Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll173. Sitzung / Seite 80

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büro, sondern oft schon online im Internet buchen. Da kennen wir alle daraus ent­stehenden Problematiken. Das Gesetz soll Rechtssicherheit für Konsumenten, aber letztendlich auch Rechtssicherheit für Unternehmer bringen. Während die alte Pau­schalreise-Richtlinie aus dem Jahr 1990 im Konsumentenschutzgesetz verankert war, hat man diese jetzt komplett herausgelöst und dieses eigene Regelwerk aus der Richtlinie gemacht.

Ich möchte ein paar positive Aspekte hervorheben, und zwar einheitlichere euro­pä­ische Regeln, die für Reisen, die man entweder im Reisebüro oder im Internet bucht, gelten. KonsumentInnen sind geschützt, wenn AnbieterInnen in Konkurs gehen; das war bis dato gar nicht der Fall. Haftungen für alle Leistungen, die im Pauschalpaket enthalten sind, werden verbessert.

Wir alle kennen solche Reisen, die man einzeln zusammengestückelt hat, bei denen man im Vorfeld keine Sicherheit hatte. Jetzt gelten diese Reisebausteine zusam­mengestellt als Pauschalreise, somit gibt es auch diese Sicherheit. Die Kunden und Kundinnen haben einen einheitlichen Ansprechpartner, sie brauchen sich nicht an fünf verschiedene Stellen zu wenden. Die Stornobedingungen für diese einzelnen Reise­bausteine sind besser.

Also ich denke, im Sinne der Konsumentinnen und Konsumenten und Menschen, die gerne reisen, sind das ein positiver Aspekt und ein gutes Gesetz. (Beifall bei der SPÖ.)

12.43


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Doppler. – Bitte.

 


12.44.14

Abgeordneter Rupert Doppler (ohne Klubzugehörigkeit): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! TOP 6: Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen erlassen wird. Es geht um einheitliche europäische Standards für Pauschalreisen – eine EU-Richtlinie, haben wir gehört. Die Umsetzung hat spätestens bis 1. Jänner 2018 zu erfolgen.

Kollege Stefan und auch Sepp Schellhorn haben es angesprochen: Meiner Meinung nach müssen wir sehr aufpassen, dass dabei die kleinen Reisebüros nicht unter die Räder kommen. Da hängt sehr viel zusammen: die ganze Vermietung, Gastronomie und Hotellerie. Diesbezüglich muss man schon sehr auf der Hut sein, dass diese kleinen Reisebüros nicht ganz verschwinden, die ja auch Arbeitsplätze schaffen und Arbeitsplätze sichern. Das sollten wir schon im Hinterkopf haben.

Ich habe mir auch die Stellungnahme der Bundesarbeitskammer sehr genau ange­sehen. Ich darf hier ein paar Sätze daraus zitieren: 

„Aus Sicht der BAK sollte das bestehende Verbraucherschutzniveau im Reiserecht durch die Umsetzung dieser neuen Richtlinie – wo dies möglich ist – nicht herabgesetzt werden. So sollen Gewährleistungsansprüche wie bisher durch das Unterlassen einer Mängelrüge nicht geschmälert werden. Ein Unterlassen der Mängelrüge soll weiterhin nur im Bereich des Schadenersatzes berücksichtigt werden können.“

Meine sehr geehrten Damen und Herren, dieses Gesetz regelt aber viel mehr als Pauschalreisen. Meiner Meinung nach ist der Vorschlag, wie auch die Bundesarbeits­kammer hier schreibt, dass das Gesetz zum Beispiel in Reisevertragsgesetz um­benannt werden sollte, gut, weil eben in diesem Gesetz viel mehr verpackt ist als nur die Pauschalreisen. Deshalb, glaube ich, könnte man bei nächster Gelegenheit über­legen, ob man dieses Gesetz nicht zusätzlich ändert. – Danke schön. (Beifall der Abg. Barbara Rosenkranz.)

12.46

 


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