Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll175. Sitzung / Seite 223

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bei der FPÖ.) Wenn Sie jetzt noch behaupten, Sie würden die Einwände der Oppo­sition ernst nehmen, dann ist das eigentlich schon fast blanker Sarkasmus.

Trotzdem, meine Damen und Herren, wollen wir Freiheitliche zu einer vernünftigen Lösung beitragen. Deswegen hat auch Kollege Rosenkranz heute diesen Abände­rungsantrag eingebracht, um Ihnen einen Ausweg aus der Sackgasse, in die Sie selbst hineingefahren sind, aufzuzeigen. Es ist schon klar, wir haben es auch gerade von Frau Kollegin Lueger gehört, dass sich die Zeiten geändert haben und dass die Zahl der Versammlungen und Veranstaltungen ständig zunimmt – über 8 000 im vergan­genen Jahr zum Beispiel nur in Wien –, und darauf muss der Gesetzgeber reagieren. Aus diesem Grund sagen wir auch: Ja, 48 Stunden Frist für eine Anzeige halten wir für sachlich gerechtfertigt. Das ist auch notwendig, damit die Behörde auch entsprechend reagieren kann.

Nicht sachlich gerechtfertigt und vor allem demokratiepolitisch äußerst bedenklich aber ist die nunmehr vorgesehene Regelung, wonach Versammlungen, die einer politischen Tätigkeit von Drittstaatsangehörigen dienen, von der Bundesregierung untersagt werden können, wenn außenpolitische Interessen der Republik Österreich entgegen­stehen, meine Damen und Herren! Es kann nicht sein, dass die Zulassung oder Untersagung einer Versammlung eine Ermessensentscheidung politischer Parteien wird (Beifall bei der FPÖ) und wir damit auch noch Gefahr laufen, dass wir politisch erpressbar werden. Kollege Rosenkranz hat auf das Beispiel mit dem Dalai Lama hingewiesen, weil wir in einem solchen Fall durchaus seitens der chinesischen Regie­rung unter Druck gebracht werden könnten, wenn sie uns ankündigt, milliardenschwere Geschäfte streichen zu wollen. Das ist eine realistische Möglichkeit, die sich dann ergeben würde, und genau deshalb dürfen auf keinen Fall außenpolitische Interessen allein Beurteilungskriterium für die Untersagung einer Versammlung werden.

Aus diesem Grund ist genau dieser Antrag, den wir eingebracht haben, der Ausweg aus der Sackgasse, denn damit wird, so wie wir meinen, eigentlich der Intention der Regierungsparteien beziehungsweise der Antragsteller entsprochen. Wir haben dann die Möglichkeit, entschieden gegen politische Veranstaltungen ausländischer Regie­rungsoberhäupter, Staatsoberhäupter oder sonstiger Regierungsvertreter vorzugehen, wenn eben die Sicherheit gefährdet ist, wenn sie internationalen völkerrechtlichen Stan­dards entgegenstehen und so weiter.

Ich hoffe, dass Sie diesem Antrag zustimmen werden. Sie haben heute nämlich wirklich die Möglichkeit, zu beweisen, dass Ihre Angebote zur Mitarbeit nicht bloß Lippenbekenntnisse sind, sondern dass Sie es ernst meinen. Tun Sie es nämlich nicht und fahren Sie wieder einmal drüber, dann müssen Sie sich vielleicht die Frage gefallen lassen, auf welches Niveau Sie sich letztendlich begeben und ob Sie nicht irgendwo in der Türkei bei Erdoğan landen werden. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

18.46


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Franz. – Bitte.

 


18.46.21

Abgeordneter Dr. Marcus Franz (ohne Klubzugehörigkeit): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Das Demonstrationsrecht ist eine der wichtigsten Säulen der Demokratie, darin, glaube ich, sind wir uns alle einig. Ebenso einig sind wir uns darin, dass es in keiner Weise missbraucht werden darf.

Ich möchte jetzt ein bisschen ins Grundsätzliche gehen und das Demonstrationsrecht an sich kurz beleuchten, weil dieses ja in die Diskussion gekommen ist. Ich denke, dass es infantil ist, das Demonstrationsrecht einfach als unbeschränktes, sakrosanktes Recht zu betrachten. Es muss schon eine Diskussion erlaubt sein, wie wir in der heu-


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