Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll173. Sitzung / Seite 218

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Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Dr. Andreas Karlsböck und weiterer Abgeordneter

betreffend Computertomografie (CT) oder Magnetresonanztomografie (MRT)-Unter­suchungen für Sozialversicherte

eingebracht in der 173. Sitzung des Nationalrats am 30.03. 2017 im Zuge der Debatte über den Tagesordnungspunkt 18: Bericht des Gesundheitsausschusses über den An­trag 2033/A der Abgeordneten Erwin Spindelberger, Dr. Erwin Rasinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversiche­rungsgesetz geändert wird (1550 d.B.)

Seit Jahren nehmen die Probleme bei der Versorgung der Sozialversicherten betref­fend bildgebende Untersuchungen, d.h. Computertomographie(CT) oder Magnetre­sonanz­tomografie (MRT) zu. Bereits im vergangenen Sommer kündigte die damalige Gesundheitsministerin Dr. Sabine Oberhauser an, dass auf der Grundlage der gel­tenden Regelungen des ASVG und unter Einbindung des Hauptverbandes der Sozial­versicherungen, der Wirtschaftskammer und der Ärztekammer entsprechende organi­sato­rische, finanzielle aber auch weitere legistische Maßnahmen gesetzt werden sollen.

Auch die neue Gesundheitsministerin möchte hier entsprechende Reformen angehen, wie den Medien zu entnehmen ist:

Wien (APA) - Die neue Gesundheitsministerin Pamela Rendi-Wagner (SPÖ) erneuert ihre Kritik an zu langen Patientenwartezeiten bei Magnetresonanz- und Computer­tomografieuntersuchungen. In der Ö1-Reihe „Im Journal zu Gast“ forderte Rendi-Wagner eine „signifikante Verkürzung“ der Wartezeit auf maximal vier Wochen.

Für akute Fälle brauche es sogar noch schnellere Untersuchungstermine, so Rendi-Wagner. Entscheidend müsse die medizinische Notwendigkeit und nicht die Geldbörse sein. Mit den Krankenkassen werde derzeit über entsprechende Schritte verhandelt, erklärte die Ministerin, die sich auch für mehr Transparenz bei der Terminfindung aus­sprach. So sei etwa vorstellbar, dass MRT- und CT-Institute ihre Wartelisten im Internet veröffentlichen. (Tiroler Tageszeitung, Sa, 25.03.2017)

Vor diesem Hintergrund ist es notwendig, dass entsprechende aufsichtsrechtliche und weitere legistische Maßnahmen im Zusammenhang mit dem ASVG eingeleitet werden, um dafür Sorge zu tragen, dass die österreichischen Sozialversicherungsträger gemeinsam mit dem Fachausschuss Bildgebende Diagnostik der Wirtschaftskammer und der Ärztekammer eine umgehende Sanierung der Missstände bei der Versorgung betreffend bildgebende Untersuchungen, d.h. Computertomographie(CT) oder Magnet­resonanztomografie (MRT), vornehmen.

Durch die jetzt erzielte Einigung zwischen den Sozialpartnern und dem Hauptverband soll erst ab Jänner 2018 jeder Patientin und jedem Patienten einen MR-Unter­suchungstermin innerhalb von 20 Arbeitstagen und einen CT-Termin innerhalb von 10 Arbeitstagen angeboten bekommen. Die bestehende Obergrenze der Ausgaben für CT- und MR- Untersuchungen soll aufgehoben werden, ohne dafür eine ent­sprechende bindende Finanzierungszusage durch den Hauptverband abzugeben. Gleichzeitig vertröstet man die Patienten und Radiologen mit dem Abschluss eines neuen Gesamtvertrags ab 2019, sodass bis dorthin totale Rechtsunsicherheit in die­sem Bereich herrscht.

 


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