Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll175. Sitzung / Seite 206

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Kosten, die durch diese Aus- beziehungsweise Zuwanderung entstehen, wird der öster­reichische Steuerzahler zu tragen haben.

Die finanzielle Belastung durch Pensionen aufgrund des Abkommens wird bis zum Jahr 2021 mit Kosten in Höhe von 733 000 € angeführt, wobei aber im Kleingedruckten der Erläuterungen zugegeben wird, dass eine exakte Berechnung insbesondere im Bereich der Pensionsversicherung nicht möglich ist. Diese finanzielle Belastung und das Risiko für das Budget Österreichs tragen wir nicht mit.

Wir wollen nicht, dass Entsendungen von Arbeitnehmern durch das Abkommen er­leich­tert und begünstigt werden. Im Gegenteil: Die Einwanderung in unseren Arbeits­markt und in unseren Sozialstaat muss gestoppt werden. (Beifall bei Abgeordneten der FPÖ.) Die Arbeitslosigkeit in Österreich würde durch so eine Maßnahme angeheizt werden. Wir wollen in erster Linie soziale Sicherheit für unsere österreichischen Arbeit­nehmer. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

17.53


Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales, dem Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages in 1478 der Beilagen gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG die Genehmigung zu erteilen.

Wer stimmt diesem zu? – Das ist die Mehrheit und somit angenommen.

17.53.5913. Punkt

Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über den Antrag 2063/A der Abgeordneten Jürgen Schabhüttl, Mag. Michael Hammer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Versammlungsgesetz 1953 geändert wird (1610 d.B.)

 


Präsident Karlheinz Kopf: Wir kommen zum 13. Punkt der Tagesordnung.

Es gibt keine mündliche Berichterstattung.

Erste Wortmeldung: Herr Abgeordneter Dr. Rosenkranz. – Bitte.

 


17.54.23

Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Es waren interessante Tage, an denen zum Beispiel in Wien bei Demonstrationen türkische Fahnen wehten, dass man glaubte, entweder es findet ein Fußballlän­der­match statt oder man befindet sich direkt in der Türkei. Es gab in Österreich auch Ver­anstaltungen im Zuge der Volksabstimmung in der Türkei in Richtung dieses präsidentiellen Systems, das Erdoğan installieren möchte.

Wir haben auch von Nebenwirkungen gehört, von diesen Doppelstaatsbürger­schafts­sachen. Der Herr Bundespräsident hat geruht zu sagen, in einer Doppelstaats­bürgerschaft alleine sieht er keinen Schaden. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Der Bundespräsident hat schon viel Blödsinn gesagt! – Ruf bei den Grünen: Geh!) Na ja, vielleicht ist es kein Schaden, es ist halt nur gegen das Gesetz, schlicht und ergreifend gegen unser Staatsbürgerschaftsgesetz. Die Rufe waren berechtigterweise da: Von vielen politischen Seiten, auch von uns Freiheitlichen, wurde gesagt, Österreich darf nicht die Aufmarschwiese für Wahlveranstaltungen von Politik, die in Drittstaaten statt­findet, werden. Das gehört einfach nicht nach Österreich. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Hagen.)

 


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