Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll173. Sitzung / Seite 250

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Ich möchte mich auch auf die Stellungnahmen, die eingebracht worden sind, beziehen. Klar ist, es handelt sich hier um eine Richtlinie, die es umzusetzen gilt; gleichermaßen ist das, was hier erfolgt, aber auch sinnhaft.

Die Befürchtung, die in den Stellungnahmen geäußert worden ist, geht vor allem dahin, dass, wie Kollegin Lichtenecker schon angesprochen hat, der Einsatz von Open-Source-Software, der Einsatz von frei zugänglicher Software im Bereich diverser Geräte erschwert wird, und betrifft gerade bei Internetprovidern auch das Thema WLAN-Router.

Aus meiner Sicht ist das durchaus ein wichtiges Thema. Die Open-Source-Community, die Open-Source-Software bietet enorme Potenziale auf dem freien Markt. Sie ist Träger von Innovation, und auch in Österreich hat diese Community ein wahnsinniges Potenzial. Kollege Vogl hat aber schon ausgeführt, dass das sowohl in der EU-Richt­linie als auch bei unserem Gesetzestext in den Erläuterungen aufgenommen worden ist.

Ein Wunsch, der sich darüber hinaus noch ergeben hat, ist, dass man im Zuge der Erlassung von Verordnungen, zu denen der Herr Minister ermächtigt wird, auch die Open-Source-Community berücksichtigt und natürlich den Wunsch, beispielsweise bei der Konformitätsbewertung diese auch zu ermöglichen, beispielsweise bei Open-Source-Software in Zusammenhang mit einem bestimmten Gerät. Da darf ich auch die Bitte an den Herrn Minister richten, dass das bei der Erlassung von Verordnungen berücksichtigt wird.

Ein weiterer Aspekt, den Kollege Kucher und ich auch im Ausschuss eingebracht haben, und zwar mit einem Abänderungsantrag beziehungsweise mit einer Aus­schussfeststellung, betrifft die grenzüberschreitende Nutzung von beispielsweise Mobilfunk- und Datenverträgen.

EU-rechtlich sind die Provider verpflichtet, den Nutzer, die Nutzerin darüber zu informieren, wenn das Datenvolumen überschritten wird oder wenn es zu Mehrkosten kommt. Ist man also beispielsweise mit dem Tablet unterwegs, ergibt sich das Prob­lem, dass die SMS-Funktion nicht freigeschaltet wird. Und um sicherzustellen, dass nicht nur die Provider, sondern genauso auch die Gerätehersteller in die Haftung genommen werden, haben wir diesen Abänderungsantrag eingebracht, um zu präzi­sieren, dass diese Funktion auch gewährleistet werden muss.

Es handelt sich also um ein gutes Gesetz, und ich bitte um Ihre Unterstützung. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Feichtinger.)

21.37


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Deimek. – Bitte.

 


21.37.52

Abgeordneter Dipl.-Ing. Gerhard Deimek (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundes­minister! Meine Damen und Herren! Ja, die Umsetzung dieser EU-Richtlinie ist durch­aus wichtig und gut für unseren Staat. Es fängt an bei der Grundlage, bei der Nor­mierung und Standardisierung dieser Funkanlagen.

Kollegin Himmelbauer hat schon erklärt, unter Funkanlagen hat man sich nicht das vorzustellen, was man so standardmäßig unter Funkanlagen versteht, sondern wahrscheinlich das, was heute bei Vollbesetzung des Plenums mindestens 180 mal zwei Mal vorhanden gewesen wäre – das heißt Mobiltelefon, möglicherweise Tablets, Laptops und sonstige Anlagen und die dazugehörigen Drucker, Verbindungsgeräte und so weiter; also all das, was wir im täglichen Leben verwenden, wo wir nicht mehr


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