Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll175. Sitzung / Seite 176

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somit eine reine Zuwanderung ins Sozialsystem und dem Antrag daher nicht statt­zugeben sei.

Das deutsche Gericht hat dann beim EuGH abklären lassen, ob das so wirklich gesetzeskonform ist. Der EuGH hat gesagt, dass Ansprüche auf Sozialleistungen kein Automatismus sind. Das heißt, die Ansprüche müssen zuerst erworben werden, zuerst muss man ins System einzahlen, damit man in weiterer Folge aus dem System etwas herausbekommt. (Abg. Schwentner: Nein, das stimmt nicht!) Das heißt, dass selbst jene, die eigentlich unsere Mitverbündeten in einer gemeinsamen Europäischen Union wären, nicht sofort Zugang zum Sozialsystem haben.

Ich sehe bei uns eine starke Ungleichbehandlung. Kommen jetzt Flüchtlinge zu uns, haben sie sofort den Zugang über die Grundversorgung, wenn sie dann anerkannte Flüchtlinge sind, kommen sie in die Mindestsicherung; das heißt, sie haben sofort Zugang. (Abg. Schwentner: Nein, das ist nicht so!) Der EuGH sagt, Zuwanderung ins Sozialsystem ist nicht in Ordnung. Meine geschätzten Damen und Herren, wir können es uns auch nicht leisten, gerade seit sich die Europäische Union erweitert hat, ist das Wohlstandsgefälle immer größer geworden. Es gibt viele Menschen, die in einen besser entwickelten Sozialstaat kommen wollen, dem müssen wir zum Schutz der eigenen Bevölkerung den Riegel vorschieben.

Meine Damen und Herren, jenen, die davon träumen, dass wir à la longue eine Sozial­union errichten werden, kann ich nur eine klare Absage erteilen. Eine Sozialunion wäre immer eine Transferunion, in der die reicheren Staaten Geld in Richtung ärmere Staaten schicken. Arme haben wir in Österreich, denke ich mir, schon genug, wir müssen auf die eigene Bevölkerung schauen. Eine Sozialunion würde auch gleiche Standards, wie etwa bei Lohnnebenkosten, bedeuten. Erklären Sie mir einmal, wie es in Rumänien oder Bulgarien die gleichen Standards, gleich hohe Lohn­nebenkosten wie in Österreich geben soll! Die werden nie und nimmer wettbewerbsfähig. Das heißt, das wäre zu unserem Schaden und auch zum Schaden dieser schlechter entwickelten Volkswirtschaften. (Beifall beim Team Stronach.)

Es gilt also, die Zuwanderung ins Sozialsystem zu verhindern und auf die eigene Bevölkerung zu schauen, damit es unseren Menschen gut geht. (Beifall beim Team Stronach.)

16.13


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort gelangt Herr Bundesminister Stöger. – Bitte, Herr Minister.

 


16.13.25

Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Alois Stöger, diplômé|: Frau Präsidentin! Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit dem Ausländerbeschäftigungsgesetz setzen wir heute verschiedene Akzente, die sehr darauf Bedacht nehmen, dass der Arbeitsmarkt das bekommt, was er benötigt. Noch viel wichtiger ist aber, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf dem österreichischen Arbeitsmarkt das bekommen, was sie benötigen, nämlich einerseits Kontrolle und Schutz – den sie brauchen –, faire und gleiche Bedingungen und die Verhinderung von Lohn- und Sozialdumping. Wir brauchen aber andererseits auch hochqualifizierte Menschen aus Drittstaaten, die auch hier bei uns arbeiten und auch Arbeitsplätze schaffen.

Ich bin froh, dass sich der Arbeitsmarkt schön langsam – mir wäre schneller lieber – zu erholen beginnt. Das ist auch das Ergebnis der konsequenten Arbeit, die die Bun­desregierung in dieser Sache leistet.

 


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