig­keit zu entlassen, zu hinterfragen ist. Die Folge daraus ist kurzfristig eintretende Insol­venz oder hoher wirtschaftlicher Schaden. In vielen Fällen ist die Anmeldung eines In­solvenzverfahrens mangels Masse gar nicht mehr möglich.

Geht man davon aus, dass ein Beobachtungszeitraum von drei Jahren eingeführt wird, so spiegelt dies eine Unsicherheit des Gesetzgebers wider, sodass dem Antrag in Form der Regierungsvorlage wie auch den Abänderungsanträgen nicht zuzustimmen ist. – Danke.

12.00


Präsident Karlheinz Kopf: Nun hat sich Herr Klubobmann Strache zu Wort gemel­det. – Bitte.

 


12.00.15

Abgeordneter Heinz-Christian Strache (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Frau Ministerin! Werter Herr Minister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Kon­kret zu unserem Entschließungsantrag und zum Kollegen Klubobmann Lopatka: Die Themen, die zum Teil heute mittels dieses Entschließungsantrags von uns eingebracht werden, sind Themen, die wir seit fast mehr als zehn Jahren als wichtig ansehen und deren Bearbeitung wir als notwendig erkannt haben. Hätte man hier von Beginn an auf uns Freiheitliche gehört, dann wären viele Fehlentwicklungen und Probleme in dieser Republik nicht entstanden.

Man hat leider nicht auf uns gehört, man hat unzählige Anträge zu diesen Themen, die von der Freiheitlichen Partei hier eingebracht worden sind, abgelehnt – und die ÖVP war bei der Ablehnung immer ganz groß dabei. Natürlich ist da die Frage der Glaub­würdigkeit und auch der Ehrlichkeit zu bewerten und zu beleuchten.

Betreffend das Kopftuchverbot gab es unzählige Anträge von der FPÖ zu diesem The­ma. Natürlich wäre es da notwendig, gerade in den Kindergärten, in den Schulen und generell im öffentlichen Dienst – nämlich dort, wo das Problem gegeben ist – mit einem Kopftuchverbot anzusetzen und beispielsweise die Mädchen im Kindergarten zu schüt­zen. Allein in Wien gibt es 150 islamische Kindergärten! Wer hat da zugestimmt? – Die SPÖ, die Grünen – und die ÖVP war überall dabei bei der Zustimmung zu diesen 150 is­lamischen Kindergärten, betreffend die jetzt die Initiative Liberaler Muslime Österreich, ihr Präsident Amer Albayati und andere händeringend, warnend zu den politischen Par­teien kommen und sagen: Bitte nehmt das ernst! Das hätte nie genehmigt werden dürfen, da muss man die Genehmigung entziehen! Da bilden sich Parallel- und Gegen­gesellschaften radikaler islamistischer Art, und ihr lasst das zu!

Da werden Mädchen von vollverschleierten Kindergartentanten betreut, und die Mäd­chen selbst kommen schon mit dem Kopftuch in den Kindergarten. (Zwischenruf der Abg. Tamandl.) Später, in der Schule, werden sie von den Mitschülern genötigt, ein Kopf­tuch zu tragen. Da stehen schon die jungen Burschen vor der Schule und sagen: Wie seid ihr denn gekleidet? Da ist zu viel Haut sichtbar! Das stellt ihr bitte ab, sonst wer-


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den wir entsprechenden Druck ansetzen, dass sich das ändert! – Da muss man einmal in die Schulen hineinhören. (Beifall bei der FPÖ.)

Da hätten wir Handlungsbedarf, aber diese Regierung, SPÖ und ÖVP sind dazu nicht bereit. Das ist diese Unehrlichkeit, wenn man dann hergeht und mit Phrasen in der Öf­fentlichkeit leere Worthülsen zum Besten gibt. Wenn man schon zumindest vorgibt, die Kopiermaschine unserer freiheitlichen Ideen zu sein, dann muss man es wenigstens ehrlich meinen und das umsetzen. Das nennt man dann tätige Reue, und die wäre not­wendig: tätige Reue bezüglich dessen, was an Schaden schon angerichtet wurde. (Bei­fall bei der FPÖ.) – Genau das ist der Punkt!

Wenn man dann vonseiten der ÖVP eine Placebodebatte zum Kopftuchverbot führt, bei der man sagt, für Polizistinnen und Richterinnen könne man sich das vorstellen, dann ist das die Unehrlichkeit schlechthin, denn dort existiert das Problem zum Glück noch nicht wirklich. Wenn, dann gehört es selbstverständlich überall im öffentlichen Dienst und vor allen Dingen in den Kindergärten und Schulen, damit das Problem dort auch entsprechend abgestellt werden kann und dass man genau dort einwirken und die Mädchen schützen kann.

Im Zusammenhang mit der Anpassung der Familienbeihilfe – wir haben da Hunderte Millionen Euro an österreichischen Steuergeldern verloren, obwohl wir seit Jahren da­rauf hinweisen, dass das abzustellen ist, aber wieder wurden alle Anträge der FPÖ abgelehnt – frage ich mich: Worauf warten Sie? – Sie haben den Schaden zu verant­worten! Sie waren doch dafür verantwortlich, dass das in den letzten Jahren so gelau­fen ist und heute Hunderte Millionen Euro an Familienbeihilfe an Kinder, die gar nicht in Österreich leben, ausbezahlt werden. (Beifall bei der FPÖ.)

Gleiches gilt für die Sozialhilfeleistungen: Selbstverständlich sollte erst nach einer fünf­jährigen Aufenthaltszeit, während der man auch in das System eingezahlt hat, ein Leis­tungsanspruch entstehen. Das ist nicht EU-rechtswidrig, das gilt für alle, auch für öster­reichische Staatsbürger. Das sollte eine Selbstverständlichkeit sein! Das heißt, das um­zusetzen ist eine Frage des Wollens, aber in Wirklichkeit wollen Sie nicht.

Für Deutschklassen für Flüchtlinge gilt dasselbe, aber auch für verpflichtende Deutsch-Vorschulen. Beides ist notwendig und seit Jahren eine freiheitliche Forderung. Das Gan­ze – den Stresstest, den wir heute selbstverständlich ganz bewusst begonnen haben und weiter fortsetzen werden – kann man natürlich auch thematisch, inhaltlich fortsetzen.

2015 haben wir erlebt, dass über eine Million Menschen menschenrechtswidrig nach Österreich hereingelassen worden sind, weil diese Regierung nicht bereit und willens war, die Grenzen zu schützen. (Beifall bei der FPÖ sowie der Abgeordneten Schenk und Lugar.) Damit wurde massiver Schaden nachhaltiger Art in Österreich angerichtet.

Wir haben heute mehr als 50 000 sich in Österreich rechtswidrig aufhältige Personen, von denen wir wissen, wo sie wohnen. Die gehören abgeschoben – aber der Sobotka macht einen 1 000-€-Reisebüroscheck, der ja lächerlich ist und zu dem keiner der Be­troffenen sagen wird: Das mache ich!, weil nach einem Jahr illegalen Aufenthalt be­kommt er die Mindestsicherung.

Da müsste man mit einem Rückführungszentrum à la Schweiz arbeiten und sagen: Wer rechtswidrig hier ist, kommt für zumindest bis zu 19 Monate ins Rückführungszentrum, kann aber jederzeit freiwillig vorzeitig ausreisen. (Beifall bei der FPÖ.) Dann würde das wie in der Schweiz funktionieren, aber nicht bei solchen Entwicklungen.

Man hält auch nach wie vor eine Asylobergrenze von 37 500 aufrecht. (Zwischenruf der Abg. Moser.) – Und das bei den Überbelastungen, die wir ohnehin schon haben, beginnend mit dem Jahr 2015 – der Fiskalrat sagt, das kostet uns 20 Milliarden €; ja bitte, woher wird das Geld kommen? –, bis hin zu all den Unsicherheiten der Kriminali-


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tätsentwicklung. Da muss man sagen: Es brennt der Hut! Da ist keine Zeit für irgend­welche leeren Worthülsen, da geht es um die sofortige Umsetzung, um diese Probleme endlich in den Griff zu bekommen. (Beifall bei der FPÖ.)

Heute haben Sie die Chance, zu beweisen, ob Sie es ehrlich meinen, ob Sie tätige Reue leben oder ob es sich wieder um leere Worthülsen handelt und Sie die Kopier­maschine anwerfen, um verbal eine Show in den Medien zu präsentieren, aber in Wirk­lichkeit gar nicht vorhaben, das umzusetzen. (Zwischenruf der Abg. Schwentner.) Der österreichische Bürger erkennt es dann auch, wenn es um Ehrlichkeit geht. Da geht es dann darum: Wer ist der Schmied und wer ist der Schmiedl, wer ist die billige, falsche Kopie? – Genau darum geht es! (Zwischenruf des Abg. Matznetter.)

Das zeigt, wie wichtig die Freiheitlichen sind, denn durch unsere Kontinuität über die letzten zwölf Jahre haben Sie nach jahrelanger Diffamierung der Freiheitlichen Partei wenigstens eingestehen müssen, dass wir richtig gelegen sind. (Beifall bei der FPÖ.) Das ist einmal ein ganz wesentlicher Punkt.

Durch unseren Druck haben Sie erkennen müssen, dass wir in der Mitte der Gesell­schaft angekommen sind, weil immer mehr Österreicher uns Freiheitlichen recht geben und das durchgesetzt wissen wollen. (Zwischenruf der Abg. Moser.) Aber spätestens jetzt sieht man wieder einmal bestätigt, wie es sich auch schon in den letzten zwölf Jah­ren bestätigt hat: Es wird nur mit uns Freiheitlichen umzusetzen sein. Das wird auch das Signal sein, das die Bürger verstehen. (Abg. Wöginger: Das möchtest du gerne!) Nur dann, wenn wir das nächste Mal die Kraft bekommen, diese Regierung demokra­tiepolitisch zu überwinden, haben wir auch die Chance, diese Inhalte im Interesse der Österreicher endlich umzusetzen. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenrufe der Abgeordne­ten Matznetter und Wöginger.)

Da geht es natürlich auch um viele weitere Themen, bei denen Sie Unehrlichkeit leben. Was ist denn mit den Salafisten, die quer durch Österreich auf den Straßen den Koran verteilen können? – Da gehört ein generelles Verbot her! Was ist mit der Muslimbru­derschaft, die bis heute nicht verboten ist? Was ist mit den Vereinsstrukturen, die es in Österreich gibt, innerhalb derer sich radikale Islamisten treffen und organisieren, Radi­kalisierung vorantreiben, Rekrutierung vorantreiben? Was ist mit dem Verbot dieser Ver­eine? Warum gibt es bis heute kein Auslandsfinanzierungsverbot dieser Vereine? (Bei­fall bei der FPÖ.) Warum können die Saudis oder die Leute aus Katar bis heute diese Kulturvereine in Österreich subventionieren, und Sie schauen zu und haben es bis heute nicht abgestellt? – Das ist eine endlose Kette, die man immer weiter fortsetzen kann! (Zwi­schenruf des Abg. Matznetter.)

Genau das – bis hin zu den IS-Kämpfern, die in Syrien gewesen sind – zeigt auf, dass Sie bis heute nicht bereit sind, Letzteren, wenn sie versuchen zurückzureisen, auf kon­sequente Art und Weise die Staatsbürgerschaft zu entziehen (Zwischenruf des Abg. Höbart) und sie dann auch gleich zumindest in Untersuchungshaft zu nehmen. – Nein, die laufen immer noch frei herum in Österreich – Hunderte! – und leben als tickende Zeitbomben irgendwo hier in Österreich und können vielleicht jederzeit terroristisch tä­tig werden.

Das ist die Gefährdung, von der wir aktuell reden und mit der wir uns auch auseinan­dersetzen müssen. Da hilft auch keine Fußfessel, wie wir in Frankreich gesehen ha­ben, als beispielsweise der eine Attentäter, der den Priester in der Kirche geköpft hat, mit der Fußfessel diese Tat, diesen terroristischen Akt gesetzt hat. Da werden Fußfes­seln nicht helfen, das sind reine Placeboentscheidungen.

Und da geht es genau darum, sichtbar zu machen, wer es ehrlich meint und wer auch bereit ist, klare Positionen umzusetzen (Zwischenruf des Abg. Pirklhuber), und wer nicht dazu bereit ist, aber aus reiner taktischer Überlegung heraus erkennt: Halt, die


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Freiheitlichen haben recht, die Bürger geben den Freiheitlichen recht, und jetzt tun wir zumindest so, als hätten wir das erkannt! – Ich sage aber: Diese Falschheit haben wir spätestens heute wieder einmal aufgedeckt, und die werden wir den Bürgern natürlich auch verdeutlichen, denn so zu arbeiten, ist keine ehrliche Grundlage für die österrei­chische Bevölkerung. (Beifall bei der FPÖ.)

12.09

12.09.17

 


Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen zu einer Reihe von Abstimmungen, die ich wie immer über jeden Aus­schussantrag getrennt vornehme.

Zuerst kommen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 1: Entwurf betreffend Deregulierungsgesetz 2017 in 1569 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Dr. Cap, Mag. Gerstl, Kolleginnen und Kollegen einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag eingebracht.

Weiters liegt ein Verlangen auf getrennte Abstimmung der Abgeordneten Mag. Stein­hauser, Kolleginnen und Kollegen vor.

Ich werde daher zunächst über die vom erwähnten Zusatz- beziehungsweise Abände­rungsantrag sowie vom erwähnten Verlangen auf getrennte Abstimmung betroffenen Teile – der Systematik des Gesetzentwurfes folgend – und schließlich über die restli­chen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Die Abgeordneten Dr. Cap, Mag. Gerstl, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag betreffend Art. 1 eingebracht.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Zusatz- und Abänderungsantrag sind, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Jetzt kommen wir zur getrennten Abstimmung über Art. 3 in der Fassung des Aus­schussberichtes.

Wer stimmt dem zu? – Das ist wiederum mit Mehrheit angenommen.

Die Abgeordneten Dr. Cap, Mag. Gerstl, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zu­satz- beziehungsweise Abänderungsantrag betreffend Art. 4 eingebracht.

Ich bitte jene Mitglieder des Hohen Hauses, die dafür sind, um ein Zeichen. – Das ist wiederum mit Mehrheit angenommen.

Schließlich kommen wir zur getrennten Abstimmung über die Artikel 6, 7, 9, 10, 11, 23 und 25 in der Fassung des Ausschussberichtes.

Wer stimmt diesen zu? – Das ist wiederum mit Mehrheit angenommen.

Es folgt die Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Ge­setzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes.

Wer stimmt da zu? – Das ist wiederum mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Wer stimmt dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung zu? – Das Gesetz ist auch in dritter Lesung mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über die dem Ausschussbericht 1569 der Beilagen an­geschlossene Entschließung betreffend Begleitmaßnahmen zur rascheren und einfa­cheren Gründung von Unternehmen.

Wer stimmt dieser zu? – Das ist wiederum mit Mehrheit angenommen. (E 192.)

Nun gelangen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 2: Entwurf betreffend Deregulierungsgrundsätzegesetz samt Titel und Eingang in 1503 der Beilagen.


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Wer stimmt diesem zu? – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Wer stimmt auch in dritter Lesung zu? – Das ist wiederum mit Mehrheit angenommen.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend notwendige und zeitgemäße Dere­gulierungsgrundsätzegesetze.

Wer stimmt hier zu? – Das ist die Minderheit. Dieser Antrag ist abgelehnt.

Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Stefan, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend rasche Anwendung des Deregulierungsgrundsätzege­setzes auf brisante Probleme Österreichs.

Dazu ist namentliche Abstimmung verlangt worden.

Dieses Verlangen wurde von 20 Abgeordneten gestellt, somit ist die namentliche Ab­stimmung durchzuführen.

Wie immer die Informationen dazu: Gemäß der Geschäftsordnung werden die Abge­ordneten namentlich aufgerufen, den Stimmzettel in die bereitgestellte Urne zu werfen.

Ich ersuche jene Abgeordneten, die für den Entschließungsantrag stimmen, „Ja“-Stimmzettel, jene, die dagegen stimmen, „Nein“-Stimmzettel in die Urne zu werfen. Bitte beachten Sie, dass Sie nur einen Stimmzettel einwerfen; Sie wissen, manchmal kleben diese Stimmzettel zusammen.

Ich bitte nun die Schriftführerin Abgeordnete Lueger mit dem Namensaufruf zu begin­nen; Frau Abgeordnete Korun wird sie später dabei ablösen. – Bitte.

*****

(Über Namensaufruf durch die Schriftführerinnen Lueger und Korun werfen die Abge­ordneten ihren Stimmzettel in die Wahlurne.)

*****

 


Präsident Karlheinz Kopf: Die Stimmabgabe ist beendet.

Ich bitte die Bediensteten des Hauses, unter Aufsicht der Schriftführerinnen die Stimmen­zählung vorzunehmen.

Bei dieser Gelegenheit, meine Damen und Herren, erlaube ich mir noch, die Jugendbot­schafterinnen und -botschafter für UN-Kinderrechte der Caritas Vorarlberg auf der Ga­lerie zu begrüßen. (Allgemeiner Beifall.)

Die jungen Damen und Herren haben die Ausstellung in der Säulenhalle „Achtung! Kinderrechte“ mit den Riesenkindern, mit denen sie auf UN-Kinderrechte unübersehbar aufmerksam machen, gestaltet und aus Vorarlberg hierher transportiert. Vielen herzli­chen Dank für eure Initiative! (Allgemeiner Beifall.)

Ich unterbreche nun die Sitzung zur Stimmenzählung.

*****

(Die zuständigen Bediensteten nehmen die Stimmenzählung vor. – Die Sitzung wird um 12.18 Uhr unterbrochen und um 12.23 Uhr wieder aufgenommen.)

*****

 



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Präsident Karlheinz Kopf: Meine Damen und Herren, ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf und gebe das Abstimmungsergebnis bekannt.

Abgegebene Stimmen: 165; davon „Ja“-Stimmen: 40, „Nein“-Stimmen: 125.

Der Entschließungsantrag ist somit abgelehnt.

*****

(Abweichend von der Bekanntgabe des Stimmverhaltens durch Präsidenten Kopf lautet das tatsächliche Abstimmungsergebnis wie folgt: abgegebene Stimmen: 166; davon „Ja“-Stimmen: 40, „Nein“-Stimmen: 126.)

(Siehe Korrektur durch Präsidenten Hofer S. 126.)

*****

Die Namen der Damen und Herren Abgeordneten werden wie immer unter Angabe ih­res Abstimmungsverhaltens im Stenographischen Protokoll festgehalten.

Mit „Ja“ stimmten die Abgeordneten (korrekte Fassung):

Angerer;

Belakowitsch-Jenewein, Bösch, Brückl;

Deimek, Dietrich;

Franz;

Hafenecker, Hagen, Haider, Hauser, Höbart, Hofer, Hübner;

Jannach;

Karlsböck, Kassegger, Kitzmüller, Klinger, Kumpitsch;

Lasar, Lausch, Lintl, Lugar Robert;

Mölzer, Mühlberghuber;

Neubauer Werner;

Rauch Walter, Riemer, Rosenkranz Barbara, Rosenkranz Walter;

Schenk, Schimanek, Schrangl, Stefan, Steinbichler, Strache;

Themessl;

Weigerstorfer, Wurm Peter.

Mit „Nein“ stimmten die Abgeordneten:

Alm, Antoni, Aslan, Aubauer, Auer;

Bacher Walter, Bayr, Becher Ruth, Berlakovich, Bernhard, Brosz, Brunner, Buchmayr, Bures;

Cap;

Diesner-Wais, Durchschlag;

Ecker, El Habbassi, Ertlschweiger, Eßl;

Feichtinger Klaus Uwe, Fekter, Fichtinger Angela;

Gahr, Gamon Claudia Angela, Gerstl, Gessl-Ranftl, Glawischnig-Piesczek, Greiner Ka­rin, Grillitsch, Groiß, Grossmann, Gusenbauer-Jäger;


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll171. Sitzung / Seite 94

Hable, Hakel Elisabeth, Hammer Michael, Hanger Andreas, Hechtl, Heinisch-Hosek, Heinzl, Hell, Himmelbauer, Hofinger Manfred, Höfinger Johann, Holzinger-Vogtenhuber, Huainigg;

Jank, Jarolim;

Karl, Katzian, Keck, Kirchgatterer, Klug, Knes, Köchl, Kogler, Königsberger-Ludwig, Kopf, Korun, Krainer Kai Jan, Krist, Kucharowits, Kucher, Kuntzl;

Lettenbichler, Lipitsch, Loacker, Lopatka, Lueger Angela;

Matznetter, Maurer, Mayer, Moser, Muchitsch, Mückstein, Muttonen;

Nachbaur Kathrin;

Obernosterer, Ofenauer, Öllinger, Ottenschläger;

Pendl, Pfurtscheller, Pilz, Pirklhuber, Plessl, Preiner, Prinz, Rädler, Rasinger, Rauch Johannes, Rossmann;

Schabhüttl, Schatz, Schellhorn, Scherak, Schieder, Schittenhelm, Schmid Gerhard, Schmid Julian, Schmuckenschlager, Schönegger, Schopf, Schwentner, Sieber Norbert, Singer Johann, Spindelberger, Steinacker, Steinhauser, Strasser;

Tamandl, Töchterle;

Unterrainer;

Vetter, Vogl;

Weninger, Willi, Wimmer, Winzig, Wittmann, Wöginger, Wurm Gisela;

Yılmaz;

Zakostelsky, Zinggl.

*****

12.23.503. Punkt

Bericht des Geschäftsordnungsausschusses gemäß § 33 Abs. 6GOG-NR über das Verlangen auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses gemäß § 33 GOG-NR über das Kampfflugzeugsystem „Eurofighter Typhoon“ (3/US/1582 d.B.)

 


Präsident Karlheinz Kopf: Wir gelangen nun zum 3. Punkt der Tagesordnung.

Gemäß § 33 Abs. 9 der Geschäftsordnung stelle ich ausdrücklich mit der Inverhandlung­nahme dieses Tagesordnungspunktes die erfolgte Einsetzung des Untersuchungsaus­schusses über das Kampfflugzeugsystem „Eurofighter Typhoon“ in der Fassung des Aus­schussberichtes 1582 der Beilagen mit Mittwoch, 29. März 2017, um 12.24 Uhr, fest.

Meine Damen und Herren, bevor wir in die Debatte eingehen, erlaube ich mir noch die gestern vom Geschäftsordnungsausschuss eingesetzten Funktionsträger des Untersu­chungsausschusses auf der Galerie zu begrüßen; und zwar sind das Dr. Ronald Roh­rer als Verfahrensrichter, Hofrat Dr. Philipp Bauer als Verfahrensrichter-Stellvertreter, Dr. Andreas Joklik als Verfahrensanwalt und Mag. Michael Kasper als Verfahrensan­walt-Stellvertreter. (Allgemeiner Beifall.)

Meine Herren, ich wünsche Ihnen viel Erfolg bei dieser Tätigkeit und uns allen gemein­sam eine gute Zusammenarbeit!

*****


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Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet; daher gehen wir sogleich in die Debatte ein.

Erster Redner: Herr Abgeordneter Pendl. – Bitte.

 


12.25.43

Abgeordneter Otto Pendl (SPÖ): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Meine Damen und Herren auf der Galerie und vor den Bildschir­men! Frau Abgeordnete Gusenbauer-Jäger hat mir gesagt, dass Berufsschülerinnen und Berufsschüler aus Linz hier sind: Ich darf Sie eingangs sehr herzlich bei uns im Hohen Haus willkommen heißen. (Allgemeiner Beifall.)

Es ist immer wichtig, wenn sich auch bereits die Jugend für dieses Haus – wir nennen es ja immer den Hort der Demokratie –, in dem die Politik gestaltet wird, interessiert. – Danke für den Besuch und schönen Aufenthalt bei uns im Parlament!

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube, dass der Übergang vom alten Recht ins neue Recht betreffend Untersuchungsausschuss ein echter Paradigmenwech­sel war, weil wir vor allem von einem politischen Ausschuss zu einem reinen Rechts­ausschuss gekommen sind. Ich habe bei der letzten Debatte hier gesagt, dass bereits von Beginn an – von der Bekanntgabe des Herrn Bundesministers für Landesverteidi­gung über alle Abläufe hinweg bis zum heutigen Tag – eigentlich alle Fraktionen hinter diesem Ausschuss gestanden sind.

Ich möchte schon auch anmerken, dass wir uns so bemüht haben. Frau Präsidentin, den Ausgang nahm es ja bei einer Sonderpräsidiale, in deren Rahmen wir gesagt ha­ben, wir versuchen die Zeit zu nützen, um da jetzt nicht noch Wochen unnötig ver­streichen zu lassen. Ich glaube, dass wir mit dem gestrigen Geschäftsordnungsaus­schuss auch gezeigt haben, dass man, wenn man gemeinsam an dieses Thema he­rangeht, durchaus um mehrere Wochen verkürzen konnte. Ich bin davon überzeugt, wenn wir auf diesem Weg des Konsenses, der Gemeinsamkeit auch an diese si­cherlich nicht leichte Arbeit herangehen, dass sich dann nicht nur das neue Gesetz für den Untersuchungsausschuss wirklich bewährt hat, sondern dass es auch ein Zeichen des Hauses dahin gehend ist, dass man diese Arbeit, nämlich die Kontrolle der Verwal­tung mit allen Ausformungen, ernst nimmt.

Ich glaube, dass wir gemeinsam aufgerufen sind, in den nächsten Wochen und Mona­ten diese so wichtige Aufgabe im Interesse der Österreicherinnen und Österreicher – wenn Sie so wollen: auch der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler – in aller Form wahr­zunehmen. Es sei mir aber auch ein Verweis auf den Umgang gestattet, weil ich in der Vergangenheit Mitglied mehrerer Untersuchungsausschüsse war und von daher ja weiß, wie es gewesen ist. Ich wünsche mir, dass wir diese Aufgabe, die vor uns liegt, ganz einfach sehr sachorientiert, sehr sachlich wahrnehmen.

Es sind ja viele Kolleginnen und Kollegen im Ausschuss, die ich nicht nur aus dem Ple­num kenne, sondern mit denen ich auch schon gemeinsamen in Untersuchungsaus­schüssen gesessen bin. Ich gehe davon aus, dass wir zwischen den Fraktionen ein sehr konstruktives Klima haben werden, und erhoffe mir wirklich, dass wir diese Fra­gen, die natürlich viele Menschen in unserer Heimat berühren und bewegen, sehr zü­gig und in einem vernünftigen Zeitraum abarbeiten können.

Der wesentliche Unterschied ist – und ich habe es zu Beginn kurz angesprochen –, dass das neue Recht für Untersuchungsausschüsse eine echte Rechtskonstruktion ist. Ich versuche das nur noch einmal zum Ausdruck zu bringen. Wir sollten – dem Recht verpflichtet! – schauen, dass wir unsere Aufgabe, so wie wir als Gesetzgeber sie uns vorgegeben haben, auch wahrnehmen. Wir alle sind ein Teil der Gesamtpolitik – das wissen wir schon –, aber ich kenne auch die politischen Diskussionen der Vergangen-


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heit, die bei Untersuchungsausschüssen nach altem Recht oft überhandgenommen ha­ben.

Als einer von jenen, die auch mitverhandelt haben, um das neue Recht auf den Weg zu bringen, glaube ich, dass es wichtig ist, dass wir selbst die Vorgaben, die wir uns gegeben haben, auch im Interesse des gesamten Hauses umsetzen können.

Ich darf Sie alle, und zwar alle Kolleginnen und Kollegen aller Fraktionen, die hier in den nächsten Wochen und Monaten tätig sein werden, einladen, dass wir diese Auf­gabe wirklich im Geiste des Hauses wahrnehmen. Ich bin überzeugt davon, dass wir auch bei den Fraktionsführerbesprechungen die eine oder andere Frage zu bewerten, zu diskutieren haben werden, aber ich gehe davon aus, dass wir diese Fragen auch ver­nünftig werden lösen können.

Ich möchte aber nicht verabsäumen, noch einmal darauf hinzuweisen, dass bereits zu Beginn, nämlich mit dem Bericht der Taskforce an den Herrn Bundesminister für Lan­desverteidigung und Sport, eine neue Qualität sichtbar und schlagend geworden ist. Von diesem Zeitpunkt an bis zum heutigen Tage haben wir eigentlich diese neue Linie gemeinsam getragen. Das ist keine Selbstverständlichkeit. Es ist unser gemeinsamer Wille.

Ich möchte nur darauf hinweisen, dass auch die gestrige Sitzung des Geschäftsord­nungsausschusses eigentlich in einer sehr konsensorientierten und effizienten Art und Weise, auch von der Zeitökonomie her, über die Bühne gegangen ist; und zwar betrifft das nicht nur die schnelle Ansetzung des Termins, sondern auch die Punkte, die wir auf der Tagesordnung hatten – ich erspare mir aus zeitökonomischen Gründen, sie alle aufzuzählen, weil sie jeder kennt –, nämlich dass wir sehr rasch auch die Frage: Wie viele Mandatare sind in diesem Ausschuss?, geklärt haben, die Beweismittelanträge ab­gestimmt und die Herren, die heute schon begrüßt worden sind, gewählt haben.

Frau Präsidentin, ich möchte mich auch bei den drei Präsidenten bedanken, dass eben­falls die Gemeinsamkeit bei den Vorgesprächen im Vordergrund gestanden ist, dass die Gespräche sehr zielorientiert waren und dass wir gemeinsam das gleich beurteilen, sodass wir in den nächsten Wochen und Monaten – je nach Dauer der einzelnen Ak­tenlieferungen – diese zentrale Frage, die uns ja in unserer Republik seit – ja, so kann man es sagen – 15 Jahren begleitet, irgendwann einmal zu einer abschließenden Lö­sung bringen können, worüber man aus menschlichem Ermessen sagen kann: Jetzt ist das aufgearbeitet, und dann widmen wir uns anderen Themen!

Ich gehe davon aus, dass Sie alle, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, die Sie mit uns in diesem Untersuchungsausschuss, in dem wir viel Zeit verbringen wer­den, arbeiten werden, das Gemeinsame bei dieser Arbeit immer in den Vordergrund stellen und dass wir wirklich zu einer Lösung kommen, die auch von der aufgewende­ten Zeit her zu vertreten ist. Ich weiß schon, man kann immer auf etwas draufkommen, es geht jetzt nicht darum, dass wir nur auf die Zeit schauen, sondern darum, dass wir diese wirklich nicht leichte Aufgabe mit einem vernünftigen Umgang und Konsens ge­meinsam auch schaffen werden.

Ich möchte Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, dazu sehr herzlich einladen, dass wir sehr konstruktiv, erfolgsorientiert an diese Arbeit gehen. Ich will jetzt wirklich nicht sa­gen: Ich freue mich auf diese Arbeit!, aber ich habe große Hoffnung, da es in den letz­ten Wochen gelungen ist, die Gemeinsamkeit mit auf die Reise zu nehmen, dass uns das auch während der Alltagsarbeit des Ausschusses gelingen wird.

Und ich glaube, dass wir so, wie wir bis zum heutigen Tag die letzten Wochen hindurch gemeinsam beurteilt haben, als wirklich alle Fraktionen dahintergestanden sind – auch hinter dem Minister gestanden sind –, die Chance haben – und die sollte man nicht leichtsinnig aufgeben, sondern nützen –, dass wir diese zentrale Frage gemeinsam ei­nem erfolgreichen Abschluss zuführen.


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Noch einmal: herzlichen Dank an alle, die hier im Konsens die letzten Wochen mitgear­beitet haben. Ich möchte mich noch einmal bei den Präsidenten bedanken und vor al­lem noch einmal Sie alle, die in diesem Ausschuss sitzen werden, inklusive unsere Mit­arbeiter, sehr herzlich auf eine gute Zusammenarbeit im Interesse unserer geliebten Heimat, der Republik Österreich, einladen. (Beifall bei der SPÖ, bei Abgeordneten der ÖVP sowie des Abg. Pilz.)

12.35


Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Tamandl. – Bitte.

 


12.35.08

Abgeordnete Gabriele Tamandl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! (Abg. Kogler: Herzlichen Glückwunsch!) Sehr geehrte Damen und Herren! Werte Kolleginnen und Kol­legen! Ja, heute wird ein neuer Untersuchungsausschuss zur Causa Eurofighter einge­setzt. Mein Kollege Otto Pendl hat auch schon sehr viel gesagt, was die neue Verfah­rensordnung betrifft. Ich glaube, wir haben im Hypo-Untersuchungsausschuss auch schon gezeigt, dass die neue Verfahrensordnung sehr gut funktioniert und dass sie auch zu einem Konsens der Fraktionen beiträgt.

Wenn es Herr Präsident Kopf nicht getan hätte, dann hätte ich die vier Herren auf der Galerie auch meinerseits, vonseiten meiner Fraktion, herzlich im Hohen Haus begrüßt. (Abg. Bösch: Er hatʼs gemacht!) Ich hoffe, dass Sie auch wissen, was auf Sie zukommt, wenn wir gemeinsam im Eurofighter-Untersuchungsausschuss werken, denn eines muss man klar sagen: All jene – und da schaue ich gerade den Kollegen Angerer von der freiheitlichen Fraktion an –, die das letzte Mal im Untersuchungsausschuss über 18 Mo­nate lang gesessen sind, wissen, es ist eine sehr intensive Aufklärungsarbeit, es ist dann aber neben den parteipolitischen Kontroversen natürlich doch immer eine sehr erfreuli­che und sehr konsensorientierte Zusammenarbeit. Das muss man sagen.

Das werden auch unser Herr Verfahrensrichter, unser Herr Verfahrensanwalt und die beiden Stellvertreter schnell erkennen, nämlich auch die Charaktere der einzelnen Frak­tionsführer und der einzelnen Abgeordneten im Untersuchungsausschuss, denn ich glau­be, auch das trägt dann zu einer gewissen Gruppendynamik in der Aufklärung bei.

Es ist quasi die zweite Runde zur Aufklärung der politischen Verantwortung rund um die Causa Eurofighter. Es ist ja eine bestens geprüfte Causa – vom Rechnungshof, aber auch durch die Einsetzung einer Taskforce. Es gab einen Untersuchungsausschuss im Jahr 2007, der sich ja schon intensiv mit dem Beschaffungsvorgang und mit den Ge­gengeschäften beschäftigt hat. Daher werden wir uns selbstverständlich in erster Linie mit dem Vergleich des damaligen Verteidigungsministers im Jahr 2007 beschäftigen.

Ich glaube, es sind Fragen zu klären, wie beispielsweise: Warum ist man nicht generell aus dem Vertrag ausgestiegen?, oder: Warum hat man auf neuwertige oder neue Ge­räte verzichtet und gebrauchte genommen?, oder beispielsweise: Warum hat man Ge­rätschaften abbestellt, die eigentlich notwendig wären, um Kampfflugzeuge zu betrei­ben?, beziehungsweise auch: Warum hat man Wartungsverträge gekündigt?

Das heißt: Wir werden intensiv mitarbeiten. Für meine Fraktion kann ich nur sagen: Wir werden uns sehr konstruktiv einbringen. Es wird, so wie es im Vorfeld geheißen hat, weder Pilz-Festspiele geben, noch wird es – so wie in den letzten Untersuchungsaus­schüssen nach der alten Verfahrensordnung – eine Politshow geben. Das schließt die neue Verfahrensordnung aus. Kollege Pilz, Sie sind und bleiben der Aufdecker der Na­tion, und ich weiß ganz genau, Sie wissen um Ihre Verantwortung Bescheid.

In diesem Sinne abschließend, da Kollege Kogler eine Gratulation gerufen hat: Andere Leute bekommen großartige Geschenke zum Geburtstag, ich bekomme heute einen


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Untersuchungsausschuss. – Das ist ja auch etwas. (Beifall bei der ÖVP, bei Abgeord­neten von SPÖ und Grünen sowie des Abg. Angerer. – Zwischenruf des Abg. Hauser.)

12.38


Präsident Karlheinz Kopf: Jetzt hast du mir leider die Möglichkeit vorweggenommen, dir zum Geburtstag zu gratulieren.

Nächste Wortmeldung: Herr Abgeordneter Dr. Rosenkranz. – Bitte.

 


12.38.42

Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz (FPÖ): Herr Präsident! Geschätzte Mitglieder des Hohen Hauses! Vorab natürlich von meiner Seite alles Gute zum Geburtstag, Frau Kollegin! (Allgemeiner Beifall. – Abg. Kogler: Damit erklärt sich mein Zwischenruf!)

Ich darf Landsleute aus Niederösterreich begrüßen, nämlich Besucher der freiheitlichen Ortsgruppen aus Traismauer und Prinzersdorf. – Herzlich willkommen hier im Hohen Haus! (Beifall bei der FPÖ sowie bei Abgeordneten von SPÖ, ÖVP und Grünen.)

Ja, dieser Untersuchungsausschuss ist zustande gekommen, weil das Minderheits­recht, das seit dem letzten Ausschuss neu konstituiert ist, von Grünen und Freiheitli­chen wahrgenommen wurde.

Da es die Diskussion gibt: Na ja, aber wenn Neuwahlen kommen, dann hört das ja sofort wieder auf, und das, was hier stattfindet, ist nur ein kurzer Theaterdonner! (Abg. Höfinger: Scheindiskussion!), kann ich Ihnen Folgendes bereits zu diesem Zeitpunkt sa­gen: Die Freiheitlichen werden dazu stehen, dass – egal, nach welcher Wahl und wann sie ist – dieser Untersuchungsausschuss auf jeden Fall weitergeht, wenn die Aufklä­rung nicht vollständig betrieben wurde. (Beifall bei der FPÖ sowie der Abgeordneten Moser und Pilz.)

Ich gebe auch meiner großen Hoffnung Ausdruck, dass die Freiheitlichen das nach der nächsten Wahl sogar ganz alleine machen können (Zwischenruf des Abg. Höfinger) – 25 Prozent der Abgeordneten, wenn nicht sogar ein Drittel, damit Sie sich bei Ihren Ver­fassungsgesetzen ein wenig anstrengen und bemühen müssen.

Meine Damen und Herren, worum geht es bei diesem Untersuchungsausschuss? – Es geht um das Kapitel Eurofighter. Otto Pendl hat etwas sehr Schönes gesagt, nämlich dass es mit dem Ergebnis der Taskforce des Herrn Verteidigungsministers, das zu ei­ner Strafanzeige geführt hat, beim Privatbeteiligtenanschluss immerhin um rund 183 Mil­lionen € Schaden für den österreichischen Steuerzahler geht, wenn diese Strafanzeige zum Erfolg führt.

Die neue Qualität – und jetzt kommen wir zur Frage: Wie war denn die alte Qualität? Wie war die alte Qualität im Umgang mit Taskforces und einer, die es im Verteidi­gungsministerium schon unter Minister Darabos und Minister Klug gegeben hat, die beide (in Richtung SPÖ) Ihrer Fraktion angehört haben? Alle, die Minister Darabos ken­nen, wissen, dass er diesen Vergleich, den er geschlossen hat, nicht allein aus eige­nem politischen Antrieb geschlossen hat. (Abg. Fekter: ... Staatssekretär!) Nein, da ist Bundeskanzler Gusenbauer dahintergestanden. (Zwischenruf des Abg. Rädler.) Das ist übrigens dieser ehemalige Bundeskanzler Gusenbauer, der jetzt ja der große Be­rater von Bundeskanzler-Hauptdarsteller Kern ist. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Rädler.) Sie wissen: 95 Prozent Inszenierung, 5 Prozent Arbeit. Da wissen wir auch schon, wohin diese Bundesregierung aktuell geht.

Also da gibt es sehr viel aufzuklären. Es ist wirklich nicht einzusehen, warum die Re­publik Österreich, vertreten durch den damaligen Verteidigungsminister, etwas Teures und Schönes bestellt, einen Neuwagen, ein ganz tolles Modell, und dann, wenn es Lie­ferschwierigkeiten gibt, sagt: Dann nehmen wir halt einen günstigen – unter Anführungs­zeichen – „Gebrauchtwagen“.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll171. Sitzung / Seite 99

Der Rechnungshof hat es bereits klar ausgesprochen: Der Vergleich, der abgeschlos­sen wurde, ist zum Nachteil der Republik Österreich gewesen. (Abg. Fekter – zustim­mend nickend –: Ja! Ja!) Das ist festgestellt worden. Worum es uns aber in einem Un­tersuchungsausschuss geht, ist die politische Verantwortung, die hier zu tragen sein wird. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Schönegger.)

Es ist auch nicht einzusehen, dass sich ein Minister und der Geschäftsführer von Euro­fighter ausmachen können, wann hier im Hohen Haus ein Untersuchungsausschuss ab­gedreht wird. Ich bin schon gespannt auf die Aussagen des damaligen Klubobmannes Cap und des damaligen Klubobmannes Schüssel dazu, wie diese Nachricht: Jetzt ist abzudrehen! vom entsprechenden Minister überbracht wurde.

Ein Letztes noch, da auch immer angesprochen wird, wir Freiheitliche hätten Angst da­vor, dass irgendwelche Schatten auf die schwarz-blaue Regierungszeit fallen könnten (Zwischenruf des Abg. Schönegger): Nein, das haben wir nicht! Wir Freiheitliche unter HC Strache haben sichergestellt, dass sich alle, die bei allfälligen Malversationen mit­gemacht haben, von der Freiheitlichen Partei verabschiedet haben (Beifall bei der FPÖ), weil sie mit unserem klaren, ehrlichen, sauberen Weg eben nichts zu tun haben woll­ten, sondern sich unter Umständen bereichern wollten.

Es wird schonungslose Aufklärung in alle Richtungen geben, und da möchte ich auch noch einhaken: Es wird keine Peter-Pilz-Show geben, sondern seriöse Aufklärung. (Bei­fall bei der FPÖ. – Abg. Schönegger: Nachwuchshoffnung! – Zwischenruf des Abg. Rädler.)

12.43


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Pilz. – Bitte.

 


12.43.36

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (Grüne): Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kolle­gen! Herr Kollege Rosenkranz, Sie müssen sich nicht vor mir fürchten (Abg. Walter Ro­senkranz: Na eh nicht!), es ist ein ganz normaler Untersuchungsausschuss. Wir als Minderheit haben ihn eingesetzt, das war meiner Meinung nach sehr, sehr wichtig, da­mit wir alle Rechte der Minderheit wahren; das ist uns gelungen.

Ich bedanke mich auch ausdrücklich bei dreien, die für das Zustandekommen dieses Untersuchungsausschusses sehr, sehr wichtig waren: beim Verteidigungsminister mit seiner Anzeige und seiner Taskforce, beim Kollegen Pendl, der das vom Minderheits­recht bis zum Einsetzen des Untersuchungsausschusses maßgeblich unterstützt hat, und beim Kaffee, den ich bei Klubobmann Strache trinken durfte, welcher ganz we­sentlich zum gemeinsamen Nutzen dieses Minderheitsrechts beigetragen hat. Manch­mal geht es um einen Kaffee, diesmal geht es um mehr, es geht um den größten Kor­ruptionsfall der Zweiten Republik und um die Chance, das jetzt nicht nur aufzuklären, sondern zu einem positiven Abschluss für Österreich zu bringen.

Mit der Anzeige wegen Betrugs werden zum ersten Mal die Tatverdächtigen von Airbus und Eurofighter vor Gericht gestellt – als Tatverdächtige und nicht als Geschädigte. Wir werden in den nächsten Wochen auch eine weitere Anzeige wegen der Bildung einer kriminellen Organisation durch Airbus und Eurofighter erstatten.

Mit der parlamentarischen Untersuchung müssen wir jetzt, nachdem diese im Jahr 2007 mit Regierungsparteienmehrheit abgedreht worden ist – und jetzt wird es gehen –, ge­meinsam klären: Wie konnten Eurofighter und EADS und Airbus gemeinsam die Re­publik so leicht betrügen? Waren die Minister, die Abgeordneten und die Beamten des Wirtschaftsministeriums und des Verteidigungsministeriums zu dumm und zu unqualifi­ziert? Waren sie so leicht zu täuschen oder waren einige von ihnen an der Täuschung beteiligt? – Das wollen wir wissen.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll171. Sitzung / Seite 100

Natürlich reden wir über den Darabos-Vergleich, denn es interessiert auch mich, warum der damalige Verteidigungsminister nicht aus dem Vertrag ausgestiegen ist, ob­wohl er konnte, und wir werden das auch nachweisen können. Da sind noch viele Erklärungen ausständig (Zwischenruf des Abg. Rädler), aber damit Darabos einen Vertragsausstieg, der möglich war, verhindern konnte, musste es ja irgendjemanden geben, der den Ver­trag abgeschlossen hat. Und dafür verantwortlich sind – das ist ja kein Geheimnis – zwei andere Parteien: die ÖVP und die Freiheitliche Partei.

Inwieweit die heutige Freiheitliche Partei etwas mit der damaligen Freiheitlichen Partei zu tun hat: Wir werden keinen Kindesweglegungs-Untersuchungsausschuss machen, aber wir werden natürlich genau fragen, wer zu welcher Zeit verantwortlich war und wie weit in die heutige Zeit diese Verantwortung reicht. – Selbstverständlich.

Wir haben dann noch eine dritte große Aufgabe, die aus einem besonderen Grund, auf den ich gleich eingehen werde, wichtig ist. Wir müssen das Geld zurückholen, und zwar möglichst viel davon (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der FPÖ) – mindes­tens eine Milliarde €. Das ist Steuergeld, wofür Menschen, die sich niemals 15 Stück flie­gendes Schmiergeld gewünscht haben, geradestehen müssen.

Das Geld muss zurück, deswegen müssen wir alles aufklären, insbesondere das, was in den Jahren 2002 und 2003 passiert ist. Wer uns an dieser Aufklärung hindern will – mir ist egal, ob das ein Außenminister oder sonst wer ist, oder eine Flucht aus der Auf­klärung durch Neuwahlen –, und wer damit die ganze Republik in Gefahr bringt, dass sie mindestens eine Milliarde € von Eurofighter und Airbus nicht ins Budget zurückholt, der übernimmt eine ganz besondere politische Verantwortung.

Ich sage Ihnen eines: Wir werden in diesem Ausschuss ganz genau aufpassen, und ich bin mir sicher, dass wir da alle, auch die Abgeordneten von ÖVP und FPÖ, auf un­serer Seite haben. Wir werden gemeinsam dafür sorgen, dass alles untersucht werden kann, und dass Ideen wie: Wir könnten die Affäre Darabos so lange untersuchen, bis es sich mit Neuwahlen im Herbst ausgeht!, nicht auf fruchtbaren Boden fallen.

Deswegen erwarte ich, dass wir bald gemeinsam sehr viele Ausschusstermine fest­legen, dass wir noch vor dem Sommer sehr intensiv arbeiten und in die Bereiche nicht nur der roten, sondern auch der schwarz-blauen Verantwortung hineinkommen, und dass wir alles gemeinsam aufklären. (Abg. Rädler: Anders haben Sie keine Beschäftigung!)

Wir haben ein gemeinsames Versprechen abgegeben, Freiheitliche Partei, ÖVP, SPÖ, wir Grüne und auch andere: Wir werden auf Parteiinteressen keine Rücksicht nehmen! Ich glaube auch, dass wir das wirklich so gemeinsam wollen. Wir werden die Öffent­lichkeit davon überzeugen, dass wir als Parlament ausschließlich die Interessen der Re­publik Österreich vertreten, so schnell wie möglich alles gemeinsam aufklären und dann schauen, dass wir uns das Geld zurückholen. (Abg. Rädler: Arbeitsbeschaffung!)

Ich warne jeden, der versucht, Parteiinteressen von außerhalb des Parlaments in diese parlamentarische Untersuchung hineinwirken zu lassen und diese vorzeitig abzudre­hen. Der Untersuchungsausschuss im Jahr 2007 ist abgedreht worden, und ich habe mir damals geschworen, die Herrschaften kommen nicht davon, egal, ob von Airbus oder aus der Politik. Das hat funktioniert, wir untersuchen noch einmal, daher noch einmal: Es gibt keine Flucht aus der Verantwortung, weder durch Neuwahlen noch durch irgend­welche anderen Verweigerungen. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der FPÖ.)

Wir klären bis zum Schluss auf, und wir holen uns das Geld zurück! Ich danke jetzt schon den Kolleginnen und Kollegen aus allen Fraktionen, dass wir das gemeinsam für diese Republik machen werden. – Danke schön. (Beifall bei Grünen und FPÖ.)

12.49


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Bernhard. – Bitte.

 



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll171. Sitzung / Seite 101

12.50.10

Abgeordneter Michael Bernhard (NEOS): Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! Ich hoffe, die Harmonie der Vorred­nerinnen und -redner nicht zu sehr zu crashen, aber ich bin schon verwundert: Es ist das eine, den Prozess des Untersuchungsausschusses konsensual einzuleiten, und das ist sehr gut gelungen. Ich kann Herrn Kollegen Pilz versichern, dass auch wir NEOS da­ran interessiert sind, so viele Ausschusstermine wie möglich noch vor dem Sommer ab­zuhalten und auch noch so viele Punkte wie möglich vor dem Sommer abzuhaken, da­mit es nicht aufgrund eines Abbruchs des Untersuchungsausschusses durch vorgezo­gene Neuwahlen zu einem Informationsschiefstand kommt.

Ich verstehe auch, dass man sich, wenn man beim ersten Mal und beim Abdrehen da­bei war, schwört, das Thema weiterzuverfolgen, aber das Bild, wenn man sich das The­ma Eurofighter anschaut, ist das gleiche, das wir die letzten drei, vier Jahre – beim Thema Hypo Alpe-Adria, beim Thema BUWOG und beim Thema Telekom – auch hat­ten. Es sind ja nicht nur die gleichen Systeme, sondern es sind teilweise sogar diesel­ben Menschen.

Mir persönlich ist es, ehrlich gesagt, auch egal, ob das ein SPÖ-, ÖVP- oder FPÖ-Funktionär in irgendeiner Form war, aber jetzt haben wir einen, den ich namentlich nen­ne, weil er auch in den Medien immer wieder hervorgezaubert wird: Herr Rumpold, der ja schon wegen anderer Angelegenheiten verurteilt ist, der beim Eurofighter ebenfalls 6,6 Millionen € bekommen hat, der Pressekonferenzen für 90 000 € pro Termin ausge­richtet hat. Ich frage: Wer geht her und schaut sich das System an?

Natürlich müssen wir auf der einen Seite Schritt für Schritt Auskunftsperson für Aus­kunftsperson in den Ausschuss laden, auf der anderen Seite sollten wir doch drin­gendst auch damit anfangen, die Lehren aus all diesen Skandalen zu ziehen – und da höre ich relativ wenig. Da ist mir vor allem die Harmonie zu wenig.

Mit Verlaub, und das soll jetzt niemanden hier im Saal persönlich treffen, aber es ist ein Riesenschweinestall, wenn man sich die Dinge durchliest. Und: Es ist ein System, das sind jetzt nicht einzelne Akteure. (Zwischenruf des Abg. Pirklhuber.) Na ja, wenn du dir die einzelnen Punkte anschaust. Ich habe das Gefühl, solange wir zwei Parteien ha­ben, die sich die Regierungsverantwortung teilen, bleibt das System gleich, nur die Farben ändern sich, und solange sich nur die Schweinderln ändern, aber das System nicht (Ruf bei der ÖVP: Na! Na! – Hallo-Rufe bei der ÖVP. – Zwischenrufe bei der FPÖ), so lange hat die Republik nichts gewonnen, und da müssen wir ansetzen. – Dan­ke. (Beifall bei den NEOS. – Abg. Wöginger: Das akzeptieren wir so nicht! – Ruf: Schön sprechen!)

12.52


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Steinbichler. – Bitte. (Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP.– Ich habe heute meinen gutmütigen Tag.

 


12.52.59

Abgeordneter Leopold Steinbichler (STRONACH): Geschätzte Zuseherinnen und Zu­seher auf der Galerie und vor den Fernsehgeräten! (Der Redner stellt eine Tafel mit dem Titel „Ersatzteile“ vor sich auf das Rednerpult, auf der fünf Ringe abgebildet sind.) Ich habe gar nicht gewusst, dass Kollege Bernhard unter die Agrarsprecher gegangen ist, aber ich denke in aller Ernsthaftigkeit, wir wissen, wie schwierig diese Vorgänge, die zur Einsetzung des ersten U-Ausschusses geführt haben, waren, und was sich da­mals alles abgespielt hat, als er dann abgewürgt wurde.

Das Hochwasser in Niederösterreich hatte auf die Beschaffung Auswirkungen. Ich mei­ne, das ist ja höchst interessant, dass die Stückzahl der Abfangjäger reduziert wurde, weil in Niederösterreich Hochwasser war. (Abg. Höfinger: ... dramatisch!)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll171. Sitzung / Seite 102

Wenn man sich jetzt überlegt, dass es dann bei dieser abgespeckten Variante zu ge­brauchten, nicht gebrauchsfähigen Fliegern gekommen ist, ohne Nachtsichtgeräte, bei denen wesentliche Instrumente fehlen (Abg. Pirklhuber: ... Nachtsichtgeräte!) – danke, Wolfgang –, dass wir uns für moderne Flugshows Flieger ausleihen müssen, dann ist das an Peinlichkeit nicht zu überbieten.

Ich darf in aller Deutlichkeit sagen: Neben diesen Kosten, die da verschoben wurden, neben diesen Lobbyisten und Beratern, die bezahlt wurden, haben wir natürlich das The­ma – und das ist ein ganz wesentliches Thema –, was der laufende Betrieb noch an Kosten verursacht hat. Ich habe das letzthin schon erwähnt. Das ist ja haarsträubend! 500 Millionen € fehlen im Verteidigungsbudget, das mit diesem laufenden Betrieb ex­trem belastet ist.

Daher noch einmal diese Ersatzteilliste. (Der Redner weist auf die vor ihm auf dem Rednerpult stehende Tafel.) Ganz einfach, wie gesagt, ohne Lobbyisten und ohne Be­rater bei einer Firma in Wels gekauft (Zwischenruf des Abg. Schönegger): 10,80 € kos­tet dieser Ring in der Mitte, 88 000 € wurden verrechnet. Kollege Pilz hat es schon ge­sagt, das sind die Zahlen! (Zwischenruf der Abg. Fekter.) Wo kommen die her? (Neu­erlicher Zwischenruf der Abg. Fekter.) Frau Kollegin Fekter! Du als Finanzministerin weißt ja, wie man Budgets frisiert. (Weiterer Zwischenruf der Abg. Fekter. Zwischen­ruf des Abg. Grillitsch.) Und die Beilagscheiben ...

Präsident Karlheinz Kopf: Herr Abgeordneter! Ich nehme an, Sie nehmen das gegen­über der Frau Finanzministerin außer Dienst zurück. (Abg. Fekter: Das stimmt nicht!)

 


Abgeordneter Leopold Steinbichler (fortsetzend): Na gut, ich soll das zurückneh­men, Herr Präsident? (Abg. Fekter: Das ist ziemlich tief!)

 


Präsident Karlheinz Kopf: Ich kann Ihnen auch einen Ordnungsruf erteilen, da müs­sen wir nicht lange diskutieren.

 


Abgeordneter Leopold Steinbichler (fortsetzend): Den Ordnungsruf nehme ich gerne zur Kenntnis, wenn es nicht anders geht, wenn man das nicht sagen darf ... (Abg. Fek­ter: Bring Beweise!)

12.55.24*****

 


Präsident Karlheinz Kopf: Gut, dann erteile ich Ihnen hiermit einen Ordnungsruf und bitte Sie ausdrücklich, sich mit persönlichen Angriffen zu mäßigen.

*****

 


12.55.25

Abgeordneter Leopold Steinbichler (fortsetzend): Danke, Herr Präsident! Ich werde fortfahren.

Wenn man weiß, was da an Zahlungen drinnen waren, und wenn man weiß, was hier geleistet wurde, gleich ein weiteres Beispiel: Vielleicht darf man das sagen, dass Hal­len vermietet wurden. (Der Redner hält eine Tafel in die Höhe, worauf eine Halle mit der Aufschrift „Eurofighter Typhoon“ und ein Eurofighter abgebildet sind.) Als Geister­hallen wurden sie im Untersuchungsausschuss bezeichnet, wofür 2,5 Millionen € pro Jahr bezahlt wurden, vier Jahre lang 2,5 Millionen €! Und dann darf man nicht sagen, wie man etwas frisiert? – Dann weiß ich nicht, was frisieren bedeutet, aber das macht nichts.

Ich möchte in aller Klarheit sagen: Hier geht es um Steuergeld, hier geht es um hart ver­dientes Steuergeld, und die Bundesregierung hat die höchste Verpflichtung, mit diesem Steuergeld sorgsamst umzugehen. (Beifall beim Team Stronach.)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll171. Sitzung / Seite 103

Jeder Euro, der nicht ordnungsgemäß verwendet wurde, muss eins zu eins verzinst zu­rück in die Staatskasse. Ich glaube, es wäre ideal gewesen, wenn immer so gehandelt worden wäre, auch bei Skandalen. Ich muss jetzt auch die Hypo Alpe-Adria erwähnen: Wenn bei allen Vorgängen sauber gearbeitet worden wäre, dann hätten wir uns solche Untersuchungsausschüsse sparen können. Was denkt sich denn ein Häuslbauer, der mit seiner Frau, mit seiner Familie mühsam die Euros zusammenkratzt, damit er sein schmuckes Heim fertigbauen kann, wenn er solche Vorgänge, solche Zahlen liest, wenn er so etwas hört? Der würde nie ein Haus errichten können, der würde nicht ein­mal bis zum Einziehen kommen.

Ich glaube, das ist das Wesentliche davon, was wir heute den ganzen Tag schon dis­kutieren. Wir haben es beim Wohnbau erlebt, wir erleben es in allen Sparten, dass leicht­fertig mit Steuergeld umgegangen wird. Deshalb schließe ich mich meinen Vorrednern an. Hier müssen alle an einem Strang ziehen!

Eines lasse ich aber nicht gelten, dass diejenigen, die die Verantwortung hatten, sa­gen: Na, jetzt sind wir alle schuld. Das ist so lässig, nicht?! Da gibt es einen Baumeis­ter, dem das Haus zusammenfällt. Der rennt davon und sagt: Ich kann nichts dafür, da sind alle schuld. Wir haben 3 000 Baumeister, weil wir heute schon von den Baumeis­tern geredet haben. Das nehme ich nicht zur Kenntnis, deshalb müssen die Verant­wortlichen in diesem Untersuchungsausschuss ganz klar herausgearbeitet werden. Das ist das Ziel dieses Ausschusses, und da muss zusammengearbeitet werden. – Danke. (Beifall beim Team Stronach sowie des Abg. Strache.)

12.57


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Schönegger. – Bitte.

 


12.57.51

Abgeordneter Mag. Bernd Schönegger (ÖVP): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren im Haus! Vor allem meine sehr geehrten Damen und Herren vor den Fernsehgeräten oder dem Livestream! Sie haben sehr deutlich vor Augen geführt bekommen – und das finde ich prinzipiell einmal sehr positiv –, dass der überwiegende Teil der Fraktionen an einer wirklich seriösen inhaltlichen Aufarbeitung der Geschichte interessiert ist.

Beinahe alle Fraktionsführer haben sehr sachlich argumentiert, haben auch klarge­macht: Es geht hier nicht um eine Politshow, es geht hier nicht um persönliche Profilie­rungen. Diese Befürchtung konnte man ja bei dem einen oder anderen haben, das ist einmal in der ersten Runde nicht eingetreten. Das empfinden wir als sehr positiv, denn es geht um die Aufarbeitung der politischen Verantwortung, die, entgegen dem, was Kollege Pilz gesagt hat, natürlich nicht verjährt. Diese bleibt nämlich bestehen, entge­gen der strafrechtlichen Verantwortung, die die Gerichte zu klären haben. Auch etwa­ige Zahlungen – Rückzahlungen, Entschädigungszahlungen – werden wir nicht in die­sem Ausschuss klären, sondern das werden die Gerichte klären. Das ist einfach nicht die Aufgabe des Ausschusses.

Wir klären die Vorgänge, wir klären – und das ist ganz wesentlich – jene Fehler auf, die passiert sind. Warum? – Die Republik wird ja auch in Zukunft Beschaffungen tätigen und hat auch vorher Beschaffungen tätigen müssen; das heißt, Fehler, die passiert sind, sind zu klären, und aus diesen Fehlern müssen wir alle gemeinsam lernen. (Präsident Hofer übernimmt den Vorsitz.)

Kollege Bernhard, bei Ihnen war ich nicht ganz sicher, aber mittlerweile weiß ich es: Sie waren ja beim ersten Eurofighter-Untersuchungsausschuss noch nicht im Haus, da­mals waren maßgebliche Teile der NEOS noch Teil der ÖVP, daher können Sie nicht


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll171. Sitzung / Seite 104

wissen, dass das, was Sie angesprochen haben, längst untersucht ist. (Abg. Bernhard macht eine verständnislose Geste.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich freue mich auf diese inhaltliche Arbeit. Ei­nes verstehe ich nicht: die von fast allen Oppositionspolitikern angesprochenen Neu­wahlängste. Ich kann Sie beruhigen, diese Fieberschübe gibt es anscheinend nur in der Opposition, keine Sorge. Wir freuen uns jedenfalls auf die sehr sachliche Arbeit im Aus­schuss. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

13.00


Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Bösch. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.

 


13.00.13

Abgeordneter Dr. Reinhard Eugen Bösch (FPÖ): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Schönegger, ich kann Sie beruhigen: Wir Freiheitlichen haben kei­ne Angst vor Neuwahlen – im Gegensatz zu Ihnen vielleicht!

Meine Damen und Herren! Zum Thema: Durch die Anzeige des Bundesministers für Lan­desverteidigung gegen die Eurofighter-Firmen, wie auch immer sie sich historisch dar­stellen, ist eine neue rechtliche Qualität entstanden. Das hat dazu geführt, dass wir Freiheitlichen der Einsetzung dieses Eurofighter-Untersuchungsausschusses mit den Grünen zugestimmt haben. Wir wollen alle diese Vorgänge, die noch nicht untersucht worden sind, ab dem Jahre 2007 genauestens unter die Lupe nehmen. Wenn dieser Vorwurf, den Doskozil in dieser Anzeige erhebt, zutrifft und wenn wir dort eine gericht­liche Bestätigung finden, dann heißt das nicht mehr und nicht weniger, als dass die Re­publik getäuscht worden ist, als dass wir alle getäuscht worden sind. Und dann hat man selbstverständlich auch den Bogen zu spannen zu der Vertragsentstehung im Jah­re 2002 und den Entwicklungen, die danach gekommen sind.

Die Vorwürfe gegen diesen Eurofighter-Untersuchungsausschuss, wir würden doppelt untersuchen oder wir würden die Ermittlungen der Staatsanwaltschaften stören, treffen nicht zu. Wir werden nicht doppelt untersuchen, wir werden dort weitermachen, wo im Jahre 2007 aufgrund der Entscheidung der damaligen Regierungsparteien ÖVP und SPÖ aufgehört werden musste. Wir werden abklären müssen, in welcher Form eine politische Verantwortlichkeit vom damaligen Bundeskanzler, Vizekanzler, von den Mit­gliedern der Bundesregierung, von den Klubobleuten, von den Generalsekretären in den Bundesparteien und so weiter besteht. Das wird die Aufgabe dieses Untersuchungs­ausschusses sein, und dieser wird die Tätigkeit der Staatsanwaltschaften in München und in Wien nicht behindern. Die Staatsanwaltschaften in München und in Wien – wir haben das ja von den jeweiligen Sprechern gehört – haben schon wesentliche Schritte hin zu einer Anklage in Bezug auf Manager des Konzernes gesetzt. Es ist in Aussicht gestellt, dass diese Ermittlungen so weit gediehen sind, dass im kommenden Jahr auch mit Anklagen zu rechnen sein wird, Anklagen in Bezug auf unzulässige Zahlungs­flüsse, die im Rahmen dieser Vertragsabwicklung mit der Republik Österreich stattge­funden haben sollen.

Dieses Briefkastenfirmennetzwerk Vector scheint aufgedeckt zu sein, und wir werden das als Abgeordnete, die parallel zu diesen Ermittlungen der Staatsanwaltschaften die politische Verantwortung klären, auch mit Interesse verfolgen. Ich glaube, dass die Staats­anwaltschaften in Wien und in München bereits Erfolge erzielt haben, und wir werden diese mit unserer Arbeit auf parlamentarischer Ebene nicht stören. Davon bin ich über­zeugt.

Meine Damen und Herren! Wir Freiheitlichen wollen in dieser Sache volle Aufklärung. Wir wollen, wenn sich gerichtlich der Vorwurf der Täuschung und des Betruges erhär­ten lässt, die Rückabwicklung, und wir wollen, wenn es zu einer Rückabwicklung kommt,


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll171. Sitzung / Seite 105

auch alles dazu beitragen, damit die Republik das zu Unrecht bezahlte Geld wieder zu­rückbekommt. – Danke sehr. (Beifall bei der FPÖ.)

13.03


Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Dr. Mo­ser. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


13.03.57

Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Her­ren, die Sie den Untersuchungsausschuss betreuen und leiten werden! Meine Damen und Herren! Irgendwie ist das heute schon einzigartig, dieses Bekenntnis zur Aufklä­rung, dieses Bekenntnis zur Wiedergutmachung, dieses Bekenntnis auch zur Zusam­menarbeit. Das habe ich hier noch nie erlebt. Ich bin ja neugierig, ob es hält. Sie sind unsere Zeugen: Bitte nehmen Sie dann auch die Abgeordneten der Mehrheitsfraktionen beim Wort, dass wir, wenn es um den Ablauf des Untersuchungsausschusses geht, wirklich zielstrebig, exakt und optimal arbeiten können, damit – dazu bekennen sich heu­te alle – der Schaden wiedergutgemacht und diese 1 Milliarde € auf dem Rechtsweg wieder zurückgeholt wird.

Wir haben ja zwei Ebenen. Ich will mich gar nicht groß zur politischen Verantwortung verbreiten, mir geht es um die Wiedergutmachung. Mir geht es aber auch – und das ist heute noch zu wenig angesprochen worden – um die Konsequenzen, denn wir haben ja auch Gesetzesänderungen zu beschließen, die das verhindern sollen, was im Jahr 2002, im Jahr 2003, im Jahr 2005, im Jahr 2007 geschehen ist. Da sind ja massive Geset­zesverstöße auf der einen Seite, aber auch Gesetzesmissachtungen auf der anderen Seite passiert. Und ich empfehle Ihnen allen: Lesen Sie noch einmal den Minderheits­bericht der grünen Fraktion von damals – er ist nicht allzu lang, 60 Seiten, und bietet einen guten Überblick –, und Sie werden sehen, woran es damals krankte! Darum rich­tet sich mein Augenmerk darauf, dass wir eine Art Antikorruptionspaket als Ergebnis dieses Untersuchungsausschusses schnüren, dass wir das, was jetzt an Bekenntnis­sen da ist, auch in Handwerkszeug umformen, das verhindert, dass sich all das wieder­holt.

Ich kann ein paar Schlaglichter darauf werfen, was sich nicht wiederholen soll. Es soll sich nicht wiederholen, dass bei Ausschreibungen Sollkriterien verschwinden oder neue auftauchen, Musskriterien auf einmal keine Rolle mehr spielen. Ein Musskriterium wa­ren die Liefertermine, ein Musskriterium waren die Betriebskosten. Es gab Einwirkun­gen auf die Kommissionen – und auf einmal war das nicht mehr relevant. Wir müssen in Zukunft verhindern, dass es einen Bietersturz gibt, für den ein auf einmal auftreten­des Kriterium, das 2002 nicht einmal als Sollkriterium herumgegeistert ist, nämlich 18 Halb­jahresraten als Zahlungskriterium, ausschlaggebend war. Ich habe das jetzt wieder ein­mal gelesen; meine Haare sind relativ kurz, aber man kann sich wirklich nur die Haare raufen, wenn man sich ansieht, wie so etwas zustande kam. Und das gilt es in Zukunft zu verhindern.

Oder wenn Sie weiterlesen: Es wurde damals beschlossen, einen Typ mit fixen Lie­ferterminen zu kaufen, bei dem man genau wusste, dass zu diesem Zeitpunkt nicht ge­liefert werden kann – kann nicht geliefert werden! Es war ursprünglich vorgesehen, ei­ne Übergangslösung als Bedingung zu vereinbaren; auf einmal, nach dem Kanzler­frühstück: Übergangslösung brauchen wir nicht, ist kein Thema! – Es war aber vorher ein Thema.

Es ist damals auch bekannt gewesen, dass die Saab Gripen im Betrieb um vieles bil­liger sind. Das war auf einmal – Betriebskosten habe ich schon erwähnt – kein Krite­rium mehr, nicht mehr ausschlaggebend.

Es sind über Nacht im Finanzressort plötzlich diese F-16 aufgetaucht, ein Scheinange­bot, wodurch man nur den Weg für die Eurofighter gebahnt hat.


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Ich will jetzt nicht alle Beispiele aufführen, 16 könnte ich Ihnen nennen, 16 Beispiele an Verfahrensverstößen, an Gesetzesverstößen sind damals schon aufgelistet worden. Ich will das jetzt gar nicht in allen Details wiederholen, ich will nur darauf hinaus, dass wir in Zukunft als Konsequenz transparente Vergabeverfahren haben müssen. Und das kön­nen wir schon im Mai oder Juni im Rahmen eines neuen Vergabegesetzes, das auch im militärischen Bereich wirken soll, hier beschließen.

Transparenz ist überhaupt das Schlüsselwort. Der Herr Minister hat ja auch schon öf­fentlich gesagt: In Zukunft soll es bei Militärgeschäften kein Lobbying mehr geben. – Mi­litärgeschäfte sind sowieso ein eingeschränkter Geschäftsbereich, weil es ja meistens nicht so viele Anbieter gibt, aber da haben Lobbyisten nichts mehr zu suchen. Eine For­derung der Frau Rechnungshofpräsidentin war auch schon: in Zukunft keine Gegenge­schäfte mehr!

Das wissen wir, und das wollen wir einhalten, und da möchte ich Sie in Zukunft auch beim Wort nehmen: Beschließen wir das als Konsequenz aus dem Ausschuss, der jetzt seine Arbeit fortsetzen darf, was ihm damals nicht mehr erlaubt war, denn wir wa­ren schon auf der richtigen Spur! Diese Spur hat schon einiges gebracht, die Mehrheit hat diese Spur leider nicht verfolgt, steht heute da und sagt: Ja, wir wollen! – Das hätte früher sein sollen. (Beifall bei den Grünen.)

13.09


Präsident Ing. Norbert Hofer: Als nächster Redner gelangt Herr Abgeordneter Hagen zu Wort. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


13.09.21

Abgeordneter Christoph Hagen (STRONACH): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ja, ein Skandal ist es, das kann man ganz klar sagen: 184 Millionen € an Steu­ergeldern sind hier verbraten worden und auf dubiose Weise in verschiedene Kanäle geflossen. Das gilt es ganz klar zu untersuchen. Die Anzeige wurde vom Herrn Vertei­digungsminister zu Recht gemacht, und jetzt wurde auch zu Recht ein Untersuchungs­ausschuss eingesetzt, der diese Vorgänge durchleuchten wird.

Es geht aber nicht, wie hier in vorhergegangenen Debatten schon fälschlicherweise be­hauptet worden ist, um eine Verjährung – mit der Anzeige verjährt nichts mehr –, son­dern da geht es jetzt um die politische Verantwortung. Und die politische Verantwor­tung wird in diesem Untersuchungsausschuss entsprechend untersucht und geklärt wer­den.

Ich bin da nicht beim Kollegen Pilz, der hier vom größten Skandal in der Zweiten Re­publik spricht, denn da haben wir schon andere gehabt, die man schon wieder verges­sen hat: AKH-Skandal, Zwentendorf, und nachher komme ich noch auf einen ganz gro­ßen Skandal zu sprechen, der sehr aktuell ist. Aber ich möchte natürlich trotzdem, dass in diesem Ausschuss die politischen Verantwortungen entsprechend aufgezeigt werden.

Ein Thema, das ohnehin schon durch die Medien gewandert ist, ist der ehemalige Ver­teidigungsminister Darabos, der in seiner Zeit als Rapid-Vorstand in diesem Bereich Sponsoring von EADS bekommen hat. Nicht nur der Meischberger müsste sich fragen: Wo war meine Leistung?, sondern auch Herr Darabos beziehungsweise die Rapid-Vor­stände, denn da hat es keine Gegenleistung gegeben. Das ist sicher zu untersuchen, das sollte man auch nicht vergessen.

Aber ich möchte noch auf einen anderen Skandal eingehen, der meiner Ansicht nach auch für einen Untersuchungsausschuss sprechen würde, der Ruf nach einem solchen müsste da ganz stark kommen, und da geht es um die Flüchtlingspolitik, die diese Bun­desregierung gemacht hat. Auch das ist ein politischer Skandal, und zwar ein ganz ge­waltiger, und da würde es sicher auch einen Untersuchungsausschuss brauchen, denn


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man bedenke: Diese Flüchtlingspolitik hat uns, den Steuerzahler allein 2015 ganze 2 Mil­liarden € gekostet. Was 2016 war, das liegt, glaube ich, noch nicht auf dem Tisch, aber das setzt sich weiter fort.

Das hat begonnen mit dem Durchwinken der Flüchtlinge, die dann großteils wieder aus Deutschland zurückgekommen sind, weil die deutschen Behörden sie wieder zurück­geschickt haben. Dann geht es weiter mit den ÖBB-Transporten, womit der jetzige Bundeskanzler ein Körberlgeld für sein beziehungsweise für das Unternehmen, das er geleitet hat, verdient hat; wahrscheinlich hat er auch ein paar Bonuszahlungen dafür be­kommen. Dann haben wir auch noch die Kosten, die jetzt durch den Familiennachzug auf uns zukommen werden; der beginnt ja jetzt erst. Das ist ein Thema, das man viel­leicht noch gar nicht angesprochen hat, diese Kosten werden uns auf den Kopf fallen, meine Damen und Herren.

Und in diesem Zusammenhang möchte ich schon etwas ins rechte Licht rücken: Ein ge­wisser Herr Schabhüttl, der Leiter des Asylzentrums in Traiskirchen war, hat ein Buch geschrieben, das er jetzt zu seiner Pensionierung präsentiert hat. In diesem Buch wird die Rolle der NGOs ein bisschen hinterfragt, und diese ist meiner Ansicht nach sehr untersuchungswürdig. Letzte Woche habe ich in der Schweiz vom Schweizer Asyl-Staatssekretär erfahren – dieser steht nicht im Verdacht, dass er zu hart vorgehen wür­de, er war nämlich früher Caritas-Präsident in der Schweiz –, dass hauptsächlich deut­sche NGOs, aber auch andere NGOs die Flüchtlinge im libyschen Hoheitsgebiet, in li­byschen Hoheitsgewässern im grenznahen Bereich abholen und dann Frontex überge­ben und sie so nach Europa bringen. Also diese NGOs machen die Schleppertätigkeit für die Schlepper weiter, und der Steuerzahler wird dadurch belastet. Deshalb ist die Rolle dieser NGOs natürlich zu hinterfragen.

Wenn ich das Buch von Herrn Schabhüttl lese, dann weiß ich um diese Zustände, und ich habe hier im Parlament schon mehrfach darauf aufmerksam gemacht. Wir vom Team Stronach waren in Traiskirchen, wir haben uns damals, im Jahr 2015, die Situa­tion vor Ort angeschaut, und wir haben hier herinnen diese Probleme aufgezeigt und auf diesen Missbrauch von Steuergeldern aufmerksam gemacht. Das ist ein Thema, wo meiner Ansicht nach dringend untersucht werden müsste, das wäre das Thema für einen wirklichen Skandal-Untersuchungsausschuss, denn da wird Steuergeld in Höhen verbraten, wo uns schwindlig wird, meine Damen und Herren – dagegen sind die Skan­dale betreffend AKH, Zwentendorf und die Eurofighter ein Schmarrn. – Danke. (Beifall beim Team Stronach.)

13.14


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

13.14.244. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (1456 d.B.): Bun­desgesetz, mit dem das Wasserrechtsgesetz 1959, das Umweltverträglichkeits­prüfungsgesetz 2000, das Immissionsschutzgesetz-Luft, das Klimaschutzgesetz, das Umweltförderungsgesetz, das Bundesluftreinhaltegesetz, das Altlastensanie­rungsgesetz, das Chemikaliengesetz 1996, das Gesundheits- und Ernährungssi­cherheitsgesetz, das Pflanzenschutzgesetz 2011, das Düngemittelgesetz 1994, das Futtermittelgesetz 1999, das BFW-Gesetz, das Rebenverkehrsgesetz 1996, das Produktenbörsegesetz, das Bundesgesetz über die Bundesämter für Land­wirtschaft und die landwirtschaftlichen Bundesanstalten, das Klima- und Ener­giefondsgesetz 2007 und das Spanische Hofreitschule-Gesetz geändert und das


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Bundesgesetz zur Schaffung eines Gütezeichens für Holz und Holzprodukte aus nachhaltiger Nutzung, das Börsesensale-Gesetz und das Bundesgesetz über das Bundesamt für Wasserwirtschaft aufgehoben werden (Verwaltungsreformgesetz BMLFUW) (1568 d.B.)

5. Punkt

Bericht des Umweltausschusses über den Antrag 2030/A(E) der Abgeordneten Wal­ter Rauch, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Straffung und Entbürokratisie­rung der Verfahren nach dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 (1537 d.B.)

6. Punkt

Bericht des Umweltausschusses über den Antrag 2034/A(E) der Abgeordneten Mi­chael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen betreffend klare Rahmenbedingungen für Verfahren bei Infrastrukturprojekten (1538 d.B.)

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir gelangen nun zu den Punkten 4 bis 6 der Tages­ordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Walter Rauch. – Bitte, Herr Abgeord­neter.

 


13.15.21

Abgeordneter Walter Rauch (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesmi­nister! Hohes Haus! Vorerst möchte ich ganz besonders die FPÖ der Stadt Graz be­grüßen. Recht herzlich willkommen hier im Hohen Haus! (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten von ÖVP und Team Stronach.) Gleichzeitig möchte ich unserer FPÖ-Mannschaft der Stadt Graz zur Regierungsbeteiligung und auch zum Vizebürgermeis­ter gratulieren. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten von ÖVP und Team Stro­nach.)

Nun zum eigentlichen Thema. – Sehr geehrter Herr Bundesminister, ich muss die letz­ten drei Tage etwas replizieren, nämlich Ihre Aussagen betreffend. Es hat ja da einen sehr interessanten Slalomkurs gegeben, von der „Pressestunde“ bis heute. In der „Pres­sestunde“ haben Sie angekündigt, es werde Änderungen bei der Dieselbesteuerung geben. (Abg. Kogler: Ah das, ja, genau!) Ja, das war die Ankündigung am Sonntag. (Abg. Kogler: Da kannst du nicht einmal „niveaulos“ sagen, denn dann geht er mit dem Niveau noch weiter runter!) Nach der Ankündigung hat die Kritik nicht lange auf sich warten lassen.

Es ist in einer gewissen Art und Weise schwierig in dieser Republik, Rechtssicherheit zu erfahren, und ich glaube, die Menschen haben es mittlerweile satt, von den Ankün­digungen zu leben und immer wieder zu erleben, dass die Rechtssicherheit, die Plan­barkeit im Sinne des Bürgers nicht mehr gewährleistet sind. Da muss ich sagen, Herr Bundesminister, es ist schwierig, wenn Sie heute mit einer Presseaussendung kom­men, in der steht: Rupprechter bringt nun Benzinsteuersenkung ins Spiel. – Was heißt das jetzt? Ist das Benzin zu teuer? Ist der Diesel zu billig? Wir gehen davon aus, dass Sie als Umweltminister hier entsprechende Rechtssicherheit gewährleisten, aber nicht nur Rechtssicherheit, sondern dass Sie auch umweltpolitische Maßnahmen ins Spiel bringen, die Wirtschaftlichkeit – Tourismus, Wirtschaft –, aber auch Planbarkeit aufs Ta­pet bringen.

Spannend ist auch noch eines: Der Koalitionspartner hat mit seiner Reaktion nicht lange auf sich warten lassen. Der Herr Verkehrsminister Leichtfried hat dem gleich eine Gesamtabsage erteilt. – So viel zu der Ankündigungspolitik. (Beifall bei der FPÖ.) Ich


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glaube, es ist wirklich höchst an der Zeit, bei aller Polemik, bei allen gegenseitigen Dis­krepanzen, dass man den Bürger mit Rechtssicherheit, aber auch mit entsprechender Planbarkeit bedient.

Nun zu den Tagesordnungspunkten. Es war ja ganz spannend, der Herr Kollege Ste­fan hat es ja bei den vorigen Tagesordnungspunkten erwähnt: Wir sitzen im Verfas­sungsausschuss und haben dort eigentlich hauptsächlich Umweltthemen zu behan­deln. Es ging um sieben Gesetze, wie gesagt, hauptsächlich Umweltthemen, unter an­derem um das UVP-Gesetz, aber auch andere Themen. Im Endeffekt wird so der ei­gentlich zuständige Fachausschuss, in dem man über dieses Thema diskutieren sollte, umgangen. Man verlagert diese Materien in den Verfassungsausschuss, in dem ein­fach nicht die entsprechenden Experten vorhanden sind. Gerade wegen der unter­schiedlichen Thematiken gibt es ja die unterschiedlichen Ausschüsse, und ich meine, es ist dem Parlamentarismus und auch der Gesetzwerdung nicht dienlich, wenn man hier die Thematiken vermengt.

Ich komme nun zu meinem Antrag, den ich dort eingebracht habe, betreffend Straffung und Entbürokratisierung der Verfahren nach dem Umweltverträglichkeitsprüfungsge­setz 2000, der dann mehrheitlich von beiden Regierungsparteien abgelehnt wurde. Und in der gleichen Sitzung des Verfassungsausschusses steht dann die Novellierung des UVP-Gesetzes auf der Tagesordnung. Des Weiteren ist bis zum 16. Mai 2017 eine EU-Richtlinie in diesem Bereich umzusetzen.

Jetzt hat man kurzfristig noch schnell eine Maßnahme gesetzt, wir haben es heute schon gehört, „Plan A“ muss schnell und dringend umgesetzt werden – und eineinhalb Monate später hat man das gleiche Thema wieder am Tapet. Das heißt, es wird im Endeffekt nur Stückwerk betrieben. Ich denke aber, dass die Bürger hier schon ent­sprechende Rechtssicherheit haben sollten und gewährleistet sein muss, dass es kei­ne Willkür in diesem Bereich gibt.

Zur Verfahrensdauer – diese möchte ich noch kurz ansprechen –: Die Verfahrensdauer ist bei der UVP teilweise unterschiedlich, aber allein die Feststellungsentscheidung, ob ein Verfahren zulässig ist oder nicht, dauert 5,2 Monate, das Genehmigungsverfah­ren – von der Einbringung des Genehmigungsantrages bis zur Erlassung des Geneh­migungsbescheids – dauert 31,8 Monate, und wenn es Großprojekte sind, dauern UVP-Verfahren in Österreich bis zu zehn Jahre. (Abg. Brunner: Das stimmt doch nicht!) Das ist Faktum, das sind die Tatsachen, das ist auch nachgewiesen, Frau Kollegin Brunner. (Abg. Brunner: Nein!) Sie können das dann ja relativieren, aber es kann nicht sein, dass man da dermaßen Unsicherheit verbreitet und teilweise Projekte allein aufgrund die­ser langen Verfahrensdauer abdreht.

Eine Groteske möchte ich zum Schluss noch erwähnen, und zwar – das ist wirklich ein Schmankerl – betreffend das Immissionsschutzgesetz – Luft, den schönen IG-L-Hun­derter, den wir alle kennen, auf der Autobahn: Der wird jetzt verschärft. (Abg. Höfin­ger: Nicht in Niederösterreich!) Das heißt, wenn man auf die Autobahn auffährt und aufgrund überhöhter Geschwindigkeit eine Verwaltungsübertretung begeht, sollen in Zukunft die Führerscheinabnahme und das Abstellen des Fahrzeuges die in einem solchen Fall vorgesehenen Maßnahmen – die man dann als umweltpolitische Maßnah­men bezeichnet – sein. Inwiefern da der Umweltgedanke dahinterstehen soll, wenn ich mein Fahrzeug aufgrund einer Verwaltungsübertretung auf dem Pannenstreifen abstel­len muss, mir die Kennzeichen abgenommen werden, ich dann nicht mehr weiterfahren kann und mir der Führerschein auch noch abgenommen wird, wo also da der umwelt­politische Gedanke ist, dieser Zusammenhang fehlt mir komplett.

Diesbezüglich, Herr Bundesminister, appelliere ich an Sie, einen ökologischen Fahr­plan auf den Weg zu bringen, den Sie angekündigt haben, ... (Bundesminister Rupp-


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rechter: ... werden ja Sie nicht überschreiten, oder? Daher ist ja das für Sie nicht rele­vant!)

Relevant ist dieser Punkt schon – wenn Sie das einbringen, muss ich das noch erwäh­nen –, denn was bedeutet das im Umkehrschluss: Wenn ich zum Beispiel mit einem
E-Fahrzeug unterwegs bin und begehe eine Geschwindigkeitsübertretung und bekom­me eine Verwaltungsstrafe, dann werde ich in gleicher Weise bestraft, wie wenn ich mit einem Fahrzeug mit fossilem Treibstoff unterwegs bin. – Das ist also eine groteske Maß­nahme, die mit nichts zu vergleichen ist. (Beifall bei der FPÖ.)

Diesbezüglich, Herr Bundesminister, appelliere ich an Sie, einen ökologischen Fahr­plan vorzulegen, damit wir auch in diesem Bereich in Zukunft in der Umweltpolitik et­was voranbringen. Und: Weg von den Verunsicherungen und Täuschungen und von ei­ner – so kommt es mir teilweise vor – in diesem Bereich herrschenden Planlosigkeit! – Danke. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Jarolim: Sehr galant war das jetzt nicht!)

13.22


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Höfinger. – Bitte.

 


13.22.55

Abgeordneter Johann Höfinger (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundes­minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Her­ren! Werter Herr Kollege Rauch, ein paar Punkte zu deiner Einleitung:

Erstens: Wir gratulieren natürlich auch unserem Bürgermeister Sigi Nagl in Graz. Al­les, alles Gute für die zukünftige Arbeit! (Beifall bei der ÖVP sowie der Abgeordneten Kassegger und Stefan.)

Das Zweite: Du hast bei deiner Einleitung lang gebraucht, bis du wirklich bei dem Thema warst, um das es heute geht, und hast einige Themen nicht nur verknüpft, son­dern durcheinandergebracht.

Und das Dritte: Was die Behandlung im Verfassungsausschuss betrifft, hast du er­wähnt, dass zu manchen Bereichen wenige Fachleute anwesend gewesen seien. So­weit ich mich erinnere, waren wir ziemlich lückenlos besetzt, mit den Umweltsprechern aller Fraktionen. Wenn du dich in dieser Sache selbst als Nichtfachmann bezeichnest, dann können wir nichts dafür.

Ich denke, dass die inhaltliche Diskussion im Verfassungsausschuss stattgefunden hat, das hat gepasst, denn wir merken es, wir spüren es, wir haben es heute schon im Zu­sammenhang mit dem Deregulierungsgesetz diskutiert, dass Bürokratie in manchen Bereichen ausartet, dass manche Gesetze überbordend oder nicht mehr praktikabel sind – auch das gilt hier als Grundlage. Das ist eben in vielen Fällen nicht nur ein Ge­fühl, sondern es trifft tatsächlich zu, dass manche Gesetze veraltet sind, dass sie nicht mehr zeitgemäß sind, dass sie überholt sind oder dass sie sich so entwickelt haben, dass sie eben verfahrensverzögernd oder sogar verfahrenshemmend wirken – und das sollte nicht sein –, oder dass sich ganz einfach aufgrund der veränderten Rahmenbe­dingungen diese Gesetze als nicht mehr ganz wirksam oder brauchbar erweisen.

Mein Dank gilt dem Herrn Bundesminister – ebenso seinem gesamten Haus –, der sich in den letzten Monaten wirklich intensiv die Mühe gemacht hat, in seinem Ressortbe­reich all diese Agenden zu durchforsten und durchzuarbeiten und im Zuge dieses Ver­waltungsvereinfachungsgesetzes in vielen Bereichen wesentliche Voraussetzungen da­für geschaffen hat, dass die Gesetze der heutigen Zeit angepasst sind und den aktuel­len Anforderungen entsprechen.

Es sind 18 Bundesgesetze, die geändert werden; drei Bundesgesetze werden aufge­hoben, weil sie eben nicht mehr angewandt werden können. Ein großer Teil betrifft das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz, das Wasserrechtsgesetz, das Altlastensanie-


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rungsgesetz und so weiter. Hier war es das eindeutige Ziel, die Verwaltung zu verein­fachen, alles zu entbürokratisieren oder auch zu deregulieren. Vieles ist dabei wirklich gelungen – nachdem der Diskussionsprozess ein langer, aber auch ein schwieriger war, weil zunächst von manchen angenommen wurde oder mancherseits die Angst be­stand, dass damit Bürgerrechte ausgehebelt oder geschmälert werden würden. Das können wir eindeutig zurückweisen, denn es geht dabei klar um Verwaltungsvereinfa­chungen in diesen Bereichen. Und die Umweltstandards werden nicht angegriffen, die bleiben so. Wir haben auch eine ausführliche Diskussion im Umweltrat mit Sektions­chef Jäger gehabt, der viele Detailfragen erklärt hat. Die Parteienstellungen bleiben er­halten, und die Verfahren werden einfach schneller und effizienter abgeführt.

In diesem Sinne: Vielen herzlichen Dank für die Vorbereitung!

Zur Klarstellung darf ich noch folgenden Antrag einbringen:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Johann Höfinger, Dr. Klaus Uwe Feichtinger, Kolleginnen und Kolle­gen

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Die Regierungsvorlage (1568 der Beilagen) zum Verwaltungsreformgesetz BMLFUW wird wie folgt geändert:

In Artikel 2 (Änderung des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes 2000) lautet Z 28:

„28. In Anhang 1 Z 46 wird nach dem Wort „Rodungen“ jeweils die Hochzahl „14a)“ ein­gefügt und nach der Fußnote 14) folgende Fußnote 14a) eingefügt:

,14a) Rodung ist die Verwendung von Waldboden zu anderen Zwecken als für solche der Waldkultur gemäß § 17 Abs. 1 Forstgesetz 1975.‘“

*****

Ich bitte Sie, auch diesem Abänderungsantrag zuzustimmen. – Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abgeordneten Feichtinger und Yılmaz.)

13.26


Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt, ord­nungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Wortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Johann Höfinger, Dr. Klaus Uwe Feichtinger, Kolleginnen und Kol­legen

zur Regierungsvorlage betreffend das Bundesgesetz, mit dem das Wasserrechtsge­setz 1959, das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000, das Immissionsschutzge­setz – Luft, das Klimaschutzgesetz, das Umweltförderungsgesetz, das Bundesluftrein­haltegesetz, das Altlastensanierungsgesetz, das Chemikaliengesetz 1996, das Ge­sundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz, das Pflanzenschutzgesetz 2011, das Düngemittelgesetz 1994, das Futtermittelgesetz 1999, das BFW-Gesetz, das Reben­verkehrsgesetz 1996, das Produktenbörsegesetz, das Bundesgesetz über die Bun­desämter für Landwirtschaft und die landwirtschaftlichen Bundesanstalten, das Klima- und Energiefondsgesetz 2007 und das Spanische Hofreitschule- Gesetz geändert und


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das Bundesgesetz zur Schaffung eines Gütezeichens für Holz und Holzprodukte aus nachhaltiger Nutzung, das Börsesensale-Gesetz und das Bundesgesetz über das Bun­desamt für Wasserwirtschaft aufgehoben werden (Verwaltungsreformgesetz BMLFUW) (1568 der Beilagen)

Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen:

Die Regierungsvorlage (1568 der Beilagen) betreffend das Bundesgesetz, mit dem das Wasserrechtsgesetz 1959, das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000, das Im­missionsschutzgesetz – Luft, das Klimaschutzgesetz, das Umweltförderungsgesetz, das Bundesluftreinhaltegesetz, das Altlastensanierungsgesetz, das Chemikalienge-
setz 1996, das Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz, das Pflanzenschutzge­setz 2011, das Düngemittelgesetz 1994, das Futtermittelgesetz 1999, das BFW-Ge­setz, das Rebenverkehrsgesetz 1996, das Produktenbörsegesetz, das Bundesgesetz über die Bundesämter für Landwirtschaft und die landwirtschaftlichen Bundesanstalten, das Klima- und Energiefondsgesetz 2007 und das Spanische Hofreitschule-Gesetz ge­ändert und das Bundesgesetz zur Schaffung eines Gütezeichens für Holz und Holz­produkte aus nachhaltiger Nutzung, das Börsesensale-Gesetz und das Bundesgesetz über das Bundesamt für Wasserwirtschaft aufgehoben werden (Verwaltungsreformge­setz BMLFUW) wird wie folgt geändert:

In Artikel 2 (Änderung des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes 2000) lautet Z 28:

„28. In Anhang 1 Z 46 wird nach dem Wort „Rodungen“ jeweils die Hochzahl „14a)“ ein­gefügt und nach der Fußnote 14) folgende Fußnote 14a) eingefügt:

„14a) Rodung ist die Verwendung von Waldboden zu anderen Zwecken als für solche der Waldkultur gemäß § 17 Abs. 1 Forstgesetz 1975.““

Begründung:

Mit der vorgeschlagenen Änderung wird die neue Fußnote 14a in Anhang 1 Z 46 UVP-G 2000 beim Begriff „Rodung“ verortet.

*****

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Frau Abgeordnete Mag. Brun­ner. – Bitte.

 


13.27.05

Abgeordnete Mag. Christiane Brunner (Grüne): Herr Präsident! Herr Minister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Unter diesem Ta­gesordnungspunkt werden 21 Novellen von Gesetzen behandelt. Mein Vorredner hat es schon angesprochen: Sie wurden alle im Verfassungsausschuss behandelt, obwohl eigentlich alle Umweltmaterien betreffen. Und: So viele Gesetzesmaterien in ein paar Minuten hier im Plenum abzuhandeln, das ist einfach nicht möglich, das ist kein se­riöser Zugang. So eine heikle und wichtige Materie – es sind sämtliche wichtigen Um­weltmaterien in diesem Tagesordnungspunkt enthalten – kann man so nicht abhandeln. (Beifall bei den Grünen.)

Die schlimmsten Zähne wurden diesem Paket infolge heftigen Widerstands vonseiten der Umwelt-NGOs und auch der grünen Landesrätinnen und Landesräte bereits gezo­gen. Das, was jetzt vorliegt, wirkt ein bisschen so, wie wenn man gesagt hätte, wir brau­chen aus jedem Bereich irgendeine Verwaltungsvereinfachung – ich betone: irgend­eine –, ohne dass Sie uns im Ausschuss das jeweils auch fachlich begründen konnten


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beziehungsweise uns darlegen konnten, was aus fachlicher Sicht wirklich notwendig ist. Wir haben auch Vorschläge, wo man Vereinfachungen und Bürokratieabbau hätte vornehmen können. Eine fachliche Begründung sehe ich bei den vorliegenden Ände­rungen aber nicht.

Ich kann jetzt aufgrund der Zeitknappheit leider nur auf ein paar Beispiele eingehen. Es werden zum Beispiel Bewilligungserleichterungen im Wasserrechtsgesetz eingeführt. Es werden im Klimaschutzgesetz Beiräte zusammengelegt. Die Zusammenlegung von Beiräten hätte ich eigentlich begrüßt, nur wurde nach der Begutachtung noch das Quo­rum geändert – von einer Zweidrittelmehrheit sind wir dann auf eine Dreiviertelmehrheit gekommen. Sie haben uns nicht erklären können, warum Sie das machen. (Bundesmi­nister Rupprechter: Erklärt habe ich’s schon!) – Sie haben eine Antwort gegeben, aber – Entschuldigung –: Durch eine Erhöhung des Quorums ein Gremium aufzuwerten, das zu behaupten ist wohl lächerlich. Wir wissen alle, worum es bei diesem Quorum geht. Es hängt nämlich mit der Besetzung dieses Beirates zusammen, und mit diesem Quo­rum ist sichergestellt, dass dieser Beirat keinen ambitionierten Klimaschutzbeschluss fällen kann. Deshalb lehnen wir das ganz entschieden ab.

Es wurde außerdem die Stellungnahme des Umweltbundesamtes zu Projekten im Um­weltverträglichkeitsprüfungsverfahren gestrichen. Das ist keine Verwaltungsvereinfa­chung, sondern das wird Verfahren schwieriger machen, weil ganz viele Umweltorgani­sationen und Bürgerinitiativen sich diese – von einer anerkannten Behörde in Öster­reich abgegebenen – Stellungnahmen anschauen und damit vielleicht auch schon vie­les an Kritik oder an Skepsis einem Projekt gegenüber ausgeräumt werden kann. Die­ses Service streichen Sie jetzt. Das werden viele Projektwerber dann in den einzelnen Verfahren bereuen.

Sie streichen auch den Bericht an dieses Haus bezüglich der Umweltförderung im In­land. Aus Ihrer Sicht kann ich das verstehen, denn: Würde ich die Mittel für die Um­weltförderung im Inland von Jahr zu Jahr massiv kürzen und man jetzt schon sehen kann, dass dadurch weniger Projekte, zum Beispiel im Bereich der thermischen Sa­nierung, umgesetzt werden können, dann wäre es mir auch unangenehm, wenn ich die­sen Bericht hier im Haus diskutieren müsste.

Für uns als Parlamentarierinnen und Parlamentarier ist es aber höchst interessant, ge­nau zu wissen: Welche Auswirkungen haben Ihre Budgetkürzungen? Mit welchen Pro­jekten können tatsächlich welche CO2-Emissionen und welche Wertschöpfungs- und Arbeitsplatzeffekte erreicht werden? Das ist eine wichtige Information, die uns dieser Bericht jedes Jahr gibt. Das nehmen Sie weg, und das lehnen wir entschieden ab. (Bei­fall bei den Grünen.)

Sie konnten nicht erklären, warum Sie Maßnahmen, die Sinn machen, wie zum Bei­spiel die Aufhebung des Vetorechtes des Verkehrsministeriums bei Luftgütemaßnah­men, Luftschutzmaßnahmen, nicht gesetzt haben. Diese Bestimmung haben Sie bei­behalten, das haben Sie nicht abgeschafft – keine Ahnung, warum. Diese Vorgangs­weise scheint hier nicht fachlich begründet zu sein, sondern ist eben willkürlich.

Und ganz ehrlich: Wir haben in dieser gesamten Legislaturperiode kaum Initiativen aus Ihrem Haus bekommen, und wenn, dann enthielten sie nur sehr kleine Änderungen, aber keine wirkliche Weichenstellung – und jetzt werfen Sie uns ein so massives Paket hin, mit dem Gesetze angegriffen werden, in dem aber all das, was schon seit Langem überfällig ist, wie die Umsetzung der Aarhus-Konvention, die Umsetzung der Wasser­rahmenrichtlinie, die Umsetzung der Umweltverträglichkeitprüfungs-Richtlinie, nicht ent­halten ist. Insbesondere in der UVP gibt es auch Anpassungsbedarf, und dazu möchte ich folgenden Antrag einbringen:


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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Christiane Brunner, Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend UVP-Pflicht für industrielle Gemüseproduktion

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, wird ersucht, dem Nationalrat einen Novellenentwurf zum UVP-G vorzulegen, womit für die Intensivgemüseproduktion ein ordentliches UVP-Verfahren (UVP-G Anhang 1 Spalte 1) zur Pflicht wird.“

*****

Sodass also alles, was nach Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz geprüft werden soll, auch wirklich dort hineinfällt.

Von Ihnen, Herr Minister, nehme ich keine Initiative wahr, außer dass Sie die Flugticket­abgabe mithalbieren, außer dass Sie sagen – das ist überhaupt das Ärgste! –, es soll nicht eine steuerliche Angleichung von Diesel an Benzin erfolgen, sondern, im Gegen­teil, die Besteuerung von Benzin noch gesenkt werden. (Bundesminister Rupprechter: Das ist eine Angleichung!) – Ja, es ist eine Angleichung, aber Sie verstehen schon, dass ein Umweltminister, der sich in Paris mit der High Ambition Coalition abfeiert (Bundes­minister Rupprechter: Sagen Sie dazu, dass das eine Aufforderung der grünen Um­weltlandesrätin war!), der sich mit dem Klimavertrag von Paris abfeiert und der dann vor­schlägt, die Angleichung so vorzunehmen – und Sie reden doch immer von ökosozial und bla, bla, bla, sage ich dazu, denn es ist nur mehr Blablabla (Ruf bei den Grünen: Richtig!), ich kann das nicht mehr ernst nehmen ... (Beifall bei den Grünen.)

So geht Umweltpolitik nicht! (Bundesminister Rupprechter: Ihre grünen Umweltlandes­räte wollen das!) Und so geht es nicht, die Funktion eines Umweltministers auszuüben!

Ich stelle daher abschließend ganz dringend fest: Österreich braucht unbedingt ein ei­genständiges, starkes und engagiertes Umwelt-, Energie- und Klimaministerium und auch eine engagierte Umweltministerin oder einen engagierten Umweltminister. – Danke. (Bei­fall bei den Grünen.)

13.33


Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Christiane Brunner, Wolfgang Pirklhuber, Freundinnen und Freunde betreffend UVP-Pflicht für industrielle Gemüseproduktion

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Verfassungsausschusses zur Regierungsvorlage für ein Verwaltungsreformgesetz BMLFUW (1456 dBeil)

Begründung

In Österreich nimmt die industrielle Gemüseproduktion laufend zu. Industrielle Gemü­seproduktion ist durch hohen Fremdmitteleinsatz gekennzeichnet, die Naturkräfte wer­den nicht bloß unterstützt wie in der herkömmlichen Landwirtschaft sondern durch künst­liche Stoffe auch ersetzt.


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So wird zB die Tomate in künstlich beheizten und beleuchteten Gewächshäusern, auf Vlies mit Flüssigdünger auf 7m hohen Pflanzen gezogen, und dies auf einer Fläche von 5 bis 25 ha und mehr und nahezu rund um das ganze Jahr. Einmal im Jahr müssen die Gewächshäuser desinfiziert werden.

Dies ergibt vielfache Auswirkungen auf die Umwelt, im Detail auf das Orts- und Land­schaftsbild, den Boden durch Versiegelung, den Gewässerhaushalt (durch Grundwas­sernutzung für Bewässerung und Oberflächenwasser-Sammlung und Nutzung), auf Fließgewässer und Hochwasserabfluss durch Hochwasserschutzmaßnahmen für das Gewächshaus, auf die Ressourcen durch Gas- und Geothermienutzung, auf die Ge­sundheit durch Transportemissionen durch Betriebsmittelzufuhr und Abtransport der Produkte und Abfälle, auf das Wohlbefinden durch Lichteinwirkung sowie auf die land­wirtschaftliche Produktion der Nachbargrundstücke durch Schatteneinwirkung, u.v.a.m..

Die diversen Verfahren nach WasserrechtsG und Bauordnung werden getrennt abge­führt, eine integrative und umfassende Beurteilung der Umweltauswirkungen (inkl Ener­gieeffizienz und Abfallvermeidung) unterbleibt. Nach österreichischer Rechtslage ist ei­ne ausreichende Partizipation der lokalen Bevölkerung, der Umweltanwaltschaft und der Umweltorganisationen nicht gewährleistet.

Industrielle Anlagen der Gemüseproduktion zeitigen erhebliche Umweltauswirkungen und sind in der Bevölkerung sehr umstritten. Sie sollten daher einer Umweltverträglich­keitsprüfung unterzogen werden. Es sollte daher ein Tatbestand Intensivgemüsepro­duktion in den Anhang 1 des UVP-G aufgenommen werden.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, wird ersucht, dem Nationalrat einen Novellenentwurf zum UVP-G vorzulegen, womit für die Intensivgemüseproduktion ein ordentliches UVP-Verfahren (UVP-G Anhang 1 Spalte 1) zur Pflicht wird.

*****

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Mag. Dr. Feich­tinger. – Bitte.

 


13.33.56

Abgeordneter Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Ich darf auch zu Beginn meiner Rede auf die „Pres­sestunde“ vom letzten Sonntag Bezug nehmen. Herr Bundesminister, Sie haben dort wie­derum angekündigt, dass wir bis Mitte des Jahres die Vorschläge zur Klima- und Ener­giestrategie im Haus haben werden. Ich möchte Sie wirklich ersuchen, diesen Zeitplan einzuhalten, vor allem aufgrund der mehr als bedenklichen Entwicklungen, die wir der­zeit in den Vereinigten Staaten erleben, wo Maßnahmen, die unter der Obama-Admi­nistration noch zur Umsetzung gelangen sollten, nunmehr von Präsident Trump total ins Gegenteil verkehrt werden. (Abg. Brunner: Sogar ExxonMobil ...!) Sogar ExxonMobil, wie Kollegin Brunner schon gesagt hat, und auch die Volksrepublik China bekennen sich zur Umsetzung der Klimaziele von Paris.

Nun komme ich aber zum Verwaltungsreformgesetz. Kollege Rauch, wir würden es durch­aus sehr begrüßen, wenn sehr viele Maßnahmen des Plans A sehr rasch in Umset-


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zung gelangen würden, aber um der Wahrheit die Ehre zu geben: Die Deregulierungs­kommission, die dieses Paket auf den Weg gebracht hat, ist schon 2015 eingesetzt wor­den. Es gibt einen Bericht aus dem Februar 2016 und es gab einen langen Verhand­lungsprozess, wobei diesem Paket noch einige – vor allem aus Sicht der NGOs – „Gift­zähne“ gezogen wurden, wie Kollegin Brunner schon erwähnt hat. Was die Genese die­ses Gesetzespakets betrifft, gab es also einen durchaus langen Verhandlungsprozess, bevor es zur Beschlussreife kam und das Paket hier vorgelegt werden konnte. Es lie­fert einen Beitrag zur Entbürokratisierung, zur Verwaltungsvereinfachung, zur Deregu­lierung, und es ist eine grundsätzlich begrüßenswerte Vorlage, die wir heute hier de­battieren.

Es ist schon erwähnt worden: Wir werden im Jahr 2017 das UVP-Gesetz noch einmal novellieren, nämlich in Umsetzung der entsprechenden EU-Richtlinie. Wir erwarten die­se Vorlage, um die Umsetzung dann entsprechend vornehmen zu können. Die Haupt­punkte im vorliegenden Paket betreffen ja den Umweltbereich: Änderungen im Wasser­rechtsgesetz, im UVP-Gesetz, im Immissionsschutzgesetz – Luft (der Redner verspricht sich bei diesem Gesetzestitel mehrmals) – das ist gar nicht so einfach auszusprechen (Abg. Prinz: Schaffen wir es ab!), nein, wir schaffen es nicht ab, wir werden es sinnvoll novellieren –, im Klimaschutzgesetz, im Umweltförderungsgesetz und vor allem auch im Altlastensanierungsgesetz. Zu den Reformen im Bereich Landwirtschaft wird dann si­cher Kollege Preiner noch einiges ausführen.

Noch zwei Sätze zu den Anträgen der Opposition, die wir ja im Ausschuss abgelehnt haben: Wir werden sie heute auch im Plenum ablehnen. Die Begründung dafür ist eine ganz einfache: Wir gehen davon aus, dass es mit der vorliegenden Novellierung zu einer weiteren Straffung im UVP-Verfahren kommen wird und damit diese Anträge ge­genstandslos sind. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

13.37


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Bernhard. – Bitte.

 


13.37.24

Abgeordneter Michael Bernhard (NEOS): Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! Ich habe sehr genau zugehört, was Kollege Feichtinger und Frau Kollegin Brunner zuvor gesagt haben, und man muss manchmal auch ein lobendes Wort vorausschicken: Ich habe den Herrn Umweltminis­ter schon oft genug kritisiert – ich finde, auch zu Recht, er wahrscheinlich nicht –, aber in diesem konkreten Fall handelt es sich um ein solides Paket, das wir auch unter­stützen werden. (Beifall bei der ÖVP.) – Dieser Applaus ist geradezu verdächtig.

Trotzdem möchte ich auch zwei, drei Punkte im Detail ansprechen. Das erste Thema, das mir wichtig ist – das hat Frau Kollegin Brunner auch angesprochen –: Es werden jetzt viele kleine Schritte in einer Verwaltungsvereinfachung gesetzt, und ich halte fast alle – man könnte über einzelne Details jetzt streiten – für richtig und sinnvoll, aber es werden die großen Themen in der Umweltpolitik nicht ausreichend angegangen. Da stim­me ich zu, das ist eine Ankündigungspolitik, die von „Pressestunde“ zu „Pressestunde“ und von Interview zu Interview stattfindet. Wenn man sich die Aussagen, die 2015 oder 2014 getätigt wurden, anschaut, dann stellt man fest: Viele von den Dingen, die ange­kündigt worden sind, sind nie geschehen. Sie sind irgendwo auf der Strecke verreckt, und keiner weiß, warum.

Natürlich ist Umweltpolitik auch Querschnittsmaterie – dies sei etwa im Zusammenhang damit angemerkt, dass die Elektromobilität immer auch von Ihnen sehr stark angekün­digt wird –, aber es gibt Grund zur Warnung, denn bei Themen wie der Umsetzung der Aarhus-Konvention, die in einem Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren zum Bei-


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spiel auch die Rechte der Anrainer und Anrainerinnen stärken würde, sind Sie säumig. Sie sind säumig bei jenen Themenbereichen der Umweltpolitik, bei denen es um mehr Bürgerbeteiligung geht, und Sie sind auch säumig darin, das Parlament in seiner Funk­tion ernst zu nehmen, denn auf Anträge, die ernsthaft formuliert sind und eine vernünf­tige Begründung enthalten, ist von Ihnen seit 2013 noch nie eine ernsthafte Antwort erfolgt. Das würde ich mir, neben der Verwaltungsvereinfachung, von einem Minister in Zukunft auch wünschen.

Den Antrag der Kollegin Brunner werden wir nicht unterstützen. Das kann ich auch be­gründen: Er zielt aus meiner Sicht stark auf die Glashausthematik ab, die im Burgen­land diskutiert wurde, wo es um ein 16 Hektar großes Glashaus gegangen ist. Darauf zielt die Diskussion meiner Einschätzung nach ab.

Dort, wo wir mit industrieller Landwirtschaft zu tun haben und es tatsächlich Probleme gegeben hat – es ging da um einen Fall im Burgenland –, waren es hauptsächlich poli­tische Probleme, die wir gesehen haben. Es handelte sich um Landtagsausschüsse, die tatsächlich Themen schon beschlossen haben, bevor sie beantragt waren – dies von Politikern, in deren Personenkomitee die Projektbetreiber gesessen sind, und um Geld­flüsse, die mutmaßlich einer Landespartei geholfen haben. Aber es ging nie um ein UVP-Verfahren, das dort in irgendeiner Form ein Problem gelöst hätte. (Abg. Brun­ner: … meinen Antrag?!) Deswegen werden wir diesen Antrag nicht unterstützen. – Frau Brunner, Sie können gerne weiterschreien. Das Mikrofon wartet auf Sie, wenn Sie noch etwas zu sagen haben. (Weiterer Zwischenruf der Abg. Brunner.)

Herr Minister, wir unterstützen Ihre Verwaltungsvereinfachung. Ich erwarte jedoch bei den großen Themen mehr Ernsthaftigkeit auch gegenüber den kleinen Fraktionen. – Dan­ke. (Beifall bei den NEOS.)

13.41


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Singer. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


13.41.13

Abgeordneter Johann Singer (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätz­te Damen und Herren! Wir sind uns wohl alle einig darin, dass eine moderne und ef­fiziente Verwaltung Grundvoraussetzung für eine zukunftsorientierte Ausrichtung unse­res Staates ist. Diese Novelle wird einen Beitrag zur Verwaltungsvereinfachung, Entbü­rokratisierung und Deregulierung leisten. Angesichts sehr umfangreicher Verfahren ist es auch Ziel, die Verwaltung im Sinne der Bürgerinnen und Bürger schlanker, effizien­ter und schneller zu machen. Insgesamt, das ist schon mehrfach angesprochen wor­den, sind 18 Gesetze betroffen, wobei drei zur Gänze aufgehoben werden. Warum? – Weil sie inzwischen totes Recht geworden sind.

Materiell möchte ich das Wasserrechtsgesetz herausgreifen. In diesem Bereich gibt es zahlreiche Neuregelungen, die unter anderem einen effizienteren Datenaustausch zwi­schen Behörden und Wasserberechtigten garantieren sollen. Grundsätzlich werden Was­serberechtigte verpflichtet, ihre Befunddaten über eine Schnittstelle zu übermitteln. Zu­dem sind Verlängerungen von bestimmten Fristen möglich, etwa im Falle von Gewäs­sersanierungen. Die Bestimmungen über die Gewässerbeschau werden in die allge­meinen Bestimmungen der Gewässeraufsicht eingegliedert. Ebenso entfällt eine Reihe von Bewilligungspflichten, wie etwa jene für die heute bedeutungslos gewordene Holz­trift.

Sehr geehrte Damen und Herren, mit dieser Novelle wird meines Erachtens Deregulie­rung, Verwaltungsvereinfachung spürbar. Mir ist es wichtig, dass insgesamt alle Rechts­bereiche durchforstet werden. Mit diesem Verwaltungsreformgesetz werden wesentli­che Schritte in die richtige Richtung gesetzt. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

13.43



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll171. Sitzung / Seite 118

Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Steinbichler. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


13.43.26

Abgeordneter Leopold Steinbichler (STRONACH): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen und ZuseherInnen auf der Galerie und vor den Fernsehgeräten! (Der Redner stellt eine Tafel, auf der ein mit Baumstämmen beladener Schwertransporter auf einer Straße zu sehen ist, auf das Rednerpult.) Herr Mi­nister, diese Novelle enthält sicherlich, wie schon erwähnt, sinnvolle Vereinfachungen. Im Gesetz wird noch von der Holztrift gesprochen; ich denke, wir kennen diese aus Hei­matfilmen.

Es wurden aber ganz wesentliche Punkte bereits angesprochen. Ich halte es für sehr sinnvoll, dass man im Klimaschutzgesetz das 2011 eingeführte Klimaschutzkomitee mit dem Klimaschutzbeirat zusammenlegt, wobei ich denke, dass wir in Zukunft viel mehr mit dieser Einrichtung kooperieren müssen. – Ich verweise in diesem Zusammenhang berechtigterweise auf das Palmöl. Wir wissen, welch ein Wahnsinn da passiert. Wenn es so einen Klimaschutzbeirat gibt, müssen wir das aktiv einbringen.

Was mich aber an die sonntägliche „Pressestunde“ erinnert, ist die Forderung nach ei­ner Dieselpreiserhöhung. Frau Kollegin Brunner, ich bin überhaupt nicht deiner Mei­nung, dass man Benzin gegen Diesel ausspielt. Wir müssen hingegen endlich einmal beginnen, darüber zu reden, diese sinnlosen, spekulativen Fahrten kreuz und quer über den Kontinent einzustellen. Das ist der Denkansatz!

Es hat überhaupt keinen Sinn, Benzin gegen Diesel auszuspielen und nichts gegen die Ursache zu tun. Dieses ganz aktuelle Bild (der Redner zeigt auf die vor ihm platzierte Tafel) – weil wir gestern noch nach Oberösterreich gefahren sind – ist ein tschechischer Holzlaster. – Wir haben 47 Prozent Waldfläche in Österreich, und von Tschechien wird Rundholz nach Österreich transportiert. Mit der Bundesbahn kommt Buche aus der Uk­raine. (Der Redner dreht die Tafel um, auf deren Rückseite verpackte Stapel Holz­scheite zu sehen sind.) Sie wissen es – ich habe dieses Bild schon verwendet –: Brenn­holz und Pellets kommen aus allen Ostländern. Das geschieht in einem Land wie Ös­terreich, das 47 Prozent eigene Waldfläche aufweist.

Was soll das Ganze, dass wir darüber diskutieren, wen wir mehr belasten, wem wir noch zusätzlich Geld wegnehmen oder von wem wir zusätzliche Steuern einheben? Wir müssen das Problem unbedingt an der Wurzel bekämpfen und diese sinnlosen, spe­kulativen Transporte aus dem Verkehr ziehen. Das ist das Thema. (Beifall beim Team Stronach.)

Ich habe mich bereits gegen den IG-Luft-Hunderter geäußert, denn ich kenne diese Si­tuation bestens, da wir ständig unterwegs sind. Da man oft auf leerer Straße auf einer vierspurig ausgebauten Autobahn eine Geschwindigkeitsbeschränkung hat, die kein Mensch versteht, oder am Morgen in den Stoßzeiten einen Stau, möchte ich die Exper­ten fragen: Wodurch entsteht mehr Umweltbelastung, mehr Lärmbelastung, durch ei­nen Stau oder durch einen zügigen Verkehr mit 130 km/h? Wenn mir irgendjemand er­zählt, dass man bei 130 km/h weniger Fahrzeuge durchbringt als bei 100 km/h, muss er mir das auch erklären.

Deshalb brauchen wir, glaube ich, viel mehr praktische Ansätze, Herr Minister, aber die fehlen hier völlig. Ich glaube, das ist das Wesentliche, zu dem du aufgefordert wärst. Ich weiß ja nicht, was bei diesen Klimagipfeln in Paris, New York, Marrakesch verhan­delt wird. Manchmal haben wir das Gefühl, das sind ganz angenehme Tagungen ohne Ergebnisse, denn wie wir heute Nacht in der „ZiB 3“ gehört haben, bleibt es ohne Kon­sequenzen, wenn jemand aus diesen Verträgen aussteigt. Da ist bei uns auf dem Land ein Handschlag mehr wert als eine Unterschrift unter diese Verträge.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll171. Sitzung / Seite 119

Deshalb: Konsequent handeln, die Probleme an der Wurzel bekämpfen und sinnlose Transporte einschränken! (Beifall beim Team Stronach.)

13.47


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Plessl. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


13.47.15

Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren auf der Galerie und vor den Fernsehschirmen! Bevor ich zum Ver­waltungsreformgesetz, Regierungsvorlage 1456 d.B., einiges sage, möchte ich über die Gesprächskultur, die wir in den Ausschüssen praktizieren, berichten. Dies ist sehr wich­tig, da einige Kollegen hier am Rednerpult gemeint haben, sie hätten keine Informa­tionen gehabt und die Materien wären im falschen Ausschuss behandelt worden.

Gerade diese Regierungsvorlage wurde jedoch in der Präsidiale besprochen. Dort wur­de ein Konsens hergestellt, sodass wir diese Regierungsvorlage im Verfassungsaus­schuss behandeln konnten. Außerdem wurde die Tagesordnung im Verfassungsaus­schuss einstimmig beschlossen. Das möchte ich hier ausdrücklich festhalten.

Dann haben wir im Ausschuss verhandelt, und der Vertreter des Teams Stronach, Herr Hagen, ist aufgestanden und hat gesagt: Falscher Ausschuss, ich gehe!, und hat sich der Diskussion entzogen. Es wäre besser gewesen, wenn Kollege Hagen mit seinem Klubobmann gesprochen hätte, denn dieser hat dem Prozedere zugestimmt, damit die­se Materie im Verfassungsausschuss diskutiert werden konnte. – Das ist wirklich eine ganz komische Sache!

Überrascht hat mich Kollege Steinbichler, der hier nun zu diesem Thema spricht, ob­wohl er gar nicht im Ausschuss war. Ich verstehe nicht ganz, warum die Partei Team Stronach ihr demokratisches Recht zur Diskussion im Ausschuss verweigerte. Jetzt al­lerdings möchte er hier über mögliche Maßnahmen berichten. Es ist Sache des Aus­schusses – der genau dazu vorgesehen ist –, entsprechende Maßnahmen vorzuberei­ten und diese mit dem Umweltminister zu diskutieren.

Meine geschätzten Damen und Herren, nun aber zum Gesetz: Es geht dabei um eine Reform von 18 Gesetzen, die geändert werden, und drei werden aufgehoben. Es ist wichtig, dass diese Verwaltungsreform durchführt wird. Im März 2015 hat der Bundes­minister eine Verwaltungsreformkommission gegründet, um zu schauen, wo Vereinfa­chungen möglich sind. Wir begrüßen daher die Vereinbarungen und Maßnahmen, die heute gesetzt werden.

Ein Exkurs betreffend das Wasserrechtsgesetz: Hier geht es um eine Verlängerung der Fristen: Bewilligungsdauer, Sanierungs- und Projektvorlagefrist. Das ist ein positiver Schritt. Bezüglich der Änderung des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes ist eine wichtige Vereinbarung getroffen worden: Vereinfachung und Beschleunigung von UVP-Genehmigungsverfahren. Dies ist für Projektwerber, aber auch für Personen, die Par­teienstellung haben, sehr wichtig. Eine umfassende Information der Öffentlichkeit über UVP-pflichtige Projekte im In- und Ausland ist ebenfalls vorgesehen. Sie ist ein weite­rer wichtiger Punkt, dem wir gerne zustimmen.

Herr Bundesminister, ich hätte nur eine Bitte: Wir werden in den nächsten Monaten die UVP-Richtlinie entsprechend gestalten und umsetzen. Ich habe selbst schon einige UVP-Verhandlungen miterlebt, und häufig kommt es vor, dass diese Verfahren von den Verfahrensleitern sehr unterschiedlich geleitet und durchgeführt werden. Vielleicht kön­nen wir mit einem Leitfaden noch einmal positiv darauf einwirken, wie so ein Verfahren ablaufen soll. Ziel ist, in ganz Österreich einheitliche, faire, gerechte und rechtskonfor­me Verfahren durchzuführen und abzuschließen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

13.50



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll171. Sitzung / Seite 120

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Herr Bundesminister Dipl.-Ing. Rupp­rechter. – Bitte, Herr Bundesminister.

 


13.50.41

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Andrä Rupprechter: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Ich bedanke mich – auch bei meinem Vorredner – für die Debattenbeiträge. Ich glaube, es war eine sehr wich­tige Klarstellung, die hier getroffen wurde.

Die Zuweisung, also in welchem Ausschuss diese Materie behandelt wird, obliegt dem Hohen Haus und liegt nicht in meinem Ingerenzbereich. Ich muss jedoch feststellen: Wir haben im Verfassungsausschuss eine sehr gute und hochstehende Debatte ge­führt, die alle Facetten dieser Regierungsvorlage behandelt hat. Ich kann mich der Be­merkung der Frau Abgeordneten Brunner, dass wir hier an den Fachausschüssen vor­bei operiert hätten, nicht anschließen. Wie gesagt, die Zuweisung obliegt dem Hohen Haus, und ich stehe jedem Ausschuss zur Verfügung, in dem diese Materie behandelt wird.

Frau Abgeordnete Brunner, ich stimme Ihnen zu, es ist tatsächlich ein schweres Paket. Es ist ein starkes Signal der Verwaltungsvereinfachung, das wir hier in einer Sammel­novelle mit 21 Novellen setzen. 18 Bundesgesetze werden maßgeblich abgeändert, drei werden aufgehoben, und, wie gesagt, wir haben eine sehr ausführliche und sehr hoch­stehende Debatte im Verfassungsausschuss geführt.

Zu den Ausführungen des Herrn Abgeordneten Walter Rauch möchte ich eine Klarstel­lung vornehmen. Bezüglich der Umweltverträglichkeitsprüfung, die ja ein Konzentrations­verfahren ist, und deren Verfahrensdauer möchte ich Folgendes richtigstellen – und wir haben das in der Übersicht von 2009 bis 2015 richtiggestellt und klar dargelegt; wenn Sie sich alle Verfahren diesbezüglich anschauen, erkennen Sie das –: Die durchschnitt­liche Verfahrensdauer, die Dauer eines Genehmigungsverfahrens, vom Antrag bis zur Entscheidung, beträgt tatsächlich 16 Monate und von der Auflage bis zur Entscheidung neun Monate. Es kann also keine Rede von zehn Jahren sein; das möchte ich richtig­gestellt wissen.

Ich denke, mit der vorliegenden Novelle kommt es insbesondere zu einer Vereinfa­chung und zu einer Beschleunigung. Das heißt, die Bürgerinnen und Bürger kommen schneller zu ihrem Recht und schneller zu einer Entscheidung. Dies gilt insbesondere für das Konzentrationsverfahren, die UVP. Wir haben eine Reihe von Verfahrenser­leichterungen umgesetzt und gleichzeitig aber auch sichergestellt, dass nirgendwo ma­terielle Umweltstandards berührt oder abgesenkt wurden, wie das zeitweilig von der Opposition vorgeworfen wurde. Das hat sich in der Debatte im Verfassungsausschuss nicht erhärtet. Sie konnten mir keine einzige Absenkung der Umweltstandards nach­weisen. Ich möchte schon einmal festhalten, dass hier mit reiner Polemik vor allem seitens der Grünen-Opposition operiert wird. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Brunner: Sie konnten mir damals keine Antwort geben! Sie haben mir keine Antwort gegeben!)

Frau Abgeordnete Brunner, wenn der Bundesminister, wenn mein Ressort im UVP-Verfahren auf die Rechte zur Vorabstellungnahme verzichtet, um das Verfahren zu be­schleunigen, dann geht es darum, dass wir nicht die zuständige Behörde sind – das sind sehr oft Umweltlandesräte aus Ihrem politischen Lager –, und wir wollen diese nicht bevormunden. Das ist der Hintergrund. Wenn es dann weniger zum Abschreiben gibt, ist das vielleicht ein Problem, aber nicht mein Problem. (Abg. Brunner: Und das ist jetzt nicht polemisch?!) Es geht darum, dass wir das Verfahren beschleunigen, und das ist umgesetzt worden. Das ist gut und richtig so.

Wir haben viele Bereiche angesehen, auch beispielsweise die Mitwirkungs- und Ge­staltungsrechte der Gemeinden. Da haben Sie uns vorgeworfen, dass wir sie beein-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll171. Sitzung / Seite 121

trächtigt hätten. Das ist nicht richtig, im Gegenteil, die haben wir unangetastet gelas­sen. Wir haben Fristenläufe gestrafft, um die Verfahren zu beschleunigen, damit auch schneller Recht gesprochen werden kann.

In diesem Sinne könnte ich Ihnen noch eine Reihe von Bewilligungstatbeständen auf­zählen, wo wir mit diesen Änderungen einfach einen leichteren Zugang zum Recht ge­währleisten. Wir haben sehr oft auch die unterschiedlichen Mitentscheidungsverfahren anderer Behörden reduziert, um Doppelgleisigkeiten abzuschaffen. Im Bereich des Alt­lastensanierungsgesetzes ist durch eine Vielzahl von Klarstellungen ein leichterer Voll­zug gewährleistet, etwa bei der Beitragsverpflichtung. Wir haben überbordende Einver­nehmensregelungen und Doppelgleisigkeiten abgebaut.

Abschließend möchte ich noch festhalten, dass wir im Sinne der Verwaltungsreform mit gutem Beispiel gemäß unserer Regionalinitiative „Heimat. Land. Lebenswert“ vorange­hen – die Stärkung der ländlichen Regionen beispielsweise mit der Verlagerung des Bundesamts für Wasserwirtschaft aus Wien in ein anderes Bundesland, und zwar in diesem Fall in das Bundesland Oberösterreich, nach Scharfling am Mondsee. Das ist eine gute und richtige Initiative zur Stärkung unserer lebenswerten Regionen. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

13.56


Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Doppler zu Wort. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


13.56.28

Abgeordneter Rupert Doppler (ohne Klubzugehörigkeit)|: Herr Präsident! Herr Minis­ter! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Ja, Herr Minister, ich stimme Ihnen zu, wenn Sie sagen: Stärken wir den ländlichen Raum!

Wir behandeln ja heute und morgen noch Themen, bei denen es wichtig ist, dass wir diesen ländlichen Raum stärken, damit wir nicht einen totalen Bauchfleck landen.

Zu Tagesordnungspunkt 5: Bericht des Umweltausschusses über den Antrag des Kol­legen Walter Rauch betreffend die Straffung und Entbürokratisierung der Verfahren – ja, das wollen wir alle! – nach dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz. Das ist ein rich­tiger und guter Ansatz.

Die Umweltverträglichkeitsprüfung hat sich in den vergangenen Jahren als wirksames Instrument im Bereich der Umweltvorsorge etabliert. Den rechtlichen Rahmen für die Umweltverträglichkeitsprüfung in Europa gibt die EU in Richtlinien vor. Zur Klärung, ob bei einem Vorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist, muss davor ein sogenanntes Feststellungsverfahren durchgeführt werden.

Aber ich muss in diesem Zusammenhang schon feststellen, dass die durchschnittliche Verfahrensdauer zu lang ist, Herr Minister, das steht außer Frage – bei Großprojekten viel zu lang, Frau Kollegin Brunner! Durch die lange Verfahrensdauer leidet Österreich enorm im internationalen Wettbewerb. Durch diese oft sehr langen Verfahren gehen auch sehr viele Arbeitsplätze verloren, weil Projekte – große Bauprojekte – nur zum Teil oder überhaupt nicht umgesetzt werden. Deshalb ist es wichtig und richtig, dass diese Verfahren beschleunigt werden. Ich schließe mich den Worten von Herrn Minister Rupp­rechter an, wenn er sagt: Diese Maßnahmen sind natürlich auch für die Stärkung des ländlichen Raumes wichtig. – Danke schön. (Beifall bei Abgeordneten des Teams Stro­nach sowie des Abg. Gerhard Schmid.)

13.58


Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächste spricht Frau Abgeordnete Diesner-Wais. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll171. Sitzung / Seite 122

13.58.29

Abgeordnete Martina Diesner-Wais (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minis­ter! Meine Damen und Herren im Nationalrat! Bürokratieabbau und Verwaltungsverein­fachung, das fordern wir ständig, und daher, Herr Minister, sage ich Danke, dass du es umsetzt.

Wie wir schon gehört haben, gibt es mit diesem Gesetz eine Verwaltungsvereinfachung, die den Bereich des Umwelt- und Landwirtschaftsministeriums betrifft. Meine Vorredner haben es schon angesprochen: 18 Gesetze sind betroffen. Ich möchte aber auch noch einige Worte zu den beiden Entschließungsanträgen sagen, bei denen es um Bürokra­tieabbau und geringere Verfahrensdauer sowie Planbarkeit bei Umweltverträglichkeits­prüfungen geht.

Dazu Folgendes: Die Umweltverträglichkeitsprüfung ist ein wirksames Instrument, das eben die Fakten prüft und auch die Betroffenen gut mit einbezieht. Natürlich ist es da­bei wichtig, dass man immer wieder Verbesserungen des Gesetzes macht. Wie wir heute schon gehört haben, ist das mit diesem Gesetz möglich, da gerade bei der Um­weltverträglichkeitsprüfung Verbesserungen eingeführt werden. Das Gesetz beinhaltet Fristen für Stellungnahmen und Erklärungen von Umweltanwaltschaften und Gemein­den; weiters gibt das Umweltbundesamt keine Stellungnahme mehr dazu ab. Daher kommt es zu wesentlichen Beschleunigungen, was auch den Sinn trifft. Wir werden auch dahin gehend weiter diskutieren.

In diesem Sinne sehe ich das Gesetz und diese Verwaltungsvereinfachung als positiv. Wir stimmen dem natürlich gerne zu. (Beifall bei der ÖVP.)

14.00


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Weigerstorfer. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


14.00.16

Abgeordnete Ulrike Weigerstorfer (STRONACH): Herr Präsident! Herr Minister! Wer­tes Hohes Haus! Herr Minister Rupprechter, Sie haben gesagt, es gilt Verfahren zu beschleunigen. Das ist ein absolut löblicher Vorgang. Die Frage ist nur, ob die Lösung, die in diesem Fall passiert ist, nämlich zig Gesetze durch den Verfassungsausschuss zu peitschen, die richtige ist. Was da einfach fehlt, ist die inhaltliche Diskussion, denn einige sehr wichtige Teile hätten ganz, ganz dringend in den Umweltausschuss gehört. Ebenso ein bisschen infrage stellen möchte ich die wirklich sehr kurze Begutach­tungszeit, die zwar dann um einen Millimeter verlängert worden ist, aber dennoch ist es sehr viel Gesetzesmaterie gewesen, und es wäre schön gewesen, die Möglichkeit zu haben, sich ein bisschen mehr einzubinden.

Was bleibt? – Es bleibt ein bitterer Beigeschmack, nämlich dass man hier versucht, ein Gesetz durchzupeitschen. Es wurde zwar aufgrund des relativ hohen Gegenwindes der eine oder andere Giftzahn gezogen, nichtsdestotrotz ist es als Gesamtpaket nicht opti­mal gelungen.

Sie sprechen zum Beispiel von den Verwaltungseinsparungen, die teilweise durchaus auch erkennbar sind, aber das große Ganze fehlt einfach. Eine durchgängige Gesamt­linie ist nicht vorhanden. Also Transparenz, Bürgernähe, das alles wird hier sehr stark vermisst.

Einen kleinen Seitenhieb darf ich hier auch loswerden: Vom Sprachlichen und Legis­tischen war es auch nicht unbedingt eine Meisterleistung, was auch viele Juristen sehr stark kritisiert haben.

Was ich mich persönlich generell frage, ist, wenn wir auf das Thema Umwelt zu spre­chen kommen, das ja auch mit eingepackt ist: Ich verstehe nicht, warum man jetzt an


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einem UVP-Gesetz herumdoktert, wenn bis Ende Mai die Umsetzung der EU-Richt­linie, welche nämlich die Richtlinie der Umweltverträglichkeitsprüfung ändert, ohnedies ansteht. Das ist etwas, was ich nicht verstehen kann, warum man das jetzt noch schnell mit hineingepackt hat. Kann natürlich auch sein, dass man dann versucht, die Ver­schlechterungen, die man jetzt herausgenommen hat, in die neue Novelle dann doch wieder hineinzunehmen. Aber ich bin überzeugt davon, dass da viele ganz genau hin­schauen werden.

Ich möchte aber durchaus auch etwas Positives kundtun. Einige Punkte begrüßen wir nämlich sehr: Das ist die Beseitigung der Doppel- und Dreifachzuständigkeiten, dann natürlich auch die Berücksichtigung der bestehenden Judikatur des Europäischen Ge­richtshofes, um ein Beispiel zu nennen, und die Einbeziehung von zum Beispiel Schwer­metallen in Programme zur Reduzierung von Feinstaubbelastung.

Alles in allem, muss ich aber trotzdem sagen, wird dieses Vorhaben unsere Zustim­mung nicht bekommen.

Ein Wort noch zum Entschließungsantrag der Kollegin Brunner. Wir haben jetzt kurz diskutiert, wir sind ein bisschen zwiegespalten, gebe ich auch ehrlich zu, aber wir wer­den diesen Antrag mittragen, wobei wir grundsätzlich sehr gegen zusätzliche Bürokra­tisierung sind. Aber wir nehmen es positiv und sagen, das wäre vielleicht ein guter An­satz, einen Impuls zu geben, um von Chemiekeulen auf sehr gut funktionierende alter­native Produkte umzusteigen. Deswegen werden wir das diesmal auch mittragen. – Dan­ke. (Beifall beim Team Stronach.)

14.04


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Bacher. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


14.04.22

Abgeordneter Walter Bacher (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Ho­hes Haus! Ich melde mich zum Thema Umweltverträglichkeitsprüfung zu Wort. Die UVP ist ein wichtiges Instrument zum nachhaltigen Schutz unserer Umwelt. Natürlich gibt es aber auch einige Kritikpunkte, dazu gehören auch die in den Anträgen gefor­derte Ver­ringerung der Verfahrensdauer sowie eine möglichst geringe Bürokratie. Im Zuge der Verwaltungsreform wird bereits daran gearbeitet, ein rasches und effizientes und damit kürzeres Verfahren zu erreichen. Kürzere Fristen und schnellere, effizientere Verfahren sind Teil der geplanten Verwaltungsreform. Werden zum Beispiel Stromleitungen in be­stehende Trassen gelegt, so sind diese Vorhaben unter bestimmten Voraussetzungen keine UVP-pflichtigen Neuvorhaben, sondern unterliegen einer schnelleren Einzelfall­prüfung, bei der ebenfalls die Auswirkungen durch die Veränderungen geprüft werden.

Dass die UVP ihre Berechtigung hat, darin sind wir uns hier ja wohl einig. Und darin, dass eine ordentliche Prüfung ihre Zeit braucht, wohl auch. Da und dort kann sicher gekürzt werden, aber die Qualität der Prüfung darf auf keinen Fall sinken. Denn bei allen Diskussionen darf nicht vergessen werden, worum es bei der UVP geht, nämlich darum, unsere Umwelt nicht noch weiter zu überfordern, sondern nachhaltig zu schüt­zen. Andererseits bringen UVP-geprüfte Großbauvorhaben oder Projekte wie etwa in meiner Region Seilbahnerweiterungen oder Kraftwerksbauten eine hohe Wertschöp­fung für die Region und sind ein wesentlicher Wirtschaftsfaktor.

Die Regierung arbeitet konsequent daran, Österreich in allen Bereichen zukunftsfit zu machen, auch hinsichtlich der UVP. Dazu braucht es keinen zusätzlichen Antrag, der uns darauf aufmerksam macht. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

14.06


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Preiner. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 



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14.06.16

Abgeordneter Erwin Preiner (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Kol­leginnen und Kollegen! Werte Zuseher auf den Rängen und zu Hause vor den Fern­sehschirmen! Wir debattieren heute eine Novellierung des Verwaltungsreformgesetzes für die Bereiche Landwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft. Insgesamt stehen 21 Ma­terien zur Diskussion. Ich denke, dass sich das auch in der Praxis nachhaltig positiv auswirken wird.

Reformen sollen dann gesetzt werden, wenn sie notwendig und treffsicher sind. Das, denke ich, ist beim heutigen Tagesordnungspunkt jedenfalls der Fall. Ziel ist Verwal­tungsvereinfachung, aber auch Bürokratieabbau. Genauso notwendig ist mehr Trans­parenz. Die Grundlage dafür wird heute gelegt. Gesetze, die im Bereich Landwirtschaft und Umwelt antiquiert und daher überholt sind, werden aufgehoben beziehungsweise vereinfacht.

Da das Verwaltungsreformgesetz eine Querschnittsmaterie ist, haben wir es im Verfas­sungsausschuss behandelt. Ich denke, das war auch der richtige Ausschuss dafür.

Ich möchte nun einige positive Änderungen ansprechen: zum einen im Wasserrechts­gesetz, aber auch im Rebenverkehrsgesetz – dieses Rebenverkehrsgesetz wird über­haupt aufgehoben. Ich halte es auch für notwendig, dass die Höhere Bundeslehr- und Forschungsanstalt für Gartenbau Schönbrunn mit den Bundesgärten vereinigt wird. Da kann man Synergien nützen und laut Aussage des Ministeriums in etwa eine Einspa­rung von einer halben Million Euro erreichen.

Geschätzte Damen und Herren! Bei diversen Genehmigungsverfahren nach dem Was­serrechtsgesetz, aber auch nach der Bauordnung haben bereits jetzt Umweltanwälte beziehungsweise Experten im Bereich Natur- und Landschaftsschutz Parteienstellung, auch was größere Bauvorhaben betrifft, auch bei industrieller Gemüseproduktion, auch bei diversen Widmungsänderungen. Ich halte daher nichts davon, dass es laut Grünen notwendig sei, in diesem Bereich eine zusätzliche UVP-Pflicht einzuführen und zu be­schließen. Die gesetzlichen Regelungen, die wir jetzt haben, reichen jedenfalls aus.

Geschätzte Damen und Herren, ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

14.08


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag. Grossmann. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


14.08.40

Abgeordnete Mag. Elisabeth Grossmann (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Mei­ne sehr geehrten Damen und Herren! Manche wundern sich vielleicht, wenn ich im Zu­ge der Debatte zur Verwaltungsreform auf Pferde, auf ganz besondere Pferde, auf Li­pizzaner, zu sprechen komme. Aber das ist erforderlich, denn im umfassenden Ge­setzeskonvolut verbergen sich auch Änderungen des Spanische Hofreitschule-Geset­zes, zwar nur geringfügige Änderungen, aber doch solche, die einige Klarstellungen er­forderlich machten, um für die Lipizzaner-Zucht in der Steiermark, im weststeirischen Bun­desgestüt Piber, keine Sorgen entstehen zu lassen. Konkret geht es um die Umbenen­nung des Bundesgestüts Piber in Lipizzanergestüt Piber. Das ist durchaus auch sinn­voll, weil dies der ortsüblichen Bezeichnung entspricht und auch kommunikations- und marketingtechnisch einfach besser zu verwerten ist.

Zweitens wird mit dieser Gesetzesänderung der niederösterreichische Standort Hel­denberg, der als Trainingszentrum ausgebaut wurde, in den Aufgabenkatalog der Hof­reitschule aufgenommen.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll171. Sitzung / Seite 125

Da war eben eine Klarstellung erforderlich, indem in einer Ausschussfeststellung ganz klar zum Ausdruck gebracht wird, dass das Bundesgestüt Piber, nun Lipizzanergestüt Piber, als ausschließlicher Zuchtbetrieb für die Spanische Hofreitschule keinesfalls in­frage gestellt wird, auch nicht als Tourismusleitbetrieb. Und in diesem Sinne konnte ich dieser Gesetzesänderung in der Form auch zustimmen.

Abschließend kann ich Ihnen nur ans Herz legen: Besuchen Sie das Lipizzanergestüt in der Weststeiermark! (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten von ÖVP und FPÖ.)

14.10

14.10.40

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vor­nehme.

Zuerst gelangen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 4: Entwurf betref­fend Verwaltungsreformgesetz BMLFUW in 1568 der Beilagen.

Hierzu liegt ein Abänderungsantrag der Abgeordneten Höfinger, Dr. Feichtinger, Kolle­ginnen und Kollegen vor.

Ich werde daher zunächst über den vom erwähnten Abänderungsantrag betroffenen Teil und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzent­wurfes abstimmen lassen.

Die Abgeordneten Höfinger, Dr. Feichtinger, Kolleginnen und Kollegen haben einen Ab­änderungsantrag betreffend Art. 2 eingebracht.

Wer diesen Änderungen beitritt, den ersuche ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussbe­richtes.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür ihre Zustimmung erteilen, um ein beja­hendes Zeichen. – Auch das ist mehrheitlich angenommen.

Wir kommen zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Ge­setzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit. Der Gesetz­entwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Brunner, Kolleginnen und Kollegen betreffend UVP-Pflicht für industrielle Gemü­seproduktion.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Antrag sind, um ein Zeichen der Zu­stimmung. – Das ist abgelehnt.

Weiters gelangen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 5: Antrag des Um­weltausschusses, seinen Bericht 1537 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Schließlich gelangen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 6: Antrag des Um­weltausschusses, seinen Bericht 1538 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entspre­chendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll171. Sitzung / Seite 126

14.12.547. Punkt

Bericht des Umweltausschusses über den Antrag 2041/A(E) der Abgeordneten Ul­rike Weigerstorfer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Human Biomonitoring“ (1539 d.B.)

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir gelangen zum 7. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Rauch. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


14.13.19

Abgeordneter Walter Rauch (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminis­ter! Hohes Haus! Wir verhandeln jetzt den Antrag von Frau Kollegin Weigerstorfer, in dem die Regierung ersucht wird, dem Nationalrat alle zwei Jahre einen Bericht über die Fortschritte, Erkenntnisse und Tätigkeiten des Beratungsgremiums „Human Biomonito­ring“ zuzuleiten.

Ich schicke gleich voraus: Wir werden diesem Antrag zustimmen, denn es ist ein guter Antrag, der sicher sehr, sehr gut und auch unterstützenswert ist.

Für uns ist es natürlich essenziell, dass mögliche Folgen und Wirkungen von verschie­denen Wirkstoffen schnellstmöglich erforscht werden, und ebenso essenziell ist die Ge­währleistung, dass auf aktuelle umwelt- und gesundheitsrelevante Problematiken re­agiert werden kann.

Eine Vielzahl von Chemikalien, die im Körper nachgewiesen werden, begleitet uns im täglichen Leben. Einige von ihnen sind gesundheitsschädlich, haben negative Auswir­kungen auf das Immunsystem, auf die Nerven oder auf das Hormonsystem sowie auf die Fruchtbarkeit oder auf Ungeborene. Mit diesem Human Biomonitoring können be­lastete Bevölkerungsgruppen, Einzelbelastungen sowie regionale Unterschiede identifi­ziert werden. Ein regelmäßiger Bericht, den wir hier auch unterstützen, wäre natürlich ein wesentlicher Fortschritt in diesem Bereich.

Gerade in der heutigen Zeit, in der eine Vielzahl von Produkten und Waren bedenk­liche Inhaltsstoffe hat, ist ein regelmäßiger Bericht sinnvoll, um Antworten auf relevante Fragen der Zeit zu erhalten. Zudem können wir diesen Bericht in Zukunft auch für For­schungszwecke verwenden. Und das wäre ein positiver Schritt. (Beifall bei der FPÖ.)

14.15

*****

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Bevor der nächste Redner zu Wort gelangt, darf ich zum Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Stefan, Kolleginnen und Kollegen zum Tagesordnungspunkt 2 mitteilen, es ist eine Korrektur bekannt zu geben:

Abgegebene Stimmen: 166 statt 165, wie zuvor bekannt gegeben; davon „Ja“-Stim­men: 40, „Nein“-Stimmen: 126 anstatt 125.

Die Differenz ist auf das Abstimmungsergebnis ohne Einfluss.

*****

Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Strasser. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


14.16.07

Abgeordneter Dipl.-Ing. Georg Strasser (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzter Herr Bun­desminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Ich darf mich


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll171. Sitzung / Seite 127

den Worten des Kollegen Rauch anschließen, darf mich auch bei der Frau Kollegin Wei­gerstorfer für die Initiative bedanken.

Es ist zweifellos so: Ja, der menschliche Organismus kann von Rückständen und Che­mikalien belastet werden. Darum ist es wichtig, dass wir unsere Umwelt kontrollieren – Luft und Wasser. Es ist aber auch wichtig, dass wir unsere Futtermittel, die unseren Nutztieren verabreicht werden, und unsere Lebensmittel kontrollieren. Und es ist in Wirk­lichkeit eine logische Konsequenz, dass wir uns dann auch anschauen, ob Rückstände im menschlichen Körper zu finden sind und welche Auswirkungen sie haben.

Dieser wissenschaftliche Ansatz wurde von der Europäischen Union in ein Programm verpackt: Human Biomonitoring for EU. Das wurde 2017 auf den Weg gebracht, unter anderem finanziert von einem europäischen Innovationsfonds: Horizon 2020. In Öster­reich ist diese Aktivität bereits 2007 auf den Weg gebracht worden. Unter Leitung des Umweltbundesamtes arbeiten wissenschaftliche Einrichtungen, Ministerien und auch So­zialversicherungen zu diesem Thema zusammen. Die Ergebnisse: Auf der einen Seite kann man sagen, man kann ein gewisses Warnsystem ableiten, das heißt, wenn diese Analysen auf Fehlentwicklungen hindeuten, muss politisch sofort reagiert werden. Wir werden aber im Zuge dieser Analysen auch sehen, dass wir uns im internationalen Vergleich in Österreich und in Mitteleuropa auf einem sehr guten Umwelt- und Gesund­heitsniveau bewegen. Und da möchte ich jetzt schon einfordern, dass wir dann auch die positiven Ergebnisse, die es gibt, kommunizieren und wertschätzen.

Die kleine Abänderung, die der Antrag der Kollegin Weigerstorfer erfahren hat, ist, dass dieser Bericht alle zwei Jahre hier ins Plenum kommen soll. Die Probleme sollen dann diskutiert und gelöst werden. Und wie schon erwähnt: Wenn es da auch gute Nachrichten und Erfolge gibt, dann mögen diese auch hier in das Plenum Eingang fin­den.

Ja, das Projekt ist ein Schritt in die richtige Richtung. Gratulation, Herr Bundesminister! Auch Gratulation, Frau Kollegin! – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der ÖVP.)

14.18


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag. Brunner. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


14.18.45

Abgeordnete Mag. Christiane Brunner (Grüne): Herr Präsident! Herr Minister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Aufgrund des Zeitmangels in aller Kürze: auch eine klare Zustimmung von uns für diesen Antrag, auch danke für die Initiative. Es ist, denke ich, für uns als UmweltpolitikerInnen schon wichtig zu wissen: Wie hoch ist die individuelle Schadstoffbelastung? So gesehen wird der Bericht sicher eine wichtige Basis für unsere Entscheidungen in der Umweltpolitik sein.

Was mir als Vorsitzender des Umweltausschusses aber noch wichtig ist, Ihnen mitzu­teilen – das ist der einzige Tagesordnungspunkt, der aus dem Ausschuss ins Plenum gelangt ist –: Es gibt sehr viele weitere Initiativen, die noch im Umweltausschuss lie­gen, 50 Initiativen. Bei diesen ist die Bundesregierung nicht bereit, sie ins Plenum wei­terzuleiten. Da geht es aber zum Teil um ganz wesentliche Weichenstellungen zum Beispiel beim Klimaschutz oder bei der Energiewende.

Alles, was hier im Umweltbereich diskutiert wird, sind Verfahrensvereinfachungen. Das ist alles, was Sie im Umweltbereich interessiert?! Aber die wichtigen Weichenstellun­gen, die versäumen Sie.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll171. Sitzung / Seite 128

Noch einmal: So geht das nicht! Herr Minister, Sie haben sich noch immer nicht zu Ih­ren fatalen Aussagen erklärt, was die Angleichung der Benzinsteuer auf das Niveau von Diesel angeht. – Wir warten. (Beifall bei den Grünen.)

Abschließend: Österreich braucht ein eigenständiges, starkes, engagiertes Umweltmi­nisterium. (Beifall bei den Grünen.)

14.20


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag. Greiner. – Bit­te, Frau Abgeordnete.

 


14.20.07

Abgeordnete Mag. Karin Greiner (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bevor ich auf den Tagesordnungspunkt eingehe, darf ich sehr herzlich die Schülerinnen der Privaten Neuen Mittelschule Amstetten begrüßen. Will­kommen bei uns im Hohen Haus! (Allgemeiner Beifall.)

Der Bericht zum „Human Biomonitoring“ wird heuer im vierten Quartal das erste Mal er­scheinen. Erfreulich war, dass sich im Ausschuss eine durchgehende Zustimmung ab­gezeichnet hat, das zeigt auch, wie ernst wir dieses Thema hier nehmen.

Was sagt dieser Bericht aus? – Er sagt aus, welche Schadstoffe wir in welcher Menge und wodurch aufnehmen, beispielsweise durch industrielle Einflüsse, durch Konsum, durch die Nahrung, aber denken wir auch an Kosmetika, die mitunter ja sehr hohe An­teile an Weichmachern enthalten. Es geht also um das Messen von Schadstoffen im menschlichen Körper. Wie geschieht das? Federführend agiert in diesem Bereich das Umweltbundesamt in Kooperation mit dem Umweltministerium und dem Gesundheits­ministerium, beteiligt sind auch die Med-Unis in Wien und Innsbruck.

Allein in Österreich werden 500 Stichproben ausgewertet. Seit zehn Jahren existiert die­se Monitoringplattform, wobei das Umweltbundesamt als Koordinator fungiert und Da­ten und Aktivitäten von hundert Organisationen aus insgesamt 26 Ländern zusammen­führt. Dieses Amt führt Studien durch, zeigt auch die Auswirkungen von Schadstoffen im menschlichen Körper, beteiligt sich an europäischen Netzwerken und Expertengrup­pen und evaluiert unter anderem auch die Umsetzung nationaler und internationaler Ver­einbarungen.

Was geschieht mit den Ergebnissen und Erkenntnissen aus diesen Aktivitäten? – Die­se gewonnenen Erkenntnisse sind oftmals Grundlage für Gesetze. Denken wir an das Verbot von Bisphenol A in Babyschnullern: Dieses Verbot resultiert daraus. Auch spe­zielle Weichmacher dürfen in der Herstellung von Kinderspielzeugen nicht mehr ver­wendet werden. Seit den Messtätigkeiten ist außerdem nachweislich die Belastung des menschlichen Körpers zurückgegangen.

Sehr geehrte Damen und Herren! Ich habe schon betont, dass es sehr erfreulich ist, dass der Ausschuss geschlossen hinter diesem Antrag steht. Ziel ist es, alle zwei Jah­re einen Monitoringbericht vorzulegen und damit wirklich einen fundierten Bericht in der Hand zu haben, um daraus erforderliche regulatorische Maßnahmen abzuleiten. – Dan­ke schön. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Brunner: Ich bin gespannt!)

14.22


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Weigerstorfer. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


14.22.56

Abgeordnete Ulrike Weigerstorfer (STRONACH): Herr Präsident! Herr Minister! Ho­hes Haus! Erst einmal herzlichen Dank, dass wir es hier sogar im Umweltausschuss geschafft haben, gemeinsam einen Antrag zu unterstützen. Wir wissen alle, die Sum­me des Giftcocktails, dem wir heute täglich ausgeliefert sind, wird immer größer. Ich


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll171. Sitzung / Seite 129

sehe diesen Bericht als ein sehr, sehr wichtiges Werkzeug, damit die Politik auch recht­zeitig gegensteuern kann. Ich möchte hier auch gleich die Initiative starten, dass man diesen Bericht dann auch wirklich als Grundlage nutzt, um hier Entscheidungen zu tref­fen.

Warum ist es noch ein wichtiges Werkzeug? Man ist leider immer wieder auf ver­schiedenste Studien angewiesen, und wir alle wissen, dass Studien sehr oft gekaufte Wissenschaft sind, und es gibt da den berühmten Satz: Trau keiner Studie, die du nicht selber gefälscht hast! (Ruf bei der SPÖ: Statistik!)

Ich hätte mir gewünscht, dass wir diesen Bericht halbjährlich bekommen, hätte mich auch gerne auf ein Jahr geeinigt, gebe mich jetzt aber natürlich auch mit zwei Jahren zufrieden, weil es nämlich ein Schritt in die richtige Richtung ist, um vor allem diese Stu­dien, die oft sehr undurchsichtig gelaufen sind und bezahlt wurden, ein bisschen aus der Argumentation herauszunehmen.

Das ist jetzt auch gleich der Schritt in die nächste Richtung. Einer ist uns jetzt gerade gelungen, ich würde jetzt diesbezüglich gerne in die nächste Richtung gehen. Wir ha­ben vom BPA gehört, ein ganz wichtiges Thema ist meines Erachtens auch Glyphosat. Dazu gibt es auch Studien, wo man, wenn man ein bisschen recherchiert, genau er­kennt, dass das gekaufte Studien sind, dass da Wissenschafter teilweise auch von Monsanto bezahlt sind, ehemalige Mitarbeiter sind, et cetera. Ich frage mich, warum es möglich ist, dass Monsanto in Kalifornien sehr wohl dazu verpflichtet worden ist, dass auf diesem Unkrautvernichter, den es bei uns auch gibt, diesem Roundup, draufsteht, dass krebserregende Stoffe beinhaltet sind. Ich würde mich sehr freuen, wenn wir auch in diese Richtung weiter agieren könnten und sehe diesen Bericht als ganz, ganz wich­tige Grundlage dafür.

Nochmals ein herzliches Dankeschön an alle Abgeordneten und Fraktionen, die hier mit­gestimmt haben. Es ist das ein schönes Beispiel dafür, dass man doch ab und zu et­was gemeinsam schaffen kann. – Danke schön. (Beifall beim Team Stronach und bei Ab­geordneten der SPÖ.)

14.25


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu einer Stellungnahme hat sich Herr Bundesminister Dipl.-Ing. Rupprechter gemeldet. – Bitte, Herr Bundesminister.

 


14.25.58

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Andrä Rupprechter: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Zunächst kann ich wirklich in aller Kürze darauf eingehen. Ich möchte der Frau Abgeordneten Wei­gerstorfer ausdrücklich zu dieser Initiative, der sich alle Fraktionen sehr gerne ange­schlossen haben, gratulieren. Selbstverständlich wird mein Ressort, wie es in der Ent­schließung steht, in Abstimmung mit dem Gesundheitsressort diesen Bericht entspre­chend alle zwei Jahre vorlegen, weil es ein wichtiges Thema ist.

Jetzt möchte ich aber schon noch einmal auf Frau Abgeordnete Brunner zurückkom­men. Ich weiß nicht, warum Sie heute gar so aggressiv unterwegs sind – gar so inter­essiert scheint die grüne Fraktion am Thema Biomonitoring nicht zu sein. Ich zähle ge­rade einmal fünf Abgeordnete. So wichtig scheint euch das also nicht zu sein. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Lugar: Bei der ÖVP schaut es auch nicht besser aus!) Das nennt man, glaube ich, natürlichen Abgang oder élimination naturelle en français. Das müsst ihr dann erklären, das ist nicht mein Problem.

Wie gesagt, es ist ein wichtiges Thema, und selbstverständlich werden wir uns dieser intensiven Debatte stellen und unser Know-how und unseren Bericht hier einbringen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Lugar: Der regt sich auf, dass die Grünen nicht da sind! Unglaublich!)

14.27



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll171. Sitzung / Seite 130

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Fichtinger. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


14.27.06

Abgeordnete Angela Fichtinger (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Liebe Gäste auf der Galerie! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, dass das, worüber jetzt schon berichtet worden ist, eine wichtige Initiative ist. „Human Biomonitoring“ ist eine wichtige Sache für uns alle, damit Schadstoffe nachge­wiesen werden können, wenn sie in den Körper gelangen. Es ist ja gut, dass es auch möglich ist, Blut, Harn, Haare und Gewebe heranzuziehen, um diese festzustellen.

Es ist auch schon gesagt worden, dass über hundert Organisationen in 26 verschiede­nen Ländern mitarbeiten und bis 2022 einheitliche Datengrundlagen geschaffen wer­den sollen. In Österreich ist es das Umweltbundesamt, aber es gibt neben der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit auch Unterstützung der Medizinischen Uni­versitäten Wien und Innsbruck und auch einer privaten Universität, und es ist gut, dass alle an einem Strang ziehen.

Vielleicht noch ein Satz, Frau Kollegin Weigerstorfer: Es ist natürlich gut und edel, und es ist gut, dass immer wieder über so wichtige Dinge diskutiert wird, aber ich glaube auch, dass es nicht unbedingt notwendig ist, dass man jedes halbe Jahr einen Bericht bekommt. Schließlich sollen die Menschen dort arbeiten und nicht ständig an einem Be­richt arbeiten müssen, den sie wieder abgeben sollen. Es ist natürlich notwendig, dass der Nationalrat einen Bericht bekommt, darüber brauchen wir gar nicht zu diskutieren, aber alles mit Maß und Ziel und mit Vernunft angewandt.

Auch an dieser Stelle ein Danke an unseren Bundesminister für den Einsatz und dafür, dass dieses Thema immer wieder vorangetrieben wird. Danke auch an alle beteiligten Organisationen für die qualitative und hochwertige Arbeit. Ich glaube, es ist im Sinne von uns allen und auch unserer Nachkommen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

14.29


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Buchmayr. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


14.29.09

Abgeordneter Harry Buchmayr (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Wie wir bereits gehört haben, wird „Human Biomo­nitoring“ europaweit gerade zu einem Werkzeug für Umwelt- und Gesundheitsbeob­achtung etabliert. Erstklassig ist auch die Tatsache, dass sich Expertinnen und Exper­ten aus Österreich inhaltlich mit diesem Thema schon seit 2007 beschäftigen. Doch was wird hier genau gemacht? – Wir haben gehört, was analysiert wird, nämlich biolo­gische Materialien wie Blut, Harn, Muttermilch, Speichel, Haare und Gewebeproben auf Anreicherungen von Schadstoffen und deren Abbauprodukte im Körper. Die Auswahl bezieht sich auf repräsentative Bevölkerungsteile.

Aus diesen Analysewerten, toxikologischen und epidemiologischen Untersuchungen, werden benötigte Grenzwerte eingeführt. Der HBM-I-Wert wird quasi als Prüf- und Kon­trollwert verwendet, der HBM-II-Wert entspricht dann einer Art Obergrenze, bei dem durchaus akuter Handlungsbedarf möglich und somit auch eine umweltmedizinische Be­treuung zu veranlassen ist.

Um zu veranschaulichen, wie das Thema Gesundheit, Umwelt und Ernährung unter­schiedlich beurteilt und auch diskutiert wird: Ich habe gestern ein Buch mit dem Titel „Zeitbombe Umwelt-Gifte“ geschenkt bekommen, war gleich wirklich interessiert. Hier geht es inhaltlich um Pestizide als Bienenkiller, Hormone im Trinkwasser, Schadstoffe in Le­bensmitteln, krebserregende Abgase, Elektrosmog und noch einige ähnliche Dinge. Sehr


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll171. Sitzung / Seite 131

praktisch ist aber, dass in dem Buch auch gleich das allumfassende Heilmittel zur Ent­giftung des Körpers angeboten wird, und zwar mit natürlichen Mineralstoffen vulkani­schen Ursprungs. – Da könnte man dann durchaus skeptisch sein.

Ein ähnliches Beispiel ist mir eingefallen. Damals beim Mauerfall lag in der ehemaligen DDR die Allergierate in der Bevölkerung bei circa 1,5 Prozent. (Abg. Pirklhuber: Jetzt ist sie höher!) Zehn Jahre später ist sie ähnlich wie bei uns im Westen gewesen, über 20 Prozent, und man bringt das mit den Hygiene- und Putzmitteln in den Haushalten in Verbindung. Da hat die Anpassung also sehr schnell und „gut“ – unter Anführungszei­chen – funktioniert.

Letztendlich ist eine EU-weite wissenschaftliche Methode wie das „Human Biomonito­ring“ sicher besser dazu geeignet, Problemstoffe und unter Umständen auch mittel- und langfristige gesundheitliche Auswirkungen herauszuarbeiten und dann auch die richti­gen Entscheidungen fundiert zu treffen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

14.32


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Knes. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


14.32.16

Abgeordneter Wolfgang Knes (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätz­te Kolleginnen und Kollegen! Zunächst ein herzliches Dankeschön an Frau Kollegin Wei­gerstorfer. Sie hat diesen Antrag eingebracht. Wir hatten ihn ja bereits einige Male im Ausschuss, mussten ihn vertagen, aber letztendlich ist er jetzt mit der Zustimmung aller Fraktionen durchgegangen – auch ein Dankeschön an alle Fraktionen. Das zeigt uns auch, dass das der richtige Weg ist.

Dem Wunsch von Kollegin Weigerstorfer, jedes halbe Jahr hier einen entsprechenden Monitoringbericht zu diskutieren, haben wir natürlich nicht entsprechen können. Das wä­re nämlich eine Bürokratie, die wir selbst hier in diesem Haus nicht stemmen könnten. Die Wichtigkeit ist aber gegeben, und ich glaube, in diesen zwei Jahren ist es auch sehr wichtig, darauf hinzuweisen, was in Österreich an Schadstoffen gelagert wird, und ge­nau in diese Richtung sind wir auch gegangen.

Ich möchte auch ein Beispiel aus Kärnten bringen: Der HCB-Skandal im Görtschitztal zeigt uns auch, wie wichtig es ist, dass wir mit diesen Umweltstoffen derartig umgehen, dass wir unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, unseren Bürgerinnen und Bürgern offen entgegentreten können, ihnen die Wahrheit sagen müssen, worum es sich han­delt, vor allem um das Beseitigen dieses Problems. Ich glaube, dass das auch in diese Richtung zielt. Der Horizont von zwei Jahren ist damit eine abgerundete Sache, und es freut mich, dass wir diesen Beschluss einstimmig fassen können. – Danke schön. (Bei­fall bei der SPÖ.)

14.33

14.33.44

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Ich erkenne keinen Wunsch des Berichterstatters auf ein Schlusswort.

Zuerst gelangen wir zur Abstimmung über den Antrag des Umweltausschusses, sei­nen Bericht 1539 der Beilagen hinsichtlich des Entschließungsantrages 2041/A(E) zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entspre­chendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Nun kommen wir zur Abstimmung über die dem Ausschussbericht 1539 der Beilagen angeschlossene Entschließung betreffend „Human Biomonitoring“.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll171. Sitzung / Seite 132

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein Zeichen der Zustim­mung. – Das ist einstimmig angenommen. (E 193.)

14.34.338. Punkt

Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft über den Bericht des Bun­desministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betref­fend Jahresvorschau der Europäischen Kommission 2017 sowie dem operativen Arbeitsprogramm des Rates (III-351/1554 d.B.)

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir gelangen nun zum 8. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Jannach. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


14.35.10

Abgeordneter Harald Jannach (FPÖ): Geschätzter Herr Präsident! Herr Bundesmi­nister! Wir diskutieren jetzt – so wie auch schon im Ausschuss – die EU-Jahresvor­schau des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft für das Jahr 2017. Wir wa­ren mit diesem Bericht im Ausschuss nicht besonders glücklich, weil er sehr, sehr all­gemein gehalten wurde. Es sind also keine konkreten Maßnahmen aufgelistet, die wirk­lich im Jahr 2017 konkret für die Landwirtschaft die Auswirkungen hätten, die wir uns vielleicht gewünscht hätten.

Im Übrigen habe ich mir die Mühe gemacht, den Bericht aus dem Vorjahr, aus dem Jahr 2016, herzunehmen, und ihn mit der EU-Jahresvorschau für heuer verglichen, al­so der idente Bericht, und es ist tatsächlich so, dass der Bericht in weiten Teilen sogar wortident ist. Es ist keine – wie Sie im Ausschuss zwar gesagt haben – große pro­saische Leistung des Landwirtschaftsministeriums. Er ist eher – das habe ich auch schon gesagt – von sehr, sehr bescheidener Qualität, denn es sind nur sieben Seiten. Der größte Bereich in der Europäischen Union, der gemeinsam verwaltet wird, die Agrarpolitik, um­fasst nur sieben Seiten. Die Vorschau des Finanzministeriums umfasst über 50 Seiten, vom Wirtschaftsministerium ebenfalls über 50 Seiten mit durchaus konkreten Maßnah­men. Im Landwirtschaftsbereich haben wir heiße sieben Seiten, Herr Minister, und die sind großteils aus dem Vorjahr abgeschrieben.

Ich kann das hier auch zitieren. Der Bericht 2016 beschreibt unter „Vereinfachung der Gemeinsamen Agrarpolitik und ihrer Ausrichtung“, wie es weitergehen soll: „Die Ver­einfachung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) mit der Zielsetzung Bürokratieabbau und Reduktion der Kosten für Landwirte und Wirtschaftstreibende“ ist ein Kernanliegen der Europäischen Union. Im Bericht 2017 steht wortident dasselbe drinnen, genau wort­ident, aber auch ohne konkrete Maßnahmen.

Ein zweites Beispiel haben wir hier noch: „Internationaler Handel und Freihandelsab­kommen“ – de facto wortident. Dann haben wir die „Verordnung über die ökologische/
biologische Erzeugung und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeug­nissen“, also die Bio-Verordnung – wortident aus dem Jahr 2016 abgeschrieben, ohne eine konkrete Maßnahme. Das heißt, nicht ganz: Ein einziger Punkt ist in der Satzstel­lung umgedreht worden, aber sonst ist hier gar nichts passiert, und das ist unserer Mei­nung eigentlich viel zu wenig, denn wir wünschen uns wirklich konkrete Maßnahmen. (Beifall bei der FPÖ.)

Wir haben im Ausschuss auch darauf gedrängt, dass Sie konkret werden, dass Sie kon­krete Maßnahmen anführen. Wie schaut denn der Bürokratieabbau aus? – Der ist aus diesem Bericht nicht herauszulesen. Wie schaut es denn mit den Vereinfachungen aus, die die Landwirte zu erwarten haben?


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll171. Sitzung / Seite 133

Wie schaut es denn mit dem erweiterten Spielraum aus, der hier angeführt ist, dass die Mitgliedstaaten einen größeren, einen erweiterten Spielraum in der Agrarpolitik haben? – Keine konkrete Angabe. Wie sieht es mit den Marktstabilisierungsmaßnahmen aus? Wie sieht es mit dem Biolandbau in Zukunft aus?

Sie haben im Ausschuss nichts darüber berichtet und diesen sieben Seiten ist eigent­lich nichts zu entnehmen. Jetzt verstehe ich schon: Man kann hier vielleicht nicht von der Europäischen Kommission die Dinge berichten und das erwarten. Was wir uns aber erwarten – und das war eigentlich einhellige Ausschussmeinung –, ist, dass Sie we­nigstens die österreichische Position, die Position des Ministeriums anführen und sa­gen: Das wollen wir. Auch da sind Sie aber jede Antwort schuldig geblieben, Herr Mi­nister, und aus diesem Grund können wir dieser EU-Jahresvorschau niemals die Zustim­mung erteilen, weil sie nur Allgemeinplätze enthält und nie in irgendeinem Maß konkret wird, und das ist das, was wir fordern.

Wir stellen uns vor, dass Sie sagen könnten, wie ein nationaler Spielraum in Österreich gestaltet werden könnte. Wir könnten zu einer Umverteilung der Förderungen kommen, weg von diesen ungerechten Flächenförderungen. Auch da könnten wir einen Vor­schlag einbringen. Wir könnten konkret machen, was wir uns für den Biobereich vor­stellen, ob wir den weiter forcieren wollen, wie wir die Förderung in diesem Bereich verteilen. Wir könnten diskutieren, wie wir die Tiergesundheit, wie wir den Pflanzen­schutz regeln wollen. – Keine konkrete Maßnahme aus dem Ministerium, Herr Minister, und das ist einfach zu wenig!

Ich wünsche mir, dass Sie so wie das Finanzministerium, so wie das Wirtschaftsminis­terium wirklich konkrete Maßnahmen in den Ausschuss bringen und nicht – und das ist eigentlich peinlich für Ihr Ministerium – eine Abschreibübung aus dem Vorjahr vorle­gen, ohne konkrete Maßnahmen. Wir wollen das also noch einmal diskutieren, wir wol­len zurück und wir wollen vor allem von Ihnen, Herr Minister, konkrete Maßnahmen, die für die Bauern auch nachvollziehbar sind und die dahin weisen, wohin die Reise in der Agrarpolitik in Zukunft geht. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

14.39


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Eßl. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


14.39.36

Abgeordneter Franz Leonhard Eßl (ÖVP): Herr Präsident! Meine geschätzten Kolle­ginnen und Kollegen! Wenn wir diesen Bericht heute diskutieren, dann ist natürlich die Marktlage ein zentraler Punkt, weil der wesentliche Teil des Einkommens für die Bäue­rinnen und Bauern halt doch aus dem Erlös der Produkte kommt, und gerade das letz­te Jahr oder die letzten zwei Jahre stellten eine sehr schwierige Lage für die Bäuerin­nen und Bauern dar. Im Milchbereich gab es im Jahr 2015, auch noch Mitte 2016, eine katastrophale Situation.

Es ist eine Trendwende zu bemerken, aber wir sind bei Weitem noch nicht dort, wohin wir müssen. Das ist absolut nicht zufriedenstellend. Es hat sich jedoch eine Maßnah­me, die vonseiten der Europäischen Union gesetzt und ermöglicht und auch von Öster­reich aus betrieben und umgesetzt worden ist, positiv ausgewirkt, nämlich der freiwil­lige Lieferverzicht. Herr Minister, ich bedanke mich dafür, dass du auch mit finanziellen Mitteln zur Seite gestanden bist und das entsprechend unterstützt hast.

Wir brauchen jedoch auch für die Zukunft solche Marktmaßnahmen, es sind Produktin­novationen zu unterstützen, Marktinitiativen zu setzen und zu unterstützen. Und da bist gerade du, Herr Minister, für unsere Betriebe ein Türöffner in der Welt. Wenn Kollege Jannach sagt, er möchte nachlesen können, was wir wollen, dann kann ich nur sagen:


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll171. Sitzung / Seite 134

Nein, der Minister macht das, er will nicht nur etwas machen, sondern er macht es auch, dass er zum Beispiel Türöffner für unsere Betriebe in der Welt ist.

Das ist auch notwendig, da die Marktmacht der Handelsketten mit ihren Eigenmarken und ihrem unaufhörlichem Bestreben, dem Produzenten Alleinstellungsmerkmale auf­zuzwingen, ziemlich schwer zu knacken ist. Ich habe auch grundsätzlich nichts dage­gen, wenn für diese Mehrleistungen für das Produkt von den Handelsketten mehr be­zahlt wird. Das ist aber nicht immer der Fall, im Gegenteil, man versucht, K.-o.-Kriterien zu finden, um dann eventuell Betriebe auszulisten. Dazu sage ich ganz deutlich: Nein, so kann es in Zukunft nicht gehen! (Beifall bei der ÖVP.)

Ein wesentlicher Teil des Berichts befasst sich auch damit, dass wir zwar inmitten einer Programmplanungsperiode sind, natürlich aber schon darüber nachdenken, wie es nach 2020 weitergehen soll. Da ist es wichtig, dass wir das Zwei-Säulen-Modell auch auf­rechterhalten können, dass wir wieder ein freiwilliges Umweltprogramm für die Bäuerin­nen und Bauern anbieten können, dass wir auch Ausgleichszahlungen für die Bergbau­ern und für die benachteiligten bäuerlichen Betriebe haben.

Aus meiner Sicht ist zentral, dass wir auch Steilflächenbewirtschaftung und Viehhal­tungsbetriebe, nämlich diejenigen, die Raufutterfresser halten, entsprechend unterstüt­zen und für sie auch Schwerpunkte setzen. Das ist für eine flächendeckende Bewirt­schaftung notwendig, und für einen starken ländlichen Raum ist gerade diese flächen­deckende Bewirtschaftung erforderlich.

Ich darf mich bei dir, Herr Minister, für deine Initiative Heimat. Land. Lebenswert be­danken. Mit dem Masterplan setzt du dafür wesentliche Initiativen, die auch vom Parla­ment unterstützt werden können und unterstützt werden sollen. (Beifall bei der ÖVP.)

14.43


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Pirkl­huber. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


14.43.05

Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber (Grüne): Herr Präsident! Herr Bun­desminister! Meine Damen und Herren! Vorneweg: Sie haben zuvor gezeigt, wie es si­cher nicht geht: Polemik von der Regierungsbank gegen die Opposition kann fehlende Sachpolitik absolut nicht ersetzen, Herr Bundesminister! (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Neubauer.) Es ist ganz klar, das kann sich das Parlament nicht gefallen las­sen.

Ich muss sagen, an sich bin ich dem Kollegen Jannach sehr dankbar dafür, dass wir die­sen – an sich – Routinebericht, nämlich die Jahresvorschau der EU-Kommission 2017, hier im Plenum haben. Warum? – Das ist ein Bericht, der völlig unambitioniert ist, Herr Bundesminister, ungenügend und nicht gesetzeskonform. Das ist wirklich ein starkes Stück, das Sie sich hier leisten, abgeschrieben aus dem letzten Bericht, das hat Kolle­ge Jannach schon dargelegt.

Herr Minister, an keiner Stelle erwähnen Sie konkret, was jetzt die österreichische Po­sition ist. Warum verweigern Sie das? Warum verweigern Sie dem österreichischen Par­lament, dem Ausschuss, die klare Position Österreichs zu ganz bestimmten Fragen zu beantworten?

Das waren Fragen wie zum Beispiel: Welche Position haben sie konkret zur Cork-2.0-Declaration „Für ein besseres Leben im ländlichen Raum“ vertreten? Welche Position haben Sie zur Haltung der EU-Kommission zu TTIP – auch ein zentrales Thema, das nicht nur die Bäuerinnen und Bauern, sondern die gesamte Gesellschaft interessiert – ver­treten?


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll171. Sitzung / Seite 135

Herr Bundesminister, wirklich unglaublich ist jedoch, dass es parallel eine Änderung des Programms für ländliche Entwicklung in Österreich – und das ist jetzt skandalös – vom 2. März dieses Jahres gibt. Wir hatten am 15. März die Ausschusssitzung. Diese Programmänderung betrifft das gesamte Programm der ländlichen Entwicklung in Ös­terreich, eine umfassende Programmänderung, und es kam dazu kein Wort von Ihnen. Kein Wort! Erklären Sie bitte hier und heute, warum von Ihnen im Ausschuss kein Wort über eine Programmänderung kam, die wesentliche Einschnitte im Rahmen des Agrar-Umweltprogramms bringt: minus 38 Millionen € für Agrar-, Umwelt- und Klimaschutz­maßnahmen. (Bundesminister Rupprechter: Das hat null mit dem Arbeitsprogramm des Rates zu tun!) – „Das hat null mit dem Arbeitsprogramm des Rates zu tun!“ – Se­hen Sie, so denkt der Schelm, sage ich hier. So denkt der Schelm! Ein Programm der ländlichen Entwicklung, das hier im Arbeitsprogramm der Kommission genannt ist, ist für den Herrn Minister kein Thema, wenn es um Österreich geht. Nein, das ist kein The­ma für diesen Minister, und das ist sehr, sehr traurig. Das ist nicht nur traurig, Herr Mi­nister, sondern das ist schlechthin ein Skandal. (Beifall bei den Grünen sowie der Ab­geordneten Jannach und Neubauer.) Das können Sie sich nicht leisten und das dür­fen wir nicht durchgehen lassen.

Meine Damen und Herren, was passiert in diesem Programm? – 18 Millionen € mehr wer­den für die Verarbeitungsindustrie zur Verfügung gestellt – 18 Millionen €! –, und gleich­zeitig sollen zum Beispiel die Molkereien für Umstrukturierungshilfen et cetera herange­zogen werden. Und jetzt kommt es: Gleichzeitig gibt es in Österreich 37 Bäuerinnen und Bauern, die noch immer keinen Abnahmevertrag haben, obwohl Sie wissen, dass mit Ende März, also in zwei Tagen, diese Bäuerinnen und Bauern mit ihrer Milch auf der Straße stehen. (Bundesminister Rupprechter: Wer ist verantwortlich dafür?) – „Wer ist verantwortlich dafür?“, fragt der Herr Minister. Er nicht! Er ist nicht für die österreichi­sche Agrarpolitik, er ist nicht für die österreichische Marktpolitik zuständig! So sieht es aus in diesem Land! Ein Minister, der seine Zuständigkeit nicht wahrnimmt, ist inkompe­tent, schlichtweg inkompetent. (Beifall bei den Grünen – Abg. Wöginger: Das ist Pole­mik!)

Minus 38 Millionen € für Agrar- und Klimaschutzmaßnahmen, 18 Millionen € mehr für die Industrie – und keine Verantwortung dort. (Zwischenruf des Abg. Eßl.) Gleichzei­tig – ja, schreien Sie nur, Herr Kollege Eßl! – gibt es eine kartellähnliche Situation: 90 Pro­zent der gesamten Milch wird von Genossenschaftsmolkereien in Österreich gesam­melt, das weißt du genau, Kollege Eßl. Und ich sage eines dazu: Ich habe mit den Ob­männern persönlich gesprochen, die sind bereit, etwas zu tun. Aber dass Sie als Minis­ter in den Arbeitskreis des Bauernbundes am 21. März Ihren Kabinettchef Esterl ge­schickt haben und uns im Haus überhaupt nicht informieren, welche Strategie das Mi­nisterium diese 37 Bäuerinnen und Bauern betreffend verfolgt, ist skandalös.

Ich erwarte von Ihnen heute und hier eine klare Antwort: Werden diese Bäuerinnen und Bauern am 1. April einen Abnehmer haben, ja oder nein? Und was hatte Ihr Kabinett­chef bei dieser Bauernbundveranstaltung verloren? – Danke schön. (Beifall bei den Grü­nen. – Abg. Wöginger: Zuerst theatert ihr die Bauern hinein, und dann ist der Minister schuld! – Abg. Steinbichler: Seit wann kennt sich der Wöginger bei der Milch aus?! – Anhaltende Zwischenrufe.)

14.47


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Preiner. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


14.48.08

Abgeordneter Erwin Preiner (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Kol­leginnen und Kollegen! Werte Zuseher vor den Fernsehapparaten zu Hause! Sie sehen


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eine sehr interessante, teilweise hitzige Debatte, was den Bereich Landwirtschaft und ländlicher Raum in Österreich betrifft.

Wir haben vorhin vernommen, dass es eine Berichtsvorlage zum Arbeitsprogramm Land­wirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft im laufenden Jahr gibt, von der EU erstellt, auf nationaler Ebene umzusetzen. Ich danke den Experten für ihre diesbezügliche Arbeit.

Als gelernter Lehrer halte ich natürlich nicht sehr viel davon, wenn Inhalte von einem auf das andere Jahr identisch sind und abgeschrieben werden. Das zeigt uns, dass es nach wie vor große, intensive Herausforderungen im Bereich der Landwirtschaft gibt. Ich er­suche Sie, Herr Minister, sich für die Landwirtschaft, für den ländlichen Raum, für de­ren Stärkung gegenwärtig und in Zukunft nachhaltig einzusetzen.

Ich darf auch erwähnen, dass die Diskussion über die GAP, die Gemeinsame Agrar­politik, nach dem Jahr 2020 auf nationaler und internationaler Ebene bereits begonnen hat. Es ist notwendig, dass Ziele nicht nur angesprochen, sondern auch umgesetzt wer­den, wie zum Beispiel Verwaltungsvereinfachung, Entbürokratisierung, aber auch mehr Transparenz und Stärkung der ländlichen Regionen. Und zu den ländlichen Regionen gehört natürlich auch die Landwirtschaft als wesentlicher Faktor.

Weiters darf ich erwähnen, dass es nicht sinnvoll und zielführend ist, wenn die landwirt­schaftlichen Betriebe vier-, fünfmal im Jahr kontrolliert werden, da braucht es eine Fo­kussierung auf ein-, zweimal pro Jahr.

Des Weiteren wissen wir, dass Österreich Bioland Nummer eins in Europa ist. Es ist notwendig, diese Vorreiterrolle weiterhin abzusichern. Auch in der Novelle der neuen Bio-Verordnung auf EU-Ebene muss klar sein, dass es keine weiteren bürokratischen Hürden gibt. Es muss sichergestellt werden, dass die biologische Landwirtschaft Be­stand in Österreich hat und weitere Finanzmittel für den ländlichen Raum zur Verfü­gung stehen. Wir bekennen uns auch zu Direktzahlungen. Weiters muss sichergestellt werden, dass es eine nachhaltige finanzielle „Absicherung“ der Direktvermarkter und re­gionaler Produkte gibt. Direktvermarkter und Regionalität stärken den ländlichen Raum, vor allem strukturschwächere ländliche Gebiete.

Ich darf erwähnen, dass auch der Bereich der sozialen Dienste Schwerpunkt dieses Arbeitsprogramms ist. Soziale Dienste am Land heißt Stärkung der Kinderbetreuung, der Pflege, Ausbau der Infrastruktur, wozu auch eine intensivere Ausbautätigkeit im Be­reich des Breitbandes gehört. Dazu gehört aber auch, dass Arbeitsplätze in ländlichen Regionen gesichert und ausgebaut werden, denn das schafft Wertschöpfung in struk­turschwächeren ländlichen Regionen.

Damit bin ich beim letzten Punkt, nämlich bei der Erstellung des Masterplans für den ländlichen Raum. Ich würde Sie ersuchen, Herr Minister, diesbezüglich auch im Sinne des Ministerratsbeschlusses und des Plans A von Bundeskanzler Kern zu handeln, so­dass bis Herbst dieses Jahres Ergebnisse vorgelegt werden.

Gestern hat der Ministerrat einen richtungsweisenden Beschluss gefasst, nämlich Kom­munalinvestitionen in Höhe von 175 Millionen € für die Gemeinden, für die Kommunen, für die Menschen in den ländlichen Regionen bereitzustellen, damit Wertschöpfung in den Regionen bleibt. Ziel ist, dass die Menschen nicht verstärkt in die Ballungsräume ziehen, sondern wohnortnahe auch Arbeit haben. Kurze Wege heißt auch Reduktion des CO2-Ausstoßes.

Ich danke, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, den Landwirten für ihre Arbeit, wo im­mer sie auch tätig sind und wo immer diese auch stattfindet, auf dem Feld, in den Wein­gärten oder im Wald.

Abschließend möchte ich noch erwähnen, dass das Ziel der Landwirtschaft nur sein kann, gesunde und leistbare Lebens- und Nahrungsmittel zu produzieren, aber auch faire Prei-


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se, einerseits für die Produzenten und andererseits für uns Konsumentinnen und Konsu­menten. – Ein herzliches Dankeschön. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Wöginger.)

14.52


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Steinbichler. – Bit­te, Herr Abgeordneter.

 


14.52.56

Abgeordneter Leopold Steinbichler (STRONACH) Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Zuseherinnen und Zuseher auf der Ga­lerie und vor den Fernsehgeräten! Das ist eine interessante Diskussion. (Der Redner stellt eine Tafel mit der Aufschrift „Bayern – Fläche: 70.549 km², Einwohner: 12,46 Mio., Be­zirke: 7, Landtagssitze: 187; Oberösterreich – Fläche: 11.981 km², Einwohner: 1,4 Mio., Bezirke: 15 (18), Landtagssitze: 56“ auf das Rednerpult.)

Hört man als Praktiker zu, kann man sich nur amüsieren, wenn Kollege Eßl von einer Trendwende spricht. – Herr Kollege, ich rate dir: Geh zu keinem Bauernstammtisch und red dort nicht von einer Trendwende, sonst bekommst du vielleicht eine andere Re­aktion! Wir hatten bei der Milch minus 10 Cent, jetzt haben wir plus 2 Cent, und du sprichst von einer Trendwende. Diesen Optimismus musst du mir einmal leihen. Ich bin Optimist, aber du übertriffst mich um das Zehnfache.

Ich darf eines dazu sagen: Wir haben das in allen Bereichen, wir haben Preise wie vor 40 Jahren! Kolleginnen und Kollegen, habt ihr schon einmal etwas von Inflationsab­geltung gehört? Was ist denn los mit euch, ihr seid die super Wirtschafter, rechnet aber immer in die verkehrte Richtung. Mein Kollege Klubobmann Lugar hat recht gehabt, er hat einen Buben in der 2. Klasse Gymnasium und sagt, es ist erschreckend, wie wenig Grundsätzliches dort heute gelernt wird. Das merkt man, die Auswirkungen haben wir jetzt schön langsam in diesem Haus.

Niemand in diesem Haus spricht von Ernährungssouveränität, obwohl wir von den Zie­len im Zusammenhang mit der EU-Politik reden. Das ist ja großartig, das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen: Die Europäische Union ist der zweitgrößte Palm­ölimporteur, der Zerstörer der heimischen Landwirtschaft. Ja, Herr Präsident Schultes, so ist es, beschäftige dich ein bisschen damit, damit es dir nicht so geht wie dem ober­österreichischen Agrarlandesrat Hiegelsberger, der gesagt hat, das sei ein ganz wich­tiges Fett, ohne das wir Hungersnot hätten. Er ist auch derjenige, der sagt, wir brau­chen Biogasanlagen zur Verwertung der Überschussflächen. – Das ist also ärger als der Ganslernhangslalom in Kitzbühel. Ihr müsst einmal wissen, was da wirklich fachlich verbrochen wird: Wir gefährden damit die Zukunft unserer Kinder, Enkelkinder und – ganz wesentlich – die Versorgung der Bevölkerung mit gesunden, regionalen, saiso­nalen Lebensmitteln. Das ist erschütternd! (Beifall beim Team Stronach.)

Wenn man dann von einer EU-Vorschau spricht, weiß, dass es in 25 EU-Staaten Agrar­diesel gibt, und du am Sonntag in der „Pressestunde“ gesagt hast, dass du dir das auch vorstellen kannst, aber erst in der nächsten Periode, dann sage ich: Das ist zu spät; wenn du das entscheiden willst, musst du es jetzt noch machen! Ich sage das nicht, weil ich ein Wahrsager bin, sondern weil ich mir sicher bin.

Herr Minister, du sagst, wir wollen die Beamten auf das Land holen. Wir haben gegen­über unseren bayrischen Nachbarn – und damit beziehe ich mich jetzt auf die Tafel – das Fünffache an Bürokratie. Und anstatt, dass du dich für Entbürokratisierung ein­setzt, sagst du: Wir beleben den ländlichen Raum, für zehn Bauern, die aufhören, ho­len wir einen Beamten auf das Land, dann haben wir zumindest einen, der gut ver­dient.

Diese Rettung des ländlichen Raumes will ich nicht! (Beifall beim Team Stronach sowie des Abg. Pirklhuber.) Da muss ich dir in aller Klarheit entgegnen: Wir wollen einen


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ländlichen Raum, der prosperiert, wir wollen einen ländlichen Raum mit Kleingewer­betreibenden, mit Metzgern, mit Bäckern, mit Wirten, mit bäuerlichen Familien und kei­ne industriellen Betriebe. Wir wollen einfach eine ganz wichtige Sicherung für Krisen­zeiten sein. Wir wissen, wie instabil das Weltgefüge ist, und deshalb, glaube ich, ist es höchst notwendig, dass wir hier handeln.

Ich hätte es nicht gesagt, aber August Wöginger hat mich dazu bewogen: Ich bin dafür, dass wir den Bauernbund umbenennen, mit einem dritten B. Dann haben wir auch das Problem nicht mehr, ob Brigitte Bardot oder Bauernbund, sondern mit dem dritten B heißt das dann Bauern- und Beamtenbund, dann haben wir die neuen Mitglieder im ländlichen Raum, die Beamten, die du aussiedelst, auch gleich politisch versorgst. (Bei­fall beim Team Stronach.) Wir haben heute schon einmal über die politische Versor­gung gesprochen, und da haben wir auch schon eine Lösung, damit diese dann nicht planlos da draußen herumziehen und nicht wissen, wo sie sich anschließen sollen.

Ich komme wieder zurück zum Ernst der Lage. Es geht hier um eine Volkswirtschaft, es geht hier um einen ganz regionalen Auftraggeber, es geht um unsere Klein- und Mittel­betriebe.

Abschließend darf ich sagen, bei allem Recht zu Industrie 4.0 und allem, was wir in diesem Haus diskutieren, 70 Prozent der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer arbei­ten in Klein- und Mittelbetrieben, und dort sind auch die regionalen Gegebenheiten, die persönliche Wertschätzung gegeben. Das muss unser Ziel sein, auch in Zeiten der Eu­ropäischen Union, auch in Zeiten der Globalisierung. (Beifall beim Team Stronach.)

14.57


Präsident Ing. Norbert Hofer: Herr Abgeordneter, ich nehme an, den Entschließungs­antrag werden Sie oder ein anderer Redner später einbringen. (Zwischenruf des Abg. Steinbichler.) – Das geht jetzt leider nicht mehr. Da müssen Sie sich noch einmal mel­den.

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Schellhorn. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


14.58.07

Abgeordneter Josef Schellhorn (NEOS): Herr Präsident! Geschätzter Herr Minister! Ja, es geht um den EU-Vorhabensbericht, und ich werde vielleicht auch noch darauf zu­rückkommen, was mein Vorredner über Ernährungssouveränität gesagt hat.

Viel mehr hat mich jedoch vor allem im Ausschuss beschäftigt, dass der Bundesmi­nister von mehr ökosozial, weniger neoliberal gesprochen hat. Das ist ein schönes Schlag­wort, im Grunde genommen hat es damit zu tun, dass Sie auch gegen den freien, fai­ren Handel sind. Ich könnte jetzt auch so wie Friedrich August von Hayek sagen, dass sich Sozialismus und Freiheit schon per definitionem ausschließen. Insofern hat die öko­soziale Ausrichtung Ihrer Gesinnung auch damit ein Problem, dass man fairen Handel betreibt. Ich glaube, das kann es nicht sein, denn gerade der ländliche Raum braucht mehr Handel und mehr Freiheit, diesen Handel betreiben zu können, denn das ist die Wertschöpfung, die in diesen Tälern einzieht.

Zum anderen ist es eigentlich ganz interessant, wenn man die Ernährungssouveränität und den freien Handel betrachtet und als Realist erkennt, dass die EU-Importe von So­ja 35 Millionen Tonnen pro Jahr ergeben. Das bedeutet eine größere Fläche als ganz Österreich, und trotzdem kommen wir nicht damit aus.

Gleichzeitig sagen Sie, das ist ganz schlimm, denn das ist neoliberal. Ja woher, glau­ben Sie, kommen denn diese Sojaprodukte? – Aus Brasilien, aus Südamerika. Es ist ja per definitionem etwas ganz Schlimmes, dass man auf dem freien Markt Futtermittel aus der ganzen Welt beziehen kann, die dann nicht in der Talschaft Großarltal oder sonst irgendwo erzeugt werden, sondern vielleicht gar aus der Dritten Welt kommen,


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wobei die Menschen in den Produktionsstätten dort nicht ärmer, sondern vielleicht so­gar wohlhabender werden. Insofern, glaube ich, müssen Sie Ihre Schlagworte, mit de­nen Sie herumschmeißen wie mit Heu, auch noch einmal neu definieren. Ich sage es Ihnen noch einmal: Die Freiheit ist das Wichtige, nämlich auch die Freiheit, wie Bauern handeln können. (Präsidentin Bures übernimmt den Vorsitz.)

Der dritte Punkt, der mir einfach total abgeht und wo Österreich im europäischen Be­reich endlich einmal Vorreiter sein könnte, ist die Entwicklung im ländlichen Raum. Das habe ich auch schon im Ausschuss gesagt: In dem Teil des Regierungsabkommens, in dem es um die Entwicklung des ländlichen Raums geht, kommt das Wort Tourismus kein einziges Mal vor. (Abg. Pirklhuber: Richtig!) Das ist eine Schande! Das wäre ganz wich­tig! Wenn man schon von ökosozialer Reform redet, kann man doch nicht kein einziges Mal das Wort Tourismus erwähnen! (Zwischenbemerkung von Bundesminister Rupp­rechter.) Wenn ich diese ländliche Entwicklung vorantreibe, dann muss ich das Ganze verschmelzen und darf es nicht gegeneinander aufrechnen. Das ist etwas Wichtiges.

Eines muss man ganz klar sagen: Nur dort, wo der Tourismus nicht verankert ist, findet Abwanderung statt. Dort, wo der Tourismus zusammen mit der Landwirtschaft für Win­ter-, Sommer- oder Ganzjahrestourismus sorgt, finden Zuwanderung und Lebensansied­lung statt. (Beifall bei NEOS und Grünen sowie des Abg. Steinbichler.)

Diesen Lebensraum sieht keiner von Ihnen! Diesen Lebensraum sehen Sie nicht! Sie und Ihr Tourismusminister, der Landwirtschafts- und der Tourismusminister haben kein gemeinsames Konzept dafür. Das ist schändlich, das ist für die Zukunft etwas ganz Schlimmes. Hier bewegen wir uns in Richtung eines engen Grates, von dem Sie nicht mehr herunterkommen.

Ich glaube, Sie sollten da umdenken und dieses Ökosoziale so sehen, dass verschie­dene Wirtschaftsbereiche koexistieren können. Sie sollten ein gemeinsames Ziel ha­ben, das sie gemeinsam bewerben, der Wirt vor Ort sollte das Produkt des Nachbartals verkaufen können. Darum geht es und nicht um das Schimpfwort neoliberal. Neoliberal bedeutet neue Freiheit, und ich bekenne mich dazu. – Danke. (Beifall bei den NEOS.)

15.02


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Riemer zu Wort. – Bitte.

 


15.02.51

Abgeordneter Josef A. Riemer (FPÖ): Frau Präsident! Herr Bundesminister! Der Vor­redner hat uns schon einiges dargelegt. Zum Thema ländlicher Raum: Kollege Prei­ner – wo ist er? (Abg. Preiner: Hier!) Der Optimismus im Zusammenhang mit dem länd­lichen Raum ehrt ihn. Ich glaube, wir müssen uns bald tummeln; es gibt ihn fast nicht mehr. Das zeigt ja auch eines: Wir vergessen, dass das Bauernsterben weitergeht. Wir haben noch immer keine Definition dessen, was kleinstrukturierte Landwirtschaft ist. Alle fragen: Was ist denn überhaupt noch kleinstrukturierte Landwirtschaft? Sagen wir doch den Bauern, wir wollen das gar nicht mehr, weil es sich nicht mehr rechnet.

Wir reden von einem ländlichen Raum, der schon entvölkert ist, wo es schon Orte, Märkte gibt, in denen es fast kein Gasthaus und keine Post mehr gibt. Ich denke nur an Gleinstätten bei uns in der Südsteiermark. Da hat man gesagt, es rechnet sich nicht, da sind nur 400 bis 500 Schüler. Die Landwirtschaftsschule sperren wir zu, und die Schüler geben wir ganz woanders in Schulen.

Der Herr Bundesminister hat gesagt, er gibt Ämter an den ländlichen Raum ab, und das hat mir eigentlich sehr, sehr gut gefallen. Gleichzeitig muss ich sagen, auch für den länd­lichen Raum kommt dann die Dieselbesteuerung. Das wird vielen nicht gefallen, aber das ist auch wieder das Gleiche. Da hauen wir noch die Dieselbesteuerung drauf, und


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zwar auch für Menschen, die im ländlichen Raum arbeiten und tätig sind. Das funktio­niert hinten und vorne nicht! Im ländlichen Raum werden bald vielleicht nur noch ein paar Menschen übrig bleiben und, wie anderswo die letzten paar Indianer, dann als Tou­ristenattraktion herumhüpfen.

Das ist bei uns in der Südsteiermark eine Tragödie! Wir wissen nicht, wie wir dieses Problems Herr werden. Das Regionalmanagement diskutiert, aber es wird nirgends et­was umgesetzt. Jenen, die Ideen haben, gibt man nicht das Geld, damit sie etwas be­wegen können, und ohne Geld gibt es bekanntlich keine Musi.

Ich habe mir aber trotzdem Gedanken gemacht, und Kollege Pirklhuber hat das schon angesprochen: In dem Bericht steht ganz klammheimlich – ich habe es viermal gele­sen; ich traue mich gar nicht, das vorzulesen –: TTIP ist eine tolle Geschichte. Wir müs­sen nur warten, bis Trump weg ist, dann können wir wieder weiterreden. (Zwischenruf des Abg. Pirklhuber.) Ich habe es jetzt etwas salopp formuliert, aber genau das steht drinnen!

Was bedeutet denn TTIP? – Ich habe mir erlaubt, das an drei Punkten festzumachen. Ich habe infolge der letzten Ausschusssitzung mit Schweinebauern gesprochen. Sie haben gesagt, es gibt eine leichte Entspannung am Schweinefleischmarkt. Ich darf Fol­gendes sagen: 1995 hatten wir einen Schweinebestand von 3,7 Millionen, 2015 waren es nur noch 2,7 Millionen. 1995 gab es in der Steiermark 30 000 Halter mit 1 Million Schweinen, jetzt haben wir nur noch 6 225 Halter mit 755 000 Schweinen. 1999 betrug der Bestand an Zuchtschweinen in Österreich 344 000, 2016 waren es nur noch 241 000.

Selbstversorgungsgrad: USA: 154 Prozent, Kanada: 218 Prozent, EU-Schnitt: 117 Pro­zent, Österreich: 103 Prozent. Die USA produzieren 11,2 Millionen Tonnen Schweine­fleisch, Kanada produziert 1,8 Millionen Tonnen Schweinefleisch. – Daran sieht man schon, wie toll TTIP sein kann. Daher geht es um konkrete Maßnahmen. Die Maßnahmen fan­gen schon damit an, den Selbstversorgungsgrad in der EU, der ja eine Gigantonomie ist, zu reduzieren. Dazu haben mir die Bauern Folgendes gesagt: Alle Länder, deren Produktion über dem Selbstversorgungsgrad der EU liegt, müssen abstocken. Minus 3 Prozent Produktion bringt 15 Prozent höhere Erlöse. Das ist ein konkreter Vorschlag.

Man spricht natürlich auch das Russlandgeschäft an, das hier überall so bagatellisiert wird, dabei ist das nach wie vor eine Katastrophe für unsere Bauern. Man sagt, man soll Steuerreformen gerade für ländliche Betriebe andenken und einen Ausgleich von Marktverwerfungen vornehmen. Man erwähnt alles, was man in den Ausschüssen schon gehört hat. Man greift heutzutage auf die Herkunftsbezeichnung zurück, und ja, auch das Tierwohl wird angesprochen, aber Tierwohl bedeutet hier wohl Menschenwohl, denn mit Tieren hat das in Wirklichkeit wenig zu tun.

Jetzt kommt aber der Punkt, der Sie vielleicht interessiert: Klare Zielformulierung und mehr Rechtssicherheit für die Produktion, Investitionsschutz.

Allein das Gutachten bezüglich Luft, Lärm, Gesundheit, Wasser: Das sind Kosten von 20 000 € bis 50 000 €, bevor man überhaupt anfängt, das ist ein Skandal! Das können die meisten gar nicht mehr bewältigen.

Zweiter Punkt, das heiß begehrte Thema Wasser: Wir wissen, dass 5 500 Wasserunter­nehmer Österreich zu 92 Prozent versorgen und dabei Leitungen von ungefähr 80 000 Ki­lometer Länge haben – da hilft der Bund ja gut mit. Dass Österreich ein wunderbares Quellwasser, ein Tiefenwasser hat, ist auch bekannt. Wir wissen aber, dass aufgrund kli­matischer Veränderungen das alles nicht mehr so sicher ist, sondern es müssen weite­re Brunnen gebohrt werden. Aufgrund von Hitzeperioden et cetera wird das Wasser knapp.

Außerdem gibt es in Österreich schon genug Stellen mit hoher Nitratverseuchung, das wird hier ja auch schon teilweise verschwiegen. Schauen wir uns die Daten zu den Ni-


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traten an! Nur drei Zahlen – 2013: 10 728 Tonnen, 2014: 11 325 Tonnen, 2015: 12 928 Ton­nen Pflanzenschutzmittel. Das bedeutet nicht, dass die Bauern schuld daran sind, son­dern die Frage ist: Warum investiert man nicht in Forschung, damit man vielleicht bes­sere Pflanzenschutzmittel produzieren kann?

Der dritte Punkt, der mich sehr überrascht hat, war das Thema Atomenergie. Dass sich Österreich natürlich klar gegen die Atomkraft wendet, ist ja sehr löblich. Mich hat aber sehr überrascht, dass das Wort Krško zum Beispiel in dem Bericht nicht vorgekommen ist, obwohl Krško direkt vor unserer Tür ist, nur 120 Kilometer entfernt. Denken Sie doch an Tschernobyl im Jahr 1986 und an Fukushima – das war, glaube ich, 2011.

Die Südsteirer haben an gewissen Stellen heute noch eine Belastung von 40 bis 60 Ki­lobecquerel. Das ist immer noch eine Folge von Tschernobyl. Darum ist bitte auf euro­päischer und auch auf bilateraler Ebene gegenüber Slowenien alles zu unternehmen. Krško liegt nach wie vor auf einer Erdbebenlinie; es hat dort ungefähr 180 Erdstöße ge­geben. Wäre es einem Erdstoß ausgesetzt gewesen wie jenem von 1640, dann wäre das eine Stärke von 7 nach der Richterskala gewesen, und das würde das AKW nicht aushalten. Die 180 Erdstöße hatten eine Stärke zwischen 3,5 und 5,7.

Ich bitte Sie, tun Sie alles, damit Krško stillgelegt wird! Wir wissen, die haben jetzt sei­ne Laufzeit verlängert; es wird dann 60 Jahre Bestandszeit erreicht haben. Das ist ja ungeheuerlich und eine Sorge der Südsteirer! – Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der FPÖ.)

15.09


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Auer zu Wort. – Bitte.

 


15.09.56

Abgeordneter Jakob Auer (ÖVP): Frau Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr ge­ehrten Damen und Herren! Herr Kollege Riemer, zu den Pflanzenschutzmitteln: Du weißt doch selbst auch ganz genau, dass circa ein Drittel in den privaten Hausgärten und bei den ÖBB verwendet wird. Daher sollte man schon fairerweise, ohne mit dem Fin­ger auf andere zu zeigen, das auch so darstellen und nicht so tun, als ob allein die Land­wirtschaft die Pflanzenschutzmittel ausbringen würde. (Zwischenruf des Abg. Riemer.)

Da Kollege Steinbichler gemeint hat – er ist leider gerade nicht im Saal (Abg. Stein­bichler: Doch!); doch, er ist hier –, dass man den Bauernbund umbenennen sollte, muss ich sagen, diese Angst habe ich heute nicht mehr. Seit du ausgetreten bist, ist es durch­aus besser geworden. (Beifall bei der ÖVP.) Aber ich sage ganz offen, du fehlst uns nicht, wenn ich dir das auch sagen darf.

Es ist bemerkenswert: In deinen Reden als Bundesrat sagtest du, der Bauernbund sei die beste Organisation, die Genossenschaft das Beste. (Abg. Steinbichler: Da war ich noch dabei!) Alle anderen hast du verhöhnt, das kann man nachlesen. Da du aber nach einem Gastspiel bei der Liste Dinkhauser dort keine Chance gehabt hast, bist du zu Stro­nach gewechselt. Mit dem Ende der Gesetzgebungsperiode ist aber die Zeit vorbei, dann haben die Bauern vor dir Ruhe, lieber Kollege Steinbichler (anhaltende Zwischenrufe des Abg. Steinbichler) – es sei denn, es gibt wieder eine neue Liste, dann wirst du dort sicher wieder Platz finden; das mag durchaus sein. Die Bewerbungsschreiben musst du bereits vorbereiten.

Meine Damen und Herren! Kollege Schellhorn meinte, fairer Handel, Tourismus und Land­wirtschaft sollten sich besser verknüpfen. Darin gebe ich ihm recht – unbestritten –, denn sie bedingen einander: Die Bauern brauchen den Tourismus, weil damit eine ungeheu­re Absatzschiene möglich ist, und umgekehrt braucht der Tourismus die Landwirtschaft, denn letztlich bewirtschaften die Bäuerin und der Bauer das Land.


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Ich habe gar nichts gegen fairen Handel, ich habe auch nichts gegen freien Handel, so­lange er fair ist, aber ich würde mir auch faire Produktionsbedingungen wünschen. Es ist ja spannend, wenn die Europäische Union Einrichtungen außerhalb der Europäi­schen Union fördert, die sich nicht an Tierschutzstandards halten müssen.

Ich habe hier eine Unterlage, darin geht es um Schweinezucht in Bulgarien – diesmal innerhalb der EU. In Bulgarien ist der Schweinepreis gleich hoch wie in Österreich, man bekommt aber 15 € zusätzlich an Unterstützung und das fünf Jahre lang, der Mitar­beiter bekommt 350 €, das Projekt wird zu 70 Prozent gefördert! (Abg. Steinbichler: 
… Bauernbund!)
 – Da ist der Bauernbund zuständig?! Nein, ich befürchte eher, dass es da unten einen zweiten Leo Steinbichler gibt. Das ist sicher die größere Angst, meine Damen und Herren!

Dieses Projekt wird, wie gesagt, zu 70 Prozent gefördert. Ähnliches in Serbien: 50 Pro­zent Förderung, und zwar nicht rückzahlbare Förderung, obwohl dort Begriffe wie Tier­schutz oder Güllelager unbekannt sind. Meine Damen und Herren, da könnte man durch­aus darüber nachdenken, wie faire Bedingungen, und zwar nicht nur fairer Handel, son­dern auch faire Produktion, gesichert wird, damit uns dann nicht auf den europäischen Märkten diese Produktion Konkurrenz macht.

Wir sind für fairen Handel, für faire Produktion, aber dann für alle unter den gleichen Be­dingungen, ob Tierschutz oder andere Dinge. Eines wird nämlich nicht funktionieren: in Österreich die Latte ständig höher zu legen und damit eine Vertreibung der kleinen Bäue­rinnen und Bauern zu betreiben.

Lieber Kollege Steinbichler, es wird morgen Gelegenheit geben, beim Thema Tierschutz die Ware hier auf den Tisch zu legen. (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenruf des Abg. Stein­bichler. – Abg. Auer – auf dem Weg zu seinem Sitzplatz –: Selbst zusammenpachten, was geht, und dann für die kleinen Bauern reden!)

15.13


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Mag. Brunner zu Wort. – Bitte.

 


15.13.33

Abgeordnete Mag. Christiane Brunner (Grüne): Frau Präsidentin! Herr Minister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Der jetzigen De­batte ist es ja nicht zu entnehmen, aber das ist nicht nur ein Bericht über die Jahresvor­schau betreffend die Landwirtschaftspolitik, sondern eigentlich auch über die Jahres­vorschau betreffend die Umweltpolitik. Dass das jetzt so vermischt wird, ist ein Spiegel­bild der Politik, so wie sie gemacht wird.

Wir haben im Ausschuss massiv eingefordert, dass die Berichte getrennt und jeweils dem Landwirtschafts- und dem Umweltausschuss extra zugewiesen werden. Dann könn­ten wir das heute hier auch extra debattieren, und das wäre auch gar nicht so schwie­rig, Herr Minister, Sie müssten nur (zwei Schriftstücke in die Höhe haltend) den Bericht in der Mitte teilen. Das wäre kein Mehraufwand, aber dann hätten wir die Berichte ein­fach extra vorliegen und könnten seriös diskutieren. (Beifall bei den Grünen. – Bundes­minister Rupprechter: Dann müssten Sie mit dem Vorsitzenden des Ausschusses re­den!)

Sie wissen genau, dass Berichte zugewiesen werden. (Bundesminister Rupprechter: Aber nicht von mir! Das ist Sache des Parlaments! Das müsst ihr euch schon ...!) Die Zuweisung an den Ausschuss ist Sache des Parlaments, aber ob wir einen oder zwei Berichte bekommen, ist Ihre Sache. (Neuerliche Zwischenbemerkung von Bundesmi­nister Rupprechter.)

Ich halte Ihnen ja zugute, dass ich von Ihnen im Ausschuss erstmals eine klare Antwort bekommen habe. Ich habe nämlich gefragt, ob Sie das in Zukunft machen werden,


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nämlich die Berichte trennen, sodass wir sie extra zuweisen können, und ich habe eine Antwort von Ihnen bekommen, aber die Antwort war: Nein! – Ich glaube, jetzt kann sich jeder ein Bild davon machen, was hier versucht wird zu diskutieren und was eben nicht.

Zum Bericht selbst: Ich gehe jetzt auf den Umweltteil ein. Mein Vorredner Kollege Pirkl­huber und andere haben es ja auch schon angesprochen: Der Bericht an sich bietet ein­fach keine Informationen. Das Bundes-Verfassungsgesetz sagt: „Jeder Bundesminister berichtet dem Nationalrat (...) über (...) Vorhaben des Rates (...) sowie über die voraus­sichtliche österreichische Position zu diesen Vorhaben.“

Das machen Sie nicht! Sie schreiben zum Beispiel beim Klimakapitel, dass es den Kli­mavertrag gibt, wie viele Staaten jetzt zugestimmt haben und was jetzt alles zu tun ist. – Ja, eh, dazu brauche ich den Bericht aber nicht. Das wissen wir hier im Haus, im­merhin haben wir den Klimavertrag ratifiziert.

Die Frage ist: Was tun Sie, um die europäische Klima- und Energiepolitik voranzutrei­ben? Wie bringen Sie sich ein? – Ich mache Sie auf Ihre Verantwortung aufmerksam, dass Österreich im Herbst 2018 die Ratspräsidentschaft innehat. Wir haben da Verant­wortung für die EU-Klima- und Energiepolitik. Sie lassen das in Ihrem Bericht völlig au­ßer Acht. Das kommt nicht vor. So geht das einfach nicht! (Beifall bei den Grünen.)

Das Einzige, worauf Sie eingehen, sind diverse Schlupflöcher in der Klimaschutzpolitik. So geht es nicht! Herr Minister, Sie haben sich immer noch nicht erklärt zu Ihrer fatalen Aussage, was die steuerliche Gleichstellung von Benzin und Diesel angeht. (Bundes­minister Rupprechter: Das ist eine Forderung der Umweltreferenten ...!) Ich ersuche Sie noch einmal, das zu tun. – So geht Umweltpolitik nicht!

Österreich braucht dringend ein eigenständiges, starkes, engagiertes Umwelt-, Ener­gie- und Klimaministerium! – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

15.17


Präsidentin Doris Bures: Nun ist ohnedies Herr Bundesminister Dipl.-Ing. Rupprech­ter zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Minister.

 


15.17.09

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Andrä Rupprechter: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Ich würde ger­ne, wenn Sie erlauben, mit einer Replik an die Frau Vorsitzende des Umweltausschus­ses beginnen: Die Zuweisung eines Berichtes, an welchen Ausschuss auch immer, ist Sache des Parlaments und nicht des Ministers. Daher ist die Kritik gegenstandslos, wenn Sie es mir zum Vorwurf machen, dass wir das nicht im Umweltausschuss disku­tieren. Ich bitte, das mit der Vorsitzenden des Umweltausschusses auszumachen – und das sind meines Wissens Sie, Frau Abgeordnete Brunner. (Beifall bei der ÖVP.)

Herr Abgeordneter Jannach und Sie haben mir vorgeworfen, dass der Bericht zu dünn ist. Auch diese Kritik weise ich zurück. Wir haben extra auf frühere Kritik reagiert und haben den Bericht übersichtlich gestaltet, kurz und präzise und auf den Punkt gebracht. Wir werden Ihnen das nächste Mal, genau wie es gewünscht wurde, einen 70 Seiten umfassenden Bericht zum Thema Umwelt und einen 70 Seiten umfassenden Bericht zum Thema Landwirtschaft vorlegen, und ich bin überzeugt davon, dass Sie mich hier oder im Ausschuss, wo auch immer Sie das diskutieren werden, wieder kritisieren wer­den, dass der Bericht zu umfassend ist. (Abg. Pirklhuber: Das werden wir in der Prä­sidiale vorbringen!) Ich kann Ihnen garantieren, dass es so sein wird.

Doch zurück zum Thema: Wir haben ja zumindest vonseiten der Regierungsparteien und einiger Oppositionsparteien eine sehr konstruktive Debatte zu diesem Bericht, zu diesem Arbeitsbericht gehabt, gerade auch im Landwirtschaftsbereich, zum Landwirt­schaftsministerrat.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll171. Sitzung / Seite 144

Herr Abgeordneter Pirklhuber! Wenn Sie die Änderung des ländlichen Entwicklungs­programms kritisieren beziehungsweise wenn Sie kritisieren, dass das nicht im Bericht steht, muss ich sagen: Wir diskutieren über das Arbeitsprogramm im Rat, das ländliche Entwicklungsprogramm ist aber derzeit nicht Gegenstand im Rat Landwirtschaft. Es gibt eine geltende Rats- und Parlamentsverordnung. Wir haben auf dieser Grundlage un­ser ländliches Entwicklungsprogramm vorgelegt und in der Kommission genehmigt be­kommen, nämlich als das erste Programm 2014, und wir haben jetzt zwei Abänderun­gen mit der Kommission verhandelt und vorgelegt. Das ist nicht Teil des Arbeitspro­gramms im Rat, daher auch nicht Inhalt des Berichts.

Ich möchte ganz kurz auf die Punkte eingehen. Wir haben ja eine umfassende Debatte durchgeführt. Natürlich ist und war im letzten Jahr insbesondere die Marktkrise, hervor­gerufen vor allem durch den Wegfall eines unserer wichtigsten Drittlandsmärkte, näm­lich Russlands im Jahr 2014, das bestimmende Thema und wird uns auch noch weiter beschäftigen. Die Bewältigung dieser Marktkrise gerade im Milchbereich haben wir hier im Hohen Haus im Vorjahr beim Milchdialog – ich glaube, das war unter sehr breiter Ein­bindung auch der Experten und der Abgeordneten – sehr positiv gesehen.

Wir haben zehn konkrete Maßnahmen beschlossen. Ein Punkt zum Beispiel war die Abänderung des ländlichen Entwicklungsprogramms – durch nationale Maßnahmen, EU-Maßnahmen –, und wir haben das umgesetzt.

Wir haben in der Zwischenzeit gerade am Milchsektor tatsächlich eine Entspannung, weil wir uns in der Europäischen Union mit unserem Vorschlag – der übrigens beim Milch­dialog beschlossen wurde –, eine freiwillige Milchlieferrücknahmeaktion durchzuführen, durchgesetzt haben. Das haben wir im letzten Jahr geschafft, das läuft auch jetzt noch. Wir haben unseren nationalen Beitrag für das erste Quartal verlängert, und diese Maß­nahme greift. Wir haben eine Entspannung am Milchmarkt!

Herr Abgeordneter Pirklhuber, wenn Sie mir vorwerfen, dass 14 oberösterreichische Bauern noch immer keinen Liefervertrag haben (Abg. Pirklhuber: 37!), dann sagen Sie doch bitte auch dazu, wer diesen Bauern damals geraten hat, aus ihren Verträgen aus­zusteigen. – Das waren die grünen Bauern, das war der UBV und es war Leo Stein­bichler. Sagen Sie das auch dazu! Sie tragen die Verantwortung! (Abg. Lugar: Wer denn?) Sie haben die Bauern dort hineingetrieben. (Beifall bei der ÖVP.)

Und wer kümmert sich jetzt darum? – Die Einzigen, die sich darum kümmern, sind Prä­sident Schultes, Präsident Auer und der Minister. (Abg. Pirklhuber: … tut ihr Kabi­nettchef ...!) Auf die können sich nämlich die österreichischen Bauern verlassen, und das wissen sie auch. (Beifall bei der ÖVP.)

Zum Thema Umwelt: Das Jahr 2017 ist ein sehr intensives Jahr, insbesondere die Vor­lage über die Umsetzung der Umweltpolitik in den Mitgliedstaaten ist auf der Tages­ordnung (Abg. Brunner: Genau! Aber Sie haben ...!), beim Thema Kreislaufwirtschaft, beim Thema Wasser, beim Thema Bodenschutz, beim Thema Biodiversität, beim The­ma Luftqualität. Wenn Sie diese Berichte lesen, dann können Sie feststellen, dass wir überall vorne mit dabei sind. Wir liegen in allen Bereichen in der Spitzenliga, weil öko­sozial wirkt, weil unsere Umweltpolitik national und auf EU-Ebene wirkt. Da müssen wir uns sicher nicht verstecken. (Beifall bei der ÖVP.)

Das ist auch gut so, denn die Grünen haben sich nämlich von der Umweltpolitik ver­abschiedet. (Abg. Steinbichler: Na bitte!) Sie sind nur mehr mit ihrer Parteijugend und mit „Dancing Stars“ beschäftigt. In diesem Sinne: Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

15.22


Präsidentin Doris Bures: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abge­ordneter Dr. Pirklhuber zu Wort gemeldet. – Bitte.

 



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll171. Sitzung / Seite 145

15.22.42

Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber (Grüne): Na ja, es war offensicht­lich: Wenn die Fachargumente zu kurz greifen, dann wird die Polemik von der Regie­rungsbank aus fortgesetzt. (Beifall bei den Grünen. Abg. Prinz: ... die Wahrheit! Wei­tere Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Meine Damen und Herren, der Herr Minister hat hier klipp und klar behauptet, dass die ländliche Entwicklung kein Teil der Jahresvorschau 2017 der EU-Kommission wäre.

Ich zitiere aus Ihrem Bericht, Herr Bundesminister: „Einen weiteren Schritt stellt die im September 2016 vorgelegte ,Omnibus-Verordnung‘ dar, die auch Änderungen einiger Punkte der GAP-Basisverordnungen (VO 1305/2013 Ländliche Entwicklung ...“ und an­derer Verordnungen vorsieht.

Das ist explizit genannt, Herr Minister, Sie haben im Ausschuss nichts vorgelegt. Ich hal­te das hier klipp und klar fest. Das, was Sie hier vorführen, ist dieses Hauses unwürdig. Das ist unwürdig! (Zwischenbemerkung von Bundesminister Rupprechter. Zwischen­rufe bei der ÖVP.)

 


Präsidentin Doris Bures: Herr Abgeordneter! Sie wissen, wie die Bestimmungen der Geschäftsordnung lauten?

 


Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber (fortsetzend): Frau Präsidentin! Nur ein Wort, da es mich persönlich betroffen hat. (Zwischenrufe bei der ÖVP.)

 


Präsidentin Doris Bures: Herr Abgeordneter! Es ist in diesem Fall auch eine persön­liche Erwiderung nicht vorgesehen, aber die tatsächliche Berichtigung, glaube ich, ist zur Kenntnis genommen worden.

 


Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber (fortsetzend): Frau Präsidentin! Ich hätte nur eine zweite angehängt, die zu meiner ersten Berichtigung gehört.

Der Herr Minister hat gesagt, ich habe nichts für die Bäuerinnen und Bauern getan und ich bin verantwortlich für diese armen Milchbauern (Zwischenrufe bei der ÖVP), die jetzt keinen Abnehmer haben. Ich halte das wirklich für letztklassig, wenn ein Minister einem Abgeordneten dieses Hauses ... (Beifall bei den Grünen.)

15.24


Präsidentin Doris Bures: Herr Abgeordneter! Das geht über eine tatsächliche Berich­tigung hinaus.

Mir liegt eine Wortmeldung zu einer weiteren tatsächlichen Berichtigung vor. Herr Ab­geordneter Steinbichler, ich mache Sie darauf aufmerksam, wir haben eine klare Rege­lung in der Geschäftsordnung: Sie geben den zu berichtigenden Teil bekannt und erwi­dern. So sieht das die Geschäftsordnung vor. – Bitte.

 


15.24.34

Abgeordneter Leopold Steinbichler (STRONACH): Frau Präsident! Herr Minister Rupp­rechter hat behauptet, ich hätte mit den Grünen jene BäuerInnen beraten, die jetzt kei­nen Liefervertrag haben. Ich weise das auf das Strikteste zurück! Ich habe diese Bau­ern niemals beraten. Ich war ein Gründer der IG-Milch und habe mit der Freien Milch nie­mals etwas zu tun gehabt. (Beifall beim Team Stronach. Zwischenruf des Abg. Lugar.)

15.24


Präsidentin Doris Bures: Damit setzen wir in der Rednerliste fort. Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Gusenbauer-Jäger. – Bitte, Frau Abgeordnete. Ich stelle Ih­nen 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung ein.

 


15.25.00

Abgeordnete Marianne Gusenbauer-Jäger (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesmi­nister! Hohes Haus! (Abg. Höfinger: Der Leo hat ein Geständnis ...!) Ich habe keine


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll171. Sitzung / Seite 146

Berichtigung vor. Der Herr Bundesminister hat sich in der europäischen Agrarpolitik die Weiterentwicklung der GAP und eine stärkere soziale Ausrichtung zum Ziel gesetzt. – In dieser Allgemeinheit kann man dem sehr wohl zustimmen, geht man allerdings ins Detail, dann gibt es doch eine Reihe von Punkten, von Themen, bei denen man die ös­terreichische Situation besonders zu beachten hat.

Da gibt es zunächst einmal den Bereich Umwelt. Die Landwirtschaft ist jener Bereich, der am stärksten von Umweltthemen betroffen ist: Einerseits hat sie selbst Auswirkun­gen auf die Umwelt – und zwar durch den Einsatz von Düngemitteln und Pestiziden –, aber auch von außen kommen Einflüsse, etwa der Klimawandel und die Umweltver­schmutzung.

Österreich hat im europäischen Vergleich eine sehr klein strukturierte Landwirtschaft, und um gegen die Agrarindustrie bestehen zu können, haben wir uns zum Ziel gesetzt, biologische und gentechnikfreie Landwirtschaft zu forcieren. Auch mein Kollege Preiner hat schon gesagt, dass wir uns diesbezüglich auf EU-Ebene besonders als Vorreiter hervortun müssen, um unsere Produkte wirklich glaubhaft vermarkten zu können. Da­bei kommen wir den unmittelbaren Bedürfnissen der Menschen im ländlichen Raum und der Konsumentinnen und Konsumenten entgegen.

Damit bin ich auch schon beim ländlichen Raum. Es genügt sicherlich nicht, die bäue­rlichen Familienbetriebe abzusichern, aber der angekündigte Masterplan für den ländli­chen Raum entspricht dieser Zielsetzung. Das Hohe Haus sollte allerdings entspre­chend informiert werden.

Ich darf in diesem Zusammenhang noch über die Situation in den Gemeinden informie­ren: Mit dem aktuellen Beschluss der Regierung werden den Gemeinden in den nächs­ten zwei Jahren Investitionsprojekte in der Höhe von 175 Millionen  zugutekommen. Auch die Aktion von Bundesminister Stöger, nämlich die „Aktion 20 000“, wird es für die Gemeinden leichter machen, bestimmte Jobs an ältere Arbeitsuchende vermitteln zu können.

Das sind wichtige Projekte für den ländlichen Raum. Ich danke für Ihre Aufmerksam­keit. (Beifall bei der SPÖ.)

15.27


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Höbart zu Wort– Bitte.

 


15.27.40

Abgeordneter Ing. Christian Höbart (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Minister! Hohes Haus! Bei diesem Tagesordnungspunkt geht es um den Bericht des Ministeriums über die EU-Jahresvorschau zu den landwirtschaftlichen Themen und zu den Umweltthe­men. Ich möchte mich meinem freiheitlichen Vorredner Harald Jannach anschließen. Ich glaube, wir können einig darüber sein – auch wenn die Diskussion hier etwas den Anschein einer Kaffeefahrt hat; da werden die ÖVP-Bünde beklatscht, das finde ich ganz skurril –: Wenn Herr Minister Rupprechter der Meinung ist, dass ein 16-seitiger Bericht über eine solch wichtige Materie ausreicht, dann, glaube ich, ist wirklich Feuer am Dach bei der Landwirtschafts- und auch der Umweltpolitik, denn sehr viele Land­wirte und Unternehmungen in dieser Republik befinden sich unter großem Druck. Da­ran ist nichts lustig. Wenn man das mit einem 16-seitigen Bericht regelrecht abschas­selt, dann entspricht das nicht der Strategie der Freiheitlichen Partei. (Beifall bei der FPÖ.)

Ich möchte auf zwei konkrete Dinge eingehen, die in diesem Bericht maximal ange­rissen werden, möchte ich fast sagen. Das sind zum einen – Herr Minister, Sie wissen es – die Russlandsanktionen, die nicht nur die österreichische Wirtschaft an sich schwer unter Druck gebracht haben, sondern selbstverständlich auch die Landwirtschaft. Wir wissen von Einbrüchen, die nicht so einfach wettzumachen sind, angesichts der man


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll171. Sitzung / Seite 147

dann seitens der Europäischen Union oder aber auch unserer Bundesregierung Almo­senpakete geschnürt hat, anstatt sich endlich für die Aussetzung oder die Beendigung der Russlandsanktionen einzusetzen.

Da treten wieder einmal die Ankündigungspolitiker auf den Plan, und wir kennen den Ankündigungspolitiker Nummer eins in dieser Republik, das ist Sebastian Kurz, der ja die EU umkrempelt, der die Außengrenzen schützen will et cetera et cetera. Er hat sich zwar auch zu den Russlandsanktionen immer wieder zu Wort gemeldet, nur: Es pas­siert nichts! (Zwischenrufe der Abgeordneten Grillitsch und Höfinger.)

Ich kann Ihnen, werte Kolleginnen und Kollegen der ÖVP, zwei Anträge der FPÖ zei­gen, die Mitte Juni und Mitte Dezember im EU-Hauptausschuss eingebracht wurden, in denen wir verlangt haben, endlich die Russlandsanktionen abzuschaffen, zu beenden. Das kann so nicht mehr weitergehen! Das hören Sie tagtäglich auch von der Wirtschaft und von den Landwirten in dieser Republik. Tun Sie doch nicht so, als würde das nie­manden interessieren!

Letzte Sache: TTIP. Kollege Steinbichler hat das durchaus richtig auf den Punkt ge­bracht. Er hat von Nahrungssouveränität gesprochen, auch das unterstützen wir. (Zwi­schenruf des Abg. Eßl.)

Ich meine, dass es ein Ziel sein muss, Nahrungssouveränität zu schaffen und die Re­gionalisierung stärker zu unterstützen. Gerade die ÖVP ist aber sehr aktiv, wenn es darum geht, irgendwelche Freihandelsabkommen durch irgendwelche Institutionen durch­zupeitschen, damit unser Markt dann von irgendwelchen skurrilen Lebensmitteln über­schwemmt wird, von denen ich persönlich nichts wissen will.

Das sind zwei Punkte, Herr Minister, betreffend die ich Sie und Ihr Landwirtschaftsmi­nisterium und auch die Bundesregierung ersuche, tätig zu werden. Ich denke, das hat sich unsere Republik verdient. (Beifall bei der FPÖ.)

15.30


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Berlako­vich zu Wort– Bitte, Herr Abgeordneter.

 


15.30.56

Abgeordneter Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bundes­minister! Hohes Haus! Man erlebt im Hohen Haus etliche kreative Redebeiträge, aber, Herr Abgeordneter Höbart, eine Agrardebatte dazu zu nutzen, den Außenminister zu bashen, das ist einigermaßen schräg – ehrlich.

Sie erfüllen damit zwar vielleicht die Parteilinie, aber das nützt den Bauern gar nichts und bringt die Bauern keinen einzigen Millimeter weiter. (Beifall bei der ÖVP. Zwi­schenruf des Abg. Hafenecker.)

Im Übrigen ist das heurige Jahr sogar ein sehr wichtiges für die heimische Landwirt­schaft, wir stehen nämlich am Beginn der Diskussion der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik. Ab 2021 gibt es eine neue EU-Finanzperiode, da werden alle Politikberei­che neu bewertet, neu verhandelt – so auch die Gemeinsame Agrarpolitik.

Ich halte das in der jetzigen Zeit insofern für besonders bemerkenswert, als Europa zweifellos in einer Krise ist – gerade Sebastian Kurz hat das angesprochen und auch festgehalten, dass da Reformbedarf besteht. Wenn es aber eine Klammer dieses ge­meinsamen Europas gibt, dann ist das die Gemeinsame Agrarpolitik, denn es gibt im Landwirtschaftsbereich keine nationalen Alleingänge (Abg. Lugar: Das bringt aber Ös­terreichs Bauern um!), sondern dass der Agrarsektor in Europa gemeinsam erfolgreich bewirtschaftet wird, sorgt für leistbare Lebensmittel.

Daher habe ich auch die Polemik von Klubobmann Schieder als nicht besonders ori­ginell empfunden, als er gesagt hat, in der EU werden zu viele Kühe gefördert und zu


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll171. Sitzung / Seite 148

wenig Infrastruktur. – Unnötig, unnötig! Leistbare Lebensmittel sind einer der zentralen Punkte. Abgeordneter Preiner hat das gesagt, und ich schließe mich dem auch an. Und wie bekommt man leistbare Lebensmittel? – Indem es eine gemeinsam bewirtschaf­tete Agrarpolitik gibt, die noch dazu Ökologie sichert.

Daher ist es wichtig, dass sich Österreich ordentlich vorbereitet und auch in den jetzi­gen Konsultationsprozess einschaltet, wo steht: Wir wollen den ökologischen, nachhal­tigen Weg einer Landbewirtschaftung auf Basis bäuerlicher Familienbetriebe weiterge­hen. Das ist wichtig, auch für einen fairen Handel. Nicht der freie Handel ist das Dog­ma, sondern ein fairer Handel.

Kollege Schellhorn hat das Thema Soja angesprochen: Ja, es muss unser Ziel sein, Ei­weißfuttermittel möglichst in Europa zu erzeugen – aber nicht, weil die Amerikaner bö­se sind, sondern weil der Großteil an importiertem Soja gentechnisch verändert ist, und das lehnen unsere Konsumentinnen und Konsumenten ab. Daher ist es gut, dass das Europäische Parlament nun die Europäische Kommission eingebremst hat, die ja eine Veränderung beim Anbau der Ökovorrangflächen haben will, mit dem Effekt, dass we­niger Eiweißpflanzen oder Soja angebaut werden. Das ist positiv, und ich hoffe, die Eu­ropäische Kommission kommt zur Einsicht.

Abschließend gebe ich Schellhorn recht: Es war im ländlichen Raum immer so, dass Landwirtschaft und Tourismusgewerbe zusammenarbeiten müssen. Nur so kann man ei­nen Mehreffekt im Sinne einer Arbeitsplatzsicherung und Kooperation erzielen. Dieser Weg soll auch weitergegangen werden. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

15.33


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Doppler zu Wort– Bitte.

 


15.33.56

Abgeordneter Rupert Doppler (ohne Klubzugehörigkeit)|: Frau Präsidentin! Herr Min­ister! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! EU-Jahresvorschau für die Land­wirtschaft: Bei allem Dafür und Dagegen, Herr Minister, ist eines sicher – das hören wir immer wieder und das wissen wir aus dem Grünen Bericht –: Die Einkünfte der land­wirtschaftlichen Betriebe, der Bäuerinnen und Bauern sind rückläufig.

Ich gebe Ihnen recht, Herr Minister, wenn Sie sagen, es müssen auch bei der Gemein­samen Agrarpolitik unbedingt die bäuerlichen Familienbetriebe im Vordergrund stehen. Das ist ein wichtiger Ansatz, das steht außer Frage.

Ganz wichtig ist aber auch, meine sehr geehrten Damen und Herren, dass die Bäue­rinnen und Bauern nicht mit noch mehr Bürokratie überhäuft und belastet werden, denn das ist fast nicht mehr zu bewältigen. Es muss zu einer Vereinfachung kommen, denn wenn man mit den Bäuerinnen und Bauern, mit den Betreibern einer Landwirtschaft re­det, dann sagen alle: Diese enorme Bürokratie ist fast nicht mehr zu bewältigen! – Ich glaube, genau da muss man ansetzen und die Bauern von diesen Dingen entlasten.

Es sind auch die Russlandsanktionen angesprochen worden. Ja, es ist so, nicht nur bei der Autozulieferindustrie, sondern auch in der Landwirtschaft haben wir massive Einbu­ßen. Wir müssen versuchen, das wegzubringen.

Tatsache ist – wir haben es heute schon in einem vorhergegangenen Tagesordnungs­punkt angesprochen –: Wichtig ist, dass der ländliche Raum gestärkt wird. Ich gebe Kol­legen Schellhorn recht, wenn er sagt, wir müssen uns neue Entwicklungen anschauen. Dass die Bäuerinnen und Bauern in unseren landwirtschaftlichen Betrieben hervorra­gende Produkte produzieren, das steht außer Frage, aber der ländliche Raum muss in jeder Hinsicht gestärkt werden, damit wir auch in Zukunft noch eine Zukunft haben. – Danke schön. (Beifall des Abg. Hagen.)

15.36



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll171. Sitzung / Seite 149

Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Grillitsch.  Bitte.

 


15.36.12

Abgeordneter Fritz Grillitsch (ÖVP): Frau Präsident! Herr Bundesminister! Liebe Kol­leginnen und Kollegen! Gott sei Dank haben wir in Österreich noch eine bäuerliche Struktur, eine kleinstrukturierte Landwirtschaft. (Abg. Lugar: Noch!) Gott sei Dank! Kol­lege Lugar, Sie wissen, warum wir sie haben? – Weil es fleißige Bauern gibt (Abg. Lu­gar: Noch!) und weil es in diesem Land dank des Bauernbundes eine verantwortungs­bewusste Agrarpolitik gegeben hat, meine Damen und Herren. (Beifall bei der ÖVP.) Das ist der Unterschied!

Oppositionsparteien sprechen hier ständig von einer Renationalisierung der Agrarpoli­tik. Was heißt denn das konkret? Raus aus der EU, 50 Prozent weniger für die Bau­ern! (Zwischenruf des Abg. Hafenecker.) Sprechen wir das offen an, meine Damen und Herren. 50 Prozent weniger für die Bergbauern, 50 Prozent weniger für das Um­weltprogramm. (Abg. Lugar: Das rechnen Sie mir vor!) Das ist die realistische Ein­schätzung, die es da gibt. Das müssen wir den Bäuerinnen und Bauern und den Men­schen in Österreich auch sagen. (Abg. Lugar: Ist ja gegen die Logik!)

Andere stellen sich hierher und fordern höhere Standards, noch höhere Standards. Wis­sen Sie, was höhere Standards bedeuten? – Ein Aus für diese kleinbäuerliche Struktur, denn das können sich die Bäuerinnen und Bauern nicht mehr leisten. (Abg. Lugar: Wie kommen Sie darauf?) Die anderen – selbsternannte Propheten wie Herr Pirklhuber und mein lieber Freund Steinbichler – stellen sich jahrelang hierher und sagen: IG-Milch, IG-Fleisch, höhere Preise, zerstören wir die Genossenschaft, zerstören wir diese landwirt­schaftlichen Strukturen, damit die Bauern bessere Preise bekommen!

Und was ist das Ergebnis? – Das Ergebnis ist, dass jetzt 37 Bauern – Pirklhuber, dank deiner verantwortungslosen Agrarpolitik und Beeinflussung! – keine Milchlieferverträge mehr bekommen, meine Damen und Herren. (Beifall bei der ÖVP. Abg. Lugar: Un­glaublich, jetzt ist Pirklhuber schuld! Zwischenruf des Abg. Hafenecker.)

Ich sage auch ganz offen dazu, wenn wir diese bäuerliche Struktur aufrechterhalten wollen, dann müssen wir eines zur Kenntnis nehmen: Die Bauern und die Konsumen­ten sitzen in einem Boot. Wir sind höllisch gefordert, diesen Marktmechanismen – die da lauten: wenige bestimmen, wie hoch die Gewinnmaximierung und Umsatzmaximie­rung zu Lasten aller ist – gemeinsam entgegenzutreten. Das müssen wir ändern (Abg. Lugar: Und was macht ihr?), damit die Bauern in diesem Land bessere Preise be­kommen und wir diese bäuerlichen Strukturen aufrechterhalten können.

Meine Damen und Herren! Wir machen eine gute Agrarpolitik, eine gute! (Abg. Lugar: Wer weiß davon?) – Das Ergebnis ist sichtbar, Kollege Lugar: eine bäuerliche Struktur, die auch die Grundlage für einen florierenden Tourismus ist, meine Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP.)

Helfen Sie daher mit, die Bauern zu stärken. Helfen Sie mit, dass wir Marktprogramme starten können, beispielsweise Mutterkuhhaltungsprogramme (Abg. Steinbichler: ... Prä­mie...!), qualitätsorientiert für die Bäuerinnen und Bauern, damit die Fleischproduktion in den Berglandgebieten und in den Grünlandgebieten nicht verloren geht. Helfen Sie mit, dass wir die Energiewende einleiten, damit die Biogasbetreiber nicht ihre Anlagen zusperren müssen. (Abg. Brunner: Das sagen Sie uns! Das ist ein übler Witz!)

Ich war jetzt in Stockholm, Frau Kollegin Brunner. Stockholm bezieht 90 Prozent Ener­gie aus Biomasse. Biogas, Abfallentsorgung: Schauen wir uns diese Systeme an, sie sind auch vorbildhaft für Österreich. (Beifall bei der ÖVP.)

15.39



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll171. Sitzung / Seite 150

Präsidentin Doris Bures: Zu einer weiteren tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Dr. Pirklhuber zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


15.39.57

Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber (Grüne)|: Frau Präsidentin! Ich wer­de mich bemühen, das ganz geschäftsordnungsgemäß durchzuführen.

Herr Kollege Grillitsch hat hier behauptet, ich würde mich dafür einsetzen oder ich hät­te gesagt – und mich auch dafür eingesetzt –: Zerstören wir die Landwirtschaft, zerstö­ren wir die Genossenschaften.

Ich berichtige tatsächlich: Ich habe mich immer nur für faire Preise für die Milchbäue­rInnen eingesetzt, für mehr als 40 Cent pro Liter Milch. Das ist es! Ich habe mich nie für die Zerstörung der Genossenschaften ausgesprochen, und das ist so und das bleibt so. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen. – Zwischenrufe bei der ÖVP.)

15.40


Präsidentin Doris Bures: Frau Abgeordnete Mag. Brunner hat sich ein zweites Mal zu Wort gemeldet. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


15.40.44

Abgeordnete Mag. Christiane Brunner (Grüne): Frau Präsidentin! Ich möchte die Re­de meines Kollegen fortsetzen, er hat gesagt: Dort, wo die Sachargumente aufhören, wird es polemisch. Ich möchte ein paar Dinge klarstellen.

Erstens, Herr Minister, kann nur das einem Ausschuss zugewiesen werden, was ins Par­lament kommt. Sie liefern uns einen Bericht, und wir im Parlament haben uns darauf ge­einigt, dass wir den in einem Jahr dem Landwirtschaftsausschuss zuweisen und im nächs­ten Jahr dem Umweltausschuss, also abwechselnd, weil wir eben nur einen Bericht ha­ben. Würden Sie uns zwei Berichte liefern, könnten wir diese jedes Jahr dort behandeln, wo sie jeweils hingehören. Das zum Ersten.

Das Zweite, Sie haben sich ja noch immer nicht zu Ihrer völlig jenseitigen Forderung, nicht den Diesel steuerlich dem Benzin anzugleichen, sondern umgekehrt, erklärt, und reden sich jetzt auf die grünen Umweltlandesräte aus. (Bundesminister Rupprechter: Das ist eine Forderung der grünen Klimaschutzbeauftragten!) Ich lese Ihnen jetzt vor, was die KlimaschutzreferentInnen unter grünem Vorsitz in Bregenz beschlossen ha­ben. (Bundesminister Rupprechter: Die Beschlüsse vom Juni 2016 müssen Sie vorle­sen!) Es wurde nämlich beschlossen – ich lese es Ihnen vor –: „Ausarbeitung von Vor­schlägen für eine ökosoziale Steuerreform inkl. Abbau von Klimaschutzkontraprodukti­ven Steuermechanismen (wie z.B. der steuerlichen Begünstigung von Dieselkraftstof­fen) und Einführung einer CO2-Abgabe im Zuge der Erstellung des Bundesbudgets für 2018“. – Das ist der aktuelle Beschluss der KlimaschutzreferentInnen.

Also erklären Sie, wie Sie zu der völlig jenseitigen Aussage, die ich noch von keinem Umweltminister jemals gehört habe, gelangt sind, dass man die Steuern auf Benzin sen­ken muss, damit sie dann gleich hoch wie beim Diesel sind.

Das Nächste: Sie haben gesagt, Sie haben ohnedies alle relevanten Themenbereiche in Ihren Bericht aufgenommen. – Ja, schon, ich habe aber nicht kritisiert, dass die The­menbereiche Kreislaufwirtschaft, Wasserwirtschaft, Klimaschutz, Energiewende nicht in Ihrem Bericht vorkommen, und mir geht es auch nicht um die Seitenanzahl, sondern um die Qualität und den Informationsgehalt des Berichts. Ich habe kritisiert, dass Sie die Themenbereiche zwar alle angeführt haben, aber nirgends die österreichische Po­sition dazu dargestellt haben. Sie haben aber noch Gelegenheit dazu. Sagen Sie uns, wie Sie zum Beschluss des Europäischen Parlaments stehen, die Recyclingziele auf 70 Prozent anzuheben, wie Sie zum Reduktionsziel bei Lebensmittelabfällen stehen, welche Maßnahmen Sie bei Verpackungen setzen werden! Wann erlassen Sie den Na-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll171. Sitzung / Seite 151

tionalen Gewässerbewirtschaftungsplan 2016–2021? – Es ist schon 2017! – Wie wol­len Sie das finanzieren? Und wie setzen Sie sich dafür ein, dass die Klima- und Ener­giepolitik der Europäischen Union so gestaltet wird, dass sie dem Klimavertrag von Pa­ris entspricht? – Bitte. (Beifall bei den Grünen.)

15.43


Präsidentin Doris Bures: Herr Abgeordneter Steinbichler hat sich ein zweites Mal zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


15.43.36

Abgeordneter Leopold Steinbichler (STRONACH): Frau Präsident! Herr Minister! Kol­leginnen und Kollegen! Das ist ja der generelle Unterschied, und ich bin sehr dankbar für die heutige Debatte, denn heute hat sich das wirklich deutlich herausgestellt: Ich und wir helfen jedem Bauern und jeder Bäuerin. Die müssen nicht unbedingt so wie bei euch Bauernbundfunktionäre sein. Das ist, glaube ich, ein ganz wesentlicher Unter­schied. Ich an eurer Stelle würde mich schämen – wenn ihr nur wüsstet, wie viele Bau­ernbundfunktionäre um Hilfe kommen.

Präsident Auer hat heute gezeigt, dass meine Argumente stimmen, und ich bin stolz darauf. Ich brauche nicht zu wiederholen, was ich früher gesagt habe, weil ich immer noch dasselbe sage. Präsident Grillitsch, du hast mir dafür die Bühne gegeben. Beim EU-Beitritt habe ich noch Bauernbundprospekte ausgeteilt. Wir haben die Bauern mit vier Versprechungen in diese EU hineingeführt, mit den degressiven Zahlungen, mit der GAP, mit den Ausgleichszahlungen, über die wir gesagt haben, dass sie der Ausgleich dafür sind, dass wir am Tag des EU-Beitritts die Preise zum Teil um 50 Prozent senken mussten. Und heute sagst du, die Bauern sollen nicht austreten, denn dann würden sie das wieder verlieren.

Mein lieber Freund! Durch die Arbeit des Ministers und des Bauernbundes wurden die­se Ausgleichszahlungen bei der Einheitswerterhöhung sogar besteuert. Gegen die Be­schlüsse der Bundesregierung, die Arbeit zu entlasten, haben wir Viehzuschläge be­kommen, haben wir diese Ausgleichszahlung in der Besteuerung drinnen. Ihr solltet ei­gentlich wissen, was ihr tut. Manchmal habe ich das Gefühl, ihr seid euch gar nicht be­wusst, was ihr anstellt.

Kollege Berlakovich war dabei, Kollege Pirklhuber, Harald Jannach, Erwin Preiner, alle Agrarsprecher. Wir waren vor einem Jahr mit dem Agrarminister von Slowenien, Minis­ter Židan, beisammen. In Slowenien haben sie eine durchschnittliche Betriebsgröße von sieben Hektar. In Slowenien gibt es eine Jungbauernförderung, Jungübernehmerprämie von 45 000 €. Kolleginnen und Kollegen! Wer, glaubt ihr, hat sich bei der EU-Kommis­sion beschwert? – Österreich! Denkt einfach nach, was ihr tut, denn ihr seid nicht mehr im Verborgenen. Die Zeit ist vorbei, in der ihr sagen konntet: Wir sind die Einzigen, wir sind Anwalt des ländlichen Raumes! – Das habt ihr für euch immer in Anspruch ge­nommen, jetzt nehmt aber auch das Ergebnis zur Kenntnis! Ihr habt den Karren Land­wirtschaft in den Straßengraben gefahren. Jetzt liegt er am Dach und ihr sucht Schul­dige. – Peinlich, peinlich, peinlich! Mehr sage ich nicht. (Beifall beim Team Stronach und bei Abgeordneten der Grünen.)

Ich darf aber, damit wir zur Zukunft kommen, einen ganz wesentlichen Entschließungs­antrag einbringen, weil ich glaube, dass wir das Problem auf der Stelle mit dem öster­reichischen Qualitätsgütesiegel-Gesetz lösen könnten, das in diesem Hause seit 2009 vertagt wird.

Herr Minister! Du bist bei den Umweltkonferenzen, du weißt, wie viel Palmöl in unseren Lebensmitteln, im Biodiesel, in den Reinigungsmitteln, in den Backmitteln, in der Linzer Torte, im Speiseeis und überall drinnen ist. Warum goutiert man das? Warum traut man sich, das Wort Überschuss in den Mund zu nehmen? Ich komme dann bei der g.g.A.


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sofort noch einmal mit den ausländischen Lastwagen mit den Tieren. Ihr belügt unsere KonsumentInnen und unsere Bauern. Das geht nicht! Das gefährdet die Zukunft und ganz besonders die Ernährungssouveränität.

Damit man diesen Gütesiegeldschungel beendet, bringe ich wieder folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Qualitätsgütesie­gel-Gesetz“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt- und Wasserwirtschaft, wird aufgefordert, in Einvernehmen mit den in der gegenständlichen Angelegenheit relevan­ten Ressorts dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der geeignet ist, die Einführung eines rechtlich verbindlichen, einheitlichen österreichischen Qualitätssiegels für alle in Österreich erzeugten Lebensmittel zu ermöglichen.“

*****

Ich betone: für alle in Österreich erzeugten Lebensmittel. – Wir bitten um Zustimmung. (Beifall beim Team Stronach.)

15.47


Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

EntschIießungsantrag

der Abgeordneten Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Qualitätsgütesie­gel-Gesetz“ eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 8: Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft über den Bericht des Bundesministers für Land- und Forst­wirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Jahresvor-schau der Europäischen Kommission 2017 sowie dem operativen Arbeitsprogramm des Rates (III-351/1554 d.B.) in der Sitzung des Nationalrates vom 29.03.2017

Seit Jahren wird die Realisierung und rechtliche Verbindlichkeit eines einheitlichen Gü­tesiegels für die Lebensmittelkennzeichnung in Österreich diskutiert. In Österreich sind Produktion und Handel von Nahrungsmitteln durch eine Vielzahl von Vermerken, Auf­drucken, Gütesiegel, Biosiegel und anderer rechtlich nicht einheitlich geregelter Kenn­zeichnungen geprägt. Die Konsumenten sehen sich einer Kennzeichnungsinflation aus­geliefert, die statt Anleitung zum sicheren Einkauf von Lebensmitteln Verwirrung und Unsicherheit stiftet. Verarbeiter und Endverbraucher können nicht 100%ig sicher sein, woher die von ihnen bezogenen Lebensmittel tatsächlich stammen, wie und wo sie ver­arbeitet wurden und unter welchen Bedingungen die Aufzucht bzw. der Anbau erfolgt ist.

Die in Österreich kursierenden Kennzeichnungen sind untereinander nicht vergleichbar und haben damit für die Konsumenten keine Aussagekraft über tatsächliche Qualität und fairen Preis der angebotenen Produkte.

So sind neben dem AMA-Gütesiegel über 100 weitere "Gütezeichen" und Eigenmarken in Verkehr, die das AMA-Gütesiegel zu einem unverbindlichen Scheinsiegel degradie-


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ren. Aus Konsumentensicht ermöglicht aber auch das AMA-Gütesiegel keinen echten Qualitätsvergleich, da nur ein geringerer Teil der in Österreich angebotenen Lebens­mittel den AMA-Richtlinien folgt.

Dessen ist sich auch der Landwirtschaftsminister bewusst:

"In Österreich gibt es derzeit im Bereich der Lebensmittelkennzeichnung nur das AMA-Gütesiegel und das AMA-Biozeichen sowie in diesem Bereich auch die Zeichen BOS, SUS und OVUM, welche rechtlich relevant sind. Alle anderen Auslobungen auf Le­bensmitteln sind reine Wort-Bildmarken, die keine rechtlich verbindliche Güteaussage treffen. Es gibt kein Instrument, mit dem die AMA die Verwendung von anderen Wort-Bildmarken unterbinden könnte. Die Auslobung unwahrer Angaben ist allenfalls nach patentrechtlichen oder strafrechtlichen Vorschriften zu beurteilen."

Darüber hinaus kann die derzeitige Handhabung des AMA-Gütesiegels ebenso keine Sicherheit für die 100%ige österreichische Herkunft des damit versehenen Lebensmit­tels garantieren. Eine einheitliche, verbindliche Kennzeichnung für alle in Österreich an­gebotenen Lebensmittel muss daher endlich umgesetzt werden. Laut Grünem Bericht ist die Zahl der am AMA-Gütesiegel teilnehmenden Betriebe rückläufig. Nahmen 2011 noch 48 599 Betriebe die AMA-Richtlinien an, so ging 2013 die Anzahl der teilnehmen­den Betriebe um 2 299 auf 46 300 Betriebe zurück. Laut der Internetseite www.amainfo.at ist die Anzahl weiter gesunken.

„Rund 43 000 landwirtschaftliche Erzeuger nehmen an den einzelnen Programmen teil, davon rund 33 000 Milchviehhalter, 5 000 Rinderhalter, 1 800 Schweinehalter, 700 Le­gehennenhalter, 400 Masthendl- und Putenhalter, 1 500 Obst-, Gemüse- und Kartoffel­produzenten. Rund 700 Lizenznehmer zeichnen ihre Produkte mit dem AMA-Gütesie­gel aus.“

Mit der Erfassung von AMA-Gütesiegel-Betrieben kommt es in der Regel zu Mehrfach­erfassung, was bedeutet, dass die absolute Zahl der teilnehmenden Betriebe tatsäch­lich niedriger ausfällt. Insgesamt gab es 2013 in Österreich laut Statistik Austria 166 317 land- und forstwirtschaftliche Betriebe, gemessen an dieser Zahl liegt der An­teil der am AMA-Gütesiegel teilnehmenden Betriebe dann gerade einmal bei 25,9 %.

In der Vergangenheit hat es bereits mehrere Anläufe gegeben, um die Bundesregie­rung zu einer einheitlichen, rechtlich verbindlichen Kennzeichnung von Lebensmittel zu bewegen. So gab es im November 2009 einen Fünfparteienantrag für eine Reform der Gütezeichenverordnung. Damals forderten die Abgeordneten aller im Parlament vertre­tenen Parteien die Umsetzung der im Regierungsprogramm von 2010 zwischen SPÖ und ÖVP vereinbarten Reform der Gütezeichenverordnung. Im derzeit aktuellen Regie­rungsprogramm steht im Kapitel Gesundheit, dass "die Umsetzung einer klaren Her­kunftskennzeichnung der Produkte und Rohstoffe auf EU-Ebene Konsumentinnen ver­lässliche und gesicherte Informationen sowie Schutz vor Täuschung bieten" soll.

Von einer echten Herkunftskennzeichnung für Lebensmittel kann trotz aller Bemühun­gen und Anläufe leider noch immer nicht die Rede sein. Globalisierung und Industria­lisierung der Lebensmittelproduktion führen zu einer für die Konsumenten nicht mehr nachvollziehbaren "Reisetätigkeit" der Lebensmittel. Denn Lebensmittel haben zu ei­nem großen Teil bereits mehrere tausend Kilometer hinter sich, bevor sie in den öster­reichischen Supermärkten zum Verkauf angeboten werden. Bei Obst und Gemüse ist noch leicht erkennbar, dass etwa Bananen aus Kolumbien, Weintrauben aus der Tür­kei, Ananas aus Costa Rica, Clementinen aus Spanien, Kiwis aus Neuseeland, Man­gos aus Brasilien oder Papayas aus Thailand mehr von der Welt gesehen haben als diejenigen, die sie kaufen und verzehren. Bei Fleischprodukten wird es schon schwie­riger, denn die wenigsten Konsumenten wissen, dass Lamm aus Neuseeland, Rind­fleisch aus Brasilien und Argentinien, Shrimps und Geflügel aus China oder Fisch (Pan-


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gasius) aus dem Mekong-Delta nach tausenden Reisekilometern u.a. als Gefrierware in Österreichs Supermärkten landen. Selbst die Fertigbackmischungen für die vorgeb­liche Frischware aus dem Supermarktaufbackofen beinhalten zum größten Teil Roh­stoffe, die nicht aus Österreich stammen.

Und auch bei so Alltäglichem wie Kartoffeln gibt es negative Beispiele. Im Frühjahr bot eine renommierte österreichische Supermarktkette heurige Kartoffel aus Ägypten an, obwohl zu diesem Zeitpunkt mit der Sorte "Eferdinger Landl" ausreichend inländische Kartoffel höchster Qualität vorhanden waren. Solche Vorgehensweisen führen dazu, dass heimische Ware nicht konkurrenzfähig angeboten werden kann und vernichtet wird. Ausländische Ware ist trotz tausender, klimaschädlicher Transportkilometer und feh­lender Umweltstandards sowie fragwürdiger Produktionsweisen (Kinderarbeit etc.) in Österreich billiger zu haben, als die heimische Qualitätsproduktion vor Ort. Den öster­reichischen Konsumenten wird dabei tunlichst verheimlicht, wieviel Klimaschädigung und soziales Leid mit dem Angebot solcher Produkte verursacht wird. Solche Beispiele ließen sich für alle Bereiche der Lebensmittelproduktion fortsetzen.

Wir brauchen daher eine rechtlich verbindliche Regelung, die garantiert, dass auf allen angebotenen Lebensmittel, wo Österreich drauf steht, auch Österreich drinnen ist. Es muss Schluss sein mit Produkten, die sich als "österreichisch" ausgeben dürfen, ob­wohl lediglich die Schlachtung bzw. die Verpackung in Österreich erfolgt. Österreich braucht ein transparentes Qualitätsgütesiegel-Gesetz für alle in Österreich angebotenen Le­bensmittel, das Herkunft, Erzeugungsart, Verarbeitung, Transport und Lagerung aus­weist, um den Konsumenten den fairen Vergleich von Qualität und Preis zu ermögli­chen. Nur so kann den österreichischen Konsumenten Lebensmittelwahrheit garantiert werden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden Entschließungsantrag:

EntschIießungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt- und Wasserwirtschaft, wird aufgefordert, in Einvernehmen mit den in der gegenständlichen Angelegenheit relevan­ten Ressorts dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der geeignet ist, die Einführung eines rechtlich verbindlichen, einheitlichen österreichischen Qualitätssie­gels für alle in Österreich erzeugten Lebensmittel zu ermöglichen.“

*****

 


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist hiezu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort. – Das ist nicht der Fall.

Damit kommen wir nun zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft, den vorliegenden Bericht III-351 der Beilagen zur Kenntnis zu neh­men.

Wer spricht sich für die Kenntnisnahme aus? – Das ist mit Mehrheit so angenommen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Qualitätsgütesiegel-Gesetz“.

Wer sich für diesen Entschließungsantrag ausspricht, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Der Entschließungsantrag ist abgelehnt.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll171. Sitzung / Seite 155

15.48.419. Punkt

Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft über den Antrag 1434/A(E) der Abgeordneten Leopold Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Ge­schützte geografische Angaben (g.g.A)“ (1555 d.B.)

10. Punkt

Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft über den Antrag 1393/A(E) der Abgeordneten Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ände­rung der AMA-Gütesiegel-Richtlinie für Be- und Verarbeitungsprodukte hinsicht­lich der erlaubten Toleranzgrenzen für Gewürze und Früchte in österreichischen Produkten (1556 d.B.)

11. Punkt

Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft über die Bürgerinitiative (80/BI) betreffend „FAIRE LEBENSMITTEL“ (1557 d.B.)

 


Präsidentin Doris Bures: Damit gelangen wir zu den Punkten 9 bis 11 der Tagesord­nung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Klinger. – Bitte.

 


15.49.50

Abgeordneter Ing. Wolfgang Klinger (FPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Mi­nister! Hohes Haus! Zuhörerinnen und Zuseher! Wenn man in diesem Haus von ordent­licher Landwirtschaftspolitik spricht und täglich an die fünf Bauern ihre Höfe schließen müssen, dann weiß ich nicht, ob diese Aussage nicht ein bisschen verfehlt ist, und ich gehe nur ungefähr so weit, dass ich sage, man könnte das Ganze auch mit einem Zitat aus früheren Zeiten quittieren, indem man sagt: Ich habe diesen Zustand nicht akzep­tiert, ich habe mir aber nicht helfen können. Dann würde man zumindest ein bisschen ehrlicher in dieser Debatte sein. (Beifall bei der FPÖ.)

Ich möchte im Zusammenhang mit der geschützten geografischen Angabe zuerst von einem Erfolgsmodell sprechen, nämlich der österreichischen Weinwirtschaft, jener ös­terreichischen Weinwirtschaft, die nach dem Weinskandal immer besser in Fahrt ge­kommen ist und die massiv dazu beigetragen hat, dass unsere tüchtigen Weinbauern heute in ganz Europa und auch in der ganzen Welt bekannt sind und ihre Produkte zu einem wesentlich höheren Preis verkaufen können als noch vor einigen Jahrzehnten.

Warum ist das geschehen? – Es ist deswegen geschehen, weil gerade in der Weinwirt­schaft enormer Wert darauf gelegt wird, dass eine Ursprungsbezeichnung auch eine Ur­sprungsbezeichnung ist. Nehmen wir den Weinviertel DAC – jeder weiß, was das heißt; jeder kennt sich aus. Was hat das bewirkt? – Das hat bewirkt, dass die österreichi­schen Weine im Weißweinbereich die besten der Welt und auch im Rotweinsektor ab­solute Weltspitze geworden sind mit einer Namhaftigkeit, die ihresgleichen sucht. (Ruf bei der ÖVP: Und wer hat das gemacht?) Das hat wiederum zur Folge, dass auch der Tourismus entsprechend angekurbelt wurde und die kleinen Weinregionen von der Wa­chau bis in die Südsteiermark wirklich einen hervorragenden eigenen Tourismus aufge­baut haben.

Gerade wurde die Frage gestellt, wer das gemacht hat. Da muss man zunächst einmal das Österreich Wein Marketing erwähnen. Das Österreich Wein Marketing ist eine Er­folgsgeschichte, ein Team, das angetreten ist, die Qualität hier in Österreich nicht nur


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zu sichern, sondern weiter in die Höhe zu treiben, das ein Marketing betreibt, das un­seren Wein auf der ganzen Welt zu einem bekannten Kulturgut gemacht hat. Was ist dann aber dem Österreich Wein Marketing widerfahren? – Die zugesagte Unterstüt­zung von 8 Millionen €, wenn ich das richtig sehe, seitens des Landwirtschaftsministeri­ums wurde zurückgezogen. Ich weiß nicht, ob das der richtige Zugang ist. Diese 8 Mil­lionen € müssen nunmehr durch die Bauern, die Weinproduzenten ersetzt werden.

Ich bin der Meinung, dass eine geschützte Ursprungsbezeichnung auch für die gesam­te Landwirtschaft ganz wesentlich sein wird, wenn wir den Landwirten in unserer klein­strukturierten Landwirtschaft entsprechend helfen wollen. Das heißt im Klartext: Mond­seer Käse muss auch Mondseer Käse sein! (Beifall bei der FPÖ.)

Wenn wir uns die verschiedenen AMA-Produkte ansehen, haben wir ein ganz gewalti­ges Problem, nämlich dahin gehend, dass man sich nicht einmal bei den AMA-Gütesie­geln selbst wirklich auskennt. Österreichische AMA-Gütesiegel erlauben 33 Prozent, sprich ein Drittel andere Rohstoffe. Heruntergebrochen gibt es dann auch ein bayeri­sches, ein europäisches Siegel, und da muss man schon danach trachten, dass man sich bei diesen Produkten dafür einsetzt, dass auch unsere Produkte dort drinnen sein dürfen.

Zu den Entschließungsanträgen beziehungsweise zum Entschließungsantrag des Teams Stronach muss ich sagen, dass dieser Antrag schon vor sehr, sehr langer Zeit von un­serer Fraktion eingebracht wurde, und zwar auch an das Bundesministerium für Ge­sundheit gerichtet. (Beifall bei der FPÖ.)

15.54


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Hofinger. – Bitte

 


15.54.17

Abgeordneter Ing. Manfred Hofinger (ÖVP): Geschätzte Frau Präsidentin! Herr Bun­desminister! Hohes Haus! Herr Kollege Klinger, ein bisschen widersprechen muss ich dem jetzt schon, was Sie gerade gesagt haben, und zwar, dass man sich beim AMA-Gütesiegel nicht mehr auskennt. – Das AMA-Gütesiegel ist genau das Qualitätsgüte­siegel in Österreich, dem die Konsumenten vertrauen und wo dann auch wirklich das drinnen ist, was draufsteht, nämlich österreichische Produkte, Produkte von Tieren, die in Österreich geboren, aufgewachsen und geschlachtet worden sind. Das wissen die Konsumenten und sie vertrauen darauf. Es ist, glaube ich, nicht förderlich, wenn man hier immer wieder versucht, das AMA-Gütesiegel schlechtzureden.

Wir müssen uns schon bewusst sein, dass wir in Österreich generell ein sehr hohes Qualitätsniveau im Lebensmittelbereich haben. Ob das Biobauern sind, die das produ­zieren, ob das große oder kleine oder konventionelle Betriebe sind oder ob das in Hof­läden oder in Supermarktketten verkauft wird: Generell können die Konsumenten bei uns sicher sein, dass wir gute Lebensmittel haben und dass sie auch darauf vertrauen können. Das AMA-Gütesiegel bestätigt das, und die Umfragen dazu beweisen uns auch, dass es einfach so ist.

Es ist auch nicht von ungefähr so, dass diese Qualitätsschiene dazu beiträgt, dass die Konsumenten wirklich wissen wollen, was drinnen ist. Eine Umfrage sagt aus, dass 80 Prozent unserer Konsumenten genau wissen wollen, woher ein Produkt kommt. Ich glaube, da sind wir ganz gut unterwegs, und darum möchte ich auch die Bürgerinitia­tive betreffend faire Lebensmittel sehr positiv herausstreichen, denn sie bemüht sich ge­nau in diesen Bereichen. Jeder Konsument, der bei uns regional einkauft, sichert Ar­beitsplätze, schützt unsere Kulturlandschaft und unsere Landwirtschaft. Das ist etwas ganz, ganz Wesentliches, denn wir müssen unseren Konsumenten schon beibringen, noch mehr beibringen: Sobald sie zu ausländischen Produkten greifen, können wir nicht mehr feststellen, woher das kommt, und wir importieren in diesen Fällen meistens auch Tierleid oder ganz andere Pflanzenschutzbestimmungen aus unseren Nachbarländern.


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Eine Studie der JKU Linz besagt, dass, wenn unsere Konsumenten um 10 Prozent mehr regionale Produkte einkaufen würden, 10 000 neue Arbeitsplätze entstehen würden. Das ist eine Zahl, die uns unbedingt zu denken geben sollte.

Zum AMA-Gastrosiegel möchte ich noch ganz kurz Stellung nehmen, weil ich auch im Ausschuss dazu Stellung genommen habe. Ich bin sehr viel in meiner Region unter­wegs, ich bin sehr viel in Systemgastronomien, Gastronomien und bei regionalen An­bietern unterwegs. Die Gastronomien, die mit Regionalität arbeiten und Werbung ma­chen, die haben alle Erfolg. Das ist eine Win-win-Situation: für die Konsumenten, für die Landwirte und natürlich auch für die Gastronomie. Es wäre natürlich wünschenswert, wenn wir nach dem Schweizer Modell auch in diesem Bereich eine Auslobung der Her­kunft anstreben würden. Ich möchte aber schon auch zu bedenken geben, dass die wirt­schaftliche Freiheit der Gastronomie natürlich zu berücksichtigen ist. Das sehe ich so, und ich bin daher auch gegen eine gesetzliche Einführung dieser Auslobung.

Wir alle sind gefordert, den Konsumenten noch mehr Regionalität beizubringen, ihnen zu sagen, dass sie für uns ganz wichtig ist und dass sie mit dem Kauf ausländischer Lebensmittel unserer Landwirtschaft nicht unbedingt einen Gefallen tun. – Danke. (Bei­fall bei der ÖVP.)

15.58


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Pirklhuber. – Bitte.

 


15.58.25

Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber (Grüne): Werte Kolleginnen und Kol­legen! Kollege Hofinger hat jetzt zu Recht auf die Möglichkeiten hingewiesen, die das AMA-Gütesiegel bietet, aber es gibt eben auch andere Siegel auf dem Markt, und zwar ganz schön viele, Kollege Hofinger, die mit „Made in Austria“ werben, auch bei Lebens­mitteln, bei denen auch nicht österreichische Rohstoffe drinnen sind.

Weil Sie gesagt haben, dass Sie gegen eine gesetzliche Regelung sind, möchte ich hier schon auch einmal den niederösterreichischen Bauernbund zitieren und den Bauern­bund insgesamt darauf hinweisen, dass Sie selbst in Ihren Publikationen sehr wohl da­von sprechen. Ich kann auf den Link verweisen, der in meinem Antrag angegeben ist, weil ich in der Begründung ganz klar festgehalten habe: „Die Landwirtschaftskammer (LK) fordert beispielsweise eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung von Fleisch- und Ei­erprodukten in der Gastronomie.“

Kollege Hofinger! Sie sind ja auch Bauernbundmitglied, vielleicht reden Sie einmal mit den niederösterreichischen Kolleginnen und Kollegen, denn die sehen das sehr wohl als sinnvoll an. Gerade bei Eiern zum Beispiel wird in der Verarbeitungsindustrie ex­trem viel Schindluder getrieben. Da werden Industrieeier global gehandelt. Und das ex­tremste Beispiel ist, dass mit europäischen Exportförderungen in der Ukraine Ställe installiert werden, die weit unter dem europäischen Standard produzieren. Die Ställe sind in Europa nicht mehr zugelassen, wurden aber mit Exportgeldern dorthin exportiert, mit Förderungen, und dann wurde in einem Freihandelsabkommen mit der Ukraine an sie ein Importkontingent von 1 600 Tonnen Trockenei vergeben.

Meine Damen und Herren, das ist völlig inkonsistent! Das ist die Zerstörung einer eu­ropäischen Lebensmittelsicherheit. (Demonstrativer Beifall beim Team Stronach.) Das können wir mit keinem Jota für gut erklären. Herr Minister, da erwarte ich mir von Ihnen auch auf europäischer Ebene eine klare Ansage. Da muss man den Riegel entspre­chend vorschieben. Ich glaube, Sie haben sich im Rat dazu ja auch schon einmal ge­äußert. Vielleicht können Sie dazu Stellung beziehen.

Zu den Anträgen des Kollegen Jannach, was das AMA-Gütesiegel-Gesetz betrifft: Ja, völlig richtig, bei der AMA haben wir auch Konsistenzprobleme. Gentechnikfreiheit ist ein ganz zentrales Anliegen der österreichischen Konsumentinnen und Konsumenten.


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1,2 Millionen Bürgerinnen und Bürger haben das Volksbegehren mit der Forderung un­terschrieben: Keine Gentechnik auf dem Teller! Aber beim AMA-Gütesiegel ist nicht in allen Markenprogrammen Gentechniksoja eliminiert. Es gibt dort immer noch Program­me, wo Gensoja verwendet wird.

Meine Damen und Herren! Das ist ganz einfach nicht konsistent. Herr Minister, Sie sind verantwortlich: Das gehört abgestellt! Daher werden wir den Antrag des Kollegen Jan­nach selbstverständlich unterstützen.

Auch was das g.g.A.-Zeichen betrifft – auf europäischer Ebene; der Antrag des Kolle­gen Steinbichler –, ist das, muss ich sagen, eine Lücke und eine Verwirrungsstrategie. Entweder wird ein Produkt wirklich in einer Region produziert und hat einen geografi­schen Ursprung – nämlich, Rohstoffe und Verarbeitung sind in einer Hand, sind in die­ser Region, wie immer die definiert ist, und das ist für den Konsumenten nachvollzieh­bar –, oder eben nicht!

Wenn es so geht, dass man Rohstoffe in Spanien einkaufen und vielleicht in Oberös­terreich verarbeiten kann, und man dann g.g.A. sagt, weil sein Verarbeitungsbetrieb da ist, dann ist das Irreführung und Täuschung. Daher ist eine Reform notwendig. Da wä­re es auch gut, wenn wir im Ausschuss vielleicht Konsens herstellen und gemeinsam in diese Richtung einen entsprechenden Antrag zusammenbringen. – Danke schön. (Bei­fall bei den Grünen sowie des Abg. Steinbichler.)

16.02


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ing. Vogl. – Bitte.

 


16.02.06

Abgeordneter Ing. Markus Vogl (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Hohes Haus! (Der Redner positioniert einige Utensilien auf dem Redner­pult.) Wie unschwer zu erkennen ist, nehme ich Bezug auf den Antrag des Herrn Kol­legen Steinbichler, welcher die Abschaffung des g.g.A.-Gütezeichens fordert.

Unbestritten ist, dass KonsumentInnen mehr Informationen wollen, mehr Transparenz einfordern. Es ist in der Diskussion auch schon angesprochen worden, dass es bereits viele nationale Gütezeichen gibt, wo die Frage besteht: Trägt dies mehr zur Aufklärung des Konsumenten bei, oder gibt es nicht mehr Verwirrung, die dadurch entsteht?

Unbestritten ist auch, dass Österreich für die Qualität seiner Lebensmittel bekannt ist und wir uns in Europa sozusagen als Feinkostladen Österreich definieren, womit natür­lich auch der Export eine wichtige Rolle für unsere Lebensmittelindustrie spielt. Wenn wir Export haben wollen, dann ist es, glaube ich, auch wichtig, dass es Regeln und eu­ropäische Kennzeichnungen gibt. Dass diese europäischen Kennzeichnungen erfolg­reich sind, sehen wir im Bereich des europäischen EU-Bio-Logos, wo alle Bioprodukte europaweit eine einheitliche Kennzeichnung tragen.

Was ich mir da wünschen würde, ist, dass wir uns, wenn wir internationale Handelsab­kommen abschließen, auch national dafür einsetzen würden, dass diese Schutzbestim­mungen, die wir in Österreich ja erreicht haben, dann auch in diesen internationalen Han­delsabkommen vorkommen.

Jetzt ist die Frage: Was wollen wir mit diesen Gütezeichen regeln? – Ich glaube, wich­tig ist für die Menschen, sie wollen die Qualität und, was auch schon angesprochen wor­den ist, die Regionalität geregelt haben. (Der Redner stellt eine Flasche Olivenöl und ei­ne Tafel, auf der ein rundes rot-gelbes Siegel mit der Aufschrift „Geschützte Ursprungs­bezeichnung“ abgebildet ist, vor sich auf das Rednerpult.) Wenn also ein Kunde dieses Olivenöl erwirbt und dieses Kennzeichen darauf vorfindet, dann muss er darauf vertrau­en dürfen, dass für dieses kretische Olivenöl die Oliven in Kreta angebaut und gepflückt wurden und auch in Kreta verarbeitet worden sind.


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Das heißt, ich als Kunde kann mich darauf verlassen: Wenn diese Flasche dieses rote Gütezeichen trägt, diese geografische Ursprungsbezeichnung, dann ist sowohl das Pro­dukt als auch die Verarbeitung aus der Region. In Österreich gibt es zehn Produkte, die dieses rote Gütesiegel tragen dürfen.

Kritisch und strittig ist die geschützte geografische Angabe. In Österreich gibt es sechs Produkte, die diese geschützte geografische Angabe haben. Besonders umstritten ist natürlich dieses Produkt (eine entsprechende Lebensmittelpackung in die Höhe haltend): der Tiroler Speck. Was heißt geschützte geografische Angabe? – Geschützte geografi­sche Angabe heißt in diesem Fall: Die Produktion erfolgt in Tirol ... (Abg. Pirklhuber: ... ein ganz anderes Zeichen! Geschützter geografischer Ursprung!)

Das ist die geschützte geografische Angabe. (Der Redner stellt eine weitere Tafel, auf der ein rundes blau-gelbes Siegel mit der Aufschrift „Geschützte geografische Angabe“ abgebildet ist, vor sich auf das Rednerpult.) Wenn Sie dieses blaue Zeichen sehen, dann wissen Sie: Das ist in Tirol produziert, die Rohstoffe können von irgendwoher kom­men. Es ist allerdings die Qualität geregelt, welche verarbeitet werden darf. Es ist gere­gelt, wie die Verarbeitung zu erfolgen hat. All das ist geregelt. Allerdings, wie gesagt, die Rohstoffe dürfen von überall her kommen. Und wo wir hier einen Graubereich ha­ben, ist, dass die Qualitätsregeln für diese g.g.A.-Produkte sehr unterschiedlich sind.

Nehmen wir das steirische Kürbiskernöl zum Beispiel, dann ist klar, dass der Kern ge­regelt ist. Das heißt, es muss ein österreichischer Kern sein. Es ist das Anbaugebiet klar geregelt, das kann sein: Steiermark, Burgenland, Niederösterreich. Und es ist klar, in welchen Bezirken dieses Öl verarbeitet werden darf. Wenn wir jetzt aber sagen, wir schaffen das g.g.A. ab, dann ist auch das steirische Kürbiskernöl weg!

Das heißt, wir haben natürlich Themen, wie wir für die Konsumentinnen und Konsu­menten die Qualität dieses Gütesiegels besser erklären können. Ich habe es mir ein­fach gemacht, ich habe gesagt: Du kannst dir sicher sein, bei Rot stimmen Inhalt und Verpackung zusammen, bei Blau können Inhalt und Verpackung ein bisschen unter­schiedlich sein. Das ist leider so. (Zwischenrufe bei der FPÖ.) – Na, es war ein Sicker­witz, gell, Kollege! (Heiterkeit des Redners.)

Das Dritte, was es inzwischen noch gibt: Es gibt ein drittes Kennzeichen, und das ist garantiert traditionelle Spezialität. Es schaut so aus. (Der Redner hält eine Packung Heu­milch und eine Tafel, auf der die Aufschrift „Garantiert traditionelle Spezialität“ zu lesen ist, in die Höhe.) In Österreich gibt es eine, das die Heumilch. Auf dieses Produkt kön­nen wir stolz sein, und ich würde mir auch wünschen, dass wir mehr solcher Produkte im Handel sehen, dass auch die Konsumentinnen und Konsumenten verstärkt zu sol­chen Produkten greifen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP. – Rufe und Gegenrufe zwischen Abgeordneten von SPÖ und FPÖ.)

16.05


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Schellhorn. – Bitte.

 


16.06.11

Abgeordneter Josef Schellhorn (NEOS): Frau Präsident! Geschätzter Herr Minister! Kollege Vogl hat uns einen Erläuterungsbericht gegeben, vor allem den Zuschauern vor den Schirmen und auf der Galerie, wie das mit den Ursprungsbezeichnungen ist, was ich für sehr wichtig halte.

Aber Kollege Pirklhuber hat auch eines gesagt, und das ist, dass es viel zu viele Kenn­zeichnungen gibt, viel zu viele Labels, wo sich im Grunde genommen keiner mehr aus­kennt und vor allem der Kunde nicht mehr auskennt. Ich glaube, der Antrag ist gut. Bes­ser und auf alle Fälle forciert werden sollte der geografische Ursprung, also das g.U., um das geht es. Wenn ich etwas für eine gemeinsame Geschichte tun will, dann den-


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ken Sie an Chianti, dann denken Sie an den Parmaschinken, dann denken Sie an den Parmesan. Insofern ... (Bundesminister Rupprechter: Tiroler Speck!) – Nein, der Tiroler Speck ist ein bisschen anders.

Im Grunde genommen wäre es sehr schön – meine Vorredner haben es gesagt, auch der Kollege von der FPÖ –: Mit dem Wein haben wir es geschafft, warum schaffen wir es jetzt nicht mit den Lebensmitteln an und für sich? Warum schaffen wir es nicht, die­sen Antrag fortzuführen, auch den geografischen Ursprung insofern verpflichtend dazu zu führen, dass wir es wiederum, wie ich schon eingangs erwähnt habe, gemeinsam nutzen, gemeinsam für den Tourismus und für die Landwirtschaft, und gemeinsam eine Markenstrategie entwickeln, wie wir uns gegenseitig verbessern können und auch da­von leben können, damit keine Abwanderung passiert?

Ich kann damit leben, dass es nur so mitgeht. Ich kann aber nicht damit leben, wie auch im Landwirtschaftsausschuss von diversen Kollegen – da kenne ich mich beim Kolle­gen Hofinger und seiner Stellungnahme überhaupt nicht aus, wenn er das mit der Schweiz erwähnt: Es sollte so sein wie in der Schweiz, aber dann doch nicht verpflichtend.

Ich glaube, die Ursprungsbezeichnung zu kennzeichnen, wie es der Wunsch von man­chen Fraktionen ist – dass ich auf die Speisekarte schreiben kann, heute habe ich eine Kärntner Milch, und morgen bekomme ich sie vielleicht nicht, dann muss ich meine Spei­sekarte umschreiben –, das ist absoluter Nonsens. Lassen Sie den Unternehmen die Frei­heit! Wenn sie sich spezialisieren wollen und wenn sie die Regionalität hervorstreichen wollen, dann sehen sie das auch als Positionierung einer Marktchance. Dann lassen Sie sie es freiwillig machen, aber schreiben Sie es ihnen nicht vor!

Herr Minister! Sie haben in einem Zeitungsinterview selbst erwähnt, dass die Allergen­verordnung kontraproduktiv ist, ein schwaches Zeichen war und eigentlich kontrapro­duktiv für alles ist, weil es nicht mehr ernst genommen wird und zurückgenommen wer­den sollte. Warum sollten wir jetzt eine andere Kennzeichnung in Speisekarten der Gast­ronomie bringen und dennoch den Kunden verwirren? – Das ist der falsche Ansatz­punkt. (Beifall bei den NEOS.)

16.09


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Schmuckenschlager. – Bitte.

 


16.09.20

Abgeordneter Johannes Schmuckenschlager (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bundes­minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Wenn wir von der Deklaration der Produkte sprechen, müssen wir aber auch zur Basis kommen, und das ist letztendlich die Pro­duktion. Da sind wir uns einig, und das war jetzt in vielen Redebeiträgen, glaube ich, auch schon zu hören, dass wir in Österreich hohe Qualität erzeugen und diesen Weg auch weitergehen wollen.

Umso verwunderlicher war es für mich, dass ich vom SPÖ-Klubobmann Folgendes le­sen musste: „Weniger Geld für Kühe, mehr Geld für Infrastruktur“. – Das stand in einer österreichischen Tageszeitung. Es war ein Bekenntnis, das der Landwirtschaft keine Freu­de gebracht hat und eher sehr demotivierend war.

Ich glaube, da muss es sich um ein Missverständnis handeln, denn Dinge so plump gegeneinander auszuspielen, das ist einfach nicht in Ordnung. Es ist auch grundfalsch, denn mehr Geld für Kühe ist auch mehr Geld für Infrastruktur! Das ist Geld für Tier­arztkosten, für Veterinärkosten, die gerade bei kleinen Betrieben besonders hoch sind, und heute haben wir mehrfach das Bekenntnis zu kleinen Betrieben gehabt.

Mehr Geld für Kühe ist mehr Geld für Infrastruktur, wenn es um die Abholung der Milch geht, wo man auch noch in den kleinen Regionen zu den kleinen Bauern fährt. Das ist


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wesentlich, das ist wichtig. Hier sind die Kosten höher. Das muss unterstützt werden, um regionale Wirtschaft mit Molkereien durch den Rohstoff zu erhalten.

Mehr Geld für Kühe ist mehr Geld für Infrastruktur: für Stallbauten, für Investitionen. (Zwischenrufe bei der FPÖ.) Morgen werden wir ein Tierschutzgesetz beschließen, das vor allem die Landwirte auffordert, mehr dem Tierwohl entgegenzukommen. Das heißt aber auch hohe Errichtungskosten, und bei kleinen Stückzahlen sind diese besonders hoch.

Mehr Geld für Kühe heißt und ist mehr Geld für Infrastruktur vor allem im Bereich des Tourismus, wo wir uns selbst auf die Fahnen schreiben, eines der schönsten Länder der Welt und in der Europäischen Union zu haben. Das sollte auch der Präsident der Na­turfreunde wissen, dass eine intakte Umwelt durch eine intakte Landwirtschaft auf­rechterhalten wird! (Beifall bei der ÖVP.)

Aber mehr Geld für Kühe ist mehr Geld für Infrastruktur auch im Erhalt der Schlachthö­fe. Hier geht es dann um die Frage: Wie können wir regional produzieren, wenn uns das Grundprodukt letztendlich fehlt? – Da brauchen wir über den ganzen anderen Themen­bereich der Auslobung nicht mehr zu diskutieren, wenn wir den Bauern nicht die Grund­lagen schaffen, dass sie Rahmenbedingungen haben, dass sie auch produzieren kön­nen.

Wenn hier unter Infrastruktur vielleicht die Breitbandinfrastruktur gemeint ist: Na, dann hoppauf, reden Sie bitte mit Bundesminister Leichtfried! Hier liegt 1 Milliarde € brach (Zwi­schenruf des Abg. Preiner), die hauptsächlich für Bieter und weniger als Investition in den ländlichen Raum gegeben wird. (Beifall bei der ÖVP.)

16.12


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Steinbichler. – Bitte.

 


16.12.26

Abgeordneter Leopold Steinbichler (STRONACH): Frau Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Kolleginnen und Kollegen! Zuseherinnen und Zuseher auf der Galerie und vor den Fernsehgeräten! Danke – Kollege Vogl hat bereits diesen ersten Schritt mit der Ab­schaffung des g.g.A.-Zeichens relativ plausibel und nachhaltig erklärt, weil es hier wirk­lich möglich ist, mit dänischen Schweinen und ungarischem Brennholz einen Tiroler Speck zu erzeugen. Allein mit dem Schritt der Verarbeitung, mit dem Schritt der Verpa­ckung ist es möglich, dieses g.g.A.-Zeichen zu verwenden. Deshalb ist es, glaube ich, wirklich auch besonders für den Konsumenten entscheidend, dass wir diesen Pickerl­wald schlägern.

Übrigens bin ich sehr enttäuscht, was die Sache mit Kommissar Hogan anbelangt. Herr Minister, du warst bei der Aussprache dabei, die wir in diesem Haus vor über einem Jahr hatten. Er hat versprochen, zu antworten, weil er nicht gewusst hat, dass dieses g.g.A.-Zeichen kein Sicherheitszeichen ist. Bis heute keine Antwort! Wir haben eine Beschwer­de an die Europäische Kommission geschrieben mit der Bitte, dass sie uns unterstützt, nachdem bekannt wurde, dass Kommissar Hogan überhaupt sehr vorsichtig arbeitet.

Den Antrag des Kollegen Jannach werden wir natürlich unterstützen. Kolleginnen und Kollegen, wisst ihr, dass es auch AMA-taugliches Palmöl gibt? Wisst ihr, wie viel Palm­öl in den Futtermitteln drinnen ist? – Wir füttern sozusagen Regenwald, vom Milchaus­tauscher bei den Kälbern über die Ferkelstarter, über das Hundefutter, über das Kat­zenfutter, über das Fischfutter. Da wird überall sozusagen auch Regenwald gefüttert. Deshalb: Klare Unterstützung!

Zu unserem dritten Punkt: faire Lebensmittel. Da darf ich mich ganz herzlich bei Fritz Jeitler mit seiner Mannschaft, mit seiner Initiative bedanken. Ich glaube, das ist wirklich ermutigend für alle Bürgerinnen und Bürger: Man kann etwas bewegen, wenn man von


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einer Sache überzeugt ist. Über 16 000 Unterschriften gibt es bereits für diese Aktivität, für diese Initiative.

Wir bringen dazu auch einen Entschließungsantrag ein, und zwar aus der Sicht der Arbeitsplätze und des Wirtschaftsfaktors. Wenn ich das kurz begründen darf, so wie es auch in der Initiative bei Fritz Jeitler begründet ist, die der Ausgangspunkt dafür ist, dass eine klare Herkunftskennzeichnung kommen muss – sonst hilft uns alles nichts, Kolle­ge Schmuckenschlager, alle Appelle an die Konsumenten verhallen, weil diese nicht entscheiden können. Sie werden so getäuscht, die Konsumentinnen und Konsumenten haben überhaupt keine Möglichkeit.

Dann brauchen wir die Lebensmittelsicherheit. Wir haben bereits diskutiert, dass die Er­nährungssouveränität längst nicht gegeben ist. Wir wissen das, deshalb darf ich dieses Bild hierher stellen. (Der Redner stellt eine Tafel vor sich auf das Rednerpult, auf der eine mit Abdeckplanen verhüllte Lkw-Ladefläche in nächtlicher Umgebung abgebildet ist.)

Ich glaube, das sagt alles. Wenn das Rindfleisch so nach Österreich kommt, nicht in gefrorenem Zustand oder mit dem Schiff von Argentinien und Brasilien, dann kommt es lebend, und im Laufe der Nacht oder am nächsten Tag wird es mit dem AT-Zeichen zu österreichischem Fleisch. Da haben wir keine Lebensmittelsicherheit mehr, der Konsu­ment hat keine Garantie, und das ist nicht fair! Wir brauchen fairen Handel – das wurde heute schon ein paar Mal angesprochen –, deshalb muss man diese Missstände ab­stellen. (Beifall beim Team Stronach.)

Wir haben wesentlich höhere Produktionsstandards, diese wollen wir beibehalten. Auch den Anbau von GVOs wollen wir nicht. Das ist ganz wesentlich und wurde heute be­reits diskutiert – im Zusammenhang mit dem Tourismus, mit der Kulturlandschaft, mit der gepflegten Kulturlandschaft. Es geht um den Erholungswert, vor allem ganz beson­ders für unsere heimische Bevölkerung, nicht nur für die Touristen. Viele von uns schät­zen es gar nicht, was für eine Lebensqualität es ist, wenn man ständig auf dem Land le­ben darf.

Der wesentliche Punkt: der Klima- und der Umweltschutz. Wir fahren Tausende Fahr­zeuge sinnlos durch die Gegend. Es ist einfach bezeichnend, Kolleginnen und Kolle­gen, dass gestern Gottfried Kneifel deine Initiative begrüßt, Herr Minister, dass du Be­amte aufs Land bringst, dass das so sinnvoll ist. Gottfried Kneifel, der Retter des Lan­des, ist im Originaljob der Chef des Ennshafens – genau der, der den ländlichen Raum mit seinen Importen umbringt! Der Ennshafen hat im vorigen Jahr 240 000 Container verfrachtet – 240 000 Container! –, und ich weiß nicht, auf wie vielen Containern nach der Verarbeitung „Geschmack der Heimat“ oder „Genussland Oberösterreich“ draufsteht.

Das, Kolleginnen und Kollegen, ist zu unterbinden, und deshalb bringe ich folgenden An­trag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Faire Lebensmit­tel“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, alle erforderlichen Maßnahmen zu veranlas­sen, damit eine klare Herkunftskennzeichnung auf Lebensmitteln – im Sinne der Bür­gerinitiative 80/BI – umgesetzt wird.“

*****

Wir bitten um Zustimmung. (Beifall beim Team Stronach.)

16.17



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll171. Sitzung / Seite 163

Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Faire Lebensmit­tel“,

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 11: Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft über die Bürgerinitiative (80/BI) betreffend "FAIRE LEBENSMITTEL" (1557 d.B.) in der Sitzung des Nationalrates vom 29.03.2017.

Am 7. Juli 2015 ist eine Bürgerinitiative zu fairen Lebensmitteln im Parlament einge­langt. Zu diesem Zeitpunkt (21. März 2017) haben bereits 19.726 Personen diese Bür­gerinitiative unterzeichnet.

Die Bürgerinitiative 80/BI „FAIRE LEBENSMITTEL“ wurde bereits im Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen sowie im Landwirtschaftsausschuss behandelt. Viele Unterstützer finden sich in jeder Parlamentsfraktion, so haben sich auf der Internetseite http://www.fairelebensmittel.at/petition auch die Bundesminister Andrä Rupprechter und Alois Stöger zu dieser Initiative bekannt.

So verlangen die Initiatoren der Bürgerinitiative:

„Der Nationalrat wird ersucht, die Bundesregierung aufzufordern, Initiativen für klare Her­kunftskennzeichnung auf Lebensmitteln zu setzen.“

Begründet wird diese Forderung folgendermaßen:

„Arbeitsplätze und Wirtschaftsfaktor

Eine Studie der Johannes Kepler Universität Linz spricht von 10.000 zusätzlichen Ar­beitsplätzen, wenn wir nur 10 Prozent mehr regionale Produkte einkaufen würden. Durch diese 10 Prozent würde das Bruttoinlandsprodukt BIP um über eine Milliarde Eu­ro wachsen.

Lebensmittelsicherheit

Für uns zur Selbstverständlichkeit geworden, sind gesunde, hygienische Lebensmittel in vielen Teilen der Welt Luxus. Wer hierzulande im Geschäft oder im Restaurant et­was zu essen und zu trinken kauft, muss nicht befürchten davon krank zu werden. Salmonellen, Coli-Bakterien und Co haben die Produzenten im Griff. Nicht umsonst hat Holger Brackemann, Stellvertreter des Vorstands der Stiftung Warentest, in einem ZEIT-Interview die Lebensmittelsicherheit neben der Elektronik als den Bereich beizeichnet, in dem es in den letzten Jahrzehnten enorme Fortschritte gab.

Hohe Produktionsstandards

Österreich hat einen sehr hohen gesetzlichen Produktstandard bei Lebensmitteln. So­mit haben auch konventionelle heimische Lebensmittel gegenüber anderen einen Qua­litätsvorsprung. Das betrifft nicht nur die Lebensmittelsicherheit, also wie sauber und gesund das Lebensmittel ist. Auch punkto Tierschutz, Tierarzneimittel, Pflanzenschutz­mittel und soziale Standards liegen österreichische Produkte im weltweiten Spitzenfeld. Österreich muss aber den Import von Lebensmitteln schlechterer Qualität zulassen, so­lange sie den EU-Kriterien genügen. Die Unterschiede kommen daher, dass die EU Richtlinien vorgibt, die den Mindeststandard festlegen. Die Mitgliedstaaten müssen die Richtlinie mit ihren Gesetzen erfüllen, dürfen ab er auch strenger sein, als es die EU verlangt.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll171. Sitzung / Seite 164

Kein Fleisch-Doping (Einsatz von wachstumsfördernden Hormonen in der Tiermast)

Was in Österreich und der EU verboten ist, gehört international zum Standard der Fleisch­produktion. Rinder, Schweine und Geflügel werden mit Hilfe von Hormonen schneller schlachtreif.

Kein Anbau von GVOs (gentechnisch veränderten Organismen)

Nach wie vor ist es in Österreich nicht erlaubt gentechnisch veränderte Pflanzen anzu­bauen. Europa ist diesbezüglich die letzte Bastion der Welt, die sich noch zu wehren versucht, auch wenn die Mauern schon brüchig sind.

Landschaftspflege

Österreich ist von Natur aus mit einer abwechslungsreichen und interessanten Land­schaft ausgestattet. Die Menschen, die hier leben, haben aber diese Landschaft in den letzten Jahrtausenden mitgestaltet. Ohne sie gäbe es keine Wiesen, keine Felder, kei­ne Almen, keine blühenden Obstgärten. Es gäbe nur Wald und Sümpfe. Durch den in­ternationalen Wettbewerb rentiert sich Landwirtschaft in vielen hügeligen oder gebirgi­gen Gebieten nicht mehr und wird aufgegeben. Die Natur kehrt zurück zu ihren Wur­zeln und macht aus den Wiesen, Feldern und Almen wieder Wald - in Österreich wächst der Wald jährlich um 4.000 Hektar (40.000.000 Quadratmeter).

Klima- und Umweltschutz

Es ist ja einleuchtend: Was in der Region produziert wird, muss nicht weit transportiert werden, was den Schadstoffausstoß vermindert. Die heimische Landwirtschaft setzt aber auch ihre Ressourcen sehr gezielt ein. Der hohe Ausbildungsgrad der Bauern, Gesetze und das österreichische Umweltprogramm führten dazu, dass beinahe nur so viel Dün­ger und Pflanzenschutzmittel eingesetzt wird, wie notwendig. Es gibt beispielsweise einen "Pflanzenschutzwarndienst", der Bauern via E-Mail informiert, welche Schädlinge und Krankheiten im Anmarsch sind. ÄhnIich einer Grippewelle wird die Spritze erst im Falle des Falles notwendig.“

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, alle erforderlichen Maßnahmen zu veranlas­sen, damit eine klare Herkunftskennzeichnung auf Lebensmitteln – im Sinne der Bür­gerinitiative 80/BI – umgesetzt wird.“

*****

 


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Ecker. – Bitte.

 


16.17.54

Abgeordnete Cornelia Ecker (SPÖ): Geschätzte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte kurz auf einen Vorredner, Herrn Schmuckenschlager, antworten. Wir Sozialdemokraten stehen für mehr Mittel für den ländlichen Raum. Ich glaube, das wäre die korrekte Botschaft gewesen. (Beifall bei der SPÖ.)

Ein paar Worte zur Bürgerinitiative „Faire Lebensmittel“: Kurz gesagt, ich unterstütze die­se Forderung voll und ganz, aus wirtschaftlicher Sicht für den Erhalt der Arbeitsplätze, aus Sicht des Umweltschutzes und aus Sicht der Bäuerinnen und Bauern.

Wer so wie ich mit Lebensmitteln, mit biologischen Lebensmitteln beruflich zu tun hat, hat zu diesem Thema einen ganz besonderen Bezug. Da kommt man mit Erzeugern


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll171. Sitzung / Seite 165

ins Gespräch, und man gewinnt eine Ahnung davon, wie viel Heimat hinter dieser Ar­beit steckt, denn die Landwirtschaft ist ein Anker für die Arbeitsplätze vor Ort.

Landwirtschaft bedeutet für mich: harte Arbeit gepaart mit hoher Verantwortung. Ich kenne viele, viele Betriebe gerade in meiner Region, die verantwortungsvoll mit ihren Feldern und vor allem mit ihren Produkten umgehen, die sie produzieren. Ich bin als Salzburgerin ganz, ganz stolz darauf – und das sage ich von dieser Stelle aus sehr oft –, dass wir in Salzburg die höchste Dichte an Biobauern und Biobäuerinnen haben, die faire Lebensmittel zu fairen Preisen produzieren. Darauf bin ich sehr, sehr stolz. (Beifall bei der SPÖ.)

Wobei: Mir läge viel daran, dass sich diese fairen Lebensmittel nicht nur die Besserver­diener und Besserverdienerinnen leisten können, sondern alle Bevölkerungsschichten. Überhaupt müssen wir weg von dem Fabrikdenken, hin zur Unterstützung der kleine­ren Höfe, und zwar gerade derer, die Direktvermarkter sind. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Pirklhuber.)

Kleine Betriebe sind kein Sinnbild für Sozialromantik, sondern sie halten sich an die Grenzen – jene Grenzen, die oftmals die Natur vorgibt. Der jährliche Grüne Bericht des Landwirtschaftsministeriums zeigt auf, wie es um diese kleinen Höfe bestellt ist – und es schaut nicht sehr gut aus. Das macht mich, ehrlich gesagt, sehr betroffen.

Im Sinne dieser Bürgerinitiative möchte ich den Ball an das Landwirtschaftsministerium weiterspielen. Auch ich würde mir wünschen, dass ein langfristiger Plan erstellt wird, um die Landwirtschaft in Österreich auf neue Beine zu stellen – und ja, Herr Schellhorn, da gehört für mich der Tourismus dazu und auch, dass Landwirtschaft einfach neu gedacht wird, dass die Bäuerin und der Bauer das Maß aller Dinge sind und nicht die Hektar. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Pirklhuber.)

16.20


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster hat sich Herr Bundesminister Dipl.-Ing. Rupp­rechter zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Minister.

 


16.20.45

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Andrä Rupprechter: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Zunächst möch­te ich mich herzlich bei zwei Abgeordneten von den Sozialdemokraten bedanken: ers­tens bei Frau Abgeordneter Ecker für diese Klarstellung; ich bitte, das auch Herrn Klub­obmann Schieder zu sagen. (Rufe bei der SPÖ: Er ist hier! Abg. Königsberger-Lud­wig: Dem Herrn Schmuckenschlager müssen Sie das sagen!) Ich glaube, das war eine wichtige Klarstellung, denn wenn wir von den öffentlichen EU-Mitteln – Gemeinsame Agrarpolitik – und den nationalen Mitteln sprechen, die wir für die Landwirtschaft auf­wenden, reden wir von weniger als 0,3 Prozent des aggregierten Bruttoinlandsprodukts der EU-Mitgliedstaaten, von 0,3 Prozent für mindestens 2 Prozent – sogar etwas mehr – der Bevölkerung. Wenn Sie den ländlichen Raum insgesamt anschauen, dann geht es um mehr als 50 Prozent der Bevölkerung in den Mitgliedstaaten der EU.

Auf dem Rücken der Bäuerinnen und Bauern eine billige Polemik über Budgetaufwand abzuführen, stellt einfach eine Missachtung der Leistungen der Bäuerinnen und Bau­ern, der Leistungen, die im ländlichen Raum für unser lebenswertes Österreich erbracht werden, dar. (Beifall bei der ÖVP.)

Ich möchte mich aber auch bei Herrn Abgeordnetem Vogl herzlich für die eindrucksvol­le Darlegung bedanken – dem ist nichts hinzuzufügen –, auch für die einprägsame Dar­stellung der Unterschiede zwischen Rot und Blau. Das war eindrucksvoll und, wie ich glaube, völlig richtig und ist daher zu unterstreichen. (Zwischenruf des Abg. Pirklhuber.)


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Sie haben ja auch die blau-gelbe Kennzeichnung erwähnt. Diese ist tatsächlich eine sehr wertvolle. Wir haben in Österreich eine „garantiert traditionelle Spezialität“, die Heu­milch, und diese ist ein wirkliches Erfolgsprodukt. Ich bin aber auch davon überzeugt, dass die niederösterreichischen Abgeordneten unserer Fraktion dieses Herausstreichen von Blau-Gelb durchaus auch gefreut hat, weil das auch richtig ist.

Geschätzte Abgeordnete, zu den beiden Ausschussberichten über die Anträge des Herrn Abgeordneten Steinbichler und des Herrn Abgeordneten Jannach, die wir ja im Aus­schuss sehr ausführlich diskutiert haben: Worum geht es da? Es geht darum, das AMA-Gütesiegel schlechtzureden. Das ist die Intention dieser beiden Anträge und auch der Debatten in den Ausschüssen zu diesem Gütesiegel. (Abg. Pirklhuber: Das stimmt über­haupt nicht! Abg. Hauser: Das stimmt nicht!) Das AMA-Gütesiegel – das wissen wir aus einer Vielzahl von KonsumentInnenbefragungen – ist das beste Qualitätsgütesiegel (Abg. Steinbichler: Das teuerste!), das wir in Österreich für den Bereich der Lebens­mittel und der Landwirtschaft haben.

Herr Abgeordneter Steinbichler, du weißt selber, dass das aus Produzentenbeiträgen fi­nanziert wird. Das sind keine öffentlichen Mittel, die da verwendet werden, sondern das wird von den Bäuerinnen und Bauern aufgebracht. (Weitere Zwischenrufe des Abg. Stein­bichler.) Das muss man hier auch einmal klarstellen. Das AMA-Gütesiegel ist das bes­te Qualitätsgütesiegel, das wir haben, und das lassen wir uns auch nicht schlechtreden! (Beifall bei der ÖVP. Abg. Steinbichler: ... Gesprächsbasis!) – Bitte? Abg. Steinbich­ler: ... Gesprächsbasis!) Ja, danke.

Das AMA-Gütesiegel ist das verlässlichste. Das wissen die Konsumentinnen und Kon­sumenten, und deswegen werden wir es auch noch weiter ausbauen und unterstützen.

Die betreffenden Vorschläge, die Sie eingebracht haben, laufen letztlich alle darauf hi­naus, dieses anerkannte Siegel schlechtzureden, durch das über 20 Jahre erfolgreich eine Differenzierung, vor allem auch Richtung Bio, Richtung Gentechnikfreiheit, gelun­gen ist, durch das es gelungen ist, dass unsere Bäuerinnen und Bauern tatsächlich ei­nen Mehrwert auf dem Markt erwirtschaften. Genau das ist der richtige Weg, und in die­se Richtung gehen auch die Bemühungen der österreichischen Bundesregierung, die im Rahmen des Arbeitsübereinkommens jetzt auch festgeschrieben sind, gerade bei der öffentlichen Beschaffung durch eine Novelle zum Bundesbeschaffungsgesetz für alle Lebensmittel das Bestbieterprinzip im Gegensatz zum Billigstbieterprinzip zur An­wendung zu bringen. Ich bin sehr froh darüber, dass uns das gemeinsam gelungen ist.

Die diesbezügliche Novelle des Bundeskanzleramtes ist bereits in Begutachtung, und ich denke, das ist der richtige Weg, gerade in der öffentlichen Beschaffung. Für dieses Prinzip war die Weinwirtschaft – und da möchte ich mich bei Herrn Abgeordnetem Klin­ger herzlich bedanken; das war richtig, was er gesagt hat – wirklich Vorreiter, das war ein wirkliches Leuchtturmprojekt, das gezeigt hat, wie man durch Produktdifferenzie­rung und das Prinzip: Herkunft ist Zukunft!, eine wirkliche Bindung zur regionalen Her­kunft sichern kann.

Deswegen ist es so wichtig, alle Initiativen der Öffentlichkeit zur Ausweisung der Her­kunft entsprechend zu unterstützen. In diesem Zusammenhang möchte ich im Beson­deren auch auf unser gemeinsames Projekt mit Bundesminister Doskozil hinweisen: Un­ser Heer isst regional. Wir haben es uns in einer gemeinsamen Initiative trotz der ohne­hin schon in sehr hohem Maße erfolgenden Ausweisung von regionalen Spezialitäten – wir sind bei 72 Prozent in der öffentlichen Beschaffung für das Bundesheer – zum Ziel gesetzt, die 90-Prozent-Marke zu überschreiten. Das ist ein gemeinsames Projekt von Bundesminister Doskozil und mir, es wurde vor Kurzem vorgestellt, und ich bin über­zeugt davon, dass wir das in diesem Jahr noch auf Schiene bringen werden. Weitere diesbezügliche Initiativen werden noch folgen.


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Lassen Sie mich abschließend auch noch zum dritten Punkt Stellung nehmen, den wir jetzt behandeln, nämlich zur Bürgerinitiative „Faire Lebensmittel“. Ich kann diese Initia­tive – ich habe das auch im Ausschuss ganz deutlich gesagt – nur voll und ganz unter­stützen. Diese grundsätzliche Zielsetzung – das ist ja auch im Ausschuss mehrheitlich so zum Ausdruck gebracht worden – ist positiv und wird auch von uns in allen Berei­chen voll umgesetzt. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der ÖVP.)

16.27


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Hauser. – Bitte.

 


16.27.15

Abgeordneter Mag. Gerald Hauser (FPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Mi­nister! Hohes Haus! Sie haben ja unbeschränkt Redezeit. Ich habe nur 3 Minuten, des­halb muss ich meine Ausführungen sehr komprimieren.

Danke für das Kompliment: Das Weingesetz hat unser Minister Harald Ofner rechtzei­tig gemacht – ein freiheitlicher Spitzenpolitiker, super! (Beifall bei der FPÖ.)

Alle drei Punkte, über die wir jetzt diskutieren – geschützte geografische Angabe, AMA-Gütesiegel sowie faire Preise für faire Lebensmittel –, haben eines gemeinsam: Alle wol­len haben, dass die Produkte fair und klar dargestellt werden. Sie brauchen Produktwahr­heit und die Chance, die sich dann ergibt, diese Produkte umso besser vermarkten zu können. Da müsste der Tourismus die Trägerrakete schlechthin sein. Wir haben es schon mehrfach angesprochen: Der Tourismus ist eine Chance!

Sehr geehrter Herr Minister, wenn Sie sagen, dass wir heute und hier das AMA-Güte­siegel schlechtreden wollen, dann muss ich Ihnen sagen: Das stimmt ja überhaupt nicht! Das ist eine zu kurz gegriffene Polemik. Wir wollen das AMA-Gütesiegel verbessern, kei­nesfalls schlechtreden.

Wenn Konsumenten diese heutige Debatte im Fernsehen verfolgen, werden sie sich, glaube ich, nicht auskennen. Es gibt im Lebensmittelbereich und so weiter ungefähr 250 Marken. Allein wenn man heute die Tafeln hier gesehen hat – einmal blaues Sie­gel, einmal rotes Siegel, einmal die Kennzeichnung: geschützte geografische Angabe, einmal die Kennzeichnung: geschützter geografischer Ursprung, einmal AMA-Gütesie­gel und so weiter und so fort –: Niemand kennt sich mehr aus! Man müsste ja regel­mäßig ein Seminar für Konsumenten abhalten und sagen: So und so kauft ihr richtig ein!

Wieso schalten wir nicht den Hausverstand ein? Wir brauchen wenige Marken, aber die, die wir haben, müssen klar sein, ganz nach dem Motto: Dort, wo Österreich drauf­steht, muss Österreich drinnen sein. (Beifall bei FPÖ und Team Stronach. – Zwischen­bemerkung von Bundesminister Rupprechter.) Das begreift der Konsument, und dann brauche ich ihn nicht zu schulen. Bei unserer Bildungspolitik ist Schulung sowieso ein Problem und ein wichtiges Thema: Laut heutiger Berichterstattung können 50 Prozent der Absolventen von Volksschulen nicht einmal ausreichend Deutsch. Wir müssen uns also leider mehr auf den Hausverstand verlassen.

Ich wollte nur feststellen – Resümee unsererseits –: Erstens einmal bedanken wir uns bei den Menschen im ländlichen Raum, vor allem bei unseren Bauern, die trotz massi­ver Einkommensverluste hervorragende Lebensmittel produzieren, qualitativ hochwerti­ge Lebensmittel, die in der Zusammenarbeit Landwirtschaft–Tourismus–Gastronomie noch viel besser vermarktet werden müssen. Wir müssen endlich die unübersichtliche Markenvielfalt stoppen. Wir brauchen klare Produktbezeichnungen.

Herr Minister, obwohl es einen Bauernbund gibt, wurden viele Gesetze beschlossen, die sich gegen den Bauernstand richten, die wir als Freiheitliche Partei abgelehnt haben. Ich verweise darauf, dass wir gegen die Abschaffung der Milchquote waren; jetzt haben wir auf dem Milchmarkt miserabelste Preise. Wir waren und sind nach wie vor gegen die


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Russlandsanktionen; diese haben massive Einbrüche bei den Fleischexporten nach sich gezogen. (Abg. Eßl: ... Putin!) Wir waren gegen die Anhebung der Sozialversiche­rungsbeiträge für unsere Bauern per 1. Jänner 2017. (Abg. Sieber: ... Pauschalierung!) Und vor allem sind wir für eine gerechte Verteilung der Agrarfördermittel in Richtung Klein- und Mittelbetriebe und nicht für Großkonzerne wie zum Beispiel die Stiftung Fürst Liech­tenstein, die 1 Million € und mehr an jährlichen Fördermitteln bekommt. (Beifall bei der FPÖ.)

16.31


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Sieber. – Bitte.

 


16.31.15

Abgeordneter Norbert Sieber (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Minister! Ho­hes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Antrag 1393/A(E) wird eine Än­derung der AMA-Gütesiegel-Richtlinie für Be- und Verarbeitungsprodukte hinsichtlich der erlaubten Toleranzgrenzen in österreichischen Produkten gefordert.

Dazu möchte ich klar festhalten, auch wenn von Ihnen hier etwas anderes suggeriert werden sollte, dass sich das AMA-Marketing stets für eine transparente und nachvoll­ziehbare Herkunftsdeklaration eingesetzt hat. Nicht umsonst sind das Vertrauen der Kon­sumentinnen und Konsumenten in das AMA-Gütesiegel und auch dessen Bekannt­heitsgrad unerreicht groß.

Bei den AMA-Gütesiegeln unterscheiden wir zum einen das AMA-Biosiegel, bei dem auch eine transparente und nachvollziehbare Herkunftsbezeichnung in der Zutatenliste im Sinne der Konsumentinnen und Konsumenten vollständig umgesetzt ist. Bei soge­nannten Monoprodukten wie Fleisch, Milch, Obst oder auch Gemüse, die das AMA-Gü­tesiegel tragen, können Sie sich zu 100 Prozent darauf verlassen, dass Sie ausschließ­lich österreichische Qualität kaufen. Bei Verarbeitungsprodukten wie zum Beispiel Wurst oder auch Fruchtjoghurt, die geschmacksgebende Zutaten enthalten, die nicht in ent­sprechender Qualität und Menge in Österreich verfügbar sind, können diese bis zu ei­nem Anteil von 33 Prozent ohne Herkunftsnachweise zugesetzt werden.

Als Beispiel nenne ich hier die Zugabe von Ananas bei Fruchtjoghurt. Jeder hier wird verstehen, dass dieser Zusatz nicht österreichischer Herkunft sein kann. Eine Vorgabe von 100 Prozent beziehungsweise 90 Prozent Rohstoffherkunft aus Österreich, so wie es in Ihrem Antrag gefordert ist, würde sehr viele Produkte aus dem AMA-Gütesiegel-Programm ausschließen. Österreichische Produkte könnten dadurch wesentlich leich­ter durch ausländische Produkte verdrängt werden. Dennoch wird in den Gremien der AMA-Marketing intensiv über Lösungsvorschläge für eine noch transparentere Deklara­tion und Herkunftsregelung nachgedacht.

Da aber auf europäischer Ebene derzeit intensiv über eine rechtliche Regelung zur Her­kunftsdeklaration diskutiert wird, wartet man die Ergebnisse dieser Gespräche ab, um den Betrieben unnötige Kosten für Verpackungsumstellungen zu ersparen. Das AMA-Gütesiegel genießt zu Recht höchstes Vertrauen bei Konsumentinnen und Konsumen­ten. Unser Bemühen ist es, die Nachvollziehbarkeit und Verlässlichkeit diese Gütesie­gels noch weiter zu entwickeln. (Beifall bei der ÖVP.)

16.33


Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mühlberghuber. – Bitte.

 


16.33.52

Abgeordnete Edith Mühlberghuber (FPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bun­desminister! Hohes Haus! Ich beziehe mich auf den Tagesordnungspunkt 11, Bürger­initiative betreffend „FAIRE LEBENSMITTEL“. So heißt nicht nur ein Verein, sondern eben auch die Bürgerinitiative, die im Parlament eingebracht wurde und die wir im Land­wirtschaftsausschuss debattiert haben.


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Laut aktuellem Stand haben diese Initiative bereits 20 000 Bürger unterstützt. Gefordert wird eine klare Herkunftsbezeichnung für Lebensmittel, und dafür gibt es auch handfeste Argumente. (Abg. Pirklhuber: Richtig! Gute Argumente!) So spricht eine Studie der Kep­ler Universität Linz von 10 000 zusätzlichen Arbeitsplätzen, wenn nur 10 Prozent mehr re­gionale Produkte eingekauft würden. Das BIP würde dabei um über 1 Milliarde € wach­sen. Der höhere Konsum regionaler Produkte zieht aber auch noch viele weitere Vor­teile nach sich. Österreich hat im Gegensatz zu vielen anderen Staaten einen sehr ho­hen gesetzlichen Produktstandard bei Lebensmitteln. Dieser betrifft sowohl die Sicher­heit als auch die Sauberkeit und die Gesundheit der Produkte.

Es gibt zwar viele Gütesiegel – das ist vorhin schon besprochen worden –, aber der Wildwuchs ist undurchschaubar. 86 Prozent der Konsumenten wollen jedoch wissen, was sie auf dem Teller haben, und treffen in diesem Sinne auch ihre Kaufentscheidung. Im Speziellen fordert die Bürgerinitiative verpflichtende Herkunftsbezeichnungen auf Spei­sekarten und Verarbeitungsprodukten. Es soll die Herkunft der Hauptzutaten eines Ge­richts auf den Speisekarten der Restaurants und Kantinen gekennzeichnet werden. Wei­ters soll der Ursprung der wichtigsten Zutaten eines verbreiteten Produkts verpflichtend auf der Verpackung angegeben werden.

Ein prominenter Haubenkoch meinte einmal: „Es ist gut, wenn das Geld in der Region bleibt und nicht über die Autobahn abhaut.“ – Mit dieser Aussage gebe ich dem Hau­benkoch recht. Es muss unser Ziel sein, die heimischen Bauern und Landwirte so zu un­terstützen, dass die Qualität unserer regionalen Produkte mehr in den Vordergrund rückt, denn die Wirtschaft, die Umwelt und die Konsumenten – alle profitieren davon. – Dan­ke. (Beifall bei der FPÖ.)

16.36


Präsidentin Doris Bures: Herr Abgeordneter Jannach, Sie sind der nächste Redner. – Bitte.

 


16.36.50

Abgeordneter Harald Jannach (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Ganz kurz – es ist ja schon viel über diese Kennzeichnung gesprochen worden – noch ein­mal zur Klarstellung – das ist einfach ein plakatives Beispiel, deswegen muss man das immer wieder bringen –: Es geht um das plakative Beispiel Handl Tyrol. Die Firma ist ausgezeichnet, schafft viele Arbeitsplätze – das ist von uns allen unbestritten. Das, was wir kritisieren, ist, dass da gesetzlich gedeckte Konsumententäuschung erfolgt, und zwar wegen der geschützten geografischen Angabe. Herr Abgeordneter Vogl hat das schon erläutert. „Geschützte geografische Angabe“ suggeriert dem Konsumenten, das Pro­dukt kommt aus Tirol. (Bundesminister Rupprechter: Das Produkt kommt ja auch aus Tirol!) Das ist ganz normal. (Der Redner hält die Abbildung einer Packung Tiroler Speck der Firma Handl in die Höhe.) Jeder, dem Sie das zeigen, wird sagen: Das ist Tiroler Speck, ganz klar Tiroler Speck. (Neuerliche Zwischenbemerkung von Bundesminister Rupp­rechter.Sie können sich dann gerne zu Wort melden, Herr Minister. (Zwischenruf des Abg. Höfinger.)

Jeder wird sagen: Tiroler Speck, der kommt dort her! Er kommt aber nicht dort her! Jeder von uns weiß, dass das Grundprodukt des Specks nicht aus Tirol kommt, weil Ti­rol keine relevante Speckproduktion hat. Trotzdem steht hier „geschützte geografische Angabe“ drauf. Der Konsument wird getäuscht.

Das zweite Täuschungsproblem: Da ist auch das AMA-Gütesiegel drauf. Das AMA-Gütesiegel – das ist schon vorhin erwähnt worden –: Das Schweinefleisch kommt aus Österreich. Was steht auf der Rückseite der Packung Tiroler Karreespeck? Auf der Rückseite steht: Schweinefleisch – nicht, dass es aus Österreich ist. Auf der Home­page von Handl Tyrol steht, sie holen Schweinefleisch aus Deutschland und auch aus Dä-


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nemark. Sie finden auf keinem einzigen Produkt von Handl Tyrol die Kennzeichnung, dass dieses Fleisch aus Dänemark oder aus Deutschland kommt.

Da haben wir das grundsätzliche Problem, und ich möchte das für die Konsumenten einmal klarstellen: Wir haben im Jahr 2013 fast 190 Millionen Kilogramm Schweine­fleisch nach Österreich importiert, und zwar aus aller Herren Länder – großteils aus Deutschland, aber wir importieren Schweinefleisch aus Zypern, Argentinien, Australien, Brasilien, Chile, der Dominikanischen Republik, Israel, Neuseeland, den Seychellen, Süd­afrika, den USA, Bangladesch, Korea, Mauritius, Japan, Uruguay, Ecuador, Kanada, Chi­na und sogar aus dem Libanon.

Wenn jetzt ein Konsument in einen Supermarkt geht und ganz einfach einkauft, wird er unter diesen 188 Millionen Kilogramm, die Österreich importiert, kein einziges Produkt finden, auf dem dieses Schweinefleisch korrekt deklariert und gekennzeichnet ist. Das ist die Konsumententäuschung, die in Österreich gesetzlich gedeckt erfolgt.

Und jetzt abschließend noch zum AMA-Gütesiegel  auch das muss man erwähnen –: Der Konsument glaubt: österreichisches Produkt. (Der Redner hält eine Abbildung des AMA-Gütesiegels in die Höhe.) Was heißt das? Erstens: nicht gentechnikfrei. Das AMA-Gütesiegel heißt nicht gentechnikfrei. Es ist erlaubt, dass in den Produkten, die mit dem AMA-Gütesiegel gekennzeichnet sind, Gentechnikprodukte, in erster Linie Soja, ganz normal verarbeitet werden. Das heißt also nicht gentechnikfrei.

Wir wollen auch diese Drittelregelung hinsichtlich des verarbeiteten Fleisches nicht – da­rauf bezieht sich unser Antrag. Bei Wurstwaren kann unter dem Deckmantel des AMA-Gütesiegels ein Drittel aus nicht österreichischer Herkunft verarbeitet werden, wenn die Zutat in Österreich nicht verfügbar ist. (Abg Strasser: Das stimmt überhaupt nicht! Das ist eine Fehlinformation! Abg. Höfinger: Das war eine Frage! Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Wenn es nicht stimmt, warum ändern Sie dann die Richtlinien nicht?

Die Konsumenten sollen es wissen – ich rede jetzt nicht für euch, ihr wollt ja nichts wahr­haben, sondern ich rede für diejenigen, die unsere Sendung im Fernsehen verfolgen –: Das (das AMA-Gütesiegel in die Höhe haltend) heißt nicht rein österreichisch, das heißt nicht gentechnikfrei. Das Produkt muss nicht gentechnikfrei sein, denn es kann bis zu einem Drittel ausländischer Herkunft sein.

Das wollen wir geändert haben. Ihr aber wollt das nicht, ihr wollt die Konsumenten wei­terhin gesetzlich gedeckt täuschen! (Beifall bei FPÖ und Team Stronach. – Abg. Wö­ginger: Da hast jetzt was davon, wenn die Leute nichts mehr kaufen!)

16.40


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Doppler. – Bitte.

 


16.40.39

Abgeordneter Rupert Doppler (ohne Klubzugehörigkeit): Frau Präsidentin! Herr Mi­nister! Herr Präsident Kopf, Sie sind ja schon in Startposition! Meine sehr geehrten Da­men und Herren! Wir verhandeln Top 11, die Bürgerinitiative betreffend „FAIRE LE­BENSMITTEL“. Was wird da gefordert? – Die klare Herkunftskennzeichnung auf den Le­bensmitteln! Das ist ein durchaus richtiger Ansatz, und ich glaube, dass hier auch nie­mand dagegen sein kann.

10 Prozent mehr regionale Produkte kaufen – das hat, glaube ich, Frau Kollegin Mühl­berghuber angesprochen –, das sichert mehr als 10 000 Arbeitsplätze, und ich glaube, das wäre für den ländlichen Raum ganz wichtig.

Lebensmittelsicherheit ist für uns eine Selbstverständlichkeit geworden. Das ist aber nicht überall so.


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Österreich hat einen sehr hohen gesetzlichen Produktionsstandard bei Lebensmitteln, und das ist gut so. Österreich muss aber auch den Import von Lebensmitteln schlechter Qualität zulassen, so lange diese den EU-Kriterien genügen, und das ist eine schlechte Entwicklung!

Was in Österreich und in der EU verboten ist, gehört international zum Standard in der Fleischproduktion. Rinder, Schweine, Geflügel werden mithilfe von Hormonen schneller schlachtreif gemacht. Auch das ist eine Entwicklung, die ich ganz entschieden ablehne.

Deshalb, meine sehr geehrten Damen und Herren – und das ist auch schon mehrmals angesprochen worden –, ist es so wichtig, dass wir die heimische Landwirtschaft un­terstützen, dass wir stolz sind auf unsere Bäuerinnen und Bauern, die mit viel Fleiß Tag für Tag für unser Land, für unsere Ernährungssicherheit arbeiten. Ich glaube, dafür müs­sen wir ihnen danken und sollten sie nicht kritisieren. Ich sage ein großes Dankeschön an die heimische Landwirtschaft! (Beifall bei Abgeordneten von ÖVP und Team Stro­nach.)

Der ländliche Raum, Herr Minister, Herr Kollege Auer, weil ich Sie gerade sehe, wurde heute schon öfters angesprochen. Ich glaube, es ist wichtig für die Zukunft, dass wir den ländlichen Raum stärken, und zwar in jeder Hinsicht, damit die Abwanderung ge­stoppt wird. – Herzlichen Dank. (Beifall bei Abgeordneten von ÖVP, FPÖ und Team Stro­nach.)

16.43

16.43.05

 


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünschen die Herren Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Damit kommen wir zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vor­nehme.

Zuerst gelangen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 9: Antrag des Aus­schusses für Land- und Forstwirtschaft, seinen Bericht 1555 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die sich für dessen Kenntnisnahme aussprechen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Weiters gelangen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 10: Antrag des Aus­schusses für Land- und Forstwirtschaft, seinen Bericht 1556 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Wer spricht sich hiefür aus? – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Schließlich gelangen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 11: Antrag des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft, seinen Bericht 1557 der Beilagen zur Kennt­nis zu nehmen.

Wer spricht sich für diese Kenntnisnahme aus? – Das ist einstimmig angenommen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Faire Lebensmittel“.

Wer spricht sich für diesen Entschließungsantrag aus? – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

16.44.3612. Punkt

Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie über den Bericht des Bun­desministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend EU-Vorha­ben Jahresvorschau 2017, Verwaltungsbereich Wirtschaft (III-349/1526 d.B.)

 



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll171. Sitzung / Seite 172

Präsidentin Doris Bures: Somit gelangen wir zum 12. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Ich begrüße Herrn Staatssekretär Dr. Mahrer.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Themessl. – Bitte, Herr Abgeord­neter.

 


16.45.08

Abgeordneter Bernhard Themessl (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Ho­hes Haus! Werte Kolleginnen und Kollegen! Bei diesem EU-Vorhabensbericht geht es im Detail eigentlich um dasselbe, das wir heute im Zusammenhang mit dem Agrarbe­richt und dem Umweltbericht bereits diskutiert haben. Dieser Bericht enthält nicht viel Neues, das heißt, er ist eine Fortschreibung des letztjährigen Berichts. Auch der Bezug zu Österreich hat sich in einigen Dingen im Wesentlichen nicht geändert, und das heißt, die Attraktivität unseres Wirtschaftsstandortes leidet nach wie vor. Zurückzufüh­ren ist das vor allen Dingen zunächst einmal auf die hohe Steuer- und Abgabenlast, die nach wie vor sehr eklatant ist, aber natürlich auch auf die mangelnde Zahl von Fach­kräften, auf den Fachkräftemangel – darauf komme ich dann noch zu sprechen –, na­türlich auch auf die lohnspezifischen Belastungen, auf die damit sinkende Investitions­freundlichkeit und vor allen Dingen natürlich auch auf die nach wie vor vorhandenen bü­rokratischen Auflagen und Hindernisse.

Bleiben wir gleich bei der Bürokratie! Beispiele dazu: Der Handwerkerbonus ist an und für sich eine gute Idee, aber was Sie daraus gemacht haben, ist ein Bürokratiemonster; bei den Registrierkassen verhält es sich ähnlich; und das jetzt zu erwartende Beschäf­tigungsprogramm, also die angedachte Förderung für die Lohnnebenkosten für zusätz­lich angestellte Mitarbeiter, wird sich auch zu einem Bürokratiemonster entwickeln. (Bei­fall bei der FPÖ.)

Jetzt komme ich auf die fehlenden Fachkräfte zu sprechen. Es wird in diesem Bericht festgehalten, dass Länder, die auf die duale Ausbildung setzen, eine geringere Jugend­arbeitslosigkeit haben. Das stimmt soweit, das ist keine Frage, das lässt sich auch nach­vollziehen, wobei in Österreich die Jugendarbeitslosigkeit auch nicht gerade niedrig ist. Aber interessant ist schon, dass in der Lehrlingsausbildung in den letzten Jahren eini­ges schiefgelaufen ist, und das führt dann zu einem Fachkräftemangel. Das heißt, wir haben in den letzten Jahren vermehrt auf nichtbetriebliche duale Ausbildung gesetzt, wir haben Dinge gefördert, die unheimlich viel Geld kosten. Ich erinnere in diesem Zu­sammenhang nur an die ÜLA: Output – so gut wie keiner, durchschnittliche Verweildau­er – acht Monate.

Jetzt haben wir die Situation, dass sich dieses Problem aufgrund dieser verfehlten Lehr­lingspolitik bis zum Jahr 2020 nicht mehr lösen lässt; das aber nicht nur deshalb nicht, weil es keine so geburtenstarken Jahrgänge mehr gibt, sondern vor allen Dingen auch deshalb nicht, weil die duale Ausbildung nicht mehr in der Art und Weise gefördert wor­den ist, wie sie eigentlich hätte gefördert werden sollen. Das heißt, es sind jetzt 28 000, die ihr erstes Lehrjahr beginnen, und dieses Minus – das habe ich schon erwähnt – ist nicht nur auf die demografische Entwicklung zurückzuführen, sondern vor allen Dingen auch darauf, dass Sie in den letzten Jahren immer vergessen haben, in Ihre Program­me auch die Wirtschaft miteinzubeziehen. Das ist ein gravierender Fehler. Ich hoffe, dass Sie das ändern können, damit wir ab dem Jahr 2020 vielleicht wieder bessere Vo­raussetzungen haben werden.

Eines muss ich Ihnen auch sagen, Herr Staatssekretär: Wieder erwähnt sind die Russ­landsanktionen. Wie heute im „Standard“ zu lesen ist, haben die Russlandsanktionen Österreich im Jahr 2015 550 Millionen € gekostet. In der EU sind 400 000 Arbeitsplätze


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verloren gegangen, und der Schaden lag im Jahr 2015 bei 16,7 Milliarden €, im Jahr 2016 schaute es ähnlich aus. Sowohl der Wirtschaftsminister als auch andere Mitglieder die­ser Bundesregierung haben uns in den Ausschüssen immer gesagt, sie werden sich für ein Abschaffen oder ein Auslaufen der Russlandsanktionen einsetzen. Sie haben sich im letzten Jahr vor Weihnachten für eine Verlängerung der EU-Sanktionen gegen Russland ausgesprochen. Ich bin gespannt, wie Sie heuer im Sommer reagieren wollen, wenn sich die Mehrzahl der europäischen Mitgliedsländer, allen voran Deutschland, für eine wei­tere Fortführung dieser Russlandsanktionen ausspricht.

Sie sind somit dafür verantwortlich, dass nicht nur die Agrarwirtschaft, sondern die Ge­samtwirtschaft in Österreich gewaltig leidet und wir weiterhin Tausende von Arbeitsplät­zen verlieren und nicht dazugewinnen werden. (Beifall bei der FPÖ.)

16.49


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Haubner. – Bitte.

 


16.49.38

Abgeordneter Peter Haubner (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Das wirtschaftspolitische Ar­beitsprogramm der Europäischen Union 2017 steht im Zeichen von mehr Wachstum und mehr Beschäftigung. Und wenn man jetzt Österreich genauer betrachtet, dann kann man sagen, wir haben ein prognostiziertes Wachstum von 2 Prozent. Ich glaube, das zeigt in die richtige Richtung. Auch die Maßnahmen, die die Bundesregierung in der letzten Zeit gesetzt hat, gehen in Richtung Investitionen und Wachstum, wir sind also auf dem richtigen Weg.

Wenn wir uns das jetzt genauer anschauen, dann ist zu sagen, die EU hat zwei Schwer­punkte gesetzt, mit denen ich mich jetzt auch beschäftigen möchte. Das eine sind In­vestitionen in die Wirtschaft, das andere ist die Förderung der Jugendbeschäftigung.

Bei den Investitionen in die Wirtschaft gibt es natürlich ein größeres Paket. Der Euro­päische Fonds für strategische Investitionen, kurz EFSI, wurde bereits im Jahr 2015 eingerichtet und hat insgesamt 315 Milliarden € an öffentlichen und privaten Investi­tionen in der Privatwirtschaft gehebelt. Ich glaube, das ist ganz wichtig, davon profitie­ren auch wir in Österreich. Die österreichische Bundesregierung hat noch zwei weitere Pakete geschnürt, nämlich einerseits die Investitionszuwachsprämie, mit 175 Millionen € auf die nächsten zwei Jahre verteilt, und andererseits das Kommunale Investitionspro­gramm – die Richtlinien sind gestern bekannt gegeben worden – für zusätzliche 176 Mil­lionen € für die Gemeinden. (Abg. Kogler: Das ist ein EU-Vorhabensbericht!)

Gerade in den Gemeinden ist es wichtig, dass investiert wird, das kommt ja auch wie­der den klein- und mittelständischen Unternehmen zugute. Genauso sollte eigentlich auch die Schwerpunktsetzung der Europäischen Union, diese Pakete den klein- und mittel­ständischen Unternehmen zugutekommen. Die klein- und mittelständischen Unterneh­men in Österreich beschäftigen zwei Drittel der Beschäftigten insgesamt und bilden 80 Prozent der Lehrlinge aus. Daher ist es auch ganz wichtig, dass wir auch in der Ju­gendbeschäftigung einen Schwerpunkt setzen.

In jeden zweiten von mir angesprochenen Bereich spielen auch die Förderung der Ju­gendbeschäftigung und damit der Kampf gegen die Jugendarbeitslosigkeit hinein. In Ös­terreich gibt es ja noch eine relativ gute Jugendbeschäftigung, auch dank unserer du­alen Ausbildung. Die duale Ausbildung ist natürlich stark mit Qualifikation und Qualität verbunden, und daher ist es auch notwendig, dass wir qualifizierte Betriebe haben, dass wir auch qualifizierte Gewerbe haben. Es ist also ganz wichtig, dass wir gewisse Punk­te in der Gewerbeordnung, die ganz wesentlich sind, die zu dieser Qualifikation und zu dieser Qualität beitragen, auch erhalten. Reglementierte Gewerbe, Ausbildungsgewerbe


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sind ganz wichtig, weil den Jugendlichen so die Chance gegeben wird, auch in der Zu­kunft einen sicheren Arbeitsplatz zu haben.

Alles in allem kann man, glaube ich, sagen – man kann immer auch etwas Negatives sehen, ich versuche, das Positive zu sehen –, erstens leisten unsere Unternehmer et­was ganz Besonderes, was einerseits die Beschäftigung und andererseits vor allem die Ausbildung der Jugendlichen betrifft, und dafür kann man nicht oft genug Danke sagen, und zweitens, denke ich, setzt auch die österreichische Bundesregierung Maßnahmen in die Richtung, dass Investitionen gefördert werden und dass Anreize für Investitionen geboten sind, denn nur wenn wir investieren, können wir auch neue Arbeitsplätze schaf­fen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

16.53


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Kog­ler. – Bitte.

 


16.53.27

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Die grüne Fraktion hat ja veranlasst, dass diese quasi Vorhabensberichte im Bereich des Wirtschaftlichen seitens der EU samt den Kommentaren der österreichischen Bundes­regierung hier diskutiert werden. Ich möchte jetzt kurz zu vier Punkten Stellung neh­men: zu der schon aufgeworfenen Investitionsfrage, zur Frage der Handelsabkommen, zur Frage der wirtschaftlichen Beziehungen zu Russland und zu jenen zur Türkei, die darin ja ausdrücklich ausführlich erwähnt wurden.

Wir erleben – Bruno Rossmann wird das immer wieder bestätigen – regelmäßig in den Fachausschüssen, dass dieser sogenannte Juncker-Plan, dass diese Investitionspro­gramme nicht das bringen, was ursprünglich behauptet wird. Warum nicht, wundert uns nicht: weil sie eben so konstruiert sind. Da braucht man schon einen festen Glauben mit einem Schuss Voodoo-Ökonomie, dass man derartige Hebelwirkungen, wie darin dargestellt, erzielt. Und da geht es gar nicht darum, ob wir in Österreich so viele Pro­jekte fördern oder nicht, sondern es geht einfach darum, dass man bei diesen Misch­systemen privat/öffentlich möglicherweise zweimal nicht besonders effizient agiert. Wir kennen das ja von den Private-Public-Partnership-Projekten bei uns, dass das nicht im­mer das Geschickteste ist.

Man müsste sich erstens zu geraden öffentlichen Investitionen bekennen, auch in der Union. Bei vielen gescheiten Projekten, gerade in Südeuropa, ginge uns die Arbeit über­haupt nicht aus. Dort sehen wir ja die tragische Situation mit 25 Prozent Arbeitslosig­keit, davon 50 Prozent Jugendarbeitslosigkeit. Das muss man anders angehen, als sich da gegenseitig zuzurufen, das werde schon irgendetwas werden. Und wenn es nichts wird, dann machen wir das Doppelte davon! – Denn das ist ja das Ergebnis dieser Juncker-Übung. Seis drum!

Die Bundesregierung hat zumindest in der Performance des CETA-Debakels angekün­digt – und das lasse ich jetzt einmal weg, wir werden das ohnehin hier im Haus beraten müssen; hoffentlich bald, her damit, damit wir es ablehnen können; Schiedsgerichte, wie uns der Herr Bundesminister empfohlen hat, dürfen wir ablehnen, das hat er er­kämpft; also her damit! –, dass die SPÖ die Schiedsgerichte ablehnen kann. Es wurde aber ver­sprochen, dass TTIP ausgesetzt und neu mandatiert wird. Jetzt kann man sagen, Trump ist vielleicht eh bald weg, aber Frau Malmström behauptet, es werde weiter gebastelt.

Wo sind jetzt der Bundeskanzler und der Vizekanzler, wenn es darum geht, dieses Man­dat neu aufzusetzen? – Nichts passiert! Wir lesen alle Protokolle, die ins Haus kom­men: Genau nichts ist passiert! Lesen Sie alles nach, was der Herr Bundeskanzler an­lässlich der gloriosen oder zumindest so behaupteten Erfolge rund um den CETA-Ab­schluss gesagt hat!


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Schlimmer noch ist es bei TiSA. Darauf wird meine Kollegin Lichtenecker noch einge­hen, was dort los ist. Das sollten Sie sich einmal alles in Ruhe anschauen! Und wo ist die österreichische Bundesregierung? – Nirgendwo!

Noch schlimmer ist es beim Japan-Abkommen, das in dem Kontext hier in dem Bericht erwähnt wird. Die Tragödie ist jetzt nicht Japan beziehungsweise der Austausch mit Japan, das würde ich nicht behaupten, aber es geht auch nicht um Union gegen Japan und umgekehrt, sondern es geht um größere Konzerne gegen kleinere Betriebe, et ce­tera, und die Gewichtsverlagerungen sind wieder genau so: Es gibt die regulatorischen Kooperationen, die eine gewisse Gefahr für die Souveränität bergen, auch für Sie Ab­geordnete, es gibt die Schiedssysteme in der alten Form – wir werden schauen, was da­bei herauskommt –, aber in Wirklichkeit ist es so, dass das Haus nicht einmal das Man­dat hat.

Jetzt komme ich zur Transparenzfrage, denn die ist am höchsten gehalten worden, da­rauf müssen sich alle verständigen. Man darf in der Handelspolitik dieser oder jener Meinung sein, das ist ja nicht alles eine einzige Wahrheit, da gebe ich Ihnen recht, aber wie schaut das aus? Probieren Sie es aus, versuchen Sie, ob Sie hier im Haus das Mandat für Japan finden! Probieren Sie es, es hat sich offensichtlich noch keiner da­rum bemüht!

Das geht überhaupt nicht, vor allem nach den Ankündigungen der Bundesregierung nicht. Die Europäische Kommission hat es auch noch nicht veröffentlicht. Lernen die ei­gentlich gar nichts? – Selbst als Befürworter solcher Verträge müsste man das schon längst anders darstellen. Dafür kommt es in den Bericht, da geht hoffentlich bald etwas weiter. Ja, aber was? Wo rudert ihr denn schon wieder herum? – Möglicherweise in die falsche Richtung! (Beifall bei den Grünen.)

Zu Russland. – Sollen wir als Europäische Union uns jetzt militärisch mit Russland an­legen? Sie dürfen sagen, USA, NATO haben viele Fehler gemacht, Sie rennen damit bei mir sofort offene Türen ein, das sehe ich auch so, aber auf europäischem Gebiet war es bis jetzt seit dem Zweiten Weltkrieg selten der Fall – die Balkantragödie einmal ausgelassen –, dass mehr oder weniger völkerrechtswidrig ganze Teile annektiert wor­den sind. Die Tragödie geht von der Krim in die Ostukraine. Wenn uns Präsident Putin ausrichtet, wenn die Schergen in der Montur der russischen Armee mit den Emblems dort erwischt werden, wenn uns der Herr Präsident, der Allmächtige – ich weiß ja nicht so genau, was dort hormonell los ist –, dann ausrichtet, die sind halt auf Urlaub, dann soll man sich das alles gefallen lassen? – Die Reaktion in Österreich, in der Wirt­schaftskammer, ist so, dass man ihm den roten Teppich ausrollt. Da wissen wir, woher der Wind weht, und dazu sage ich: Nein, danke, hängen Sie Ihre Moral, wohin Sie wollen, aber behelligen Sie uns damit nicht mehr!

Jeder muss eine Alternative nennen, wenn er die Sanktionseinheit mit der Union auf­brechen will. Aber nicht einmal Trump will das mehr. Ich wäre da ein bisschen vorsich­tiger oder würde ein politisches Instrument anbieten, das etwas bewirkt, es stimmt näm­lich nicht, dass die Sanktionen nichts bewirken. Aber das so zu sagen vor dem Hinter­grund der österreichischen wirtschaftspolitischen Interessen von ÖVP bis SPÖ, von rechts bis links, das ist nicht nur zu wenig, das ist eine Schande! (Beifall bei den Grü­nen.)

16.59


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Matznetter. – Bitte.

 


17.00.00

Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Staatssekre­tär! Hohes Haus! Ich wollte zu den Russlandsanktionen an sich gar nichts sagen, aber, Werner Kogler, du provozierst natürlich. (Abg. Kogler: Ja, da haben wir einen Disput!) –


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Nein! Gerade Österreich sollte sich bemühen, in dieser Diskussion mit ein bisschen Sach­lichkeit an die Dinge heranzugehen. (Abg. Kogler: Erzähl etwas aus der russischen Freundschaftsgruppe!) Es war ja nicht so, dass die Entwicklung in der Ukraine völlig losgelöst von der Europäischen Union stattgefunden hätte (Abg. Kogler: Ja, sag ich ja! – Abg. Windbüchler-Souschill: Aber die Krim schon!), und ein Assoziationsabkom­men, in das man militärische Zusammenarbeit hineinschreibt, ist vielleicht auch ein Be­standteil dessen. (Abg. Kogler: Richtig!)

Ein gewählter Präsident wird dort quasi über Nacht weggeputscht, obwohl es vorher ei­ne Einigung für eine friedliche Lösung gegeben hat. Jemand kündigt an, dass die He­ckenschützen, die auf die Maidan-Demonstranten geschossen haben, verfolgt werden; seit dem Tag der Machtübernahme wurde kein Einziger davon gefunden. (Abg. Kog­ler: Ja! Ja!) – Gerade als westliches Land sollte man ein bisschen neutraler an die Din­ge herangehen. Daher sage ich: In dieser Frage sollten wir sorgfältig abwägen (Abg. Kogler: Richtig! Aber deshalb kann Russland nicht als Besatzungsmacht auftreten!) – da haben wir alles moralische Recht auf der Seite der Sanktionierer – und die Dinge daher mit sehr viel Sorgfalt betrachten. Ich bin dankbar, wenn die Bundesregierung ... (Abg. Kogler: Ich stimme überein! – Fürs Protokoll!)

Zur zweiten Kernfrage: Eines der Hauptprojekte, die wir heute vorgelegt bekommen ha­ben, etwas, das ich insofern gut finde, als es nicht der normalen, vorherrschenden Main­streampolitik der EU entspricht, betrifft die Bedeutung von Investitionen, um aus der Kri­se herauszuwachsen. Da ist es jenseits des Atlantiks um vieles besser als in Europa. Wenn es dort eine Krise gibt, sagen selbst die Konservativsten der Konservativen, dass der Staat mit mehr Nachfrage dafür sorgen muss, dass die Krise überwunden wird.

Bei uns in Europa herrschen Schäubles aller Art, bei denen an oberster Stelle steht, wie das öffentliche Defizit ausschaut. Sie verschärfen es in Wirklichkeit: Wenn man zu einem Zeitpunkt, an dem die Wirtschaft im Schleudern ist, einen Sparkurs fährt, begeht man denselben Fehler, den ein Autofahrer macht, der bei Glatteis voll auf die Bremse steigt, bis sie blockiert. Ich empfehle in einem solchen Fall ABS, das heißt Investi­tionen. Sollen sie Juncker-Plan, Europäischer Fonds für strategische Investitionen oder wie auch immer heißen – das ist eine gute Maßnahme, Investitionen anzukurbeln. (Prä­sident Kopf übernimmt den Vorsitz.)

Österreich, die österreichische Bundesregierung, ist immer einen besseren Kurs gefah­ren. Man sieht das auch im aktuellen Budget für 2017: Wir haben erstmals 5 Milliar­den € an öffentlichen Investitionen, und sie wirken. Wir haben heuer 2 Prozent Wachs­tum, und wir werden hoffentlich auch die Prognose keines Anstiegs, vielleicht sogar eines leichten Rückgangs bei den Arbeitslosenzahlen haben. Es wirkt und ist gut. (Abg. Schellhorn: Schauen wir, ich bin gespannt!)

Ein Nachsatz zu Kollegen Themessl in der Lehrlingsfrage: Ja, es ist eine demografi­sche Frage, ja, es ist die Frage, welche Betriebe sich im Rahmen der Regeln dazu in der Lage fühlen, aber wir haben viele Maßnahmen gesetzt. Die von Ihnen verdammten Überbetrieblichen, aus denen viele nach einem Jahr wechseln, sind eine gute Maßnah­me. Wir haben ein Integrationsjahr beschlossen; das heißt, wir schauen, dass wir die jungen Leute, die jetzt mit der Welle der Migration gekommen sind, zu Lehrlingen ma­chen. Das sind die Facharbeiter von morgen. (Zwischenruf des Abg. Peter Wurm. – Abg. Kassegger: Schwimmen Sie mit der Welle der Migration!)

Ich lade die FPÖ ein, anstatt auf die jungen Menschen, die als Migranten und als Asyl­suchende gekommen sind, immer nur zu schimpfen, zu helfen, dass sie integriert wer­den. Ich glaube, sie werden hervorragende Installateure, Metallfacharbeiter, Friseurinnen und all das. (Abg. Peter Wurm: Wir sehen uns nach der nächsten Wahl, Herr Matznet­ter!) In 20 Jahren werden ihre Kinder gar nicht mehr daran denken, dass die Eltern ein­mal aus Syrien, dem Irak oder Afghanistan geflüchtet sind. Ich hoffe nur, dass diese in


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zweiter und dritter Generation nicht, wie so viele Migrantenkinder, vielleicht dann selbst fremdenfeindlich sind. (Zwischenruf des Abg. Kassegger.)

Vielleicht erkennen Sie den Wert darin, dass man andere Menschen als Menschen ak­zeptiert. Das sei ganz besonders in (in Richtung des Abg. Kassegger) Ihr Stamm­buch, Herr Kollege, geschrieben. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

17.04


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Stein­bichler. – Bitte.

 


17.04.15

Abgeordneter Leopold Steinbichler (STRONACH): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Kolleginnen und Kollegen! Zuseherinnen und Zuseher auf der Besucher­galerie und vor den Fernsehgeräten! Kollege Matznetter, eines darf ich der angespro­chenen Diskussion zu den Flüchtlingen noch anfügen: Dass wir über 80 Prozent Wirt­schafts- und Klimaflüchtlinge haben, wirst du nicht bestreiten, und dass wir grundsätz­lich täglich mit unserer raubtierkapitalistisch orientierten Konzernwirtschaft einen Bei­trag dazu leisten, das steht einfach im Raum.

Wir dürfen nicht alles pauschal sehen, und ich verweise darauf, dass ich heuer zu Weih­nachten einen ganz berührenden Kontakt mit Flüchtlingen aus der Nachkriegszeit ge­habt habe, die zweieinhalb Jahre in meiner Nachbarortschaft tätig waren. Das darf man nicht miteinander vergleichen, da gibt es grundsätzliche Unterschiede. Ich glaube, nicht alles, was hinkt, ist ein Vergleich.

Die Kritik an der vorliegenden Novelle, dass sie sehr industrieorientiert ist, ist berech­tigt: nur Industrie 4.0, 4.0., 4.0! Ich habe heute schon erwähnt, dass wir die vielen Klein-, Mittel- und Einzelunternehmen, die eigentlich die tragende Säule sind, nicht vergessen dürfen. Mit 70 Prozent der Beschäftigten bilden diese ein ganz gewaltiges Fundament für die regionale Wirtschaft. Wir haben schon über die Verteilung gesprochen, und da ist besonders anzumerken, dass wir zwar bei den Start-ups immer von Handlungsbe­darf reden, aber auch schauen müssen, dass wir die bestehenden Betriebe vor der Ab­wanderung und vor Fusionen schützen.

Wer den „Konzernatlas 2017“ gelesen hat, weiß, was los ist. Wir kriegen eine Konzen­tration auf dem Markt, und bei diesen Konzentrationen sind immer die Arbeitnehmer die, die draufzahlen. Bei diesen Fusionen wird abgebaut – mit Sozialplänen abgebaut, aber die Arbeitsplätze werden weniger –, und ich glaube, das trägt ganz wesentlich zu den so­zialen Problemen und der Arbeitslosenstatistik bei.

Wer von uns hätte gedacht, dass die Marke Opel irgendwann einmal geschluckt wird? Ich darf an die Energieunion erinnern, die ein Thema ist: Hier sind wir nicht glaub­würdig. Die Laufzeiten der Atomkraftwerke werden verlängert, und die Atomkraftwerke werden ausgebaut, sie haben aber keine Versicherungspflicht. Wir müssen zur Gleich­stellung der Energie endlich auch hier Haftpflichtversicherungen verlangen, für den Be­trieb, aber auch für die Endlagerung. Ich denke, das sind wesentliche Punkte, die feh­len, und darf an dieser Stelle allen Unternehmerinnen und Unternehmern noch einmal für ihre hochwertigen Leistungen danken, aber besonders auch allen Arbeitnehmerin­nen und Arbeitnehmern. (Beifall beim Team Stronach.)

17.07


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Schellhorn. – Bitte.

 


17.07.17

Abgeordneter Josef Schellhorn (NEOS): Herr Präsident! Geschätzter Herr Staatsse­kretär! Ich schätze Kollegen Kogler durchaus, es ist auch immer wieder großartig, mit ihm zu diskutieren, aber man merkt, dass Vorwahlkampf ist. Sie spritzen sich und do-


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pen sich jetzt sogar mit einem neuen Bedrohungsszenario, dem japanischen Handels­abkommen. (Abg. Kogler: Das habe ich ja nicht gesagt!) Ich glaube, Dopen war nie gut, am Ende des Tages hat es sich nie ausgezahlt.

Ich sage Ihnen: Die haben die Landwirtschaft ohnehin ausgeklammert, das betrifft sie sowieso nicht, also fallen Ihnen da die Kooperationspartner, die Handelsketten, weg und infolgedessen auch die Inserate. Sie werden ganz alleine dastehen, weil Europa das braucht.

Wir bekennen uns zu Handel, wir bekennen uns zu fairem Handel (Abg. Lichtenecker: Wir auch!), und ich glaube nicht, dass das dem zuträglich ist. Man hat schon auf der In­ternetseite des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gesehen, wie bedrohlich ein Handels­abkommen mit Japan wäre. – Das ist doch alles Nonsens! Das alles, was da verbreitet wird, ist wirklich Nonsens! Ich fände es insofern schändlich, wenn man auch noch auf diesen Zug aufspringt und reagieren will.

Es gibt eine japanische Lebens- und Arbeitsphilosophie, die Kaizen heißt; das bedeutet verbessern und verändern. Ich denke, dass gerade ein Handelsabkommen auch für die österreichische Wirtschaft von besonderer Wichtigkeit ist – das wissen wir –, wenn die Regeln dementsprechend bestimmt sind. Darum sollten wir auch den Staatssekretär, den Wirtschaftsminister und Vizekanzler dazu ermutigen, dass dies unter ihrer bestmögli­chen Einbringung vonstattengeht und zu keinen Verwirrungen führt.

CETA ist schon bald durch, TTIP wird noch einmal aufgesetzt werden. Ihnen fehlt ein Bedrohungsszenario, darum brauchen Sie etwas Neues, weil der Handel Ihrer Ansicht nach ja grundsätzlich etwas Schlechtes ist. Dahin gehend, glaube ich, sollte man sich ändern und sich stark einbringen, positiv einbringen, um eine Veränderung herbeizu­führen, und nicht nur irgendetwas kritisieren. (Abg. Lichtenecker – in Richtung ÖVP –: Ihr solltet fusionieren!)

Warum dieses EU-Japan-Abkommen so wichtig ist, will ich anhand von ein paar Zah­len erklären: Japan ist der sechstgrößte Handelspartner der EU, und die EU steht für Japan an dritter Stelle. Das ist wichtig, und das sollte auch dementsprechend vorange­trieben werden.

Der Welthandel soll also von 2017 auf 2018 um 3,3 Prozent beziehungsweise 3,5 Pro­zent wachsen. Das ist wichtig, wir brauchen Wachstum. Sprechen wir, wie Kollege Haubner – weil er gerade wieder hereinkommt –, von sicheren Arbeitsplätzen: Was brau­chen wir dazu vor allem im europäischen Kontext? – Wir brauchen Freihandel, der po­sitiv besetzt wird, der garantiert wird. Wir brauchen Personenfreizügigkeit im europäi­schen Kontext. Da müssen (in Richtung ÖVP) Sie noch einmal mit denen da drüben (in Richtung SPÖ) reden, weil das besonders wichtig ist. Die SPÖ denkt ja da auch an Ab­schottung.

Das Wirtschaftsprogramm im europäischen Kontext sollte dementsprechend endlich ein­mal eine Entbürokratisierung und eine Entlastung für die Unternehmen darstellen. Da­ran sollte man arbeiten. Sie sitzen seit 30 Jahren in der Regierung und sollten mit Ihrer Kompetenz dafür im europäischen Kontext, in Brüssel intervenieren. Es geschieht je­doch das Gegenteil, weil jeder von Ihnen im puren Populismus auf Brüssel schimpft und sagt, die sind schuld: Wir würden gerne – das erlebe ich auch jetzt von der Regie­rung immer wieder –, wir würden gerne, aber die SPÖ ist schuld; die SPÖ sagt, wir wür­den gerne, aber die ÖVP ist schuld; und jeder von uns sagt, wir würden gerne, aber Brüssel ist schuld. Das ist doch Nonsens, das bringt uns nicht weiter.

Wir sollten die Unternehmen entlasten, damit sie in Freiheit auf einem liberalen Markt, der offen ist, auf dem man Welthandel betreiben kann, reüssieren können. Das sollte das Ziel dieser Regierung sein, das sollte das Ziel dieses Plenums sein. (Beifall bei den NEOS.)

17.11



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll171. Sitzung / Seite 179

Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ing. Höbart. – Bitte.

 


17.11.38

Abgeordneter Ing. Christian Höbart (FPÖ): Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Prä­sident! Hohes Haus! Ich suche gerade Herrn Kollegen Matznetter. Ich glaube, der hat sich aus dem Plenum rausgestohlen (Abg. Haubner: Der ist schon gegangen! – Zwi­schenrufe bei der SPÖ) – nicht ohne Grund, sehr geehrte Damen und Herren!

Kollege Matznetter von der Sozialdemokratie hat vorher die Katze aus dem Sack ge­lassen. Er hat nämlich von einer Welle der Migration, die in den letzten zwei Jahren von­stattenging, gesprochen. Das ist ganz interessant: Auf der einen Seite sollen es Kriegs­flüchtlinge sein, Menschen, die vor Terrorismus und Verfolgung flüchten, und jetzt spricht auf einmal Herr Kollege Matznetter von der Sozialdemokratie – da mögen bitte wirklich alle genau zuhören – von einer Welle der Migration. Er hat damit die Katze aus dem Sack gelassen. Er hat nämlich davon gesprochen, dass man diese Migranten – und ich wiederhole mich noch einmal: Welle der Migration! (Abg. Kogler: Das merkt man, dass Sie sich wiederholen!) – schnellstmöglich in die Wirtschaft integrieren soll.

Es ist schön, wenn man auch Medien zitieren darf. Vor einigen Monaten hat es vom Ar­beitsmarktservice einen Test gegeben, bei dem 100 Afghanen – Migranten laut SPÖ – getestet wurden. Dabei ist rausgekommen, dass von den 100 Afghanen gerade einmal drei einen Pflichtschulabschluss hatten, was auch immer das in Afghanistan bedeutet. Ich will es gar nicht wissen. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Lugar.) 97, der Rest – und ich zitiere die „Kronen Zeitung“ –, waren Teehändler, Teppichknüpfer und Ziegen­hirten. Das sind ehrenwerte Berufe für diese Region, aber ich wage zu bezweifeln – da könnt ihr eure Arbeiter und Angestellten draußen fragen –, ob das die großen Fach­kräfte sind, die unsere Wirtschaft voranbringen. Das ist ja völlig absurd. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Lugar.)

Jetzt zum Bericht des Wirtschaftsministeriums betreffend EU-Vorhaben Jahresvor­schau 2017, Verwaltungsbereich Wirtschaft. Da werden natürlich einige interessante Ge­samtstrategieschritte gesetzt, das möchten wir gar nicht von uns weisen. Die Europäi­sche Union möchte im Bereich der Wirtschaft mehr investieren, Strukturreformen an­kurbeln und auch dafür sorgen – wobei ich nicht weiß, wie sie das machen wollen –, dass sich die öffentlichen Finanzen positiver entwickeln.

Auf unsere Republik Österreich zurückkommend – genau dort haben wir ja die großen Probleme – greife ich ein paar Ausschnitte aus Expertenstudien heraus: Wir haben ein zu geringes Reformtempo, die Höhe der Sozialversicherungsbeiträge, die Steuerquote, die Abgabenquote sind zu hoch, wir haben einen Fachkräftemangel – Herr Matznetter und die Sozialdemokratie wollen diese Löcher mit Migranten aus aller Herren Länder stopfen; das ist ein ganz interessanter Zugang –, eine zu hohe und zu massive Büro­kratie und auch eine zu große Regulierungswut.

Das sind die Probleme, denen wir uns in Österreich gegenübersehen. Ein kleines Bei­spiel ist das Herumdoktern an der Gewerbeordnung. Bundeskanzler Kern tanzt immer in der Mitte irgendwelcher Podien herum, mit dem Mikrofon in der Hand, vom Plan A, Plan B, Plan C und von der 27. Regierungsklausur fabulierend, und hat auch von einer neuen Gewerbeordnung gesprochen. (Abg. Yılmaz: Seien Sie ein bisschen seriös, da­mit man Ihnen zuhören kann!) – Frau Kollegin, Sie wissen ganz genau, was das bedeu­tet. Die Regierung schafft es ja nicht einmal, dass die freien Gewerbe auf einen Ge­werbeschein zentralisiert beziehungsweise zurückgeführt werden können. Die Regie­rung versagt da leider auf allen Ebenen. Das ist zu viel, und das war nur ein Beispiel, was die Regulierungswut und die Bürokratie betrifft. Da werden uns die Frau Kollegin von der ÖVP oder der Herr Staatssekretär vielleicht noch Rede und Antwort stehen, wann es endlich so weit ist, dass die Gewerbeordnung Neu auch umgesetzt wird.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll171. Sitzung / Seite 180

Ein paar kurze Worte noch zu den Russlandsanktionen – auch mein Kollege Bernhard Themessl hat davon bereits gesprochen –: Die Russlandsanktionen kosten Österreich 550 Millionen €. Kollege Matznetter stellt sich hierher und bringt überraschend die Uk­rainekrise ins Spiel (Abg. Kogler: Er hat auf mich repliziert!), zu der er ein paar richtige Dinge von sich gegeben hat – das ist ganz interessant gewesen, dafür muss ich sogar den Kollegen Matznetter einmal loben, allerdings ist das eine sehr späte Einsicht –, die eben zu den EU-Sanktionen gegen Russland geführt haben.

Auf der anderen Seite frage ich mich aber, warum dann Bundeskanzler Kern in einem Umlaufbeschluss Anfang des Jahres 2017 die EU-Sanktionen verlängert. Also bitte, wo ist da die Linie? – Es ist keine Linie erkennbar! Die Russlandsanktionen kosten uns Millionen von Euro, man spricht von 7 000 bis 10 000 Arbeitsplätzen. Wir sind der Mei­nung, dass diese Russlandsanktionen im Sinne unserer Wirtschaft und im Sinne einer Weiterentwicklung unserer Republik raschest der Vergangenheit angehören sollten. (Beifall bei der FPÖ sowie der Abgeordneten Lugar und Franz.)

17.16


Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Ecker. – Bitte.

 


17.16.30

Abgeordnete Cornelia Ecker (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Eingangs möchte ich die SPÖ-Gemeindeorganisation aus der Granitstadt Schrems im Waldvier­tel sehr herzlich hier bei uns begrüßen, auch seitens meines Kollegen Konrad Antoni! (Allgemeiner Beifall.)

Fakt ist, dass Österreichs Wirtschaft stark vom EU-Beitritt profitiert hat. Unsere Exporte sind in dieser Zeit um unglaubliche 124 Prozent gewachsen. Die Mitgliedschaft in der Europäischen Union ist für unsere Wirtschaft also in vielen, vielen Bereichen durchaus ein voller Erfolg, wobei ich anerkennen möchte, dass wir die Dinge trotzdem beim Na­men nennen, und ich sage klar: Die EU steckt in einer Krise. Die Kommission fragt sich öffentlich, wohin sich die Union entwickeln soll, auch weil die politischen Prozesse – etwa der Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Union, aber vor allem die natio­nalistischen Strömungen in verschiedenen Mitgliedstaaten – ein Umdenken verlangen. Dabei sind die Probleme in vielen Bereichen hausgemacht. Während die Banken ge­rettet wurden – das sind jene Banken, die nach neuesten Berichten ihre Gewinne wie­der in Steueroasen verschieben –, haben leider viele Familien, viele Väter, Mütter und Kinder ihre Häuser verloren.

Wir Sozialdemokraten sehen es auch so, dass jeder und jede arbeitslose Jugendliche eine große Gefahr für die Union und vor allem für unsere Demokratie darstellt. Ich glau­be, es ist von allergrößter Bedeutung, dass die Europäische Union dies erkannt hat und Initiativen in diese Richtung setzt, ja zwingend setzen muss. Während die EU die Inter­railtickets für junge Menschen ausspart, feiern – ja, feiern! – große Steuerflüchtlinge wie McDonalds, Apple und Amazon, um nur einige zu nennen. Sie betrügen nicht den Fis­kus, nein, sie betrügen uns, während die sozial Schwachen bedrängt werden. Auch hier in Österreich bringen Multimillionäre und Milliardäre ihr Geld ins Trockene.

Fordern wir das größte Recht, das die Jugend besitzen muss, das ist die Hoffnung! Die EU hat sich zum Ziel gesetzt, dass alle jungen Menschen unter 25 binnen vier Monaten einen Job finden sollen. Das finde ich eine sehr schöne Sache. Ich meine, das ist das absolute Minimum, das sich die EU hier zum Ziel setzt, wenn sie sich über Wasser hal­ten möchte. Wir Menschen, wir alle miteinander sind die Europäische Union, und nicht die multinationalen Konzerne. 1 000 Milliarden € – diese Zahl möchte ich jetzt noch ein­mal wirken lassen: 1 000 Milliarden € –, das ist jener Betrag, der jedes Jahr innerhalb der Union durch Steuerflucht verloren geht. Ich denke, gerade da müssen wir den He­bel ansetzen.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll171. Sitzung / Seite 181

Österreich wird bereits im Herbst 2018 anstatt des Vereinigten Königreichs den EU-Vor­sitz übernehmen. Vielleicht sollten wir beim Stichwort Jugend – Peter Haubner hat es schon gesagt – unseren Trumpf spielen und unseren Trumpf auch den europäischen Part­nern näherbringen: Das ist die Lehre, das ist das duale Ausbildungssystem, das unsere Jugendarbeitslosigkeit relativ niedrig gehalten hat.

Das ist auch der Grund dafür, dass wir in Österreich nur 10,5 Prozent Jugendarbeits­losigkeit haben. Das ist keine Zahl, die ein Grund zum Feiern wäre, sie ist noch immer viel zu hoch, in der gesamten Europäischen Union beträgt die Jugendarbeitslosigkeit jedoch 18,2 Prozent – aber wie gesagt, auch die Höhe der Jugendarbeitslosigkeit in Ös­terreich stellt keinen Anlass zum Feiern dar. Deshalb haben wir im Plan A auch Maß­nahmen gegen die Jugendarbeitslosigkeit vorgesehen.

Wir Sozialdemokraten und Sozialdemokratinnen sind mittlerweile die einzige Kraft, wenn es um soziale Absicherung geht, und zwar für alle Gesellschaftsschichten, auch für Einpersonenunternehmen und für kleine und mittlere Unternehmen.

Hier an dieser Stelle fordere ich – so wie ich es oftmals schon gefordert habe, und ich werde auch nicht lockerlassen –: Schaffen wir für UnternehmerInnen den Selbstbehalt beim Arztbesuch ab (Abg. Kogler: Für alle!), denn er ist sinnlos und einfach nicht ziel­führend. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Lichtenecker: Wir haben die An­träge, unterstützen Sie sie!)

17.20


Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Dr. Lichtenecker. – Bitte.

 


17.21.00

Abgeordnete Dr. Ruperta Lichtenecker (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Werte Damen und Herren! Gerade einmal einige Wochen ist es her, dass das Volksbegehren gegen TTIP, CETA und TiSA 562 000 Österreicherinnen und Österreicher unterstützt haben. Die haben das aus tiefster Überzeugung unterstützt, weil sie sich Sorgen machen: Sie machen sich Sorgen, dass die Gestaltungsrechte und -möglichkeiten eingeschränkt werden. Sie machen sich Sorgen, dass Verbraucher­schutzstandards und Lebensmittelstandards gesenkt werden und dass Umweltschutz­regeln gelockert werden, und sie machen sich Sorgen, dass der ArbeitnehmerInnen­schutz beeinträchtigt wird.

Diese Sorgen und Ängste sind sehr wohl ernst zu nehmen. Was das Ganze noch be­feuert hat, ist der Umstand, dass das alles immer hinter verschlossenen Türen verhan­delt wird.

Es sind nicht nur die Bürgerinnen und Bürger, sondern es gibt viele tausend Unterneh­men – und Kollegin Winzig spricht ja auch immer von den Unternehmen –, die große Bedenken haben, wenn solche Handels- und Investitionsabkommen, wie sie jetzt vor­liegen oder in Verhandlung sind, in Kraft treten.

Damit komme ich auf TiSA zu sprechen. TiSA betrifft die Dienstleistungsmärkte. Die nationalen Dienstleistungsmärkte sollen damit geöffnet werden. TiSA betrifft Bereiche wie Transport und Kommunikation, aber es gibt auch Einschätzungen, dass es sehr wohl auch ganz sensible Bereiche wie etwa Wasser, Bildung und Gesundheit betrifft.

Was heißt das? – Das heißt nichts anderes, als dass Liberalisierungen und Privatisie­rungen massive Auswirkungen auf die Qualität der Dienstleistungen, wo mit einem Ver­lust zu rechnen ist, und auf die Versorgungssicherheit haben, und das führt auch zu weniger Investitionen in die Infrastruktur. Gleichzeitig steigen aber für die Bürgerinnen und Bürger und auch für die Unternehmen die Preise für diese Dienstleistungen.

Auch diese Verhandlungen finden hinter verschlossenen Türen statt, und das ist zu­tiefst abzulehnen. (Beifall bei den Grünen sowie Bravoruf des Abg. Kogler.)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll171. Sitzung / Seite 182

Ende letzten Jahres war zu hören, TiSA stünde kurz vor dem Abschluss. Weder Euro­paparlamentarier noch nationale Abgeordnete noch die Bevölkerung kennen diese Fas­sung des Textes, und das ist etwas, was einer fairen Handelsbeziehung absolut ab­träglich ist. (Zwischenruf des Abg. Schellhorn.)

Kollege Schellhorn, na selbstverständlich brauchen wir gute und faire Handelsbezie­hungen, und diese gilt es dementsprechend zu gestalten. Wir brauchen Handelsbezie­hungen, die, auch in ökologischer Hinsicht, nachhaltig sind und die selbstverständlich sozial gerecht sind. Darum wird es gehen, und genau das wollen wir auch vorantrei­ben.

Natürlich geht es auch um eine sinnvolle Arbeitsteilung, die Frage ist nur: Wie gestal­ten wir das? – Es geht dabei um die Stärkung der Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, um den Schutz der Umwelt und um Sozialstandards. Selbstverständlich soll das alles auch global gesehen gestaltet werden und nicht nur auf Europa bezie­hungsweise auf Österreich bezogen. Faire Verhältnisse im globalen Sinne müssen un­ser Ziel sein.

Herr Staatssekretär Mahrer, nehmen Sie diese Vorschläge mit! Die Programme für die EU-Präsidentschaft im zweiten Halbjahr 2018 werden jetzt erstellt. Es muss ein we­sentliches Ziel sein, da mitzugestalten, und dabei ist es wichtig, die Rechte der Bürge­rinnen und Bürger und der kleinen und mittelständischen Unternehmungen abzusichern. (Beifall bei den Grünen.)

17.25


Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Dr. Winzig. – Bitte.

 


17.25.03

Abgeordnete Dr. Angelika Winzig (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staats­sekretär Dr. Mahrer! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Natürlich steht die Steige­rung von Wachstum und Beschäftigung auch in Zukunft im Mittelpunkt der EU-Strate­gie. Das heißt im Klartext: Die Förderung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie, die die KMUs nachzieht, und die Unterstützung von Expansionsbestrebun­gen der KMUs sind in diesem Zusammenhang ganz wichtig. Ebenso wichtig ist auch die Unterstützung von Unternehmensgründungen, und zwar vor allem für die Schaffung von Arbeitsplätzen.

Um ihr Beschäftigungsziel zu erreichen, setzt die EU weiterhin auf Investitionen. Mein Kollege Haubner hat schon den tollen Mitteleinsatz, der mit dem Europäischen Investi­tionsfonds erfolgt ist, angesprochen. 315 Milliarden € an eingesetzten Mitteln haben zu­sätzlich 116 Milliarden € an Investitionen mobilisiert. Das schafft auch bei uns Investi­tions- und Beschäftigungsanreize, über die ich sehr froh bin. Dieses Signal brauchen näm­lich unsere Unternehmer ganz dringend, um wieder Mut zu fassen, damit sich auch die Stimmung in der Wirtschaft aufhellt.

Ein wichtiges Thema in der Europäischen Union ist auch Beschäftigung. Gott sei Dank haben wir unsere duale Ausbildung, die uns zum Spitzenreiter der Jugendbeschäfti­gung macht, denn es kann einer Gesellschaft kaum etwas Schlimmeres passieren als unqualifizierte arbeitslose Jugendliche. Diese haben Potenzial, lebenslange Sozialfälle zu werden, aber auch für negative Energie sind sie eher anfällig.

Darum macht es wirklich Sinn, dass sich sowohl Österreich als auch die österreichi­sche Wirtschaft für Bildungsprojekte in der Europäischen Union einsetzen. Ganz davon abgesehen können wir in der Wirtschaft ohnedies nicht genug qualifizierte Fachkräfte bekommen. Daher begrüße ich auch das EU-Programm Erasmus+, im Rahmen des­sen auch die Mobilität von Lehrlingen gefördert wird. (Abg. Lichtenecker: Das stimmt!)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll171. Sitzung / Seite 183

Für das Exportland Österreich ist nicht nur die Vertiefung des Binnenmarktes wichtig, sondern auch das Bekenntnis der Europäischen Kommission, dass internationaler Han­del für Wachstum und Beschäftigung unerlässlich ist, denn mit jeder zusätzlichen Ex­portmilliarde steigen auch die Arbeitsplätze um 14 000.

In Österreich hängt jeder zweite Arbeitsplatz direkt oder indirekt vom Export ab. Ich bin daher sehr froh, dass jetzt CETA bald in die vorläufige Anwendung kommt, denn ich bin wirklich überzeugt davon, dass die Welt dadurch nicht untergehen wird (Abg. Kog­ler: Da sind wir uns einig!), sondern dass alle erkennen werden, dass unsere zukünf­tige Zusammenarbeit mit Kanada sicherlich sehr chancenreich, sehr positiv und sehr fair sein wird. (Abg. Lichtenecker: Aber sie könnte besser sein! – Zwischenruf des Abg. Kogler.)

Herr Kogler, ich begrüße das wirklich, was Sie bei unserer Aussprache mit Mauro Pe­triccione gesagt haben, nämlich dass Sie dem Abkommen mit Japan sehr offen ge­genüberstehen. Ich hoffe, Sie erinnern sich auch später noch daran. Der stellvertreten­de EK-Generaldirektor Petriccione hat ja auch gesagt, dass der Investitionsschutz bei Weitem nicht ausverhandelt ist. (Abg. Kogler: Es ist noch nicht einmal das Mandat of­fengelegt!)

Ich habe etwas vergessen, das ist noch ganz wichtig: Ich darf die Freunde von Abge­ordnetem Gabriel Obernosterer aus Kärnten ganz herzlich bei uns im Hohen Haus be­grüßen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

17.28


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Doppler. – Bitte.

 


17.28.49

Abgeordneter Rupert Doppler (ohne Klubzugehörigkeit)|: Herr Präsident! Herr Staats­sekretär! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Zur Debatte steht der Bericht des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend EU-Vor­haben Jahresvorschau 2017, Verwaltungsbereich Wirtschaft. Schwerpunkt ist die EU-Wirtschaftspolitik 2017 im Zeichen von Wachstum und Beschäftigung. Die Förderungen von Wachstum und Beschäftigung haben auch 2017 für die Europäische Union Priorität. Das sagt wer? – Der Herr Wirtschaftsminister!

Das wäre ein sehr guter Ansatz, wenn es so wäre. Angesichts dessen, in welchem Zu­stand sich die EU derzeit befindet, bezweifle ich die Umsetzung dieser Vorhaben aller­dings.

Österreich unterstützt die Vorhaben der EU, was die Offensive des Europäischen Fonds für strategische Investitionen betrifft. Österreich hat bis jetzt wenig aus diesem Fonds profitiert. Ich weiß schon, Herr Staatssekretär Dr. Mahrer, dass es sich dabei um kei­nen reinen Fördertopf handelt, sondern um ein sogenanntes Finanzierungsinstrument, das in Österreich noch nicht so bekannt ist. Das sagt wer? – Der Herr Wirtschaftsmi­nister!

Es ist einiges in der Planungsphase. Hoffentlich bleibt es nicht nur bei der Planung, hof­fentlich kommt es auch zur Umsetzung, denn es ist zu befürchten, meine sehr geehr­ten Damen und Herren, dass sich die EU zu wenig anstrengt, was Investitionstätigkei­ten im EU-Raum betrifft. Bedenkt man nämlich den eklatanten Fachkräftemangel und die hohe Jugendarbeitslosigkeit, so muss man sagen: Es ist höchste Zeit, dass gehandelt wird, bevor es zu spät ist! – Danke schön. (Beifall des Abg. Gerhard Schmid.)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll171. Sitzung / Seite 184

17.30


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Katzian. – Bitte.

 


17.30.47

Abgeordneter Wolfgang Katzian (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Es sind schon einige Punkte des Vorhabenberichts heute ange­sprochen worden, insbesondere betreffend das Wirtschaftswachstum, und da wurde ein Bereich genannt, in dem Wachstum besonders stattfinden soll, und zwar der Bereich außerhalb der Europäischen Union. Auch zu möglichen Handelsabkommen hat es schon einige Diskussionsbeiträge gegeben.

Ich möchte ausdrücklich sagen – und wir haben das auch vonseiten unserer Fraktion immer gesagt –: Wir sind für Handelsabkommen, die Frage ist nur, ob – und das hoffe ich sehr – alle Beteiligten aus der Debatte um CETA und aus anderen Vorgängen et­was gelernt haben. Zu den vielen neuen Abkommen, die in der Pipeline sind und mit denen man es offensichtlich sehr eilig hat, sei gesagt: Aus der bisherigen Debatte nicht die richtigen Schlussfolgerungen zu ziehen, die es braucht, wäre, zumal man nicht ge­nau weiß, was der Herr Trump in Amerika machen wird, sehr schade.

Wir brauchen den Freihandel, wir brauchen auch neue Handelsabkommen, aber bitte nicht solche, bei denen man die gleichen Fehler macht. Wenn es um Handelsabkom­men geht, geht es um Handel und nicht um irgendwelche anderen Dinge, die man da hineinschwindeln möchte.

Ich finde es grundsätzlich sehr okay, wenn man auf den Export setzt. Die Stärke der Europäischen Union sind aber auch die mehr als 500 Millionen Konsumentinnen und Konsumenten. Daher geht es schon auch darum, öffentliche Investitionen zu fördern und zu ermöglichen. Es geht auch um höhere Löhne in ganz Europa und damit um die Stärkung der Binnennachfrage, denn das ist, wie wir es auch in Österreich nach der Steuerreform gesehen haben, der absolute Garant dafür, dass das Wachstum nach oben geht, und das hat letztlich auch positive Auswirkungen auf die Beschäftigung.

Wir haben uns im Energiebereich einiges vorgenommen, und als Energiesprecher möch­te ich das jetzt hier anführen: eine verlässliche, nachhaltige und leistbare Energiever­sorgung, die auf effizienten kohlenstoffarmen Energietechnologien basiert. Wir sind ei­ne Verpflichtung mit uns selber eingegangen, aber – Stichwort: Vereinbarungen von Pa­ris – auch mit der Weltgemeinschaft. Der Weg könnte aus meiner Sicht ein wenig ver­bindlicher sein, insbesondere was die Frage der Energieeffizienz und der erneuerbaren Energieträger betrifft.

Lassen Sie mich abschließend noch ein paar Gedanken zur Europäischen Union ins­gesamt vorbringen: 1994 haben wir in Österreich in einer Abstimmung den Beitritt zur EU beschlossen. Die Versprechen waren damals Frieden, Wohlstand und soziale Si­cherheit. Ich habe den Eindruck, dass bei vielen dieser Grundgedanke verloren gegan­gen ist. Die Europäische Union vollzieht heute ein neoliberales Deregulierungspro­gramm, eine Wettbewerbsspirale nach unten, und der Abbau sozialer Standards und ein Ansteigen der Armut sind die Folge. Daher braucht es ein klares Ziel, und das heißt für mich: Soziale Grundrechte haben Vorrang vor wirtschaftlichen Marktfreiheiten.

Wenn in den letzten Tagen der eine oder andere das Engagement der Gewerkschaften für ein soziales Europa belächelt oder ins Lächerliche gezogen hat, dann mag das so sein, ist in Ordnung, ich kann damit sehr gut leben, aber ich möchte nur eines sagen: Wer einem sozialen Europa eine Absage erteilt, der provoziert das Scheitern der euro­päischen Idee! Wir wollen ein soziales Europa und keinen Albtraum eines europäi­schen Nachtwächterstaates. (Beifall bei der SPÖ.)

17.34


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Singer. – Bitte.

 


17.34.42

Abgeordneter Johann Singer (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Geschätz­te Damen und Herren! Das Wichtigste in einer Gesellschaft und für ein Land sind so-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll171. Sitzung / Seite 185

zialer Frieden und Stabilität, und Stabilität erreichen wir dann, wenn wir den Menschen Arbeit und Beschäftigung geben. Das Schlechteste für eine Gesellschaft ist Arbeitslo­sigkeit. Daher ist es eine der wichtigsten Aufgaben der Politik, die Rahmenbedingun­gen für genügend Beschäftigung sicherzustellen.

Das Ziel der EU zur Förderung von Wachstum und Beschäftigung muss daher Priorität haben und kann von Österreich nur bestmöglich unterstützt werden. Österreich ist eine offene Volkswirtschaft, die in hohem Maße von Export und Investitionen abhängig ist. Wir haben die diesbezüglichen Zahlen schon öfters gehört: 6 von 10 Euro werden in Österreich durch den Export verdient. Daher ist die Handels- und Wirtschaftspolitik der EU für uns in Österreich ganz besonders wichtig. Handel bedeutet Arbeitsplätze, und in Österreich ist jeder zweite Arbeitsplatz direkt oder indirekt vom Export abhängig. Der Export ist bei uns ein sehr wichtiger Konjunkturträger.

Sehr geehrte Damen und Herren! Ich begrüße auch die Strategie der EU, auf die För­derung europäischer Werte zu setzen – Werte etwa, die sich in einem Nachhaltigkeits­kapitel in den Freihandelsabkommen widerspiegeln, die die Berücksichtigung der Men­schenrechte und deren effiziente Überwachung stärken, die Korruptionsbekämpfung so­wie verantwortungsvolles Wertschöpfungskettenmanagement hervorheben.

Sehr geehrte Damen und Herren! Die kürzlich angehobenen Wirtschaftsprognosen sind sehr erfreulich und zeigen uns, dass das gemeinsame Bemühen der Bundesregierung in Richtung Beschäftigung und die Investitionen Erfolge zeitigen.

Abschließend sei noch gesagt: Nur kontinuierliche, beharrliche und ehrliche Maßnah­men bringen uns voran und bilden ein Umfeld, das wir zur Schaffung und zum Erhalt von guten Arbeitsplätzen brauchen. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

17.36


Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Redner: Herr Abgeordneter Wimmer. – Bitte.

 


17.37.00

Abgeordneter Rainer Wimmer (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Handelspolitische Schutzinstrumente werden auch in dieser Jahresvorschau über EU-Vorhaben angesprochen. Ich glaube, das ist deshalb wichtig, weil solche Schutzinstrumente unbedingt gebraucht werden. Ich denke da an die europäische Stahlindustrie, die ja zurzeit massiv unter Druck steht. Wir haben mit enormen Überkapazitäten aus China zu kämpfen. So überschwemmt chinesischer Stahl derzeit Europa. Wenn wir wissen, dass es weltweit eine Kapazität von 1 600 Millionen Tonnen Stahl gibt und allein in China 800 Millionen Tonnen produziert werden, dann se­hen wir, dass da ein immenses Ungleichgewicht herrscht.

In den letzten drei Jahren haben sich die Exporte aus China nach Europa verdoppelt. Dadurch entstand eine sehr schwierige Situation, was einem klar wird, wenn man weiß, unter welch schwierigen und oftmals wettbewerbsverzerrenden Bedingungen in China produziert wird. Die Umweltstandards sind dort katastrophal, und es gibt daher eine furcht­bare Luftverschmutzung. Es herrschen dort auch katastrophale Arbeitsbedingungen, die ILO-Standards werden nicht eingehalten.

Es findet da ein absolut uneingeschränkter Wettbewerb statt, und es gibt daher für uns Europäer nur eine einzige Möglichkeit: nämlich uns durch Schutzzölle zu schützen. Das hat aber natürlich auch unmittelbare nationale Auswirkungen, auch für Österreich, für die österreichische Stahlindustrie. Wir müssen jedoch nicht unbedingt dasselbe ma­chen, was die USA tun, nämlich 260 oder 280 Prozent Schutzzölle zu verlangen. Es gibt da auch ein Mittelmaß: Neuseeland mit 130 Prozent, Argentinien mit 180 Prozent. Da nehmen sich die 25 Prozent Schutzzölle, die wir auf europäischer Ebene verlangen, wirklich sehr mickrig aus.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll171. Sitzung / Seite 186

Ich glaube, da sollte ein Mittelmaß gefunden werden – die 25 Prozent sind eindeutig zu wenig. Daher ist es auch ganz wichtig, dass wir als Gewerkschaft PRO-GE und als Ge­werkschaft GPA-djp eine Bürgerinitiative eingeleitet haben. Ich möchte mich einfach bei jenen 25 000 Menschen, die diese Bürgerinitiative unterschrieben haben, die sie mit­tragen, recht herzlich bedanken, denn es geht um die Arbeitsplätze in der Stahlindus­trie, und es geht auch um die Arbeitsplätze in der gesamten Metallindustrie.

Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Wenn wir wissen, dass seit 2008, also seit der Krise, allein in der europäischen Stahlindustrie mehr als 85 000 Arbeitsplätze weggefallen sind, dann wissen wir, dass Feuer am Dach ist, und dann ist uns klar, dass da gegengesteuert werden muss.

Meine Aufforderung, Herr Staatssekretär – Sie sind ja bei den Verhandlungen schon da­bei gewesen und werden wahrscheinlich wieder dabei sein –, lautet daher: Ich bitte Sie, sich dort noch ein bisschen vehementer einzubringen, nicht nur auf Vorschläge von den anderen zu warten, sondern wirklich ordentlich auf den Tisch zu hauen, damit wir Straf­zölle einführen können, die die Arbeitsplätze unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Österreich besser absichern als bisher. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

17.40


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Hanger. – Bitte.

 


17.40.24

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Wer­te Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste – insbesondere aus Kärnten sind heute sehr viele Gäste da! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir debattieren den EU-Vor­habensbericht zum Thema Wirtschaft, Programmperiode 2014 bis 2020. Ich möchte mich in meinem Debattenbeitrag mit dem Thema Jugendbeschäftigung auseinandersetzen, weil das eines meiner Lieblingsthemen ist.

Österreich – und das haben meine Vorredner schon gesagt – steht im europäischen Kon­text eigentlich sehr gut da, wir haben im Vergleich zu anderen europäischen Ländern eine sehr niedrige Jugendarbeitslosigkeit. Dafür gibt es mehrere Gründe: Das ist zum einen unser duales Ausbildungssystem, das sind aber zum anderen mit Sicherheit zum Beispiel auch unsere berufsbildenden mittleren und höheren Schulen – unser Schulsys­tem ist ja diesbezüglich wesentlich besser, als es manchmal dargestellt wird –, der we­sentliche Grund dafür ist aber natürlich die demografische Entwicklung.

Wenn ich meine Ausführungen jetzt mit Zahlen belege, dann konzentriere ich mich auf die Region, aus der ich komme, das ist die LEADER-Region Eisenstraße in Niederös­terreich. Wir haben dort eine sehr genaue demografische Untersuchung gemacht, mit dem Ergebnis, dass uns zum einen die Facharbeiter ausgehen werden, zum anderen aber auch die jungen Menschen fehlen, die dort den Wirtschaftsstandort erhalten sol­len.

Welche Schlüsse muss man daraus ziehen? Was kann man dagegen machen? – In Wirklichkeit geht es um Wanderungsbewegungen. Ich denke, wir wollen unsere Region so optimistisch, so positiv positionieren, um auch Zuwanderungsregion zu sein, einer­seits innerösterreichisch – gar keine Frage; es gibt vielleicht Regionen, die sogar schon zu starken Zustrom haben, vielleicht schaffen wir einen innerösterreichischen Aus­gleich –, andererseits aber vielleicht auch europäisch; es gibt ja Staaten mit sehr hoher Jugendarbeitslosigkeit, ich nenne etwa Griechenland, Portugal, Spanien. Diese Wan­derungsbewegungen sind natürlich zu steuern. Wir brauchen Menschen, die zum Bei­spiel Metallfacharbeiter sein wollen, die die entsprechenden Qualifikationen mitbringen.

Ich bin davon überzeugt, dass betreffend die Facharbeiterfrage auch die europäische Idee einen guten Beitrag leisten kann. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Yılmaz.)

17.42



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll171. Sitzung / Seite 187

Präsident Karlheinz Kopf: Herr Abgeordneter Schopf gelangt als nächster Redner zu Wort. – Bitte. (Zwischenruf bei der SPÖ.)

 


17.42.23

Abgeordneter Walter Schopf (SPÖ): Herr Staatssekretär! Herr Vorsitzender! Liebe Kol­leginnen! Liebe Kollegen! Der Herr Minister hat ja die Position unserer Bundesregie­rung betreffend Jahresvorschau auf die EU-Vorhaben nicht nur bereits im Ausschuss mündlich vorgebracht, sondern es gibt auch eine schriftliche Unterlage dazu.

Herr Staatssekretär, ich will Ihnen ein Beispiel aus der Praxis geben: Österreichische Montageunternehmungen – ob klein, ob groß, ob im Osten oder im Westen – kommen bei Ausschreibungen für Aufträge oft nicht mehr mit, weil sie von ausländischen Unter­nehmen unterboten werden. Es sind Unternehmen aus der Tschechischen Republik, aus der Slowakei, aus Slowenien, aus Ungarn, die natürlich immer wieder versuchen, bei derartigen Aufträgen bessere Offerte zu legen.

Ein wesentlicher Grund für diese Situation, dafür, dass solche Unternehmen diese Auf­träge sehr oft erhalten, ist, dass die ausländischen Betriebe zwar den jeweiligen in Ös­terreich gültigen Kollektivvertrag einzuhalten haben, Steuern und Abgaben, insbeson­dere Sozialversicherungsabgaben, sind aber im jeweiligen Land zu bezahlen.

Also im Klartext: Großauftrag in Österreich, eine ungarische Firma bewirbt sich, sie er­hält auch den Auftrag. Die Konsequenz dessen ist natürlich, dass österreichische Un­ternehmen in Turbulenzen geraten, dass diese Unternehmen – und es gibt mittlerweile leider viele Beispiele – à la longue gefährdet sind, dass Arbeitsplätze verloren gehen. Das ungarische Unternehmen hat zwar die Verpflichtung, den Kollektivvertrag in Ös­terreich einzuhalten und entsprechend zu bezahlen, aber Steuern und Abgaben, insbe­sondere zur Sozialversicherung, werden letztendlich in Ungarn bezahlt, und das ist ein Wettbewerbsnachteil beziehungsweise für diese Firma ein Wettbewerbsvorteil, was si­cher nicht in Ordnung ist.

Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Es ist interessant, dass gerade in diesen Ländern jene Montageunternehmen, die den Weg aus Österreich suchen, durchaus Hindernisse und Erschwernisse haben. Ich denke, das ist unfair; da gibt es keinen fairen Wettbe­werb.

Interessant ist auch, dass dieses Problem eigentlich leicht zu lösen wäre, und daher ersuche ich Sie, nicht nur in Österreich, sondern vor allem auch auf europäischer Ebe­ne aktiv zu werden. Der Vorschlag wäre: Wenn diese Firmen jene Steuern und Abga­ben in Österreich bezahlen würden, die auch ein österreichisches Unternehmen bezahlt, dann gäbe es einen fairen Wettbewerb, es gäbe gleiche Bedingungen. Ich denke, das wäre der richtige Ansatz.

Ein zweites Problem betrifft die kollektivvertraglichen Bedingungen: Diese werden nicht immer eingehalten. Da gibt es in Österreich eine Behörde, konkret das Arbeitsinspek­torat, das bei derartigen Verstößen nicht nur versucht, zu erreichen, dass die Kolle­ginnen und Kollegen zu ihrem Recht kommen, sondern auch dafür sorgt, dass entspre­chende Strafen verhängt werden. Ich möchte mich an dieser Stelle bei den Arbeitsins­pektorinnen und Arbeitsinspektoren sehr herzlich für ihr Engagement, für ihre Arbeit be­danken. Sie leisten großartige Arbeit. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grü­nen.)

Ich möchte auch sagen, dass es nicht in Ordnung ist, wie die Arbeitsinspektorate zur­zeit in der öffentlichen Debatte behandelt werden; das tut man einfach nicht, bei jeder Diskussion zu sagen, sie mögen doch keine solche Art an den Tag legen, wie sie das bei den Prüfungen zurzeit machen. Ich denke, sie machen eine wichtige, eine gute Ar­beit. (Zwischenrufe der Abgeordneten Angerer, Haider und Karlsböck.)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll171. Sitzung / Seite 188

Und typisch: Als wir hier verschiedene Regelungen insbesondere betreffend Lohn- und Sozialdumping beschlossen haben, waren die Freiheitlichen, die immer von Kontrolle sprechen, die Einzigen, die dagegengestimmt haben (Zwischenruf des Abg. Deimek), die gegen Kontrolle, gegen verschärfte Maßnahmen in diesem Bereich eingetreten sind.

Ich denke, die Arbeitsinspektorate treten für faire Bedingungen und für einen fairen Wettbewerb ein – ein herzliches Dankeschön! (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Auer. – Ruf bei der FPÖ: Klassenkämpfer! – Zwischenruf des Abg. Deimek.)

17.46


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Lettenbichler. – Bitte.

 


17.46.52

Abgeordneter Mag. Josef Lettenbichler (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Ge­schätzter Herr Staatssekretär! Verehrte Damen und Herren! Frau Vizepräsidentin! Ich will nun wieder auf die europäische Ebene zurückkommen, darum geht es ja bei die­sem Tagesordnungspunkt, mit dem wir uns jetzt auseinandersetzen wollen, und da ist mir ein Thema eigentlich ein wenig zu kurz gekommen: Es geht um das Thema der Wettbewerbsfähigkeit in dem Bereich, den ich ansprechen will, um die industrielle Wett­bewerbsfähigkeit, und da gibt es Positives, Gutes zu berichten.

Laut einer Untersuchung des Institute for Competitiveness aus dem Jahr 2016 liegt Ös­terreich, was die industrielle Wettbewerbsfähigkeit betrifft, im absoluten Spitzenfeld; wir befinden uns im ersten Viertel, auf Platz 7, knapp hinter den Niederlanden, aber noch knapp vor Luxemburg. Das ist eine Tatsache, die natürlich für unsere Industrie spricht, aber auch die Rahmenbedingungen, die die heimische Politik – sprich diese Koalition – vorgibt, wirken sich positiv aus, und das ist, wie ich glaube, einen Applaus wert. (Beifall bei der ÖVP.) – Danke schön.

Ein Megathema, das in jeder Diskussion angesprochen wird, ist die Digitalisierung. Das war ja auch bei einer unserer letzten Sitzungen Thema, und der Minister hat damals gesagt, der Digitalisierung könne man sich nicht verschließen. Ich möchte das folgen­dermaßen beschreiben: Das ist wie eine Welle im Meer, und entweder lernen wir, auf dieser Welle zu reiten, oder wir werden hinuntergerissen. Die Digitalisierung ist keine Modeerscheinung, sondern wir müssen uns ernsthaft damit auseinandersetzen. Es wur­den auf Regierungsebene, auf parlamentarischer Ebene schon viele Initiativen gesetzt, aber es ist auch sehr wichtig, dass diese Initiativen mit den Maßnahmen der Europäi­schen Union in Verbindung gebracht werden, damit wir den größtmöglichen Nutzen erzielen können. Es ist sehr positiv, dass die EU die Etablierung von Digital Innovation Hubs in allen Regionen anstrebt.

Weil das vorhin auch ein Thema war: Wir sollten als Mitgliedstaat der Europäischen Union auch daran arbeiten, dass die EU stärker und selbstbewusster auftritt. Wir haben es ja in den vergangenen Monaten gemerkt: Die USA „scheren sich“ – unter Anfüh­rungszeichen – um weltweiten Handel, um faire Wettbewerbsbedingungen relativ we­nig, asiatische Staaten schauen natürlich auf sich selbst. Wir, die Europäische Union, haben, glaube ich, jeden Grund, im Rahmen verschiedenster Programme selbstbewusst aufzutreten, um mit breiter Brust unsere Initiativen, unsere Forderungen durchzubrin­gen.

Das ist mein Appell zum Abschluss, und ich sage, wir brauchen nicht weniger Europa – bei aller Selbstkritik, die notwendig ist –, sondern mehr Europa. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

17.49


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Kirchgatterer. – Bitte.

 



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll171. Sitzung / Seite 189

17.50.01

Abgeordneter Franz Kirchgatterer (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Dieser Tagesordnungspunkt hat die Gelegenheit geboten, die Sor­gen, Probleme und Anliegen der einzelnen Fraktionen darzustellen und die Zukunfts­aussichten zu beschreiben.

Ich denke, gerade am heutigen Tag – der Beschluss in England, die Situation in den USA, auch China ist erwähnt worden – ist es umso wichtiger, eine breite Allianz der positiven Kräfte zu zimmern, gemeinsam mit der Opposition in den USA, mit vielen, die wie wir guten Willens sind, im friedlichen, im gerechten Handel die Wirtschaft zu stär­ken und den Austausch der Waren und auch der Arbeitskräfte im gemeinsamen Inter­esse weiterzuentwickeln.

Ich denke auch, dass wir in unserem Land sehr wohl auf unsere Stärken blicken kön­nen – es ist schon manches erwähnt worden –: die hohe Qualität der Facharbeit, die hohe Qualität der österreichischen Industrie, aber auch der Vielzahl an Klein- und Mit­telbetrieben in den unterschiedlichsten Branchen und Sparten, die sehr innovativ und mit großem persönlichen Einsatz sehr viel leisten und mit den Steuern ihren Beitrag für unser Land, für unser System, für unsere Demokratie, für unser demokratisches Wohl­fahrtswesen leisten.

Meine Damen und Herren! Ein weiteres wichtiges Thema ist mehrmals angesprochen worden: der Berufsnachwuchs. Das duale Ausbildungssystem ist ein großes Plus, und auch der Plan A von Bundeskanzler Kern geht genau in diese Richtung, die Jugend zu unterstützen, Auslandspraktika zu verstärken, Sprachkurse im Ausland zu unterstützen, zu finanzieren. Das ist eine wichtige Investition für die Zukunft, für die Jugend, für un­ser Land, für unsere Demokratie, für eine starke Wirtschaft. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

17.52

17.52.21

 


Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet.

Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie, den vorliegenden Bericht III-349 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Wer stimmt diesem Antrag zu? – Das ist mit Mehrheit angenommen.

17.52.4514. Punkt

Bericht des Wissenschaftsausschusses über die Regierungsvorlage (1370 d.B.): Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und dem Minister­rat Bosnien und Herzegowinas über die wissenschaftlich-technologische Zusam­menarbeit (1505 d.B.)

 


Präsident Karlheinz Kopf: Da Tagesordnungspunkt 13 vor Eingang in die Tagesord­nung abgesetzt wurde, gelangen wir sogleich zum 14. Punkt der Tagesordnung.

Ich mache darauf aufmerksam, dass nach vier Rednerinnen und Rednern schon wie­der eine Abstimmung ansteht.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Töchterle. – Bitte, Herr Abge­ordneter.

 


17.53.27

Abgeordneter Dr. Karlheinz Töchterle (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Ho­hes Haus! Dieses Abkommen, das schon im Ausschuss unkontrovers diskutiert wurde, erfährt wohl auch hier allgemeine Befürwortung. Es ist eines von 21 bilateralen Abkom­men, die wir in letzter Zeit geschlossen haben, vor allem mit Ländern aus dem osteu­ropäischen Raum.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll171. Sitzung / Seite 190

Diese Abkommen sind vor allem dazu da, die Mobilität und die Kontakte zwischen den Wissenschaftlern und Wissenschaftlerinnen der jeweiligen Länder zu fördern, also vor allem Mobilitätsunterstützung zu geben. In diesem Fall stehen 90 000 € jährlich zur Ver­fügung. Die Internationalität und die Mobilität sind ein Wesensmerkmal von Wissen­schaft und Forschung, sie sind aber in den letzten Jahren aus verschiedensten Grün­den noch erheblich gewachsen.

Ein Grund ist natürlich, dass man immer stärker in Teams und nicht mehr als Einzel­kämpfer agiert, und da sind solche bilateralen Abkommen für beide Länder von Vorteil, wobei wir in diesem speziellen Fall vielleicht ein besonders interessanter und starker Partner sind und sozusagen auch eine Entwicklungsunterstützung im wissenschaftlich-technologischen Bereich geben können. Dass es gerade den osteuropäischen und süd­osteuropäischen Raum betrifft, passt sehr gut zu unserer Geschichte und auch zu un­serer geografischen Lage und entspricht natürlich auch unseren Bemühungen, diese Län­der bestmöglich zu unterstützen. Ich kann daher dieses Abkommen nur intensiv befür­worten und freue mich, wenn möglichst viele Wissenschaftler davon Gebrauch machen.

Die Summen sind, wie gesagt, nicht sehr hoch, es geht einfach darum, Anstöße zu ge­ben, denn aus dieser Zusammenarbeit und aus diesen Kooperationen können sich sehr interessante Partnerschaften innerhalb der Wissenschaftsgemeinschaft entwickeln, und diese können dazu führen, dass man bei größeren Anträgen, vor allem in der euro­päischen Förderlandschaft, gemeinsam viel chancenreicher agiert. Das ist also auch ei­ne Art Anschubfinanzierung, die dann zu wesentlich größeren Fördervolumina im Rah­men der traditionellen Fördermöglichkeiten führen kann, deswegen kann ich dieses Ab­kommen nur wärmstens befürworten. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

17.56


Präsident Karlheinz Kopf: Frau Abgeordnete Mag. Kuntzl gelangt als Nächste zu Wort. – Bitte.

 


17.56.51

Abgeordnete Mag. Andrea Kuntzl (SPÖ): Sehr geehrte Damen und Herren! Mein Vor­redner, Kollege Töchterle, hat den Inhalt des Abkommens schon umfassend darge­stellt. Es geht um die Übernahme von Mobilitätskosten, darum, Forschungskoopera­tionen zu fördern, den wissenschaftlichen Austausch zu fördern. Derartige Programme und wissenschaftlicher Austausch sind natürlich besonders wichtig, um den europäi­schen Gedanken auch auf dieser Ebene mit Leben zu erfüllen – für die Wissenschaft be­sonders wichtig, aber auch für das europäische Projekt an sich sehr wichtig. Kollege Töchterle hat schon darauf hingewiesen, dass wir das im Ausschuss sehr einhellig dis­kutiert haben.

Ein kleiner Ausblick auf eine der nächsten Materien, die wir im Wirtschaftsausschuss hoffentlich beschließen und auf den Weg schicken werden: die bessere Unterstützung der Studierenden in Österreich, der Ausbau der Studienförderung.

Wir arbeiten diesbezüglich gemeinsam gerade an einem Paket, an der Ausweitung, der Erhöhung der Studienbeihilfe. Es sind gute und konstruktive Gespräche, in denen gute Maßnahmen vorgeschlagen worden sind, die in die richtige Richtung gehen. Wir hof­fen, dass wir noch ein größeres Volumen schaffen, um noch stärker fördern und unter die Arme greifen zu können, und dass wir hier eine wirklich ausreichende Erhöhung be­schließen können. Das wäre nach den vielen Jahren, in denen das nicht möglich war, wirklich fällig und begrüßenswert. (Beifall bei der SPÖ.)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll171. Sitzung / Seite 191

17.58


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Karlsböck. – Bitte.

 


17.58.33

Abgeordneter Dr. Andreas F. Karlsböck (FPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Das heute zu beschließende Abkommen zwischen Österreich und Bosnien-Herzegowina über die wissenschaftliche Zusammenarbeit wird auch von uns Freiheitlichen begrüßt. Ich sage das sowohl als Vorsitzender des Wis­senschaftsausschusses als auch als Mitglied des Außenpolitischen Ausschusses, dem stets an fruchtbaren bilateralen Beziehungen gelegen ist.

Wissenschaftliche Abkommen sind grundsätzlich zu begrüßen, umso mehr, als Bos­nien-Herzegowina das letzte Land des ehemaligen Jugoslawiens ist, mit dem noch kein Abkommen besteht. Es ist also durchaus positiv, wenn nun die Mobilitätskosten ge­meinsamer Forschungskooperationen und Veranstaltungen auf wissenschaftlich-techno­logischem Gebiet durch die beiden Vertragsparteien auf der Grundlage der Gegensei­tigkeit und unter Berücksichtigung nationaler Prioritäten finanziert werden. Auch die Ein­richtung einer Gemischten Kommission als Koordinierungsgremium ist sinnvoll.

Wissenschaft und Technologie bilden die Basis wirtschaftlichen Erfolgs; so gesehen übernehmen sie auch eine wichtige Brückenfunktion und Mittlerrolle und können mittel- bis langfristig einen wichtigen Beitrag zur Vertiefung der politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Beziehungen zwischen unseren beiden Ländern leisten.

In diesem Zusammenhang vermissen wir Freiheitliche allerdings noch genauere Zah­len zum dafür vorgesehenen Budget und zu den einzelnen Projekten, die diese Koope­ration mit Leben erfüllen.

Vielleicht kann man im Rahmen dieser wissenschaftlich-technologischen Zusammenar­beit auch Ausgleichszahlungen für jene Studierenden aus Bosnien-Herzegowina ver­handeln, die als Ausländer österreichische Studienplätze in Anspruch nehmen und da­durch das ohnehin knapp bemessene heimische Wissenschaftsbudget belasten.

Seit Langem fordern wir Freiheitliche von der Bundesregierung, endlich mit der EU über kostendeckende Ausgleichszahlungen für den Überhang nichtösterreichischer Studie­render zu verhandeln, die heimische Studienplätze in Anspruch nehmen. Konkret geht es um etwa 600 Millionen € an Kosten, die alleine von EU-Bürgern verursacht werden. Das, was sich auf europäischer Ebene aus unerfindlichen Gründen so schwierig ge­staltet, könnte im Rahmen des gegenständlichen Abkommens mit dem Nicht-EU-Mit­glied Bosnien-Herzegowina von vornherein bilateral ausverhandelt werden. Es hat nichts mit mangelnder Weltoffenheit zu tun, wenn man in Finanzierungsfragen klare Worte fin­det und um Gerechtigkeit bemüht ist. Vielleicht ginge von solch einer bilateralen Eini­gung sogar eine Vorbildwirkung aus, die auf die europäische Ebene zurückwirkt.

Wie auch immer: Wir Freiheitliche werden dem Abkommen unsere Zustimmung ertei­len. Zusammenarbeit ist immer gut, und es liegt an uns, sie mit Leben zu füllen und ge­meinsam das Beste aus ihr herauszuholen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

18.01


Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Dr. Karl. – Bitt


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll171. Sitzung / Seite 192

e.

 


18.01.48

Abgeordnete Mag. Dr. Beatrix Karl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staats­sekretär! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ziel des Abkommens über die wissenschaft­lich-technologische Zusammenarbeit mit Bosnien und Herzegowina ist der Ausbau der bilateralen Forschungskooperationen. Neben dem primären Ziel, die bilateralen Bezie­hungen im Wissenschafts- und Forschungsbereich zu fördern, soll insbesondere auch die gemeinsame Teilnahme an europäischen und anderen internationalen Forschungs­programmen stimuliert und ausgebaut werden.

Artikel 3, der das Kernstück dieses Abkommens bildet, beschreibt die beabsichtigten Formen der bilateralen wissenschaftlich-technologischen Zusammenarbeit. Dabei geht es neben dem Austausch wissenschaftlich-technologischer Informationen, Dokumenta­tionen und Veröffentlichungen vor allem auch um den Austausch von Wissenschafte­rinnen und Wissenschaftern sowie Expertinnen und Experten im Rahmen bilateraler wissenschaftlicher Projektkooperationen. Zudem bezieht sich dieses Abkommen auch auf die gegenseitige Entsendung von Wissenschafterinnen und Wissenschaftern sowie Expertinnen und Experten zum Zweck der Durchführung von Beratungen, Vorträgen und Spezialstudien. Darüber hinaus umfasst es die Durchführung und Unterstützung ge­meinsamer bilateraler und multilateraler wissenschaftlicher Veranstaltungen.

Dass ein solches Abkommen mit Bosnien und Herzegowina abgeschlossen wird, ist nicht zuletzt deshalb sinnvoll und zu begrüßen, weil Südosteuropa und insbesondere der Westbalkan seit Jahrzehnten Schwerpunktregionen des Bundesministeriums für Wis­senschaft, Forschung und Wirtschaft sind. Dementsprechend hat Österreich auch schon WTZ-Abkommen mit fast allen Staaten des Westbalkans abgeschlossen.

Hinzu kommt, dass Österreich in den meisten Ländern dieser Region unter den drei wichtigsten ausländischen Investoren ist, und ohne Zweifel leisten Wissenschaftsko­operationen indirekt und langfristig auch einen Beitrag zum Ausbau der Wirtschaftsbe­ziehungen. Der Abschluss dieses Abkommens ist somit aus wissenschaftspolitischer Sicht ein konsequenter Schritt zur Festigung und zum weiteren Ausbau der Zusam­menarbeit mit der Region. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

18.04

18.04.15

 


Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet.

Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag des Wissenschaftsausschusses, dem Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages in 1370 der Beilagen gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 Bundes-Verfassungsgesetz die Genehmigung zu erteilen.

Wer stimmt dem zu? – Das ist einstimmig angenommen.

18.05.0015. Punkt

Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (1514 d.B.): Bun­desgesetz, mit dem das Bundeshaushaltsgesetz 2013, das Bundesfinanzierungs­gesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversi­cherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz und das Notarversicherungsgesetz 1972 geändert werden (1566 d.B.)

16. Punkt

Bericht und Antrag des Budgetausschusses über den Entwurf eines Bundesge­setzes, mit dem das Bundesfinanzrahmengesetz 2017 bis 2020 geändert wird (1567 d.B.)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll171. Sitzung / Seite 193

 


Präsident Karlheinz Kopf: Wir gelangen zu den Punkten 15 und 16 der Tagesord­nung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Erste Wortmeldung: Herr Abgeordneter Mag. Rossmann. – Bitte.

 


18.05.21

Abgeordneter Mag. Bruno Rossmann (Grüne): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Ich möchte sowohl zum Spekulationsverbot als auch zu einem der beiden Ab­änderungsanträge Stellung nehmen, mit dem der Bundesfinanzrahmen, also die mittel­fristige Bundesfinanzplanung, vom Frühjahr auf den Herbst verschoben wird.

Das Spekulationsverbot bezieht sich ausschließlich auf den Bund. Das ist ja gut und schön, und die Bestimmungen, die in diesem Spekulationsverbot enthalten sind, sind grundsätzlich auch zu begrüßen. Was wir in Österreich aber dringend brauchen, ist ein bundesweit einheitliches Spekulationsverbot, in dem auch die Länder, Gemeinden und die ausgegliederten Gesellschaften miterfasst werden. Da tut sich eine große Lücke auf. Wir sehen, dass Länder und Gemeinden im Wesentlichen ausgenommen sind.

Die Länder haben sich verstanden, auf Basis einer 15a-Vereinbarung eigene Spekula­tionsverbote umzusetzen – extrem lückenhaft in sehr vielen Fällen. Nehmen wir das Bei­spiel Niederösterreich: Die Spekulation mit Wohnbauförderungsgeldern könnte nach wie vor genau so passieren, wie sie unter Landeshauptmann Pröll passiert ist. Oder neh­men wir die Swapgeschäfte ohne Grundgeschäfte im Burgenland her: Das ist im Bur­genland weiterhin möglich. Ich denke, das kann und darf nicht sein.

Wir brauchen in diesem Lande wirklich dringend eine bundeseinheitliche Lösung, und da, Herr Minister, vermisse ich, ehrlich gesagt, Ihre Standfestigkeit, denn immer dann, wenn es um die Länder geht und darum, einheitliche Regelungen mit den Ländern zu schaffen, gehen Sie vor den Ländern in die Knie. Das finde ich, ehrlich gesagt, sehr schade.

Was verbindet sich aber noch mit diesem Spekulationsverbot? – Mit diesem Spekula­tionsverbot verbindet sich auch noch ein Abänderungsantrag. Dieses Spekulationsver­bot wird als Trägerrakete für eine weitgehende Änderung des Bundeshaushaltsgeset­zes zum Anlass genommen, nämlich um die Verschiebung des mittelfristigen Finanz­rahmens vom Frühjahr auf den Herbst zu beschließen. Ich finde das, ehrlich gesagt, skandalös, ja ich halte das sogar für eine Desavouierung dieses Hauses, des Parla­ments, denn hierbei handelt es sich um Änderungen des Bundeshaushaltsrechts, und Änderungen des Bundeshaushaltsrechts sind eine Kernmaterie dieses Hauses! (Beifall bei den Grünen.)

Eine Änderung ohne sorgfältige Debatte – die nicht erfolgt ist – ist nach meinem Dafür­halten ein No-Go. Sie, Herr Finanzminister, haben das mit aller Vehemenz betrieben, und ich, Herr Finanzminister, lehne diese Vorgangsweise mit aller Vehemenz ab und bringe daher folgenden Abänderungsantrag, mit dem diese Abänderung, mit der der Fi­nanzrahmen in den Herbst verlegt werden soll, wieder rückgängig gemacht wird, ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Regierungsvorlage (1514 d.B.) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes­haushaltsgesetz 2013, das Bundesfinanzierungsgesetz, das Allgemeine Sozialversi­cherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversi­cherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz und das Notar­versicherungsgesetz 1972 geändert werden in der Fassung des Berichtes des Budget­ausschusses (1566 d.B.) wird wie folgt geändert:

1. In Artikel 1 entfällt Ziffer 1.

2. In Artikel 1 lautet Ziffer 10:

„10. Bei § 122 wird nach Abs. 10 folgender neuer Abs. 11 angefügt:


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll171. Sitzung / Seite 194

,(11) § 50 Abs. 4, § 79 Abs. 1 Z 1, § 79 Abs. 4a, 5 und 6, § 80 Abs. 2 Z 1 und 2 sowie § 81 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xx/2017 treten am Tag nach ihrer Kundmachung in Kraft.‘“

*****

Lassen Sie mich diesen Abänderungsantrag begründen, denn es gibt eine Reihe von guten Argumenten, warum ich denke, dass die Verschiebung der mittelfristigen Finanz­planung in den Herbst keine gute Idee ist.

Erstens habe ich ja schon gesagt, dass es sich um die Königsdisziplin, um eine Kern­disziplin des Hauses, handelt. Wir waren es gewohnt, Bundeshaushaltsagenden in den letzten Jahren – insbesondere aber die großen Reformen 2007 und 2009, mit Inkraft­treten 2013 – einstimmig zu beschließen. Davon soll nunmehr abgegangen werden.

Das zweite Argument: Wir haben uns seinerzeit sehr sorgfältig überlegt, warum wir ei­nen zweistufigen Planungsprozess im Rahmen der Budgeterstellung haben wollen. Der Geist des neuen Bundeshaushaltsgesetzes war es, zu sagen: Wir diskutieren im Früh­jahr die Strategie und die Ziele und legen diese fest, und im Herbst machen wir dann die Detailplanung.

Das haben wir auch nicht selbst erfunden, nein, das haben wir uns von einigen ande­ren Staaten, die das auch haben, abgeschaut. Das wäre mein drittes Argument: Wenn wir einen Blick über die Grenzen werfen, so sehen wir, dass die meisten Mitgliedstaa­ten der Europäischen Union, die eine solche mittelfristige Budgetplanung haben, ihre mittelfristige Budgetplanung im Frühjahr vorlegen und nicht im Herbst gemeinsam mit dem Budget.

Durch eine Verschiebung geht im Wesentlichen die Ziel- und Strategiedebatte im Früh­jahr verloren. Damit geht die öffentliche Debatte verloren, und es besteht natürlich zu Recht die Sorge, dass wir im Herbst, wenn dann alles mitsamt der Detailplanung vor­gelegt wird, wenn wir also mit Information zugekübelt werden, keine Zeit für eine Ziel- und Strategiedebatte haben. Herr Finanzminister, ich werfe Ihnen vor, dass Sie kein In­teresse an einer Strategiedebatte haben. Das finde ich, ehrlich gesagt, sehr schade.

Es werden aber auch die Mitwirkungsrechte des Parlaments entscheidend geschwächt. Der Budgetprozess wird entdemokratisiert, denn es ist nicht so, Herr Finanzminister, wie Sie es sagen, dass wir mehr Zeit für die Diskussion im Herbst haben. – Das ist überhaupt nicht der Fall, die Diskussionszeit bleibt ja unverändert! Sie sagen auch, da­mit gehe eine Verwaltungseinsparung einher. – Herr Finanzminister, ich sage Ihnen: Das ist eine Verwaltungseinsparung auf Kosten der Demokratie! (Zwischenbemerkung von Bundesminister Schelling.)

Jetzt wurde ein neues Regierungsprogramm vorgelegt, und das Stabilitätsprogramm soll in den nächsten Wochen vorgelegt und nach Brüssel gesendet werden. Ich frage: Wie werden Sie das erstellen, ohne eine mittelfristige Budgetplanung zu haben? Die­ses Stabilitätsprogramm kann ohne die neuen Inhalte des Regierungsprogramms und die mindestens 4 Milliarden €, die damit an Kosten verbunden sind, nur Fake News be­inhalten, nicht mehr! Ich bin schon neugierig darauf, was Sie uns vorlegen werden. (Bei­fall bei den Grünen.)

Ein weiteres Argument: Wir sind mitten in einem Evaluierungsprozess. Warum warten wir denn nicht diesen Evaluierungsprozess ab, der im Übrigen 200 000 € kostet, bevor wir hier in diesem Haus so weitreichende Entscheidungen treffen?

Daher frage ich mich, Herr Finanzminister: Was sind denn eigentlich Ihre wahren Moti­ve dafür, dass Sie das so dringend umsetzen wollen? – In Ihrer Rede im Jänner haben


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll171. Sitzung / Seite 195

Sie gesagt, Sie hätten keine Lust, sich zweimal erpressen zu lassen. Das heißt also: Sie haben keine Lust, Budgetverhandlungen im Frühjahr und im Herbst zu führen. Das ist aber eine Ihrer Kernaufgaben, Herr Finanzminister! Wenn Sie glauben, dass Sie nicht während des Jahres von den anderen Ministern mit Begehrlichkeiten erpresst wer­den, so sage ich Ihnen: Sie täuschen sich sehr.

Offenbar sind Ihnen Budgetverhandlungen ebenso wie eine Budgetdebatte ziemlich läs­tig. Sie wollen aber auch keine öffentliche Budgetdebatte im Frühjahr haben. Wir wer­den sie jedenfalls sehr vermissen. Ich denke, damit wird sich die Intransparenz in der Budgetdebatte sehr stark erhöhen – Transparenz ist ein Ziel, das wir sogar in der Ver­fassung festgeschrieben haben.

Wir Abgeordnete haben hier und heute die Chance, dieser Verschiebung nicht zuzu­stimmen. Wenn wir ein selbstbewusstes Parlament sind, dann lehnen wir diesen Vor­stoß, der hier und heute beschlossen werden soll, ab. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich fordere Sie auf und lade Sie ein, meinem Abänderungsantrag zuzustimmen, um zu verhindern, dass der Budgeterstellungsprozess vom Frühjahr auf den Herbst ver­legt wird. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen.)

18.14


Präsident Karlheinz Kopf: Der von Herrn Abgeordnetem Mag. Rossmann eingebrachte Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Bruno Rossmann, Freundinnen und Freunde

zum Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (1514 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem das Bundeshaushaltsgesetz 2013, das Bundesfinanzierungsgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsge­setz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversi­cherungsgesetz und das Notarversicherungsgesetz 1972 geändert werden (1566 d.B.)

Antrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Regierungsvorlage (1514 d.B.) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes­haushaltsgesetz 2013, das Bundesfinanzierungsgesetz, das Allgemeine Sozialversi­cherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversi­cherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz und das No­tarversicherungsgesetz 1972 geändert werden in der Fassung des Berichtes des Bud­getausschusses (1566 d.B.) wird wie folgt geändert:

1. In Artikel 1 entfällt Ziffer 1.

2. In Artikel 1 lautet Ziffer 10:

„10. Bei § 122 wird nach Abs. 10 folgender neuer Abs. 11 angefügt:

‚(11) § 50 Abs. 4, § 79 Abs. 1 Z 1, § 79 Abs. 4a, 5 und 6, § 80 Abs. 2 Z 1 und 2 sowie § 81 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xx/2017 treten am Tag nach ihrer Kundmachung in Kraft.‘“

Begründung

Im Ausschuss wurde beschlossen, den verbindlichen mittelfristigen Bundesfinanzrah­men einschließlich des Strategieberichts in den Jahren 2017 und 2018 vom Frühjahr


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll171. Sitzung / Seite 196

auf den Herbst zu verlegen und zeitgleich mit dem Entwurf des Bundesfinanzgesetzes für das folgende Finanzjahr zu beraten und zu beschließen. Damit wird der zweistufige Budgetprozess ausgehebelt. Dieser sieht derzeit vor, dass im Frühjahr die verbindliche mittelfristige Budgetplanung einschließlich der Festlegung von budgetpolitischen Zielen und Strategien erfolgt. Darauf aufbauend wird der Bundesvoranschlag für das folgende Finanzjahr samt den dazugehörenden Maßnahmen im Herbst beschlossen. Das war auch der Geist, von dem das neue Haushaltsrecht getragen war, das internationalen Beispielen folgend nach jahrelangen Beratungen einstimmig beschlossen wurde. Die Mehrheit der EU-Staaten mit mittelfristiger Haushaltsplanung hat ein vergleichbares Pro­zedere.

Mit der Verschiebung der mittelfristigen Budgetplanung auf den Herbst in den Jah-
ren 2017 und 2018 ist eine Reihe von Nachteilen verbunden:

1. Der Prozess im Frühjahr hat derzeit Schwächen, allen voran ein eklatantes Strate­giedefizit und die mangelhafte Selbstbindung der Regierung an die eigene verbindliche mittelfristige Planung. Diese Schwächen rechtfertigen jedoch keine Verlagerung der mit­telfristigen Makro-Planung einschließlich der Ziel- und Strategiedebatte in den Herbst. Der Budgetprozess im Herbst wird durch diese Änderung überfrachtet, wodurch die sau­bere Trennung zwischen Planungs- und Umsetzungsphase im Budgetierungsprozess verloren geht. Ziel muss es daher sein, die Ziel- und Strategiedebatte im Rahmen der mittelfristigen Haushaltsplanung weiterhin von der detaillierten Mikro-Budgetdebatte im Herbst zu trennen und die genannten Schwächen zu beheben.

2. Durch die Verschiebung der mittelfristigen Planung werden jene Mitwirkungsrechte des Parlaments in Budgetangelegenheiten entscheidend geschwächt, die mit dem neu­en Haushaltsrecht geschaffen wurden. Die öffentlichen Debatten zum Bundesfinanz­rahmen, die bisher an zwei Plenartagen stattfanden, wurden durch ein öffentliches Hea­ring im Budgetausschuss ergänzt. Beides entfällt. Zudem stehen wesentliche Informa­tionen, etwa die detaillierte Schätzung der öffentlichen Abgaben und anderer Einnah­menkategorien nicht mehr zur Verfügung. Dies trägt zur weiteren Intransparenz in Bud­getangelegenheiten bei, obwohl die Schaffung von Transparenz ein wesentliches Ziel der Reform des Haushaltsrechts war, das sogar als Grundsatz in der Bundesverfas­sung verankert wurde. Ziel bei Einführung des neuen Haushaltsrechts war eine Stär­kung der Rolle des Parlaments im Budgeterstellungsprozess. Die Verschiebung er­weist sich daher insgesamt als demokratiepolitischer Rückschritt.

3. Derzeit läuft die im Arbeitsprogramm der österreichischen Bundesregierung vorge­sehene externe Evaluierung des Haushaltsrechts durch internationale Organisationen (IWF, OECD) sowie durch das Institut für öffentliche Betriebswirtschaftslehre (Prof. Dr. Iris Saliterer). Es werden also mitten in einem Evaluierungsprozess unüberlegt und übereilt Änderungen vorgenommen, ohne die Ergebnisse der Evaluierung abzuwarten. Die Kos­ten der externen Evaluierung betragen nach Angaben des Bundesministeriums für Fi­nanzen rund 200.000 Euro.

Am 16.2.2017 haben sich Expertinnen und Experten im parlamentarischen Haushalts­rechtsbeirat, der die Evaluierung zum Haushaltsrecht begleitet, in einer ersten Stellung­nahme mehrheitlich gegen eine übereilte Änderung des zweistufigen Budgetprozesses ausgesprochen.

In den letzten Jahren wurden Beschlüsse zu Änderungen im Haushaltsrecht stets ein­stimmig und nach sorgfältiger Diskussion gefasst, da es sich um eine Kernmaterie des Parlaments handelt. Bei den im Ausschuss beschlossenen Änderungen wurde diese Vorgangsweise durchbrochen.

*****

 



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll171. Sitzung / Seite 197

Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Wortmeldung: Frau Abgeordnete Tamandl. – Bitte.

 


18.14.40

Abgeordnete Gabriele Tamandl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Finanzminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Werte Kolleginnen und Kolle­gen! Ja, man kann eben auch Experten wie Kollegen Rossmann mit guten Argumenten leider Gottes nicht überzeugen.

Selbstverständlich ist das Bundeshaushaltsgesetz die Königsdisziplin dieses Hauses, und selbstverständlich ist es uns gelungen, in den Jahren 2007 und 2009 – mit Inkraft­treten im Jahr 2013 – jeweils einen einstimmigen Beschluss zu fassen. Wir haben uns auch dazu verpflichtet, das Haushaltsrecht einer Evaluierung zu unterziehen – einer in­ternen Evaluierung, einer externen Evaluierung. An der internen Evaluierung hat sich auch der unabhängige Budgetdienst des Parlaments intensiv beteiligt. Der beratende Haushaltsrechtsbeirat hat jetzt ja auch zweimal getagt, und wir haben das letzte Mal auch eine externe Evaluierung in Auftrag gegeben.

Ich möchte mich beim Herrn Finanzminister sehr herzlich bedanken, denn er hat wirk­lich seit Anfang Februar, seit das neue Arbeitsprogramm herausgekommen ist, seit wir über die Idee der Zusammenlegung des Bundesfinanzrahmens, also der mittelfristigen Finanzplanung, und des Bundesvoranschlages im Herbst diskutieren, das Gespräch mit den Fraktionsführern, mit den Budgetsprechern gesucht. Auch Frau Sektionschefin Ber­ger hat mit uns intensive Gespräche geführt.

Wir haben im Haushaltsrechtsbeirat intensiv beraten. An und für sich wollten wir ja den Finanzrahmen auf Dauer in den Herbst verlegen und gemeinsam mit dem Bundesvor­anschlag beraten. Wir haben uns dann aber darauf geeinigt, dass wir diese Regelung, diese Verlegung der mittelfristigen Finanzplanung nur bis Ende 2018 durchführen, weil wir das auch für sinnvoll halten. Dann ist auch die Legislaturperiode beendet, und wir wissen ganz genau, dass es im Herbst mit der EU-Ratspräsidentschaft auch schwierig sein wird, alles, beispielsweise den Budgetprozess, unter einen Hut zu bringen.

Herr Kollege Rossmann, erstens hätte ich mir erwartet, dass Sie mir zuhören, wenn Sie hier schon Thesen aufstellen. (Abg. Rossmann: Ich höre, ich höre!) Zweitens sind viele dieser Thesen einfach nicht wahr, und das ist von uns auch mit guten Argumen­ten belegt worden. Wir haben nämlich gesagt, das Stabilitätsprogramm, das am 30. April nach Brüssel geschickt wird, wird erstmals vor dem Brief an die Kommission seitens des Finanzministers im Budgetausschuss beraten. (Abg. Rossmann: Gibt’s schon einen Aus­schusstermin, Frau Kollegin?)

Ich habe das angeboten. Ich habe ein öffentliches Hearing angeboten. Wir haben da­rüber gesprochen, und jetzt gibt es keinen Ausschusstermin. (Abg. Rossmann: Wis­sen Sie schon, wann der nächste Ausschuss ist?) – Herr Kollege Rossmann, leider Gottes hat Herr Kollege Krainer den Ausschusstermin 28. April noch nicht freigegeben, aber ich habe ihn angeboten. (Abg. Lugar: Jetzt ist der Krainer schuld! – Abg. Ross­mann: ... nicht angeboten! Das ist ja wirklich ein Witz!) – Herr Kollege Rossmann! Ich will das überhaupt nicht diskutieren ohne Sie. Ich kann Ihnen aber ohne meinen Koali­tionspartner keinen Termin nennen (Abg. Brosz: Steht das in der Geschäftsordnung?!), aber ich habe Ihnen das zugesagt.

Ich stehe als Ausschussvorsitzende zu meinem Wort. Ich habe Ihnen ein Hearing zu­gesagt. Ich kann nichts dafür, wenn der Budgetsprecher der gegenüberliegenden Seite bis jetzt den Termin noch nicht freigegeben hat. Wir haben gesagt, wir machen ein Hea­ring. Wir haben gesagt, wir diskutieren das.

Sie sagen heute, wir hätten im Herbst keine Zeit, weil wir ja nur den Budgetprozess hätten, nur diese eine Woche. Erstens ist das nicht in Stein gemeißelt. Wir können mit einem Rundlauf, mit einer Übereinkunft den Budgetprozess sehr wohl auch ausdeh-


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nen. Ich bekomme von Ihnen und auch vom Kollegen Hable so viel Kritik (Zwischenruf des Abg. Rossmann): Wir beschäftigen uns nicht intensiv mit dem Bundesrechnungs­abschluss, wir beschäftigen uns nicht intensiv mit dem Finanzrahmen. – Jetzt würden wir es tun, und Sie sind für kein einziges Argument zu haben.

Es tut mir leid, aber es ist ganz einfach eine gute Maßnahme. Es ist eine gute Rege­lung und es trifft auch nur bis 31. Dezember 2018 zu. Wir sind ja nicht beratungsresis­tent, da haben wir auch auf die Beratungen im Haushaltsrechtsbeirat geachtet, und da­her gilt es jetzt auch nur bis 31. Dezember 2018.

Ich habe immer gesagt: Wir können den Budgetprozess verändern, wir können im Herbst intensiver diskutieren. Ich habe sogar angeboten, dass wir den Rechnungsab­schluss in einer eigenen Sitzung des Budgetausschusses behandeln. Aber bitte, wenn das nicht gewünscht ist und wenn Argumente nicht mehr zählen, dann dürfen Sie von mir aber auch keine Kooperationsbereitschaft mehr erwarten. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Kogler: Na geh! – Abg. Lugar: Ist das jetzt eine Drohung?!)

18.19


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Hable. – Bitte.

 


18.20.03

Abgeordneter Dr. Rainer Hable (NEOS): Herr Präsident! Hohes Haus! Herr Bundes­minister! Ich möchte zum Thema Spekulationsverbot reden. Das ist ein durchaus wich­tiges Thema. Wir wissen ja aus der Vergangenheit, dass mit öffentlichen Geldern sehr oft Missmanagement stattgefunden hat und hohe Spekulationsverluste aufgelaufen sind. Ich erinnere zum Beispiel an Salzburg, Niederösterreich oder auch Linz. Insofern ist es natürlich gut, wenn es jetzt gesetzliche Maßnahmen gibt, um ein solches Spekulations­verbot auf den Weg zu bringen.

Es ist natürlich klar, dass jeder Mann, jede Frau mit seinen beziehungsweise ihren pri­vaten Geldern tun und lassen kann, was er oder sie will. Womit das natürlich nicht geht, ist Steuergeld, sind öffentliche Gelder. Diese sind öffentlichen Zwecken gewidmet und sind, sollen und dürfen nicht Gegenstand von Investitionen und Spekulationen auf den Finanzmärkten sein.

Insofern ist es erfreulich zu hören, dass in der Regierungsvorlage festgehalten ist, dass die Finanzgebarung des Bundes risikoavers auszurichten ist, dass Kreditaufnahmen zum Zweck mittel- und langfristiger Veranlagungen unzulässig sind, dass auch derivative Fi­nanzinstrumente ohne entsprechendes Grundgeschäft unzulässig sind.

Das kommt einem bekannt vor, denn so oder so ähnlich ist es auch in dem gemein­samen Antrag, den Kollege Rossmann und ich hier im Hohen Haus eingebracht haben, vorgesehen. Was leider nicht vorgesehen ist, ist, dass diese Regelungen in Verfas­sungsrang erlassen werden. Hiermit gibt es keine verfassungsrechtliche Regelung, und das bedeutet natürlich auch, dass es keine einheitliche Regelung für Bund, Länder und Gemeinden geben wird.

Das heißt, die Methode Kraut und Rüben, auch über die Länder hinweg, wird weiterhin existieren. Es wird keine Vergleichbarkeit geben, es wird keine sinnvolle Bewertung ge­ben, wie denn diese Spekulationsverbote geregelt sind und wie sie in der Praxis gehand­habt werden. Das ist schade, denn einen solchen Antrag, eine solche verfassungs­rechtliche Regelung hätten Kollege Rossmann und ich vorgeschlagen. Das ist im Aus­schuss leider wieder einmal von SPÖ und ÖVP abgelehnt worden, wie ich mich erin­nere, auch ohne weitere Diskussion.

Sie hätten eigentlich mit unseren Fraktionen eine Verfassungsmehrheit in diesem Haus. Es wäre also die Möglichkeit gegeben, diesbezüglich eine Regelung in der Finanzver­fassung zu verabschieden und für eine wirklich moderne und einheitliche Regelung für


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll171. Sitzung / Seite 199

Bund, Länder und Gemeinden zu sorgen. Diese Möglichkeit, dieses Angebot ist leider nicht angenommen worden. Es ist eine verpasste Chance, sage ich auch dazu, par­teienübergreifend zusammenzuarbeiten, und leider auch eine verpasste Chance, in die­sem Sinne für einen sorgsamen Umgang mit Steuergeld zu sorgen. – Danke. (Beifall bei den NEOS sowie des Abg. Kogler.)

18.23


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster: Herr Abgeordneter Dr. Matznetter. – Bitte. (Abg. Rädler: Verhaltener Applaus! Sehr verhalten! – Abg. Vetter: Sehr verhalten! – Zwischen­ruf des Abg. Lugar.)

 


18.23.13

Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen hier im Hohen Haus! (Abg. Kogler: Bei euch war gar kein Applaus! – Abg. Vetter: Von uns war kein Applaus! – Abg. Kogler: Na eben!) – Soll der Präsident unterbrechen, oder machen wir weiter? (Abg. Lugar: Ja, unterbrechen wir, dann können wir auf einen Kaffee gehen!)

Natürlich hätten wir uns wahrscheinlich alle hier gewünscht, wir könnten das Speku­lationsverbot einfach auch für alle Länder erlassen. Es ist völlig klar, dass Österreich eine föderale Verfassung hat, bei der eigene gesetzgebende Körperschaften als soge­nannte Landtage bestehen, und die Geschichte halt nicht so einfach geht.

Ich freue mich aber, dass wir einheitlicher Meinung sind, dass das ein sinnvoller Vor­schlag ist, um das einmal für den Bund, die nachgeordneten Rechtsträger und die So­zialversicherungsträger durchzusetzen. Es ist das Bohren harter Bretter, daher wird man noch länger bei dem Spekulationsverbot draufbleiben müssen, damit wir irgend­wann einmal ein harmonisches System bekommen, in dem das Gleiche gilt. Für diese Gesetzgebungsperiode sind wir froh, dass wir das haben, und seien wir froh, dass wir auf der Artikel-15a-Vereinbarung basierend wenigstens Ansätze in den Bundesländern haben.

Nun zum zweiten Teil, und die gute Nachricht, lieber Bruno Rossmann, ist: Das gilt ja nur bis 2018. Das heißt, die Verschiebung dieser grundsätzlichen Neuerung aus dem Haushaltsrecht, die wir 2013 alle beschlossen haben, wird ja jetzt einmal nur für zwei Jahre gelten, und zwar bis zum Vorliegen nicht nur der Evaluierung, die vorhin schon angesprochen wurde, sondern auch der Evaluierung durch den IWF und die OECD. So­bald diese vorliegen, werden wir uns das noch einmal anschauen – Punkt eins.

Punkt zwei: Das Jahr 2018 ist ja nicht irgendein Jahr. Es ist jenes Jahr, in dem auch die nächste Nationalratswahl stattfinden muss (Abg. Rossmann: Warum?), noch ein­mal: stattfinden muss, weil die fünf Jahre spätestens im Herbst 2018 auslaufen. Das heißt, wir haben eine exzeptionelle Situation, die Zusammenlegung ist nicht der Normal­betrieb. Diese Bestimmung gilt nur bis 2018.

Also in diesem Sinne ist es ja nicht so, dass jetzt ein Modell – Finanzrahmen im Früh­jahr, Detailbudget im Herbst – zu Grabe getragen wird, sondern es handelt sich um ein Abwarten der Evaluierung und eine Befristung dieser Maßnahme bis eigentlich zur nächsten GP. Meine Einladung lautet, weiter darüber zu diskutieren und sich anzu­schauen, wie es ist. Nützen wir es als Planung, und schauen wir, wie es gehen wird!

Der letzte Punkt ist der Antrag gemäß § 27 GOG für die Überschreitungsermächtigung. Da geht es darum, dass wir ein genügend gut ausgestattetes Bundesamt für Fremden­wesen und Asyl haben plus die Rechtsmittelinstanz im Bundesverwaltungsgericht. Da ist es notwendig, weil über 60 000 Fälle zur weiteren Behandlung und Bearbeitung an­stehen, auch entsprechende Man- und Womanpower zur Verfügung zu haben.


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Ich glaube, insgesamt gibt es keinen Grund für allzu viel Aufregung mit diesen Geset­zen und eine vernünftige Form der Weiterführung. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

18.26


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster spricht Herr Abgeordneter Mag. Haider. – Bitte.

 


18.26.43

Abgeordneter Mag. Roman Haider (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Ho­hes Haus! Zuerst zum Spekulationsverbot: Die freiheitliche Fraktion wird zustimmen, wiewohl wir durchaus gerne ein besseres Spekulationsverbot gehabt hätten. Es gefällt uns nicht, dass die ausgegliederten Einheiten wieder nicht dabei sind, und wir hätten auch gerne eine verfassungsrechtliche Verankerung, auch in Abstimmung mit dem Rech­nungshof, gehabt. Wir werden aber zustimmen, weil das vorgelegte Spekulationsverbot halt immer noch besser ist als gar kein Spekulationsverbot. (Beifall bei der FPÖ.)

Nun zur zweiten Sache, zur zweimaligen zeitlichen Zusammenlegung von Finanzrah­men und Budget: Ich würde ja die Aufregung des Kollegen Rossmann verstehen, wenn es eine dauerhafte Änderung dieses Prozedere wäre, aber es geht ja nur um heuer und nächstes Jahr. Heuer ist klar: Mit dem Arbeitsprogramm der Regierung werden sie es nicht mehr schaffen, im April die erforderlichen Daten vorlegen zu können. Gerade wir von der Opposition sollten ja die Letzten sein, die eine Regierung am Arbeiten hin­dern, und darum sollte man ihnen die Möglichkeit geben, die Zahlen wenigstens dann vorzulegen, wenn sie da sind. Dann machen wir das eben im Herbst.

Was das nächste Jahr und die erneute Verschiebung betrifft: Na ja, ich glaube, dass da vorher schon noch vorgezogen eine Nationalratswahl stattfinden wird, also dass sich das Thema von vornherein erledigen wird.

Übrigens sieht der Fiskalrat diese Verschiebung auch nicht oder auch ähnlich wenig tra­gisch. Ich sehe auch keine Abschaffung der Demokratie oder keine, wie Kollege Ross­mann gesagt hat, Desavouierung des Parlaments in dieser Vorgehensweise der zwei­maligen Verschiebung. (Zwischenruf des Abg. Rossmann.)

Es ist übrigens interessant, dass gerade dieses Argument von einer Partei kommt, die drauf und dran ist, ihre ganze Jugendorganisation rauszuschmeißen, nur weil die Che­fin der Jugendorganisation die Parteiobfrau öffentlich kritisiert hat. Das ist ein ganz inter­essantes Argument.

Meine Damen und Herren, wenn wir schon über Budgetprozess und Änderungen und dergleichen reden, dann sollten wir wirklich über Essenzielles (Abg. Kogler: Seit wann liest du den „Standard“?), Herr Kollege Kogler, reden. Dann sollten wir darüber reden, dass die Wirkungsziele endlich einmal überarbeitet gehören, dass die Teilhefte überar­beitet gehören, mit denen wir Abgeordnete auch zu arbeiten hätten, wenn wir das mit dem, was wir hier vorgelegt bekommen, könnten. Auch das ganze Rücklagenregime ge­hört dringend überarbeitet. Und was die Aussagekraft der Prognosen und die Transpa­renz der Budgetunterlagen betrifft: Das ist auch ein eigenes Kapitel. – Das sind die The­men, über die wir hier reden sollten. (Beifall bei der FPÖ.)

18.29


Präsident Karlheinz Kopf: Nun hat sich Herr Bundesminister Dr. Schelling zu Wort ge­meldet. – Bitte, Herr Bundesminister.

 


18.30.03

Bundesminister für Finanzen Dr. Johann Georg Schelling|: Herr Präsident! Hohes Haus! Geschätzte Damen und Herren! Zum Spekulationsverbot darf ich noch folgende ergänzende Anmerkungen machen:


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Erstens: Mit jenen zwei Bundesländern, die ihr Spekulationsverbot noch nicht umge­setzt haben – es handelt sich um das Burgenland und Kärnten –, ist vereinbart, dass bis Ende 2017 das Spekulationsverbot umzusetzen ist.

Zweitens: In Ergänzung zu den Ausführungen des Abgeordneten Hable, der erzählt hat, was risikoaverse Positionen sind, darf ich hier noch hinzufügen, dass dazu noch eine detaillierte Regelung aller Risikoarten vorgesehen ist, eine strategische Planung bezüg­lich Schulden- und Liquiditätsmanagement und eine personelle Funktionstrennung von Front- und Backoffice beziehungsweise dem Controlling. Ich halte es für sehr zweckmä­ßig, dass wir das machen.

Die dritte Ergänzung ist: Diese Regelung, die wir jetzt auf Bundesebene schaffen, gilt selbstverständlich auch für risikoaverse Veranlagungen im Bereich der Sozialversiche­rungsträger.

Der letzte Punkt, warum ich glaube, dass das eine Lösung ist, die sozusagen auch ei­ne Art von bundesweitem Spekulationsverbot erzeugt – dieser ist eigenartigerweise von keinem der Redner detaillierter dargestellt worden –, ist die Tatsache, dass zukünftig alle, die über den Bund finanzieren, sprich über die Bundesfinanzierungsagentur – das sind die Rechtsträger und die Bundesländer –, die Regeln des Bundes einzuhalten ha­ben. Das bedeutet, wer dem bundeseinheitlichen Spekulationsverbot nicht nachweislich gerecht wird, kann in Zukunft nicht mehr über den Bund finanzieren. Ich glaube, das ist ein Weg, der sehr deutlich aufzeigt, wie ernst wir auch aus der Sicht des Bundes diese Aufgabenstellung zum Spekulationsverbot sehen.

Was den Punkt der Verschiebung anbelangt, so gibt es erstens die Befristung, die schon erwähnt wurde. Zum Zweiten steht die Verschiebung in vollem Einklang mit dem Euro­päischen Semester. Sie reduziert den ständigen Novellierungsbedarf im Bundesfinanz­rahmen. Es wird zwingend zu einer Reduktion des Verfahrensaufwands sowohl im Par­lament als auch in der Verwaltung kommen. Das Stabilitätsprogramm wird aufgewertet, sofern Sie das überhaupt diskutieren wollen, Herr Kollege Rossmann. Und tatsächlich ist es so, dass diese Mehrjahresplanung auch aufgrund von Kritik zum Beispiel einiger internationaler Institutionen angebracht erscheint.

Was bedeutet das für uns? – Das bedeutet am Ende eine bessere Planbarkeit, weil wir einen Bundesfinanzrahmen nicht nach dem Ergebnis eines Monats machen, sondern nach dem Ergebnis mindestens eines halben Jahres machen können. Wir haben da­durch gesichertere Daten, und wenn ich daran erinnere, dass alle paar Monate die Pro­gnosen geändert werden, wenn ich daran erinnere, dass wir Sonderereignisse haben, dann ist das ein guter Weg.

Wir können diese Prognoseänderungen daher gleich in den Budgetprozess miteinar­beiten. Und ich glaube schon, dass Sie, Herr Kollege Rossmann, bei den Budgetver­handlungen, die im Ausschuss stattfinden, in Zukunft die Möglichkeit haben werden, die dort anwesenden Minister nicht nur zum laufenden Budget zu befragen, sondern auch zur mittelfristigen Planung – was übrigens heute aufgrund des Prozesses mit dem Bun­desfinanzrahmen nicht der Fall ist.

Wir haben zusätzlich ein adaptiertes Regierungsprogramm – es wurde darauf hinge­wiesen. Zum Teil fehlen uns die gesetzlichen Grundlagen für die Umsetzung. Auch das spricht dafür, diese Verschiebung zu machen, um nicht das zu tun, was Sie uns auf der anderen Seite vorwerfen würden, nämlich dass wir die Dinge nicht ordnungsgemäß ein­geplant haben. Das ist allerdings dann im Herbst möglich. Und wir haben selbstver­ständlich auch dann noch die Erfahrungsmöglichkeiten dahin gehend, wie die Maßnah­men, die im Regierungsprogramm vorgesehen sind, tatsächlich greifen.

Damit sind wir auf dem Sektor der Planung und Planungssicherheit deutlich besser. Die Befristung auf zwei Jahre und die Tatsache, dass man den Prozess auch evaluiert


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und sich anschaut, was daran besonders gut oder was nicht so gut gelaufen ist, ist aus meiner Sicht in Ordnung. Und es obliegt ja dann auch wieder dem Hohen Haus, nach dieser Evaluierungsphase zu sagen: Wir gehen zum alten System zurück.

Herr Kollege Rossmann, was diese idealtypischen Vorstellungen, die Sie von Budget­prozessen haben, betrifft: Da darf ich daran erinnern, dass gerade Sie es waren, der im Ausschuss gesagt hat, dass das eben hinten und vorne nicht funktioniert hat, nämlich dass man im Frühjahr faktisch die Obergrenzen festlegt und die Ressorts dann selb­ständig ihre Budgets planen. Sie selbst waren es, der diese Kritik angebracht hat. Des­halb kann ich in Wirklichkeit Ihre Emotion zwar verstehen, Ihren Argumenten aber nicht folgen. Deshalb glaube ich, dass es der richtige Weg ist, diesen Punkt so umzustellen und tatsächlich zu einem Budgetplanungsprozess zu kommen, der besser ist als der davor.

Ich lasse mir von Ihnen, und das sage ich auch in aller Deutlichkeit ... (Zwischenruf des Abg. Rossmann.) – Ich habe Ihnen auch zugehört, hören Sie auch mir zu! Wenn Sie einen Redebeitrag machen wollen, gibt es dazu ein Rednerpult, überhaupt kein The­ma. Es nützt auch nichts, wenn Sie dieselben Argumente beim Fristsetzungsantrag im Ausschuss und heute vorbringen. Sie sind dadurch nicht besser geworden. (Zwischen­rufe der Abgeordneten Brosz und Maurer.)

Was ich mir von Ihnen aber nicht gefallen lasse, sind die Vorwürfe, die Sie wegen der Sitzungen des Budgetausschusses erheben. Ich bin in jedem Budgetausschuss anwe­send. Ich gebe auf alle Fragen Antworten, nämlich auch dann, wenn Sie die Tagesord­nung in irgendeiner Art und Weise würgen, bis Sie zu einem Thema kommen, das Sie persönlich interessiert. Auch auf diese Fragen gebe ich noch Antwort, bei denen jeder andere sagen würde: Das hat mit dem Tagesordnungspunkt nichts zu tun! (Abg. Mau­rer: Das ist Ihre Verpflichtung! Das ist kein Gnadenakt!) – Sie können sich auch zu Wort melden, es gibt ja genug Redezeit für Sie. (Abg. Wöginger: ... im Finanzausschuss!)

Ich möchte schon darauf hinweisen, dass Sie, wenn Sie sich schon so auf dieses Par­lament berufen – und ich bin stolz darauf, dass dieses Parlament diese Entscheidun­gen vornimmt –, dann eben auch auf der parlamentarischen Ebene die Termine planen müssen, die machbar sind. Und ich verweise auch noch darauf, welche Komplikationen wir hatten, als wir den Ständigen Unterausschuss installiert haben, damit wir dort in epischer Breite die Dinge mit den Expertinnen und Experten diskutieren können. Die­sen haben wir auch noch eingerichtet, damit möglichst viel Information dasteht. (Zwi­schenruf des Abg. Rossmann.)

Daher lasse ich mir von Ihnen diesen Vorwurf nicht gefallen. Es stünde Ihnen gut an, wenn Sie diesen in Zukunft unterließen. – Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Angerer. – Zwischenruf des Abg. Rädler.)

18.36


Präsident Karlheinz Kopf: Herr Abgeordneter Obernosterer spricht als Nächster. – Bitte.

 


18.36.34

Abgeordneter Gabriel Obernosterer (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Lie­be Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren auf der Galerie und zu Hause vor den Fernsehgeräten! Ich glaube, den Worten unseres Herrn Finanz­ministers zu den zwei Tagesordnungspunkten ist wirklich nicht mehr viel hinzuzufügen. Ganz kurz möchte ich aber noch einmal zum Spekulationsverbot kommen.

Es wurde ganz klar gesagt: Wer über den Bund finanziert, hat sich den Regeln des Bundes zu unterwerfen. Wir wissen aber auch von allen Bundesländern, dass momen­tan, wenn man weiß, was in der Vergangenheit passiert ist, niemand mehr, glaube ich,


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von den Finanzreferenten dort oder wo auch immer, die Absicht hat, irgendwie mit öf­fentlichem Geld zu spekulieren. Trotzdem ist es wichtig, dass es dafür ein Gesetz gibt. Momentan läuft es eben über die Artikel-15a-Vereinbarung.

Sieben Länder, wie gesagt, haben das schon umgesetzt, zwei Länder sind noch säu­mig. Bis Ende des Jahres sollte es hoffentlich auch in Kärnten und im Burgenland um­gesetzt werden. Es ist wichtig, dass endlich einmal ein Strich gezogen wird, nämlich da­hin gehend, dass mit öffentlichem Geld keine Spekulationen zu machen sind und dass das auch verboten wird. – Danke vielmals. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Matznetter.)

18.37


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Hell. – Bitte.

 


18.37.59

Abgeordneter Johann Hell (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Ich darf noch einmal darauf hinweisen, dass wir eine ganz wichtige Aufgabe haben, und diese Aufgabe lautet, das Vertrauen der Bürgerin­nen und Bürger in das öffentliche Finanzmanagement wiederherzustellen. Nach den vie­len Finanzskandalen ist dieses Vertrauen stark beschädigt, und wir müssen hier ent­sprechende Entscheidungen treffen.

Das Spekulationsverbot wurde bereits einige Male angesprochen. Ich glaube, es ist wichtig, dass dieses Spekulationsverbot für den Bund, dessen Rechtsträger und die So­zialversicherungsträger umgesetzt wird. Es handelt sich dabei um die Verankerung des Grundsatzes der risikoaversen Finanzgebarung für das Finanzmanagement des Bundes.

Was, glaube ich, ganz wichtig ist, ist die Bündelung des Finanzmanagements bei der Österreichischen Bundesfinanzierungsagentur. Dadurch werden die mit der Finanzge­barung notwendigerweise verbundenen Risiken auf ein Mindestmaß beschränkt. Ein völ­lig risikoloses Handeln wird wahrscheinlich auch mit dieser Gesetzgebung nicht ganz auszuschließen sein, aber die Risiken werden entsprechend gewichtet.

Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch die Tätigkeit der Österreichischen Bundes­finanzierungsagentur, den Ländern zinsgünstige Finanzierungen mit geringem Risiko an­zubieten. Damit wird der Aufwand der Länder minimiert.

Meine sehr geschätzten Damen und Herren, in diesem Zusammenhang ist auch die Ver­längerung der Kreditlaufzeit von 70 auf 100 Jahre wichtig. Diese wird auch vorgeschla­gen, und ich empfinde das als eine sinnvolle Ergänzung.

Im Arbeitsprogramm der österreichischen Bundesregierung ist ein einheitliches Speku­lationsverbot für den gesamten Sektor Staat vorgesehen. Mit diesem Gesetz, glaube ich, setzen wir einen weiteren wichtigen Schritt in diese Richtung. – Danke sehr. (Beifall bei der SPÖ.)

18.40


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Klubobmann Ing. Lugar. – Bitte.

 


18.40.19

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Herr Präsident! Herr Finanzminister! Schaut man sich die Diskussion über diese Zusammenlegung an, dann muss man die Hintergründe kennen, und die Hintergründe sind ganz einfach: Wir haben einen Kanz­ler, der sich mit seiner Partei nach vielen Jahren endlich entschlossen hat, zu arbeiten. Da gab es ein Programm, nämlich den Plan A, in das man alle möglichen Dinge hinein­geschrieben hat, die man jetzt umsetzen will. Da man nicht weiß, wie man das finan­ziell bedecken kann, und auch der Finanzminister das nicht weiß – das haben Sie ja selbst im Ausschuss gesagt; Sie haben keine Ahnung, was das alles kosten wird und wie das abzudecken ist (Bundesminister Schelling: Herr Lugar, Sie können hier nicht


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bewusst die Unwahrheit sagen!) –, bevor das nicht alles ausverhandelt und auch in Zah­len gegossen ist, können Sie natürlich keine Vorschau machen.

Das ist der Grund dafür, dass man diese Finanzplanung in den Herbst verlegt, das ist der Hintergrund. Das ist so, wie wenn jemand bei einer Firma kein Budget macht und auf die tatsächlichen Zahlen wartet. Natürlich wird es dann genauer, das ist ja keine Fra­ge! Natürlich ist ein Budget immer ungenau, natürlich hat ein Budget auch immer Un­sicherheitsfaktoren – keine Frage –, aber es geht um den politischen Diskurs. Es geht darum, herauszufinden, ob das, was man plant, überhaupt vernünftig ist. Dem wollen Sie sich nicht unterziehen, und das ist das Problem.

Das heißt, Sie wollen eine vernünftige Finanzplanung, die hier im Parlament bespro­chen werden sollte, da sie ja Österreich betrifft, nicht im Frühjahr machen, sondern in den Herbst verlagern; da wissen Sie dann angeblich schon, wie die Zahlen aussehen. Die Diskussion darüber, ob das überhaupt sinnvoll ist und ob wir das überhaupt wollen und ob das überhaupt im Interesse Österreichs ist, die wollen Sie aber eben nicht im Frühjahr, nämlich jetzt, führen, sondern in den Herbst verlagern. Genau darum geht es.

Es geht nicht darum, Geld einzusparen, es geht nicht darum, Verwaltung einzusparen, es geht auch nicht darum, Kosten einzusparen, es geht einzig darum, dass wir einen Kanzler mit einer Partei haben, der nach vielen Jahren beschließt, etwas zu arbeiten, und kein Mensch weiß, ob wir uns das überhaupt leisten können. – Vielen Dank. (Beifall beim Team Stronach. – Bundesminister Schelling: Die glatte Unwahrheit!)

18.42

18.42.43

 


Präsident Karlheinz Kopf: Es ist dazu niemand mehr zu Wort gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung, die über jeden Ausschussantrag getrennt erfolgt.

Abstimmung über Tagesordnungspunkt 15: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundeshaushaltsgesetz 2013, das Bundesfinanzierungsgesetz, das Allgemei­ne Sozialversicherungsgesetz sowie weitere Gesetze geändert werden, in 1566 der Bei­lagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Mag. Rossmann, Kolleginnen und Kollegen einen Ab­änderungsantrag eingebracht.

Ich werde daher zunächst über den vom erwähnten Abänderungsantrag betroffenen Teil des Gesetzentwurfes und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Tei­le des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Die Abgeordneten Mag. Rossmann, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abände­rungsantrag betreffend Artikel 1 eingebracht.

Wer für diese Änderungen eintritt, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Minder­heit und somit abgelehnt.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über diesen Teil des Gesetzentwurfes in der Fas­sung des Ausschussberichtes.

Wer spricht sich dafür aus? – Das ist die Mehrheit und somit angenommen.

Schließlich gelangen wir zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussbe­richtes.

Wer stimmt hier zu? – Das ist wiederum die Mehrheit und somit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Wer stimmt auch in dritter Lesung zu? – Das ist wiederum die Mehrheit. Der Gesetz­entwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll171. Sitzung / Seite 205

Abstimmung über Tagesordnungspunkt 16: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesfinanzrahmengesetz 2017 bis 2020 geändert wird, samt Titel und Ein­gang in 1567 der Beilagen.

Wer stimmt hier zu? – Das ist wiederum die Mehrheit.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Wer stimmt auch in dritter Lesung zu? – Das ist wiederum die Mehrheit. Der Gesetz­entwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

18.44.4917. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (1500 d.B.): Abkom­men zwischen der Republik Österreich und Jersey zur Beendigung des Abkom­mens über die Besteuerung von Zinserträgen (1558 d.B.)

18. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (1501 d.B.): Abkom­men zwischen der Republik Österreich und Guernsey zur Beendigung des Ab­kommens über die Besteuerung von Zinserträgen (1559 d.B.)

19. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (1502 d.B.): Abkom­men zwischen der Republik Österreich und Isle of Man zur Beendigung des Ab­kommens über die Besteuerung von Zinserträgen (1560 d.B.)

 


Präsident Karlheinz Kopf: Jetzt kommen wir zu den Tagesordnungspunkten 17 bis 19.

Die Debatte darüber wird unter einem durchgeführt.

Die erste und einzige Wortmeldung zu diesem Tagesordnungspunkt kommt von Herrn Abgeordneten Dr. Matznetter. – Bitte.

 


18.45.34

Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Ich mache es sehr kurz. Es geht um einen sehr erfreulichen Punkt, nämlich um die Beendigung alter Abkommen, und zwar mit der wichtigen Be­gründung, dass es gelungen ist, den automatischen Informationsaustausch mit sehr vie­len Ländern der Europäischen Union und zum Teil auch mit Drittstaaten durchzuset­zen. Auch bei diesen Ländern ist es so, dass die Informationen bereits seit dem 1. Jän­ner 2016 nach den neuen globalen Standards ausgetauscht werden, daher diese rück­wirkende Beendigung der alten Abkommen mit Ende 2016, wobei es, wie wir bekannt­lich wissen, eine Vielzahl von Zahlungsflüssen gerade über die Kanalinseln gab, die zu Recht der Steuerevasion verdächtig sind. Ich freue mich, dass wir da einen automati­schen Austausch haben.

Es gibt noch viel zu tun in diesem Bereich, aber ein Kompliment am Rande für den Herrn Finanzminister: Ich hätte noch vor ein paar Jahren nie geglaubt, dass wir so weit kommen, wie wir heute schon sind. In diesem Sinne: Es ist ein gutes Gesetz, dass wir die Abkommen aufheben, ein noch besseres, dass wir auch alle Daten bekommen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Willi.)

18.46

18.46.51

 


Präsident Karlheinz Kopf: Es ist dazu niemand mehr zu Wort gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll171. Sitzung / Seite 206

Wir kommen zur Abstimmung, die über jeden Ausschussantrag getrennt erfolgt.

Zuerst Abstimmung über Tagesordnungspunkt 17: Antrag des Finanzausschusses, dem Abschluss des Staatsvertrages: Abkommen zwischen der Republik Österreich und Jersey zur Beendigung des Abkommens über die Besteuerung von Zinserträgen, in 1500 der Beilagen gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG die Genehmigung zu erteilen.

Wer stimmt zu? – Das ist einstimmig angenommen.

Abstimmung über Tagesordnungspunkt 18: Antrag des Finanzausschusses, dem Ab­schluss des Staatsvertrages: Abkommen zwischen der Republik Österreich und Guern­sey zur Beendigung des Abkommens über die Besteuerung von Zinserträgen, in 1501 der Beilagen gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG die Genehmigung zu erteilen.

Wer stimmt zu? – Das ist einstimmig angenommen.

Abstimmung über Tagesordnungspunkt 19: Antrag des Finanzausschusses, dem Ab­schluss des Staatsvertrages: Abkommen zwischen der Republik Österreich und Isle of Man zur Beendigung des Abkommens über die Besteuerung von Zinserträgen, in 1502 der Beilagen gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG die Genehmigung zu erteilen.

Wer stimmt zu? – Das ist wiederum einstimmig angenommen.

18.48.1620. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (1524 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem das Flugabgabegesetz geändert wird (1561 d.B.)

 


Präsident Karlheinz Kopf: Jetzt kommen wir zum 20. Punkt der Tagesordnung.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Willi. – Bitte.

 


18.48.31

Abgeordneter Georg Willi (Grüne): Herr Präsident! Herr Minister! Meine sehr geehr­ten Damen und Herren, auch oben auf der Galerie! Ich rede zum Thema Flugabgabe. Diese soll halbiert werden, wenn sich eine Mehrheit in diesem Haus findet, und ich be­fürchte dies.

Damit wir einmal wissen, worüber wir reden: Die Flugabgabe wurde 2011 mit folgender Begründung – das kann man wunderbar nachlesen – eingeführt: Der Flugverkehr ist der größte Klimasünder. Der Flugverkehr genießt sehr hohe Steuerprivilegien, die auch mit der internationalen Steuerlage zu tun haben. Und man muss dafür sorgen, dass sich eine Verschiebung mehr hin zur Bahn ergibt. – Das steht grob in der Begründung für die Flugabgabe drinnen.

Und dann steht noch drinnen: „Falls es zu einer allfälligen zusätzlichen steuerlichen Be­lastung des Flugverkehrs auf Grund unionsrechtlicher Vorgaben kommt, soll eine Eva­luierung des Flugabgabegesetzes durchgeführt werden.“

Diese Änderung der internationalen Steuergesetzgebung gibt es nicht.

Meine Damen und Herren, Sie wissen, ich bin ein Freund von Zahlen, Daten und Fak­ten. Ich habe mir jetzt einmal angeschaut, wie denn das mit dem Flugverkehr in Öster­reich ausschaut. Abbildung 1 (eine Tafel mit einem Säulendiagramm unter dem Titel „Ge­samt-Flugbewegungen auf Österreichs Flughäfen 2000–2015“ in die Höhe haltend): Wir sehen hier die Flugbewegungen in Österreich im Vergleich Flughafen Wien-Schwe­chat zu den Bundesländerflughäfen. Ganz klar sichtbar ist: Wien ragt weit darüber hi­naus, die Bundesländerflughäfen sind unter ferner liefen. Und man sieht, seit 2009 sin­ken die Flugbewegungen in Österreich.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll171. Sitzung / Seite 207

Die Gesamt-Passagierzahlen auf diesem Bild (eine Tafel mit einem Säulendiagramm unter dem Titel „Gesamt-Passagierzahlen auf Österreichs Flughäfen 2000–2015“ in die Höhe haltend) zeigen bei den Bundesländern ein Auf und Ab, in manchen steigen sie, in Wien-Schwechat auf jeden Fall. Die Fluggastzahlen steigen trotz Einführung der Flugabgabe. Also kann es damit nicht zusammenhängen.

Was man eben am Vergleich sieht, ist, dass die ganze Geschichte eine Lex Wien-Schwechat ist, weil der Flughafen Wien um so viel bedeutender ist als alle anderen Bundesländerflughäfen. Wir reden also von einer Lex Wien-Schwechat.

Wenn man sich jetzt die Flugbewegungen für Wien-Schwechat noch einmal im Detail anschaut, sieht es so aus (eine Tafel mit einem Säulendiagramm unter dem Titel „Ge­samt-Flugbewegungen Wien-Schwechat 2000–2015“ vor sich auf das Rednerpult stel­lend): Sie sind gesunken, aber weil die Maschinen größer werden und mehr Passagie­re transportieren, sind die Fluggastzahlen gestiegen (eine Tafel mit einem Säulendia­gramm unter dem Titel „Gesamt-Passagiere Wien-Schwechat 2000–2015“ vor sich auf das Rednerpult stellend), und das bei einem Wettbewerb mit den Nachbarländern, wo­bei die Deutschen höhere Flugabgaben haben als wir. Es kann also das Argument, die Flugabgabe sei wettbewerbsverzerrend, nicht stimmen. Sie haben auch keine Vorla­ge, keine Expertise vorgelegt, die das beweisen würde.

Sie haben eines getan: Sie haben dem Jammern der Betreiber der Flughäfen und im Besonderen des Flughafens Wien nachgegeben. Ich finde das echt feig! (Beifall bei den Grünen.) Ich finde es feig und schändlich, in einer Zeit, in der wir wissen, wir müs­sen etwas tun, um gegen den Klimawandel vorzugehen.

Damit die Damen und Herren auf der Galerie wissen, worüber wir reden: Es gibt drei Flugabgaben: für die Kurzstrecke, für die Mittelstrecke und für die Langstrecke. Kurz­strecke ist ganz Europa plus Nordafrika plus ganz Russland. Da zahlt man 7 € Flug­abgabe. Mittelstrecke ist Indien und mittleres Afrika, wie zum Beispiel Kongo. Da zahlt man 15 €. Und für die Langstrecke sind es 35 €. Und genau diese Flugabgabe wollen Sie jetzt halbieren!

Wenn man jetzt weiß, dass 80 Prozent der Flüge – das besagt die Statistik Austria – unter 1 200 Kilometer Entfernung sind, dann heißt das, dass 80 Prozent der Flüge Kurz­streckenflüge sind. Das heißt, Sie schenken den Fluggästen 3,50 €, also quasi nichts. Bei den günstigen Flugpreisen, die wir haben, um 69 € fliege ich nach London, sind 3,50 € nichts!

Und auf dieses Jammern der Betreiber der Flughäfen fallen Sie plump hinein. Sie ha­ben keine Studien, gar nichts! Es ist eine klimapolitische Katastrophe, was Sie hier auf­führen, und das zeigt, wie wenig Sie sich mit Zahlen, Daten und Fakten auseinander­setzen, bevor Sie so einen Unsinn dann beschließen, der heute leider über die Bühne gehen wird. (Beifall bei den Grünen.)

18.53


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ottenschläger. – Bitte.

 


18.53.28

Abgeordneter Andreas Ottenschläger (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bun­desminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Kollege Georg Willi, ich muss jetzt hier ein paar Dinge richtigstellen.

Zum Ersten betrifft die Senkung dieser Ticketsteuer ja primär die Fluglinien und nicht so sehr die Flughäfen. – Das ist einmal der erste Punkt. (Abg. Brunner: Dann hat’s kei­ne Auswirkung auf …?)

Der zweite Punkt ist – und das ist schon ein entscheidender –: Alleine die Ankündi­gung, dass wir diese Ticketsteuer halbieren, hat dazu geführt, dass sich die AUA zum


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll171. Sitzung / Seite 208

Standort Österreich und zum Ausbau und zur zusätzlichen Aufnahme von Personal be­kannt hat. Das heißt, wir sichern Arbeitsplätze und schaffen möglicherweise neue, weil das Signal ein richtiges ist. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.) Wir stehen da – das hast du selber gesagt – im internationalen Wettbewerb. Und eure Argumentation – nur ein kleiner Sidestep zur Diskussion über die dritte Piste –: Na, dann landen die halt in Bratislava – die fahren dann übrigens mit dem Bus nach Wien –, das kann es ja nicht sein! (Zwischenruf der Abg. Brunner.) Wir müssen doch jetzt auf unseren Standort schauen, und wir stehen hier massiv im Wettbewerb. Es geht auch um den Tourismus, es geht um unsere Betriebe.

Eines auch zum Klimaschutz: Die Luftfahrt ist eine der wenigen Industrien, die sich selbst ein Klimaziel gesetzt haben, nämlich bis 2050 will man den verursachten CO2-Ausstoß halbieren, und das bei steigendem Verkehrsaufkommen. Wie kann das zu­stande kommen? – Durch neue Technologien. Du hast selber gesagt, die Maschinen werden größer, das heißt auch effektiver, und gerade die österreichische Zulieferindus­trie ist da federführend. Wenn du ins Flugzeug steigst, auch in einen großen Airbus, sind viele Komponenten drinnen, die teilweise in Österreich erfunden und erzeugt wer­den. (Abg. Kogler: Das wissen wir!) Ganz ehrlich, wir müssen diesen Standort stär­ken, und das ist ein wichtiges Signal. Ich bedanke mich beim Finanzminister, dass er sich durchgesetzt hat, dass wir zu dieser Senkung kommen. (Beifall bei der ÖVP.)

Ein Letztes noch, weil du von einer Lex Flughafen Wien gesprochen hast: Ich glaube, gerade für die Regionalflughäfen kann das zu einem großen Vorteil werden. (Abg. Willi: München hat höhere Flugticketabgaben!) Es gibt eben auch da einen beinharten Wettbewerb, und gerade Innsbruck könnte davon profitieren, weil viele Airlines ganz ge­nau kalkulieren, wo sie hinfliegen und ob sich das auszahlt, weil die Margen sehr dünn sind. Dann können auch kleine Beträge möglicherweise dazu führen, dass es mehr Ver­bindungen gerade von den Regionalflughäfen in andere internationale Städte gibt. Ich glaube, gerade Innsbruck würde davon profitieren, wie auch andere Regionalflughäfen wie Salzburg, Graz et cetera. Das wollen wir, dazu stehen wir, und deswegen ist diese Senkung richtig und gut. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

18.56


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Lipitsch. – Bitte.

 


18.56.40

Abgeordneter Hermann Lipitsch (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Werte Zuhörerinnen und Zuhörer! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Halbierung der Flug­abgabe ab 2018 betrifft rund 500 Unternehmen. 140 von diesen 500 Unternehmen ha­ben ihre Niederlassung in Österreich, und 65 davon haben auch ihren Sitz in Öster­reich, und das bedeutet Arbeitsplätze. Ich glaube, dass das ganz wichtig ist.

Von dieser Abgabe sind, ausgehend von den Zahlen des Jahres 2015, rund zehn Mil­lionen Passagiere in Österreich betroffen. Es hat sich vieles verändert, denken Sie nur an die vielen Suchmaschinen, auf denen Fluglinien anbieten können – und die Such­maschinen berücksichtigen nicht ökologische Faktoren und so weiter, sondern die su­chen danach, wer der billigste Anbieter ist. Deshalb glaube ich, dass diese 60 Millio­nen €, die den Kunden zugutekommen, gut investiert sind. (Präsident Hofer übernimmt den Vorsitz.)

Es wird mit dieser Maßnahme die Standortattraktivität erhöht. Da du von einer Lex Flug­hafen Wien gesprochen hast: Du warst ja dabei, als wir vom Verkehrsausschuss am Flughafen Wien mit allen Betreibern von Regionalflughäfen in Österreich diskutiert ha­ben, und dabei kam klar heraus, dass diese Flugabgabe für die kleinen Flughäfen ge­nauso ein Problem ist wie für den großen Flughafen Wien.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll171. Sitzung / Seite 209

Die kleinen Flughäfen kämpfen heute um jede Maschine, und auf den Flughäfen gibt es auch viele Arbeitsplätze, die wir versuchen müssen zu erhalten. Ich nehme nur Kla­genfurt her. Da sagen die Menschen, dass sie günstiger von Laibach wegfliegen als von Klagenfurt, aber das ist ökologisch gesehen natürlich ein Problem, denn man fährt 45 Minuten mit dem Auto nach Laibach und 20 Minuten nach Klagenfurt, also sind die Emissionswerte dann wesentlich höher. (Abg. Willi: Wegen 3,50 €?!) – Na ja, wir müs­sen sehen, wie die Menschen kalkulieren. (Abg. Kogler: Wisst ihr, was ihr für ei­nen Topfen zusammenredet?! – Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Willi.) Der Flughafen Kla­genfurt – das weißt du ganz genau – hat das Problem, dass es Flughäfen im nahen Aus­land gibt, die wesentlich billiger kalkulieren können, und dass die Menschen von dort wegfliegen beziehungsweise die Fluggesellschaften diese Flughäfen anfliegen. Daran hängen Arbeitsplätze, und auf die müssen wir schauen, deshalb glaube ich, dass das der richtige Weg ist. (Beifall bei der SPÖ.)

18.58


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Dei­mek. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


18.59.03

Abgeordneter Dipl.-Ing. Gerhard Deimek (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminis­ter! Meine Damen und Herren! Es ist relativ einfach: Diese Abgabe, die eingeführt wur­de, um unter anderem das Budget zu sanieren und um etwas Spielraum im Körberl zu haben, ist kontraproduktiv, hat nichts gebracht und gehört ehestmöglich abgeschafft! Das ist einmal die Basis. (Beifall bei der FPÖ.)

Jetzt kann man darüber diskutieren, wie macht man es, wem nutzt es, wem schadet es, und so weiter.

Zum Grundsatz und um unsere Haltung klarzulegen, bringe ich folgenden Abänderungs­antrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten DI Gerhard Deimek, MMag. DDr. Hubert Fuchs und weiterer Abge­ordneter

zur Regierungsvorlage (1524 d.B.) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Flugab­gabegesetz geändert wird (1561 d.B.) (TOP 20, 171. Sitzung des Nationalrates)

Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen:

Die Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Flugabgabegesetz geändert wird, wird wie folgt geändert:

„In Ziffer 1 werden in lit a) die Beträge ,3,50 Euro‘, ,7,50 Euro‘ und ,17,50 Euro‘ jeweils durch ,0 Euro‘ ersetzt.“

*****

Das wäre konsequent und würde die Abschaffung bedeuten.

Gut, im ersten Schritt gibt es jetzt eine Halbierung, das ist schon einmal nicht so schlecht. Warum ist das wichtig? – Da wird immer wieder herumdiskutiert. Es hilft zu­nächst einmal den Fluggesellschaften und im Besonderen – das kann man nicht genug betonen – unserer österreichischen Fluggesellschaft. (Abg. Willi: Wer ist „unserer“? Die sind deutsch!)

Warum hilft es ihnen? – Das sind die Spezialisten im CEE-Markt – Central and Eastern Europe, wie es so schön auf Englisch heißt, oder wie andere sagen: die alten Kronlän­der. Dort gibt es viel Geschäft für die AUA!


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll171. Sitzung / Seite 210

Und wie fliegt sie? – Sie fliegt natürlich nicht beispielsweise von Warschau nach Paris oder von Warschau nach London, sondern sie macht einen Zwischenstopp in Wien. (Zwischenruf des Abg. Kogler.) Und was passiert genau bei diesem Zwischenstopp? – Sie wird zweimal mit einer Strafsteuer belegt; andere Firmen fliegen direkt und zahlen gar nichts. Das einmal zu diesem Unsinn, dass das der AUA angeblich gar nicht scha­det. Es schadet sehr!

Zweitens – damit kommen wir von der AUA zum Flughafen –: Wo landet denn die AUA? – In Wien! Und es gibt eine alte Regel, die nicht jeder Parlamentarier kennen muss, aber zumindest diejenigen, die über Flugverkehr reden, sollten sie kennen: One carrier, one hub. Wenn also der Carrier Austrian Airlines in Wien abstirbt, dann stirbt bin­nen Kurzem auch der Flughafen. Und das schaue ich mir dann an, was in Wien pas­siert, wenn man von Wien nirgendwo mehr hinfliegen kann (Zwischenruf des Abg. Kog­ler), weil es die Austrian an diesem Standort nicht mehr gibt, weil sie irgendwo als Luft­hansa in München oder Frankfurt oder sonst wo herumgondelt. (Abg. Willi: Weil da so viel Platz ist!)

Es gab ja bisher schon eine Abwanderung von Firmen, weil Wien in dieser Ostregion nicht mehr das Gelbe vom Ei ist. Muss man das noch zusätzlich verschärfen? Ich den­ke, der Wiener Bürgermeister weiß ganz genau, was er an diesen Firmen, an den Kon­zernen und all diesen Steuerzahlern hat, die hier ihre Standorte haben, die hier ihre Steuern und Abgaben zahlen – die Einkommensteuer und so weiter –, und deswegen ist es eigentlich ein Wahnsinn, eine Fluggastabgabe als Strafabgabe zu haben. Ich muss ehrlich sagen – Herr Kollege Jarolim wird es wissen, er ist ja der Anwalt der AUA –, diese Abgabe gehört möglichst bald komplett beseitigt.

Jetzt sage ich, warum wir das mit der zweiten Lesung gemacht haben: Das ist für die Kollegen von der Gewerkschaft, denn wenn wir jetzt diesen Antrag auf Halbierung ab­lehnen und sagen, null wäre besser, dann läuft wieder der Herr Schopf herum und sagt: Ihr habt das ja abgelehnt! – Er ist halt noch nicht so weit intellektuell entwickelt, dass er das alles erkennt. (Zwischenrufe bei der SPÖ.) Daher sagen wir: Ja, wir werden bei die­sem Antrag in dritter Lesung mitstimmen.

Herr Finanzminister, schaffen Sie diese unnötige Abgabe ab! Jeder Tag früher, an dem das passiert, ist ein guter Tag für Österreich. Sie fliegen ja auch nicht lust- und sinnlos in der Gegend umher, sondern es hat ja auch einen Sinn, wenn Sie ein Flugzeug be­steigen. Nutzen Sie diese Chance! – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

19.03

*****

19.03.31

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Herr Abgeordneter, ich muss Ihnen wegen Ihrer Aussa­ge bezüglich einer intellektuellen Entwicklung einen Ordnungsruf erteilen. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Deimek: Der Herr Schopf wird es genießen! – Abg. Kogler: Nicht we­gen der Entwicklung, er hat ja gesagt: Nicht-Entwicklung!)

*****

Ich darf noch ergänzen, dass der eingebrachte Abänderungsantrag ausreichend unter­stützt und ordnungsgemäß eingebracht ist und daher mit in Verhandlung steht.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten DI Gerhard Deimek, MMag. DDr. Hubert Fuchs und weiterer Abge­ordneter


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll171. Sitzung / Seite 211

zur Regierungsvorlage (1524 d.B.) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Flug­abgabegesetz geändert wird (1561 d.B.) (TOP 20, 171. Sitzung des Nationalrates)

Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen:

Die Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Flugabgabegesetz geändert wird, wird wie folgt geändert:

„In Ziffer 1 werden in lit a) die Beträge „3,50 Euro“, „7,50 Euro“ und „17,50 Euro“ jeweils durch „0 Euro“ ersetzt.“

Begründung

„Die Flugabgabe schadet dem Standort und kostet Arbeitsplätze. Zudem wird in der volkswirtschaftlichen Gesamtbetrachtung deutlich, dass eine Abschaffung mehr budge­täre Effekte wie eine Beibehaltung bringt.“ (Österreichische Luftverkehrs- und Touris­muswirtschaft)

Die Flugabgabe ist eine Belastung für die österreichische Luftverkehrswirtschaft. Die Flughäfen leiden darunter, dass Fluglinien die Abgabe in ihre Gesamtkalkulation bei der Entscheidung für oder gegen eine Destination einbeziehen. Fluglinien können aufgrund des starken Wettbewerbs die Kosten nur sehr eingeschränkt an Kunden weitergeben und leiden unter Gewinneinbußen. In diesem Wettbewerb ist Österreich nun einfach teu­rer. (Österreichische Luftverkehrs- und Tourismuswirtschaft)

Um den veränderten Rahmenbedingungen im innereuropäischen Wettbewerb zu ent­sprechen, und die Standortattraktivität zu erhöhen sowie zur Forcierung neuer Arbeits­plätze, ist die Halbierung der Flugabgabe zwar ein positives Zeichen, die völlige Strei­chung der Flugabgabe jedoch die weit bessere Lösung.

*****

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Bernhard. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


19.03.48

Abgeordneter Michael Bernhard (NEOS): Herr Präsident! Geschätzter Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! Das Thema dieser Debatte ist die Halbierung der Flugabgabe, und wir NEOS unterstützen diese Halbierung – allerdings mit einem lachenden und einem weinenden Auge. Das möchte ich auch genauer begründen. Das Gleiche gilt im Übrigen auch für den Antrag der Frei­heitlichen betreffend die Abschaffung der Flugabgabe.

Wir halten diese und viele weitere Abgaben und Steuern, die wir derzeit als Öko- oder Umweltsteuern bezeichnen, für tatsächlich nicht lenkend: Sie haben keinen Effekt. (Abg. Kogler: Eben! ... erhöhen!) Es ist – Kollege Willi hat das auch sehr gut mit seinen Ta­feln veranschaulicht – nicht so, dass wir durch die Einführung der Flugabgabe den Flug­verkehr in irgendeiner Form reduziert, gelenkt oder der Umwelt sonst irgendeinen gu­ten Dienst erwiesen hätten, sondern wir haben die Abgabe eingeführt, um den Haus­halt in einem sehr kleinen Ausmaß zu sanieren.

Das bedeutet, das, was wir an einer sogenannten ökosozialen Steuerreform, an einer Steuerstrukturreform brauchen, ist tatsächlich eine CO2-Steuer (Abg. Kogler: Da wä­ren die Flugzeuge ja wieder nicht erfasst!), diese CO2-Steuer müsste natürlich auch Ke­rosin umfassen. (Abg. Kogler: Ah, doch!) Dass die Luftfahrt bis 2050 die Emissionen halbieren will, bedeutet, weil sie im Pariser Agreement nicht eingerechnet ist, nur, dass sie nicht gezwungen ist, bis 2050 tatsächlich auf null umzustellen.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll171. Sitzung / Seite 212

Ich bitte nur – weil wir jetzt über die Halbierung der Abgabe reden –, ein bisschen wei­ter nach vorne zu schauen! Die Frage ist: Wie wird sich die Branche in den nächsten 15, 20, 25 Jahren entwickeln? – Wir wissen, dass es in der Entwicklung, auch bei Pro­totypen, bereits Wasserstoff-Flugzeuge gibt, wir wissen, dass die Technologie voran­schreitet und dass wir die Luftfahrt nicht ewig ausschließlich mit Kerosin betreiben wer­den.

Das bedeutet, es gibt drei Elemente, die wir in Österreich – auch ganz ohne Europäi­sche Union – angehen können.

Der erste und wichtigste Schritt wäre die Abschaffung verschiedenster Abgaben und Steuern, die keinen Lenkungseffekt haben. Das wären neben der Flugabgabe unter an­derem auch die NoVA und die KFZ-Steuer.

In weiterer Folge wäre eine CO2-Steuer einzuführen. Diese sollte all jene Bereiche, die CO2-Emissionen emittieren, umfassen. Das sind neben den genannten auch die Mi­neralölsteuer, alle motorbezogenen Versicherungssteuern, die Autobahnmaut und die Erdgasabgabe. Ausgenommen werden müssten natürlich Industriebetriebe, die bereits im Zertifikathandel inkludiert sind. – Dafür gibt es sehr gute Beispiele, das ist nichts, was Österreich neu erfinden würde. Das hat Schweden in den 1990er Jahren gemacht, und dort hatte man gleichzeitig, im gleichen Messzeitraum – das waren knapp 20 Jah­re – eine Reduktion der Emissionen von über 20 Prozent und ein Wirtschaftswachstum von 70 Prozent.

Was wir machen müssen, und das gilt für die Umweltpolitik, im Wesentlichen aber für alle Politikbereiche: Wir können, wenn wir die Abgaben- und Steuerlast nur bis zu ei­nem gewissen Grad reduzieren, eine Umschichtung auf Umweltsteuern machen, weil der Faktor Arbeit entlastet werden muss. Die Flugabgabe hat gezeigt, dass man Abga­ben einfach streichen kann, und sie fehlen anscheinend niemandem.

Im nächsten Schritt würde ich mir Perspektiven, Visionen und eine in die Zukunft ge­richtete Steuerpolitik wünschen. – Danke. (Beifall bei den NEOS.)

19.07


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Ing. Schultes. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


19.07.17

Abgeordneter Ing. Hermann Schultes (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Ge­schätzter Herr Bundesminister! Wir diskutieren die Halbierung der Flugabgabe – ein in­teressanter Begriff, denn Flugzeuge, die fliegen, zahlen die Abgabe nicht; nur die Flug­zeuge, die landen und wieder aufsteigen, zahlen sie. (Abg. Lugar: Flugzeuge zahlen nicht!) In Wirklichkeit ist das eine Standortabgabe, die den Standort Wien, die den Flug­hafen Wien im Wettbewerb mit anderen Standorten diskriminiert.

Jetzt ist das für unseren Standort Flughafen Wien keine ideale Geschichte. In den letz­ten Jahren ist es gelungen, durch immer größere Flugzeuge eine höhere Anzahl an Passagieren zu bewältigen, aber gleichzeitig die Zahl der Landeanflüge zu reduzieren. Wir alle wissen, dass ein Flughafen gut für die Menschen ist, die ihn benützen, gut für die Menschen ist, die dort ihren Arbeitsplatz finden, aber eine gewisse Belastung für Menschen darstellt, die rund um den Flughafen wohnen und den Flugverkehr in ihrem täglichen Leben spüren, hören und miterleben.

Wir wissen ganz genau, dass ein Flughafen viele Aufgaben für die Zukunft hat: eine ist die Frage Klimaschutz, die andere ist die Minderung der Belästigung der Umgebung. Beides kostet Geld, und für beides muss ein Flughafen – im Wettbewerb – Tarife ein­heben: Tarife, die gerade an der Grenze des Möglichen sind. Wenn wir diese Tarife durch eine Abgabe belasten, dann wird es schlichtweg einfach schwerer, das Geld auf-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll171. Sitzung / Seite 213

zutreiben, das der Flughafen verwenden kann, um die notwendigen Investitionen in Richtung Klimaschutz oder für die Bürgerverträglichkeit zu tätigen.

Wir müssen diesen Flughafen zukunftsfähig halten, auch um ihm abringen zu können, dass er in eine fossilfreie Zukunft geht, und zwar nicht was die Flieger anlangt – die Flieger wird die EU regeln –, sondern was den Flughafen selbst angeht, die Emissio­nen des Flughafens. Das ist unser Thema, und da ist zu erwarten, dass wir auf diesem Flughafen viele Investitionen sehen werden, die ihn eben in eine fossilfreie Zukunft füh­ren.

In Wirklichkeit muss der Flughafen seinen Strom selbst herstellen – Photovoltaik bietet dazu eine Möglichkeit. Der Flughafen muss seine Wärme selbst erzeugen, der Flug­hafen muss selbstverständlich mit dem eigenen Strom sein ganzes Rollfeld versorgen. Es gibt so viele Möglichkeiten, die wir uns bei anderen Flughäfen bereits anschauen kön­nen, und da hat Schwechat durchaus Nachholbedarf.

Vieles ist geschehen, das muss man anerkennen, aber es ist ganz sicher so, dass die­ser Flughafen, bis er die dritte Piste bauen kann, auch selbst noch einiges zu tun hat. Das werden wir vom Flughafen erwarten – ich denke, er kann das –, und die Befreiung von beziehungsweise die Halbierung dieser Flugabgabe wird dem Standort helfen. (Abg. Kogler: Wieso habt ihr sie überhaupt eingeführt?)

Genauso – und das muss ich auch anmerken – würde es übrigens dem Landwirtschafts­standort sehr helfen, wenn wir auch die Dieselsteuer halbieren würden. Aber das ist ein anderes Kapitel. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Kogler: Lies einmal vor, wieso ihr sie eingeführt habt! Das ist unglaublich! Da klatschen die gleichen Leute, die damals geklatscht haben, als sie in der Höhe eingeführt worden ist! So eine Skala zum Messen gibt es gar nicht, wie ihr da danebensteht! Die klatschen ... und beim Gegenteil auch! Dann gib wenigstens zu, dass es ein Fehler war!)

19.10


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Schmid. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


19.10.13

Abgeordneter Gerhard Schmid (ohne Klubzugehörigkeit): Herr Präsident! Sehr geehr­ter Herr Minister! Zur Änderung des Flugabgabegesetzes: Das Flugabgabegesetz, das als Teil des Budgetbegleitgesetzes 2011 erlassen wurde, soll aus Gründen des Wettbe­werbs geändert werden und dabei die Abgabesätze um 50 Prozent reduziert werden.

Die Abgabe ist von jeder Airline bezogen auf Personen, welche von einem Binnenflug­hafen abfliegen, zu entrichten. Mit der Abgabeverpflichtung aller Airlines kann von ei­ner Wettbewerbsmaßnahme nicht ausgegangen werden. Nutznießer einer Abgabenre­duktion ist somit ausschließlich der Konsument, sodass eine Änderung des Flugabga­begesetzes zu begrüßen ist.

Wenn Passagierzahlen in den vergangenen Jahren überwiegend von einem Zuwachs gekennzeichnet waren, ist dies auf eine steigende Auslastung des Linien- und Char­terflugverkehrs zurückzuführen, sodass eine allfällige Zunahme der Luftverschmutzung mit den Abgaben des Flugabgabegesetzes nicht in Verbindung zu bringen ist. Die Stand­orte Wien und Salzburg zeichnen sich durch hohe Wirtschaftlichkeit aus, sodass deren Bestand zu fördern ist.

Auswirkungen auf die Umwelt sind zugunsten der Wirtschaftsstandorte als nachrangig zu bezeichnen. Der Luftraum verfügt über keine Grenzen, sodass auch von nahe ge­legenen Flughäfen allfällige Emissionen in den österreichischen Luftraum gelangen kön­nen.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll171. Sitzung / Seite 214

Bei anhaltend hoher Arbeitslosigkeit sind Maßnahmen zu bevorzugen, welche in Ver­bindung mit der Schaffung neuer Arbeitsplätze den Wirtschaftsstandort Österreich för­dern. In diesem Zusammenhang ist die Errichtung einer weiteren Startbahn am Flug­hafen Wien zu befürworten. Bezogen auf den Airport Salzburg ist auf den Faktor Frem­denverkehr sowie den nahen Standort zu Bayern zu verweisen.

Der Änderung des Flugabgabegesetzes ist somit als wichtiger Maßnahme zur Siche­rung des Wirtschaftsstandortes Österreich zuzustimmen. – Danke. (Abg. Heinzl: Irgend­wer sollte schon applaudieren! – Ruf: Dann mach das! – Beifall des Abg. Heinzl.)

19.12


Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Brunner. – Bitte.

 


19.12.44

Abgeordnete Mag. Christiane Brunner (Grüne): Herr Präsident! Herr Finanzminister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Nur kurz noch zu dieser Debatte: Ich nehme an, Sie alle kennen den Klimavertrag. Er wurde hier in der Debatte schon öfters erwähnt, und ich gehe davon aus, dass Sie auch wissen, was er bedeutet, immerhin haben wir ihn im Haus vor knapp einem Jahr ratifiziert. Er gilt damit, er ist nationales Recht.

Vielleicht noch einmal zur Verdeutlichung: Der Klimavertrag bedeutet, dass wir bis zum Jahr 2050 vollkommen aus allen fossilen Energien ausgestiegen sein müssen und un­ser Netto-CO2-Ausstoß auf null sein muss – und bis 2050 ist es nicht mehr lange hin. Das heißt, es ist ein bisschen Tempo bei dieser Umstellung gefordert. Was hat diese Bundesregierung in Bezug auf den Klimaschutz gemacht? – Nichts! (Zwischenruf des Abg. Neubauer.)

Herr Finanzminister, ich weiß, Sie beschäftigen sich mit diesem Thema nicht gerne, aber es betrifft schon auch Sie. Sie sind keine ökosoziale Steuerreform angegangen, Sie halten immer noch an den 4 Milliarden € jährlich an kontraproduktiven klimaschäd­lichen Maßnahmen fest. Dass Sie sich mit wirklich standortrelevanten Fragen wie dem Risiko der Carbon Bubble beschäftigen, darauf warten wir noch. Wir haben das bereits mehrfach beantragt, aber es passiert irgendwie überhaupt nichts. Das Einzige, was jetzt plötzlich passiert, ist: Die Bundesregierung halbiert die Flugabgabe.

Wir kämpfen um jeden Cent beim Ausbau vom Ökostrom, wir kämpfen um jeden Cent für die Öffis, aber das Geld, die Flugabgabe zu reduzieren, haben Sie plötzlich?! (Abg. Kogler: Ja! Angeblich nicht einmal ...!) – Das verstehe ich überhaupt nicht! Erklären Sie mir das bitte, denn ich verstehe es nämlich auch logisch nicht, wenn Sie einerseits sa­gen: Wir stehen hinter dem Klimavertrag!, und andererseits dann sagen: Wir halbieren die Flugabgabe! – In meiner Logik geht das nicht zusammen, aber vielleicht können Sie uns das noch erklären. (Zwischenruf des Abg. Deimek.)

Weil die Standortfrage angesprochen wurde und dass all die Flugzeuge dann halt wo­anders hinfliegen, sei noch einmal gesagt: Das Klimaabkommen ist ein globales Kli­maabkommen. Es gilt in jedem einzelnen Land, und es wird in jedem einzelnen Land umgesetzt werden müssen. Das heißt, dieser netto Null-CO2-Ausstoß bis 2050 gilt für alle Länder, für alle Industrienationen, und da ist bei den Gesamtemissionen der Flug­verkehr natürlich integriert. Das sind Gesamtemissionen! Vielleicht wird es da kurzfris­tig Verschiebungen geben, aber langfristig wird es das nicht geben.

Was die Investitionen in den Flughafen anlangt: Die sind schön und gut, aber die Emis­sionen werden ja hauptsächlich vom Flugverkehr verursacht, also geht es auch darum, diesen zu reduzieren. (Abg. Deimek: Die ganzen Geschäfte mit ..., mit Asien ...!) Wenn wir in den Standort investieren, dann investieren wir in die Zukunftsbranchen im Be­reich Umwelttechnologien oder in die Energiewende. Halten wir nicht durch kontrapro-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll171. Sitzung / Seite 215

duktive Subventionen diese für den Standort so wichtigen Zukunftsbranchen auf! (Bei­fall bei den Grünen. – Weiterer Zwischenruf des Abg. Deimek.)

Wenn Sie sagen: Wir wollen diese Flugabgabe!, dann sagen Sie auch: Wir nehmen das Paris Agreement nicht mehr ernst! – Das macht die FPÖ wenigstens ehrlicherweise, auch US-Präsident Trump. Seien Sie auch so ehrlich! (Beifall bei den Grünen. – Abg. Neubauer: ... das ceterum censeo!)

19.16


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Obernosterer. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.

 


19.16.28

Abgeordneter Gabriel Obernosterer (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Mei­ne sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es wurde, wie ich denke, von meinen Vorrednern schon genug über die Halbierung der Flugabgabe diskutiert – die Freiheitlichen verlangen ja ein komplettes Heruntersetzen auf null. (Ruf bei der FPÖ: Ja!) Herr Kollege Willi, ich habe dir gut zugehört und ich schätze dich wirklich, als Kollegen und manchmal auch für deine Standpunkte, aber sei mir nicht bö­se, wenn ich sage: Grüne Wirtschaftspolitik mag auf dem Papier logisch wirken (Ruf bei der FPÖ: Gibt es ja nicht!), in der Praxis funktioniert die Welt ein bisschen anders. (Bei­fall bei der ÖVP. – Zwischenrufe bei den Grünen.)

Es wird ja doch niemand glauben, dass wir eine Flugabgabe, eine Steuereinnahme hal­bieren, nur weil man irgendjemandem etwas schenken will (Abg. Kogler: Erkläre ein­mal, warum ihr sie eingeführt habt! Damals wart ihr nicht so gescheit?), sondern du weißt genau, worum es da geht. Nämlich: Österreich ist ein Tourismusland, Österreich ist ein Wirtschaftsstandort – Kongresstourismus in Wien (Zwischenruf der Abg. Lich­tenecker) –, und wir wissen genau, dass wir dann, wenn wir den Flughafen Wien-Schwe­chat schwächen, die gesamte heimische Wirtschaft schwächen.

Und weil wir schon vom Umweltschutz und von den Luftemissionen in Europa spre­chen, muss ich auch etwas dazu sagen: Wenn jetzt die Flieger nicht mehr in Wien lan­den, sondern in Bratislava, weil sie ausweichen, wo ist da der Unterschied von den Emis­sionen her? – Ich weiß es nicht, ich verstehe es auch nicht! (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Willi hält eine Tafel mit einem Säulendiagramm unter dem Titel „Gesamt-Passagiere Wien-Schwechat 2000-2015“ in die Höhe.)

Es ist wichtig und richtig für den Wirtschaftsstandort Österreich, diese Flugabgabe zu halbieren, weil wir genau wissen, dass dort wieder stärker investiert wird. Wir wissen, dass das Drehkreuz Wien-Schwechat ganz, ganz wichtig ist, auch für die regionalen Flughäfen in Österreich. Mein Kollege aus Kärnten hat das ja schon angesprochen: Die Sorgen, die wir in Kärnten mit unserem Flughafen haben, sage ich ganz ehrlich, wün­sche ich niemandem – keinem anderen Bundesland und schon gar nicht Wien-Schwe­chat –, und wenn Wien-Schwechat noch schwächer wird, dann können wir in Kärnten den Flughafen überhaupt zusperren. (Abg. Kogler: Und das hängt ab von den 3,50 €?! – Zwischenruf der Abg. Brunner.)

Wir machen hier etwas für die Wirtschaftsentwicklung, für den Wirtschaftsstandort Ös­terreich, für die Arbeitsplatzsicherung und für die Aufrechterhaltung der Regionalflug­häfen in ganz Österreich, und deshalb ist es richtig und auch wichtig, dass das heute umgesetzt wird. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ. – Abg. Prinz: Das war jetzt ein anschaulicher Beitrag!)

19.19


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Kogler. (Rufe bei der ÖVP: Oje!) – Bitte, Herr Abgeordneter.

 



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll171. Sitzung / Seite 216

19.19.10

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Herr Präsident! Meine Damen und Her­ren! Wenn man alle Redebeiträge – mit Ausnahme jener des Kollegen Willi und der Kol­legin Brunner – zusammen betrachtet, stellen sich einem schon ein paar Fragen. Im­merhin sind die Freiheitlichen noch die Konsistentesten. Wieso (in Richtung SPÖ und ÖVP) ihr da jetzt nicht zustimmt, ist mir nicht klar. In Wirklichkeit müsste Rot und Schwarz mit dieser Art von Argumentation eine Subvention der Ticketpreise verlangen, denn dann wäre alles viel besser – so wie bei den Gegengeschäften bei den Eurofightern, bei de­nen man sich auch gefragt hat, warum wir nicht hundert kaufen, weil die ökonomische Logik so zwingend ist. (Beifall bei den Grünen.)

Ich frage Sie: Wo ist Ihr Argument und wo ist Ihr Bekenntnis zum Loipersdorfpaket, das Sie ich weiß nicht wann beschlossen haben, in das Sie in einer ganz langen Erklärung und Begründung hineingeschrieben haben, wie super und wie ökologisch das ist? Da­von haben Sie heute nichts gesagt. Ich sehe viele, die damals genauso geklatscht ha­ben – und die jetzt klatschen, weil es um die Hälfte reduziert wird. Das ist völlig unlo­gisch! Das ist ein Holler, was Sie da zusammenargumentieren. (He-Rufe bei der ÖVP.) Sagen Sie gleich, Sie wollen das nicht! Das darf man ja. Sagen Sie, Sie haben sich ge­täuscht! Ich sage, es war ein Behelf, es war richtig.

Kommen wir zu den Argumenten. Wenn mir gesagt wird – und das ist das Hauptargu­ment –, es hat ja eigentlich keinen Lenkungseffekt: Was heißt denn das? – Dann las­sen sich die Kundinnen und Kunden ohnehin nicht davon beeinflussen – aber 60 Millio­nen € weniger an Einnahmen sind es schon! Woanders haben wir es nicht, aber bei jenen – solchen wie uns und anderen, die in der Weltgeschichte herumfliegen – müs­sen wir schon 60 Millionen € sparen, wegen des Wirtschaftsstandorts, obwohl es damit laut Ihren eigenen Argumenten ja nichts zu tun hat. Wo Sie aber 60 Millionen € sonst überall wegfladern, wo Sie die Ärmsten treffen, darüber reden Sie nicht! – So ist es! (He-Rufe und Widerspruch bei der ÖVP. – Beifall bei den Grünen.)

Jetzt ein grundsätzliches ökologisches Argument: Schauen Sie, natürlich ist es ge­scheiter, man würde das alles global lösen – wenigstens europäisch –, und dann bes­ser in der Bemessungsgrundlage! Das wäre natürlich eine Kerosinabgabe, die mögli­cherweise mit dem CO2-Gehalt korreliert. Da es das aber nicht gibt, müssen wir Hilfs­stücke suchen; und auch das wäre Teil einer ökologischen Steuer. Sie sagen immer, Sie machen eine. Das machen Sie nie, und dort, wo es sie gibt, halbieren Sie sie oder schaffen sie ab. Da passt auch noch der Umweltminister dazu – das ist überhaupt das Letzte (Abg. Schmuckenschlager: Hallo?! Herr Präsident!) –, der hat gesagt, dass wir den Benzinpreis an den Dieselpreis anpassen sollen – nämlich nach unten –, weil er sich verlaufen hat. Diese Regierung hat sich ökologisch verlaufen. Kommen Sie wieder in die Spur, und reden Sie da nicht so einen Unsinn! (Beifall bei den Grünen.)

19.21

*****

19.21.48

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Für den Vorwurf des Stehlens – Sie haben es etwas anders ausgedrückt – muss ich Ihnen einen Ordnungs­ruf erteilen. (Abg. Kogler: Wienerisch! – Ruf bei der SPÖ: Fladern!) – Wienerisch – ge­nau –, „fladern“ war es.

*****

19.22.01

Meine Damen und Herren! Zu Wort ist niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist ge­schlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll171. Sitzung / Seite 217

Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 1524 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Dipl.-Ing. Deimek, Kolleginnen und Kollegen einen Ab­änderungsantrag eingebracht.

Ich werde daher zunächst über den vom erwähnten Abänderungsantrag betroffenen Teil und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzent­wurfes abstimmen lassen.

Die Abgeordneten Dipl.-Ing. Deimek, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abände­rungsantrag betreffend Z 1 eingebracht.

Wer diesen Änderungen zustimmt, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist abgelehnt.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über diesen Teil des Gesetzentwurfes in der Fas­sung der Regierungsvorlage.

Ich bitte jene Damen und Herren, die sich dafür aussprechen, um ein Zeichen der Zu­stimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen. (Abg. Prinz: Ihr seid ja für gar nichts, ihr Grünen! – Abg. Kogler: Wir sind für den Vorschlag der Regierung von vor fünf Jah­ren!)

Schließlich komme ich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung der Regierungsvor­lage.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbe­zügliches Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Wir kommen zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Ge­setzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit. Der Gesetz­entwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

 

19.23.3121. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über den Antrag 2050/A der Abgeordneten Ing. Mag. Werner Groiß, Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ausfuhrfinanzierungsförderungsgesetz geändert wird (1562 d.B.)

22. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über den Antrag 2049/A der Abgeordneten Ing. Mag. Werner Groiß, Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ausfuhrförderungsgesetz geändert wird (1563 d.B.)

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir gelangen nun zu den Punkten 21 und 22 der Ta­gesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Groiß. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


19.24.18

Abgeordneter Ing. Mag. Werner Groiß (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseher! Liebe Zuseherinnen!


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll171. Sitzung / Seite 218

Wir diskutieren hier zwei Initiativanträge des Nationalrates zur Absicherung des öster­reichischen Außenhandels und zur Internationalisierung der österreichischen Wirtschaft. Der Export ist der österreichische Konjunkturmotor. Vor 20 Jahren, beim EU-Beitritt, machte dieser 37 Milliarden € aus, heute sind es 131,6 Milliarden €. Das betrifft nicht nur Waren, sondern auch Dienstleistungen werden international angeboten und ver­kauft, und zwar in Höhe von 53 Milliarden €.

Unsere Waren und unser Know-how sind international anerkannt und werden gefragt – und wir bieten das gerne an. Gerade heute – genau an dem Tag, an dem der Antrag auf den Brexit in Brüssel übergeben worden ist – sehen wir, wie wichtig die EU ist und wie stark dementsprechend unsere Außenhandelsbeziehungen gewachsen sind. Frü­her waren es nur einige Konzerne, die international tätig waren. Heute hat sich die Zahl der Unternehmen wesentlich erhöht, nämlich von 12 000 Unternehmen vor 20 Jahren auf derzeit über 52 500 Unternehmen, die ihre Waren international verkaufen können.

Unsere Exportquote ist mit 54 Prozent des BIP hervorragend. 6 von 10 Euro werden im Export verdient, und jeder zweite Job hängt direkt oder indirekt vom Export ab. Es ist uns also heute eine besondere Ehre und mir eine persönliche Freude, diese Initia­tivanträge vorlegen zu dürfen und zur Abstimmung kommen zu lassen, denn wir kön­nen heute diese Erfolgsgeschichte des österreichischen Exports weiter garantieren. Da­rüber hinaus haben wir mit diesem Antrag noch Änderungen eingebracht, sodass damit auch Beteiligungsfinanzierung und beteiligungsähnliche Instrumente gefördert werden können, um die Internationalisierung der österreichischen Wirtschaft voranzutreiben.

Auch die entwicklungspolitischen Maßnahmen können mit diesem Antrag abgesichert werden. Der Antrag kommt heute rechtzeitig, bevor die letzte Regelung ausläuft, und wir verlängern die Garantien um fünf Jahre. Damit können wir in fünf Jahren wieder va­lorisieren und dieses Gesetz an die Erfordernisse der österreichischen Wirtschaft an­passen und können die Exportwirtschaft damit vernünftig unterstützen. Ein guter Tag für die österreichische Exportwirtschaft ist somit ein guter Tag für die österreichische Wirtschaft, an dem wir diesen Gesetzentwurf mit breiter Zustimmung beschließen wer­den. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Yılmaz.)

19.27


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Bayr. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.

 


19.27.12

Abgeordnete Petra Bayr, MA (SPÖ): Herr Präsident! Herr Finanzminister! Sehr ge­ehrte Damen und Herren! Mit der Novelle des Ausfuhrfördergesetzes bringen wir noch vor dem zehnten Geburtstag der Oesterreichischen Entwicklungsbank eine Novelle auf den Weg, die einer qualitativen Verbesserung im Sinne einer politischen Kohärenz für nachhaltige Entwicklung geschuldet ist und mit der wir qualitativ etwas weiterbringen.

Wir haben jetzt in § 9 einen neuen Absatz 6, der unter anderem darauf Bezug nimmt, dass durch das beschlussfassende Gremium auch eine entwicklungspolitische Quali­tätsprüfung gemacht werden muss und dass sich diese Qualitätsprüfung an interna­tionalen entwicklungspolitisch relevanten Richtlinien orientieren soll, wie zum Beispiel den Guiding Principles on Business and Human Rights der Vereinten Nationen oder den Prinzipien der Weltbankgruppe, aber auch den ILO-Kernarbeitsnormen oder den OECD-Leitsätzen zur verantwortungsvollen Produktionskette in Bezug auf Konfliktmi­neralien. Das ist insofern auch sehr wichtig, als wir ja eine Verordnung der EU zu den Konfliktmineralien haben werden, die aber erst mit 2021 in Kraft tritt. Das heißt, wir fül­len auch diese zeitliche Lücke mit dieser Novelle aus. Das ist sehr wichtig.

Was ich auch sehr wichtig finde: Ich habe mich vor ein paar Tagen wie jedes Jahr mit der Geschäftsführerin und dem Geschäftsführer der Oesterreichischen Entwicklungs-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll171. Sitzung / Seite 219

bank getroffen – und natürlich war diese Novelle auch Teil des Gesprächs, das wir ge­führt haben –, und die beiden werden das jetzt so angehen, dass sie all diese jetzt gel­tenden internationalen Normen hernehmen werden, schauen werden, wo was drinnen­steht, wo welche Benchmarks, die in Zukunft erfüllt werden müssen, drinnen sind, die­se nebeneinanderstellen werden und damit auch dem Gremium, das entscheidet, eine gute Handhabe geben werden, um zu wissen, worauf man in Zukunft achten muss, um bei der Vergabe der Förderungen wirklich entwicklungspolitisch sensibel vorgehen zu kön­nen.

Ich denke mir, das ist eine sehr geglückte und sehr wichtige Maßnahme, ein guter Schritt. Allerdings sind qualitative Verbesserungen im ganzen Bereich von Unterneh­men, Privatwirtschaft und Menschenrechten noch ein breites Feld, auf dem wir noch viel zu tun haben und das wir noch viel beackern können, weil da nach wie vor relativ vieles ungeregelt ist und vieles passiert, was nicht passieren sollte. Zumindest für den Bereich der Oesterreichischen Entwicklungsbank können wir aber mit dieser Novelle eine Qualitätssicherung im Sinne einer kohärenten Entwicklungspolitik sicherstellen, die ich wirklich für einen Fortschritt halte. – Danke sehr. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Haubner.)

19.29


Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Windbüchler-Souschill. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


19.29.48

Abgeordnete Tanja Windbüchler-Souschill (Grüne): Herr Präsident! Meine sehr ver­ehrten Damen und Herren! Landraub ist ein gravierendes Menschenrechtsverbrechen; und wir alle sind angehalten, Maßnahmen umzusetzen und Rahmenbedingungen zu schaffen und diese dann auch tatsächlich so zu gestalten, dass nicht mit österreichi­schen Steuergeldern Landraub betrieben wird. Die Oesterreichische Entwicklungsbank ist relevanter entwicklungspolitischer Akteur – keine Frage – und hat auch einen ge­setzlichen Auftrag, tatsächlich nachhaltige Investitionen zu tätigen, und zwar in Entwick­lungs- und in Schwellenländern. Diese nachhaltige Investition würde eigentlich nicht Land­raub inkludieren – aber es ist passiert.

Die Entwicklungsbank investierte in der Höhe von 12 Millionen US-Dollar in einen Ent­wicklungsfonds für Afrika, und dieser Fonds gab dann einem Agrarinvestor einen Kre­dit; dieser Investor hat wiederum Land im südlichen Afrika gekauft, nämlich in Sambia. Dort wird jetzt Soja, Weizen und Mais im industriellen Stil angebaut. Der Investor sagte 2009, dass damit 1 600 Arbeitsplätze geschaffen werden sollen – de facto sind es 200 Ar­beitsplätze; und die Bezahlung von Mindestlöhnen scheint ausgeblieben zu sein.

Der Fonds wollte innerhalb von fünf Jahren tatsächlich ein Kleinbauernprogramm um­setzen. Nach fünf Jahren waren der Fonds und der Investor noch immer in der Pla­nungsphase, also gab es wieder kein Kleinbauernförderprogramm. Und: Landkonflikte und tatsächliche Vertreibungen sind passiert; das belegen einerseits die Studien, die vom Europäischen Parlament, nämlich vom Menschenrechtsunterausschuss, in Auftrag gegeben wurden, und auch der neue Schuldenreport 2017.

Würde man sich ein bisschen mit der Materie, mit den NGOs und mit jenen Organisa­tionen, die tatsächlich gegen Landraub kämpfen und vorgehen, beschäftigen, dann wüsste man auch, dass genau dieser Fonds da mit investiert hat.

Die im Gesetzestext erwähnten Prinzipien, wie Kollegin Bayr vor mir gerade ausgeführt hat, nämlich jene der Weltbankgruppe und der Internationalen Arbeitsorganisation so­wie die OECD-Leitsätze, geben keine konkreten Handlungsschritte vor, wie Landraub mit österreichischen Steuergeldern tatsächlich verhindert werden kann.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll171. Sitzung / Seite 220

Diese Leitlinien sind älter, sind tradiert und reichen nicht aus, tatsächlich zu unterstüt­zen. Es gibt aber welche, die dazu sehr wohl geeignet wären, und zwar hat die UNO 2011 und 2012 veranlasst, tatsächlich Leitlinien umzusetzen – und genau diese gehören eigent­lich in diese Gesetzesnovelle.

Deshalb bringe ich folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen betreffend ver­pflichtende Einhaltung der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte und UN-Leitlinien zu Land durch die Oesterreichische Entwicklungsbank

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Men­schenrechte sowie die UN-Leitlinien zur verantwortungsvollen Verwaltung von Boden- und Landnutzungsrechten, Fischgründen und Wäldern im Rahmen der nationalen Er­nährungssicherheit im Ausfuhrförderungsgesetz zu verankern, um zu gewährleisten, dass österreichische Steuergelder nicht für die Finanzierung von Landraub verwendet werden.“

*****

Aus grüner Sicht ist die Reduktion des Haftungsrahmens prinzipiell zu begrüßen, des­halb können wir auch dem Ausfuhrfinanzierungsförderungsgesetz zustimmen. Die Än­derungen im Ausfuhrförderungsgesetz sind aber nur vage und gehen nicht weit genug; es gibt bessere Instrumente, und die gehören in dieses Gesetz – und nicht das, was jetzt vorgeschrieben ist! – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

19.33


Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Tanja Windbüchler-Souschill, Freundinnen und Freunde betreffend verpflichtende Einhaltung der UN Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte und UN Leitlinien zu Land durch die Österreichische Entwicklungsbank

eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht des Finanzausschusses über den An-
trag 2049/A der Abgeordneten Ing. Mag. Werner Groiß, Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ausfuhrförderungsgesetz ge­ändert wird (1563 d.B.)

Begründung

Mit dem Ausfuhrförderverfahren bietet die Republik Österreich der Wirtschaft ein Ins­trument an, um die Wettbewerbsfähigkeit heimischer Unternehmen auf den internatio­nalen Märkten zu unterstützen. So können derzeit noch Bundeshaftungen bis zu 50 Mil­liarden Euro gewährt werden. Zu den Nutznießern des Ausfuhrförderungsgesetzes ge­hört auch die Österreichische Entwicklungsbank. Ihr wurden im Jahr 2015 für 16 Pro­jekte neue Haftungen mit einem Volumen von rund 239,46 Millionen Euro gewährt.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll171. Sitzung / Seite 221

Die Menschenrechtsorganisation FIAN hat nun in einer Studie aufgezeigt, dass die Öster­reichische Entwicklungsbank 25 Millionen US-Dollar in den Africa Agriculture and Trade Investment Fund investiert hat. Dieser soll Landraub in Sambia unterstützt haben. So soll ein Agrarunternehmer in Sambia mit 10 Millionen Dollar (9,37 Mio. Euro) aus die­sem Investment Fund Land gekauft haben. Daraufhin musste die ansässige Dorfgemein­schaft das Land verlassen.

Ausländische Investitionen in landwirtschaftliche Nutzflächen, vor allem in Ländern des Südens und in Osteuropa, haben in den letzten zehn Jahren rapide zugenommen. Die­ser Trend birgt zwar Entwicklungschancen aber auch Gefahren für die lokale Bevölke­rung. Um diese vor Menschenrechtsverletzungen wie Landraub durch ausländische In­vestitionen in große Agrarflächen zu schützen und die lokale Ernährungssicherheit zu gewährleisten, müssen internationale Standards wie die UN-Leitprinzipien für Wirt-schaft und Menschenrechte und die UN-Leitlinien zur verantwortungsvollen Verwaltung von Boden- und Landnutzungsrechten, Fischgründen und Wäldern im Rahmen der na­tionalen Ernährungssicherheit (abgekürzt: UN Leitlinien zu Land) zwingend eingehalten werden.

Die im Gesetzestext erwähnten Prinzipien der Weltbank-Gruppe, der Internationalen Arbeitsorganisation sowie die OECD Leitsätze für multinationale Unternehmen sind in Bezug auf legitime Landnutzung und Ernährungssicherheit bei weitem nicht ausrei­chend, um zu verhindern, dass österreichische Steuergelder Landraub finanzieren. Die UN Leitlinien zu Land hingegen bieten konkrete Handlungsmaxime und praktische Hil­festellungen, wie die staatliche Verwaltung verantwortungsvoll legitime Nutzungsrechte schützen kann und unrechtmäßiger Landraub verhindert werden kann. Sie wurden von den 125 Mitgliedsländern des UN-Komitees für Welternährungssicherheit (CFS) am
11. Mai 2012 offiziell angenommen.

Die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, im Juni 2011 vom UN Men­schenrechtsrat verabschiedet, sind einer der wichtigsten internationalen Standards zu Unternehmensverantwortung und menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten. Sie ziehen wirtschaftliche Akteure in die Verantwortung und Pflicht zum Menschenrechtsschutz.

Beide Leitlinien teilen die Eigenschaft, dass sie keinen bindenden Charakter haben. Ei­ne freiwillige Umsetzung reicht nicht aus.

Vor diesem Hintergrund erachten wir es als notwendig, dass die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte und die UN-Leitlinien zur verantwortungsvollen Ver­waltung von Boden- und Landnutzungsrechten, Fischgründen und Wäldern im Rahmen der nationalen Ernährungssicherheit Eingang in den Text des Ausfuhrförderungsgeset­zes finden.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Men­schenrechte sowie die UN-Leitlinien zur verantwortungsvollen Verwaltung von Boden- und Landnutzungsrechten, Fischgründen und Wäldern im Rahmen der nationalen Er­nährungssicherheit im Ausfuhrförderungsgesetz zu verankern, um zu gewährleisten, dass österreichische Steuergelder nicht für die Finanzierung von Landraub verwendet werden.

*****

 



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll171. Sitzung / Seite 222

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet ist nun Frau Abgeordnete Yılmaz. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


19.33.23

Abgeordnete Nurten Yılmaz (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Durch den eingebrachten Initiativan­trag der Kollegen Groiß und Jan Krainer wird die Geltungsdauer des Ausfuhrfinanzie­rungsförderungsgesetzes und des Ausfuhrförderungsgesetzes um fünf Jahre verlän­gert. Das bedeutet, dass wir diese Gesetze länger in Anspruch nehmen.

Sehr geehrte Damen und Herren, diese beiden Gesetze sind wesentliche Werkzeuge, die mit ihren Exporterfolgen unsere Betriebe und das kleine Österreich zu Top-Playern beim Export gemacht haben. Nicht nur große Betriebe profitieren von dieser staatlichen Besicherung, sondern auch Klein- und Mittelbetriebe. Es ist eine Win-win-Situation für Betriebe, aber auch für den Staat, denn jene Betriebe, die quasi diese Bürgschaft in An­spruch nehmen, bekommen natürlich schneller Kredite von der Bank, aber sie müssen auch an den Staat eine Prämie bezahlen.

Wie ich meine, bilden diese beiden Gesetze die Grundlage für eine aktive Arbeitssiche­rungspolitik, die hier betrieben wird. Ich hoffe, sie findet in allen Fraktionen Unterstüt­zung. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

19.35

19.35.10

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht einer der Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vor­nehme.

Zuerst gelangen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 21: Entwurf betref­fend ein Bundesgesetz, mit dem das Ausfuhrfinanzierungsförderungsgesetz geändert wird, samt Titel und Eingang in 1562 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Auch das ist die Einstimmigkeit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Weiters gelangen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 22: Entwurf betref­fend ein Bundesgesetz, mit dem das Ausfuhrförderungsgesetz geändert wird, samt Ti­tel und Eingang in 1563 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Auch das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen ferner zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeord­neten Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen betreffend verpflichtende Ein­haltung der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte und UN-Leitlinien zu Land durch die Oesterreichische Entwicklungsbank.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll171. Sitzung / Seite 223

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist abgelehnt.

19.37.0723. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (1414 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem das IAKW-Finanzierungsgesetz geändert wird (1564 d.B.)

24. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (1415 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die unentgeltliche Eigentumsübertragung von Liegenschaften und Mobilien des Bundes an das Land Salzburg erlassen und das Bundesimmobiliengesetz geändert wird (1565 d.B.)

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir gelangen nun zu den Punkten 23 und 24 der Ta­gesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Doppler. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


19.37.46

Abgeordneter Rupert Doppler (ohne Klubzugehörigkeit): Herr Präsident! Herr Minis­ter! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich nehme Stellung zu Tagesord­nungspunkt 24 betreffend unentgeltliche Eigentumsübertragungen von Liegenschaften und Mobilien des Bundes an das Land Salzburg.

Im Jubiläumsjahr 2016 wird Salzburg Eigentümer seiner historischen Baudenkmäler. Aus Anlass 200 Jahre Salzburg bei Österreich überträgt der Bund Eigentumsrechte an sechs Grundstücken mit Bauwerken von großer Bedeutung an das Land Salzburg.

Es handelt sich dabei um die Mariensäule am Domplatz, die Hofstallschwemme am Herbert-von-Karajan-Platz, die Pferdeschwemme am Kapitelplatz, die Festung Hohen­salzburg – eine ganz wichtige Einrichtung für Salzburg und für den Tourismus in Salz­burg –, die Neue Residenz sowie den Residenzbrunnen am Residenzplatz.

Diese gänzliche Eigentumsübertragung dient der Erhaltung und Eigennützung durch das Land Salzburg und beabsichtigt, die unterschiedlichen Zuständigkeiten zu been­den, und das ist gut so, denn für Salzburg sind, wie ich meine, diese Prunkstücke, sa­ge ich jetzt einmal, eine Notwendigkeit, und sie regen natürlich auch den Tourismus in Salzburg irrsinnig an. – Herzlichen Dank dafür. (Beifall des Abg. Groiß.)

19.39


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Herr Abgeordnete Haubner. – Bit­te, Herr Abgeordneter.

 


19.39.20

Abgeordneter Peter Haubner (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Finanzminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ja, hier geht es um eine Ge­schichte mit Happy End für das Bundesland Salzburg. Im Umfeld der Jubiläumsveran­staltungen zu 200 Jahre Salzburg bei Österreich gingen sechs Grundstücke, 186 Kunst­werke sowie 78 Mobilien aus Bundesbesitz in das Eigentum des Landes Salzburg über.

Ich denke – Kollege Doppler hat es schon erwähnt –, das ist eine sehr wichtige Hand­lung für Salzburg, denn es hat eine große Symbolkraft für unser Land, dass wir endlich wieder rechtmäßiger Eigentümer dieser Liegenschaften und der Kunstwerke sind.


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Ein Zeitungsartikel im „Standard“ vom 11. März 2017 hat es auf den Punkt gebracht: „Da­mit brachte Landeshauptmann Wilfried Haslauer zuwege, woran seine Vorgänger ge­scheitert waren.“ Es ist gut so, und das sollte auch an dieser Stelle hervorgehoben und gewürdigt werden.

Mein besonderer Dank und der Dank der Salzburgerinnen und Salzburger gilt auch Herrn Finanzminister Hans Jörg Schelling, dem Vizekanzler und auch Kulturminister Tho­mas Drozda für die Unterstützung bei dieser Übertragung. Ohne die Bereitschaft der res­sortzuständigen Minister wäre das nicht möglich gewesen.

Geschichtlich betrachtet ist es ein wichtiges Ereignis. Im Jahr 1816 hat ja Salzburg sei­ne Eigenständigkeit verloren und damit auch die Liegenschaften und diese Kunstwer­ke. Nach 200 Jahren ist es erfreulich, dass wir alles, wie man so schön sagt, wieder zu­rückbekommen haben. Das ist eine Geschichte mit Happy End für Salzburg, für die Bür­gerinnen und Bürger, daher noch einmal mein Dank an die Bundesregierung und an die zuständigen Minister. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

19.41


Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Unterrainer. – Bitte.

 


19.41.19

Abgeordneter Mag. Maximilian Unterrainer (SPÖ): Ich spreche zum IAKW-Finanzie­rungsgesetz. Wien ist eine der bekanntesten und beliebtesten Kongressstädte der Welt, und damit das auch so bleibt, müssen wir in das ACV, das Austria Center Vienna, in­vestieren und es weiter ausbauen.

Herr Präsident! Herr Minister Schelling! Kolleginnen und Kollegen! Auf der Galerie ist zurzeit niemand. Alle Zuschauer vor den Fernsehgeräten seien herzlich gegrüßt! Allein dieses Jahr werden im ACV 13 Großkongresse abgehalten, und der Terminkalender ist laut Presseaussendung prall gefüllt. Es finden in Wien jährlich über 4 000 Kongresse statt.

Jetzt kann man sich natürlich fragen: Was geht es den Bund an, es ist ja eigentlich ei­ne Wiener Angelegenheit? Warum schießt der Staat überhaupt 20 Millionen € zu? – Ganz einfach, weil es sich mehr als auszahlt. Die Wertschöpfung, die hinter all diesen Dingen steht, macht unglaubliche 377 Millionen € aus, wobei ein Drittel in Wien bleibt und zwei Drittel ins Land fließen. Im Jahr 2016 gab es mehr als 461 000 Nächtigungen, das bedeutet 94 Millionen € für die öffentliche Hand. Das sind imposante Zahlen, und wenn man bedenkt, dass der Tagungstourist ungefähr 534 € pro Tag ausgibt, dann kann man sagen, das ist eine wahrlich erkleckliche Summe.

Was ist nun das Wichtige für den Tagungstouristen? – Die Befragungen zeigen ganz ein­deutig, dass es die Infrastruktur und die Einrichtungen sind. Ein Tagungszentrum wie das Austria Center Vienna ist ein gewaltiger Wettbewerbsvorteil für die Stadt Wien, aber auch für ganz Österreich.

Wir können uns glücklich schätzen, in einem Land zu leben, in dem andere Urlaub ma­chen (Abg. Neubauer: Das kann ich in der Türkei auch machen!), und das meine ich jetzt nicht süffisant, sondern vielmehr sind diese Tagungszentren ein gewaltiger Wett­bewerbsvorteil und Wettbewerbsfaktor und eine wunderbare Visitenkarte für uns alle. Die Dynamik, die von diesen Kongressen ausgeht, darf dabei auch nicht vernachlässigt werden, und dass wir dabei europäische Metropolen wie Paris hinter uns lassen, ist auch eine Tatsache und eine schöne Sache.

Eines muss aber ganz klar gesagt werden: Wer sich auf seinen Lorbeeren ausruht, hat bereits verloren, und die Experten und Expertinnen sagen voraus, dass wir als Tagungs-


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stadt allmählich an Bedeutung verlieren könnten, wenn wir nichts tun, wenn wir nicht in­vestieren.

Das ACV wurde im Jahr 1987 errichtet, also ist es höchste Zeit, dort wieder einen Mo­dernisierungsschub vorzunehmen. Die Politik kann nicht direkt Arbeitsplätze schaffen, aber sie kann die Rahmenbedingungen dafür setzen. In diesem Sinne haben die Inves­titionen in das Austria Center Vienna meine vollste Unterstützung. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

19.43


Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Zakostelsky. – Bitte.

 


19.43.56

Abgeordneter Mag. Andreas Zakostelsky (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben unter diesen beiden Tagesordnungspunkten – wie es Kollege Unterrainer be­reits angesprochen hat – auch die Thematik der Verbesserung der Standortqualität des österreichischen Konferenzzentrums, bekannt als Austria Center Vienna, zu behandeln.

Wir haben dabei die Freigabe einer einmaligen Investitionssumme von maximal 32 Mil­lionen € zu beschließen. Im Vorfeld, im Ausschuss konnten sich noch nicht alle Frak­tionen dazu durchringen, da mitzumachen, zwei kleinere Fraktionen konnten den Weg noch nicht gehen, aber ich glaube, die Sachargumente, die auch vorhin bereits ange­sprochen wurden, sind ganz eindeutig.

Das Austria Center Vienna zählt bereits heute zu den führenden Kongresszentren, nicht nur in Österreich, sondern in ganz Europa, und trägt wesentlich zur Wertschöp­fung in unserem Lande bei. Das Institut für Höhere Studien, das IHS, hat im vergan­genen Jahr dazu eine Untersuchung durchgeführt, sowohl die Standortqualität als auch die ökonomischen Effekte des Austria Center Vienna betreffend, und ist zu durchwegs positiven Ergebnissen gekommen. Ich möchte einige Zahlen erwähnen, vor allem für jene Zuhörerinnen und Zuhörer, die diese nicht kennen.

Es ergibt sich durch das Austria Center in unserem Lande eine Bruttowertschöpfung – (in Richtung des Abg. Unterrainer) wir unterscheiden uns da um 1 Million €, offensicht­lich aufgrund anderer Rundungsvorgänge – von 378 Millionen €. Dahinter stecken im­merhin 460 000 Nächtigungen pro Jahr, oder, wenn man es sich in Beschäftigten an­schaut, rund 2 000 Vollzeitäquivalente. Nebenbei bemerkt – und ich glaube, das ist durch­aus auch ein positiver Faktor, den wir zu berücksichtigen haben –: Immerhin 94 Millio­nen € an Abgaben für die öffentliche Hand fallen dabei an.

Das IHS zeigt in seiner Untersuchung aber auch – und das ist eine Tatsache, die auch international Echo findet und, glaube ich, geteilt wird –, dass gerade Kongressgäste zu den ausgabefreudigsten Besucherinnen und Besuchern, also Touristen eines Landes zählen. Im konkreten Fall geben Kongressgäste des Austria Centers hier in Wien 534 € pro Tag aus, und das ist durchaus ein Faktor, der die Wertschöpfung ordentlich aufbaut.

Es geht nun darum, das Gesetz zu beschließen, damit der Bund die entsprechende Kos­tenzahlung zu 65 Prozent übernimmt; 35 Prozent beträgt der Anteil der Gemeinde Wien. Hier geht es aber – und das möchte ich noch einmal betonen – um einmalige Investi­tionskosten, während die laufenden Instandhaltungskosten von der sogenannten Inter­nationalen Amtssitz- und Konferenzzentrum Wien AG getragen werden – das ist nichts anderes als die Trägergesellschaft des Konferenzzentrums.

Vielleicht darf ich auch kurz erwähnen, was an konkreten Änderungen geplant ist, auch in Richtung der grünen Fraktion, die, wie gesagt, im Ausschuss noch etwas zurückhal-


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tend war. Es soll zum einen der Eingang umgestaltet werden – etwas, das für die Re­präsentativität sehr wichtig ist –, auf dem Vorplatz sollen zusätzliche Ausstellungsflä­chen eingerichtet werden, und die Hallen sollen von allen Ebenen erreicht werden kön­nen, womit in Richtung der Behindertenfreundlichkeit ein weiterer Schritt gesetzt würde.

Nach Einschätzung des Finanzministeriums ergeben sich dadurch für die nächsten 20 Jahre positive Effekte in einer Größenordnung von 493 Millionen €, davon 184 Mil­lionen für die Stadt Wien. Diese Investition macht also kaufmännisch betrachtet eindeutig Sinn. Ich glaube, wir können diese gemeinsam beschließen. Ganz wichtig ist dabei der Aspekt, dass mit dieser Investition die führende Stellung Wiens sowohl als Konferenz­stadt als auch als Kulturstadt weiter ausgebaut wird.

Es ist eine Win-win-Situation, profitieren werden davon sowohl die heimische Wirtschaft als natürlich auch die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Wien, aber auch in Ös­terreich insgesamt. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der ÖVP.)

19.48


Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Gusenbauer-Jäger. – Bitte.

 


19.48.09

Abgeordnete Marianne Gusenbauer-Jäger (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Ho­hes Haus! Ich darf zitieren: „Herstellung einer der tatsächlichen Nutzung und finanziel­len Verantwortung entsprechenden Eigentümerstruktur“. – Das ist der Hintergrund ei­ner Schenkung des Bundes an das Land Salzburg. Das heißt, diese Objekte stehen bereits in Salzburg oder sind bereits in Salzburg gelagert. Bisher war der Bund finan­ziell dafür verantwortlich, und ab dem Zeitpunkt dieser Schenkung ist der Bund von die­ser finanziellen Belastung befreit. Es geht dabei um wunderschöne Objekte, um kul­turelle Liegenschaften und Mobilien, die für Salzburg einen hohen Identifikationswert ha­ben und damit auch eine touristische Attraktivität bedeuten.

Wir reden da beispielsweise von der Festung Hohensalzburg, der Neuen Residenz, der Kapitelschwemme, der Pferdeschwemme und anderen bekannten Salzburger Objek­ten. Die Übertragung des Eigentums an das Land Salzburg ist grundbücherlich zu voll­ziehen, wobei gleichzeitig ein Belastungs- und Veräußerungsverbot zugunsten des Bun­des eingehalten und einverleibt werden muss. Der passende Anlass hiefür ist das Jubi­läum 200 Jahre Salzburg bei Österreich, das im Jahre 2016 begangen wurde. Ganz Ös­terreich freut sich, dass dieses wunderschöne Bundesland vor 200 Jahren Teil unseres Ganzen geworden ist. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ.)

19.49


Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Schmid. – Bitte.

 


19.50.04

Abgeordneter Gerhard Schmid (ohne Klubzugehörigkeit): Sehr geehrter Herr Präsi­dent! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Eigentumsübertragungen an das Bundesland Salzburg: Aus Anlass des im Jahre 2016 begangenen Jubiläums 200 Jahre Salzburg bei Österreich wurden historische Objekte in das Eigentum des Bundeslandes Salz­burg übertragen. Wenngleich sowohl für die Republik als auch für das Bundesland Salz­burg von einer Win-win-Situation auszugehen ist, ist sowohl seitens des Landes als auch dessen Bevölkerung der Bundesregierung zu danken. Mit der unentgeltlichen Über­lassung von historischen Objekten wie dem Wahrzeichen der Stadt, der Festung mit­samt dem Festungsberg, sowie den Objekten der Universität und so weiter übernimmt das Bundesland Salzburg sowohl die Haftungen als auch die Verantwortung über de­ren pfleglichen Fortbestand.


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Sowohl die Geschichte als auch ein ausgeprägter Fremdenverkehr werden einen maß­geblichen Beitrag zur Erhaltung und zur Pflege der historischen Objekte leisten und da­mit deren Bestand sicherstellen. – Danke.

19.51

19.51.14

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünschen die Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vor­nehme.

Zuerst gelangen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 23: Entwurf betref­fend ein Bundesgesetz, mit dem das IAKW-Finanzierungsgesetz geändert wird, samt Titel und Eingang in 1414 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist die Mehr­heit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Nun gelangen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 24: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die unentgeltliche Eigentumsüber­tragung von Liegenschaften und Mobilien des Bundes an das Land Salzburg erlassen und das Bundesimmobiliengesetz geändert wird, samt Titel und Eingang in 1565 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist einstim­mig. Somit ist der Gesetzentwurf auch in dritter Lesung angenommen.

19.52.5125. Punkt

Sammelbericht des Ausschusses für Petitionen und Bürgerinitiativen über die Pe­titionen Nr. 67, 75, 94 und 102 sowie über die Bürgerinitiativen Nr. 69, 98 und 99, 105 und 110 (1576 d.B.)

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir kommen zum 25. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erste gelangt Frau Abgeordnete Schimanek zu Wort. – Bitte.

 


19.53.18

Abgeordnete Carmen Schimanek (FPÖ): Herr Präsident! Herr Minister Schelling – er geht gerade! Sehr geehrte Kollegen! Ich beziehe mich heute in meinem Redebeitrag auf die Bürgerinitiative des Vereins aktion leben betreffend „Fakten helfen! Einführung einer bundesweiten anonymisierten Statistik über Schwangerschaftsabbrüche und Er­forschung der Gründe/Motive dafür“.

Vorab möchte ich den Initiatoren einmal herzlich gratulieren. Mit weit über 50 000 Un­terschriften ist diese Bürgerinitiative eine der erfolgreichsten der letzten Jahre. Ich be­grüße es persönlich natürlich sehr, dass wir dieses Thema jetzt im zuständigen Fach-


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ausschuss, im Gesundheitsausschuss, diskutieren können, weil diese Bürgerinitiative ja zwei Jahre lang mehr oder weniger im Ausschuss im Kreis geschickt worden ist. Es sind einige Stellungnahmen dazu eingefordert worden, und jetzt haben wir sie endlich dort, wo sie hingehört. Ich begrüße es sehr, dass wir sie jetzt sachlich und inhaltlich dis­kutieren können.

Es war aber schon aus diesen unterschiedlichen Stellungnahmen ersichtlich, dass die­ses Thema sehr ideologiebehaftet ist. Ich glaube, dass es ganz, ganz wichtig ist, sehr sensibel darüber zu diskutieren, warum Frauen einen Schwangerschaftsabbruch vorneh­men lassen. Fakt ist, Österreich ist eines der wenigen Länder in Europa, das keine der­artigen Statistiken führt.

Ich persönlich möchte auch gerne wissen, warum sich Frauen gegen ein Kind ent­scheiden und diesen Kindern nicht das Leben schenken. In Deutschland, in der Schweiz, in England und in Wales, in Frankreich, in Italien, in Norwegen, in den Nie­derlanden, in Spanien und auch in Schweden erfolgt eine solche Erhebung statisti­scher Daten, und auch aus wissenschaftlicher Sicht ist die Einführung solcher Statis­tiken zu begrüßen. Die Einführung einer solchen Statistik bedeutet auch einen klaren Mehrwert für die Politik, in der Gesetzgebung und in der Vollziehung. Das sage nicht ich, das sagt die Universität Wien in einer Stellungnahme, und dem ist eigentlich nichts mehr hinzuzufügen.

Was dann aber in diesem Fall auch noch wirklich zu diskutieren wäre, ist – und das kam auch in diesen Stellungnahmen zur Sprache –, dass wir stärker darauf achten müs­sen, die Verhütung bei den jungen Mädchen und Frauen wieder in den Vordergrund zu stellen – mich erschreckt es persönlich sehr, dass viele junge Mädchen auch im Jahr 2017 so wenig Wissen über Verhütung haben und es immer noch zu so vielen Schwangerschaftsabbrüchen kommt –, aber bitte nicht so, wie es in der Stellungnahme des Bundesministeriums für Gesundheit steht, die meinten, man solle den Aufklärungs­unterricht in den Schulen so früh wie möglich starten.

Ich bin dafür, dass Sexualkunde in den Schulen altersgerecht und sensibel gestaltet wird, aber der Sexkoffer hat in der Volksschule wirklich nichts verloren. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Zakostelsky. – Zwischenruf der Abg. Hakel.)

19.56


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Lipitsch. – Bitte.

 


19.56.54

Abgeordneter Hermann Lipitsch (SPÖ): Herr Präsident! Werte Kolleginnen, werte Kol­legen! Also den Vorwurf bezüglich zwei Jahre im Kreis schicken möchte ich so nicht stehenlassen, denn es ist sehr oft die Frage, welche Stellungnahmen die Bürgerinitia­tiven noch haben wollen. Wir haben auch das letzte Mal eine Bürgerinitiative sehr aus­führlich diskutiert, bei der die Einbringer noch zusätzliche Stellungnahmen haben woll­ten. Wir alle wissen, von Bundesbehörden können wir Stellungnahmen einholen, wenn wir andere Stellen befragen, haben wir aber das Problem, dass uns diese eine Stellung­nahme geben können, aber nicht müssen.

Ich glaube, die Bürgerinitiative, die Sie angesprochen haben, war eine sehr sensible, und es war ganz, ganz wichtig, dass wir ein Hebammengremium und auch bestimmte Fachärzte dazu befragt haben, und wir haben diese Stellungnahmen bekommen. Es ist leider Gottes so, dass es immer einer gewissen Zeit bedarf, bis wir diese hereinbekom­men, wenn es solche Wünsche gibt.

Wir haben in der letzten Ausschusssitzung insgesamt 35 verschiedene Themen disku­tiert und geschaut, wo diese inhaltlich hingehören. Wir haben einige Themen zur Kennt­nis genommen, bei denen bereits eine Erledigung da ist oder sich gerade im Bereich


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der Umsetzung befindet, wir haben aber bei manchen Petitionen beziehungsweise Bür­gerinitiativen auch die Zuweisung an einen Fachausschuss beantragt.

Ich möchte die beiden Bürgerinitiativen hervorheben, die die Maklerprovisionen betref­fen, denn wir haben heute Früh ja schon diskutiert, wie billigeres Wohnen möglich ist. Ich möchte mich recht herzlich bei Kathi Kucharowits und der Jugendorganisation be­danken, die da nämlich Druck gemacht hat. Wir haben das heute diskutiert, und es ist wichtig, dass das diskutiert wird. (Beifall bei der SPÖ.)

Wir haben aber auch die Bürgerinitiative gegen sexuelle Belästigung und Ungleichbe­handlung von Frauen an österreichischen Hochschulen diskutiert und beantragt, sie dem Wissenschaftsausschuss zuzuweisen. Ich glaube – und das haben auch die Stel­lungnahmen gezeigt –, dass die gesetzliche Einrichtung eines Arbeitskreises begrü­ßenswert wäre, der dies an den Hochschulen bearbeitet und sich das dort anschaut. – Das ist ebenfalls ein wichtiger Weg.

Wir haben aber auch die Bürgerinitiative bezüglich Fakten gegen Hetze bearbeitet. Das war mir ganz, ganz wichtig, denn in letzter Zeit tauchen immer öfter, ja, täglich Hass­postings auf, mit denen wir zu tun haben und die spät oder überhaupt nicht entfernt werden. (Zwischenruf des Abg. Peter Wurm.) Da, glaube ich, ist es wichtig, dass man junge Menschen auch darauf aufmerksam macht, was sie mit diesen Hasspostings an­richten können und wie sie damit umgehen sollen. Deswegen haben wir auch das Bil­dungsministerium noch einmal befragt. Und wenn es dann in der Diskussion heißt, ei­gentlich hat diese Bürgerinitiative nur in eine Richtung Partei ergriffen, dann möchte ich das in Abrede stellen – es ist wichtig, junge Menschen darauf aufmerksam zu machen, was Hasspostings anrichten können. (Beifall bei der SPÖ.)

Einen Punkt sage ich noch ganz kurz: Wir haben auch das Thema Heu als Lebensmit­tel gehabt; wir Kärntner wissen, wovon wir da reden. Ich will nur eines dazu sagen: In anderen Staaten ist das erlaubt, bei uns ist das verboten worden. Wir sollten darüber diskutieren. Es steht immer die Frage dahinter, was ist, wenn irgendetwas passiert, wer dann die Verantwortung trägt, aber grundsätzlich sollten wir innovative Ideen eigentlich nicht abstechen, weil es ja auch Heusuppe und noch ganz andere Dinge aus diesem Material gibt. Ich glaube also, dass es sinnvoll ist, dass wir das nach Einlangen der Stellungnahmen auch entsprechend ausdiskutieren. (Beifall bei der SPÖ.)

20.00


Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Wurm. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


20.00.37

Abgeordneter Peter Wurm (FPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Werte Kollegen! Ich möchte mich heute auf zwei Bürgerinitiativen zum Thema Abschaffung der Maklerpro­vision bei Mietwohnungen beziehen. Unterstützt wird das interessanterweise von SPÖ und Grünen und, ich glaube, auch von den NEOS. Man sollte in der Angelegenheit schon einmal einige Dinge klarstellen.

Vielleicht vorausschickend: Wir sprechen hier über eine Branche mit über 4 000 Unter­nehmen und 10 000 Mitarbeitern. Das heißt, wenn Sie die Maklerprovision bei Mietwoh­nungen abschaffen wollen, dann würden Sie diese Branche und deren Unternehmer und Mitarbeiter sehr stark gefährden.

Hinzufügen möchte ich Folgendes, und das ist, glaube ich, ganz klar, das bestreitet auch niemand, auch in keiner Stellungnahme: Selbstverständlich steht hinter dieser Mak­lerprovision auch eine Leistung, und diese Leistung muss honoriert werden. Wenn das nicht mehr über eine offizielle Maklerprovision abgewickelt wird, wird das einfach in den Mietpreis eingerechnet werden, und ich kann Ihnen versprechen, das löst das Problem


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der hohen Mieten, der hohen Grundstückspreise und Wohnungspreise in Österreich mit Sicherheit nicht. Das ist mit Sicherheit der falsche Weg.

Was man bei dieser Gelegenheit auch noch hinzufügen sollte: Der Makler hat schon die Aufgabenstellung, beidseitig – Mieter und Vermieter – zu beraten, und meiner oder unserer Meinung nach macht das ein seriöser Immobilienmakler auch, der ist für beide Seiten da.

Was ich auch noch sagen möchte: Es gibt in Österreich keinen Zwang, über einen Im­mobilienmakler eine Wohnung zu mieten. Das ist eine freie Entscheidung von jedem, sowohl Mieter als auch Vermieter. Und weil die Jungen Grünen das Thema auch im­mer zur Sprache bringen: Wenn Sie über die ÖH eine Studentenwohnung mieten, dann ist das von der Maklerprovision ohnehin schon befreit.

Wir haben zwei Vorschläge unterbreitet, durch die wirklich eine Kostensenkung bei den Mieten eintreten würde. Es gibt einen Antrag von uns, dass man die Maklerprovision im Rahmen des Jahresausgleichs steuerlich absetzen kann. Dieser wurde von Ihnen allen abgelehnt. Wir finden jedenfalls, das wäre eine sehr sinnvolle Geschichte. Und der zwei­te Antrag, den wir eingebracht haben, zielt darauf ab, dass die Mietvertragserrichtungs­gebühren abgeschafft werden, denn eines ist schon klar: Der Staat und der Finanzmi­nister sind der größte Profiteur von steigenden Wohnungsmieten.

Ein Punkt noch, weil das heute Vormittag auch ein Riesenthema war: Wir haben in Ös­terreich einen ziemlich relevanten Leerstand, das heißt sehr viele Wohnungen, die aus diversen Gründen leer stehen, und genau auch in diesem Bereich braucht es profes­sionelle Makler, um diese Wohnungen auf den Markt zu bringen.

Summa summarum möchte ich festhalten, das ist ein sehr einfaches Placebo, das Sie hier anbieten, auch sehr populistisch, kann man sagen. Die wahre Lösung ist das je­denfalls nicht, um die Mietpreise in Österreich zu verringern und für Mieter eine echte Er­leichterung zu schaffen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

20.03


Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Gahr. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


20.03.56

Abgeordneter Hermann Gahr (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kol­legen! Hohes Haus! Meine Vorredner haben ja schon einen Überblick über die Vielfalt an Petitionen und Bürgerinitiativen gegeben. Frau Kollegin Schimanek hat es schon ge­sagt: Gerade die Bürgerinitiative „Fakten helfen!“ hat uns in letzter Zeit alle gefordert. Wir haben aber jetzt ein breites Spektrum an Stellungnahmen vorliegen, und jetzt, glaube ich, ist sie dort, wo sie hingehört, nämlich im Gesundheitsausschuss, und dort soll sie wei­ter behandelt werden.

Ich möchte heute auf eine Petition eingehen, bei der durchaus ersichtlich ist, dass durch eine Petition etwas ausgelöst werden kann. Damit ist es gelungen, eine Postpartner­stelle in Zell am Ziller einzurichten. 2016 wurde die Postfiliale geschlossen, worauf die betroffenen Gemeinden dann Widerstand gezeigt haben. Es hat Protest gegeben, und es wurde mittels einer Petition der Erhalt dieser Postdienstleistungen gefordert; es ging jetzt nicht unbedingt um die Erhaltung der Postfiliale, aber zumindest um die Einrich­tung eines gleichwertigen Postpartners. Die Forderungen lauteten unter anderen: Auf­rechterhaltung einer funktionierenden Infrastruktur dieser Gemeinde, wo viele andere Ge­meinden auch eingebunden sind; Chancengleichheit und faire Wettbewerbsbedingungen für Handel, Gewerbe und Wirtschaft.

Die Gemeinde hat sich bemüht, einen Postpartner zu finden, es wurden 17 Unterneh­men angesprochen und angefragt, es hat sich aber leider niemand gefunden. Daraus


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entstand dann das Bemühen, ein Alternativmodell zu entwickeln. Es hat hier ein Vor­bildmodell in Tirol gegeben, in der Gemeinde Jochberg, in der ein Post-Café mit Post­dienstleistungen eingerichtet wurde. So eines wird nun auch in der Gemeinde Zell am Ziller im gleichen Stil errichtet, es wurde ein privater Betreiber gefunden, sodass es jetzt einen Postpartner gibt und die Aufrechterhaltung der Postdienstleistungen sicherge­stellt ist.

Ich möchte mich an dieser Stelle beim Bürgermeister, aber auch bei der Post bedan­ken, welche wirklich bereit war, hier gemeinsam eine Lösung zu erarbeiten, und natür­lich bei dem privaten Betreiber, der hier investiert. Es wird also zukünftig in Zell am Zil­ler ein sogenanntes Post-Café geben, das Postdienstleistungen und heimische Spezia­litäten anbietet. Damit hat die Bevölkerung ihre Postdienstleistungen wieder möglichst wohnortnahe wie früher. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

20.06


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Hafenecker. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


20.06.28

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Ich be­ziehe mich in meiner Rede auf die Petition mit der Nummer 94: „Einsatz der österrei­chischen Bundesregierung gegen die Einführung einer diskriminierenden PKW-Maut in Deutschland“.

Diese Petition ist von Herrn Kollegen Heinzl eingebracht worden. Ich bin, ehrlich ge­sagt, überrascht darüber, warum Kollege Heinzl eine solche Petition im Petitionsaus­schuss einbringt und nicht gleich einen diesbezüglichen Antrag im Verkehrsausschuss stellt, in dem er auch Obmann ist. Das wundert mich, und da stellen sich mir jetzt zwei Fragen, denn im Endeffekt weisen wir jetzt die Petition dem Verkehrsausschuss zu. Das heißt, Herr Kollege Heinzl bringt eine Petition ein, die er sich dann von seinen Kollegen selbst zuweisen lässt. (Heiterkeit bei der FPÖ. – Abg. Höbart: Ja, so ist er, der Kollege Heinzl!)

Ich frage mich jetzt nur, warum er diese Vorgehensweise gewählt hat. Da gibt es für mich zwei Antwortmöglichkeiten: Entweder hat er keinen Zugang zum Herrn Minister und braucht das Parlament, um ihn bei der Kontaktaufnahme mit dem Herrn Minister zu un­terstützen das ist die eine Möglichkeit – oder er ist mit der Arbeit und mit der Perfor­mance des Herrn Bundesministers nicht zufrieden und lässt ihn durch den Petitions­ausschuss zum Handeln auffordern; das kann auch sein. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Höbart: Beides, Herr Kollege Heinzl!)

Ich habe wirklich lange darüber nachgedacht, bin aber dann zu dem Schluss gekom­men, dass es sich vermutlich um eine schiefgegangene PR-Aktion des Kollegen Heinzl handelt. Gut, wir diskutieren jetzt darüber, und ich bedanke mich beim Kollegen Heinzl trotzdem dafür, hier ein paar Worte dazu verlieren zu können.

Die erste Frage, die sich mir stellt, ist: Warum strebt man eigentlich ein Vertragsver­letzungsverfahren mit der EU an, wenn Deutschland beschließt, eine Straßenmaut ein­zuheben? Ich glaube, das ist immer noch Angelegenheit der Kollegen in Deutschland, so etwas gesetzlich vorzusehen, und wenn man im Sinne der österreichischen Grenz­bevölkerung positive Ergebnisse erzielen möchte, dann würde ich den Weg wählen, di­rekt mit dem deutschen Verkehrsminister zu verhandeln und so eine entsprechende Über­gangslösung für die österreichischen Grenzräume zu finden. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Heinzl: Dann probier’s einmal!) Da braucht man, glaube ich, nicht nach Brüssel sudern zu gehen. Das hätte den Effekt, dass kein langwieriges Verfahren auf uns zukommt. Das hätte den Vorteil, dass es eben keinen Rechtsstreit gibt, und vor allem den Vorteil, dass


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es keine weitere Belastung der Beziehungen gibt, die ja aufgrund dieser Sache evident ist.

Diese Petition ist von 211 Personen unterstützt worden. Mein Appell an die SPÖ und auch an die 211 Personen, die das unterstützt haben: Man könnte als österreichischer Verkehrsminister diese Personen wesentlich besser unterstützen, wenn man drei Sa­chen machen würde, und das ginge sehr schnell: Man bräuchte nur die Kfz-Steuer sen­ken, man müsste nur diese unselige NoVA wieder abschaffen, und, Herr Kollege Heinzl, man könnte auch die Vignette in Österreich billiger machen. Das wäre ein Ansatz, den könnten Sie sofort liefern – wird aber nicht gemacht. (Zwischenruf des Abg. Heinzl.)

Was macht die Regierung im Gegensatz dazu, Herr Kollege Heinzl? Sie denkt über die Erhöhung der Dieselpreise nach, und deswegen ist Ihr Doppelspiel, diese Doppel­moral sofort durchschaut worden. Kollege Heinzl, diese Aktion ist kräftig misslungen! (Beifall bei der FPÖ. – Weiterer Zwischenruf des Abg. Heinzl.)

20.09


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Pirkl­huber. – Bitte.

 


20.09.38

Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber (Grüne): Herr Präsident! Kollege Hafenecker, Sie haben offensichtlich die Funktionsweise der Europäischen Union nicht verstanden, denn Diskriminierung durch die deutsche Gesetzgebung gegenüber EU-Bürgern, gegenüber Österreich ist schlicht und ergreifend nicht mit EU-Recht konform. Daher ist es richtig, hier zu agieren, daher prinzipielle Unterstützung für diese Art von Kommunikation, Diskussion. All diese Dinge, die wir im Ausschuss für Bürgerinitiativen und Petitionen behandeln, sind ernste Anliegen, insofern auch dieses Anliegen. Ich bin überzeugt davon, dass wir in den Ausschüssen noch weiter intensiv über diese Frage diskutieren werden.

Ich möchte dazusagen, dass die Arbeitsweise des Ausschusses, auch was das Ergeb­nis betrifft – und das sieht man in diesem Sammelbericht –, insofern durchaus herzei­genswert ist, als wir fast alle Bürgerinitiativen und zahlreiche Petitionen den Ausschüs­sen zugewiesen haben – auch jene, die vielleicht politisch gesehen brisant sind, ob das den Schwangerschaftsabbruch betrifft oder eben andere Dinge. Auch wir haben gesagt, jawohl, geben wir das in den Gesundheitsausschuss, der soll sich damit beschäftigen, dort sind die Fachexperten, dort ist die Ministerin, dort sind die kompetenten Leute.

Ich finde, wir sollten diese Vorgangsweise vertiefen und aufrechterhalten. Ich würde mir wünschen, dass wir das mit der Geschäftsordnung doch noch auf den Weg bringen, Kol­lege Bernhard, dass wir noch einmal eine Initiative auf Fraktionsführerebene starten, auch für einen gemeinsamen Antrag, nur als Symbol, wenn es schon nicht bis zur Geschäfts­ordnungsänderung durchgeht. Aber ich sage, die Arbeitsweise im Ausschuss ist kons­truktiv, ist lösungsorientiert und ist bürger- und bürgerinnennahe. (Beifall bei den Grü­nen und bei Abgeordneten der SPÖ.) Das möchte ich einmal positiv hervorstreichen. Und das ist bitte auch nicht selbstverständlich. Ich habe schon Zeiten erlebt, wo alles blockiert wurde. Das möchte ich einmal in aller Klarheit und mit aller Wertschätzung sa­gen.

Das Beispiel mit den Postämtern – Kollege Gahr hat sich da spezialisiert – zeigt, dass die Verwaltung oder Gesetzgebung manchmal wirklich problematisch ist, dass die Ge­meinden nicht einmal Transparenz darüber haben, welche Bewertungskriterien heran­gezogen werden, wenn Postämter geschlossen werden. Da könnten wir auch mehr tun, als es nur zur Kenntnis zu nehmen; ich würde mir erwarten, dass wir da mehr Trans-


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parenz herstellen. Kollege Gahr, wenn das noch einmal vorkommt, sollten wir uns viel­leicht überlegen, da nachzustoßen und wirklich zu schauen, dass die Gemeinden mehr Informationen bekommen. – Das dazu.

Es gibt interessanterweise eine einzige Bürgerinitiative, die es nicht in den Umweltaus­schuss oder in den Wirtschaftsausschuss geschafft hat, und das tut mir wirklich auf­richtig leid: die Bürgerinitiative Nummer 99 betreffend „Energiewende für Österreich!“, von zahlreichen NGOs unterstützt. Meine Damen und Herren, das bedauere ich ernst­haft – Klimavertrag, all diese Dinge wären da drinnen, wirklich schade. Wir hätten diese genauso wie jede andere dem Ausschuss zuweisen können, und die Themen Klima­strategie, Klimaschutzgesetz, Energieeffizienzgesetz hätten uns die nächsten Monate begleitet, noch dazu, wo diese Bürgerinitiative fordert, folgende Eckpfeiler in der öster­reichischen Klima- und Energiepolitik gesetzlich zu verankern: vollständiger Umstieg auf 100 Prozent erneuerbare Energie, 100 Prozent Ökostrom bis zum Jahr 2030, Abbau von umweltschädlichen Subventionen, Förderung energieeffizienter Gebäude sowie umwelt­freundliche und leistbare Mobilität.

Wir haben uns nicht durchgesetzt, es gab ja einige Fraktionen, die für die Zuweisung waren. Ich weiß nicht, warum sie nicht zugewiesen wurde, aber vielleicht haben wir heu­te eine Erklärung dafür beim Umweltminister gesehen. Angesichts seiner Art und Wei­se der Argumentation, wenn es um Kürzungen von fast 40 Millionen € im Agrarbereich, beim Umwelt- und Klimaschutz, bei der ländlichen Entwicklung geht, ohne eine parla­mentarische Diskussion, orte ich ganz massive Mängel auf Regierungsebene, und das sollten wir uns in Zukunft auch genauer ansehen.

Ich möchte abschließend noch positiv erwähnen, wir hatten heute auch eine Diskus­sion über die Bürgerinitiative betreffend „faire Lebensmittel“, die hatten wir schon im Aus­schuss, wir haben sie dem Landwirtschaftsausschuss zugewiesen, und wir haben hier heute eines festgestellt: Diese Bürgerinitiative betreffend „faire Lebensmittel“ hat in die­sem Plenum die Zustimmung aller Fraktionen erhalten. Ich will nur auf dieses Kuriosum hinweisen: Eine Bürgerinitiative hat es geschafft, im Plenum 100 Prozent Zustimmung zu bekommen. Ich meine, das wäre eine Gelegenheit, Kollege Bernhard, dass wir das, nämlich was diese 100 Prozent Zustimmung im Nationalrat dann in der Praxis für den ausführenden Minister oder für die zuständigen Ministerien bedeutet, in der nächsten Ausschusssitzung diskutieren, denn das ist auch ein Unikum: 100 Prozent Zustimmung hier im Plenum.

Was noch in der Pipeline ist und worüber ich Sie informieren möchte, das ist die Bür­gerinitiative betreffend „Homöopathie als Kassenleistung“, wo noch Stellungnahmen aus­stehen – eine sehr interessante Initiative, wie ich finde. In der Schweiz ist das zum Bei­spiel bereits im Regelsystem integriert mit anderen alternativmedizinischen Methoden. Weiters hinweisen möchte ich auf die Petition betreffend Psychotherapie auf Kranken­schein, eine Initiative meiner Kolleginnen Mückstein und Glawischnig. Ich glaube, das sind Dinge im Sinne der Vorsorgemedizin, hinsichtlich derer wir sehen, dass da in der Gesellschaft viel Bewegung vorhanden ist, und wo wir in den Institutionen vielleicht den notwendigen Raum schaffen müssen, dass es mehr Bereitschaft gibt, solche Instrumen­te auch zu nützen. Das werden wir in den nächsten Ausschusssitzungen diskutieren, und ich bin schon sehr zuversichtlich, dass wir auch da konstruktiv miteinander umge­hen werden. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

20.15


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Doppler. – Bit­te, Herr Abgeordneter.

 


20.15.20

Abgeordneter Rupert Doppler (ohne Klubzugehörigkeit): Herr Präsident! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! TOP 25: Sammelbericht für Petitionen und Bür-


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gerinitiativen. Ich habe es hier von dieser Stelle aus schon öfters gesagt: Es ist ganz, ganz wichtig und eine richtige und wichtige Einrichtung, dass sich die Sorgen und Be­denken der Bürgerinnen und Bürger hier im Parlament wiederfinden.

Ich nehme Stellung zur Bürgerinitiative Nummer 105: „Weg mit der Maklerprovision für Mieter!“ Es stimmt, seit Jahren sind die Wohnungsmieten Spitzenreiter in der österrei­chischen Teuerungsstatistik. Die Leute können sich das Wohnen fast nicht mehr leisten, die Mietpreise sind in enorme Höhen gestiegen, und ein Punkt, der dabei oft überse­hen wird, sind die Maklergebühren.

Lieber Peter Wurm, ich gebe dir schon recht, es steht außer Frage, es sind nicht nur die Maklergebühren, die machen sicher das Kraut nicht fett, aber es ist auch ein Punkt, den wir in unseren Überlegungen nicht außer Acht lassen dürfen, wie wir gemeinsam, und zwar wir alle, die Mieten für die Leute billiger machen können, denn wenn die Leu­te das Grundrecht auf Wohnen nicht mehr umsetzen können, weil sie es sich einfach nicht mehr leisten können, dann sind wir verpflichtet, hier endlich Maßnahmen zu set­zen, die dafür sorgen, dass sich die Leute die Mieten und das Wohnen wieder leisten können.

Peter, du weißt es ja selbst am besten, Tatsache ist, dass sich die Maklergebühren nach der Höhe der Mieten richten, weshalb hier natürlich schon auch Interessen da sind, dass die Mieten entsprechend hoch sind, das steht außer Frage.

In Deutschland zum Beispiel muss seit 2015 der Vermieter keine Provision mehr zah­len. Peter, du hast recht, es stimmt schon, es ist ein Teil in die Miete eingerechnet, ich weiß es, ich habe mir das angeschaut. Ich habe mir aber auch andere europäische Län­der angesehen und kann sagen, in Holland, Belgien, Norwegen, Irland, aber auch in der Schweiz werden dem Mieter nicht die ganzen Kosten auferlegt. Ich glaube, das ist ein maßgeblicher Faktor, und vor allem ist es für junge Familien, für Kleinverdiener, für junge Wohnungssuchende wichtig – die Kollegin von der SPÖ hat es heute auch ange­sprochen –, dass die Mietpreise auf ein Niveau gesenkt werden, das sich die Menschen auch leisten können. Ich glaube, daran sollten wir alle dringendst arbeiten. – Herzlichen Dank.

20.17


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Bernhard. – Bit­te, Herr Abgeordneter.

 


20.17.47

Abgeordneter Michael Bernhard (NEOS): Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Zur schon häufig zitierten Bürgerinitiative „Fakten helfen!“ wird dann meine Kollegin Gamon ausführlich hier am Rednerpult Stel­lung nehmen.

Bevor ich auf das Inhaltliche zum Petitionsausschuss eingehe, noch in Richtung des Kollegen Wurm, wir haben im Ausschuss auch schon öfter darüber diskutiert: Wir NEOS glauben nicht, dass durch das Einführen des Bestellerprinzips für Makler das Wohnen billiger wird, weil es erstens nicht mehr Angebot schafft und zweitens ein Einmaleffekt ist, der sich auswächst. Wir glauben nur, dass es marktwirtschaftlich richtig ist, dass der­jenige, der eine Dienstleistung bestellt, dafür auch bezahlt, und dass es eine Verzer­rung dadurch gibt, dass derjenige, der das in Auftrag gibt, nicht bezahlen muss. Da­durch gibt es auch keinen freien Markt im klassischen Sinne, wie wir es verstehen. Das ist der Grund, warum wir das befürworten – und nicht, weil wir glauben, dass das Woh­nen dadurch billiger wird.

Anschließend an die Ausführungen des Kollegen Pirklhuber: Ich finde, dass sich in den letzten dreieinhalb Jahren in der Arbeitsweise des Ausschusses viel verändert hat, dass


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aber auch noch viel vor uns liegt. Positiv ins Feld führen kann man, dass es im Hohen Haus die Diskussion gibt, dass eine elektronische Bürgerinitiative eingeführt wird. Wie sinnvoll das ist und wie das technisch dann genau umgesetzt wird, ist eine zweite Fra­ge. Diskutiert wird auch, dass die Initiatorinnen und Initiatoren bei Einbringen einer Ini­tiative ein einmaliges Rederecht im Petitionsausschuss bekommen; das halte ich eben­falls für eine sinnvolle Sache. Das sind Punkte, mit denen wir dem Ziel, das ich immer wieder angesprochen habe, dass wir das zu einem Recht für die Initiatorinnen und Ini­tiatoren machen müssen, einen Schritt näher kommen.

Im letzten Petitionsausschuss haben wir unter den Fraktionsführern eine grundsätzli­che Einigkeit darüber gehabt, dass wir das nächste Hearing vorbereiten und dass ich – ich glaube, das erste Mal in der Geschichte des Hauses – einen Vorschlag vorbereiten darf, dass es eine Konferenz zwischen den Landtagen, dem Nationalrat und dem Bun­desrat zu diesem Thema gibt, was in Deutschland schon sehr lange üblich ist.

Das gibt Hoffnung, dass es in die richtige Richtung geht. Dennoch, wenn wir jetzt das Thema Bürgerbeteiligung allgemein betrachten und sehen, wie rasch sich alles wan­delt, dann sind wir, glaube ich, bedeutend langsamer als der Wandel an sich. Wenn wir mit den Schritten, die wir in dreieinhalb Jahren erkämpft haben, zufrieden sind, erwar­tet man schon wieder das Doppelte und Dreifache von uns, und das nicht zu Unrecht.

Deswegen: Ja, ich komme gerne auf das Angebot zurück, dass wir einmal in Richtung eines gemeinsamen Vorschlags der Fraktionsführer gehen und auch einen entsprechen­den Antrag einbringen.

Ein sehr großes Anliegen wäre mir aber auch – nämlich aufgrund der Diskussionen mit Vertretern der Initiativen, denn viele habe ich ja auch getroffen –, dass diese Initiativen auch stärker das Parlament spüren. Ich habe es an der einen oder anderen Stelle auch schon gesagt: Das Problem ist, dass wir das Versprechen, das wir nach außen abge­ben, gerade in der Kommunikation noch überhaupt nicht einhalten. Es ist so: Der Initia­tor kommt ins Parlament, übergibt das Packerl; wenn er darauf besteht, bekommt er ein Foto mit der Frau Präsidentin. Die Parlamentsdirektion ist dann zwar in Kontakt mit ihm, allerdings erhält er keine konkrete Stellungnahme des Parlaments im Sinne von: Was ist die Position der Fraktionen gewesen? Wie ist der weitere Vorgang?

Das ist für ihn ein großes schwarzes Loch – außer wenn man von einem Bürger oder einer Bürgerin erwartet, dass diese Person sich ausschließlich mit Politik beschäftigt. Das dürfen wir aber nicht erwarten, denn die haben alle einen anderen Brotberuf.

Insofern bin ich einerseits zufrieden, weil ich weiß, wie hart es war, als wir vor dreiein­halb Jahren begonnen haben, andererseits tatsächlich auch schon etwas ungeduldig, was die nächsten Schritte betrifft, da habe ich große Sorge. Ich habe zwar im Petitionsaus­schuss selbst mit den Kollegen Gahr und Lipitsch das Gefühl, dass auch die Regie­rungsfraktionen durchaus kooperativ sind, allerdings macht mich die Großwetterlage in der Regierung nicht zuversichtlich, dass wir jetzt noch riesige Reformen im Petitions­ausschuss durchbringen werden.

Ich bleibe etwas optimistisch, werde wegen des nächsten Reformvorschlags auf die Kol­legen zukommen, und wir werden sehen, wie die nächste Abstimmung ausgeht. – Ei­nen schönen Abend! (Beifall bei den NEOS sowie des Abg. Pirklhuber.)

20.22


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Frau Abgeordnete Schenk. – Bitte.

 


20.22.04

Abgeordnete Martina Schenk (STRONACH): Herr Präsident! Hohes Haus! Sehr ge­ehrte Damen und Herren! Wie viele Schwangerschaftsabbrüche gibt es in Österreich jährlich? Was sind die Ursachen dafür? Und warum gibt es in Österreich keine anony-


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me statistische Erfassung von Schwangerschaftsabbrüchen? – Diese Fragen haben wir hier im Hohen Haus schon sehr oft diskutiert. Heute sind sie nach wie vor aufrecht, sind sie wieder zu stellen, denn sie sind nicht beantwortet. Und wir haben in der letzten Aus­schusssitzung auch eine Bürgerinitiative und eine Petition behandelt, die sich mit die­sem Thema eingehend befassen.

Die Bürgerinitiative 69 – sie wurde schon angesprochen –, „Fakten helfen!“, war eine sehr, sehr erfolgreiche Bürgerinitiative, nämlich mit 53 729 Unterstützerinnen und Unter­stützern: 48 590 haben auf Papier unterstützt und 5 139 online. Das ist schon eine ho­he Zahl an Unterstützern, die man hier in der Debatte auch nicht außen vor lassen soll­te und die man sich hier auch vor Augen führen sollte. Die Petition vom Kollegen Mar­cus Franz – die Petition 102 – befasst sich auch mit diesem Thema; er wird dann auch noch dazu sprechen. Diese Petition und diese Bürgerinitiative haben wir im letzten Aus­schuss auch dem Gesundheitsausschuss zugewiesen, wo das dann schluss­endlich auch behandelt werden soll.

Interessant sind auch die Stellungnahmen, wenn man sich diese ansieht. Es hat ja hie­zu sehr viele Stellungnahmen gegeben, nämlich 20, und der Großteil dieser Stellung­nahmen war positiv, also für eine anonymisierte statistische Erfassung. Interessanter­weise kamen von der roten Seite – und hier kann man durchaus auch die Ideologie ins Spiel bringen – ablehnende Stellungnahmen: Es kam vom Gesundheitsministerium ei­ne ablehnende Stellungnahme, vom Bildungsministerium, von der Stadt Wien – das könn­te man noch fortsetzen. Insgesamt waren es von 20 Stellungnahmen fünf negative.

Dazu, glaube ich, muss es auch eine ausreichende und gute inhaltliche Diskussion im Gesundheitsausschuss geben. Wenn man dann die Gegenargumente dazu hört, dass es eben nicht die dafür notwendigen Voraussetzungen gibt, dann kann man dem nur entgegenhalten: Dann müssen wir die Voraussetzungen eben schaffen! Wem, wenn nicht uns hier im Hohen Haus, soll es obliegen, alle Anstrengungen zu unternehmen, damit die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass diese Daten dann auch ano­nymisiert statistisch erfasst werden können?

Es ist auch nicht zu verstehen und meines Erachtens auch nicht zu argumentieren, wenn nahezu jedes europäische Land über solche statistischen Erhebungen verfügt, dass das in Österreich nicht der Fall ist, meine sehr geehrten Damen und Herren. Da passt irgendetwas nicht zusammen. (Beifall beim Team Stronach.)

Abschließend hoffe ich, dass wir hier wirklich zu einer Lösung, zu einer guten Lösung kommen, denn wir brauchen diese Daten, wir brauchen diese Zahlen, wir brauchen die­se Erhebungen. Ich bitte vor allem auch die Damen und Herren von der SPÖ, sich da­für einzusetzen. Hier besteht ja leider, wie in vielen anderen Bereichen auch, keine Über­einstimmung mit dem Koalitionspartner – bei diesem gibt es ja durchaus Zustimmung für diese Erhebungen. Ich hoffe, dass wir da wirklich zu einem Ergebnis kommen, die­ses hier auch beschließen können und dann hier auch über diese Zahlen verfügen und mit diesen Zahlen auch arbeiten können, weil sich das die Unterstützerinnen und Un­terstützer und vor allem auch die Frauen, die davon leider oft betroffen sind, verdient ha­ben. – Danke. (Beifall beim Team Stronach sowie bei Abgeordneten von ÖVP und FPÖ.)

20.25


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Hell. – Bitte.

 


20.26.02

Abgeordneter Johann Hell (SPÖ): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bin etwas verwundert über die Ausführungen des Kollegen Hafenecker zur Petition 94, weil ich grundsätzlich glaube – Herr Abgeordneter Pirklhuber ist ja auch schon darauf ein­gegangen –, dass es ein zutiefst ungerechtes Bemautungssystem ist, das die Bundes­republik Deutschland da einführen möchte (Abg. Hafenecker: Die Vignette ist ja auch


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nicht ungerecht!), und wir alles unternehmen müssen, damit die österreichischen Auto­fahrer nicht die Leidtragenden dieses Systems sind. (Abg. Hafenecker: Bilaterale Ver­handlungen!)

Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Wir haben uns hier bereits vor einigen Wochen in der Aktuellen Europastunde sehr ausführlich mit diesem Thema auseinan­dergesetzt. Wir haben auch vonseiten des Ausschusses drei Stellungnahmen einge­holt, und letztendlich hat es in der letzten Sitzung den Beschluss gegeben, um eine Zu­weisung der Petition an den Verkehrsausschuss zu ersuchen. Unsere Fraktion unter­stützt alle Maßnahmen, die dazu beitragen, dass wir diese Benachteiligung der öster­reichischen Autofahrer wegbekommen.

Meine Damen und Herren! Die Finanzierung des hochrangigen Straßennetzes ist ja für alle Länder eine große Herausforderung. 1,2 Milliarden € investiert die Asfinag in Ös­terreich heuer in Autobahnen und Schnellstraßen und garantiert damit auch in Zukunft höchste Leistungsfähigkeit des Netzes und ein Höchstmaß an Verkehrssicherheit. Da­von gehen 530 Millionen € in den Neubau von Strecken und zweiter Tunnelröhren, 470 Millionen € fließen in die Erneuerung bestehender Straßen und Straßentunnel.

Das heißt, wir haben in Österreich ein Mautsystem, das unser Verkehrssystem auch weit­gehend finanziell absichert. Es ist hier so geregelt, dass dafür alle Verkehrsteilnehmer den gleichen Beitrag leisten, und das verlangen wir auch von unseren Nachbarn. – Dan­ke sehr. (Beifall bei der SPÖ.)

20.27


Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächster spricht Herr Abgeordneter Mag. Gerstl. – Bitte.

 


20.27.59

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Da­men und Herren! Ich darf heute hier für die parlamentarische Bürgerinitiative betreffend die „Einführung einer bundesweiten anonymisierten Statistik über Schwangerschaftsab­brüche und Erforschung der Gründe/Motive dafür“ sprechen. Diese parlamentarische Bür­gerinitiative wurde von über 50 000 Menschen unterstützt. Heute stehe ich für diese Bür­gerinitiative hier, um sie dahin gehend zu unterstützen, dass ihrem Anliegen Rechnung getragen wird und dass man ihrem Anliegen nachkommt.

Warum ist das so wichtig? – Weil es, glaube ich, keinen Bereich in Österreich gibt, in dem es nicht eine entsprechende Statistik gibt, und es daher nicht verständlich ist, wenn man in einem Bereich, vielleicht aus einer bestimmten Gesinnungsethik heraus, eine Sta­tistik nicht zulässt und auf der anderen Seite der Verantwortungsethik keinen Platz gibt. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Vavrik.)

Daher möchte ich ganz bewusst auf die Stellungnahme der Universität Wien, des Ins­tituts für Familienforschung, eingehen, in der auf rund 40 Seiten erklärt wird, wie es in anderen Ländern aussieht, welche Parameter dafür erforderlich sind und warum es gut ist, eine Statistik einzuführen.

Wir haben von allen Bundesländern Stellungnahmen eingeholt. Die waren zum Groß­teil auch positiv; nur eine negative möchte ich hervorkehren, das ist die von Wien. Und da muss man Folgendes wissen: Wenn man mit den Leuten in Wien spricht und fragt: Warum könnt ihr nicht sagen, dass eine Statistik grundsätzlich immer einen Mehrwert bildet, wenn man irgendetwas wissen will, warum oder ob man dafür ist oder ob man dagegen ist?, dann bekommt man hinter vorgehaltener Hand zu hören: Wenn ich in Wien eine Statistik über Schwangerschaftsabbrüche befürworten würde, dann würde ich mei­nen Job verlieren!

Meine Damen und Herren! So darf es nicht sein, dass Experten von einer Landesre­gierung politisch unter Druck gesetzt werden. Es ist wichtig, dass hier eine Expertise ab-


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gegeben werden kann. Und es ist nicht erforderlich, dass, wenn eine solche Stellung­nahme nicht ausdrücklich negativ ist, darin jedoch gesagt wird, dass die Zahlen in der Ar­gumentation rasch missbräuchlich und zum Schaden der Frauen diskutiert werden kön­nen.

Nein, meine Damen und Herren, eine Statistik sagt nicht aus, ob man dafür oder dage­gen ist. Sie liefert eine Grundlage, bietet eine Möglichkeit, darüber danach zu entschei­den, aber ohne Grundlagen wissen wir nicht einmal, wie viele Schwangerschaftsabbrü­che es in Österreich gibt. Die Gefahr, dass wir mehr Schwangerschaftsabbrüche haben als in anderen Ländern, wird immer wieder geäußert. Um diesbezüglich Klarheit zu schaffen, wird es dringend notwendig sein, dass wir eine Statistik zulassen. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

20.31


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Gamon. – Bitte.

 


20.31.07

Abgeordnete Claudia Angela Gamon, MSc (WU) (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsi­dent! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir reden hier selten, eigentlich viel zu selten über das Thema Schwangerschaftsabbrüche. Ich glaube, es ist wichtig, dass wir das be­enden, dass wir dieses Thema enttabuisieren und einmal sehr offen auch einen Dialog darüber führen. Ich glaube, man erkennt gleich, entweder an der Gelangweiltheit vieler männlicher Kollegen hier oder auch sonst, dass es möglicherweise auch ein gewisses Unwohlsein bei diesem Thema gibt, dass sich vielleicht die Gedärme schon ein biss­chen winden, wenn man das Thema auch nur hört.

Wir wissen es eh: Vielleicht gibt es hier seltener Debatten, in denen Begriffe wie Va­gina, Menstruationsblut, Gebärmutter und so weiter – da wird vielen gleich wieder un­wohl – vorkommen, aber wir müssen darüber reden, denn es sind wichtige Themen, es geht hier um Frauengesundheit. Ich finde es auch gut, dass sich bei diesem Tagesord­nungspunkt eine Gelegenheit bietet, darüber zu sprechen. Und weil die Bürgerinitiative eben den Titel „Fakten helfen!“ hat, möchte ich Ihnen bei dieser ganzen Debatte mit Fak­ten helfen. Es gibt nämlich um dieses Thema, auch um das Thema Statistiken herum ein paar Mythen, die ich gerne ausräumen würde.

Erstens: Schwangerschaftsabbrüche sind immer noch ein Tabuthema. – Das ist kein My­thos, das stimmt so. Das steht auch so in der Stellungnahme des Familienministeriums.

Zweite Behauptung: Es ist international üblich. – Ja, das stimmt, aber aus gewissen Gründen. Warum ist das in anderen Ländern so? – Dazu die Stellungnahme des Lan­des Tirol: „Vergleiche mit anderen westeuropäischen Ländern“ sind „sehr schwierig [...], da dort teilweise zur Gänze die Kosten von den Krankenversicherungen übernommen werden oder auch ein sehr kostengünstiger und niederschwelliger Zugang zu Verhü­tungsmitteln besteht.“ – In Österreich werden nur die medizinisch begründeten Abbrü­che bezahlt; die Zahlen darüber sind bekannt.

Noch eine Behauptung oder ein Mythos: Wir müssten dadurch nicht mehr schätzen, son­dern hätten verlässliche Zahlen darüber, wie viele Abbrüche es gibt. – Wahrscheinlich nicht! Laut Gesundheitsministerium müsste man, da es sich um einen privaten Eingriff handelt, eine Meldepflicht einführen. Ich zitiere wiederum aus der Stellungnahme:

„Selbst dann, wenn eine Rechtspflicht zu Meldungen geschaffen werden sollte, ist man­gels Überprüfbarkeit nicht damit zu rechnen, dass aussagekräftige Daten erhoben wer­den können.“

In der Stellungnahme des damaligen Ministeriums für Bildung und Frauen ist zu lesen:

„Zu bedenken ist ferner, dass in manchen Bundesländern ein Schwangerschaftsab­bruch an öffentlichen Spitälern weiterhin nicht möglich ist. Solange der Zugang zu ei-


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nem Schwangerschaftsabbruch nicht österreichweit gewährleistet ist, können auch kei­ne sinnvollen Daten erhoben werden.“

Das sagt übrigens auch das Österreichische Hebammengremium in seiner Stellung­nahme. Es nennt weiters als Grund dafür, warum man Deutschland nicht gut für einen Vergleich heranziehen kann, den Umstand, dass das dort zuständige Bundesamt in sei­nem Bericht auch nur von einem „Überblick über die Größenordnung“ spricht und eben nicht von einer genauen Erhebung der konkreten Zahlen.

Ein lustiges Detail am Rande: Ich glaube, es ist auch schwer vorstellbar, dass sich eine Partei wie die ÖVP dafür einsetzen würde, dass man über jeden privat bezahlten Ein­griff eine Datenerhebung macht, wie zum Beispiel: Wie viele schönheitschirurgische Ein­griffe oder wie viele Augenlaserbehandlungen oder was auch immer gibt es, und was sind die Gründe dafür? Die Ärztekammer scheint das zu wollen, denn in ihrer Stellung­nahme steht: „Datenerhebung bildet eine wichtige Grundlage der modernen evidenzba­sierten Medizin. Davon sollte kein medizinischer Bereich ausgespart werden.“ – Da bin ich einmal gespannt.

Auch sagen viele, dass sie die Fristenlösung nicht antasten wollen. Da bin ich mir manchmal nicht ganz sicher. In der Stellungnahme des Landes Vorarlberg steht, dass es ein langfristiges gesundheitspolitisches Ziel des Landes ist, die Anzahl der Schwan­gerschaftsabbrüche möglichst gering zu halten. Das ist deshalb interessant, weil man in Vorarlberger Landeskrankenhäusern gar keinen Schwangerschaftsabbruch durchfüh­ren kann. Es gibt dort einen einzigen Arzt, der das macht, einen einzigen Arzt für das ganze Bundesland!

Noch ein Mythos: Wir wissen nicht, warum Frauen abtreiben. – Natürlich wissen wir das! Es gibt unzählige wissenschaftliche Untersuchungen dazu in Österreich, in Europa, auf der ganzen Welt. Wir kennen die Gründe, warum Frauen abtreiben: Schwierigkeiten in der Partnerschaft oder bereits abgeschlossene Familienplanungen – es sind oft Frau­en, die schon Kinder haben, die keine weiteren wollen –, finanzielle oder berufliche Un­sicherheit oder auch hohe Berufszufriedenheit, das kann auch ein Grund sein.

Es gibt sogar eine Studie, die sich explizit nur damit beschäftigt, wie intensiv sich Frau­en mit diesen unterschiedlichen Beweggründen auseinandersetzen. Das Institut für Fa­milienforschung rät in seiner Stellungnahme übrigens explizit davon ab, subjektive Grün­de für einen freiwilligen Schwangerschaftsabbruch abzufragen, unter anderem auch des­halb, weil Ärzte keine Sozialwissenschaftler sind. Auch das Land Niederösterreich weist in seiner Stellungnahme darauf hin, dass genaue Motivforschung wissenschaftlichen Studien vorbehalten sein sollte.

Letzter Mythos: Statistiken tragen dazu bei, dass es weniger Abtreibungen gibt. – Nein, überhaupt nicht! Aufklärung, Zugang zu Verhütung und ausreichende unideologische Be­ratung tragen dazu bei, Schwangerschaftsabbrüche zu verhindern. Die Frage ist ja ei­gentlich: Warum gibt es in Österreich so viele ungewollte Schwangerschaften? Auch da­zu gibt es aus dem Österreichischen Verhütungsreport ein paar Indizien, warum das so sein könnte: mäßig wirksame Verhütung, falsche Einschätzung der eigenen Fruchtbar­keit, erschwerter Zugang zu wirksamen Verhütungsmitteln und – auch interessant – zu­nehmende Angst vor hormonellen Verhütungsmitteln. Das sind nämlich immer noch die, die am einfachsten zugänglich sind; die nicht umsonst zu erhalten, aber dafür am wirksamsten sind.

Abschließend möchte ich hier festhalten, was das Österreichische Hebammengremium in seiner Stellungnahme gesagt hat: Es „erachtet Prävention und eine altersgemäße Aufklärung als wirkungsvollere Methoden, um unerwünschte Schwangerschaften zu ver­meiden und die Anzahl der Schwangerschaftsabbrüche zu reduzieren“. – Ich kann mich nur jenen anschließen, die ihr Leben damit verbringen, neues Leben in die Welt zu brin­gen.


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Ich hoffe, ich habe Ihnen damit erklärt, warum das mit der Statistik nicht so einfach ist. Wenn Sie alle ein ehrliches Interesse daran haben, Schwangerschaftsabbrüche prä­ventiv zu verhindern, dann gibt es ganz viele Möglichkeiten, die wir haben, ganz viele Lösungen, die auf dem Tisch liegen, die man sehr schnell umsetzen kann. Diese Sta­tistikdiskussion ist eine Scheindebatte und nicht ehrlich. Ich glaube, wir brauchen einen ehrlichen, offenen und enttabuisierten Zugang zu diesem Thema, weil es sehr viele Frau­en in ihrem Leben betrifft, weil das eine ganz schwierige Entscheidung ist, die viele Frau­en treffen. Deshalb freue ich mich darauf, dass wir in Zukunft noch öfter darüber reden können. (Beifall bei den NEOS sowie bei Abgeordneten von SPÖ und Grünen.)

20.37


Präsident Ing. Norbert Hofer: Es spricht nun Frau Abgeordnete Bayr. – Bitte.

 


20.37.35

Abgeordnete Petra Bayr, MA (SPÖ): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich wollte jetzt eigentlich überhaupt nicht zu diesem Thema sprechen, sondern zu etwas ganz anderem, aber ich möchte erstens einmal meiner Vorrednerin in ihrer Analyse, auch in ihrer Entlarvung der Scheinargumente, die ich wirklich genauso sehe, völlig recht geben und möchte vielleicht auch noch hinzufügen: Keine Frage, wir alle wün­schen uns weniger Schwangerschaftsabbrüche! Das ist vollkommen logisch, no na net! Ein Schwangerschaftsabbruch kann nie im Leben ein Ersatz für eine sinnvoll und richtig angewandte Verhütung sein. Wir wissen aber auch, dass wir eines der wenigen Länder in Europa sind, in denen nicht entweder Verhütungsmittel oder der Schwanger­schaftsabbruch durch die öffentliche Hand bezahlt werden. Damit hängt auch die Tat­sache zusammen – Sie haben es bereits gesagt –, dass es keine entsprechenden Sta­tistiken gibt: weil das eben nicht öffentlich bezahlt, nicht durch die öffentliche Hand be­deckt wird. Somit ist es ganz logisch, dass es darüber keine öffentlichen Aufzeichnun­gen gibt.

Wir wissen aber zum Beispiel aus dem Verhütungsreport von Christian Fiala, dass für die allermeisten Frauen das Hemmnis, zu guten, wirksamen, modernen und verlässli­chen Verhütungsmitteln zu greifen, der Umstand ist, dass sie es sich nicht leisten kön­nen. Das klingt jetzt vielleicht lächerlich, weil wir wissen, dass die Dreimonatsspritze, die Pille, was auch immer, keine Unmengen kosten. Natürlich tun sie das nicht, aber für Leute, die am Ende des Monats wirklich raufen, um ihren Kindern noch ein warmes Es­sen geben zu können, ist auch das sehr viel Geld.

Ich glaube daher, wir sollten wirklich darüber nachdenken, einen ganz anderen Ansatz zu suchen, und es zu unserem Ziel machen, für möglichst viele Frauen wie Männer – wir sollten da auch die Männer nicht aus der Verantwortung entlassen – den Zugang zu modernen Verhütungsmitteln zu schaffen. Wir sollten dafür sorgen, dass wir – und da ist Finnland exemplarisch als Beispiel zu nennen – guten Sexualkundeunterricht anbieten. Irgendjemand hat gesagt: Was hat Sexualkunde, was hat der „Sexkoffer“ im Kindergarten zu suchen? – Er hat überall etwas zu suchen! Dabei geht es nicht da­rum – wie letztens, als der Erlass zur Sexualerziehung erneuert wurde, behauptet wor­den ist –, Kindern im Kindergarten beizubringen, wie man sich selbst befriedigt oder sonst irgendetwas Skurriles. Das ist alles Schwachsinn. Darum geht es überhaupt nicht, sondern es geht darum, seinen Körper kennenzulernen, seinen Körper akzeptie­ren zu können, damit umgehen zu können, Grenzen setzen zu können, Nein zu sagen, wenn man etwas nicht will. Damit kann man gar nicht früh genug anfangen. (Beifall bei der SPÖ.)

Das hat dann auch einen relaxten und normalen Zugang zur Sexualität und zur Verhü­tung, ein Darüber-Reden, wer verhütet, wie wir das machen, zur Folge. Ich halte einen sachlichen und evidenzbasierten Zugang zu dieser Frage auch für höchst notwendig.


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Statistiken über Abbrüche helfen uns dabei aber nicht weiter. – Danke sehr. (Beifall bei der SPÖ.)

20.40


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Mag. Ofen­auer. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


20.40.31

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzte Kollegin­nen und Kollegen! Verehrte Zuseherinnen und Zuseher! Auf der Tagesordnung des letz­ten Ausschusses für Petitionen und Bürgerinitiativen standen auch etliche Petitionen be­ziehungsweise Bürgerinitiativen, die sich mit dem Thema erneuerbare Energie befass­ten, so zum Beispiel die Bürgerinitiative Nr. 99 zum Thema „Energiewende für Öster­reich“, die im Ausschuss zur Kenntnis genommen wurde. Diese Bürgerinitiative spricht sich für eine vollständige Umstellung auf 100 Prozent erneuerbare Energie aus, die jetzt beschlossen und spätestens 2050 zur Gänze umgesetzt sein soll. Es wurden dazu vom Umweltministerium und auch vom Außenministerium Stellungnahmen eingeholt.

Das Umweltministerium hat ausgesagt, dass es zuerst eine integrierte Energie- und Klimastrategie geben soll und die gesetzlichen Zielsetzungen für die Zeit bis 2050 erst dann, darauf aufbauend, erfolgen sollen. Im Wesentlichen werden natürlich Zielsetzun­gen wie die Förderung von alternativen Antrieben, die Verlagerung des Verkehrsauf­kommens hin zum öffentlichen Verkehr und auf die Schiene sowie die Reduktion des Einsatzes fossiler Energieträger unterstützt. Das Umweltministerium hat auch mitge­teilt, dass der Ratifikationsprozess des Klimaschutzübereinkommens von Paris bereits begonnen hat und jetzt ein Grünbuch zum Thema Energie und Klimastrategie erarbei­tet wird.

Große Hoffnungen werden natürlich auch in ein neues Ökostromgesetz gesetzt, was vor allem auch für den Abbau der Warteschlange für Windräder erforderlich wäre. Lei­der ist es aber bis jetzt noch zu keinem positiven Ergebnis gekommen.

Die Bürgerinitiative betreffend ein „Bestellerprinzip bei Immobilienmaklerprovisionen“ wird dem Bautenausschuss zur Verhandlung zugewiesen. Ich denke, dass gerade da­bei besonderes Augenmerk auf die Leistungen zu legen sein wird, die von Maklern erbracht werden, und zwar sowohl für den Vermieter als auch für den zukünftigen Mie­ter. Dabei halte ich vor allem die Transparenz dieser Leistungen für wichtig, weil eine Abgeltung jedenfalls nicht in anderen Preisen – in Mietpreisen oder irgendwo anders – versteckt werden soll. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der ÖVP.)

20.42


Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Keck. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


20.42.40

Abgeordneter Dietmar Keck (SPÖ): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im Aus­schuss für Petitionen und Bürgerinitiativen haben wir dieses Mal 35 Punkte auf der Ta­gesordnung gehabt. Es wurden 20 Petitionen und 15 Bürgerinitiativen behandelt. Von diesen 35 Tagesordnungspunkten haben vier Petitionen und fünf Bürgerinitiativen Ein­gang in den Sammelbericht gefunden. Es gab fünf Zuweisungen zu den jeweiligen Fach­ausschüssen.

Eine Bürgerinitiative, die mittlerweile mit knapp 30 000 Unterschriften unterstützt wird, musste vertagt werden, und zwar die Bürgerinitiative zum „Schutz der europäischen Stahlindustrie & Industriearbeitsplätze“, die vor längerer Zeit eingebracht wurde. Diese Bürgerinitiative befasst sich mit den Dumping-Stahlimporten aus China nach Europa und auch nach Österreich. Von der Erledigung dieser Bürgerinitiative, also von der Ein-


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führung von Strafzöllen, die diese Bürgerinitiative fordert, sind in Österreich 25 000 Ar­beitsplätze direkt abhängig und betroffen und indirekt noch einmal etwa 100 000 Ar­beitsplätze.

Meine Damen und Herren, diese Bürgerinitiative musste vertagt werden, weil eine Stel­lungnahme fehlte. Es sind zwei Stellungnahmen eingetroffen, eine vom Wirtschaftsmi­nisterium, die zweite vom Bundeskanzleramt, aber es fehlte die Stellungnahme des Au­ßenministeriums.

Ich kann von dieser Stelle aus den Außenminister wirklich nur bitten, diese Stellung­nahme schnell abzugeben, denn da brennt es wirklich, die Situation ist sehr heiß. Da geht es, im Gesamten gerechnet, um 125 000 Arbeitsplätze. Es ist wirklich dringend not­wendig, diese Petition vom Ausschuss dann an die zuständigen Fachgremien oder an­dere Gremien weiterzuleiten, um in Österreich 125 000 Arbeitsplätze durch Maßnahmen, die wir im Parlament setzen können, zu schützen. (Beifall bei der SPÖ.)

20.44


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dipl.-Kffr. Pfurt­scheller. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


20.44.42

Abgeordnete Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller (ÖVP): Vielen Dank, Herr Prä­sident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauer und Zuschauerinnen! Ich darf zuerst die Bürgerinitiative Nr. 98 vertreten. Da geht es um das Thema „Selbst­bestimmt statt fremdbeherrscht! Gegen sexuelle Belästigung und Ungleichbehandlung von Frauen an Österreichischen Hochschulen“.

Die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner fordern ein Frauenreferat an jeder Hoch­schule und ÖH, dann die Bearbeitung des Themas sexuelle Belästigung in den Arbeits­kreisen für Gleichbehandlungsfragen und die Einführung eines Arbeitskreises für Gleich­behandlungsfragen an allen Hochschulen.

Wir haben dazu verschiedene Stellungnahmen eingeholt, und es gibt Diskussionsbe­darf, weil die verschiedenen Hochschulen, Universitäten und Fachhochschulen unter­schiedliche Trägerschaften haben und es sich teilweise um keine öffentlich-rechtlichen Körperschaften handelt, sondern um Private, die sich autonom verwalten. Daher haben wir die Petition an den Wissenschaftsausschuss weiterverwiesen, um diese Dinge zu dis­kutieren.

Ich darf noch kurz zu einer Petition Stellung nehmen, die mir persönlich sehr wichtig ist und die ich einbringen durfte. Es geht darin um den Bau des Tschirganttunnels im Ti­roler Oberland. Dieser Tunnel ist für uns und das ganze Oberland von immenser Wich­tigkeit. Ich bin sehr dankbar, dass mir die unterzeichneten Bürgermeister, Wirtschafts­treibenden, Bürger und Bürgerinnen sozusagen das Mandat gegeben haben, dieses An­liegen zu vertreten.

Es gibt vielfältige Argumente für den Bau dieses Tunnels. Das fängt an bei der Entlas­tung der Anwohner, geht über weniger Emissionen bis hin zum Landschaftsschutz, und natürlich geht es auch um wirtschaftliche Interessen, speziell des Tourismus, aber auch der bei uns angesiedelten Wirtschaftsbetriebe. Ich hoffe, dass ich noch Gelegenheit ha­ben werde, diese ausführlich darzustellen. Heute fehlt leider die Zeit dafür, aber ich freue mich auf eine ausführliche Diskussion zu diesem Thema. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

20.47


Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Königs­berger-Ludwig. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll171. Sitzung / Seite 243

20.47.01

Abgeordnete Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ): Herr Präsident! Geschätzte Kolle­ginnen und Kollegen! Ich möchte mich auch zur Bürgerinitiative „Fakten helfen!“ äu­ßern und möchte voranstellen, dass ich nicht finde, dass es sich um eine ideologische Diskussion handelt. Es ist für mich eine Diskussion, der man vor allem eine Frage vo­ranstellen muss, nämlich: Was schützt am besten vor Schwangerschaftsabbrüchen? – Die Antwort kann doch eigentlich nur sein: Am besten schützt davor, dass es nicht zu einer ungewollten Schwangerschaft kommt. Dann stelle ich die nächste Frage: Wie schützt man sich am besten vor einer ungewollten Schwangerschaft? – Indem man ver­hütet.

Ich denke mir, das ist die Antwort auf die Frage. Daher muss der Ansatz in dieser Dis­kussion meiner Ansicht und auch der Ansicht der sozialdemokratischen Fraktion nach sein: Prävention und Sexualaufklärung. In sie muss investiert werden, und man muss darüber diskutieren und – wie Kollegin Bayr schon gesagt hat – auch in Richtung Gra­tisverhütungsmittel denken. Sonst wird man immer vor der Tatsache stehen, dass sich Frauen mit dieser für sie schwierigen Situation auseinandersetzen müssen, eine unge­wollte Schwangerschaft haben und sich diese Frage selber stellen müssen: Schwan­gerschaftsabbruch ja oder nein?

Die Motive, davon bin ich auch überzeugt, sind ausreichend erforscht. Es gibt in Öster­reich sechs Studien, aus denen man ersehen kann, welche Motive es dafür gibt. In den Stellungnahmen wird darauf hingewiesen – das wurde heute auch schon angespro­chen –, dass es die derzeitige gesetzliche Lage in Österreich einfach sehr schwer macht, valide Daten zu erhalten. Vor allem darum, weil nicht in allen Bundesländern Schwan­gerschaftsabbrüche durchgeführt werden, die Schwangerschaftsabbrüche eben nicht kos­tenlos sind, sie in öffentlichen Krankenhäusern und in privaten Krankenanstalten durch­geführt werden. Deswegen ist die Erhebung einfach sehr schwer, sodass keine validen Daten von einer Statistik erwartet werden können.

Unser Standpunkt ist daher ganz klar: Aufklärung und Prävention, wie ich schon gesagt habe, sowie eventuell auch Gratisverhütungsmittel haben ganz klar Vorrang vor statis­tischen Erhebungen, die aus unserer Sicht keiner einzigen Frau in ihrer schwierigen Le­benssituation tatsächlich helfen können. (Beifall bei der SPÖ.)

20.49


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Grillitsch. – Bit­te, Herr Abgeordneter.

 


20.49.23

Abgeordneter Fritz Grillitsch (ÖVP): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Österreich ist ein Land mit sehr vielen Möglichkeiten, um eine wirkliche Energiewende einzuläuten: Es ist mit Wasser, Wind, Sonne – sie scheint überall in Österreich –, Bio­masse und einem sehr hohen Waldanteil ausgestattet. Daher, glaube ich, ist es ein Ge­bot der Stunde, nicht nur von einer Energiewende zu reden, sondern endlich auch ent­sprechend zu handeln.

Wir wissen ja heute, dass es beispielsweise länger dauert, ein Atomkraftwerk stillzule­gen, als ein neues zu bauen. Die Bayern haben sich zum Beispiel entschlossen, drei Atomkraftwerke stillzulegen. Sie haben dabei jedoch ein Problem: Sie wissen nicht, wo­hin mit 14 Prozent radioaktivem Abfall. – Wo lagern wir das?

Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir reden immer vom Kli­mawandel, auch hier im Hohen Haus. Wir verweisen auf seine Auswirkungen: Dürreka­tastrophen und Überflutungen, verbunden mit Migration, Sturmkatastrophen – Hoch­wasser ist schon genannt worden. Daher dürfen wir hier im Hohen Haus nicht nur zu sorgsamem Umgang mit Energie und Ressourcen aufrufen, sondern die Politik hat auch


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die Aufgabe, die Energiewende einzuläuten, indem wir Rahmenbedingungen dafür schaf­fen. Dies kann beispielsweise eine ökologische Steuerreform sein, bei der es darum geht, erstens durch die Nutzung von heimischen Potenzialen – wie angesprochen: Wind, Solar, Biomasse – Arbeit zu schaffen, zweitens einen wesentlichen Beitrag zu liefern, die CO2-Emissionen zurückzudrängen, indem die Umwelt geschützt wird, und drittens – in Zeiten wie diesen, in denen Kriege stattfinden und wir nicht wissen, was aus Amerika noch alles kommt – auch einen Beitrag zur Sicherheit und zur unabhängigen Energie­versorgung in diesem Lande zu leisten.

Daher bin ich froh, dass wir gute Beispiele aufzeigen können. So wird beispielsweise gerade jetzt in diesen Tagen und Wochen witzigerweise in Kärnten, in Klagenfurt, ei­nes der modernsten Biomasseheizwerke für 70 Millionen € gebaut, finanziert durch ei­nen privaten Industriellen, Cornelius Grupp. Er sagt: Ich mache diese Stadt CO2-frei.

Ich war jetzt in Stockholm und habe es heute schon einmal erwähnt: Dort werden 90 Prozent der Energie aus Biomasse gewonnen, auch Biogas. Diese Stadt mit Bio­gasanlagen denkt nach, wie auch für die Stadt entsprechende Abfallentsorgungssyste­me entwickelt werden können. (Ruf bei den Grünen: Ganz Genau!)

Meine Damen und Herren, daher sind wir gefordert, hier im Hohen Haus nicht nur zu reden, sondern auch zu handeln und beispielsweise die Biogasbetreiber nicht im Stich zu lassen, sie nicht in Investitionen in den Regionen hineinzutreiben, sondern zu sa­gen: Investiert! Machen wir dieses Land CO2-neutral! Tun wir etwas für Arbeitsplätze in den Regionen! Tun wir beispielsweise etwas in der Südsteiermark, damit sich die Schwei­newirtschaft mit dem Tourismus verträgt, indem wir sie geruchlos machen! (Zwischen­ruf des Abg. Steinbichler.)

Wir schauen zu, wir verschieben und haben nicht den Mut, entsprechende Entschei­dungen zu treffen. So werden wir die Energiewende nicht einläuten können, meine Da­men und Herren! (Beifall bei der ÖVP.)

20.53


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Preiner. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


20.53.19

Abgeordneter Erwin Preiner (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Kolleginnen und Kollegen! Ich beziehe mich in meinen Ausführungen auf die Petition Nummer 67: „Mehr FinanzpolizistInnen für das Burgenland“. Diese Petition habe ich selbst eingebracht.

Die Finanzpolizei ist eine professionelle Betrugsbekämpfungseinheit zum Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gegen unlauteren Wettbewerb, gegen Sozialbe­trug und gegen Lohn- und Sozialdumping. Seit der Arbeitsmarktöffnung 2011 sind es vor allem die Beschäftigten im Bau- und Baunebengewerbe gewesen, vor allem hier in Ostösterreich und speziell im Burgenland, die entsprechend unter Druck gekommen sind.

Gefordert wird in der Petition, dass es eine Aufstockung der FinanzpolizistInnen im Bur­genland auf 50 Bedienstete geben soll. Ich bedanke mich diesbezüglich bei der Bun­desarbeitskammer und teilweise bei der Wirtschaftskammer für ihre Stellungnahme. So wurde auf Bundesebene – das heißt zumindest von der Arbeiterkammer – gefordert, dass es eine Aufstockung von 500 auf 1 000 Vollzeitäquivalente geben soll. Das ist auch sehr interessant.

Durch die Novelle zum Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz konnte erreicht wer­den, dass die Kontrollorgane der Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse aufge­stockt werden. Weiters sieht auch das mit 1.1.2017 in Kraft getretene Lohn- und Sozial­dumping-Bekämpfungsgesetz vor, dass beide, Sozialminister und Finanzminister, ei-


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nen Kontrollplan über die personelle Ausstattung und Aufstockung der Finanzpolizei vor­legen müssen.

Dafür bedanke ich mich sehr herzlich auch bei unserem Sozialsprecher Beppo Mu­chitsch. So hat die Petition zumindest einen Teilerfolg erzielt. Ich danke für Ihre Aufmerk­samkeit. (Beifall bei der SPÖ.)

20.55


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Rauch. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


20.55.18

Abgeordneter Mag. Johannes Rauch (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kol­legen! Der Petitionsausschuss – und ich glaube, das sieht man immer deutlicher – zeigt einfach die Stimmungen. Er ist ein Stimmungsseismograf dafür, was in der Bevölke­rung diskutiert wird und welche Anliegen oft bei den Bürgermeistern landen. Ich glau­be, an diesen Petitionen erkennt man auch sehr deutlich, welche Aufträge wir zum Teil im Parlament umsetzen sollen.

Ich möchte kurz auf Kollegen Preiner eingehen, der die Petition erwähnt hat, in der es darum geht, mehr FinanzpolizistInnen für das Burgenland zu bekommen. Wir wissen alle, Kontrolle ist gut, aber ich glaube, man muss schon einmal betonen, dass die ös­terreichischen Unternehmer wirklich sauber arbeiten. Natürlich braucht es aber in ge­wissen Bereichen Kontrolle.

Es ist jedoch so, dass man vom System her natürlich jetzt nicht 50 Finanzpolizisten mehr für das Burgenland fordern kann, weil die Finanzpolizei ja eine bundesweite Ein­richtung ist, aber man kann da sicher Schwerpunktaktionen setzen, dass die eine oder andere Kontrollmaßnahme gesetzt wird.

Was im Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen auffällig ist: Wir haben sehr vie­le Petitionen aus dem Verkehrsbereich. Ich erinnere noch einmal an die Initiative, in der es um den Tschirganttunnel geht, und möchte damit auch Kollegin Pfurtscheller un­terstützen. Ich glaube, das ist ein wirklich wichtiges Projekt, um dort die Bevölkerung zu entlasten – im gesundheitlichen Bereich, aber auch aus Sicht der Verkehrsbelastung.

Für ein ähnlich wichtiges Projekt kämpft auch Kollegin Gartelgruber (Abg. Schimanek: Schimanek!) – Entschuldigung, natürlich Schimanek, Entschuldigung! –, bei dem es um die Vignettenproblematik in unserem gemeinsamen Bezirk Kufstein geht. Auch da ist die Belastung der Bevölkerung an der Grenze.

Ich glaube, solche Petitionen machen Sinn, weil man einfach ein Gespür dafür be­kommt, wo die Bevölkerung der Schuh drückt. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der ÖVP.)

20.58


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Hechtl. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


20.58.14

Abgeordneter Johann Hechtl (SPÖ): Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren des Hohen Hauses! Ja, ich möchte zum Sammelbericht ebenfalls ganz kurz anführen, dass 35 Tagesordnungspunkte behandelt worden sind. Drei Punkte davon haben sich mit dem leistbaren Wohnen befasst. Diese drei Punkte sind zu 100 Prozent in den Sam­melbericht aufgenommen worden. Ich möchte vielleicht ganz kurz auf diese drei Bür­gerinitiativen, die sich mit dem Thema Wohnen befasst haben, eingehen. Es war heute das große Thema in der Aktuellen Stunde, und mit dieser Diskussion hier im Plenum haben wir dem Thema leistbares Wohnen noch einmal große Bedeutung beigemessen.


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Die Bürgerinitiative Nr. 97 fordert: „Billiger wohnen jetzt! Junges Wohnen muss bezahl­bar werden!“ Es wurden darin Forderungen nach einer Leerflächenabgabe gestellt, da­nach, dass Maklergebühren nur vom Vermieter getragen werden sollen, und nach ei­ner Zweckwidmung der Wohnbauförderung. Auch die Bürgerinitiative Nr. 105 fordert: „Weg mit der Maklerprovision für Mieter!“ Die Bürgerinitiative Nr. 110 befasst sich eben­falls mit diesem Thema: „Nur wer beauftragt, zahlt – Bestellerprinzip für Immobilienmak­lerprovisionen“, sodass nur jene, die den Auftrag geben, für die Maklergebühren aufzu­kommen haben.

Leistbares Wohnen, das Wohnen generell ist in der medialen Berichterstattung sehr präsent. Ich verweise auf eine Aussendung, in der zu lesen ist, dass zum Beispiel in Niederösterreich die Mieten seit 2008 um mehr als 25 Prozent gestiegen sind. Im Ver­gleich dazu haben die Löhne stagniert. Das bedeutet natürlich für das Familieneinkom­men, dass prozentuell mehr für das Wohnen aufgewendet werden muss und weniger Mittel für den Konsum zur Verfügung stehen.

Die Bundesregierung hat im Arbeitsprogramm auch einige Punkte festgelegt, damit wir zukünftig leistbares Wohnen ermöglichen, wie zum Beispiel, dass eine Gemeinde die Möglichkeit hat, ein Baurecht dahin gehend zu vergeben, dass auch für soziale Woh­nungen Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt werden.

Geschätzte Damen und Herren, Wohnen ist für uns ein Grundbedürfnis. Leistbares Woh­nen gehört für uns zu den Grundrechten. Wir stehen dazu, vertreten das, treten dafür ein und ziehen auch in den Kampf dafür, dass leistbares Wohnen kein Luxus werden darf. (Beifall bei der SPÖ.)

20.59


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Franz. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.

 


20.59.46

Abgeordneter Dr. Marcus Franz (ohne Klubzugehörigkeit): Herr Präsident! Hohes Haus! Ich beziehe mich einerseits auf die Bürgerinitiative „Fakten helfen!“ und andererseits auf die von mir eingebrachte Petition, die sich damit befasst, die anonyme Erfassung von Abtreibungen in Österreich endlich durchzusetzen.

Man wird sich jetzt vielleicht fragen: Warum bringt er noch eine Petition ein, wenn es eh schon die Bürgerinitiative „Fakten helfen!“ gibt? – Das ist ganz einfach: Ich bin je­mand, der sich gerne bekennt, und ich bekenne mich dazu, gegen die Abtreibung zu sein. Ich bekenne mich auch gleichzeitig zur Fristenregelung in Österreich. Ich möchte aber unbedingt eine valide anonymisierte Statistik haben, sowohl aus ärztlicher Sicht als auch aus Sicht eines Abgeordneten, eines Vaters und eines österreichischen Bür­gers.

Warum das so wichtig ist, kann ich Ihnen in wenigen Worten sagen; es wurde heute von meinen Vorrednern schon viel dazu angemerkt. Ich glaube, ganz wichtig ist, dass wir nur über die Dinge reden können, wenn wir klare Fakten und Zahlen auf dem Tisch haben. Man kann nicht über etwas reden, das irgendwo im Dunklen betrieben wird. Das halte ich für ein großes Problem, sowohl politisch wie medizinisch wie auch ethisch. Ich glaube, wir müssen uns endlich dazu durchringen, klare Fakten, klare Zahlen zu haben und endlich Licht in dieses Dunkel zu bringen. Wir haben nur Schätzungen. Die bewe­gen sich zwischen 30 000 und 80 000 Abtreibungen im Jahr in Österreich. Das halte ich für eine hochproblematische Gesamtsituation.

Ich halte auch die Argumentation, die von sozialistischer Seite so gerne gebracht wird, dass damit die Frauen unter Druck gesetzt würden, für hochproblematisch, weil näm­lich genau das Gegenteil der Fall ist. Wenn ich heute Frauen eine Information vorent-


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halte, die in erster Linie spezifisch nur Frauen betrifft, dann bin ich nicht für die Frauen, sondern eigentlich gegen die Mündigkeit der Frauen. In ganz Europa ist es Usus, Sta­tistiken zu haben. Portugal und wir sind die einzigen Länder, die den Frauen nicht zu­gestehen, genau zu wissen, was eigentlich los ist. Ich denke, man sollte das einmal in der Argumentation umdrehen und aus dieser Richtung beleuchten. (Präsidentin Bures übernimmt den Vorsitz.)

Es ist auch interessant, dass die sozialdemokratischen Länder in Europa die ersten wa­ren, die diese Statistiken eingeführt haben. Und ich muss Ihnen auch widersprechen, Frau Kollegin Gamov (Rufe: Gamon!) – Gamon, Verzeihung –, natürlich bewirken Sta­tistiken etwas. Statistiken schaffen Bewusstsein. Wir haben in der Medizin die soge­nannte Leistungsorientierte Krankenanstaltenfinanzierung. Da wird jeder Minimalein­griff in ganz Österreich erfasst. In den Ordinationen werden alle Ärzte angehalten, alle Eingriffe, alle Medikamente, die sie verordnen, statistisch zu erfassen. Was wir nicht kennen, ist die Zahl der Abtreibungen – ein großes, auch medizinisches Problem, denn: Sie kommen ja auch immer mit der Forderung nach Qualitätskontrolle und nach der Si­cherheit der Frauen, die sich dem Eingriff unterziehen. Dazu muss ich aber bitte schön wissen, wie viele Eingriffe es gibt und wo die gemacht werden, sonst kann ich ja über­haupt nicht darüber reden. Ich kann ja nicht über eine Sache reden, von der ich nicht einmal weiß, wie oft sie stattfindet.

Ich halte auch die Verquickung der Forderung nach flächendeckender Abtreibung mit dem Zugeständnis, auf die Forderung nach einer anonymen Statistik einzugehen, für hochproblematisch. Das verlangt die SPÖ meines Wissens immer von der ÖVP: Es gibt nur dann eine Statistik, wenn die ÖVP endlich zustimmt, dass in allen öffentlichen Einrichtungen, allen öffentlichen Spitälern Österreichs Abtreibungen stattfinden können, und zwar gratis. Das ist unseriös, das ist nicht in Ordnung. Wir müssen die Dinge aus­einanderdröseln und uns endlich einmal dazu durchringen zu sagen, was Sache ist. Wir müssen wissen, wie viele Abtreibungen pro Jahr in Österreich stattfinden.

Mit der gleichen Argumentationslogik, dass das nicht zumutbar ist und dass da Frauen unter Druck gesetzt werden und emotionale Dinge geschehen, kann ich auch die To­desfallstatistik abschaffen und sagen, es ist nicht zumutbar zu erheben, wie viele Men­schen in Österreich sterben. Das ist die gleiche Logik. Bitte seien Sie mir nicht böse, so kann man in einem modernen Staat nicht argumentieren, zumal alle anderen europäi­schen Staaten eine solche Statistik haben und es auch deutliche Hinweise – noch ein­mal ein Widerspruch, Frau Kollegin – aus Deutschland gibt, dass durch die Erfassung der Abtreibungen die Zahlen gesunken sind!

Meine Damen und Herren! Ich glaube, das sind in Summe mehr als genug Argumente, endlich Licht ins Dunkel zu bringen und endlich diese Zahlen zu erheben. – Danke schön. (Beifall bei FPÖ und ÖVP sowie des Abg. Vavrik.)

21.04


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

21.04.16

Damit gelangen wir zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses für Petitionen und Bürgerinitiativen, seinen Bericht 1576 der Beilagen hinsichtlich der Petitionen Nr. 67, 75, 94 und 102 sowie der Bürgerinitiativen 69, 98 und 99, 105 und 110 zur Kenntnis zu nehmen.

Wer sich dafür ausspricht, den bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit so angenommen.


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21.04.5726. Punkt

Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungs­gesetz – B-VG, BGBl. Nr. 1/1930, geändert wird (2027/A)

 


Präsidentin Doris Bures: Wir kommen zum 26. Punkt der Tagesordnung,

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Kumpitsch. – Bitte.

 


21.05.19

Abgeordneter Mag. Günther Kumpitsch (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsident! Ge­schätzte Kolleginnen und Kollegen! Gerade weil der Spruch: Aus Schaden wird man klug!, für so manchen politischen Verantwortungsträger, beginnend in der Kommunalpoli­tik bis hin zur Bundesregierung, leider oft nicht oder nur sehr selten zutrifft, ist der Ge­setzgeber gefordert, Vorkehrungen zu treffen, dass nicht durch leichtfertige oder gar rechtswidrige Amtsführung so mancher Ortskaiser den Gemeinden ein immenser Scha­den zugefügt wird, dass man einen solchen Schaden verhindern kann.

Ein entscheidender und richtiger Schritt ist es, die Prüfungskompetenz des Rech­nungshofes auf jene Gemeinden zu erweitern, die einen auffälligen Abbau von Rückla­gen zu verzeichnen haben. Warum dies so ist, möchte ich noch einmal kurz am Bei­spiel der Gemeinde Hartberg erläutern.

Im September 2005 kam es zum Verkauf der gemeindeeigenen Sparkasse an die Steiermärkische Bank und Sparkassen AG. Für eine Gemeinde, die im Jahr 2016 ein Budget von 25 Millionen € veranschlagt hatte, war der Erlös von 64 Millionen € ein re­gelrechter Geldsegen. Damit aber wurde gleichzeitig der Grundstein für einen sagen­haften Steuerskandal gelegt. Ich habe jetzt leider nicht die Zeit, die Missstände im Ein­zelnen aufzuzeigen, aber ich finde da eine Analyse des „Standard“ vom 12. Juli 2016 sehr bezeichnend, die zeigt, wie leichtfertig mit dem Geld der Hartberger umgegangen wurde. Nach dem Verkauf der Sparkasse war nämlich in Hartberg ein regelrechter Boom an Bauarbeiten zu verzeichnen: Es wurden Straßen saniert (Ruf: Um Gottes willen!), es wurden Großobjekte gezeichnet. Und statt das Geld auf die hohe Kante zu legen oder sinnvoll anzulegen, hat man spekuliert, mit hoch unsicheren Papieren auf den Virgin Is­lands. Und trotz der augenscheinlichen Missstände, die bereits im Jahr 2014 aufge­taucht sind – da war der Topf nämlich leer, von den 64 Millionen ist nichts übrig geblie­ben, es gab sogar ein Minus von 1,2 Millionen € –, hat die Landesregierung als Aufsichts­behörde erst 2016 den Bedarf gesehen, diese Gemeinde zu prüfen.

Kurz nach Beginn der Prüfungstätigkeit hat der Bürgermeister von Hartberg eine un­geahnte Pensionssehnsucht verspürt und ist blitzartig abgetreten. (Abg. Pirklhuber: Ver­ständlich!) – Verständlich, ja. Das Ergebnis ist am 12. Jänner 2017 vorgelegen, und der Bericht war haarsträubend: 61 Missstände wurden aufgezeigt, die Hartberger Stadtre­gierung hat beinahe alle gesetzlichen Grundsätze über Bord geworfen. Die Geschicke von Hartberg, das kann man sagen, wurden wirklich von einer Chaostruppe geführt.

Der zuständige Referent Michael Schickhofer sagte: Ich bin erschüttert. Grundsätze der Kommunalpolitik sind hier aufgelöst. Was andernorts selbstverständlich ist, hat in Hart­berg nicht gegolten. – Der Bericht geht unverzüglich zur Staatsanwaltschaft. Das ist jetzt der Stand. Nur eines muss ich schon sagen: Diese Einsicht hat Herr Michael Schick­hofer sicher schon vorher gehabt, als seine roten Gemeinden pleitegemacht haben. Ich denke da nur an Fohnsdorf, Hart bei Graz und so weiter – also so viel dazu.

Meine Kolleginnen und Kollegen, gerade weil wir aus Fehlern lernen müssen, ist es jetzt dringend notwendig, die Bundesverfassung im Sinne des Antrages zu ergänzen und


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die Prüfungskompetenz des Rechnungshofes im Hinblick auf die Kommunen zu erwei­tern, die durch ...

 


Präsidentin Doris Bures: Herr Abgeordneter! Ich mache Sie darauf aufmerksam, dass die Redezeit Ihrer Fraktion ausgeschöpft ist, und daher ersuche ich Sie, zum Schluss­satz zu kommen.

 


Abgeordneter Mag. Günther Kumpitsch (fortsetzend): Schlusssatz: … die durch ho­he Einmalerlöse unwirtschaftlich, unvernünftig und unzweckmäßig handeln. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

21.09


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mayer. – Bitte.

 


21.10.12

Abgeordneter Elmar Mayer (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Auch wir sind durch die Medien auf diesen Fall Hartberg aufmerksam geworden, der ja zu diesem Antrag der Freiheitlichen geführt hat, und ich habe den viel­seitigen Antrag auch im Detail durchgelesen. Es ist tatsächlich haarsträubend, welche Dinge da passiert sind und welche Prüfungsdefizite es gegeben hat.

Diese Kritikpunkte teile ich, das nur zur Klarstellung. Übrigens, weil da versucht wurde, nur die SPÖ-Seite zu erwähnen: So war es dann auch wieder nicht, gell? Die ÖVP ist von dir überhaupt nicht erwähnt worden ist, sondern der Schickhofer und die eine oder andere rote Gemeinde, aber es war eine ÖVP-geführte Gemeinde, in der das passiert ist. Das war ein akutes Prüfungsversagen, das ist gar keine Frage – die gemeindeeige­ne Prüfung hat versagt, die Landesprüfung hat versagt –, aber ich bin der Meinung, man kann nicht bei jedem dieser Fälle sagen, jetzt ändern wir einfach die Verfassung und hängen das noch dem Rechnungshof an.

Wir führen derzeit – Kollege Zanger ist leider nicht hier – intensive Debatten darüber, was wir noch alles sinnvoll im Bereich der Prüfungstätigkeit des Rechnungshofes re­formieren können. Das wollen wir auch machen. Ich bin der Meinung, das hier wäre ein klassischer Anlassfall, und da haben wir auch die Möglichkeit, das mit der neuen Rech­nungshofpräsidentin zu besprechen, die ja früher Präsidentin des steirischen Landes­rechnungshofes war. Aus unserer Sicht war das ein klassischer Fall für den Landes­rechnungshof.

Der Landesrechnungshof hat bei solchen Dingen die Übersicht und die Möglichkeit, vor­ab tätig zu werden, und ich meine, wir sollten mit der Rechnungshofpräsidentin ein Ge­spräch darüber führen, was man auf Landesebene verbessern kann, damit solche Din­ge nicht mehr vorkommen können. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Heinzl: Bravo, Elmar!)

21.12


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Hofin­ger. – Bitte.

 


21.12.21

Abgeordneter Ing. Manfred Hofinger (ÖVP): Geschätzte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Ja, der Anlass ist der Verkauf der gemeindeeigenen Sparkasse in Hartberg, und natür­lich ist es schlimm, was dort geschehen ist, aber ich möchte schon eines sagen: Die FPÖ möchte die Änderung herbeiführen, dass kleine Gemeinden mit unter 10 000 Ein­wohnern auf Verlangen der Landesregierung und des Landtages geprüft werden kön­nen – nicht nur dann, wenn hohe Schulden vorhanden sind, sondern auch dann, wenn Rücklagen sehr schnell aufgelöst werden.


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Wir haben dazu 2009 schon einen genauen Diskurs geführt und die Kompetenzen des Rechnungshofes ausgeweitet. Ich glaube, auch durch eine zusätzliche Prüfung beim Auflösen solcher Rücklagen wird man solche Dinge nicht verhindern können. Ich möchte noch darauf verweisen, dass die Prüfkompetenzen auf Gemeindeebene schon ein sehr engmaschiges Netz bilden.

Ich möchte nur auf die Gemeindeprüfungen, auf die Landtagsprüfungen beziehungs­weise auch auf die IKS verweisen, sehr zeit- und ressourcenaufwendige Geschichten. Es wird immer davon gesprochen, dass die Verwaltung beziehungsweise die Bürokra­tie abgebaut werden sollen, aber es soll alles zu 100 Prozent geprüft werden.

Ich bin natürlich auch dafür, dass Aufklärung erfolgt. Solche Dinge sind natürlich nicht gut, und als Bürgermeister einer kleinen Gemeinde weiß man selbst, dass darauf na­türlich besonderes Augenmerk gerichtet werden muss, aber ich glaube, wir haben im Verfassungsausschuss noch genügend Zeit, darüber zu diskutieren. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

21.14


Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Dr. Moser. – Bitte.

 


21.14.19

Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (Grüne): Frau Präsidentin! Meine Damen und Her­ren! Ich glaube, wir diskutieren die Ausdehnung der Befugnisse des Rechnungshofes, auch Gemeinden unter 10 000 Einwohnern zu prüfen, schon mindestens zum 20. Mal. Und leider gibt es nicht nur den Fall Hartberg, ich kann auch zwei oberösterreichische Beispiele nennen, wo sich Gemeinden – die eine St. Wolfgang, Salzkammergut, die an­dere Freistadt – Dinge herausgenommen haben, die haarsträubend waren.

Da geht es um Graubereiche, wo der Bürgermeister die Bauaufsicht überhaupt nicht wahrgenommen hat, wo alles möglich war. In Freistadt waren es wieder andere Pro­bleme, da sind Prüfergebnisse umgeschrieben worden, und daher wäre es meines Er­achtens jetzt notwendig, nicht ein 21. oder ein 26. Mal über diesen Vorschlag, der di­rekt aus dem Rechnungshof kommt, zu diskutieren, sondern einfach die Prüfbefugnis zu beschließen, und die Sache hat sich, denn es ist besser, es wird im Sinne der Steu­erzahlerinnen und Steuerzahler kontrolliert, als es gibt diesen – ja, wie soll man denn sagen? – mangelhaften Kontrollzustand in diversen Gemeinden. – Danke schön. (Bei­fall bei den Grünen.)

21.15


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist ge­schlossen.

Ich weise den Antrag 2027/A dem Verfassungsausschuss zu.

Die Tagesordnung ist erschöpft.

21.15.56Einlauf

 


Präsidentin Doris Bures: Ich gebe bekannt, dass in der heutigen Sitzung die Selb­ständigen Anträge 2063/A bis 2095/A(E) eingebracht worden sind.

Verlangen im Sinne des § 99 (2) GOG

 


Präsidentin Doris Bures: Weiters gebe ich bekannt, dass im Zusammenhang mit dem Selbständigen Antrag 2087/A auf Durchführung eines besonderen Aktes der Geba­rungsüberprüfung durch den Rechnungshof, und zwar betreffend Überprüfung der Fi-


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nanzbehörden hinsichtlich Informationsaustausch in Steuerangelegenheiten, ein Ver­langen von 20 Abgeordneten im Sinne des § 99 Abs. 2 der Geschäftsordnung gestellt wurde.

Da die gesetzlichen Voraussetzungen gegeben sind, ist diese Gebarungsprüfung auch ohne Beschluss des Nationalrates durchzuführen.

*****

Die nächste Sitzung des Nationalrates, die geschäftsordnungsmäßige Mitteilungen und Zuweisungen betreffen wird, berufe ich für 21.17 Uhr, das ist sogleich im Anschluss an diese Sitzung, ein.

Diese Sitzung ist geschlossen.

21.16.54Schluss der Sitzung: 21.16 Uhr

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