Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll175. Sitzung / Seite 195

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oder Weihnachtsgeld war, ob die Kündigung nicht gerechtfertigt war, ob die Entlassung ungerechtfertigt war.

Natürlich sind das Leistungen, die Sie nicht schätzen, wo Sie aufgrund Ihrer liberalen Einstellung sagen: Gehen Sie zu einem privaten Rechtsanwalt! Wir, die SPÖ-Fraktion und die Gewerkschaften, setzen auf unsere Arbeiterkammer und lassen uns diese nicht madig machen. (Beifall bei der SPÖ.)

Ich möchte noch auf den zweiten Antrag eingehen, in dem Sie, wenn kein Rechts­schutz im Arbeits- oder Sozialrecht gewährt wird, von der Arbeiterkammer einen Bescheid verlangen. Sie kennen die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes seit 1977, wo genau geregelt ist, dass es auch Institutionen, die einfache Gesetze be­schließen können, aufgrund der Verfassung möglich ist, Organisationen einzurichten, denen ein Beitrag zuerkannt wird, ein sogenannter Pflichtbeitrag für Mitglieder.

Ich glaube, das ist ein wesentlicher Punkt. Die bescheidmäßige Erfassung ist nicht notwendig. Wenn man sich den Bericht anschaut und sieht, dass die Arbeiterkammer jährlich zwei Millionen Beratungen durchführt beziehungsweise 2016 gemacht hat, im Durchschnitt 8 000 täglich, so erkennt man, dass das ein Verwaltungsaufwand wäre, der eigentlich gar nicht notwendig ist, würde man bei jeder Rechtsschutzgewährung einen Bescheid ausstellen.

Zum Rechtsschutz selbst – ich weiß nicht, ob Sie das kennen; ich bin natürlich auch Insider dahin gehend –: Der Rechtsschutz der Arbeiterkammer beginnt mit der Rechtsberatung, das ist ein Teil des Rechtsschutzes, dieser setzt sich fort mit der Intervention bei den Betrieben. (Zwischenruf des Abg. Neubauer.) Es wird dann beraten, wie weit man diese Leistungen auch eventuell vor Gericht durchsetzen kann. Dann wird entschieden, ob Rechtsschutz gewährt wird.

Wie die Statistik zeigt, sind es nur sehr wenige Fälle, wo die Rechtsschutzgewährung nicht erfolgt ist, und zwar deshalb, weil es manchmal vorkommt, dass die Dienst­nehmer die Vorstellung haben, dass sie bei einer gerechtfertigten Entlassung auch noch die alte Abfertigung bekommen, oder weil die Ansprüche, die sie fordern, eigent­lich nicht gerechtfertigt sind.

Ich glaube, auf die Arbeiterkammer pauschal hinzudreschen, wenn ich das so sagen darf, ist höchst ungerechtfertigt. Wie gesagt: Wir setzen auf unsere Arbeiterkammer, wir sind stolz darauf, dass wir in Österreich diese Arbeiterkammer auf gesetzlicher Basis haben. Wir sind niemandem etwas neidig; auch nicht, dass jemand, wenn er ein „gesundes“ Unternehmen – unter Anführungszeichen – hat, Rücklagen hat, wenn er etwas baut, wenn er sonst irgendwelche Verpflichtungen hat, von diesen Rücklagen zehren kann.

Lassen Sie das Bashing gegen die Arbeiterkammern, auf die wir so stolz sind! (Beifall bei der SPÖ.)

17.21


Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Ing. Dietrich. – Bitte.

 


17.21.59

Abgeordnete Ing. Waltraud Dietrich (STRONACH): Geschätzter Herr Präsident! Geschätzter Herr Minister! Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Hechtl, weil du in Richtung des Kollegen Loacker gemeint hast, „lassen Sie das Bashing gegen die Arbeiterkammern“, so muss ich aber schon sagen: Dann muss auch die Arbeiterkammer das Bashing in Richtung Unternehmer lassen. (Beifall bei Team Stronach und NEOS sowie bei Abgeordneten der ÖVP. – Zwischenruf der Abg. Königsberger-Ludwig.)

 


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