Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll173. Sitzung / Seite 180

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Wir gelangen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten DDr. Fuchs, Kolleginnen und Kollegen betreffend Abschaffung der kalten Progression.

Wer stimmt diesem Antrag zu? – Das ist die Minderheit. Dieser Antrag ist abgelehnt.

18.02.24Fortsetzung der Tagesordnung

 


Präsident Karlheinz Kopf: Ich nehme die Verhandlungen über die Punkte 12 bis 14 der Tagesordnung wieder auf, mache gleich darauf aufmerksam, dass nur noch zwei Redner in dieser Debatte zu Wort gemeldet sind und dann wieder eine Abstimmung ansteht.

Erster dieser beiden Redner ist Herr Abgeordneter Doppler. – Bitte.

 


18.02.55

Abgeordneter Rupert Doppler (ohne Klubzugehörigkeit): Herr Präsident! Frau Minister! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Es geht jetzt wieder um die Änderung des Tierschutzgesetzes. Diese Novelle bringt eine Kennzeichnung von Zucht­katzen und ein Verbot von privaten Tierinseraten im Internet. Dazu sind im Vor­feld über 660 Stellungnahmen abgegeben worden.

Die wichtigsten Eckpunkte dieser Novelle sind die verpflichtende Kennzeichnung von Zuchtkatzen mit Mikrochips, die Beschränkung von privaten Tierinseraten im Internet und die verbesserte Rechtsstellung von Tierschutzombudspersonen. Privatpersonen dürfen in Zukunft keine Tiere mehr auf einer Internetplattform anbieten.

Ausnahmen gelten für die Landwirtschaft – das ist in jeder Hinsicht ein vollkommen richtiger Ansatz. Rindern soll zumindest 90 Tage ein Auslauf gewährt werden, wenn nicht zwingende Gründe, zum Beispiel Sicherheitsaspekte oder Nichtvorhandensein von Weideflächen, dagegenstehen.

Zur Anbindehaltung von Rindern, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist zu sagen, man kann den Bauern nicht von heute auf morgen vorschreiben, sie sollen alle ihre Ställe umbauen. Wer soll das bezahlen? – Wir haben heute aus dem letzten Grünen Bericht gehört, dass die Einkommen der Bäuerinnen und Bauern in den vergangenen Jahren massiv zurückgegangen sind. Das Bauernsterben würde dadurch noch beschleunigt, vor allem, was die kleinen Betriebe und die Bergbauern betrifft. Viele Bauern haben ihre Rinder im Sommer sowieso auf der Weide oder auf der Alm, und vergleicht man die Anbindehaltung mit einem Laufstall, meine sehr geehrten Damen und Herren, so ist zu sagen, es liegen meist Welten dazwischen. Bei der Anbindehaltung hat der Bauer/die Bäuerin einen Bezug zum Rind, zur Kuh, zum Kalb, bei einem Laufstall ist dieser Bezug in dieser Form oft nicht mehr so gewährleistet.

Man sollte auch die Gefahr bei der Tierhaltung nicht außer Acht lassen. Es sind schon des Öfteren schwere Unfälle passiert, sogar Unfälle mit tödlichem Ausgang, wie Kollege Auer aufgezeigt hat. Und das wollen wir alle nicht. Es sollte schon den Bäuerinnen und Bauern überlassen werden, ob sie ihre Rinder im Laufstall oder in einer Anbindehaltung halten, denn der Bauer/die Bäuerin ist die beste Tierschützer/in. Dass das stimmt, meine sehr geehrten Damen und Herren, steht außer Frage. Wenn ein Bauer/eine Bäuerin eine Kuh, ein Kalb verkauft, gibt es oft große Tränen bei den Kindern, wird die beste Kuh, die Glockkuh verkauft, dann gibt es oft nicht nur Tränen bei den Kindern, sondern sogar beim Bauern und bei der Bäuerin, so sehr sind sie mit ihren Tieren verbunden, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube, das kann man in keinster Weise in Abrede stellen.

Ich möchte aber eines noch betonen: Wenn wir uns heute schon für den Tierschutz aussprechen, meine sehr geehrten Damen und Herren, dann schaffen wir doch endlich


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