Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll175. Sitzung / Seite 166

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Aufhebung der Sonderreglungen für Erntehelfer im ASVG. Diese sollen mit der neuen Regelung in die Vollversicherung miteinbezogen werden.

Meine Damen und Herren! Ich möchte auch einige Worte zu den Oppositionsanträgen, die auf der Tagesordnung stehen, sagen. Es ist wieder ein Antrag eingebracht worden, der sich mit Zuzugsbeschränkungen in bestimmten Sektoren der Arbeitswelt beschäf­tigt. Dazu ist Folgendes zu sagen: Für Personen aus Nicht-EU-Staaten gilt ein kriterien­geleitetes Zuwanderungsmodell nach den Richtlinien der Rot-Weiß-Rot-Card. Dabei wird, wie Sie alle wissen, die Arbeitsmigration auf besonders qualifizierte Schlüsselkräfte, Studienabsolventen und Fachkräfte in Mangelberufen eingeschränkt. Bei dieser Richtlinie wird ja bereits bei der Zuwanderung strikt auf das Aus­bildungs­niveau, die Berufserfahrung und die angestrebte Berufstätigkeit geachtet, und bei jeder einzelnen Zulassung wird die Arbeitsmarktlage berücksichtigt.

Zu den EU-Bürgerinnen und -Bürgern ist zu sagen, dass Österreich bisher für alle neuen EU-Mitgliedstaaten die Übergangsfristen, nämlich die sieben Jahre für Arbeit­nehmerfreizügigkeit und für die Entsendung von Arbeitskräften in bestimmte Sektoren, voll ausgeschöpft hat. Das Gleiche gilt auch für das letzte neue Mitglied Kroatien, auch für Kroatien wird die Übergangsfrist voraussichtlich voll ausgeschöpft werden.

Zusätzlich hat die Bundesregierung viele weitere Maßnahmen getroffen, um den hei­mischen Arbeitsmarkt abzusichern. Wie man anhand der letzten Statistiken sieht, mit viel und großem Erfolg. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Warum hat dann der Bun­deskanzler gesagt, dass es so viel Lohn- und Sozialdumping gibt?) Unter anderem ist begleitend zur Arbeitsmarktförderung 2011 auch das Lohn- und Sozialdumping-Bekämp­­fungsgesetz geschaffen und inzwischen mehrmals novelliert worden. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Der Bundeskanzler sieht es anders! Er hat das Gegenteil gesagt!)

Und wie im Arbeitsprogramm 2017/18 vorgesehen, wird sich die Bundesregierung daher auch auf EU-Ebene für eine Reduktion und Begrenzung der Arbeitskräfte­migration einsetzen. Dabei soll das Instrument der Arbeitsmarktprüfung genutzt werden, und nur dann, wenn sich für eine Stelle kein geeigneter, in Österreich ge­mel­deter Arbeitsloser findet, soll eine offene Stelle ohne Einschränkungen vergeben werden können.

Meine Damen und Herren! Sie sehen: Die Bundesregierung und darin insbesondere unser Sozialminister Stöger setzen sich wirklich sehr erfolgreich für die Stabilisierung des österreichischen Arbeitsmarktes ein, und dafür gilt es ihm auch einmal großen Dank auszusprechen. (Beifall und Bravorufe bei Abgeordneten der SPÖ.)

15.46


Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Schwentner. – Bitte.

 


15.47.00

Abgeordnete Mag. Judith Schwentner (Grüne): Frau Präsidentin! Herr Minister! Werte Zuschauerinnen und Zuschauer! Ja, im Gegensatz zu Ihnen, Herr Kickl, bin ich keine Historikerin – ich bin zwar historisch bewandert – und schon gar nicht bin ich eine Historikerin, die in die Zukunft schauen kann und aus der Zukunft heraus bewerten kann, was jetzt ist. Ich bin auch keine Mathematikerin und schon gar keine Wahrscheinlichkeitsrechnerin. Das ist mir immer schwer gefallen, und in dem Fall, den Sie erwähnt haben, überlasse ich das lieber den zuständigen Behörden, in diesem Fall den Asylbehörden (Abg. Peter Wurm: Das sind auch keine Mathematiker!), weil ich glaube, dass die besser entscheiden können als wir, ob jemand ein Recht auf Aufenthalt in Österreich hat oder nicht.

 


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