Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll173. Sitzung / Seite 83

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heute ist es das Internet. Die Abgrenzung zu den Pauschalreisen hat sich auch gänzlich verändert.

Früher war es relativ klar: Mit dem Betreten des Reisebüros hat man eine Firma mit der Gesamtorganisation der Reise beauftragt. Im Internet stellt sich die Situation anders dar. Mit den Click-Through-Buchungen wechselt man die Seiten, und es werden auch wichtige Daten wie Name, Mail-Adresse, Bankdaten und so weiter an die verschie­denen Anbieter weitergeleitet. So hat man scheinbar einen abgeschlossenen Vertrag, der aber mit verschiedenen Vertragspartnern abgeschlossen ist, und sollte es Prob­leme geben, ist es später für die Rechtsanwälte relativ schwierig, das aufzulösen. (Beifall bei Abgeordneten der SPÖ.)

In diesem Sinne ist eine einheitliche Richtlinie im Pauschalreisegesetz, die das umsetzt, sehr positiv. Es wurde schon genannt: Es gibt Informationspflichten, eine Änderung des Vertrags ist möglich, die Rechtsfolgen sind geklärt. Trotz all dieser Verbesserungen im Konsumentenschutz hat es auch Bedenken der österreichischen Hotellerie gegeben. Diese wurden aus unserer Sicht berücksichtigt. Da, denke ich, ist unserem Staatssekretär Mahrer zu danken, der auf EU-Ebene hervorragend ver­handelt hat und die Wertgrenze für touristische Leistungen mit 25 Prozent herausver­handeln konnte.

In diesem Sinne ist es ein guter Tag für die österreichischen KonsumentInnen und für alle, die ihren wohlverdienten Urlaub antreten wollen. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

12.55

12.55.17

 


Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Der Berichterstatter wünscht kein Schlusswort.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 1513 der Beilagen.

Wer stimmt diesem Gesetzentwurf zu? – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Wer stimmt dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung zu? – Das ist wie­derum die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenom­men.

12.55.487. Punkt

Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (1470 d.B.): Zweites Zusatzprotokoll zum Europäischen Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen (1536 d.B.)

8. Punkt

Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (1459 d.B.): Erklä­rung der Republik Österreich über die Annahme der Beitritte Albaniens, Andorras, Armeniens, Marokkos, der Russischen Föderation, der Seychellen, Singapurs zum Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung (1534 d.B.)

 


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