Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll173. Sitzung / Seite 114

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die Bedingungen in der Nutztierhaltung und in der Landwirtschaft haben sich geändert, daher war es nach acht Jahren wirklich nötig und fällig, eine Novelle des Tierschutz­gesetzes umzusetzen. Genau darüber diskutieren wir, und ich freue mich auch des­wegen sehr, weil diese vorliegende Novelle noch über weite Strecken mit meiner Vorgängerin Sabine Oberhauser sehr eng abgestimmt wurde und sie immer hinter den Punkten gestanden ist.

Warum ist diese Novellierung notwendig? – Sie ist deswegen notwendig, weil es viele Veränderungen gegeben hat, und klar ist – das ist in den bisherigen Beiträgen ja zum Ausdruck gekommen –, dass das ein hochemotionales Thema ist. Tierschutz lässt niemanden – oder zumindest die wenigsten – kalt, von daher kann Tierschutz nie weit genug gehen.

Das heißt, auch die vorliegende Novelle wird immer wieder auch Kritiker auf den Plan rufen, wenngleich der Vorschlag, den wir hier heute diskutieren, ein Vorschlag ist, der so intensiv, gut und konstruktiv mit allen Interessenvertretern, die es in diesem Feld gibt, abgestimmt wurde – und das zwei Jahre lang – wie kaum ein anderer zuvor. Es waren sehr konstruktive Gespräche, und aus meiner Sicht ist das Ergebnis daraus ein gutes Produkt und ein guter Kompromiss, der im Sinne eines Interessenausgleiches gefunden wurde, weil klar ist, dass es da natürlich verschiedene Interessenlagen gibt, die es zu berücksichtigen gilt. Das steht außer Zweifel.

Auch im Rahmen der Begutachtung des Entwurfs – auch das wurde schon erwähnt – ist es zu vielen Stellungnahmen gekommen, was einmal mehr die hohe gesell­schaftliche Bedeutung dieses Themas unterstreicht, und ich kann wirklich mit Stolz sagen, dass eine Großzahl dieser Meldungen und Vorschläge, die im Rahmen der Begutachtung eingegangen sind, von uns noch in diese Novelle übernommen wurden.

Was mich darüber hinaus freut, ist, dass zum einen in Form von vor kurzer Zeit eingegangenen Abänderungsanträgen zu dem schon erwähnten Verbot des Auswil­derns von Wildtieren, die nicht überlebensfähig sind, aber zum anderen auch im Bereich des Rinderanbindeverbots bei den Verhandlungen, die bis gestern bezie­hungs­weise bis vor wenigen Tagen intensiv geführt wurden, eine Einigung gefunden wurde, die hier gleichfalls noch Eingang gefunden hat. Ich finde, auch das ist ein wirklicher Erfolg der vorliegenden Novelle. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Ich möchte jetzt auf die Details der Novelle nicht zu genau eingehen. Vieles wurde schon erwähnt, und es freut mich, dass das hier auch so intensiv diskutiert wurde. Abschließend kann ich sagen, dass ich denke, dass mit dieser Novelle des öster­reichischen Tierschutzgesetzes ein wirklich guter und vor allem fortschrittlicher Kom­promiss zwischen dem Erwarteten und dem Machbaren getroffen wurde, und genau darauf kommt es an – im Sinne der Tiere und im Sinne des Tierschutzes in Österreich! Ich freue mich über Ihre Zustimmung. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

14.30


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Pirklhuber. – Bitte, Herr Abgeordneter. (Abg. Steinbichler: Wolfgang, lass die Sau raus! ... Freilandhaltung!)

 


14.31.04

Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber (Grüne): Danke, Frau Bundes­minis­terin, dass Sie kurz Stellung genommen haben. Wenn ich mich an die Diskus­sionen erinnere, die wir 1999 geführt haben – meine erste Rede in diesem Haus war zu einem bundeseinheitlichen Tierschutzgesetz , sehe ich daran, dass die Mühlen tatsächlich langsam mahlen, aber es gibt da auch eine gewisse Bewegung. Das ist einer intensiven Debatte zu danken, die von allen möglichen Kreisen befeuert wird: von


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