Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll173. Sitzung / Seite 103

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Gehen wir einmal davon aus, dass alle das Gemeinsame wollen: das Tierwohl. Ich lese hier einige Zitate vor, die uns das Gefühl dafür geben. Da gibt es ein altes deutsches Sprichwort, das besagt: „Solange Menschen denken, dass Tiere nicht fühlen, müssen Tiere fühlen, dass Menschen nicht denken.“ – Oder: Jedem Leben der gleiche Wert, nach Albert Schweitzer. Oder auch unser Präsident Schultes (Abg. Scherak – erheitert –: Unser Präsident!): „Tierwohl – Höhere Standards und Billigpreise sind ein Widerspruch“; ein großer Tierschützer, ich nehme das auch an. Er sagt weiter: Alles, was wir hier verändern, schadet „den Tieren, den Bauern und den Konsumenten“. – Da sind wir der Wahrheit schon einen Schritt näher. Oder die Tierschutzkommission, die meint: Tiere sind fühlende Lebewesen.

Aber auch in der Strategie 2030 der steirischen Landwirtschaftskammer sagt deren Direktor, Tierwohl ist etwas Wesentliches. „Tierwohl-Maßnahmen bis hin zu Anpas­sungen an den Klimawandel“ müssen im Rahmen dieser Strategie berücksichtigt werden. Eine der Grundfragen lautet: „Was muss in der Tierhaltung und im Pflan­zen­bau geändert werden?“

Tierwohl ist also bis 2030 ein wesentlicher Bestandteil der Strategie der steirischen Landwirtschaftskammer.

Im Artikel 13 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union, eines der Gründungsverträge, steht: „Bei der Festlegung und Durchführung der Politik der Union in den Bereichen Landwirtschaft, Fischerei, Verkehr, Binnenmarkt, Forschung, technologische Entwicklung und Raumfahrt tragen die Union und die Mitgliedstaaten den Erfordernissen des Wohlergehens der Tiere als fühlende Wesen in vollem Umfang Rechnung;“

Wenden wir uns einmal Positivem zu: Ich denke da an die klare Regelung der Rechts­persönlichkeit der Fachstelle für tiergerechte Tierhaltung und Tierschutz und die Schaffung der Möglichkeit, ihr weitere Aufgaben zu übertragen, an eine verbesserte Rechtsstellung der Tierschutzombudspersonen, an die Klarstellung, dass der recht­mäßige Einsatz von Diensthunden und die erforderliche Ausbildung dazu keine Tier­quälerei darstellen oder dass das Führen von Hunden an der Leine oder das Anbinden im Rahmen von rechtskonformen Ausbildungsmaßnahmen keine verbotene Anbinde­haltung ist.

Positiv und eine Verbesserung ist auch die Klarstellung, dass das Auswildern von Fasanen – es sind in Österreich jährlich circa 100 000 Stück –, wenn die Tiere in freier Wildbahn überlebensfähig sind, gestattet ist. Das ist auch eine Regelung, die endlich umgesetzt wurde.

Eine weitere Verbesserung betrifft die Halsbänder der Hunde.

Nicht gut ist hingegen zum Beispiel die Situation der Streunerkatzen. Das wurde voriges Jahr hoch emotional und sehr ausgiebig diskutiert. Das Chippen et cetera oder dass man sagt, dass die Anpaarung erlaubt ist, wenn das Muttertier registriert ist, das ist natürlich ein Wildwuchs und für alle Leute, die sich mit Streunerkatzen herumärgern oder ihr Geld in diesem Zusammenhang einsetzen, ein Schlag ins Gesicht.

Wir gehen davon aus, dass es circa ein- bis eineinhalb Millionen Katzen in Haushalten gibt, und man rechnet, dass es ungefähr die gleiche Anzahl an Streunerkatzen gibt. Wirft jedes Muttertier, sagen wir, vier Junge zweimal im Jahr, so sind das, wenn zwei davon überleben, vier Stück; so kommt man dann natürlich auf mindestens eine Million Streunerkatzen. Mit diesem Gesetz hat man der Entwicklung Vorschub geleistet, dass in Wirklichkeit das Katzenelend verlängert wird, und das ist für viele Katzenschützer – ungefähr 20 000 Katzen werden pro Jahr von ehrenamtlichen Mitarbeitern kastriert – natürlich etwas Furchtbares. – Das sind schon einmal wesentliche Punkte dazu.

 


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