Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll173. Sitzung / Seite 100

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einiges geändert, und deshalb ist der Wortlaut dieses Abkommens mehr als nur anpas­sungsfähig und -würdig und -bedürftig. Daher machen wir heute diesen Schritt, und ich weiß aufgrund zahlreicher Kontakte, auch mit Studenten aus dreierlei Ländern in dieser Region – Vorarlberg, Schweiz und Liechtenstein –, dass es ein lang gehegter Wunsch ist, diese Vereinfachungen durchzuführen.

Wichtige Teile des Abkommens sind: erstens die gegenseitige Anerkennung der Reifezeugnisse, zweitens sind die Studiengebühren beziehungsweise Hochschultaxen gleich geregelt wie für eigene StaatsbürgerInnen. Drittens basiert die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen auf dem ECTS, viertens beinhaltet es die Aner­kennung von Studienabschlüssen bei weiterführenden Studien und schlussendlich die Berechtigung, den akademischen Grad im jeweiligen anderen Staat führen zu dürfen.

Im Ausschuss hat Kollegin Fekter darauf hingewiesen, dass künftig auch Berufs­reifeprüfungen in eine solche Regelung miteinbezogen werden sollten. Ich bin der Meinung, diese Anregung ist nicht nur richtig, sondern auch wichtig. Es wäre wichtig, dass man diese in Zukunft auch mitberücksichtigt. Überall dort, wo es möglich ist, sollte man das auch tatsächlich umsetzen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

13.49


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Dr. Fekter. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


13.50.01

Abgeordnete Mag. Dr. Maria Theresia Fekter (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Kollege Mayer hat die Details dieses Übereinkommens mit Liechtenstein schon ausgeführt. Wir begrüßen das selbstverständlich auch. Es besteht eine gute nachbarschaftliche Zusammenarbeit. Hauptsächlich wird es Liech­tensteiner Studentinnen und Studenten betreffen, die dann relativ unkompliziert in Innsbruck studieren können. Innsbruck ist ja sozusagen die Hauptuniversität für die Liechtensteiner. Das ist gut so.

Es hätte aber unseren Studenten und Maturanten der berufsbildenden höheren Schu­len wesentlich mehr geholfen, wenn man auch die Berufsberechtigungen mitverhandelt hätte. Es ist ja so, dass in den berufsbildenden höheren Schulen mit der Matura – denken Sie an die HTLs oder an die Handelsakademien oder auch an die touristischen Schulen! – auch Berufsberechtigungen automatisch miterworben werden und diese integrativer Bestandteil der Reifezeugnisse sind. Dabei geht es nicht nur um den Hochschulzugang, sondern auch darum, welche Berufe man wo ausüben darf. Das hätte mitverhandelt gehört. Dass man das nicht getan hat, Frau Ministerin, ist ein Riesenmanko! Wir werden trotzdem zustimmen.

Zu sagen, dass Liechtenstein und die Schweiz nicht am NQR, am Nationalen Qualifi­kationsrahmen, teilnehmen, widerspricht ein bisschen dem, was in Ihrem Vorblatt steht, nämlich: „Für die Regelungen des Abkommens bestehen keine Vorgaben des Unionsrechts.“ – Wenn das stimmt, was Sie ins Vorblatt hineinschreiben, dann hätten Sie die Möglichkeit gehabt, das individuell zu verhandeln, und dann hätten Sie für unsere Studenten auch etwas herausverhandelt. Jetzt nützt es nämlich hauptsächlich den Liechtensteinern, denn so viele Universitäten gibt es in Liechtenstein nicht, an die unsere Studenten gehen könnten, aber die Berufsberechtigungen hätten ihnen geholfen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

13.52


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Walser. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


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