Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll175. Sitzung / Seite 232

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im Ausschuss noch im Plenum, und Herr Kollege Köchl hat da mit Recht ein Ding aufgezeigt, das abgestellt gehört. Ich sage Ihnen auch, warum.

Herr Kollege Matznetter, Sie liegen völlig falsch, wenn Sie sagen, die Betriebe, die ordnungsgemäß ihre Steuern abliefern, die Sozialabgaben abliefern, sind die Geschädigten. Damit haben Sie nur zum Teil recht. Wer ist denn der Hauptge­schädigte? – Der Hauptgeschädigte ist der Finanzminister, weil ihm Steuern entgehen. Die Hauptgeschädigten sind die Sozialversicherungsträger, weil der Pfuscher ja nichts einzahlt. Die Kammer ist nur zum Teil geschädigt, weil der Pfuscher natürlich auch keine Kammerumlage zahlt, das ist schon klar, aber Strafgelder, die von der Behörde eingehoben werden, dann der Kammer zurückzugeben, damit sie diese dann so quasi nach ihrem Gutdünken verteilt, das finde ich schon ein starkes Stück.

Jetzt müssen Sie noch die Verteilung anschauen: Es gibt bei der Sozialver­siche­rungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft auch eine Wohltätigkeitseinrichtung – die ist sehr in Ordnung –, aber da gibt es eine Berichtspflicht und ganz klare, ordentliche Vergabekriterien für solche Zuschüsse. Das gibt es in der Kammer nicht. Niemand weiß, wer die 19 Millionen €, die in den letzten zehn Jahren von den einzelnen Kam­mern in den Ländern verteilt wurden, bekommen hat – das wird hinter verschlossenen Türen gemacht. Und wenn Sie auch noch wissen, dass die Wirtschaftskammer zu über zwei Dritteln aus dem Wirtschaftsbund besteht, dann sage ich Ihnen eines: Diese Gelder sind nichts anderes als eine Querfinanzierung für den Wirtschaftsbund. – Danke. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)

19.14


Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Schellhorn zu Wort. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


19.15.00

Abgeordneter Josef Schellhorn (NEOS): Herr Präsident! Wenn es jetzt darum geht – ich darf bei meinen Vorrednern anschließen –, dass diese Strafen, die an die Kammer zurückfließen, notleidenden Unternehmen zugutekommen sollten, dann darf ich schon auch an den seligen Rudolf Sallinger erinnern, der damals die Kammerumlage 2 eingeführt hat. Er hat eine Kammerumlage 2 eingeführt, temporär, wahrscheinlich nur für ein, zwei Monate, aber es ist bis heute noch der Fall, dass diese Kammerumlage 2 gerade den notleidenden Unternehmen zugutekommt.

Die Wirtschaftskammer ist eine noch größere Sparkasse als die Arbeiterkammer, und beide könnten aufgrund der beiden heutigen Tagesordnungspunkte etwas für ihre Zwangsmitglieder tun. Da komme ich noch einmal auf die Arbeiterkammer zurück, denn bis heute hat sich die Arbeiterkammer in dieser Causa überhaupt noch nicht deklariert, wenn es darum geht, dass vor allem beim Mindestlohn die Mitarbeiter mehr netto vom Brutto bekommen. Sie verzichten bis heute nicht auf die Sozialabgaben, auf diese 7,2 Millionen €, sie verzichten heute noch nicht darauf, dass den Mitarbeitern bei einer Mindestlohnerhöhung noch mehr aus der Tasche gezogen wird.

Zum Zweiten ist es schon auch so, dass diese Kammerbeiträge und diese Straf­zahlungen besonders perfide sind, denn es wird natürlich nicht die Wirtschaftskammer als Organisation einen Unternehmer klagen, aber es ist mit Sicherheit der eine oder andere Funktionär dabei, der den Kollegen Installateur auch einmal in die Schranken weisen will und sagt: Jetzt karniefeln wir den einmal gescheit, damit bei mir ein bisschen weniger passiert! – In dieser Hinsicht muss ich ganz enorm darauf drängen, dass gerade diese Zahlungen, von denen auch Kollege Köchl gesprochen hat, in die Landeskammern fließen.

 


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