Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll173. Sitzung / Seite 188

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Herr Präsident! Frau Minister! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Es geht um eine Regierungsvorlage zu einem Gesetz, mit dem das Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz geändert wird. Es handelt sich um eine sogenannte EU-Anpassung, das haben wir schon gehört. Die Sicherheit und die Kennzeichnung unserer Lebensmittel stehen regelmäßig im Fokus der Öffentlichkeit. Kontrollen und Transparenz sind wichtig für die Sicherheit unserer Lebensmittel. Sehr wichtig ist auch eine korrekte Kennzeichnung, Herr Kollege Pirklhuber, da bin ich ganz bei dir! Das ist ein maßgeblicher, wichtiger Faktor.

Einen wichtigen Beitrag dazu leistet der jährlich erscheinende Lebensmittelsicher­heitsbericht. Sein Erscheinen ist im Lebensmittelsicherheits- und Verbraucher­schutz­gesetz festgeschrieben. Inhaltliche Schwerpunkte sind die Ergebnisse des Nationalen Kontrollplans, also von Betriebskontrollen und Probenziehungen. Kontrolliert werden und wurden alle Betriebe entlang der Lebensmittelerzeugung. Das, Herr Kollege, hast du, glaube ich, gemeint, das ist ein ganz wichtiger Faktor. Die häufigsten Bean­standungen waren Kennzeichnungsmängel und irreführende Angaben, die, wie ich glaube, auch Kollege Pirklhuber angesprochen hat.

Darauf muss man auch in Zukunft schauen, denn die Sicherheit der Lebensmittel ist ein wichtiger Faktor. Mit der Sicherheit der Lebensmittel darf man auch nicht spaßen, auf die Sicherheit und vor allem auf die Kennzeichnung muss auch in Zukunft sehr genau geachtet werden. – Danke schön. (Beifall des Abg. Pirklhuber und bei Abge­ord­neten des Teams Stronach.)

18.31


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Fichtinger. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


18.31.38

Abgeordnete Angela Fichtinger (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundes­ministerin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Doppler hat eigentlich schon erklärt, worauf diese Novelle abzielt. Konkret wird das Konzept der diätetischen Lebensmittel gestrichen, geregelt bleiben hingegen jene unter dem Sammelbegriff „Lebensmittel für spezielle Gruppen“, wie Säuglingsanfangs- und Folgenahrung, Getreidebeikost, Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke und Tagesrationen für eine gewichtskontrollierende Ernährung. Das ist natürlich wichtig, dass das geregelt ist, damit das, was auf den Markt kommt, auch wirklich so ist, wie es verkauft wird und auch sein soll.

Vielleicht noch einmal ganz kurz auf den Beitrag des Kollegen Wurm zurückkommend: Wir sprechen jetzt schon sehr, sehr lange darüber. (Abg. Peter Wurm: Sechs Jahre, Frau Kollegin, sechs Jahre!) – Gut, so lange bin ich noch nicht im Parlament, trotzdem kann ich sagen: Es stimmt, die Verschwendung ist ein großes Problem. Man kann daher nicht einfach auf die SOMA-Märkte und auch diese Team-Österreich-Tafel-Projekte verweisen, obwohl es gute Projekte sind, die inzwischen ein großes Netz auch über Österreich gespannt haben. Das ist sicherlich nicht die endgültige Lösung, aber ich muss sagen, eine Lösung, wie es tatsächlich geregelt werden könnte, hat der Kollege Wurm bis jetzt auch nicht vorgeschlagen. (Abg. Peter Wurm – der Rednerin ein Schriftstück überreichend –: ... da drinnen! Ich geb’s Ihnen zum Nachlesen!) – Okay. Es ist auf jeden Fall sehr wichtig, dass es eine Lösung gibt und dass immer wieder daran gearbeitet wird.

Zu Kollegen Pirklhuber kann ich nur sagen: Vollkommen richtig, wir sind alle aufge­fordert – wir hier herinnen und auch die Zuseher vor den Fernsehgeräten –, regional einzukaufen. Das würde schon sehr viel lösen, denn dann kauft man nicht so viel ein. Das ist nämlich leider das Problem.

 


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