Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll173. Sitzung / Seite 219

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Somit besteht in diesem sensiblen Bereich weiterhin ein Provisorium. Die Versor­gungslücke für das Jahr 2017 bleibt ohne tatsächliche Gegensteuerung bestehen. Ein neuer Gesamtvertrag zwischen Wirtschaftskammer, Ärztekammer und Hauptverband, der insgesamt und ab sofort die Abgeltung der MRT- und CT-Leistungen auf den Bedarf abgestimmt geregelt hätte, wurde auf die lange Bank geschoben.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen wird aufgefordert, entsprechende aufsichtsrechtliche, finanzielle und weitere legistische Maßnahmen im Zusammenhang mit dem ASVG einzuleiten, um ab dem 1. Juli 2017 dafür Sorge zu tragen, dass die österreichischen Sozialversicherungsträger gemeinsam mit dem Fachausschuss Bildgebende Diagnostik der Wirtschaftskammer und der Ärztekammer eine umge­hende Sanierung der Missstände bei der Versorgung betreffend bildgebende Unter­suchungen, d.h. Computertomographie(CT) oder Magnetresonanztomografie (MRT), vornehmen. Auf dieser Grundlage soll dann ab dem 1. Juli 2017 umgesetzt werden, dass jede Patientin und jeder Patient einen MR-Untersuchungstermin innerhalb von 20 Arbeitstagen und einen CT-Termin innerhalb von 10 Arbeitstagen angeboten bekommt. Akutfälle sollen darüber hinaus unmittelbar, d.h. unter Verkürzung dieser Zeitspannen jederzeit vorgereiht und damit befundet werden können.„

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Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Frau Abgeordnete Mag. Becher. – Bitte.

 


19.51.33

Abgeordnete Mag. Ruth Becher (SPÖ): Herr Präsident! Frau Ministerin! Herr Minis­ter! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Da mehrere Tagesordnungspunkte gemeinsam verhandelt werden, möchte ich ein paar Worte zum Apothekerkam­mer­gesetz sagen, denn Paracelsus sagte schon, nur die Dosis macht das Gift. Die Apo­theken sind der einzige Wirtschaftsbetrieb alltäglicher Güter, der seinen Patienten nicht immer das verkauft, was diese wollen, auch wenn sie mehr bezahlen würden. Das ist auch eine sehr große Verantwortung in Bezug auf die sichere Abgabe von Arzneien, die da in den Händen der Pharmazeuten liegt, und da hat sich das bestehende System an sich sehr, sehr gut bewährt.

Jetzt sollen aber doch einige Änderungen in diesem Apothekerkammergesetz vor­genommen werden, vor allem was das Ausbildungsjahr der Uni-AbsolventInnen betrifft. Zurzeit ist nur ein Aspirant für Apotheken vorgesehen, in Zukunft wird auch die Aus­bildung eines zweiten Aspiranten möglich sein, wenn die Arbeitsmarktlage es zulässt, wobei aber immer das Ausbildungsjahr im Vordergrund steht und auch eine gute Vorbereitung auf die Aspirantenprüfung gegeben sein muss.

Die Funktion des Disziplinaranwaltes erfährt eine Änderung, und zwar gibt es dann keine unbefristete Funktionsperiode mehr, sondern es wird alle fünf Jahre gewählt, mit der Möglichkeit einer Wiederbestellung.

Es ist ein Bündel von Maßnahmen, das mit dieser Änderung beschlossen wird. Es sind sinnvolle Maßnahmen, und im Vorfeld konnte dazu auch parteiübergreifend Konsens erzielt werden. Ich bitte Sie um Zustimmung. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

19.53

 


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