Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll173. Sitzung / Seite 79

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ist der Hotelier. Die Struktur in der Ferienhotellerie ist meistens so aufgebaut, dass auch sie Pauschalen anbietet, und was braucht der Hotelier dazu? – Er braucht dazu einen neuen Gewerbeschein, weil man nach dieser Pauschalreise-Richtlinie das auch anbieten muss.

Ich denke, dass ein übertriebener Konsumentenschutz – und das ist klar ein übertrie­bener Konsumentenschutz – die Konsumenten in einer Art und Weise entmündigt, dass es der Gesamtwirtschaft schadet. Wir brauchen also im Endeffekt keine Um­setzung in dieser Form, denn die Umsetzung dieser Richtlinie wird negative Auswir­kungen auf den österreichischen Hotelsektor haben.

Die ÖVP spricht ja immer davon, allerdings nur, wenn es um Themen wie Land­wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes geht, aber wir alle beklagen das Bäckersterben, das Wirtesterben, das Metzgersterben, und bald wird es auch ein Hoteliersterben geben, weil es niemanden mehr interessiert, weil die Haftungsfragen so diffizil geworden sind, weil die Umsetzung so schwierig ist, nämlich insofern, als kleine Hotels den Gästeansprüchen nicht mehr gerecht werden können. Das heißt, die Rundumbetreuung kann nicht mehr gewährleistet werden, weil die Hoteliers jetzt plötzlich mit denselben Auflagen wie die Reiseveranstalter TUI und Co konfrontiert sind, nämlich mit Informationspflichten, Rücktrittsrechten, Insolvenzabsicherung und Schadenersatz bei entgangenen Urlaubsfreuden, und das auch ohne Verschulden.

Da wünsche ich allen viel Spaß! Wenn man jetzt einmal schlecht drauf ist und der Urlaub – vielleicht weil man mit seiner Partnerin, mit seinem Partner gestritten hat – ein schlechter ist beziehungsweise sozusagen eine entgangene Urlaubsfreude ist und man das irgendwie argumentieren kann, weil diese Pauschale auch in den Haftungsfragen nicht so gewirkt hat, dann wird das entsprechend schwierig sein.

Kollege Stefan hat ja auch den Punkt mit der dreijährigen Übergangszeit erwähnt. Es steht auch wörtlich drinnen: „Die Richtlinienbestimmungen, die den Insolvenzschutz und die Insolvenzabsicherung betreffen, fallen nicht in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Justiz und sollen im Rahmen eines anderen Vorhabens umgesetzt werden.“  

Also man kauft da die Katze im Sack. Es ist schwer, jetzt darüber zu urteilen, wie das dann hinsichtlich Konsumentenschutz und vom Herrn Vizekanzler in der Folge umge­setzt werden wird.

Ich muss ganz ehrlich sagen, mit großem Bauchweh – mit großem Bauchweh! – wer­den wir dem zustimmen. Den Teil der Richtlinie, der von Bundesminister Stöger und Vizekanzler Mitterlehner nachverhandelt wird, werden wir aber nicht akzeptieren, wenn er nicht absolut an der unteren Grenze dieser Richtlinie liegt.

Beschweren wir uns nicht über das Aussterben der Metzger, Wirte und Hoteliers – wenn wir das umsetzen, dann sind wir alle selbst schuld daran! – Danke. (Beifall bei den NEOS sowie des Abg. Auer.)

12.41


Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Lueger. – Bitte.

 


12.41.45

Abgeordnete Angela Lueger (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen im Hohen Haus! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Ich kann entgegen den Meinungen meiner Vorredner aus Konsumentenschutzsicht nur sagen, dass dieses Gesetz positiv und im Sinne der Konsumenten ist.

Das Pauschalreisegesetz, das aus der Richtlinie entstanden ist, hat sich ganz einfach an den Umstand angepasst, dass viele Menschen ihre Reisen nicht mehr im Reise-


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