Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll175. Sitzung / Seite 208

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Wir wollten konstruktiv sein – wozu wir ja von den Regierungsparteien immer aufge­fordert werden – und wollten einen Gesetzentwurf einbringen, der genau das ausdrückt und bestimmt, was die Regierungsparteien, wie sie selbst sagen, geregelt haben wollen.

Ich stelle daher folgenden Antrag:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Rosenkranz, Hagen, Kolleginnen und Kollegen

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

„Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

1. In Ziffer 3 lautet der neu angefügte § 6 Absatz 2:

‚(2) Eine Versammlung, die den politischen Aktivitäten von Drittstaatsangehörigen in ihrem Heimatstaat dient und bei der die beabsichtigte Teilnahme von Vertretern aus­ländischer Staaten und von Vertretern internationaler Organisationen oder anderer Völ­ker­rechtssubjekte angezeigt wurde, und den anerkannten internationalen Recht­grund­sätzen, den völkerrechtlichen Verpflichtungen oder den demokratischen Grund­werten der Republik Österreich zuwiderläuft, kann von der Bundesregierung untersagt werden.‘“

Das ist genau das. Das betrifft wirklich die ausländischen Politiker. Die wollen Dinge verbreiten, die im Bereich der Grundrechte angesiedelt sein können ...

 


Präsident Karlheinz Kopf: Herr Abgeordneter, würden Sie bitte den zweiten Punkt auch noch verlesen?

 


Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz (fortsetzend): Es ist noch zu ergänzen:

„2. Ziffer 6 (§ 16 Absatz 2) wird gestrichen.“

*****

Das ist der komplette Abänderungsantrag.

Diese Variante haben wir auch den anderen Fraktionen zur Verfügung gestellt, Kollege Hagen vom Team Stronach ist auch als Mitunterstützer dieses Antrages angeführt. Wir haben ihn eingebracht, um genau das zu regeln, was die Regierungskoalition laut ihren Ankündigungen immer wollte. Bei dem, was jetzt passiert, ist Missbrauch Tür und Tor geöffnet, nämlich gummiparagrafähnliche Bestimmungen wie außenpolitische Interes­sen auf einmal dagegenzuhalten.

Ich sage Ihnen, was damit geregelt wird: Österreichische Staatsbürger machen eine Veranstaltung in Wien, am – nennen wir ihn noch immer so – Heldenplatz, unter dem Motto Free Tibet. Von einer internationalen Organisation wird der Dalai Lama einge­laden, aber zufällig befinden sich der Wirtschaftsminister und der Bundespräsident auf einer Reise nach China, um dort Verträge abzuschließen. Dann sagt auf einmal die Verwaltungsbehörde des Bezirks Innere Stadt in Wien oder die Landespolizeidirektion Wien, da sind außenpolitische Interessen der Republik Österreich verletzt, daher sagen wir diese Kundgebung ab. So etwas kann doch in Wirklichkeit nicht gewollt und gemeint sein. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Hagen.)

Daher haben wir unseren gut gemeinten Abänderungsantrag eingebracht, damit man das, was gewollt wird, auch umsetzt. Wir wollen das Kind nicht mit dem Bade aus­schütten, das geht bei uns nicht. (Beifall bei der FPÖ.)

18.02

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite