Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll173. Sitzung / Seite 35

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wieder, laut zu denken, ich erlaube mir auch, leise zu denken, aber ich glaube nach wie vor, dass man sich im Rahmen der notwendigen Abwägung der Interessen des­jenigen, der sein Anliegen publik machen will, und der Interessen der davon Betroffe­nen, die Nachteile erleiden müssen, im Einzelfall vielleicht doch überlegen sollte, ob es wirklich notwendig ist, dass das Demonstrationsrecht auf diese Art und Weise ausgeübt wird, dass in der Innenstadt praktisch vieles blockiert und auch beeinträchtigt wird.

Wissen Sie, da muss man mit den einfachen Leuten draußen – wenn ich mir diese Bemer­kung erlauben darf – jenseits der Bannmeile, durch die das Parlament und seine Abgeordneten vor unliebsamen Demonstrationen geschützt sind, reden. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass mehr und mehr Menschen dafür kein Verständnis mehr haben. Das ist eine Gefahr für den Respekt vor dem Grundrecht der Versammlungs­freiheit. Dafür haben unsere Vorväter gekämpft, aber nicht dafür, dass es so ausgeübt wird, dass die Leute dafür kein Verständnis mehr haben. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP sowie des Abg. Neubauer. – Abg. Rädler: Klare Worte!)

 


Präsidentin Doris Bures: Somit gelangen wir zur 11. Anfrage, das ist jene des Herrn Abgeordneten Dr. Troch. – Bitte.

 


Abgeordneter Dr. Harald Troch (SPÖ): Guten Morgen, Herr Bundesminister! Zum Thema Beseitigung von Unrecht gegenüber homosexuellen Menschen kann ich fest­stellen, dass in Österreich mit dem Tilgungsgesetz ein erster Schritt gesetzt wurde. Der Deutsche Bundestag hat mit einer vollen Strafaufhebung gezeigt, wie eine volle Rehabilitierung ausschaut – eine volle Strafaufhebung nach dem Muster, wie bei uns in Österreich in der Gesetzgebung mit den Opfern der NS-Justiz umgegangen wurde. Das ist sehr vorbildhaft.

Meine Frage an Sie ist nun:

279/M

„Welche Schritte gedenken Sie anlässlich des jüngsten gegenständlichen Beschlusses des Deutschen Bundestages zur vollen Rehabilitierung Homosexueller zu setzen?“

Wie stehen Sie zu den gesetzlichen Maßnahmen des Deutschen Bundestages, dass es zu Entschädigungen kommt?

 


Präsidentin Doris Bures: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Justiz Dr. Wolfgang Brandstetter: Sehr geehrter Herr Abgeord­neter! Mich hat diese Frage deshalb ein bisschen überrascht, weil wir ja erst im Jahr 2015, in der 107. Sitzung des Nationalrates, eine Beschlussfassung betreffend das Bundesgesetz zur Tilgung von Verurteilungen und auch weitere Regelungen im Rahmen des Jugendgerichtsgesetz-Änderungsgesetzes hatten. Ich möchte an meine damaligen Ausführungen hier im Nationalrat erinnern – das habe ich mir heraus­gesucht –, ich habe damals, 2015, gesagt:

„Wir haben nicht nur das gemacht, was nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte notwendig war. Wir haben – und das war mir persönlich auch wichtig – in den Erläuterungen der Regierungsvorlage durch eine ent­sprechende Formulierung klargestellt, was klargestellt werden musste, nämlich dadurch, dass dort ausdrücklich zum Ausdruck gebracht wird, dass die Republik Öster­reich jede Form der Diskriminierung, Anfeindung und Gewalt gegen homo- und bi­sexuelle Frauen und Männer verurteilt und dass sie bedauert, dass homo- und bisexuelle Frauen und Männer in der Vergangenheit schweren Verfolgungen aus­gesetzt waren. Das ist, wie ich glaube, ein wichtiges Statement. Rein legistisch haben


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