Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll173. Sitzung / Seite 45

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unproblematisch, wir haben deswegen im Ausschuss auch dagegengestimmt. Im Ausschuss hat der Herr Justizminister aber gesagt, dass er die volle Garantie über­nimmt, dass die Justiz, also er, dafür sorgen wird, dass die Finanzierung dieses Gesetzes gesichert ist, selbst wenn ein Mehraufwand für dieses Gesetz entsteht.

Das heißt, das ist eine absolute Zusage. Wenn das Ganze mehr kostet, das heißt, wenn der positiv geschätzte Fall nicht eintritt, garantiert er, dass das Geld aufgestellt wird. Das halte ich für ganz zentral. Das ist ein Versprechen, das gegenüber dem Parlament abgegeben wird, ein klares Wort. Wenn das nicht eintritt, dann wird er an diesem Wort zu messen sein. Weil es diese sehr starke Zusage des Ministers gibt, haben wir uns entschlossen, jetzt diesem Gesetz zuzustimmen. Ich hoffe, dass dieses Wort hält. Das ist schon sehr gewichtig, Herr Minister, denn wenn das nicht eintreten wird, dann wird man Sie an Ihrem Wort messen.

Es gibt noch etwas, das sehr sinnvoll ist: Zwischen Justizministerium und Finanzminis­terium wurde ein Monitoring vereinbart, das heißt, man schaut sich an, wie sich das Gesetz auswirkt. Da das Parlament Ihr Versprechen hat, wäre es an sich sinnvoll, dass das Ergebnis dieses Monitorings uns zugeleitet wird.

Ich bringe daher folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen betreffend das Finanz-Monitoring zum 2. Erwachsenenschutz-Gesetz

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Justiz wird aufgefordert, die Ergebnisse des Monitorings zum 2. Erwachsenenschutzgesetz, das zwischen dem Bundesministerium für Justiz und dem Bundesministerium für Finanzen vereinbart wurde, jährlich dem Nationalrat zu übermitteln.“

*****

Das ist deswegen wichtig, weil wir anhand des Monitorings genau feststellen können, wie sich die Kosten im Rahmen der Umsetzung des neuen Erwachsenenschutz-Gesetzes entwickeln und ob da nachjustiert werden muss, das heißt, ob der Herr Justizminister sein Versprechen einlösen muss. – So einfach ist das.

Folgendes ist mir unverständlich: Wir haben schon im Ausschuss vorgeschlagen, dass man dem Parlament das Monitoring zuleitet. Das ist abgelehnt worden – nicht von Ihnen, Herr Justizminister, das weiß ich, Sie wären bereit, das grundsätzlich zur Verfügung zu stellen, aber ÖVP und SPÖ sagen: Nein, das interessiert uns nicht, das will das Parlament nicht wissen! Das ist für mich nicht nachvollziehbar.

Wenn wir heute das Gesetz beschließen, haben wir die Verantwortung, dass die Finanzierung am Ende auch steht, wir haben das Versprechen des Justizministers, und ich möchte das anhand dieses Monitorings messen. Ich ersuche daher darum – wir haben uns jetzt einen Schritt bewegt, Vertrauensvorschuss –, dass sich das Parlament auch für das Monitoring interessiert und uns hier entgegenkommt und vielleicht zustimmt. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

10.41


Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.

 


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