Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll173. Sitzung / Seite 85

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Mit dem Zugang zu Europa, mit diesem Zusammenwachsen müssen wir auch darauf achten, dass strafrechtlich nicht Rosinen gepickt werden können, dass sich dann nicht jeder das Land aussuchen kann, in dem er die geringste Strafe bekommt.

Wir haben in Europa verschiedenste Maßnahmen gesetzt – Sie werden sich vielleicht an den Europäischen Haftbefehl erinnern, den es gibt –, damit da auf unserem Kon­tinent eine gewisse Vereinheitlichung erreicht wird. Vielleicht ist es auch für Sie ein Ärgernis, wenn jemand die Straßenverkehrsordnung in Österreich nicht einhält, einfach deshalb, weil er denkt, ihm werde ohnehin nichts passieren, weil sein Fahrzeug ein ausländisches Kennzeichen hat. Zu einem gemeinsamen Europa gehört auch ein harmonisierter Zugang hinsichtlich des Strafrechts, sei es das justizielle Strafrecht oder das Verwaltungsstrafrecht.

Dazu gibt es eine Menge an Abkommen, in diesem Zusammenhang hat das Justiz­ministerium eine Menge gemacht, und dazu gehört auch diese Bestimmung, die wir heute beschließen.

Aber einen kleinen Wermutstropfen möchte ich schon noch bringen, da sich das Justizministerium so sehr um eine Vereinheitlichung in diesen Strafrechtssachen bemüht: Uns wurde unlängst eine in diesem Haus ziemlich populäre Strafanzeige zur Kenntnis gebracht – zumindest theoretisch, weil sie ja geheim gehalten wird –, nämlich jene, die das Verteidigungsministerium unlängst erstattet hat, und in dieser Strafan­zeige wird auf ein Strafverfahren Bezug genommen, das es in München gegen die angezeigten Personen gibt. Und wenn es ein Strafverfahren bei einer anderen Staats­anwaltschaft gibt, kommt einem als Jurist gleich immer die Konzentrations­maxime in den Kopf.

Wir haben im Zusammenhang mit TTIP und CETA über Monate Diskussionen darüber geführt, warum diese Schiedsgerichte angezweifelt werden, und viele haben beteuert, dass sie Vertrauen in die staatlichen Gerichte auch der anderen beteiligten Länder haben. Das müsste eigentlich insbesondere auch dann der Fall sein, wenn wir von Staatsanwaltschaften in Österreich und Deutschland reden. Der Punkt ist also: In Wirklichkeit hätte man aus Gründen der Konzentrationsmaxime die Staatsanwaltschaft in München einschalten können, wenn wir so viel Vertrauen haben.

Ich ende ja meistens mit einem Cicero-Zitat. Cicero hat gesagt: „Ein Brief errötet nicht.“ – Vielleicht würde er heute sagen: Eine Strafanzeige errötet nicht. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

13.02


Präsident Ing. Norbert Hofer: Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Berlakovich gelangt zu Wort. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


13.03.02

Abgeordneter Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bun­desminister! Hohes Haus! Ich möchte zum Thema grenzüberschreitende Kindes­entführung Stellung nehmen. Man spricht immer dann davon, wenn ein Elternteil das Kind gegen den Willen des anderen Elternteiles entführt, außer Landes bringt bezie­hungsweise dann auch in diesem Land festhält. Das ist eine schlimme Sache, weil sie am stärksten die Kinder trifft, die dann unter Umständen depressiv werden, emotionale Gemütsschwankungen haben, sozusagen Schaden fürs Leben nehmen, und das gilt es zu verhindern.

60 derartige Fälle kommen jährlich in Österreich vor, und in erster Linie geht es daher darum, Kinder zu schützen; Kinder vor negativen Folgen zu schützen, vor Krankheit zu schützen.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite