Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll173. Sitzung / Seite 181

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auch das Schächten ab, denn das Schächten ist Tierleid pur, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall des Abg. Neubauer.) Wenn Sie für den Tierschutz etwas übrig haben, Frau Kollegin Brunner, dann helfen Sie mit, endlich auch das Schächten abzuschaffen! Ich bitte Sie darum. – Danke schön.

18.06


Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Eßl. – Bitte.

 


18.06.19

Abgeordneter Franz Leonhard Eßl (ÖVP): Herr Präsident! Meine geschätzten Damen und Herren! Die Novelle zu diesem Gesetz ist das Ergebnis von monate-, ja jahrelangen Verhandlungen, in die die Wissenschaft miteingebunden worden ist, in die die Tierschutzorganisationen miteingebunden worden sind, bei denen Tierärzte und natürlich auch die Tierhalter dabei waren, und ich glaube, das ist ein gutes Ergebnis, das wir heute hier präsentieren können. In der öffentlichen Diskussion ist es großteils um Themenbereiche wie die Katzenkastration gegangen. Ich glaube, dass wir da mit der Kennzeichnung und mit der Meldepflicht für Zuchtkatzen eine praxisgerechte Lösung gefunden haben.

Es hat aber auch eine breite öffentliche Diskussion zum Thema Anbindehaltung gegeben. Es gibt da und dort Bestrebungen, diese Anbindehaltung generell zu ver­bieten. Als mir die Redakteurin einer Zeitung mit einer großen Auflage wörtlich gesagt hat, fortschrittliche Bauern, die 20 Kühe und mehr im Stall haben, hätten ohnehin alle einen Laufstall, lautete meine Antwort: Mehrheitlich handelt es sich aber um kleine Betriebe in Österreich. Dann sagte die Redakteurin: Sie werden mir recht darin geben, dass diese ohnehin nicht davon leben können, die machen das als Hobby. Sie sollen halt aufhören, wenn sie sich das Umstellen nicht leisten können. – So kann man die Sache natürlich nicht sehen. Man kann über Pro und Kontra diskutieren, über den Laufstall, in dem mehr Bewegungsfreiheit gegeben ist, und auf der anderen Seite über die Anbindehaltung, bei der der Bezug zum Tier vonseiten der Tierhalter, der Bäue­rinnen und der Bauern, noch wesentlich besser gegeben ist. Es gibt da und dort Vorteile wie Nachteile.

Jedenfalls steht für mich fest: Die Bauern können nicht alle zehn, zwanzig Jahre einen neuen Stall bauen. Ich will, dass es den Tieren und den Tierhaltern gut geht, und deshalb brauchen wir auch diese Ausnahmebestimmungen vom Verbot der dauernden Anbindehaltung. Wenn sich ein Betrieb zum Beispiel mitten im Ortsgebiet befindet, eine Straße vor und eine Straße hinter dem Hof, wenn die Weidemöglichkeit unter Umständen doch in weiterer Entfernung liegt und die Bäuerin unter Umständen allein zu Hause ist, dann ist das nicht zumutbar. Die familiäre Situation und auch die Sicherheit für die Bäuerin/für den Bauern sind in diese Überlegungen miteinzu­bezie­hen.

Und eines müssen wir auch noch sagen, weil dann oft so flapsig vom Zusperren die Rede ist: Hinter jedem bäuerlichen Betrieb steht ein menschliches, ein persönliches Schicksal. Da geht es um die Existenzgrundlage von bäuerlichen Familien. Das sollten wir uns vor Augen führen! (Beifall bei der ÖVP.)

Ich habe es schon erwähnt, ich will, die ÖVP will, dass es den Tieren und den Tier­haltern gut geht. Tierhaltekompetenz und auch Tierschutzkompetenz erwirbt man nicht hinter einem Schreibtisch, sondern im täglichen Umgang mit den Tieren, und die Bäuerinnen und Bauern machen das 365 Tage im Jahr. Deshalb brauchen wir dieses praxistaugliche Gesetz, das wir heute beschließen. Stimmen Sie zu! (Beifall bei der ÖVP.)

18.09

 


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