Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll173. Sitzung / Seite 97

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Behandlung der Reifeprüfung, egal, ob es die einer AHS, die einer BHS oder die Berufsreifeprüfung ist, und das ist eine gute Sache, die, glaube ich, auch positiv zu bewerten ist. – Besten Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

13.39


Präsident Ing. Norbert Hofer: Ich darf aber noch bekannt geben, dass derzeit zu wenige Mandatare im Saal sind, sodass wir ordnungsgemäß abstimmen könnten.

Zu Wort gelangt nun Frau Abgeordnete Holzinger-Vogtenhuber. – Bitte, Frau Abge­ordnete.

 


13.40.03

Abgeordnete Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Mit den Anpassungen zur teilzentralen Berufsreifeprüfung versuchen wir hier und heute, in diesem Bildungsbereich auch mehr Chancenge­rechtigkeit zu erzielen. Unsere Bildungsinstitutionen sollen einen höchstmöglichen Grad an Durchlässigkeit gewährleisten, und das aus einem ganz einfachen Grund: Sack­gassen sind nicht nur persönlich, für die betroffene Person selbst eine Katastrophe, sondern hemmen auch die Entwicklung von ganz Österreich.

Die Berufsreifeprüfung schlägt dabei eine entsprechende Brücke, eine Brücke hin zu Universitäten, eine Brücke hin zu Fachhochschulen, und wie die Evaluierungen zeigen, auch mit großem Erfolg. Eine Studie der Universität Innsbruck nennt die Ergebnisse ermutigend. Studierende, die diesen Weg einschlagen und diese Berufsreifeprüfung absolviert haben, erreichen genauso wie alle anderen Studierenden ihre Ziele und bringen beste Ergebnisse. Die vorausgegangene Berufserfahrung, die diese Personen mitbringen, führt zu großer Organisationsfähigkeit, und die Quote von Studien­ab­brecherInnen – das ist heute auch schon öfters erwähnt worden – ist geringer als beim Rest der Studierenden.

Zudem sind Berufsmatura- und Studienberechtigungsprüfung zwei zentrale Mecha­nismen, um dem wohl bekanntesten Problem, nämlich dem Problem der vererbten Bildung, auch entgegenwirken zu können. Jene Studierenden, die diesen Weg ein­schlagen, haben im Vergleich zu jenen, die die Matura an einer AHS oder einer BHS absolvieren, doppelt so häufig Eltern, die, was ihre Ausbildung betrifft, maximal einen Pflichtschulabschluss haben.

Ich möchte hier noch anmerken, dass diese Studierenden aber natürlich ein höheres Durchschnittsalter haben, die Stipendiengrenze jedoch bei 35 Jahren liegt. Deshalb ist mein Ansinnen: Wenn wir schon von lebenslangem Lernen reden, dann müssen wir auch davon abgehen, das Alter als Bezugsgröße heranzuziehen. Und nicht nur das Alter muss angepasst werden, sondern in gewisser Weise – und das ist an den Wis­sen­schaftsbereich gerichtet – auch der Topf der Stipendien selbst, denn es kann nicht sein, dass Studierende hervorragende Leistungen bringen und dann vor leeren Leistungsstipendientöpfen stehen.

Mit dem vorliegenden Berufsreifeprüfungsgesetz nehmen wir eine Berichtigung vor, nämlich dass zukünftig die Prüfung in Mathematik nicht nur schriftlich absolviert werden kann, sondern auch mündlich kompensiert werden kann.

Es ist unsere Aufgabe, dafür Sorge zu tragen, das Bildungssystem aus unnötigen Korsetts zu befreien, denn es darf nie zu spät sein, sich weiterbilden zu können und zu dürfen. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

13.42


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Hauser. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


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