Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll173. Sitzung / Seite 19

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nachweisen, daher brauchen wir einen Tatbestand, der es ermöglicht, Gruppierungen, die sich frei organisieren – auch unter Nutzung der neuen Medien –, auch dann strafrechtlich zu bekämpfen, wenn sie durch aktive Handlungen – und das ist das Neue –, die gegen Beamte gerichtet sind und eindeutig auf einer generell staatsfeind­lichen Gesinnung beruhen, gegen Beamte vorgehen und damit wirklich großen Scha­den anrichten.

Da geht es nicht nur um die berühmten zehn Spinner, nein: Wir wollen da ganz bewusst die Spreu vom Weizen trennen, und mit diesem Tatbestand wird das gelingen, weil wir zusätzlich eine Hürde eingebaut haben: die aktive Handlung, die vorhanden sein muss, die eindeutig gegen den Staat und seine Beamten gerichtet sein muss. Das ist beim alten Tatbestand nicht so, dieser bleibt aber aufrecht; dort ist die Hürde die Verbindung als entsprechend festgefügte Organisation. (Präsidentin Bures gibt das Glockenzeichen.)

Ich bin sicher, wenn Sie sich das genauer anschauen, werden Sie zum selben Schluss kommen wie ich. Wir waren uns dessen bewusst, dass man da wirklich aufpassen muss, damit man nicht den Vorwurf des Gesinnungsstrafrechts bekommt; er wäre nicht gerechtfertigt.

 


Präsidentin Doris Bures: Damit gelangen wir zur 3. Anfrage, das ist jene des Herrn Abgeordneten Dr. Rosenkranz. – Bitte.

 


Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz (FPÖ): Schönen guten Morgen, Herr Bun­desminister, aus meiner Heimatstadt Krems! Wir hatten gestern Gemeinderatssitzung, SPÖ und ÖVP haben leider Gottes einen Dringlichkeitsantrag, eine Resolution gegen die Absiedelung der Justizanstalt Stein, abgelehnt.

Es ist so, dass die Stadt Krems von der Justizanstalt Stein insoweit profitiert, als es aufgrund der – im wahrsten Sinne des Wortes – Hauptwohnsitzer in Stein, der 750 Häft­linge, 825 000 € pro Jahr gibt. Es sind dort 310 Justizwachebeamte tätig, von denen über 80 Prozent ihren Wohnsitz, ihr familiäres Zentrum, ihre Existenz in und rund um Krems aufgebaut haben. Eine beabsichtigte Absiedelung nach Allentsteig, von der man mittlerweile von allen Spatzen auf den Dächern hört, auch wenn eine ent­sprechende Studie erst vorgestellt wird ... (Abg. Rädler: Frage!) – Kollege Rädler, die Frau Präsidentin kennt sich betreffend die Geschäftsordnung besser aus als Sie! Die Situation ist folgende, dass jetzt die ... (Weiterer Zwischenruf bei der ÖVP. – Abg. Brosz: Er hat 1 Minute Zeit ...!)

Frau Präsidentin, muss man sich permanent stören lassen?

 


Präsidentin Doris Bures: Nein, aber Zwischenrufe sind ein Instrument im Parlament, Herr Abgeordneter, und das gilt für alle.

Wir haben in der Fragestunde die Regelung, dass man 2 Minuten Zeit hat, um eine Fragstellung zu begründen und einzuleiten, und dann ist die Frage zu formulieren. Es wäre jetzt mein Ersuchen, die Frage zu formulieren; aber die 2 Minuten Erklärung sind in der Geschäftsordnung so vorgesehen.

 


Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz (fortsetzend): Ich danke für Ihre Erklärung an die Kollegen Abgeordneten, die das noch nicht so wissen, Frau Präsidentin!

Herr Bundesminister, meine Frage ist:

286/M

„Wie lauten Ihre konkreten Pläne für die Justizanstalt Stein, zumal deren Absiedelung angedacht ist?“

 


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