Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll175. Sitzung / Seite 158

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Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Hell. – Bitte.

 


15.17.56

Abgeordneter Johann Hell (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Geschätzte betroffene Personen, die Sie heute auch unserer Sitzung beiwohnen! Ich war wirklich sehr berührt und betroffen, als ich mich zur Vorbereitung für die ersten Ausschusssitzungen mit diesem Thema auseinander­ge­setzt habe.

Vorredner haben bereits darauf hingewiesen, dass sich, vor der Öffentlichkeit verbor­gen, in vielen Heimen unfassbare Fälle von Gewalt und Vernachlässigung ereignet haben. Die Verursacher konnten meist nicht mehr zur Rechenschaft gezogen werden, die Verbrechen nicht ungeschehen gemacht werden. Etwa 7 000 Heimopfer haben von den Heimträgern eine pauschalierte Entschädigung für ihre Demütigungen und seeli­schen und körperlichen Missbrauch erhalten. Mit dem heutigen Beschluss soll nun auch eine Rentenleistung für Opfer von Gewalt in Heimen eingeführt und das Ver­brechensopfergesetz geändert werden.

Meine Vorredner haben schon auf viele Eckpunkte in diesem Beschluss hingewiesen und diesen auch zusammengefasst. Ich darf ergänzend zu den Punkten des Abän­derungsantrags und der Entschließungsanträge einige Punkte hervorheben. Ich glaube, es war auch wichtig, dass der Personenkreis auf die Opfer von Pflegefamilien ausgeweitet worden ist, dass es eine Regelung gibt, dass Bezieher einer Bedarfs­orientierten Mindestsicherung diese Leistungen auch in Anspruch nehmen können und es zu keiner Anrechnung auf die Bedarfsorientierte Mindestsicherung kommt und dass diese Leistung auch unpfändbar ist.

Wichtig erscheint mir auch die neue Regelung, dass bei der Volksanwaltschaft eine weisungsfreie Rentenkommission eingerichtet wird. In dieser Kommission unter der Leitung der Volksanwaltschaft werden jedenfalls auch Vertreter von Opferhilfsorgani­sationen eingebunden sein. Die Kosten dafür übernimmt der Bund.

Die Volksanwaltschaft selbst ist ja seit 1. Juli 2012 für den Schutz und die Förderung der Menschenrechte zuständig. Im Jahr 2015 haben die Kommissionen der Volks­anwaltschaft 78 WGs und Wohnheime für Kinder und Jugendliche, die nicht bei ihren Familien aufwachsen können, besucht. Wie aus dem letzten Bericht hervorgeht – den aktuellen Bericht werden wir in diesem Haus im Juni diskutieren –, gibt es auch heute noch Verbesserungs- und Handlungsbedarf. Daher wird es unsere gemeinsame Auf­gabe auch sein, die Volksanwaltschaft mit den entsprechenden personellen und finan­ziellen Mitteln auszustatten.

Meine Damen und Herren, mit der heute zu beschließenden gesetzlichen Änderung können die bei den Opfern entstandene Demütigung und der seelische Schmerz nicht beseitigt werden. Wir haben aber versucht, für die Betroffenen ein weiterführendes, niederschwelliges, unbürokratisches Versorgungsangebot sicherzustellen.

Ich danke für die vielen Initiativen, die hier gesetzt worden sind, von den Opfer­hilfsorganisationen, vom Ausschussvorsitzenden Beppo Muchitsch, ich danke auch dem Herrn Bundesminister und vor allem unserer Präsidentin für ihre Unterstützung. – Danke. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

15.21


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Doppler zu Wort. – Bitte.

 


15.21.48

Abgeordneter Rupert Doppler (ohne Klubzugehörigkeit): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zum Thema Heim-


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