Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Gesetzentwurf auch in dritter Lesung zustimmen, um ein Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Somit ist der Gesetzentwurf auch in dritter Lesung angenommen.
Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 13: Antrag des Gesundheitsausschusses, seinen Bericht 1545 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Wer stimmt diesem zu? – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 14: Antrag des Gesundheitsausschusses, seinen Bericht 1546 der Beilagen hinsichtlich des Entschließungsantrages 2002/A(E) zur Kenntnis zu nehmen.
Wer stimmt dem zu? – Das ist die Mehrheit und somit angenommen.
Weiters kommen wir zur Abstimmung über die dem Ausschussbericht 1546 der Beilagen angeschlossene Entschließung betreffend „Aufnahme der Wachtelhaltung in die 1. Tierhaltungsverordnung“. – Das ist eine einstimmige Annahme. (E 196.)
Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (1520 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz geändert wird (1547 d.B.)
Präsident Karlheinz Kopf: Somit kommen wir zum 15. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Ing. Vogl. – Bitte, Herr Abgeordneter.
18.13
Abgeordneter Ing. Markus Vogl (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Hohes Haus! Es geht jetzt um die Umsetzung einer EU-Richtlinie, aber bevor ich darauf eingehe, lassen Sie mich noch ein Wort zur vorherigen Debatte sagen. Es wurde behauptet, dass der Vergleich der Bank Austria dazu geführt hat, dass den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern in unserem Land ein Nachteil entstanden ist, dass die Kreditanstalt in Italien das Geld bekommen hat. Ich darf dazu richtigstellen: Das Geld ist nicht nach Italien geflossen, das Geld liegt im Sozialministerium, denn wir sind verantwortungsvoll, wenn es um das Geld des Steuerzahlers geht. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Ich glaube, Sie kennen sich nicht aus, Herr Kollege!) Das heißt, dieser Vergleich wurde bereits geschlossen.
Worum geht es bei diesem Konzept für diätetische Lebensmittel? – Bisherige Regelungen wurden aufgegeben, es gibt aber Nachfolgeregelungen, in denen weiterhin Säuglingsanfangsnahrung und Folgenahrung, Getreidebeikost und andere Beikost, Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke und Tagesrationen für eine gewichtskontrollierende Ernährung geregelt bleiben. Wichtig ist, glaube ich, und das steht auch so in diesem Gesetz, dass Lebensmitteln keine Wirkungen oder Eigenschaften zugeschrieben werden dürfen, die sie nicht haben. Das ist für uns Konsumentinnen und Konsumenten ganz wichtig.
Wir haben sowohl heute als auch gestern bereits Diskussionen gehabt, bei denen es um die Kennzeichnung von Lebensmitteln ging. Auch wir hier im Hohen Haus versuchen ja, eine Bewusstseinsbildung dafür herbeizuführen. Hier im Haus war heute den ganzen Tag lang eine Ausstellung mit Fairtrade-Produkten, die sehr gut besucht war. Man konnte sehr gut nachvollziehen, welche Erfolge in diesem Bereich bereits erzielt wurden. Ich darf nur sagen: 100 Prozent der Bananen, die ein Fairtrade-Güte-
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