Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll173. Sitzung / Seite 198

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

heitsberufe selbst haben mit der Registrierung bei der Arbeiterkammer überhaupt keine Freude, weil sie zu Recht einwenden und fragen: Welche Gesundheitskompetenz gibt es bei der Arbeiterkammer? Diese kann ja die Gesundheitsberufe gar nicht beurteilen.

Wir haben gestern im Zuge des Deregulierungspakets auch beschlossen, dass Unter­nehmen online angemeldet werden können – in diesem Gesetz steht jetzt jedoch, dass die Anmeldung eigenhändig unterschrieben, „persönlich oder im Rahmen eines Online­verfahrens mittels elektronischer Signatur“ erfolgen kann. (Präsident Hofer übernimmt den Vorsitz.)

Da haben die Vertreter der Gesundheitsberufe – einige von Ihnen werden das Schrei­ben auch bekommen haben – eingewendet, sie fürchten, dass sie von der Arbeiter­kammer bürokratisiert werden und dann doch persönlich antanzen müssen, obwohl die Alternative des Onlineverfahrens vorgesehen ist. Wir werden da ein gestrenges Auge darauf haben, ob die unterbeschäftigten Mitarbeiter in der überbesetzten Arbeiter­kammer ihre großzügig bemessene Arbeitszeit dazu nützen, die Angehörigen der Gesundheitsberufe zu schikanieren. (Zwischenrufe des Abg. Schopf.)

Wir hätten jedenfalls einen größeren Schwerpunkt auf die elektronische Übermittlung gelegt und hoffen, dass sich diese Teilung in Selbständige und Unselbständige noch aufheben lässt. – Danke schön. (Beifall bei den NEOS.)

19.01


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Königsberger-Ludwig. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


19.01.35

Abgeordnete Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ): Herr Präsident! Geschätzte Frau Ministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich denke, beim Gesundheits­berufe­register-Gesetz geht es in erster Linie darum, die Qualitätssicherung umzusetzen – die Qualitätssicherung nämlich für die betroffenen Berufe, für die Menschen, die in diesen Berufsgruppen arbeiten. Ich bin davon überzeugt, die Registrierung bedeutet auch eine Aufwertung des Berufes, weil man ja die entsprechenden Qualifikationen nachweisen muss. Daher wird ganz sicher der Berufsstand aufgewertet. Alle, die registriert sind, erhalten dann einen Berufsausweis für fünf Jahre; das wird ganz sicher zur Qualitäts­sicherung beitragen.

Zum anderen – das wurde auch schon angesprochen – soll das Gesetz auch dazu beitragen, dass die Patienten die Sicherheit haben, dass sie auch nur von wirklich gut ausgebildeten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Gesundheitsberufen versorgt werden. Ich glaube, das ist ein ganz wichtiger Teil dieses Gesundheitsberuferegister-Gesetzes.

Die Registrierung bei der Arbeiterkammer oder bei der GÖG finde ich persönlich nicht so abwegig wie Herr Kollege Loacker, weil ich schon denke, das ist eine Trennung zwischen Selbständigen und unselbständigen DienstnehmerInnen, und da ist auch eine unterschiedliche Registrierung durchaus legitim, wenn ich das so sagen darf.

Betreffend Onlineregistrierung gibt es Bedenken, dass man speziell auch in diesem Bereich Dokumentensicherheit braucht und dass ein unterschriebenes Dokument oder eine Onlinesignatur dafür garantieren, dass Dokumentensicherheit gegeben ist. Ge­rade im Hinblick auf die Qualitätssicherung und auf die Patientensicherheit ist das aus unserer Sicht schon ein ganz wichtiger Bestandteil.

Im Grunde genommen ist dies ein Gesetz, das vor allem die Sicherheit für PatientInnen und die in Gesundheitsberufen Tätigen im Blickfeld hat. Das wird mit diesem Gesetz


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite