Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll173. Sitzung / Seite 69

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Dass Sie hier den Unterschied nicht erkennen, ist mir einigermaßen schleierhaft. (Beifall bei NEOS, SPÖ und Grünen.)

12.02


Präsident Karlheinz Kopf: Nun hat sich Herr Bundesminister Dr. Brandstetter zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Bundesminister.

 


12.02.26

Bundesminister für Justiz Dr. Wolfgang Brandstetter: Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete! Vorweg nur ganz kurz zur GOG-Novelle: Sie beinhaltet wichtige Effizienzsteigerungen in allen Bereichen, vor allem auch im Bereich der elektronischen Aktenführung, was immer wichtiger ist, weil dort allenfalls noch Einsparungspotenzial besteht. In diesem Bereich sind wir wirklich sehr weit vorangekommen. Als Verfechter der Effizienzsteigerung im öffentlichen Dienst freue ich mich darüber, dass diese Novelle heute beschlossen werden kann.

Das zweite Thema, meine Damen und Herren Abgeordnete, ist eines, zu dem ich mich ursprünglich nicht zu Wort melden wollte, aber jetzt muss ich es tun: Wissen Sie, ich sehe meine Aufgabe natürlich auch darin – und jeder Justizminister würde dies genauso sehen, auch meine VorgängerInnen haben das so gesehen –, die Justiz aus dem politischen Streit herauszuhalten. Das ist für ihre Autorität, für ihre Anerkennung und damit auch für die Rechtsstaatlichkeit als solche wichtig. Es geht um die Akzep­tanz und die Autorität der Justiz, sie muss gefördert und aufrechterhalten werden.

Ja, und ich stehe auch zur Formulierung, dass Sensibilität für politische Implikationen im Zuge der Ausbildung von Richtern und Staatsanwälten notwendig ist. Richter, Staatsanwälte und überhaupt alle Bediensteten in der Justiz haben eine sehr wichtige Funktion, denn die Qualität der Justiz auf allen Ebenen lebt von ihren Bediensteten; daher ist es wichtig, auf allen Ebenen darauf zu achten, dass nicht unnötig Emotionen geschürt werden und auf Befindlichkeiten Rücksicht genommen wird, wo sie berück­sichtigungswürdig sind. Das ist im Prinzip das Einmaleins der Diplomatie.

In der Justiz geht es auch darum, wenn da und dort nötig, klare Entscheidungen zu treffen. Sie sind von unabhängigen Richtern zu treffen und müssen auch entsprechend respektiert und anerkannt werden. Die Qualität dieser Entscheidungen – und das ist meine zweite Aufgabe – hängt auch davon ab, welches Wissen man bei diesen so wichtigen Entscheidungsträgern voraussetzen kann. Für unsere Justiz ist es nicht neu, und ich bekenne mich dazu: Wir haben seit jeher ein entsprechendes Ausbil­dungs­programm für Zeitgeschichte.

Das Curriculum Zeitgeschichte wurde bereits mehrfach abgehalten. Im Jahr 2016, also im Vorjahr, haben wir der Forschungsstelle Nachkriegsjustiz – die Veranstaltungsreihe wurde von dieser inhaltlich gestaltet – den Auftrag erteilt, die Themenbereiche zu erweitern. Wir waren sozusagen schon dran, insofern liegt der vorliegende Antrag auf der Linie dessen, was wir ohnehin schon in Arbeit haben.

Mittlerweile – das darf ich Ihnen berichten – ist es gelungen, dieses Curriculum aus­zubauen und um aktuelle Themenschwerpunkte zu erweitern. Dazu gehören zum Beispiel die Flüchtlingsbewegung und ihre Folgen sowie Themen der neueren Ge­schichte wie der Jugoslawienkrieg und seine Aufarbeitung und Ähnliches mehr. Im Rahmen von zwei dreitägigen Modulen werden sich in Zukunft alle Richter­amts­anwärter und -anwärterinnen mit diesem sehr wichtigen Themenbereich befassen müssen. Wir hatten das also ohnehin schon geplant und setzen es jetzt auch um. Insofern ist dieser Antrag auch für uns, wenn Sie so wollen, Rückenwind und eine Bestätigung, dass das, was wir diesbezüglich tun, richtig ist.

 


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