Abgeordneter Gabriel Obernosterer (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister, ich denke, eine der größten Herausforderungen bei der Bekämpfung der Kriminalität ist die verschlüsselte Internetkommunikation. Im Regierungsprogramm 2017/18 steht, dass es bis Ende 2017 eine Ausarbeitung dahin gehend geben sollte, dass man diese verschlüsselten Kanäle, zum Beispiel WhatsApp oder Skype, auch überwachen kann.
Wie stehen Sie dazu und wie schätzen Sie das zeitlich ein, wird das bis Ende 2017 fertig sein?
Präsidentin Doris Bures: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für Justiz Dr. Wolfgang Brandstetter: Sehr geehrter Herr Abgeordneter, für mich ist das eigentlich eine Notwendigkeit, um eine Lücke in den Verfolgungsmöglichkeiten zu schließen, die sich durch die technische Entwicklung ergeben hat, ähnlich wie vor zehn, 15 Jahren durch die Wertkartenhandys.
Es ist heute so, dass jemand, der seine Kommunikation vor den Sicherheitsbehörden verbergen will, das kann, wenn er so ein modernes Handy hat. Er kann einfach wählen: Es gibt die bisherigen Kommunikationsmöglichkeiten – SMS, normale Telekommunikation, was auch immer –, da gibt es mit entsprechend strenger rechtsstaatlicher Kontrolle die Möglichkeit der Überwachung. Wenn er sich aber der Internettelefonmöglichkeiten bedient, dann gibt es diese Möglichkeit nicht.
Natürlich ist das eine Lücke für die Strafverfolgung, und daher macht es Sinn, diese Lücke zu schließen. Ich sage aber noch einmal: Auch das muss mit strengster rechtsstaatlicher Kontrolle geschehen, das haben wir immer gehabt. Ich sehe aber nicht ein, warum Tatverdächtige die Möglichkeit haben sollen, sich diesen Überwachungsmöglichkeiten, die wir sonst überall seit Jahren haben und die sich auch bewährt haben, so ohne Weiteres zu entziehen. Daher geht es darum, dass wir diese Lücke schließen. Wir haben dahin gehend einen konkreten Entwurf, der im Übrigen auch auf dem Arbeitsprogramm der Bundesregierung basiert, und sind in Abstimmung mit dem Koalitionspartner. Es ist also weiterhin geplant, dass das kommt.
Präsidentin Doris Bures: Damit gelangen wir zur 5. Anfrage, das ist jene des Herrn Abgeordneten Dr. Scherak. – Bitte.
Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak (NEOS): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Ich habe am Anfang dieses Jahres eine Anfrage betreffend die besonderen Ermittlungsmaßnahmen an Sie gestellt. Diese Ermittlungsmaßnahmen wie zum Beispiel Hausdurchsuchung, Überwachungsmaßnahmen durch Abhören oder Abfrage der Stamm- und Zugangsdaten greifen ja tief in die Privatsphäre von Menschen und damit auch in die Grundrechte der Betroffenen ein. Daher gibt es dementsprechend strenge Voraussetzungen für ihren Einsatz. Insbesondere sollen sie erst dann eingesetzt werden, wenn es eine absolute Notwendigkeit gibt. Von 2015 auf 2016 ist die Häufigkeit ihrer Anwendung doch sehr signifikant gestiegen, und deswegen meine Frage an Sie:
„Gibt es einen besonderen Grund für den auffälligen Anstieg von Ermittlungsmaßnahmen im Sinne der StPO von 2015 auf 2016?“
Präsidentin Doris Bures: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für Justiz Dr. Wolfgang Brandstetter: Sehr geehrter Herr Abgeordneter, ich weiß, dass Sie immer sehr fundierte Anfragen an uns richten. Wie Sie zugeben werden, beantworten wir sie auch immer sehr, sehr fundiert. Wenn ich die Gelegenheit nützen darf: Das rote Paket, das Sie da hinten sehen (in Richtung Regierungsbank
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite