Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll173. Sitzung / Seite 105

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Dietmar Keck und vielen, vielen Menschen, die sich sehr für dieses Gesetz eingesetzt haben, Danke sagen. Es ist gelungen, in gemeinsamen Verhandlungen noch viele kritische Punkte zu entschärfen.

Ich darf auch den Antrag der Kollegin Weigerstorfer erwähnen, die sich mit der artgerechten Haltung von Wachteln beschäftigt hat. Wir werden dem selbstverständlich zustimmen.

Eine Klarstellung vielleicht noch zum Antrag von Frau Kollegin Brunner: Wir haben selbstverständlich nie in Abrede gestellt, dass es auch in Zukunft eine Kastrations­pflicht für Katzen geben wird, wir haben nur den Begriff der Zucht näher definiert. Bereits seit April letzten Jahres gilt, dass Katzen, die regelmäßigen Zugang ins Freie haben, kastriert werden müssen, wenn sie nicht zur Zucht verwendet werden. – Das nur zu diesem Punkt.

Es sind viele, viele wichtige Schritte, die wir heute gemeinsam gehen. Ich darf Sie alle dazu einladen, im Sinne des Tierschutzes in Österreich diesen Weg mitzugehen. Viele weitere Schritte werden natürlich in Zukunft noch folgen müssen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

14.08


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag. Brunner. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


14.08.14

Abgeordnete Mag. Christiane Brunner (Grüne): Herr Präsident! Frau Ministerin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Ich möchte be­tonen, dass dieses Gesetz sehr viel Beteiligung, sehr viel Engagement ausgelöst hat. Es gab in der Begutachtung 642 Stellungnahmen, und das zeigt, finde ich, schon, wie groß das Interesse in der Bevölkerung – von NGOs und auch von Einzelpersonen – am Tierschutz und am Tierwohl ist. Ich möchte mich bei allen, die da involviert waren, bedanken.

Ich möchte auch nicht unerwähnt lassen, dass ich auch die positiven Dinge in diesem Gesetz sehe; mein Vorredner hat sie bereits angesprochen. Ich sehe vor allem das Verbot des Auswilderns von nicht lebensfähigen Tieren für die Jagd als positiv; das geht auf die Begutachtung zurück. Da sieht man, dass eine Begutachtung, wenn man sich einbringt, doch einen Sinn haben kann und dass sich Engagement auszahlt.

Das Verbot von Zughalsbändern bei Hunden wurde schon angesprochen, das sehen wir auch positiv, genauso wie die Einschränkungen beim Verkauf von Tieren sowie das Verbot des Tätowierens von Tieren aus ästhetischen Gründen.

Trotzdem hat dieses Gesetz noch Schwachstellen, und deswegen haben wir Grünen einen Abänderungsantrag der Abgeordneten Christiane Brunner und weiterer Abge­ord­neter zum Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage: Bun­desgesetz, mit dem das Tierschutzgesetz geändert wird, eingebracht. Dieser Abände­rungsantrag liegt Ihnen vor. Ich werde ihn jetzt insoweit erläutern, als ich die Punkte anspreche, bei denen es uns noch nicht weit genug geht, weil das ja auch die Gründe sind, weswegen wir heute nicht zustimmen werden.

Zum einen geht es darum, dass Hunde und Katzen immer noch im Zoofachhandel verkauft werden können. Es ist einfach so, dass diese dort nicht artgerecht gehalten werden und dass das auch zu Impulskäufen führt. Da gab es schon einmal bessere Regelungen, und da geht uns dieses Gesetz noch nicht weit genug.

Genauso gibt es Ausnahmemöglichkeiten für Tierquälerei bei Diensthunden. Das sehen wir auch kritisch. Da sollte es, finde ich, keinen Freibrief geben.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite