Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht einer der Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Wir kommen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.
Wir gelangen nun zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 24: Antrag des Ausschusses für Menschenrechte, seinen Bericht 1540 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die der Kenntnisnahme zustimmen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Wir kommen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 25: Antrag des Ausschusses für Menschenrechte, seinen Bericht 1541 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Wer sich dafür ausspricht, den bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Damit gelangen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 26: Antrag des Ausschusses für Menschenrechte, seinen Bericht 1542 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Wer sich dafür ausspricht, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist ebenfalls mit Mehrheit angenommen.
Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Lintl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einhaltung des Artikel 5 EMRK als wesentlicher Grundsatz der Amtsführung des Bundesministers für Inneres.
Wer sich für diesen Entschließungsantrag ausspricht, den bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit. Der Entschließungsantrag ist abgelehnt.
Bericht des Ausschusses für Menschenrechte über den Antrag 2026/A(E) der Abgeordneten Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller, Franz Kirchgatterer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Barrierefreier Zugang zu Informationen“ (1543 d.B.)
Präsidentin Doris Bures: Damit kommen wir zum 27. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Als Erster zu Wort gemeldet: Herr Abgeordneter Kirchgatterer. – Bitte.
21.09
Abgeordneter Franz Kirchgatterer (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Es handelt sich um einen sehr sachlichen, aber sehr wichtigen Antrag. In der Tat sollen überall im Bereich der Bundesverwaltung Informationsblätter, Informationsbroschüren, Formulare, Internetinfos leichter lesbar werden, kundenorientierter und kundenfreundlicher gestaltet werden. Das erwarten auch die Bürger mit Recht und das entspricht dem Bürgerservice, das heute üblich sein sollte. Vielerorts geschieht dies zum Teil auch schon sehr vorbildlich, andere hinken nach. Natürlich gilt das nicht nur für den Bund, sondern auch für die Länder, für die Städte, für die Gemeinden, die ebenso dazu aufgerufen sind.
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