Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wir kommen zu einigen Abstimmungen.
Abstimmung über Tagesordnungspunkt 4: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gerichtsorganisationsgesetz geändert wird, samt Titel und Eingang in 1504 der Beilagen.
Wer stimmt diesem Gesetzentwurf zu? – Das ist einstimmig angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung:
Wer stimmt dem Gesetzentwurf auch in dritter Lesung zu? – Das ist wiederum Einstimmigkeit.
Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
Abstimmung über Tagesordnungspunkt 5, die dem Ausschussbericht 1532 der Beilagen angeschlossene Entschließung betreffend die flächendeckende Umsetzung der Pflichtkurse in Justizgeschichte für angehende RichterInnen und StaatsanwältInnen.
Wer stimmt dem zu? – Das ist die Mehrheit und somit angenommen. (E 195.)
Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (1513 d.B.): Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen (Pauschalreisegesetz – PRG) erlassen wird sowie das Konsumentenschutzgesetz, das Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz und das Verbraucherbehörden-Kooperationsgesetz geändert werden (1533 d.B.)
Präsident Karlheinz Kopf: Wir kommen zum 6. Punkt der Tagesordnung.
Es gibt keine mündliche Berichterstattung.
Erster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Stefan. – Bitte.
12.30
Abgeordneter Mag. Harald Stefan (FPÖ): Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Pauschalreisegesetz – das ist die Umsetzung einer Richtlinie, die ziemlich exakt erfolgt ist, aber das muss ja noch nicht heißen, dass wir hier in Österreich damit glücklich sind, denn wenn eine Richtlinie etwas nicht Sinnvolles vorgibt, dann sollte man sich in erster Linie einmal dagegen wehren und das nicht schlicht und einfach zur Kenntnis nehmen und diese Richtlinie umsetzen.
Was ist an diesem Gesetz positiv? – Es gab bis jetzt eine Möglichkeit der Überkompensation. Das heißt: Wenn zum Beispiel bei einer Reise der Flug mehrere Stunden verspätet war, hat man Ansprüche gehabt, und zwar einerseits gegenüber dem Reiseveranstalter und andererseits aufgrund der Fluggastrechte-Verordnung. Das ist jetzt klargestellt: Es gibt keine Überkompensation mehr. – So weit, so positiv.
Negativ ist allerdings, dass diese Richtlinie jetzt noch einen Evaluierungshorizont von etwa drei Jahren hat. Das heißt, dass es da möglicherweise wiederum zu Änderungen
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