Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll173. Sitzung / Seite 108

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

6. Ziffer 29 entfällt.

7. Ziffer 37 entfällt.

Begründung

Aus Tierschutzsicht sind in der vorgeschlagenen Novellierung durchaus positive Ent­wicklungen zu bemerken. Allerdings bleiben diese Entwicklungen hinter den Erwar­tungen zurück.

Beispielsweise ist unerlässlich, dass die Anpaarung GEZIELT bleibt und der beste­hende Gesetzeswortlaut beibehalten wird.

Die Ausbildung und der Einsatz von Diensthunden haben nach dem anerkannten Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse und damit tierschutzkonform zu erfolgen.

Auch bei Eingriffen im Nutztierbereich soll nicht vom grundsätzlichen Gebot der wirk­samen Betäubung und postoperativen Schmerzausschaltung abgegangen werden.

Mit der Novelle des Tierschutzgesetzes im Jahr 2008 wurde der zuvor verbotene Verkauf von Hunden und Katzen in Zoofachhandlungen wieder eingeführt. Begründet wurde dies damit, den Handel mit Welpen in kontrollierbare Bahnen bringen zu wollen. Die Entwicklung seit 2009 zeigt aber deutlich, dass dies nicht gelungen ist. Unabhängig von dem Verfehlen der Zielsetzung, gibt es zahlreiche weitere Gründe, die aus Tierschutzsicht gegen den Verkauf in Zoofachhandlungen sprechen. Tiere sind keine Ware. Die Anschaffung eines Hundes, dessen Lebensdauer im Schnitt 10 Jahre und länger dauert, sollte niemals im Rahmen eines Einkaufstages erfolgen.

Bis dato hat § 44 Abs. 17 eine Übergangsfrist für das durch die TSchG-Nov BGBl I 2008/35 gefasste Verbot von Qualzüchtungen (§ 5 Abs 2 Z 1) normiert. Die neue Fassung des Abs 17 würde diese Übergangsfrist außer Kraft setzen und das Qual­zuchtverbot einer dauerhaften Relativierung unterziehen.

*****

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Frau Abgeordnete Diesner-Wais. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


14.13.43

Abgeordnete Martina Diesner-Wais (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesminister! Meine Damen und Herren! Wir haben schon gehört, mit der vorlie­genden Gesetzesnovelle gehen langjährige Verhandlungen zu Ende. Es sind viele Organisationen und Experten einbezogen worden, was sehr wichtig ist, da es unter­schiedliche Meinungen gibt. Ich denke, es ist dabei eine gewissenhafte und praxis­orien­tierte Lösung herausgekommen.

Ich als Bäuerin weiß sehr wohl, dass wir eine sehr hohe Verantwortung gegenüber den Tieren haben. Tierwohl ist uns ganz besonders wichtig. Daher ist es auch wichtig, dass die Erfahrungen der Tierhalter in dieses Gesetz eingeflossen sind.

Wir haben auch schon gehört, dieses Gesetz ist eine Weiterentwicklung und eine positive Neuregelung von gewissen Punkten. So wurden Standards beim Handel von Tieren im Internet, die Enthornung, die Dressur von Hunden oder die Auswilderung von gezüchteten Wildtieren geregelt, um nur einige zu nennen.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite