Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll173. Sitzung / Seite 33

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sagen, wenn ich aber richtig liege, dann frage ich, ob Sie planen, das einzuführen, und wenn ja, wann diese Hochrisikohäftlinge herausgefiltert werden können.

 


Präsidentin Doris Bures: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Justiz Dr. Wolfgang Brandstetter: Herr Abgeordneter! Der Begriff Screening ist etwas vieldeutig. Ich kann Ihnen versichern, dass wir in unseren Justizanstalten, gestützt auf Informationen des BVT und mit Unterstützung inter­nationaler Institutionen – ich denke dabei vor allem an Europol –, wirklich allen Hin­weisen nachgehen, die man verfolgen muss, um das Risiko von Personen und das von ihnen ausgehende Gefährdungspotenzial möglichst genau einschätzen zu können.

Wir haben auch darüber erst vorgestern beim Justizministerrat gesprochen, da gibt es auch international – zwischen Staaten, die mit diesem Problem konfrontiert sind – einen regen Informationsfluss. Wir gehören leider zu jenen Staaten, die mit diesem Prob­lembereich in größerem Umfang konfrontiert sind als die Mehrheit der EU-Staaten. Daher sind wir international gut vernetzt, und unser BVT, das muss ich wirklich sagen, ist mit seiner Arbeit bis jetzt durchaus erfolgreich gewesen. Auf diese Ergebnisse konnten wir auch in den Haftanstalten aufbauen, deshalb gibt es diesen direkten Informationsfluss zwischen speziell geschulten Justizwachebeamten – in jeder Haftanstalt – und dem BVT.

 


Präsidentin Doris Bures: Damit gelangen wir zur 10. Anfrage, das ist jene des Herrn Abgeordneten Mag. Steinhauser. – Bitte.

 


Abgeordneter Mag. Albert Steinhauser (Grüne): Sehr geehrter Herr Minister! Innen­minister Sobotka hat eine Debatte über das Versammlungsrecht losgetreten. Das Versammlungsrecht wurde im 19. Jahrhundert von Bürgern und Arbeitern erkämpft, in Diktaturen möchte man es immer einschränken. Diese Gefahr sehe ich nicht – damit ich nicht falsch verstanden werde –, aber das Versammlungsrecht ist das Herzstück der Demokratie; es braucht höchste Sensibilität im Umgang damit. Man sieht ja auch an europäischen Beispielen, wohin sich der Zeitgeist im Moment bewegt.

Sie haben mich überrascht – ich kenne Sie als jemanden, der Ideen nicht aus der Hüfte schießt, sondern gut überlegt –, weil Sie den Vorschlag gemacht haben, dass man bei der Interessenabwägung zur Einschränkung des Versammlungsrechts berück­sichtigen könnte, dass Meinungen auch auf Facebook, also virtuell, kundgetan werden könnten und daher Versammlungen in diesem Ausmaß nicht notwendig wären.

Meine Frage ist: Wie ist dieser Vorschlag mit dem verfassungsrechtlich garantierten Recht, sich sichtbar öffentlich zu versammeln, vereinbar?

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Die schriftlich eingebrachte Anfrage, 282/M, hat folgenden Wortlaut:

„Sie haben Ihren Vorschlag, Versammlungen einzuschränken, damit begründet, dass eine Meinung auch auf Facebook vertreten werden könne. – Wie ist dies mit dem verfassungsrechtlich garantierten Recht, sich sichtbar öffentlich zu versammeln, vereinbar?“

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Präsidentin Doris Bures: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Justiz Dr. Wolfgang Brandstetter: Sehr geehrter Herr Abgeord­neter! Sie wissen, dieses Thema ist an sich vom Tisch. Man hat sich auf eine Neu-


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