Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll175. Sitzung / Seite 228

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Polizistinnen und Polizisten, die Familie und Kinder haben und vielleicht noch 300 Kilo­meter entfernt von Wien wohnen, da wären 100 Kilometer schon genug; davon haben wir sehr viele, Herr Bundesminister. Das ist der Hintergrund.

Ganz offen auch noch zur Frage dieser Meter-Geschichten: Natürlich kann es die Behörde jetzt entscheiden, aber wisst ihr, wie oft die Behörden geprügelt geworden sind, weil sie da Entscheidungen getroffen haben, die anderen – die das immer aus einer anderen Perspektive sehen, das weiß ich schon – nicht gefallen haben? Jetzt haben wir versucht, das nicht mehr dem armen Behördenleiter umzuhängen, sondern wollen das im Gesetz regeln, indem wir sagen, wir bleiben bei den 50 Metern, aber es können bis maximal 150 Meter sein.

Wir haben Diskussionen hinter uns, bei denen es geheißen hat: Ja schauen die alle zu, dass Demonstrationen und Gegendemonstrationen zusammenlaufen? – Das alles hat ja praktische Hintergründe, worüber wir jahrelang diskutiert haben. Also hier zu sagen, dass man nicht weiß, was passiert ist, das kann ich überhaupt nicht nachvollziehen, außer man blendet den jetzigen Rechtsbestand aus. Das kann man aber nicht, denn den aktuellen Rechtsbestand muss man immer mit berücksichtigen.

Was mir sehr gefallen hat, Herr Bundesminister, war – das sage ich ganz offen –, dass du in der Ausschusssitzung angeboten hast, zu der Gesamtfrage – also nicht nur zu den Detailfragen, sondern zur Gesamtfrage – eine Enquete zu machen, egal wie. (Zwischenruf des Abg. Neubauer.) Im Rahmen einer solchen können wir das sehr breit diskutieren, mit den Experten sowie mit allen Betroffenen. Ich glaube aber, es ist wichtig, dass wir jetzt Verantwortung zeigen, dass wir nicht zuschauen und die Bürgermeister, eine BH oder ein Polizeidirektor übrig bleiben, sondern dass das ordentlich geregelt wird. Wir zeigen Verantwortung, daher werden wir es auch be­schließen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

19.02

19.02.30

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Die Frau Berichterstatterin wünscht, wie ich sehe, kein Schlusswort.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 1610 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Hagen, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht.

Ich werde daher zunächst über die vom erwähnten Abänderungsantrag betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Die Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Hagen, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag eingebracht, der eine Abänderung in Ziffer 3 und die Streichung von Ziffer 6 betreffend § 16 Abs. 2 beinhaltet.

Wer hiefür ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist abgelehnt.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über diese Teile des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.

Ich bitte jene Mitglieder des Hohen Hauses, die hiefür sind, um ein zustimmendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

 


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