Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll173. Sitzung / Seite 196

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elektronische Abwicklung ihrer Anliegen mit den Ämtern haben. Das ist eine sehr sinnvolle Maßnahme, die quasi die Realität abbildet. Es können zum Teil heikle Materien, wie beispielsweise Finanzdaten, schon über FinanzOnline abgewickelt wer­den. Da erscheint es einem ziemlich selbstverständlich, dass bei einer Maßnahme wie bei der Registrierung der Gesundheitsberufe – und da geht es um wesentlich weniger heikle Daten, wo niemand auf die Idee kommt, dass man dazu persönlich erscheinen muss; das wurde in den Verhandlungen nicht immer so gesehen, ich bin daher sehr froh, dass das schlussendlich klargestellt werden konnte – die Onlineregistrierung der Regelfall sein soll, womit wir, wie bei anderen Bereichen, auch mit diesem Gesetz im 21. Jahrhundert angekommen sind.

Der zweite Punkt betrifft den Vorgang der Bestandsregistrierung selbst, also die Erfas­sung aller jetzt tätigen Berufsangehörigen, und da sprechen wir von einer Gruppe von mehr als 100 000 Personen. Die Registrierung wird, wie schon erwähnt worden ist, für alle kostenfrei erfolgen. Sie sollte aber natürlich so einfach wie möglich gehandhabt werden. Die Möglichkeit des Überspielens von bereits vorhandenen Datensätzen durch die Berufsverbände würde so eine einfache Handhabung und Erleichterung darstellen, und zwar für die Berufsangehörigen auf der einen Seite, aber auch für die Regis­trierungsbehörden auf der anderen Seite.

MTD Austria, der Dachverband der gehobenen medizinisch-technischen Dienste Öster­reichs – er ist schon erwähnt worden –, hat bereits vor mehreren Jahren zum Zwecke der Registrierung die MTD-Register GmbH gegründet. Diese Daten­über­mittlung könnte die Arbeit der Behörden wesentlich erleichtern, insbesondere im Bereich der freiberuflichen Therapeutinnen und Therapeuten.

Ich möchte dazu Folgendes erklären: MTD ist ein freiwilliger Berufsverband, er wird nicht aus Steuergeld gefördert, die Einrichtung der elektronischen Voraussetzung für diese Onlineregistrierung ist also ausschließlich auf Kosten der Berufsangehörigen gegangen. Ich plädiere sehr dafür, diesen Weg der Datenübermittlung zu gehen, weil das wirklich eine Vereinfachung darstellen würde. Über einen Kostenersatz, der auch im Gesetz vorgesehen werden kann, sollte man fairerweise mit den Berufsverbänden verhandeln. Das würde ich noch sehr gerne anregen.

Alles in allem halte ich diese Änderung für eine weitere Verbesserung des Gesetzes. Das sehen im Übrigen auch sehr viele der Berufsangehörigen, mit denen ich in regem Austausch stehe, so.

Wir von der ÖVP werden dieser Gesetzesänderung gerne unsere Zustimmung geben. (Beifall bei der ÖVP.)

18.55

Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Doppler. – Bitte.

 


18.55.36

Abgeordneter Rupert Doppler (ohne Klubzugehörigkeit): Herr Präsident! Frau Minister! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Zur Debatte steht jetzt hier das Gesundheitsberuferegister-Gesetz. Der Start dieses Gesetzes wird um ein halbes Jahr verschoben.

Im vergangenen Jahr wurde hier im Parlament die Errichtung eines Berufsregisters für Gesundheit und Krankenpflege sowie für den gehobenen medizinisch-technischen Dienst beschlossen, und, Frau Minister, ich bekomme von den betroffenen Fachkräften immer wieder die gleichen Anfragen, warum da schon wieder zwei verschiedene Stel­len zuständig sind: für unselbständig Beschäftigte die Arbeiterkammer, für Selb­ständige die Gesundheit Österreich GmbH. Über diese Entwicklung sind viele Betroffene nicht erfreut beziehungsweise nicht glücklich. Man spricht immer wieder von


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