Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll175. Sitzung / Seite 222

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Zu den Ad-hoc-Versammlungen prinzipiell: Diese können auch in Zukunft stattfinden, das hat man uns so zugesagt.

Ich hätte nur auch eine Bitte, Herr Innenminister: Leider ist es bei Demonstrationen immer so, dass einerseits derjenige, der die Demonstration veranstaltet und für die Demonstration auch verantwortlich ist, und andererseits die Polizei als Gegner dar­gestellt werden. Dem könnte man entgegenwirken, und dafür wäre keine Geset­zesänderung notwendig, sondern das könnte man vielleicht auch auf dem Erlassweg machen. Man könnte nach der Demonstration noch einmal ein Gespräch mit dem Versammlungsanmelder führen, um so einfach eine bessere Kooperation zwischen der Polizei und denen, die demonstrieren, zu erreichen. Das könnte gleichzeitig auch eine Evaluierung sein, und man könnte Verbesserungen aufgreifen. Vielleicht würde das auch helfen, diese tiefe Kluft, die zwischen Polizei und Demonstranten besteht, zu verkleinern. (Beifall bei Abgeordneten der SPÖ.)

Mein Appell an Sie, Herr Minister: Vielleicht sollte man das auch nicht nur in einzelnen Fällen machen, sondern vielleicht könnte das ein Regelwerk werden, dass man das regelmäßig nach Demonstrationen macht.

Die Verlängerung der Anmeldefrist auf eine Woche im Falle der Teilnahme von Ver­tretern ausländischer Staaten, internationaler Organisationen, anderer Völkerrechts­subjekte, egal ob derivativ oder originär, finde ich gut, weil Österreich ganz einfach auch völkerrechtlich die Verpflichtung dazu hat und Verträge unterschrieben hat, dass diese Personen besonders zu schützen sind.

Den Schutzbereich betreffend, Kollege Hagen, so wie Sie das jetzt auch ausgeführt haben, ist zu sagen, dass es die 50 Meter bis dato ja immer gegeben hat. Also was ist schon die Ausdehnung auf 150 Meter? – Ein Steinwurf weit, um die Gegner so weit zu schützen, dass keiner den anderen mit einem Stein trifft. Es stehen auch Polizistinnen und Polizisten dazwischen. Deshalb hat man die Möglichkeit geschaffen, den Abstand voneinander auf 150 Meter auszudehnen. 50 Meter waren bisher Usus und Praxis, und die können auch unterschritten werden, wenn vor Ort ein Gebäude oder eine riesige Mauer steht. Auch das ist in diesem Gesetz geregelt, dass das ganz einfach möglich sein sollte.

Das Gesetz selbst basiert ja auch darauf, dass man sich auf die EMRK bezieht, nämlich auf Artikel 16, das ist auch in den Erläuterungen noch einmal deutlich nieder­geschrieben. Es gibt auch jetzt schon gemäß Artikel 10 und Artikel 11 EMRK die Möglichkeit, für ausländische Demonstrationen zusätzliche Einschränkungen und Straf­androhungen vorzusehen und zu gewährleisten. Ich glaube nicht, dass sich das wide­rspricht, daher werden wir diese Gesetzesänderung unterstützen. (Beifall bei der SPÖ.)

18.41


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Kumpitsch. – Bitte.

 


18.41.30

Abgeordneter Mag. Günther Kumpitsch (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Kolleginnen und Kollegen! Wenn Sie – wie es Kollege Otto Pendl öfter macht und wie es auch heute Kollege Schabhüttl gemacht hat – die Opposition einladen, ein Stück des Weges mit den Regierungsfraktionen zu gehen, dann sollten Sie die Opposition nicht so vor den Kopf stoßen wie heute. Wir bringen schon Verständnis dafür auf, dass wir nur eine kurze Ausschussbegutachtung haben, aber dieses Verständnis endet dann, wenn Sie trotz vorgebrachter sachlicher Beden­ken aller Oppositionskräfte einen eingebrachten Vertagungsantrag mit Ihrer noch vorhandenen Mehrheit einfach wegräumen. Ich kann das nicht anders sagen. (Beifall


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