Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll175. Sitzung / Seite 168

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beizutragen, egal ob sie hier geboren sind oder einfach hier leben, weil sie hier legalen Aufenthalt haben.

Ich bitte Sie im Interesse des Zusammenlebens in Österreich, einfach einmal einen konstruktiven Beitrag zu leisten und nicht immer nur Ressentiments zu schüren, Neiddebatten anzuzünden und damit eine ganz miese Stimmung im Land zu erzeugen. – Danke. (Beifall bei Grünen und NEOS sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

15.52


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Wöginger. – Bitte.

 


15.52.15

Abgeordneter August Wöginger (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte auch noch einmal festhalten: Wir sprechen über ein Beschäftigungsgesetz, das Ausländerbeschäftigungsgesetz. Insbe­sondere geht es hier um die Rot-Weiß-Rot-Karte.

Eingangs möchte ich festhalten: Es ist erfreulich, dass wir einen leichten Rückgang bei den Arbeitslosenzahlen haben, zwar auf hohem Niveau, das muss man sagen, aber es steigt ja auch die Beschäftigung. Daher ist das einmal ein positives Signal.

Zum Zweiten wissen wir alle, auch von unseren Betriebsbesuchen, dass wir in den verschiedensten Sparten einen Fachkräftemangel zu verzeichnen haben. Bei den Abänderungen beim Ausländerbeschäftigungsgesetz geht es jetzt um eine qualifizierte Zuwanderung gerade in jenen Bereichen, in denen sie von vielen Unternehmen benötigt wird. Und daher sehe ich diese Abänderung bei der Rot-Weiß-Rot-Karte im Ausländerbeschäftigungsgesetz als sehr positiv, denn es geht ja gerade darum, ob wir aus Drittstaaten Menschen zuwandern lassen können, die die notwendige Qualifikation mitbringen und letzten Endes bei uns auf dem Arbeitsmarkt gebraucht werden.

Das ist der Unterschied zu niedrig qualifizierten Menschen, die diese Qualifikationen nicht haben und auf dem Arbeitsmarkt de facto nicht untergebracht werden können. Diese zwei Parameter muss man einmal grundsätzlich auseinanderhalten. Daher sagen wir Ja zu der Veränderung bei der Rot-Weiß-Rot-Karte, aber Nein, wenn es um die Fristen bei Asylwerbern geht, ihnen einen generellen Zugang zum Arbeitsmarkt zu ermöglichen. (Abg. Kickl: Da seid ihr am besten Weg dorthin!) Da ist die ÖVP weiterhin dagegen, meine Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP.)

Was verändern wir bei der Rot-Weiß-Rot-Karte? – Wir verlängern den Zeitraum von zwölf auf 24 Monate, Bachelorstudien werden miteinbezogen. Das erlaubte Beschäfti­gungsausmaß während des Studiums wird auf 20 Stunden vereinheitlicht. Das ist auch eine notwendige Anpassung an die Praxis. Eigene Regelungen für Start-ups werden geschaffen. Voraussetzung ist ein Kapital von 50 000 €, die Hälfte davon muss Eigenkapital sein. Dann ist man als Start-up-Gründer in der Lage, über die Rot-Weiß-Rot-Karte ein Start-up-Unternehmen in Österreich zu gründen. Verändert wird auch die erforderliche Mindestpunkteanzahl bei Mangelberufen. Hier wird eine entsprechende Aufwertung für Berufserfahrung und Sprachkompetenz durchgeführt, was ja besonders in den Vordergrund gerückt wird.

Und es wird die Saisonnierregelung verändert, vor allem für die Bereiche Land­wirtschaft und Tourismus. Es ist notwendig, dass wir die Saisonnierregelung verän­dern. Es geht um maximal neun Monate, wenn Menschen neu zu uns kommen. Wer hier schon einmal als Saisonnier tätig war, wird bevorzugt behandelt. Das sind die Kernpunkte, die wir im Ausländerbeschäftigungsgesetz im Bereich der Rot-Weiß-Rot-Karte abändern, und die sehen wir von der ÖVP als sehr positiv.

Meine Damen und Herren! Jetzt habe ich eine Leseübung, ich bringe einen doch umfassenden Abänderungsantrag ein:

 


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