Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll173. Sitzung / Seite 68

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Abgeordneter Mag. Roman Haider (fortsetzend): Der Direktor hat das Richtige getan, er hat diesen Blödsinn abgedreht! (Beifall bei der FPÖ.)

11.59


Präsident Karlheinz Kopf: Noch einmal zur Klarstellung, Herr Abgeordneter: Abge­ordneter Walser hat behauptet, Sie hätten eine Intervention durchgeführt, und Sie haben dann argumentiert, warum Sie diese gemacht haben, aber Sie haben es nicht berichtigt. Das war keine tatsächliche Berichtigung. Beim nächsten Mal werde ich Ihnen noch während Ihrer Ausführungen das Wort entziehen. (Beifall bei der ÖVP.)

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Scherak. – Bitte.

 


11.59.30

Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak (NEOS): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Der Kollege Haider hat ja eher bestätigt, dass er interveniert hat, also nicht berichtigt.

Aber zurück zum eigentlichen Thema, zum Antrag der Grünen und zu etwas, was ich wirklich nicht nachvollziehbar finde: Ich erinnere mich daran, als wir vor Kurzem hier eine Kurzdebatte zu einer Anfrage der Kollegen Walser und Öllinger bezüglich der Entscheidung des Weisungsrates zu der Frage des Rechtsanwalts hatten, der in seinen Plädoyers einigermaßen absurde Dinge von sich gegeben hat. Die beiden haben diese Einstellung kritisiert.

Da habe ich mich, was selten passiert, im Gleichklang mit der FPÖ und den Regie­rungsparteien hier hergestellt und gesagt, dass es nicht in Ordnung ist, eine Ent­scheidung der unabhängigen Justiz und der Staatsanwaltschaft so zu kritisieren und zu sagen, dass diese Einstellung nicht in Ordnung ist. Was hier passiert, ist etwas ganz anderes, und, Herr Kollege Hübner, ich verstehe nicht, wieso Sie den Unterschied nicht erkennen, weil er ganz offensichtlich ist. Kollege Walser sagt nicht, dass die Ein­stellung nicht gerechtfertigt ist – darüber könnte man ebenfalls lang und breit dis­kutieren –, er sagt nur, dass die Begründung einigermaßen widerlich ist. – Und das ist auch so, das sieht man, wenn man sie sich einfach nur durchliest.

Wir haben es schon gehört: Im Artikel stand, KZ-Gefangene waren eine „Landplage“, waren „Kriminelle“, sind „raubend und plündernd, mordend und schändend“ durch das Land gezogen, und die Staatsanwaltschaft hat so eine Äußerung als nachvollziehbar gewertet, weil die „Freilassung mehrerer Tausend Menschen aus dem Konzen­trationslager Mauthausen eine Belästigung für die betroffenen Gebiete Österreichs darstellte“. – Wie kann so etwas nachvollziehbar sein, noch dazu mit dieser Begrün­dung, wenn vorher im Text steht, dass sie eine Landplage waren und „raubend und plündernd, mordend und schändend“ durch das befreite Land gezogen sind? Das kann nicht nachvollziehbar sein, das können nicht einmal Sie nachvollziehbar finden, und dementsprechend ist es vollkommen gerechtfertigt – nicht, dass wir jetzt über diese Einstellung diskutieren; das ist passiert, und eine unabhängige Justiz agiert so, ob uns das gefällt oder nicht.

Trotzdem ist es notwendig, dass wir in diesem Zusammenhang klar sagen: Wenn es solche Äußerungen von Staatsanwälten gibt und es deswegen zu einer Einstellung kommt und dies offensichtlich von mehreren Seiten gutgeheißen wird, mangelt es offensichtlich an Geschichtsbewusstsein. Wer so eine Argumentation in irgendeiner Art und Weise als nachvollziehbar empfindet, hat aus den Gräueltaten des Zweiten Weltkriegs und allem, was sonst noch in der Geschichte Österreichs passiert ist, nichts gelernt. In diesem Sinn ist es vollkommen richtig, dass wir die Kurse in Justiz­ge­schichte und Zeitgeschichte entsprechend intensivieren und es diese Initiative von Minister Brandstetter gibt.

 


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