Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll173. Sitzung / Seite 77

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kommt. Wir beschließen aber heute hier ein Gesetz, das für die Reiseveranstalter Konsequenzen hat – und dann muss dieses Gesetz möglicherweise in wenigen Jahren schon wieder geändert werden; wahrscheinlich noch dazu, bevor es höchstgerichtliche Entscheidungen gibt. Insofern ist das ein bisschen eine schlechte Situation für die Reiseveranstalter, weil sie da keine große Rechtssicherheit haben.

Was ist aber das Wesentliche an diesem Gesetz? – Für die großen Reiseveranstalter hat sich dadurch nichts geändert. Für die – beispielsweise für TUI, Verkehrsbüro-Ruefa – ist der Status quo unverändert geblieben, für die ändert sich dadurch nichts. Die kleinen Reisebüros werden dadurch allerdings massive Probleme bekommen, und es ist davon auszugehen, dass sie schlicht und einfach früher oder später das Hand­tuch werfen werden, weil sie aufgrund dieses Gesetzes stark erweiterte Haftungen haben.

Es geht insbesondere darum, dass der Begriff der Pauschalreise jetzt neu definiert ist. Eine Pauschalreise kann sich jetzt auch so ergeben, dass nicht schon im Voraus festgelegte Verbindungen von mehreren Reiseleistungen zusammenkommen, sondern sich das dann eben erst später ergibt, und wenn dann so eine Pauschalreise vorliegt, dann hat der Reiseveranstalter eine erweiterte Haftung. Das beginnt einmal mit der Aufklärung darüber und setzt sich weiter fort, und so kann es passieren, dass es zu einer Pauschalreise kommt, mit der der Reiseveranstalter – das kleine Reisebüro – nicht gerechnet hat und daher vielleicht die Aufklärung nicht entsprechend vorge­nommen hat, und dann haftet er voll dafür. Daher ist davon auszugehen, dass kleine Reisebüros da schlicht und einfach nicht mehr mitkommen und dann unter die Räder kommen.

Das ist Inhalt dieses Gesetzes, das ist Inhalt der Richtlinie. Es wird schon so sein, dass sich die großen Reiseveranstalter da auf EU-Ebene durchgesetzt haben. Tatsache ist aber, dass die kleinen Reisebüros in Österreich dadurch unter die Räder kommen.

Es ist jetzt auch der Abschluss einer Insolvenzversicherung verpflichtend und einiges andere mehr, was einen großen Aufwand, einen bürokratischen Aufwand und auch einen großen finanziellen Aufwand zur Folge hat, das alles, wie gesagt, mit dem großen Risiko der Haftung, sodass die kleinen Reiseveranstalter da an den Rand gedrängt werden.

Wir von der FPÖ haben mit diesem Gesetz keine Freude, denn wir sind sehr froh über jeden Unternehmer, den es gibt, gerade auch über die Kleinunternehmer, von denen viele als Reiseveranstalter beziehungsweise als Reisebüro tätig sind – bis jetzt, sage ich dazu –, und daher lehnen wir dieses Gesetz ab. (Beifall bei der FPÖ.)

12.33


Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Himmelbauer. – Bitte.

 


12.33.59

Abgeordnete Eva-Maria Himmelbauer, BSc (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Kollege Stefan hat es schon ange­sprochen: Tagesordnungspunkt 6 beschäftigt sich mit der Umsetzung einer EU-Richt­linie zum Thema Pauschalreisen. Es geht dabei um verschiedene Reiseleistungen, die in Kombination zu einem Pauschalpreis angeboten werden. Diese Richtlinie bringt im Hinblick auf Konsumentenschutz größere Sicherheit und schafft mehr Vertrauen. Gleichzeitig – das wurde schon angesprochen – bedeutet das aber für die Anbieter mehr Auflagen in Bezug auf Informationspflichten und zusätzliche Haftungsverpflich­tungen.

Gerade Österreich gilt als Tourismusland, nicht zuletzt aufgrund der Vielfalt, die wir in Österreich haben, die auch jedem Gast das Seine bietet. Auch in meiner Heimatregion,


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