Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll173. Sitzung / Seite 78

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dem Weinviertel, wurde nach dem Fall des Eisernen Vorhangs sehr viel in die touris­tische Entwicklung der Region investiert, wobei wir uns vor allem dem sanften Touris­mus verschrieben haben, einem Tourismus im Einklang mit der Natur, und ich weiß aus den diesbezüglichen Erfahrungen in dieser Region, welche Bedeutung der Tourismus hat. Er hat große Bedeutung für die Anbieter, für die Tourismusbranche, aber in weiterer Folge natürlich auch für Handwerksbetriebe, für den Bäcker, für den Fleischer, für den Winzer. Das schafft auch Arbeitsplätze in der Region und generiert regionale Wertschöpfung.

Österreich hat sich aus diesem Grund – und auch deshalb, weil viele Regionen in Österreich davon betroffen sind – in den Verhandlungen zu dieser Richtlinie, die ja ganze sieben Jahre gedauert haben, immer wieder eingebracht. Das österreichische Parlament hat mit einem Entschließungsantrag die Regierung unterstützt, und Staats­sekretär Mahrer hat viele wichtige Punkte daraus eingebracht, die darauf ausgerichtet waren, vor allem die Auflagen für unsere Tourismusbetriebe zu minimieren. Das ist in einigen Teilen gelungen, beispielsweise konnte eine Wertschwelle von 25 Prozent durchgesetzt werden, die ausschlaggebend dafür ist, ob eine Reise überhaupt als Pauschalreise gilt. Wir haben diese Richtlinie dennoch abgelehnt, müssen aber heute unserer Verpflichtung natürlich nachkommen und diese Richtlinie umsetzen. – An dieser Stelle ein Danke an das Ministerium, das sich bei der Umsetzung sehr klar an diese Richtlinie gehalten und Abstand davon genommen hat, durch Erweiterungen Golden Plating zu betreiben!

Im Ausschuss habe ich noch einen Punkt betreffend die Präzisierung oder die Inter­pretation einer Passage angebracht, in der es um die zusammengefasste Zahlung von getrennt in Rechnung gestellten Leistungen geht. Ich habe nach dem Ausschuss auch das Gespräch mit dem Vertreter des Ministeriums gesucht, um zu klären, wie das interpretiert werden soll, und möchte hier dezidiert klarstellen: Wenn verschiedene Reiseleistungen bezogen werden, also beispielsweise ein Flug gebucht wird und dann separat noch ein Hotel ausgewählt wird und es über diese Buchungen getrennte Vertragsabschlüsse gibt, die auch getrennt in Rechnung gestellt werden, diese aber einfachheitshalber zusammen gezahlt werden, dann gilt das noch nicht als Pauschal­reise.

Das ist in unserem Sinne und auch im Interesse der Tourismusbranche, denn es gewährt dieser Rechtssicherheit, was für diese wichtig ist, und ermöglicht ihr auch eine praxisgerechte Vorgehensweise. (Beifall bei der ÖVP.)

12.37


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Schellhorn. – Bitte.

 


12.37.27

Abgeordneter Josef Schellhorn (NEOS): Herr Präsident! Geschätzter Herr Minister Brandstetter! Zur Debatte steht hier jetzt das Pauschalreisegesetz, das nur teilweise umgesetzt wird. Kollege Stefan hat vorhin erläutert, worum es dabei geht. Dazugesagt werden muss, dass es dabei nicht nur um die Reisebranche geht, sondern auch um die Hotelbranche, und in dieser Hinsicht muss ich die Ausführungen der Kollegin Him­melbauer ein bisschen korrigieren. So gesehen haben Sie, Frau Kollegin, das nicht genau durchgelesen. Ich verstehe das auch, weil es ein unübersichtliches Gesetz beziehungsweise eine unübersichtliche Richtlinie ist, insofern birgt diese Richtlinie auch eine Gefahr in sich.

Woher kommt diese Pauschalreise-Richtlinie denn eigentlich? – Sie kommt aus Großbritannien, das war eine Intervention von dort. Das Dumme ist allerdings, dass die Briten aufgrund des Brexit nicht mehr in der EU sind. Es betrifft eigentlich nur die großen Reisebüro-Unternehmen auf dieser Welt. Und wer da natürlich draufzahlt, das


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