Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll173. Sitzung / Seite 81

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Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Aslan. – Bitte.

 


12.46.21

Abgeordnete Mag. Aygül Berivan Aslan (Grüne): Herr Präsident! Herr Bundes­minister! Liebe Kollegen und Kolleginnen! Die Pauschalreise-Richtlinien müssen immer wieder überarbeitet werden, weil sie sich auch immer wieder an die Rahmen­bedingungen unserer Zeit anpassen müssen, zum Beispiel an die Entwicklung des Onlineverkaufs von Reiseleistungen. Es ist auch an der Zeit, dass sich unser Pau­schalreisegesetz ändert. Die vorgeschlagene Änderung stärkt aber, wie behauptet wurde, den Konsumentenschutz nicht ganz.

Neu im Vergleich zur bisherigen Pauschalreise-Richtlinie ist vor allem die Einführung der sogenannten verbundenen Reiseleistungen. Von einer solchen verbundenen Reise­leistung ist auszugehen, wenn ein Flug online gebucht wird und dann über eine Verlinkung bei einer Mietwagenfirma ein Mietauto gemietet wird. Liegt eine verbundene Reiseleistung vor, muss das Unternehmen lediglich bekannt geben, dass eben kein umfassender Schutz nach dem Pauschalreisegesetz vorliegt. Es kommt bei dieser Reiseleistung noch dazu, dass jeder Leistungserbringer nur für die Erbringung der im Reisevertrag vereinbarten Reiseleistung haftet.

De facto besteht das Problem, dass das Pauschalreisegesetz nicht wirklich der Lebensrealität der Konsumentinnen und Konsumenten entsprechen dürfte, weil viele Menschen die Reise ja bis auf den Flug vor Ort organisieren. Wenn da irgendwelche Reisemängel auftreten, können natürlich massive Rechtsschutzdefizite im Hinblick auf die Durchsetzung möglicher Schadenersatzansprüche entstehen. Da stellt sich natürlich berechtigterweise die Frage, gegen wen der Anspruch geltend gemacht werden kann oder wo überhaupt der Gerichtsstand sein wird.

Im Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz gibt es eine Regelung, die Konsumentinnen und Konsumenten im Internet vor überstürzten Kaufentscheidungen schützt, deswegen ist es für mich und für uns nicht nachvollziehbar, warum es hier solche Rücktrittsrechte für Reiseleistungen einfach nicht gibt.

Im Grunde genommen begrüßen wir natürlich die Änderung, die heute beschlossen wird, aber ich wünsche mir weiterhin eine Stärkung des Konsumentenschutzes und hoffe, dass wir auch gemeinsam daran arbeiten werden. – Danke sehr. (Beifall bei den Grünen.)

12.49


Präsident Karlheinz Kopf: Nun hat sich Herr Bundesminister Dr. Brandstetter zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


12.49.08

Bundesminister für Justiz Dr. Wolfgang Brandstetter: Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Inhaltlich wurde alles gesagt, vielleicht noch zwei Hinweise:

Wir haben uns bewusst für ein eigenes Gesetz in Form dieses Pauschalreisegesetzes entschieden, weil der Einbau dieser Regelungen, die nichts anderes als eine schlanke Umsetzung einer EU-Richtlinie sind, in das Konsumentenschutzgesetz dort noch mehr Unübersichtlichkeit gebracht hätte. So ist es, glaube ich, formal besser.

Der zweite Punkt ist: Die heutige Verabschiedung dieses Gesetzes erfolgt mehr als neun Monate vor dem Ablauf der Umsetzungsfrist – das heißt, wir waren auch da wieder sehr schnell –; und sie erfolgt deutlich mehr als ein Jahr vor dem Inkrafttreten des Gesetzes, damit alle Beteiligten ausreichend Gelegenheit und Zeit haben, sich auf diese Neuerungen einzustellen. Das gilt vor allem auch für unsere Tourismusbetriebe.


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