Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll173. Sitzung / Seite 65

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Was mir aber aufgestoßen ist, ist Tagesordnungspunkt 5, der Antrag der Grünen. Das hat schon System bei den Grünen, das muss ich ehrlich sagen. Wir haben ja im Innenausschuss letzthin einen ähnlichen Antrag der Grünen gehabt, bei dem es darum gegangen ist, dass der Herr Innenminister zu Schulungen herangezogen werden soll und Schulungsnachweise erbringen soll, dass er sich über gewisse Punkte informiert hat.

Irgendwie geht mir das ein bisschen zu weit. Ich habe das im Innenausschuss so begründet, dass es das einmal in einem Regime gegeben hat, das Gott sei Dank schon seit einiger Zeit vergangen ist, nämlich in der UdSSR. Dort wurden gewisse Herrschaften, wenn sie nicht das getan haben, was man wollte, in Schulungen geschickt, in denen sie eine Gehirnwäsche bekommen haben, und dann war wieder alles gut. – Das will ich nicht, und deshalb ist dieser Antrag meiner Ansicht nach abzu­lehnen. Ich verstehe auch nicht, warum die Regierungsparteien diesem Antrag zuge­stimmt haben.

Herr Bundesminister, Sie wissen, ich habe vor einiger Zeit einen Antrag eingebracht, bei dem es mir darum gegangen ist, dass angehende Staatsanwälte und angehende Richter künftig einige Zeit bei der Polizei im Außendienst mitfahren sollten, um einmal zu sehen, was da wirklich abgeht. Bei Gericht sind die Menschen immer sehr zahm, aber da stellt sich die Situation anders dar, als sie vor Ort wirklich war. Die ange­henden Staatsanwälte und Richter sollen einen Eindruck davon bekommen und sehen, dass da nicht alle lammfromm sind und sich nicht wie vor Gericht im schönen Anzug brav benehmen, wie es ihnen der Anwalt gesagt hat.

Mein Antrag wurde nicht berücksichtigt, aber dafür dieser Antrag, dass man da jetzt eine Schulung einführt. Meine Damen und Herren, ich muss ehrlich sagen, ich bin davon überzeugt, dass jemand, der in ein Amt des Richters, in ein Amt des Staats­anwaltes kommt, schon seinen Bildungsweg entsprechend gemacht hat und sehr wohl erkennen kann, was da vorliegt. Ich glaube, dass er auch über die nationalsozia­listische Zeit und über die Wiederbetätigung sehr gut aufgeklärt ist. Deshalb ist dieser Antrag für die Fische – das kann man ehrlich sagen –, und deshalb werden wir ihn ablehnen. (Beifall beim Team Stronach sowie des Abg. Hauser.)

11.48


Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Mag. Grossmann. – Bitte.

 


11.48.54

Abgeordnete Mag. Elisabeth Grossmann (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Antrag des Kollegen Steinhauser ist nicht für die Fische, Herr Kollege Hagen – ganz sicher nicht –, denn grundlegende Kenntnisse der österreichischen Zeitgeschichte, auch der dunkelsten Kapitel unserer Vergangenheit, wie Austrofaschismus, Nationalsozialismus, sind an sich eine Selbst­verständlichkeit. Gerade bei richterlichem Personal und bei Staatsanwältinnen und Staatsanwälten sollte das jedenfalls so sein, und natürlich wäre es auch in der Politik höchst notwendig. (Beifall bei SPÖ und Grünen.)

Aber wir sehen – Beispiele haben wir heute gehört –, dass dem eben nicht immer so ist, dass hier Handlungsbedarf besteht. Gezeigt hat es sich an dieser Begründung besagter Klagsabweisung gegen die Medieninhaber der Zeitschrift „Aula“ wegen eines Artikels mit dem Titel  „Mauthausen-Befreite als Massenmörder“. Da hieß es zum Beispiel, es sei nachvollziehbar, „dass die Freilassung mehrerer tausend Menschen aus dem Konzentrationslager eine Belästigung für die betroffenen Gebiete Österreichs darstellte.“

 


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