Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll173. Sitzung / Seite 82

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Sie brauchen diese Zeit, um sich auf diese Vorgaben einzustellen. Darauf wollte ich noch hinweisen. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

12.50


Präsident Karlheinz Kopf|: Danke, Herr Bundesminister.

Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Troch. – Bitte.

 


12.50.12

Abgeordneter Dr. Harald Troch (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Nationalrat diskutiert und entscheidet heute über ein neues Pauschalreisegesetz. Was bedeutet das für die Reisenden? Was bedeutet das für die Reisebürobranche und was bringt das neue Pauschalreisegesetz im Vergleich zu den bisherigen Bestimmungen über Pauschalreisen?

Klarer geregelt – und das ist schon das entscheidende Stichwort –, klarer geregelt wird zum Beispiel der Rücktritt vor Reisebeginn. Hier heißt es wörtlich: „[...] wenn [...] unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände auftreten“, dann Rücktritt von der Reise, ohne Entschädigung zahlen zu müssen. Das wird nun klar definiert: Kriegs­handlungen, Terrorismus, Gefährdung der Gesundheit, Naturkatastrophen wie Erd­beben, Hochwasser oder Witterung, die verhindern, dass das Reiseziel entsprechend den Bestimmungen erreicht werden kann.

Allerdings – und hier ist das Gesetz sowohl konsumentenfreundlich als auch wirt­schaftsfreundlich –: Diese Bestimmungen gelten nicht nur für die Konsumenten, diese Bestimmungen gelten auch für die Reisebüros, die ihrerseits unter solchen Umständen Reisen absagen können, ohne Entschädigung leisten zu müssen. Das heißt, das Gesetz spricht da unter dem Titel der quasi höheren Gewalt klar eine Konsu­men­tenfreundlichkeit wie auch eine Wirtschaftsfreundlichkeit aus. Das finde ich gut.

Neu ist die Informationspflicht; da ist ja das Stichwort „Vorvertragliche Informationen“. Es wird diesbezüglich ein Standardinformationsblatt geben, in dem folgende Punkte ganz klar dem Konsumenten, dem Reisenden mitgeteilt werden müssen: Das sind im Wesentlichen die Reiseleitung, der Gesamtpreis, die Zahlungsmodalitäten, allfällige Mindestteilnehmerzahlen und Informationen über das Rücktrittsrecht des Reisenden.

Ich glaube, das sind ganz wesentliche Informationen. Die Branche erledigt das ja jetzt schon ordnungsgemäß, aber jetzt müssen es per Gesetz alle machen – und das ist gut so.

Das neue Pauschalreisegesetz schafft mehr Klarheit, es stärkt den Konsumen­ten­schutz. Und da Pauschalreisen ja oft Auslandsreisen sind oder auch für Ausländer in Österreich angeboten werden, ist es einfach korrekt und wünschenswert, dass es eine EU-weite klare Regelung gibt.

In diesem Sinne ist das Gesetz sehr gut, wenn auch eine klare Gratwanderung zwischen Wirtschaftsfreundlichkeit und Konsumentenschutz. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

12.53


Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Becher. – Bitte.

 


12.53.11

Abgeordnete Mag. Ruth Becher (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Urlaubsplanung hat sich durch das Internet sehr stark verändert. Früher war das Reisebüro Dienstleister für alle UrlaubsplanerInnen,


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