Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll173. Sitzung / Seite 18

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Bundesminister für Justiz Dr. Wolfgang Brandstetter: Frau Abgeordnete, diese Frage hat aus meiner Sicht einen rein praktischen und einen grundsätzlichen Aspekt. Der rein praktische Aspekt ist der, dass wirklich viel Aufwand, auch im Rahmen unseres Ressorts, notwendig ist, um jenen einzelnen Beamten und Beamtinnen zu helfen, die von diesen sogenannten Staatsfeinden in irgendeiner Form gemobbt wer­den oder durch die Eintragung in irgendwelche Schuldenregister wirklich in Schwierig­keiten kommen.

Bei dieser Gelegenheit sage ich, weil es für viele hilfreich sein könnte, gleich: Auf unserer Homepage gibt es ein Musterformular zum Herunterladen, mit dem man dafür sorgen kann, dass man aus diesen Schuldenregistern, vor allem in den USA, wieder herauskommt. Ich habe schon vor vielen Wochen mit dem Kollegen in Malta Kontakt aufgenommen, um die maltesischen Behörden dafür zu sensibilisieren, dass immer wieder versucht wird, durch diese Eintragungen in amerikanische Schuldenregister auch in Malta Exekutionstitel zu erreichen. Das ist der praktische Aspekt, und da tun wir schon sehr viel, um den Beamten zu helfen.

Der grundsätzliche Aspekt ist aus meiner Sicht, dass da in Form von aktiven Hand­lungen, die gegen einzelne Beamte gerichtet sind, wirklich eine staatsfeindliche Gesin­nung zum Ausdruck kommt. Das, was unsere Beamten tun, ist gesetzlich fundiert, das hat eine entsprechende Grundlage, und im Sinne einer wehrhaften Demokratie muss man sich auch mit entsprechenden Maßnahmen gegen solche Gruppierungen wehren, die die Autorität des Staats aushöhlen wollen. Daher haben wir in Ergänzung zum bestehenden Tatbestand der staatsfeindlichen Verbindungen einen neuen Straftat­bestand vorgeschlagen; dieser Vorschlag ist noch in Begutachtung, und wir werden am Ende der Begutachtung sehen, was es da allenfalls an Kritik – positiv oder negativ – gibt.

Grundsätzlich bin ich wirklich der Meinung, wir brauchen diesen Tatbestand, nicht zuletzt zum Schutz unserer Beamten, die einfach vor solchen ganz gezielten Attacken, die auf einer rein destruktiven staatsfeindlichen Gesinnung beruhen, geschützt werden müssen. Das ist der Punkt, und da tun wir etwas.

 


Präsidentin Doris Bures: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Dr. Scherak.

 


Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak (NEOS): Frau Präsidentin! Guten Morgen, Herr Minister! Alles, was Frau Kollegin Steinacker jetzt angesprochen hat, ist ja an und für sich schon strafbar; da geht es um Dinge wie Nötigung, Erpressung, Betrug, Amts­anmaßung, auch die von Ihnen angesprochenen staatsfeindlichen Verbindungen. Das heißt, all das ist nach unserem jetzigen Strafrecht schon strafbar, und mit dem von Ihnen jetzt neu vorgeschlagenen Straftatbestand soll – zumindest wirkt es momentan so – eine grundsätzlich legale Handlung, die sich mit einer unliebsamen Gesinnung verbindet, unter Strafe gestellt und mit einer zweijährigen Freiheitsstrafe bedroht wer­den.

Meine Frage lautet: Wie ist dieser Tatbestand damit vereinbar, dass hoffentlich auch Sie das Gesinnungsstrafrecht ablehnen?

 


Präsidentin Doris Bures: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Justiz Dr. Wolfgang Brandstetter: Der von uns vorgeschlagene Tatbestand hat mit reinem Gesinnungsstrafrecht gar nichts zu tun. Herr Abgeordneter, Sie müssen sich auch die Erläuterungen und alles, was es dazu an Unterlagen unse­rerseits gibt, genau anschauen.

Der Tatbestand der staatsfeindlichen Verbindungen, den es immer schon gegeben hat und der nie kritisiert wurde, setzt eine festgefügte Organisationsstruktur seitens dieser Staatsfeinde voraus. Das kann man natürlich in vielen Fällen nicht so ohne Weiteres


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