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Stenographisches Protokoll

 

 

 

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175. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich

 

XXV. Gesetzgebungsperiode

 

Mittwoch, 26. April 2017

 

 


Stenographisches Protokoll

175. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich

XXV. Gesetzgebungsperiode                    Mittwoch, 26. April 2017

Dauer der Sitzung

Mittwoch, 26. April 2017: 9.06 – 19.21 Uhr

*****

Tagesordnung

1. Punkt: EU-Erklärungen des Bundeskanzlers und des Vizekanzlers gemäß § 74b Abs. 1 lit b der Geschäftsordnung des Nationalrates

2. Punkt: Bundesgesetz, mit dem eine Rentenleistung für Opfer von Gewalt in Heimen eingeführt und das Verbrechensopfergesetz geändert wird

3. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Ausländerbeschäftigungsgesetz und das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert werden, sowie Bericht über den

Antrag 693/A der Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz vom 20. März 1975, mit dem die Beschäftigung von Ausländern geregelt wird (Ausländerbeschäftigungsgesetz – AuslBG), in der Fassung des BGBl I 72/2013, geändert wird

4. Punkt: Bericht über den Antrag 1343/A(E) der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend Berücksichtigung der EuGH-Entscheidung zu Hartz IV im Zusammenhang mit der österreichischen Regelung der Bedarfsorientierten Min­destsicherung

5. Punkt: Bericht über den Antrag 740/A(E) der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Arbeitsmarktzugang für Asylwerber

6. Punkt: Bericht über den Antrag 737/A(E) der Abgeordneten Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen betreffend Aufhebung des Bartenstein-Erlasses in puncto Beschäftigungsverbot für AsylwerberInnen und Schaffung eines effektiven Arbeits­markt­zugangs

7. Punkt: Bericht über den Antrag 477/A(E) der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend Transparenz in der Arbeitsmarktförderung und im AMS-Schulungswesen

8. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz und das Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz geändert werden

9. Punkt: Bericht über den Antrag 1827/A der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeiterkam­mergesetz 1992 geändert wird


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll175. Sitzung / Seite 2

10. Punkt: Bericht über den Antrag 1982/A der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Kammern für Arbeiter und Angestellte und die Bundeskammer für Arbeiter und Angestellte (Arbeiterkammergesetz 1992 – AKG) geändert wird

11. Punkt: Bericht über den Antrag 1997/A(E) der Abgeordneten Ing. Waltraud Dietrich, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Abschaffung der Ausgleichszulage für ausländische Pensionisten“

12. Punkt: Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Albanien über soziale Sicherheit

13. Punkt: Bericht über den Antrag 2063/A der Abgeordneten Jürgen Schabhüttl, Mag. Michael Hammer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Versammlungsgesetz 1953 geändert wird

14. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Matthias Köchl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Gewerbeordnung 1994 (GewO) abgeändert wird

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Inhalt

Nationalrat

Mandatsverzicht des Abgeordneten Mag. Nikolaus Alm ........................................... 40

Angelobung der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer .................................. 40

Personalien

Verhinderungen .............................................................................................................. 40

Ordnungsruf ................................................................................................................. 131

Geschäftsbehandlung

Antrag gemäß § 69 Abs. 3 der Geschäftsordnung, das Volksbegehren „Gegen TTIP / CETA“ in erste Lesung zu nehmen – Annahme ...........................................................................................  71, 71

Redezeitbeschränkung nach Beratung in der Präsidialkonferenz gemäß § 57 Abs. 5 der Geschäftsordnung ......................................................................................................................................... 71

Unterbrechung der Sitzung .......................................................................................... 72

Aktuelle Stunde (48.)

Thema: „Eliteunis für alle durch faire Studienplatzfinanzierung“ ........................ 41

Redner/Rednerinnen:

Claudia Angela Gamon, MSc (WU) ............................................................................ 41

Vizekanzler Dr. Reinhold Mitterlehner ................................................................  44, 67

Mag. Andrea Kuntzl ................................................................................................ ..... 47

Dr. Karlheinz Töchterle .......................................................................................... ..... 49

Dr. Andreas F. Karlsböck ...................................................................................... ..... 51

Dr. Eva Glawischnig-Piesczek .............................................................................. ..... 52

Mag. Dr. Matthias Strolz ......................................................................................... ..... 54


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll175. Sitzung / Seite 3

Ulrike Weigerstorfer ............................................................................................... ..... 55

Katharina Kucharowits ................................................................................................ 57

Eva-Maria Himmelbauer, BSc ..................................................................................... 58

MMMag. Dr. Axel Kassegger ................................................................................. ..... 60

Sigrid Maurer ........................................................................................................... ..... 61

Dr. Nikolaus Scherak .............................................................................................. ..... 63

Leopold Steinbichler .............................................................................................. ..... 65

Rupert Doppler ....................................................................................................... ..... 66

Bundesregierung

Vertretungsschreiben ..................................................................................................... 40

Ausschüsse

Zuweisungen .........................................................................................................  69, 233

Verhandlungen

1. Punkt: EU-Erklärungen des Bundeskanzlers und des Vizekanzlers gemäß § 74b Abs. 1 lit b der Geschäftsordnung des Nationalrates ............................................................................. 72

Bundeskanzler Mag. Christian Kern .......................................................................... 72

Vizekanzler Dr. Reinhold Mitterlehner ....................................................................... 78

Durchführung einer Debatte gemäß § 74b der Geschäftsordnung ............................... 82

Redner/Rednerinnen:

Heinz-Christian Strache ......................................................................................... ..... 82

Mag. Andreas Schieder .......................................................................................... ..... 85

Dr. Eva Glawischnig-Piesczek .............................................................................. ..... 87

Dr. Reinhold Lopatka ............................................................................................. ..... 90

Mag. Dr. Matthias Strolz ......................................................................................... ..... 92

Bundeskanzler Mag. Christian Kern .......................................................................... 95

Dr. Josef Cap ................................................................................................................ 98

Ing. Robert Lugar ....................................................................................................... 100

Jakob Auer .............................................................................................................. ... 102

Herbert Kickl ........................................................................................................... ... 104

Mag. Christine Muttonen ........................................................................................ ... 107

Mag. Werner Kogler ................................................................................................ ... 109

Dr. Angelika Winzig ................................................................................................ ... 111

Dr. Rainer Hable ...................................................................................................... ... 113

Hannes Weninger ................................................................................................... ... 116

Christoph Hagen ..................................................................................................... ... 117

Dr. Johannes Hübner ............................................................................................. ... 121

Tanja Windbüchler-Souschill ................................................................................ ... 122

Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer ................................................................................. ... 124

Leopold Steinbichler .............................................................................................. ... 127

Claudia Angela Gamon, MSc (WU) .......................................................................... 129

Dr. Marcus Franz .................................................................................................... ... 131

Rupert Doppler ....................................................................................................... ... 132

Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Rainer Hable, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einrichtung eines unabhängigen Expertenforums für analyti­sche Begleitung des Brexit-Prozesses zur Steigerung der diesbezüglichen Reak­tionsgeschwindigkeit der Bundesregierung – Ablehnung    115, 133


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll175. Sitzung / Seite 4

Entschließungsantrag der Abgeordneten Ing. Robert Lugar, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Einrichtung von UNO-Schutzzonen in Krisenregionen“ – Ablehnung ...............  120, 133

Entschließungsantrag der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend sofortige Einstellung der Heranführungshilfe für die Türkei – Ablehnung  126, 133

2. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regie­rungsvorlage (1525 d.B.): Bundesgesetz, mit dem eine Rentenleistung für Opfer von Gewalt in Heimen eingeführt und das Verbrechensopfergesetz geän­dert wird (1596 d.B.) .................................................... 133

Redner/Rednerinnen:

Doris Bures ................................................................................................................. 133

August Wöginger ....................................................................................................... 135

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein .................................................................... ... 145

Mag. Albert Steinhauser ........................................................................................ ... 146

Mag. Gerald Loacker .............................................................................................. ... 148

Ing. Waltraud Dietrich ............................................................................................ ... 149

Bundesminister Alois Stöger, diplômé ................................................................ ... 150

Josef Muchitsch ...................................................................................................... ... 151

Martina Diesner-Wais ............................................................................................. ... 153

Peter Wurm .............................................................................................................. ... 154

Mag. Helene Jarmer ................................................................................................ ... 155

Ulrike Königsberger-Ludwig ................................................................................. ... 156

Dr. Franz-Joseph Huainigg ................................................................................... ... 157

Johann Hell .............................................................................................................. ... 158

Rupert Doppler ....................................................................................................... ... 158

Entschließungsantrag der Abgeordneten Josef Muchitsch, August Wöginger, Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Mag. Albert Steinhauser, Mag. Gerald Loacker, Ing. Waltraud Dietrich, Kolleginnen und Kollegen betreffend Heim­opferrentengesetz – Annahme (E 199)  152, 160

Annahme des Gesetzentwurfes in 1596 d.B. ............................................................... 159

Gemeinsame Beratung über

3. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regie­rungsvorlage (1516 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Ausländerbeschäfti­gungs­gesetz und das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert werden, sowie über den

Antrag 693/A der Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz vom 20. März 1975, mit dem die Beschäftigung von Ausländern geregelt wird (Ausländer­beschäftigungsgesetz – AuslBG), in der Fassung des BGBl I 72/2013, geändert wird (1602 d.B.) .................................................................................................................... 160

4. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den An­trag 1343/A(E) der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Berücksichtigung der EuGH-Entscheidung zu Hartz IV im Zusam­menhang mit der österreichischen Regelung der Bedarfsorientierten Mindest­sicherung (1598 d.B.)        ............................................................................................................................. 160


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll175. Sitzung / Seite 5

5. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den An­trag 740/A(E) der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Arbeitsmarktzugang für Asylwerber (1599 d.B.)    ............................................................................................................................. 160

6. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den An­trag 737/A(E) der Abgeordneten Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen betreffend Aufhebung des Bartenstein-Erlasses in puncto Beschäftigungsverbot für AsylwerberInnen und Schaffung eines effektiven Arbeitsmarktzugangs (1600 d.B.) ....................................................................................................................................... 161

7. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den An­trag 477/A(E) der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen betref­fend Transparenz in der Arbeitsmarktförderung und im AMS-Schulungswesen (1601 d.B.) ....................................................................................... 161

Redner/Rednerinnen:

Herbert Kickl ........................................................................................................... ... 161

Dietmar Keck ........................................................................................................... ... 165

Mag. Judith Schwentner ........................................................................................ ... 166

August Wöginger .................................................................................................... ... 168

Mag. Gerald Loacker .............................................................................................. ... 172

Ing. Markus Vogl ..................................................................................................... ... 174

Ing. Waltraud Dietrich ............................................................................................ ... 175

Bundesminister Alois Stöger, diplômé ................................................................ ... 176

Ing. Mag. Werner Groiß .......................................................................................... ... 178

Peter Wurm .............................................................................................................. ... 179

Mag. Gertrude Aubauer ......................................................................................... ... 181

Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer ................................................................................. ... 182

Rupert Doppler ....................................................................................................... ... 183

Gerhard Schmid ...................................................................................................... ... 183

Dr. Marcus Franz .................................................................................................... ... 184

Annahme des Gesetzentwurfes in 1602 d.B. ............................................................... 185

Kenntnisnahme der vier Ausschussberichte 1598, 1599, 1600 und 1601 d.B. ........... 186

Gemeinsame Beratung über

8. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regie­rungsvorlage (1589 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz und das Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz geändert werden (1603 d.B.) ................................ 186

9. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den An­trag 1827/A der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeiterkammergesetz 1992 geändert wird (1605 d.B.) .............................................. 186

10. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den An­trag 1982/A der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Kammern für Arbeiter und Angestellte und die Bundeskammer für Arbeiter und Angestellte (Arbeiterkammergesetz 1992 – AKG) geändert wird (1606 d.B.) ............................... 186

11. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den An­trag 1997/A(E) der Abgeordneten Ing. Waltraud Dietrich, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend „Abschaffung der Ausgleichszulage für ausländische Pen­sio­nisten“ (1607 d.B.) ....................................................................... 186


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll175. Sitzung / Seite 6

Redner/Rednerinnen:

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein .................................................................... ... 187

Josef Muchitsch ...................................................................................................... ... 189

Mag. Birgit Schatz .................................................................................................. ... 190

Gabriel Obernosterer ............................................................................................. ... 192

Mag. Gerald Loacker .............................................................................................. ... 193

Johann Hechtl ......................................................................................................... ... 194

Ing. Waltraud Dietrich ............................................................................................ ... 195

Bundesminister Alois Stöger, diplômé ................................................................ ... 197

Mag. Michael Hammer ............................................................................................ ... 198

Mag. Dr. Matthias Strolz ......................................................................................... ... 199

Josef Schellhorn ..................................................................................................... ... 202

Rupert Doppler ....................................................................................................... ... 203

Walter Schopf .......................................................................................................... ... 203

Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Dr. Matthias Strolz, Kollegin­nen und Kollegen betreffend: Sozialpartner raus aus der Verfassung – Ablehnung ..........................................  200, 205

Annahme des Gesetzentwurfes in 1603 d.B. ............................................................... 204

Kenntnisnahme der drei Ausschussberichte 1605, 1606 und 1607 d.B. ..................... 205

12. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regie­rungsvorlage (1478 d.B.): Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Albanien über soziale Sicherheit (1604 d.B.) ............................................................................................................................. 205

Rednerin:

Dr. Jessi Lintl .............................................................................................................. 205

Genehmigung des Staatsvertrages in 1604 d.B. ......................................................... 206

13. Punkt: Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über den An­trag 2063/A der Abgeordneten Jürgen Schabhüttl, Mag. Michael Hammer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Versamm­lungsgesetz 1953 geändert wird (1610 d.B.) ......................................... 206

Redner/Rednerinnen:

Dr. Walter Rosenkranz ........................................................................................... ... 206

Mag. Michael Hammer ............................................................................................ ... 209

Mag. Albert Steinhauser ........................................................................................ ... 211

Jürgen Schabhüttl .................................................................................................. ... 213

Dr. Nikolaus Scherak .............................................................................................. ... 215

Martina Diesner-Wais ............................................................................................. ... 218

Christoph Hagen ..................................................................................................... ... 220

Angela Lueger ......................................................................................................... ... 221

Mag. Günther Kumpitsch ....................................................................................... ... 222

Dr. Marcus Franz .................................................................................................... ... 223

Rupert Doppler ....................................................................................................... ... 225

Mag. Wolfgang Gerstl ............................................................................................. ... 225

Otto Pendl ................................................................................................................ ... 227

Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen betreffend Nein zu türkischem Todesstrafen-Referendum in Öster­reich – Ablehnung ...............  218, 229

Annahme des Gesetzentwurfes in 1610 d.B. ............................................................... 228


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll175. Sitzung / Seite 7

14. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Matthias Köchl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Gewerbeordnung 1994 (GewO) abgeändert wird (2081/A)                  229

Redner/Rednerinnen:

Matthias Köchl ........................................................................................................ ... 229

Dr. Christoph Matznetter ....................................................................................... ... 230

Mag. Josef Lettenbichler ........................................................................................ ... 231

Bernhard Themessl ................................................................................................ ... 231

Josef Schellhorn ..................................................................................................... ... 232

Leopold Steinbichler .............................................................................................. ... 233

Zuweisung des Antrages 2081/A an den Ausschuss für Wirtschaft und Industrie ...... 233

Eingebracht wurden

Volksbegehren .............................................................................................................. 69

1608: Volksbegehren „Gegen TTIP / CETA“

Regierungsvorlagen .................................................................................................... 69

1590: Bundesgesetz, mit dem eine Ermächtigung zur Verfügung über Bundes­vermögen erteilt wird

1609: Protokoll zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regie­rung der Republik Indien zur Abänderung des am 8. November 1999 in Wien unterzeichneten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und der Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen

Berichte ......................................................................................................................... 69

Vorlage 130 BA: Vorläufiger Gebarungserfolg 2016; BM f. Finanzen

Vorlage 131 BA: Monatserfolg Februar 2017; BM f. Finanzen

III-368: Bericht betreffend Fonds und Stiftungen des Bundes – Reihe Bund 2017/14; Rechnungshof

III-369: Bericht betreffend Monopolverwaltung GmbH – Reihe Bund 2017/15; Rechnungshof

III-370: Bericht betreffend Solidaritäts- und Strukturfonds bei der Monopolver­waltung GmbH –Reihe Bund 2017/16; Rechnungshof

III-371: Bericht betreffend Arbeitnehmerschutz; Follow-up-Überprüfung – Reihe Bund 2017/17; Rechnungshof

III-372: Bericht betreffend Agraische Investitionsförderungen und deren Wir­kungs­aspekte – Reihe Bund 2017/18; Rechnungshof

III-373: Bericht betreffend Vergabepraxis im BMI mit Schwerpunkt Digitalfunk; Follow-up-Überprüfung – Reihe Bund 2017/19; Rechnungshof

III-375: Produktpirateriebericht 2016; BM f. Finanzen


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll175. Sitzung / Seite 8

III-376: Bericht gemäß § 38a Abs. 5 Wehrgesetz 2001 betreffend militärische Dienstleistungen von Frauen in den Jahren 2015 und 2016; BM f. Landes­ver­teidigung und Sport

III-377: Tätigkeitsbericht 2015 der Bundesstelle für Sektenfragen; BM f. Familien und Jugend

III-382: Datenschutzbericht 2016; BM f. Kunst und Kultur, Verfassung und Medien

III-383: Bericht über den Zivildienst und die mit ihm zusammenhängende finanzielle Gebarung für die Jahre 2014 bis 2016; BM f. Inneres

III-384: Jahresbericht 2016 des ORF gemäß § 7 ORF-Gesetz; BM f. Kunst und Kultur, Verfassung und Medien

III-385: Bericht über das Österreichische Stabilitätsprogramm für die Jahre 2016 bis 2021; BM f. Finanzen

Unterrichtung gemäß Art. 50 Abs. 5 B-VG ................................................................ 70

Aufnahme der Verhandlungen über ein Übereinkommen zwischen der Republik Albanien, der Republik Österreich, Bosnien und Herzegowina, der Republik Bulgarien, Ungarn, der Republik Mazedonien, der Republik Moldau, Montenegro, Rumänien, der Republik Serbien und der Republik Slowenien über den auto­matisierten Austausch von DNA-, Fingerabdruck- und Fahrzeugregisterdaten

Anträge der Abgeordneten

Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Weiterentwicklung der Maßnahmen zur Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen (2109/A)(E)

Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Öffnung der Ausbildungs­pflicht bis 18 Jahre für jugendliche AsylwerberInnen (2110/A)(E)

Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Maßnahmen zur Vermeidung von Verpackungsabfällen (2111/A)(E)

Tanja Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen betreffend Initiative gegen Saudi Arabiens Wahl in die UN Kommission für die Rechtsstellung der Frau auf UN Ebene starten (2112/A)(E)

Mag. Aygül Berivan Aslan, Kolleginnen und Kollegen betreffend Aufwertung von Frauenarbeit in den Kollektivverträgen (2113/A)(E)

Matthias Köchl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Anhebung Umsatzsteuer-Klein­unternehmerInnengrenze (2114/A)(E)

Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Denkmalschutz (2115/A)(E)

Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einführung von bundes­einheitlichen Herbstferien (2116/A)(E)

Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Sofortige Einstel­lung der Heranführungshilfe für die Türkei (2117/A)(E)

Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Verbesserung der Unabhängigkeit, Qualität und Transparenz der Verwaltungsgerichtsbarkeit (2118/A)(E)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll175. Sitzung / Seite 9

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Aufnahme schulärztlicher Daten in ELGA (2119/A)(E)

Dr. Rainer Hable, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einrichtung eines unabhän­gigen Expertenforums für analytische Begleitung des Brexit-Prozesses zur Steigerung der diesbezüglichen Reaktionsgeschwindigkeit der Bundesregierung (2120/A)(E)

Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen betreffend Nein zu türkischem Todes­strafen-Referendum in Österreich (2121/A)(E)

Ing. Waltraud Dietrich, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Aufnahme der Pflege in die gesetzliche Sozialversicherung“ (2122/A)(E)

Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen betreffend Änderung der AMA-Gütesiegel Richtlinie für Be- und Verarbeitungsprodukte hinsichtlich der erlaubten Toleranz­grenzen für Gewürze und Früchte in österreichischen Produkten (2123/A)(E)

Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Erhebung anonymi­sier­ter statistischer Daten in Zusammenhang mit Schwangerschaftsabbrüchen (2124/A)(E)

Carmen Schimanek, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Erhebung anonymisier­ter statistischer Daten in Zusammenhang mit Schwangerschaftsabbrüchen (2125/A)(E)

Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Entfernung von „Maulkorb“-Bestimmungen aus dem Schulrecht (2126/A)(E)

MMMag. Dr. Axel Kassegger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Heta-Millionen für Forschung (2127/A)(E)

Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einführung eines transparenten Lohnzettels (2128/A)(E)

Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend Aussetzung der Ein­bür­gerungen von Türken und Überprüfung der Einbürgerungen von Türken der letzten 15 Jahre (2129/A)(E)

Anfragen der Abgeordneten

Dr. Jessi Lintl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesver­teidigung und Sport betreffend Internetsicherheit 2016 – Cyberkriminalität steigt rasant! (12601/J)

Dr. Jessi Lintl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Internetsicherheit 2016 – Cyberkriminalität steigt rasant! (12602/J)

Dr. Jessi Lintl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend Internetsicherheit 2016 – Cyberkriminalität steigt rasant! (12603/J)

Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend tatsächliche Reformen in der SUB statt tagespolitisch motivierter Kosmetik (12604/J)

Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend das Inseratenvolumen der ÖBB, Werner Faymann und Erinnerungslücken des Bundeskanzlers (12605/J)

Erwin Angerer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Einstellung einer Minimalstförderung für Hilfsverein (12606/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll175. Sitzung / Seite 10

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesminis­terin für Gesundheit und Frauen betreffend Krätze-Befall im Geriatriezentrum Florids­dorf (12607/J)

Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Österreich bald mit Natura 2000-Gebieten zugepflastert? (12608/J)

Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Auflösungsabgabe (12609/J)

Mag. Günther Kumpitsch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Polizeipersonal im Bereich Cybercrime (12610/J)

Mag. Günther Kumpitsch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Polizeipersonal in der Steiermark (12611/J)

Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen betreffend Kreditkartenabrechnungen der Kabinettsmitglieder im Jahr 2016 (12612/J)

Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Ausbau des AKW Paks II genehmigt (12613/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundes­minister für Inneres betreffend Aufgriffsstatistik, Antragsstatistik und Zulassungsstatistik Jänner 2017 (12614/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundes­minister für Inneres betreffend Aufgriffsstatistik, Antragsstatistik und Zulassungsstatistik September bis Dezember 2016 (12615/J)

Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen betreffend Druckschriftenabonnements in den Bundesministerien im Jahr 2016 (12616/J)

Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Ausbau des AKW Paks II genehmigt (12617/J)

Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Inte­gration und Äußeres betreffend Ausbau des AKW Paks II genehmigt (12618/J)

Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend die im Raum stehende Überzahlung seitens der Austro Control an die STRABAG beim Abbau von Flugsicherungsanlagen (12619/J)

Mag. Nikolaus Alm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Kriminalitätsentwicklung in Linz (12620/J)

Dr. Rainer Hable, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Absturz eines Polizeihubschraubers am 30. März 2011 am Achensee/Tirol (12621/J)

Edith Mühlberghuber, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Duldungskarten für abgewiesene Asylwerber (12622/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll175. Sitzung / Seite 11

Wendelin Mölzer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung betreffend die Informationsbroschüre zum Autonomiepaket der Bildungsreform (12623/J)

Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Software Greyball gegen Behördenkontrollen bei UBER (12624/J)

Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Software Greyball gegen Behördenkontrollen bei UBER (12625/J)

Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Maßnahmen für 127 Arbeitnehmer, die von der Schließung der Linzer Niederlassung von Nestlé betroffen sind (12626/J)

Dr. Andreas F. Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend missbräuchliche Finanzierung von Presseaussendungen durch die Österreichische Hochschülerschaft (12627/J)

Dr. Andreas F. Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend ideologisch gefärbte Erklärung von öffentlich-rechtlichen Universitäts-Instituten zu Flucht und Migration (12628/J)

Dr. Andreas F. Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Auftragsvergaben an der Veterinär­medizinischen Universität Wien unter dem Rektorat von Sonja Hammerschmid (12629/J)

Edith Mühlberghuber, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend Datenschutz in Zusammenhang mit Bonitätsdatenbanken (12630/J)

David Lasar, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend „Pflegegeld 2016“ (12631/J)

Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend die Auswirkungen des im Arbeitsprogramm der Bundesregierung 2017/2018 enthaltenen Wohnpakets auf den gemeinnützigen Wohnbau (12632/J)

Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissen­schaft, Forschung und Wirtschaft betreffend die Auswirkungen des im Arbeitspro­gramm der Bundesregierung 2017/2018 enthaltenen Wohnpakets auf den gemeinnüt­zigen Wohnbau (12633/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an die Bundes­ministerin für Gesundheit und Frauen betreffend Gefährdung der Versorgung durch Arzneimittel (12634/J)

Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Tiertransporte in die Türkei (12635/J)

Hermann Brückl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Unfälle auf den österreichischen Skipisten in der Saison 2016/17 (12636/J)

MMMag. Dr. Axel Kassegger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend ein Maßnahmenpaket der Arbeits-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll175. Sitzung / Seite 12

gruppe 5: Forschung, Technologie, Startups (Ministerratsvortrag vom 8.11.2016) – „Forschungsmilliarde“ (12637/J)

MMMag. Dr. Axel Kassegger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend ein Maßnahmenpaket der Arbeits­gruppe 5: Forschung, Technologie, Startups (Ministerratsvortrag vom 8.11.2016) – „Forschungsmilliarde“ (12638/J)

Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Umsatzverlust in der Modebranche (12639/J)

Wendelin Mölzer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung betreffend die Vergabe des Auftrags zur Aufklärung von Cybermobbing an Schulen (12640/J)

Gerhard Schmid, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend vorsätzlich herbeigeführtes Hochwasser (12641/J)

Gerhard Schmid, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betref­fend vorsätzlich herbeigeführtes Hochwasser (12642/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Überstunden im Kabinett (12643/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen betreffend Überstunden im Kabinett (12644/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend Überstunden im Kabinett (12645/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Über­stunden im Kabinett (12646/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Überstunden im Kabinett (12647/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Überstunden im Kabinett (12648/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betref­fend Überstunden im Kabinett (12649/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesver­teidigung und Sport betreffend Überstunden im Kabinett (12650/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Überstunden im Kabinett (12651/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung betreffend Überstunden im Kabinett (12652/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Familien und Jugend betreffend Überstunden im Kabinett (12653/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betref­fend Überstunden im Kabinett (12654/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll175. Sitzung / Seite 13

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend Überstunden im Kabinett (12655/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Überstunden im Kabinett (12656/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend gesundheitsfördernde Maßnahmen (12657/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend gesundheitsfördernde Maßnahmen (12658/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Familien und Jugend betreffend gesundheitsfördernde Maßnahmen (12659/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung betreffend gesundheitsfördernde Maßnahmen (12660/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend gesundheitsfördernde Maßnahmen (12661/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betref­fend gesundheitsfördernde Maßnahmen (12662/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend gesundheitsfördernde Maßnahmen (12663/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betref­fend gesundheitsfördernde Maßnahmen (12664/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen betreffend gesundheitsfördernde Maßnahmen (12665/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst und Kul­tur, Verfassung und Medien betreffend gesundheitsfördernde Maßnahmen (12666/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend gesundheitsfördernde Maßnahmen (12667/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesver­teidigung und Sport betreffend gesundheitsfördernde Maßnahmen (12668/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betref­fend gesundheitsfördernde Maßnahmen (12669/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend gesundheitsfördernde Maß­nah­men (12670/J)

Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend personelle Ausstattung des Ministerkabi­netts 2016 (12671/J)

Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landes­verteidigung und Sport betreffend personelle Ausstattung des Ministerkabinetts 2016 (12672/J)

Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend personelle Ausstattung des Ministerkabinetts 2016 (12673/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll175. Sitzung / Seite 14

Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend personelle Ausstattung des Minister­kabinetts 2016 (12674/J)

Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend personelle Ausstattung des Ministerkabinetts 2016 (12675/J)

Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesund­heit und Frauen betreffend personelle Ausstattung des Ministerkabinetts 2016 (12676/J)

Mag. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Familien und Jugend betreffend personelle Ausstattung des Ministerkabinetts 2016 (12677/J)

Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend personelle Ausstattung des Ministerkabinetts 2016 (12678/J)

Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend personelle Ausstattung des Ministerkabinetts 2016 (12679/J)

Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung betreffend personelle Ausstattung des Ministerkabinetts 2016 (12680/J)

Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend personelle Ausstattung des Minister­kabinetts 2016 (12681/J)

Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend personelle Ausstattung des Ministerkabinetts 2016 (12682/J)

Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissen­schaft, Forschung und Wirtschaft betreffend personelle Ausstattung des Ministerkabi­netts 2016 (12683/J)

Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend personelle Ausstattung des Ministerkabinetts 2016 (12684/J)

Katharina Kucharowits, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend „NGO-Wahnsinn“ (12685/J)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend Bewerbung um den Standort der EMA in Österreich (12686/J)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Bewerbung um den Standort der EBA in Österreich (12687/J)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend Bewerbung um den Standort der EBA in Österreich (12688/J)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesund­heit und Frauen betreffend Bewerbung um den Standort der EMA in Österreich (12689/J)

Dr. Rainer Hable, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Inno­vation und Technologie betreffend Ereignis einer Maschine der Austrian Airlines AG am 13. Oktober 2015 in Lugano/Schweiz (12690/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll175. Sitzung / Seite 15

Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen an die Präsidentin des Rechnungshofes betreffend „Prüfungswürdige Bilanzierungsansätze der Wiener Linien“ (12691/J)

Sigrid Maurer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Streichung genderbasierter Lehre in der Publizis­tik und Kommunikationswissenschaft (12692/J)

Georg Willi, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Familien und Jugend betreffend Umsetzung des Studierendentickets wie im Regierungsprogramm und in der Antrittsrede der Bundesministerin im Parlament angekündigt (12693/J)

Georg Willi, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Zuschussverträge für Schieneninfrastruktur (12694/J)

Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend Reformstau im Strafvollzug (12695/J)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Zwischenergebnisse zur Effizienzstudie der Sozialversicherung (12696/J)

Ulrike Weigerstorfer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissen­schaft, Forschung und Wirtschaft betreffend „JEFTA“ (12697/J)

Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forst­wirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Fleischimporte und Fleisch­exporte 2014 bis 2016 (12698/J)

Hermann Brückl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betref­fend die Kosten gesundheitsbezogener Maßnahmen bei Suchtgiftmissbrauch (12699/J)

Carmen Schimanek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Transitlager Kufstein (12700/J)

Dr. Andreas F. Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wiss­enschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Moderation der Tagung „Fremd­sprachiges Lehren, Lernen & Forschen“ an der TU Graz (12701/J)

Wendelin Mölzer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung betreffend der Entwicklungsplan der VS Kirchberg am Wechsel (12702/J)

Dr. Jessi Lintl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betref­fend Datensicherheitskonzepte und -maßnahmen des Bundes (12703/J)

Edith Mühlberghuber, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend Unterhaltsvorschüsse und Unterhaltsklagen im Jahr 2016 (12704/J)

Hermann Brückl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betref­fend Whistleblower-Website (12705/J)

Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wis­senschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend die systematische Strukturierung und Verschlankung baurechtlicher Normen (12706/J)

Erwin Angerer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend Justizskandal – bleibt der Minister untätig? (12707/J)

Erwin Angerer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Toxizität in Heu und Ver­gleichs­produkten (12708/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll175. Sitzung / Seite 16

MMMag. Dr. Axel Kassegger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Asylstatistik 2016 (12709/J)

Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Instandhaltung baulicher Sicherheits­einrichtungen auf Autobahnen (12710/J)

Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend Initiative Liberaler Muslime Österreich (ILMÖ) (12711/J)

Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend Initiative Liberaler Muslime Österreich (ILMÖ) (12712/J)

Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Initiative Liberaler Muslime Österreich (ILMÖ) (12713/J)

Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Austro Arab News & ILMÖ (12714/J)

Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend EU-Jahresvorschau des BMLFUW 2017 (12715/J)

Carmen Schimanek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Zulaufstrecken zum Brenner Basistunnel (12716/J)

Erwin Angerer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Zustim­mungserklärung des Bundeskanzlers für den Erhalt von Heuprodukten (12717/J)

Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finan­zen betreffend die Auswirkungen des im Arbeitsprogramm der Bundesregie­rung 2017/2018 enthaltenen Wohnpakets auf den gemeinnützigen Wohnbau (12718/J)

Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betref­fend Justizanstalt Göllersdorf (12719/J)

Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend Moscheebau in der Justizanstalt Gerasdorf (12720/J)

Tanja Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend Kleinbotschaften (12721/J)

Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Weitere Auftragsvergaben an Dr. Janda durch das BMI (12722/J)

Tanja Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend Einsatz des Österreichischen Bundesheeres im Namen der Humanitären Hilfe in der ungarisch-serbischen Grenzregion (12723/J)

Tanja Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen betreffend Kostenübernahme der Krankenbehandlungen im Zentrum für Ionentherapie und Forschung „MedAustron“ (12724/J)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Aufbau, Struktur und Entwicklung der MVG (12725/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll175. Sitzung / Seite 17

Erwin Angerer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen betreffend Toxizität in Heu und Vergleichsprodukten (12726/J)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Generalsanierung des Bürogebäudes des Hauptverbandes (12727/J)

Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend: Flossen auch Bundesgelder in die „Dr. Erwin Pröll Privatstiftung“? (12728/J)

Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend: Flossen auch Bundesgelder in die „Dr. Erwin Pröll Privatstiftung“? (12729/J)

Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissen­schaft, Forschung und Wirtschaft betreffend: Flossen auch Bundesgelder in die „Dr. Erwin Pröll Privatstiftung“? (12730/J)

Petra Bayr, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend die österreichische Beteiligung an der open-ended intergovernmental working group on transnational corporations and other business enterprises with respect to human rights (12731/J)

Asdin El Habbassi, BA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Verein Phurdo, Beratungsstelle für Roma in Salzburg (12732/J)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesund­heit und Frauen betreffend Krankenfürsorgeeinrichtungen nach § 2 B-KUVG (12733/J)

Dr. Rainer Hable, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Bundesanstalt für Verkehr (BAV) (12734/J)

Leopold Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend „Exzessive Elektrizitätsabgabe“ (12735/J)

Dr. Rainer Hable, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Bundesanstalt für Verkehr (BAV) und Bahn-Neubaustrecke Wien–St. Pölten (12736/J)

Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Familien und Jugend betreffend Unternehmen für Familien (12737/J)

Ing. Waltraud Dietrich, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend „Sozialämter kaufen Mindestsiche­rungsbeziehern Pensionszeiten nach“ (12738/J)

Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend Begleitmaßnahmen zur besseren Durchset­zung des Bestbieterprinzips aus arbeitsmarktpolitischer Sicht (12739/J)

Ulrike Weigerstorfer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissen­schaft, Forschung und Wirtschaft betreffend „Lebensmittelforschung in Österreich“ (12740/J)

Ing. Waltraud Dietrich, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend „10-Punkte-Aktionsplan, gemeinsame Europäische Asylagentur, Umsiedelungsprogramm“ (12741/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll175. Sitzung / Seite 18

Ing. Waltraud Dietrich, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend „Politisch motivierter Prognose-Mikro­zensus in Österreich“ (12742/J)

Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend Ausgliederung des Bundesdenk­malamts (12743/J)

Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Erfüllung der Behinderteneinstellungs­pflicht in den Bundesländern 2016 (12744/J)

Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend Erfüllung der Behinderteneinstellungspflicht in den Ministerien 2016 (12745/J)

Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Erfüllung der Behinderteneinstel­lungspflicht in verschiedenen Institutionen 2016 (12746/J)

Tanja Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit im Jahr 2014, 2015 und 2016 (12747/J)

Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Herstellung der Barrierefreiheit nach § 8 Abs. 2 Bundes-Behindertengleich­stellungs­gesetz (12748/J)

Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Herstellung der Barrierefreiheit nach § 8 Abs. 2 Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (12749/J)

Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend Herstellung der Barrierefreiheit nach § 8 Abs. 2 Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (12750/J)

Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Ge­sundheit und Frauen betreffend Herstellung der Barrierefreiheit nach § 8 Abs. 2 Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (12751/J)

Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Familien und Jugend betreffend Herstellung der Barrierefreiheit nach § 8 Abs. 2 Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (12752/J)

Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wis­senschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Herstellung der Barrierefreiheit nach § 8 Abs. 2 Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (12753/J)

Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Herstellung der Barrierefreiheit nach § 8 Abs. 2 Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (12754/J)

Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend Herstellung der Barrierefreiheit nach § 8 Abs. 2 Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (12755/J)

Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Herstellung der Barrierefreiheit nach § 8 Abs. 2 Bundes-Behindertengleich­stellungsgesetz (12756/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll175. Sitzung / Seite 19

Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Herstellung der Barrierefreiheit nach § 8 Abs. 2 Bundes-Behinderten­gleichstellungsgesetz (12757/J)

Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landes­verteidigung und Sport betreffend Herstellung der Barrierefreiheit nach § 8 Abs. 2 Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (12758/J)

Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Herstellung der Barrierefrei­heit nach § 8 Abs. 2 Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (12759/J)

Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Tätigkeit des türkischen Geheimdienstes MIT in Österreich (12760/J)

Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen an die Präsidentin des Rechnungs­hofes betreffend Herstellung der Barrierefreiheit nach § 8 Abs. 2 Bundes-Behinder­tengleichstellungsgesetz (12761/J)

Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend Vergabe von für die EZA bestimmten Mitteln an österreichische Unternehmen im Ausland (12762/J)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissen­schaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Beschäftigungsbonus (12763/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an die Bundes­ministerin für Gesundheit und Frauen betreffend Produktpiraterie bei Medikamenten (12764/J)

Wendelin Mölzer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung betreffend die Diskussion „Was darf Politische Bildung?“ an der Pädagogischen Hoch­schule Wien (12765/J)

Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend gelockerter Vollzug und Unterbrechung der Freiheitsstrafe (12766/J)

Wendelin Mölzer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend das Ermittlungsverfahren 11 UT 19/16x-9 der Staatsanwaltschaft Klagenfurt (12767/J)

Erwin Angerer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend „Einsatz von Mitteln aus dem U-Bahn-Budget“ (12768/J)

Erwin Angerer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend „Einsatz von Mitteln aus dem U-Bahn-Budget“ (12769/J)

Erwin Angerer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend „U-Bahnausbauten Wien – unrechtmäßige Finanzierung aus Bundes­mitteln?“ (12770/J)

Erwin Angerer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Inno­vation und Technologie betreffend „U-Bahnausbauten Wien – unrechtmäßige Finan­zierung aus Bundesmitteln?“ (12771/J)

Erwin Angerer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend „Kostentragung bei Waldbränden“ (12772/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll175. Sitzung / Seite 20

Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Glaubensgrundsätze der IGGIÖ (12773/J)

Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend Reform des Wehrdienstes (12774/J)

Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend Liegenschaftsverkauf Justizanstalt Göllersdorf (12775/J)

Wendelin Mölzer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung betreffend die versäumte Anmeldung von Schulanfängern (12776/J)

Wendelin Mölzer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung betreffend die Anmeldezahlen für Allgemeinbildende höhere Schulen (12777/J)

Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend bedingte Entlassung von Häftlingen, die nach § 278b StGB verurteilt wurden (12778/J)

Hermann Brückl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend Namensschilder beim Bundesheer (12779/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundes­minister für Inneres betreffend Aufgriffsstatistik, Antragsstatistik und Zulassungsstatistik Februar 2017 (12780/J)

Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Fraktionsförderung der Wirtschaftskammer bis 2016 (12781/J)

Ing. Robert Lugar, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend „Werbekampagne: Kanzler als Pizzabote“ (12782/J)

Ing. Robert Lugar, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend „Vorwürfe gegen den Asylverein Menschenrechte Österreich (VMÖ)“ (12783/J)

Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend „Terrorgefahr durch potentielle Gefährder“ (12784/J)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen betreffend Umsetzung der RöK (12785/J)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend weiterhin bestehende Rechtsunsicherheit für Bank-Austria-Angestellte in Folge des Pensionsdeals (12786/J)

*****

Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen an die Präsidentin des Nationalrates betreffend Herstellung der Barrierefreiheit nach § 8 Abs. 2 Bundes-Behinderten­gleich­stellungsgesetz (40/JPR)

Zurückgezogen wurden die Anfragen der Abgeordneten

Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Firma Euronet, Bankomatgebühren und Steueroase (12430/J) (Zu 12430/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll175. Sitzung / Seite 21

Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Dezimierung bzw. Auflösung der Polizeidienststelle Achenkirch (12437/J) (Zu 12437/J)

Anfragebeantwortungen

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (11079/AB zu 11523/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (11080/AB zu 11714/J)

der Bundesministerin für Bildung auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen (11081/AB zu 11632/J)

der Bundesministerin für Bildung auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (11082/AB zu 11570/J)

der Bundesministerin für Bildung auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (11083/AB zu 11598/J)

der Bundesministerin für Bildung auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (11084/AB zu 11584/J)

der Bundesministerin für Bildung auf die Anfrage der Abgeordneten Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen (11085/AB zu 11513/J)

der Bundesministerin für Bildung auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Marcus Franz, Kolleginnen und Kollegen (11086/AB zu 11643/J)

der Bundesministerin für Bildung auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (11087/AB zu 11663/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (11088/AB zu 11655/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (11089/AB zu 11561/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (11090/AB zu 11562/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (11091/AB zu 11589/J)

der Bundesministerin für Bildung auf die Anfrage der Abgeordneten Hermann Brückl, Kolleginnen und Kollegen (11092/AB zu 11691/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (11093/AB zu 11607/J)

der Bundesministerin für Bildung auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Jessi Lintl, Kolleginnen und Kollegen (11094/AB zu 11767/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen (11095/AB zu 11548/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (11096/AB zu 11650/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll175. Sitzung / Seite 22

der Bundesministerin für Bildung auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Wolfgang Klinger, Kolleginnen und Kollegen (11097/AB zu 11771/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen (11098/AB zu 11556/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abge­ordneten Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen (11099/AB zu 11522/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (11100/AB zu 11519/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abge­ord­neten Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen (11101/AB zu 11527/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abge­ordneten Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen (11102/AB zu 11574/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abge­ordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen (11103/AB zu 11563/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abge­ordneten Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen (11104/AB zu 11580/J)

der Bundesministerin für Bildung auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen (11105/AB zu 11581/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeord­neten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (11106/AB zu 11588/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen (11107/AB zu 11630/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (11108/AB zu 11669/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (11109/AB zu 11667/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Gerhard Schmid, Kolleginnen und Kollegen (11110/AB zu 11673/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (11111/AB zu 11649/J)

der Bundesministerin für Bildung auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (11112/AB zu 11658/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Gerhard Schmid, Kolleginnen und Kollegen (11113/AB zu 11674/J)

der Bundesministerin für Bildung auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (11114/AB zu 11743/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Hermann Brückl, Kolleginnen und Kollegen (11115/AB zu 11681/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Erwin Angerer, Kolleginnen und Kollegen (11116/AB zu 11698/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll175. Sitzung / Seite 23

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Wolfgang Klinger, Kolleginnen und Kollegen (11117/AB zu 11781/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Jessi Lintl, Kolleginnen und Kollegen (11118/AB zu 11764/J)

der Bundesministerin für Bildung auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (11119/AB zu 11741/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Carmen Schimanek, Kolleginnen und Kollegen (11120/AB zu 11785/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Günther Kumpitsch, Kolleginnen und Kollegen (11121/AB zu 11786/J)

der Bundesministerin für Bildung auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (11122/AB zu 11740/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen (11123/AB zu 11542/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (11124/AB zu 11599/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Hermann Brückl, Kolleginnen und Kollegen (11125/AB zu 11689/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen (11126/AB zu 11713/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten MMag. DDr. Hubert Fuchs, Kolleginnen und Kollegen (11127/AB zu 11697/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (11128/AB zu 11738/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen (11129/AB zu 11803/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Erwin Angerer, Kolleginnen und Kollegen (11130/AB zu 11799/J)

der Bundesministerin für Familien und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (11131/AB zu 11602/J)

der Bundesministerin für Familien und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (11132/AB zu 11592/J)

der Bundesministerin für Familien und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen (11133/AB zu 11629/J)

der Bundesministerin für Bildung auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Franz-Joseph Huainigg, Kolleginnen und Kollegen (11134/AB zu 11750/J)

der Bundesministerin für Familien und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Katharina Kucharowits, Kolleginnen und Kollegen (11135/AB zu 11636/J)

der Bundesministerin für Familien und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Katharina Kucharowits, Kolleginnen und Kollegen (11136/AB zu 11637/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll175. Sitzung / Seite 24

der Bundesministerin für Familien und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (11137/AB zu 11666/J)

der Bundesministerin für Familien und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Hermann Brückl, Kolleginnen und Kollegen (11138/AB zu 11688/J)

der Bundesministerin für Familien und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen (11139/AB zu 11708/J)

der Bundesministerin für Familien und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (11140/AB zu 11705/J)

der Bundesministerin für Familien und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen (11141/AB zu 11736/J)

der Bundesministerin für Familien und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Jessi Lintl, Kolleginnen und Kollegen (11142/AB zu 11765/J)

der Bundesministerin für Bildung auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (11143/AB zu 11742/J)

der Bundesministerin für Familien und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Wolfgang Klinger, Kolleginnen und Kollegen (11144/AB zu 11772/J)

der Bundesministerin für Familien und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Hermann Brückl, Kolleginnen und Kollegen (11145/AB zu 11794/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Werner Neubauer, Kolle­ginnen und Kollegen (11146/AB zu 11512/J)

der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Wolfgang Klinger, Kolleginnen und Kollegen (11147/AB zu 11769/J)

des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (11148/AB zu 11539/J)

der Bundesministerin für Bildung auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (11149/AB zu 11745/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolle­ginnen und Kollegen (11150/AB zu 11566/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (11151/AB zu 11568/J)

der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Jessi Lintl, Kolleginnen und Kollegen (11152/AB zu 11763/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Wolfgang Klinger, Kolleginnen und Kollegen (11153/AB zu 11777/J)

des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (11154/AB zu 11586/J)

des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (11155/AB zu 11596/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll175. Sitzung / Seite 25

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (11156/AB zu 11585/J)

des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen (11157/AB zu 11547/J)

des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (11158/AB zu 11668/J)

des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen (11159/AB zu 11725/J)

des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Jessi Lintl, Kolleginnen und Kollegen (11160/AB zu 11761/J)

des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Wolfgang Klinger, Kolleginnen und Kollegen (11161/AB zu 11774/J)

des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (11162/AB zu 11587/J)

des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (11163/AB zu 11609/J)

des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Hermann Brückl, Kolleginnen und Kollegen (11164/AB zu 11793/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (11165/AB zu 11597/J)

des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen (11166/AB zu 11625/J)

des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen (11167/AB zu 11808/J)

des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Elmar Mayer, Kolleginnen und Kollegen (11168/AB zu 11639/J)

des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Hermann Brückl, Kolleginnen und Kollegen (11169/AB zu 11685/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (11170/AB zu 11656/J)

des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen (11171/AB zu 11538/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Marcus Franz, Kolleginnen und Kollegen (11172/AB zu 11645/J)

des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (11173/AB zu 11659/J)

der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Carmen Schimanek, Kolleginnen und Kollegen (11174/AB zu 11784/J)

der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen (11175/AB zu 11553/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll175. Sitzung / Seite 26

der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (11176/AB zu 11614/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Hermann Brückl, Kolleginnen und Kollegen (11177/AB zu 11679/J)

des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien auf die Anfrage der Abgeordneten Hermann Brückl, Kolleginnen und Kollegen (11178/AB zu 11684/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Werner Neubauer, Kolle­ginnen und Kollegen (11179/AB zu 11696/J)

der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (11180/AB zu 11654/J)

des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Wolfgang Klinger, Kolleginnen und Kollegen (11181/AB zu 11779/J)

des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien auf die Anfrage der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen (11182/AB zu 11806/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Jessi Lintl, Kolleginnen und Kollegen (11183/AB zu 11510/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Jessi Lintl, Kolleginnen und Kollegen (11184/AB zu 11511/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen (11185/AB zu 11514/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (11186/AB zu 11557/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (11187/AB zu 11558/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (11188/AB zu 11560/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (11189/AB zu 11559/J)

der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (11190/AB zu 11618/J)

der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (11191/AB zu 11537/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeord­neten Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen (11192/AB zu 11623/J)

der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (11193/AB zu 11720/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll175. Sitzung / Seite 27

der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (11194/AB zu 11530/J)

der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (11195/AB zu 11524/J)

der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (11196/AB zu 11727/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (11197/AB zu 11605/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (11198/AB zu 11571/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (11198/AB zu 11571/J)

der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen (11199/AB zu 11550/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Hermann Brückl, Kolleginnen und Kollegen (11200/AB zu 11573/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (11201/AB zu 11569/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen (11202/AB zu 11576/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abge­ordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (11203/AB zu 11672/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (11204/AB zu 11578/J)

der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (11205/AB zu 11612/J)

der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen (11206/AB zu 11552/J)

der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen (11207/AB zu 11554/J)

der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen (11208/AB zu 11555/J)

der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Gerhard Schmid, Kolleginnen und Kollegen (11209/AB zu 11675/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abge­ordneten Hermann Brückl, Kolleginnen und Kollegen (11210/AB zu 11682/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abge­ordneten Dr. Jessi Lintl, Kolleginnen und Kollegen (11211/AB zu 11759/J)

der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Leopold Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen (11212/AB zu 11735/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll175. Sitzung / Seite 28

der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (11213/AB zu 11744/J)

der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (11214/AB zu 11728/J)

der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Ulrike Weigerstorfer, Kolleginnen und Kollegen (11215/AB zu 11809/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeord­neten Ing. Wolfgang Klinger, Kolleginnen und Kollegen (11216/AB zu 11776/J)

der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (11217/AB zu 11653/J)

der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen (11218/AB zu 11702/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen (11219/AB zu 11622/J)

der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (11220/AB zu 11657/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (11221/AB zu 11579/J)

der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (11222/AB zu 11724/J)

der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (11223/AB zu 11534/J)

der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen (11224/AB zu 11551/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (11225/AB zu 11591/J)

der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (11226/AB zu 11529/J)

der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (11227/AB zu 11526/J)

der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Marcus Franz, Kolleginnen und Kollegen (11228/AB zu 11642/J)

der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (11229/AB zu 11719/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (11230/AB zu 11606/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll175. Sitzung / Seite 29

des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen (11231/AB zu 11626/J)

der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen (11232/AB zu 11709/J)

der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (11233/AB zu 11615/J)

der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (11234/AB zu 11660/J)

der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (11235/AB zu 11600/J)

der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Hermann Brückl, Kolleginnen und Kollegen (11236/AB zu 11687/J)

der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (11237/AB zu 11722/J)

der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen (11238/AB zu 11546/J)

der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (11239/AB zu 11595/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen (11240/AB zu 11627/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Gerhard Schmid, Kolleginnen und Kollegen (11241/AB zu 11678/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Gerhard Schmid, Kolleginnen und Kollegen (11242/AB zu 11677/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (11243/AB zu 11671/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen (11244/AB zu 11634/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (11245/AB zu 11616/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (11246/AB zu 11617/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (11247/AB zu 11610/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Edith Mühl­berghuber, Kolleginnen und Kollegen (11248/AB zu 11540/J)

des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen (11249/AB zu 11518/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen (11250/AB zu 11703/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll175. Sitzung / Seite 30

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Hermann Brückl, Kolleginnen und Kollegen (11251/AB zu 11686/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (11252/AB zu 11695/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Christian Höbart, Kolleginnen und Kollegen (11253/AB zu 11701/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen (11254/AB zu 11704/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (11255/AB zu 11706/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (11256/AB zu 11711/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (11257/AB zu 11739/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (11258/AB zu 11747/J)

des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (11259/AB zu 11593/J)

des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Hermann Brückl, Kolleginnen und Kollegen (11260/AB zu 11572/J)

des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (11261/AB zu 11594/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen (11262/AB zu 11755/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen (11263/AB zu 11749/J)

des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (11264/AB zu 11604/J)

des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (11265/AB zu 11619/J)

des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (11266/AB zu 11664/J)

des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (11267/AB zu 11647/J)

des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (11268/AB zu 11652/J)

des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (11269/AB zu 11662/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Wendelin Mölzer, Kolleginnen und Kollegen (11270/AB zu 11798/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll175. Sitzung / Seite 31

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Edith Mühl­berg­huber, Kolleginnen und Kollegen (11271/AB zu 11792/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Hermann Brückl, Kolleginnen und Kollegen (11272/AB zu 11791/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Wendelin Mölzer, Kolleginnen und Kollegen (11273/AB zu 11790/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Wendelin Mölzer, Kolleginnen und Kollegen (11274/AB zu 11788/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen (11275/AB zu 11787/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen (11276/AB zu 11782/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Jessi Lintl, Kolleginnen und Kollegen (11277/AB zu 11762/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Wolfgang Klinger, Kolleginnen und Kollegen (11278/AB zu 11773/J)

des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Hermann Brückl, Kolleginnen und Kollegen (11279/AB zu 11680/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kolle­ginnen und Kollegen (11280/AB zu 11620/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Marcus Franz, Kolleginnen und Kollegen (11281/AB zu 11640/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (11282/AB zu 11661/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Jessi Lintl, Kolleginnen und Kollegen (11283/AB zu 11756/J)

der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (11284/AB zu 11536/J)

der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen (11285/AB zu 11694/J)

des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Jessi Lintl, Kolleginnen und Kollegen (11286/AB zu 11757/J)

des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Hermann Brückl, Kolleginnen und Kollegen (11287/AB zu 11795/J)

der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen (11288/AB zu 11628/J)

der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Marcus Franz, Kolleginnen und Kollegen (11289/AB zu 11641/J)

der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (11290/AB zu 11648/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll175. Sitzung / Seite 32

des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen (11291/AB zu 11802/J)

der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen (11292/AB zu 11541/J)

der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (11293/AB zu 11651/J)

der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (11294/AB zu 11613/J)

des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen (11295/AB zu 11621/J)

des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (11296/AB zu 11520/J)

des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Jessi Lintl, Kolleginnen und Kollegen (11297/AB zu 11517/J)

des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Jessi Lintl, Kolleginnen und Kollegen (11298/AB zu 11797/J)

der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (11299/AB zu 11729/J)

der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (11300/AB zu 11800/J)

der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Carmen Schimanek, Kolleginnen und Kollegen (11301/AB zu 11783/J)

der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen (11302/AB zu 11753/J)

der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (11303/AB zu 11715/J)

des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Wolfgang Klinger, Kolleginnen und Kollegen (11304/AB zu 11778/J)

des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Sigrid Maurer, Kolleginnen und Kollegen (11305/AB zu 11754/J)

des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen (11306/AB zu 11748/J)

des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abgeordneten Hermann Brückl, Kolleginnen und Kollegen (11307/AB zu 11690/J)

des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abge­ordneten Dr. Marcus Franz, Kolleginnen und Kollegen (11308/AB zu 11644/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll175. Sitzung / Seite 33

des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abge­ordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen (11309/AB zu 11700/J)

des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abge­ordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen (11310/AB zu 11807/J)

des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abge­ordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (11311/AB zu 11583/J)

des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abge­ordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen (11312/AB zu 11631/J)

des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abge­ordneten Dr. Jessi Lintl, Kolleginnen und Kollegen (11313/AB zu 11766/J)

des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abge­ordneten Ing. Wolfgang Klinger, Kolleginnen und Kollegen (11314/AB zu 11770/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Carmen Schimanek, Kolleginnen und Kollegen (11315/AB zu 11848/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Robert Lugar, Kolleginnen und Kollegen (11316/AB zu 11838/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen (11317/AB zu 11811/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen (11318/AB zu 11812/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen (11319/AB zu 12333/J)

der Bundesministerin für Familien und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen (11320/AB zu 11810/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Jessi Lintl, Kolleginnen und Kollegen (11321/AB zu 11758/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (11322/AB zu 11813/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen (11323/AB zu 11815/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Robert Lugar, Kolleginnen und Kollegen (11324/AB zu 11814/J)

der Bundesministerin für Bildung auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen (11325/AB zu 11818/J)

der Bundesministerin für Bildung auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Matthias Strolz, Kolleginnen und Kollegen (11326/AB zu 11823/J)

der Bundesministerin für Bildung auf die Anfrage der Abgeordneten Wendelin Mölzer, Kolleginnen und Kollegen (11327/AB zu 12557/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll175. Sitzung / Seite 34

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Matthias Strolz, Kolleginnen und Kollegen (11328/AB zu 11826/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (11329/AB zu 11819/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen (11330/AB zu 11820/J)

der Bundesministerin für Familien und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Leopold Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen (11331/AB zu 11821/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen (11332/AB zu 11817/J)

des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Matthias Strolz, Kolleginnen und Kollegen (11333/AB zu 11822/J)

der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (11334/AB zu 11816/J)

des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Waltraud Dietrich, Kolleginnen und Kollegen (11335/AB zu 11824/J)

des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Waltraud Dietrich, Kolleginnen und Kollegen (11336/AB zu 11825/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Robert Lugar, Kolleginnen und Kollegen (11337/AB zu 11834/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen (11338/AB zu 11868/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (11339/AB zu 12648/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Robert Lugar, Kolleginnen und Kollegen (11340/AB zu 11831/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeord­neten Ing. Robert Lugar, Kolleginnen und Kollegen (11341/AB zu 11837/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeord­neten Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen (11342/AB zu 11866/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (11343/AB zu 11881/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Robert Lugar, Kolleginnen und Kollegen (11344/AB zu 11828/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen (11345/AB zu 11924/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Robert Lugar, Kolleginnen und Kollegen (11346/AB zu 11836/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll175. Sitzung / Seite 35

der Bundesministerin für Familien und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Robert Lugar, Kolleginnen und Kollegen (11347/AB zu 11830/J)

der Bundesministerin für Familien und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen (11348/AB zu 11870/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Georg Willi, Kolleginnen und Kollegen (11349/AB zu 11827/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten MMMag. Dr. Axel Kassegger, Kolleginnen und Kolle­gen (11350/AB zu 12243/J)

der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Robert Lugar, Kolleginnen und Kollegen (11351/AB zu 11829/J)

der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (11352/AB zu 11880/J)

der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen (11353/AB zu 11859/J)

der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen (11354/AB zu 11865/J)

der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen (11355/AB zu 11872/J)

der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (11356/AB zu 11849/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen (11357/AB zu 12448/J)

des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen (11358/AB zu 11842/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen (11359/AB zu 12310/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Robert Lugar, Kollegin­nen und Kollegen (11360/AB zu 11835/J)

des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Robert Lugar, Kolleginnen und Kollegen (11361/AB zu 11840/J)

des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Robert Lugar, Kolleginnen und Kollegen (11362/AB zu 11839/J)

des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Robert Lugar, Kolleginnen und Kollegen (11363/AB zu 11841/J)

des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Ulrike Weigerstorfer, Kolleginnen und Kollegen (11364/AB zu 11863/J)

des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen (11365/AB zu 11877/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll175. Sitzung / Seite 36

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen (11366/AB zu 11851/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen (11367/AB zu 11860/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen (11368/AB zu 11861/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen (11369/AB zu 11846/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen (11370/AB zu 11845/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen (11371/AB zu 11844/J)

der Bundesministerin für Bildung auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Robert Lugar, Kolleginnen und Kollegen (11372/AB zu 11833/J)

des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abge­ord­neten Ing. Robert Lugar, Kolleginnen und Kollegen (11373/AB zu 11832/J)

des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abge­ord­neten Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen (11374/AB zu 11874/J)

der Bundesministerin für Bildung auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen (11375/AB zu 11875/J)

des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen (11376/AB zu 11867/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen (11377/AB zu 11869/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Carmen Schimanek, Kolleginnen und Kollegen (11378/AB zu 11847/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen (11379/AB zu 11873/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Robert Lugar, Kolleginnen und Kollegen (11380/AB zu 11864/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen (11381/AB zu 11879/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen (11382/AB zu 11843/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen (11383/AB zu 11871/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen (11384/AB zu 11854/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll175. Sitzung / Seite 37

des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen (11385/AB zu 11853/J)

des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen (11386/AB zu 11876/J)

des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Edith Mühlberg­huber, Kolleginnen und Kollegen (11387/AB zu 11852/J)

des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen (11388/AB zu 11882/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Erwin Angerer, Kolleginnen und Kollegen (11389/AB zu 11964/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen (11390/AB zu 12088/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Erwin Angerer, Kolleginnen und Kollegen (11391/AB zu 11965/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Petra Bayr, MA, Kolleginnen und Kollegen (11392/AB zu 12073/J)

der Präsidentin des Rechnungshofes auf die Anfrage der Abgeordneten MMMag. Dr. Axel Kassegger, Kolleginnen und Kollegen (11393/AB zu 11862/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (11394/AB zu 11884/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (11395/AB zu 11885/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (11396/AB zu 11883/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen (11397/AB zu 11900/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Nikolaus Alm, Kolleginnen und Kollegen (11398/AB zu 11886/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen (11399/AB zu 11904/J)

der Bundesministerin für Bildung auf die Anfrage der Abgeordneten Carmen Schimanek, Kolleginnen und Kollegen (11400/AB zu 11910/J)

des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen (11401/AB zu 11916/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Hermann Brückl, Kolleginnen und Kollegen (11402/AB zu 11905/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll175. Sitzung / Seite 38

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen (11403/AB zu 11899/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Claudia Angela Gamon, MSc (WU), Kolleginnen und Kollegen (11404/AB zu 11918/J)

des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien auf die Anfrage der Abgeordneten David Lasar, Kolleginnen und Kollegen (11405/AB zu 11906/J)

der Bundesministerin für Familien und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Claudia Angela Gamon, MSc (WU), Kolleginnen und Kollegen (11406/AB zu 11890/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen (11407/AB zu 11898/J)

der Bundesministerin für Familien und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Angela Lueger, Kolleginnen und Kollegen (11408/AB zu 11914/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen (11409/AB zu 11917/J)

der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (11410/AB zu 11891/J)

der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (11411/AB zu 11892/J)

der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (11412/AB zu 11893/J)

der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (11413/AB zu 11894/J)

der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (11414/AB zu 11895/J)

der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (11415/AB zu 11896/J)

der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (11416/AB zu 11897/J)

der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (11417/AB zu 11903/J)

der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Andreas F. Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen (11418/AB zu 11907/J)

der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (11419/AB zu 11908/J)

der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (11420/AB zu 11909/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll175. Sitzung / Seite 39

des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Claudia Angela Gamon, MSc (WU), Kolleginnen und Kollegen (11421/AB zu 11889/J)

des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Andreas F. Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen (11422/AB zu 11901/J)

des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (11423/AB zu 11888/J)

des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Hermann Brückl, Kolleginnen und Kollegen (11424/AB zu 11911/J)

des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Wendelin Mölzer, Kolleginnen und Kollegen (11425/AB zu 11912/J)

des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Johannes Jarolim, Kolleginnen und Kollegen (11426/AB zu 11915/J)

der Bundesministerin für Bildung auf die Anfrage der Abgeordneten Carmen Schimanek, Kolleginnen und Kollegen (11427/AB zu 11902/J)

der Bundesministerin für Bildung auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen (11428/AB zu 11887/J)

des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abgeordneten Wendelin Mölzer, Kolleginnen und Kollegen (11429/AB zu 11913/J)

des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (11430/AB zu 11919/J)

des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen (11431/AB zu 11920/J)

*****

der Präsidentin des Nationalrates auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Andreas F. Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen (37/ABPR zu 39/JPR)

 

 

 


 


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll175. Sitzung / Seite 40

09.06.09Beginn der Sitzung: 9.06 Uhr

Vorsitzende: Präsidentin Doris Bures, Zweiter Präsident Karlheinz Kopf, Dritter Präsident Ing. Norbert Hofer.

*****

 


Präsidentin Doris Bures: Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Sehr geehrter Herr Vizekanzler! Ich eröffne die 175. Sitzung des Nationalrates.

Die Amtlichen Protokolle der 171. und der 172. Sitzung vom 29. März 2017 sowie der 173. und der 174. Sitzung vom 30. März 2017 sind in der Parlamentsdirektion aufge­legen und wurden nicht beanstandet.

Als verhindert gemeldet sind die Abgeordneten Gessl-Ranftl, Krist, Mag. Gisela Wurm, Fichtinger, Mag. Dr. Karl, Ing. Schellenbacher, Mag. Korun und Dr. Mückstein.

09.06.57Mandatsverzicht und Angelobung

 


Präsidentin Doris Bures: Von der Bundeswahlbehörde ist die Mitteilung eingelangt, dass Herr Abgeordneter Mag. Nikolaus Alm auf sein Mandat verzichtet hat und Frau Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer in den Nationalrat berufen wird.

Da der Wahlschein bereits vorliegt und die Genannte im Hause anwesend ist, werde ich ihre Angelobung sogleich vornehmen.

Nach Verlesung der Gelöbnisformel durch die Schriftführung wird die Mandatarin ihre Angelobung mit den Worten „Ich gelobe“ zu leisten haben.

Ich ersuche nunmehr den Schriftführer, Herrn Abgeordneten Buchmayr, um die Ver­lesung der Gelöbnisformel.

 


9.07.38

Schriftführer Harry Buchmayr: „Sie werden geloben unverbrüchliche Treue der Republik Österreich, stete und volle Beobachtung der Verfassungsgesetze und aller anderen Gesetze und gewissenhafte Erfüllung Ihrer Pflichten.“

 


9.07.54

Abgeordnete Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer (NEOS): Ich gelobe.

 


Präsidentin Doris Bures: Ich begrüße die neue Abgeordnete sehr herzlich in unserer Mitte und wünsche ihr alles Gute. (Allgemeiner Beifall.)

Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung

 


Präsidentin Doris Bures: Für den heutigen Sitzungstag hat das Bundeskanzleramt über Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung, welche sich in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union aufhalten, folgende Mitteilung gemacht:

Der Bundesminister für Finanzen Dr. Johann Georg Schelling wird durch den Bun­desminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Andrä Rupprechter vertreten.

*****

Ich gebe bekannt, dass diese Sitzung von ORF 2 bis 13 Uhr live übertragen wird; ORF III wird diese Sitzung in voller Länge übertragen, wobei jener Teil der Sitzung, der über 19.45 Uhr hinausgeht, zeitversetzt gesendet wird.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll175. Sitzung / Seite 41

09.08.57Aktuelle Stunde

 


Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen zur Aktuellen Stunde mit dem Thema:

„Eliteunis für alle durch faire Studienplatzfinanzierung“

Als Erste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Gamon. Ich mache Sie darauf aufmerksam: Ihre Redezeit beträgt 10 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


9.09.12

Abgeordnete Claudia Angela Gamon, MSc (WU) (NEOS): Sehr geehrte Frau Prä­sidentin! Sehr geehrter Herr Vizekanzler! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher, auch jene, die heute hier von der Galerie aus zusehen! Gefangen in der Durchschnittsfalle – wäre die Tragödie des österreichischen Hoch­schul­sektors ein Roman, würde er wahrscheinlich diesen Namen tragen.

Ja, Wissenschaft und Forschung in Österreich bringen immer wieder Ausnahmetalente und auch Ausnahmeleistungen hervor, aber das ist ganz sicher nicht aufgrund der guten Bedingungen so, sondern trotz der widrigen Umstände, trotz der katastrophalen Rahmenbedingungen.

Ja, bei den Unis wurde in den letzten Jahren anders als in vielen anderen Bereichen nicht eingespart. Das als eine positive Entwicklung zu bezeichnen halte ich für unfass­bar zynisch und ausschließlich für eine Schönfärberei des dahinterstehenden Problems der strukturellen und auch langfristigen Unterfinanzierung des gesamten Hochschul­sektors. Die Budgets stagnieren, die Studierendenzahlen steigen, die Bedingungen werden immer schlechter, die Drop-out-Quote bleibt erschreckend hoch.

Herr Minister Mitterlehner, Sie haben vor zwei Jahren einmal gesagt: „Das Angebot und die Infrastruktur an unseren Hochschulen sind gut und das wird auch von den Studierenden überwiegend positiv bewertet“. – Das ist nicht nur eine wagemutige Be­hauptung, das ist schlichtweg nicht korrekt.

Gehen Sie einmal ein paar Meter weiter, zur Uni Wien, gehen Sie vors Juridicum und fragen Sie die Studierenden dort, wie es denn so ist, bei Vorlesungen auf dem Boden sitzen zu müssen, wie es so ist, bei Prüfungen auf dem Boden sitzen zu müssen, wie es ist, wenn man keinen Diplomarbeitsbetreuer findet. – Ich glaube nicht, dass sie die Bedingungen für das Studieren in einem Massenfach in Österreich als positiv empfin­den.

Bei der Bildung zu sparen und untätig zu bleiben, bei den Hochschulen zu sparen und nichts zu reformieren ist Zukunftsraub an der nächsten Generation. Warum ist denn das in Österreich so? – Das muss ganz sicher dieser neoliberale Sparzwang sein, die NEOS sagen ja auch immer, wir müssen überall sparen und so weiter. (Ruf bei den Grünen: Ist das ein Geständnis?) Vielleicht ist es die Ökonomisierung der Bildung, von der manchmal die Grünen und die SPÖ reden. – Oder doch nicht?

Schauen wir einmal, wie das unser neoliberaler Nachbar im Westen macht, die Schweiz! – In Österreich haben wir 300 000 Studierende und geben 3,8 Milliarden € an öffentlichen Mitteln für den öffentlichen Hochschulsektor aus. Die Schweiz hat rund 150 000 Studierende, gibt aber über 7 Milliarden € an öffentlichen Mitteln (Ruf bei der FPÖ: Die haben aber auch ein anderes Budget!), an Steuergeld für die öffentlichen Hochschulen aus – halb so viel Studierende, doppelt so viel öffentliche Mittel im Vergleich zu Österreich (Ruf bei der FPÖ: Aber nicht so viele Schulden wie wir!), und das in der Schweiz, Ort des allseits gefürchteten eiskalten Neoliberalismus mit nied­rigen Steuern und sogar auch noch Konzernen!


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll175. Sitzung / Seite 42

Was macht denn die Schweiz anders? – Die Schweiz setzt andere Prioritäten: Die haben einen schlanken Staat, damit sie auch ein schwergewichtiges Bildungsbudget zusammenbekommen. (Beifall bei den NEOS.) Ausgesprochen schön ist angesichts der dramatischen Lage jedoch, dass der Herr Wissenschaftsminister die Gunst der Stunde, die Gunst unserer Aktuellen Stunde genutzt hat und gestern eine Reform der Hochschulfinanzierung hin zu einer Studienplatzfinanzierung angekündigt hat; das freut mich sehr. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.)

Das Wort Studienplatzfinanzierung klingt jetzt für einige Zuschauer vielleicht etwas holprig, deshalb möchte ich die Gelegenheit nutzen, um zu erklären, worum es geht. Angelehnt an das Finanzierungssystem der FHs sollen die Unis jetzt nicht mehr nur einen Pauschalbetrag, mit dem sie so oder so nicht auskommen würden, bekommen, sondern Geld pro Studienplatz. Das kostet mehr, bringt aber auch mehr Qualität. Eine Studienplatzfinanzierung funktioniert aber freilich nur dann, wenn wir den Zugang zu diesen ausfinanzierten Studienplätzen auch beschränken können, sonst wird die Systematik vollkommen ad absurdum geführt.

Man kann ja nur hoffen, dass es nicht bei dieser Ankündigung bleibt, schließlich wurde auch die Evaluierung der Kompetenzverteilung zwischen Unis und FHs groß ange­kündigt, aber wir wissen noch nicht, wo dieser Prozess steht; es wäre auch gut, wenn wir heute die Gelegenheit für ein Update nutzen. Die zusätzlichen 1,3 Milliar­den € für die nächsten drei Jahre sind auch sehr nett, das ist aber weit davon entfernt, was ursprünglich die uniko vor ein paar Jahren vorgerechnet hat, was es brauchen würde; und wir sind auch auf den Finanzierungsvorschlag gespannt, schließlich ist es schon schwierig, 25 Millionen € zusätzlich für die Studienbeihilfe aufzutreiben – 1,3 Milliar­den € sind jetzt plötzlich Peanuts. Wenn es so einfach ist, sind wir sehr froh darüber. Wir glauben an Sie, Herr Minister.

Die Frage, die wir uns heute aber eigentlich stellen müssen, ist eine politische: Laut der Pressemeldung von gestern muss das Ganze noch mit den GenossInnen der SPÖ ausverhandelt werden; das ist also ein netter Vorschlag, aber wenn ich mir den Track Record der letzten Monate anschaue, würde es mich doch überraschen, wenn man sich in dieser unglücklichen Koalitionsehe auf den letzten Metern noch auf etwas so Vernünftiges einigen kann – aber wir glauben an Sie, Herr Minister.

Worum geht es uns NEOS jetzt eigentlich? – Wir wollen ein klares Bekenntnis dieser Republik zu Bildung, Wissenschaft und Forschung. Wir wollen eine eindeutige bud­getäre Prioritätensetzung. Wir sind im Moment nicht die Republik der DenkerInnen und EntdeckerInnen, wir sind die Republik des Bürokratismus, der Geldverschwendung und der budgetären Vergangenheitsbewältigung – siehe Pensionsloch!, siehe Hypo! (Zwi­schenruf des Abg. Schopf.)

Wir haben das Geld hier im Hohen Haus immer relativ locker in der Tasche sitzen, wenn es um populistische Klientelpolitik, wie zum Beispiel den Pensionshunderter, geht. Wenn wir über Zukunftsthemen reden, blockieren die Sozialpartner, blockieren die Länder – siehe zum Beispiel das Thema Bildung! –, blockiert die Ideologie, die SPÖ sehr oft bei Hochschulthemen. Es fehlt auch der Wille, Geld auszugeben. Junge Menschen in Ausbildung, die Zukunft unseres Landes, sind politisch oft schlichtweg egal.

Wir jungen Leute haben hier keine Lobby; für alle anderen Gruppen scheint hier immer eine Lobby zu finden sein, wenn es darum geht, schnell viel Geld lockerzumachen. Wir NEOS glauben, dass wir den fitten Staat brauchen, damit wir endlich in der Lage sind, beim Thema Bildung, beim Thema Hochschulen ordentlich anzupacken. Wir brauchen einen radikalen Ausbau der Kinderbetreuung hin zu einer qualitätsvollen Elemen­tarpädagogik, denn da beginnt die soziale Selektion, nicht an den Hochschulen. Wir


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wollen bessere Pflichtschulen, die Autonomie und Bildungsvielfalt leben können, damit es keinen einzigen 15-Jährigen mehr gibt, der nicht sinnerfassend lesen kann, dem alle Chancen im Leben genommen werden. Wir wollen Universitäten und Fachhoch­schulen, die eine Weltklassebildung und -ausbildung bieten, damit unser Land fit für die Digitalisierung und fit für die Wissensgesellschaft wird. – Das wollen wir!

Wie kommt man da hin? – Wir hätten drei ganz zentrale Vorschläge. Das ist einerseits eine Studienplatzfinanzierung, die diesen Namen auch verdient. Dafür werden wir signifikant mehr Geld in die Hand nehmen müssen, um den Universitäten zu ermög­lichen, im eigenen Ermessen sinnvolle, studienrelevante Zugangsbeschränkungen einzuführen. Im Moment kämpfen Studierende in Massenfächern mit überfüllen Hör­sälen, fehlenden Seminarplätzen, fehlenden Diplomarbeitsbetreuern. Die hohe Drop-out-Quote ist ja auch eine Ungerechtigkeit des derzeitigen Systems. Die Chance, aus einem System, das vollkommen überlastet ist, rauszufallen, ist für Studierende mit sozial schwächerem Hintergrund ungemein höher als für andere.

Wenn man weniger familiären finanziellen Rückhalt hat, dann steigt auch die Wahr­scheinlichkeit, viele Semester an der Hochschule verbracht zu haben und zum Schluss sogar ohne Abschluss dazustehen. Das ist Zeitverschwendung, das ist Zukunftsraub für diese jungen Menschen, das ist auch volkswirtschaftlich ein Schaden, den wir da, mit dem wenigen Geld, das wir in das System reinstecken, verursachen.

Wir sind auch der Meinung, dass es einen groß angelegten Ausbau des Stipendien­systems, der Studienbeihilfe braucht. Für uns ist klar: Niemand, der kann, soll am Studieren gehindert werden. Studieren ist nichts für jene, die einfach das Glück haben, reiche Eltern zu haben; Studieren soll für jene sein, die den Willen zu Leistung haben, die auch Wissensdurst haben.

Man würde meinen, dass mit den steigen Studierendenzahlen auch das Budget für die Studienbeihilfe steigt. – Falsch gedacht, in den letzten zehn Jahren ist es stagniert, die Zuerkennungsquoten sind von 25 Prozent auf 17 Prozent gesunken.

Wo hat sich eigentlich die SPÖ in dieser Zeit versteckt? War es Ihnen nicht wert, für diese Studierenden zu kämpfen? Warum ist die Studienbeihilfe in dieser Zeit nicht erhöht worden? – Das ist auch der Unterschied zu NEOS: Wir glauben nicht, dass diese jungen Menschen weniger Studieneignung haben als andere. Wir glauben, dass man ihnen die Mittel dafür geben muss, dass sie studieren können.

45 Jahre offener Hochschulzugang seit Kreisky haben auch 45 Jahre soziale Selektion an den Hochschulen bedeutet. Das ist ein Zustand, den man beenden muss! Wir glauben, dass dieses System einfach gescheitert ist. Wir brauchen einen neuen Zugang, der auch wirklich sicherstellt, dass alle, die Talente haben, an den Unis stu­die­ren können.

Schlussendlich wollen wir durch nachgelagerte Studiengebühren den Universitäten einen finanziellen Freiraum bieten, damit sie weiter an der eigenen Profilbildung arbeiten können. Das System der nachgelagerten Studiengebühren funktioniert so, dass man zuerst einen zinsfreien Kredit bekommt und die Rückzahlung erst dann beginnt, wenn man im Berufsleben steht und eine bestimmte Einkommensgrenze über­schreitet.

Es soll niemand am Studieren gehindert werden, niemand soll das als unmögliche Belastung empfinden. Unserer Meinung nach sind Studiengebühren auch gerecht und fair. Studieren ist weiterhin ein Privileg, denn wer studiert, hat das ganze Leben lang etwas davon; dafür keinen Beitrag leisten zu müssen, wenn Vorbereitungskurse für eine Meisterprüfung mehrere Tausend Euro kosten, ist schlichtweg untragbar und ein


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unfairer Zustand – so viel dazu. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Ich gehe davon aus, dass die Rednerinnen und Redner von den Grünen und der SPÖ sagen werden: Ihr wollt ja nur, dass nur die Reichen studieren können! – Mit solchen Aussagen diskreditiert man sich selbst, das ist meiner Meinung nach eine intellektuelle Beleidigung. Was ihr nämlich wollt, ist, dass jeder, der sich durch die STEOP durch­winden kann, wer sich durch Knock-out-Prüfungen, durch überfüllte Seminare durch­wurschteln kann (Präsidentin Bures gibt das Glockenzeichen), mit der 50-prozentigen Gefahr, es vorher abzubrechen, ein unterdurchschnittliches Studium absolvieren kann.

Wir wollen, dass jeder, der den Willen dazu hat, ein gutes Studium haben kann und auch einen guten Abschluss bekommt. – Danke vielmals. (Beifall bei den NEOS sowie der Abgeordneten Gahr und Töchterle.)

9.19


Präsidentin Doris Bures: Für eine einleitende Stellungnahme hat sich Herr Vize­kanzler Dr. Mitterlehner zu Wort gemeldet. Herr Vizekanzler, Ihre Redezeit soll 10 Mi­nu­ten nicht überschreiten. – Bitte.

 


9.20.01

Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft Vizekanzler Dr. Reinhold Mitterlehner: Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Geschätzte Besucher! Zuallererst möchte ich mich bei den NEOS dafür be­danken, dass wir heute dieses Thema in der Aktuellen Stunde diskutieren. Es ist ein absolut wichtiges Thema; es ist natürlich – Sie haben es selbst angesprochen – ein komplexes Thema. Natürlich steht es auch mit den Hochschülerschaftswahlen, die ja bald stattfinden, im Zusammenhang, weil es um die Zukunft unserer Jugend, die Zu­kunft unserer Gesellschaft geht.

Ich nehme an, dass der Titel provozieren soll: Ich weiß nicht, ob Sie sich wirklich genau mit der Formulierung „Eliteuniversität für alle durch faire Studienplatzfinanzierung“ aus­einandergesetzt haben. – Wenn ja, dann sage ich Ihnen: Elite heißt an sich Abgren­zung von der Masse. Wenn man das jetzt aber nicht unbedingt in der Weise will, dann muss man sich mit Folgendem auseinandersetzen: Wo gibt es Eliteuniversitäten, und wie ist das System dort? – Da fallen mir Cambridge, Harvard, Oxford, wer auch immer ein. Wenn man sich die dortige Systematik anschaut, dann erkennt man, dass etwa in Harvard 7 000 Personen Anträge stellen und davon insgesamt 6 Prozent genommen werden; und wenn man sich die Finanzierung dort ansieht, dann sieht man, dass das Studium dort 50 000 US-Dollar pro Jahr kostet.

Darüber reden wir wahrscheinlich nicht, sondern wir reden über ein gewachsenes System, das sich seit dem Jahr 1365 entwickelt hat. Und da gebe ich Ihnen recht: Dieses System muss man dahin gehend auf den Prüfstand stellen, ob es für die Zukunft wirklich praktikabel ist. Es stimmt zwar nicht, dass wir in dieses System kein Geld hineingegeben haben; es ist ein budgetfinanziertes System. Wir haben uns ja im Jahr 2008 entschieden, dass wir keine Studienbeiträge einheben, daher ist es budgetfinanziert. In den letzten Jahren haben wir im Rahmen der Budgetfinanzierung für die Universitäten mehr als für andere Bereiche gegeben; wir stehen bei rund 10 Milliarden € – natürlich immer mit Blick auf die Leistungsvereinbarungsperiode, die drei Jahre beträgt.

Also: Ja, wir haben an Dynamik aufgeholt; wir haben auch, was die Rankings anbe­langt, da und dort bei der Bewertung aufgeholt; und ich finde, am meisten Fortschritte haben wir bei der Relation Grundlagenforschung und Umsetzung in Richtung ange­wandter Forschung zu betrieblicher Umsetzung gemacht. (Beifall bei der ÖVP.) Wir


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werden im Jahr 2017 nach den jetzigen Prognosen eine F&E-Quote von 3,14 Prozent haben. Damit sind wir nicht mehr – das waren wir schon – an zweiter Stelle in Europa, sondern haben an Dynamik weiter aufgeholt.

Damit mich niemand falsch versteht – man wird ja gern falsch verstanden –, dass das dann ein Beweis für tatenlose Selbstzufriedenheit wäre: Das ist es nicht! Wir müssen uns natürlich vor allem anschauen – wir haben Luft nach oben –: Was sind die Probleme?

Ganz kurz zu den Problemen: Wir haben an europäischen Universitäten großteils das System der Studienplatzfinanzierung. Dieses System bringt in etwa einen qualitativen Umgang, was die Betreuungsrelationen anbelangt – die sind international auch vorbild­lich –, und auf der anderen Seite natürlich, was diese guten Betreuungsrelationen von etwa 1 : 40 anbelangt, niedrige Drop-out-Quoten – etwa 20 Prozent im internationalen Schnitt.

Jetzt muss man sich anschauen: Was hat man in Österreich? – In Österreich hat man freien Hochschulzugang; 60 Prozent aller Studenten studieren in 20 von 160 Fächern; und es gibt in manchen Bereichen eine Drop-out-Quote von bis zu 70 Prozent – etwa im Bereich der Rechtswissenschaften. Wenn man das so nimmt, kann man natürlich die These vertreten: Wir haben freien Hochschulzugang!, aber auf der anderen Seite ist es doch eine Illusion, eigentlich sogar eine Belastung derer, die wirklich studieren, wenn man sagt: Freier Hochschulzugang gewährleistet auch Qualität und jenen, die sich angemeldet und inskribiert haben, wirklich einen Abschluss. – Das ist nicht gewährleistet!

Warum ist es nicht gewährleistet? – Ja, weil auf der einen Seite manche studieren, weil es frei ist. Sie machen einen Sprachkurs oder irgendetwas anderes, weil sie es brauchen; sie versuchen, gesellschaftliche Kontakte zu entwickeln. (Abg. Neubauer: Wenn der Professor die Vorlesung nicht hält!) Das ist alles legitim. (Abg. Glawischnig-Piesczek: Oder gehen arbeiten!) – Auch in anderen Ländern gehen sie arbeiten. Es ist, glaube ich, auch in anderen Ländern durchaus eine Unterstützung durch Studien­beihilfen üblich. Auf der anderen Seite ist das miteinander vereinbar; das Master­studium laut Bolognaprozess setzt sogar genau auf diese Konstellation auf. – Ja, das ist es!

Wenn ich auf der anderen Seite beliebigen Zugang haben möchte, brauche ich natür­lich wahnsinnig viel Geld. Haben wir jetzt wahnsinnig viel Geld? – Das glaube ich nicht. Da gebe ich Ihnen, Frau Gamon, schon recht: Ja, wir haben vielleicht einen zu stark aufgeblasenen Staat. Die Änderungen und Reformen sind schwierig, weil jeder auf seinen Bereichen beharrt. Das ist Aufgabe der Koalition – das wissen wir –, aber auch der Länder. (Zwischenruf des Abg. Loacker.)

Wenn man sich die Thematik anschaut und bemerkt, dass man eine Drop-out-Quote von teilweise 70 Prozent und eine Konzentration auf wenige Fächer hat, stellt man sich folgende Frage: Was ist dann die weitere Konsequenz? – Die Konsequenz ist, dass in diesen Fächern, auf die sich alles konzentriert, in denen viele Studierende sind, natürlich die Forschung überbleibt; die Lehre dominiert und blockiert die Kapazitäten, und die Forschung bleibt über. Daher muss man, wenn man diese Problematik sieht, gegensteuern. Gegensteuern heißt, man muss ein anderes System der Studien­finanzierung, der Studienplatzfinanzierung machen und einleiten. Das heißt auf der einen Seite, dass man diese Pauschalbudgets, diese Globalbudgets, wie es sie jetzt gibt – da ist ein Teil auch indikatorbezogen: was sind die Abschlüsse, und wie kann man die finanzieren?; das ist eine Art Belohnungssystem –, im Endeffekt auf ein dreiteiliges System umstellen muss. Der eine Teil ist Infrastruktur, der andere Teil ist Lehre, und der dritte Teil ist Forschung.


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Damit sind wir natürlich relativ rasch bei der These: Wenn die Anfängerzahlen nicht die richtige Komponente sind, dann muss man die Abschlusszahlen nehmen und – wenn man feststellt, dass die auf dem Arbeitsmarkt im Wesentlichen unterkommen – sagen: Das wird wahrscheinlich ein Richtwert dafür sein, wie man das Angebot in Zukunft ausrichtet.

Man könnte jetzt salopp hergehen – und die Idee war ja da – und sich die Abschluss­zahlen anschauen, dann die Drop-out-Quote von 20 Prozent aus den anderen Ländern draufschlagen, und dann hätte man wahrscheinlich einen ziemlich genauen Richtwert. Das haben wir mit Unterstützung von Rektor Engl der Uni Wien – er ist bekanntlich Mathematiker – nicht getan, sondern wir haben das verfeinert. Wir sind nicht nur von Abschlussquoten ausgegangen, sondern auch von Studienanfängerzahlen und natürlich von der Zahl derer, die auch tatsächlich nach den ersten Semestern ver­bleiben – das ist also ein wesentlich verfeinerter Zugang.

Wir haben dann festgestellt, dass man zwei Dinge tun muss, wenn man diese Betreu­ungsrelationen haben will – der internationale Vergleichswert ist 1 : 40 –: Man muss mehr Professoren und Assistenten in den betroffenen Bereich hineingeben, damit das verbessert wird – das haben wir mit zusätzlich 500 Millionen € vor –, und wenn man mehr Geld ins System hineingibt, muss man auf der anderen Seite dort, wo die Betreuungsrelation nicht stimmt, wo die Relation nicht 1 : 40, sondern 1 : 70 beträgt, also dort, wo bundesweit ein Problem besteht, eine Zugangsregelung machen.

Die Zugangsregelungen betreffen im Wesentlichen drei Bereiche: Von insgesamt 160 Studien sind das die Rechtswissenschaften, die Erziehungswissenschaften und die Fremdsprachen. Wenn mir dann jemand von der Hochschülerschaft sagt, dass es dann weniger Angebote für die Studierenden geben wird, dann sage ich: Das stimmt für die drei Bereiche! Wenn Sie aber die Anfängerzahlen hernehmen: Letztes Jahr gab es in etwa 35 000 Anfänger, davon werden insgesamt etwa 10 Prozent betroffen sein. Diese 10 Prozent, die da insgesamt betroffen sind, können natürlich in anderen Bereichen studieren, sie können auch im Fachhochschulbereich studieren oder werden auf die Idee kommen, vielleicht in eine andere Art der Ausbildung zu machen, weil die genannten Bereiche für sie nicht geeignet sind.

Da kann man auch den Universitäten – und die wollen das auch – die Möglichkeit geben, auch für andere Bereiche einen gewählteren Studienzugang, einen bewuss­teren Studienzugang vorzunehmen. Wie macht man das? – Na, indem es nicht reicht, zu sagen, man habe studiert, man habe Matura, man melde sich dort an, sondern indem man ein Art Motivationsschreiben, einen Selbsttest und Ähnliches als ver­pflichtende Komponente einführt. Was erreicht man dadurch? – Das sind keine Knock-out-Prüfungen, sondern das ist eine bewusstere Wahl des Studiums. Eine bewusstere Wahl des Studiums wird nach den Erfahrungswerten anderer Länder dazu führen, dass man insgesamt höhere Abschlussquoten hat. Was hat man natürlich noch? – Bei besseren Betreuungsrelationen hat man einen anderen Umgang von Student, Professor und Assistent und wer auch immer dort tätig ist – also mehr Qualität. Zum Dritten hat man natürlich auch mehr Planungssicherheit an den einzelnen Uni­ver­sitäten.

Man hat diese drei Bereiche, die ich genannt habe: auf der einen Seite Lehre, dann eben Forschung und zum Dritten die Infrastruktur. Erzählen Sie uns auch nicht, dass alle auf den Stufen sitzen müssen! Wir haben so viel Geld von der BIG ins System gegeben – zufälligerweise fällt die auch in mein Ressort –, dass wir sagen können: Die Universitäten – schauen Sie zur Wirtschaftsuni oder woanders hin! – sind eigentlich durchaus zeitgemäß unterwegs. Wir haben sehr, sehr viel investiert, um den Studie­renden dort auch Möglichkeiten von heute für die Zukunft anbieten zu können.


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Jetzt stellt sich die Frage: Wie gehen wir jetzt dahin gehend vor? Ist es so, dass der Koalitionspartner das als Überraschung, als Osterpaket bekommt? – Nein, keines­wegs! Das Thema wurde lang besprochen. (Zwischenruf des Abg. Scherak.) Es war meines Wissens schon vor der Amtszeit des Kollegen Töchterle Thema, dass wir das System eigentlich wollen, daher kennt es auch der Koalitionspartner. Es ist auch nicht ein halber Ansatz oder halb durchdacht, sondern ein voll durchdachter Ansatz.

Zu den Beispielen sei gesagt: Wenn ich mir aus der Reihe der 160 Fächer genau Weltraumwissenschaften herausnehme und es dann heißt: Der Mitterlehner hat gesagt, alle, die nicht Jus studieren können, sollen das studieren!, dann ist das viel­leicht eine Möglichkeit, es so darzustellen, aber es ist nicht die gewünschte Möglich­keit. Die gewünschte Möglichkeit sind viel mehr Fachhochschulen, andere Bereiche, andere Studienrichtungen.

Glauben Sie mir, auch andere Länder haben eine andere und bessere Durchmischung und durchaus die Wettbewerbsfähigkeit und die Einkommenschancen für alle!

Daher sage ich: Ja, meine Damen und Herren, wir müssen das System jetzt bis zum Jahr 2019 umstellen, weil die Universitäten Planungssicherheit wollen und für die nächste Leistungsvereinbarungsperiode auch haben müssen. Ich sage Ihnen, es ist eine Riesenchance für Österreich, weil wir dann mehr Qualität in allen Bereichen – Forschung, Lehre – sicherstellen. Und glauben Sie mir, die Universitätenkonferenz hat das unterstützt. Es gibt einen Beschluss, dass man genau diese Vorgangsweise haben will; und über Details – da und dort – werden wir noch reden.

Es ist natürlich klar, dass die Universität, die die schlechtesten Abschlussquoten hat, dann darüber, wie denn die Zumessung von Budget in Zukunft sein wird, besorgt ist, daher werden wir uns das anschauen, wir werden einen Weg finden, geeignete Über­gangsmöglichkeiten zu haben.

Ich sage all denen, die jetzt kommen und sagen, dass wir nicht 500 Millionen €, sondern 1,5 Milliarden € brauchen: Schön, aber im Endeffekt muss das ja verwertbar sein. Man braucht dort Ausschreibungen, man braucht Professorenstellen, man braucht Büros, man braucht Ressourcen. All das muss man sukzessive entwickeln und kann man nicht in einem Schritt machen.

Daher sage ich zusammenzufassend, um mich an die Redezeit zu halten: Ich danke wirklich Frau Gamon und all jenen, die in diesem Bereich vorgearbeitet und unterstützt haben, sehr dafür, dass wir heute diese Aktuelle Stunde haben. Ich halte einige argu­mentative Teile und Ansätze für sehr unterstützungswürdig und auf der anderen Seite für uns unterstützend. Ich darf den anderen Teil des Plenums bitten, wirklich auch die Gesamtargumentation zu sehen: Es ist eine Riesenchance für Österreich, eine Notwendigkeit für Österreich und wird insgesamt die Wettbewerbsfähigkeit des Landes und die Zukunftsfähigkeit von Studierenden in allen Bereichen erhöhen. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP, bei Abgeordneten der NEOS sowie des Abg. Hell.)

9.32


Präsidentin Doris Bures: Wir gehen nun in die Debatte ein. Die geschäftsord­nungs­gemäße Redezeit beträgt von nun an 5 Minuten.

Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Kuntzl. – Bitte.

 


9.32.39

Abgeordnete Mag. Andrea Kuntzl (SPÖ): Sehr geehrter Herr Vizekanzler! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich begrüße das auch sehr, dass wir die Gelegenheit haben, heute hier im Plenum Fragen der Universitätspolitik, der Hochschulpolitik zu diskutieren; diese Gelegenheit haben wir im Hohen Haus in letzter Zeit eigentlich zu selten.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll175. Sitzung / Seite 48

Wir haben uns vorgenommen, noch vor dem Sommer einiges auf den Weg zu bringen; der Herr Vizekanzler hat es bereits aufgeführt. Zum einen haben wir uns vorgenom­men, bis zum Sommer ein gemeinsames Konzept für eine neue Form der Univer­sitätsfinanzierung vorzulegen. Das Konzept, das Sie gestern vorgelegt haben, hat uns nicht überrascht – das ist richtig –, wir sind in Gesprächen. (Zwischenruf des Abg. Scherak.) Es ist eine gute Verhandlungsgrundlage, aber es ist auch eine Verhand­lungs­grundlage, an der wir noch einige Wochen miteinander feilen werden und feilen müssen.

Rundum positiv zu bewerten ist, dass es Ihnen, Herr Vizekanzler, gelungen ist, deutlich mehr Mittel für die österreichischen Universitäten aufzustellen. 1,3 Milliarden € plus für die nächsten Jahre ergeben eine große Summe. Dazu, dass das gelungen ist, möchte ich Ihnen auch gratulieren.

Was wir auch positiv vermerken, ist, dass in diesem Konzept nicht von flächen­deckenden Zugangsbeschränkungen ausgegangen wird, dass da auch sehr darauf gesetzt wird – Sie haben das ausgeführt –, im Vorfeld Unterstützung bei der Studien­wahl zu geben. Sie haben gegenübergestellt, dass es dort, wo Zugangsbe­schrän­kungen sind, nachher weniger Drop-out gibt. Das kann man so sehen, aber das kann man auch so sehen, dass die Zugangsbeschränkungen, die Aufnahmeverfahren den Drop-out ja vorverlagern und das insofern eine völlig logische Konsequenz ist.

Wir werden jetzt das Konzept, das Sie vorgelegt haben, analysieren. Für die Formeln, die Sie dargestellt haben, werden wir Berechnungen bekommen, um zu sehen, was das dann für die einzelnen Studien in konkreten Zahlen bedeutet. Wir werden uns immer vor Augen halten, dass es ja nicht nur um trockene Zahlen geht, sondern dass wir damit auch entscheiden und bestimmen, welche Lebenschancen jungen Menschen in den kommenden Jahren offenstehen, welche Chancen, an den Universitäten eine entsprechende Ausbildung zu bekommen. Das ist ja der wesentliche Punkt, um den es uns gehen muss, dass wir die Lebenschancen, die Bildungschancen für junge Menschen offenhalten, verbessern und gut gestalten. (Beifall bei der SPÖ.)

Weiterhin gilt für uns das Ziel, das wir im Koalitionsabkommen festgeschrieben haben, nämlich dass wir auch bei einer Neugestaltung der Universitätsfinanzierung daran festhalten wollen, dass es in Österreich nicht weniger Studierende geben soll. Wir werden uns die Verteilung anschauen, wir werden uns anschauen, welche Alternativen man braucht, wenn man sagt, Leute sollen, wenn sie keinen Zugang zu ihrem Wunsch­studium bekommen, auch schauen, ob sie ein Angebot an den Fachhochschulen finden. Wir werden die Plätze an den Fachhochschulen entsprechend aufstocken müs­sen, damit es die entsprechenden Alternativen gibt.

Was uns in dem Konzept fehlt, das Sie, Herr Vizekanzler, gestern vorgelegt haben – und darauf hatten wir uns ja an sich auch verständigt –, sind die begleitenden Maßnahmen zur Verbesserung der sozialen Durchmischung an den Universitäten. Da werden wir noch gemeinsam nachdenken, wie wir da entsprechende Maßnahmen auf den Weg bringen können.

Damit bin ich beim nächsten Punkt, beim nächsten Vorhaben, das wir schon sehr bald hier ins Plenum bringen wollen, nämlich die Verbesserung der Studienförderung. Diesbezüglich haben wir uns das Ziel gesetzt, schon vor dem Sommer einen ent­sprechenden Beschluss hier im Nationalrat zu fassen. Zwar haben wir in den letzten Jahren schon immer wieder etwas auf den Weg gebracht – nichts war es nicht, son­dern wir haben gemeinsam immer wieder kleinere Schritte auf diesen Weg gemacht, was gut und richtig war –, aber ehrlicherweise muss man sagen, dass jetzt ein größerer Schritt notwendig ist. Das sehen auch wir beide so. Die Gründe dafür sind, dass die Höhe der Stipendien in den letzten 18 Jahren nicht an die Inflation angepasst


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll175. Sitzung / Seite 49

wurde und dass die Bemessungsgrundlage auch nicht angepasst worden ist. Das führt dazu, dass immer weniger Studierende eine immer geringere Unterstützung bekom­men. Das ist etwas, bei dem wir dringend etwas tun müssen.

Alles ist teurer geworden, das Wohnen ist teurer geworden, Lebensmittel sind teurer geworden; und wenn die Studienförderung so lange nicht an die Inflation angepasst wurde, dann spüren das die Leute natürlich, dann müssen sie nämlich mehr arbeiten. Das schlägt sich auch in den Zahlen nieder: Drei Viertel der Studierenden müssen arbeiten, um sich das Studium leisten zu können – und wir stehen dann wieder da und sagen, dass sich die Studiendauer verlängert.

Ich glaube also, es gibt viele wichtige und gute Gründe dafür, dass wir hier ein gutes Paket schnüren, das dazu führt, dass wieder mehr Studierende Anspruch auf Studien­förderung haben – so wie früher –, und dass eine Erhöhung kommt, die auch spürbar ist. (Präsidentin Bures gibt das Glockenzeichen.) Herr Minister, wenn Sie es geschafft haben, 1,3 Milliarden € für ein neues Finanzierungsmodell auf die Beine zu stellen, dann werden wir es auch schaffen, eine bessere Studienförderung auf die Beine zu stellen. (Beifall bei der SPÖ.)

9.38


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Töchterle. – Bitte.

 


9.38.29

Abgeordneter Dr. Karlheinz Töchterle (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Minister! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! „Eliteunis für alle“, das ist ein Para­doxon, Frau Gamon, das einen Widerspruch in sich trägt; der Herr Minister hat schon darauf hingewiesen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ. – Zwi­schenruf der Abg. Moser.) Das geht schlicht nicht. Elite kommt vom lateinischen „eligere“, das „auswählen“ heißt; und „auswählen“ heißt immer, dass ich nicht alle umfassen kann. Wir wissen auch, dass die Eliteunis der Welt das Gegenteil dessen sind, was Sie hier konzipieren; dennoch ist mir Ihr Ansatz sympathisch. Ich wähle dafür schon längst eine andere Formulierung, die kein Paradoxon, sondern nur ein Oxy­moron ist, und sage: breite Spitze. Das ist das, was man in Österreich anstreben sollte. Im Fußball gibt es ja die hängende Spitze, also muss es auch die breite Spitze geben können. Das ist auch ein leichter Widerspruch. (Beifall bei der ÖVP.)

Was will ich damit sagen? – Unser Bemühen muss es sein, möglichst gute Univer­sitäten flächendeckend im ganzen Land zu haben, also keine scharfe Profilierung einer Spitzenuni, sondern viele gute Unis in Österreich, aus denen sich da und dort – und das geschieht auch jetzt schon – auch Spitzenleistungen in der Forschung ergeben. Das sehen wir auch flächendeckend in ganz Österreich. Wir haben zum Beispiel sehr viele tolle ERC-Grants, die das sehr, sehr schön beweisen.

Das muss unser Ziel sein, und dieses Ziel streben wir schon lange an. Deswegen stimmt es auch nicht, wenn Sie sagen, die Unibudgets stagnieren, das Gegenteil ist der Fall: Seit vielen Jahren gibt es in jeder Leistungsvereinbarungsperiode eine Steigerung um rund 1 Milliarde €, also weit über der Inflationsrate und auch deutlich über dem inzwischen abflachenden Zuwachs an Studierenden. Die finanzielle Situation an den Unis wird also ständig besser.

Natürlich kommt es immer darauf an, welche Relationen man herstellt. Wenn man die Studentenzahlen hernimmt, dann schauen wir in der Tat gegenüber der Schweiz oder auch gegenüber Bayern noch nicht so gut aus. Wenn man hingegen die Relation zum BIP herstellt, die man als politisch Verantwortlicher herstellen muss, denn das ist das, was der Staat einfach leisten kann, dann schauen wir hervorragend aus, da gehören


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll175. Sitzung / Seite 50

wir, was die öffentliche Finanzierung der Universitäten anlangt, zu den Besten der Welt. Das muss ich einfach ganz deutlich betonen. Bei der privaten Finanzierung schaut es viel schlechter aus, deswegen freut mich auch Ihr erneuter Vorstoß, auch Studiengebühren zu überlegen. – Ja, das kann man tun, soll man tun, das wäre eine private Finanzierungsquelle.

Heute geht es aber darum, die Unis anders und neu zu finanzieren, nämlich in Form einer Teilfinanzierung über Studienplätze; das ist etwas, was wir auch schon lange anstreben. Damals war ich noch in der uniko, und das Präsidium der uniko hat schon 2010 mit der damaligen Regierungsspitze vereinbart, diese Studienplatzfinanzierung auf den Weg zu bringen. Es hat gedauert, aber jetzt ist der Durchbruch erreicht. Auch Bundeskanzler Kern hat sich jetzt dazu bekannt, das zu machen, was mich sehr freut. Jetzt können und werden wir es machen.

Wir werden damit erreichen, dass endlich die Zustände, die wir in manchen stark nachgefragten Fächern – manche sagen: Massenfächern – haben, ein Ende haben, dass sich die Leute nicht mehr um Mitternacht um einen Studienplatz anstellen müssen, dass sie nicht mehr auf dem Boden sitzen müssen, dass sie nicht mehr, was zu wenig gesehen wird, eine sehr, sehr ungünstige Betreuung haben, was auch für die Lehrenden eine sehr hohe Belastung ist. Wenn ein Professor 200 Seminararbeiten korrigieren muss, wenn er Tausende Prüfungen korrigieren muss, wenn er viele Diplomarbeiten und Dissertationen betreuen sollte, in persönlichen Gesprächen, dann ist das einfach nicht schaffbar. Es ist auch für die Lehrenden ein unzumutbarer Zustand, wenn man nicht Möglichkeiten schafft, durch die ein geregeltes und erträg­liches Betreuungsverhältnis zwischen vorhandenem Lehrpersonal und Studierenden erzielt werden kann.

Genau das kann man eben mit der Studienplatzfinanzierung erreichen. Natürlich braucht man dafür dann auch eine gewisse Form von Zugangsregelungen. Das heißt nicht, dass man Leute aussperrt, das heißt aber sehr wohl, dass man Leute lenkt und steuert.

Es ist ja leider so, dass die Studienwahl immer noch sehr häufig sehr unüberlegt geschieht. Ich kann dazu eine Anekdote aus der Uni Innsbruck erzählen: Wir haben plötzlich einen starken Zuwachs an Studierenden in der Geologie gehabt und konnten uns das anfangs nicht erklären. Erst, als wir draufgekommen sind, dass dadurch, dass im ersten Studienjahr in der Geologie vieles gemeinsam mit der Geografie gemacht wird, plötzlich Studierende, die eigentlich Geografie studieren wollten, wissen, dass es auch die Studienrichtung Geologie gibt, und in die Geologie wechseln, haben wir das verstanden.

Das zeigt, da hapert es noch sehr an Information, da hapert es sehr an Überlegungen bei der Studienwahl. All das wird durch sanfte Zugangsregelungen, wie wir sie ein­führen wollen, verbessert. Das wird eine bessere Verteilung der Studierenden bringen, das wird den Studierenden und den Lehrenden ein viel besseres Studienklima bringen. Und letztlich ist das auch eine soziale Tat, denn die unzumutbaren Studienbe­din­gungen, die wir da und dort aufgrund dieser schlechten Betreuungsrelationen haben, schaden vor allem den sozial schwächeren Studierenden, weil die ...

 


Präsidentin Doris Bures: Herr Abgeordneter, Sie müssen jetzt bitte zum Schlusssatz kommen.

 


Abgeordneter Dr. Karlheinz Töchterle (fortsetzend): Der Schlusssatz ist schon im Gange, nämlich: Das schadet denen, weil sie nicht den langen Atem haben, um diese unzumutbaren Studienbedingungen auszuhalten. Deswegen: Gehen wir es an und ziehen wir es durch! (Beifall bei der ÖVP.)

9.44



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll175. Sitzung / Seite 51

Präsidentin Doris Bures: Das war nur schwer zu erkennen, Herr Abgeordneter. (Heiterkeit bei der ÖVP.)

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Karlsböck. – Bitte.

 


9.45.00

Abgeordneter Dr. Andreas F. Karlsböck (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Vizekanzler! Sehr geehrte Damen und Herren! Über das Paradoxon, dass eine Eliteuni für alle möglich sein soll, wurde heute schon einiges gesagt. Die breite Spitze für alle, wie Sie gesagt haben, Herr Kollege Töchterle, kommt dem vielleicht ein bisschen näher.

Ich erlaube mir, jetzt die Gelegenheit zu nützen, ein bisschen zurückzuschauen. Wir haben uns vor ein paar Jahrzehnten – vor 40, vielleicht sogar schon 50 Jahren – dafür entschieden, in der Bildungspolitik den Weg – damals das Firnberg’sche Modell – des freien Unizugangs für alle zu gehen, wir wollen die Studien finanziell und sozial barriere­frei ermöglichen. – Auch ich bin ein Profiteur dieses Systems. Und dieses Modell bewirkt natürlich, dass das keine Eliteunis sind und waren. Es ist bis heute so, dass es sich hiebei um Massenuniversitäten handelt, die aber all die Spitzenkräfte der heutigen Zeit hervorgebracht haben. Das Ganze ist nach konkreten, abgesteckten Regeln erfolgt, der Steuerzahler bezahlt mehr oder weniger die Studiengebühren und der Staat – in diesem Fall das Ministerium – hat die Aufsicht und vieles mehr.

Wie gesagt, die Republik und die Gesellschaft haben sich seinerzeit dafür entschieden, da die Elite nicht zu forcieren, sondern die Massenuniversität, damit eben ein möglichst breites Publikum studieren kann.

Auch heute stehen wir vor der Diskussion, wie das System in Zukunft funktionieren soll. Soll es einen Totalumbau des Systems geben, eben hin zu mehr Elitenbildung, oder bleiben wir diesem Weg, den wir auch als österreichischen Weg sehen können, mit dem wir Erfahrung haben, treu? In der Vergangenheit ist da leider sehr viel schiefgelaufen, weil wir immer nur – einmal da, einmal dort – an kleinen Rädchen drehen; und so ist es auch heute.

Für uns ist eine qualitativ hohe tertiäre Ausbildung grundsätzlich mit einem freien Hoch­schulzugang verbunden. In diesem Zusammenhang ist auch Ihre gestrige An­kündigung interessant, Herr Minister, dass Sie ein neues Modell der Studien­platz­finanzierung aufstellen wollen. Es ist grundsätzlich positiv, dass die Universitäten 1,35 Milliarden € mehr bekommen sollen, aber in Wirklichkeit verstecken Sie ja dahinter neue Studieneingangshürden, auch wenn Sie sie nicht so bezeichnen.

Das und die von Ihnen selbst eingeräumte Tatsache, dass das Modell nicht bis ins letzte Detail mit Ihrem Koalitionspartner abgestimmt worden ist, lässt befürchten, dass es sich wieder nur um eine Ankündigungspolitik, wie wir es schon gewohnt sich, handelt. Herr Minister Mitterlehner, ich hoffe, dass Sie sich in dieser Disziplin nicht zum ernsthaften Konkurrenten Ihres Parteikollegen Sebastian Kurz hochspielen.

Wenn nicht, sind wir Freiheitlichen gerne hier zur Diskussion bereit, aber eine Umstellung auf die auch von uns geforderte Studienplatzfinanzierung darf keinesfalls den freien Hochschulzugang über die Hintertüre gefährden. Die Matura hat der Zugang zu einem Studium in Österreich für Österreicher zu sein. Studieneingangshürden sind der falsche Weg und können im besten Fall eine Ultima Ratio sein.

Um beim Wegfall von Quoten trotzdem den Studienbetrieb aufrechterhalten zu können, bedarf es natürlich eines gerechten Ausgleichs. Für Nicht-Österreicher aus dem EU-Raum sind daher endlich kostendeckende Ausgleichszahlungen durch die Europäische Union zu verhandeln; wir werden das ja beim nächsten Tagesordnungspunkt be­sprechen. Ich erwarte mir schon, dass Sie auch da die Initiative ergreifen und endlich die 600 Millionen €, die die Europäische Union uns da mehr oder weniger schulden


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll175. Sitzung / Seite 52

würde, einfordern. Für Drittstaatsangehörige, das ist sowieso klar, müsste der volle Betrag angerechnet werden.

Wir haben uns natürlich auch über die Finanzierung Gedanken gemacht, Herr Minister, und ich sage dazu jetzt nur Folgendes: Bereitstellung eines Sockelbetrages für die Hochschulinfrastruktur gemäß österreichischem Hochschulplan, ein Pauschalbudget für die Forschung, das etwa zu 50 Prozent durch staatliche Drittmittel einzuwerben wäre, ein Anreizsystem für die Erwerbung von Drittmitteln durch steuerliche Entlastung.

Ich habe es schon gesagt, Drittstaatsangehörige und auch Bummelstudenten muss man natürlich zur Kassa bitten. Und es müsste endlich den Wegfall des Finanzie­rungsverbots für Privatuniversitäten geben, weil sich in Österreich – auch das muss gesagt werden – ein Privatuniversitätensystem etabliert hat, das heute die Elitenaus­bildung in unserem Land bestimmt. Es gibt hiefür aus meiner Sicht zwei klassische Beispiele, als Pionier die Paracelsus Universität und die DPU in Krems, die Danube Private University, die abseits vom staatlichen System eine wirkliche Elite unseres Nachwuchses heranbildet, aber diese Elite muss natürlich auch teuer bezahlt werden.

Ich frage Sie, Frau Kollegin Kuntzl – und das ist zu hinterfragen –, ob das die Zukunft des österreichischen Hochschulsystems sein soll. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

9.50


Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Klubvorsitzende Glawischnig-Piesczek. – Bitte.

 


9.50.28

Abgeordnete Dr. Eva Glawischnig-Piesczek (Grüne): Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Vizekanzler und Wissenschaftsminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer! Ja, es war mit Sicherheit in den Siebzigerjahren ein Meilenstein, den freien Hochschulzugang und als politische Priorität auch tatsächlich das Ziel zu formulieren, unabhängig von der Herkunft, unabhängig von der Bildung der Eltern den höchstmöglichen Bildungsstandard für alle zu ermöglichen. – Davon habe auch ich profitiert, wie viele hier im Saal, glaube ich. Mein Vater war Land- und Gast­wirt, und es ging damals um 6 000 Schilling im Monat, 2 000 davon habe ich mir selbst erarbeitet, 2 000 machte die Kinderbeihilfe aus und 2 000 hat sozusagen die Familie aufgebracht.

Der freie Zugang zu den Universitäten hat mit Sicherheit sehr, sehr viel zur Frauen­ausbildung und dazu, dass die Frauen im Bildungssystem gleichgezogen haben, beigetragen.

Ich möchte mich jetzt gar nicht an diesen Spielereien, Eliteuni: ja oder nein, beteiligen, sondern ich glaube, wir sollten uns auf das Ziel eines öffentlichen Bildungssystems verständigen, das möglichst für alle Bildungschancen eröffnet, vom Kindergarten über die Volksschule, über die Mittelschule bis hin zu den Hochschulen. Und da gibt es einiges zu tun. (Beifall bei den Grünen.)

Zur Barrierefreiheit: Im Bereich der Kindergartenpädagogik geht es ja noch so halb­wegs, allerdings müssen da die Eltern auch einiges dazu beitragen, die Rahmen­bedingungen passen da bei Weitem noch nicht, aber in der Volksschule geht es dann schon los, bereits in der Volksschule müssen einige Nachhilfe für ihre Kinder organi­sieren, um das berühmte Zeugnis in der 4. Klasse Volksschule so zu gestalten, dass die Aufnahme in die Wunschschule – das ist nach wie vor meistens noch ein Gym­nasium – ermöglicht wird. Wenn das Kind einen Dreier im Zeugnis hat, ist das de facto schon unmöglich. Und da beginnt dann bereits die Auslese.


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Und dann stehen diese Kinder, die es geschafft haben, die Zentralmatura zu machen, Mathematik bei der Zentralmatura zu bestehen, für die die Eltern irrsinnig viel investiert haben, mit denen die Eltern mitgelernt haben – es gibt den berühmten Satz: Wir haben jetzt die Zentralmatura geschafft!, nämlich „wir“ als de facto die halbe Familie –, vor den Universitäten, und bei vielen Universitäten de facto vor verschlossenen Türen.

Wir haben mittlerweile Zugangsbeschränkungen – bei Medizin sowieso flächen­deckend –, unterschiedlichste Beschränkungen – ob das jetzt bei Architektur, Raum­pla­nung, bei Biologie, Ernährungswissenschaften, Informatik an der TU Wien, bei insgesamt sieben betriebswirtschaftlichen Studien ist –, die allesamt de facto erwünscht wären, weil man gewisse Dominoeffekte einfach nicht leugnen kann – in der Medizin ist es so.

Über diese Eignungstests muss man schon auch einmal diskutieren, denn die sind wahnsinnig teuer, sind auch für die Betroffenen enorm ressourcenintensiv, da muss auch wieder Geld in die Hand genommen werden, teilweise über 1 000 € für die Vor­bereitung, und dann ist das eine Eignung, die noch nichts darüber aussagt, ob man für diesen Beruf tatsächlich geeignet ist – dafür macht man ja erst diese Ausbildung.

Für diese Beschränkungen und wenn Sie von Studienplatzfinanzierung sprechen und das unter dem Strich heißt, weniger Plätze, und nicht, mehr Mittel, haben Sie uns nicht als Verbündete. Wenn Studienplatzfinanzierung heißt, mehr Mittel (Zwischen­bemer­kung von Vizekanzler Mitterlehner) und freier Zugang – tatsächlich mehr Mittel; wir haben schon öfter Ankündigungen gehört, deshalb bin ich ein bisschen vorsichtig –, dann haben Sie unsere Unterstützung, dann sind wir durchaus offen in dieser Frage.

Diskutieren wir aber trotzdem über die sozialen Rahmenbedingungen, denn das ist nach wie vor der Schlüssel, ob junge Leute ihre Bildungschancen auch tatsächlich wahrnehmen können oder nicht. Zwei Drittel der Studierenden arbeiten, und zwar in der Regel 20 Stunden, das ist ein Teilzeitjob. Und ich frage mich, wie man das schaffen kann, wenn man vielleicht schon eine Familie gegründet hat oder wenn man diese 20 Stunden teilweise blocken muss – wenn man zum Beispiel in einer Auto­bahnraststätte arbeitet, in der Gastronomie arbeitet –, denn dann hat man überhaupt keine Phasen, in denen man sich erholen kann. Das sind Menschen, die eine Zwei­fach- bis Dreifachbelastung haben. Und genau die sozial Schwachen, wie Sie es richtig gesagt haben, Herr Kollege Töchterle, haben dann nicht den langen Atem, auch wirk­lich durchzuhalten.

Schauen wir uns die sozialen Rahmenbedingungen an: Während im Jahr 2009 von zehn Studierenden noch zwei Studienbeihilfe erhalten haben, ist es jetzt von zehn Studierenden nur mehr eine einzige Person.

Die Studierenden haben rundherum Stress. Jemand, der von Niederösterreich oder von Graz oder von Kärnten zum Studium nach Wien geht und eine Wohnung sucht, begegnet galoppierenden Mietkosten, den Schwierigkeiten, dass ihm die Makler zwei bis drei Monatsmieten abknöpfen und er ein paar Tausend Euro de facto auf der Seite haben muss. Das sind die Rahmenbedingungen, die in unserem Bildungssystem nach wie vor noch die soziale Ungleichheit sozusagen produzieren. Da reicht es nicht, neue Finanzierungsmodelle für die Uni zu überlegen, sondern da müssen wir uns insgesamt die soziale Lage von Studierenden und deren Familien anschauen. (Beifall bei den Grünen.)

Es ist nach wie vor noch so, dass am Ende, was die wirklichen Absolventinnen und Absolventen betrifft, diejenigen durchgehalten und es geschafft haben, die aus bildungs­nahen Familien kommen beziehungsweise aus Familien, die bessere soziale beziehungsweise finanzielle Ressourcen haben.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll175. Sitzung / Seite 54

Ich würde mir wünschen, dass wir weniger über Modelle reden, sondern mehr über die Perspektive, wie es den Menschen in diesem System wirklich geht, und an den Schmerzpunkten ansetzen und es wirklich ermöglichen, dieses große Ziel, nämlich unabhängig von der Herkunft, unabhängig von der Familie, unabhängig vom sozialen Hintergrund, die höchstmögliche Bildungschance zu eröffnen, zu erreichen, weniger über Eliten diskutieren, sondern über die realen Lebensprobleme von jungen Leuten in Österreich. (Beifall bei den Grünen.)

9.56


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Klubobmann Dr. Strolz. – Bitte.

 


9.56.16

Abgeordneter Mag. Dr. Matthias Strolz (NEOS): Frau Präsidentin! Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Bürgerinnen, liebe Bürger! Ich möchte unsere Standpunkte (Abg. Wöginger: Oje!) zum Thema: Wie organisieren wir die Uni­versitäten so, dass alle Menschen ihre Talente gut entfalten und ihre Bedürfnisse befriedigen können?, einbringen.

„Scheiß Akademikerkinder“ (Ruf bei der ÖVP: Hallo!), das wurde unseren jungen, liberalen NEOS, unseren Studierenden der JUNOS, zugerufen (Ruf bei der ÖVP: Jetzt ist es aber genug! – Abg. Rädler: Frau Präsidentin! – weitere Zwischenrufe), und zwar von Vertreterinnen und Vertretern der rot-rot-grünen ÖH Uni Wien, und das wirft natür­lich ein Licht auf diese Diskussion. Anlässlich einer Kundgebung wurden sie tatsächlich mit dem Zuruf „Scheiß Akademikerkinder“ empfangen ... (Abg. Maurer: Da gibt es eine Klarstellung, Herr Strolz!)

 


Präsidentin Doris Bures: Herr Klubobmann Dr. Strolz, Sie wissen genau, dass wir uns darauf geeinigt haben, dass wir selbst dann, wenn wir etwas zitieren, Ausdrücke, die die Würde des Hauses verletzen, Wörter, die unserem Sprachgebrauch nicht entsprechen, nicht verwenden. Ich ersuche Sie daher, sich in der Ausdrucksweise zu mäßigen. – Bitte.

 


Abgeordneter Mag. Dr. Matthias Strolz (fortsetzend): Frau Präsidentin, jawohl, ist angenommen, aber das sind natürlich Ereignisse, die in Österreich passiert sind, und ich glaube, ich als Volksvertreter darf darüber berichten.

Wenn Vertreter einer rot-rot-grünen Körperschaft öffentlichen Rechts so etwas anderen jungen Menschen zurufen, dann ist das meiner Ansicht nach ziemlich daneben (Abg. Walter Rosenkranz: Vollkommen richtig!), und das möchte ich auch thematisieren, vor allem auch deswegen, Eva Glawischnig, weil es nicht stimmt. (Abg. Glawischnig-Piesczek: Was sagen Sie mir das? Ich habe das nicht unterstellt!)

Ich bin ein Bergbauernbub, bin als solcher aufgewachsen, mein Vater war ein kleiner kaufmännischer Angestellter, und ich sage Ihnen eines: Hätte ich kein Stipendium bekommen, dann hätte ich wahrscheinlich nicht studieren können. Ich hätte die Chance nicht gehabt.

Ich bitte einfach darum, dass man genau hinschaut. Sie haben richtig erkannt, Eliteunis für alle, das ist eine kleine Provokation, die wir heute als Titel gesetzt haben, damit wir darüber in die Diskussion kommen. Ich möchte in die Sachdiskussion kommen, ich möchte den Fokus darauf lenken, dass zum Beispiel in den letzten zehn Jahren die Zuerkennungsrate für Stipendien um 8 Prozent gesunken ist. Das heißt auch, Herr Minister, dass Sie 8 Prozent der jungen Menschen Chancen nehmen! Sind das solche Menschen wie ich, mit denselben Rahmenbedingungen, die ich hatte, dann nehmen Sie diesen 8 Prozent der jungen Menschen wahrscheinlich die Chance und die Freiheit, zu studieren; und ich glaube, das ist nicht gut in einem Land, in dem es an und für sich viel Wohlstand und Reichtum gibt.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll175. Sitzung / Seite 55

Ich will, dass sich die jungen Menschen die Freiheit nehmen können, ihren Talenten nachzugehen, egal, ob als Lehrlinge oder Studenten. Ich finde es nicht stimmig, dass man in manchen Bundesländern – Niki Scherak und ich haben gerade darüber dis­kutiert – für den Kindergarten bezahlt, für Drei-, Vierjährige, wenn man sie in den Kindergarten schickt. Ich finde es nicht okay, dass Absolventen einer Lehre die Meisterprüfung aus der eigenen Geldtasche zahlen müssen, es gleichzeitig aber einen gebührenfreien Hochschulzugang gibt, zumindest bei den Unis, nicht bei den Fach­hochschulen. Wir diskutieren das aber nicht entsprechend differenziert.

Wir wissen, dass es an den Fachhochschulen, wo es geringe Studiengebühren gibt, eine bessere soziale Durchmischung gibt als an den Universitäten. (Abg. Maurer: Das hängt mit Regionalität zusammen, Berufsbegleitung!) Das ist kein ... – Ich darf das jetzt nicht zitieren, sonst krieg’ ich wieder Schimpf.

Es ist so, dass wir an den Fachhochschulen eine bessere soziale Durchmischung haben, auch wenn die Grünen das nicht anerkennen wollen. Das hat natürlich ver­schiedene Gründe, das ist mir klar. Ich denke aber, man muss auch dafür Wert­schätzung aufbringen, dass von den Fachhochschulen offensichtlich sehr lebensnahe Ausbildungsmöglichkeiten angeboten werden, und bin der Meinung, dass wir die Fachhochschulen weiter ausbauen sollten.

Gleichermaßen schlagen wir NEOS vor, dass wir sogenannte nachgelagerte Studien­gebühren einführen. Es gibt ein ähnliches Modell in Australien und in anderen Ländern. Nachgelagert heißt, dass der Studierende, die Studierende unmittelbar zum Zeitpunkt des Studiums nicht aus dem eigenen Sack zahlt, sondern der Staat vorstreckt. Kommt dieser Bürger, diese Bürgerin über ein gewisses Einkommen – über den Korridor können wir diskutieren, erste Progressionsstufe, Durchschnittseinkommen in Öster­reich –, dann zahlt er über zehn, 20, 30 Jahre anteilig zurück. Die Studiengebühren werden ja nicht so hoch sein, wir wollen ja keine amerikanischen Verhältnisse.

Wir wollen aber eine Strukturierung der Unilandschaft, wir wollen, dass die jungen Menschen nicht auf dem Boden sitzen müssen. Wir sollten nicht so falsch sein, dass sie dann hinausgeprüft werden, mit Knock-out-Prüfungen werden teilweise 50 Prozent eines Jahrgangs hinausgehaut. Das ist nicht ehrlich, mit dem müssen wir abfahren! (Abg. Kassegger: ... eine Aufnahmeprüfung!) Deswegen sollten wir eine Studien­platzfinanzierung einführen.

Wir hatten dazu bereits 2010 beim Hochschuldialog anlässlich „Uni brennt“ einen Konsens. Damals ist zum Beispiel die ÖH unter Ihrer Führung, unter deiner Führung, Kollegin Maurer, ausgestiegen. Alle Expertinnen und Experten, ob links oder rechts, haben gesagt, das ist sinnvoll. Aus ideologischen Gründen wolltet ihr das nicht haben und seid aus dem Hochschuldialog ausgestiegen. Das ist Blockadehaltung. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Maurer: ... ist ausgestiegen! Viele Leute sind ausgestiegen!)

10.01


Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Weigerstorfer. – Bitte.

 


10.02.03

Abgeordnete Ulrike Weigerstorfer (STRONACH): Frau Präsidentin! Herr Minister! Wertes Hohes Haus! Zuerst möchte ich mich recht herzlich dafür bedanken, dass wir dieses Thema hier in der Aktuellen Stunde gemeinsam besprechen. Ich denke, wir alle sind uns einig, dass Bildung und Ausbildung zu den wichtigsten Tools gehören, die wir in einer Gesellschaft, in einem Land haben. Da ist natürlich die Politik besonders gefordert, die optimalen Rahmenbedingungen zu schaffen.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll175. Sitzung / Seite 56

Ich bestätige einige Vorredner sehr gerne: Es ist durchaus an der Zeit, ein gerechtes System der Studienplatzfinanzierung zu entwickeln und einzuführen. Das ist ein Prob­lem, das nicht neu ist. Wir sehen und diskutieren diese Problematik doch schon seit einiger Zeit. Es ist wirklich höchste Zeit, eine Systematik in die Hochschulfinanzierung hineinzubringen, um den Studenten qualitativ hochwertige Topstudien gewährleisten zu können.

„Eliteunis für alle“ – das wird sich nicht ganz ausgehen. Ich denke aber, Qualität auf jeden Fall vor Quantität zu setzen sollte ein Zeichen für die Zukunft sein.

Im internationalen Vergleich sind wir eine Zeit lang sicherlich besser dagestanden, das World University Ranking 2016–2017 stuft die beste österreichische Universität, die Universität Wien, im Europavergleich derzeit auf Platz 74 und im weltweiten Vergleich nur noch auf Platz 161 ein. Sie sehen also, wir haben deutlichen Handlungsbedarf, Qualität mehr voranzutreiben. (Beifall beim Team Stronach.)

Die Problematik der überlasteten Studiengänge und der damit verbundenen Frage des ungeregelten freien Zugangs zu den Universitäten hat der Gesetzgeber durch die Einführung der Studieneingangs- und Orientierungsphase zu lösen versucht. Dieser Versuch war leider suboptimal und, wie man sieht, leider auch nicht zielführend. Das bestätigt auch der Wissenschaftsrat, der in einem Bericht kritisiert, dass das öster­reichische Hochschul- und Wissenschaftssystem den nicht vorhandenen politischen Konsens deutlich macht, nämlich dass die Einführung von Studienbeiträgen verhindert wird.

Positiv muss man erwähnen, dass natürlich einiges investiert wird, derzeit sind es rund 1,7 Prozent des BIP, die in die Hochschulfinanzierung fließen. Der Output ist aber leider noch nicht ganz dort, wo er hingehört. Natürlich muss man auch begrüßen, dass der Herr Minister eine Erhöhung des Unibudgets um 1,35 Milliarden € auf 11 Milliar­den € für den Zeitraum 2019 bis 2021 angekündigt beziehungsweise zugesagt hat. Wichtig ist aber vor allem, dass das Geld dort ankommt, wo es auch wirklich benötigt wird.

Wenn man mit den Studierenden spricht, hört man immer noch und immer wieder: Man sitzt auf den Stufen, man wird behandelt wie eine Nummer, man muss sich oft selbst sehr viel Zeit nehmen, um alle Informationen zu bekommen. – Das zeigt also auch in Richtung Betreuung große Mängel auf. Ein Beispiel möchte ich herausnehmen: Die Belegung von Vorlesungen ist teilweise eine sehr große Herausforderung für Studie­rende. An der Wirtschaftsuni zum Beispiel geht das über einen Anmeldelink im Internet, der freigeschaltet wird. Wenn man Glück hat, ist man zur rechten Zeit am Computer, um sich einzuloggen, und wenn man kein Glück hat, dann muss man ein Semester warten. Das ist ein Zeitverlust, der für viele Studierende natürlich ein großes Handicap ist.

Ich möchte an dieser Stelle auch noch ganz kurz auf eine Anfrage an den Herrn Minister zum Thema ausländische Studierende an österreichischen Universitäten eingehen. Die Beantwortung dieser Anfrage war sehr, sehr interessant. Ich nenne Ihnen gerne die darin enthaltenen Zahlen: Es gibt derzeit an Österreichs Universitäten in etwa 86 000 ausländische Studierende, ein bisschen mehr. Das ist gut so, aber wenn man sieht, dass davon in etwa 12 000 Absolventen nicht einmal ein Jahr in Österreich bleiben, so muss ich sagen: Das ist schade, das ist österreichisches Steuergeld. Wenn wir mit unserem Geld Wissen finanzieren, dann sollte dieses Wissen eigentlich auch in Österreich bleiben. Das wäre etwas, das man sich sicher auch noch anschauen sollte. – Danke schön. (Beifall beim Team Stronach.)

10.07


Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Kucharowits. – Bitte.

 



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll175. Sitzung / Seite 57

10.07.40

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Vizekanzler! Liebe Studierende! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich halte es auch für super, dass wir diese Debatte hier und jetzt führen, weil wir einfach sehr selten Gelegenheit haben, über die soziale Lage von Studierenden zu sprechen, darüber, wie es den Studierenden eigentlich wirklich geht.

Es geht auch um die Situation der jungen Menschen noch vor dem Studium, nach dem Abschluss der Schule. Da fragt man sich: Was möchte ich eigentlich machen, wofür bin ich geeignet, was passt eigentlich zu mir? Da fehlt es immer noch an Infos und daher an Wissen darüber, welche Möglichkeiten man hat. In diese Richtung wird einiges geschehen; das ist gut, aber es braucht noch intensivere Begleitung.

Die nächste Frage ist: Wie kann ich mir eigentlich das Studium, die Ausbildung leisten? Oftmals zieht man das erste Mal von Zuhause aus, und wir kennen die Situation, dass es nicht unbedingt günstige WG-Zimmer gibt, und auch die Studiwohnheime, die eigentlich bezahlbar sein sollten, sind leider nicht immer bezahlbar. Wenn man Glück hat, findet man ein leistbares Zimmer in einem Studiwohnheim.

Vor dem Studium muss man vielleicht, um die Zulassungsprüfung zu schaffen, noch einen Vorbereitungskurs machen, der auch etwas kostet. Dann beginnt man mit dem Studium, absolviert die Studieneingangs- und Orientierungsphase, das läuft. Nach kurzer Zeit kommt man vielleicht drauf: Das ist doch nicht so meines!, oder es passt.

Hat man sich dann im Studium etabliert, hat man auch Platz in Seminaren und in Lehrveranstaltungen bekommen, kommt wiederum die finanzielle Komponente zum Tragen: Kann ich mir die Bücher, die Unterlagen und vieles mehr leisten?

Frau Kollegin Kuntzl hat es schon angesprochen: Aus diesem Grund müssen einfach ungemein viele Studierende parallel arbeiten und studieren sozusagen nebenbei. Manche stellen bei dementsprechend niedrigem Einkommen der Eltern den Antrag auf Studienbeihilfe, aber nur manche.

Das alles sind keine Erfindungen, die ich heute präsentiere, sondern Realitäten der Studierenden, die sich ganz klar in der aktuellen Studierendensozialerhebung wider­spiegeln.

Ich denke, genau da müssen wir ansetzen, und es muss doch schaffbar sein, nicht weitere Schranken einzuführen. Es muss uns doch darum gehen, den Studierenden so gut wie möglich mit allen Rahmenbedingungen unter die Arme zu greifen und ihnen keine weiteren Steine in den Weg zu legen. Herr Vizekanzler, ich denke, auch Sie verfolgen diesen Weg. Ich sehe Sie da auch als starken Bündnispartner. Ich hoffe, dass wir in diese Richtung gehen werden und appelliere dahin gehend auch an Sie.

Ich halte es für sehr positiv, dass Sie 1,3 Milliarden € oder ein bisschen mehr zu­sätzlich in die Unis investieren wollen. Warum diskutieren wir dann aber seit 1999 über die Inflationsanpassung der Studienbeihilfe? Das steht in überhaupt keiner Relation. Außerdem wissen wir alle – das wurde auch schon angesprochen –, dass es immer weniger Studierende werden, die Studienbeihilfe beziehen können. Sie würden sie aber dringend brauchen. Das liegt nicht daran, dass ihnen die Beihilfe nicht zustehen würde, es liegt einfach an den Rahmenbedingungen.

Es braucht also eine echte Reform mit echten Erhöhungen und neuen Rahmen­bedingungen, die sozial treffsicher und gerechter sind. Die von Ihnen, Herr Minister, angekündigte Erhöhung der Studienbeihilfe ist ein guter Schritt. 25 Millionen € reichen aber einfach nicht aus. Das steht, wie gesagt, in keiner Relation zu den Geldern, die Sie für das ganze System, für die Unis aufstocken wollen. Das ist nicht etwas, das wir


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll175. Sitzung / Seite 58

wollen, sondern das steht den Studierenden ganz einfach zu, das verdienen sie. (Bei­fall bei der SPÖ.)

Ich verstehe Politik als das Schaffen von Rahmenbedingungen, um möglichst allen, die es wirklich brauchen, unterstützend unter die Arme zu greifen und vor allem jungen Leuten einen chancengleichen und gerechten Zugang zu Bildungseinrichtungen, zu Universitäten, Fachhochschulen, pädagogischen Hochschulen zu ermöglichen.

Wir haben einiges gemeinschaftlich auf den Weg gebracht, aber wir brauchen endlich etwas Umfassendes. Wir brauchen eben – nicht überraschend, dass ich das an dieser Stelle sage – bezahlbare Studiwohnheime durch die Wiedereinführung der Studiheim­förderung. Passen wir die Studienbeihilfe zumindest an die Inflation an, das ist wirklich das Mindeste! Wir brauchen deshalb mehr als die 25 Millionen €. Schaffen wir ein gerechtes und treffsicheres Beihilfensystem! Die Studierenden wollen einfach nicht länger warten, und sie können auch nicht länger warten. Holen wir die Studierenden­vertretungen bei Verhandlungen bitte an den Tisch, und lassen wir sie nicht lediglich durch Medienberichterstattung beiwohnen! Herr Vizekanzler, ich hoffe sehr auf Ihre Unterstützung, setzen wir ein faires Unisystem für die Studierenden um, und verbessern wir die soziale Lage junger Leute!

Abschließend: Liebe Studierende, nützt eure Stimme und geht eure ÖH-Vertretung wählen! Der VSStÖ ist meiner Meinung nach ein sehr heißer Tipp, wenn es um eure Interessen geht. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

10.12


Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Himmelbauer. – Bitte.

 


10.12.56

Abgeordnete Eva-Maria Himmelbauer, BSc (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Herr Vizekanzler! Die grundlegende Frage, die heute aufgeworfen wurde, ist die der Rahmenbedingungen für Studierende, für Lehrende, für Forschende an österreichischen Universitäten. Auch ich finde, dass es gut ist, dass wir heute darüber diskutieren. Der Termin dieser Diskussion ist aber natürlich nicht zufällig, denn Die ÖH-Wahlen stehen ja vor der Tür.

Was braucht es, um gute Bedingungen für ein erfolgreiches Studium, ein erfolgreiches Vorankommen im Studium und eine akademische Ausbildung auf hohem Niveau sicherzustellen? – Was hier inhaltlich von den NEOS vorgebracht worden ist, ist nicht weit weg von dem, was die ÖVP und allen voran Vizekanzler Mitterlehner seit Monaten schon in der Regierungsarbeit vorantreiben. Das Thema der Finanzierung, das heute auch schon öfter angesprochen wurde, reicht von der baulichen Infrastruktur über die Betreuungsverhältnisse, die Ausstattung in Labors bis hin zu den Forschungsgeldern. Ich gebe allen grundsätzlich recht, dass das das zentrale Thema ist, wenn wir über Rahmenbedingungen reden.

Dass es Änderungen in der Finanzierung bedarf – weg vom Pauschalbudget hin zu einer auf die Situation, auf das Studienfach abgestimmten Studienplatzfinanzierung –, ist klar, und es freut mich, dass das hier, glaube ich, in der Zwischenzeit auch breit unterstützt wird. Die Arbeit dazu läuft bereits als Teil des Prozesses Zukunft Hoch­schule.

Vizekanzler Mitterlehner hat es ja schon angesprochen: Gestern wurde ein Modell präsentiert, das mit der Universitätenkonferenz erarbeitet wurde und heute als Diskus­sionsgrundlage dient. Dass wir das System aber von heute auf morgen umkrempeln – und da gebe ich auch Abgeordneter Maurer recht, die das in einer Aussendung ge­schrieben hat –, ist unrealistisch. Das ist weder sinnvoll noch möglich. Es braucht


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nämlich auch die Zeit, um dieses Modell zu diskutieren, und die entsprechende Vor­bereitungszeit, um das System umstellen zu können.

Zum Thema Zugangsregelungen: Ich bin durchaus der Meinung, dass faire und sinn­volle Zugangsregelungen einen Mehrwert schaffen können, zum einen vonseiten der Universitäten, aber auch im Zuge der Studienplatzfinanzierung, wenn es um den Bereich der Planbarkeit geht, und in weiterer Folge natürlich, wenn es um Betreuungs­relationen und damit auch um die Qualität des Studiums geht.

Zum anderen glaube ich, dass es sinnvoll ist, auch für die Studierenden eine gewisse Verpflichtung einzuführen, sich mit dem Inhalt, mit dem Studium selbst entsprechend auseinanderzusetzen, zu prüfen, ob es die richtige Wahl ist. Wir reden ja von 18-Jährigen und Älteren, also von mündigen Bürgern, die eine bewusste Entscheidung über ihren Ausbildungsweg und ihren Karriereweg treffen, und es gibt viele Hilfe­stellungen: Es gibt die Plattform Studiversum, die hier letztes Jahr präsentiert wurde, die ÖH selbst veranstaltet Schnuppertage und Einführungstage, und vieles, vieles mehr wird angeboten, um sich wirklich umfassend mit der Studienwahl auseinan­dersetzen zu können. Ich meine, dass es auch gerechtfertigt ist, seine Eignung, seine Motivation vorzubringen, sei es durch Self Assessment, ein Motivationsschreiben, eine Prüfung oder ein Fachgespräch. Das ist meiner Meinung nach weder eine Ein­schränkung noch eine Schikane, sondern es geht wirklich darum, jedem dieselben Chancen zum Studieren zu geben. Es geht um Chancengerechtigkeit, aber es ist auch legitim, nach Qualifikation und Motivation zu fragen.

Dass wir aber auch Rücksicht nehmen, um diese Chancengleichheit zu gewähren, zeigt sich gerade in dieser Legislaturperiode. Viele Maßnahmen im Zusammenhang mit der finanziellen Situation von älteren Studierenden und von Alleinerziehenden und betreffend Einkommensgrenzen sind gesetzt worden, um Chancengleichheit sicher­zustellen, um Studienabbrüche zu verhindern und den Studienerfolg sicherzustellen.

Auch weitere Maßnahmen haben wir schon diskutiert, auch im Ausschuss. Bei der Nationalen Strategie zur sozialen Dimension in der Hochschulbildung geht es etwa um Betreuungsverhältnisse, um Betreuung für Kinder von Studierenden an den Univer­sitäten. Es sind also nicht nur Themen, die das Ministerium betreffen, sondern auch die Universitäten selbst. Es geht darum, Angebote zu schaffen, um berufsbegleitend studieren zu können, um die Möglichkeiten dazu zu verbessern, und es geht natürlich auch um die Schaffung sinnvoller Angebote betreffend die Durchlässigkeit hin zum Studium – Stichwort Lehre, Meisterprüfung.

Die nächste Etappe wird natürlich die Studienbeihilfenerhöhung sein. Die 25 Millio­nen €, die angesprochen worden sind, kommen nicht von ungefähr, sondern sind ein Vorschlag der Hochschulkonferenz, der aufgegriffen worden ist. Frau Abgeordnete Kuntzl, ich hoffe durchaus, dass wir vor dem Sommer zu einer gemeinsamen Lösung kommen, weil es von unserer Seite erwünscht ist, dass es diese Erhöhung baldigst gibt, möglichst ab dem Wintersemester.

Herr Abgeordneter Strolz, den „Saustall“, der in der Pressekonferenz angesprochen worden ist, kann ich nicht erkennen. Gerade in den letzten Monaten ist im Rahmen des Prozesses Zukunft Hochschule sehr konstruktiv gearbeitet worden. Heute liegt somit auch ein Modell zum Thema Studienplatzfinanzierung vor. Das ist eine Basis, die wir diskutieren können, auf der wir Vorbereitungen für eine Verbesserung der Studien­situation, aber auch der Weiterentwicklung des Systems aufbauen können. Ich hoffe, dass Sie alle sich an der Diskussion beteiligen werden. (Beifall bei der ÖVP.)

10.18


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster ist Herr Abgeordneter Dr. Kassegger zu Wort gemeldet. – Bitte.

 



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll175. Sitzung / Seite 60

10.19.02

Abgeordneter MMMag. Dr. Axel Kassegger (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Vizekanzler! Hohes Haus! Es ist heute schon viel über den missverständlichen Titel „Eliteunis für alle“ gesprochen worden. Mit dem Begriff Eliteunis assoziiert man Harvard, Stanford – amerikanische Eliteuniversitäten, die sich ungefähr zu einem Drittel aus Studienbeiträgen, zu einem Drittel aus der Akquise von Drittmitteln und zu einem Drittel aus Spenden, insbesondere von Absolventen und Mäzenen, finanzieren. Wir haben heute schon gehört, dass es eine Prästudien-Drop-out-Quote von 94 Pro­zent gibt, der Herr Vizekanzler hat das schon gesagt. Nur 6 Prozent finden Aufnahme, das Studium kostet 50 000 €. Das kann nicht das Vorbild für Österreich sein, und das ist auch nicht das, worüber wir heute reden wollen. Wir reden heute über die öster­reichischen öffentlichen Universitäten.

Ich bin sogar bereit, zu sagen: Das ist ein Erfolgsmodell der letzten Jahrzehnte, das auf Grundlagen basiert, die wir nicht geändert haben wollen, sondern die wir beibe­halten wollen, insbesondere die Grundlage des freien Hochschulzugangs und die Grund­lage, dass es keine beziehungsweise – im Anlassfall – nur ganz moderate Studiengebühren gibt.

Wir stellen fest: Das ist sozusagen die Leistung des Staates. Das wird durch das Bud­get beziehungsweise durch die österreichischen Steuerzahler finanziert. Das ist – wenn man es so formulieren will – ein Investment der österreichischen Steuerzahler in unsere Kinder und in unsere Jugendlichen in Form der Zurverfügungstellung einer guten Ausbildung, die eben nichts kostet, die die Studierenden nicht in Unkosten stürzt, die die Studierenden nicht zwingt, Kredite aufzunehmen, die sie dann ihr Leben lang abzuzahlen haben. Das ist ein hohes Gut! Ich komme viel herum auf der Welt und stelle fest: Der freie Hochschulzugang ist ein hohes Gut, öffentlich finanzierte Universitäten sind weltweit immer seltener anzutreffen, und das sollten wir beibehalten. (Beifall bei der FPÖ).

Durchaus unterschiedlicher Auffassung sind wir allerdings in der Frage, wer die Be­darfsträger dieser öffentlichen Einrichtungen sind. – Für uns Freiheitliche ist ganz klar: Die Bedarfsträger sind die österreichischen Kinder und Jugendlichen, denen ein Stu­dium ermöglicht werden soll. Das heißt nicht, dass ausländische Studierende nicht wärmstens willkommen sind, insbesondere an der Universität, das heißt aber auch: Diese Studierenden sollen sehr wohl einen Kostenersatz für das Studium leisten. Es ist nicht einzusehen, dass der österreichische Steuerzahler die Studien ausländischer Studierender finanziert. (Beifall bei der FPÖ.)

Kollege Karlsböck hat es vorhin schon angesprochen: Dabei geht es ja nicht um Bagatellbeträge, sondern wir reden da von mehreren Hundert Millionen Euro, und deshalb fordern wir Freiheitliche, dass man sich auf europäischer Ebene intensivst dafür einsetzt, dass entsprechende Vereinbarungen getroffen werden, die einen Kos­ten­ersatz vorsehen. (Beifall bei der FPÖ.)

Des Weiteren sind wir Freiheitliche auch der Meinung, dass das Studieren in Österreich nach dem sogenannten Herkunftslandprinzip zu erfolgen hat, das heißt: Hier in Österreich darf nur studiert werden, wenn auch die Voraussetzungen im Heimat­land erfüllt sind. Wir wissen, dass das insbesondere bei den deutschen Medizin­studenten nicht der Fall ist: Da gehört unseres Erachtens nachjustiert.

Der Freiheitliche Parlamentsklub hatte im Jänner dieses Jahres eine Klausur zum Thema Hochschulpolitik, und ich möchte kurz auf die grundsätzlichen Feststellungen unsererseits eingehen.

Wie gesagt: Wir sind vorbehaltlos für das Erfolgsmodell des freien Hochschulzugangs ohne Beschränkungen durch irgendwelche Aufnahmeprüfungen oder Sonstiges. Wir


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sind vorbehaltlos dafür, dass das Erfolgsmodell der Matura als ausreichende Voraus­setzung für ein Hochschulstudium weiterhin Gültigkeit hat und nicht abgewertet wird. Wir wollen den gegenteiligen Weg gehen und die Matura wieder aufwerten. Da gibt es im sogenannten Sekundarbereich viel zu tun. Ich spreche nur diese vielen, vielen Modellversuche an, die viel Geld kosten, das ganze System der Mittelschule nur durch­einanderbringen und letztlich das Niveau nach unten ziehen. Dem wollen wir ent­gegenwirken: Die Matura soll aufgewertet werden.

Zusätzlich zu den öffentlichen Universitäten haben wir noch Begleitinstitutionen, private Universitäten, die es schon seit einiger Zeit gibt. Diese sind durchaus eine sinnvolle Ergänzung, sie sollen allerdings den strengen Qualitätserfordernissen und Prüfungen der AQ Austria unterliegen. – Das tun sie auch, das ist in Ordnung. Da kann man durchaus auch Studiengebühren verlangen, nicht aber an den öffentlichen Univer­sitäten.

Darüber hinaus ist das Erfolgsmodell der Fachhochschulen, das es seit 1994 bei uns in Österreich gibt, noch deutlicher als in den Planungen vorgesehen auszubauen, weil das Erfolgsmodell der Fachhochschulen insbesondere im Sinne eines lebenslangen Lernens berufstätigen Studierenden heute wesentlich bessere und effizientere Mög­lichkeiten bieten kann als die öffentlichen Universitäten.

Zur Finanzierungsfrage hat Kollege Karlsböck bereits ausgeführt, dass wir ein fünfstufiges Finanzierungsmodell haben. (Präsidentin Bures gibt das Glockenzeichen.)

Wie gesagt: Öffentliche Universitäten sind ein wichtiges Gut, wir können stolz darauf sein, dass der Staat da die Finanzierung übernimmt. Wir Freiheitliche wollen unbedingt den freien Hochschulzugang erhalten. Vielleicht gibt es bei der SPÖ noch einen Stimmungsschwenk; es ist nämlich eher enttäuschend, dass die SPÖ von der Linie, die sie jahrzehntelang beibehalten hat, jetzt offenbar abgeht.

 


Präsidentin Doris Bures: Ich nehme an, Sie sind beim Schlusssatz, Herr Abge­ord­neter.

 


Abgeordneter MMMag. Dr. Axel Kassegger (fortsetzend): Vielleicht findet die SPÖ wieder zur alten Linie des freien Hochschulzugangs ohne Studiengebühren zurück. Das ist jedenfalls der freiheitliche Standpunkt. (Beifall bei der FPÖ.)

10.25


Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Maurer. – Bitte.

 


10.25.18

Abgeordnete Sigrid Maurer (Grüne): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Auch ich beginne mit dem Titel dieser Aktuellen Stunde, nämlich „Eliteunis für alle“, ich möchte aber auf einen anderen Aspekt hinweisen als meine VorrednerInnen.

Die NEOS schreiben zwar „Eliteunis für alle“, mit „alle“ sind aber natürlich nicht alle gemeint, sondern die NEOS wollen Zugangsbeschränkungen, sie wollen Leute vom Studium ausschließen. Das kann aber nicht die Definition von „alle“ sein. – Das ist allerdings klassische neoliberale Politik. „Alle“ bedeutet eben nicht alle, sondern „alle“ sind für die NEOS nur diejenigen, die es schaffen. „Alle“ sind für die NEOS immer die, die nicht arm sind, „alle“ sind diejenigen, die die Aufnahmeprüfungen schaffen, die es sich leisten können, Studiengebühren zu zahlen, die es sich leisten können, Vorberei­tungskurse zu zahlen und so weiter.

Neben anderen Beschimpfungen haben wir heute auch gehört, dass es eine „intel­lektuelle Beleidigung“ sei, wenn man auch auf diesen Aspekt von neoliberaler Politik der NEOS hinweist. – Der Titel dieser Aktuellen Stunde ist vielleicht eher eine intel-


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lektuelle Beleidigung, denn niemand von uns hat verstanden, was er bedeuten soll, und es wurde auch nicht ausgeführt.

Kommen wir aber inhaltlich zum Thema: Worüber reden wir? – Der Titel enthält auch das Wort „Studienplatzfinanzierung“, aber darüber ist noch wenig geredet worden. Wir haben momentan auch im Hinblick auf die gestrige Präsentation des Modells durch den Herrn Minister eine Debatte darüber, wie die Universitäten in Zukunft finanziert werden sollen.

Ganz grundsätzlich möchte ich etwas Positives sagen: Die grundsätzliche Idee, die Finanzierung von Studienplätzen danach zu orientierten, was in den Bereichen Lehre, Forschung und Infrastruktur gebraucht wird, ist gut. Wir haben momentan ein sehr intransparentes, historisch gewachsenes System, wobei nicht ganz klar ist, warum die Globalbudgets in der Art und Weise zustande kommen, und es ist sinnvoll, sich zu überlegen, innerhalb dieser unterschiedlichen Bereiche bedarfsorientiert zu finanzie­ren.

Was ist aber mit Studienplatzfinanzierung in den letzten Wochen und Monaten – bezie­hungsweise schon seitdem der Begriff als Idee ausgegraben worden ist – eigentlich gemeint? – Damit ist eigentlich nicht die Finanzierung von Studienplätzen, sondern in erster Linie die Reduktion von Studienplätzen gemeint. Herr Mitterlehner, Sie haben gestern bei Ihrer Präsentation (Vizekanzler Mitterlehner: Vorgestern!) – Entschul­digung, vorgestern – gesagt, dass das ursprüngliche Modell mit 20 Prozent Absol­ventInnen zu radikal war und einen Kahlschlag bedeutet hätte. – Mit diesem Modell bedeutet der Kahlschlag 40 Prozent an Jus-Studienplätzen, die Sie streichen wollen. Das ist völlig inakzeptabel! Das ist nach wie vor eine Reduktion um einem ganz großen Teil von Studierenden, denen nach der Matura die Tür der Uni vor der Nase zugeschlagen wird. (Beifall bei den Grünen.)

Das entspricht nicht dem Ansatz einer Verbesserung der Hochschulbildung in Öster­reich, sondern sie wird beschränkt, und man lässt sie nur mehr einer Gruppe von Auserwählten zukommen.

Wir haben in Österreich die zweitniedrigste – die zweitniedrigste! – AkademikerIn­nen­quote in der OECD. Sie versuchen, das damit zu schönen, dass man jetzt mit einem HBLA- oder HTL-Abschluss auch schon als Akademiker gilt. Das ändert aber leider nichts an der Tatsache, dass wir im internationalen Vergleich betreffend Studienab­schlüsse und sogar betreffend die Zahl der StudienanfängerInnen hinten nachhinken.

Sie sagen, wir haben ein großes Problem mit dem Drop-out. – Ja, das ist richtig, wobei der eigentliche Drop-out nur halb so groß ist, wie Sie sagen, Herr Mitterlehner. Wenn man sich aber anschaut, warum Leute mit ihrem Studium aufhören, dann sieht man, dass der Hauptgrund dafür ist, dass sie in die Erwerbstätigkeit abrutschen, weil sie arbeiten müssen, um sich ein Studium zu finanzieren. 60 Prozent aller Studierenden arbeiten im Schnitt 20 Stunden, und sie tun das, weil sie müssen, weil auch die Stipendien viel zu niedrig sind und nicht ausreichen. Die wenigen, die Stipendien bekommen, müssen auch noch nebenbei arbeiten, weil diese nicht ausreichen, um ein Studium gestalten zu können.

Was wäre eigentlich die Aufgabe? – Natürlich sind die 1,3 Milliarden € gut und ein dringend notwendiger Schritt. Es ist gut, dass dieses Geld kommen soll, aber das kann natürlich nicht damit verbunden werden, dass man insgesamt weniger Studierende zulässt. Wenn es tatsächlich Ihr Ziel ist, die Zahl der AbsolventInnen zu erhöhen, dann werden Sie das nicht damit erreichen, dass Sie weniger Leute in die Uni hinein lassen, sondern Sie müssen sich eigentlich darum kümmern, dass diejenigen, die ein Studium beginnen, dieses auch erfolgreich zu Ende führen können. Damit erhöhen wir die AbsolventInnenquote und nicht, indem man die, die uns lieb genug sind, aussortiert


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und allen anderen sagt: Du darfst nicht, du gehörst nicht zu den Auserwählten, denen wir in Österreich ein Studium ermöglichen wollen! – Danke. (Beifall bei den Grünen. – Zwischenruf des Abg. Neubauer.)

10.29


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Scherak. – Bitte.

 


10.30.28

Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak (NEOS): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Was man in dieser Debatte in erster Linie merkt, ist der Mangel an Kreativität und Vorstellungsvermögen. Wenn wir von „Eliteunis für alle“ sprechen, dann heißt das natürlich, dass wir die österreichischen Universitäten an andere Universitäten im europäischen Durchschnitt anpassen wollen, damit wir endlich sinnvolle und noch bessere Universitäten haben als jetzt schon. (Zwischenruf der Abg. Maurer.)

Wir haben es schon gehört: Es wird sehr viel gute Arbeit an den Universitäten geleistet, obwohl wir eine so schlechte Finanzierung haben. Wir wollen eine bessere Finan­zierung. Wir wollen mehr private Mittel auch bei den Universitäten, damit wir eben eine Eliteuni für alle schaffen können. (Abg. Maurer: Wer sind „alle“?) Dass das offen­sichtlich nicht eingesehen wird, ist ein Problem. (Beifall bei den NEOS.)

Man merkt auch, dass sich Parteien weiterentwickeln können und andere Standpunkte übernehmen. Die FPÖ war damals die Partei, die die Studiengebühren eingeführt hat; die damaligen Studiengebühren wurden unter Schwarz-Blau eingeführt. (Abg. Strache: Wir haben sie auch wieder abgeschafft!) – Sie haben sie auch wieder abgeschafft, das ist richtig. Ich sage ja: Man kann sich weiterentwickeln und einen Standpunkt ändern.

Das Problem bei den damaligen Studiengebühren war ja in erster Linie, dass die Gelder nicht zu den Universitäten gekommen sind, sondern irgendwo im allgemeinen Budget versickert sind; deswegen waren diese Studiengebühren auch nicht gut. Wir wollen, dass die Studiengebühren, wenn sie nachgelagert eingehoben werden, direkt bei den Universitäten landen, um mehr Qualität bei den Universitäten zu ermöglichen. (Abg. Maurer: Das ist ein Blödsinn!) – Frau Kollegin Maurer findet, dass das ein Blödsinn ist.

Da merkt man auch wieder diese unheilige Allianz des volkswirtschaftlichen Unwissens zwischen FPÖ und Grünen. (Beifall bei den NEOS.) Ich bin Jurist, und es ist einiger­maßen traurig, dass ich das sagen muss, aber bekanntlich gibt es ja einen Bundes­präsidenten, der vorher einmal Parteiobmann der Grünen war, der sich immer schon für Studiengebühren ausgesprochen hat, und zwar aus guten Gründen; und man kann auch bei der SPÖ immer wieder Leute hinter vorgehaltener Hand sagen hören: Natür­lich sind Studiengebühren etwas, das insbesondere der sozialen Gerechtigkeit dient, denn es ist nicht nachvollziehbar, wieso Eltern in Österreich immer noch für Kinder­gärten zahlen müssen. (Zwischenrufe bei den Grünen.) – Genau, darauf wollte ich nämlich hinaus!

Wieso sollen Menschen, die eine Meisterprüfung ablegen, etwas dafür zahlen? Frau Kollegin Maurer sagt, man soll dafür gar nichts zahlen. – Das ist richtig, das ist die typische Bankomatidee. Es gibt einen Bankomaten, dort gehe ich hin, drücke drauf und schaue, dass das Geld rausfliegt. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der ÖVP.) Das wird dauerhaft allerdings nicht finanzierbar sein.

Ich bin übrigens natürlich auch der Meinung, dass man bei Kindergärten nicht so viel zahlen sollte, es gibt ohnehin Tendenzen in diese Richtung; aber ich glaube, dass man dort ansetzen muss, wo Menschen die Möglichkeit haben, einen Teil beizutragen, und das ist eben beim Studium, wenn man nachgelagert Studiengebühren einnimmt. (Abg. Strache: Ist Ihnen aufgefallen, dass wir Höchststeuerland sind?) – Herr Klubobmann


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Strache! Ich komme gleich darauf zu sprechen, wo das Problem insbesondere in der Hochschulpolitik liegt und wieso wir dort unnötig Geld hinauswerfen. (Abg. Strache: Wir sind ein Höchststeuerland!) – Wir sind ein Höchststeuerland, das ist vollkommen richtig.

Ich will, dass diejenigen, die es sich leisten können, nachdem sie nämlich ein Studium absolviert haben und wenn sie ein entsprechendes Einkommen haben, einen Beitrag leisten. Das empfinde ich als soziale Gerechtigkeit! (Zwischenruf des Abg. Walter Rosenkranz.) Ich empfinde es nicht als soziale Gerechtigkeit, dass alle Menschen in Österreich denjenigen, die es sich sowieso leisten können, auch noch das Studium komplett finanzieren. Ich erwarte mir, dass diejenigen, die es sich leisten können, wenn sie ein entsprechendes Einkommen haben, einen Beitrag leisten. Das ist soziale Gerechtigkeit, das andere ist es nicht. (Beifall bei den NEOS. – Neuerlicher Zwischen­ruf des Abg. Walter Rosenkranz.)

Herr Bundesminister, Sie haben gesagt, der Koalitionspartner weiß schon von Ihrem Modell. – Ich unterstütze Ihr Modell sehr stark. Das Problem ist, dass es für mich eher wie eine gefährliche Drohung klingt, wenn die ÖVP etwas vorschlägt und sagt, dass es der Koalitionspartner schon weiß. Ich weiß noch, wie es das letzte Mal war, als Sie mit dem Koalitionspartner große Dinge verhandelt haben. Mir ist erinnerlich, dass wir seit der Gewerbeordnungsreform ein reglementiertes Gewerbe mehr haben, das Gewerbe des Hufschmieds ist jetzt auch reglementiert. Wir wissen, wie das bei der Arbeits­zeitflexibilisierung ist: Dieses Thema haben Sie ja zu den Sozialpartnern ausgelagert. Vielleicht könnte man die Frage der Studienplatzfinanzierung auch an die Sozialpartner auslagern und schauen, ob dort etwas weitergeht.

Das Problem ist: Ihr Modell ist ja gut, wir diskutieren es aber schon seit mehr als zehn Jahren. Jetzt ist es schön, dass Sie wiederum etwas Neues und ein gutes Modell vorgeschlagen haben, von dem Frau Kollegin Himmelbauer sagt, dass es etwas Zeit braucht, um das zum implementieren. – Natürlich dauert es Zeit, um das zu imple­mentieren! Es wird aber so getan, als hätten wir das Problem erst seit gestern, als wären wir alle erst gestern draufgekommen: Oh mein Gott, wir brauchen eine Studien­platzfinanzierung in Österreich! – Ich weiß, die ÖVP fordert das schon lange. Es ist allerdings dabei noch nichts weitergegangen, und das liegt natürlich am Koalitions­partner, der in der Regel kein Interesse hat, etwas weiterzubringen.

Ein großes Problem – und damit bin ich beim Hochsteuerland – ist, wieso wir es nicht schaffen, die österreichischen Hochschulen mit ausreichend finanziellen Mitteln zu versorgen. Das liegt natürlich am österreichischen Spendier- und Bankomat­födera­lismus. Das führt dazu, dass sich jeder Landeshauptmann, wenn er irgendein Prestige­projekt haben will, einmal etwas wünschen kann, und seit Neuesten ist es in Mode, sich Universitäten oder Fakultäten zu wünschen.

Wir kennen das Beispiel der Medizinischen Fakultät in Oberösterreich. Damals hat sich der jetzt Nicht-mehr-Landeshauptmann Pühringer dazu entschlossen, dass er noch ein Prestigeprojekt braucht. Der Vizekanzler hat mitgemacht, und die Grünen haben im Übrigen auch mitgemacht, was immer wieder faszinierend ist, denn wenn wir über eine gesamtheitliche österreichische Hochschulplanung diskutieren, dann wäre es sinnvoll, dass nicht unnötige medizinische Fakultäten irgendwo hingepflanzt werden, und das auch noch mit dem Spendierföderalismus! (Beifall bei den NEOS. – Zwischenruf der Abg. Maurer.) – Na ja, Sigi, das sind halt die Grünen in den Bundesländern!

Wir haben jetzt die gleiche Diskussion in Tirol. Dort kommt jetzt vielleicht auch eine zusätzliche medizinische Uni, eine Privatuni, und wir alle wissen, dass wir diese nicht wegen des Ärztemangels brauchen. Wenn man sich die entsprechenden Studien anschaut, dann weiß man, dass wir deswegen einen Ärztemangel haben, weil die


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Ausbildungsvoraussetzungen nach der Universität schlecht sind. (Präsidentin Bures gibt das Glockenzeichen.)

Ich komme zum Schlusssatz: Was wir brauchen, ist eine sinnvolle Finanzierung der Universitäten. Dazu gehört auch, dass jemand, der ein besseres Einkommen hat, seinen Beitrag leistet und nicht ein ideologisches Scheuklappendenken herrscht und es weiterhin 20 Jahre Stillstand gibt. (Beifall bei den NEOS.)

10.35


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Steinbichler. – Bitte.

 


10.36.00

Abgeordneter Leopold Steinbichler (STRONACH): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Vizekanzler! Kolleginnen und Kollegen! Zuseherinnen und Zuseher auf der Galerie und vor den Fernsehgeräten! Ich gehe doch auch auf den Titel dieser Aktuellen Stunde ein: „Eliteunis für alle“. – Dass da ein Widerspruch besteht, wurde bereits fest­gestellt. Seien wir froh, dass wir tatsächlich seit 1970 einen freien Studienzugang für alle haben!

Es gibt dafür auch Beispiele hier im Raum. Wir haben Mitarbeiter, die beweisen, dass bei uns in Österreich jeder und jede die Möglichkeit hat, erfolgreich ein Studium zu absolvieren und auch einen Job zu bekommen, wenn der Fleiß, das Ziel vor Augen und auch die Leistung stimmen. Ich glaube, Letzteres ist die nächste Thematik, die wir ansprechen müssen.

Ich verweise auf die Medizinstudien, weil Kollege Scherak gerade von der Medizi­nischen Fakultät in Linz gesprochen hat: Es ist dies ein Musterbeispiel, dass man da politisch ein Denkmal gesetzt hat, wodurch sich aber an der Thematik überhaupt nichts verändert hat, weil die Plätze jetzt natürlich in Innsbruck und in Graz fehlen. Das sind kosmetische Aktionen, wie sie die Bundesregierung in den letzten drei Perioden liefert. Dadurch wird aber nichts bewegt, und dieser Stillstand ist überall spürbar.

Wenn von zehn Medizinstudenten bereits vier deutsche Absolventen sind, dann müs­sen wir uns jetzt etwas überlegen, und ich darf bei Kollegin Weigerstorfer anschließen: Wir müssen, wenn die Absolventen dann nach dem Studium unser Land verlassen, entweder einen Kostenersatz einfordern – wie es Herr Dr. Kassegger angesprochen hat – oder die Abgänger verpflichten, mindestens fünf Jahre in unserem Land zu praktizieren, um ihr Wissen, das sie mit österreichischem Steuergeld auf den Unis erworben haben, auch den österreichischen Steuerzahlern und Steuerzahlerinnen zugutekommen zu lassen.

Wir reden immer von der medizinischen Unterversorgung, wir reden immer davon, dass wir im Bereich der Landärzte und der Spitäler so überaltert sind. – Wir werden dieses Wissen, das hier gelehrt wurde, nützen müssen beziehungsweise im Fall, dass Absolventen nicht dazu bereit sind, weil sie ein besseres Angebot in ihrem Heimatland oder in einem anderen Land haben, einen Kostenersatz einfordern müssen. – Ich glaube, das wäre fair. (Beifall beim Team Stronach.)

Ich glaube, eines ist ganz wesentlich – weil es so dargestellt wurde, was für eine Belastung es ist und wie viele Leute Teilzeitjobs und Zuverdienste haben müssen, damit sie im Leben durchkommen –: Es ist das Beste, das es überhaupt gibt, wenn jemand neben dem Studium auch noch praktisch arbeitet, wenn jemand in einem 20-Stunden-Job praktisches Wissen erwirbt und dieses einbringt. Ich glaube, das ist geradezu der Idealfall, dass wir nämlich von dieser theoretischen Sicht, die oftmals in einem Expertentum endet und die kein Praktiker mehr versteht, wegkommen.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll175. Sitzung / Seite 66

Deshalb sollte man nicht vergessen, was neben den Universitäten mit der Matura geleistet wird. Ich kenne sehr viele Facharbeiter, die sich weiterbilden. Ich denke zum Beispiel an die Firma STIWA, und ich könnte einige oberösterreichische Betriebe nennen, in denen sich Facharbeiter mit einer Abendmatura weiterbilden und in diesen Unternehmen Führungskräfte werden oder auch in anderen Sparten und Bereichen sehr gefragt sind, weil sie ihr praktisches Know-how mit der Matura erweitern und dann sehr fundierte, wichtige, geschätzte, wertvolle Mitarbeiter werden.

Ich denke, wir müssen wesentlich von diesen rein theoretischen Forderungen, die wir in einigen Debattenbeiträgen gehört haben, wegkommen und viel mehr zur praktischen Umsetzbarkeit, nämlich zur Kooperation der Universitäten mit den Firmen, mit den KMUs, mit der Industrie hinkommen, sodass bereits in der gemeinsamen Entwicklung während des Studiums – es wurde bis 1970 zurückgegangen – auch jeweils die prak­tische Sicht einfließt und es dann Studienabgänger gibt, die wirklich brauchbar sind.

Ich muss an dieser Stelle Folgendes sagen: Dank und Anerkennung allen! – Österreich ist, auch im Ausland, bekannt dafür, dass es qualifizierte Studienabgängerinnen und -abgänger hat, die sich an den besten Unis international ein gewisses Renommee und einen Ruf erworben haben. Ich denke, wir sollten nicht alles schlechtreden, Handlungs­bedarf ist jedoch gegeben.

Abschließend darf ich, bevor wir wieder über neue Kosten nachdenken, sagen: Es ist ja das Geld, das fehlt. Durch die fehlenden Reformen, durch die vielen Wahlver­sprechen, die nicht umgesetzt wurden, gibt es eine hohe Steuerbelastung. Wir haben es gerade gesehen: Bayern liegt im internationalen Vergleich an neunter Stelle, Österreich an 109. Stelle bezüglich der Regionen, die Betriebe ansiedeln möchten, nämlich wegen der hohen Lohnnebenkosten und wegen der großen Bürokratie.

Es hilft nichts, wenn wir ständig von Bürokratieabbau reden, es hilft nichts, wenn wir ständig darüber reden, dass wir die Lohnnebenkosten herunterfahren müssen, wenn in Wirklichkeit genau das Gegenteil geschieht.

Deshalb: Es besteht Handlungsbedarf seitens der Regierung; dann hätten wir finan­ziellen Spielraum für die nötigen Maßnahmen wie zum Beispiel im Studienbereich. – Danke. (Beifall beim Team Stronach.)

10.41


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Doppler. – Bitte.

 


10.41.41

Abgeordneter Rupert Doppler (ohne Klubzugehörigkeit): Frau Präsidentin! Herr Vizekanzler! Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Aktuelle Stunde mit dem Thema „Eliteunis für alle durch faire Studienplatzfinanzierung“. – Herr Kollege Strolz, ich glaube, es ist schon ein bisschen provokant (Abg. Strolz: Ja!), was du selbst angesprochen hast, aber es ist richtig, das steht außer Frage.

Ich habe mir gestern die Aussendung über den Herrn Vizekanzler genau angesehen: Neues Modell für Studienplatzfinanzierung, Wissenschaftsminister Reinhold Mitter­lehner strebt eine „Systemumstellung der Universitätsfinanzierung“ ab 2019 an. Sein neues Modell „sieht dazu eine Anhebung des Uni-Budgets um 1,35 Mrd. Euro auf elf Mrd. Euro [...] sowie Kriterien für weitere Zugangsbeschränkungen vor“.

Dann habe ich mir das weiter ganz genau angesehen, da steht:

„Die zusätzlichen 1,35 Mrd. Euro setzen sich dabei aus rund 840 Mio. Euro für eine Art indexgebundene Weiterentwicklung der bisherigen Mittel“ – Herr Minister, da wüsste ich gerne, was damit genau gemeint ist – „sowie 510 Millionen für die mit der System­umstellung verbundenen Extra-Personalressourcen zusammen [...].“


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll175. Sitzung / Seite 67

Sie, Herr Minister, haben ja angesprochen, die Finanzierung zukünftig aus drei Töpfen – das ist ja in Ordnung – zu garantieren, Infrastruktur, Lehre und Forschung; aber völlig neu, Herr Kollege Strolz, ist diese Diskussion, was die Eliteunis betrifft, nicht.

Sehr interessant ist auch die Haltung der Universitäten. Ich habe mir das angeschaut, was die Eliteuniversitäten betrifft, und frage: Unterstützen Sie eher die europäische oder die österreichische Variante?

Generell kann man sagen, dass die Mitteilung der EU-Kommission von den Uni­versitäten weit weniger beachtet wird als die Ankündigung einer Eliteuni auf nationaler Ebene. Die staatliche Finanzierung – das hat der Herr Minister angesprochen – bindet die Universitäten sehr an den Nationalstaat. Das unterschiedliche Engagement liegt darin, dass auf nationaler Ebene Verbindungen und auf europäischer Ebene mehr Wettbewerb gefragt sind.

Der Titel der Aktuellen Stunde lautet „Eliteunis für alle durch faire Studien­platzfinan­zierung“. – Was heißt: „für alle“? Herr Kollege Strolz, das habe ich vorhin gefragt. Das ist natürlich eine provokante Sache, aber dass wir uns da weiterentwickeln müssen, steht außer Frage, denn auch die Matura muss weiterhin – ich glaube, Herr Kollege Kassegger hat das angesprochen – gestärkt werden, weil sie der Schlüssel zum Erfolg ist. Wenn wir die Matura nicht aufwerten, werden wir Schiffbruch erleiden. – Herzlichen Dank. (Beifall des Abg. Gerhard Schmid.)

10.44


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort gemeldet hat sich jetzt noch einmal Herr Vizekanzler Dr. Mitterlehner. – Bitte, Herr Vizekanzler.

 


10.44.35

Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft Vizekanzler Dr. Reinhold Mitterlehner: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe alle – um im Ton der Begründung zu sprechen! Ich möchte ein paar Dinge, die hier ange-sprochen worden sind, nicht im Raum stehen lassen.

Punkt eins: Herr Kollege Kassegger, Sie haben gesagt, es gab eine Klubklausur der Freiheitlichen, Sie hätten sich mit dem freien Hochschulzugang auseinandergesetzt und dieser freie Hochschulzugang in Österreich solle auf Basis der Matura, wenn ich Sie recht verstanden habe, beibehalten werden.

Ich würde Ihnen empfehlen: Schauen Sie sich einmal den Istzustand an! Der Istzustand ist nämlich, dass Sie den freien Hochschulzugang nicht haben. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Das ist ja das Problem!) Wissen Sie, wie viele Prozent der Studien schon jetzt zugangsgeregelt sind? (Abg. Kassegger: Das ist Ihre Politik! Die wollen wir nicht!)

Sie werden wahrscheinlich in der Badewanne gut singen, werden deswegen aber vermutlich trotzdem nicht Musik studieren können. Ähnliches gilt für den Sportbereich. Es gibt für das Sportstudium einfach den Fähigkeiten entsprechende bestimmte Zugangs­beschränkungen. (Abg. Kassegger: Na geh!)

Ich weiß nicht, ob es Ihnen aufgefallen ist, das gilt auch für das Medizinstudium und natürlich für jede Fachhochschule. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Aber weil Sie das eingeführt haben!) – Bei jeder Fachhochschule gibt es bestimmte fachliche Heraus­forderungen und Anforderungen.

Um es Ihnen für Ihre nächste Klubklausur mitzugeben: Es gibt eben mehr als 50 Prozent Zugangsbeschränkungen – jetzt schon! – aus bestimmten fachlichen Gründen und nicht aus Justamentgründen. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Geh bitte!)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll175. Sitzung / Seite 68

Zweiter Punkt: Herr Kollege Steinbichler – eine kleine Aufgabe für ihn, da er jetzt auch Uniexperte ist – hat behauptet: Von zehn Medizinstudenten kommen sechs aus Deutschland. (Zwischenruf des Abg. Steinbichler.) – Herr Kollege, nur als Rechen­aufgabe mitgegeben: Wir haben eine Quotenregelung mit der EU, die folgendermaßen ausschaut: 75 Prozent aller Studienplätze sind Österreichern vorbehalten, 20 Prozent Bewerbern aus der EU, 5 Prozent Bewerbern aus Drittstaaten. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Das stimmt ja nicht!) Wenn Sie jetzt von zehn 20 Prozent nehmen, sind es nach Adam Riese zwei, also zwei von zehn. Deine Darstellung ist daher, wenn man vier sagt, eine hundertprozentige Übertreibung. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Das ist ja falsch!) Das ist eine hundertprozentige Übertreibung. Vielleicht sollten Sie überlegen, ob das der richtige Ansatz ist. (Beifall bei der ÖVP.)

Dritter Punkt: Ich habe, weil ich das System dargestellt habe, die Studienbeihilfen und die soziale Systematik, die natürlich wichtig ist, nicht in dem Ausmaß erwähnt. Ich sage Ihnen jetzt doch etwas zum Mitnehmen, zum Nachdenken: Wir haben in Österreich darüber diskutiert und es auch beschlossen, Studienbeiträge abzuschaffen. Studien­beiträge hatten im Jahr 2008 eine Größenordnung von nahezu 200 Millionen €. Das Gegenmodell zu den Studienbeiträgen ist eine Erhöhung der Finanzierung von Stipendien. Warum? – Weil es sozial gerecht ist.

Selbstverständlich kann sich nicht jeder Studienbeiträge leisten, und demjenigen, dem ich wirklich helfen will, könnte ich natürlich einen Teil zur Verfügung stellen. – Das ist der eine Punkt: Der Staat stellt allen rund 200 Millionen € – nehmen wir einmal diese Größenordnung – mit dem System zur Verfügung. Man könnte es mit Studienbeiträgen sozialer machen.

Zweiter Punkt: Es gibt auch die entsprechende Familienbeihilfe für Studierende. Ver­gleichen Sie das einmal mit anderen Ländern! Dort gibt es das in dieser Altersstufe nicht. Wir in Österreich haben das bis 24 Jahre, viele sagen, das ist immer noch zu wenig.

Weiters: Selbstverständlich haben wir die Studienbeihilfen auch sonst erhöht, und zwar für ältere Studierende, für Studierende mit Familienanschluss und anderen Notwen­digkeiten, auch schon in der Vergangenheit. Das wurde in den letzten Jahren unter meiner Zuständigkeit schon geändert.

Zum Dritten sage ich Ihnen: Der Ansatz mit den 25 Millionen € ist nicht mir eingefallen. Das ist ein Vorschlag der Hochschulkonferenz – auch unter Einbeziehung der Hoch­schülerschaft. Da hat man sich auch die Systemgrundlagen angeschaut, wie über­haupt. Wenn wir mehr haben – wunderbar!

Nächster Ansatzpunkt: Die Frage ist im Raum gestanden, wie die Hochschülerschaft einbezogen wird. Wird sie einbezogen? Kennt sie das System? – Selbstverständlich kennt die Hochschülerschaft das System der Studienplatzfinanzierung und ist im Rahmen der Hochschulkonferenz in alle Diskussionen eingebunden.

Logisch ist, wenn ich auf der Ebene Parlament, auf der Ebene Regierung etwas verhandle, dann verhandle ich mit dem Koalitionspartner. Damit es einfacher ginge, müsste man eine absolute Mehrheit haben, aber in dem Fall wäre das vielleicht nicht förderlich. (Zwischenruf des Abg. Steinbichler.) – Ja, mach deine Rechenbeispiele, dann reden wir weiter!

Zusammenfassend in diesem Zusammenhang, meine Damen und Herren, ist zu sagen: Ich glaube, es war eine wertvolle, eine weiterführende Diskussion. Lösen Sie sich von der These: Beliebiger Zugang für alle! Kommen Sie dorthin, international akzeptable, uns weiterbringende und den Studierenden Lebenschancen eröffnende


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll175. Sitzung / Seite 69

Möglichkeiten zu haben! – In diesem Sinn bitte ich um Ihre Unterstützung. (Beifall bei ÖVP und NEOS.)

10.49

 


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Ich begrüße den Herrn Bundeskanzler und die Mitglieder der Bundesregierung.

10.49.47Einlauf und Zuweisungen

 


Präsidentin Doris Bures: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände und deren Zuweisungen verweise ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäftsordnung auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung.

Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:

A. Eingelangte Verhandlungsgegenstände:

1. Schriftliche Anfragen: 12601/J bis 12786/J

Zurückziehungen: 12430/J und 12437/J

Schriftliche Anfrage an die Präsidentin des Nationalrates: 40/JPR

2. Anfragebeantwortungen: 11079/AB bis 11431/AB

Anfragebeantwortung (Präsidentin des Nationalrates): 37/ABPR

3. Regierungsvorlage:

Bundesgesetz, mit dem eine Ermächtigung zur Verfügung über Bundesvermögen erteilt wird (1590 d.B.)

4. Volksbegehren:

Volksbegehren „Gegen TTIP / CETA“ (1608 d.B.)

B. Zuweisungen:

1. Zuweisungen seit der letzten Sitzung gemäß §§ 31d Abs. 5a, 32a Abs. 4, 74d Abs. 2, 74f Abs. 3, 80 Abs. 1, 100 Abs. 4, 100b Abs. 1 und 100c Abs. 1:

Budgetausschuss:

Vorläufiger Gebarungserfolg 2016, vorgelegt vom Bundesminister für Finanzen (Vor­lage 130 BA)

Monatserfolg Februar 2017, vorgelegt vom Bundesminister für Finanzen (Vor­lage 131 BA)

2. Zuweisungen in dieser Sitzung:

a) zur Vorberatung:

Finanzausschuss:

Protokoll zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Indien zur Abänderung des am 8. November 1999 in Wien unterzeichneten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und der Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen (1609 d.B.)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll175. Sitzung / Seite 70

Rechnungshofausschuss:

Bericht des Rechnungshofes betreffend Fonds und Stiftungen des Bundes – Reihe BUND 2017/14 (III-368 d.B.)

Bericht des Rechnungshofes betreffend Monopolverwaltung GmbH – Reihe BUND 2017/15 (III-369 d.B.)

Bericht des Rechnungshofes betreffend Solidaritäts- und Strukturfonds bei der Mono­polverwaltung GmbH – Reihe BUND 2017/16 (III-370 d.B.)

Bericht des Rechnungshofes betreffend Arbeitnehmerschutz; Follow-up-Überprüfung – Reihe BUND 2017/17 (III-371 d.B.)

Bericht des Rechnungshofes betreffend Agraische Investitionsförderungen und deren Wirkungsaspekte – Reihe BUND 2017/18 (III-372 d.B.)

Bericht des Rechnungshofes betreffend Vergabepraxis im BMI mit Schwerpunkt Digitalfunk; Follow-up-Überprüfung – Reihe BUND 2017/19 (III-373 d.B.)

b) zur Enderledigung im Sinne des § 28b GOG (vorbehaltlich der endgültigen Entscheidung des Ausschusses):

Budgetausschuss:

Bericht des Bundesministers für Finanzen über das Österreichische Stabilitäts­pro­gramm für die Jahre 2016 bis 2021 (III-385 d.B.)

Familienausschuss:

Tätigkeitsbericht 2015 der Bundesstelle für Sektenfragen, vorgelegt von der Bundes­ministerin für Familien und Jugend (III-377 d.B.)

Finanzausschuss:

Produktpirateriebericht 2016 des Bundesministers für Finanzen (III-375 d.B.)

Ausschuss für innere Angelegenheiten:

Bericht des Bundesministers für Inneres über den Zivildienst und die mit ihm zusam­menhängende finanzielle Gebarung für die Jahre 2014 bis 2016 (III-383 d.B.)

Landesverteidigungsausschuss:

Bericht des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport gemäß § 38a Abs. 5 Wehrgesetz 2001 betreffend militärische Dienstleistungen von Frauen in den Jah­ren 2015 und 2016 (III-376 d.B.)

Verfassungsausschuss:

Datenschutzbericht 2016, vorgelegt vom Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfas­sung und Medien (III-382 d.B.)

Jahresbericht 2016 des ORF gemäß § 7 ORF-Gesetz, vorgelegt vom Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien (III-384 d.B.)

C. Unterrichtung gemäß Art. 50 Abs. 5 B-VG:

Aufnahme der Verhandlungen über ein Übereinkommen zwischen der Republik Albanien, der Republik Österreich, Bosnien und Herzegowina, der Republik Bulgarien,


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll175. Sitzung / Seite 71

Ungarn, der Republik Mazedonien, der Republik Moldau, Montenegro, Rumänien, der Republik Serbien und der Republik Slowenien über den automatisierten Austausch von DNA-, Fingerabdruck- und Fahrzeugregisterdaten

*****

10.50.02Antrag gemäß § 69 Abs. 3 GOG

 


Präsidentin Doris Bures: Es liegt mir der Antrag gemäß § 69 Abs. 3 der Geschäfts­ordnung vor, das Volksbegehren „Gegen TTIP / CETA“ (1608 der Beilagen) in erste Lesung zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Antrag zustimmen, um ein ent-sprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Die erste Lesung ist für die morgige Sitzung in Aussicht genommen.

Behandlung der Tagesordnung

 


Präsidentin Doris Bures: Es ist vorgeschlagen, die Debatte über die Punkte 3 bis 7 sowie 8 bis 11 der Tagesordnung jeweils zusammenzufassen.

Wird dagegen ein Einwand erhoben? – Das ist nicht der Fall.

Wir gehen in die Tagesordnung ein.

Redezeitbeschränkung

 


Präsidentin Doris Bures: Zwischen den Mitgliedern der Präsidialkonferenz wurde Konsens über die Dauer der Debatten erzielt: Der Tagesordnungspunkt 1 – EU-Erklärungen – ist nicht in die Tagesblockzeit einzurechnen.

Weiters wurde eine Tagesblockzeit von 5,5 „Wiener Stunden“ für die Tages­ord­nungspunkte 2 bis 14 vereinbart, sodass sich folgende Redezeiten ergeben: SPÖ und ÖVP je 74, FPÖ 69, Grüne 58 sowie NEOS und STRONACH je 30 Minuten.

Gemäß § 57 Abs. 7 der Geschäftsordnung beträgt die Redezeit von jenen Abge­ordneten, die keinem Klub angehören, im Rahmen dieses Beschlusses je 15 Minuten. Darüber hinaus wird deren Redezeit auf 5 Minuten je Debatte beschränkt.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über die soeben dargestellten Redezeiten.

Ich ersuche um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

*****

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wie Sie wissen, stehen wir vor der Sanierung dieses Hauses, sie steht unmittelbar bevor. Wir haben uns in der Präsidialkonferenz darauf verständigt, dass wir heute die Möglichkeit nutzen, ein 360-Grad-Bild des Sitzungssaals zu Dokumentationszwecken aufzunehmen, daher würde ich darum bitten, die Kamera nun aufzubauen.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll175. Sitzung / Seite 72

Ich unterbreche zu diesem Zweck kurz die Sitzung.

Die Sitzung ist unterbrochen.

*****

(Die Sitzung wird um 10.52 Uhr unterbrochen und um 10.53 Uhr wieder aufge­nommen.)

*****

 


Präsidentin Doris Bures: Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf.

10.53.151. Punkt

EU-Erklärungen des Bundeskanzlers und des Vizekanzlers gemäß § 74b Abs. 1 lit b der Geschäftsordnung des Nationalrates

 


Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen zum 1. Punkt der Tagesordnung.

Diese Erklärungen sollen eine Dauer von insgesamt 25 Minuten nicht überschreiten. Im Anschluss daran wird im Sinne des § 74b der Geschäftsordnung eine Debatte statt­finden.

In diesem Sinne erteile ich Ihnen, Herr Bundeskanzler, das Wort für Ihre einleitende Stellungnahme. – Bitte.

 


10.53.55

Bundeskanzler Mag. Christian Kern: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen auf der Regierungsbank! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete des Hohen Hauses! Sehr geehrte Besucher! Das ist eine unge­wohnte Situation, aber ich sehe das als großen strategischen Vorteil, denn ich möchte nur zu bedenken geben: Jeder, der sich hier unaufmerksam dem Nachbarn zuwendet, wird damit für die Ewigkeit dokumentiert sein. (Abg. Kickl – auf die Regierungsbank weisend –: Vor allem da oben!) – Vielleicht schaffen wir es. Das gilt für alle, Herr Abgeordneter Kickl, das gilt für alle, unzweifelhaft. (Heiterkeit bei SPÖ und ÖVP.)

Die heutige Debatte ist eine wichtige Debatte. Ich bin froh darüber, dass wir sie im Plenum führen können, und möchte mich ganz herzlich für diese Gelegenheit bedanken. Wie Sie wissen, werden wir uns am kommenden Samstag in Brüssel zu einem Gipfel der Staats- und Regierungschefs zusammenfinden.

Das Thema, um das es dabei geht, ist die Verhandlungsstrategie für den Brexit. Es han­delt sich dabei um einen einmaligen Vorgang, mit Sicherheit um einen Vorgang, den man als Europäer jedenfalls nicht als freudvoll bezeichnen kann. Das ist mit Sicherheit kein Freudentag. Es ist allerdings so, dass wir bei der Analyse dieses Brexits erlebt haben, dass wir damit konfrontiert sind, dass wir vor großen Fragen und großen Herausforderungen stehen und auch Antworten zu liefern haben.

Diese Antworten haben ganz stark damit zu tun, dass wir rund um das Referendum in Großbritannien erlebt haben, dass eine Mehrheit der Menschen dort Zweifel hatte, Zweifel daran, ob die Europäische Union tatsächlich in der Lage ist, ihr Leben zu verbessern – und eine Mehrheit hat sich in Großbritannien für einen anderen Weg entschieden.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll175. Sitzung / Seite 73

Wenn man sich ansieht, was die Ursachen für diese Entwicklung sind – Sie haben die Analysen wahrscheinlich noch so gut im Kopf wie ich –, dann muss man ganz klar sagen, es gab große Frustration: große Frustration über das Phänomen der Migration, große Frustration aber vor allem auch über die Abstiegsängste, die in vielen Regionen Großbritanniens, aber auch in anderen europäischen Ländern Realität sind; die Menschen auf unserem Kontinent haben das Gefühl, dass diese Selbstver­ständ­lich-keit, dass es den Kindern eines Tages besser gehen wird als ihren Eltern, gebrochen ist und nicht mehr eine Gegebenheit ist.

Wenn man sich das wiederum im Detail anschaut, dann muss man sagen, diese Zweifel werden wir nicht alleine dadurch ausräumen können, dass wir Feierstunden begehen, dass wir uns in Kommunikation ergehen, sondern diese werden wir nur dann beseitigen können, wenn es uns tatsächlich gelingt, die dahinterliegenden Probleme richtig zu adressieren, anzupacken und Lösungen anzubieten.

Es ist eine Realität in Europa, dass wir in den vergangenen Jahren erlebt haben, dass es bei der Mittelschicht Einkommensverluste, Realeinkommensverluste gegeben hat. Wir haben erlebt, dass mehr Menschen denn je in Europa prekär arbeiten, voll­zeitberufstätig sind und mit diesem Einkommen trotzdem kein ordentliches Leben führen können. Und wir wissen, dass es zwar einen deutlichen Trend zur Verbes-serung gibt, dass es aber immer noch in etlichen europäischen Ländern insbesondere Jugendarbeitslosigkeit von bis zu 40 Prozent und mehr gibt. Es gibt also tatsächliche Probleme, denen wir uns anzunähern haben. Das, was ich Ihnen geschildert habe, ist jetzt nicht das Ergebnis eines – sagen wir es einmal so – Gewerkschaftskongresses und der Analyse dort, sondern das ist das, was uns letzte Woche der Internationale Währungsfonds auf den Tisch gelegt hat.

Das Problem ist – das haben wir auch mehrfach erlebt; als Repräsentant Österreichs im Gremium der Staats- und Regierungschefs hat man das mit besonderer Intensität erlebt –, dass wir angesichts der Probleme heute mit Mechanismen arbeiten, die uns nicht in die Lage versetzen, diese Probleme sehr rasch und konsequent auszuräumen und dafür Lösungen zu finden. Es wird in diesem Europa immer schwieriger, einen Konsens zu finden, die unterschiedlichen, völlig dispersen Interessen unter einen Hut zu bringen und Lösungen anzubieten. Das ist das, worum es hier schlussendlich auch gehen muss, nämlich für konkrete Probleme konkrete Lösungen zu formulieren.

Deshalb haben wir uns im Rahmen der Erklärung von Rom rund um die Feierlichkeiten zu 60 Jahre Römische Verträge dafür entschieden, einen Reformprozess der Euro­päischen Union anzustoßen. Da sind wir jetzt an einem interessanten Punkt, der die innenpolitische Debatte auch in Österreich in den letzten Wochen und Monaten sehr stark geprägt hat; wir hatten nämlich eine Diskussion, in der es meiner Meinung nach sehr an der Oberfläche um die Frage ging: Wer ist für Europa? Wer ist gegen Europa? – Der springende Punkt ist, dass wir als kleines Land größtes Interesse daran haben, die Zweifel an Europa auszuräumen; das ist eine Selbstverständlichkeit. Wir sind eine offene Volkswirtschaft. Man kann darüber streiten, ob wir jenes Land sind, das am meisten oder vielleicht am zweit- oder am drittmeisten von der europäischen Einigung profitiert hat, aber die Effekte für Österreich sind jedenfalls völlig unbestritten und enorm. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Genau deswegen, weil das so ist und wir sehen, was die problematischen Entwick-lungen sind, müssen wir uns aber heute einer differenzierten Diskussion stellen. Es geht ja nicht mehr nur um die Frage, ob man für oder gegen Europa ist, sondern es geht viel vordringlicher um die Frage: Welches Europa wünschen wir uns? In welchem Europa wollen wir unsere Zukunft gestalten?


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll175. Sitzung / Seite 74

Ich darf Sie daran erinnern: Europa, wie es sich heute darstellt, ist ja nicht wie das Manna vom Himmel gefallen, sondern es ist das Ergebnis ganz konkreter politischer Entscheidungen. Vor diesem Hintergrund ist es mir ein besonderes Anliegen, diese extrem verkürzte, immer wieder auf holzschnittartige Überschriften zusammengefasste Debatte, diese Proeuropäisch-antieuropäisch-Diskussion etwas aufzuräumen, denn ich persönlich habe mit größter Nachdenklichkeit gesehen, dass es da aus Ihrem Kreise mitunter auch den einen oder anderen gegeben hat, der der Bundesregierung eine antieuropäische Haltung vorgeworfen hat.

Ich kann Ihnen sagen, das ist natürlich falsch. Das ist das Gegenteil dessen, wofür wir stehen. Es geht uns um unsere Verantwortung, und diese wollen wir im ent­sprechen­den Bewusstsein wahrnehmen.

Wenn wir dieser Tage erlebt haben, dass bei der Präsidentenwahl in Frankreich im ersten Wahlgang ein Kandidat gewonnen hat, der eine proeuropäische Haltung hat, dann macht es, glaube ich, durchaus Sinn, sich dieser Diskussion zu widmen und zuzuhören, denn selbst ein Emmanuel Macron hat ja gesagt, bei allem europäischen Bewusstsein und Geist geht es schon darum, dass wir jetzt einen Reformprozess aufsetzen müssen. (Präsident Kopf übernimmt den Vorsitz.)

Die Analyse Europas ergibt aus meiner Sicht – vielleicht wird der Herr Vizekanzler da andere Nuancen finden –, dass man ganz klar sagen muss, dass in den letzten Jahr­zehnten die Deregulierung, die Marktöffnung und eine höhere Wettbewerbsfähigkeit im Vordergrund gestanden sind. Ich halte das einerseits für eine Entwicklung, die sicherlich ein großes Thema betrifft, andererseits reicht das aber nicht aus, um die Menschen für Europa zu begeistern. Ich darf an Jacques Delors erinnern, der einmal gemeint hat: „Niemand verliebt sich in einen Binnenmarkt.“

Unsere Aufgabe muss es sein, Europa wieder zu einem Projekt der Menschen und ihrer realen Interessen zu machen und nicht bloß als Projekt zu sehen, in dem es um Gewinn- und Verlustrechnungen und Bilanzen geht.

Heute wird die Europäische Kommission ihren Vorschlag zur sozialen Dimension Europas vorstellen. Es wird einen Diskussionsprozess geben, und wir werden uns dann im Herbst in Göteborg treffen, um das Thema ein weiteres Stück voranzutreiben, aber der Gedanke, der hinter diesem Konzept steckt – und man muss der Kommission dafür verbunden sein –, ist ja die Frage: Wie schaffen wir das ursprüngliche Ver­sprechen der Europäischen Union, nämlich Wohlstand für die große Mehrheit, ja, für alle, und Sicherheit, tatsächlich zu erfüllen?

Beim Brexit – ich möchte das noch einmal betonen – ist unser großes Problem, dass zu viele Menschen einfach nicht mehr daran geglaubt haben, dass die Europäische Union das hinbekommt. Deshalb ist es wichtig, dass wir einen Reformprozess beginnen, dass wir eine Diskussion im besten Wissen, dass wir Europäer sind und davon profitieren, führen und nicht bloß über Überschriften reden. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Ich darf Ihnen das anhand einiger Beispiele erläutern, die die gemeinsame Politik von uns, die wir hier auf der Regierungsbank sitzen, ausgezeichnet haben und die mir persönlich auch ein Anliegen sind, vielleicht auch etwas weiter interpretiert: Wenn wir heute in Österreich über Europa diskutieren, dann ist es proeuropäisch, sich massiv zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit zu bekennen. (Abg. Kickl: Sagen Sie mir einmal irgendjemanden, der sich dazu nicht bekennt!) Jeder, der die Arbeitslosigkeit in Europa ignoriert, leistet keinen positiven Beitrag für Europa, sondern betreibt ein Projekt der Entsolidarisierung, das letztendlich unsere Gesellschaft, aber auch das Projekt der europäischen Einigung angreift.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll175. Sitzung / Seite 75

Wir, die Bundesregierung, haben gesagt: Ja, das ist eines unserer größten Probleme, wir brauchen da ganz konkrete Maßnahmen! (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Was genau jetzt?) Österreich ist ja stark betroffen, deshalb haben wir den Beschäf­ti­gungsbonus eingeführt. Dann haben wir eine große Diskussion darüber geführt: Dürfen wir das? Geht das überhaupt? Ist das möglicherweise schon antieuropäisch? – Die Wahrheit ist aber: Wenn man das bei Lichte betrachtet und nüchtern analysiert, dann muss man sagen, dass das natürlich geht. Wir haben ja in der Arbeitsmarktpolitik genau solche Instrumente bereits reihenweise eingeführt: Die Eingliederungsprämien, Unternehmensgründungsprämien oder Entfernungsprämien, die wir haben, funktio­nieren genau nach demselben Prinzip, um arbeitslose Menschen wieder in den Arbeitsmarkt zurückzuführen und zu integrieren.

Das tut auch nicht Österreich alleine, die Deutschen oder die Franzosen haben das genauso, und eine Reihe von anderen Ländern macht das ebenso. Es geht darum, dass wir sagen: Europäische Verantwortung heißt, ganz konkrete Probleme zu lösen!, und die Arbeitslosigkeit ist mit Sicherheit unsere größte Herausforderung. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Es ist proeuropäisch, sich konsequent dem Kampf gegen Lohn- und Sozialdumping zu widmen. Wenn wir uns die Diskussionen darüber anhören und uns anschauen, was da passiert, dann wissen wir doch, welches Schindluder damit getrieben wird, dann wissen wir, dass es eben keine Selbstverständlichkeit ist, dass am gleichen Ort der gleiche Lohn bezahlt wird, und dann wissen wir, dass es auch heute Praxis ist, dass sich Firmen, die im europäischen Ausland gegründet werden und Mitarbeiter nach Österreich schicken, eben nicht an die Spielregeln der Kollektivverträge halten. Das ist nicht nur ein Problem der Gewerkschaften, das ist ein Problem, das uns alle trifft, weil das bedeutet, dass Steuern nicht bezahlt werden, dass Arbeitslosigkeit entsteht und dass unsere Klein- und Mittelbetriebe Aufträge verlieren. Deshalb ist es im besten europäischen Sinn, zu sagen, das müssen wir abstellen, denn so stellen wir uns europäische Solidarität nicht vor. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP. Abg. Belakowitsch-Jenewein: Warum tut ihr es dann nicht?)

Es ist bedauerlich, dass sich elf europäische Länder so schwertun, die Entsen­de­richtlinie der Europäischen Kommission zu unterstützen. Eine proeuropäische Haltung zu haben heißt, Probleme anzusprechen und sie nicht einfach nur zur Kenntnis zu nehmen, weil sonst die Interessen der Europäer und auch der Österreicher schluss­endlich unter die Räder kommen würden.

Es ist proeuropäisch, wenn wir uns dem Kampf gegen die Steuervermeidung widmen. (Abg. Kogler: Das ist aber eh klar!) Es ist ein Delegitimationsvorgang, eine Entsolida­risierung, wenn wir hinnehmen, dass große internationale Konzerne wie Google, Apple und Co – Sie kennen die Namen alle so gut wie ich – in vielen europäischen Ländern keine Steuern zahlen und dass das Ganze nur deshalb möglich wird, weil ihnen zumindest vier europäische Länder Tür und Tor öffnen, ihre Steuerverpflichtungen in Europa zu umgehen und ihre Gewinne in Steueroasen zu verschieben. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Kogler: Ja, allen voran der Kommissionspräsident! – Rufe bei FPÖ und Grünen: Richtig!)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! (Abg. Pirklhuber: Das ist das Problem an der Spitze!) Also diese Bemerkung bleibt Ihnen überlassen, Herr Kogler (Abg. Kickl: Da ist schon was dran, da sollten Sie kurz darauf replizieren!), aber der entscheidende Punkt bei der Geschichte ist ja: Ich bin der Auffassung, wir müssen diese Diskussionen im Interesse Europas führen – diese und noch viele Diskussionen mehr –, denn – noch einmal – das ist das Ergebnis politischer Entscheidungen, politische Entscheidungen sind jedoch änderbar, und wir haben sie im Interesse der Europäer und der Europäerinnen, der Österreicher und der Österreicherinnen zu ändern.


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Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn wir am Samstag den Brexit diskutieren werden, dann wird es dabei ganz intensiv um die weitere Verhandlungslinie gehen, und meine persönliche Auffassung ist, dass das eine Diskussion werden wird, die wahrscheinlich noch bedeutender ist, als wir das heute da oder dort einschätzen. Ich bin davon überzeugt, dass uns die nächsten zwei Jahre, in denen dieser Verhand­lungsprozess abgeführt werden soll, die Chance bieten, Probleme zu lösen, aber dieser Brexit bedeutet natürlich nicht nur eine Chance, sondern auch das Risiko, bestehende Probleme zu vergrößern.

Wenn Sie sich die Leitlinien ansehen, mit denen wir in die Verhandlungen mit Groß­britannien gehen wollen, dann erkennen Sie ein paar Prinzipien, die ich für wichtig halte, um letztendlich einen Beitrag für ein besseres Europa sicherstellen zu können.

Zunächst einmal geht es um die europäische Einigkeit. Diese wird dabei einem Test unterzogen werden, weil sonnenklar ist, dass es natürlich die britische Strategie sein wird, Europa zu spalten und mit einzelnen Ländern bilaterale Vereinbarungen zu treffen. Für uns wird es wichtig sein – ein Lackmustest europäischer Solidarität –, dass da niemand ausbricht, dass Europa geeint auftritt, dass es keine Einzelverhandlungen gibt. Deshalb ist auch ganz klar, dass das Verhandlungsmandat bei der Kommission zu liegen hat; es wird vom ehemaligen Kommissar Barnier wahrgenommen werden.

Der zweite Punkt ist: Wenn wir uns diesen Prozess anschauen, dann ist unsere Überlegung, dass wir mit den Briten zunächst einmal den Austritt regeln wollen. Das ist deshalb wichtig, weil es da in erster Linie auch um die Rechte von Staatsbürgern und Staatsbürgerinnen anderer EU-Länder, die in Großbritannien arbeiten, und von briti­schen Staatsbürgern und Staatsbürgerinnen, die in Europa arbeiten, geht. Wir wollen, dass es eine klare Regelung für diese betroffenen Menschen gibt, und schla­gen deshalb vor, dass jemand, der fünf Jahre in Großbritannien gelebt hat – bezie­hungs­weise umgekehrt –, die Rechte, die er damit zugesprochen bekommen hat, dauerhaft erwerben kann.

Es geht aber nicht nur um die Menschen, die betroffenen Europäer, die in Groß­britannien leben, sondern es geht natürlich auch ganz massiv um die Frage, wie wir die finanziellen Vereinbarungen regeln werden. Das wird wahrscheinlich einer der härtesten Punkte werden, weil Großbritannien eine Reihe von Verpflichtungen über­nommen hat, die weit in die Zukunft reichen. Wenn sich Großbritannien jetzt von diesen Verpflichtungen zurückzieht, entstehen natürlich immense Kosten, die gemein­sam zu diskutieren sind. In einer ersten Schätzung der EU-Kommission kommt man auf etwa 60 Milliarden €. Da geht es also um große Beträge, und wir wissen, wie schwierig diese Diskussion wird. Sie erinnern sich an die Brexit-Diskussionen: Die Brexit-Befürwortet haben ja in Großbritannien versprochen, es wird billiger werden, es wird den Briten viel mehr Geld zur Verfügung stehen. Wahrscheinlich ist das eine Rechnung, die so jedenfalls für die Briten nicht aufgehen wird.

Dann geht es natürlich – nächster Punkt – um die Frage der neuen Kooperationen. Da werden viele für uns wichtige Punkten diskutiert und entschieden werden müssen. Zunächst geht es dabei auch einmal um das grundsätzliche Selbstverständnis der Europäischen Union, denn wenn jemand aus der EU ausbricht, dann ist sonnenklar, dass man hinterher, über welche Verträge auch immer, nicht dieselben Rechte wie die EU-Mitglieder beanspruchen kann. Da geht es um die Frage, ob wir uns selbst ernst nehmen, und das bedeutet, wenn jemand Mitglied eines Klubs ist, muss er andere Bedingungen vorfinden als jemand, der nicht Mitglied dieses Klubs ist. Wir werden vor diesem Hintergrund ein Rosinenpicken jedenfalls nicht zulassen können.

Das bedeutet für uns auch, dass wir darauf zu achten haben, dass diese neuen Vereinbarungen mit Großbritannien nicht dazu führen, dass ein Steuerwettbewerb be-


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trieben wird, infolge dessen Unternehmenssteuersätze weiter nach unten getrieben werden und letztendlich in ganz Europa Wohlstandsverluste entstehen können.

Es geht auch darum, dass wir, wenn wir eine gemeinsame Handelsvereinbarung mit Großbritannien treffen, faire Rahmenbedingungen vorfinden, dass es nun einmal so ist, dass es keine versteckten Beihilfen geben darf, kein Umweltdumping, kein Sozial­dumping und keine anderen unlauteren Wettbewerbsvorteile.

Dann gibt es noch einen Punkt, der uns Österreichern bei der Brexit-Geschichte natürlich besonders wichtig ist, und den kann man wohl unter die Kategorie Chancen einreihen: Auch in Großbritannien gibt es Agenturen, die europäische Aufgaben über­nehmen, die wir gerne in Österreich sehen würden, genauso wie es in Großbritannien auch Unternehmen gibt, die jetzt aus Zulassungs- und Regulierungsgründen den Weg nach Europa suchen, um die wir uns derzeit in der Bundesregierung gemeinsam intensiv bemühen.

Es muss uns bewusst werden, dass die Frage, wenn wir all diese Punkte abgearbeitet haben – und das wird ein langwieriger Prozess, der zumindest zwei Jahre in Anspruch nehmen wird –, ja nicht nur lautet, wie wir die bilateralen Verhältnisse zwischen der Europäischen Union und Großbritannien regeln, sondern dass das auch EU-intern zu erheblichen Konsequenzen und zu sehr ernsten Diskussionen wird führen müssen.

Sie wissen, dass mit Großbritannien der zweitgrößte Nettozahler aus der Europäischen Union aussteigt. Wahrscheinlich wird der Betrag im Jahr 2020, wenn man die Zollein­nahmen noch dazunimmt, bei rund 14 Milliarden € liegen. Unsere gemeinsame Haltung ist, dass es zu keiner höheren Belastung der Nettozahler kommen darf, zu denen auch Österreich gehört. Wie schwierig die Bewältigung dieser Aufgabe werden wird, sieht man schon daran, dass der Gesamtaufwand der EU, für Verwaltung nur, 8 Milliarden € ausmacht. (Abg. Strache: „Nur“! – Abg. Lugar: Na das ist aber wenig! Abg. Kogler: Wenn du den Verwaltungsaufwand der Mitgliedstaaten dazuzählst, ist es doppelt so viel!) Und da reden wir von Kommission, Rat und Parlament, inklusive Personalkosten, gemeinsam. Wenn wir die These vertreten, dass die Einsparungen so aussehen müs­sen, dass es zu keiner Mehrbelastung kommt, dann heißt das, dass wir uns den Kopf natürlich nicht nur über dem Taschenrechner zerbrechen müssen, sondern dass es um grundlegende Reformfragen gehen wird.

Da wird es auch darum gehen, worauf sich die EU-Kommission und das europäische Projekt in Zukunft konzentrieren werden – aus unserer Sicht sind da natürlich in erster Linie Forschung, Investitionen und gemeinsame Sicherheitspolitik zu nennen.

Ich möchte zum Schluss kommen und vielleicht noch eine grundsätzliche Bemerkung anbringen – ich glaube, das ist eine der wichtigsten Lektionen, die man aus dem Brexit lernen kann –: In Großbritannien wurde darüber diskutiert, dass man staatliche Souve­ränität zurückgewinnen möchte. Ich denke, die nächsten zwei Jahre werden demons­trie­ren, dass durch diese Übung, durch den Austritt aus der Europäischen Union, das genaue Gegenteil passieren wird. Die Briten werden in diesem internationalen, globalen Spiel der Kräfte mit Sicherheit an Gewicht verlieren, und sie werden ihre Interessen wesentlich schwerer durchsetzen können als im gemeinsamen Verein mit Europa. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Das stimmt ja gar nicht! Da werden wir dann weiterreden, wenn es so weit ist! Warten wir jetzt einmal ab!)

Wenn das der Fall ist, dann bedeutet das für uns aber umso mehr, dass es unser Ziel sein muss, den Verlust Großbritanniens zu kompensieren und wieder zu einem euro­päischen Projekt zu kommen, das ganz klar eine Stärkung der europäischen Per-spektiven in diesem internationalen Ausgleich der globalen Kräfte bedeutet. Und dann heißt das für uns aber auch, dass wir nicht nur die Feierstunden wahrnehmen können, sondern dass wir uns ganz konkret an die Tagesarbeit machen müssen. (Abg.


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Belakowitsch-Jenewein: Habt ihr das bis jetzt nicht gemacht?) Dann reicht es nicht, wenn man sich zu Gipfeln bewegt, sondern dann wird das bedeuten, dass wir in jedem einzelnen Politikbereich Lösungen suchen. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Bis jetzt hat es das alles nicht gegeben?) Das ist das, was passiert, und das tun wir seitens der Bundesregierung in bestem europäischem Einvernehmen, wie Sie beim Beschäfti­gungsbonus, aber auch bei der Familienbeihilfe gesehen haben, bei welchen wir uns in der Frage der Indizierung dazu bekannt haben, unsere europäischen Verpflichtungen wahrzunehmen. Umgekehrt darf es aber, mit Verlaub, auch keine Diskussionsverbote bei wichtigen Zukunftsfragen geben. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, Österreich und die ÖsterreicherInnen haben mit Sicherheit größtes Interesse an einer kraftvollen Europäischen Union, und unsere gemeinsame Aufgabe muss es sein, diesen Prozess in den nächsten Jahren im Sinne dieser kraftvollen Vision zu gestalten. Danke. (Beifall bei der SPÖ und bei Abge­ord­neten der ÖVP. Abg. Höbart: So kraftvoll wie bisher? Abg. Belakowitsch-Jenewein: So kraftvoll wie diese Rede?)

11.13


Präsident Karlheinz Kopf: Danke, Herr Bundeskanzler.

Als Nächster zu Wort gelangt Herr Vizekanzler Dr. Mitterlehner. – Bitte.

 


11.13.54

Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft Vizekanzler Dr. Reinhold Mitterlehner: Herr Präsident! Herr Bundeskanzler! Geschätzte Regie­rungskolleginnen und -kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Zuhörer! Die Brexit-Abstimmung im Vereinigten Königreich letztes Jahr, vor allem das Ergebnis, und insbesondere auch der 29. März, an dem Artikel 50 des EU-Vertrages zur Anwendung kam und der Brief bei der Kommission eingelangt ist, waren meines Erachtens traurige Tage für beide Seiten – sowohl für die Europäische Union als auch für das Vereinigte Königreich.

Warum? – Weil es meines Erachtens nicht nur darum geht, dass Großbritannien, wie Theresa May, die englische Premierministerin, zwar gesagt hat, lediglich die EU, nicht aber Europa verlassen wird – das mag geografisch richtig sein, man bleibt selbst­verständlich in Europa, man verändert ja dessen Grenzen nicht –, sondern es geht natürlich um das Verlassen einer Idee, um das Verlassen einer Gemeinschaft, die sich seit 60 Jahren darum bemüht, in Frieden und Solidarität Probleme, die natio­nen­übergreifend sind, gemeinsam zu lösen. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Welche genau?) Wenn jemand nicht mehr mitwirkt, dann ist das natürlich eine ganz schwierige Angelegenheit für beide Seiten.

Lassen Sie mich ein Beispiel aus dem Familienbereich nennen, das gar nicht so unpassend scheint, wenn man die Situation betrachtet: Im Endeffekt ist eine Trennung immer schmerzhaft, und zwar für beide Seiten, aber es kommt – auch im privaten Bereich – darauf an, die Bedingungen entsprechend zu klären, denn sonst wird es nur Reiberein und Streitereien geben.

Der zweite, zeitlich schon etwas verlagerte Punkt ist, dass sich wahrscheinlich jeder – die Europäische Union auf der einen Seite und das Vereinigte Königreich auf der anderen – in seinem eigenen Bereich damit auseinandersetzen wird, was man falsch gemacht hat, und sich vor allem die Frage stellen wird, wo man – was die Spielregeln, was die Einstellung, was die Umsetzung anbelangt – etwas verbessern muss. Nun mag uns das vielleicht, was das Vereinigte Königreich betrifft, weniger interessieren, aber es ist, was die Erweiterung der EU, vor allem die Veränderung der EU, die Ver-


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besserung der Zusammenarbeit betrifft, ja eigentlich die zentrale Aufgabe, deren Behandlung wir uns für die Zukunft vornehmen wollen; der Bundeskanzler hat es ja auch schon angesprochen.

Wenn das alles in beiden Bereichen passiert, dann kommt man, so wie manchmal auch bei Patchworkfamilien, letztendlich möglicherweise sogar seitens des Vereinigten Königreichs sowie der EU und ihrer Mitgliedstaaten zu einer fruchtbaren und funk­tionierenden Zusammenarbeit; man muss sich ja nicht gegenseitig noch Schaden zufügen.

Damit bin ich aber beim Ernst der Ausgangslage: Mit dem Vereinigten Königreich verlässt die zweitstärkste Volkswirtschaft die EU. Die zweitstärkste Volkswirtschaft – das müssen Sie sich im negativen Sinn auf der Zunge zergehen lassen! –: Das be­deutet von der Größenordnung, was die Wirtschaftskraft anbelangt – von den derzeit 28 Mitgliedstaaten –, so viel wie die 20 kleinsten Nationen der Europäischen Union zusammen. Also da passiert etwas ganz Gravierendes und Schwerwiegendes, und das hat natürlich entsprechende Konsequenzen.

Umso wichtiger ist in dieser Situation die Vorgangsweise der EU, nämlich gemeinsam in einer vernünftigen Art und Weise nach Spielregeln vorzugehen, die man am kom­menden Wochenende bei der Sondertagung des Rates festlegen und dann auch einhalten wird. Das klingt gut.

Ich glaube, es stellt sich keine Frage den Zeitplan betreffend: Der Prozess wird nach den Wahlen in England am 8. Juni beginnen, und die erste Phase wird jene der Trennung sein. Diese beinhaltet eine Aufteilung von gegenseitigen Verpflichtungen in einer Größenordnung von 60 bis 80 Milliarden €. Da wird es eine Klarstellung geben müssen, wer was wie bezahlt, und natürlich sind in diesem Bereich dann auch die Leistungen des Vereinigten Königreichs festzulegen.

Der zweite Punkt in diesem Zusammenhang, der für uns von der Systematik, von der Philosophie her interessant sein wird, ist folgender: Wenn es dem Vereinigten König­reich gelingt, uns in Einzelinteressen aufzuspalten, ist uns nicht zu helfen. Je mehr wir gemeinsam und insgesamt solidarisch vorgehen, desto besser wird natürlich auch das Ergebnis sein.

Die zweite Phase wird sicherlich daraus bestehen, dass man darüber redet, welche Form eine zukünftige Zusammenarbeit haben kann. Das berühmte Rosinenpicken – cherry picking – ist ja schon öfter angesprochen worden. Es ist natürlich logisch, dass das nicht geht, da man dann, wenn das Vereinigte Königreich eventuell mehr an Vor­teilen und an Beweglichkeit hat, als es das jemals als Mitglied gehabt hat, anderen auch den Mund wässrig macht. Das hätte dann vielleicht auch für andere Bei­spiel­wirkung.

Daher ist in diesem Zusammenhang der Zeitfaktor wichtig, aus einem ganz einfachen Grund: 2019 sind die nächsten EU-Wahlen. Es wäre eigenartig, wenn das Vereinigte Königreich dann eventuell wählen oder gar Kandidaten für die Kommission oder sonstige Gremien nominieren müsste, weil die Verhandlungen nicht abgeschlossen sind. Daher nehme ich an, dass es gut ist, diesen Zeitdruck zu haben. Auf der anderen Seite ist mit dem schon erwähnten ehemaligen Kommissar Barnier ein Diplomat vorhanden, der die Sachlage kennt und der Erfahrung und auch, so glaube ich, die notwendige Konsensbereitschaft hat, die diesbezüglich gefragt und notwendig ist.

Jetzt kommen wir genau zu dem Punkt – wir haben ja vorher das Thema Wissenschaft diskutiert –, der für uns Österreicher wahnsinnig wichtig ist, denn das Vereinigte König­reich ist zwar „nur“ – unter Anführungszeichen – unser achtwichtigster Handelspartner, aber wenn es um die Struktur, wenn es um die Wettbewerbsfähigkeit des Landes geht,


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dann haben wir, gerade was die Wissenschaft anbelangt, mit dem Vereinigten Königreich intensivste Beziehungen.

Ich nenne als Beispiel nur Horizon 2020: Da ist nach Deutschland – das ist unser wichtigster Partner, wenn es um die Koordinierung von gemeinsamen Projekten geht – das Vereinigte Königreich unser zweitwichtigster Koordinationspartner. Bei allen Pro­jekten, die über Horizon 2020 eingereicht wurden, haben im Endeffekt im Bereich der Umsetzung Experten aus dem Vereinigten Königreich die Führung. Es ist auf der einen Seite notwendig, das weiterzuführen, auf der anderen Seite ergibt sich vielleicht – auch was Institutionen anbelangt – für uns die Chance, da und dort in einem Konsortium die Führung von Projekten zu übernehmen.

Ein zweiter Punkt in diesem Zusammenhang ist Erasmus. Wir haben derzeit 600 Stu­denten, die im Rahmen von Erasmus+ im Vereinigten Königreich studieren. Da habe ich die Hoffnung, dass es uns ähnlich gehen wird wie beispielsweise der Schweiz. Diese hat nämlich aufgrund der Volksinitiative „Gegen Masseneinwanderung“ das Problem ihrer Beteiligung bei Erasmus+ und Horizon 2020 gehabt. Im Endeffekt haben wir dort die Möglichkeit einer Mitwirkung als Partnerland, aber auch der Mitfinanzierung gefunden. Ich glaube, das ist der entscheidende Anspruch, den wir in dem Zusam­menhang haben müssen: die Zusammenarbeit mit dem Vereinigten Königreich beizu­behalten und daran interessiert zu sein, sie da und dort noch auszubauen.

Da bin ich, weil ich von Finanzen und Projekten gesprochen habe, beim schon erwähn­ten Punkt: Was passiert mit den Nettozahlungen? – Wir werden nicht, wie gerade gesagt, einen Taschenrechner benötigen, um das festzustellen, sondern wahr­schein­lich einen Quantenrechner, noch dazu mit der Möglichkeit oder Voraussetzung, dass er abhörsicher ist.

Was ist zu diesem Thema zu sagen? – Ich würde auf jeden Fall Diskussionen, in denen schon jetzt festgestellt wird, dass wir mit Sicherheit mehr zahlen werden, nicht führen. Es muss der umgekehrte Weg sein: zuerst die Verhandlungen, dann die Ergebnisse, immer vom Grundsatz begleitet, dass man Kosten senken und Effizienz steigern muss. Im Endeffekt heißt das im Klartext, dass wir, wenn wir 8 Milliarden € Verwaltungskosten haben, insgesamt von 14 Milliarden € sprechen. Man muss eben auch bei der Effizienz, sprich bei den Leistungen ansetzen und einen neuen Vorschlag erarbeiten, sonst wird irgendjemand die Rechnung übernehmen müssen, und das sind meistens die Nettozahler.

Aus meiner Sicht ist daher eine nicht dokumentierte, nicht begründete und nicht mit dem Vorhaben von Einsparungen und Effizienzsteigerungen begleitete Vorgangsweise abzulehnen. Wir können erst dann im Interesse der Steuerzahler reden – mit dem Ziel, dass Österreich keine höheren Beiträge zahlt, um das auch klar anzusprechen –, wenn Klarheit besteht. (Beifall bei der ÖVP.)

Wir haben jetzt diese Situation, und ich möchte sie, auch von den Leitlinien her, die gestern veröffentlicht worden sind, nicht näher beleuchten. Der Herr Bundeskanzler hat diesbezüglich einige Punkte angesprochen, die ich nur unterstreichen kann, gerade auch was die Rechtssicherheit derjenigen anbelangt, die im Vereinigten Königreich arbeiten – es sind zwar hauptsächlich 800 000 Polen betroffen, aber auch andere. Diese und ein paar andere Punkte müssen selbstverständlich geklärt werden.

Ich habe vorher von der Trennung und ihren Konsequenzen gesprochen. Jetzt komme ich zu dem Faktor, der entscheidend ist: Was lernen wir als Europäische Union aus dem Vorgang mit dem Vereinigten Königreich? Was tun wir? – Ich finde rundherum, bei den Äußerungen von Macron und anderen, ist jetzt eine Tendenz eingetreten, die sehr positiv ist. Alle haben erkannt, dass es nicht darum geht, dass wir kein Europa


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brauchen, sondern darum, dass wir ein besseres brauchen; ein besseres und weniger reguliertes Europa. Das klingt einfach, ist aber schwierig. (Beifall bei der ÖVP.)

Nun komme ich auch zu dem, was bereits angesprochen wurde: Worum geht es denn eigentlich den jungen Leuten und den Bürgern wirklich? Um das Wohlstandsver­sprechen? Um Arbeitsplätze? – Ja, in einem bestimmten Umfang: ja. Es geht auch um die Friedenssicherung. Ich lasse – der Bundeskanzler und ich waren ja dabei – ein großes österreichisches Projekt Revue passieren: 200 Jahre nach dem Wiener Kon­gress haben Franz Vranitzky auf der einen und Franz Fischler auf der anderen Seite eine Diskussionsveranstaltung geleitet, im Zuge derer sich junge Leute damit beschäftigt haben, was die EU in Zukunft tun soll und welche Projekte Priorität haben sollen.

Wer von Ihnen glaubt, dass aufgrund der Erzählungen von Vätern und Großvätern, die vom Krieg beeinflusst waren, Friedenssicherung als das Wichtigste angesehen wurde, wird eine Enttäuschung erleben. Auch nicht der soziale Ausgleich oder die Arbeits­platzsicherung waren aus Sicht der Jugendlichen das Wichtigste, sondern die Digitalisierung war das prioritäre Thema. Digitalisierung klingt unspannend und technisch, aber dahinter verbirgt sich eine Kulturänderung, die Angst vor Arbeits­losig­keit und davor, den neuen Herausforderungen nicht begegnen zu können. Glauben Sie mir, Digitalisierung hat nichts mit Kabeln zu tun oder damit, dass ich irgendwohin Breitband verlege – in die Stadt vielleicht früher und aufs Land später –, das hat damit zu tun, wie wir unsere Kultur ändern (Abg. Walter Rosenkranz: Das geht durch die Zuwanderung eh schnell!) und welche Voraussetzungen wir beispielsweise im Bereich der Ausbildung ändern müssen.

Ich finde großartig bei uns – weil wir immer über duale Ausbildung diskutieren –, dass wir über 200 Lehrberufe haben. 50 davon stellen wir gerade auf die digitalen An­forderungen um, in den fünf größten Feldern. Ich sehe das als entscheidende Voraus­setzung, damit wir die Zukunft bewältigen. Warum? – Weil selbst die Südkoreaner – die bisher nicht auf so etwas geachtet haben – jetzt auf systematische Ausbildung der Fachkräfte setzen. Es genügt nicht mehr, jemanden an einem Automaten anzulernen, heute braucht man ein Mehr an Möglichkeiten, an Voraussetzungen. Ich glaube, das ist der entscheidende Punkt des Themas. Wir müssen die Zukunftsfähigkeit im Bereich Digitalisierung erlernen, mitnehmen, die Kultur ändern.

Der zweite Punkt: Wir schimpfen immer über Allergene und Nährwerte und anderes. Die EU muss sich den großen Aufgaben widmen und die kleinen, vielleicht aber auch wichtigen Aufgaben, die die Mitgliedstaaten selber lösen können, ihnen überlassen. Das ist ein entscheidender Punkt. Das klingt auch einfach, ist aber kompliziert, denn in Wirklichkeit handeln wir immer alles in dieser Form auf 3 500 Seiten ab und sagen „Clean Energy Package“ dazu. Das ist wunderbar, aber die Frage der Flüchtlinge, die Frage des CO2-Ausstoßes, die Frage der Ernährungssicherheit und anderes haben wir nicht geregelt. Das sind die Aufgaben der EU. Diese großen Themen, die eine Nation allein nicht lösen kann, muss sie lösen. Die anderen Themen müssen die Mitglied­staaten lösen.

Das sind nur zwei Beispiele dafür, wohin wir gehen müssen, wenn wir uns ent­sprechend verändern wollen. Ein paar andere sind schon genannt worden, diesen kann ich mich nur anschließen.

Zum Dritten kann ich mich nur dem anschließen, dass es nicht EU-feindlich ist, wenn in manchen Bereichen eine differenzierte österreichische Position festzustellen ist, etwa bei Familienbeihilfen, die man indexbezogen ausbezahlen möchte. Da stelle ich fest, was die EU in manchen Bereichen, zum Beispiel bei der Bezahlung ihrer Diplomaten, macht: nämlich eine indexbezogene Vorgangsweise nach der Kaufkraft der Mitglied-


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staaten. Die Idee und das Gesamtgefüge sind nicht vollkommen aus der Luft gegriffen oder EU-rechtswidrig, das gibt es da und dort als Beispiel. Österreichische Interessen zu vertreten, aber im Kontext und auf dem Boden der Rechtsstaatlichkeit der EU, halte ich für eine nicht nur gangbare, sondern verpflichtende Vorgangsweise. (Beifall bei der ÖVP.)

Meine Damen und Herren! Mit diesen jetzt nicht taxativ aufgezählten Beispielen, aber mit einer klaren Ausrichtung auf das wirklich grundsätzlich Wichtige, was die Bürger, was die Jugend interessiert, sind wir eigentlich genau bei dem Punkt, um den es wirk­lich geht. Es geht nicht darum, keine EU zu haben, sondern eine bessere, eine veränderte, eine zukunftsfähige EU. In diesem Sinn finde ich auch hier herinnen viele Gemeinsamkeiten. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

11.27


Präsident Karlheinz Kopf: Wir gehen in die Debatte ein.

Ich mache noch einmal darauf aufmerksam, dass gemäß § 74b Abs. 4 der Geschäfts­ordnung keine RednerIn länger als 10 Minuten sprechen darf, wobei jedem Klub eine Gesamtredezeit von 25 Minuten zukommt.

Erste Wortmeldung: Herr Klubobmann Strache. – Bitte.

 


11.27.55

Abgeordneter Heinz-Christian Strache (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren auf der Regierungsbank! Sehr geehrte Damen und Herren im Hohen Haus und vor den Bildschirmen! Der sogenannte Brexit im Zuge der Volksabstimmung in Großbritannien voriges Jahr, als die Mehrheit der Briten sich für einen Austritt aus der Europäischen Union ausgesprochen hat, war natürlich ein gewaltiger Paukenschlag, mit dem viele nicht gerechnet hätten. Es war natürlich auch ein deutliches Signal dafür, dass viele alte Selbstverständlichkeiten ihre Gültigkeit verloren haben und dass es eine große Unzufriedenheit gibt, die in Großbritannien durch eine Volksabstimmung sehr deutlich zum Ausdruck gekommen und gebracht worden ist.

Diese Unzufriedenheit ist sicherlich auch bei vielen Bürgern in anderen Ländern der Europäischen Union vorhanden, und deshalb ist es, glaube ich, wichtig, auch ein bisschen darauf einzugehen, was heute gesagt wurde. Es gibt eine massive Frus­tration in der Europäischen Union, durch das Versagen der Europäischen Union, die eigenen Gesetze, die man beschlossen hat, einzuhalten und sicherzustellen; ob das die Dublinabkommen sind: völliges Scheitern; ob das die Schengengrenzregelung betrifft: völliges Scheitern. Damit schwindet natürlich das Vertrauen in die Europäische Union, denn wenn diese große Union, die angetreten ist, große Probleme zu lösen, bei den wirklich großen Problemen so kläglich scheitert, dann verliert man natürlich jegliches Vertrauen in diese Institution. (Beifall bei der FPÖ.)

Man hat diese Entwicklung völlig untätig zugelassen, auch in Richtung einer Massen­migration, eine Entwicklung einer zentralistischen Europäischen Union, die nicht, wie heute angekündigt, mehr Föderalismus, mehr Souveränitätsrechte für die Mitglied­staaten beinhaltet, sondern genau das Gegenteil: Man agiert immer abgehobener, zum Teil immer arroganter, bis dahin, dass man den Maastrichtvertrag nicht eingehalten und sich in Richtung einer Schuldenunion entwickelt hat, die ein Fass ohne Boden ist und bei der natürlich die Steuerzahler zum Handkuss kommen.

Auch die Entwicklung der Arbeitslosenzahlen ist heute angesprochen worden. Ja, das sind keine rosigen Entwicklungen, da werden die großen Probleme nicht wirklich sichtbar gelöst. Da redet man, wie wir heute vonseiten der Regierungsbank gehört haben, von Allgemeinplätzen: Man muss einen Plan erarbeiten! Man muss nach Lö-


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sungen suchen! – Was hat man in den letzten Jahren getan? – Es wäre notwendig, jetzt Entscheidungen zu treffen, damit diese Probleme auch endlich gelöst werden können. (Beifall bei der FPÖ.)

Diese Probleme sind ja nicht erst seit gestern da, und die Kluft zwischen Arm und Reich in der Europäischen Union ist groß und wird immer größer – sie wächst. Das sind Entwicklungen, die letztlich natürlich kritisiert werden, und zwar zu Recht kritisiert werden. Wir haben es, wenn wir uns die neuen Arbeitsverträge ansehen, auch mit Lohn- und Sozialdumping zu tun, auch in Österreich. Da ist eine Art modernes Skla­ventum möglich, und wenn wir davon sprechen, vermisse ich etwas von Ihnen, Herr Bundeskanzler: Sie sind da in der Verantwortung, etwas besser zu machen. Also bitte ich um ganz konkrete Maßnahmen und darum, nicht irgendwelche Allgemeinplätze permanent zum Besten zu geben, denn das ist Ihre Verantwortung. Wenn Sie in Ihrer Funktion das nicht ändern, wer soll es dann tun? (Beifall bei der FPÖ.)

Genau deshalb ist es wichtig, glaube ich, festzuhalten, dass das Verhalten und Vor­gehen der EU-Vertreter und der EU-Verantwortlichen immer mehr Bürger in Europa abstößt und diese Unzufriedenheit eher wächst, anstatt reduziert zu werden. In Wirklichkeit hätte die Europäische Union unmittelbar nach dem britischen Referendum damit beginnen müssen, umfassende Reformen anzudenken und in die Wege zu leiten, aber geschehen ist wieder einmal nichts. Natürlich ist es auch richtig, zu sagen, man muss Europa neu und besser denken, aber das passiert ja nicht.

Natürlich gehört Europa neu gedacht und besser entwickelt. Genau das fordern ja die Bürger und genau das ist ja sozusagen auch das Ergebnis des britischen Referen­dums – dass man in dieser Richtung ansetzt. Da ist es notwendig, endlich auch ganz konkret dafür Sorge zu tragen und zu sagen, wohin die Reise gehen soll, nämlich nicht in Richtung eines zentralistischen Bundesstaates. Sie soll in Richtung eines bürger­nahen Europas, in Richtung eines direktdemokratischen Europas, in Richtung eines Europas gehen, in dem man sich wieder auf die eigentliche, ursprüngliche Kernkom­petenz zurückbesinnt, nämlich diese wirtschaftliche und friedenspolitische Arbeit der Europäischen Union in den Mittelpunkt zu stellen und nicht alles an sich zu reißen und alles sozusagen in Richtung Brüssel auszulagern. Das ist der Wille der Menschen und damit könnte man das Vertrauen und auch die Zustimmung in dieses Projekt wieder erhöhen. (Beifall bei der FPÖ.)

Stattdessen geht man her und begnügt sich damit, die Briten für ihr Verhalten und für ihr Abstimmungsverhalten teilweise zu beschimpfen, zu diffamieren und zu kritisieren, und ihnen völliges Unverständnis entgegenzubringen, anstatt dass man – nämlich die Eurokraten und die Zentralisten – sich selbst bei der Nase nimmt und sagt: Da haben wir etwas falsch gemacht, sonst wäre es ja gar nicht so weit gekommen. – Nein, dazu ist man leider Gottes nicht imstande.

Das gleiche Spiel sehen wir auch jetzt nach den französischen Präsident­schafts­wahlen. Man jubelt, dass der völlig unkritische EU-Befürworter Macron Erster gewor­den ist. Im Übrigen: Es wird immer wieder dargestellt, er sei ein so großer Sozial­liberaler – mit­nichten, da kann man nur lachen, wie Fehlinterpretationen in der veröffentlichten Mei­nung zum Besten gegeben werden. Er ist ein Neoliberaler, ein Bankenvertreter, ein Globalist. Das ist die Wahrheit.

Wenn man hergeht und sagt: Na super, jetzt hat Macron, als völlig unkritischer EU-Hurraschreier, 25 Prozent bekommen!, dann vergisst man in der Analyse völlig, dass alle anderen Kandidaten, die bei der französischen Präsidentschaftswahl angetreten sind, sich sehr, sehr kritisch zur Europäischen Union positioniert haben – nicht nur Marine Le Pen, sondern auch Fillon und Mélenchon –, nämlich alle anderen. Es sind 75 Prozent der Stimmen, die die EU-Kritiker da erhalten haben. Wenn man die Analyse


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betrachtet, dann muss man schon sehen, dass es dort eine große Unzufriedenheit gegeben hat, auch im Ergebnis der Präsidentschaftswahl. So gesehen, glaube ich, ist es wichtig, das auch richtig zu sehen.

Zurück zum Brexit: Nach dem Referendum in Großbritannien und nach den Ver­handlungen werden wir bald ein Mitgliedsland weniger haben, aber wichtig ist, dass man fair und korrekt miteinander umgeht, und das auf Augenhöhe, und dass man natürlich alles versuchen muss, damit am Ende gute und fruchtvolle Beziehungen weiter aufrechterhalten und nicht irgendwelche Aktionen gesetzt werden, mit denen man sich zum gegenseitigen Nachteil aufschaukelt. Das braucht niemand.

Natürlich ist es auch wichtig, die Kosten der EU ins Visier zu nehmen. Es kann nicht sein, dass man hergeht und sagt: Wir sind nicht bereit, bei uns einzusparen! – Es ist wichtig, dass man, wenn der Nettozahler Großbritannien austritt, bei sich selbst, bei der Verwaltung, bei den EU-Abgeordneten spart. Es werden ja viele Abgeordnete wegfallen – das ist auch gut so –, und vielleicht denkt man auch einmal über eine Gehaltsreduktion bei den EU-Abgeordneten nach, minus 15 bis 20 Prozent.

Für die jährlichen Aufwendungen der EU-Mittel – mit einer Fehlerquote von 3,8 Prozent sind das jährlich 5,5 Milliarden €, die irgendwo verludert werden – gibt es laut Euro­päischem Rechnungshof durchaus ein negatives Urteil. Das gilt es abzustellen, und es gilt sicherzustellen, dass nicht die Beiträge erhöht werden und am Ende die För­derungen für die Mitgliedsländer gekürzt werden müssen. Genau das ist die Verant­wortung, die Sie jetzt haben. (Beifall bei der FPÖ.)

Indem wir heute Anträge dazu einbringen, geben wir Ihnen eine klare Erwartungs­haltung der Österreicher mit, sich nicht wieder beim Steuerzahler abzuputzen, da wir jetzt bereits 1 Milliarde € netto – das sind insgesamt 3 Milliarden € brutto – in die Europäische Union einbezahlen. Durch die Schuldenunion haben wir ja sowieso auch zusätzliche Kosten aufgebürdet bekommen, deren Höhe noch lange nicht absehbar ist. Es ist auch nicht absehbar, wie weit sie sich noch entwickeln und wann Griechenland mit weiteren Forderungen kommen wird, weil auch die letzten Hilfszahlungen nicht gereicht haben und die Reformen nicht greifen.

All das ist jetzt notwendig und es ist Aufgabe der Bundesregierung, dafür Sorge zu tragen und sicherzustellen, dass es zu keiner Erhöhung des EU-Nettobeitrags Öster­reichs und zu keinen Kürzungen der österreichischen EU-Förderungen kommen wird, und genau daran werden Sie in der Folge auch zu messen sein, da gebe ich Ihnen schon recht, Herr Vizekanzler, das ist jetzt Ihre Aufgabe. Die Ergebnisse sind zu präsentieren und daran wird man Sie zu messen haben. (Beifall bei der FPÖ.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich komme noch einmal ganz kurz zu den Einsparungspotenzialen, die durchaus gegeben sind. Man soll bitte die Verwaltungs­kosten von 8 Milliarden € sozusagen nicht so läppisch darstellen – es sind ja nur 8 Mil­liarden €! – Neben diesen fehlerhaften Ausgaben bei den EU-Mitteln, die vom Rech­nungshof aufgezeigt worden sind, ist schon viel, viel Sparpotenzial möglich.

Genau das ist notwendig: diese deutlichen Einsparungen im EU-Budget im Sinne einer schlanken Verwaltung sicherzustellen. Dazu brauchen wir natürlich auch ein Europa, das neu gedacht wird, ein Europa, das eben nicht ein Europa der Zentralisten und Bürokraten ist, sondern ein Europa, das ein föderales Europa der europäischen Vaterländer wird, in dem die Bürger wieder in den Mittelpunkt gestellt werden. Dann glaube ich und bin ich davon überzeugt, dass Großbritannien mit dem Brexit das letzte Land sein wird, das aus der Europäischen Union austritt. Wenn man das nicht begreift und den Irrweg in manchen Bereichen fortsetzt, dann darf man sich nicht wundern,


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wenn Großbritannien wahrscheinlich nicht das letzte Land gewesen sein wird und die Unruhe vielleicht auch in anderen Ländern weiter wachsen wird. (Beifall bei der FPÖ.)

11.38


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster gelangt Herr Klubobmann Mag. Schieder zu Wort. – Bitte.

 


11.38.11

Abgeordneter Mag. Andreas Schieder (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Bundeskanzler! Sehr geehrter Herr Vizekanzler! Hohes Haus! Es ist erstens einmal gut, dass wir am Beginn der Tagesordnung über die Lage der Europäischen Union und darüber, was Österreich in dem Zusammenhang unter­nimmt und wie es das sieht, diskutieren können.

Zweitens bin ich auch dankbar, dass zwei der für diese Fragen in der Regierung Zuständigen, nämlich der Bundeskanzler und der Vizekanzler, hier ihre Positionen dargelegt haben. Es ist nämlich so, dass der Brexit, wenn man so will, als Kristal­lisationspunkt die Probleme und die Fragestellungen der Europäischen Union klarge­macht hat und die EU vor schwerwiegende Fragen stellt.

Die Entscheidung über den Brexit ist, glaube ich, eine Fehlentscheidung aus britischer Sicht, denn es wird für das Vereinigte Königreich am Schluss einen enormen Schaden bedeuten, es wird für Großbritannien einen irrsinnigen Aufwand bedeuten, sich neu zu orientieren und neue Chancen außerhalb der Europäischen Union für die Entwicklung des Landes zu ergreifen.

Es ist auch eine Entscheidung, die auf Fehlinformationen, Falschinformationen und letztlich Lügen gebaut worden ist, denn das, was versprochen worden ist, dass das britische Gesundheitssystem gestärkt werden würde, stellt sich jetzt als genau das Gegenteil heraus. Das, was von der Regierung Theresa Mays in Großbritannien geplant ist – über den Weg des Brexit zusätzlichen Sozialabbau zu betreiben –, ist meiner Meinung nach ein Zeichen dafür, dass der Weg außerhalb der Europäischen Union oft zu wenig auf sozialem Zusammenhalt beruht.

Österreich hat – und das muss man auch ganz klar sagen – vom Beitritt zur Euro­päischen Union am 1. Jänner 1995 profitiert. Und wenn man profitiert hat, dann heißt das nicht, wegzuschauen und zu sagen: Alles ist super!, sondern das heißt, einmal klarzulegen, dass es für Österreich eine richtige Entscheidung war, der EU beizu­treten – und es ist auch eine richtige Entscheidung, Mitglied der EU zu bleiben! Das sei allen gesagt – vor allem im freiheitlichen Lager –, die immer wieder mit einem Öxit, einem Austritt Österreichs aus der EU, spekulieren. Das wäre ein schwerer Fehler für Österreich. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abgeordneten Lopatka und Rädler.)

Zu den französischen Wahlen möchte ich Folgendes klar festhalten: Ich bin froh, dass nach der ersten Wahlrunde mit Macron ein Pro-Europäer an der Spitze steht, denn das bedeutet, dass Frankreich auch in Zukunft an der Weiterentwicklung der Europäischen Union mitarbeiten wird – und das ist gut!

Wir müssen auch bedenken, dass die, die hinter ihm zu liegen kamen, allen voran Frau Marine Le Pen, alles Korruptionisten sind. Frau Le Pen steht für den Missbrauch europäischer Gelder. Sie weigert sich, 300 000 Euro, die sie missbräuchlich im Europäischen Parlament für Mitarbeiter bezogen hat, zurückzuzahlen. Das sind die Leute, die letztlich dem politischen System am meisten schaden, weil sie die Men­schen in Europa bestehlen, indem sie hinterrücks Steuern hinterziehen. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Kickl: Unglaublich, was Sie da sagen!)

Wir müssen aber im Zusammenhang mit dem Brexit, dem Austritt Großbritanniens aus der EU, auch auf österreichische Wirtschaftsinteressen schauen. Es geht bei den


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Interessen Österreichs in der Europapolitik auch darum, dass die österreichischen Firmen, die mit Großbritannien Handel treiben, die Geschäftsmodelle mit Großbritan­nien haben, nicht unter dem Brexit leiden und dass es nicht dazu kommt, dass die wirtschaftlichen Chancen Österreichs sozusagen in Mitleidenschaft gezogen werden.

Ich glaube, in der Europapolitik muss man, und das ist das Wichtigste, jede Krise – und eine solche hat der Brexit letztlich auch gebracht – als Chance begreifen. Es ist nämlich eine Chance, dass wir die Bremser in der Europäischen Union, zumindest einen Bremser, jetzt losgeworden sind. Wir dürfen aber nicht blauäugig sein: Es sitzen Bremser auch in anderen Mitgliedstaaten, die gibt es ebenso bei unterschiedlichen Diskussionen.

Die Prioritäten der europäischen Wirtschaftspolitik müssen wir neu definieren, und zwar unabhängig – und das ist die große Chance des Brexit – von den perfiden Inter­essen der Londoner City, von den Interessen der Spekulations- und Finanzlobby, und zwar müssen wir dafür sorgen, endlich zu einer Wirtschaftspolitik zu kommen, die Investitionen fördert, und auch dafür, im Zusammenhang mit den budgetären Fragen für das europäische Budget, die ja andiskutiert worden sind, zu einem europäischen Budget zu kommen, das investitions- und wachstumsfreundlicher angelegt ist, und das heißt, die knappen Mittel, die es in Europa gibt, sparsam einzusetzen, aber auch dort einzusetzen, wo sie letztlich Wirtschaftswachstum und Beschäftigung fördern. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Rädler.)

Ich glaube, sehr geehrte Damen und Herren, es gibt drei Prioritäten, die man im Zu­sammenhang mit dieser Debatte noch einmal unterstreichen muss und bei denen es Österreichs Aufgabe sein wird, darauf hinzuwirken, dass sich Europa in die richtige Richtung entwickelt.

Das Erste ist: Wir müssen endlich eine effiziente europäische Außenpolitik auf die Beine stellen, die es ermöglicht, dass Europa auf die globalen Krisen – angefangen von den CO2-Fragen bis hin zu den Bürgerkriegen; Stichworte: Islamischer Staat, Syrienkonflikt, Nordkoreakonflikt und was weiß ich was alles – und auf all die globalen Herausforderungen europäische Antworten findet und sich damit auch im globalen Konzert einfindet. Das gilt genauso auch für Fragen der Handelspolitik, wo sich Europa endlich mit europäischen Antworten einbringen muss.

Das Zweite ist, den Standort Europa zu stärken. Das heißt, es sind auf die Digita­lisie­rung und auch auf die Globalisierung die richtigen Antworten zu finden, und es sind in der Handelspolitik endlich selbstbewusste Antworten zu finden, wo wir als Europa sagen, Handelspolitik heißt für uns auch, soziale Systeme zu schützen und sie nicht zu zerstören, und heißt für uns auch, eine Standortpolitik zu betreiben, die Investitionen in Europa fördert und die nicht zuschaut, dass im Zuge der Globalisierung der Standort Europa unter Druck kommt.

Und der dritte wesentliche Punkt ist, die soziale Säule Europas nicht nur zu stärken, sondern endlich eine bessere zu errichten. Es geht dabei darum, Arbeitsplätze zu schaffen, es geht dabei um Steuergerechtigkeit, es geht darum, Steuerhinterziehung und Steuerdumping endlich in Europa wirksam zu unterbinden, es geht darum, Lohn­dumping, einem Phänomen, das uns – gerade in Österreich – immer stärker zu schaffen macht, einen Riegel vorzuschieben (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Und warum wird das nicht gemacht?), und es geht darum, Mindeststandards, was sozialen Zusammenhalt betrifft, in Europa zu schaffen.

Zu dem, was Kommissionspräsident Juncker jetzt endlich vorgestellt hat und worauf wir seit zwei Jahren warten, kann man sagen: Es ist ein erster Schritt, aber dem ersten Schritt müssen nicht nur weitere folgen, sondern es muss auch noch mehr Substanz in dieses Thema gelegt werden, denn es ist notwendig, dass im zukünftigen Europa bei


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sozialen Grundwerten zumindest gleichwertig die Marktfreiheiten betrachtet werden. Wenn uns das gelingt – und das ist eine Chance, die jetzt mit der Diskussion über die zukünftige Ausgestaltung Europas im Zuge der Brexit-Verhandlungen gegeben ist –, wenn es uns gelingt, ein soziales Europa zu schaffen, den Standort Europa zu stärken und die europäische Außenpolitik voranzubringen, dann glaube ich, dass Europa in Zukunft in der Lage sein wird, die Antworten auf die Probleme, die sich stellen, zu geben. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Rädler.)

11.45


Präsident Karlheinz Kopf: Frau Klubobfrau Dr. Glawischnig-Piesczek ist die nächste Rednerin. – Bitte.

 


11.45.32

Abgeordnete Dr. Eva Glawischnig-Piesczek (Grüne): Herr Präsident! Herr Bundes­kanzler! Herr Vizekanzler! Geschätzte Damen und Herren auf der Regierungsbank! Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Sehr verehrte Zuhörerinnen und Zuhörer! Der Sondergipfel am Samstag soll die Leitlinien für die sehr schwierigen Verhandlungspro­zesse festlegen. Ich möchte noch einmal betonen, was für uns dabei Priorität hat.

Es ist natürlich die wirtschaftliche Frage zentral zu beleuchten, es wird ja die zweit­größte Volkswirtschaft aus der Europäischen Union austreten, was für Unternehmen viele Unsicherheiten bedeutet. Von zentraler Bedeutung ist vor allem aber auch die Situation der Bürgerinnen und Bürger, nämlich auf beiden Seiten: Die Britinnen und Briten in den europäischen Ländern, in den Mitgliedsländern, brauchen Sicherheit, aber auch die EU-Bürgerinnen und EU-Bürger in Großbritannien; die dürfen nicht zum Faustpfand in den Verhandlungen werden, sondern es geht letztendlich um diese Menschen, auf beiden Seiten der Grenze.

Die historische Tragweite ist natürlich von großer Dimension, aber die europapolitische ist, wie ich meine, noch viel relevanter – vor allem die Frage, wie es zu diesem Brexit gekommen ist –; und da ist es lohnend, noch einmal genau hinzuschauen und darüber zu diskutieren, was dort tatsächlich passiert ist.

Es war mit Sicherheit eine Scharfmacherei, es war ein populistisches Vorgehen gegen europäische Institutionen, es wurde mit Lügen gearbeitet, Lügen von Politikern, die sich dann sehr schnell aus dem Staub gemacht haben, inklusive dem Boulevard. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Strolz. – Abg. Kogler: Richtig!)

Deswegen ist der Ausgang des Referendums nicht nur ein Ausdruck der Unzu­friedenheit angesichts vieler Probleme, die in Großbritannien auch hausgemacht sind, muss man dazusagen – Stichworte: soziale Ungleichheit, fehlende Sozialpolitik et ce­tera –, sondern er ist vor allem auch eine Warnung vor dem Zündeln mit Europa­feind­lichkeit, dem Zündeln mit Rechtspopulismus, dem Angstmachen vor Menschen aus anderen Ländern, dem Angstmachen vor EU-Bürgerinnen und EU-Bürgern, die bei uns jetzt in der Sprache auch zu Ausländerinnen und Ausländern geworden sind, und auch vor dem Angstmachen vor Flüchtlingen. Das war die ganz dominante Diskus­sions­grundlage dafür, dass es in Großbritannien überhaupt so weit gekommen ist.

Und deswegen ist es auch ein Weckruf an uns alle! Bei aller berechtigten Kritik an der Europäischen Union, an der wirtschaftlichen Ausrichtung, an der Frage, welche Han­delsabkommen abgeschlossen werden, an der Art und Weise, wie die Europäische Union mit der Krise umgegangen ist, welche Schritte sie danach gesetzt hat, soll das für uns alle auch ein Weckruf sein, das grundsätzliche Bekenntnis zur Europäischen Union und zu den europäischen Institutionen nicht in Frage zu stellen und uns nicht an dieser Scharfmacherei zu beteiligen, wie es einige auch in Österreich machen. (Beifall bei den Grünen.)


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Die Entscheidung in Frankreich ist natürlich positiv. Aber es gibt auch bei uns EU-Gegner, und da nenne ich jetzt die FPÖ beim Namen. Klubobmann Strache hat hier Macron sozusagen einen EU-Jubelschreier genannt. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Ist er auch!) Ich finde das vor dem Hintergrund, dass die Gegenkandidatin, Frau Marine Le Pen, sich genau bei diesen Einpeitschern, die als Ziel die Zerstörung der Europäischen Union formuliert haben, offen beteiligt hat, extrem unpassend. Sie haben sich mit all diesen Scharfmachern bei dem sogenannten „Patriotischen Frühling“ in Vösendorf vor einem Jahr getroffen und haben sich genau zu diesem Einpeitschen zusammengefunden, haben sich Nigel Farage angeschlossen, der gesagt hat, er freue sich über diese Entscheidung, und der darauf mit der Aussage reagierte, er sei froh, dass sie den ersten Stein aus der Mauer der Europäischen Union herausgeschlagen hätten.

Darüber sollten Sie wirklich einmal nachdenken. Führen Sie sich vor Augen, welche wirtschaftlichen und auch sozialen Auswirkungen das für die Menschen in Österreich und in der Europäischen Union tatsächlich haben könnte! (Abg. Neubauer: Wo ist Ihr Kopftuch? Wo ist Ihr solidarisches Kopftuch?) Die Zerschlagung der Europäischen Union ist mit Sicherheit der größte Schaden, das größte sozialpolitische Abstiegs­projekt, das man in der europäischen Geschichte zustande bringen kann. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Neubauer: Wo ist Ihr Kopftuch? Sie zeigen keine Solidarität!)

Marine Le Pen – und da kann ich mich nur meinem Vorredner, Klubobmann Schieder, anschließen – sperrt sich in jeglicher Richtung gegen die Regulierung der Finanz­märkte, sie gibt offen zu, dass sie sich von Wladimir Putin finanzieren lässt, der wiede­rum offen zugibt, dass er natürlich Interesse daran hat, rechtspopulistische Parteien, die Europa zerstören wollen und damit Europa schwächen wollen, zu unterstützen, der offen zugibt, dass er Manipulation betreibt, indem Lügen über europäische Politikerin­nen und Politiker im Internet verbreitet werden und wahrscheinlich auch versucht wird, Wahlen – und da geht es vor allem auch um die deutsche Wahl – zu beeinflussen. (Abg. Neubauer: Da haben Sie die besten Erfahrungen!) Gegen diese Politik müssen wir uns mit aller Macht zur Wehr setzen!

Klubobmann Strache hat wieder gemeint, die Europäische Währungsunion sei ein gefährliches Experiment gewesen. Sie von der FPÖ sind nach wie vor für die Zer­schlagung des Euro. Sie wollen weiterhin mit den Visegrád-Staaten zusammen­arbei­ten, allen voran Ungarn, wo im Moment die Zivilgesellschaft gegen das Aus für die Elite-Uni CEU, was zu Recht als Angriff auf die akademische Freiheit gedeutet wird, auf die Straße geht und wo täglich Hasstiraden gegen alles von außen, gegen alles, was von der Europäischen Union kommt, geritten werden, wo es heißt, die Euro­päische Union sei böse. (Abg. Hübner: Das ist nur Hetze, was Sie hier aufführen!) Selbst ungarische Europaabgeordnete, die eine andere Meinung vertreten, werden als Landesverräter bezeichnet. Und zuallerletzt werden Flüchtlinge – Flüchtlinge, inklusive Kinder, und das ist besonders bitter  wenige Hundert Kilometer von Wien entfernt de facto in Internierungslagern bewacht und weggesperrt. (Zwischenrufe bei der FPÖ.) Das ist Ihre Politik der Entsolidarisierung! Aber damit müssen wir leben. Doch dage­gen wird es Widerstand von uns geben! (Beifall bei den Grünen.)

Es geht allerdings nicht mehr nur um die rechtspopulistischen Parteien, sondern es geht auch um die politische Mitte Europas. Parteien in vielen europäischen Ländern, die für sich in Anspruch genommen haben, die Europäische Union weiterzuentwickeln, lassen sich von Rechtspopulisten und Rechtsextremisten immer mehr in Richtung Entsolidarisierung und gegen die europäische Solidarität scharfmachen. Das ist natürlich Polen, das sind auch Deutschland, Dänemark, Ungarn und das UK, das ist aber auch Österreich. Auch in Österreich müssen wir einmal Klartext reden über das, was hier passiert.


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Herr Bundeskanzler Christian Kern, ich bin ehrlich gesagt entsetzt gewesen über Ihre Formulierung zur Frage, wie man mit Flüchtlingen in Zukunft außerhalb der euro­päischen Grenzen umgehen soll. Das war eine Forderung, die zuerst die FPÖ im Jahre 2015 erhoben hat; alle waren schockiert. Das australische Modell ist ein Abschreckungsmodell, ein Modell mit verheerenden Zuständen in den Lagern außer­halb der australischen Grenze. Ein Jahr später hat dieses Modell Sebastian Kurz über­nommen. Nun ist es so weit, dass es sogar die SPÖ übernimmt, gleichzeitig noch mit einem grundsätzlichen Nein – dazu ist es Gott sei Dank nicht gekommen – zum Solidaritätsprojekt Umverteilung/Verteilung, faire Verteilung von Flüchtlingen in allen europäischen Staaten.

Sie, Herr Bundeskanzler, sind mit dem Argument zur Kommission gegangen, wir hätten schon so viel getan. Das kann man durchaus nachvollziehen, aber die Euro­päische Kommission ist händeringend an Deutschland und an Österreich herange­treten und hat gesagt: Das ist so ein schwieriges Projekt, bitte seid dabei, das ist eine fundamentale Frage, das ist wichtig, um insbesondere gegenüber den anderen Staa­ten, die noch nichts gemacht haben, argumentieren zu können, selbst Österreich und Deutschland haben Ja gesagt! Umso bitterer ist es, dass es sozusagen eine öffentliche Diskussion darüber gegeben hat, ob man 50 minderjährige Flüchtlinge in Österreich noch unterbringen darf oder nicht. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Na mit den Minderjährigen ist das so eine Sache!)

Damit sind wir bei einem ganz wesentlichen Punkt: Diese Entsolidarisierung ist nämlich die Wurzel des Übels. Das war die Wurzel des Übels auch in Großbritannien, da wurde auch begonnen, gegen Menschen aus anderen Ländern zu hetzen, und das endete zum Schluss beim offenem Rassismus. Genau diese Entsolidarisierung ist das große Problem, dem wir uns jetzt in der Europapolitik stellen müssen.

Übrigens: Der dienstälteste Außenminister, der Luxemburger Jean Asselborn, hat ge­sagt, die Idee, eine Insel außerhalb der Europäischen Union zu mieten, um dort Flücht­linge unterzubringen, gehöre für ihn zum rechtsnationalen Gedankengut. (Zwischen­rufe bei der FPÖ.)

Selbst die konservative Viviane Reding, die ehemalige Justizkommissarin und jetzige Abgeordnete, hat gesagt, Kurz und Kern wollen die FPÖ rechts überholen und machen auf Kosten der Europäischen Union Parteipolitik.

Das sind jetzt keine grünen, ja, zivilgesellschaftlichen Stimmen, sondern das sind Worte von Politikern aus Ihren eigenen Reihen, die jahrelang versucht haben, die Europäische Union positiv weiterzuentwickeln. (Zwischenruf des Abg. Neubauer.) – Ja, Sie können gern dann später noch herauskommen, aber wenn Sie nicht sehen, dass es darum geht: Jeder gegen jeden!, dann frage ich mich: Auf wessen Kosten geht das dann letztendlich? – Entsolidarisierung: Ich zuerst! Österreich zuerst! (Abg. Strache: GRAS zuerst! – Abg. Neubauer: Wie war das mit der Urabstimmung der Grünen?) Das ist genau das, was die Fundamente der Europäischen Union – vor allem der Sozialunion! – zerstört. (Abg. Strache: Politiker wie Sie zerstören Europa! Das ist ja der Jammer! – Abg. Kogler – in Richtung des Abg. Strache –: So weit sind wir schon?!)

Wie hat es in Großbritannien begonnen? – In Großbritannien traten immer dann die Bremser auf den Plan, wenn es um die Sozialunion gegangen ist; immer dort, wo es darum gegangen ist, dass sich die sozialen Bedingungen überall verbessern sollen, war Großbritannien dagegen. Genau das ist aber der Schlüssel dazu, wie wir in Zukunft dieses Projekt weiterentwickeln können.

Wenn es aber auf der einen Seite eine Scharfmacherpartei gibt, die genau das Gegen­teil verfolgt, die viel offener als vor einem Jahr die Politik verfolgt: Europa zerstören,


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Währungsunion zerstören, raus aus internationalen Verträgen, nicht mitmachen!, und von der der Klimawandel geleugnet wird, indem gesagt wird, dass es ihn nicht gibt – ich weiß nicht, ob Sie auch wie Donald Trump glauben, dass das eine Erfindung der Chinesen ist –, und wenn auf der anderen Seite die politische Mitte nach rechts rückt und genau bei diesen Projekten, bei der Entsolidarisierung, bei der Kürzung der Familienbeihilfe, beim Stopp, was die Sozialunion und die Weiterentwicklung betrifft, mitmacht, dann sind wir genau in der Abwärtsspirale, bei der es an allen Ecken und Enden, wenn es in Europa kracht, wirklich gefährlich wird. (Beifall bei den Grünen. – Zwischenruf des Abg. Hauser.)

11.55


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Klubobmann Lopatka. – Bitte.

 


11.55.12

Abgeordneter Dr. Reinhold Lopatka (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundeskanzler! Herr Vizekanzler! Sehr geehrte Regierungsmitglieder! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Herr Bundeskanzler und der Herr Vizekanzler haben es schon angesprochen: Der 23. Juni 2016, an dem die Britinnen und Briten über einen Austritt aus der EU abge­stimmt haben, war kein guter Tag, weder für die Europäische Union und natürlich auch nicht für Großbritannien, denn das große Projekt Europäische Union hat damit meines Erachtens einen Rückschlag erlitten, den es vorher so nie einzustecken hatte, denn es ist, wie schon angesprochen worden ist, damit der EU nicht nur die zweitgrößte Volkswirtschaft verlorengegangen, sondern die Europäische Union hat dadurch auch global enorm an politischem Gewicht verloren.

Großbritannien ist zum Beispiel bei den Verteidigungsausgaben an fünfter Stelle. Und Großbritannien war – und ist es bis zum heutigen Tag noch – ein Mitgliedstaat der Europäischen Union, der im Kampf gegen den islamistischen Terror an der Spitze gestanden ist. Jetzt haben wir auch noch den zweitgrößten Nettozahler verloren. Da gehen die Schätzungen hinsichtlich der Zahlen auseinander, manche sprechen von 5 bis 7 Milliarden €, die aufgrund dessen jährlich fehlen, der Herr Bundeskanzler hat sogar von 14 Milliarden € gesprochen. Fest steht: Es fehlen Milliardenbeträge.

Jetzt hat EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker wenigstens fünf Reform­vorschläge, fünf Reformoptionen auf den Tisch gelegt, aber das Entscheidende ist, es müssen auf europäischer Seite die richtigen Antworten gefunden werden, und diese richtigen Antworten können nur sein: ein Mehr an Europa dort, wo es sinnvoll ist, aber auch ein Weniger an Europa dort, wo es notwendig ist!

Es hat der deutsche Finanzminister Schäuble, der auf eine große politische Erfahrung zurückblicken kann, gemeint, die Europäische Union müsse dieses Rendezvous mit der Realität bestehen. Und genau darum geht es! Wir brauchen die richtige Balance zwischen überstaatlicher Zusammenarbeit und den Möglichkeiten, die starke Nationalstaaten haben, damit dieses Europa stark bleibt.

In den großen Fragen, die heute schon angesprochen worden sind, brauchen wir natürlich ein Mehr an Europa: wenn es um die Flüchtlingsströme geht, wenn es um den Kampf gegen den internationalen Terrorismus geht, wenn es darum geht, beim Klimawandel gemeinsam vorzugehen, und auch wenn es darum geht, die EU-Außen­grenzen zu sichern, damit eben dieses freie, offene Europa innerhalb der Europä­ischen Union voll zur Wirkung kommen kann. Da brauchen wir eine gemein­same Außenpolitik und eine gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik.

Wir brauchen auch gemeinsame Antworten auf die Frage, wie wir zum Beispiel mit der Türkei umgehen. Hier in Wien wird immer gesagt: Ein klares Nein zu weiteren Beitritts­verhandlungen mit der Türkei! Das hat auch Außenminister Kurz am 13. Dezember


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2016 in Brüssel vertreten (Abg. Strache: Ihr macht aber das Gegenteil!), als Einziger hat er das ganz klar vertreten. (Abg. Strache: Der ÖVP-Kommissar Hahn ist für weitere Verhandlungen!) – Es gibt keinen ÖVP-Kommissar. (Abg. Strache: Na sicher, was denn sonst!) – Es gibt vielleicht FPÖ-Kommissare innerhalb Ihrer Partei, bei uns gibt es keinen ÖVP-Kommissar, es gibt nur Kommissare der Europäischen Union. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Strache.) Es gibt aber einen Außenminister der österreichischen Bundesregierung, der am 13. Dezember verhindert hat, dass in den Ratsschlussfolgerungen der Außenminister wieder eine Fortsetzung der Beitrittsver­handlungen mit der Türkei festgeschrieben worden ist. (Beifall bei der ÖVP.)

Das erwarte ich mir in Zukunft bei allen Ratsschlussfolgerungen: dass man eben ab­geht vom bisherigen gemeinsamen Aktionsplan für die Türkei, in dem eine Fortsetzung der Beitrittsgespräche vorgesehen ist.

Ich wünsche mir, dass das Reden hier in Wien und das Handeln in Brüssel bei uns immer übereinstimmen, nicht mehr und nicht weniger. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Strache: Sagen Sie das dem EU-Abgeordneten Karas!) – Kollege Strache, da sage ich Ihnen: Besser spät das Richtige tun als nie!

Auch bei den Flüchtlingscamps – von Klubobfrau Glawischnig ist das angesprochen worden –: Sebastian Kurz ist massiv kritisiert worden (Abg. Kogler: Wo ist der Herr Außenminister?), als er die Errichtung von Flüchtlingscamps außerhalb der Europä­ischen Union gefordert hat, man sollte nach australischem Modell vorgehen, hat er gesagt. (Abg. Kogler: Wo ist der Europaminister?) – Der Europaminister ist für Österreich unterwegs! (Abg. Kogler: Wo?) – Na wo?! (Abg. Kogler: In der europa­politischen Geisterbahn! Er ist in der Geisterbahn unterwegs!)

Kollege Kogler, wenn ich Sie anschaue: Sie passen besser in die Geisterbahn als Sebastian Kurz, das sage ich Ihnen ganz ehrlich. (Beifall und lebhafte Heiterkeit bei ÖVP und FPÖ.) Sie müssen mit der Geisterbahn Erfahrung haben – aber bitte, das ist Ihr Problem und nicht unseres. (Zwischenruf des Abg. Pirklhuber.) – Na bitte, Kollege Pirklhuber, mit der Geisterbahn ist Ihr Kollege gekommen! Reden Sie mit Kogler, wenn Sie ein Problem mit der Geisterbahn haben! Die dritte Reihe bei den Grünen regt das auf, was die erste sagt – das passt zu Ihrem Chaos, das Sie momentan haben! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

Aber gut, ich will mich nicht aufhalten mit der Geisterbahn der Grünen. Das soll Ihr Problem sein, wer in der Geisterbahn ist und wer nicht. (Abg. Kogler: Wo ist er denn, der Herr Außenminister?)

Ein Problem ist es meiner Meinung nach, wenn wir eine Europäische Union haben, die ihre Aufgaben nicht erfüllt – und eine der Aufgaben der Europäischen Union ist es, die Außengrenzen zu schützen und die Migration einzudämmen. Wäre das entsprechend passiert – und Kollegen aus dem Haus waren ja am 23. Juni mit in London –, wäre es nicht zum Brexit gekommen. (Abg. Kogler: Das ist wenigstens wieder ein Thema!) Das war auch dort das Hauptthema: die Angst der Briten, dass sie überrannt werden. Denken Sie zurück an die Bilder von Calais, welchen Flüchtlingsandrang es dort gegeben hat, um nach Großbritannien zu kommen!

Wir wollen in Zukunft eine starke Europäische Union. Eine starke Europäische Union darf aber nicht überfordert werden, und wir waren in einzelnen Staaten mit den Flücht­lingen an der Grenze der Überforderung. Und die nächste Überforderung, die auf uns zukommen kann, ist die Realisierung dieser Utopie der Sozialunion. Es gibt riesige Unterschiede innerhalb der Europäischen Union: Bei uns beträgt die Mindestsicherung 837 € – eine Sozialleistung. Das durchschnittliche Einkommen in Bulgarien liegt unter 500 €!


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Was kann das also nur bedeuten, wenn ich eine gemeinsame Sozialunion verwirk­lichen möchte? – Entweder bei den Standards in Österreich runtergehen – das wollen wir nicht –, oder irgendwer muss das bezahlen. Wer wird das bezahlen? – Das sind die Nettozahler. Auch das wollen wir nicht. Es ist eine gefährliche Drohung, wenn man hier immer wieder mit der europäischen Sozialunion kommt. Das ist unfinanzierbar, sage ich Ihnen, das geht nicht! (Beifall bei der ÖVP.)

Was wir brauchen, ist ein sicheres Europa, ein Europa, dessen Außengrenzen ge­schützt werden, in dem die illegale Migration eingedämmt wird. (Abg. Strache: Völliges Versagen bis heute!) Das brauchen wir zum Ersten.

Das Zweite, was wir brauchen, ist ein Europa der Regionen, in dem Subsidiarität ernst genommen wird; das heißt, starke Nationalstaaten, die in Europa bestmöglich zusam­menarbeiten, und das heißt natürlich auch, dass ganz entscheidende Fragen auf nationalstaatlicher Ebene bleiben, wie zum Beispiel die Frage der Steuereinnahmen, wie zum Beispiel die Frage der Ausgestaltung des Sozialsystems. Und dann darf es kein Europa geben, in dem man es sich innerhalb der EU aussuchen kann, in welches Sozialsystem man einwandert. Nein, das will ich nicht! Und wenn wir nationalstaatliche Regelungen brauchen, wie zum Beispiel – der Herr Vizekanzler hat es angesprochen – bei der Kinderbeihilfe, die wir ins Ausland bezahlen, dann müssen wir auch den Mut haben, nationalstaatliche Regelungen zu treffen. Das ist in dieser Frage bitter notwen­dig! (Beifall bei der ÖVP.)

Meine Damen und Herren! Ich komme schon zum Schluss. – Kollege Kogler! Natürlich bereitet die Bundesregierung die österreichische Ratspräsidentschaft, die wir 2018 innehaben werden, bestmöglich vor. (Abg. Kogler: Bis jetzt sind zwei Dokumente im Haus!) 2018 wird eine ganz entscheidende Phase beim Brexit sein, da kommt auf Österreich eine Schlüsselaufgabe zu. Ich bin mir sicher, dass Österreich diese sehr, sehr gut bewältigen wird.

Wir wollen alles tun, dass sich diese Europäische Union innerhalb der Optionen, die von Juncker vorgeschlagen worden sind, eben so entwickelt, wie es der Vizekanzler heute ausgesprochen hat: mehr Europa, wo es sinnvoll ist – weniger Europa, wo es notwendig ist! (Beifall bei der ÖVP.)

12.04


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Klubobmann Dr. Strolz. – Bitte. (Abg. Kogler: Wir nehmen zur Kenntnis, der Europaminister schwänzt die Europa­debatte! – Abg. Rädler: Hauptsache du bist da! – Abg. Kogler: Im Hauptausschuss wäre er ja auch gewesen! Das ist doch ein Witz!)

 


12.04.42

Abgeordneter Mag. Dr. Matthias Strolz (NEOS): Herr Präsident! Geschätzte Regie­rungsmitglieder! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe BürgerInnen, die Sie Öster­reicherinnen und Österreicher, aber auch Europäerinnen und Europäer sind! Das ist ja die schöne Botschaft vom letzten Sonntag aus Frankreich: dass man ein aufrechter Patriot und gleichzeitig ein aufrechter Europäer sein kann, dass sich Patriotismus und Europaliebe vereinbaren lassen. Das ist die erste Botschaft.

Die zweite Botschaft ist, dass man mit einer liberalen Grundhaltung und einer pro­europäischen Grundhaltung Mehrheiten in der Bevölkerung finden kann. (Abg. Strache: 24 Prozent sind noch keine Mehrheit!) Das ermutigt uns NEOS als die proeuropäischste Kraft in diesem Land sehr, diesen Weg weiterzugehen.

Wer Europa liebt, der muss es kritisieren. Wer Europa liebt, muss insbesondere die Europäische Union kritisieren – und das, HC Strache, ist ein großer Unterschied, den ich jetzt aber ... (Abg. Strache: Das zeigt meine Liebe! Das zeigt meine große


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Liebe!) – Jaja, der Herr Strache ist voller Liebe. Da sind wir uns alle einig, und das wünsche ich Ihnen natürlich. Das kann nur helfen, uns allen, wenn Sie voller Liebe sind.

Das ist aber der große Unterschied zwischen FPÖ und NEOS: Wer Europa liebt, muss es kritisieren. (Abg. Strache: Wir lieben Europa! Weil uns Europa wichtig ist!) – Zuhören! In voller Liebe zuhören, HC Strache! (Heiterkeit bei der ÖVP.) – Aber: Wer kritisiert, soll das in einer konstruktiven Grundhaltung und immer lösungsorientiert machen – und das vermisse ich bei der FPÖ! (Beifall bei den NEOS. – Abg. Strache: Haben Sie nicht zugehört?) Sie kritisieren nicht lösungsorientiert. Sie wollen zerstören! Sie wollen zerstören, und Sie sind in schlechter Gesellschaft. (Abg. Strache: Haselsteiner ...!)

Die Chefin des Front National, Marine Le Pen, Ihre Kollegin, Freundin, die ist da noch ein Stück weit offenherziger. Sie machen das halb versteckt, Sie bringen zwar hier Anträge ein und sagen: Machen wir eine Volksbefragung über einen EU-Austritt! Wenn Sie dann ein bisschen Gegenwind haben, ziehen Sie das wieder zurück und sagen, es sei nie etwas gewesen. Sie müssen zuhören, was Ihre Freundinnen und Freunde von diesen rechtspopulistischen Blöcken sagen. Marine Le Pen sagt ganz offen und klar: Ich will die Europäische Union zerstören! (Abg. Strache: Das ist ein Blödsinn! Das ist ein Unsinn!) Und kein Opfer ist groß genug, brutal genug, sagt sie, um die Unab­hängigkeit Frankreichs zu gewährleisten. Das ist die Diktion, und die brauchen wir auf diesem Kontinent nicht. Wir wollen das Miteinander kultivieren. Das ist der große Unterschied! (Beifall bei den NEOS sowie bei Abgeordneten von SPÖ und ÖVP.)

Ich freue mich, dass hier die ÖVP mitklatscht. Das greife ich als Aufforderung dazu auf, dass ich auch die Unterschiede zwischen NEOS und ÖVP in dieser Frage klarmache: Sie von der ÖVP waren einmal eine proeuropäische Kraft. Sie sind es nicht mehr. (Beifall bei den NEOS. – Heiterkeit des Abg. Strache.) Sie ersticken die europäische Einigungsidee in nationalen Logiken, in neonationalistischen Logiken geradezu. Sie wissen, Sie können mit nationalistischen Logiken möglicherweise Wahlen gewinnen, und deswegen sind Sie auf diesem Eck hemmungslos geworden.

Ich frage Sie, Herr Lopatka, und ich frage den nicht anwesenden Europaminister, der in dieser Frage eklatant auslässt, der in vielen Bereichen auch nur Schlagzeilenpolitik macht – wo ist er, der Europaminister?; ich habe ihn nicht gesehen, er ist nicht da (Abg. Strache: Er ist wahrscheinlich mit der Frontex unterwegs, Flüchtlinge abholen!); er lässt in diesen Fragen aus, macht Schlagzeilenpolitik –, ich frage Sebastian Kurz, ich frage Reinhold Mitterlehner: Welche Vision habt ihr denn von Europa? Was ist euer Bild von der mittel- und langfristigen Zukunft Europas? In welchem Europa sollen meine Töchter einst leben?

Ist es das Bild, Reinhold Lopatka, Reinhold Mitterlehner, das so ausschaut, dass ihr sagt, das wird eine Welt sein, in der sich – und das wissen wir heute – die Bevöl­kerungszahl in Afrika verdoppeln wird, die Bevölkerung in Indien wahrscheinlich auf 1,7 Milliarden anwachsen wird, in der wir in China eine Bevölkerung von 1,5 Milliarden zählen werden, in der wir gewaltige Herausforderungen zu bewältigen haben werden, um unseren Way of Life, European Way of Life (Abg. Rädler: Ihr Rezept?) mit Freiheit, mit unseren Bürgerrechten, mit der Gleichstellung von Frau und Mann aufrechterhalten zu können? (Abg. Strache: Mit Kopftuch für alle wahrscheinlich bei Ihnen!)

Mit all diesen Themen werden wir in Bedrängnis kommen, mit der sozialökologischen Marktwirtschaft werden wir in Bedrängnis kommen; dann wird es nicht um die Frage gehen: Was ist mit europäischen Standards? Wenn wir das Bild umsetzen, das zuneh­mend auch die ÖVP mit entwirft, dass wir sagen: Das Heil liegt darin, dass wir um ein Land mit 8,6 Millionen Einwohnern einen Zaun ziehen, darauf einen Stacheldraht


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machen, und alles wird gut!, dann wird es unseren Kindern einst nicht gut gehen. Wir werden nicht das Sicherheitsniveau halten können, wir werden nicht den Wohlstand halten können, und wir werden auch nicht die Lebensqualität halten können. (Abg. Kickl: Um Gottes willen, Sie sind ja ein Angstmacher!) Das wird sich nicht ausgehen! (Zwischenruf des Abg. Rädler.) – Ich habe nie gesagt, Herr Rädler: Machen wir die Grenzen auf! Das eklatante Staatsversagen in Österreich und in vielen Teilen Europas 2015/16, das haben Konservative wie Sie und Sozialdemokraten, wie sie hier sitzen, zu verantworten! Das hat nicht NEOS zu verantworten! (Beifall bei den NEOS.)

Unsere Vorschläge waren immer klar, und seit eineinhalb Jahren sage ich es: 30 000 Mann und Frau an die europäische Außengrenze! Und, Herr Bundeskanzler, Herr Vizekanzler, wenn Sie das auch so sehen, dann können Sie es nächste Woche beim Brexit-Gipfel beschließen. Wir haben Millionen von Menschen, die im Sicherheits­dienst für unsere Staatsgebilde stehen. Wir können den Marschbefehl nächste Woche geben, und übernächste Woche stehen 30 000 Mann und Frau an der Außengrenze!

Ich hielte das für ganz wichtig, dass wir lückenlos kontrollieren, wer reinkommt und wer rausgeht, und zwar auch mit der Erfassung und dem Austausch biometrischer Daten, dass wir nicht bei jeder Bombe, die in die Luft fliegt, einen Typen haben, von dem das Nachbarland sagt: Den kennen wir!, aber in dem Land, in dem die Bombe hoch­gegangen ist, kennt man ihn nicht und wir dann feststellen müssen, dass es zehn verschiedene Identitäten von diesem Menschen gibt. Nein, ich will den mit seinen biometrischen Daten erfassen, ich will den Datenaustausch. Ich will nicht, dass sieben Mitgliedsländer Berichte an eine Dschihadistendatenbank liefern, sondern alle 27 oder 28. Das sind Versäumnisse von Ihnen – auf Kosten unserer Sicherheit! Das sind nicht Versäumnisse von einer neuen proeuropäischen Kraft wie NEOS.

Wir wollen das gemeinsam organisieren, wir wollen es gemeinsam kultivieren, nicht gegeneinander. Das heißt auch, dass wir noch einmal den Vorschlag des schrittweisen Aufbaus einer europäischen Armee unterbreiten. Hätten wir der Europäischen Union schon vor sechs Jahren diese Kraft gegeben und hätten wir im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen gesagt, dass die Europäische Union unter einem UN-Mandat vorangeht und eine Flugverbotszone in Syrien etablieren wird, sodass die syrischen Flüchtlinge im Land flüchten können, dann hätten wir uns ganz viel erspart. Dafür muss Europa aber auch die Kraft aufbringen.

Den Vorschlag mit der europäischen Armee haben wir gemacht. Wir haben auch vor zwei Jahren schon gesagt, wir brauchen ein gemeinsames europäisches Asylwesen. Damals hat man uns ausgelacht. Hätten wir das damals bei der Europawahl und in den Jahren danach schon umgesetzt gehabt, dann hätten wir uns all das erspart, was in den letzten zwei Jahren auf diesem Kontinent passiert ist. Wir hätten mit aufrechtem Gang, auch in Verpflichtung gegenüber Menschenrechten, wo wir als eine Bürger­rechtsfraktion klar ... (Abg. Strache: Die österreichische Neutralität wollen Sie ab­schaffen oder was?) – Ich will die Neutralität weiterentwickeln, Herr Strache, im Sinne einer europäischen Solidarität. (Abg. Strache: Wir können keiner Armee beitreten als neutrales Land! Dass Ihnen das einmal ins Bewusstsein kommt!) – Das ist der Flip-Flopper der Marke HC Strache. Sie haben selbst Interviews gegeben, in denen Sie sich für eine europäische Armee ausgesprochen haben – und am nächsten Tag rudern Sie zurück, weil drei, vier Leute Sie intern kritisiert haben. (Abg. Strache: Die Neutralität ist ein Verfassungsgesetz, und wir wollen unsere Neutralität weiter aufrecht­erhalten!)

So wird Europa nicht wachsen können, nicht in der Sicherheit, nicht in der Lebens­qualität und nicht in dem Wohlstand. Sie lassen hier völlig aus! (Abg. Strache: Sie wollen unsere Leute in einen Krieg schicken! Was ist das für ein Zugang?) In einer Zeit, die volatil ist, unsicher, komplex, ambivalent, kommen Sie mit ganz billigen Lösun-


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gen, die in der Realität nicht halten. Und das ist das Problem der Rechtspopulisten: Diese ihre Lösungen halten nicht! (Beifall bei den NEOS. – Abg. Strache: Sie wollen unsere Leute in einen Krieg schicken! Das ist ja verrückt!)

Das größere Problem für Österreich ist, dass Sie mit Ihrer Haltung Links und Rechts, SPÖ und ÖVP angesteckt haben. Das macht mich sorgenvoll. (Abg. Strache: Sie wollen unsere Neutralität opfern, damit Sie unsere Kinder irgendwo in den Krieg schicken können!)

Ich verstehe schon, dass die Bürgerinnen und Bürger sagen, sie haben den Eindruck, die Regierungen haben die Kontrolle verloren. Das verstehe ich, und das müssen wir sehr ernst nehmen (Abg. Neubauer: Sie nehmen wir nicht ernst!), ebenso wie den Umstand, dass die Steuerflucht in Europa unter Mitwirkung der nationalen Regierun­gen befördert wird. Der Mittelstand leidet unter der hohen Belastung des Steuer- und Abgabendrucks, während es sich die internationalen Konzerne richten. (Abg. Strache: Der Haselsteiner, der Steuerflüchtling in Italien, der richtet es sich! Der Steuerflüchtling Haselsteiner richtet es sich!)

Wer hat das über Jahrzehnte zugelassen? – Die ÖVP, die SPÖ und ihre Schwester­parteien. Mit solchen Dingen müssen wir aufräumen. Europa muss für die Bevölkerung ein guter Deal sein – oder es wird nicht sein. Und die Vorschläge, die wir NEOS bringen, zeigen in Richtung guter Deal für die Menschen. Das ist das Europa, in dem ich leben will! (Beifall bei den NEOS. – Abg. Rädler: Da können Sie gleich einmal bei Haselsteiner anfangen!)

12.13


Präsident Karlheinz Kopf: Nun hat sich Herr Bundeskanzler Mag. Kern noch einmal zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Bundeskanzler.

 


12.14.01

Bundeskanzler Mag. Christian Kern: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich wollte nur die Gelegenheit nützen, auf das eine oder andere einzugehen. Ich habe bereits um Verständnis gebeten, dass ich heute nicht bis zum Schluss der Debatte hier sein kann, aber es scheint mir wichtig zu sein, noch ein paar Punkte hinzuzufügen. (Abg. Kickl: Wie lang sind Sie denn noch da?) – Lang genug, um Ihnen zu erklären, was wirklich abgeht, Herr Kickl! (Beifall des Abg. Auer. – Abg. Kickl: Ich frage nur, denn wenn Sie etwas hören sollten, sind Sie wieder weg! Das war nicht ausgemacht!)

Folgendes: Es gab ein paar Diskussionsbeiträge, aufgrund welcher ich sagen muss: Man muss versuchen, einen rationalen Zugang zu dieser Debatte zu finden, denn ich stimme bei einer Analyse überein: Es hat ja keinen Sinn, wenn wir uns da gegenseitig anagitieren, am nächsten Tag die Zeitungen damit gefüllt haben, heute am Abend in der „Zeit im Bild“ vorkommen, und dann passiert wieder nichts, und die Dinge bleiben so, wie sie sind, sondern wir haben das Ziel, gemeinsam die Dinge zu verändern und zu versuchen, diese voranzubringen. Da muss man, glaube ich, zunächst einmal auch ganz klar sagen: Was sind die Möglichkeiten, die wir in all diesen Konstellationen haben? – Ich darf hier der chronologischen Reihenfolge nach vorgehen und vorneweg auf ein paar Punkte eingehen, die Kollege Strache angesprochen hat.

Sie haben uns berechtigterweise auf die Lohn- und Sozialdumpingthematik hinge­wiesen, und Sie wissen, dass das genau einer der Punkte ist, bei denen wir uns besonders engagieren. Sie haben gesagt, die Bundesregierung solle da endlich etwas machen. Das ist aber genau das Problem, das wir in dem europäischen Kontext haben, denn das, was wir in Österreich machen können, nämlich ein europaweit vor­bildliches Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz, hat das Hohe Haus dankens­werterweise beschlossen. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Und was hilft es? Nichts!)


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Wir wissen, die FPÖ hat nicht dafür gestimmt – um das nur festzuhalten. (Abg. Strache: Ein völliger Topfen, dieses Gesetz!)

Dieses Gesetz hat dazu geführt, dass wir mit einem deutlich dichteren Netz an Kontrollen evidente Fortschritte in diesem Bereich erzielt haben. Die reichen uns aber nicht, weil das Problem ist ... (Abg. Kickl: Ist Ihnen das vorher nicht eingefallen?) – Meine Kollegen, hören Sie einen Moment zu, ich habe Ihnen auch zugehört! Ver­suchen wir eine vernünftige Debatte zu führen! Sie haben ja nachher auch noch die Gelegenheit, zu reden. (Abg. Kickl: In der Präsidiale war das nicht ausgemacht mit der zweiten Wortmeldung!) – Die Geschichte ist jene ... (Abg. Strache: In der Präsidiale gibt es Vereinbarungen! Sie gehen um 12.30 Uhr und können dann den Abgeordneten nicht zuhören! Das ist kein guter Stil, Herr Kanzler!) – Herr Strache, mein Ziel ist es, mit Ihnen zu diskutieren. Ich habe Ihnen aufmerksam zugehört, und jetzt schlage ich Ihnen vor, Sie hören mir noch einen Moment zu.

 


Präsident Karlheinz Kopf: Herr Klubobmann Strache, nur zur Klarstellung: In der Präsidialsitzung wurde eine Sollredezeit für die beiden Erklärungen von Bundeskanzler und Vizekanzler vereinbart, ansonsten gilt die Geschäftsordnung. Es ist darüber hinaus keine weitere Vereinbarung getroffen worden, auch keine, wonach der Herr Bundes­kanzler oder ein anderes Regierungsmitglied sich nicht mehr zu Wort melden dürften.

 


Bundeskanzler Mag. Christian Kern (fortsetzend): Herzlichen Dank für die Klar­stellung! Ich denke, es macht Sinn, dass wir uns miteinander unterhalten, und worauf ich hinweisen möchte, ist: Das, was Sie hier fordern, auch wenn wir da inhaltlich wahrscheinlich gar nicht weit auseinander sind, müssen wir in einem europäischen Kontext zu erreichen versuchen.

Das war das Problem, auf das ich hingewiesen habe: Solidarität in Europa bedeutet, dass auch die anderen mitspielen müssen. Und wenn die Umsetzung des Vorschlags der EU-Kommission, der jetzt vorliegt, der ohnehin nicht weitgehend ist, der das Problem schlussendlich wahrscheinlich auch nicht löst, von elf Ländern sozusagen verhindert wird, dann ist das etwas, worüber wir diskutieren müssen.

Wenn wir über Solidarität in Europa sprechen – und das schließt an die Vorwürfe von Frau Glawischnig an, Stichwort: „Österreich zuerst“ – und die Situation haben, dass es 180 000 Entsendungen aus den Nachbarländern zu uns nach Österreich gibt, wenn wir aufgrund von Kontrollen wissen, dass die Kollektivverträge dort mit Füßen getreten werden, dass dort wirklich mit Dumping reingegangen wird, dann können wir sagen, wir diskutieren das noch zwölf Monate und noch einmal zwölf Monate und noch einmal zwölf Monate, und hoffen, dass sich da einmal irgendjemand findet und die euro­päischen Mehrheiten zustande kommen. Und das ist genau der Punkt: Das werden sie nicht, wenn wir nicht massiven Druck machen. Wenn man das als „Österreich zuerst“ bezeichnet, dann soll mir das von mir aus recht sein, Frau Glawischnig, denn dazu stehe ich, dass es natürlich um den Schutz unserer Interessen geht, wenn sich andere nämlich nicht an die europäischen Regeln halten. Das ist das Konzept, das hinter unserem Vorschlag mit dem Beschäftigungsbonus schlussendlich steht. (Abg. Kickl: Gehen Sie jetzt um halb eins oder nicht?)

Dann vielleicht noch einen Punkt, der angesprochen worden ist, auch von Kollegen Strache, weil mir das wichtig ist: Sie haben gesagt, wir brauchen Einsparungen und müssen effizienter werden. – Da haben Sie völlig recht, das ist das, was wir letzt­endlich gemeinsam betreiben wollen, darauf muss man schauen. Sie haben auf die Berichte des Europäischen Rechnungshofs hingewiesen, die in der Tat ein Quell sind, und ich bin genauso wie Sie der Meinung, dass es da Möglichkeiten gibt.

Ich glaube aber, wir sollten den Leuten in Österreich nicht erzählen, dass wir in der Lage sind, 14 Milliarden € zu kompensieren, denn das ist die Zahl, um die es geht. Sie


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müssen die Zolleinnahmen dazurechnen, das ist das, was Herr Lopatka gemeint hat, die gehören da ja auch noch dazu. Das heißt, dass das natürlich nicht reichen wird, denn selbst wenn Sie alle Mitarbeiter der Kommission, des Parlaments, des Rates nach Hause schicken, wird sich das mit den Einsparungen nicht ausgehen. Darauf möchte ich hinweisen.

Wir werden also nicht umhinkommen, darüber eine Diskussion zu führen, auch eine Diskussion über die Förderungen. Sie haben gemeint, das sollten wir nicht tun, aber rein aus arithmetischen Gründen wird uns das – wenn wir das so wollen, und wir stehen da dahinter – nicht erspart bleiben.

Weiters möchte ich noch auf einen Punkt aufmerksam machen, den Kollegin Glawischnig angesprochen hat. Sie hat in diesem Zusammenhang das Wort Entsetzen verwendet. (Abg. Kickl: Ein bisschen Zeit ist noch!) Ich denke, wir sollten bei diesen Diskussionen aufpassen, dass wir das nicht in einer Weise verkürzen, dass die Realität nicht mehr abgebildet wird. Wir haben heute die Situation, dass wir mit einer Migration konfrontiert sind, die in vielen Jahren noch nicht vorbei sein wird. Wir alle miteinander wissen, dass das Phänomen nicht heuer vorbei ist, dass es nicht nächstes Jahr vorbei sei wird, denn die Ursachen dafür – Zerstörung, Kriege, Klimawandel – sind eine Realität und werden unsere Welt weiterhin beeinflussen. Hier muss man ganz klar sagen, dass Österreich da eine Position hatte, dass wir nicht die Luken dichtgemacht haben, dass wir in großem Ausmaß Menschen bei uns aufgenommen haben, durchaus auch bis in die Nähe der Grenzen unserer Leistungsfähigkeit.

Das betrifft unsere Bildungssysteme, unsere Gesundheitssysteme, und das betrifft letztendlich auch die Frage, ob wir Arbeitsplätze zur Verfügung stellen können. Ich möchte an dieser Stelle nur daran erinnern, dass der Finanzminister hier an dieser Stelle gestanden ist, das Budget erläutert und Ihnen mitgeteilt hat, dass wir 2 Milliar­den € für die Integration von Flüchtlingen und Migranten in Österreich zur Verfügung stellen. Das heißt, auch das ist ein Ausdruck, dass da etwas passiert. Die Bundes­regierung hat jetzt noch einmal eins draufgesetzt und gesagt, dass wir versuchen müssen, die Menschen, die hier in unserem Land sind, so gut wie möglich in unsere Kultur, in unsere Wertelandschaft zu integrieren. (Abg. Strache: Wie gut das die letzten Jahrzehnte funktioniert hat, haben wir beim Referendum gesehen!)

Wir wissen aber auch, dass eine Limitation des Zutritts wichtig ist – und das, was im Moment am wirksamsten funktioniert, ist die Vereinbarung mit der Türkei. Was immer wir über die Türkei an Kritik – und da gibt es mehr als genug – in anderen Bereichen verlieren, diese Vereinbarung funktioniert. Das Plädoyer, das ich gehalten habe, war: Wenn das funktioniert, und wir wissen, dass wir damit die Balkanroute in den Griff bekommen, und wenn das Problem sich jetzt aber ins Mittelmeer verlagert, dann müssen wir auch darüber nachdenken, ob es ähnliche Vereinbarungen mit anderen Ländern geben kann; und zwar unter der Aufsicht des UNHCR, das ist selbstver­ständlich eine Bedingung.

Es wird nicht helfen, wenn wir sagen – wie das Herr Strolz gemacht hat –: 30 000 Men­schen sollen am nächsten Samstag dort hingeschickt werden, denn wir haben natürlich schon die Frage zu beantworten: Und was dann? Wir haben nämlich schon auch eine europäische Verpflichtung, nicht wegzuschauen. Deshalb werden wir diese Frage gesamthaft diskutieren müssen, deshalb werden wir uns mit dieser Frage ausführlich auseinanderzusetzen haben. Das war das, worauf ich hingewiesen habe. Man muss schon so ehrlich sein und eingestehen, dass es nicht reichen wird, wenn wir sagen: Zack, wir werden die Mittelmeerroute schließen!, weil das nämlich Konsequenzen und Folgen haben wird.


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Ich habe – und das möchte ich unterstreichen – auch explizit von menschenwürdigen Bedingungen gesprochen, und das bedeutet, auch die Entwicklung in diesen Ländern zu unterstützen, Infrastrukturprojekte zu realisieren, und, und, und; es gibt eine Vielzahl von Vorschlägen. Die EU-Kommission hat im Übrigen einen großen Beitrag geleistet. Schauen Sie sich an, was in Senegal, in Mali, in Niger, in Nigeria und so weiter pas­siert! Dort werden Fortschritte erzielt, die wir in Österreich oft unzureichend zur Kennt­nis nehmen.

Explizit sei noch einmal betont: Mit dem australischen Modell hat das herzlich wenig zu tun. Die diversen Differenzen möchte ich jetzt hier nicht aufzeigen, aber es gibt natür­lich große Bandbreiten.

Ich fürchte, wenn wir dieses Thema lösen wollen und das machen wollen, was wir hier in unserem Land machen können, und zwar bis an die Grenzen dessen, was möglich ist, aber nicht darüber hinaus, dann werden wir diese Diskussionen führen müssen. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

12.22


Präsident Karlheinz Kopf: Herr Abgeordneter Dr. Cap gelangt als Nächster zu Wort. – Bitte.

 


12.22.28

Abgeordneter Dr. Josef Cap (SPÖ): Irgendwie war das jetzt das Paradebeispiel dafür, dass seitens der Regierung ein Dialog und ein Diskussionsprozess gesucht wird, und was mich ein wenig betrübt, ist, dass seitens der Opposition fast ein Unvermögen herrscht, dieses Dialogangebot auch anzunehmen. Es waren deklaratorische Worte, es waren anklagende, es waren moralisierende Worte, aber am Anfang wurden sehr viele konkrete Punkte vom Herrn Bundeskanzler und dann vom Herrn Vizekanzler ange­sprochen, und darauf ist man eigentlich bisher nicht eingegangen. Ich finde, die Chance gibt es aber jetzt noch. (Heiterkeit des Abg. Kickl.) – Kollege Kickl, Sie lachen; Sie stehen ja auch auf der Rednerliste, also Sie könnten versuchen, diese Strategie etwas zu ändern und auch wirklich in diesen Dialogprozess einzusteigen! (Zwischenruf des Abg. Kickl.)

Ich finde diesen Anspruch, dass man Bündnispartner in der Europäischen Union sucht, um diesen Veränderungsprozess, der notwendig ist, in Gang zu setzen, berechtigt. Das ist auch der Grund der Freude über den Wahlausgang in Frankreich – bei aller Kritik, man muss nicht in allen Punkten mit Herrn  Macron übereinstimmen. Ein Gast­kom­mentator, ein Professor aus Amerika, schreibt heute im deutschen „Handelsblatt“ auf der letzten Seite über die Notwendigkeit einer radikalen Veränderung der Euro­päischen Union.

Macron will mit den anderen in der Europäischen Union auf diesem Weg zusammen­arbeiten. Er will den Weg einerseits in Richtung Ausbau der Wettbewerbsfähigkeit, in Richtung Ausbau der Investitionsperspektiven für die Unternehmer genauso gehen wie andererseits den Weg in Richtung soziale Absicherung und vielleicht da und dort sogar in Richtung Einsparungen, was die staatlichen Strukturen in Frankreich selbst betrifft. Sie müssen sich das Programm einmal durchlesen, es ist ein kluges, zukunfts­orientiertes Programm! Die Verkürzung der Sicht in der Weise, dass man sagt, dass er bloß ein Proeuropäer sei, ist deswegen falsch, weil er nämlich für diese Europäische Union, wie sie jetzt ist, nicht ist, sondern er will sie ändern, und das war eigentlich auch die Aussage seitens der Bundesregierung.

Wenn man auf diesem Weg dann auch noch Schutzfunktionen erfüllt, sei es auf dem Arbeitsmarkt, sei es in anderen Bereichen, im Sicherheitsbereich oder wo auch immer, so ist das, finde ich, die Aufgabe einer Bundesregierung und – wie der Herr Bun-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll175. Sitzung / Seite 99

deskanzler angesprochen hat – eigentlich auch eine Sache, wo es um die Balance zwischen nationaler Souveränität und der europäischen Ebene geht. Ich will auch nicht, dass wir die Budgethoheit an irgendeinen europäischen Finanzminister abgeben, wirklich nicht, aber ich will, dass die Balance funktioniert.

Wenn man sich das Programm von den Populisten ansieht – sage ich, denn den Herrn Mélenchon, den Linkspopulisten, soll man nicht vergessen, der anti-deutsch, anti-EU, nationalistisch und ein 200-Milliarden-Verschuldungspaket für den französischen Staat gefordert hat; jenes von  Marine Le Pen ist überhaupt interessant: sie will aus der EU austreten, aus der Eurozone austreten, aus dem Freihandelsvertrag, aus der NATO austreten, am Schluss will sie vielleicht auch noch aus sich selbst austreten; also so ein Programm habe ich überhaupt noch nie gesehen, das ist Marine le Pen –, dann muss man sich die Frage stellen, und diese Frage hätte man sich auch beim Brexit stellen können: Was ist am Tag danach, wenn sich diese Kräfte durchsetzen? Nur das gilt: Was ist am Tag danach?! (Abg. Strache: Die Entwicklung ist so gut, dass die May jetzt Neuwahlen macht! Der Finanzplatz hat so angezogen, dass die May jetzt Neuwahlen macht!)

Da ist dann in Wirklichkeit nämlich der längste Tag. Die Ukip hat sich jetzt von der Verantwortung verabschiedet, Cameron hat die Pokerpartie verloren und ist gegangen, und der Übelste ist der Labour-Vorsitzende, dem ist nämlich überhaupt nichts einge­fallen, er hat die ganze Zeit nur zugesehen. Das ist im Wesentlichen das Szenario, das wir in Großbritannien erlebt haben. Frankreich hat jetzt ein Nein signalisiert, aber Macron muss jene 40 Prozent, die sagen: Raus aus der EU, raus aus dem Ganzen!, natürlich schon auch ansprechen.

Was ich besonders wichtig finde, ist: 8,5 Millionen Österreicher mit einer eigenen Wäh­rung werden nicht gegen China, gegen Indien, gegen Trump, gegen die ganze Welt bestehen können, aber auch 67 Millionen Franzosen werden nicht allein bestehen können. Wir haben eine einzige Chance: dass wir uns zusammentun! (Abg. Strache: Wir müssen uns auch nicht überall einmischen, Herr Cap!) – Über das Neuerfinden werde ich gleich reden; Sie erfinden sich mit der neuen professoralen Brille auch gerade neu, Herr Klubobmann Strache! (Heiterkeit und Beifall bei der SPÖ.) Wenn Sie mich während Ihrer Rede so hypnotisch anschauen, muss ich sagen, ich bin noch immer nicht ganz early, sodass ich alles, was Sie sagen, auch aufnehme, aber das mit dem Neuerfinden hat natürlich etwas. Ich finde, das muss man berücksichtigen, und ich glaube, das haben die Wählerinnen und Wähler in Frankreich berücksichtigt.

Die Themenpalette reicht von der Massenarbeitslosigkeit, der geringen Wettbewerbs­fähigkeit, der Sicherheitsfrage bis zur Zuwanderung, zumal die Integrationsfähigkeit bereits überschritten ist. Schauen Sie sich die Vorstädte einmal an! Macron sagt: Wir müssen in den Vorstädten etwas unternehmen. Wir müssen in den Banlieues Refor­men im Bildungsbereich angehen, die Klassenschülerzahlen reduzieren, den Lehrern eine Prämie geben, damit sie dort besser bestehen können. – Alles kluge Vorschläge! Ich hoffe, dass er am 7. Mai gewinnt.

Ich sage Ihnen ganz ehrlich – das ist wie bei der Währungsdebatte, es wird ja oft über die Währung gesprochen: harter Euro, weicher Euro!, als ob das ein Frühstücksei wäre; das ist unmöglich! –, es geht wirklich um Verantwortung, die zu übernehmen ist. Ich finde, da sind wir jetzt gefordert, das sollte man letztlich auch zur Kenntnis nehmen. Da kann man ruhig auch über die bloße Zahlendebatte hinausgehen und ein bisschen darüber nachdenken, was die Gesamtbotschaft ist. Es ist nicht nur ein Friedensprojekt, sondern auch ein Wirtschaftsprojekt, auch ein Sozialprojekt. Das sehe ich, ehrlich gesagt, wie Federico Fellini, der gesagt hat: „Der einzig wahre Realist ist der Visionär.“ Und warum soll man nicht Visionen haben?! Ich hielte es für sinnvoll, das auch in diesem Bereich zu sagen. (Abg. Strache: Was hat der Vranitzky Ihnen damals


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ausgerichtet?) – Genau! Und wären Sie Arzt, zu Ihnen ginge ich nicht, weil Sie keine Lösungen haben. Da verhungert jeder Apotheker. (Heiterkeit bei der SPÖ.) Wenn ich Schnupfen habe, sagen Sie: Schauen Sie, dass Sie gesund werden! Alles Gute! Hap­piness! – Das ist zu wenig. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

12.28


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Klubobmann Ing. Lugar. – Bitte. (Abg. Wöginger: Das war 34-jährige Parlamentserfahrung!)

 


12.28.15

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Herr Präsident! Hohes Haus! Wir haben heute schon viel über den Brexit, über den Ausstieg von Großbritannien gehört, aber wir haben relativ wenig über die Ursachen gehört. Sehr interessant ist Folgendes: Die beiden Regierungsmitglieder haben in ihren Erklärungen eine Analyse abgegeben, was so die Probleme wären, Sie haben die Arbeitslosigkeit genannt, Sie haben Sozial­dumping genannt, Sie haben auch einige andere Punkte genannt, aber was Sie, Herr Bundeskanzler, in Ihrer ersten Rede vergessen und erst in der zweiten Rede ange­sprochen haben – Sie mussten das ansprechen, denn man hat Sie von einigen Seiten darauf hingewiesen –, war, dass das Problem, das hinter all diesen Problemen steht, weshalb Großbritannien letztlich ausgetreten ist, die Flüchtlingskrise ist.

Die Flüchtlingskrise hat mitunter auch zu dem Problem geführt, das wir jetzt haben. Die Briten wollten sich nämlich nicht länger auf der Nase herumtanzen lassen. Die britische Bevölkerung hat gemerkt, dass es so nicht weitergehen kann, und deshalb ist diese Abstimmung so ausgegangen, wie sie ausgegangen ist. –

Und wenn wir jetzt nicht über die Flüchtlingskrise sprechen, zumindest nicht lösungs­orientiert, dann vermisse ich das. Davon habe ich in Ihrem ersten Redebeitrag, Herr Bundeskanzler, nichts gehört. Und der Herr Vizekanzler hat uns erzählt, die größten Probleme in der Europäischen Union bereite die Digitalisierung. Das versuchen Sie uns tatsächlich einzureden. Das ist aber sicherlich nicht das größte Problem. Und auch die Arbeitslosigkeit ist nicht das größte Problem, denn es gibt Länder, wie zum Beispiel Deutschland, die gar kein Problem mit der Arbeitslosigkeit haben; genau das Gegenteil ist der Fall.

Das Problem ist, dass es in der Europäischen Union eine Kaste gibt, die glaubt, es besser zu wissen als die Bürger. Es gibt eine Kommission, die tatsächlich glaubt, dass sie weiß, was für die europäischen Bürger gut ist. Und wenn die europäischen Bürger das nicht so sehen, werden sie einfach mundtot gemacht, indem man alle, die das kritisch sehen, als europafeindlich diffamiert. Ich bin auch nicht europafeindlich, ganz im Gegenteil, ich sehe Europa als ein wichtiges Friedensprojekt, aber ich will mich nicht bevormunden lassen.

Das führt uns zur Souveränität. Die Briten wollen ihre Souveränität, die Briten wollen nicht akzeptieren, dass in der Europäischen Union ein Jahr, bevor die Flüchtlingskrise losgegangen ist, beschlossen wurde – beschlossen wurde! – und von Herrn  Avramo­poulos, dem Kommissar für Migration, Inneres und Bürgerschaft, auch öffentlich gesagt wurde: Wir brauchen in der Europäischen Union in den nächsten Jahren 17 Millionen Zuwanderer! Das hat er damals gesagt. Fragt man die Kommission: Gab es nie einen Widerspruch?, heißt es: Ganz im Gegenteil! In der Kommission war man damals der Auffassung, es sei sinnvoll und es sei notwendig, die Flüchtlingsströme nach Europa umzuleiten, um auch in Zukunft gut qualifizierte und gut ausgebildete Arbeitskräfte auf dem Arbeitsmarkt zu haben. Das war die Idee dahinter. Mittlerweile wissen wir, dass das nicht funktioniert hat, denn jene, die gekommen sind, sind nicht hoch qualifiziert – das Gegenteil ist der Fall!


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Wenn Sie heute davon sprechen, dass die Arbeitslosigkeit die größten Probleme bereitet und dass wir uns darum kümmern müssen, dann muss ich Ihnen sagen: Sie machen mit dieser Flüchtlingspolitik, die Sie auch unterstützen, genau das Gegenteil! Wenn wir schon 400 000, 500 000 Arbeitslose in Österreich haben und 100 000 zu­sätz­liche Arbeitslose ins Land holen, dann kann sich jeder ausrechnen – auch ohne Quantencomputer, Herr Vizekanzler –, dass sich das nicht ausgeht. Genau das ist das Problem! Das Problem ist, dass die Europäische Union eine Agenda hat, die sie aber nicht so offen kommuniziert. Nach dieser Agenda aber wird das alles gesteuert und werden halt Flüchtlinge direkt vor der Küste Libyens aufgenommen und nach Italien gebracht anstatt 10 Kilometer zurück an die Küste Libyens. Nein, man bringt sie 300, 400, 500 Kilometer Richtung Europäische Union, weil man sie hier haben will. Das muss man einmal verstehen: Man will sie hier haben! (Beifall beim Team Stronach sowie der Abgeordneten Doppler und Gerhard Schmid.)

Das ist das Problem, vor dem wir stehen! Wenn es Austrittstendenzen gibt, dann ja nicht, weil wir wirtschaftlich gut zusammenarbeiten – ich habe auch nichts dagegen, wenn Großbritannien wirtschaftlich weiterhin gut mit uns zusammenarbeitet; dagegen habe ich nichts –, sondern das Problem, das viele sehen, ist, dass man einen Kultur­austausch machen will. Man will so viele Fremde ins Land lassen, bis es keine Kulturen in Europa mehr gibt. (Zwischenruf der Abg. Pfurtscheller.) – Das ist eine offizielle Agenda der Kommission. Man will die Kulturen so lange vermischen, bis es zwischen den einzelnen Ländern keine Unterschiede mehr gibt. Man glaubt, dass es dann keine Kriege mehr gibt. Das muss man sich einmal auf der Zunge zergehen lassen: Man glaubt allen Ernstes, dass es dann, wenn man die Unterschiede zwischen den Völkern in Europa aufhebt, indem man sie wie in einer Waschmaschine wild durch­einandermischt, keine Kriege mehr gibt. Das ist die Agenda, die verfolgt wird! Ich sage Ihnen: Es gibt einen einfacheren Weg, keine Kriege in Europa zu haben, nämlich die wirtschaftliche Zusammenarbeit – und die ist gut!

Sie sagen, Großbritannien ist ausgetreten, aber die werden schon noch sehen, was sie davon haben, die werden wir jetzt zwicken. Wir werden jetzt Verträge machen, die auf jeden Fall Nachteile für die Briten bringen. Damit schaden Sie auch der Europäischen Union, denn diese wirtschaftliche Zusammenarbeit ist wichtig. Sie wären dann wie jemand, der das Haus anzündet, wenn seine Frau sich scheiden lässt, nur damit die Frau nicht die Hälfte des Wertes des Hauses bekommt. Genau das machen Sie! Sie vernichten einen großen Teil des Besitzes, einen großen Teil des Vermögens, das wir uns aufgebaut haben, das wir uns gemeinsam geschaffen haben, wenn Sie jetzt mit aller Gewalt beweisen müssen, dass dieser Austritt böse war, und allen, die vielleicht noch austreten wollen, damit sagen wollen: Schaut nur hin, die haben einen großen Schaden! Ihnen ist egal, ob es uns auch trifft. Das ist keine gute Strategie! (Beifall beim Team Stronach und bei Abgeordneten der FPÖ. – Zwischenbemerkung von Vizekanzler Mitterlehner.)

Es ist ja ganz einfach. Herr Bundeskanzler, wir haben heute keinen einzigen Satz von Ihnen gehört, was Sie denn besser machen wollen! Keinen einzigen! Sie haben gesagt, wir müssen denken, wir müssen darüber nachdenken, wir müssen eine Dis­kussion führen, blablabla, aber Sie haben mit keinem einzigen Satz erwähnt, was tatsächlich das Problem ist. Das Problem ist relativ einfach auf den Punkt zu bringen. Es gibt viele, viele Analysen, aber ein großes Problem steht über allem: Sie müssen den europäischen Völkern zuhören! Die Europäische Union muss zuhören, anstatt drüberzufahren, sie weiß es nicht besser!

Wenn Sie jetzt zuhören wollen und deshalb Pizza ausliefern, um die Menschen zu erreichen, dann muss ich Ihnen sagen, ich weiß nicht, was Sie damit erreichen wollen. Sie wollen erfahren, was die Menschen so denken und so weiter, indem Sie Pizza


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ausliefern? Ich weiß, Sie müssen auch gleich weg – ich hoffe nicht Pizza ausliefern. – Herr Kanzler! Fahren Sie nicht zu Ihren Parteifunktionären Pizza ausliefern, um zu erfahren, was sie wollen! Das wissen Sie, Sie brauchen nur auf eine Parteiver­an­staltung zu gehen. Sie brauchen generell nicht rauszufahren, um irgendjemanden zu erreichen. Sie brauchen nur einfach einmal eine Sprechstunde einzurichten, damit Bürger, ganz einfache Bürger, zu Ihnen kommen und Ihnen sagen können, wo der Schuh drückt. Aber das wollen Sie nicht, das tun Sie nicht. Das brauchen Sie auch nicht zu tun, denn Sie wissen es ja. Sie sind ja nicht schon seit 30 Jahren in der Politik und vom Apparat großgemacht worden, Sie kommen ja aus der relativen Privat­wirtschaft und haben dort auch mit einfachen Menschen Kontakt gehabt – oder? Davon gehe ich einmal ganz stark aus. Sie wissen also seit vielen Jahren, wo der Schuh drückt, und wenn Sie es nicht wissen, dann fragen Sie einmal. Fragen Sie einmal Ihre Parteifunktionäre, die reden ja auch mit den Leuten draußen! Das ist also nicht das Problem – das Problem ist, dass es Ihnen egal ist. Das ist das Problem!

So wie der Europäischen Union egal ist, was die Völker in Europa wollen, so ist Ihnen egal, was die Österreicher wollen. Ihnen geht es darum, PR zu machen, einen guten Eindruck zu verbreiten, ein bisschen Valium unter der Bevölkerung zu verteilen, dass keiner merkt, dass Sie nicht einmal Ihren eigenen Plan A umsetzen. Nicht einmal das Eigene wird umgesetzt, geschweige denn Ideen, die möglicherweise auch einmal von der Opposition kommen. Das ist das Problem! Das Problem ist, dass Sie nicht bereit sind, etwas zu tun. Und solange sich das nicht ändert, so lange wird sich auch in Öster­reich garantiert nichts ändern! Und solange die Europäische Union nicht bereit ist, substanziell an ihrer falschen Politik tatsächlich etwas zu ändern, so lange werden auch diese Austrittstendenzen nicht verschwinden, die jetzt natürlich viel, viel stärker werden, wenn man versucht, alle Länder zwangszuverpflichten; Stichwort Umvertei­lung.

Das geht nicht, das ist nicht im Sinne der europäischen Völker. Hören Sie auf mit dieser falschen Politik!, und vor allem: Befolgen Sie endlich einmal Ihren eigenen Plan und setzen Sie endlich etwas um für Österreich! (Beifall beim Team Stronach sowie des Abg. Gerhard Schmid.)

12.37


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Auer. – Bitte.

 


12.37.14

Abgeordneter Jakob Auer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundeskanzler! Herr Vizekanzler! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Herr Kollege Lugar, wer Ihnen in den letzten Minuten zugehört hat, der wundert sich nicht mehr, dass Frank Stronach gesagt hat: Ich habe genug! (Beifall bei ÖVP und SPÖ. – Abg. Heinzl: Ja!)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Herr Bundeskanzler hat zu Recht aus­geführt, dass am kommenden Wochenende ein Treffen der Regierungschefs stattfin­den wird und dass das kein besonders erfreulicher Tag sein wird, weil Maßnahmen zu treffen sein werden. Ja, die Europäische Union ist nicht perfekt, es ist auch schwierig, Konsens zu finden, weil es zu viele unterschiedliche Interessenlagen gibt, aber ich halte fest: Europa ist immerhin noch der Kontinent, der mit Abstand am besten dasteht und der für die Bevölkerung die besten Lebensbedingungen bereitstellt. Schauen wir nach Amerika: eine Sozialversicherung, eine Gesundheitspolitik, wie wir sie kennen – all das ist de facto unbekannt. Oder Afrika: Die Aussichten sind mehr als düster. Wir sollten nicht so tun, als wäre bei uns alles schlecht. Ja, das eine oder andere ist durchaus zu verbessern, aber so zu tun, als wäre alles eine Katastrophe, das ist falsch.

Wir haben jetzt angesichts der jüngsten Ereignisse und Entwicklungen zahlreiche Vorschläge über die künftige Ausrichtung der Europäischen Union gehört, und Sie


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werden verstehen, dass ich das im Zusammenhang mit der Land- und Forstwirtschaft ein wenig aus der Sicht bäuerlicher Familienbetriebe beleuchten möchte.

Vorweg: Die bäuerliche Gruppe in der Österreichischen Volkspartei ist geschlossen in der Einschätzung, dass es keine politische Alternative zum europäischen Projekt, zur Europäischen Union gibt. Für uns gibt es nur den Blick und den Weg nach vorne und nicht zurück. Ich sage das als politischer Vertreter einer Berufsgruppe, die seit dem EU-Beitritt mit einem permanenten Reformprozess befasst ist. Wir haben seit dem Jahr 1994 fünf große Reformen in der Agrarpolitik umgesetzt; wir sind gerade dabei, die jüngste Reform, nämlich die Umstellung vom historischen zum regionalen Modell, umzusetzen.

Auf den Punkt gebracht, meine Damen und Herren: In der Agrarpolitik ist seit über 20 Jahren die einzige Konstante die Veränderung. Gleichzeitig haben wir es letztlich immer zuwege gebracht, die Chancen dieser Gemeinsamen Agrarpolitik – durch das Programm für die ländliche Entwicklung, das ÖPUL- und das Bergbauernprogramm – für die heimischen Bäuerinnen und Bauern, für die Konsumenten zu nutzen. Unsere bäuerlichen Familienbetriebe produzieren heute umweltgerecht, ressourcenschonend und zu höchsten Standards ausreichend, qualitativ hochwertige und leistbare Lebens­mittel, die von den Konsumenten geschätzt und gekauft werden. (Abg. Hübner: Die wir perfekt entlohnen!)

Meine Damen und Herren! Bäuerliche Familienbetriebe in Österreich werden sehr oft zu wenig geschätzt. Sie können hier einem durchaus interessanten Prospekt einer österreichischen Firma entnehmen (einen Prospekt in die Höhe haltend), dass man Stalleinrichtungen in Amerika finanziert und errichtet. Da wird eine Farm mit 1 000 Zuchtsauen und angeschlossenem Mastbetrieb als eine Farm mittlerer Größe dargestellt. Das ist in Amerika eine bäuerliche Farm mittlerer Größe!

Wir haben in Österreich Gott sei Dank überschaubare Strukturen, und wir sollten daher alles tun, um diese überschaubaren Strukturen zu erhalten. (Zwischenruf des Abg. Steinbichler.) Das ist schwierig genug, sage ich dazu, vor allem dann, wenn in Österreich die Latte, was die Wettbewerbsfähigkeit betrifft, immer wieder höher gelegt wird und wir letztlich zu gleichen Preisen zu produzieren haben. (Abg. Pirklhuber: Wenn die Molkerei ihre eigenen Mitglieder nicht mehr aufnehmen will!)

Herr Kollege Pirklhuber, weil Sie gerade die Milchbauern angesprochen haben (Abg. Pirklhuber: Richtig, die Armen!): Wenn ich Ihnen zuhöre, kommen mir die Tränen, nämlich vor Wut und nicht aus Trauer. Wissen Sie warum, Herr Kollege Pirklhuber? – Sie waren einer jener Exponenten, die damals diese Bauern verführt haben (Zwi­schenruf des Abg. Pirklhuber) und ihnen gepredigt haben: Hinaus aus den Genos­senschaften, neue Richtlinien, neue Produktionsmöglichkeiten!, und jetzt jammern sie und fordern, dass wir ihnen helfen. Wir werden es trotzdem tun! (Beifall bei der ÖVP.)

Sie waren mit der IG-Milch unterwegs und haben alles getan, um bäuerliche Genos­senschaften kaputt zu machen. (Abg. Pirklhuber: Sie waren auch dabei!) Nicht alles, das sei dazu gesagt, ist perfekt, auch in diesem Bereich nicht. (Zwischenruf des Abg. Steinbichler.) – Herr Kollege Steinbichler, du warst ja selbst einmal Bundesrat und beim Bauernbund und hast damals alles gepriesen, was du heute verfluchst. (Neuer­licher Zwischenruf des Abg. Steinbichler. – Zwischenruf des Abg. Hübner.) Im Vergleich dazu, welchen Wandel du in deiner Haltung bezüglich Agrarpolitik gemacht hast, ist ein Weltcupslalom ein Laserstrahl. (Beifall bei der ÖVP.)

Die österreichische Land- und Forstwirtschaft ist ohne Exportmärkte in Europa und darüber hinaus nicht mehr vorstellbar. Wir haben in den letzten beiden Jahren erlebt, was es heißt, mit den russischen Sanktionen leben zu müssen. (Zwischenruf des Abg. Hübner.) Das sei allen gesagt, die sich gegen eine nachhaltige, export- und wettbe-


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werbs­fähige Land- und Forstwirtschaft aussprechen, die für eine Abschottung Österreichs oder für eine Renationalisierung der europäischen Agrarpolitik eintreten.

Meine Damen und Herren, wir sollten uns darüber freuen, welche Leistungskraft die österreichische Landwirtschaft hat. (Zwischenrufe der Abgeordneten Steinbichler und Hübner.) Wir wissen, dass Landwirtschaft Wirtschaft am Lande ist, wir wissen, dass diese österreichische Landwirtschaft dementsprechende Aufträge vergibt, vor allem für die regionale Wirtschaft, und dem vor- und nachgelagerten Bereich 530 000 Be­schäftigte sichert – das sei nur in Erinnerung gerufen. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Steinbichler.)

Ich halte daher nichts davon, wenn man ständig mit dem Finger auf die Bauern zeigt und nicht bereit ist, ihnen entsprechende Unterstützungen zu gewähren. Es hilft uns auch nichts, mit populistischen Aussagen ... (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Hübner.– Herr Kollege, Sie können noch so viele Zwischenrufe machen, es wird Sie niemand daran hindern, hier herauszugehen und Ihre Ausführungen über die Agrar­politik kundzutun! Seis drum – was die Freiheitliche Partei über die Agrarpolitik weiß, wissen wir, und das wissen auch die Bauern: nämlich gar nichts. (Zwischenruf des Abg. Riemer.)

In diesem Sinne, meine Damen und Herren, halte ich fest: Es wird eine durchaus herausfordernde Politik sein. Es wird Maßnahmen geben müssen (Zwischenruf des Abg. Höbart), die den österreichischen Bäuerinnen und Bauern eine gemeinsame Agrarpolitik ermöglichen. Ich bin sicher, dass diese Regierungsspitze diese Herausfor­derungen im Sinne der österreichischen Bäuerinnen und Bauern, aber auch im Sinne der Konsumenten bewältigen wird. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abgeord­neten Cap und Muttonen.  Abg. Öllinger: Unglaublich!)

12.44


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Kickl. – Bitte. (Bundeskanzler Kern: Ich habe extra gewartet! – Abg. Kickl: Das ist sehr lieb von Ihnen, dass Sie extra gewartet haben!)

 


12.44.12

Abgeordneter Herbert Kickl (FPÖ): Herr Präsident! Meine Herren auf der Regie­rungsbank! Hohes Haus! Der Herr Bundeskanzler hat mir gesagt, er hat extra gewartet und ist nicht früher gegangen, so wie er es ursprünglich vorgehabt hat. Das finde ich sehr, sehr erfreulich. Ich bin heute auch extra hierhergekommen, um zu hören, wie man es in der Frage der Verwaltung oder des Umgangs mit dem Brexit anlegt, und ich habe wirklich Erhellendes gehört (die entsprechende Melodie intonierend): „Jetzt geht’s los, jetzt geht’s los“. – Das war das, was Sie heute zum Ausdruck gebracht haben. (Zwischenruf des Abg. Wöginger.) Das ist übrigens das, was Sie seit Monaten permanent zum Ausdruck bringen, egal, ob innenpolitisch oder außenpolitisch. Sie ste­hen permanent am Start zu irgendetwas, Sie sind der große Versteher aller Entwick­lungen und kündigen dann jedes Mal für das, was kommt, den entscheidenden Durchbruch und die tatsächlichen Weichenstellungen an. Da hätten sich fundamentale Sätze gefunden, so in der Qualität: Der Mensch hat den Menschen zu dienen und nicht umgekehrt. Oder: In jedem Risiko steckt auch eine gewisse Chance. – Das sind tat­sächlich erhellende Wahrheiten, die wir hier gehört haben.

Ein wenig verwundert war ich, Herr Bundeskanzler, als ich gehört habe, dass Sie gesagt haben, dass man Ihnen den Vorwurf gemacht hat, eine anti-europäische Haltung einzunehmen. Sie können wohl nur damit gemeint haben – und so viel Genauigkeit muss sein – eine Anti-EU-Haltung, das könnte vielleicht der Vorwurf gewesen sein. Um es noch ein bisschen konkreter zu machen: Das müsste ja dann die EU in der bestehenden Gestalt sein, aber das ist doch die EU der Junckers und der


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Schulzens, das ist doch die EU Ihrer Verbündeten, das ist doch die EU, in der der neue Messias der Sozialdemokratie in Deutschland über viele, viele Jahre segensreich gewirkt hat. Meinen Sie das? Dieser EU sollen Sie kritisch gegenüber gestanden sein? – Bitte, Herr Bundeskanzler, schmücken Sie sich nicht mit Federn, die Ihnen nicht zustehen, das wäre doch zu viel des Lobes! (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Lugar.)

Ich würde gerne einmal mit Ihnen hier zusammenkommen, wenn es um etwas Kon­kretes geht. Brexit ja, darüber können wir diskutieren. Vielleicht haben wir das nächste Mal Gelegenheit, Sie werden auf europäischer Ebene sicher Dampf machen, den Türxit voranzutreiben – und wenn ich Türxit sage, dann meine ich das Begräbnis, die Enderledigung dieser völlig sinnlosen Beitrittsgespräche, die Sie immer wieder unter der Tuchent weiterführen. Was brauchen Sie eigentlich noch, um diesem Treiben ein Ende zu setzen? Wie lange wollen Sie sich eigentlich noch von diesem Möchtegern­sultan jenseits des Bosporus erpressen lassen? Was braucht es denn noch, bis Sie sich endlich dazu durchringen können, diesem Treiben ein Ende zu setzen. (Beifall bei der FPÖ.)

Ich sage es deshalb hier in diesem Zusammenhang, weil ich nämlich denke, dass die Härte, die Sie in diesen angehenden Verhandlungen gegenüber den Briten an den Tag legen, dort weniger angebracht wäre, als eine harte Linie gegenüber den Türken zu fahren, von denen Sie sich auf der Nase herumtanzen lassen. Da sollten Sie einmal Ihre Strategie insgesamt überdenken (Beifall bei der FPÖ), denn da reden wir von offenen Türen, da reden wir von Brücken, die nicht abgebrochen werden sollen, wäh­rend Sie gleichzeitig den Briten mit dem Stellwagen ins Gesicht fahren wollen, um ein Exempel zu statuieren, damit so etwas ja nie mehr passiert und es niemand mehr wagt, sich in einer direktdemokratischen Abstimmung gegen diese Europäische Union auszusprechen. (Abg. Kogler: Nicht den Türken! ... Erdoğan-Regime, da haben 50 Pro­zent dagegengestimmt!)

Wissen Sie, Herr Bundeskanzler, ich kann Ihnen nicht helfen. Ich kann Ihnen wirklich nicht helfen, das waren schon Sie selbst, der sich in eine Situation hineinmanövriert hat, aus der Sie jetzt nicht mehr loskommen. Sie selbst haben gesagt, dass Ihre Politik zu 95 Prozent aus Inszenierung und zu 5 Prozent aus Inhalten besteht, das haben ja Sie gesagt. Sie haben uns damit natürlich den Interpretationsschlüssel für alles, was Sie hier treiben, geliefert, für Ihr ganzes Tun, für Ihre Unterlassungen. (Beifall bei der FPÖ sowie der Abgeordneten Dietrich und Loacker.)

Das war ein Outing, das Sie uns hier geliefert haben, und das werden Sie auch nicht mehr los, und jetzt müssen Sie es sich eben gefallen lassen, dass wir Sie an diesem Maßstab tatsächlich messen. Sie haben sich als Schauspieler geoutet, jedoch nicht als Charakterdarsteller. Wir haben es vor einigen Tagen gesehen, das geht eher ins seichte Fach, Hauptdarsteller in einem D-Movie über einen Pizzazusteller, wie auch immer; auf jeden Fall ein Schauspieler, und daran werden Sie gemessen werden. (Oh-Rufe bei der FPÖ in Richtung des die Regierungsbank verlassenden Bundes­kanzlers Kern. – Rufe bei der FPÖ: Jetzt geht er! Jetzt ist er beleidigt!)

Das passt ja auch mit den Dingen zusammen, die Sie betreiben: Dauerwahlkampf ist Ihr einziges Programm, an einer inhaltlichen Lösung sind Sie überhaupt nicht inter­essiert. Sie müssen nur Ihre Wahlkampfmaschinerie so lange betreiben, bis es endlich so weit ist, aber da fehlt Ihnen der Mumm, den Frau May in Großbritannien hat, näm­lich sich hinzustellen und zu sagen: Wenn nichts mehr geht, na gut, dann lösen wir auf und wählen neu! (Abg. Kogler: Obwohl Sie vorher das Gegenteil versprochen haben!) Diesen Mumm haben Sie nicht, und das ist das Dilemma in der ganzen Angelegenheit, und so zieht sich dieses ganze Theater in immer neuen Varianten jetzt schon über


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Monate, und unterm Strich leiden darunter die Österreicherinnen und Österreicher. (Beifall bei der FPÖ.)

Was haben wir heute gehört? Das europäische Projekt muss den Menschen die­nen. – No na, wem denn sonst bitte!? Konkrete Lösungen brauchen wir für konkrete Probleme.  No na! Mich wundert, dass man die Unverfrorenheit besitzt, das hier als großartige Erklärung für den Brexit abzugeben. Das sind doch Allerweltsweisheiten und Plattitüden, die der Herr Bundeskanzler einmal auf europäischer Ebene und einmal hier im Hohen Haus, auch wenn es um innenpolitische Angelegenheiten geht, zu seinem Standardprogramm gemacht hat.

Heute hat er ein wenig Kreide zu sich genommen gehabt, denn in Wirklichkeit tickt ja in ihm und auch in seinem Koalitionspartner – nennen wir es einmal so – doch ein zen­tralistisch EU-bürokratisches Herz. Das schlägt da drinnen, und das ist ja auch das, was in diesen konkreten Verhandlungen auf europäischer Ebene zum Ausdruck kommt.

Da ist es ja nicht so, dass man das große Miteinander sucht, sondern da ist ja eine Stimmung, die in Wirklichkeit von – nennen wir es einmal so – einer Mischung aus Zorn, Schadenfreude und Häme gegenüber den Briten geprägt ist.

Ich kann mich noch an die apokalyptischen Schilderungen erinnern – gerade dass die Insel nicht untergeht, das hat noch gefehlt, nach dem Ergebnis des Brexit. Da war doch sehr, sehr viel Schadenfreude in dieser ganzen Debatte mit dabei, und die sind Sie nicht losgeworden, da sind Sie nicht klüger geworden (Zwischenruf des Abg. Kogler), und deshalb macht ja vieles, was Sie jetzt betreiben, den Eindruck einer Strafexpe­dition in Richtung der Briten. Ein Exempel wollen Sie statuieren: 60 Milliarden €, 80 Mil­liar­den € sollen die Briten zahlen! Das ist das, was Sie den Griechen auf der anderen Seite nachschmeißen, und das finde ich schon sehr seltsam. Da sind mir die Briten, auch wenn sie kein Mitglied des sogenannten Klubs sind, mentalitätsmäßig näher als die Griechen, bei denen wir die Milliarden der Reihe nach versenken, auch wenn sie Mitglied dieses Klubs sind. Das sollten wir auch einmal überdenken, da der Herr Bundeskanzler dieses Klubbeispiel so gern verwendet.

Wissen Sie, was es in einem Klub ebenfalls nicht gibt – weil der Herr Bundeskanzler immer sagt, dass man nicht Mitglied eines Klubs sein und gleich behandelt werden kann wie jemand, der von draußen kommt –: Ich kenne keinen vernünftigen Klub, der diejenigen, die zahlen, gleich behandelt wie diejenigen, die dauernd nur nehmen. (Beifall bei FPÖ und Team Stronach.) Das kann nämlich auf Dauer auch nicht gut gehen, und auch da wäre es einmal notwendig, eine entsprechende Änderung vorzu­nehmen.

Sie waren ja heute auch etwas zurückhaltend, hin und wieder kommt es dann durch, in der Ursachenforschung. Wir wissen ja, wer es war: Es waren in Großbritannien die bösen Populisten, die einer ganzen Generation die Zukunft gestohlen haben. Das habe ich in der Vergangenheit schon alles von Ihnen gehört. (Abg. Kogler: Das ist aber nicht falsch!) – Ja, das ist interessant, das ist nicht falsch. Das ist nämlich genau das, was Sie mit dieser heillosen Verschuldung bis über beide Ohren machen, mit Haftungen, die kein Mensch mehr überschauen kann. Das ist der Diebstahl an der Zukunft der kommenden Generation. Das ist aber das Projekt, das die Europäische Union betreibt und nichts anderes. (Beifall bei der FPÖ sowie der Abgeordneten Lugar und Dietrich.)

Da waren Sie sehr schnell und sehr laut beim Nennen von Namen. Da haben Sie sofort die Schuldigen gewusst, Boris Johnson und andere. Wäre es Ihnen aber wichtig gewesen, das europäische Projekt weiterzubringen, und wären Sie in der Ursachen­forschung ehrlich gewesen, dann hätten Sie sehr, sehr laut die Namen Juncker, Schulz und Draghi ausrufen müssen, dann hätten Sie diese Herrschaften namhaft machen


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müssen, denn die sind es, die dafür verantwortlich sind, dass viel Mist produziert worden ist, auf welchem der Brexit überhaupt erst hat wachsen können. (Beifall bei FPÖ und Team Stronach.)

Das ist ein entscheidender Punkt. Das ist nicht über Nacht gewachsen, sondern da hat sich vieles zusammengebraut. Jetzt geht es darum, entscheidende Probleme zu lösen: Wie machen wir das mit diesen vermehrten Zahlungen? Das ist ein interessanter Punkt. Der Bundeskanzler hat ja die Hosen schon hinuntergelassen, bevor das über­haupt begonnen hat. Er hat zwar gesagt, dass wir nicht mehr zahlen, aber er hat schon angekündigt, dass wir uns dafür weniger zurücknehmen – das läuft unterm Strich auf eine Erhöhung der Nettozahlungen hinaus.

Ich weiß nicht, reden die beiden nicht mehr miteinander? – Heute sagte der Herr Vizekanzler, dass wir nicht mehr zahlen wollen, und das, was der Kanzler behauptet hat, ist das Gegenteil. Er hat für die Pilgerfahrt nach Brüssel am kommenden Wochen­ende sicher schon wieder die Spendierhosen in sein Reisegepäck eingepackt.

Es gibt noch andere Probleme. Es hat sich ja auch mehrheitsmäßig das eine oder andere durch den Wegfall der Briten verschoben. Es gibt jetzt sozusagen nicht mehr diese starke Achse der Briten gemeinsam mit Deutschland, Österreich, den Nieder­landen und Finnland, dann ist es vorbei mit der Sperrminorität. – Ja, wollen wir das haben? Dafür kommt es zu einer Übergewichtung der Club-Med-Staaten. – Ja, was ist denn da die Antwort darauf? Ist das das, was wir haben wollen?

Und dann bin ich bei Herrn Macron, beim viel geliebten Herrn Macron, der jetzt überall gebusselt wird, weil er 24 Prozent geschafft hat. Das ist jetzt das neue Liebkind, aber wir müssen uns überlegen, was dieser Herr Macron will.

Herr Macron will eine Zentralisierung der Eurogruppe, das ist ganz interessant. Und wer ist die Eurogruppe? – Ganz wenige Nettozahler und ganz viele Nettoempfänger, das ist die Eurogruppe. Wollen wir das wirklich haben? Hans-Werner Sinn hat das wunderbar gesagt: Na bitte, dann ist man Zahlmeister in einer lateinischen Münz­union. Das ist das Modell, das Herr Macron will, und ob das dafür geeignet ist, die Europäische Union zukunftstauglich zu machen, das darf doch wirklich bezweifelt wer­den. (Beifall bei der FPÖ.)

Wir wollen eine andere Stoßrichtung, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wer zahlt, schafft an! Wir wollen eine Ausschaltung dieser Anreize im Sozialsystem, die Wanderungsbewegungen auslösen, wir wollen eine Klärung für den Euro haben, und wir wollen auch ein Konkursrecht für Staaten, weil es so, wie es bisher war, schlicht und ergreifend nicht weitergehen kann. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Lugar.)

12.54


Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Muttonen. – Bitte.

 


12.54.44

Abgeordnete Mag. Christine Muttonen (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Meine Damen und Herren! Ja, Herr Kickl, es waren tatsächlich die Populisten, die den Brexit ausgelöst und sich dann geschlichen haben (Abg. Mölzer: Das ist doch nicht wahr!), die ihre Verantwortung überhaupt nicht wahrgenommen haben. (Abg. Kogler: Lug und Trug! – Zwischenrufe bei der FPÖ.) Wir hätten uns wahrscheinlich alle ein schöneres Geschenk zum 60. Jubiläum der Römischen Verträge gewünscht, ein schöneres Geschenk als den 29. März, den Tag, an dem der Brexit offiziell bekannt gegeben wurde. (Abg. Walter Rosenkranz: Es geht nur um Geschenke und Gaben!)

Auch wir, viele von uns, haben das sehr bedauert, und auch ich als Europäerin be­daure diesen Entschluss persönlich sehr, weil auch ein Stück meiner Identität – dieses


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Gefühl habe ich – damit weggenommen wird. Wir alle haben Freunde in Großbritan­nien, ich selbst habe englische Literatur studiert, wir sind mit der englischen Kultur sehr vertraut. Es geht uns da ein Stück verloren. (Zwischenruf des Abg. Kickl.) So sehr wir das auch bedauern, so sehr uns der Brexit auch treffen mag, ich glaube, am schwersten wird er wohl letztendlich die Briten selbst treffen.

Bereits das vergangene Jahr hat gezeigt, wie tief die Risse sind, die es in der briti­schen Gesellschaft gibt, und besonders besorgniserregend finde ich die Lügen- und Hetzkampagnen, die im Mutterland der politischen Debatten Einzug gehalten haben, nicht nur gegen EU- und andere Länder, sondern auch innerhalb Großbritanniens selbst; Richter werden von Zeitungen zu Volksfeinden abgestempelt. Ich hoffe also sehr, dass es den Briten gelingt, diese gesellschaftlichen Risse zu kitten und sich auf ihre demokratischen Stärken zu besinnen, denn trotz des Brexits sind die Briten eben­so auf eine starke EU angewiesen, wie auch wir ein stabiles und handlungsfähiges Vereinigtes Königreich als Partner brauchen.

Die EU sollte sich daher nicht von den extremen Brexit-Befürwortern und auch nicht von den Rachsüchtigen in Politik und Presse provozieren lassen. Ich glaube, die oberste Maxime muss sein, in den Verhandlungen Ruhe zu bewahren. Wir wollen ja nicht die Briten abstrafen, denn davon hätten wir letztendlich nichts.

Wir wollen und wir brauchen weiterhin eine enge, vertrauensvolle und konstruktive Partnerschaft. Das ist gut für die Briten, aber auch gut für uns. Machen wir uns aber nichts vor: Das Verhandlungsergebnis wird in jedem Fall für beide Seiten schlechter sein als die Beziehungen, die wir als Partner innerhalb der EU hatten. Eines muss auch klar sein – und das wurde heute schon öfter gesagt –: Eine Rosinenpickerei wird es für die Briten nicht geben. Die Rechte und Vorteile des Binnenmarkts können letztendlich nur die nutzen, die auch die Kosten und Pflichten akzeptieren. Selbst­verständlich müssen die Briten auch selbst die Rechnung zahlen, wenn sie den Tisch verlassen, die Verpflichtungen von 60 Millionen € sind natürlich zu erfüllen. (Abg. Kickl: Die Griechen lassen anschreiben!)

Wichtig ist zunächst, nicht die Sicherheit und das Leben der Bürgerinnen und Bürger aufs Spiel zu setzen. Als erster Punkt müssten die Aufenthaltsberechtigungen der rund drei Millionen EU-Bürger in Großbritannien – darunter sind 25 000 Österreicherinnen und Österreicher – und auch der zahlreichen Briten in der EU geschützt werden. Es muss eine Erklärung zum Schutz dieser Menschen geben, sie brauchen Aufent­haltsrechte und besondere Rechte.

Noch wichtiger als die zukünftigen Beziehungen zu den Briten ist die Frage unserer Beziehungen innerhalb der EU. Wir haben den Brexit – und das habe ich schon gesagt – nicht nur den dreisten Verdrehungen von Nigel Farage und dem rein innenpolitisch motivierten Spiel von Boris Johnson zu verdanken, denn viele Briten und damit sind sie in Europa nicht alleine, haben auch das Vertrauen verloren, dass das gemeinsame Europa ihr Leben verbessert und sie vor den negativen Auswüchsen der Globalisierung schützt. Genau da müssen wir ansetzen, das heißt: Schluss mit Steuerflucht und Steuerdumping, Schluss mit dem vielfachen Sozialdumping!

Gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort – dieses soziale Prinzip muss in der EU endlich durchgesetzt werden. Die Erklärung von Rom gibt dazu Hoffnung, denn darin bekennen sich alle 27 Staaten zu einer sozialeren EU, und das ist die richtige Weiterentwicklung in die Richtung, in die wir gehen wollen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

13.00


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Kogler. – Bitte.

 



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13.00.28

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Eigentlich war der Brexit der Anlass der Debatte, jetzt ist es eine allgemeine Europadebatte geworden. Das ist gut so, aber vielleicht sollte der eine oder die andere trotzdem einmal die Leitlinien des Europäischen Rates und ebenso die Empfehlungen und Vorentwürfe der Kommission lesen und dann hier mitdiskutieren. Wären wir im Hauptausschuss gewesen, wäre das vielleicht so verlaufen. Jetzt diskutieren wir hier, und ich komme gleich einmal zum ersten Punkt. (Präsident Hofer übernimmt den Vorsitz.)

Dass der Herr Bundeskanzler und der Herr Vizekanzler jetzt nicht mehr da sind, das war so angekündigt, weil sie weitere Termine haben, aber warum der Herr Europa­minister – der angebliche – keine Zeit findet, bleibt aufklärungswürdig. Er ist nämlich nicht, wie von Klubobmann Lopatka angedeutet, in Vertretung österreichischer oder vorgeblich sogar europäischer Interessen irgendwo im Ausland unterwegs – Sie kön­nen im Kalender, der im Parlament aufliegt, nachschauen –, er ist diesbezüglich nicht entschuldigt. Offensichtlich ist es so, dass, wenn der „Herr Europaminister“ – immer unter Anführungszeichen – nicht im Hauptausschuss zu uns sprechen darf, wo er sein Statement abgibt und danach heimgeht – vielleicht ein bisschen unbehelligter als da –, oder wenn er hier gar nicht reden darf, weil der Herr Vizekanzler im Setting der ÖVP war, er dann vorsichtshalber gar nicht kommt.

Das, finde ich, sollten wir uns nicht gefallen lassen. Ich will das jedenfalls nicht hin­nehmen, denn er hätte sich vor allem der Diskussion über den Brexit, aber erst recht auch der allgemeinen europapolitischen Debatte mit den neuen Auswirkungen bezie­hungs­weise über die Ausläufe, die sich der Herr Europaminister in Sachen Wirtschafts- und Sozialpolitik da leistet, ruhig stellen können. Er ist schön langsam nicht nur immer auf seitlichen Abwegen, was die österreichisch-europäische Haltung bis jetzt betroffen hat, mittlerweile ist er auf der Gegenfahrbahn unterwegs und deshalb Geisterfahrer. Ja, es ist so, der Herr Europaminister betätigt sich mittlerweile als europapolitischer Geis­terfahrer. Dann soll er aber wenigstens den Mumm haben, hierherzukommen – aber auch das ist nicht mehr zu kriegen. (Beifall bei Grünen, NEOS und Team Stronach.)

Wahrscheinlich, weil er wieder, und das ist auch ein Drama in dieser Republik, beim Boulevard aus- und eingeht, sich ablichten lässt und auf der ersten, zweiten, dritten und vierten Seite die Leserinnen und Leser mit all den populistischen Attitüden, wie man sie heutzutage zu Recht nennt, die wir gewohnt sind, behelligt. (Zwischenruf des Abg. Strasser.) Ich habe nichts gegen populäre Formulierungen, damit man in einer komplizierten Zeit und in einer komplizierter werdenden Welt mehr Leute mitnehmen kann, damit sie einen verstehen, aber herzugehen und alles auf perfide Art und Weise indirekt in Frage zu stellen und das selbst, nämlich der Herr Europaminister, mit falschen Fakten zu begründen, wie ihm neulich wieder nachgewiesen wurde – gestern erst bei der Aussprache mit dem Generaldirektor der Kommission für soziale Angele­genheiten –, das geht nicht. Das wird auch im Plenum hier zu protokollieren sein, dass wir es mittlerweile mit einem Minister zu tun haben, der alles andere im Sinn hat, nur nicht Europa. Deshalb sollte man ihm den Titel streichen. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Scherak.)

Aber gut, kommen wir zur europapolitischen Debatte. Selbstverständlich ist es so – ich spreche diese Schwierigkeiten auch an –, dass viele in Zeiten wie diesen nicht mehr mitkommen, dass die berühmte, von Ihnen so glorifizierte ... (Abg. Fekter: Eure Jungen, die ihr rausgeschmissen habt!) – Frau Ministerin Fekter, beschäftigen Sie sich vielleicht mit Dingen, wo Ihnen a priori mehr Kompetenz zugeschrieben wird! (Ah-Rufe bei der ÖVP.)


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Jetzt aber zur Globalisierungsfrage: Es ist doch tatsächlich so, dass immer mehr globale Gewinne aus dem Ganzen geschöpft werden, aber immer weniger etwas davon haben. Das erklärt auch die Diskrepanz in den Gesellschaften, zwischen den Kontinenten und immer noch und immer stärker wieder zwischen Nord und Süd, zwischen den Gesellschaften hier in Österreich und in Europa. Es ist richtig, dass wir von der sogenannten Osterweiterung ursprünglich profitiert haben – jetzt auch noch –; aber wer profitiert davon? – Da braucht man sich dann nicht zu wundern, wenn die Leute in ihrer Verzweiflung und in dem Nicht-mehr-Mitkommen mit den immer höheren Geschwindigkeiten dieser Diskrepanzentwicklungen auf die, wie ich es einschätzen würde, falsche Seite kippen. Das ist so.

Jetzt muss man aber einmal die Dinge wieder zurechtrücken, das ist selbstverständlich auch unser Job. Da heute schon Jacques Delors zitiert wurde, wenden wir uns kurz dieser Seite zu (in Richtung FPÖ), die jetzt in der Mitte sitzt, aber normalerweise von hier aus gesehen rechts sitzen sollte – jetzt sitzen sie halt da. Wenn Delors sagt, man kann sich nicht in einen Binnenmarkt verlieben – ich meine, das ist schon so alt, dass ich es wieder vergessen habe, es ist aber jetzt aktueller denn je –, dann frage ich: Wo hat denn die Alternative, die bedingungslose blinde Liebe oder Hassliebe zu irgend­welchen Vaterländern, hingeführt? – Schnurstracks in zwei Weltkriege, die von diesem Kontinent den Ausgang genommen haben. Diese Gefahr ist jetzt so nicht erkennbar, vielleicht kommt das auch nicht so – das wollen wir alle hoffen –, aber die Tendenzen gehen in diese Richtung.

Deshalb muss Schluss mit dieser Liebäugelei mit den Le Pens und wie sie alle heißen sein! Die verschweigen das ja gar nicht mehr, die stellen sich hin und sagen es ja, sie wollen Europa zerstören. Mit denen gehen Sie patriotisch frühlingskuscheln. Schauen wir uns den heurigen Frühling an, es wird bald warm werden!

Sie (in Richtung SPÖ) haben sich in Ihrer Kampagne dann davon verabschiedet, weil Sie gewusst haben – Gott sei Dank, oder wem man auch immer danken sollte, also all jenen, die an den diversen Argumentationen und Kampagnen mitgearbeitet haben –, dass es in Österreich offenkundig keine Mehrheit für diesen Unfug gibt; und es wird auch vielleicht und hoffentlich in Frankreich keine geben. Es ist aber mittlerweile so, dass man sich jeden Tag hinstellen und gegenhalten muss. – Das ist unsere Aufgabe.

Da sollte eben – ÖVP! – der Herr Europaminister die richtige Spur finden, um wieder das Generalthema hereinzuholen und da nicht irgendwo herumzuirrlichtern. Das wäre eine Aufgabe. Vielleicht nehmen Sie ihn einmal ins Gebet, damit er nicht das gleiche Schicksal nimmt wie ein Finanzminister, der jetzt nicht mehr hier auf dieser Bank sitzt, sondern auf der Anklagebank. Ich habe immer öfter den Eindruck, wenn der Kurz nicht aufpasst, wird er noch der europa- und integrationspolitische Karl-Heinz Grasser.

Womit wir uns hier auch auseinandersetzen müssen, ist, was das österreichische Parlament zu tun hat. Wenn ich in Richtung Vorsitzführung Österreichs in eineinhalb Jahren blicke, dann muss ich sagen: Sie ist schlecht vorbereitet. Herr Klubobmann Lopatka wollte darüber hinwegtäuschen, aber sie ist schlecht vorbereitet. Alle euro­päischen Dokumente sollten hier im Haus sein. Wissen Sie was? – Zwei mickrige Zettel sind bis jetzt da. Ich gehe nicht davon aus, dass die uns anschwindeln, es ist einfach nicht mehr da. Eigentlich muss am 1. Juli alles fertig sein, denn mittlerweile gibt es die nützliche Vorgangsweise – wie ich neulich festgestellt habe, wissen das die meisten hier offensichtlich nicht –, dass wir in dieser Trio-Präsidentschaft gemeinsam mit Bulgarien und Estland etwas vorbereiten sollten. Da passiert aber nichts, da werden nur ein paar Überschriften herumgeschickt – und das ist zu wenig. Wohin sollte die Reise also gehen, wenn sie uns jetzt fragen?


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll175. Sitzung / Seite 111

In einem Punkt stimme ich mit dem Herrn Bundeskanzler, aber auch mit dem Herrn Muchitsch in der gestrigen Aussprache überein: Ja, bei der Arbeitsmarktfrage sind Missbräuche, die jetzt schon gegen bestehende Regelungen verstoßen, zu bekämp­fen, selbstverständlich auch in Zusammenarbeit mit den Behörden der anderen Länder und mit der Kommission. Dass man aber deshalb gleich das Kind mit dem Bade aus­schüttet und alles bis was weiß ich für einen Zeitpunkt der Desintegration zurückde­klinieren will, das ist eben der falsche Weg.

Es gäbe genug bei den Investitionen, Stichwort Jugendarbeitslosigkeit in Südeuropa – wir verlieren momentan ganze Generationen –, und bei anderen Dingen wie dem Steuerbetrug zu tun. Das wurde alles glorreich erwähnt, aber wenn man genau hinschaut, sieht man, es sind doch die Vertreter mancher Mitgliedstaaten, die meistens mehr am Kerbholz haben als die Europäische Kommission.

Aber auch die Kommissionspolitik muss besser werden, denn wenn man sich pro Europa ausspricht, muss man natürlich eines vor Augen haben – das ist auch die Schwie­rigkeit unserer Erklärung, wir bemühen uns aber –, nämlich dass man die Europäische Union radikal reformieren muss. Das ist so, das haben ja auch andere gesagt. Dieser Aufgabe muss man sich stellen, und man muss hinschauen, wo es notwendig ist, und darf nicht einfach feig und vorauseilend zurückbuchstabieren. Das ist keine Vorwärtsrichtung, das ist einfach ein Zurückrudern und eines Landes wie Österreich jedenfalls unwürdig. Eine andere Vorbereitung entdecken wir aber nicht. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Strolz.)

Beim Brexit wird es natürlich genau darum gehen, dass wir uns nicht gefallen lassen, dass dort die Rosinenpickerei passiert. Die Gefahr ist groß, denn es sind 27 Länder, da pickt immer gerne eines raus. Österreich ist mittendrin, nicht nur dabei, und es wird darum gehen, dass man diese 27 zusammenhält, sonst kann man nicht gescheit verhandeln. Das ist doch völlig logisch.

Diese Verhandlungspapiere, die hier nicht debattiert wurden, sind gar nicht einmal so schlecht, aber es wird sich in der Praxis am Zusammenhalt weisen. (Präsident Hofer gibt das Glockenzeichen.)

Was die Briten selbst betrifft: Gehen Sie nach London – wir waren neulich in Liver­pool –, oder schauen Sie überhaupt erst nach Glasgow, was da für ein Heulen und Zähneknirschen herrscht! Da kann man nur sagen: Brexit, nein danke!, und erst recht: Öxit, nein danke! (Abg. Kickl: Werden wir dann sehen, wie die Wahl ausgeht!) – Dass Sie auf der falschen Spur sind, wissen wir schon. Die Tragödie ist, dass der Kanzler und der Herr Außenminister ...

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Den Schlusssatz, bitte.

 


Abgeordneter Mag. Werner Kogler (fortsetzend): ... ebenfalls auf die falsche Spur geraten. Da werden wir aber noch darauf schauen, dass wir sie richtig navigieren. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der NEOS.)

13.10


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Winzig. – Bitte.

 


13.11.04

Abgeordnete Dr. Angelika Winzig (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bun­desminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Herr Kogler, Ihnen als selbst er­nannten Konsulenten für alles und jedes kann ich nur eines empfehlen: Wer im Glashaus sitzt, soll nicht mit Steinen werfen. (Beifall bei der ÖVP.)

Unser Außenminister ist gerade mit Integrationsthemen beschäftigt, und das verstehen Sie eben nicht, denn der Neid ist wirklich etwas Grausliches. (Abg. Kogler: Ja, wo?)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll175. Sitzung / Seite 112

Zur Sache: Aus wirtschaftlicher Sicht, aber nicht nur aus dieser, bedauere ich den Austritt des Vereinigten Königreichs außerordentlich. Die vielen Nachteile für uns alle sind schon ausreichend behandelt worden. Daher muss dieser 60. Jahrestag der Römischen Verträge, den Frau Kollegin Muttonen schon angeschnitten hat, genutzt werden, um ein neues Kapitel der Europäischen Union aufzuschlagen.

Auch wenn es der EU in den letzten Jahrzehnten gelungen ist, ein kriegerisches Europa in eine Friedensunion umzuwandeln, sind doch viele Europäer enttäuscht. (Zwischenruf des Abg. Hübner.) Der Brexit ist eben ein deutliches Signal für Verän­derung und zeigt auch die tiefe Vertrauenskrise. Die Europäische Union wird nicht mehr als Wohlstands- und Friedensunion gesehen, sondern als Summe von Ängsten, Krisen und Nationalismen.

Eines ist aber klar, wer diese Europäische Union verneint, verweigert die globale Realität: Bis zum Jahr 2050 schrumpft unser Anteil an der Weltbevölkerung auf 5 Prozent, aber nicht nur das, auch unser Sozialprodukt wird auf 10 Prozent sinken. Das heißt im Klartext für jeden einzelnen Nationalstaat, dass wir uns im bedeutungs­losen Promillebereich herumschlagen müssen.

All jene, die den Bürgerinnen und Bürgern suggerieren, wir können jetzt die soge­nannte heile Welt vor dem EU-Beitritt wiederherstellen, verweigern wirklich die Realität, denn nicht nur Europa hat sich verändert, sondern auch die globale Welt. Denken Sie nur an die rasante Wirtschaftsentwicklung der asiatischen Staaten, denken Sie an die technischen Innovationen, die für uns so wichtig sind und leider außerhalb Europas stattfinden, aber auch an die globale Vernetzung, gleich ob in Gesellschaft, Finanz oder Wirtschaft, und natürlich nicht zuletzt an die vielen Krisenherde, die Terroran­schläge und die Flüchtlingssituation!

Ich glaube, all diese Entwicklungen sollten eigentlich dazu führen, dass wir enger zusammenrücken. Wir haben ja auch hervorragende Voraussetzungen: Die Euro­päische Union ist der größte Binnenmarkt der Welt mit der am zweithäufigsten genutzten Währung der Welt. Wir sind die größte Handelsmacht der Welt und vor allem auch der größte Geber von humanitärer Hilfe und Entwicklungshilfe. Wir können wirk­lich mit Selbstbewusstsein dastehen.

Daher begrüße ich das Weißbuch der Europäischen Kommission. Dieses beschreibt nicht nur die Fakten, wie der Wandel im nächsten Jahrzehnt passieren wird, sondern auch eine Reihe von Szenarien, wie wir Europa weiterentwickeln können, die jetzt zur Debatte vorliegen.

Es ist wirklich höchst an der Zeit, denn das europäische Projekt hat noch eine Chance. (Abg. Kogler: Das stimmt, ja!) Mehr als zwei Drittel der Mitglieder der Europäischen Union betrachten die EU als Hort der Sicherheit, mehr als 80 Prozent der Euro­päerinnen und Europäer befürworten die vier Grundfreiheiten der Europäischen Union, und 70 Prozent der Bürgerinnen und Bürger der Eurozone stehen auch hinter ihrer Währung.

Der Weißbuchprozess ist bereits eingeleitet, und ich bin verwundert, dass die Kol­legInnen überhaupt noch nicht darauf eingegangen sind. Der Weißbuchprozess, das heißt die Debatte, ist eröffnet, und wer die sozialen Medien verfolgt, der sieht, dass sowohl online als auch offline schon die Diskussionsveranstaltungen im Laufen sind. Die fünf Szenarien, nach Schwerpunkten der einzelnen Politikbereiche, sollen nur eine Diskussionsgrundlage sein und werden nicht nur auf europäischer Ebene, sondern auch in den Regionen und Städten diskutiert. Die erste Bilanz werden wir im Sep­tember bei der State-of-the-Union-Rede von Präsident Juncker präsentiert bekommen.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll175. Sitzung / Seite 113

Ich halte es für ganz wichtig, in dieser Phase der Europäischen Union so einen Pro­zess zu starten. Ich möchte aber auch festhalten, dass natürlich die Hausaufgaben der einzelnen Mitgliedstaaten gelöst werden müssen und nicht auf diesen Prozess geschoben werden können.

Dieser Prozess ist ein spannender Prozess, weil er alle einbindet. In der ersten Phase geht es um die Inhalte, in der zweiten Phase wird natürlich auch die künftige Ent­scheidungsfindung der Europäischen Union ein wichtiges Thema sein. Ich bin zuver­sichtlich, dass wir mit diesem Prozess, mit der Einbindung in dieser Breite sicherlich den richtigen Weg gehen.

Ich habe schon mehrmals meine Wunschvorstellungen einer Europäischen Union dar­gestellt. Herr Hübner kritisiert mich dafür immer, denn ich wünsche mir eine Euro­päische Union, die sich auf die großen Themenblöcke fokussiert, die die Überregulie­rung und die Detailverliebtheit reduziert, die den Frieden garantiert und die sich vor allem in die Herzen der Bürgerinnen und Bürger integriert. Die Modelle dafür liegen auf dem Tisch, bitte beteiligen Sie alle sich an der Debatte! (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Jarolim.)

13.16


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Dr. Hable. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


13.16.41

Abgeordneter Dr. Rainer Hable (NEOS): Herr Präsident! Geschätzte Mitglieder der Bundesregierung! Hohes Haus! Werte Bürgerinnen und Bürger! Trotz des Gegen­windes, der dem europäischen Einigungsprojekt durchaus heftig entgegenbläst, ist und bleibt die Europäische Union das erfolgreichste Projekt für Frieden und Wohlstand in der Geschichte. Dieses Projekt hat in der Praxis bedeutet, dass die europäischen Staaten, die Mitgliedstaaten der EU über Jahre und Jahrzehnte in vielen Bereichen sehr eng zusammengewachsen sind. Der Brexit ist jetzt nichts anderes als der Versuch oder das Anliegen, diese sehr enge Verflechtung wieder aufzulösen. Das ist kein leichtes Unterfangen, ganz im Gegenteil, das ist sehr komplex.

Da sind sehr viele Budgetfragen zu diskutieren und zu lösen. Da stellt sich zum Beispiel die Frage: Ist Großbritannien weiter bei der europäischen Strafverfolgungs­behörde Europol, deren Chef im Übrigen auch ein Brite ist, mit dabei? Ist Groß­britannien beim Informationsaustausch bei der Kriminalitäts- und Terrorismusbe­kämp­fung weiter dabei? Beteiligt es sich an EU-Sicherheitsmissionen? Und wenn es nicht weiter dabei ist, wer kompensiert das, wer übernimmt das?

Es sind Finanzierungsfragen, Fragen der Arbeitsteilung, die in der Praxis bedeuten, dass die Verhandlungen im Brexit nicht nur Verhandlungen zwischen der Union und Großbritannien sind, sondern vor allem auch Verhandlungen zwischen den 27 EU-Mitgliedstaaten, die weitermachen, die debattieren und entscheiden müssen, wer denn diese Aufgaben übernimmt und wie es mit der Finanzierung weitergeht.

Das heißt, auch Österreich hat hier eine wichtige Position einzunehmen. Für diese Rolle, für diese Verhandlungsposition braucht man natürlich das entsprechende Know-how angesichts der Komplexität.

Das vermissen wir, ganz offen gesagt. Wir konnten auch heute der Regierungs­erklärung von Kanzler und Vizekanzler nicht wirklich viel entnehmen, was sie denn jetzt an Strategie in den Prozess einbringen wollen. Daher fordern wir als Erstes, dass wir uns angesichts dieses schwierigen Verhandlungsprozesses, der uns bevorsteht und der auch Österreich unmittelbar betrifft, dieses entsprechende Know-how holen.

Ich bringe daher folgenden Antrag ein:


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll175. Sitzung / Seite 114

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Rainer Hable, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einrichtung eines unabhängigen Expertenforums für analytische Begleitung des Brexit-Prozesses zur Steigerung der diesbezüglichen Reaktionsgeschwindigkeit der Bundesregierung

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres wird aufgefordert, einen unabhängigen Expertenrat einzurichten, der den Brexit-Prozess tagesaktuell analytisch begleitet und der Bundesregierung und dem Parlament Vorschläge zur weiteren Vorgehensweise bezüglich des Brexit unterbreitet, sowie, im Sinne der Transparenz, der Öffentlichkeit Zugang zu dieser Expertise ermög­licht.“

*****

Know-how brauchen wir und Transparenz. Das ist die Essenz unseres Entschließungs­antrages.

Der zweite Punkt, den ich ansprechen möchte, betrifft die Frage, wie es denn nun mit dem Verhältnis zu Großbritannien weitergehen soll. Es ist natürlich völlig klar, dass Rosinenpicken nicht möglich ist. Wer bei einem Klub dabei ist, hat nicht nur die Rechte, sondern auch die Verpflichtungen einzuhalten. Es ist uns aber auch klar, oder es sollte uns jedenfalls klar sein, dass die kontinentaleuropäische und die britische Wirtschaft eng miteinander verbunden und verflochten sind. Daher ist es wichtig, dass wir, wenn Großbritannien leider den bedauerlichen Schritt hinaus aus der Union macht, einen Ersatz finden, der es schafft, dass die gegenseitigen wirtschaftlichen Verflechtungen, dass die gegenseitigen Wirtschaften nicht Schaden nehmen – zum Schaden unserer Unternehmen, zum Schaden unserer Arbeitsplätze.

Ich glaube nicht, dass dieser Verhandlungsprozess in eineinhalb Jahren zu schaffen ist. Ich glaube, das wird viel länger dauern. Der britische EU-Botschafter ist, als er gesagt hat, es könnte 10 Jahre dauern, von der Premierministerin gefeuert worden. Na ja, das ist auch eine Möglichkeit, sich vor der Realität zu verschließen. Die Realität wird allerdings eine andere sein. Daher ist die Frage, ob wir uns nicht auch mehr Zeit nehmen sollten, um zu einem guten Ergebnis im Sinne der europäischen Wirtschaft und Arbeitsplätze zu kommen. Lexit – ein längerer, sozusagen long Exit – statt Brexit wäre wahrscheinlich die bessere Devise.

Einen letzten Punkt möchte ich noch ansprechen: Am Sonntag haben sich ÖVP und SPÖ in Freudenkundgebungen verstiegen und ihrer Freude darüber Ausdruck ver­liehen, dass ein Proeuropäer den ersten Durchgang der französischen Präsident­schafts­wahlen gewonnen hat. Ja, das ist schon sehr merkwürdig, wenn man sich auf der einen Seite darüber freut und auf der anderen Seite doch auch immer wieder Aktionen setzt, die ganz das Gegenteil dessen sind. Bundeskanzler Kern ist leider nicht da, sein Beschäftigungsbonus für Inländer ist aber in Wirklichkeit natürlich eine nette Verpackung für einen Beschäftigungsmalus für EU-Bürger. Das ist im Übrigen dasselbe, was auch die französischen Nationalisten des Front National vorschlagen: Besteuerung von Unternehmen, wenn Sie EU-Bürger anstellen.

Das ist natürlich ein massiver Angriff auf die europäischen Grundfreiheiten. Das ist nicht das Europa, wie wir es uns vorstellen, mit der hart erkämpften Freiheit, in ganz Europa arbeiten, studieren und leben zu können. Diese Grundfreiheiten sind ein Grundpfeiler der Europäischen Union, und ich finde es schade und bedauerlich, dass mittlerweile auch SPÖ und ÖVP daran sägen. Reformieren und weiterentwickeln ja,


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll175. Sitzung / Seite 115

aber nicht an den Grundpfeilern sägen – das lehnen wir ab! Dafür stehen wir NEOS nicht zur Verfügung. – Danke. (Beifall bei den NEOS.)

13.22


Präsident Ing. Norbert Hofer: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Rainer Hable, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einrichtung eines unabhängigen Expertenforums für analytische Begleitung des Brexit-Prozesses zur Steigerung der diesbezüglichen Reaktionsgeschwindigkeit der Bundesregierung

eingebracht im Zuge der Debatte über EU-Erklärungen des Bundeskanzlers und des Vizekanzlers gemäß § 74b Abs. 1 lit b GOG-NR – TOP 1

Der Ausstieg der Briten aus der Europäischen Union gemäß Artikel 50 des EUV und die Verhandlungen dazu werden mit großen und noch nie da gewesenen Heraus­forderungen für die Union, sowie für ihre verbleibenden Mitgliedsstaaten einhergehen. Die letzten Wochen haben gezeigt, dass das Ende der britischen Mitgliedschaft nicht nur zwischen der Europäischen Union und der britischen Regierung verhandelt werden wird, sondern naturgemäß auch zu hitzigen Debatten zwischen den verbleibenden 27 Mitgliedsstaaten führt. Viele Fragen, die sich die Briten dieser Tage selbst stellen müssen, haben direkte Konsequenzen für die Arbeitsteilung der verbleibenden Mitgliedsstaaten und das Budget der EU.

Großbritannien war bisher mit zehn Milliarden Euro der zweitgrößte Nettozahler der EU nach Deutschland. Selbst wenn es, wie der deutsche EU-Kommissar Günter Oettinger kürzlich vorschlug, zu Einsparungen kommt, bedeutet der Ausfall der britischen Bei­träge eine Mehrbelastung für die verbleibenden Mitglieder. Neben dieser Frage und jener nach den künftigen wirtschaftlichen Beziehungen zwischen der Union und Großbritannien bedeutet der Brexit auch für den Betrieb vieler europäischer Institu­tionen und Projekte Veränderungen. Um nur einige Beispiele zu nennen: Wird Großbritannien ein Mitglied der europäischen Strafverfolgungsbehörde, deren Direktor mit Rob Wainwright ein Brite ist, Europol bleiben? Wie kann der europäische Informationsaustausch in der ohnedies komplexen transnationalen Kriminalitäts- und Terrorismusbekämpfung wie z.B. im Rahmen des Europäischen Zentrums für Ter­rorismusbekämpfung (European Counter Terrorism Centre, ECTC) nach einem Brexit ohne Wirkungsverluste funktionieren? Wie könnte die zukünftige Beziehung zwischen Großbritannien und dem Europäischen Gerichtshof aussehen? Wird Großbritannien sich weiter an den EU-Sicherheitsmissionen Operation Atalanta und Operation Althea beteiligen? Wenn nein, wie soll der Ausfall der britischen Leistungen durch die Mitgliedsstaaten kompensiert werden? All diese und viele weitere Punkte generieren Herausforderungen und Möglichkeiten und daher akuten Planungs- und Handlungs­bedarf für Österreich.

Bisher lässt die Österreichische Bundesregierung allerdings einen klaren Kurs bezüg­lich des Brexit vermissen. Auch hat die Vergangenheit gezeigt, dass die Reaktions­geschwindigkeit der Bundesregierung bei solch umfangreichen Herausforderungen eher bescheiden ist.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll175. Sitzung / Seite 116

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres wird aufgefordert, einen unabhängigen Expertenrat einzurichten, der den Brexit-Prozess tagesaktuell analytisch begleitet und der Bundesregierung und dem Parlament Vorschläge zur weiteren Vorgehensweise bezüglich des Brexit unterbreitet, sowie, im Sinne der Transparenz, der Öffentlichkeit Zugang zu dieser Expertise ermöglicht.“

*****

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Weninger. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


13.23.07

Abgeordneter Hannes Weninger (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Frau Staats­sekretärin! Hohes Haus! Nach den Erklärungen von Bundeskanzler und Vizekanzler hat sich jetzt doch eine allgemeine europapolitische Debatte entsponnen. Ich möchte deshalb auf drei Vorredner eingehen, weil es so leicht erscheint, in Reden einfache Lösungen zu komplexen Themen vorzutragen und gleichzeitig von der Regierung zu fordern, die großen europäischen Perspektiven zu entwickeln.

Ich möchte Kollegen Lugar als Ersten zitieren (Abg. Lugar: Das ist schön!), Klubob­mann vom Team Stronach, der sich hier herstellt und seine Verschwörungstheorie vorträgt, indem er tatsächlich behauptet, es gäbe eine europäische Agenda, mit der von Brüssel aus zentral gesteuert Migration nach Europa gefördert wird (Abg. Lugar: Genau!), um die Kultur des Abendlandes zu zerstören. Ich wollte das nur einmal zusammenfassen (Abg. Lugar: So habe ich es nicht gesagt, aber so ähnlich!), nicht, um das zu verstärken, sondern damit man wirklich auch protokolliert hat, welche politischen Ansichten Sie haben. (Abg. Lugar: So ähnlich habe ich es gesagt!)

Kollege Strache hat wenigstens gesagt, er sei bereit, Europa neu zu denken, auch wenn seine Ideen nicht neu, sondern im Gegensatz sehr alt waren, aber die Bereit­schaft, neu zu denken, ist grundsätzlich etwas Positives. Er hat dann aber nicht so deutlich, wie das seine Parteifreunde Le Pen, Wilders und so weiter formuliert haben (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch-Jenewein), für den Ausstieg aus der Euro­päischen Union votiert, sondern er hat von einem Europa der „Vaterländer“ ge­sprochen – was immer ein Europa der Vaterländer ist; ich glaube, Kollege Kogler hat versucht, es ein bisschen zu analysieren. (Abg. Mölzer: Tun Sie einmal nachlesen! – Zwischenruf der Abg. Schimanek.)

Es ist dieses Zurück, das Gegenmodell zur europäischen Integration (Abg. Mölzer: Nachlesen! – Abg. Schimanek: ... nachdenken!), zurück zur Kleinstaatlichkeit, zurück zu all dem, von dem wir uns aus den Erfahrungen der ersten Hälfte des vergangenen Jahrhunderts als historische Lehre verabschiedet haben. Das heißt Öxit, das heißt zurück zum Schilling, das heißt Binnengrenzen schließen, das heißt wieder Zölle an den Grenzen. (Abg. Schimanek: Na, na, na!) – Sagen Sie es deutlich! Sagen Sie es so, wie es Ihre Freundin Le Pen sagt: Wir wollen dieses Europa nicht! (Abg. Mölzer: Europa ist nicht die Europäische Union!)

Kollege Klubobmann Lopatka bleibt mir aber auch nicht erspart. Kollege Klubobmann Lopatka von der ÖVP hat im letzten Teil seiner Rede ganz deutlich postuliert, dass er sich gegen die Utopie eines sozialen Europas verwahrt, mit dem Hinweis: Das können


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wir uns nicht leisten! – Lieber Kollege Lopatka! (Abg. Lugar: Das hat er nicht gesagt!) Die Utopie einer Sozialunion (Abg. Lugar: Das ist ja gelogen!) darf nicht Utopie bleiben, sondern muss rasch politische Realität werden, und es kann nicht an budgetären Mitteln scheitern. (Beifall bei der SPÖ.)

Lieber Kollege Lopatka! Ich habe auch die verzogene Miene des Herrn Vizekanzlers bei dieser Rede bemerkt. Keiner hat uns gefragt, ob wir uns die Bankenrettung leisten können. (Zwischenruf des Abg. Wöginger.) Keiner fragt uns, ob wir uns die Folgen des Klimawandels leisten können. Keiner fragt uns, ob wir uns die Wiederaufbaukosten nach Kriegen leisten können. Es ist eine Frage des politischen Willens, ob wir ein soziales Europa wollen, und nicht die Frage, ob wir es uns leisten können. (Zwi­schenruf der Abg. Belakowitsch-Jenewein.)

Lieber Kollege Lopatka! Der Kanzler und der Vizekanzler haben es angesprochen: Es geht um die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit (Zwischenruf des Abg. Wöginger), es geht um den Kampf gegen Sozial- und Lohndumping, es geht um den Kampf gegen Steuervermeidung von Multis. Wenn wir das alles gemeinsam zusammenbringen (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Nein! Ihr bringt es aber nicht zusammen!), dann stellt sich die Frage, ob wir uns eine Sozialunion leisten können nicht mehr, dann haben wir diese Sozialunion. (Beifall bei der SPÖ.)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich wollte eigentlich näher auf die Türkei eingehen und zum Schluss einen Appell aussprechen: Weg von den Schlagzeilen! Wir wollen mit diesem AKP-Erdoğan-Regime politisch nichts zu tun haben! Seit dem Putschversuch, dem Referendum und der Ankündigung, die Todesstrafe wieder einzuführen, ist diese Türkei unter dieser politischen Führung (Abg. Mölzer: Handeln Sie einmal!) kein politischer Partner. (Abg. Mölzer: Handeln! – Zwischenruf der Abg. Belakowitsch-Jenewein.) Bedenken Sie aber bitte, dass fast die Hälfte der türkischen Bevölkerung, und in manchen Regionen bis zu 80 Prozent der türkischen Bevölkerung, gegen dieses Votum gestimmt hat, und dieser Zivilgesellschaft (Zwischenruf des Abg. Riemer) wollen wir zumindest politisch die Hand reichen, damit sie die Möglichkeit hat, inner­halb der schwierigen politischen Verhältnisse, die derzeit in der Türkei herrschen, weiterhin für Demokratie zu kämpfen! (Abg. Kogler: Richtig!)

In diesem Sinne: Treten wir für ein starkes gemeinsames Haus Europa ein! (Beifall bei der SPÖ.)

13.28


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Hagen. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


13.28.27

Abgeordneter Christoph Hagen (STRONACH): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Frau Staatssekretärin! Hohes Haus! Eigentlich lautet der Titel dieser Debatte: „EU-Erklärungen des Bundeskanzlers und des Vizekanzlers“. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Der Bundeskanzler ist schon lang weg!) Jetzt habe ich gehört, es war vereinbart, dass diese nach zwei Stunden gehen. Ich glaube aber, das ist nicht gut angelegt oder von den Regierungsparteien, die ja diesen Tagesordnungspunkt aufge­nommen haben, nicht gut durchdacht gewesen, denn ich glaube, es zeugt nicht von Interesse an der Volksmeinung – und wir vom österreichischen Parlament, vom Natio­nalrat, sind ja das höchste Gremium des Volkes –, wenn man sich hier nach zwei Stunden aus dem Staub macht. Vielleicht braucht Herr Juncker eine Pizza, und der Herr Bundeskanzler hat Angst, dass diese in der Wärmebox kalt wird, und deswegen ist er jetzt schon weg. (Abg. Königsberger-Ludwig: Haha! Unheimlich witzig!)


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Meine Damen und Herren! Es wurde hier seitens des Herrn Bundeskanzlers natürlich auch über den Brexit gesprochen, und das wurde ja zum Hauptthema erklärt. Jetzt möchte ich mir die Gründe, warum es zum Brexit gekommen ist, einmal anschauen. Ausschlaggebend – und das wird hier niemand bestreiten – war in der britischen Bevölkerung die Zuwanderungspolitik der EU. Ich glaube, da sind die meisten Fehler in der letzten Zeit gemacht worden, und das muss man einfach einmal so akzeptieren. Da habe ich mir natürlich die Frage gestellt: Was funktioniert in dieser EU eigentlich noch? (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Die Antwort wird kurz!)

Was die Sicherung der Außengrenzen betrifft, kann man das klar mit Nein beant­worten. Das Schengenabkommen funktioniert auch nicht mehr, denn es gibt jetzt überall Grenzkontrollen – also auch: nein. (Zwischenruf des Abg. Kogler.) Das Dublin­abkommen, die Rücknahme von Flüchtlingen, die da quer durch Europa reisen und dann irgendwo, ganz woanders als dort, wo sie eingereist sind, aufgegriffen werden, funktioniert auch nicht mehr – also auch: nein. Stabilitätspakt – haben wir bei Griechen­land gesehen –: nein. Pizzalieferung: ja, funktioniert.

Von all dem möchte ich auf die Fremdenpolitik zurückkommen. Wir haben in Österreich einen sehr, sehr tüchtigen Firmenchef, den Herrn Mateschitz. Sie alle kennen sicher das Interview mit dem Red-Bull-Erzeuger, Herrn Mateschitz, in dem er gesagt hat: Ja, die offenen Grenzen nach dem Motto: Alles rein nach Europa!, und die gesamte Asylpolitik sind Fehler, die man eigentlich sehr unbedacht gemacht hat. Und er hält fest, dass diejenigen, die immer: Alle Menschen rein!, und: Wir nehmen alles auf!, und: Wir finanzieren das!, und: Wir regeln das!, gerufen haben, immer von „wir“ gesprochen haben, aber sich gemeint und das dem Steuerzahler aufs Auge gedrückt haben. Das heißt, der Steuerzahler darf dann die Rechnung für das bezahlen, was die anderen rufen.

Als er gesagt hat, die sollen doch einmal selber schauen, was sie persönlich beige­tragen haben, habe ich mir natürlich auch meine Gedanken gemacht und mich gefragt: Haben die persönlich Flüchtlinge aufgenommen? – Ich weiß nicht, Frau Glawischnig, Herr Kogler, haben Sie daheim irgendwelche Flüchtlinge?

Ich habe da bei mir ein bisschen gestöbert – es ist gut, wenn man als Parlamentarier nicht gleich alles wegschmeißt, sondern Dinge auch aufbewahrt und dann einmal durchschaut –, und da ist mir etwas in die Hände gekommen, das aus dem Jahre 2013 stammt und den Titel trägt (eine Broschüre in die Höhe haltend): „Aufruf für eine menschliche Flüchtlingspolitik“. Da stehen 31 000 Namen drin.

Wenn man nun der Aussage des Herrn Mateschitz folgt und diese 31 000, die damit für eine menschliche Flüchtlingspolitik gesprochen haben, und dann vielleicht noch 70 Grüne, die dazukommen, die da nicht drinstehen, zusammennimmt, dann hätte man schon einmal ein großes Problem für den Steuerzahler gelöst, denn wenn jeder von ihnen einen Flüchtling aufnimmt, finanziert und begleitet, dann haben wir ein großes Problem weniger. Ich glaube, das wäre eine gute Lösung, einmal ein erster Schritt. Ich würde das den Grünen sehr empfehlen. Jedes Parteimitglied von Ihnen nimmt einen Flüchtling. Für den Steuerzahler, der sich das nicht ausgesucht hat, ist das ein Supergeschäft. Von diesen 31 000, die wir da haben, kann auch jeder einen nehmen. Dann haben wir ein Problem super gelöst, meine Damen und Herren. Das wäre eine Sache, wo Sie einmal Farbe bekennen und zeigen könnten, wie es funktionieren könnte. (Beifall beim Team Stronach.)

Ich habe mich sehr gefreut, dass der Herr Bundeskanzler den Antrag des Teams Stronach mit Asylcamps in Nordafrika aufgenommen hat. Das ist eine tolle Sache, er


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lernt dazu. Ich hätte ihm das heute gerne mitgegeben. Ich hätte ihm auch die Liste kopieren können, wenn er gewollt hätte. Da hätte er auch gleich ein paar versorgen können. Ich glaube, dass es notwendig ist, dass wir die Flüchtlingsfrage außerhalb Europas lösen, weil das die einzige Möglichkeit ist. Jetzt möchte ich Ihnen sagen, warum.

Ich war vor Kurzem mit einer Delegation in der Schweiz, und dort haben wir mit dem Staatssekretär für Migration gesprochen. Er hat etwas Interessantes gesagt, nämlich dass – und das hat nicht nur er gesagt, das habe ich kurz vorher auch von unserem Innenminister gehört – NGOs mittlerweile direkt an der libyschen Grenze mit ihren Booten kreisen und dort innerhalb der libyschen Hoheitsgewässer die Flüchtlinge aufnehmen und in die Europäische Union bringen. Ich habe das auch schon einmal hier am Rednerpult gesagt, aber man hat immer gesagt, das stimme nicht.

Jetzt haben wir vom Wochenende (eine Kopie eines Zeitungsartikels in die Höhe haltend) die Schlagzeile: „Staatsanwalt: NGOs kooperieren mit Schleppern“. Das heißt, die holen sie dort mit Lichtzeichen und, und, und ab. Das heißt im Prinzip, die holen sie dort ab, meistens sind es deutsche NGOs, hat man mir mitgeteilt, und bringen sie in die EU. Jetzt fragt man sich: Warum machen die das?

Es gibt auch eine Schlagzeile von vor ein paar Tagen (neuerlich eine Kopie eines Zeitungsartikels in die Höhe haltend): „Umstrittene Flüchtlingsheim-Firma verfünffacht Gewinn“. Jetzt wissen wir natürlich, dass die alle miteinander zusammenspielen, auf Kosten der Steuerzahler, die all das bezahlen dürfen, diese Endlosverfahren bezahlen dürfen. Und meiner Ansicht nach hat das System: Die holen die Flüchtlinge direkt ab, damit sie sich die Jobs in Deutschland, in Österreich finanzieren können.

Meine Damen und Herren, wir sollten einmal darüber nachdenken, wie wir das unterbinden. Eine israelische Hilfsorganisation, die in Afrika ein oder mehrere Flücht­lingscamps betreut, beklagt sich darüber, dass ihr die Flüchtlinge – sogenannte Flüchtlinge –, die betreut werden, die dort alles haben, denen es an nichts fehlt, nach Europa davonrennen, weil ihnen von den Schleppern versprochen wird, dass in Europa Milch und Honig für sie fließen. Und wenn wir dann schauen, wie die organisierte Kriminalität in Libyen – Sie kennen auch die Berichte aus der Zeitung – unterstützt wird mit diesem Sog, den wir erzeugen, dann müssen wir uns einmal genau überlegen – und das wäre die Aufgabe unserer Bundesregierung mit Europa gemeinsam –, wie man das lösen kann, und da muss man auch ein UNO-Mandat angehen. Dazu möchte ich folgenden Antrag einbringen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ing. Robert Lugar, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Einrichtung von UNO-Schutzzonen in Krisenregionen“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundeskanzler und der Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres, wird aufgefordert, umgehend Initiativen auf interna­tionaler Ebene zu setzen, die geeignet sind, im Rahmen eines UNO-Mandats Schutz­zonen in den aktuellen Krisenregionen einzurichten.“

*****

Meine Damen und Herren! Das ist das, was Frank Stronach immer schon vorge­schlagen hat. Damit könnte man den Schleppern und diesen Verbrechern, die die


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Menschen ausnutzen und anziehen, den Riegel vorschieben, und wir hätten die Prob­leme außerhalb Europas gelöst, denn – wie ich schon am Anfang gesagt habe – es funktioniert bei uns nicht, die EU-Außengrenze zu sichern. Das wäre notwendig.

Mit solchen Maßnahmen könnten wir Schritte setzen, die human sind, die vernünftig sind, mit denen wir viele Menschen vor dem Ertrinken retten. Da könnte man viel Gutes tun und das Steuergeld viel, viel vernünftiger einsetzen, als es unsere Regierung und die EU derzeit tun. Ich glaube, das wäre der richtige Schritt. Ich fordere Sie auf: Stimmen Sie diesem Antrag zu, dann tun Sie etwas Gutes für den österreichischen Steuerzahler! – Danke. (Beifall beim Team Stronach.)

13.37


Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

des Abgeordneten Ing. Lugar, Hagen, Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen betref­fend „Einrichtung von UNO-Schutzzonen in Krisenregionen“

eingebracht im Zuge der Debatte zu Top 1 – EU-Erklärungen des Bundeskanzlers und des Vizekanzlers gemäß § 74b Abs. 1 lit b der Geschäftsordnung des Nationalrates

Die derzeit noch immer ungelöste Flüchtlingsproblematik überfordert bereits jetzt die Kräfte der europäischen Staaten und hat die Sozialsysteme an den Rand der Unfinanzierbarkeit gebracht. Die noch immer praktizierte Vermengung von tatsächlich vor Verfolgung Schutzsuchenden und jenen, die auf der Suche nach Verbesserung ihres Lebensstandards nach Europa kommen, zu einer einzigen, anonymen Masse an Flüchtlingen schadet allen Betroffenen.

Um diese Problematik wirksam und nachhaltig zu lösen, wird die Errichtung von Schutzzonen in den Krisenregionen und Herkunftsländern der Flüchtlinge unum­gänglich sein. Diese Schutzzonen müssen unter dem Mandat der UNO auf inter­nationaler Ebene geführt werden und den Flüchtenden die Möglichkeit geben, ihren rechtlichen Status klären zu lassen, um den Antritt einer lebensgefährlichen Reise unter illegalen Voraus­setzungen a priori obsolet zu machen. Bei in den Schutzzonen eingerichteten Behör­denvertretungen der potentiellen Zielländer werden Flüchtlinge ohne Gefahr und ohne dem unverhältnismäßig hohen Einsatz von finanziellen Mitteln dann gegebenenfalls in den Zielländern um Asyl ansuchen. Die Verfahren werden von den Asylsuchenden in den Schutzzonen abgewartet, die rechtlich korrekte Abwicklung garantiert dem mit positiven Bescheid ausgestatteten Asylsuchenden beim Eintreffen im Zielland einen legalen Status. Damit wird auch ein wirksamer Schritt gegen die Schlepperkriminalität getan, da lebensgefährliche und teure Beförderungen nach Europa unnötig werden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundeskanzler und der Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres, wird aufgefordert, umgehend Initiativen auf inter­na-


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tio­naler Ebene zu setzen, die geeignet sind, im Rahmen eines UNO-Mandats Schutz­zonen in den aktuellen Krisenregionen einzurichten.“

*****

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Dr. Hübner. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


13.37.27

Abgeordneter Dr. Johannes Hübner (FPÖ): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lieber Kollege Hagen! Kollege Hagen hat ja schon einiges gesagt, was man tun könnte, aber was man nicht tut. Ich darf vielleicht noch eines zu diesem von ihm und dem Herrn Außenminister so bezeichneten „NGO-Wahnsinn“ des aktiven Schleppens von illegalen Immigranten in die Europäische Union hinzufügen.

Der größte Wahnsinn in diesem Zusammenhang sind die EU-Agentur Frontex und ihre Aktionen Triton beziehungsweise Sophia, durch die bis jetzt über 300 000 Personen illegal in die EU geschleppt wurden, mit Strukturen der Europäischen Union, mit Geld und mit Technik auch Österreichs und gegen die bestehende gesetzliche Lage – dies alles mit dem Vorwand, man würde retten und humanitäre Dinge tun. In Wirklichkeit tut man nichts anderes, als die illegale Einwanderung zu befördern und das Geschäft der Schlepper damit anzukurbeln. (Beifall bei FPÖ und Team Stronach sowie der Ab­geordneten Doppler und Gerhard Schmid.)

Deshalb ist es auch nicht verwunderlich, dass sich die, sagen wir es einmal, selbst ernannten proeuropäischen Diskutanten – über diesen Terminus werde ich mich in der Folge auch noch unterhalten – davor hüten, die wirklichen Probleme, das Versäumnis und die Fehlhandlungen auch nur anzusprechen. Sie stürzen sich in drei, vier Phrasen, die wir seit Jahren, fast Jahrzehnten, immer wieder hören.

Ich habe jetzt mitgezählt: Die meistverwendete Phrase – ich bin auf acht Verwen­dungen gekommen – ist die Phrase, zu verhindern, dass im Rahmen des Brexit Rosi­nen gepickt werden. Das ist sehr interessant. Was heißt das? Welche Rosinen sind denn damit gemeint? Ist es der freie Handel? – Das kann ich mir nicht vorstellen. Also selbst von den größten EU-Fanatikern wie den NEOS kann ich mir nicht vorstellen, dass sie den Freihandel mit Großbritannien stoppen wollen, also einen Zugang zum europäischen Markt, den wir unbedingt auch den Kanadiern und sogar den Ameri­kanern gewähren wollen – die NEOS sind ja auch für einen Freihandelsvertrag mit den USA mit umfangreichen Rechten, in unser Rechtssystem einzugreifen. (Ruf bei den NEOS: Jawohl!) Also wenn man das will, dann kann ich mir nicht vorstellen, dass man als Rosine das Fortbestehen des Freihandels, zumindest im Rahmen des seiner­zeitigen Europäischen Wirtschaftsraums, meint.

Was bleibt also noch über? Welche Rosinen könnte man sich herauspicken? Was bleibt denn von der Europäischen Union an Dingen über? – Es bleibt sicherlich einmal über, 80 000 Seiten Verordnungen und Richtlinien im Jahr zu bekommen und diese umsetzen zu müssen. Ich spreche jetzt nicht von Traktorsitzen und solchen Dingen, das ist ja polemisch – da würde der Kollege Cap sagen, der Hübner ist auch schon ein Populist geworden, oder so etwas; deswegen erwähne ich weder die Glühbirnen noch den Traktorsitz. Es gibt aber ungefähr 400 vergleichbare Regelungen, die genauso absurd sind – 80 000 Seiten. Ich glaube, das ist keine Rosine, die sich die Engländer freiwillig rauspicken wollen.

Oder zum Beispiel das Subventionskarussell: 90 Prozent des EU-Budgets fließen ja ins Subventionskarussell. Das heißt, wir zahlen dort ein und bekommen dann über eine riesige Bürokratie – unter der Auflage, dass wir selber etwas fördern, in der Regel zwei


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Drittel fördern – Subventionen. Für Österreich ist das ein Bombengeschäft: Wir zahlen ungefähr 3 Milliarden Euro in die EU ein und bekommen dann als Subventionen – wobei wir selbst gezwungen werden, Riesensubventionen zu vergeben – ungefähr 1,6 oder 1,7 Milliarden € zurück. Offizielle Sprechweise ist: Wir bekommen 2 Milliarden € zurück. Das stimmt aber nicht – darüber können wir uns unterhalten –, es sind maximal 1,6 bis 1,7 Milliarden €. Also 1,3 Milliarden von diesen 3 Milliarden €, die wir da ein­zahlen, versickern. Ob das eine Rosine ist, die sich England oder ein anderer Kandidat heraus­picken will, wage ich zu bezweifeln.

Nun, dann bleibt noch die Schuldenunion – auch nicht wirklich attraktiv für einen Nettozahler. Österreich hängt in dieser Schuldenunion mit Haftungen von jedenfalls über 30 Milliarden Euro drinnen. Ein Beitritt oder die Beitrittsperspektive in die Euro­zone ist, glaube ich, auch nicht wirklich attraktiv – für niemanden und schon gar nicht für Großbritannien.

Zum Umverteilungskarussell: Nun, es hat ja immerhin dazu geführt, ...

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Restredezeit der Fraktion: 1 Minute, Herr Dr. Hübner!

 


Abgeordneter Dr. Johannes Hübner (fortsetzend): ... dass selbst real existierende Nationalstaaten wie Belgien, Spanien oder Italien vor dem Zerfall stehen – aufgrund des Umverteilungskarussells.

Und dann gibt es noch, Kollege Weninger, die soziale Perspektive, die Schaffung des sozialen Europas, der europäischen Sozialgemeinschaft oder wie immer das genannt wird. (Rufe bei der FPÖ: Anträge! Anträge!) – Ja ja, das kommt schon. Gleich! – Also das ist vielleicht auch nicht so attraktiv, wenn England oder Österreich gemeinsam mit Bulgarien in einer Sozialunion sind.

Ja, und dann gibt es natürlich viele andere Phrasen wie zum Beispiel: Europa soll nur das tun, was notwendig ist, und das, was nicht notwendig ist, nicht tun. – Ich habe auch noch nie gehört, was für Europa nicht notwendig sein soll. In Wirklichkeit ist alles für Europa notwendig, wenn es danach geht, was man von den Eurokraten hört.

Wir haben daher, da wir den Ankündigungen des Herrn Bundeskanzlers, dass ener­gisch verhandelt wird, nicht so ganz Glauben schenken, drei Anträge vorbereitet. (Prä­sident Hofer gibt das Glockenzeichen.) – Darf ich die noch verlesen? (Abg. Weninger: Nein, leider nicht!)

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Das geht sich leider nicht mehr aus.

 


Abgeordneter Dr. Johannes Hübner (fortsetzend): Oje! (Heiterkeit.) Nicht einmal lesen darf man mehr?

13.42


Präsident Ing. Norbert Hofer: Die Redezeit ist leider abgelaufen.

(Beifall bei der FPÖ für den das Rednerpult verlassenden Abg. Hübner. – Abg. Wöginger: Eine sehr effiziente Vorgangsweise!)

Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Windbüchler-Souschill. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


13.42.55

Abgeordnete Tanja Windbüchler-Souschill (Grüne): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Regierungsmitglieder! Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist anscheinend immer so einfach, sich hier ans Redner-/Rednerinnenpult zu stellen und zu sagen, Menschen sollen nicht flüchten dürfen, nicht in andere Länder, nicht in die Europäische Union – obwohl Krieg und Krisen herrschen, obwohl die Nahrungsmittelsicherheit nicht gewährleistet ist, obwohl die Europäische Union Regelungen hat, die dazu führen,


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dass Menschen vor Ort auch im globalen Süden ausgebeutet werden, diskriminiert werden und ihnen auch die Lebensgrundlage genommen wird.

Das alles ist nicht einfach lösbar, sondern es braucht tatsächlich einen Schulterschluss der Europäischen Union. Es braucht deshalb auch mehr Europäische Union anstatt weniger – und schon gar nicht eine Lösung wie jene, die als Europäische Union der Vaterländer oder Europäische Union der Regionen bezeichnet wird.

Es ist natürlich unbestritten, dass sich die Europäische Union in einem kritischen Zustand befindet. Was aber in der Analyse auch jetzt bei den vielen Vorrednern und Vorrednerinnen bis dato gefehlt hat, war, auch noch einmal zu reflektieren, was denn die Finanz- und Wirtschaftskrise ausgelöst hat und auch angerichtet hat, nämlich eine Situation, in der sich die Fratze einer Globalisierung zeigt, die nicht reguliert wurde und die den Menschen, vor allem der Bevölkerung der EU und damit den EU-Bürgern und -Bürgerinnen tatsächlich Schaden zugefügt hat.

Das System der Bank- und Finanzwirtschaft steht noch immer weit über der Not­wendigkeit, eine Sozialunion zu schaffen, und weit über der Notwendigkeit, soziale Gerechtigkeit zu schaffen. Und genau dieses Problem sollten wir uns gemeinsam anschauen, und genau da müssen wir – auch politisch natürlich – hineingehen.

Extreme soziale Schieflagen innerhalb der EU: In Österreich wird darüber diskutiert, ob das Pflegesystem tatsächlich noch immer mit Pflegern und Pflegerinnen aus der Europäischen Union aufgestellt werden soll – und gleichzeitig aber auch darüber, ob man genau diesen Müttern, die ihre Kinder in ihren Heimatländern lassen müssen, die Familienbeihilfe reduzieren soll. Dass das innerhalb der Europäischen Union ge­schieht, ist letztklassig!

Es wird in Österreich noch immer darüber diskutiert, ob die sichtbare Armut der Euro­päischen Union, nämlich sichtbar in Form von Bettlern und Bettlerinnen in den Gemeinden, verbannt werden soll. Wir haben gerade die Diskussion, ob durch landes­polizeiliche Gesetzgebung Bettler und Bettlerinnen von gut besuchten Plätzen verbannt werden sollen. Das ist letztklassig und hat mit einer Sozialunion gar nichts zu tun. Wir müssen endlich darüber diskutieren, was tatsächliche Umverteilung bedeutet, was Arbeitsplatzsicherung – einerseits in Österreich, andererseits aber auch innerhalb der Europäischen Union – bedeutet und auch was es bedeutet, weiterhin gegen Dis­kriminierung, Ausbeutung und soziales Gefälle vorzugehen.

Personenfreizügigkeit: Es wird derzeit nicht darüber diskutiert, welche Vorteile eine Personenfreizügigkeit innerhalb der Europäischen Union hat, sondern darüber, wie die Flexibilisierung auf dem Arbeitsmarkt aussehen soll, womit Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in eine Spirale gedrängt werden, die nichts mehr mit sozialer Gerechtigkeit zu tun hat. Die Vorteile der EU, nämlich Grenzen tatsächlich abzubauen, werden nur mehr im Lichte der Sicherung der eigenen Grenzen gesehen, und gleich­zeitig werden Handelsbeziehungen aufrechterhalten, durch die, wie am Anfang schon erwähnt, die Menschen gerade im globalen Süden ausgebeutet werden.

Wir leben, unsere Technologie lebt von ausgebeuteten Menschen, von ausgebeuteter Natur im globalen Süden. Es gibt noch immer keine Regelung, die tatsächlich faire Bedingungen gewährleistet, und deshalb brauchen wir uns nicht zu wundern, wenn Menschen sich auf Wanderschaft begeben oder flüchten.

Nationalstaatlichkeit anstatt Friede: Wenn über Flüchtlinge gesprochen wird, wird immer wieder vergessen, warum Menschen flüchten müssen, gleichzeitig wird aber auch vergessen, darüber zu diskutieren, woher Waffen denn eigentlich kommen und wo die Rüstungsindustrie eigentlich tätig ist. Damit hat nämlich auch die Einzel­staat-


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lichkeit in der Europäischen Union eine Grenze überschritten, die eigentlich das Sys­tem der Europäischen Union zerstört.

Ethnozentrismus: Es wird immer schlimmer bezüglich der Punkte, die – bestimmt von Kultur, Muttersprache, Herkunft, Religion – als Schwerpunkte der Europäischen Union gesehen zu werden haben, anstatt dass weiterhin gemeinsame solidarische Entschei­dungen getroffen werden.

Das heißt, die Problemstellungen sind sehr breit, sind sehr mannigfaltig, keine Frage, aber diese Probleme sind ja nicht gottgegeben, sondern wir sind selbst dafür verant­wortlich, diese Probleme auch tatsächlich zu lösen – das heißt: alle Regierungs­chefs/Regierungschefinnen, die sogenannten Europaminister/ Europaministerinnen, aber natürlich auch die Parlamente und wir selbst.

Deshalb ist es auch wieder notwendig, hier wirklich in die Gänge zu kommen. Die Devise kann nur lauten: Mehr Europa anstatt weniger! So oder so bringt Populismus in der EU gar nichts, das sehen wir am Brexit. Österreich hat bei der Bundesprä­sidentenwahl klar gezeigt, in welche Richtung es gehen soll. Ich hoffe, dass Frankreich genauso in diese Richtung gehen wird, damit es einen Schulterschluss für alle in Europa lebenden Menschen gibt. (Beifall bei den Grünen.)

13.48


Präsident Ing. Norbert Hofer: Frau Abgeordnete Dipl.-Ing. Doppelbauer gelangt nun zu Wort.

Frau Kollegin, ist es Ihre erste Rede? (Abg. Doppelbauer bejaht.) – Dann darf ich darauf hinweisen, dass es üblich ist, bei der ersten Rede auf Zwischenrufe zu ver­zichten. (Heiterkeit und Zwischenrufe. – Abg. Doppelbauer – auf dem Weg zum Rednerpult, erheitert –: Das ehrt mich natürlich sehr!)

Bitte, Frau Abgeordnete.

 


13.48.37

Abgeordnete Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Mitglieder der Bundesregierung! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Bürgerinnen und Bürger, hier anwesende und auch jene zu Hause vor den Bildschirmen! Ich glaube, Guy Verhofstadt hat die Beziehung zwischen Großbritannien und der EU sehr, sehr treffend beschrieben. Er hat gesagt: Es war nie eine Liebes­beziehung, es war auch keine Passion, es war sehr, sehr vernünftig, und es war wahr­scheinlich mehr eine Zweckehe. – Diese Zweckehe wird nun eben aufgelöst, sie wird getrennt. Deswegen brauchen wir da auch keinen Rosenkrieg, sondern einen sach­lichen Prozess zur Trennung.

Ja, es ist enttäuschend, dass die Briten für den Brexit gestimmt haben, aber nieman­dem ist mit Revanchegelüsten gedient, und wir müssen dabei das große Ganze im Auge behalten. Was wir alle – die Briten, die Europäische Union und auch Österreich – brauchen, ist Klarheit, und damit meine ich eine eindeutige Linie der Europäischen Union, die von der Bundesregierung mitgestaltet, mitgetragen und dann auch unter­stützt wird.

Leider sind der Herr Bundeskanzler und auch der Herr Vizekanzler nicht mehr an­wesend, aber ich muss sagen, im Augenblick vermissen wir diese klare Linie. Und das tut mir persönlich sehr, sehr weh. Europapolitik und auch die europäische Außenpolitik sollten sich nicht dazu eignen, provinzielle Schlagzeilen zu machen. Hier geht es um große Fragen; und ich freue mich auch schon sehr darauf, zu sehen, was am Samstag herauskommt.


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Die Fragen, die wir uns stellen sollten, sind jedoch weitreichend, und ich glaube, es reicht auch nicht, wenn wir hier nur sagen: Wie gehen wir denn in Zukunft mit den Staaten um, die vielleicht nicht mehr Mitglied der Europäischen Union bleiben wollen oder austreten wollen? Wir müssen noch einmal weiter denken und uns fragen: Überfordern wir eventuell kleinere Staaten mit einer Mitgliedschaft, mit einer Vollmit­gliedschaft, weil sie vielleicht nicht die entsprechenden Ressourcen haben?, oder: Was ist mit den Staaten, die sich von den europäischen Werten entfernen, wie wir das im Augenblick sehr konkret in Ungarn oder auch in Polen sehen?, und ganz aktuell: Was machen wir mit der Türkei?

Man kann sich seine Nachbarstaaten nicht aussuchen, und man kann sich auch nicht die Politiker aussuchen, die unsere Nachbarstaaten regieren. Wir können aber auch nicht so tun, als ob sie nicht mehr da wären, nur weil sie auf einem Pfad sind, der nicht der unsere ist und den wir uns eventuell nicht wünschen. Unser Außenminister, der heute leider nicht anwesend ist, wie wir schon mehrmals gehört haben, hat gestern noch gefordert, dass man ehrlich sein muss, wenn man die Türkei nicht als Teil der Europäischen Union sieht. Das sehen wir genauso und das ist okay – aber darum können wir uns jetzt wirklich nichts kaufen, sondern man muss da auch einmal ins Tun kommen, man muss auch einmal die entsprechenden Aktivitäten setzen. Und das fehlt eben. Deswegen wünsche ich mir auch von den Regierungsverantwortlichen, von SPÖ und ÖVP, ganz klar, dass wir mit unseren türkischen Nachbarn reden.

Der Herr Vizekanzler hat gesagt, die EU muss sich um die großen Dinge kümmern. Zu diesen gehört die Türkei, und da müssen wir jetzt reingehen. Mich würde im Zusam­menhang mit diesem Thema konkret interessieren: Wie sieht die Partnerschaft, die wir in der Zukunft mit der Türkei haben wollen, aus? – Wir müssen eine haben, es wird nicht ohne gehen, wir sind wirtschaftlich und sicherheitspolitisch miteinander verknüpft.

Was passiert aber, wenn sich die Türkei noch weiter von den Werten entfernt, die wir in der Europäischen Union leben wollen? Und wie geht es mit dem Flüchtlingsdeal weiter? Werden die Regierungsmitglieder und auch unser Außenminister, der dem Türkeideal ja gewissermaßen den Ruhm gestohlen hat, weil er sich ständig dafür feiern lässt, dass er die Balkanroute geschlossen hätte – und wir wissen doch alle, dass das ohne den Türkeideal nicht möglich gewesen wäre –, sich dafür einsetzen, dass die restlichen Zahlungen an die Türkei auch überwiesen werden?

Last, but not least noch ein Punkt, der vielleicht im Augenblick ein sehr, sehr wichtiger ist, nämlich die Heranführungshilfe, also jene Gelder, die die Europäische Union ausgibt, weil die Türkei Kandidatenstatus hat: Sollen wir diese abdrehen? – Meiner Meinung nach ja, denn das sind immerhin mehrere hundert Millionen Euro (Beifall des Abg. Lugar), die wir als EU zum Zwecke der Demokratieförderung, zum Aufbau der Rechtsstaatlichkeit und für zivilgesellschaftliche Projekte überweisen. Ich glaube, mittlerweile wissen wir alle, dass diese Gelder diesem Zweck nicht dienen, sondern dass sie einzig und allein einem Autokraten in der Türkei dienen. (Beifall bei den NEOS sowie der Abg. Holzinger-Vogtenhuber.)

Wir NEOS sind der Meinung, es wäre ein Verrat an jenen 50 Prozent der Menschen, der Türken, die sich gegen Erdoğans Verfassungsänderungen ausgesprochen haben, wenn wir diese Summe weiter zahlen.

Dazu bringe ich folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend sofortige Einstellung der Heranführungshilfe für die Türkei


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Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres wird aufgefordert, sich im Rat dafür einzusetzen, dass die Zahlungen, die im Rahmen der Heranführungshilfe an die Türkei getätigt werden, so schnell wie möglich eingestellt werden.“

*****

Herzlichen Dank. (Beifall bei den NEOS, bei Abgeordneten der SPÖ sowie der Abge­ord­neten Dietrich und Lugar.)

13.53


Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Karin Doppelbauer, Kollegin und Kollegen

betreffend Sofortige Einstellung der Heranführungshilfe für die Türkei

Die sich seit einigen Jahren in der Türkei entfaltende Entwicklung, immer weiter weg von einem demokratischen Rechtsstaat und hin zu einem autokratischen Regime, lässt vermuten, dass die Türkei kein Interesse mehr daran hat, Teil der Europäischen Union zu werden. Insbesondere seit dem Putschversuch im Juli 2016 setzte die Regierung Recep Tayyip Erdogans einen Schritt nach dem anderen, um die Rechtsstaatlichkeit, die Pressefreiheit, den Parlamentarismus, die Freiheit von Forschung und Lehre, sowie Minderheitenrechte de facto abzuschaffen.

Das gewaltsame Vorgehen gegen die Kurden, von dem, entgegen türkischer Be­hauptungen, nicht ausschließlich die PKK, sondern auch zahlreiche kurdische Zivilisten betroffen sind, ist für eine Union, die Pluralismus und Toleranz, Freiheit und den Schutz von Minderheiten zu leben gelobt hat, inakzeptabel und muss nicht nur eine Verurteilung durch die EU nach sich ziehen, sondern auch spürbare Konsequenzen für die Türkei. Eine entschlossene Reaktion vonseiten der EU erfordert auch das Vor­gehen der türkischen Regierung gegen die Pressefreiheit. Im Jahr 2016 schloss die Regierung Erdogan laut dem Committee to Protect Journalists innerhalb weniger Monate 178 Medienunternehmen per Dekret. Über 120 JournalistInnen befinden sich seitdem in Haft, mehr als in jedem anderen Land der Welt. Mit der Massenentlassung von RichterInnen, von UniversitätsprofessorInnen und von hohen Beamten, hat Erdogan der intellektuellen Elite seines Landes den Krieg erklärt und eine klare Botschaft gesandt: Wer für liberale Werte, für Demokratie und Freiheit eintritt, hat in seiner Türkei keinen Platz.

Zum im April 2017 abgehaltenen Verfassungsreferendum: Die Venedig-Kommission für Demokratie durch Recht des Europarats kritisierte die darin angestrebten Verfas­sungsänderungen und stellte fest, die Türkei befinde sich "auf dem Weg zur Autokratie und einem Ein-Personen-Regime". In ihrem Bericht zum Referendum selbst bemängelt die OSZE, das Referendum habe internationalen Standards nicht entsprochen und sei inakzeptabel. Zu den Kritikpunkten zählt unter anderem, dass es dem "Nein"-Lager nicht möglich war, im gleichen Maße Mobilisierungsveranstaltungen abzuhalten wie den Befürwortern und dass kritische Medien bereits im Vorfeld geschlossen worden waren. Eine objektive Darstellung des Sachverhalts habe also durch die dadurch


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einseitig befürwortende Medienberichterstattung in der Öffentlichkeit nicht stattgefun­den.

Gleichzeitig tätigten der türkische Präsident, sowie andere Mitglieder seiner Regierung Aussagen in Richtung Europäische Union, die wenig Respekt für seine Verhandlungs­partner um den Beitritt zur Europäischen Union erkennen lassen und somit nur zu einer Schlussfolgerung führen können: Die Türkei strebt keinen Beitritt zur EU mehr an. Auch besagt Artikel 49 des EUV, dass nur jene Staaten Mitglieder der Union werden können, die sich zu den im Artikel 2 EUV aufgelisteten Werten bekennen. Da die Türkei, selbst wenn sie so ein Bekenntnis machen sollte, damit nicht mehr glaubwürdig ist, kommt ein Beitritt nicht infrage. Die Mitgliedsstaaten der Union müssen nun der Realität ins Auge sehen und die Konsequenzen ziehen.

Für die Türkei ist vonseiten der EU in den Jahren 2014-2020 im Rahmen der soge­nannten Heranführungshilfe (IPAII) EU-Unterstützung von insgesamt 4,45 Milliarden Euro vorgesehen. Damit sollen dort unter anderem Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und zivilgesellschaftliche Projekte gefördert werden. Aufgrund der gegenwärtigen Ent­wicklung in der Türkei gibt es jedoch keinen Anlass zu glauben, diese Mittel würden tatsächlich für diese Zwecke eingesetzt.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres wird aufgefordert, sich im Rat dafür einzusetzen, dass die Zahlungen, die im Rahmen der Heranführungshilfe an die Türkei getätigt werden, so schnell wie mög­lich eingestellt werden.“

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Außenpolitischen Ausschuss vorge­schlagen.

*****

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Steinbichler. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


13.54.10

Abgeordneter Leopold Steinbichler (STRONACH): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Frau Staatssekretär! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher auf der Galerie und vor den Fernsehgeräten! (Der Redner stellt eine Tafel, auf der unter der Überschrift „Finde den Fehler!“ die 500 Kilometer lange Route über das Mittelmeer von Libyen bis Sizilien dargestellt ist, wobei ein Pfeil mit der Aufschrift „hier gerettet“ von einem abgebildeten Frontex-Schiff zu einem 20 Kilometer von der libyschen Küste entfernten Punkt auf dieser Route weist, auf das Rednerpult.)

Ja, es ist eine spannende Diskussion, und sie zieht sich bereits über zwei Stunden. Leider sind die Aussagen, die ich jetzt zitieren möchte, von einer Art, dass ich mich wirklich wundere, dass man seine eigene Arbeit hier in der Öffentlichkeit dermaßen kritisiert.

Der Herr Vizekanzler Mitterlehner jammert darüber, dass wir ein besseres Europa brauchen. Wenn man weiß, welch satte Mehrheit die Europäische Volkspartei hat und


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welche Möglichkeiten da in den letzten zehn Jahren bestanden hätten, etwas um­zusetzen, etwas zu machen, und sich hier in diesem Parlament herzustellen und zu sagen: Wir brauchen ein besseres Europa!, dann ist das ganz genau vergleichbar mit der Bundesregierung, die von einer Periode zur anderen totalen Stillstand produziert, gegenseitige Behinderung praktiziert und dann bei der nächsten Wahl sagt: Wir schaffen es jetzt! – Diesmal hat man sogar ein Zwischenregierungsprogramm ge­macht. Das ist ja überhaupt das erste Mal, glaube ich, in der Republik Österreich, dass in einer Regierungsperiode ein Zwischenregierungsprogramm gemacht wurde.

Und der Höhepunkt war wahrscheinlich Präsident Auer – der Anwalt des ländlichen Raumes. Wenn man irgendetwas sagt, dann wird mit dem Zug drübergefahren, denn er weiß genau, was zu tun ist, was für die Bäuerinnen und Bauern gut ist, stellt sich hierher und jammert und schämt sich nicht, den Kollegen Pirklhuber zu bezichtigen, dass er Milchbauern beraten habe – ja welch Versagen, dass diese nicht bis zum Bauernbundpräsidenten gegangen sind. Nein, er will sie strafen, in diesem großartigen Programm, das man dann noch hinter Genossenschaften versteckt, wo Einschütt­gebühren verlangt werden.

Ich würde mit ein bisschen an Charakter dieses Thema in diesem Haus gar nicht ansprechen und würde überlegen, welche Firmen im ureigensten Bereich des Herrn Präsidenten für diesen fürchterlichen, dramatischen Zustand des Bauernstandes, des ländlichen Raumes verantwortlich sind, wer das verursacht hat, wer fleischlose Wurstsorten macht, wer Originallebensmittel mit Palmöl substituiert – das ist ja super, sich dann hierherzustellen und zu sagen: Katastrophe! –, wer dafür verantwortlich ist, dass wir bei den Bauernhöfen Preise wie vor 40 Jahren haben – ohne Inflations­abgeltung, sensationell! –, wer als seinen besten Freund den ehemaligen Landwirt­schaftsminister und Vizekanzler, jetzt geschäftsführenden Direktor der Europäischen Investitionsbank Willi Molterer hat, der in der Ukraine in Käfighaltungssysteme inves­tiert und die österreichischen Hühnerbauern konkurrenziert – sensationell! –, und das setzt sich so fort. So erzeugt man keine EU-Fanatiker oder -Befürworter, sondern so macht man dann im schlimmsten Fall, wie es jetzt passiert, aus EU-Befürwortern EU-Skeptiker, berechtigte Skeptiker. Ich möchte im Folgenden ein paar Zahlen anführen, die das, glaube ich, untermauern.

So sind etwa, wie in der Anfrage von Frau Kollegin Weigerstorfer dargestellt, 600 000 e-cards verloren gegangen, nicht auffindbar, aber man schafft es nicht, obwohl man es bei einem Skipass schafft, dass ein Passbild, ein Foto des Besitzers drauf ist. Bei den e-cards will man es nicht.

Im Vorjahr gab es in Österreich 150 000 Aufgriffe Illegaler. 150 000 Aufgriffe Illegaler – und wir reden von einer Obergrenze in einem Bereich von 30 000 Personen. Daran kann man erkennen, wie weit die Politik von der Realität entfernt ist. (Beifall beim Team Stronach.)

Kolleginnen und Kollegen! Das sind genau die Fakten, das sind genau die Auswir­kungen, die Ergebnisse, die zum Austritt Großbritanniens geführt haben. Die Bürgerin­nen und Bürger waren voller Hoffnung und haben dann gesehen, dass da nicht einmal das Schengener Grenzabkommen umgesetzt wird. Damit erzeugt man Skeptiker. Und – ich glaube, das ist das Wesentliche – wenn man dann noch Heiratsurkunden, Reisepässe und Geburtsurkunden kaufen kann wie Lose bei der Tombola, dann brauchen wir nicht mehr so zu tun, also würde noch irgendjemand glauben, hier in Österreich herrsche Ordnung, da werde registriert und in der Europäischen Union würden die Flüchtlinge, die Asylanten registriert. Nein, wir haben hier, glaube ich, das größte Business, den größten Schwarzmarkt überhaupt, von allen Sparten, allen Geschäftsfeldern, die es gibt. Da muss es ein sehr großes Interesse geben, und des-


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halb habe ich diese Tafel (auf die auf dem Rednerpult stehende Tafel weisend) hier platziert.

Das kann doch nicht sein, wenn Australien es schafft, dass die Flüchtlingsboote versenkt werden, wenn Australien es schafft, dass die Flüchtlinge von diesen Booten sofort wieder zurück an das Ufer gefahren werden! Die Realität in der EU: Der kürzeste Weg von Libyen nach Italien beträgt 520 Kilometer. Wenn das Flüchtlingsboot abgelegt hat, werden die Flüchtlinge nach 20 Kilometern von Frontex übernommen und nach Italien gebracht.

Allein vorigen Samstag wurden 8 500 Flüchtlinge mit europäischen Schiffen nach Italien gebracht. Das ist Geld, das auszugeben wir uns nicht leisten können: pro Flüchtling 16 500 €! Kein Wunder, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeiter hier bei uns, die unter der Steuerlast stöhnen, dafür kein Verständnis mehr aufbringen. Das ist doch selbstverständlich. Wer sollte sich da noch wundern, dass eine skeptische Stimmung herrscht? – Aber dann heißt es natürlich, man sei ein Verschwö­rungstheo­retiker und man sei ein totaler Realitätsverleugner. Nein, die Regierung verleugnet die Wahrheit! Die Regierung erkennt die Ergebnisse nicht! (Beifall beim Team Stronach.)

Deshalb darf ich abschließend etwas ganz Positives sagen, als nach wie vor beken­nender Europäer – und nicht wie es Präsident Auer gesagt hat, denn ich stehe zu dem, was ich sage. Und man darf doch wohl Vorschläge machen, die dann aber auch umgesetzt gehören, und es kann nicht so sein, dass sich dann der Herr Vizekanzler hierherstellt und einfach sagt: Wir brauchen ein besseres Europa! – Dazu habe ich, neben der Entbürokratisierung und den Einsparungen in der Verwaltung, die von den Vorrednern angesprochen wurden, gleich eine erste Idee.

Es wurde heute vom Klimawandel gesprochen. Herr Minister! Europa ist nach Indien der zweitgrößte Palmölimporteur – das zerstört die Landwirtschaften, das zerstört die Gesundheit unserer Konsumenten, das zerstört unser Klima, das zerstört unsere Umwelt! (Beifall beim Team Stronach.)

Kolleginnen und Kollegen! Da gibt es gleich eine erste Maßnahme: eine Palmfett­steuer. Damit wird die Anzahl der Asylanten reduziert, die Umweltzerstörung verringert, das bringt Geld in die europäischen Töpfe für Gestaltungsmaßnahmen, für nachhaltige gesunde Landwirtschaft. Das Ziel muss sein, dass Europa – und noch viel mehr Österreich – zum Vorbild im Bereich Energie, im Bereich Ernährung, im Bereich Ge­sundheit und ganz besonders bei den regionalen Arbeitsplätzen wird.

Es gibt genug zu tun, aber die Chancen sind intakt. (Beifall beim Team Stronach. – Zwischenbemerkung von Bundesminister Stöger.)

14.01


Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Gamon. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


14.01.15

Abgeordnete Claudia Angela Gamon, MSc (WU) (NEOS): Sehr geehrter Herr Prä­sident! Sehr geehrte Mitglieder der Bundesregierung! Werte Kolleginnen und Kol­legen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Ich glaube, am Ende dieser Debatte können wir eines ganz deutlich noch einmal wiedergeben: Es gibt eigentlich keinen Plan.

Es gibt keine Strategie, wie es mit der Europäischen Union und der Rolle Österreichs innerhalb der Europäischen Union weitergehen soll. Wovon man schon gar nicht reden kann, ist, dass es eine Vision gibt, wo es hingehen soll.

Man muss sagen, dass zumindest die Antieuropäer auf unserem Kontinent ein relativ klares Angebot haben, wo sie hinwollen. Das vermisse ich aufseiten der Proeuropäer


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll175. Sitzung / Seite 130

sehr. Unsere Partei nehme ich dabei explizit aus, denn wir sagen klar, wohin wir wollen: Wir wollen in Richtung einer europäischen Republik.

Wo aber sind die Visionen der anderen? Wo ist die Emotion? Wo ist das, was Sie den Menschen mitgeben wollen, was Europa für Sie bedeutet? Das gibt es nicht. Wo man das am meisten vermisst, ist natürlich bei unserem sogenannten Europaminister und Außenminister Sebastian Kurz. Der überlegt sich wahrscheinlich – in der Früh, wenn er aufsteht – eher, welche Schlagzeile er raushaut, aber ganz sicher nicht, was er zur Entwicklung der Europäischen Union sagen wird.

Die jungen Leute haben aber andere Erwartungen an europäische Politik. Sie wollen etwas anderes hören, sie wollen mehr hören. Sie wollen auch mehr Europa und können es auch eigentlich kaum erwarten, zu sehen, wo diese Europäische Union in 20 Jahren sein kann, wenn wir heute damit anfangen, daran zu arbeiten, sie weiterzu­entwickeln.

Der Bundeskanzler und der Europaminister Kurz sind im Moment so unterwegs wie ein Fiesling am Schulhof, der den Kleineren jeden Tag mobbt (Abg. Lugar: ... Fiesling ...?), immer auf ihn draufhaut und sich danach total überrascht zeigt, dass er daran zugrunde gegangen ist; man wollte ihm ja eigentlich nur etwas Gutes tun.

Seit Sonntag sind jetzt alle Emmanuel-Macron-Fans. Je suis Emmanuel, wir müssen die Europäische Union weiterentwickeln!, sagen sie. Ja wann kommt das denn? Wir warten auf konkrete Vorschläge, wir warten auch auf konkrete Antworten auf die Fragen, die da schon auf dem Tisch liegen: Wo wollen die Leute hin? Wann erzählen Sie uns endlich Ihre Vision von Europa? Wollen Sie eine europäische Armee, eine richtige gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik? (Zwischenruf des Abg. Hübner.) Wollen Sie eine EU-Kommission, die wie eine EU-Regierung funktionieren kann? Wollen Sie eine Neuordnung der Subsidiarität, eine Reevaluierung der Kompetenzen? Wollen Sie ein stärkeres europäisches Parlament? Wollen Sie die europäische Republik? (Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Ich hätte gerne Antworten auf diese Fragen, auch von Sebastian Kurz. Ich möchte wissen, wofür er steht, denn für mich sind das wichtige Fragen. Ich möchte diese Dinge, ich möchte hin zur europäischen Republik, und ich möchte das vor allem noch erleben können – und ich bin, zumindest hier im Hohen Haus, relativ jung.

Was Europaminister Sebastian Kurz tut, ist dieses Bekenntnis zur europäischen Vision das ihm fehlt – mit Verzögerungstaktik auf die lange Bank zu schieben. Er beschäftigt sich damit, herauszufinden, welche kleinen Kompetenzen es gibt, die man vielleicht in österreichische Verantwortung zurückschieben könnte. Das ist absolute Zeitverschwendung, das hat nichts damit zu tun, die Europäische Union weiterzu­entwickeln.

Ich weiß ja, dass es nicht leicht ist, sich zur Europäischen Union zu bekennen, gerade in Österreich. Wenn man ein Freund der Europäischen Union ist, wenn man gerne die europäische Republik hätte, wenn man zur Integration der Europäischen Union etwas beitragen möchte, macht man sich beim Boulevard nicht besonders beliebt, die liegen einem nicht mehr zu Füßen. Ich würde aber meinen: Wofür braucht es denn Politikerinnen und Politiker, wenn nicht dafür?

Haben wir nicht die Aufgabe, uns auch für unbeliebte Dinge einzusetzen? Haben wir nicht die Aufgabe, das Bild der Europäischen Union bei den Österreicherinnen und Österreichern so zu formen, dass es überhaupt die Möglichkeit gibt, ernsthafte Refor­men anzugehen?


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll175. Sitzung / Seite 131

Wenn das nicht die Aufgabe von verantwortungsvollen Politikerinnen und Politikern ist, dann braucht es sie auch nicht mehr. Danke schön. (Beifall bei den NEOS.)

14.05

14.05.14 *****

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Sehr geehrte Frau Abgeordnete, ich muss Ihnen wegen der Aussage, ein Mitglied der Regierung sei „wie ein Fiesling“, einen Ordnungsruf erteilen.

Ein Fiesling ist jemand, der widerlich, durch seine Eigenschaften abstoßend ist. (Abg. Lichtenecker – auf dem Weg zu Bundesminister Stöger –: Mein Gott!) – Nicht „mein Gott“, Frau Kollegin! Es ist notwendig, da einen Ordnungsruf zu erteilen. Ich möchte Sie bitten, jetzt die Regierungsbank zu verlassen, damit Herr Kollege Dr. Franz mit seiner Rede beginnen kann. Bitte, Frau Kollegin! (Abg. Lichtenecker beendet das Gespräch mit Bundesminister Stöger und begibt sich zu ihrem Sitzplatz.)

*****

Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Franz. – Bitte.

 


14.05.47

Abgeordneter Dr. Marcus Franz (ohne Klubzugehörigkeit): Herr Präsident! Werte Regierungsmitglieder! Wertes geschätztes Hohes Haus! Ich möchte gleich eine Antwort auf die Frage geben, die Kollegin Gamon gestellt hat, was sich die Nicht-EU-Jubler unter einem Europa vorstellen.

Ich sage ganz klar: Wir wollen keine Volksrepublik Europa, sondern wir wollen ein Europa der Nationen und ein Europa der Vaterländer (Beifall bei der FPÖ), denn das entspricht den Menschen. (Abg. Kogler: Vaterländer haben doch in den Krieg geführt! Reden S’ doch ...!) Was Sie wollen, entspricht der Mao-Uniform, und das lehnen wir ab.

Ich möchte mich aber zunächst einmal an den Herrn Bundeskanzler wenden, auch wenn er nicht mehr da ist und sich nach der berechtigten Kritik von Kollegen Kickl verflüchtigt hat. Wir haben einen Kanzler der Inszenierung, einen Kanzler des Wider­spruchs. Der Herr Bundeskanzler hat am Anfang des Jahres, am 25. Jänner, gesagt – ich zitiere wörtlich aus dem Programm „Arbeiten für Österreich!“: „Wir müssen aus der Verantwortung heraus Entscheidungen treffen, die Lösungen bringen, nicht nur Schlag­zeilen“.

Fünf Tage später hat er gesagt – wir haben das heute schon gehört –:„Ich meine, 95 Prozent der Politik, die geboten wird, besteht aus Inszenierung“. Das ist meiner Meinung nach ein großartiger Widerspruch und gleichzeitig eine Selbstentblößung. Wenn ein Bundeskanzler sagt, dass 95 Prozent der Politik Inszenierung sind, dann ist das der Offenbarungseid der Politik.

Ein Bundeskanzler sollte führen, sollte leiten (Zwischenruf der Abg. Schwentner), sollte in der Regierung klare Vorgaben geben, sollte wissen, was er möchte. Ich fürchte, unser Bundeskanzler kann uns beim kommenden Gipfel, wenn es um die Zukunft Europas ohne England geht, nicht sehr gut vertreten. Ich fürchte, der Bun­deskanzler kann auch dort nur Phrasen und Floskeln von sich geben. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Lugar.)

Was haben wir heute gehört? Haben wir ein einziges konkretes Wort dazu gehört, wie der Bundeskanzler mit den Herausforderungen der Zukunft umgehen möchte, ein


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll175. Sitzung / Seite 132

einziges Wort, etwas Konkretes? – Wir haben mehrfach die Überschrift gehört, wir haben konkret gehört: Wir wollen Lösungen! Wir haben aber keinen einzigen Lösungs­ansatz gehört.

Wir haben heute auch schon viel über den Brexit diskutiert, dabei ist in den Reden nur einige Male etwas aufgetaucht, das zentral und sehr wichtig ist: Die Hauptursache des Brexits ist die Migration, die Massenmigration! (Beifall bei FPÖ und Team Stronach.)

Meine Damen und Herren! Das europäische Problem heißt zurzeit Massenmigration, alles andere ist sekundär oder sogar tertiär. Wir müssen uns mit allen Mitteln und mit aller Kraft den Fragen der Massenmigration, vor allem der Abwehr der Massen­migration widmen. (Beifall bei FPÖ und Team Stronach.) Das muss für alle, die hier sitzen – egal, wie man sonst die Politik betrachtet –, die erste und wichtigste Aufgabe sein. Denken Sie an Milton Friedman, der gesagt hat: Wir können offene Grenzen haben, oder wir können einen Sozialstaat haben, wir können aber niemals beides haben. – Zitatende.

Wir können keine Massenmigration haben und ein soziales Europa – wie wir heute so oft gehört haben – wollen. Das funktioniert nicht, das geht nicht, das ist weder finan­zierbar noch von den Menschen in irgendeiner Weise aushaltbar, das wollen die Bürger nicht. Deswegen schwenken ja jetzt auch schon die Linken in unserer Regierung sukzessive um und wollen Flüchtlingscamps an den Außengrenzen, wobei ich auch das für schlecht halte. Die Grenzen sollen geschlossenen werden, die Camps gehören ganz weit weg, nicht an die Außengrenze, sondern viel weiter weg, ganz woanders hin. Wir müssen den Afrikanern in Afrika helfen, wir müssen den Orientalen im Orient helfen – okay, da sind wir dabei –, alles andere aber ist, mit Verlaub gesagt, ein Schwachsinn und führt Europa in den Untergang. (Beifall bei FPÖ und Team Stronach.)

Wenn wir ein neues Europa der Zukunft wollen, dann brauchen wir ein Europa der Nationen, wir brauchen ein subsidiäres Europa, in dem die einzelnen Staaten nicht in regionaler Hinsicht, sondern in nationaler Hinsicht für sich entscheiden, die Budget­hoheit haben, die Entscheidungshoheit über ihre Parlamente, über ihre Politik – ihre Innenpolitik, Außenpolitik, Fremdenpolitik – haben. Das müssen die nationalen Parla­mente – wir hier – und die nationalen Regierungen regeln, nicht irgendwer in Brüssel!

Das ist das Ziel eines neuen Europas, alles andere geht schief! Danke schön. (Beifall bei FPÖ und Team Stronach.)

14.09


Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Doppler. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


14.09.49

Abgeordneter Rupert Doppler (ohne Klubzugehörigkeit): Herr Präsident! Mitglieder der Bundesregierung! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Eigentlich brauchte man den Ausführungen des Kollegen Franz nichts mehr hinzuzufügen. Ich glaube, er hat es auf den Punkt gebracht.

Ich versuche, es noch einmal zusammenzufassen: Heute haben wir die EU-Erklä­rungen des Bundeskanzlers und des Vizekanzlers angesichts des bevorstehenden EU-Gipfels zu den Brexit-Verhandlungen gehört. Wir haben vom Herrn Vizekanzler gehört, dass die Europäische Union die Brexit-Verhandlungen in zwei Phasen durchführen will. Zunächst soll es um die Bedingungen der Trennung gehen – da sollen die Briten zuerst in die Knie gezwungen werden  und erst dann um die künftigen Beziehungen. Die Leitlinien werden mit den 27 Mitgliedstaaten abgestimmt und am 29. April, haben wir heute schon gehört, bei einem EU-Sondergipfel in Brüssel verabschiedet.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll175. Sitzung / Seite 133

Man geht davon aus, dass man vonseiten der EU am 22. Mai für die Verhandlungen startklar sein wird. Den Leitlinien zufolge stellt sich die EU auch auf ein mögliches Scheitern der Verhandlungen ein. Das ist ein großes Selbstbewusstsein, das die EU an den Tag legt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich muss schon sagen, ich habe bis heute nicht vernommen, dass sich die EU – in dieser Form – gefragt hätte: Was läuft in dieser EU schief? Haben wir Fehler gemacht? Nichts davon ist der Fall, das Gegenteil wird getan, es wird weiterhin an den Menschen vorbei Politik betrieben. Nur der Herr Vizekanzler hat heute gesagt: Es stimmt schon, die EU solle sich um die großen Dinge kümmern und die kleineren Sachen könnten die Nationalstaaten selbst lösen.

Da braucht sich niemand zu wundern, dass sich die Menschen von dieser EU abwenden, noch dazu, wenn die Mitgliedsbeiträge in Zukunft massiv steigen werden. Herzlichen Dank. (Beifall des Abg. Steinbichler.)

14.11

14.11.54

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Hable, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einrichtung eines unabhängigen Expertenforums für analytische Begleitung des Brexit-Prozesses zur Steigerung der diesbezüglichen Reaktionsgeschwindigkeit der Bundesregierung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist somit abgelehnt.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Ing. Lugar, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Einrichtung von UNO-Schutzzonen in Krisenregionen“.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Antrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist somit abgelehnt.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dipl.-Ing. Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend sofortige Einstellung der Heranführungshilfe für die Türkei.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist somit abgelehnt.

14.12.542. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (1525 d.B.): Bundesgesetz, mit dem eine Rentenleistung für Opfer von Gewalt in Heimen eingeführt und das Verbrechensopfergesetz geändert wird (1596 d.B.)

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir kommen nun zum 2. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erste zu Wort gelangt Frau Nationalratspräsidentin Bures. – Bitte, Frau Präsidentin.

 


14.13.34

Abgeordnete Doris Bures (SPÖ): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vor fast genau fünf Monaten haben wir im historischen Sitzungssaal des Parlaments einen


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll175. Sitzung / Seite 134

Staatsakt begangen. Es war ein ganz besonderer, ein außergewöhnlicher und ganz berührender Staatsakt.

Unter dem Titel „Geste der Verantwortung“ sind nicht nur das offizielle Österreich, die Republik und die Kirche zusammengekommen, sondern auch 300 Frauen und Männer, deren Schicksale und Lebensgeschichten im Mittelpunkt standen. Das waren ehe­malige Heimkinder, heute erwachsene Frauen und Männer, denen in ihrer Kindheit unvorstellbares Leid widerfahren ist. Sie hätten damals in Kinderheimen der öffent­lichen Hand oder der Kirche Geborgenheit und Sicherheit finden sollen, waren statt­dessen aber mit Gewalt, Missbrauch und Demütigungen konfrontiert. Viele wurden ihrer Kindheit beraubt, und es wurde ihnen auch die Chance auf ein selbstbestimmtes Leben genommen.

Das ganz Besondere an diesem Staatsakt im November im historischen Sitzungssaal war, dass ehemalige Heimkinder und ihre Schicksale ins Zentrum gerückt wurden. Viele von ihnen haben in den vergangenen Jahren um genau diese Aufmerksamkeit hart gekämpft, sie haben unermüdlich auf ihre schwierige Lebenssituation und ihre Situation in der Gesellschaft hingewiesen, haben über ihre Erfahrungen berichtet und sich in Betroffeneninitiativen – wie zum Beispiel im Verein ehemaliger Heimkinder – organisiert.

Stellvertretend für die Schicksale all dieser Heimkinder haben wir im Staatsakt einige erschütternde Berichte und Lebensgeschichten gehört. Ich habe bei diesem Staatsakt erlebt, dass auch zugehört wurde: Die Öffentlichkeit hat zugehört, die Kirche – an der Spitze Kardinal Christoph Schönborn – und viele ihrer Vertreter und auch die Spitze der Republik, Bundeskanzler Christian Kern und Vizekanzler Reinhold Mitterlehner.

Wir alle haben damals im November zugehört und auch verstanden. Die höchsten Ver­treter von Kirche und Republik haben sich an diesem Tag bei den Betroffenen ent­schuldigt und um Verzeihung gebeten. Das war gut und richtig, und ich würde heute auch sagen, es war höchst an der Zeit. Allzu lange wurde diesen Menschen nämlich nicht zugehört, allzu lange wurden Gewalt und systematischer Missbrauch vertuscht und geleugnet. Erst in den letzten Jahren ist es durch engagierte Kommissionen in den Ländern, eine engagierte Kommission der Kirche, auch durch den Einsatz von WissenschafterInnen, Expertinnen und Experten ganz unterschiedlicher Disziplinen gelungen, sich mit dieser systematischen Gewalt, die in den Nachkriegsjahrzehnten in Kinderheimen stattgefunden hat, ernsthaft auseinanderzusetzen und damit die Basis für die so schwierige Aufarbeitung dieser Zeit zu schaffen. – Dafür gilt ihnen unsere große Anerkennung und unser Dank. (Allgemeiner Beifall.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Wir werden heute ein Gesetz beschließen, das den Opfern von Gewalt in Heimen eine Rente von 300 € zuerkennt. Das ist keine Wiedergutmachung, denn die seelischen Wunden, die körperlichen Wun­den, die diese Menschen erfahren haben, lassen sich dadurch nicht gutmachen, aber es zeigt, dass wir uns unserer Verantwortung bewusst sind und es nicht – wie damals – schlicht und einfach verabsäumen, zu handeln.

Viele haben an dem heute zu beschließenden Gesetz betreffend eine Rentenleistung für Opfer von Gewalt in Heimen mitgewirkt. Viele haben dieses Gesetz in den letzten Wochen vorangetrieben, haben es formuliert, haben es ausgearbeitet. – Auch ihnen gilt unser Dank.

Mein Dank gilt auch den Mitgliedern der Bundesregierung, aber ganz besonders gilt mein Dank Ihnen, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten. Mit dem heutigen Beschluss werden wir deutlich machen, dass wir uns den Lebensbe­dingungen der Betroffenen mit großem Ernst und großer Sachlichkeit und auch – und das ist das Schöne – mit großer Einigkeit angenähert haben. Es war mir damals, vor


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll175. Sitzung / Seite 135

fünf Monaten, beim Staatsakt ganz wichtig, zu betonen, dass die offizielle Aner­kennung des Leidens der Betroffenen kein Schlussstrich unter die Aufarbeitung sein darf.

Heute können wir sagen: Es war auch alles andere als ein Schlussstrich, es war ein außergewöhnlicher und ein bewegender Staatsakt, der letztendlich auch sehr viel in Bewegung gebracht hat. Mit dem heutigen Gesetzesbeschluss zeigen wir, dass uns das Schicksal der Kinder von damals keineswegs gleichgültig ist, sondern dass wir uns für sie verantwortlich fühlen.

Das, meine sehr geehrten Damen und Herren, gilt nicht nur für die Kinder von damals, sondern auch für die Kinder von heute und morgen. – Ich danke Ihnen. (Allgemeiner Beifall.)

14.19


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Wöginger. – Bitte.

 


14.20.14

Abgeordneter August Wöginger (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bun­desminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit der heutigen Beschluss­fassung dieses Heimopferrentengesetzes beweisen wir nicht nur, dass wir zuhören können. Ich kann alles unterstreichen, was die Frau Präsidentin zu diesem Staatsakt „Geste der Verantwortung“ gesagt hat, wo Menschen, die in ihrer Kinder- und Jugend­zeit in Heimen missbraucht worden sind, noch einmal dargelegt haben, was ihnen persönlich an Leid widerfahren ist.

Ich glaube auch, dass es wichtig ist, dass wir, die Republik und insbesondere das Parlament, der Nationalrat, heute beweisen, dass wir auch mit der Aufarbeitung von dunklen Momenten in unserer Gesellschaft ordentlich umgehen können. Das hat die Bundesregierung erkannt; im März wurde eine Regierungsvorlage eingebracht, und vor allem wir Parlamentarier – das darf uns schon auch ein wenig stolz machen – haben in einer sehr guten Art und Weise dieses Thema bei einem Hearing am 6. April im Sozial­ausschuss aufgearbeitet. Ich sage insbesondere unserem Vorsitzenden Josef Muchitsch, aber auch den Sprecherinnen und Sprechern aller Fraktionen Dank, denn es war eine sehr sachliche und ruhige Diskussion, die über dieses sehr sensible und heikle Thema stattgefunden hat. Dafür möchte ich mich bedanken, auch im Namen der Betroffenen, weil es erstens nicht selbstverständlich ist und weil es zweitens schon auch ein Zeichen dafür ist, dass das Parlament gerade bei Themenbereichen, die eine große Sensibilität in sich tragen, immer noch in der Lage ist, die Gemeinsamkeit zu suchen und diese letzten Endes auch zu finden. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Es hat zwei Sozialsprecherrunden gegeben, nach einem Hearing – das möchte ich noch betonen –, bei dem speziell Vertreter jener fünf Organisationen anwesend waren, die sich seit vielen Jahren mit dieser Thematik auseinandersetzen: der Weisse Ring unter Professor Jesionek, Waltraud Klasnic, die Vorsitzende der Unabhängigen Opferschutzanwaltschaft, die möwe, das Land Wien, stellvertretend für die restlichen Bundesländer war das Land Tirol zum Hearing eingeladen. Alle leisten einen unver­zichtbaren Beitrag für jene Menschen, denen dieses Leid widerfahren ist. Ich bedanke mich bei diesen Organisationen ganz, ganz herzlich für ihren unermüdlichen Einsatz. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie bei Abgeordneten der FPÖ.)

Die Grundausrichtung in der Regierungsvorlage war, dass es eine monatliche Ren­tenleistung von 300 € geben soll. Wir sind dann aber im Zuge der näheren Betrachtung auf einige Punkte draufgekommen und haben gesagt, dass wir ein gutes Gesetz verabschieden wollen – das ist immer die Intention der Abgeordneten – und vor allem


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll175. Sitzung / Seite 136

dass wir, wenn wir schon über diese schwierige Thematik reden, Nägel mit Köpfen machen, um auch die Geschichte zu Ende zu denken.

Wir haben den Personenkreis erweitert, und zwar haben wir nicht nur die Heimkinder berücksichtigt, sondern auch die kirchlichen Einrichtungen, sprich Internate und Pflege­familien, dazugenommen und diese auch noch zusätzlich um Heim- oder Jugendwohl­fahrtsträger erweitert, weil es letzten Endes für diese Menschen kein Unterschied ist, ob sie in einem Jugendheim der Stadt Wien gewesen sind oder in einem kirchlichen Internat irgendwo in einem Bundesland. Wir müssen alle berücksichtigen, soweit es irgendwie möglich ist. Wir haben den Personenkreis auch um Mindestsicherungs­bezie­her erweitert, bei denen Arbeitsunfähigkeit festgestellt ist, damit jene Personen­gruppen, denen auch dieses Leid widerfahren ist, nicht von dieser Leistung ausgenom­men sind.

Wie gesagt: Es sind 300 € pro Monat; dieser Betrag ist steuerbefreit, unpfändbar, wird nicht auf andere Leistungen angerechnet und wird mit den normalen Pensionen auch jährlich valorisiert.

Das ist keine Wiedergutmachung, Frau Präsidentin, das möchte ich unterstreichen, das kann man nicht wiedergutmachen, aber es ist eine Geste, ein Zeichen, dass wir uns dessen bewusst sind, was damals an Gräueltaten passiert ist. Ich war zutiefst er­schüttert, als im Hearing unter dem Siegel der Verschwiegenheit und der Anonymität nur zwei, drei Ansätze mitgeteilt wurden, was diesen Jugendlichen dort an Graus­lichkeiten angetan wurde. Daher ist es keine gänzliche Wiedergutmachung, aber es ist eine Geste der Verantwortung, es ist eine wichtige Symbolik, und es ist eine kleine Ent­schädigung für diese Menschen, durch die wir als österreichisches Parlament ganz klar ein Signal und ein Zeichen setzen wollen.

Abschließend darf ich noch sagen, dass wir bei der Volksanwaltschaft eine Renten­kommission einrichten, in der jene Träger Mitglieder sind, die sich bis dato schon mit dieser sensiblen Thematik auseinandergesetzt haben. Jenen Menschen, die bereits eine Entschädigungsleistung zwischen 5 000 € und 25 000 € erhalten haben, so war die Vereinbarung innerhalb dieser Organisationen, wird es relativ leicht gemacht, zu dieser Rentenleistung zu kommen. Es gibt eine schriftliche Information vom jeweiligen Träger, man kann das beim Pensionsversicherungsträger vorlegen, dann geht das auch relativ unbürokratisch. Noch bis Mitte des Jahres gibt es die Möglichkeit, bei dieser Kommission Anträge zu stellen, sofern dies noch nicht passiert ist. Generell ist der Bezieherkreis bis Ende 1999 beschränkt, wegen allem, was ab 1945 an solchen Missbrauchstaten begangen wurde, können sich die Opfer melden.

Wir stellen 1 Million € für Präventivmaßnahmen zur Verfügung, das ist abschließend auch noch eine wichtige Geschichte; damit möchte ich letzten Endes meine Rede auch beenden. Es geht darum, dass so etwas in unserer Gesellschaft nicht mehr passieren darf, daher stellen wir 1 Million € für Präventivmaßnahmen zur Verfügung, denn es muss uns ein gemeinsames Anliegen sein, dass solche Taten, die hauptsächlich in der Nachkriegszeit, in den Sechziger- und Siebzigerjahren passiert sind, Kindern nicht mehr angetan werden. Dieses Geld ist daher gut investiert.

Wie gesagt, es ist keine gänzliche Wiedergutmachung, aber eine Geste der Verant­wortung, die wir mit diesem Gesetz heute jenen Menschen zusprechen, die dieses Leid erfahren mussten. Ich bin stolz darauf, dass wir diesen Abänderungsantrag gemein­sam zusammengebracht haben, es ist eine Sechsparteieneinigung, das heißt, dieses Parlament ist sehr wohl in der Lage, bei Themen, die die Menschen wirklich betreffen, gemeinsam zu handeln, und das darf uns auch stolz machen. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

 



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll175. Sitzung / Seite 137

Präsident Ing. Norbert Hofer: Herr Abgeordneter, ich gehe davon aus, dass Ihre Rede noch nicht beendet ist, weil Sie noch einen Antrag einbringen wollen.

 


Abgeordneter August Wöginger (fortsetzend): Danke, Herr Präsident!

Ich bringe den Abänderungsantrag der Abgeordneten Muchitsch, Wöginger, Dr. Belakowitsch-Jenewein, Mag. Steinhauser, Mag. Loacker, Ing. Dietrich, Kollegin­nen und Kollegen zur Regierungsvorlage 1525 der Beilagen betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem eine Rentenleistung für Opfer von Gewalt in Heimen eingeführt und das Verbrechensopfergesetz geändert wird, in der Fassung des Ausschussberichtes in 1596 der Beilagen, ein.

In den Eckpunkten habe ich den Antrag ausführlich erläutert, und er ist auch verteilt worden. Ich bitte um Zustimmung. (Allgemeiner Beifall.)

14.28


Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Josef Muchitsch, August Wöginger, Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Mag. Albert Steinhauser, Mag. Gerald Loacker, Ing. Waltraud Dietrich und Kolleginnen und Kollegen

zur Regierungsvorlage 1525 der Beilagen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem eine Rentenleistung für Opfer von Gewalt in Heimen eingeführt und das Verbrechens­opfergesetz geändert wird, in der Fassung des Ausschussberichtes 1596 der Beilagen

Der Nationalrat wolle in Zweiter Lesung beschließen:

Die Regierungsvorlage 1525 der Beilagen: Bundesgesetz, mit dem eine Renten­leistung für Opfer von Gewalt in Heimen eingeführt und das Verbrechensopfergesetz geändert wird, in der Fassung des Ausschussberichtes 1596 der Beilagen wird wie folgt geändert:

Der Titel des Sammelgesetzes lautet:

Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz betreffend die Rentenleistung für Opfer von Gewalt in Heimen (Heimopferrentengesetz-HOG) erlassen und das Verbrechens­opfergesetz geändert wird

Art. 1 (Heimopferrentengesetz-HOG) wird wie folgt geändert:

1. Der Titel lautet:

Bundesgesetz betreffend die Rentenleistung für Opfer von Gewalt in Heimen (Heimopferrentengesetz-HOG)

2. § 1 samt Überschrift lautet:

„Personenkreis

§ 1. (1) Personen, die eine pauschalierte Entschädigungsleistung wegen nach dem 9. Mai 1945 bis zum 31. Dezember 1999 erlittener Gewalt im Rahmen einer Unter­bringung in Kinder- oder Jugendheimen des Bundes, der Länder und der Kirchen oder in Pflegefamilien von einem Heim- oder Jugendwohlfahrtsträger oder den von diesen mit der Abwicklung der Entschädigung beauftragten Institutionen erhalten haben, haben


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ab dem Zeitpunkt und für die Dauer der Zuerkennung einer Eigenpension, spätestens aber mit Beginn des Monats, der auf die Erreichung des Regelpensionsalters (§§ 253 und 617 Abs. 11 ASVG) folgt, Anspruch auf eine monatliche Rentenleistung nach diesem Bundesgesetz.

(2) Wenn Personen, die eine Eigenpension beziehen oder das Regelpensionsalter erreicht haben, wahrscheinlich machen, dass sie aus besonderen Gründen kein zulässiges und zeitgerechtes Ansuchen beim Heim- oder Jugendwohlfahrtsträger oder den von diesen mit der Abwicklung der Entschädigung beauftragten Institutionen ein­bringen konnten, oder wenn ihrem zulässigen und zeitgerechten Ansuchen nicht entsprochen wurde, erhalten sie die Rentenleistung unter den sonstigen Voraus­setzungen des Abs. 1, wenn sie wahrscheinlich machen, dass sie nach dem 9. Mai 1945 bis zum 31. Dezember 1999 in einem der genannten Heime oder in Pflege­familien Opfer eines vorsätzlichen Gewaltdeliktes im Sinne des Strafgesetzbuches – StGB, BGBl. Nr. 60/1974, in der geltenden Fassung, wurden.

(3) Personen, die laufende Geldleistungen nach den Mindestsicherungsgesetzen der Länder beziehen und wegen einer auf Dauer festgestellten Arbeitsunfähigkeit vom Einsatz der Arbeitskraft befreit sind, sind Beziehern einer Eigenpension gleichgestellt.“

3. § 2 samt Überschrift lautet:

„Leistung

§ 2. (1) Die monatliche Rentenleistung beträgt 300 €. Auf die Rentenleistung ist ein nach dem Verbrechensopfergesetz (VOG), BGBl. Nr. 288/1972, wegen einer Schädi­gung in einem Heim oder in Pflegefamilien erbrachter Ersatz des Verdienstentganges samt einer einkommensabhängigen Zusatzleistung anzurechnen und die Rentenleis­tung bei Änderung der Höhe des Ersatzes des Verdienstentganges und der einkom­mensabhängigen Zusatzleistung neuzubemessen. Übergenüsse und Nachträge sind von der gebührenden Rentenleistung abzuziehen oder mit ihr auszuzahlen. Die Ren­ten­leistung gilt nicht als Einkommen im Sinne der Sozialversicherungs- und Sozial­entschädigungsgesetze sowie der sonstigen bundesgesetzlichen Regelungen. Von der Rentenleistung sind keine Beiträge zur Krankenversicherung zu entrichten.

(2) Der Leistungsbetrag ist mit Wirkung ab 1. Jänner 2018 und in der Folge mit Wir­kung vom 1. Jänner eines jeden Jahres mit dem für den Bereich des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes festgesetzten Anpassungsfaktor zu vervielfachen. Der vervielfachte Betrag ist auf einen Betrag von vollen 10 Cent zu runden; hiebei ist ein Betrag von unter 5 Cent zu vernachlässigen und ein Betrag von 5 Cent an auf 10 Cent zu ergänzen. Der gerundete Betrag ist die Basis der Anpassung für das jeweilige Folgejahr.

(3) (Verfassungsbestimmung) Die Rentenleistung gilt nicht als Einkommen nach den Mindestsicherungsgesetzen der Länder und den sonstigen landesgesetzlichen Rege­lungen.“

4. § 3 Abs. 1 Z 1 lautet: 

„1. für Bezieher einer Eigenpension oder eines Ruhegenusses nach dem

a) Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG), BGBl. Nr. 189/1955,

b) Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz (GSVG), BGBl. Nr. 560/1978,

c) Freiberuflichen Sozialversicherungsgesetz (FSVG), BGBl. Nr. 624/1978,

d) Bauern-Sozialversicherungsgesetz (BSVG), BGBl. Nr. 559/1978,


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e) Pensionsgesetz 1965 (PG 1965), BGBl. Nr. 340,

der für die Gewährung der Pension oder des Ruhegenusses zuständige Sozialver­sicherungsträger.“

5. Dem § 3 wird folgender Abs. 3 angefügt:

„(3) Eine während eines anhängigen Eigenpensionsverfahrens beantragte Renten­leistung ist bei Vorliegen der Voraussetzungen auch dann vom Pensionsversiche­rungsträger zuzuerkennen, wenn das Regelpensionsalter im Zuge dieses Pensions­verfahrens bereits erreicht wurde.“   

6. § 4 Abs. 3 lautet:

„(3) Eine später erworbene Leistung oder zusätzliche Leistung nach § 3 Abs. 1 sowie Änderungen der Rechtslage berühren die Zuständigkeit hinsichtlich rechtskräftig zuerkannter Leistungsansprüche nicht.“

7. Im § 5 Abs. 1 vorletzter Satz wird der Ausdruck „nachzuweisen“ durch den Ausdruck „zu belegen“ ersetzt.

8. Im § 5 Abs. 3 wird nach dem Ausdruck „sein Sachwalter“ der Ausdruck „(Vorsor­gebevollmächtigter,  Erwachsenenvertreter)“ eingefügt.

9. Im § 5 Abs. 5 entfällt der Ausdruck „oder Entziehung“.

10. Dem § 5 wird folgender Abs. 6 angefügt:

„(6) Der Anspruch auf Rentenleistung ruht für die Dauer der Verbüßung einer Frei­heitsstrafe; dies gilt nicht, wenn die Freiheitsstrafe durch Anhaltung im elektronisch überwachten Hausarrest nach dem Fünften Abschnitt des Strafvollzugsgesetzes voll­zogen wird. Er ruht ferner für die Dauer der Unterbringung des Anspruchs­berechtigten auf Kosten des Bundes in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher gemäß § 21 des Strafgesetzbuches, für entwöhnungsbedürftige Rechtsbrecher gemäß § 22 StGB oder für gefährliche Rückfallstäter gemäß § 23 StGB.“

11. § 6 samt Überschrift lautet:

„Verfahren in Rechtsstreitigkeiten

§ 6. Gegen Bescheide nach diesem Bundesgesetz besteht das Recht der Klage beim zuständigen Gerichtshof erster Instanz als Arbeits- und Sozialgericht bzw. beim Arbeits- und Sozialgericht Wien. Für das Verfahren in Rechtsstreitigkeiten, die Ansprüche nach diesem Bundesgesetz zum Inhalt haben, gelten die Bestimmungen des Arbeits- und Sozialgerichtsgesetzes (ASGG), BGBl. Nr. 104/1985, in der jeweils geltenden Fassung, sinngemäß. Qualifizierte Personen nach § 40 Abs. 1 ASGG sind in diesen Verfahren auch die Bediensteten der Entscheidungsträger gemäß § 3.“

12. Nach § 7 wird folgender § 8 samt Überschrift eingefügt, die bisherigen §§ 8 bis 13 erhalten die Paragraphenbezeichnung 9 bis 14:

„Anzeigepflicht

§ 8. Anspruchsberechtigte, Anspruchswerber, gesetzliche Vertreter und Sachwalter (Vorsorgebevollmächtigte, Erwachsenenvertreter), zu deren Wirkungsbereich die Antragstellung auf Gewährung oder die Empfangnahme der Rentenleistung nach diesem Bundesgesetz gehört, sind verpflichtet, jede für die Rentenleistung maß­gebende Änderung, insbesondere eine Zuerkennung eines Ersatzes des Verdienst­entganges und einer einkommensabhängigen Zusatzleistung nach dem VOG oder


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einen Ruhensgrund, binnen vier Wochen dem zuständigen Entscheidungsträger anzu­zeigen.“

13. Der neue § 11 Abs. 1lautet:

„(1) Die Entscheidungsträger, die mit der pauschalierten Entschädigungsleistung und der Unterbringung befassten Stellen des Bundes, die Volksanwaltschaft und die Ren­tenkommission, die Ämter der Landesregierungen sowie die Kirchen und die von diesen mit der Abwicklung der Entschädigung beauftragten Institutionen bzw. die Clearing­stellen, die über für die Vollziehung dieses Bundesgesetzes relevante Daten verfügen, sind verpflichtet, auf Verlangen einander sowie den Gerichten die zur Fest­stellung der Gebührlichkeit der Leistung erforderlichen Daten betreffend Generalien der Anspruchsberechtigten oder Anspruchswerber und Zugehörigkeit zum anspruchs­berechtigten Personenkreis (§ 1) zu übermitteln.“

13a. Der neue § 11 Abs. 3 und 4 lautet:

„(3) Die Mitwirkungspflicht umfasst auch die Übermittlung von Stammdaten sowie von Daten betreffend die Unterbringung im Heim und in Pflegefamilien und zuerkannter Entschädigungsleistung, sofern diese Daten eine wesentliche Voraussetzung für die Gebührlichkeit der Rentenleistung (§ 1) bilden. Eine wesentliche Voraussetzung liegt dann vor, wenn ohne diese Daten ein gesetzeskonformer Vollzug nicht erfolgen kann.

(4) Die in Frage kommenden Datenarten sind:

1. Stammdaten der antragstellenden Personen:

a) Namen (Vornamen, Nachnamen),

b) Sozialversicherungsnummer und Geburtsdatum,

c) Geschlecht,

d) Adresse des Wohnsitzes oder Aufenthaltsortes,

e) Telefon- und Faxnummer,

f) E-Mail-Adresse,

g) Bankverbindung und Kontonummer,

2. Daten betreffend Opfereigenschaft:

a) Entscheidung des Heimträgers bzw. der beauftragten Institution (Entschädigungs­leistung bzw. Ablehnung),

b) Bezeichnung, Name, Ort, Zeitraum hinsichtlich der Unterbringung im Heim bzw. bei den Pflegeeltern,

soweit es sich um Fälle gemäß § 1 Abs. 2 handelt

c) Bezeichnung, Ort und Zeitraum und Umstände der Gewaltausübung,

d) die näheren Umstände und zugefügten Verletzungen (sensible Daten nach § 4 Z 2 DSG 2000),

3. Daten über Vertretungsverhältnisse,

4. Daten über die Höhe des Ersatzes des Verdienstentganges samt einkommens­abhängiger Zusatzleistung nach dem VOG,

5. Daten über Geldleistungen und festgestellte Arbeitsunfähigkeit (sensible Daten nach § 4 Z 2 DSG 2000) nach den Mindestsicherungsgesetzen.“

14. Der neue § 12 lautet:


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„§ 12. Die Entscheidungsträger sind ermächtigt, die Daten gemäß § 11 Abs. 4 insoweit zu verwenden, als dies zur Erfüllung der ihnen gesetzlich übertragenen Aufgaben eine wesentliche Voraussetzung ist. Die Auftraggeber der Datenanwendungen haben für die Besorgung dieser Aufgaben Datenschutz und Datensicherheit zu gewährleisten. Beim Verwenden sensibler Daten haben sie angemessene Vorkehrungen zur Wahrung der Geheimhaltungsinteressen der Betroffenen zu treffen. Die Datenübermittlung erfolgt unter Einhaltung der Pflicht zur Verschlüsselung auf elektronischem Weg. Bei der Verwendung der Daten sind dem Stand der Technik entsprechende Datensiche­rungsmaßnahmen gemäß § 14 des Datenschutzgesetzes 2000 zu treffen und Zugriffs- bzw. Zutrittsbeschränkungen festzulegen. Die getroffenen Datensicherheits­maßnah­men sind zu dokumentieren und zu protokollieren. Die Löschung der Daten erfolgt nach Maßgabe der gesetzlichen Aufbewahrungs- oder sonstigen Skartierungspflichten. Die in § 11 angeführten näheren Kriterien für die Datenübermittlung und Datenarten gelten auch für die Datenverwendung.“

15. Nach dem neuen § 14 werden folgende §§ 15 und 16  samt Überschrift eingefügt, die bisherigen §§ 14 bis 17 erhalten die Paragraphenbezeichnung 17 bis 20:

„Rentenkommission

§ 15. (Verfassungsbestimmung) (1) Die Volksanwaltschaft richtet eine weisungsfreie Rentenkommission ein. Die Rentenkommission ist bei Anträgen nach § 1 Abs. 2 zu befassen und hat erforderlichenfalls auf Grundlage eines von ihr zu veranlassenden Clearings einen Vorschlag für eine begründete schriftliche Empfehlung des Kollegiums der Volksanwaltschaft für den Entscheidungsträger zu erstatten. Eine Befassung der Rentenkommission und Volksanwaltschaft kann entfallen, sofern die Voraussetzungen einer Eigenpension, des Regelpensionsalters oder einer laufenden Geldleistung nach den Mindestsicherungsgesetzen der Länder gemäß § 1 noch nicht vorliegen und der Antrag daher aus diesen Gründen abzuweisen ist. Über materielle Leistungsent­schei­dungen der Entscheidungsträger nach § 1 Abs. 1 und 3 ist die Rentenkommission und die Volksanwaltschaft im Nachhinein schriftlich zu informieren.

(2) Die Rentenkommission und die Volksanwaltschaft haben sich mit den im Clearing festgestellten Umständen (Gewaltausübung, Verletzungen) der Straftat und den beson­deren Gründen im Sinne des § 1 Abs. 2 zu befassen. Die Rentenkommission kann eigene Erhebungen durchführen oder die Clearingstellen mit weiteren Sachver­haltsabklärungen betrauen. Für die von der Volksanwaltschaft, der Rentenkommission und den befassten Clearingstellen zu erhebenden, übermittelnden und verarbeitenden Daten gelten die Bestimmungen der §§ 11 und 12.

(3) Der  Rentenkommission unter der Leitung der Volksanwaltschaft haben jedenfalls Vertreter von Opferhilfeorganisationen anzugehören. Die Rentenkommission entschei­det aufgrund von Richtlinien. Die Volksanwaltschaft erlässt diese Richtlinien sowie eine Geschäftsordnung und führt die Bürogeschäfte der Rentenkommission.

(4) Anträge nach diesem Bundesgesetz können auch direkt bei der Kommission eingebracht werden.

Förderung von Projekten für Opfer von Gewalt in Heimen

§ 16. (1) Der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz kann Pro­jekte, die der Beratung, Betreuung und Unterstützung von Opfern nach diesem Bundesgesetz oder der Prävention dienen, fördern.


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(2) Auf die Gewährung von Förderungen gemäß Abs. 1 besteht kein Rechtsanspruch. Sie erfolgen in Form von Zuschüssen im Rahmen der jeweils im Bundesfinanzgesetz für diesen Zweck verfügbaren Mittel.

(3) Vor der Gewährung eines Zuschusses hat sich der Förderungswerber dem Bund gegenüber zu verpflichten, über die widmungsgemäße Verwendung Bericht zu erstatten, Rechnung zu legen und zum Zweck der Überprüfung der widmungsgemäßen Verwendung des Zuschusses Organen des Bundes die erforderlichen Auskünfte zu erteilen sowie Einsicht in die Bücher und Belege und Besichtigungen an Ort und Stelle zu gestatten. Ferner hat sich der Förderungswerber zu verpflichten, bei widmungs­widriger Verwendung von Zuschüssen oder Nichteinhaltung der erwähnten Verpflich­tungen die Zuschüsse an den Bund zurückzuzahlen, wobei der zurückzuzahlende Betrag für die Zeit von der Auszahlung bis zur Rückzahlung mit einem Zinsfuß zu ver­zinsen ist, der 3 vH über dem Basiszinssatz (Art. I § 1 des 1. Euro-Justiz-Begleit­gesetzes, BGBl. I Nr. 125/1998) liegt.“

16. Der neue § 19 samt Überschrift lautet:

„Vollziehung und Finanzierung

§ 19. (1) Die Vollziehung dieses Bundesgesetzes obliegt dem Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz.

(2) Zur Bedeckung der für die Rentenkommission, des durch sie beauftragten Clearings und die Projektförderung im Jahr 2017 anfallenden Kosten ist vom Bun­desminister für Finanzen ein Betrag von 1 Mio. € aus dem allgemeinen Bundes­haushalt zur Verfügung zu stellen.“

17. Der neue § 20 samt Überschrift lautet:

„Inkrafttreten

§ 20. (1) (Verfassungsbestimmung) § 2 Abs. 3 und § 15 samt Überschrift dieses Bundesgesetzes treten mit 1. Juli 2017 in Kraft.

(2) Die übrigen Bestimmungen dieses Bundesgesetzes treten mit 1. Juli 2017 in Kraft.

(3) Organisatorische und personelle Maßnahmen sowie Durchführungsmaßnahmen, die für die Vollziehung erforderlich sind, können bereits mit Ablauf des Tages der Kundmachung dieses Bundesgesetzes getroffen werden.“

Art. 2 (Änderung des Verbrechensopfergesetzes) wird wie folgt geändert:

18. In Ziffer 1 lautet § 15k:

„§ 15k. Ein Ersatz des Verdienstentganges kann von Personen, die im Rahmen einer Unterbringung in Kinder- oder Jugendheimen des Bundes, der Länder und der Kirchen oder in Pflegefamilien bis zum 31. Dezember 1999 Gewalt erlitten haben, nach dem 30. Juni 2017 nicht mehr geltend gemacht werden. Diesbezügliche ab dem 1. Juli 2017 eingebrachte Anträge gelten als Anträge nach dem HOG.“

19. In Ziffer 2 lautet § 16  Abs. 19:

„(19) § 15k in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxx/2017 tritt mit 1. Juli 2017 in Kraft.“


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Begründung

Zu Art. 1 Z 2 (§ 1 HOG samt Überschrift):

Es soll präzisiert werden, dass es sich bei den Heimen um Kinder- und Jugendheime (wozu auch Internate zählen) handelt, auf den aktuellen Gewaltbegriff des StGB abgestellt wird sowie auch eine Entschädigungsleistung eines Jugendwohlfahrtsträgers einbezogen ist. Zudem sollen auch Opfer von Gewalt in Pflegefamilien umfasst sein. Es soll normiert werden, dass die bis 31.12.1999 verübten Gewalthandlungen umfasst sind (es wird davon ausgegangen, dass nach diesem Zeitpunkt in Heimen strukturelle Gewalt nicht mehr ausgeübt wurde – auch das Land Wien hat Taten ab diesem Zeitpunkt nicht mehr in seine Entschädigungsregelung einbezogen). Eine pauschalierte Entschädigungsleistung der Heimträger (mit Schmerzengeldcharakter), die Voraus­setzung für die zwölfmal jährlich zu erbringende Rentenleistung ist, wurde von den Heimträgern ohne gesetzliche Regelung auf privatwirtschaftlicher Basis für vorsätzliche Gewalttaten in Heimen geschaffen (sie betrug je nach Heimträger etwa zwischen 5.000 und 25.000 € einmalig). Bei einer gerichtlich zuerkannten oder mit Vergleich festge­setzten individuellen Entschädigung durch den Heimträger (welche in der Regel die Ansprüche endgültig und umfassend regelte und die Höhe der pauschalierten Ent­schädigungsleistung überstieg) soll keine Zuerkennung einer Rentenleistung ermög­licht werden. Die Rentenleistung soll für die Dauer der Zuerkennung einer Eigen­pension gebühren, sodass der Ablauf einer befristet zuerkannten Eigenpension (z.B. Invaliditätspension) auch zum Wegfall der  Rentenleistung führt. Anstelle des Nach­weises, dass aus besonderen Gründen ein zulässiges Ansuchen (d.h. die Tat muss an sich von der pauschalierten Entschädigungsregelung des Heimträgers umfasst gewesen sein) auf eine pauschalierte Entschädigungsleistung beim Heimträger nicht rechtzeitig gestellt werden konnte und in diesem Fall sowie im Falle der Ablehnung durch den Heimträger vorgesehenen Nachweises der Gewalttat, soll normiert werden, dass solche Gründe bzw. die Gewalttat vom Opfer wahrscheinlich zu machen sind. Hat ein Opfer eine pauschalierte Entschädigungsleistung vom Heimträger erhalten, ist im Verfahren nach § 1 Abs. 1 der Opferstatus (die erlittene Gewalttat) vom Entschei­dungs­träger nicht mehr gesondert zu prüfen. Als besonderer Grund, der ein Ansuchen verhinderte, kann auch eine medizinisch festgestellte relevante psychische Trauma­tisie­rung von entsprechender Dauer nach der Gewalterfahrung gelten. Das Gesetz beschränkt sich auf Heime von Trägern, in denen Übergriffe bekannt wurden, sodass derzeit kein Grund besteht, auch andere Träger einzubeziehen. Auch Personen, die laufende Geldleistungen nach den Mindestsicherungsgesetzen der Länder beziehen und wegen einer von den zuständigen Stellen auf Dauer festgestellten Arbeits­unfähigkeit vom Einsatz der Arbeitskraft befreit sind, sollen wie Bezieher einer Invali­ditätspension eine Rentenleistung erhalten.

Zu Art. 1 Z 3 (§ 2 HOG samt Überschrift):

Es soll näher angeordnet werden, dass Änderungen in der Höhe des Ersatzes des Verdienstentganges samt einkommensabhängiger Zusatzleistung nach dem VOG zu einer Neubemessung der Rentenleistung führen. Daraus resultierende Nachträge und Übergenüsse sind mit der Rentenleistung zu verrechnen bzw. auszuzahlen. Die Ren­tenleistung soll bei allen bundesgesetzlichen Regelungen nicht als Einkommen gelten. Zudem soll dadurch sichergestellt werden, dass die Rentenleistung unpfändbar ist und sie keine Auswirkungen auf das jeweilige Existenzminimum hat. Durch eine Verfas­sungsbestimmung soll normiert werden, dass die Rentenleistung nicht als Einkommen nach den Mindestsicherungsgesetzen der Länder und den sonstigen landesge­setzlichen Regelungen gilt bzw. nicht auf diese Geldleistungen anzurechnen ist. Zudem soll der Rentenleistungsbetrag ab 1. Jänner 2018 valorisiert werden.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll175. Sitzung / Seite 144

Zu Art. 1 Z 4 (§ 3 Abs. 1 Z 1 HOG):

Entscheidungsträger soll auch der für die Gewährung des Ruhegenusses nach dem Pensionsgesetz zuständige Sozialversicherungsträger sein.

Zu Art. 1 Z 5 (§ 3 Abs. 3 HOG):

Der bisherige Abs. 2 kann entfallen, da der zuständige Versicherungsträger nach Abs. 1 bzw. das Sozialministeriumservice ohnehin feststeht. Über Ablehnungen aus Grün­den des Fehlens der Voraussetzungen einer Eigenpension und des Regelpensions­alters entscheidet ausschließlich das Sozialministeriumservice. Aus praktischen Erwä­gungen soll der Pensionsversicherungsträger auch für die Zuerkennung der Renten­leis­tung zuständig sein, wenn während des in (der Folge positiv abgeschlossenen) Eigenpensionsverfahrens das Regelpensionsalter erreicht wird.

Zu Art. 1 Z 6 (§ 4 Abs. 3 HOG):

Durch die Ergänzung soll verdeutlicht werden, dass bei einer bereits zuerkannten Rentenleistung durch das Sozialministeriumservice auch eine später erworbene Pen­sionsleistung zu keiner Zuständigkeitsänderung führt. Bei einer Ablehnung eines Anspruches durch das Sozialministeriumservice ist bei einem späteren Eigenpensions­bezug (vor Eintritt des Regelpensionsalters) die Entscheidung durch den Pensions­versicherungsträger zu treffen.

Zu Art. 1 Z 10 (§ 5 Abs. 6 HOG):

Die Rentenleistung soll für die Dauer der Verbüßung einer Freiheitsstrafe und der Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher, entwöh­nungs­bedürftige Rechtsbrecher und gefährliche Rückfallstäter ruhen.

Zu Art. 1 Z 11 (§ 6 HOG samt Überschrift):

Da gemäß Art. I Abs. 2 Z 1 EGVG auf das behördliche Verfahren der Verwal­tungsbehörden das AVG anzuwenden ist, kann die bisherige Regelung des Abs. 1 entfallen. Der Rechtszug an die ordentlichen Gerichte (Arbeits- und Sozialgericht) soll angeordnet werden.

Zu Art. 1 Z 12 (§ 8 HOG samt Überschrift):

Es soll eine Anzeigeverpflichtung an den Entscheidungsträger bei relevanten Ände­rungen für die Rentenleistung aufgenommen werden, insbesondere soll bei einem Rentenbezug ein (neu)zuerkannter Ersatz des Verdienstentganges samt einkommens­abhängiger Zusatzleistung nach dem VOG gemeldet werden, ebenso der Eintritt eines Ruhensgrundes.

Zu Art. 1 Z 13, 13a und 14 (§§ 11 Abs. 1, 3, 4 und 12 HOG):

Es sollen bei der erforderlichen Übermittlung von Daten auch jene Bundes­dienst­stellen, die mit der Abwicklung einer pauschalierten Entschädigung im Sinne des § 1 Abs. 1 befasst waren, umfasst werden. Ebenso auch Institutionen, die von einem Heim­träger mit der Abwicklung der Entschädigung beauftragt worden sind. Da für die Pensionsversicherungsträger für die Bemessung der Rentenleistung die Kenntnis der Höhe des vom Sozialministeriumservice zuerkannten Ersatzes des Verdienstent­ganges samt einkommensabhängiger Zusatzleistung unumgänglich ist, soll eine Ergänzung der Bestimmungen über die Datenverwendung erfolgen. Zudem sollen die Bestimmungen weiter den aktuellen datenschutzrechtlichen Vorgaben angepasst werden.


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Zu Art. 1 Z 15 (§ 15 HOG):

Die Volksanwaltschaft soll eine weisungsfreie Rentenkommission einrichten, der Vertreter des Weissen Rings, der Möwe, der unabhängigen Opferschutzanwaltschaft, der Wissenschaft angehören können. Primäre Aufgabe der Rentenkommission ist die Abgabe eines Vorschlages für eine begründeten Empfehlung des Kollegiums der Volksanwaltschaft an den jeweiligen Entscheidungsträger im Zusammenhang mit Fällen nach § 1 Abs. 2, wodurch eine einheitliche Entscheidungspraxis sichergestellt werden soll. In diesen Fällen ist die Befassung der Rentenkommission und der Volksanwaltschaft verpflichtend, sofern eine Rentenleistung nicht schon aus sonstigen gesetzlichen Gründen (kein Eigenpensionsbezug, Regelpensionsalter noch nicht erreicht, keine laufende Geldleistung nach den Mindestsicherungsgesetzen der Länder) zur Zeit ausgeschlossen ist. Die Entscheidung über die Rente obliegt aber jedenfalls dem Entscheidungsträger, der an die Empfehlung nicht gebunden ist. Die Rentenkommission kann im Vorfeld der Empfehlung dabei Clearingberichte der für die jeweiligen Opfer maßgeblichen Ansprechpartner bzw. Institutionen (z.B. Weisser Ring, unabhängige Opferschutzanwaltschaft) einholen oder selbständig Erhebungen durch­führen. Als „Dachorganisation“ soll die Volksanwaltschaft und die Renten­kom­mission überdies über die in der Sache ergangenen Entscheidungen der Träger nach § 1 Abs. 1 und 3 informiert werden.  Anträge nach § 1 Abs. 1 und 3 können direkt beim Ent­schei­dungsträger eingebracht werden und sollen von diesem auch ohne Befassung der Rentenkommission entschieden werden. Es steht natürlich auch Opfern, die vom Träger bereits eine pauschalierte Geldleistung erhalten haben, frei, die Rentenkom­mission zu kontaktieren und den Antrag nach dem HOG dort anhängig zu machen.

Zu Art. 1 Z 15 (§ 16 HOG):

Der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz soll Projekte, die der Beratung, Betreuung und Unterstützung von Opfern nach diesem Bundesgesetz oder der Prävention dienen, fördern können.

Zu Art. 1 Z 16 (§ 19 HOG samt Überschrift):

Die Bedeckung für die Rentenkommission, des durch sie beauftragten Clearings und die Projektförderung soll für das Jahr 2017 sichergestellt werden.

Zu Art. 2 Z 18 (§ 15k VOG):

Durch die vorgenommene Ergänzung soll ein Anspruch auf Ersatz des Verdienst­ent­gan­ges für Taten in Heimen, die ab dem 1.1.2000 verübt wurden (die Regelung orientiert sich somit an § 1 HOG), weiterhin geltend gemacht werden können.

*****

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Dr. Belakowitsch-Jenewein. – Bitte.

 


14.28.55

Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist schon sehr viel gesagt worden, sehr Richtiges gesagt worden. Es handelt sich hier nicht um eine Wiedergut­machung, denn das, was diesen Menschen angetan worden ist, kann man nicht wie­dergutmachen, nicht alles Geld der Welt könnte das wiedergutmachen. Es ist eine Geste, letztlich auch eine Geste der Verantwortung, wie die Frau Präsidentin schon angekündigt hat, für jene Menschen, die in ihrer Kindheit wirklich Schlimmes erlebt haben.


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Ich glaube, das haben diese Menschen auch wirklich verdient, denn bekannt wurde das ja vor allem durch die Kraft der zwei Frauen, die ihre Kindheit in einem Heim am Wilhelminenberg verbracht haben, die sich an die Öffentlichkeit gewandt haben. So kam dieser Ball ins Rollen, und so wurde eigentlich das gesamte Ausmaß, was Kinder in den Sechziger- und Siebzigerjahren in den staatlichen Institutionen erleiden muss­ten, überhaupt an die Öffentlichkeit gebracht.

Es darf auch heute noch kein Schlusspunkt sein, denn es muss unsere Verantwortung bleiben, auch weiterhin wachsam zu sein. Zu sagen, dass es nie wieder passieren darf, ist das eine, da sind wir uns sicherlich alle einig; wir wissen aber auch alle, dass immer etwas passieren kann. In diesem Sinne wird es auch wichtig sein, dass wir, wenn wir heute hier gemeinsam die Rente für jene Personen, die anspruchsberechtigt sind, beschließen, auch weiter wachsam bleiben und schauen, welcher Personenkreis vielleicht in weiterer Folge auch noch hineinkommen kann.

Es gibt schon ein paar, sage ich jetzt einmal, leichte Kritikpunkte, wobei ich sehr froh bin, dass wir uns wirklich geeinigt haben, dass vor allem diese 300 €, wie schon Kollege Wöginger ausgeführt hat, nicht auf andere Sozialleistungen angerechnet werden, auch nicht pfändbar sind. Das erachte ich als ganz wichtig, dass das auch de facto den Opfern bleibt; da sind wir froh, dass wir eine gemeinsame Lösung gefunden haben. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Ich glaube, was es jetzt aber auch noch braucht, ist, dass wir uns alle gemeinsam über­legen müssen – das ist jetzt nicht mehr direkt die Aufgabe nur des Sozialaus­schusses, sondern die Aufgabe des österreichischen Parlaments –, wie wir mit den Verjährungsfristen umzugehen haben. Eines hat sich in den letzten Jahren nämlich auch klar gezeigt: Sehr viele Fälle konnten gerichtlich gar nicht mehr aufgearbeitet werden, weil sie eben verjährt sind. Gerade im Bereich des Kindesmissbrauchs ist es oftmals so, dass Opfer viele, viele Jahre brauchen, um überhaupt darüber reden zu können, und möglicherweise gibt es eben auch jetzt noch viele, die es bis heute noch nicht geschafft haben. Da wäre schon noch Handlungsbedarf gegeben. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Ich denke, das wird ein weiterer wichtiger Punkt sein, dem sich das österreichische Parlament wird nähern müssen. Das halte ich für ganz wichtig, nämlich auch als Signal an potenzielle Täter, dass sie für das, was sie Kindern und Jugendlichen antun, jedenfalls niemals freigesprochen werden können, niemals davonkommen und sich schon gar nicht hinter einer Verjährung verstecken können. Ich glaube, das wird unsere Verantwortung sein, in der nächsten Zeit darüber weiter zu diskutieren und weiter nachzudenken. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

14.32


Präsident Ing. Norbert Hofer: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeord­neter Mag. Steinhauser. – Bitte.

 


14.32.26

Abgeordneter Mag. Albert Steinhauser (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Wenn wir heute eine Rente beschließen, die den „Verdienstentgang“ – unter Anfüh­rungszeichen – aufwiegen soll, den die Betroffenen von Gewalt in Heimen und Inter­naten erlitten haben, dann ist klar – und das haben auch alle VorrednerInnen gesagt –, dass so etwas Unrecht nicht aufwiegen kann. Die Betroffenen sind geschlagen worden, gedemütigt worden, waren sexueller und psychischer Gewalt ausgesetzt. Diese Pädagogik – der Begriff Pädagoge ist schon irreführend, denn das war keine Päda­gogik –, diese sogenannten Erziehungsmaßnahmen, das war keine schwarze Päda­gogik, das war keine schwärzeste Pädagogik, das war Erziehung im Geiste des NS-


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Regimes, das Kinder nicht als Kinder wahrgenommen hat, sondern zu gesell­schaft­lichem Strandgut degradiert hat.

Die Verantwortung wiegt schwer, weil die Betroffenen in Kirche und Staat weggeschaut haben. Die einen haben hingelangt, und die anderen haben weggeschaut. Das war die Arbeitsteilung, unter der die Kinder damals gelitten haben. Aus diesen schweren Versäumnissen entsteht auch unsere Verantwortung, die wir heute als Politikerinnen und Politiker tragen, und aufgrund dieser Versäumnisse gibt es auch heute diese Initiative von allen Parteien und der Bundesregierung, die den Betroffenen eine Rente als Signal „zugesteht“ – unter Anführungszeichen –, dass man das, was passiert ist, ernstnimmt und dass man Verantwortung übernimmt. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten von SPÖ und ÖVP.)

Es gibt heute einen Abänderungsantrag, der noch zahlreiche Dinge ins Gesetz bringt, die uns allen wichtig sind. Ein Punkt ist, dass wir die Gruppe der Betroffenen erweitern. Im ursprünglichen Antrag waren die Betroffenen von Gewalt in Heimen und Internaten schon enthalten, aber nicht die Betroffenen in Pflegefamilien. Mir ist das wichtig, denn wenn man die Aufarbeitung genau anschaut, muss man wissen, dass es sogenannte Pflegeelternkolonien gegeben hat. Das waren Bauern, die bis zu zehn Kinder hatten und diese Kinder für schwerste Feldarbeit missbraucht haben. Der Betroffene und Autor Franz Josef Stangl hat das in seinem Buch „Der Bastard“ folgendermaßen formuliert: „Wir mussten arbeiten wie die Großen.“ – Stall ausmisten, Heu einholen, den ganzen Tag. Zuneigung? – Fehlanzeige. Stattdessen gab es Prügel mit dem Ochsenziemer, Essensentzug und schlafen im Stall.

Ich bin froh, dass wir gemeinsam die Pflegekinder hineingenommen und nicht auf sie vergessen haben, denn da wiegen gerade die Versäumnissen von staatlichen Institu­tionen schwer. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten von SPÖ und ÖVP.)

Es sind aber noch andere Punkte in dem Gesetz enthalten, die ganz, ganz wichtig sind. Wenn wir heute sagen: Opferrente von 300 €!, dann sind das 300 €. Das Gesetz stellt sicher, dass keine Steuern abgezogen werden, keine Sozialversicherungs­bei­träge abgezogen werden, dass diese Rente nicht auf die Pension und, genauso wichtig, nicht auf die Mindestsicherung angerechnet werden darf.

Noch etwas, was wir klargestellt haben, ist mir wichtig: Ein ganz wesentliches Merkmal bei den Betroffenen ist, dass viele in Folge dieser schweren Misshandlungen auch wirtschaftliche und berufliche Probleme hatten. Viele sind überschuldet und müssen heute damit leben, dass sie aufs Existenzminimum gepfändet werden. Es war ganz, ganz wichtig, dass wir festhalten – es hat mich noch jemand per E-Mail darauf hinge­wiesen, dass das ein Problem ist, wir haben das dann auch gemeinsam diskutiert, und es war sehr schnell Bereitschaft da, das aufzugreifen –: Es bringt nichts, wenn wir heute eine Rente beschließen, die dann wahrscheinlich in vielen Fällen von anderen exekutiert wird, weil es Schulden gibt. Daher ist eines ganz, ganz wichtig: Diese Rente ist nicht pfändbar, auf die kann niemand zugreifen, und sie kann auch nicht aufs Existenzminimum angerechnet werden, denn sonst würde man sich das Geld wieder von der Mindestsicherung oder von der Pension holen.

Mir ist wichtig, das hier festzuhalten, damit auch in der Praxis ganz, ganz klar wird, wodurch das sichergestellt wird. Das Gesetz sagt in § 2 Abs. 1: „Die Rentenleistung gilt nicht als Einkommen im Sinne der Sozialversicherungs- und Sozialentschä­digungs­gesetze sowie der sonstigen bundesgesetzlichen Regelungen“. In den Erläuterungen ist festgehalten, dass sich daraus die Unpfändbarkeit ergibt. Das halte ich für ganz zentral, denn sonst kommt das Geld nicht bei den Betroffenen an.

Es haben alle einen Anspruch, die schon zu einer Kommission gegangen sind und wo schon festgestellt wurde, dass sie Betroffene von Gewalt in staatlichen und kirchlichen


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Heimen sind. Es gibt aber noch eine Gruppe, die bei keiner Kommission war, das ist jene Gruppe, die nach wie vor von Traumatisierung betroffen ist und immer noch nicht darüber reden kann. Wir wissen von Expertinnen und Experten, dass das Jahrzehnte dauern kann, und daher ist es sehr wichtig, dass in diesem Gesetz festgeschrieben ist, dass man, wenn besondere Gründe dafür vorliegen, dass man bisher keinen Antrag stellen konnte, nach diesem Gesetz trotzdem einen Antrag stellen darf. Die Erläute­rungen halten fest, dass ein besonderer Grund das Vorliegen von Traumatisierung ist. Das ist ein sehr wichtiger Punkt, denn damit stellen wir sicher, dass alle jene, die aufgrund der Ereignisse traumatisiert sind, nach wie vor ein Antragsrecht haben, dass ihnen nicht mit dem Verweis darauf, sie hätten damals bei einer Kommission vor­sprechen müssen, die Tür gewiesen werden kann und sie um ihre Möglichkeiten umfallen, weil sie das nicht getan haben.

Es gibt auch eine professionelle Anlaufstelle bei der Volksanwaltschaft; das halte ich auch für wichtig, weil wir Retraumatisierung verhindern wollen. Zur Retraumatisierung ist aber auch ganz wichtig: Wer bereits einmal als Betroffener oder Betroffene von Gewalt anerkannt wurde, muss nicht sämtliche erlittenen Gewalterlebnisse noch einmal gegenüber der Behörde darlegen, sondern die werden von der Behörde so anerkannt, wie sie schon einmal festgestellt wurden. Damit wird verhindert, dass die Leidensgeschichte ein zweites Mal gegenüber Behörden dargestellt und erläutert werden muss. Das ist auch ein sehr wichtiger Punkt in diesem Gesetz. (Beifall bei den Grünen.)

Dieses Gesetz beinhaltet viel, deswegen möchte ich auch als Oppositionspolitiker sagen, dass das Gesetzgebungsverfahren durchaus vorbildhaft für andere Gesetze war. Wir werden später über ein anderes Gesetz reden, bei dem das ganz anders war, das ist das Versammlungsgesetz, deswegen betone ich es jetzt. Es war ein ordentliches parlamentarisches Verfahren mit einem Ausschusshearing. Experten haben Anregungen gemacht, danach haben sich alle sechs Parteien zusammen­gesetzt, haben diese Anregungen diskutiert und relativ schnell Konsens gefunden, dass man viel verbessern muss. Das heißt, es war ein Hearing, das Sinn hatte, und es gab dann wirklich die Bereitschaft, offen darüber zu diskutieren, wie wir dieses Gesetz verbessern. Deswegen ist auch ein Gesetz herausgekommen, das sich gegenüber dem ursprünglichen Antrag noch in vielen Punkten verbessert hat.

Daher stimmen wir diesem Gesetz gerne zu, aber – und das möchte ich noch einmal unterstreichen, da darf es kein Missverständnis geben – das darf kein Schlussstrich sein. Es gibt noch viel aufzuarbeiten. Das deckt ein Thema ab, das Thema Verdienst­entgang. Es ist aber kein Schlussstrich, und es ist vor allem nicht das Aufwiegen des erlittenen Unrechts. Das ist nicht möglich. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

14.40


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Loacker. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


14.40.15

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr viel ist schon über die Menschen, die ein tragisches Schicksal erfahren haben, gesagt worden. Wir holen heute Versäumtes nach, übernehmen Verantwortung für Dinge, die schon sehr lange zurückliegen, und versuchen, mit einer Pauschalregelung eine Lösung für sehr individuelle Schicksale zu finden. Das kann natürlich nie individuelles Unheil wiedergutmachen. Wenn Kindern schwerstes Unrecht widerfahren ist und die Menschen oft ein Leben lang unter dem leiden, was ihnen da angetan wurde, da kann man nur einen symbolischen Schritt setzen, und das machen wir heute.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll175. Sitzung / Seite 149

Natürlich trägt auch unsere Fraktion das mit. Wir glauben, dass es eine im Wesent­lichen gute Lösung ist. Entscheidend war für uns auch in dem vorbildlichen partizi­pativen Prozess der Gesetzwerdung – das ist schon beschrieben worden –, dass es um eine möglichst unbürokratische Lösung geht, damit die Betroffenen nicht noch einmal ihren gesamten Leidensweg schildern müssen, um zu dieser Leistung zu kom­men, dass man das Leid nicht noch einmal durch bürokratische Schritte vergrößert. Ich glaube, das ist im Wesentlichen gelungen, und daher unterstützen wir dieses Gesetz. – Danke schön. (Beifall bei NEOS und Grünen.)

14.41


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Ing. Dietrich. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


14.42.06

Abgeordnete Ing. Waltraud Dietrich (STRONACH): Geschätzter Herr Präsident! Geschätzter Herr Minister! Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Wir reden heute über ein sehr dunkles Kapitel in unserer Geschichte, über das Kapitel der Gewalt an Kindern.

Gewalt an Kindern ist ein Phänomen, das es nicht nur in der Vergangenheit gegeben hat, sondern leider Gottes auch jetzt noch gibt. Eine Statistik sagt: Jedes zehnte Kind in Deutschland und Österreich ist von Gewalt betroffen. Wir reden aber auch über eine Facette der Gewalt, die, denke ich mir, schlimmer als alles andere ist: sexueller Miss­brauch von Kindern. Auch das hat in Heimen stattgefunden und ist wahrscheinlich ein Thema, das es in der Gegenwart noch immer gibt. Viele dieser Opfer waren zutiefst traumatisiert und konnten jahrelang – davon gehe ich aus – nicht über dieses Thema sprechen.

Ich finde es gut und richtig, dass sich heute alle Parteien geeinigt haben. Mein beson­derer Dank gilt Beppo Muchitsch für seine tolle Vorsitzführung und die Herangehens­weise, wie er das gemacht hat. Das war wirklich ausgezeichnet, und in diesem Sinn: Danke. (Allgemeiner Beifall.)

Nur dadurch ist es gelungen, dass wir nun gemeinsam hinschauen, die Schleier lüften, uns dieses Themas annehmen und jene zu einem Hearing holten, die da wirklich mehr wissen. Dazu gehört der Weisse Ring, dessen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen mehr als 3 500 Fälle sensibel bearbeitet und mit den Menschen gesprochen haben, oder auch die Klasnic-Kommission, die 2010 von der Bischofskonferenz eingesetzt wurde, um sich genau mit diesen Themen und den Vergehen in der Vergangenheit, die in kirchlichen Heimen passiert sind, auseinanderzusetzen.

Wir alle fragen uns: Wie konnte das passieren? Wie konnte es passieren, dass so viele Instanzen weggeschaut haben? Wie konnte es passieren, dass verschiedene Erzieher ihren Sadismus ausgelebt haben? – Die Antwort haben einige Kollegen schon gege­ben. Es lag wahrscheinlich am gesellschaftlichen Bild, das man hatte, nach welchem Kinder, die keine Eltern, kein soziales Umfeld hatten, als Abschaum angesehen wur­den. Ich bin sehr froh, dass wir uns gesellschaftlich weiterentwickelt haben und jeder von uns und in der Gesellschaft den Wert von Kindern schätzt, denn Kinder sind wirklich das größte Gut einer Gesellschaft. Wir alle müssen alles daransetzen, Kinder vor Gewalt, vor schlechten Einflüssen zu schützen. (Allgemeiner Beifall.)

Es ist ja wohl völlig klar, dass das, was die jungen Menschen damals miterlebt haben, massive Auswirkungen auf ihr weiteres Leben hatte. Mehr als ein Viertel wurde kriminell, 46 Prozent leiden heute noch unter Angst und Panikzuständen. Viele sind auch in einer Depression. Wenn der Staat und wir alle jetzt sagen: 300 € Rente – und zwar nicht als Einkommensbestandteil, nicht pfändbar, sondern tatsächlich 300 € –,


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll175. Sitzung / Seite 150

dann ist das nicht eine Wiedergutmachung, denn das, was damals passiert ist, kann niemand von uns wiedergutmachen; das können wir auch mit Geld nicht wieder­gutmachen. Es sind Menschenleben, die verpfuscht worden sind, weil sich halt manche herausgenommen haben, ihren Sadismus auszuleben.

Was wir als Gesellschaft tun können, ist, wachsam zu sein. Wir können hinschauen, bewusst hinschauen, aufklären und handeln. Wir müssen, wo immer Jugendliche in eine gefährliche Situation kommen, Gewalt ausgesetzt sind, handeln. Wir müssen als Gesellschaft mutiger werden und alles daransetzen, dass es in Zukunft glückliche Kinder gibt und Gewalt und sexueller Missbrauch der Vergangenheit angehören. (All­ge­meiner Beifall.)

In diesem Sinn noch einmal recht herzlichen Dank für die tolle Vorsitzführung! Herz­lichen Dank an alle Fraktionen! Ich bin zutiefst überzeugt, dass es ein gutes Gesetz ist, der richtige Schritt in die richtige Richtung. (Beifall beim Team Stronach sowie bei Abgeordneten von SPÖ und ÖVP.)

14.47


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zur Abgabe einer Stellungnahme hat sich Herr Bundesminister Stöger zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Bundesminister.

 


14.47.10

Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Alois Stöger, diplômé|: Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mein Dank gilt der Präsidentin des Nationalrates Doris Bures, den Mitgliedern des Präsidiums des Natio­nalrates, aber auch den Sozialsprecherinnen und -sprechern des Nationalrates, denn wir haben hier im Parlament eine Geste der Verantwortung gezeigt. Gerade in den letzten Tagen, Wochen und Monaten habe ich viele Briefe bekommen, in denen Betroffene sagen: Erstmals hat man uns zugehört und – noch viel wichtiger – erstmals hat man uns geglaubt. Da sind viele Menschen dabei gewesen, die schon als Kinder aufgeschrien haben, doch die autoritären Verhältnisse in der Gesellschaft haben verhindert, dass man ihnen glaubte.

Wenn wir vom heutigen Tag und von dieser Geste der Verantwortung etwas mitneh­men, so schließt das mit ein, dass man Menschen, Kindern und manchmal auch Erwachsenen, die sich schwerer tun, einfach glaubt, wenn sie von Missständen berichten oder Missstände umschreiben. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Das ist aus meiner Sicht ein wichtiger Beitrag. Ich unterstütze das, was Herr Abge­ordneter Steinhauser gesagt hat: Es geht auch darum, wie wir – er hat es be­schrieben – damit im Gesetzgebungsprozess umgegangen sind. Es war auch im Aus­schuss ein wichtiger Prozess. – Danke, Beppo Muchitsch, dass dies möglich geworden ist!

Als Mitglied der Bundesregierung ist es mir ein Bedürfnis, mich auch bei all jenen zu bedanken, die jetzt die Aufarbeitung mit betroffenen Personen durchführen, die ihnen geglaubt haben, die ihre Arbeit in die Kommissionen eingebracht haben.

Ich bedanke mich bei Ihnen, dass Sie gleichermaßen bereit sind, einer Verfassungs­bestimmung zuzustimmen, die sicherstellt, dass unser heutiger Beschluss auch in den Bundesländern und mit allen Leistungen ankommt. Das geschieht ganz selten, sodass der heutige Tag auch staatsrechtlich ein wichtiger Tag ist. – In diesem Sinne bedanke ich mich für Ihre Zustimmung und wünsche mir, dass wir solche Gesetze in der Zukunft nicht mehr brauchen. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen.)

14.49



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll175. Sitzung / Seite 151

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Muchitsch. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


14.50.12

Abgeordneter Josef Muchitsch (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Sozialminister! Vor allem: Sehr geschätzte Frau Präsidentin des Nationalrates! Du hast mit diesem Staatsakt vor fünf Monaten ein wichtiges Zeichen gesetzt und es möglich gemacht, Politik und Kirche dazu zu bewegen, ein ganz wichtiges Zeichen für all jene Menschen, die in der Vergangenheit in der Jugend oder im Kindesalter miss­braucht worden sind, zu setzen. Deshalb nutze ich die Gelegenheit, mich auch ganz persönlich bei dir, Frau Präsidentin, zu bedanken, dass du dich dieses sensiblen Themas angenommen und für eine Lösung eingesetzt hast. – Vielen, vielen Dank. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen.)

Der nächste Schritt lag bei unserer Bundesregierung. Sie hat sich dazu bekannt, den betroffenen Opfern etwas zu ermöglichen, nämlich eine Rente, die einer gesetzlichen Regelung zugeführt werden soll. Das war dann jener Teil der Aufgabe, die dem Sozialausschuss zugekommen ist. Wir haben uns dieser Aufgabe, glaube ich, ausschließlich sachlich gewidmet und die Themen sehr fair abgehandelt. In den letzten Wochen ist es letztendlich auch gelungen, sowohl im Sozialausschuss als auch im Expertenhearing, eine Lösung zustande zu bringen, die im Gesamtpaket noch wesentlich weiter geht, als es ursprünglich vielleicht angedacht war.

So ist es mir auch ein ganz besonderes Bedürfnis, mich bei allen Experten in diesem Bereich, bei allen Klubs im Parlament, aber auch bei den Experten im Sozialminis­terium, bei allen Sozialsprecherinnen und -sprechern und unserem Sozialminister recht herzlich dafür zu bedanken, dass es gelungen ist, ein Gesamtpaket zu beschließen.

Die inhaltlichen Punkte sind von den Kolleginnen und Kollegen, Sozialsprecherinnen und -sprechern im Vorfeld ausführlich dargestellt worden. Es ist mir aber wichtig, noch einen Punkt richtigzustellen: Es heißt, dass dieses Heimopferrentengesetz für all jene gilt, denen bis 31. Dezember 1999 ein derartiges Schicksal widerfahren ist. Für alle Fälle danach ist das Verbrechensopfergesetz zuständig.

Was noch nicht erwähnt wurde, ist die Finanzierung, deshalb möchte ich hier folgen­den Antrag einbringen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Josef Muchitsch, August Wöginger, Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Mag. Albert Steinhauser, Mag. Gerald Loacker, Ing. Waltraud Dietrich, Kolleginnen und Kollegen betreffend Heimopferrentengesetz

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird ersucht, dafür Sorge zu tragen, dass

1. der Volksanwaltschaft für den Betrieb der Rentenkommission nach dem Heim-opferrentengesetz (HOG) ausreichende Mittel für juristisches Personal einschließlich einer Berücksichtigung im Stellenplan,

2. ausreichende finanzielle Mittel für den laufenden Betrieb der Rentenkommission inklusive der für das Clearing erforderlichen Kosten, und

3. dem Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz ausreichend Mittel für die Projektförderung zur Beratung und Unterstützung der Opfer sowie zur Prä­vention


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll175. Sitzung / Seite 152

aus allgemeinen Budgetmitteln jährlich zur Verfügung gestellt werden.“

*****

Sehr geehrte Damen und Herren, damit ist auch die Finanzierung dieser Aufgaben, die wir der Volksanwaltschaft und dem Sozialministerium übertragen, sichergestellt.

Abschließend lassen Sie mich, meine sehr geehrten Damen und Herren, Folgendes festhalten: Unsere politischen Parteien haben in vielen Bereichen und zu vielen Themen unterschiedliche Positionen. Umso mehr bedanke ich mich hier bei allen Sozialsprecherinnen und -sprechern, dass es möglich ist, dieses so wichtige Gesetz für die betroffenen Heimopfer im Anschluss in der dritten Lesung einstimmig zu be­schließen. – Vielen, vielen Dank für die tolle und sachliche Zusammenarbeit im Aus­schuss. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen.)

14.55


Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht somit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Josef Muchitsch, August Wöginger, Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Mag. Albert Steinhauser, Mag. Gerald Loacker, Ing. Waltraud Dietrich

und Kolleginnen und Kollegen betreffend Heimopferrentengesetz

eingebracht im Zuge der Debatte über den TOP 2, Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales 1596 der Beilagen

Nach dem Heimopferrentengesetz (HOG) soll die Volksanwaltschaft eine weisungs­freie Rentenkommission einrichten, der jedenfalls Vertreter von Opferhilfeorga­nisa­tionen angehören. Sie soll im Wesentlichen Vorschläge für schriftliche begründete Empfehlungen des Kollegiums der Volksanwaltschaft an die Entscheidungsträger erstatten, ob die Anspruchsvoraussetzungen für eine Rentengewährung nach dem HOG vorliegen.

Für die Volksanwaltschaft müssen die erforderlichen Ressourcen (Personal, Kosten der Rentenkommission, Clearing) vom Bundesminister für Finanzen aus dem allgemeinen Bundeshaushalt bereitgestellt werden. Das HOG soll mit 1. Juli 2017 in Kraft treten bzw. wird die Kommission ab diesem Zeitpunkt tätig werden.

Für die im HOG vorgesehene Projektförderung (Beratung, Unterstützung, Prävention) sind dem Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz die erfor­derlichen Mittel aus dem allgemeinen Budget durch den Bundesminister für Finanzen zur Verfügung zu stellen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird ersucht, dafür Sorge zu tragen, dass


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll175. Sitzung / Seite 153

1. der Volksanwaltschaft für den Betrieb der Rentenkommission nach dem Heim­opferrentengesetz (HOG) ausreichende Mittel für juristisches Personal einschließlich einer Berücksichtigung im Stellenplan,

2. ausreichende finanzielle Mittel für den laufenden Betrieb der Rentenkommission inklusive der für das Clearing erforderlichen Kosten, und

3. dem Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz ausreichend Mittel für die Projektförderung zur Beratung und Unterstützung der Opfer sowie zur Prä­ven­tion

aus allgemeinen Budgetmitteln jährlich zur Verfügung gestellt werden.“

*****

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Diesner-Wais. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


14.55.24

Abgeordnete Martina Diesner-Wais (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren im Nationalrat! Ich möchte zuerst Herrn Peham begrüßen, der heute bei uns ist und seinen 60. Geburtstag feiert. – Alles Gute! (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.)

Ich komme nun zu meinem Beitrag: Als wir alle die Berichte von den Gewaltopfern in den ehemaligen Kinderheimen hörten, war ganz Österreich erschüttert über die Dinge, die den Jugendlichen passiert sind; sie wurde geschlagen, erniedrigt, missbraucht, bedroht und mussten in ihrer frühesten Kindheit sehr viel Leid erfahren. Dies haben Organisationen wie der Weisse Ring oder die Unabhängige Opferschutzanwaltschaft unter der Leitung von Waltraud Klasnic dokumentiert und aufgearbeitet. Für die so ermittelten Opfer gab es Einmalzahlungen oder Entschädigungen und Kostenüber­nahme für psychotherapeutische Betreuungen.

Darunter waren sehr viele, die nach 1945 aus ihren Familien genommen und in kirch­liche oder städtische Heime gebracht wurden. Ihnen ist sehr viel Unrecht widerfahren. Wir haben es auch heute schon gehört: Das Parlament hat sich die Aufarbeitung zum Ziel gemacht und den Staatsakt als ersten Schritt zur Geste der Verantwortung gesetzt.

Wir haben diese Gesetzvorlage auch im Ausschuss diskutiert; es ist darum gegangen, dass es auch ein Hearing gegeben hat, in dem die Betroffenen ihre Abänderungs­wünsche vorbringen konnten. Jene, die in Heimen von Bund, Ländern oder Kirche missbraucht wurden und eine pauschale Entschädigung bekommen haben, erhalten in Zukunft, ab Juli 2017, eine Rente von 300 €, brutto für netto.

Darüber hinaus haben auch jene, die Opfer in Pflegefamilien und Internaten geworden sind, die Möglichkeit, jetzt einen Antrag zu stellen. Es gab auch Abänderungswünsche, dass dies nicht bei den Sozialversicherungen passiert, sondern bei der Volksan­waltschaft, wo sensibel mit dem Thema umgegangen wird. Es sollte eine unbürokra­tische Stelle mit der notwendigen Sensibilität sein, denn diese Menschen hatten oft nicht einmal in den Familien die Möglichkeit, darüber zu sprechen. Daher ist uns der würdige Umgang ganz wichtig.

In diesem Sinne begrüße ich diesen Gesetzvorschlag, mit dem Verantwortung über­nommen wird für das, was passiert ist. Wir wollen aber auch in der Zukunft für unsere Kinder Verantwortung tragen. Diese Ereignisse sollen uns täglich in Erinnerung gerufen werden, damit so etwas nie wieder passiert. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

14.59



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll175. Sitzung / Seite 154

Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Wurm. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


14.59.15

Abgeordneter Peter Wurm (FPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Werte Zuseher! Wenn man selbst das Glück hatte, so wie ich persönlich, eine behütete und liebevolle Kindheit zu genießen – und das auch meinen beiden Kindern hoffentlich so bieten konnte –, dann sind die Schilderungen, die wir über die Zustände, die es Österreich gab, lesen und hören mussten, nur sehr schwer zu verdauen.

Alle diese Schilderungen gehen mir persönlich nahe, denn es ist teilweise kaum nachzuvollziehen, was diesen Kindern in Österreich passiert ist. Ich bin von meiner Seite aus zwar nicht verantwortlich, aber als Politiker sollte man in erste Linie einmal Entschuldigung sagen, dass unter staatlicher, kirchlicher und städtischer Aufsicht in Österreich so etwas überhaupt passieren konnte. (Beifall bei der FPÖ.)

Man muss vielleicht noch einmal eines betonen: Diesem Gesetz werden wir zustim­men, das ist, glaube ich, ganz klar rübergekommen. Wir sind auch froh, dass im Zuge der Diskussion im Sozialausschuss noch einige Dinge, die nicht ganz richtig waren, richtiggestellt wurden. Ich möchte mich auch bei allen bedanken, die daran mitgewirkt haben. Das heißt, wir haben einige Inhalte wie die Mindestsicherung, die Valorisierung oder Themen wie die Pflegekinder nun auch im Gesetz dabei. Alles geht grundsätzlich in die richtige Richtung, aber mir ist es schon wichtig – ich möchte die Stimmung nicht trüben –, das eine oder andere kritische Wort in diesem Zusammenhang zu verlieren.

Ich möchte die Zahlen noch einmal klar referieren: Wir sprechen von 7 000 betroffenen Kindern, 7 000 Kindern in Österreich ist das widerfahren, teilweise ganz schreckliche Dinge. Wir haben nun gemeinsam beschlossen, dass diese Personen eine Rente von 300 € monatlich bekommen, was die österreichischen Steuerzahler 8 Millionen € kostet. Meines Erachtens ist das nicht ausreichend – ich habe es im Ausschuss mehr­mals gesagt, und ich stehe nicht an, es auch hier zu sagen –, es sollte mindestens doppelt so hoch sein.

Ich möchte einen Vergleich aufstellen – und ich sage dies ganz bewusst, da das ein klassischer Fall für Sozialpolitik ist; ich glaube, jeder draußen hat Verständnis dafür, dass der Staat hiefür Geld in die Hand nimmt –: Wir nehmen nun dafür 8 Millionen € in die Hand, parallel dazu nehmen wir für das Arbeitsmarkt- und Integrationspaket für 20 000 Asylberechtigte 150 Millionen € in die Hand; das sind 900 € pro Asylberech­tigten, im Gegensatz dazu sind es 300 € für diese missbrauchten Kinder. Das ist aus meiner persönlichen Sicht ein soziales Ungleichgewicht, und das muss ich an dieser Stelle auch sagen. Das heißt, es kann meiner Meinung nach nicht bei diesen 300 € bleiben. (Beifall bei der FPÖ.)

Es sind nach wie vor auch auf Bundeslandebene noch einige Dinge zu regeln. Herr Kollege Steinhauser, ich würde Sie bitten, bei der Landesrätin von den Grünen in Tirol, Landesrätin Baur, noch einmal zu intervenieren. In dieser Angelegenheit ist Tirol mit 900 betroffenen Kindern leider Gottes überproportional stark vertreten. Die Schwer­punkte liegen eigentlich in Wien und Tirol. In Tirol hat man es bis heute nicht geschafft, diese Verjährung aufzuheben. Es wäre Ihre grüne Landesrätin Baur dafür zuständig, das umzusetzen. Es gibt nach wie vor große Diskussionen mit den Betroffenen. Ich muss dazu sagen, Landesrätin Baur ist sonst in allen anderen Angelegenheiten immer schnell bei der Sache und mit Geld und Verständnis zur Stelle, doch in diesem Fall fehlt das Verständnis noch.

Von uns aus gesehen, ganz grundsätzlich: Der Opferschutz in Österreich müsste wesentlich stärker ausgebaut werden, als er es derzeit ist. Unser und mein Eindruck ist schon, dass der Opferschutz speziell für Kinder nach wie vor nicht wirklich passend ist.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll175. Sitzung / Seite 155

Das heißt, ich sage das auch ganz deutlich: Alle Statistiken, die ich kenne, zeigen, dass es eben leider Gottes nicht so ist, dass sich gesellschaftlich viel geändert hätte. Das heißt, auch heute werden Kinder misshandelt und missbraucht, und wir als Politiker und Gesellschaft müssen viel stärker und mehr hinschauen.

Abschließend noch einmal: Das Gesetz hilft den Betroffenen, es ist ein erster Schritt, dem stimmen wir auch zu, aber unserer Meinung nach wäre in diesem Fall eine stärkere Sozialpolitik durchaus angebracht gewesen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

15.04


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Frau Abgeordnete Mag. Jarmer. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


15.04.08

Abgeordnete Mag. Helene Jarmer (Grüne) (in Übersetzung durch einen Gebärden­sprachdolmetscher): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Ge­schätzte Kolleginnen und Kollegen und Zuschauer auf der Galerie! Dieses Thema, das wir jetzt hier besprechen, ist mir persönlich ein sehr großes und wichtiges Anliegen, auch gerade deshalb, weil ich gehörlos bin und von vielen gehörlosen Menschen in der Community erfahren habe, dass sie oftmals unter Gewalt leiden mussten und sehr, sehr Schlimmes erlebt haben. Viele gehörlose Menschen haben mir von früher erzählt. Und was man in diesem Zusammenhang sieht, ist, dass Menschen vorgetreten sind und das in die Öffentlichkeit gebracht haben. Es ist ein wichtiges und gutes Signal, dass das auch dank unserer Präsidentin Doris Bures in Gang gesetzt wurde und nun auch mit dieser Rente signalisiert wird, dass wir das Ganze sehr ernst nehmen. Ich möchte mich bei den betroffenen Personen dafür bedanken, dass sie hier sind und auch den Mut gehabt haben, hierherzukommen und diese Dinge anzusprechen, und es nicht versteckt für sich behalten.

Das, was bis dato diesen betroffenen Menschen widerfahren ist, passiert heute noch, nämlich Gewalt an Menschen. Diese 1 Million € für die Prävention, die Kollege Wöginger angesprochen hat, die braucht es auch, damit diese Menschen sich melden können. Oftmals können sich diese Menschen gar nicht ausdrücken beziehungsweise wissen sie nicht, wohin sie gehen können oder sie kommen nicht in die Gebäude hinein. Es muss dafür gesorgt werden, dass allen Menschen der Zugang gestattet ist, dass den Menschen der Zugang leicht gemacht wird, um sich ausdrücken zu können, um in diese Zentren zu gelangen und auch kommunizieren und sagen zu können, was tatsächlich passiert ist, ob das in der Justiz, bei der Polizei oder sonst wo ist. Und wenn man sagt, sie können einen Notruf tätigen, muss man bedenken, dass nicht alle das wirklich machen können, und selbst dann, wenn man eine Notrufhotline installiert, muss überlegt werden, wie das für alle Menschen nutzbar gemacht werden kann.

Die soziale Barrierefreiheit bedeutet auch, dass mehr Menschen erfahren können, wie man in den Institutionen mit diesen Menschen umgeht. Die Betroffenen erfahren es oft so, dass das Geschlagenwerden normal ist. Diese Personen müssen lernen, dass das nicht normal ist, sondern dass sie ein Recht darauf haben, geschützt zu werden und sich auch selbst schützen zu dürfen. Auch die Polizisten und Polizistinnen müssen hinsichtlich dieses Themas sensibilisiert werden: Wie geht man gerade mit diesen Menschen um? Wie erfolgt beispielsweise die Kommunikation mit traumatisierten Men­schen, mit Menschen, die intellektuell beeinträchtigt sind? Da besteht tatsächlich Nachholbedarf, auch bei der Exekutive.

Das ist mir ein sehr wichtiges Anliegen, natürlich auch die Kommunikation im Allge­meinen. Was brauchen diese Menschen, die betroffen sind? Brauchen sie eine spe­zielle Form der Kommunikation? Es braucht einfach ein Bewusstsein dafür, und auch entsprechende Maßnahmen müssen bei der Prävention berücksichtigt werden, was


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll175. Sitzung / Seite 156

nun angegangen wird. Ich freue mich, dass sich alle Parteien darauf geeinigt haben, dass man sich dazu entschlossen hat, das tatsächlich ins Rollen zu bringen. Ich bitte aber auch, dass wir weiterhin an diesem Thema dranbleiben, auch was die Deinstitu­tio­nalisierung anlangt. – Danke schön. (Beifall bei Grünen und SPÖ.)

15.07


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Frau Abgeordnete Königsberger-Ludwig. – Bitte.

 


15.08.00

Abgeordnete Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ): Herr Präsident! Geschätzter Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! „Sind so kleine Seelen, offen und ganz frei. Darf man niemals quälen, geh’n kaputt dabei.“ – Dieser Liedtext von Bettina Wegner sagt für mich eigentlich alles über das Leiden von Kindern und die daraus resultierenden Schwierigkeiten, die diese Opfer von Heimen, Pflegefamilien und Inter­naten in ihrem Leben gehabt haben, aus, über die Schwierigkeiten der Menschen, über das Erlittene zu reden und es auch zu überwinden, und über die Schwierigkeit, ein selbstbestimmtes erfolgreiches Leben zu führen.

Es war systematische Gewalt, die geherrscht hat, es war ein System der Gewalt, des Wegschauens, der Ignoranz und in späterer Folge des Nichternstnehmens, des Keinen-Glauben-Schenkens, der Verleugnung und Vertuschung – ein System, in dem diese Kinder gelebt haben.

Ich möchte meiner Freude Ausdruck verleihen, dass wir heute das Heimopfer­rentengesetz einstimmig beschließen werden. Ich bin davon überzeugt, dass das ein wichtiges Zeichen für die Menschen ist, die als Kinder Opfer von Heimen, Pflege­familien und Internaten wurden, von staatlichen und auch kirchlichen. Wir können damit – das wurde heute schon angesprochen – das Leid dieser Kinder, dieser Menschen nicht lindern und leider vor allem auch die Taten nicht ungeschehen machen, aber wir können unsere späte Verantwortung als Gesetzgeber und offizielles Österreich wahrnehmen. Das tun wir heute, und ich bin sehr froh, dass ich daran mitwirken kann.

Auch ich möchte Frau Präsidentin Bures meinen Dank aussprechen, mit der „Geste der Verantwortung“ hat sie einen ganz, ganz wichtigen Beitrag geleistet, um einerseits den Menschen Gehör zu verschaffen, ihnen unsere Anerkennung zuteilwerden zu lassen und unseren Respekt auszudrücken und um ihnen Raum zu geben, das Erlebte auch mitzuteilen.

Ich möchte auch Herrn Bundesminister Stöger meinen Dank aussprechen, der das Gesetz eingebracht hat. Ich möchte allen ExpertInnen, die uns im Hearing noch auf Verbesserungsvorschläge hingewiesen haben, Danke sagen. Und vor allem danke ich den betroffenen Menschen für ihren Mut, denn bei ihren mutigen Auftritten haben sie das Geschehene ausgesprochen und uns alle zum Hinschauen angeregt. Ihnen allen ein herzliches Dankeschön! (Beifall bei der SPÖ.)

Heute haben wir einen Gesetzestext vorliegen, der es den betroffenen Menschen ganz einfach macht, zu dieser Rente von 300 € zu kommen. All jene, die schon eine Ent­schädigung erhalten haben, brauchen sich einfach nur bei einer Opferstelle zu melden, und die Rente wird ausbezahlt, ab 1. Juli 2017, auch rückwirkend, wenn man den Antrag innerhalb von zwölf Monaten stellt. Und darüber hinaus können alle Menschen, die noch keinen Antrag gestellt haben – auch jene, die im Ausland leben –, einen Antrag bei der Volksanwaltschaft stellen, dort wurde eigens eine Kommission einge­richtet, sechs ExpertInnen nehmen die Anträge entgegen.


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Die Volksanwaltschaft, die Kommission, wird die Anträge an die PV-Träger weiter­leiten, und von diesen wird die Rente dann ausbezahlt. Wenn es keine Pensions­leistungen gibt, wird das über das Sozialministeriumservice abgewickelt – ein einfacher Zugang, der es den Menschen ermöglichen soll, das Geschehene nicht noch einmal ausführlich erläutern zu müssen.

Die monatliche Rente beträgt 300 €. Sie wird valorisiert, das ist sehr wichtig. Sie ist unpfändbar – das wurde heute auch schon angesprochen. Die Rentenleistung wird auch an BezieherInnen einer Bedarfsorientierten Mindestsicherung ausbezahlt; sie wird nicht angerechnet und ist, wie gesagt, nicht pfändbar. Diese 300 € werden diese Menschen also wirklich erhalten, und zwar brutto für netto.

Geschätzte Damen und Herren! Auch wenn wir mit dieser Rente das Geschehene, wie ich schon gesagt habe, nicht rückgängig machen können, so bin ich doch davon überzeugt, dass wir mit dem heutigen Beschluss einen Beitrag leisten, um den Opfern unsere Anteilnahme und unseren Respekt auszusprechen, und vor allem auch die politische Verantwortung wahrnehmen. Ich freue mich, dass wir das heute einstimmig in diesem Parlament beschließen werden. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

15.12


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Huainigg. – Bitte.

 


15.13.16

Abgeordneter Dr. Franz-Joseph Huainigg (ÖVP): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Wenn man im Bericht der Stadt Wien liest, was sich in den Kinderheimen abgespielt hat, welche Gewalt, welcher Missbrauch, welche Demütigungen und menschlichen Entwürdigungen stattgefunden haben, dann ist das ein Zeugnis für viele verletzte Seelen, die dadurch entstanden sind. Und die Verantwortung nehmen wir heute durch dieses Zeichen, das die Republik setzt, das Heimopferrentengesetz, wahr. Es ist ein sehr gutes Gesetz, es wurde schon vieles dazu gesagt. 300 € monatlich sollen zur Verfügung stehen, auch für Opfer von Internaten und Pflegefamilien. Was sich dort an Gewalt abgespielt hat, soll entschädigt werden.

Ich möchte mich für das Hearing bedanken, es waren sehr eindrucksvolle Berichte von den ExpertInnen. Ich möchte mich vor allem bei Waltraud Klasnic bedanken, denn sie hat als Erste für die Kirche, die die Verantwortung übernommen hat, viele Gespräche mit Opfern geführt, und es war sicher nicht einfach, Vertrauen zu schaffen, was ihr jedoch gut gelungen ist und auch zu Entschädigungsleistungen von der Kirche geführt hat. Nun setzen wir als Republik auch ein Zeichen.

Was mir sehr wichtig ist, ist die Prävention. Ich finde, diese ist bei der Volks­anwalt­schaft sehr gut aufgehoben, die ja auch im Rahmen des OPCAT-Übereinkommens freiheitsbeschränkende Maßnahmen überprüft, die in Einzelsituationen durchgeführt werden. Es ist einfach auch wichtig, dass man diese Deinstitutionalisierung weiterführt, dass man diese strukturelle Gewalt, die in Heimen und Einrichtungen immer wieder entsteht, zurückdrängt und kleine Einrichtungen schafft, in denen Gewalt möglichst hintangehalten wird. Die Volksanwaltschaft ist auch im Bereich der Präventivmaß­nahmen aktiv, setzt Zeichen und schafft Strukturen.

Abschließend möchte ich noch betonen, was mir wichtig ist, nämlich dass die Men­schenwürde, die das höchste Gut ist, das wir auch in der Politik zu verteidigen haben, in der Verfassung verankert wird. Die Menschenwürde ist noch nicht verankert, sollte uns jedoch als oberstes Prinzip der Politik leiten und auch in der Verfassung verankert werden. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Neubauer.)

15.17



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll175. Sitzung / Seite 158

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Hell. – Bitte.

 


15.17.56

Abgeordneter Johann Hell (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Geschätzte betroffene Personen, die Sie heute auch unserer Sitzung beiwohnen! Ich war wirklich sehr berührt und betroffen, als ich mich zur Vorbereitung für die ersten Ausschusssitzungen mit diesem Thema auseinander­ge­setzt habe.

Vorredner haben bereits darauf hingewiesen, dass sich, vor der Öffentlichkeit verbor­gen, in vielen Heimen unfassbare Fälle von Gewalt und Vernachlässigung ereignet haben. Die Verursacher konnten meist nicht mehr zur Rechenschaft gezogen werden, die Verbrechen nicht ungeschehen gemacht werden. Etwa 7 000 Heimopfer haben von den Heimträgern eine pauschalierte Entschädigung für ihre Demütigungen und seeli­schen und körperlichen Missbrauch erhalten. Mit dem heutigen Beschluss soll nun auch eine Rentenleistung für Opfer von Gewalt in Heimen eingeführt und das Ver­brechensopfergesetz geändert werden.

Meine Vorredner haben schon auf viele Eckpunkte in diesem Beschluss hingewiesen und diesen auch zusammengefasst. Ich darf ergänzend zu den Punkten des Abän­derungsantrags und der Entschließungsanträge einige Punkte hervorheben. Ich glaube, es war auch wichtig, dass der Personenkreis auf die Opfer von Pflegefamilien ausgeweitet worden ist, dass es eine Regelung gibt, dass Bezieher einer Bedarfs­orientierten Mindestsicherung diese Leistungen auch in Anspruch nehmen können und es zu keiner Anrechnung auf die Bedarfsorientierte Mindestsicherung kommt und dass diese Leistung auch unpfändbar ist.

Wichtig erscheint mir auch die neue Regelung, dass bei der Volksanwaltschaft eine weisungsfreie Rentenkommission eingerichtet wird. In dieser Kommission unter der Leitung der Volksanwaltschaft werden jedenfalls auch Vertreter von Opferhilfsorgani­sationen eingebunden sein. Die Kosten dafür übernimmt der Bund.

Die Volksanwaltschaft selbst ist ja seit 1. Juli 2012 für den Schutz und die Förderung der Menschenrechte zuständig. Im Jahr 2015 haben die Kommissionen der Volks­anwaltschaft 78 WGs und Wohnheime für Kinder und Jugendliche, die nicht bei ihren Familien aufwachsen können, besucht. Wie aus dem letzten Bericht hervorgeht – den aktuellen Bericht werden wir in diesem Haus im Juni diskutieren –, gibt es auch heute noch Verbesserungs- und Handlungsbedarf. Daher wird es unsere gemeinsame Auf­gabe auch sein, die Volksanwaltschaft mit den entsprechenden personellen und finan­ziellen Mitteln auszustatten.

Meine Damen und Herren, mit der heute zu beschließenden gesetzlichen Änderung können die bei den Opfern entstandene Demütigung und der seelische Schmerz nicht beseitigt werden. Wir haben aber versucht, für die Betroffenen ein weiterführendes, niederschwelliges, unbürokratisches Versorgungsangebot sicherzustellen.

Ich danke für die vielen Initiativen, die hier gesetzt worden sind, von den Opfer­hilfsorganisationen, vom Ausschussvorsitzenden Beppo Muchitsch, ich danke auch dem Herrn Bundesminister und vor allem unserer Präsidentin für ihre Unterstützung. – Danke. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

15.21


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Doppler zu Wort. – Bitte.

 


15.21.48

Abgeordneter Rupert Doppler (ohne Klubzugehörigkeit): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zum Thema Heim-


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opfer: Auch ich darf mich zuerst ganz herzlich dafür bedanken, dass es überhaupt möglich war, ein solches Ergebnis zu erzielen. Herzlichen Dank dafür von den betrof­fenen Personen!

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Misshandelte Heimkinder erhalten ab Juli eine monatliche Rentenleistung von 300 €. Wer in einer Einrichtung des Bundes, der Länder oder der Kirche misshandelt oder missbraucht wurde und dafür eine Ent­schä­digungsleistung von Heimträgern erhalten hat, bekommt mit Pensionsantritt diese zusätzliche Leistung von 300 € pro Monat – ein richtiger, notwendiger und mensch­licher Schritt.

Ausgegangen wird, wie wir heute schon gehört haben, von circa 7 000 Fällen. Man muss aber auch ergänzen – ich glaube, Kollegin Dietrich hat es angesprochen –, dass Leid und Schmerz niemals abgegolten werden können, auch nicht finanziell. Was diese Menschen durchmachen mussten, ist unbeschreiblich. Wenn man sich vorstellt: ein Kind in einem Heim, in der damaligen Zeit, keine Hilfe! Man kann sich gar nicht vor­stellen, welch schreckliches Schicksal diese Menschen, Jugendliche, Kinder, erleben mussten!

Man muss sich auch vorstellen, meine sehr geehrten Damen und Herren – ich glaube, irgendjemand hat es vorhin angesprochen –: Ein Kind, ein Jugendlicher baut in einem Heim, weil es beziehungsweise er keine Eltern, keine Betreuung hat, zu jemandem eine Verbindung auf und wird dann missbraucht – das ist einfach menschenunwürdig und abscheulich! Das gehört dringend entsprechend bestraft. Leider leben die Per­sonen, die Leid zugefügt haben, zum Teil nicht mehr.

Ich glaube, dass diese 300 € pro Monat nur ein Tropfen auf den heißen Stein sind. Gott bewahre jeden Menschen vor einem solchen Schicksal! – Danke schön. (Beifall beim Team Stronach.)

15.23

15.23.57

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 1525 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Muchitsch, Wöginger, Dr. Belakowitsch-Jenewein, Mag. Steinhauser, Mag. Loacker, Ing. Dietrich, Kolleginnen und Kollegen einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag eingebracht.

Weiters liegt ein Verlangen auf getrennte Abstimmung der Abgeordneten Mag. Stein­hauser, Kolleginnen und Kollegen vor.

Ich werde daher zunächst über die vom erwähnten Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag sowie vom Verlangen auf getrennte Abstimmung betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzent­wurfes abstimmen lassen.

Da der erwähnte Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag Verfassungsbe­stim­mungen enthält, stelle ich zunächst im Sinne des § 82 Abs. 2 Z 1 der Geschäfts­ordnung die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest.

Die Abgeordneten Muchitsch, Wöginger, Dr. Belakowitsch-Jenewein, Mag. Steinhauser, Mag. Loacker, Ing. Dietrich, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatz- bezie­hungsweise Abänderungsantrag betreffend Artikel 1 eingebracht.


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Ich bitte jene Damen und Herren, die dem ihre Zustimmung erteilen, um ein bejahendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen nun zur getrennten Abstimmung über Artikel 2 in der Fassung der Re­gierungsvorlage unter Berücksichtigung des Abänderungsantrages der Abgeordneten Muchitsch, Wöginger, Dr. Belakowitsch-Jenewein, Mag. Steinhauser, Mag. Loacker, Ing. Dietrich, Kolleginnen und Kollegen.

Ich ersuche jene Mitglieder des Hohen Hauses, die dafür sind, um ein zustimmendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen.

Schließlich komme ich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung der Regierungs­vorlage unter Berücksichtigung des Abänderungsantrages der Abgeordneten Muchitsch, Wöginger, Dr. Belakowitsch-Jenewein, Mag. Steinhauser, Mag. Loacker, Ing. Dietrich, Kolleginnen und Kollegen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem ihre Zustimmung geben, um ein dies­bezügliches Zeichen. – Das ist wiederum einstimmig angenommen.

Wir kommen zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Auch das ist einstimmig. Damit ist der Gesetzentwurf auch in dritter Lesung angenommen. (Anhaltender allgemeiner Beifall.)

Wir gelangen nun noch zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ord­­neten Muchitsch, Wöginger, Dr. Belakowitsch-Jenewein, Mag. Steinhauser, Mag. Loacker, Ing. Dietrich, Kolleginnen und Kollegen betreffend Heimopferrentengesetz.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Auch das ist einstimmig angenommen. (E 199.)

15.26.573. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (1516 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Ausländerbeschäftigungsgesetz und das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert werden, sowie über den

Antrag 693/A der Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz vom 20. März 1975, mit dem die Beschäftigung von Ausländern geregelt wird (Ausländer­beschäfti­gungsgesetz – AuslBG), in der Fassung des BGBl I 72/2013, geändert wird (1602 d.B.)

4. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 1343/A(E) der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Berücksich­tigung der EuGH-Entscheidung zu Hartz IV im Zusammenhang mit der öster­reichischen Regelung der Bedarfsorientierten Mindestsicherung (1598 d.B.)

5. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 740/A(E) der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ar­beitsmarktzugang für Asylwerber (1599 d.B.)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll175. Sitzung / Seite 161

6. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 737/A(E) der Abgeordneten Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen betreffend Aufhebung des Bartenstein-Erlasses in puncto Beschäftigungsverbot für AsylwerberInnen und Schaffung eines effektiven Arbeitsmarktzugangs (1600 d.B.)

7. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 477/A(E) der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Transparenz in der Arbeitsmarktförderung und im AMS-Schulungswesen (1601 d.B.)

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir gelangen nun zu den Punkten 3 bis 7 der Tages­ordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Kickl. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


15.28.32

Abgeordneter Herbert Kickl (FPÖ): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich zu Beginn meine Freude darüber zum Ausdruck bringen, dass beim vorhergegangenen Tagesordnungspunkt etwas durchaus Richtungswei­sendes, etwas sehr, sehr Wichtiges hier in diesem Haus auf den Weg gebracht wurde. Das ist Sozialpolitik, wie wir sie uns vorstellen, und das zeigt, dass man durchaus auch in die richtige Richtung unterwegs sein kann, auch wenn es Nachbesserungsbedarf in vielen Bereichen gibt.

Es würde mich freuen, wenn ich auch bei diesem Tagesordnungspunkt, über den wir jetzt diskutieren, zu diesem Ergebnis kommen würde. Leider ist das nicht der Fall. Ich möchte vielleicht mit einer grundsätzlichen Bemerkung beginnen, weil ich immer wieder – insbesondere vonseiten der Grünen und der SPÖ; bei der ÖVP ist das ein bisschen abhängig von der Tagesverfassung und von demjenigen, der sich gerade zu Wort meldet – den Vorwurf höre, dass sich die freiheitliche Arbeitsmarktpolitik in wesentlichen Teilen um dieses Problem der Zuwanderung oder um das Ausländer­problem dreht.

Dazu sage ich Ihnen jetzt etwas Grundsätzliches: Wenn Sie oder Historiker in 20 oder 30 Jahren auf die Zeit zurückblicken, in der wir jetzt leben, und wenn sie das einiger­maßen objektiv machen, dann werden sie einige Trends feststellen und festschreiben, nämlich dass am Beginn dieses Jahrtausends bestimmte Komponenten maßgeblich die Entwicklungen der Gesellschaft, die Entwicklungen unseres Zusammenlebens geprägt haben.

Wir haben heute schon viel über einen beginnenden Erosionsprozess der Euro­päischen Union gesprochen – das wird sicherlich eine dieser Komponenten sein. Es gibt aber auch andere wie Zuwanderung, Völkerwanderung und zunehmende Isla­misierung. Das ist nun einmal eines der großen Kapitel, mit denen wir uns in Österreich und in Europa am Beginn dieses Jahrtausends konfrontiert sehen. (Anhaltende Zwischenrufe der Abgeordneten Schwentner und Walser.)

Wenn man die Sache mit offenen Augen angeht – und wir tun das im Unterschied zu Ihnen, Kollege Walser, denn Sie sind von ideologischen Scheuklappen nicht nur auf der Seite, sondern offensichtlich auch schon vor den Augen einigermaßen in Ihrer Perspektive behindert (Zwischenruf des Abg. Walser) –, wenn man mit offenen Augen durch die Welt geht, dann kann man das, das muss ich Ihnen schon sagen, nicht weg-


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diskutieren. Das heißt genauer gesagt, man kann es schon, aber dann endet man auch in der politischen Marginalisierung, so wie es Ihnen derzeit ja politisch ergeht. (Beifall bei der FPÖ.)

Das heißt, wir haben es mit dieser Problematik zu tun, und diese Dinge haben natürlich auch ihre negativen Begleiterscheinungen im Zusammenhang mit dem Arbeitsmarkt, ob Ihnen das gefällt oder nicht. Ich bin sehr froh über Ihre Zwischenrufe, machen Sie nur weiter, damit den Menschen, die dieser Debatte folgen, dann auch klar ist, wer in dieser Auseinandersetzung auf welcher Seite steht.

Für uns ist das klar: Die Ressource Arbeit, die Ressource Geld, das glauben uns die Linken nicht, sind in gewisser Weise endlich. (Abg. Walser: …österreichische Arbeitskräfte! Das ist das Problem!) Also sehen wir die Politik in bestimmten Bereichen dahin gehend gefordert, dass es um die Frage der Verteilung, des Managements dieser Ressourcen geht, und das ist ein entscheidender Punkt. Da sehen wir uns als österreichische Volksvertreter der Freiheitlichen Partei – wir schämen uns nicht dafür, österreichische Volksvertreter zu sein (Beifall bei der FPÖ), Volksvertreter der Öster­reicherinnen und Österreicher – in einer Position, in der es darum geht, die Schutzinteressen dieser Österreicherinnen und Österreicher an die erste Stelle zu setzen. (Abg. Walser: Sie machen das Gegenteil!)

Dass Sie etwas ganz anderes machen, haben schon alle mitbekommen. Ob es Ihnen politisch guttut, steht auf einem anderen Blatt, aber eines ist auch klar: Sie darf man auf keinen Fall in diesem Land agieren lassen, dann geht es nämlich noch schneller den Bach hinunter, als es unter dieser Regierung abwärts geht. Das sehen wir auch schon. (Beifall bei der FPÖ.)

Ich sage Ihnen noch etwas, das Sie vielleicht nicht so gern hören: Diese ganze Sache der Zuwanderung, diese ganze Sache der Ausländerproblematik, diese ganze Sache der Integration beherrscht nicht nur wesentliche Teile der Arbeitsmarktpolitik. Die ganze Bildungspolitik ist von dieser Problematik überlagert, die Sicherheitspolitik ist von dieser Problematik überlagert. (Abg. Schwentner: Genau, und deshalb muss man ein bisschen mehr Verantwortung für das Thema übernehmen, als Sie das tun!) Ich verstehe nicht, wie man hier herinnen guten Gewissens sitzen und den Kopf in den Sand stecken kann!

Herr Sozialminister! Vor einigen Tagen, vor einigen Wochen haben wir von Ihnen die Meldung vernommen, und das freut uns auch, dass die Arbeitslosigkeit in Österreich erstmals seit einem sehr, sehr langen Zeitraum ein wenig gesunken ist; marginal, möchte ich dazusagen, aber immerhin, denn sie ist viel zu lange nach oben gegangen. Wir haben das überall gelesen, Sie haben sich auch ein wenig medial dafür abfeiern lassen.

Weniger laut ist es dann schon um einen interessanten Nebenaspekt in dieser ganzen Sache geworden, und da darf ich den AMS-Vorstand Johannes Kopf zitieren, der nämlich gesagt hat: Wir haben schon noch ein ziemliches Problem in der Sache, und dieses Problem heißt, dass wir auf einem ziemlichen Berg von unerledigten Asyl­anträgen sitzen.

Wenn diese Asylanträge erledigt werden, abgearbeitet werden, und wenn es dann zu Entscheidungen kommt, dann ist dieses zarte Strohfeuer auf dem Arbeitsmarkt schon wieder verglüht, weil wir dann natürlich selbstverständlich wieder ein Ansteigen der Arbeitslosigkeit haben werden, und das genau in einem Bereich, in dem wir sowieso schon die massivsten Probleme haben, im Niedriglohnbereich. Im Niedriglohnsegment, dort, wo die Verdrängung an der Tagesordnung steht, heizen wir die Situation weiterhin an.


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Das kommt zu einer Situation dazu, in der die Ausländerarbeitslosigkeit ohnehin sehr hoch ist und weiter steigt – übrigens im Unterschied zur Entwicklung bei der Inlän­derarbeitslosigkeit –, und das kommt zu einer Situation dazu, in der der Auslän­deranteil unter Schulungsteilnehmern bereits über 40 Prozent erreicht hat. Ich weiß nicht, ob das Sinn und Zweck unserer Beschäftigungspolitik in Österreich sein sollte. Sie sehen das offenbar so, wir sehen das ein wenig anders.

Ich habe vor wenigen Tagen, Frau Kollegin von den Grünen, an einer Podiumsdis­kussion teilnehmen dürfen, bei der es um die Fragen – Sie werden das sicherlich kennen – Arbeit 4.0, Industrie 4.0, Digitalisierung und die Folgen davon ging. Das war sehr interessant, denn es hat über viele Bereiche unterschiedliche Meinungen gege­ben, aber in einem sind sich alle Experten einig: Es wird einen massiven Verlust an Arbeitsplätzen geben, und zwar genau im Bereich der Geringqualifizierten, genau in dem Bereich, wo wir jetzt schon ganz massive Schwierigkeiten haben.

In dieser Situation kommen Sie mit dem Arbeitsmarktintegrationsgesetz daher. Das ist eine weitere Maßnahme, mit der Sie das Problem der Verdrängung und das Problem, dass in dieser gesamten Frage des Arbeitsmarktes falsche Anreize gesetzt werden, verschärfen.

Dafür nehmen Sie etwa 150 Millionen € pro Jahr in die Hand. Das ist keine kleine Summe, verglichen mit dem, was wir für die Menschen ausgegeben haben, mit denen wir uns im vorhergegangenen Tagesordnungspunkt auseinandergesetzt haben. Mit diesem Geld, das Sie für 15 000 bis 20 000 Personen in die Hand nehmen, bekämpfen Sie nicht die Arbeitslosigkeit, sondern schaffen durch eine Loch-auf-Loch-zu-Politik einen neuen Problembereich; denn wenn Sie diese Menschen durch diesen Integra­tionsprozess durchgeschleust haben werden und die eine Arbeit bekommen, werden sie dafür wieder andere in die Arbeitslosigkeit drängen. Dafür nehmen Sie 140 Mil­lionen € pro Jahr in die Hand!

Die Tatsache, dass Sie das überhaupt tun, ist ein Eingeständnis, dass all das, was Sie uns erklärt haben im Zusammenhang mit den Schutzbefohlenen, die aus aller Welt zu uns gekommen sind, und ihren Qualifikationen, zum Großteil an den Haaren herbei­gezogen gewesen ist. Ich habe es noch in den Ohren, als es geheißen hat, da kommen hauptsächlich Hochqualifizierte. Jetzt reden wir von ganz anderen Program­men, von Programmen, in denen es darum geht, elementare Techniken überhaupt zu finanzieren.

Ich finde das auch deshalb interessant, weil wir auf der anderen Seite, etwa bei den AMS-Kursen für die Österreicherinnen und Österreicher, den Sparstift angesetzt haben. Ich finde es auch deshalb interessant, dass Sie das machen, weil die Arbeiter­kammer Ihnen schon jetzt ausrichtet, dass Sie mit diesem Geld nicht auskommen werden, die 140 Millionen € pro Jahr seien zu wenig. Ich finde das auch deshalb inter­essant, weil Sie jetzt dem AMS wieder zusätzlich etwas aufbürden, obwohl Sie wissen, dass das AMS so etwas wie der Lastenesel Ihrer falschen Politik ist und ohnehin schon unter den ganzen Bürden, die es zu bewältigen hat, leidet, ja kurz vor dem Zusam­menbrechen ist.

Aber der wichtigste Punkt in dieser ganzen Angelegenheit ist der vierte Punkt, und das ist der Vorwurf, den wir Ihnen machen: Das ist ein weiterer Schritt in eine Richtung, wo Sie eine Verwechslung fortsetzen. Bisher haben Sie den Asylstatus verwechselt oder mit der Zuwanderung gleichgesetzt. Asyl ist Schutz auf Zeit, und wir haben uns immer gedacht, dass eigentlich darüber Konsens herrschen sollte, dass Ihre Bemühungen dahin gehend organisiert sein sollten, dass man diesen Menschen möglichst rasch die Rückkehr in ihr Land, aus dem sie gekommen sind, den Wiederaufbau und Ähnliches ermöglicht. (Beifall bei der FPÖ.)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll175. Sitzung / Seite 164

Das, was Sie machen, geht in eine andere Richtung. Sie arbeiten permanent an der Verfestigung dieser Menschen. Sie setzen schon jetzt den Status des anerkannten Asylanten mit jenem eines Zuwanderers gleich. Der erste Beweis dafür ist die sofortige Möglichkeit des Eintritts in die Mindestsicherung, wenn dieser Asylstatus einmal erworben ist. Der zweite Beweis dafür ist, dass diese Menschen nach sechs Jahren die österreichische Staatsbürgerschaft dann noch quasi nachgeschmissen bekommen, und zwar völlig unabhängig davon, ob wir in Österreich das überhaupt in dieser Form wollen und ob wir überhaupt einen Bedarf haben. Also so kann es wohl nicht sein!

Jetzt gehen Sie aber noch einen Schritt weiter: Asyl und Zuwanderung haben Sie schon gleichgesetzt, aber jetzt setzen Sie auch noch die Asylwerber mit den aner­kannten Asylanten gleich. Das ist jetzt der nächste Schritt, den Sie in diesem Bereich setzen. Jetzt machen Sie nämlich die Programme des AMS nicht nur für anerkannte Asylanten, sondern auch schon für Asylwerber auf. Das heißt, das wird immer mehr miteinander vermengt, und das ist ein Schritt in die völlig falsche Richtung.

Dafür führen Sie den Begriff „hohe Wahrscheinlichkeit“ ein: Die hohe Wahrschein­lichkeit wird jetzt zur zentralen Komponente in der Frage, ob jemand an diesem Programm teilnehmen darf. Asylwerber, bei denen eine hohe Wahrscheinlichkeit besteht, dass sie hier in Österreich den Asylstatus erhalten werden, dürfen jetzt also an diesen Programmen teilnehmen.

Man fragt sich: Wenn die Wahrscheinlichkeit so hoch ist, dass sie den Asylstatus erhalten, dann muss es eigentlich auch mit dem Asylverfahren ziemlich schnell gehen, oder täusche ich mich da? Ich glaube nicht, dass ich mich täusche, also könnten Sie das eigentlich abwarten. Umgekehrt könnte man sich auch die Frage stellen: Was sind denn dann die anderen? Was sind denn das dann für welche, die in diesem teuren Asylverfahren stecken? Sind das dann welche mit einer hohen Unwahrscheinlichkeit auf die Anerkennung? Warum tun wir uns das alles an? Warum gehen wir dann nicht auch dort konsequent einen anderen Weg?

Dann muss man sich noch überlegen: Was ist denn ein Grund für die hohe Wahr­scheinlichkeit, dass ein Asylwerber in Österreich sozusagen aufgenommen wird? – Es gibt zwei Möglichkeiten: Das eine ist der Herkunftsort, indem man eben aus bestimm­ten Kriegs- oder Krisenregionen kommt, und das zweite ist das Alter, indem man sich möglicherweise ein bisschen jünger macht, als man tatsächlich ist – je jünger, desto besser.

Da gibt es ja auch entsprechende Anfragebeantwortungen, die uns klipp und klar sagen, dass in diesem Bereich, wenn es um die Angabe des Alters geht, gelogen wird, dass sich die Balken biegen. Da muss man aufpassen. Und das können Sie nur in einem Asylverfahren feststellen, aber auf das Asylverfahren wollen Sie ja jetzt verzichten, wenn eine hohe Wahrscheinlichkeit gegeben ist. Also irgendwie ist alles, was in diesem Bereich serviert wird, Stückwerk. (Beifall bei der FPÖ.)

Ich denke, wir müssen zu einem Weg kommen, dass Sie diese Dinge wieder bewusst trennen: Der Asylwerber ist nicht der anerkannte Asylant, der anerkannte Asylant ist nicht der Zuwanderer, und der Zuwanderer ist nicht der Staatsbürger. Das sind völlig unterschiedliche Dinge, und bei Ihnen ist das alles wie Kraut und Rüben durch­einander. (Beifall bei der FPÖ sowie der Abgeordneten Dietrich und Hagen.)

Sie müssen den Zugang zum Sozialsystem erschweren! Das ist das, was uns Kollege Kurz auch hin und wieder ausrichten lässt. Ich glaube, der weiß nicht, was Sie hier den lieben Tag lang mitunter auch beschließen. Entweder weiß er es nicht, oder er spielt da draußen in der Öffentlichkeit ein falsches Spiel, wenn er von Erschwerungen des Zugangs zum Sozialsystem spricht und Sie hier herinnen Beschlüsse auf den Weg bringen, die genau das Gegenteil bewirken. (Abg. Schwentner: Nirgendwo in der EU


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ist der Zugang so schwer wie in Österreich! Sie erzählen da die Unwahrheit!) – Nein, nein! Das Ziel im Umgang mit diesen Menschen muss sein, ihnen Qualifikationen zu geben, die ihnen dort helfen, woher sie kommen, um einen wertvollen Beitrag zur Weiterentwicklung ihrer Gesellschaft, ihrer Herkunftsgesellschaft, zu leisten, und nicht umgekehrt. (Präsidentin Bures übernimmt den Vorsitz.)

Sie sehen, dass vor allem im rot-grünen Wien die Zahlen explodieren, die Min­dest­sicherung aus allen Fugen gerät. (Abg. Schwentner: Warum? – Weil Sie verhindert haben, dass es bundesweit eine einheitliche Mindestsicherung gibt!) Ich glaube nicht, dass sie dafür gemacht worden ist. Ich würde einfach vorschlagen, auch da einen neuen Weg zu gehen. Die Asylwerber sind in der Grundversorgung, sie werden großteils mit Sachleistungen betreut. Schlagen Sie diesen Weg auch bei den aner­kannten Asylanten ein. Solange jemand nicht den Einstieg ins Erwerbsleben findet und einer Beschäftigung nachgeht und Versicherungszeiten und damit Ansprüche erwirbt, soll er in der Grundversorgung bleiben. Das ist doch ein vernünftiger Ansatz. (Beifall bei der FPÖ.)

Ich als Österreicher muss ja zunächst einmal auch Versicherungszeiten erwerben, bevor ich Anspruch auf Arbeitslosengeld et cetera habe.

Ich glaube, dass Sie da in eine falsche Richtung unterwegs sind, und das werfe ich insbesondere der ÖVP vor. Ihnen (in Richtung SPÖ) werfe ich es weniger vor, denn von Ihnen kenne ich nichts anderes, aber bei der ÖVP ist schon das Problem gegeben, dass man nach außen hin so tut, als würde man einen harten Kurs in dieser Frage fahren, und hier hierinnen, wenn es um konkrete Beschlüsse geht, bringen Sie Dinge auf den Weg, die in genau die gegensätzliche Richtung gehen, und das ist nicht ehrlich. (Beifall bei der FPÖ.)

15.42


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Keck. – Bitte.

 


15.42.49

Abgeordneter Dietmar Keck (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Kollege Kickl! Sie haben mich heute etwas verwirrt, was Sie sonst nie schaffen, denn alles, was Sie hier gesagt haben, würde das Arbeitsmarkt­inte­grationsgesetz betreffen; das wird aber heute nicht verhandelt, sondern wir reden über das Ausländerbeschäftigungsgesetz. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen.)

Meine Damen und Herren! Beim Ausländerbeschäftigungsgesetz handelt es sich in erster Linie um eine Umsetzung der EU-Richtlinie für Saisonarbeiter. Derzeit ist es ja so, dass nach aktuell geltendem Recht ein Erntehelfer, der unter § 5 des Auslän­derbeschäftigungsgesetzes fällt, nur in der Kranken- und Unfallversicherung versichert ist und sonst nirgends, und diese Sonderregelung stellt nach der Saisonarbeiter­richtlinie eine verbotene Diskriminierung dar und wird nun mit dieser Neuregelung aufgehoben, und zwar konkret mit Ablauf des 30. Juni dieses Jahres.

Es bleibt allerdings ganz klar die Einschränkung auf die Bereiche Tourismus, Land- und Forstwirtschaft und es bleibt auch die dazugehörige Arbeitsmarktprüfung be­stehen. Zusätzlich gibt es auch eine Reihe weiterer Neuerungen, die diesen Bereich besser und exakter regeln sollen. Die Gesamtzulassungsdauer eines Saisonniers wird von derzeit maximal zwölf Monaten innerhalb der letzten 14 Monate auf maximal neun Monate innerhalb von zwölf Monaten reduziert. Die Beschäftigung von Stamm­saisonniers ist nur mehr für maximal neun Monate möglich, nicht wie bisher zehn Monate. Saisonarbeitskräfte, die in den letzten fünf Jahren bereits einmal beschäftigt waren, sollen gegenüber neuen Saisonniers bevorzugt bewilligt werden. Und für die Zulassung ist nunmehr eine ortsübliche Unterkunft nachzuweisen, und es kommt zur


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Aufhebung der Sonderreglungen für Erntehelfer im ASVG. Diese sollen mit der neuen Regelung in die Vollversicherung miteinbezogen werden.

Meine Damen und Herren! Ich möchte auch einige Worte zu den Oppositionsanträgen, die auf der Tagesordnung stehen, sagen. Es ist wieder ein Antrag eingebracht worden, der sich mit Zuzugsbeschränkungen in bestimmten Sektoren der Arbeitswelt beschäf­tigt. Dazu ist Folgendes zu sagen: Für Personen aus Nicht-EU-Staaten gilt ein kriterien­geleitetes Zuwanderungsmodell nach den Richtlinien der Rot-Weiß-Rot-Card. Dabei wird, wie Sie alle wissen, die Arbeitsmigration auf besonders qualifizierte Schlüsselkräfte, Studienabsolventen und Fachkräfte in Mangelberufen eingeschränkt. Bei dieser Richtlinie wird ja bereits bei der Zuwanderung strikt auf das Aus­bildungs­niveau, die Berufserfahrung und die angestrebte Berufstätigkeit geachtet, und bei jeder einzelnen Zulassung wird die Arbeitsmarktlage berücksichtigt.

Zu den EU-Bürgerinnen und -Bürgern ist zu sagen, dass Österreich bisher für alle neuen EU-Mitgliedstaaten die Übergangsfristen, nämlich die sieben Jahre für Arbeit­nehmerfreizügigkeit und für die Entsendung von Arbeitskräften in bestimmte Sektoren, voll ausgeschöpft hat. Das Gleiche gilt auch für das letzte neue Mitglied Kroatien, auch für Kroatien wird die Übergangsfrist voraussichtlich voll ausgeschöpft werden.

Zusätzlich hat die Bundesregierung viele weitere Maßnahmen getroffen, um den hei­mischen Arbeitsmarkt abzusichern. Wie man anhand der letzten Statistiken sieht, mit viel und großem Erfolg. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Warum hat dann der Bun­deskanzler gesagt, dass es so viel Lohn- und Sozialdumping gibt?) Unter anderem ist begleitend zur Arbeitsmarktförderung 2011 auch das Lohn- und Sozialdumping-Bekämp­­fungsgesetz geschaffen und inzwischen mehrmals novelliert worden. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Der Bundeskanzler sieht es anders! Er hat das Gegenteil gesagt!)

Und wie im Arbeitsprogramm 2017/18 vorgesehen, wird sich die Bundesregierung daher auch auf EU-Ebene für eine Reduktion und Begrenzung der Arbeitskräfte­migration einsetzen. Dabei soll das Instrument der Arbeitsmarktprüfung genutzt werden, und nur dann, wenn sich für eine Stelle kein geeigneter, in Österreich ge­mel­deter Arbeitsloser findet, soll eine offene Stelle ohne Einschränkungen vergeben werden können.

Meine Damen und Herren! Sie sehen: Die Bundesregierung und darin insbesondere unser Sozialminister Stöger setzen sich wirklich sehr erfolgreich für die Stabilisierung des österreichischen Arbeitsmarktes ein, und dafür gilt es ihm auch einmal großen Dank auszusprechen. (Beifall und Bravorufe bei Abgeordneten der SPÖ.)

15.46


Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Schwentner. – Bitte.

 


15.47.00

Abgeordnete Mag. Judith Schwentner (Grüne): Frau Präsidentin! Herr Minister! Werte Zuschauerinnen und Zuschauer! Ja, im Gegensatz zu Ihnen, Herr Kickl, bin ich keine Historikerin – ich bin zwar historisch bewandert – und schon gar nicht bin ich eine Historikerin, die in die Zukunft schauen kann und aus der Zukunft heraus bewerten kann, was jetzt ist. Ich bin auch keine Mathematikerin und schon gar keine Wahrscheinlichkeitsrechnerin. Das ist mir immer schwer gefallen, und in dem Fall, den Sie erwähnt haben, überlasse ich das lieber den zuständigen Behörden, in diesem Fall den Asylbehörden (Abg. Peter Wurm: Das sind auch keine Mathematiker!), weil ich glaube, dass die besser entscheiden können als wir, ob jemand ein Recht auf Aufenthalt in Österreich hat oder nicht.


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Was ich aber bin: Ich bin Politikerin (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Eine schlechte!), und in meinem Verständnis als Politikerin ... – Das haben nicht Sie zu bewerten, sondern die Wählerinnen und Wähler, unsere Wählerinnen und Wähler. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Darum stagnieren Sie ja auch!) Und ich verlasse mich da weniger auf Ihr Urteil, sondern auf das, was mich inhaltlich antreibt. Was mich inhaltlich antreibt, ist, das Zusammenleben der Menschen in Österreich zu sichern und zu gewährleisten, dass es allen hier vor Ort gut geht, dass alle, die hier leben, aus welchem Grund auch immer sie zu uns gekommen sind oder hier geboren sind (Abg. Kickl: Aus welchem Grund auch immer!), alle, die – aus welchem Grund auch immer, aber mit legalem Status – hier leben, hier auch geboren wurden oder nicht ... (Abg. Peter Wurm: Alle Frauen müssen Kopftuch tragen, Frau Schwentner, oder?)

Werden Sie bitte nicht polemisch, denn das zeigt nur einmal mehr, welches Ver­ständnis von Politik Sie haben. Sie sind nicht daran interessiert, dass wir in Ruhe zusammenleben, dass wir gemeinsam auf Probleme schauen. (Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Ja, das ist uns beim vorhergegangenen Tagesordnungspunkt ausnahmsweise einmal gelungen. Ausnahmsweise! Ich würde mir das aber auch bei anderen Themen wünschen, die heikel sind, die polarisieren, dass wir gemeinsam hinschauen, was die Probleme sind, um nach Lösungen zu suchen. Sie beteiligen sich überhaupt nie daran. Im Gegenteil! (Neuerliche Zwischenrufe bei der FPÖ.) Sie schüren Gefühle und Ressentiments, Neid und niederträchtige Gefühle teilweise, die nicht dazu beitragen, dass wir gemeinsame Lösungen finden.

Ich freue mich daher – ich komme zur Sache; wir haben mehrere Tagesordnungs­punkte in diesem Block –, dass Studierende aus Drittstaaten, die bisher keinen beziehungsweise nur einen eingeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt hatten, im Gegensatz zu vielen ihrer Kolleginnen und Kollegen aus EU-Ländern, mittlerweile während des Studiums – wir haben heute am Vormittag in der Aktuellen Stunde diskutiert, dass viele Studierende leider auf Arbeit während des Studiums angewiesen sind – die gleichen Möglichkeiten haben wie alle anderen Studenten und Studentinnen. Darüber freue ich mich. Das war ein Antrag, den wir auf Initiative unserer Studieren­denorganisation, der GRAS, schon vor drei Jahren eingebracht haben. Erfreulicher­weise wird das jetzt umgesetzt.

Ich beziehe mich auf einen zweiten Antrag, jenen meiner Kollegin Alev Korun. Ich glaube, dass der sogenannte Bartenstein-Erlass mittlerweile einfach nicht mehr zeit­gemäß ist, nämlich der, dass AsylwerberInnen, die bereits mehr als sechs Monate hier sind, also schon ein halbes Jahr hier leben, auf ihren Asylbescheid warten, nur einen extrem eingeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt haben. Da unterstützen wir den vorliegenden Antrag der NEOS, nämlich diesen Menschen neben dem Einsatz bei der Ernte oder in Ausnahmefällen im Tourismus auch den Zugang zum Arbeitsmarkt insgesamt zu ermöglichen. Ich halte es für nicht zeitgemäß, dass Menschen, die ein halbes Jahr hier sind und in sehr vielen Fällen auch hier bleiben werden, keinen Zu­gang zum Arbeitsmarkt haben. (Beifall bei Grünen und NEOS. – Abg. Belakowitsch-Jenewein: Woher wissen Sie das denn? Sie sind ja keine Historikerin!)

Sie sind gleichzeitig die, die kritisieren, dass die Menschen nicht integriert sind, dass sie sich nicht angemessen genug bemühen, Deutsch zu lernen. Sie verhindern alles, aber kritisieren gleichzeitig jede Initiative, Menschen zu inkludieren, sie herein­zubringen, ihnen Chancen zu geben. Ich sehe da keine Signale Ihrerseits. Das betrifft auch die ganze Debatte zur Mindestsicherung, bei der es darum geht, Menschen, egal welcher Herkunft, vielen Österreicherinnen und Österreichern, wieder Möglichkeiten des Einstiegs in die Gesellschaft zu geben, eine Reintegration in den Arbeitsmarkt zu gewährleisten, zu Ausbildung, zu Gesundheit, zu allem, was Menschen brauchen,


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beizutragen, egal ob sie hier geboren sind oder einfach hier leben, weil sie hier legalen Aufenthalt haben.

Ich bitte Sie im Interesse des Zusammenlebens in Österreich, einfach einmal einen konstruktiven Beitrag zu leisten und nicht immer nur Ressentiments zu schüren, Neiddebatten anzuzünden und damit eine ganz miese Stimmung im Land zu erzeugen. – Danke. (Beifall bei Grünen und NEOS sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

15.52


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Wöginger. – Bitte.

 


15.52.15

Abgeordneter August Wöginger (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte auch noch einmal festhalten: Wir sprechen über ein Beschäftigungsgesetz, das Ausländerbeschäftigungsgesetz. Insbe­sondere geht es hier um die Rot-Weiß-Rot-Karte.

Eingangs möchte ich festhalten: Es ist erfreulich, dass wir einen leichten Rückgang bei den Arbeitslosenzahlen haben, zwar auf hohem Niveau, das muss man sagen, aber es steigt ja auch die Beschäftigung. Daher ist das einmal ein positives Signal.

Zum Zweiten wissen wir alle, auch von unseren Betriebsbesuchen, dass wir in den verschiedensten Sparten einen Fachkräftemangel zu verzeichnen haben. Bei den Abänderungen beim Ausländerbeschäftigungsgesetz geht es jetzt um eine qualifizierte Zuwanderung gerade in jenen Bereichen, in denen sie von vielen Unternehmen benötigt wird. Und daher sehe ich diese Abänderung bei der Rot-Weiß-Rot-Karte im Ausländerbeschäftigungsgesetz als sehr positiv, denn es geht ja gerade darum, ob wir aus Drittstaaten Menschen zuwandern lassen können, die die notwendige Qualifikation mitbringen und letzten Endes bei uns auf dem Arbeitsmarkt gebraucht werden.

Das ist der Unterschied zu niedrig qualifizierten Menschen, die diese Qualifikationen nicht haben und auf dem Arbeitsmarkt de facto nicht untergebracht werden können. Diese zwei Parameter muss man einmal grundsätzlich auseinanderhalten. Daher sagen wir Ja zu der Veränderung bei der Rot-Weiß-Rot-Karte, aber Nein, wenn es um die Fristen bei Asylwerbern geht, ihnen einen generellen Zugang zum Arbeitsmarkt zu ermöglichen. (Abg. Kickl: Da seid ihr am besten Weg dorthin!) Da ist die ÖVP weiterhin dagegen, meine Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP.)

Was verändern wir bei der Rot-Weiß-Rot-Karte? – Wir verlängern den Zeitraum von zwölf auf 24 Monate, Bachelorstudien werden miteinbezogen. Das erlaubte Beschäfti­gungsausmaß während des Studiums wird auf 20 Stunden vereinheitlicht. Das ist auch eine notwendige Anpassung an die Praxis. Eigene Regelungen für Start-ups werden geschaffen. Voraussetzung ist ein Kapital von 50 000 €, die Hälfte davon muss Eigenkapital sein. Dann ist man als Start-up-Gründer in der Lage, über die Rot-Weiß-Rot-Karte ein Start-up-Unternehmen in Österreich zu gründen. Verändert wird auch die erforderliche Mindestpunkteanzahl bei Mangelberufen. Hier wird eine entsprechende Aufwertung für Berufserfahrung und Sprachkompetenz durchgeführt, was ja besonders in den Vordergrund gerückt wird.

Und es wird die Saisonnierregelung verändert, vor allem für die Bereiche Land­wirtschaft und Tourismus. Es ist notwendig, dass wir die Saisonnierregelung verän­dern. Es geht um maximal neun Monate, wenn Menschen neu zu uns kommen. Wer hier schon einmal als Saisonnier tätig war, wird bevorzugt behandelt. Das sind die Kernpunkte, die wir im Ausländerbeschäftigungsgesetz im Bereich der Rot-Weiß-Rot-Karte abändern, und die sehen wir von der ÖVP als sehr positiv.

Meine Damen und Herren! Jetzt habe ich eine Leseübung, ich bringe einen doch umfassenden Abänderungsantrag ein:


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll175. Sitzung / Seite 169

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Muchitsch, Wöginger, Kolleginnen und Kollegen zum Gesetzentwurf im Bericht des Sozialausschusses 1602 der Beilagen über die Regierungsvorlage 1516 der Beilagen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ausländerbeschäfti­gungsgesetz und das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert werden

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzentwurf wird wie folgt geändert:

Art. 1 (Änderung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes) wird wie folgt geändert:

Im § 34 Abs. 44 in der Fassung der Z 37 wird das Datum „1. Juli 2017“ durch das Datum „1. Oktober 2017“ und das Datum „30. Juni 2017“ jeweils durch das Datum „30. September 2017“ ersetzt sowie am Ende folgender Satz angefügt:

„Verordnungen gemäß § 5 Abs. 1 können bereits ab dem auf die Kundmachung dieses Bundesgesetzes folgenden Tag erlassen werden; sie dürfen jedoch frühestens mit 1. Oktober 2017 in Kraft gesetzt werden.

Art. 2 (Änderung des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes) wird wie folgt geändert:

a) Im Einleitungssatz wird der Ausdruck „33/217“ durch den Ausdruck „53/217“ ersetzt.

b) Nach der Z 3 werden folgende Z 3a bis 3d eingefügt:

„3a. Dem § 34 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 79/2015 wird folgender Abs. 6 angefügt:

„(6) Die Dienstgeber haben die Adresse der Arbeitsstätte am 31. Dezember oder am letzten Beschäftigungstag des Jahres zu melden. Die Meldung hat mittels elektro­nischer Datenfernübertragung bis Ende Februar des folgenden Kalenderjahres zu erfolgen.“

3b. Im § 689 Abs. 1 Z 2 wird der Ausdruck „1. Jänner 2018“ durch den Ausdruck „1. Jänner 2019“ ersetzt.

3c. Im § 689 Abs. 2 wird der Ausdruck „31. Dezember 2017“ durch den Ausdruck „31. Dezember 2018“ ersetzt.

3d. Dem § 689 werden folgende Abs. 6 und 7 angefügt:

„(6) Der Hauptverband und die in Betracht kommenden Versicherungsträger haben die technischen Voraussetzungen für die Meldung der monatlichen Beitragsgrundlagen nach den in Abs. 1 Z 2 genannten Bestimmungen bis zum Ablauf des 31. Dezember 2017 zu schaffen.

(7) Im Kalenderjahr 2018 ist zur Einführung der monatlichen Beitragsgrund­lagen­meldung nach den in Abs. 1 Z 2 genannten Bestimmungen vom Hauptverband und den in Betracht kommenden Versicherungsträgern ein Testbetrieb mit Lohnsoftware­hersteller/inn/en sowie ein organisierter Produktionstestbetrieb mit Dienstgebern durchzuführen.““

*****

Meine Damen und Herren! Das ist der Abänderungsantrag, der sehr umfassend ist. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll175. Sitzung / Seite 170

Es geht im Wesentlichen um die Verschiebung des Inkrafttretens auf den 1. Oktober 2017, weil es Querverweise zum Fremdenrechtsänderungspaket gibt. Das Zweite ist: Es geht um die Datenübermittlung an die Statistik. Und das Dritte ist: Wir verschieben die monatliche Beitragsgrundlagenmeldung und führen ab 2018 einen Testlauf beim Hauptverband ein. Das sind die wesentlichen Punkte dieses Abänderungsantrages.

Ich ersuche um Zustimmung zu einer qualifizierten Zuwanderung auf unseren Arbeits­markt. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

15.58


Präsidentin Doris Bures: Der Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Muchitsch, Wöginger, Kolleginnen und Kollegen zum Gesetzentwurf im Bericht des Sozialausschusses 1602 der Beilagen über die Regierungsvorlage 1516 der Beilagen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ausländer­beschäftigungs­gesetz und das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert werden

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzentwurf wird wie folgt geändert:

Art. 1 (Änderung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes) wird wie folgt geändert:

Im § 34 Abs. 44 in der Fassung der Z 37 wird das Datum „1. Juli 2017“ durch das Datum „1. Oktober 2017“ und das Datum „30. Juni 2017“ jeweils durch das Datum „30. September 2017“ ersetzt sowie am Ende folgender Satz angefügt:

„Verordnungen gemäß § 5 Abs. 1 können bereits ab dem auf die Kundmachung dieses Bundesgesetzes folgenden Tag erlassen werden; sie dürfen jedoch frühestens mit 1. Oktober 2017 in Kraft gesetzt werden.“

Art. 2 (Änderung des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes) wird wie folgt geän­dert:

a) Im Einleitungssatz wird der Ausdruck „33/2017“ durch den Ausdruck „53/2017“ ersetzt.

b) Nach der Z 3 werden folgende Z 3a bis 3d eingefügt:

»3a. Dem § 34 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 79/2015 wird folgender Abs. 6 angefügt:

„(6) Die Dienstgeber haben die Adresse der Arbeitsstätte am 31. Dezember oder am letzten Beschäftigungstag des Jahres zu melden. Die Meldung hat mittels elektro­nischer Datenfernübertragung bis Ende Februar des folgenden Kalenderjahres zu erfolgen.“

3b. Im § 689 Abs. 1 Z 2 wird der Ausdruck „1. Jänner 2018“ durch den Ausdruck „1. Jänner 2019“ ersetzt.

3c. Im § 689 Abs. 2 wird der Ausdruck „31. Dezember 2017“ durch den Ausdruck „31. Dezember 2018“ ersetzt.

3d. Dem § 689 werden folgende Abs. 6 und 7 angefügt:

„(6) Der Hauptverband und die in Betracht kommenden Versicherungsträger haben die technischen Voraussetzungen für die Meldung der monatlichen Beitragsgrundlagen


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll175. Sitzung / Seite 171

nach den in Abs. 1 Z 2 genannten Bestimmungen bis zum Ablauf des 31. Dezember 2017 zu schaffen.

(7) Im Kalenderjahr 2018 ist zur Einführung der monatlichen Beitragsgrundlagen­meldung nach den in Abs. 1 Z 2 genannten Bestimmungen vom Hauptverband und den in Betracht kommenden Versicherungsträgern ein Testbetrieb mit Lohnsoftware­hersteller/inne/n sowie ein organisierter Produktionstestbetrieb mit Dienstgebern durch­zuführen.“«

Begründung

Zu Art. 1:

Die Regelungen zur Umsetzung der Richtlinie 2014/36/EU über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zwecks Beschäftigung als SaisonarbeitnehmerInnen (Saisonarbeiter-Richtlinie) und der Richtlinie 2014/66/EU über die Bedingungen für die Einreise und den Auf-enthalt von Drittstaatsangehörigen im Rahmen eines unternehmensinternen Transfers (ICT-Richtlinie) sowie die neuen Regelungen zur Weiterentwicklung der Rot-Weiß-Rot-Karte sind auf die korrespondie­ren­den Bestimmungen im Fremdenpolizeigesetz 2005 – FPG und im Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz – NAG abgestimmt und können nur gemeinsam mit diesen vollzogen werden.

Die korrespondierenden Änderungen des FPG und des NAG sind im Frem­den­rechtsänderungsgesetz 2017 – FrÄG 2017 vorgesehen, das sich derzeit in parla­mentarischer Behandlung befindet. Die Bestimmungen im FPG und im NAG sollen nicht, wie ursprünglich vorgesehen, mit 1. Juli 2017, sondern mit 1. Oktober 2017 in Kraft treten.

Mit diesem Abänderungsantrag soll daher sichergestellt werden, dass alle neuen Regelungen im AuslBG sowie im FPG und NAG, die in Umsetzung der Saisonarbeiter-Richtlinie und der ICT-Richtlinie sowie im Rahmen der Weiterentwicklung der RWR-Karte ergehen, gleichzeitig in Kraft treten und somit uneingeschränkt vom Arbeits­marktservice bzw. den Fremden- und Aufenthaltsbehörden vollzogen werden können.

Es soll die Möglichkeit bestehen, die Verordnung des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz für die befristete Beschäftigung von Ausländern und Ausländerinnen im Wintertourismus für die Saison 2017/18 bereits ab dem auf die Kundmachung dieses Bundesgesetzes folgenden Tag zu erlassen.

Zu Art. 2:

Zu lit. a (Einleitungssatz des Art. 2):

Das ASVG wurde zuletzt im Rahmen des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 53/2017 geändert. Aus diesem Grund ist die im Einleitungssatz zitierte Fundstelle entsprechend zu korrigieren.

Zu lit. b (§ 34 Abs. 6 ASVG):

Mit dem Meldepflicht-Änderungsgesetz, BGBl. I Nr. 79/2015, wurde im Zuge der Neuregelung der Meldungen im Bereich der Sozialversicherung (monatliche Beitrags­grundlagenmeldung) die Bestimmung über die Verpflichtung zur Meldung der Arbeits­stätte aufgehoben, zumal diese in engem Zusammenhang mit dem (künftig für die Sozialversicherung entbehrlichen) Lohnzettel steht.

Die Statistik Austria hat allerdings nachdrücklich darauf hingewiesen, dass für ihre Zwecke die Meldung der Arbeitsstätte unbedingt notwendig ist, und zwar sowohl für die Führung des Registers der statistischen Einheiten nach § 25a des Bundesstatistik-


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gesetzes 2000 und die Arbeitsstättenzählung nach dem Registerzählungsgesetz als auch für die Erfüllung europarechtlicher Vorgaben.

Die Verpflichtung des Dienstgebers zur Meldung der Adresse der Arbeitsstätte soll daher perpetuiert werden.

Zu lit. b (§ 689 Abs. 1, 2, 6 und 7 ASVG):

Nach dem Meldepflicht-Änderungsgesetz, BGBl. I Nr. 79/2015, soll die monatliche Beitragsgrundlagenmeldung stichtagsmäßig ab 1. Jänner 2018 bei allen in Betracht kommenden Sozialversicherungsträgern und bei allen Dienstgebern zur Anwendung kommen. Das bedeutet, dass ab diesem Stichtag von allen Dienstgebern die Beitrags­grundlagen für alle bei ihnen beschäftigten DienstnehmerInnen grundsätzlich monatlich (elektronisch) zu melden sind, wobei nicht nur ein neues Tarifsystem und ein elektro­nisches Clearingverfahren eingeführt wird, sondern auch die Versicherungsdatei und 62 Nutzsysteme zu ändern sind (bzw. bereits geändert wurden).

Im Rahmen der Sozialversicherung wurde dazu ein umfassendes Programm mit vielen Projekten, zentraler Koordination und externem Projektcontrolling eingerichtet. Die Soft­ware­entwicklung läuft mit höchster Priorität und Intensität; die Lohnsoftware­herstellerInnen wurden über die Änderungen informiert. Die Information der Dienst­geber steht unmittelbar bevor.

Eine derart große (systemweite) Umstellung per 1. Jänner eines Jahres unter Ein­schluss der Dienstgeber wurde bislang von der Sozialversicherung noch nie durch­geführt. Die Umstellung muss auch bei allen Lohnsoftwareprodukten und bei allen Dienstgebern und ihren Lohnabrechner/inne/n erfolgen.

Korrekte und zum richtigen Zeitpunkt eingegangene Beitragseinnahmen sind nicht nur für die Sozialversicherung, sondern für die Finanzierung des gesamten österreichi­schen Sozialsystems unumgänglich.

Um einen erfolgreichen Einsatz abzusichern, wird auf Anregung des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger vorgeschlagen, der Sozialversicherung und den Dienstgebern mehr Zeit für intensive Tests einzuräumen und das bundesweite Inkrafttreten der Neuregelungen auf den 1. Jänner 2019 zu verschieben.

Dessen ungeachtet hat die Sozialversicherung unter Hochdruck weiter wie geplant alle ihre Software- und Systemkomponenten bis zum Ende des Jahres 2017 fertig zu stellen. Danach soll jedoch im Jahr 2018 ein intensiver Testbetrieb mit Lohnsoftware­hersteller/inne/n durchgeführt werden.

Anschließend soll ein organisierter Produktionstestbetrieb mit ausreichend vielen Dienstgebern („friendly users“ aller LohnsoftwareherstellerInnen, ausgewogene Mischung aus kleinen bis großen Unternehmen bzw. deren Lohnabrechner/inne/n) sowie ein Echtdaten- und Massentest erfolgen.

Im Lauf des Jahres 2018 ist auch das Clearingsystem in Betrieb zu nehmen, um den Lohnsoftwarehersteller/inne/n und den Lohnabrechner/inne/n einen sanften Einstieg in das neue elektronische Clearing zu geben.

*****

 


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Loacker. – Bitte.

 


15.58.54

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Kollege Wöginger musste einen langen Antrag vorlesen, weil wir erst


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll175. Sitzung / Seite 173

seit heute Früh wissen, dass das offensichtlich nicht anders geht – mit solch einer Weitsicht plant die Regierung gesetzliche Maßnahmen!

Es geht also, wie schon erwähnt wurde, um Ausländerbeschäftigung. Und in diesem Sinne möchte ich einen Blick auf die Arbeitsmarktpolitik dieser Regierung insgesamt werfen, weil Außenminister Kurz und Sozialminister Stöger ja immer „die Ausländer“ für schuldig erklären für all das, was bei uns auf dem Arbeitsmarkt schiefläuft. Dass es in dieser Pauschalität eben nicht „die Ausländer“ sind, liegt auf der Hand. Der Herr Minister für staatliche Planwirtschaft möchte mit seiner Arbeitsbeschaffungsmaßnahme zum Beispiel 20 000 ältere Arbeitslose in die Gemeinden stecken. (Beifall bei Abgeordneten der NEOS.) Dort gibt es dann 20 000 Posten ohne Arbeit.

Gleichzeitig haben wir aber eine Rekordzahl an offenen Stellen auf dem österreichi­schen Arbeitsmarkt, die nicht besetzt werden können. Das lässt Sie kalt. Es werden nicht die Arbeitslosen dahin gehend qualifiziert, dass sie auf diese Stellen passen, es werden auch keine Anreize gesetzt, sich selbst zu qualifizieren, um solche Stellen übernehmen zu können. Stattdessen wird die Mobilität auf dem europäischen Arbeits­markt eingeschränkt, die Arbeitnehmerfreizügigkeit wird eingeschränkt. Es wird ja noch schwieriger, offene Stellen zu besetzen, wenn man innerhalb der EU Menschen nicht frei rekrutieren kann. Das ist es, was diese Bundesregierung macht, nämlich zum Beispiel eine Arbeitsmarktprüfung vorschieben, bevor man einen EU-Bürger in Österreich anstellen darf.

Im Zusammenhang mit der Einschränkung von Sozialversicherungsleistungen stellt der Außenminister die falsche Behauptung auf, dass EU-Bürger ab dem ersten Tag Sozialversicherungsleistungen beziehen könnten – die falsche Behauptung, wie ich noch einmal betone. Und dann kommt – das ist der Gegendeal – auf der Wirt­schaftsseite ein Beschäftigungsbonus, der offensichtlich europarechtswidrig ist. Das sieht ein Blinder mit Krückstock. Diese Regierung versucht aber, das umzusetzen und ignoriert, dass sie die Tourismusdestinationen in Österreich ohne die EU-Bürger, die dort arbeiten – ohne die Ungarn und ohne die Deutschen, die in Bad Ischl, in Lech am Arlberg, in St. Anton, in Ischgl arbeiten – sofort schließen könnte. Die Industriebetriebe, die in Grenznähe zu Deutschland arbeiten, könnten ohne die deutschen Arbeitskräfte zusperren, aber denen schaden Sie sehenden Auges.

Die Änderungen bei der Rot-Weiß-Rot-Karte sind ein Fehlgriff. Nichts von den büro­kratischen Regelungen wird zurückgenommen, keine der langen Verfahrensdauern wird verkürzt. Es wird aber nicht angetastet, dass wir unqualifizierte Zuwanderung über die Rot-Weiß-Rot-Karte plus haben, die eigentlich eine Rot-Weiß-Rot-Karte minus ist, weil man nämlich überhaupt nichts können muss, um damit hereinzukommen.

Die österreichische Form der Umsetzung der ICT-Richtlinie ist ein Schandfleck für den Wirtschaftsstandort, den Sie wieder bewusst schädigen. Der Sozialminister bekommt jetzt eine Ermächtigung, mittels Verordnung zu regeln, wie viele Manager von inter­nationalen Unternehmen über die Grenzen wechseln dürfen. Das Sozialministerium weiß also besser, was die internationalen Unternehmen brauchen, die in Österreich arbeiten. (Beifall bei den NEOS.)

Das alles hat mit Effizienz nichts zu tun, das hat mit Produktivität nichts zu tun, das hat auch mit einer sozialen Marktwirtschaft nichts zu tun. Es ist einfach sozialistischer Unfug, und die ÖVP trägt das mit. (Beifall bei den NEOS.)

16.02


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Ing. Vogl. – Bitte.

 



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll175. Sitzung / Seite 174

16.02.51

Abgeordneter Ing. Markus Vogl (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Hohes Haus! Kollege Kickl, wissen Sie, was passiert, wenn man mit offenen Augen durch die Welt geht? – Man kommt drauf, dass sie bunt ist, gerade im Frühling natürlich.

Wenn man sich dieser Tage im Fernsehen Reisejournale ansieht, zum Beispiel Be­richte über Kreuzfahrten, bemerkt man, dass die Küchenchefs relativ oft aus Österreich kommen. Ich glaube, wir sind alle stolz darauf, dass Fachkräfte aus Österreich weltweit gefragt sind.

Ich komme aus Steyr, und dort haben es ehemalige Absolventinnen und Absolventen der HTL ermöglicht, dass SchülerInnen der HTL ihre Praktika in den USA, in Indien, in China absolvieren können. Es ist eine absolute Bereicherung für die jungen Menschen, international Erfahrung sammeln und Praktika in einer anderen Umgebung machen zu können.

In Schiedlberg in der Nähe von Steyr gibt es ein Unternehmen, das sich mit Hirn­forschung auseinandersetzt. Es ist absolut innovativ und kreativ, und der Herr Bürgermeister, der ja auch in diesem Haus sitzt, ist zu Recht stolz auf diese Firma. Sie hat unter anderem Niederlassungen in Graz und Barcelona, neuerdings auch in New York, und plant, auch im Osten zu erweitern.

Wenn wir uns nun die ICT-Richtlinie anschauen, dann ist das etwas, mit dem wir es ermöglichen wollen, dass internationale Konzerne ihre Fachkräfte austauschen, dass Menschen von Konzernstandorten außerhalb Europas für Trainee-Programme zu uns kommen können, hier Erfahrungen sammeln können. Damit ein Austausch stattfinden kann, damit auch Geschäftsführer aus anderen Bereichen zu uns kommen können, geben wir auch Regeln vor.

Wir sehen, es ist keine Einbahnstraße. So wie viele Österreicherinnen und Öster­reicher selbstverständlich in die weite Welt hinausgehen, mit ihrer Erfahrung dort auch für das Fortkommen der österreichischen Wirtschaft sorgen, so ist es natürlich auch wichtig, dass für die internationalen Konzernstandorte in anderen Ländern die Mög­lichkeit besteht, Expertinnen und Experten zu uns kommen zu lassen. Dazu braucht es natürlich Regeln.

Du hast schon recht, Gerald, wir haben in einem Paragrafen geregelt, dass der Sozial­minister ermächtigt wird, Kontingente zu erlassen. Der Grund ist der, dass wir in der Vergangenheit natürlich auch gesehen haben, dass gut gemeint nicht immer gut gemacht bedeutet. Die Erwartungshaltung ist, dass über Trainee-Programme Fach- und Führungskräfte, Spezialisten nach Österreich kommen. Sollten wir draufkommen, dass das vielleicht doch eine Hintertür ist, um auch Lohn- und Sozialdumping zu betreiben, dann wird man über Kontingente diskutieren müssen. Das ist aber jedenfalls nicht das Ziel dieser Verordnung. Ziel ist genau das, was ich beschrieben habe: in einer globalisierten Welt Möglichkeiten für unsere heimische Industrie zu schaffen, aber auch für unsere heimischen Fach- und Führungskräfte, denn, wie gesagt, in unse­rer globalisierten Welt sollte es Chancen und Rechte für alle geben, für unsere heimischen Arbeitskräfte, aber auch für andere. (Beifall bei der SPÖ und bei Abge­ordneten der ÖVP. – Abg. Belakowitsch-Jenewein: Sehr zögerlich, der Beifall, aber macht nichts!)

Um abschließend noch einen anderen Aspekt einzubringen: Es wurde kritisiert, dass Anfragebeantwortungen ungenügend sind. In diesem Zusammenhang möchte ich sagen, dass es zwar wichtig ist – und darauf sollten wir als Abgeordnete auch immer Wert legen –, dass die Kontrollrechte des Parlaments nicht eingeschränkt werden, aber wir sollten auch immer darauf hinweisen, dass Rechte auch mit Pflichten und Verant-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll175. Sitzung / Seite 175

wortung verbunden sind. Das heißt: Wenn wir hier im Hohen Haus ständig Büro­kratieabbau fordern, sagen, dass das alles überbordend und ein bürokratischer Wahnsinn ist, dann sollten wir uns auch überlegen, welchen bürokratischen Aufwand wir mit unseren Anfragen erzeugen. Deshalb gilt es, neben der Kritik, die über den Umgang mit der Beantwortung geäußert wurde, vielleicht auch die Kritik an sich selbst zu richten und zu fragen, ob die Anfragen, die gestellt werden, vielleicht nicht manch­mal auch etwas umfassend sind und manchmal nur dazu geeignet, Bürokratie zu erzeugen. Denn wie gesagt: Wenn man Rechte hat, sollte man damit auch wirklich gezielt umgehen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

16.06


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Ing. Dietrich. – Bitte.

 


16.06.50

Abgeordnete Ing. Waltraud Dietrich (STRONACH): Geschätzte Frau Präsident! Geschätzter Herr Minister! Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Für uns ist die Differenzierung zwischen Asylwerbern und Asylberechtigten absolut wichtig, denn wenn wir einen Asylwerber einem Asylberechtigten gleichstellen, dann frage ich mich, wofür wir die aufwendigen Asylverfahren brauchen. Dann heißt das: Kommt alle herein, der Arbeitsmarkt ist offen, der Zugang zum Sozialtopf ist offen – und das alles ohne Beschränkungen! (Beifall beim Team Stronach.)

Das ist uns ganz besonders wichtig und daher werden wir den Antrag des Kollegen Loacker nicht unterstützen, der für einen Asylwerber nach neunmonatigem Aufenthalt automatisch den Zugang zum Arbeitsmarkt wünscht. Wir haben da einen anderen Zugang. Erstens einmal darf ein Asylverfahren gar nicht neun Monate dauern. Das muss rasch und flott abgewickelt werden. (Beifall beim Team Stronach.)

Meine geschätzten Damen und Herren, wie ist es möglich, dass man in der Schweiz ein 48-Stunden-Schnellverfahren hat und in Österreich neun Monate, zwölf Monate und noch länger herumdoktert? Auch das hat System. Ich denke, da verdienen ein paar ganz gut daran und wollen gar nicht, dass das Ganze schneller geht. (Beifall beim Team Stronach.)

Auch beim Arbeitsmarktintegrationsgesetz – das wir heute nicht verhandeln – gibt es schon wieder eine unscharfe Abgrenzung. Auch da will man das Ganze schon wieder miteinander vermengen, da man Entscheidungen nicht abwarten will, da man Gesetze, die man sich selbst gegeben hat, nicht durchziehen will. Man will das Ganze einfach durchwinken, mit möglichst wenig Aufsehen, sodass möglichst viele hereinkommen.

Ich sage Ihnen, dass auch das, was 2015 passiert ist, absolut unverantwortlich ist. Der AMS-Chef hat gemeint, es sei reine Utopie, wenn wir glaubten, dass die Integration so rasch erfolgen wird und dass wir jene, die zu uns gekommen sind, so rasch in den Arbeitsmarkt integrieren können. Wir haben ja gesehen, welches Ausbildungsniveau Zuwanderer – sage ich jetzt – zum Teil haben, und eine schlechte Ausbildung heute bedeutet Arbeitslosigkeit morgen. Industrie 4.0 sagt uns, dass eine geringe Qualifi­kation in Zukunft ein Problem sein wird, und auch an dieser Tatsache dürfen wir nicht vorbeisehen.

Meine geschätzten Damen und Herren, ein Punkt, auf den ich auch noch eingehen möchte, ist das EuGH-Urteil in Bezug auf Hartz IV: 2010 ist eine 25-jährige Rumänin, Elisabeta Dano, gemeinsam mit ihrem fünfjährigen Sohn nach Deutschland aus­gewandert. Sie ist nach Leipzig zu ihrer Schwester gezogen und hat dort um Hartz IV angesucht. Das wurde mit der Begründung abgelehnt, dass sie sich nie ernsthaft darum bemüht habe, einen Job zu erhalten, schlechte Sprachkenntnisse habe, es


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somit eine reine Zuwanderung ins Sozialsystem und dem Antrag daher nicht statt­zugeben sei.

Das deutsche Gericht hat dann beim EuGH abklären lassen, ob das so wirklich gesetzeskonform ist. Der EuGH hat gesagt, dass Ansprüche auf Sozialleistungen kein Automatismus sind. Das heißt, die Ansprüche müssen zuerst erworben werden, zuerst muss man ins System einzahlen, damit man in weiterer Folge aus dem System etwas herausbekommt. (Abg. Schwentner: Nein, das stimmt nicht!) Das heißt, dass selbst jene, die eigentlich unsere Mitverbündeten in einer gemeinsamen Europäischen Union wären, nicht sofort Zugang zum Sozialsystem haben.

Ich sehe bei uns eine starke Ungleichbehandlung. Kommen jetzt Flüchtlinge zu uns, haben sie sofort den Zugang über die Grundversorgung, wenn sie dann anerkannte Flüchtlinge sind, kommen sie in die Mindestsicherung; das heißt, sie haben sofort Zugang. (Abg. Schwentner: Nein, das ist nicht so!) Der EuGH sagt, Zuwanderung ins Sozialsystem ist nicht in Ordnung. Meine geschätzten Damen und Herren, wir können es uns auch nicht leisten, gerade seit sich die Europäische Union erweitert hat, ist das Wohlstandsgefälle immer größer geworden. Es gibt viele Menschen, die in einen besser entwickelten Sozialstaat kommen wollen, dem müssen wir zum Schutz der eigenen Bevölkerung den Riegel vorschieben.

Meine Damen und Herren, jenen, die davon träumen, dass wir à la longue eine Sozial­union errichten werden, kann ich nur eine klare Absage erteilen. Eine Sozialunion wäre immer eine Transferunion, in der die reicheren Staaten Geld in Richtung ärmere Staaten schicken. Arme haben wir in Österreich, denke ich mir, schon genug, wir müssen auf die eigene Bevölkerung schauen. Eine Sozialunion würde auch gleiche Standards, wie etwa bei Lohnnebenkosten, bedeuten. Erklären Sie mir einmal, wie es in Rumänien oder Bulgarien die gleichen Standards, gleich hohe Lohn­nebenkosten wie in Österreich geben soll! Die werden nie und nimmer wettbewerbsfähig. Das heißt, das wäre zu unserem Schaden und auch zum Schaden dieser schlechter entwickelten Volkswirtschaften. (Beifall beim Team Stronach.)

Es gilt also, die Zuwanderung ins Sozialsystem zu verhindern und auf die eigene Bevölkerung zu schauen, damit es unseren Menschen gut geht. (Beifall beim Team Stronach.)

16.13


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort gelangt Herr Bundesminister Stöger. – Bitte, Herr Minister.

 


16.13.25

Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Alois Stöger, diplômé|: Frau Präsidentin! Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit dem Ausländerbeschäftigungsgesetz setzen wir heute verschiedene Akzente, die sehr darauf Bedacht nehmen, dass der Arbeitsmarkt das bekommt, was er benötigt. Noch viel wichtiger ist aber, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf dem österreichischen Arbeitsmarkt das bekommen, was sie benötigen, nämlich einerseits Kontrolle und Schutz – den sie brauchen –, faire und gleiche Bedingungen und die Verhinderung von Lohn- und Sozialdumping. Wir brauchen aber andererseits auch hochqualifizierte Menschen aus Drittstaaten, die auch hier bei uns arbeiten und auch Arbeitsplätze schaffen.

Ich bin froh, dass sich der Arbeitsmarkt schön langsam – mir wäre schneller lieber – zu erholen beginnt. Das ist auch das Ergebnis der konsequenten Arbeit, die die Bun­desregierung in dieser Sache leistet.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll175. Sitzung / Seite 177

Wir haben eine neue Regelung für Saisonniers aus Drittstaaten getroffen. Unsere Zu­gangsregelungen bleiben bestehen, aber wir sehen bei einer positiven Arbeits­markt­prüfung vor, dass eine Beschäftigung in Österreich aufgenommen werden kann. Wir haben uns gerade bei den Saisonniers dafür stark gemacht, dass Menschen, die in einer Vorsaison da waren, wieder leichter zu uns kommen können. Da unterstützen wir gerade die Betriebe in der Gastronomie, diese kennen die Abläufe und die Prozesse.

Wir haben für die Erntehelfer sichergestellt, dass sie ab 2019 auch pensionsversichert sind, da haben wir eine europäische Regelung übernommen. Wir haben auch für die Landwirtschaft sichergestellt, dass es damit zu keiner Konkurrenzsituation mit dem Ausland kommt.

Wir werden Konzernentsendungen – Abgeordneter Vogl hat das sehr gut ausgeführt – unbürokratisch ermöglichen und sicherstellen, damit auch die Internationalität Öster­reichs gesichert wird.

Was tun wir für die Studentinnen und Studenten? – Wir stellen sicher, dass in Öster­reich auch Studenten, die aus dem Ausland kommen, Teilzeit arbeiten können, um einen Beitrag zu ihrem Studium leisten zu können. Wir stellen aber auch sicher, dass Menschen, die in Österreich ein Diplom gemacht haben, auch die Chance haben, hier einen Arbeitsplatz zu suchen.

Wir haben für Start-up-Unternehmen die Rot-Weiß-Rot-Karte erweitert und eingeführt. Christian Kern hat das in seinen Plan A hineingeschrieben. Wir setzen es jetzt um, und ich bitte Sie auch um Ihre Zustimmung.

Frau Abgeordnete Dietrich, eine Sozialunion ist eine Union, die die europäische Ge­mein­schaft und die Menschen in Europa weiterbringt. Eine Sozialunion ist keine Transferunion, und gerade an dem Tag, an dem die Europäische Kommission die Stärkung der sozialen Rechte auf die Tagesordnung gesetzt hat, gerade an diesem Tag, an dem wir uns damit auseinandersetzen, müssen wir feststellen, dass die Men­schen Schutz und Sicherheit brauchen, so wie wir das auch heute am Vormittag als Diskussionspunkt gehabt haben. Die Menschen in Europa brauchen Sicherheit, und Sicherheit ist dann gegeben, wenn wir sozialen Ausgleich, soziale Sicherheit haben und wenn wir eine Politik in Europa betreiben, die es ermöglicht, dass alle euro­päischen Staaten die Chance haben, ihre Länder zu entwickeln.

Herr Abgeordneter Loacker, ich muss das sagen, da es mich sonst zerreißt: Ich habe nie etwas in die Richtung gesagt, dass ich irgendeinem Ausländer die Schuld für die Situation auf dem Arbeitsmarkt gebe. Es ist mir wichtig, darauf hinzuweisen. (Abg. Peter Wurm: Sie sind schon ein bisschen rechts, Herr Minister!)

Ich glaube auch, dass die Arbeitnehmerfreizügigkeit ein wichtiger Wert in Europa ist. Wir müssen diese Arbeitnehmerfreizügigkeit schützen. Wir schützen sie dadurch, dass wir die Arbeitsbedingungen in allen Ländern gleichhalten, wir schützen sie dadurch, dass wir Lohn- und Sozialdumping auch durch unterschiedliche Lohnniveaus in den Ländern nicht zulassen, und wir schützen die Arbeitnehmerfreizügigkeit dadurch, dass wir dafür kämpfen, dass es in den Ländern keine Lohnunterschiede gibt.

In diesem Sinne halte ich es für notwendig, dass wir in der Europäischen Union die soziale Säule stärken. Auch in den Ländern, die höhere Beiträge haben, ist das eine wichtige Funktion. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Aubauer.)

16.18


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Groiß. – Bitte.

 



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll175. Sitzung / Seite 178

16.18.50

Abgeordneter Ing. Mag. Werner Groiß (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuhörer! Die Internationalisierung der österreichischen Wirtschaft schreitet voran. Immer mehr Unternehmer finden ihren Absatzmarkt im Ausland, im EU-Ausland, aber auch im Drittland, immer mehr Unter­nehmer gründen dort Tochtergesellschaften beziehungsweise gründen auch immer mehr ausländische Unternehmer, auch aus Drittstaaten, Gesellschaften hier in Öster­reich.

Mit dem Ausländerbeschäftigungsgesetz versuchen wir, den Arbeitsmarkt an diese Internationalisierung anzupassen, denn die Arbeit wird nicht von den juristischen Personen, sondern von den dahinterstehenden natürlichen Personen verrichtet, und im Rahmen der Internationalisierung brauchen wir auch dementsprechend oft den einen oder anderen internationalen Mitarbeiter.

Die Regelungen, die wir hier heute ändern, sind Regelungen zur Rot-Weiß-Rot-Card. Die Rot-Weiß-Rot-Card wurde eingeführt und ist in vielen Bereichen jetzt schon ein sehr gutes Modell, um internationalen Zuzug von qualifizierten Kräften nach Österreich zu bringen. Die Regelung über Mindestlohn und die Mindestkriterien bleiben weitestgehend unangetastet, aber wir haben uns einige Schwerpunkte vorgenommen, die hier umgesetzt werden.

Besonders erwähnenswert für mich ist, dass wir versuchen, Start-ups und junge Gründer in Österreich anzusiedeln und zu etablieren. Alle schauen ganz gespannt ins Silicon Valley und sonst wohin, was sich da tut. Dort sind auch nicht nur Amerikaner tätig. Dort sind Mitarbeiter und vor allem auch Unternehmen aus der ganzen Welt, auch aus Österreich, tätig, und sie arbeiten dort mit ihren neuen Produkten.

Mit dieser Regelung, dass auch Jungunternehmer und Start-ups in die Rot-Weiß-Rot-Karte einbezogen werden, schaffen wir die Möglichkeit, dass wir einen Schritt in die richtige, internationale Richtung machen können. Es sind nicht alle betroffen, es geht um innovative Produkte, Dienstleistungen und Verfahren. Es geht um vernünftige Businesspläne, die da sein müssen. Es geht darum, dass diese Person wirklich per­sönlichen Einfluss in der Gesellschaft ausüben muss. Es geht um Mindestkapital, das da sein muss.

Es geht auch um einen Kriterienkatalog, der erfüllt werden muss. Dieser Katalog ist auf der einen Seite eine Mischung von Kriterien in Hinblick auf Ausbildung, Erfahrung, Sprachkenntnis und Kapital. Er bezieht sich aber auch darauf, wo dieses Unternehmen tätig ist, ob es etwa in einem Gründerzentrum tätig ist, sodass wir auch solche Konglo­merate bilden können, damit die Gründungs-, die Start-up-Szene vorangetrieben wird.

Genauso wichtig ist, dass man den ausländischen Studenten, die hier einen Bachelor machen, die Chance gibt, hier arbeiten zu können, und dass sie ebenfalls in die Rot-Weiß-Rot-Karte einbezogen werden. Wir geben ihnen Know-how, und wir wollen, dass der Staat Österreich zumindest die Chance hat, etwas von diesem Know-how zurück­zubekommen. Das geht eben nur dann , wenn man es ihnen ermöglicht, dass sie hier auch arbeiten können.

Die unternehmensinternen Transfers innerhalb der Konzerne – Kollege Vogl hat es ange­sprochen – sind auch ein wichtiger Schritt, um Österreich als ein Tor in die Weltwirtschaft zu etablieren; dieser Schritt ist gesetzt worden, sodass wir das unter­bringen können.

Letzter Punkt: Auch die grenzüberschreitenden Arbeitskräfteüberlassungen werden mitgeregelt, es wird eine Gleichstellung oder eine Verbesserung der österreichischen


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll175. Sitzung / Seite 179

Leiharbeitsfirmen erreicht, indem es eine Übergangsvorschrift, also eine Kontroll­instanz gibt.

Wir beschließen heute mit diesem Gesetz etwas sehr Gutes für den österreichischen Wirtschaftsstandort. Wir bringen ein gutes Gesetz auf den Weg; wir unterstützen die Internationalisierung; wir erhalten das Know-how der Studenten, die in Österreich stu­diert haben, für Österreich; wir verbessern die Situation bei Leiharbeit; und wir sichern zusätzlich noch die Saisonarbeiter ab, ohne dass dabei unsere Landwirtschaft unter Druck kommt, weil wir Vorreiter sind.

Alles in allem: Dieses Gesetz ist ein gutes Gesetz für den österreichischen Wirt­schafts­standort und ist zu unterstützen. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

16.23


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Wurm. – Bitte.

 


16.23.41

Abgeordneter Peter Wurm (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Minister! Hohes Haus! Ich möchte zu Beginn meiner Rede eine Besuchergruppe aus Tirol begrüßen, aus dem schönen Bezirk Schwaz. Herzlich willkommen im Parlament! (Allgemeiner Beifall.)

Um auf die Vorredner zu replizieren; zuerst zu Frau Schwentner: Frau Schwentner, Sie müssen hier im Parlament sicher nicht Mathematikerin sein, aber man sollte rechnen können. Gerade in diesem Bereich ist das notwendig. Wenn die NEOS und die Grünen nicht rechnen können, ist es weniger schlimm. Schlimm ist es für mich – und das sehe ich immer mehr –, wenn Rot und Schwarz die Grundrechnungsarten verlernt haben, denn gerade im Sozialbereich braucht man eigentlich nur eins und eins zusam­men­zuzählen.

Vielleicht auch noch ganz kurz zu Kollegen Wöginger: Ich verstehe zwar Ihr Ansinnen, um das bei den Akademikern quasi freizumachen. Ich möchte Sie aber daran erinnern: Wenn Sie bei der AMS-Statistik jeden Monat bis ganz nach unten lesen würden, dann würden Sie eine Spalte finden, die seit Monaten im zweistelligen Bereich ist und wächst, und zwar liegt der Wert zwischen 12 und 18 Prozent je Monat. Die Gruppe der Akademiker ist mittlerweile eine große Gruppe. Das heißt, wir haben in der AMS-Statistik eigentlich zwei auffallende Gruppen: Die eine ist die Gruppe der Ausländer und die andere die Gruppe der Akademiker. Deshalb würde ich Ihren Vorschlag oder Ihr Gesetz in Bezug auf die Akademiker schon noch einmal überdenken.

Kommen wir ganz kurz zum eigentlichen Thema: Sozialbereich, Mindestsicherung, Ar­beits­markt. Ich habe es hier mehrmals gesagt, auch andere Kollegen von den Frei­heit­lichen haben es gesagt: Das Sozialsystem in Österreich kracht wie eine Kaisersemmel und ist nicht finanzierbar! Wenn man eben die Grundrechnungsarten beherrschen würde, wäre es relativ einfach: Sozialquote knapp 30 Prozent, 100 Milliarden € pro Jahr werden in Österreich in diesem Bereich ausgegeben. In alter Währung – wer den Schilling noch kennt –: 1,4 Billionen Schilling jedes Jahr!

Noch ein paar weitere Zahlen – ich muss sie wiederholen, weil sie einfach bei den Kollegen hier offensichtlich immer noch nicht ganz durchgesickert sind –: knapp eine halbe Million Arbeitslose, je nach Jahreszeit; 340 000 Personen in der Mindest­siche­rung; 190 000 Personen im Notstand; 80 000 Asylwerber in der Grundversorgung. Herr Kollege Muchitsch, auch wenn Ihnen die Zahlen nicht gefallen, sie stimmen halt so. Es konnte mir noch keiner andere Zahlen belegen oder belegen, dass meine Zahlen nicht stimmen.

Vielleicht auch noch ganz kurz: Wir operieren bei den offiziellen Zahlen von Minister Stöger immer noch mit Zahlen aus dem Jahr 2015. Wir schreiben aber mittlerweile schon bald Mai 2017!


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll175. Sitzung / Seite 180

Zum Thema Mindestsicherung sage ich es noch einmal: In Sonntagsreden, vor allem von der ÖVP, ist es mittlerweile anerkannt, dass wir da ein massives finanzielles Prob­lem haben. Die Mindestsicherung kostet den Steuerzahler jährlich rund 3 Milliarden €. Bei der ÖVP bemerke ich aber davon, außer in Sonntagsreden, in der Realpolitik nichts, denn es kommt in dieser Richtung in Wirklichkeit zu keiner realen Veränderung.

Es gibt einige Bundesländer, die versuchen, etwas anzupassen, Oberösterreich oder auch das Burgenland, aber auch die Bundesländer können dieses Thema natürlich nicht lösen, sondern da müssen schon wir hier im Parlament die Gesetze so be­schließen, dass man auch wirklich eine Kostenreduktion zustande bringt. (Zwischenruf der Abg. Pfurtscheller.)

Was mir ganz wichtig ist, wenn wir uns die Statistik anschauen, die es von den Bundesländern gibt, ist: Ich habe schon einige Male die Zahlen referiert, vor allem aus Tirol. In Kärnten werden die Daten zum Teil nicht einmal statistisch erhoben! Die unter­scheiden in Kärnten überhaupt nur zwischen Männlein und Weiblein. Dass dann vom Zahlenmaterial her irgendwann auch der Minister ein Problem bekommt, ist mir schon klar.

Nur, Herr Minister, Sie dürfen eben auch nicht zuschauen! Nur deshalb, weil die bundesweite Regelung der Mindestsicherung gescheitert ist, können wir nicht so tun, als ob das Problem sich auflösen würde. In fünf Jahren hat sich die Zahl der Min­dest­sicherungsbezieher verdoppelt: von knapp 180 000 auf 340 000! Das ist eine Zahl, wie gesagt, die Monat für Monat steigt. 90 Prozent der Asylberechtigten landen in der Min­destsicherung. Auch diese Werte kommen nicht von mir, sie kommen vom AMS selbst.

Herr Loacker, weil Sie seit Jahren versuchen, im Bereich der Asylwerber eine Ver­änderung bei der Arbeitserlaubnis zu erzielen – ich habe es Ihnen schon mehrmals erklärt –, und auch für die Grünen zur Erinnerung: Auch der Bartenstein-Erlass würde für qualifizierte Asylwerber genügend Möglichkeiten schaffen, zu arbeiten – im Unter­nehmerbereich, in den Mangelberufen, im Lehrlingsbereich und, und, und.

Das wäre so, wenn Asylwerber qualifiziert wären, was sie aber nicht sind. Das zeigen alle Zahlen, die wir haben, auch vom AMS: 30 Prozent Analphabeten! Wie wollen Sie mit solchen Leuten als Asylwerbern überhaupt auf dem Arbeitsmarkt reüssieren? Wir haben das Problem, dass die Asylberechtigten auf dem Arbeitsmarkt nicht unter­zu­bringen sind. Auch dieses Thema ist nicht von mir oder von den Freiheitlichen erfun­den, das ist ja alles relativ transparent sichtbar – das leugnet nicht einmal der Minister.

Die Augen zuzumachen und zu hoffen, das Problem, Frau Schwentner, würde sich irgendwie lösen, und wir müssen alle ganz nett miteinander sein, ist nicht das, was die Bevölkerung draußen hören will, weil die Leute draußen ihren täglichen Existenzkampf kämpfen. (Zwischenruf der Abg. Schwentner.) Österreicher kämpfen ihren täglichen Existenzkampf, es gibt einen brutalen Verdrängungswettbewerb auf dem Arbeitsmarkt, vor allem im unterqualifizierten Bereich und vor allem im Frauenbereich, Frau Schwentner! Es gab früher einmal eine Frauenpolitik der Grünen, vor vielen Jahren; die haben Sie vollkommen aufgegeben. Vor allem Frauen leiden unter dieser Situation auf dem Arbeitsmarkt sehr, sehr stark.

Das alles sind Dinge, die man nachlesen und recherchieren kann und die einfach so sind, wie sie sind, Frau Schwentner. Dadurch, den Kopf in den Sand zu stecken und sich die schöne Welt zusammenzuzimmern, wird das Problem nicht gelöst. (Beifall bei der FPÖ.)

Zur Mindestsicherung vielleicht auch noch Folgendes, das ich stets von Neuem wie­derholen muss: Die Beträge, die immer wieder kommuniziert werden und die in der Realität auch stimmen, sind Nettobeträge! Das heißt, wenn in Tirol und Vorarlberg eine


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Einzelperson laut Rechnungshofbericht im Durchschnitt 1 150 € bekommt, dann heißt das 1 150 € netto. Jetzt fragen Sie einmal einen Arbeitnehmer, der 40 Stunden arbeiten geht, was er brutto verdienen muss, damit er auf 1 150 € kommt!

Die Leute draußen haben es wirklich von dieser Situation einfach – ich sage es bewusst sehr hart – bis hier oben hin voll. Doch im Parlament kommt von Rot, Schwarz, Grün und NEOS nichts anderes, als die Situation fortzuschreiben und schönzureden, aber die Zahlen und die Tatsachen nicht zur Kenntnis zu nehmen.

Noch einmal die kurze Version zum Schluss: Wir sind ganz eindeutig für Sozial­leistungen für österreichische Staatsbürger! (Beifall bei der FPÖ.) Das ist auch eine ganz deutliche, klare Ansage zu den Sozialleistungen: Alles, was in den Sozialtopf von Österreichern über Steuern und sonstige Sachen einbezahlt wird, hat in letzter Kon­sequenz ausschließlich für österreichische Staatsbürger da zu sein.

Ich habe es auch schon mehrmals erwähnt: Das widerspricht nicht einmal dem EU-Recht, das könnte man mit dem geltenden EU-Recht vereinbaren. Herr Loacker, Sie brauchen sich, bitte, nur bei Frau Berger vom EU-Gerichtshof zu erkundigen, das ist eindeutig. Sie dürfen bei Versicherungsleistungen nicht differenzieren, Herr Loacker, aber bei Sozialleistungen dürfen Sie sehr wohl zwischen EU-Bürgern und Staats­bürgern differenzieren.

Ich kann nur noch einmal dazu aufrufen, zum wiederholten Male: Bitte nehmen Sie hier im Haus die Zahlen und Tatsachen zur Kenntnis, sie werden nämlich von Monat zu Monat schlimmer! Es wird nichts besser, ganz im Gegenteil, und die Probleme zu lösen, sie friedlich zu lösen, wird von Monat zu Monat schwieriger! Ich bitte Sie wirklich eindringlich, endlich aufzuwachen, vor allem auch die ÖVP. Ich bitte Sie, nicht nur in Sonntagsreden Ankündigungen zu machen, sondern wirklich auch in der Gesetz­gebung hier im Haus die Dinge an der Wurzel anzugehen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

16.32


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Aubauer. – Bitte.

 


16.32.33

Abgeordnete Mag. Gertrude Aubauer (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Minister! Ge­schätzte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Zuhörer! Was ist denn das Thema, das uns Österreicher am meisten beschäftigt? – Seit heute gibt es, soeben veröffentlicht, eine Umfrage von GfK, und da heißt es: Die Integration von Flüchtlingen und Migranten ist das Thema Nummer eins, noch vor den Pensionen, vor den Steuern, vor allem anderen.

Wie gehen wir mit Menschen um, die aus anderen Ländern zu uns kommen? Wer darf arbeiten? Wie kann es auch gelingen, dass sich Menschen, die bei uns bleiben wollen, die bei uns Asyl suchen oder es schon zuerkannt bekommen haben, bei uns auch nützlich machen können? – Das sind doch die entscheidenden Fragen für unsere Gesell­schaft, für den Zusammenhalt und für den sozialen Frieden.

Gleich zwei Anträge, einer der Grünen und einer der NEOS, befassen sich mit dem Arbeitsmarktzugang für Asylwerber. Dazu unser Zugang: Wir in den Regie­rungs­parteien sind davon überzeugt, dazu schon einen sinnvollen Weg gefunden zu haben, und wollen ihn in Kürze hier im Nationalrat beschließen. Wir stecken also nicht den Kopf in den Sand, Herr Kollege Wurm!

Unser Weg schaut so aus (Zwischenruf des Abg. Peter Wurm): Es kann nicht sein, dass junge Männer in den Parks herumstehen und nichts zu tun haben. Wir wollen


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eine frühere Integration der Flüchtlinge, und deshalb wollen wir auch, dass die Men­schen früher Deutsch lernen und sich am Arbeitsmarkt umschauen.

Geplant ist ein ganzes Integrationspaket (Abg. Hauser: Das ist nicht ...!), darunter ein verpflichtendes Integrationsjahr. Zielgruppe sind Asylberechtigte, subsidiär Schutzbe­rech­tigte und auch (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Asylwerber mit gutem Ausblick!) – genau! – Asylwerber mit Aussicht auf einen positiven Asylbescheid. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Ja, toll! Da könnt ihr stolz darauf sein!) – Ja, warum? Was ist denn das Ziel? – Das Ziel ist ja, dass diese Menschen frühzeitig am Arbeitsmarkt Fuß fassen können; dazu müssen wir ihnen die notwendigen sprachlichen und beruflichen Qualifi­kationen ermöglichen.

Darüber hinaus werden weitere Maßnahmen folgen, und zwar auf Initiative von Außen­minister Kurz im geplanten Integrationsgesetz. Die springenden Punkte sind: Es werden Deutsch- und Wertekurse ausgebaut. Wer bei uns leben will, muss Deutsch können. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.) Wer bei uns leben will, muss unsere Werte kennen, und er muss diese Werte akzeptieren.

Herr Kollege, das große Ziel dieser Bemühungen ist es, dass Flüchtlinge, die bei uns Asyl bekommen, eben nicht in der Mindestsicherung landen, dass es eben nicht so ist wie jetzt, dass 90 Prozent der Asylwerber Mindestsicherung beziehen. (Abg. Peter Wurm: Dann stimmen ja meine Zahlen zumindest!) Genau das wollen wir in Zukunft verhindern! (Zwischenruf der Abg. Königsberger-Ludwig.) Da muss uns künftig sehr viel mehr gelingen als bisher.

Wie groß der Handlungsdruck ist zeigt die Statistik. Ganz richtig: Österreichweit stieg die Zahl der als arbeitslos gemeldeten Asyl- und Schutzberechtigten im Jänner im Vergleich zum Vorjahr gleich um 33 Prozent auf fast schon 30 000 Personen. Das heißt: Gegensteuern! Das wollen wir tun, und deshalb sind wir für eine frühere, bessere Integration von Flüchtlingen. Denn, und das ist ja das Wesentliche (Abg. Hauser: Das heißt, jeder, der kommt, darf ...!): Davon profitieren dann alle Beteiligten und alle Gene­rationen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

16.36


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dipl.-Ing. Doppelbauer. – Bitte. (Abg. Doppelbauer – auf dem Weg zum Rednerpult –: Schon meine zweite Rede!)

 


16.36.23

Abgeordnete Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer (NEOS): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Liebe Bürgerinnen und Bürger! Mein Kollege Gerald Loacker hat schon ausgeführt, warum wir der vorliegenden Novelle nicht zustimmen können. Ich möchte noch kurz erläutern, warum der vorliegende Vorschlag zu weniger Wettbewerbsfähigkeit führen kann.

Zwei Punkte, die ich mir herausgegriffen habe, sind die Start-ups und die ICT-Richtlinie. Eine Änderung der Rot-Weiß-Rot-Card ist natürlich prinzipiell eine gute Sache und wäre eine großartige Möglichkeit, mehr Start-ups nach Österreich zu bringen. Was mit dieser Novelle aber versucht wurde – und ich nenne es bewusst einen Versuch – wird nicht zum Erfolg führen, da die Novelle und die Voraussetzungen viel zu bürokratisch sind und es viel zu viele Auflagen gibt, die die GründerInnen sicher abschrecken werden.

Man braucht ja auch nicht ins Silicon Valley zu schauen, man braucht sich nur die Bestimmungen anzusehen, die es in England und auch in Deutschland gibt. Berlin und London sind Hotspots der Start-up-Szene, und mit dem, was wir in der Novelle drinnen haben, werden wir da leider nicht mithüpfen können.


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Der zweite Punkt, den ich noch hervorheben möchte, ist der folgende: In der Um­setzung der ICT-Richtlinie schreiben Sie vor, dass der Sozialminister ermächtigt ist, die Zahl der unternehmensinternen Transfers von Mitarbeitern zu beschränken. Als jemand, der in einem internationalen Unternehmen tätig ist, ist es für mich nicht nachvollziehbar, weshalb das so restriktiv und meiner Meinung nach planwirtschaftlich angelegt worden ist. Sie machen damit den Standort für internationale Unternehmen – neben den hohen Steuern – noch unattraktiver. Es wird internationale Unternehmen davon abhalten, hier zu investieren, denn wenn sie keine Sicherheit haben, dass man Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach Österreich schicken kann, falls es notwendig ist, werden keine HR Departments, keine Strategy Departments und sicher keine CEOs ihr Sign-off dafür geben, hier zu investieren.

Ich glaube, dass ich zusammenfassend sagen kann: Jobs werden wir so nicht schaffen. Ich würde mich sehr freuen – und würde es mir wünschen –, wenn diese Novelle noch einmal überarbeitet werden könnte. – Herzlichen Dank. (Beifall bei den NEOS.)

16.39


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Doppler. – Bitte.

 


16.39.18

Abgeordneter Rupert Doppler (ohne Klubzugehörigkeit): Frau Präsidentin! Der Herr Minister ist gerade im Gespräch. Sehr geehrte Damen und Herren! Die Tagesord­nungspunkte 3 bis 7 betreffen alle Arbeit und Soziales. Das Thema Rot-Weiß-Rot-Karte habe ich mir genau angesehen. Der Zugang für Hochqualifizierte zum öster­reichi­schen Arbeitsmarkt soll mehr geregelt oder optimiert werden. Es soll einige Erleichterungen für ausländische Studierende geben.

Zu den Neuerungen zählt auch die Verlängerung der Rot-Weiß-Rot-Karte von zwölf auf 24 Monate. Erst nach dieser Zeitspanne erhält der beziehungsweise die Beschäftigte eine sogenannte Rot-Weiß-Rot-Karte plus für unbeschränkten Zugang zum Arbeits­markt.

Geschraubt wird auch an den Kriterien für Fachkräfte in Mangelberufen. Berufs­erfah­rung und Sprachkompetenz sollen aufgewertet werden. Saisonniers dürfen künftig grundsätzlich nur noch neun Monate pro Jahr in Österreich beschäftigt werden, da­von – wie bisher – maximal sechs Monate durchgehend. Wer schon einmal als Saison­kraft beschäftigt war, soll bevorzugt zugelassen werden. Aufgehoben werden müssen auch die Sonderregelungen für Erntehelfer. Diese werden ab 2019 nicht nur wie schon bisher kranken- und unfallversichert, sondern auch pensionsversichert – Herr Kollege, das weißt du ganz genau.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Eines möchte ich aber schon betonen – ich glaube, Herr Kollege Kickl hat das auch angesprochen –: Bei dieser Thematik wird einfach alles vermischt – Asyl, Flüchtlinge, Zuwanderung – und herauskommen sollen Facharbeiter. Auch Kollege Peter Wurm hat es angesprochen, das ist eine Entwick­lung, die nicht gelingen wird, vor allem aber wird die Schwierigkeit, das in Zukunft zu bewältigen, immer größer. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ sowie der Abg. Schenk.)

16.41


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Schmid. – Bitte.

 


16.41.18

Abgeordneter Gerhard Schmid (ohne Klubzugehörigkeit): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Zum Thema Arbeitsmarktzugang für Asylwerber: Es ist als hinlänglich bekannt vorauszuschicken, dass der Arbeitsmarkt Österreichs von einer


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anhaltend hohen Arbeitslosenzahl geprägt ist. In einem befremdenden Antrag der NEOS wird auf die Erfüllung der EU-Richtlinie 2013/33/EU verwiesen, wonach Asyl­werber innerhalb von neun Monaten nach Stellung des Antrags auf internationalen Schutz einen Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten müssen.

Die Einbringung dieses Antrages erfolgte zu einem Zeitpunkt, als sich für Österreich die Problematik der Flüchtlingswelle nicht in diesem Ausmaß abgezeichnet hat. Mittler­weile muss jedoch von einer Massenzuwanderung von vordergründig Wirtschaftsflücht­lingen gesprochen werden. Asyl ist in keinem Fall ein Recht auf Dauer, sodass von einer langfristigen Beschäftigung Asylwerbender kein Rechtsanspruch abzuleiten ist.

Es entspricht den Tatsachen, dass für eine nachhaltige Integration neben ent­sprechender Bildung ein dauerhafter Arbeitsplatz einen entscheidenden Faktor dar­stellt. Es ist jedoch zu berücksichtigen, dass Asylwerber neben sprachlichen Proble­men weitreichende Ausbildungsdefizite aufweisen und somit erhebliche Arbeitsdefizite seitens allfälliger Dienstgeber zu bewältigen sind.

Die österreichische Bundesregierung hat zur Integration der Flüchtlinge bereits wesent­liche Maßnahmen gesetzt, welche allerdings durch einen Teil der Migranten nicht angenommen werden. Wenn nun von der EU Vorgaben zu einer Beschäftigungs­ver­pflichtung seitens der heimischen Wirtschaft eingefordert werden, ist auf das anhal­tende Versagen der Europäischen Union in Bezug auf das Flüchtlingsproblem im Allgemeinen zu verweisen.

Wird nun seitens sozialdemokratischer Gewerkschafter davon ausgegangen, dass ohne festes Arbeitsverhältnis Asylwerber in illegale Arbeit gedrängt werden, so sind diese Gewerkschafter daran zu erinnern, dass sie primär die Interessen heimischer Arbeitnehmer zu vertreten und zu schützen haben.

Entsprechend dem Motto: Österreich zuerst!, ist diesem Antrag daher nicht zuzu­stim­men. – Danke.

16.44


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Franz. – Bitte.

 


16.44.08

Abgeordneter Dr. Marcus Franz (ohne Klubzugehörigkeit): Frau Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Ich beziehe mich auf den Antrag des geschätzten Kollegen Loacker hinsichtlich der Arbeitsbewilligung für Asylwerber. Da geht es auch um die sogenannte soziale Gerechtigkeit, um Menschlichkeit und um Zuwendung. Es geht aber immer auch um ein ganz wichtiges Thema, das den Christen in diesem Lande ständig um die Ohren gehauen wird, nämlich um die Nächstenliebe. Es sind speziell die Linken immer Spezialisten, uns Christen zu erklären, wie Nächstenliebe zu funk­tionieren hat, nämlich dass sie angeblich uneingeschränkt gelte und auf der ganzen Welt gleichmäßig sei und jeder mit Nächstenliebe zu begrüßen sei. – Das stimmt definitiv nicht!

Ich darf dazu einen berühmten Wiener Theologen, Moraltheologen, zitieren, nämlich Professor Prälat Hörmann, der auch das „Lexikon der christlichen Moral“ heraus­gegeben hat; es lohnt sich, darin nachzulesen.

Er hat folgendes Zitat zur Nächstenliebe verfasst: „So bleibt ihm“ – dem Menschen – „nichts anderes übrig, als für [...] die Nächstenliebe eine kluge Auswahl zu treffen, etwa nach“ seiner Verbundenheit, nach dem Rang der Werte – wohlgemerkt, nach dem Rang der Werte! –, nach der Größe der Not. Wenn jemand in Not ist, drängt es den Helfer zu Hilfe für den, der ihm am nächsten verbunden ist. – Zitatende.


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Das erklärt ganz klar, dass wir natürlich die Pflicht zur Nächstenliebe haben, sowohl als Christen als auch als Menschen, das ist klar. Wir haben aber auch das Recht und sogar die Pflicht, auszuwählen, wem wir helfen, wen wir ins Land hereinlassen, wem wir eine Arbeitsberechtigung geben, wer bei uns Asyl bekommt und wer in Österreich bleiben soll. (Beifall bei der FPÖ sowie der Abg. Schenk.)

Als Erstes sind wir den Nächsten in Österreich verpflichtet und sonst niemandem. Alles andere leitet sich aus diesem Gebot und aus diesem Gesetz ab. (Abg. Königsberger-Ludwig: Die Würde des Menschen ist unantastbar! Das ist ja unglaublich! – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Da können Sie mit den Menschenrechten oder mit sonst irgendwelchen positivistischen Rechtsausdrücken kommen, es geht darum, welches Recht hier prinzipiell am Platze Österreich herrscht, und das ist das Naturrecht der Nation und das Naturrecht des österreichischen Staatsbürgers. (Beifall bei der FPÖ.)

Das ist das Faktum, das auch die Bürger mit ihrem Hausverstand, ohne dass sie Rechtsgelehrte sein müssen, so sehen.

Wir brauchen nicht zu glauben, dass wir hier mit irgendwelchen künstlichen Konstruk­ten betreffend Asylwerber und Arbeitsplatzschaffung für diese et cetera das Naturrecht, das Grundrecht und die Nächstenliebe overrulen können. Das geht nicht. (Zwischen­rufe bei den NEOS.) Sie brauchen ja nur nachzulesen, Sie brauchen ja nur mit den Leuten zu reden. Der Hausverstand des Bürgers wird es Ihnen bei den nächsten Wahlen zeigen, denn dann sind Sie nämlich abgewählt, wenn Sie mit Ihrer Philosophie so weitertun. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Königsberger-Ludwig: Das ist unglaublich! Man muss nicht alles glauben, was ...!)

16.46

16.46.45

 


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht die Berichterstatterin beziehungsweise der Berichterstatter ein Schluss­wort? – Das ist nicht der Fall.

Damit kommen wir zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.

Wir gelangen jetzt zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 3: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ausländerbeschäftigungsgesetz und das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert werden, in 1602 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Muchitsch, Wöginger, Kolleginnen und Kollegen einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag eingebracht.

Ich werde daher zunächst über die vom Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Die Abgeordneten Muchitsch, Wöginger, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag betreffend Artikel 1 und Artikel 2 eingebracht.

Wer dem seine Zustimmung gibt, den ersuche ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Schließlich komme ich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschuss­berichtes.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll175. Sitzung / Seite 186

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem zustimmen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.  

Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 4: Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales, seinen Bericht 1598 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Wer sich für die Kenntnisnahme ausspricht, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 5: Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales, seinen Bericht 1599 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Bei Zustimmung ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Damit gelangen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 6: Antrag des Aus­schusses für Arbeit und Soziales, seinen Bericht 1600 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Wer spricht sich dafür aus? – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 7: Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales, seinen Bericht 1601 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Wer sich dafür ausspricht, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit ange­nommen.

16.50.028. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (1589 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Lohn- und Sozialdumping-Bekämp­fungs­gesetz und das Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz geändert werden (1603 d.B.)

9. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 1827/A der Ab­geordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem das Arbeiterkammergesetz 1992 geändert wird (1605 d.B.)

10. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 1982/A der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Kammern für Arbeiter und Angestellte und die Bundeskammer für Arbeiter und Angestellte (Arbeiter­kam­mergesetz 1992 – AKG) geändert wird (1606 d.B.)

11. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 1997/A(E) der Abgeordneten Ing. Waltraud Dietrich, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Abschaffung der Ausgleichszulage für ausländische Pensionisten“ (1607 d.B.)

 



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Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen nun zu den Punkten 8 bis 11 der Tages­ordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erste ist Frau Abgeordnete Dr. Belakowitsch-Jenewein zu Wort gemeldet. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


16.51.14

Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein (FPÖ): Frau Präsident! Herr Bundesminister, schade, dass Sie telefonieren, es wäre nämlich jetzt ganz spannend. Es geht jetzt nämlich um das Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz sowie um das Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz. Mit der Novelle wird es Erleichterungen für den Güter- und Personentransport geben.

Ich möchte gerne ein paar allgemeine Dinge zu diesem Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz sagen. Das Thema wurde ja heute schon mehrmals bemüht, begonnen hat es in der Früh mit dem Herrn Bundeskanzler, der beklagt hat, wie viel Lohn- und Sozialdumping betrieben wird. Das ist eine Problematik, die uns spätestens seit dem Jahr 2011 bewusst ist. Damals wurde hier auch das erste Mal ein Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz beschlossen. Vom ersten Tag an haben wir dieses Gesetz kritisiert, weil es in Wirklichkeit nicht greift.

In regelmäßigen Abständen, wann immer wir hier debattieren, begegnen wir der Prob­lematik des Lohn- und Sozialdumpings. Vor wenigen Monaten hat es einen großen Fernsehbeitrag dazu gegeben: Waldarbeiter aus dem Osten mussten sogar im Wald im Zelt schlafen, sie konnten sich nicht einmal eine Unterkunft leisten, weil sie nicht ordentlich bezahlt wurden.

Lohn- und Sozialdumping findet statt, und zwar massiv. Daran werden all Ihre Novellen nichts ändern. Herr Minister, ich habe es Ihnen ja schon mehrmals gesagt: Die Novel­len werden vor allem deswegen nichts daran ändern, weil Sie gar keine Möglichkeit haben, in irgendeiner Art und Weise zu schauen, ob für diese Arbeitnehmer aus den vor allem östlichen Staaten überhaupt Sozialleistungen abgeführt werden. Sie haben keine Ahnung, und Sie haben auch keine Möglichkeit der Kontrolle. Das ist ein ganz großes Problem.

Herr Bundesminister – Sie sind schon hier! –, interessant wäre für mich Folgendes: In Ihrem neuen Regierungsübereinkommen, das Sie, ÖVP und SPÖ, im Jänner ge­schlossen haben, haben Sie sich einen zeitlichen Fahrplan gesetzt. Jetzt haben wir aus den Medien erfahren, dass dieser zeitliche Fahrplan schon wieder über den Haufen geworfen worden ist, Sie sind schon wieder in Verzug. Einer der Punkte in diesem Programm war, Sie möchten spätestens im März 2017 einen Brief an Brüssel betreffend eine Nachverhandlung der Entsenderichtlinie schreiben. Jetzt wäre es interessant, zu erfahren, ob Sie den Brief schon abgeschickt haben. Wenn ja: Haben Sie vielleicht schon eine Antwort bekommen? Sie sind ja ohnehin permanent in Brüssel, vielleicht hat man Ihnen schon etwas gesagt, ob der Brief schlecht formuliert war, ob er gut formuliert war, ob irgendwann verhandelt wird.

Das Ziel dieser Entsenderichtlinie war natürlich ein Ausgleich der Arbeitskräfte. Die Idee, die dahintergestanden ist, war ja ursprünglich eine gute. Gesehen hat man aber, dass das eine Einbahnstraße ist – das ist ja das Problem der Europäischen Union, des Neoliberalismus, der dort herrscht –: Von jenen Ländern, in denen sehr schlechte Lohnbedingungen herrschen, wo es eine hohe Arbeitslosigkeit gibt, und das sind nun einmal vor allem die Länder im Osten, sind Arbeitskräfte in Richtung der sogenannten alten EU-Staaten gegangen. Das ist eine Entwicklung, die im Übrigen auch ganz fürchterlich für die Regionen dort ist, denn die Regionen werden nicht belebt, Familien


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werden zerrissen. Die Frauen gehen oft nach Österreich, um im Pflegebereich zu arbeiten, die Männer arbeiten in Österreich in der Bauwirtschaft oder in anderen Bereichen. Das nimmt die EU billigend in Kauf.

Beim vorhergegangenen Tagesordnungspunkt haben wir über die Rot-Weiß-Rot-Karte diskutiert. Kollege Wöginger hat gesagt, wir brauchen qualifizierte Zuwanderung aus Drittstaaten. Man stellt sich schon schön langsam folgende Frage: Wir haben diesen großen europäischen Raum mit Niederlassungsfreiheit und schaffen es nicht, innerhalb dieses Europas genügend qualifizierte Arbeitskräfte zu finden? – Da läuft doch etwas schief! Man kann jetzt doch nicht so tun, als wäre ohnehin alles gut, lieb, nett und schön. Das ist es eben nicht!

Herr Minister, mit jeder Novelle dieses Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungs­geset­zes machen Sie es schwieriger für die heimische Wirtschaft, weil die Bürokratie noch überbordender wird. Die, die Sie aber treffen wollen, nämlich die Firmen, die hier­herkommen und Lohn- und Sozialdumping betreiben, treffen Sie mit diesem Gesetz nicht. Sie treffen die Firmen nicht, die ihre Arbeitskräfte eben nicht in den Heimat­ländern sozialversichern. Sie bezahlen zwar vielleicht auf dem Papier die ortsüblichen Löhne, aber sobald die Arbeitnehmer am Wochenende über die Grenze fahren, müs­sen sie die Hälfte wieder zurückgeben. Das sind Tatsachen! Und diese Firmen treffen Sie mit diesem Gesetz nicht! Das ist das Problem, und Sie können Lohn- und Sozial­dumping gar nicht abstellen, denn jene Unternehmungen, die sich nicht daran halten möchten, finden immer einen Weg. (Beifall bei der FPÖ.)

Es ist daher notwendig, die Abführung der Sozialversicherung im betreffenden Land, in diesem Fall in Österreich, einzuführen. Bevor Sie das nicht auf europäischer Ebene durchgesetzt haben, brauchen Sie gar nicht mehr darüber nachzudenken und darüber zu diskutieren, dass Sie irgendeine Besserung im Lohn- und Sozialdumpingbereich erreichen werden. Das funktioniert definitiv nicht.

Herr Bundesminister, es ist ja nicht so, dass nur böse Firmen, nur Firmen, die Sozial­dumping betreiben, aus dem Osten kommen. Vor zwei oder drei Wochen haben aber alle Abgeordneten hier im Haus eine schwarze Rolle bekommen, die wie die Ver­packung einer Whisky-Flasche ausgeschaut hat. Was war drinnen? – Sozusagen die Beerdigung der letzten Unternehmen im Baunebengewerbe. Sie sagen, sie können einfach nicht mehr, sie haben keine Chance mehr. Ich gehe davon aus, Sie kennen das auch, möglicherweise haben Sie das auch bekommen. Bei uns ist das Bauneben­gewerbe nicht mehr in der Lage, konkurrenzfähig zu arbeiten. Fahren Sie doch einmal durch burgenländische Dörfer! Sie sehen praktisch nur ungarische Autos, die dort arbeiten. (Abg. Königsberger-Ludwig: Autos, die arbeiten!) Das kann doch nicht das sein, was Sie wollen! Daher müssen Sie da endlich einmal einen Riegel vorschieben.

Wenn die EU Ihnen dann mitteilt: Nein, da machen wir nicht mit, tut uns leid, ihr müsst es zur Kenntnis nehmen!, dann müssen Sie eben auch einmal einen Schritt setzen, der vielleicht unorthodox ist. Wir können nicht immer alles nur zur Kenntnis nehmen und sagen: Na, dann ist das halt so, schade. – Das ist der falsche Weg, Herr Minister! Sie müssen endlich einmal ein Zeichen setzen! Sie müssen in der EU auch entsprechend auftreten. Wenn Sie sich hinstellen und sagen, dass wir gerne darüber diskutieren würden, dann allein bleiben und sagen: Okay, ich bin eben allein geblieben!, dann werden Sie es nicht zu einer Lösung bringen.

Nicht böse sein, Herr Minister: Sie haben sich vorhin hier hergestellt, haben gestrahlt und gesagt: Die Arbeitslosigkeit ist gesunken, das ist so erfreulich. – Ja, Herr Bun­desminister, sie ist um 0,1 Prozent zurückgegangen. Das ist erfreulich, das ist gut, das ist der richtige Weg. Das ist nur nicht nachhaltig. Es war jetzt das erste Mal, dass die Arbeitslosigkeit ein bisschen zurückgegangen ist. Jetzt schon von einer Trendumkehr


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zu sprechen ist schon ein bisschen kühn von Ihnen, Herr Minister. Sie sind der zuständige Arbeitsminister und können damit ja auch nicht zufrieden sein. Das kann ja bitte auch nicht die große Freude auslösen. Im Übrigen wirken sich möglicherweise die vielen Tricksereien, die Sie im Jänner beschlossen haben, auch schon aus. Sie haben ja eine ganz große Gruppe, nämlich die sogenannten Problemfälle, aus der Arbeits­losenstatistik entfernt. All das wirkt natürlich mit, und es heißt ja: Traue keiner Statistik!

Ich sage Ihnen: Die Arbeitslosigkeit ist nach wie vor hoch, viel zu hoch. Selbst wenn es 0,1 Prozent weniger sind, ist das in Wirklichkeit kein großer Erfolg, auf den man aufbauen kann. Es wird daher notwendig sein, dass Sie endlich etwas tun und sich auch in Brüssel einmal durchsetzen.

Wir brauchen auch keine Rot-Weiß-Rot-Karte für qualifizierte Zuwanderung aus Drittstaaten. Qualifizieren wir bitte endlich unsere eigenen Leute und jene Menschen, die bereits im Land sind! Damit haben wir weiß Gott viel Arbeit und genug zu tun. Diese Menschen könnten wir dann auch in den Arbeitsprozess integrieren.

Man hat bei Ihnen aber wirklich den Eindruck, das interessiert Sie alles nicht. Sie lassen es laufen. Sie sitzen es aus, und wenn irgendwo eine Stelle frei ist, na, dann holen wir uns einen. – Das ist der falsche Weg, Herr Bundesminister!

Wir fordern Sie auf: Machen Sie endlich etwas im Bereich der Entsenderichtlinie! Bitte klären Sie auch das Parlament auf, ob Sie eine Antwort aus Brüssel bekommen haben, und wenn ja, welcher Art diese Antwort war! (Beifall bei der FPÖ.)

16.59


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Muchitsch. – Bitte.

 


16.59.05

Abgeordneter Josef Muchitsch (SPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geschätzter Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Frau Belakowitsch-Jenewein, es ist unglaublich, wie man 5 Minuten lang reden und nicht einmal 20 Sekunden auf den Tagesordnungspunkt 8 Bezug nehmen kann, um den es eigentlich geht. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Meinen Sie den Bundeskanzler?) Es waren nur 18 Sekun­den; also das war unglaublich, und noch dazu immer diese Schuldzuweisungen in Richtung Sozialminister! (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Na ja, er ist ja der Zustän­dige!)

Wenn Sie gestern bei der Aussprache mit dem Generaldirektor der Europäischen Kom­mission für Beschäftigung, Arbeitsmarkt und Integration dabei gewesen wären – Kol­lege Neubauer war dabei, Kollegin Lintl von der FPÖ war dabei –, dann würden Sie heute wissen, dass er es ganz klar auf den Punkt gebracht hat: Solange es in der EU elf Länder gibt, die eine Änderung, eine Verkürzung der Fristen blockieren, geht das nicht.

Der Unterschied zwischen Ihnen und der SPÖ oder dem Sozialminister ist jener: Der Sozial­minister wird bei jeder Veranstaltung, so wie auch gestern am Abend beim Euro­pa­dialog, darauf hinweisen, dass für das Mitgliedsland Österreich diese Fristen zu lange sind, dass wir kürzere Fristen wollen. Das geht aber nur gemeinsam. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Hinweisen allein nützt nichts! – Zwischenruf der Abg. Kitzmüller.)

Ich bitte Sie, kommen Sie herunter, stellen Sie sich hier her und beantworten Sie fol­gende Frage: Welche Initiativen haben die freiheitlichen Abgeordneten in Brüssel, Ihre Europaabgeordneten, im Zusammenhang mit dieser Problematik bis dato gesetzt? Was haben Sie gemacht? – Keine einzige Initiative haben sie eingebracht. Schauen Sie in die Protokolle! (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen. – Abg. Belakowitsch-Jenewein: Welche Initiativen hat der Minister in Brüssel gesetzt? Was ist mit dem Brief?) Sie stellen sich aber hier her und sudern und jammern, was alles


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schlecht ist. Ihre Initiative in Brüssel ist genauso gefragt! Ich fahre nach Brüssel, ich werde das auch wieder ansprechen, aber Ihre Abgeordneten machen das nicht. Das fehlt eigentlich.

Jetzt zu Tagesordnungspunkt 8: Die Wirtschaft kritisiert zu Recht, dass wir in manchen Bereichen sehr strenge Regeln bezüglich Lohn- und Sozialdumping haben, dass wir teilweise auch zu viel Verwaltung haben. Ich denke, mit diesem Tagesordnungs­punkt 8, mit dieser Novelle zum LSD-BG setzen wir ein schönes Zeichen für die Wirt­schaft, aber auch für die Beschäftigten.

Worum geht es? – Es geht darum, dass wir die Meldeverpflichtungen für Unternehmen, die ins Ausland exportieren, aber auch für jene Unternehmen, die nach Österreich kommen, im Bereich der Personen- oder Güterbeförderung vereinfachen. Von Tages­meldungen gehen wir auf einen Meldezeitraum von sechs Monaten, vom zusätzlichen Aufwand an Dokumenten schalten wir auf elektronische Dokumentation um. Das hilft der österreichischen Wirtschaft im Transportbereich, und zwar mit einer Entlastung in der Verwaltung von bis zu 3 Millionen €. Ich denke, das ist ein sehr schönes Zeichen. (Präsident Kopf übernimmt den Vorsitz.)

Ich darf zwei Beispiele aus der Praxis bringen: Im Tourismusbereich fallen die Einzelmeldungen weg. Das betrifft die Tourismusfahrten, zum Beispiel die Busse, die aus Bayern nach Österreich kommen. Das ist gut für den Tourismus, das ist gut für die Wirtschaft. Ein Beispiel aus der Südsteiermark ist das Sand-, Schotter- und Kieswerk Klöcher Basaltwerke, das 40 Prozent seiner Waren nach Slowenien verkauft. Die Ausfuhren werden für die Transportfirmen, die diese Waren abholen, vereinfacht, wodurch in Österreich die Wertschöpfung steigt. So erreichen wir eine Vereinfachung für all diese Bereiche.

Das ist einerseits ein schönes Zeichen an die Wirtschaft, Erschwernisse zu reduzieren, gleichzeitig verlieren wir aber den Fokus, Lohn- und Sozialdumping auch in Zukunft zu kontrollieren, um einen fairen Wettbewerb zu haben, nicht aus den Augen.

Es freut mich ganz besonders, dass auch die Bundessparte Transport und Verkehr der Wirtschaftskammer diese Novelle in einer Presseaussendung sehr positiv bewertet hat und sie auch entsprechend unterstützt.

Herr Bundesminister, ich bedanke mich für diese Abänderung, wir passen damit das Gesetz an die Praxis im Transportbereich an. Ich bedanke mich auch bei deinen Exper­tinnen und Experten im Ministerium für die Vorbereitung, durch die wir die No­velle heute hier so beschließen können. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

17.03


Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Schatz. – Bitte.

 


17.03.45

Abgeordnete Mag. Birgit Schatz (Grüne): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In den letzten Monaten haben wir vor allem von der ÖVP immer wieder gehört, ArbeitnehmerInnenschutz sei zu belastend für die Unternehmer und Unternehmerinnen in diesem Land. Jetzt beginnt es eben auch beim Lohn- und Sozialdumping-Bekämp­fungsgesetz, dessen Vorschriften wir zu entschärfen beginnen müssen. Ich bin nicht davon überzeugt, dass das ein Schritt in die richtige Richtung ist, noch dazu im Transportwesen, einer Branche, die durchaus für Lohn- und Sozialdumping, sage ich einmal, anfällig ist. Das ist schade.

Was ich auch sagen möchte ist, dass ich aber nicht glaube, dass diese theoretische Änderung praktisch so viel Verschlechterung bringen wird, weil das an sich gute Gesetz – und das ist der einzige Punkt, wo ich mit der FPÖ übereinstimme – noch immer nicht zur Wirkung kommen kann. Ich möchte auch ansprechen, warum das so


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ist, und Sie alle wissen es: Dieses Gesetz wirkt nicht, weil es zu wenig kontrolliert wird. Wir haben eine deutliche Unterbesetzung bei der zuständigen Finanzpolizei. Die versprochene Personalaufstockung ist dort nie angekommen, zumindest nicht in den Abteilungen, die für diese Kontrollen zuständig sind. Das ist nicht haltbar, beim nächsten Budget muss es endlich eine entsprechende Änderung geben.

Das Zweite ist: Wir brauchen auch noch verstärkte Bemühungen, um die grenz­über­schreitende Strafverfolgung endlich zu ermöglichen. Es hilft nichts, wenn wir wissen, welche ausländischen Arbeitgeber hier in Österreich Lohn- und Sozialdumping betreiben, wenn wir nicht an sie herankommen. Die Zusammenarbeit mit den Her­kunfts­ländern dieser Unternehmen muss verstärkt werden.

Ich möchte aber schon auch darauf hinweisen, dass ich mir von der Bundesregierung erwarte, nicht so halbherzig oder einfach konsequenter selbst für faire Löhne und faire Arbeitsbedingungen zu sorgen, wo immer sie das kann. Was meine ich damit? – Konkret möchte ich in diesem Zusammenhang die Umsetzung der EU-Vergabe­richt­linie durch die Novellierung des Vergaberechts ansprechen. Sie alle wissen, durch die entsprechende Richtlinie ist es uns möglich, soziale und ökologische Kriterien verstärkt zu berücksichtigen. Das wurde bei der ersten Novelle gemacht, die sich im Wesent­lichen auf den Bausektor beschränkt.

Bei der zweiten Novelle fallen wir aber deutlich zurück, wir nutzen diese Chance nicht. Das Beste kann unter vielen, vielen Umständen doch wieder das Billigste werden; und das geht einfach auf Kosten des möglichen Personals. Deshalb bitte ich Sie dringend: Schärfen Sie in dieser Frage die Novelle noch einmal nach! Wir müssen die Chancen des Bestbieterprinzips im Sinne des Einsatzes öffentlicher Mittel für faire Löhne optimal nützen können.

Im zweiten Teil meiner Rede möchte ich aber schon – interessant, dass Kollege Muchitsch das gar nicht gemacht hat – auf die AK-Anträge der NEOS eingehen, die ja heute offenbar neoliberalen Großkampftag mit gleich drei RednerInnen – oder nur Rednern – zu diesem Tagesordnungspunkt haben. (Abg. Scherak: Haben wir immer!)

Meine Damen und Herren, ich bin davon überzeugt, die Arbeiterkammer leistet wichtige und gute Arbeit (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ), vor allem im Bereich der Interessenvertretung für jene, die ihre Rechte und Interessen allein eben nicht durchbringen können. Sie leistet auch wichtige Beratungsarbeit für all jene, die von ihrem Arbeitgeber oder auch von ihrem Vermieter vielleicht nicht immer ganz fair behandelt werden.

Jetzt möchte ich von den NEOS schon wissen: Was genau ist schlecht daran? (Zwischenruf des Abg. Scherak.) Was sagen Sie in dieser Richtung?

Wenn ich es zusammenfasse, so wollen Sie wahrscheinlich, dass die einzelne kleine Angestellte mit ihrem zukünftigen Chef verhandeln muss, wie viel sie verdient, wann sie arbeitet, zu welchen Rahmenbedingungen sie arbeitet, denn das ist Freiheit. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Scherak.) Freiheit bedeutet: weg mit der Zwangs­mitgliedschaft. Wozu brauchen wir auch Mindestlöhne? Wozu brauchen wir ein Arbeits­zeitgesetz, Höchstarbeitszeiten, Vorschriften für Ruhezeiten? Auch Arbeitsschutz ist nur etwas für Weicheier, die es sich eben nicht aushandeln können. (Abg. Loacker: Intellektuelle Trennschärfe ist das nicht! – Zwischenruf des Abg. Scherak.)

Meine Damen und Herren, wir sehen das nicht so. Dieses permanente Dirty Cam­paigning – so möchte ich es nennen – gegen die Arbeiterkammer lehnen wir ab.

Ein einziger Punkt, nämlich dass sie unbedingt in der Verfassung verankert sein muss, ist für uns auch nicht ganz schlüssig.


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Zum Schluss möchte ich noch kurz sinngemäß aus einem Ihrer Anträge zitieren: Die Arbeiterkammer stehe jenen im Wege, zu deren Vertretung sie gedacht wäre und verliere immer mehr an Zuspruch. – Da möchte ich Sie nur kurz auf verschiedenste Befragungen zum Thema Vertrauen in Institutionen in Österreich hinweisen. Bei der letzten, vom Juli 2016, ist die Arbeiterkammer auf Platz zwei, gleich nach der Polizei, zu finden, insgesamt wurden 25 Institutionen abgefragt. (Beifall und Bravorufe bei der SPÖ.) Platz zwei geht an die Arbeiterkammer, danach kommen der Rechnungshof und der Verfassungsgerichtshof.

Jetzt ist schon interessant, dass sich die neoliberalen NEOS so viele Sorgen um die Zwangsmitglieder der Arbeiterkammer machen, die doch ziemlich flächendeckend recht zufrieden mit genau dieser Arbeiterkammer sind. (Abg. Scherak: Dann wären sie freiwillig auch dabei!) – Ein Schelm, wer sich Böses dabei denkt. (Beifall bei Grünen und SPÖ.)

17.10


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Obernosterer. – Bitte.

 


17.10.26

Abgeordneter Gabriel Obernosterer (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren auf der Galerie und zu Hause vor den Fernsehschirmen! Ich werde mich dem Tagesord­nungspunkt 8 widmen, und zwar geht es da um bürokratische Erleichterungen durch die Änderung des Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetzes.

Kollege Muchitsch ist auf diese Erleichterungen schon eingegangen. Wenn ich aber jetzt die Redebeiträge von den Freiheitlichen und den Grünen gehört habe, dass das noch immer zu wenig scharf sei, dass zu wenig Finanzpolizei da sei, sage ich: Geht bitte einmal hinaus und redet mit der Wirtschaft, welche Kontrollen es wirklich schon gibt! (Beifall bei der ÖVP.)

Es vergeht ja fast kein Tag mehr, an dem nicht irgendein Kontrolleur bei der Tür hereingeht. Wir werden sicherlich genug kontrolliert. Die einzige Frage ist, ob immer die Richtigen kontrolliert werden. Das ist die Frage, darüber können wir auch dis­kutieren.

Diese Änderung betrifft jetzt Gott sei Dank hauptsächlich den Tourismus, der dadurch eine Erleichterung erfährt. Wir wissen, dass der Tourismus wirklich einer der stabilsten wirtschaftlichen Faktoren in der österreichischen Wirtschaft ist. Auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten hat der Tourismus Zuwächse erzielt, hat letztes Jahr das erste Mal die 140-Millionen-Nächtigungsgrenze überschritten. Es wurde aber auch im letzten Jahr einiges an bürokratischen Erleichterungen für den Tourismus erreicht.

Sie wissen, wie lange wir verhandelt haben, Herr Bundesminister, dass wir jetzt Gott sei Dank diese ganz klare Regelung haben, gerade für die vielen Familienbetriebe, was die freiwillige Mithilfe in den Betrieben betrifft, wo Familienmitglieder zu Spitzen­zeiten, sofern sie in einer Beschäftigung oder in Pension sind, mithelfen können, wenn eben Spitzen abzudecken sind.

Wir haben geregelt, dass die Geringfügigkeitsgrenze von zwei Stunden pro Tag weggefallen ist, das heißt, geringfügig Beschäftigte können jetzt im Tourismus auch am Wochenende bei einer Hochzeit oder bei einer anderen Familienfeierlichkeit eingesetzt werden. Es ist uns gelungen, auch die Nachtruhezeit in Ausnahmefällen zu verkürzen. Das sind Erleichterungen, die sehr, sehr wichtig sind und wo wir auf dem richtigen Weg sind, aber wo wir noch lange nicht fertig sind.


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Betreffend die Erleichterung für die Transportbranche, sprich hauptsächlich für die Busse, die durch Österreich durchfahren, die nach Österreich kommen, ist zu sagen: Kontrolle ist wichtig, aber die Kontrolle muss so aufgesetzt sein, dass man zwar genau kontrollieren kann, sich aber der Unternehmer nicht schon gleich lang mit der Büro­kratie auseinandersetzen muss wie mit der Tätigkeit, die er ausübt.

Das ist schnell gegangen, das ist gut gegangen. Herr Bundesminister, da sind wir auf dem richtigen Weg, und ich bin froh, dass wir das heute hier beschließen können. – Danke vielmals. (Beifall bei der ÖVP.)

17.13


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Loacker. – Bitte.

 


17.13.43

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Frau Kollegin Schatz, danke für die Einleitung zum Thema Arbeiter­kammer. Natürlich gehört die Zwangsmitgliedschaft in allen Kammern abgeschafft, aber heute steht der Antrag auf der Tagesordnung, den Mitgliedszwang betreffend die Arbeiterkammer aufzuheben.

Kammern kommen eigentlich aus dem berufsständischen Denken der 1930er-Jahre; da war man entweder Bauer oder Arbeiter oder Gewerbetreibender und hat das gemacht, was der Papa schon gemacht hat. (Abg. Neubauer: Wissen Sie, wer das überhaupt kreiert hat? Wer denn?)

Heute ist die Berufswelt eine andere. Menschen wechseln ihren Beruf, arbeiten teilweise selbständig, teilweise im Angestelltenverhältnis. Sie entscheiden frei, ob sie von zu Hause aus arbeiten oder ob sie ins Büro gehen. Sie entscheiden, ob sie mit dem Bus, mit dem Fahrrad oder mit dem Auto fahren, und sie entscheiden auch selbst, ob das Fahrrad bei der Generali oder bei einer anderen Versicherung diebstahl­versichert ist. Ich entscheide, ob ich eine Mitgliedschaft beim ÖAMTC habe, für den Fall, dass mir das Auto auf dem Weg zur Arbeit verreckt. Und wenn Ihnen Arbeitneh­meranliegen wichtig sind, dann gehen Sie aus freien Stücken zur Gewerkschaft. All das können sie entscheiden – nur bei der Arbeiterkammer müssen sie sein, ob Sie wollen oder nicht.

Die Arbeiterkammer zahlt jedes Jahr 23 Millionen € Zusatzpensionen an ihre eigenen Ex-Mitarbeiter. Das ist mehr Zusatzpension, als ein ASVG-Versicherter überhaupt bekommt, und das müssen die Zwangsmitglieder zahlen, ob sie Lust haben oder nicht.

In den letzten zehn Jahren ist das Vermögen der Arbeiterkammer um 66 Prozent ge­stiegen. Ich sage ganz locker, das Vermögen der Zwangsmitglieder ist nicht um 66 Pro­zent gestiegen, aber finanzieren müssen sie das Leben der Arbeiterkämmerer in floribus jedes Jahr aufs Neue und jedes Jahr noch mehr.

117 Millionen € liegen in Wertpapieren herum. Die Arbeiterkammer, die ja beim Thema Altersvorsorge Wertpapiere als das Gift schlechthin bezeichnet, legt das Geld ihrer Zwangsmitglieder in Wertpapieren an!

100 Millionen € liegen liquid auf Bankkonten herum. Da frage ich mich, was das soll. Das ist unverantwortlicher Umgang mit so viel Geld. Man sieht einfach, dass die Arbeiterkammer zu viel Geld hat, denn schöner, als wenn ein Viertel der Jahres­ein­nahmen sinnlos auf Konten herumliegt, kann man die Überfinanzierung der Arbeiter­kammer gar nicht darstellen.

Allein im Jahr 2014 hat die Arbeiterkammer für 8 Millionen € Parteienförderung betrie­ben! Bitte, im Land mit der höchsten Parteienförderung Europas macht die Arbeiter-


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kammer noch einmal Parteienfinanzierung! Darum kommen auch nachher Kollege Hechtl und Kollege Wimmer und sagen uns, wie super die Arbeiterkammer ist, weil da natürlich ein Mörderbatzen Geld in die Fraktion Sozialdemokratischer Gewerk­schaf­terInnen hineinfließt. So schaut es aus!

Das müssen die Zwangsmitglieder finanzieren, ob sie Lust haben oder nicht. Mit dieser Struktur, die aus dem Denken der Dreißigerjahre kommt, mit dem es die Roten sonst nicht so haben, aber wenn es der eigenen Tasche dient, dann schon, mit diesem Denken halten Sie freie Bürger in einer Zwangsmitgliedschaft fest. Sie, Sie wissen, was für die Menschen gut ist. Es ist gut für sie, wenn sie da dabei sind, sagt Kollegin Schatz, die sich da schon bei den Roten andient, und es ist gut für die Menschen, wenn die Kammer auf sie schaut. – Die könnten ja selbst denken und selbst entscheiden, um Gottes willen! Hören Sie auf, den Menschen zu diktieren, was gut für sie ist! (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Lassen Sie die Bürgerinnen und Bürger selbst entscheiden, wofür sie ihr Geld aus­geben wollen, und geben Sie den Menschen endlich Freiheit vom Kammerzwang! (Beifall und Bravorufe bei den NEOS.)

17.17


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Hechtl. – Bitte. (Ruf: Freiheit!)

 


17.17.25

Abgeordneter Johann Hechtl (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Ge­schätzte Damen und Herren! Es wäre nicht Kollege Loacker, ginge er nicht so auf die Arbeiterkammern los. Ich glaube, die Arbeiterkammer hat in der Geschichte, gerade seit der Zweiten Republik, sehr stark an Vertrauen gewonnen. Frau Kollegin Schatz hat schon gesagt, wenn man das Vertrauen in Institutionen in Österreich nimmt, so ist die Arbeiterkammer zu Recht an zweiter Stelle – nur um das einmal klar zu sagen. (Abg. Scherak: Dann können sie freiwillig dabei sein! – Zwischenruf des Abg. Strolz.)

Die Arbeiterkammern haben mit ihrer Pflichtmitgliedschaft keine Zwangsmitgliedschaft. Das muss man auch deutlich und klar sagen und zur Kenntnis bringen, denn zwischen Zwang und Pflicht ist ein wesentlicher Unterschied.

Geschätzter Herr Kollege Loacker, ich glaube, Sie verkennen auch die Leistungen dieser Arbeiterkammer oder verschweigen diese, denn wenn man betrachtet, dass man im Schnitt an die 7 € pro Monat zahlt und damit sämtliche Leistungen im Arbeits- und Sozialrecht, im Konsumentenschutz, in der Berufsausbildung, in der Jugend­beschäftigung, in der Bildung – Bildungsbonus et cetera – genießen und in Anspruch nehmen kann, sogar auch Wohnbauförderungszuschüsse in Anspruch nehmen kann, so ist das eine Einrichtung, die uns, der Gesellschaft und vor allem den Arbeitneh­merinnen und Arbeitnehmern sehr, sehr hilft. Wenn Sie diese derart angreifen, so sind wir das schon gewohnt, weil es Sie stört, dass es solch starke gesetzliche Interes­senvertretungen gibt. Und die Arbeiterkammer ist eine starke Interessenvertretung und ein starkes Sprachrohr der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Österreich. Wenn Sie das auch immer wieder hervorheben und kritisieren, so können wir das nur auf das Schärfste zurückweisen.

Ich darf auf den Bericht dieser Zeitung (ein Exemplar derselben in die Höhe haltend), der „Arbeiterzeitung“ der AK Tirol, hinweisen, in welchem steht, welche Leistungen die Arbeiterkammer gerade 2016 erbracht hat, mit über einer halben Milliarde Euro – genau 523 Millionen € – an hereingebrachten Beträgen für Arbeitnehmer, die zu wenig Lohn oder Gehalt, die zu wenig Entschädigung bekommen haben, ob es Urlaubsgeld


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oder Weihnachtsgeld war, ob die Kündigung nicht gerechtfertigt war, ob die Entlassung ungerechtfertigt war.

Natürlich sind das Leistungen, die Sie nicht schätzen, wo Sie aufgrund Ihrer liberalen Einstellung sagen: Gehen Sie zu einem privaten Rechtsanwalt! Wir, die SPÖ-Fraktion und die Gewerkschaften, setzen auf unsere Arbeiterkammer und lassen uns diese nicht madig machen. (Beifall bei der SPÖ.)

Ich möchte noch auf den zweiten Antrag eingehen, in dem Sie, wenn kein Rechts­schutz im Arbeits- oder Sozialrecht gewährt wird, von der Arbeiterkammer einen Bescheid verlangen. Sie kennen die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes seit 1977, wo genau geregelt ist, dass es auch Institutionen, die einfache Gesetze be­schließen können, aufgrund der Verfassung möglich ist, Organisationen einzurichten, denen ein Beitrag zuerkannt wird, ein sogenannter Pflichtbeitrag für Mitglieder.

Ich glaube, das ist ein wesentlicher Punkt. Die bescheidmäßige Erfassung ist nicht notwendig. Wenn man sich den Bericht anschaut und sieht, dass die Arbeiterkammer jährlich zwei Millionen Beratungen durchführt beziehungsweise 2016 gemacht hat, im Durchschnitt 8 000 täglich, so erkennt man, dass das ein Verwaltungsaufwand wäre, der eigentlich gar nicht notwendig ist, würde man bei jeder Rechtsschutzgewährung einen Bescheid ausstellen.

Zum Rechtsschutz selbst – ich weiß nicht, ob Sie das kennen; ich bin natürlich auch Insider dahin gehend –: Der Rechtsschutz der Arbeiterkammer beginnt mit der Rechtsberatung, das ist ein Teil des Rechtsschutzes, dieser setzt sich fort mit der Intervention bei den Betrieben. (Zwischenruf des Abg. Neubauer.) Es wird dann beraten, wie weit man diese Leistungen auch eventuell vor Gericht durchsetzen kann. Dann wird entschieden, ob Rechtsschutz gewährt wird.

Wie die Statistik zeigt, sind es nur sehr wenige Fälle, wo die Rechtsschutzgewährung nicht erfolgt ist, und zwar deshalb, weil es manchmal vorkommt, dass die Dienst­nehmer die Vorstellung haben, dass sie bei einer gerechtfertigten Entlassung auch noch die alte Abfertigung bekommen, oder weil die Ansprüche, die sie fordern, eigent­lich nicht gerechtfertigt sind.

Ich glaube, auf die Arbeiterkammer pauschal hinzudreschen, wenn ich das so sagen darf, ist höchst ungerechtfertigt. Wie gesagt: Wir setzen auf unsere Arbeiterkammer, wir sind stolz darauf, dass wir in Österreich diese Arbeiterkammer auf gesetzlicher Basis haben. Wir sind niemandem etwas neidig; auch nicht, dass jemand, wenn er ein „gesundes“ Unternehmen – unter Anführungszeichen – hat, Rücklagen hat, wenn er etwas baut, wenn er sonst irgendwelche Verpflichtungen hat, von diesen Rücklagen zehren kann.

Lassen Sie das Bashing gegen die Arbeiterkammern, auf die wir so stolz sind! (Beifall bei der SPÖ.)

17.21


Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Ing. Dietrich. – Bitte.

 


17.21.59

Abgeordnete Ing. Waltraud Dietrich (STRONACH): Geschätzter Herr Präsident! Geschätzter Herr Minister! Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Hechtl, weil du in Richtung des Kollegen Loacker gemeint hast, „lassen Sie das Bashing gegen die Arbeiterkammern“, so muss ich aber schon sagen: Dann muss auch die Arbeiterkammer das Bashing in Richtung Unternehmer lassen. (Beifall bei Team Stronach und NEOS sowie bei Abgeordneten der ÖVP. – Zwischenruf der Abg. Königsberger-Ludwig.)


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Es kann doch nicht sein, dass so wie bei dem Video der Arbeiterkammer Ober­österreich ein ausschließliches Unternehmer-Bashing gemacht wird. Eine Minute lang wird ein Unternehmer als Narziss dargestellt, der seiner schwangeren Mitarbeiterin noch Geld ins Dekolleté steckt und so weiter und so fort, der das Champagnerglas hinschmeißt und sagt, ihn interessiere nur eines, nämlich Boni, Mitarbeiter inter­essierten ihn überhaupt nicht. (Abg. Wöginger: Geschmacklos!)

Was ist denn das für eine Zusammenarbeit? Was ist denn das für ein Verständnis von einem Miteinander? – Ich sage Ihnen, es ist durch nichts zu entschuldigen, dass solche Aktionen mit den Zwangsmitgliedschaftsbeiträgen der Mitglieder finanziert werden. Das ist nicht im Sinne der Arbeiterkammer! (Beifall bei Team Stronach, ÖVP und NEOS.)

Meine geschätzten Damen und Herren! Ein Punkt, zu dem ich sprechen möchte, ist unser Antrag, nämlich der Antrag zu TOP 11. Wir haben den Antrag eingebracht, worin der Sozialminister aufgefordert wird, dem Nationalrat einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die „Abschaffung der Ausgleichszulage für in Österreich lebende ausländische Pensionisten vorsieht“.

Jetzt kann man sagen, dieses Thema ist ein kleines Thema, ein Randthema, weil es nicht so viele betrifft, aber umgekehrt ist es ein Thema, das sehr, sehr stark emotio­nalisiert. Das ist ein Thema, wo viele, die 30, 40 Jahre lang in einem Beruf gearbeitet haben, zum Beispiel als Hilfskraft, als Verkäuferin, am Ende ihrer aktiven Zeit, dann, wenn sie in Pension gehen, um eine Ausgleichszulage ansuchen, diese auch gewährt bekommen, und dann insgesamt 882 € an Pension erhalten – inklusive Ausgleichs­zulage. Und diese Menschen, die wirklich 30, 40 Jahre lang hart gearbeitet haben, verstehen nicht, dass jemand in dieses Sozialsystem kommt, noch nie etwas ein­gezahlt hat und am Ende des Tages gleich viel Geld auf Heller und Cent wie sie erhält.

Meine Damen und Herren, ich weiß schon, die Zahl ist nicht so überwältigend, es sind nicht so viele Menschen, die das betrifft, aber es ist eine steigende Zahl. Während es 2010 noch 708 ausländische Pensionisten waren, die eine Ausgleichszulage erhalten haben, sind es 2015 bereits 1 238 gewesen.

Damit komme ich zum Fall einer Bulgarin, die zu ihrem Sohn nach Wien gezogen ist, die selbst eine Pension von 111 € erworben hat, bei der Pensionsversicherung um die Ausgleichszulage angesucht und 523 € als Ausgleichszulage gewährt bekommen hat.

Ein Richter des OGH kam zu einem anderen Schluss. Er hat nämlich eindeutig gesagt: In diesem Fall ist das Armutszuwanderung. Das hat jetzt nicht jemand von der Opposition gesagt, das hat jetzt nicht irgendein Böser, der gegen Ausländer ist, gesagt, sondern der OGH hat festgestellt, wenn Leute, die selbst nicht so vermögend sind, nach Österreich kommen, ins Sozialnetz zuwandern, dann handelt es sich um Armutszuwanderung. Deshalb hat dieser Richter auch gegen diese Ausgleichszulage entschieden.

Es gibt aber, meine geschätzten Damen und Herren, sehr wohl noch ein Schlupfloch. Wenn jetzt nämlich jemand nach Österreich kommt, der ausreichende Existenzmittel nachweisen kann, dann bekommt er eine Aufenthaltsgenehmigung, das heißt, er kann länger als drei Monate, er kann ein Jahr, er kann unendlich lange in Österreich leben, und wenn er hier einen gerechtfertigten Aufenthalt hat, dann kann er später sehr wohl Anspruch auf einen Leistungstransfer erheben.

Wie machen das nun einige Menschen? Wie weisen sie nach, dass sie genügend Existenzmittel haben? – Universitätsprofessor Dr. Robert Rebhahn von der Universität Wien spricht vom sogenannten Münchhauseneffekt. Das heißt, diese Menschen kommen nach Österreich und leihen sich bei einem nahen Verwandten Geld aus. Das Geld kommt auf das Sparbuch, mit dem Sparbuch weisen sie nach, dass sie genügend


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll175. Sitzung / Seite 197

Existenzmittel haben, und kaum haben sie das nachgewiesen, wandert das Geld wie­der zurück zu dem nahen Verwandten.

Es gibt also noch immer ein Schlupfloch, das aus unserer Sicht zu schließen ist. Deshalb haben wir diesen Antrag gestellt: weil wir eindeutig der Meinung sind, dass es eine Pflicht ist, zuerst in den Sozialtopf einzuzahlen, und erst daraus kann sich das Recht ableiten, aus dem Sozialtopf etwas zu erhalten. (Beifall beim Team Stronach.)

In diesem Sinne ersuchen wir um Zustimmung zu unserem Antrag. (Beifall beim Team Stronach sowie der Abg. Lintl.)

17.27


Präsident Karlheinz Kopf: Nun hat sich Herr Bundesminister Stöger zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Bundesminister.

 


17.28.03

Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Alois Stöger, diplômé: Herr Präsident! Hohes Haus! Wenn wir heute über das Lohn- und Sozial­dumping-Bekämpfungsgesetz reden und diese Rechtsmaterie, die erst fünf Jahre alt und einzigartig ist, in dem Sinne weiterentwickeln, dass wir jene Unternehmen, die sich an die österreichischen Gesetze halten, schützen und jenen Unternehmen, die sich nicht an die österreichischen Gesetze halten, die Lohn- und Sozialdumping betreiben wollen, einen Riegel vorschieben, dann ist das ein richtiges Gesetz.

Frau Abgeordnete Belakowitsch-Jenewein, weil Sie gesagt haben, dieses Gesetz wirke nicht: Genau das Gegenteil ist der Fall! Wir haben gerade eine Diskussion auch auf europäischer Ebene, weil viele Minister, auch aus Nachbarstaaten – ich bin auch darüber informiert worden, dass in einem Parlament eines Nachbarstaates über das österreichische Gesetz diskutiert worden ist –, sehen, dass es wirkt. Wir sagen eben klar, wir schützen jene Unternehmen, die sich an die Gesetze halten, und wollen jenen einen Riegel vorschieben, die Lohn- und Sozialdumping betreiben.

Ich halte es auch für wichtig, dass wir die Gegebenheiten an moderne Technologien anpassen. Das tun wir. Ich bitte Sie, dass man hier zu Verwaltungsvereinfachungen für redliche Unternehmen kommt.

Ich glaube – und ich bin sicher, dass mir das heute gelingt –, zum Thema der Arbeiter­kammern gar nicht viel sagen zu müssen.

Die Menschen in Österreich, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer stehen zu ihrer Arbeiterkammer. (Ironische Heiterkeit des Abg. Schellhorn.) Sie wissen, sie haben eine Vertreterin/einen Vertreter, die/der sie unterstützt, wenn sie am Arbeitsplatz Sor­gen haben. Ich glaube, das ist das wichtige Zeichen, das wir da setzen können.

Frau Abgeordnete Belakowitsch-Jenewein, in einem Punkt muss ich Ihnen recht ge­ben. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Geh!) – Wirklich! Sie haben gesagt, die Arbeits­losigkeit ist hoch, sie ist viel zu hoch. Ich gebe Ihnen ausdrücklich recht: Sie ist tatsächlich hoch, sie ist viel zu hoch, aber sie ist im März um knapp 8 000 ar­beitslose Personen (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Gesunken, habe ich aber gesagt!), inklusive Schulungsteilnehmer, zurückgegangen. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Ich habe aber gesagt, dass sie gesunken ist!) Das ist der größte Rückgang seit fünf Jahren. (Abg. Hafenecker: Vielleicht haben die Baufirmen wieder zu arbeiten angefan­gen wie jedes Jahr?)

Diese österreichische Bundesregierung hat ganz deutlich gesagt: Wir wollen Arbeits­losigkeit nicht akzeptieren. Daher haben wir den Beschäftigungsbonus diskutiert, wir werden die „Aktion 20.000“ durchführen, wir werden verstärkt Investitionen in den Gemeinden finanzieren, damit auf dem Arbeitsmarkt neue Beschäftigung entsteht. Wir


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werden investieren. Das ist das, was die österreichische Bundesregierung tut, weil wir Arbeitslosigkeit nicht akzeptieren wollen. Das ist die entscheidende Ansage dieser Bundesregierung. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP. Abg. Belakowitsch-Jenewein: Investieren ist eh okay!)

17.31


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Hammer. – Bitte.

 


17.31.37

Abgeordneter Mag. Michael Hammer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Herren Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren! Die Novelle des Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetzes ist, so wie es der Herr Minister auch ausgeführt hat, eine sehr wesentliche und sinnvolle Weiterentwicklung. Ich glaube, wir sind uns alle einig, dass gegen Lohn- und Sozialdumping konsequent vorzugehen ist und dass dort, wo die Regelungen nicht praktikabel sind, entsprechend nachzuschärfen ist. Das ist auch der Gegenstand dieser Novelle. Vor allem im Transport- und im Touris­musbereich hat es Probleme gegeben, das war im Vollzug, aber auch in der Bewäl­tigung schwer handzuhaben, vor allem beim Incoming-Tourismus, wo bei der Meldung der ausländischen Arbeitnehmer entsprechende Lohnunterlagen mitzuführen waren; das ist jetzt auch elektronisch möglich. Ich glaube, man hat da eine Regelung gefunden, die wirklich sehr praktikabel, sinnvoll und gut ist.

Da auf der heutigen Tagesordnung auch ein Antrag des Kollegen Loacker von den NEOS steht, in dem es um die Zwangsmitgliedschaft bei der Arbeiterkammer geht, möchte ich darauf replizieren: Natürlich bekennen wir uns zu unserer Sozialpart­nerschaft und damit auch zur Zwangsmitgliedschaft, aber, und das wurde von einigen Vorrednern schon angesprochen, mit diesen Zwangsmitgliedsbeiträgen sollte man entsprechend effizient und sorgsam umgehen. Das, was derzeit in Oberösterreich die Arbeiterkammer unter Präsident Kalliauer mit diesem unsäglichen Video fabriziert, ist wirklich ein Schlag ins Gesicht der arbeitenden Menschen, die ihren Pflichtbeitrag bezahlen. Ich bin selbst Arbeiternehmervertreter des ÖAAB, und wir sehen in der Arbeit­nehmervertretung schon den Dialog zwischen Unternehmer und Mitarbeiterin beziehungsweise Mitarbeiter und keinen Klassenkampf, wie er in diesem Video dargestellt wird. Das ist wirklich letztklassig. (Beifall bei der ÖVP.)

Man muss sich schon Folgendes anschauen – das ist auch ein Ruf in Richtung Arbeiterkammer –: Wir haben derzeit die höchste Beschäftigung, die wir jemals gehabt haben, damit auch entsprechend hohe Pflichtbeiträge, die an die Arbeiterkammer abgeführt werden. Natürlich ist es wichtig, dass man eine Rechtsvertretung hat, dass man ein Service hat, aber solch klassenkämpferische Kampagnen, wie sie dort geführt werden, sind untragbar, und es ist nicht akzeptabel, dass so etwas mit Pflichtbeiträgen gemacht wird.

In vielen Zeitungen wurde das auch kommentiert. Ich möchte einen Kommentar aus dem „Kurier“ herausgreifen, in dem es heißt, dieses Video sei eine Beleidigung der Intelligenz. – Das ist wirklich aussagekräftig, weil es gerade im Arbeitnehmerschutz­bereich sehr gute Gesetze gibt.

Ich ersuche Sie, Herr Minister, und Sie, geschätzte Damen und Herren, die Sie in der Arbeiterkammer führend tätig sind, Präsident Kalliauer umgehend wieder auf Kurs zu bringen und die Beiträge entsprechend effizient einzusetzen. Ich glaube, es würde auch der Arbeiterkammer gut anstehen, mit den Beiträgen ein bisschen sparsamer umzugehen und die Beiträge zu reduzieren. Die Wirtschaftskammer in Oberösterreich macht das zum Beispiel vor; dort werden 10 Millionen € eingespart. Die Arbeiter­kam-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll175. Sitzung / Seite 199

mer sollte das auch tun und solch sinnlose Kampagnen, die kontraproduktiv sind, unterlassen. (Beifall bei der ÖVP.)

17.34


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Klubobmann Dr. Strolz. – Bitte.

 


17.34.31

Abgeordneter Mag. Dr. Matthias Strolz (NEOS): Herr Präsident! Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Bürgerinnen und Bürger! Liebe Zwangsmitglieder, die wir in Österreich alle sind (Abg. Neubauer: Ich nicht!) und nicht sein sollten! Ich möchte zum Thema Arbeiterkammergesetz und zum Thema Sozialpartnerschaft insge­samt Stellung nehmen.

Natürlich, die Sozialpartnerschaft ist eine Erfindung aus ständestaatlichen Zeiten, aus alten Zeiten. (Abg. Steinhauser: ... Vertretung geschaffen worden! Das ist doch Unsinn! – Gegenruf des Abg. Neubauer. Abg. Steinhauser: Natürlich!) Sie haben quasi die Notwendigkeit, diese ständestaatliche Logik immer wieder neu zu erfinden, Sie haben die Notwendigkeit, die Untiefen und die Verwerfungen des letzten Jahr­hunderts immer wieder neu zu erfinden, weil die Sozialpartnerschaft natürlich auch Ausdruck dieses rot-schwarzen Machtkartells ist. Dass sich die Grünen da so ein­spannen lassen, wundert mich. Das bedeutet aber, dass sie schon ganz tief im Filz dieser alten Republik angekommen sind, und deswegen braucht es eben frische, neue Kräfte.

Es ist übrigens so, liebe ÖVP: Wenn man unter vier Augen mit durchaus innovativeren Typen bei Ihnen, wie etwa mit Harald Mahrer oder mit Sebastian Kurz, spricht, dann sagen diese hinter vorgehaltener Hand, natürlich gehört die Zwangsmitgliedschaft weg. Sie haben aber nicht die Cojones, dass sie das öffentlich sagen; das, finde ich, ist ein Stück weit das Problem. (He-Rufe bei FPÖ und Team Stronach.) Das trauen sich die nicht, und das ist, finde ich, ein Stück weit ein Verhängnis für die Republik: dass hohe Vertreter einerseits wissen, was zu tun wäre, es aber anderseits nicht öffentlich sagen und dann eben auch in die Unterlassungssünde ...

 


Präsident Karlheinz Kopf: Herr Klubobmann! Auch in einer Fremdsprache ist dieser Wortgebrauch nicht zulässig. Wollen Sie das zurücknehmen? (Abg. Strolz: Ja!) – Danke. (Allgemeine Heiterkeit.)

 


Abgeordneter Mag. Dr. Matthias Strolz (fortsetzend): Es ist ja nicht so, dass wir die Arbeiterkammer und die Wirtschaftskammer abschaffen wollen. Wir wollen sie in eine zeitgemäße Logik holen, und wir glauben, dass die Zwangsmitgliedschaft eben nicht ins 21. Jahrhundert gehört. Die Arbeiterkammer als Zwangsmitgliedschaftsorganisation gibt es auf diesem Kontinent außer in Österreich genau noch in Luxemburg, sonst nirgends. Der Anachronismus sind wir: Wir feiern den Ständestaat – der Rest von Europa nicht mehr!

Auch die Wirtschaftskammer mit Zwangsmitgliedschaft ist ein Auslaufmodell in Europa, und Sie halten an diesen alten Zöpfen fest, weil Sie von diesem Filz profitieren, mit Millionen an geheimer oder halbgeheimer Parteienfinanzierung pro Jahr, mit ganz fetten Privilegien, Hunderten Millionen an Luxuspensionen, die Sie Ihrer Klientel mittels Freunderlwirtschaft zuschanzen. Deswegen halten Sie daran fest, und die Menschen müssen es bezahlen. (Beifall bei den NEOS.)

Auch jene, die sinkende Einkommen haben, müssen bezahlen, müssen immer mehr zahlen, auch jene, die stagnierende Einkommen haben, müssen immer mehr zahlen, und das ist nicht okay.

Deswegen bringe ich folgenden Antrag ein:


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll175. Sitzung / Seite 200

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Dr. Matthias Strolz, Kolleginnen und Kollegen betreffend: Sozialpartner raus aus der Verfassung

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die die Verankerung der Sozialpartner im Verfassungsrecht wieder rück­gängig macht.“

*****

2007 haben Sie das in den Verfassungsrang gehoben, weil Sie gewusst haben, Sie brauchen Artenschutz, weil dieser Dinosaurier in einer modernen Welt eigentlich aussterben sollte. Der Verfassungsrang gehört daher weg. Wir haben diesbezüglich auch schon Initiativanträge eingebracht. Wir bleiben da dran, im Sinne der Freiheit und der Chancen für die Menschen: Weg mit diesem Zwang! (Beifall bei den NEOS.)

17.38


Präsident Karlheinz Kopf: Der soeben von Herrn Klubobmann Strolz eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Matthias Strolz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Sozialpartner raus aus der Verfassung

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 1982/A der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundes-gesetz, mit dem das Bundes-gesetz über die Kammern für Arbeiter und Angestellte und die Bundeskammer für Arbeiter und Angestellte (Arbeiterkammergesetz 1992 - AKG) geändert wird (1606 d.B.) – TOP 10

Mit dem ersten Bundesverfassungsbereinigungsgesetz wurden im Dezember 2007 die Kammern und die aus ihnen zusammengesetzte Sozialpartnerschaft von den parlamentarischen Angehörigen des untergehenden rot-schwarzen Machtkartells in den Verfassungsrang gehoben.

Die Hintergründe dieser Entscheidung von ÖVP und SPÖ liegen auf der Hand: die schwindende Bedeutung der Sozialpartnerschaft und die damit verbundene Legitima­tionskrise hätten möglicherweise zu einer allgemeinen Diskussion über die Notwen­digkeit der Sozialpartner geführt. Ein Zurückdrängen der Macht der auf Zwangsmit­gliedschaft basierenden Interessensvertretungen würde allerdings gleichzeitig einen direkten Machtverlust der beiden Traditionsparteien bedeuten. Statt über mögliche zukunftsweisende Reformen des aus der Zeit gefallenen Modells der Sozialpart­nerschaft nachzudenken, wurde der institutionalisierte Reformunwille - ohne Anspruch auf eine Anpassung an geänderte wirtschaftliche Rahmenbedingungen - in der Bundesverfassung verankert; ein Musterbeispiel falschverstandener österreichischer Nostalgie und des zu hoch gehaltenen Strukturkonservativismus.

Schon bei der Beschlussfassung zeigten sich namhafte Verfassungsexperten verwun­dert über das Vorgehen von SPÖ und ÖVP. Als „völlig überflüssig“ bezeichnete etwa der renommierte Verfassungsjurist Heinz Mayer die Verankerung der Sozialpartner in


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der Verfassung (siehe dazu: http://derstandard.at/3130357/Sozialpartner-in-Verfas­sungs­rang-ueberfluessig).

Weshalb die Kammern als gesetzliche Interessensvertretungen keine verfassungs­rechtliche Festschreibung verdienen, liegt auf der Hand: das österreichische Kam­mersystem ist die zur Institution gewordene Reformblockade, ein Instrument des rot-schwarzen Machtkartells und Mittel der parteipolitischen Einflussnahme auf Staat und Wirtschaft. Es ist ein System, das existiert, um eingefahrene Machstrukturen zu erhalten, und dabei Grundrechte missachtet. Unternehmer_innen und Arbeitneh­mer_innen werden durch gesetzlichen Zwang dazu verpflichtet, ein System zu finan­zieren, das vorrangig die Interessen einiger weniger vertritt und übergeordnete Ziele wie Gemeinwohl und Fortschritt aus den Augen verloren hat.

Die sozialpartnerschaftlichen Kammern sind in diesem Sinne Schumpeters Antithese. Sie verhindern die schöpferische Zerstörung. Sie stehen jenen im Weg, zu deren Vertretung sie gedacht wären. Sie sind in der Verfassung stehende, von der Allge­meinheit finanzierte Vorfeldorganisationen der Altparteien, die immer mehr Zuspruch verlieren.

Das Kammersystem basiert auf der ökonomischen und gesellschaftlichen Struktur der Nachkriegsjahrzehnte. Durch sie wird versucht, eine klare Trennung zwischen selbstständigen und unselbstständigen Erwerbstätigen wiederzugeben. Doch gerade die Entwicklungen der letzten Jahre lassen sich in diesem dichotomen System nicht abbilden. Die Kammern wollen diese Entwicklungen auch nicht aufnehmen, weil es be­deuten würde, dass sie ihre eigene Positionierung überdenken müssten. Dies mündet darin, dass sie diese zweigeteilte Struktur in allen ihren Handlungen, Forderungen und damit in ihrer Arbeit als Interessensvertretung reproduzieren. Dies wiederum ist natürlich ein Hemmschuh für Weiterentwicklungen von verschiedenen Formen der Erwerbstätigkeit (egal ob selbstständig oder unselbstständig) und damit letztlich ein Hemmschuh für die gesamten wirtschaftliche Entwicklung des ganzen Landes.

Über das System der Sozialpartnerschaft hinter verschlossenen Türen üben die Kam­mern Einfluss auf Politik und Gesetzgebung aus. Die oft gesetzlich zugestandene Macht manifestiert sich einerseits in direkter Einflussnahme auf wesentliche Politik­bereiche, aber auch durch direkte Machtzugeständnisse von Seiten der ehemaligen Großparteien.

Wesentlich für die indirekte Macht der Kammern ist die in unzähligen Gesetzen zu-gestandene Teilnahme und Repräsentation in unterschiedlichsten Aufsichts- und Ent­scheidungsgremien, insbesondere in der Bundesverwaltung. Beispielhaft müssen hier die Sozialversicherungsträger genannt werden, die durchgängig sozialpartnerschaftlich organisiert sind und genau wie die Kammern ein System des Machterhalts reprä­sentieren, was sich insbesondere im Widerstand gegen eine Reform der verschie­denen Versicherungsträger manifestiert.

Dieser Einfluss der Kammern geht damit auch deutlich über das Aufgabengebiet der eigentlichen Interessenvertretung hinaus und ist gekennzeichnet von Intransparenz, unzureichender öffentlicher Kontrolle und zu wenig ausgeformter Kontrollrechte. Die Zwangsmitglieder wissen nicht, was alles mit ihren bezahlten Beiträgen finanziert wird. Das rot-schwarze Machtkartell versucht diese strukturelle Korruption zu legitimieren.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll175. Sitzung / Seite 202

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die die Verankerung der Sozialpartner im Verfassungsrecht wieder rück­gängig macht.“

*****

 


Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Wortmeldung: Herr Abgeordneter Schellhorn. – Bitte.

 


17.38.24

Abgeordneter Josef Schellhorn (NEOS): Herr Präsident! Geschätzte Minister auf der Regierungsbank! Das, was Kollege Hammer gesagt hat, ist im Endeffekt der Hammer an sich: Er beschreibt eine Krankheit, die man Austrosklerose nennt – also eine totale Verhärtung der ganzen Geschichte.

Kollegin Schatz hat in ihrem Verteidigungswurf für die Zwangsmitgliedschaft erwähnt, dass diese so wichtig sei, und von einem Dirty Campaining der NEOS gesprochen. Ich hoffe, Sie haben sich in der Zwischenzeit diesen Film angeschaut, der von der Arbeiterkammer in Oberösterreich fabriziert wurde. Das ist das niveauloseste Dirty Campaining, das man überhaupt nur liefern kann. Im Endeffekt geht es darin darum – ich werde es Ihnen kurz erklären –, dass der Unternehmer generell ein schlechter Mensch ist, dass er ein Narziss ist, dass er auf die Mitarbeiter einfach überhaupt keine Rücksicht nimmt und dass er ein Spekulant ist. Jetzt sage ich Ihnen etwas: Was ist denn die Arbeiterkammer? Was macht die Arbeiterkammer? – Sie spekuliert, sie hat Wertpapiere, und sie handelt mit Immobilien! Also wenn Sie das noch immer tolerieren und verteidigen, wenn Sie noch immer die sexistische Darstellung in diesem Video verteidigen, dann, es tut mir leid, haben Sie Ihre Funktion verwirkt.

Das kann es nicht sein, wie die oberösterreichische Arbeiterkammer gegen die Unternehmerschaft herzieht. Und dann kommt Herr Kollege Hammer und sagt, die ÖVP sei total gegen dieses Video, aber die Sozialpartnerschaft sei ihr total wichtig. Er hat es wortwörtlich gesagt. Wir sind für die Zwangsmitgliedschaft, hat er gesagt – wortwörtlich!  Zitat: Wir sind für die Zwangsmitgliedschaft.

Ich glaube an die Freiheit. Ich glaube auch an die Mitarbeiter, die sich eine solche Freiheit erkaufen würden, die eine freiwillige Mitgliedschaft eingehen würden. Es spricht niemand der Arbeiterkammer ihre Funktion als Arbeitnehmervertretung ab, aber das, was da passiert, ist ein ganz schäbiges Schauspiel. Es bekennen sich beide Regie­rungsfraktionen zur Zwangsmitgliedschaft, und das kann es im 21. Jahrhundert nicht sein.

Wir stehen vor großen Herausforderungen, etwa beim Thema Digitalisierung versus Dienstleistungsgesellschaft. Wir haben neue Arbeitswelten, die befüllt werden müssen, und beide Regierungsfraktionen reagieren in der gleichen Weise auf diesen Antrag hinsichtlich Abschaffung der Zwangsmitgliedschaft.

Ich glaube, dass wir in Freiheit leben, dass wir in einem neuen Jahrhundert ange­kom­men sind – nur, die Sozialpartner sind es bei Weitem noch nicht. Das ist diese Ver­härtung, das ist diese Austrosklerose, von der ich sprechen möchte: eine Verhärtung zum Schutz des eigenen Mechanismus, zum Schutz der Förderung der eigenen Partei. Was die Wirtschaftskammer und die Arbeiterkammer mit den Zwangsbeiträgen machen, ist eigentlich ein Skandal. (Rufe bei der SPÖ: Na, na, na!) Damit muss aufgeräumt werden, und das geht nur dann, wenn wir die Kammern wieder aus dem Verfassungs­rang heben. (Beifall bei den NEOS.)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll175. Sitzung / Seite 203

Dann sprechen wir von keinem Dirty Campaigning, sondern von einer modernen, zeitgemäßen Unternehmensvertretung. Zwei Beispiele: Schweden und Deutschland, positive Wirtschaftsbeispiele, haben diese Reformen 2000 umgesetzt, und heute werden sie als Modelle angesehen, in ihrem wirtschaftlichen Wachstum, in ihrer wirtschaftlichen Leistung. Sie haben erkannt, dass die Bremse in ihren Ländern die Zwangsmitgliedschaft ist. Und dass generell die Bremser in unserem Land an Austro­sklerose leiden, an dieser Verhärtung, nämlich der Sozialpartnerschaft, dahinter stehen Sie.

Zum Thema Arbeitszeitflexibilisierung bringen die Sozialpartner von Jänner bis Juni höchstens einen Kaffeetermin zustande, und diesen schon sehr schwer, und jetzt sollen sie ein Programm vorlegen, das Arbeitszeitflexibilisierung heißt? – Das glauben Sie wohl selbst nicht! (Beifall bei den NEOS.)

17.42


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Doppler. – Bitte.

 


17.42.35

Abgeordneter Rupert Doppler (ohne Klubzugehörigkeit): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Es geht bei diesen Tagesordnungspunkten auch um eine Regierungsvorlage, mit der Lohn- und Sozialdumping eingeschränkt werden soll. Um Lohn- und Sozialdumping durch ausländische Unternehmen in Österreich zu unter­binden oder zumindest einzuschränken, wurden in den vergangenen Jahren strenge gesetzliche Regelungen beschlossen. Nun werden diese gesetzlichen Schrauben wieder etwas gelockert. Ich frage mich, ob man mit dieser Maßnahme nicht das Gegenteil erreicht. Ich sehe die Gefahr, dass man ausländischen Frächtern Tür und Tor öffnet, während unsere Frächter auf der Strecke bleiben.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Schellhorn! Die Tatsachen sind so: Wenn es bei der Arbeiterkammer Fehlentwicklungen und dergleichen mehr gibt, so gehört dies beseitigt und abgestellt, aber als Betriebsrat kann ich dir sagen, dass es notwendig ist, dass es die Arbeiterkammer gibt, denn wohin sollen sich deine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wenden, wenn ihnen Unrecht geschieht? (Beifall bei der SPÖ.)

Du hilfst ihnen nicht. Du wirst sie zu deinem Vorteil beraten. (Abg. Loacker: Das ist eine Unterstellung! Eine Unterstellung!) Ich glaube, Herr Kollege Loacker, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Österreich ein Recht auf entsprechende Beratung haben. Da kannst du aufstehen, springen, hüpfen: Es ist trotzdem so, dass viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Beratung durch die Arbeiterkammer brauchen. Ich als Betriebsrat kann dir selbst bestätigen, dass sehr gute Beratungen gemacht werden. Herr Kollege, wenn es Fehlentwicklungen gibt, gehören diese beseitigt, und wenn es in Oberösterreich solche Videos oder dergleichen mehr gibt, gehört das abgestellt, aber grundsätzlich ist die Arbeiterkammer eine gute Ein­richtung. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ. Abg. Matznetter: Dieser Doppler war in Ordnung!)

17.44


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Schopf. – Bitte.

 


17.44.28

Abgeordneter Walter Schopf (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Liebe Kollegin­nen, liebe Kollegen! Mein Vorredner, Kollege Doppler, hat das jetzt sehr treffend dargestellt. (Abg. Neubauer: Ich habe gar nicht gewusst, dass die Arbeiterkammer nur Rechtsberatungen macht!) Obwohl Kollege Doppler nicht von meiner Fraktion ist (Ruf bei der FPÖ: Wird schon noch werden!), als Betriebsrat hat er, wie ich meine, sehr


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genau und detailliert ausgedrückt, welche Leistungen von dieser Interessenvertretung jeden Tag österreichweit erbracht werden.

Über den Werbebeitrag, der jetzt immer wieder erwähnt wurde, kann man natürlich diskutieren. (Abg. Loacker: Nein, der ist indiskutabel! Weitere Zwischenrufe bei den NEOS.) Was man aber auch diskutieren sollte, ist die Frage, welche Leistungen erbracht werden.

Herr Klubobmann von den NEOS, ich bin schon überrascht – das bin ich nämlich von Ihnen nicht gewöhnt –, dass Sie so salopp von Hunderten Millionen für Privilegien und Freunderlwirtschaft reden. Sie haben doch keine Ahnung, was in dieser Arbeiter­kammer passiert! Sie haben keine Ahnung! Gehen Sie einmal in eine Bezirksstelle! Gehen Sie einmal in die Arbeiterkammer, dann sehen Sie, dass täglich Hunderte Kollegen und Kolleginnen die dort Verantwortlichen um Rat und Tat bitten (Abg. Strolz: Ja, das gibt es auch, gute Arbeit! Abg. Loacker: Täglich Hunderte? Ah, geh!), aber nicht, weil es lustig ist, sondern weil wir in vielen Unternehmungen derart große Schwierigkeiten haben.

Hunderte Millionen werden Tag für Tag in Österreich erstritten (Abg. Loacker: Ah, geh!), aber nicht, weil es lustig ist, sondern weil Entgelte vorenthalten werden, weil Kündigungsfristen nicht eingehalten werden, weil es ungerechtfertigte Entlassungen gibt. Ich könnte eine Liste von Betrieben anführen (Abg. Loacker: Führen Sie an!), die hier bekannt sind, vom Burgenland bis nach Vorarlberg (Abg. Loacker: Dort beson­ders!), und Sie werden wahrscheinlich sagen, das kann es doch im dritten Jahrtausend nicht geben, dass Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen so behandelt werden.

Wir haben eine starke Rechtsvertretung, wir haben kostenlosen Rechtsschutz, und wir haben eine tolle Konsumentenschutzstelle in dieser Arbeiterkammer, und die Kolle­ginnen und Kollegen, die dort arbeiten, haben es sich auch nicht verdient, hier an dieser Stelle vor allem von den NEOS so behandelt zu werden. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Strolz: Luxuspensionen!)

Herr Loacker, in Vorarlberg (Abg. Loacker: In Vorarlberg ganz besonders!) und in allen anderen acht Bundesländern leisten die Beschäftigten der Arbeiterkammer großartige Arbeit. Zu den Funktionären und Funktionärinnen und auch den Präsidenten, vor allem zu jenem der Arbeiterkammer Oberösterreich: Der Präsident der oberösterreichischen Arbeiterkammer Dr. Johann Kalliauer ist ein Präsident, der natürlich, wie soll es anders sein, ganz klar auf der Seite der Kollegen und der Kolleginnen, der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen steht und auch eine entsprechende Politik verfolgt. (Beifall bei der SPÖ.)

Ich ersuche Sie, endlich aufzuhören, darüber zu diskutieren und die Arbeiterkammer von morgens bis zu später Stunde schlechtzumachen. (Abg. Strolz: Wegelagerer!)

Das ist eine tolle Einrichtung, und wir müssen dafür sorgen, dass die Arbeiterkammer in Zukunft jene Möglichkeiten hat, die sie auch heute hat. Ich bitte darum. (Beifall und Bravorufe bei der SPÖ.)

17.47

17.48.02

 


Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen zu den Abstimmungen, wie immer über jeden Ausschussantrag getrennt.

Abstimmung über Tagesordnungspunkt 8: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz und das Sozialbetrugs­be­kämp­fungsgesetz geändert werden, samt Titel und Eingang in 1589 der Beilagen.

Wer stimmt diesem zu? – Das ist die Mehrheit.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll175. Sitzung / Seite 205

Dritte Lesung: Wer stimmt auch in dritter Lesung zu? – Das ist wiederum die Mehrheit und somit auch in dritter Lesung beschlossen.

Abstimmung über Tagesordnungspunkt 9: Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales, seinen Bericht 1605 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Das ist die Zustimmung seitens der Mehrheit, somit angenommen.

Abstimmung über Tagesordnungspunkt 10: Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales, seinen Bericht 1606 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Das ist die Zustimmung seitens der Mehrheit und somit angenommen.

Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Strolz, Kollegin­nen und Kollegen betreffend: Sozialpartner raus aus der Verfassung.

Wer stimmt diesem Antrag zu? – Das ist die Minderheit, der Antrag ist abgelehnt.

Abstimmung über Tagesordnungspunkt 11: Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales, seinen Bericht 1607 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Wer stimmt dem zu? – Das ist wiederum die Mehrheit und somit angenommen.

17.50.0212. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (1478 d.B.): Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Albanien über soziale Sicherheit (1604 d.B.)

 


Präsident Karlheinz Kopf: Somit kommen wir zum 12. Punkt der Tagesordnung.

Es gibt keine mündliche Berichterstattung.

Erste und einzige Wortmeldung: Frau Abgeordnete Dr. Lintl. – Bitte.

 


17.50.16

Abgeordnete Dr. Jessi Lintl (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Meine Fraktion lehnt das zur Debatte stehende Abkommen ab, und das darf ich kurz begründen: In diesem Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Albanien geht es um soziale Sicherheit. Für wen soll diese soziale Sicherheit gelten? – Es geht laut Gesetzes­materialien um Personen, die ihr Erwerbsleben in der Republik Österreich und der Republik Albanien zurückgelegt haben oder sich vorübergehend im anderen Staat aufhalten oder dort wohnen.

Schauen wir uns daher den Vertragsstaat Albanien genauer an: Im Juni 2014 wurde Albanien der EU-Kandidatenstatus verliehen, im Gegenzug dafür, dass die von der EU geforderte Justizreform durchgeführt wird. Im Fortschrittsbericht der Kommission vom November 2016 wurde die Aufnahme von Verhandlungen empfohlen. Es herrscht in Albanien aber nach wie vor, trotz der Justizreform, ein großes Defizit an Rechts­staat­lichkeit, was auch ausländische Investoren, die in Albanien tätig sein wollen, immer wieder erfahren müssen.

Auch laut dem EU-Korruptionsbekämpfungsbericht wurden wenige Fortschritte erzielt. Albanien kämpft noch immer mit den Altlasten aus der Zeit des Kommunismus. Leider hat sich Albanien zum größten Hanfproduzenten Europas entwickelt, das ist auch ein fruchtbarer Boden für organisierte Kriminalität. Die Arbeitslosenquote betrug schon im Jahr 2014 18 Prozent, die Jugendarbeitslosenquote – mit steigender Tendenz – 30 Pro­zent. Die Wirtschaft krankt seit der Wirtschaftskrise, und dadurch ist natürlich das Auswandern nach Deutschland und nach Österreich viel attraktiver geworden. Die


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Kosten, die durch diese Aus- beziehungsweise Zuwanderung entstehen, wird der öster­reichische Steuerzahler zu tragen haben.

Die finanzielle Belastung durch Pensionen aufgrund des Abkommens wird bis zum Jahr 2021 mit Kosten in Höhe von 733 000 € angeführt, wobei aber im Kleingedruckten der Erläuterungen zugegeben wird, dass eine exakte Berechnung insbesondere im Bereich der Pensionsversicherung nicht möglich ist. Diese finanzielle Belastung und das Risiko für das Budget Österreichs tragen wir nicht mit.

Wir wollen nicht, dass Entsendungen von Arbeitnehmern durch das Abkommen er­leich­tert und begünstigt werden. Im Gegenteil: Die Einwanderung in unseren Arbeits­markt und in unseren Sozialstaat muss gestoppt werden. (Beifall bei Abgeordneten der FPÖ.) Die Arbeitslosigkeit in Österreich würde durch so eine Maßnahme angeheizt werden. Wir wollen in erster Linie soziale Sicherheit für unsere österreichischen Arbeit­nehmer. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

17.53


Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales, dem Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages in 1478 der Beilagen gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG die Genehmigung zu erteilen.

Wer stimmt diesem zu? – Das ist die Mehrheit und somit angenommen.

17.53.5913. Punkt

Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über den Antrag 2063/A der Abgeordneten Jürgen Schabhüttl, Mag. Michael Hammer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Versammlungsgesetz 1953 geändert wird (1610 d.B.)

 


Präsident Karlheinz Kopf: Wir kommen zum 13. Punkt der Tagesordnung.

Es gibt keine mündliche Berichterstattung.

Erste Wortmeldung: Herr Abgeordneter Dr. Rosenkranz. – Bitte.

 


17.54.23

Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Es waren interessante Tage, an denen zum Beispiel in Wien bei Demonstrationen türkische Fahnen wehten, dass man glaubte, entweder es findet ein Fußballlän­der­match statt oder man befindet sich direkt in der Türkei. Es gab in Österreich auch Ver­anstaltungen im Zuge der Volksabstimmung in der Türkei in Richtung dieses präsidentiellen Systems, das Erdoğan installieren möchte.

Wir haben auch von Nebenwirkungen gehört, von diesen Doppelstaatsbürger­schafts­sachen. Der Herr Bundespräsident hat geruht zu sagen, in einer Doppelstaats­bürgerschaft alleine sieht er keinen Schaden. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Der Bundespräsident hat schon viel Blödsinn gesagt! – Ruf bei den Grünen: Geh!) Na ja, vielleicht ist es kein Schaden, es ist halt nur gegen das Gesetz, schlicht und ergreifend gegen unser Staatsbürgerschaftsgesetz. Die Rufe waren berechtigterweise da: Von vielen politischen Seiten, auch von uns Freiheitlichen, wurde gesagt, Österreich darf nicht die Aufmarschwiese für Wahlveranstaltungen von Politik, die in Drittstaaten statt­findet, werden. Das gehört einfach nicht nach Österreich. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Hagen.)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll175. Sitzung / Seite 207

Man ist bemüht gewesen, eine politische Lösung im Bereich des Versammlungs­rechtes anzudenken und zu finden. Wie so oft in Österreich wird vieles gut gedacht, aber schlecht gemacht. Das ist jetzt diese Vorlage, die als Initiativantrag von zwei Kollegen – von Kollegen Schabhüttl und Kollegen Hammer –, mit der entsprechenden Assistenz aus dem Innenministerium, zu uns ins Haus gekommen ist. Sie beinhaltet eine Passage, in der das Kind mit dem Bade ausgeschüttet wird.

Was ist die Intention? – Man möchte nicht, dass ausländische Politiker in Österreich Wahl­kampf oder ähnliche Aktivitäten für Ereignisse, die im Ausland stattfinden, machen. Man hat in diesem Gesetz eine Passage gefunden, in der steht: Solche Veranstaltungen können untersagt werden, wenn sie gegen das Völkerrecht, inter­nationale Bestimmungen, Verträge, aber auch gegen Gepflogenheiten und die außen­politischen Interessen der Republik Österreich verstoßen.

Mit einem Grundrecht ist es so eine Sache: Bei einem Grund- und Freiheitsrecht wie dem Versammlungsrecht muss eine Güterabwägung zwischen Grundrechten getroffen werden, zum Beispiel dem Grundrecht auf Unversehrtheit des Lebens. Wenn eine Demonstration zum Beispiel lebensbedrohlich oder gesundheitsbedrohlich wäre, die öffentliche Ruhe, Ordnung oder Sicherheit stört, dann wird sie untersagt. Das ist eine Abwägung von Grundrechten. Jetzt ist meine Frage: Welches Grundrecht sind außen­politische Interessen der Republik Österreich? – Ich habe es nicht gefunden.

Die Frage der Organisation ist ja auch noch eine besondere. Laut dem Vorschlag ist die Bundesregierung dafür zuständig, solche Veranstaltungen nur dann zu untersagen, wenn Vertreter ausländischer Staaten, Vertreter internationaler Organisationen oder sonst etwas kommen. Das heißt, wenn die nicht dort sind und es trotzdem gegen internationales Recht oder gegen außenpolitische Interessen verstößt, dann ist auf einmal die Bezirksverwaltungsbehörde, die Bezirkshauptmannschaft zuständig. Auf einmal muss die Bezirkshauptmannschaft wissen, was die außenpolitischen Interessen sind. Gibt es jetzt bei den Polizeidienststellen außenpolitische Referenten, die sich wöchentlich erkundigen müssen, wie es um diese Dinge steht?

Da gibt es einiges, das nachzuschärfen ist. Kollege Hammer selbst hat im Ausschuss gesagt, dass das erst der Anfang ist, weil man ja den Schutz von unbeteiligten Dritten vor Demonstranten auch noch berücksichtigen muss, und da fehlt noch etwas. Der Herr Bundesminister hat gesagt, es wird sogar noch eine Enquete geben, um dieses Versammlungsrecht zu machen. Daher meine Frage: Warum diese Hast mit diesem schlechten Gesetz? Wir haben diesbezüglich auch einen Vertagungsantrag angeregt, den Kollege Hagen auch eingebracht hat, der aber dann nicht angenommen wurde. Das heißt, aufgrund der Aussagen der Regierungsparteien ist das eine offene Bau­stelle und wir beschließen jetzt etwas Schlechtes.

Ich komme zur Frage der Bannmeile, diesem Sicherheitsabstand von 50 bis 150 Meter. Wenn man die Gefährdung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit immer auf den Zentimeter genau feststellen könnte, dann wäre es einfach.

Dass man eine Kundgebung nicht 24, sondern 48 Stunden vorher anmelden muss, damit die Polizei eine leichtere Handhabe hat und besser organisieren kann, verstehen wir. Nur, wenn ich am Samstag vor dem Pfingstmontag, 48 Stunden vorher, anmelde, dann wird es für den Pfingstmontag unter Umständen genau dieselben Probleme geben, weil man die Frage der Organisation und der öffentlichen Ordnung, der öffentlichen Sicherheit, der öffentlichen Ruhe und all dieser Grundsätze auch nicht in Minuten und Sekunden wird messen können. Daher bleibt Gott sei Dank in Kraft, dass dann, wenn die öffentliche Ruhe, Ordnung und Sicherheit gefährdet ist, eine Kund­gebung von den Organen, die im § 16 jetzt schon genannt sind, noch immer untersagt werden kann.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll175. Sitzung / Seite 208

Wir wollten konstruktiv sein – wozu wir ja von den Regierungsparteien immer aufge­fordert werden – und wollten einen Gesetzentwurf einbringen, der genau das ausdrückt und bestimmt, was die Regierungsparteien, wie sie selbst sagen, geregelt haben wollen.

Ich stelle daher folgenden Antrag:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Rosenkranz, Hagen, Kolleginnen und Kollegen

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

„Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

1. In Ziffer 3 lautet der neu angefügte § 6 Absatz 2:

‚(2) Eine Versammlung, die den politischen Aktivitäten von Drittstaatsangehörigen in ihrem Heimatstaat dient und bei der die beabsichtigte Teilnahme von Vertretern aus­ländischer Staaten und von Vertretern internationaler Organisationen oder anderer Völ­ker­rechtssubjekte angezeigt wurde, und den anerkannten internationalen Recht­grund­sätzen, den völkerrechtlichen Verpflichtungen oder den demokratischen Grund­werten der Republik Österreich zuwiderläuft, kann von der Bundesregierung untersagt werden.‘“

Das ist genau das. Das betrifft wirklich die ausländischen Politiker. Die wollen Dinge verbreiten, die im Bereich der Grundrechte angesiedelt sein können ...

 


Präsident Karlheinz Kopf: Herr Abgeordneter, würden Sie bitte den zweiten Punkt auch noch verlesen?

 


Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz (fortsetzend): Es ist noch zu ergänzen:

„2. Ziffer 6 (§ 16 Absatz 2) wird gestrichen.“

*****

Das ist der komplette Abänderungsantrag.

Diese Variante haben wir auch den anderen Fraktionen zur Verfügung gestellt, Kollege Hagen vom Team Stronach ist auch als Mitunterstützer dieses Antrages angeführt. Wir haben ihn eingebracht, um genau das zu regeln, was die Regierungskoalition laut ihren Ankündigungen immer wollte. Bei dem, was jetzt passiert, ist Missbrauch Tür und Tor geöffnet, nämlich gummiparagrafähnliche Bestimmungen wie außenpolitische Interes­sen auf einmal dagegenzuhalten.

Ich sage Ihnen, was damit geregelt wird: Österreichische Staatsbürger machen eine Veranstaltung in Wien, am – nennen wir ihn noch immer so – Heldenplatz, unter dem Motto Free Tibet. Von einer internationalen Organisation wird der Dalai Lama einge­laden, aber zufällig befinden sich der Wirtschaftsminister und der Bundespräsident auf einer Reise nach China, um dort Verträge abzuschließen. Dann sagt auf einmal die Verwaltungsbehörde des Bezirks Innere Stadt in Wien oder die Landespolizeidirektion Wien, da sind außenpolitische Interessen der Republik Österreich verletzt, daher sagen wir diese Kundgebung ab. So etwas kann doch in Wirklichkeit nicht gewollt und gemeint sein. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Hagen.)

Daher haben wir unseren gut gemeinten Abänderungsantrag eingebracht, damit man das, was gewollt wird, auch umsetzt. Wir wollen das Kind nicht mit dem Bade aus­schütten, das geht bei uns nicht. (Beifall bei der FPÖ.)

18.02



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll175. Sitzung / Seite 209

Präsident Karlheinz Kopf: Der von Herrn Abgeordnetem Rosenkranz eingebrachte Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

§ 53 Abs 3 GOG-NR

des Abgeordneten Dr. W. Rosenkranz, Hagen und weiterer Abgeordneter

zum Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über den Antrag 2063/A der Abgeordneten Jürgen Schabhüttl, Mag. Michael Hammer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Versammlungsgesetz 1953 geändert wird (1610 d.B.)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

1. In Ziffer 3 lautet der neu angefügte § 6 Absatz 2:

„(2) Eine Versammlung, die den politischen Aktivitäten von Drittstaatsangehörigen in ihrem Heimatstaat dient und bei der die beabsichtigte Teilnahme von Vertretern aus­ländischer Staaten und von Vertretern internationaler Organisationen oder anderer Völkerrechtssubjekte angezeigt wurde, und den anerkannten internationalen Recht­grundsätzen, den völkerrechtlichen Verpflichtungen oder den demokratischen Grund­werten der Republik Österreich zuwiderläuft, kann von der Bundesregierung untersagt werden.“

2. Ziffer 6 (§ 16 Absatz 2) wird gestrichen.

Begründung

Das Versammlungsgesetz 1953, in der Fassung BGBl. I Nr. 161/2013, beinhaltet die Möglichkeit zur Untersagung einer Veranstaltung, wenn der Zweck der Veranstaltung den Strafgesetzen zuwiderläuft oder deren Abhaltung die öffentliche Sicherheit oder das öffentliche Wohl gefährdet.

Mit dem neuen § 6 Absatz 2 soll klargestellt werden, dass die Bundesregierung nur in diesen speziellen Fallkonstellationen der politischen Tätigkeit von Drittstaatsan­gehö­rigen in Österreich entscheidet und die unter § 16 genannten Behörden nicht mit diesen Fällen belastet werden.

*****

 


Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Wortmeldung: Herr Abgeordneter Mag. Hammer. – Bitte.

 


18.02.45

Abgeordneter Mag. Michael Hammer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren! Mit der vorliegenden Novellierung und Adaptierung des Versammlungsrechts machen wir dieses vollzugsfähiger. (Abg. Steinhauser: Vollzugsfähig ist ...!) Es wird dadurch vor allem, und das ist ja ein wesentliches Ziel, die Sicherheit und Rechtssicherheit für die Bürgerinnen und Bürger


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll175. Sitzung / Seite 210

erhöht. Es geht dabei vor allem um die Sicherheit der Teilnehmer an Versammlungen, aber zum anderen natürlich auch um Nichtteilnehmer.

Es werden einige wesentliche Punkte umgesetzt, und es ist klar – das haben die ÖVP und auch der Herr Bundesminister immer gesagt –, dass wir darüber hinausgehende Vorstellungen haben, die wir auch in weiterer Folge diskutieren wollen. (Abg. Walter Rosenkranz: Der Text ist von der SPÖ? Das ist ja ein Wahnsinn! Ein Wahnsinn!)

Es wurde bereits die Enquete angesprochen, und wir, Herr Kollege Rosenkranz, haben das Einvernehmen, dass man sagt, wir wollen etwas lösen. Wir werden mit diesen Änderungen Verbesserungen zusammenkriegen. Es ist halt einmal so, dass man auch auf Regierungsebene einen Konsens zu finden hat. (Abg. Walter Rosenkranz: Kollege Jarolim, das ist doch ein Wahnsinn!) Uns ist immer lieber, wir setzen etwas um – anders als Sie, die Sie immer groß fordern, groß ankündigen, große Dinge wollen und am Ende bei nichts zustimmen, weil Sie dann immer sagen, es ist zu wenig, es ist nicht ausreichend oder Ähnliches.

Die wesentlichsten Änderungen dieser Novelle sind: Die Anmeldefrist wird von 24 auf 28 Stunden verlängert. Ich glaube, das ist ein ganz wesentlicher Bereich, wenn es darum geht, geeignete Vorkehrungen für einen sicheren Verlauf von Versammlungen zu treffen. (Abg. Lausch: 28 haben Sie gesagt! Sie kennen Ihren eigenen Antrag nicht! – Ruf bei den Grünen: 48!) – 48, ja.

Um eines gleich vorwegzunehmen, das auch immer wieder angesprochen wurde: Spontanversammlungen sind auch mit der neuen Regelung weiterhin möglich – weil das in den Stellungnahmen entsprechend thematisiert wurde.

Ist, und das ist ein wesentlicher Punkt, die Teilnahme ausländischer Repräsentanten vorgesehen, dann erhöht sich die Anzeigefrist aufgrund der besonderen Vorbe­reitungs­maßnahmen auf eine Woche. Wichtig ist auch die Festlegung eines Schutzbereiches für angezeigte Versammlungen, auch damit soll ein ungestörtes Abhalten einer ord­nungsgemäßen Versammlung gewährleistet werden. Es geht einfach darum, die Ver­sammlung und die Gegendemonstrationen entsprechend zu trennen. 150 Meter sind als Obergrenze normiert, man kann das natürlich auch, wenn die Maßnahmen aus­reichend sind, mit 50 Meter unterschreiten.

Ein dritter wesentlicher Punkt – das wurde auch vom Kollegen Rosenkranz ange­sprochen – ist eben, dass ausländische Wahlkämpfe oder andere ausländische politi­sche Konflikte nicht auf österreichischem Boden ausgetragen werden sollen, und daher können mit dieser Regelung, die wir treffen, Versammlungen untersagt werden, wenn sie eben der politischen Tätigkeit Drittstaatsangehöriger dienen und außenpolitischen Interessen, anerkannten internationalen Rechtsgrundsätzen und Gepflogenheiten, völkerrechtlichen Verpflichtungen oder demokratischen Grundwerten der Republik Österreich zuwiderlaufen. Da ist all das drinnen. (Abg. Scherak: Deswegen wird er nicht ...!)

Herr Kollege Rosenkranz, zu Ihrem Abänderungsantrag: Wir werden dem Antrag nicht nähertreten. Sie haben ihn ausgeführt, nur hat er eine ganz eklatante Schwäche. Sie sagen, wenn ein ausländischer Repräsentant teilnimmt, muss die Versammlung ange­zeigt werden und kann dann untersagt werden. Was ist aber, wenn sie rechtswidrig nicht angezeigt wird und die Versammlung nicht untersagt werden kann? (Abg. Steinhauser: Dann wird sie aufgelöst! – Abg. Walter Rosenkranz: Sie wird aufge­löst!) – In diesem Antrag sind also Schwächen drinnen. (Abg. Walter Rosenkranz: Was ist bei eurer Regelung?)

Mit diesen Maßnahmen garantieren wir, dass Demonstrationen in Zukunft ordentlich ablaufen können. Es kann nicht hingenommen werden, dass Teilnehmer einer De-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll175. Sitzung / Seite 211

mons­tration auf andere losgehen oder ausländische Wahlkämpfe bei uns durchgeführt werden.

Wir als ÖVP wollen weitergehende Regelungen, auch das wurde angesprochen. Wir wollen eine Ausweitung der Anzeigepflicht auf 72 Stunden. Wir brauchen wesentliche Maßnahmen, um sicherzustellen, dass es nicht zu unverhältnismäßigen Beeinträch­tigungen Dritter – etwa von Geschäftsleuten oder von öffentlichen Einrichtungen – kommt, und um spezielle Schutzzonen entsprechend vorzusehen. Auch die Haftungen und die Pflichten des Versammlungsleiters gehören genauer umschrieben, und die ÖVP wird sich dafür einsetzen. (Abg. Steinhauser: Das bringt aber nichts!)

Der Herr Bundesminister hat eine Enquete angekündigt, und mit dem heutigen Be­schluss setzen wir erstmals wichtige Maßnahmen um. Dem wollen wir weitere folgen lassen. Dann können Sie zeigen, ob Sie dem zustimmen. (Beifall bei der ÖVP.)

18.06


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Steinhauser. – Bitte.

 


18.07.00

Abgeordneter Mag. Albert Steinhauser (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Die Bundesregierung ist mit einer Gesetzesidee angetreten, die zum Inhalt hat, dass Wahlkampfveranstaltungen mit Erdoğan in Österreich nicht möglich sein sollen.

Herausgekommen ist ein Gesetz, mit dem Proteste gegen die Volksrepublik China oder gegen die Politik der Volksrepublik China hier in Wien verboten werden können. Das ist ein derartiges Gummigesetz! (Abg. Walter Rosenkranz: Richtig!) Das ist ein Gesetz, das einen Spielraum für derartig weitgehende Verbote von Versammlungen bietet, dass dies inakzeptabel ist und einen schweren Einschnitt in das Versamm­lungsrecht in Österreich darstellt. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Walter Rosenkranz: Ein Dollfuß-Paragraf! – Abg. Brosz: Da lacht der Innenminister!)

Aber der Reihe nach: Die Bundesregierung redet von Wahlkampfveranstaltungen. Das Wort Wahlkampfveranstaltung kommt im Gesetz gar nicht vor. (Abg. Walter Rosenkranz: Genau!) Es sind Versammlungen aller Art erfasst. Die Bundesregierung redet davon, dass es um Drittstaatsangehörige geht. Die Frage der Staatsbürgerschaft – unabhän­gig, wie man dazu steht – kommt gar nicht vor. Es spielt keine Rolle, ob ein Öster­reicher oder ein Drittstaatsangehöriger eine Versammlung anmeldet. Das ist irrelevant.

Es geht einzig und allein um Versammlungen, die der politischen Tätigkeit von Dritt­staatsangehörigen dienen. Was das ist, steht ganz klar in den Erläuterungen, nämlich alle Versammlungen, die drittstaatsbezogenen Hintergrund haben, das heißt, alle politischen Ereignisse, die irgendwo in einem Drittstaat stattfinden und hier zu einer Demonstration führen können. Das alles ist erfasst. Dieser Spielraum reicht von politischer Freiheit in China über die Frage der KurdInnenrechte bis zur Frage der politischen Betätigung in Saudi-Arabien. All das könnte nach diesem Gesetz erfasst werden, wenn es, und das ist die zweite Voraussetzung, den außenpolitischen Inter­essen Österreichs zuwiderläuft.

So, jetzt ist die Frage: Was sind die außenpolitischen Interessen der Republik Österreich? (Abg. Neubauer: Wer legt sie fest?) Das wissen ja SPÖ und ÖVP selbst nicht immer, und sie widersprechen sich oft in dieser Frage. Fest steht jedoch einmal: Okay, es gibt außenpolitische Interessen und es geht nicht darum, dass diese außen­politischen Interessen gefährdet sind, nein, Inhalt der Versammlung muss nur eine andere Meinung sein. Das heißt, erstmals können Versammlungen untersagt werden, weil sie sich nicht mit der Regierungsmeinung decken. (Abg. Pirklhuber: Metternich-Gesetz!)


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Das ist ja ein absoluter Tabubruch in der Demokratie, wie wir sie kennen – denn da ist der Maßstab nicht eine Regierungsmeinung, sondern die Freiheit, seine Meinung zu artikulieren. (Abg. Brosz – in Richtung Bundesminister Sobotka –: Wenn Sie Jurist wären, Herr Minister, dann würden Sie nicht mehr lachen!)

So – Kollege Rosenkranz hat es schon gesagt –: Wer ist dazu berufen, festzustellen, ob eine solche Versammlung zu verbieten ist oder nicht? Die Behauptung unserer Bundesregierung, das mache die Bundesregierung selbst, ist falsch. Das ist nämlich nur dann der Fall, wenn ein ausländischer Staatsgast teilnimmt. Wenn keiner teilnimmt, macht das die Bundespolizeidirektion oder die Bezirksverwaltungsbehörde. Die setzt sich hin und muss erstens einmal überlegen: Dient das der politischen Tätigkeit von Drittstaatsangehörigen? Und zweitens: Was sind denn jetzt die außenpolitischen Interessen? (Abg. Walter Rosenkranz: Das steht nicht im Gesetz drinnen!)

Dann ist das aber auch noch eine Kann-Bestimmung. Das heißt, sie haben noch einen Ermessensspielraum, sie können Ja oder Nein sagen. Das ist eigentlich eine politische Entscheidung, die da zu fällen ist.

Das ist eine absurde Konstruktion, die da dem Parlament vorgelegt wurde. Ich be­haupte, die Antragsteller und selbst der Innenminister haben nicht einmal die Dimen­sion dieses Antrags begriffen. Die Opposition hat im Ausschuss geeint Kritik an diesem Antrag geübt. Wir haben Fragen gestellt, es hat aber keine einzige Antwort auf diese Fragen gegeben.

Zum Beispiel gab es die Frage: Türkische Veranstaltungen pro Erdoğan werden von einem Türken angemeldet. Sind sie nach diesem Gesetz zu verbieten: ja oder nein? Oder: Pro-Erdoğan-Veranstaltungen werden von einem Österreicher angemeldet. Sind sie zu verbieten: ja oder nein? Oder: Eine Veranstaltung gegen Erdoğan wird von einem Österreicher angemeldet. Ist sie nach diesem Gesetz zu verbieten: ja oder nein? Oder es meldet sie ein Türke oder ein Kurde an. Ist sie zu verbieten: ja oder nein?

Wenn aber Veranstaltungen für oder gegen Erdoğan – Erdoğan: ja oder nein? – ver­boten werden können, warum kann dann ein Protest gegen die Politik der Volks­republik China nicht verboten werden? Also auch dieser Fall ist gegeben. Die Veran­staltung meldet ein Österreicher an, es meldet sie ein Chinese an – das können wir durchspielen mit allen Fragen, die einen Auslandsbezug haben, wo es immer darum geht, wie die politische Tätigkeit in einem Drittstaat ausschaut!

Früher hat die Sozialdemokratie „Hoch die internationale Solidarität!“ gerufen. (Abg. Pirklhuber: Richtig!) Das ist lange her, meine Damen und Herren, mit der inter­nationalen Solidarität wird es schnell zu Ende sein.

Es gibt ja auch ein Präjudiz: 1998 war der Präsident der Volksrepublik China in Wien. Das außenpolitische Interesse der österreichischen Bundesregierung war damals, dass dieser Staatsgast, mit dem man wirtschaftliche Geschäfte abschließen wollte, mit keinem Protest belästigt wird. Das heißt, in ganz Wien sind Proteste gegen den Prä­sidenten der Volksrepublik China verboten worden. Das hat man nach dem Versamm­lungsgesetz versucht. Der Verfassungsgerichtshof hat diese Verbote für unzulässig erklärt.

Mit dieser Gesetzesnovelle wären diese Verbote gesetzlich gedeckt. Ich meine, der Treppenwitz der Geschichte ist der: Wahrscheinlich würde der Verfassungsgerichtshof heute das Gesetz aufheben, weil das Gesetz natürlich trotzdem verfassungswidrig ist.

Aber das ist ein Gesetzespfusch, der seinesgleichen sucht. Das gilt auch für die anderen Punkte, die darin enthalten sind, wie zum Beispiel die Verlängerung der Anzeigefrist einer Demonstration von 24 auf 48 Stunden. Ja, die Polizei muss sich vorbereiten, das ist keine Frage, aber auch da hat Kollege Rosenkranz richtig gesagt:


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll175. Sitzung / Seite 213

Wenn eine Demonstration angemeldet wird und aufgrund der Größe die Sicherheit nicht garantiert werden kann, wenn sie zeitlich zu knapp angemeldet wird, dann kann das zu einer Untersagung führen. Das ist der Grund dafür, dass jede Demonstration in Österreich, die eine gewisse Größe hat, in der Regel eine Woche oder zehn Tage vor­her angemeldet wird. Alle Demonstrationen, über die hier diskutiert wird, sind nicht 24 Stunden vorher angemeldet worden, sondern in der Regel sieben bis zehn Tage vorher. Maximal Kleinversammlungen werden sehr knapp davor angemeldet, schon aus Interesse des Anmelders, weil der ja will, dass seine Versammlung nicht verboten wird.

Was wird das Ergebnis sein? – Es kommt zu einer Ausdehnung der Frist, und, wie Kollege Hammer richtig sagt, Spontanversammlungen sind weiter zulässig. Das heißt, die Zahl der Spontanversammlungen wird steigen. Wird es für die Polizei einfacher, wenn dann im rechtsfreien Raum demonstriert wird? – Das ist ja absurd!

Nächster Punkt: Mindestabstand von 50 bis 150 Metern. – Schon jetzt hat die Polizei zu Recht einen Ermessensspielraum gehabt, aus Sicherheitsüberlegungen den Abstand festzulegen. Es ist manchmal auch notwendig, dass Demonstrationen getrennt geführt werden – zu Recht! –, nämlich dann, wenn die Gefahrensituation es verlangt.

Es gibt aber auch andere Beispiele: Die FPÖ hat gegen das Asylquartier in Erdberg demonstriert. Das haben wir nicht geteilt und viele andere auch nicht. Auf der anderen Straßenseite wurde gegen diesen Protest demonstriert. Das war kein Problem: Auf der einen Seite stand die FPÖ, auf der anderen Seite standen die Gegendemonstranten, es kam zu keinen Zwischenfällen – und es hat auch keine 50 Meter Abstand gebraucht! Das Einzige, was mit diesem Gesetz jetzt möglich gemacht wird, ist, dass man dort, wo eigentlich Demonstrationen friedlich nebeneinander koexistieren, einen Abstand schafft. Ansonsten nützt das nichts.

Es ist schlicht und einfach ein unausgegorener Gesetzesantrag, der mehr Schaden anrichtet, als er nützt. (Zwischenruf des Abg. Plessl.) Ich weiß nicht, ich werde mir überlegen, vielleicht sogar mit den NEOS, den Freiheitlichen und dem Team Stronach, wenn es Interesse gibt, den Weg zum Verfassungsgerichtshof zu suchen (Jawohl-Ruf und Bravoruf des Abg. Kogler), weil dieser Einschnitt in das Versammlungsrecht, egal von welcher politischen Seite man kommt, eigentlich nicht akzeptabel ist. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Walter Rosenkranz – in Richtung SPÖ –: Der Kollege Jarolim liest jetzt gerade den Gesetzentwurf!)

18.14


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Schabhüttl. – Bitte.

 


18.14.39

Abgeordneter Jürgen Schabhüttl (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzter Herr Bundesminister! Zuseherinnen und Zuseher hier und zu Hause an den Fernsehbildschirmen! Werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Eines möchte ich gleich vorweg einmal festhalten: Das Versammlungsrecht beziehungsweise das De­mons­trationsrecht ist für uns Sozialdemokraten ein sehr hohes Gut. Deshalb haben wir auch lange mit unserem Koalitionspartner verhandelt, haben eine Ausschussbegut­achtung gemacht. Diese Gesetzesnovelle mit den notwendigen Adaptierungen haben wir vorgelegt, um Rechtssicherheit zu schaffen und gleichzeitig hilfreiche Verände­rungen für die Behörden und unsere Polizei einzuführen, ohne das Versammlungsrecht einzuschränken.

Meine Vorredner von der Opposition haben sich leider, wie auch schon im Ausschuss, nicht sehr positiv über diese Gesetzesnovelle geäußert. (Abg. Neubauer: Wie könnten


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll175. Sitzung / Seite 214

sie auch?!) Dem einen geht sie zu wenig weit, den anderen geht sie wiederum zu weit, der eine sagt, es gibt Unklarheiten. Ich habe schon im Ausschuss gesagt, dass ich diese Aufregung nicht nachvollziehen kann. Denn: Es ist mit dieser Gesetzesnovelle ein guter Kompromiss gelungen, mit dem einerseits das Recht der Versamm­lungs­freiheit gewahrt bleibt und andererseits gewisse Problemstellungen und Veränderun­gen in der Gesellschaft angegangen werden.

Ich möchte nochmals auf die Eckpunkte dieser Änderungen sachlich und unaufgeregt eingehen:

Die Erweiterung der Frist von 24 auf 48 Stunden haben wir den Behörden und der Polizei geschuldet, weil es immer wieder zu Problemen gekommen ist, speziell an Wochenenden in Wien, wo die meisten Versammlungen stattfinden, weil es schwierig war, das nötige Personal sicherzustellen und es an den Demonstrationsort zu bringen.

Weiters haben wir eine neue Regelung bei der Definition des Schutzbereiches bei den Versammlungen getroffen. Das bringt sowohl Sicherheit für eine ordentlich angemel­dete Versammlung, aber auch Rechtssicherheit für die zuständigen Behörden. Es gibt jetzt die Definition, dass der Schutzbereich bis auf 150 Meter erweitert werden kann, wenn es notwendig ist. Ordnet die Behörde nichts an, dann gilt ein automatischer Schutzbereich von 50 Metern. Dieser Schutzbereich ist sehr wichtig, um eine Ver­sammlung – vor allem dann, wenn es eine Gegenversammlung dazu gibt – auch ordentlich abzuführen und die Sicherheit zu gewährleisten.

Wir haben auch andere Neuregelungen getroffen, nämlich: Wenn Vertreter eines ausländischen Staates oder internationaler Organisationen an Versammlungen teilnehmen wollen, dann müssen sie das eine Woche davor melden. Das hat einerseits damit zu tun, dass dann diese Versammlung reibungslos abgewickelt werden kann, und andererseits auch damit, dass man diesem ausländischen Vertreter auch den nötigen Schutz angedeihen lassen kann.

Neu im Versammlungsgesetz ist der Passus, dass eine Versammlung untersagt werden kann, wenn sie „der politischen Tätigkeit von Drittstaatsangehörigen dient und den anerkannten internationalen Rechtsgrundsätzen und Gepflogenheiten oder [...], den demokratischen Grundwerten oder außenpolitischen Interessen der Republik Österreich zuwiderläuft“. (Abg. Walter Rosenkranz: Genau!)

In diesem Fall werte ich es als sehr positiv, dass eine Veranstaltung, wo ein aus­ländischer hochrangiger Vertreter dabei ist (Abg. Walter Rosenkranz: Das steht nicht drinnen!) – lassen Sie mich ausführen! –, nicht durch Behördenvertreter oder durch den Bürgermeister untersagt wird, sondern dass dies im speziellen Fall durch die Bundesregierung gemacht wird. (Abg. Walter Rosenkranz: Das stimmt nicht! Das steht ja nicht drinnen! Wo steht das?)

Mir ist es wichtig, in diesem Zusammenhang eines zu sagen, und ich glaube, ich spreche hier im Namen aller Abgeordneten … (Abg. Walter Rosenkranz: Das steht nicht drinnen!)  Herr Rosenkranz, Sie waren schon dran! (Abg. Walter Rosenkranz: Der Kollege Jarolim verkrampft sich schon bei der Argumentation!)  Ja, lassen Sie ihn!

Wir wollen alle nicht, dass ausländische Politik, speziell wenn sie gegen internationale Grundsätze verstößt, auf unseren Straßen eine Fortsetzung findet. (Abg. Walter Rosenkranz: Dann stimmen Sie unserem Abänderungsantrag zu!)

Erwähnenswert ist auch, dass die Spontandemonstrationen oder -versammlungen nach wie vor möglich sind und auch nicht eingeschränkt worden sind.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll175. Sitzung / Seite 215

Jetzt noch eine Feststellung: Ich bin der Meinung, dass mit dieser Änderung ein Kompromiss gelungen ist, dem auch die Opposition zustimmen könnte, wenn sie wollte (Abg. Walter Rosenkranz: … nur deswegen, weil die SPÖ über den Tisch gezogen wurde!), und ich lade Sie, frei nach Bruno Kreisky, ein, „ein Stück des Weges gemein­sam“ zu gehen und diesem Antrag zuzustimmen. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Walter Rosenkranz: Dem Kollegen Jarolim ist auch schon das Klatschen vergangen!)

18.19


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Scherak. – Bitte.

 


18.19.45

Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak (NEOS): Herr Präsident! Herr Innenminister! Na ja, Bruno Kreisky, glaube ich, würde sich eher im Grab umdrehen ob dieses politischen Kompromisses, als den Sie diesen Initiativantrag bezeichnet haben. Das ist kein politischer Kompromiss, Herr Kollege Schabhüttl, sondern das ist eine intellektuelle Beleidigung, eine legistische Beleidigung für dieses Parlament. (Beifall bei den NEOS sowie bei Abgeordneten von FPÖ und Grünen.)

Es beginnt einmal so: Sie haben im Rahmen einer Anlassgesetzgebung einen Initiativ-antrag beim Innenministerium in Auftrag gegeben, und seit dieser in Auftrag gegeben wurde, ist Ihnen der Anlass abhandengekommen. Das ist eine Anlassgesetzgebung der neuen Art: Sie hatten einen Anlass, der jedoch nicht eingetreten ist, weil kein türkischer Politiker nach Österreich gekommen ist, den Sie davon abhalten wollten, und jetzt machen Sie trotzdem ein neues Gesetz, obwohl Sie keinen Anlass mehr dazu haben.

Der Innenminister hat gesagt, er will sich grundsätzlich über das Versammlungsrecht austauschen und darüber diskutieren, er würde das gerne in einer Enquete machen. Ich bin immer für Enqueten und grundsätzliche Diskussionen zu haben, selbst über so heikle Materien wie Grundrechte, man kann über alles diskutieren, es weiß nur keiner, wieso Sie das Gesetz jetzt so schnell machen wollen. Das ist eine Husch-Pfusch-Aktion: Sie haben völlig unbestimmte Begriffe im Gesetz, die Begründung ist mangel­haft, es öffnet Willkür Tür und Tor (Abg. Walter Rosenkranz: Richtig!), und es ist legistisch eine der schlechtesten Sachen, die ich je in diesem Hohen Haus gelesen habe.

Das hat natürlich auch etwas mit der kurzen Begutachtungsfrist zu tun. Der Innen­minister hat der Presse gegenüber gesagt, er sieht da überhaupt keine Probleme, es gab kaum substanzielle Kritik im Rahmen der Begutachtung. Ich lese offenbar immer andere Stellungnahmen als Sie, Herr Innenminister, ich lese zum Beispiel die Stel­lungnahme der RichterInnenvereinigung in Österreich, ich lese die Stellungnahme des Rechtsanwaltskammertages, die etwas ganz anderes sagen.

Wir haben schon gehört, Sie wollen Versammlungen untersagen, die der politischen Tätigkeit von Drittstaatsangehörigen dienen – und darüber hinaus braucht es ein paar Voraussetzungen, zum Beispiel dass die Versammlung den außenpolitischen Interes­sen Österreichs widerspricht.

Sie wollten verhindern, dass türkische Politiker nach Österreich kommen und hier Wahlkampf machen. Was Sie gemacht haben, ist, dass ich mich nicht mehr irgendwo hinstellen und sagen kann: Ich demonstriere für Raif Badawi!, wenn es, aus welchen Gründen auch immer, den außenpolitischen Interessen Österreichs widerspricht.

Wir haben auch schon gehört: Wir wissen gar nicht, was diese außenpolitischen Interessen konkret sein sollen, weil Sie ja grundsätzlich unterschiedlicher Meinung sind. Ich frage mich, wen ich dann konkret fragen muss, wessen außenpolitisches Inter­esse gerade im Vordergrund steht: Ist es das des Außenministers, ist es das des


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Bundeskanzlers, ist es das des Vizekanzlers oder ist es das des Bundespräsidenten? Man weiß es ja nicht.

An der ganzen Geschichte ist besonders lustig, dass Sie in der Begründung des ursprünglichen Initiativantrages angeführt haben, dass man gemäß Artikel 16 der Europäischen Menschenrechtskonvention die politische Tätigkeit von Drittstaatsange­hörigen einschränken kann. Sie haben dann in diesem Zusammenhang Professor Grabenwarter zitiert, aber immer nur bis zur Hälfte. Sie haben gesagt, man kann das, weil der sagt, dass das da drinnen steht. Wenn Sie weiterlesen würden, dann würden Sie sehen, dass dort explizit drinnen steht, dass das extrem restriktiv auszulegen ist, dass die Parlamentarische Versammlung des Europarates schon vorgeschlagen hat, dass man diesen Paragrafen überhaupt streicht und er nur dann anzuwenden ist, wenn es quasi um die direkte Beeinflussung eines Drittstaatsangehörigen in politischen Tätigkeiten geht. Das heißt, es geht darum, Parteien zu gründen, es geht darum, ob Drittstaatsangehörige bei Wahlen teilnehmen dürfen, aber es geht sicher nicht darum, damit in irgendeiner Art und Weise das Versammlungsrecht einschränken zu können.

Sie haben das klugerweise, als Sie draufgekommen sind, dass Sie sich in Ihrer Be­gründung selbst widersprechen, wenigstens herausgestrichen, das muss man Ihnen lassen. Also Sie haben es so weit gelesen, dass Sie erkannten, dass das offensichtlich nicht funktioniert.

Darüber hinaus stellt sich die Frage, ob das überhaupt notwendig ist, ob wir nicht mit den momentanen gesetzlichen Möglichkeiten das Auslangen finden würden. Selbst wenn man der Meinung ist, dass dem nicht so ist, schießen Sie wiederum weit am Ziel vorbei.

Kollege Rosenkranz und Kollege Steinhauser haben schon die Problematik der Anmel­defrist von 48 Stunden angesprochen. Also wenn Rosenkranz, Steinhauser und Scherak jetzt über das empört sind, was Sie nachher vielleicht sagen werden, und wir zu dritt morgen eine Demonstration anmelden wollen, dann wird das in Zukunft nicht mehr möglich sein, weil wir die 48 Stunden nicht mehr einhalten können.

Nehmen wir jetzt an, wir machen eine kleine Demonstration, nur zu dritt, oder laden noch fünf andere Personen dazu ein, dann können wir das nicht mehr bei der Polizei anzeigen, weil es sich zeitlich nicht mehr ausgeht. Die Polizei hat nicht die Möglichkeit, das entsprechend zu überprüfen, aber wir haben immer noch die Möglichkeit, spontan eine Demonstration zu machen. Das heißt, Sie konterkarieren genau das, was Sie eigentlich wollten: dass die Polizei genug Vorbereitungszeit hat, um die Demonstration entsprechend zu sichern und natürlich dafür zu sorgen, dass dort, wo sie stattfindet, nichts passiert.

Wir haben im Ausschuss darüber diskutiert, ob man vielleicht zwischen unterschied­lichen Größen von Versammlungen differenzieren könnte, und wir haben auch schon gehört, dass natürlich jeder, der eine riesige Demonstration anmeldet, das früh genug anmelden wird, weil er sonst Gefahr läuft, dass das nicht möglich ist. Wenn ich 24 Stunden vorher oder jetzt eben 48 Stunden vorher zur Polizei gehe und sage, ich mache eine Demo mit 7 000 Leuten, dann werden die mir jetzt genauso sagen, dass sich das in den 48 Stunden nicht ausgehen wird; da brauche ich das Wochenende oder den Pfingstmontag gar nicht zu strapazieren.

Es ist ganz logisch: Wenn ich etwas ganz Großes machen will, eine große Demons­tration anmelden will, dann werde ich das aus Eigeninteresse möglichst früh machen. Das ist ja auch bisher immer genau so gehandhabt worden, weil es ganz logisch ist.

Sie machen eine Husch-Pfusch-Aktion, Sie spielen auf der Klaviatur des Populismus in einer denkwürdig schlechten Art und Weise und schränken dabei grundlegende Frei-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll175. Sitzung / Seite 217

heits­rechte ein, und das tun Sie tatsächlich noch mit einer legistischen Zumutung, die ihresgleichen sucht.

Weil wir schon bei den türkischen Referenden sind, die ja der Auslöser für diese Änderung im Versammlungsgesetz waren, habe ich noch ein zweites wichtiges An­liegen:

Der türkische Premierminister Erdoğan hat angesprochen, dass er, nachdem dieses Referendum zu seinen Gunsten ausgegangen ist, sich überlegt, auch ein Referendum über die Wiedereinführung der Todesstrafe abzuhalten. Momentan ist es so, dass auch in Österreich lebende Türken an diesem Referendum werden teilnehmen können, und zwar auch in Österreich, und das halte ich für höchst gefährlich und mit einer liberalen Demokratie, wie Österreich eine ist, nicht vereinbar. Es kann nicht sein, dass in Österreich Menschen darüber abstimmen – unabhängig davon, ob sie Doppelstaats­bürger sind oder nicht –, ob in der Türkei wieder die Todesstrafe eingeführt wird.

Das sind wirkliche Probleme, darüber sollten wir diskutieren, da sollte sich die Bun­desregierung überlegen, wie sie das verhindern kann!

Allein die Vorstellung, dass in Österreich Menschen an Wahlurnen – sei es in türki­schen Konsulaten, sei es in türkischen Botschaften oder wo auch immer – in diese einen Zettel einwerfen, mit dem sie dafür stimmen, dass in der Türkei die Todesstrafe wieder eingeführt wird, halte ich für mehr als befremdlich.

Daher bringe ich folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen betreffend Nein zu türkischem Todesstrafen-Referendum in Österreich

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres sowie der Bundesminister für Inneres, wird aufgefordert, sich mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln dafür einzusetzen, dass die Durchführung eines Referen­dums über die Einführung der Todesstrafe in der Türkei auf österreichischem Staats­gebiet nicht stattfindet. Darüber hinaus wird die Bundesregierung, insbesondere der Außenminister, aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass ein solches Referendum innerhalb der EU nicht stattfindet.“

*****

Wenn Sie wirklich etwas machen wollen, das sinnvoll ist und wo wir wirklich schauen müssen, dass wir etwas weiterbringen, dann stimmen Sie diesem Entschließungs­antrag zu und schränken Sie nicht das Versammlungsrecht einfach willkürlich, aus Jux und Tollerei, mit einem legistischen Schmarren in dieser Art und Weise ein! (Beifall bei den NEOS.)

18.26


Präsident Karlheinz Kopf: Der soeben von Herrn Abgeordnetem Scherak einge­brachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll175. Sitzung / Seite 218

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Nikolaus Scherak, Karin Doppelbauer, Kollegin und Kollegen be­treffend Nein zu türkischem Todesstrafen-Referendum in Österreich

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Ausschusses für innere Ange­le­genheiten über den Antrag 2063/A der Abgeordneten Jürgen Schabhüttl, Mag. Michael Hammer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Versammlungsgesetz 1953 geändert wird (1610 d.B.) – TOP 13

Infolge der Diskussion rund um Wahlkampfauftritte türkischer Politiker in Österreich im Zuge des jüngsten türkische Verfassungsreferendums wird eine Änderung des Ver­sammlungsrechts vorgeschlagen. Angesichts eines möglichen türkischen Referen­dums über die Einführung der Todesstrafe ist der Umgang der Bundesregierung mit der Austragung türkischer Innenpolitik in Österreich in diesem konkreten Thema bereits im Vorfeld und über Fragen des Versammlungsrechts hinausgehend klarzustellen.

Der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan sprach sich in der jüngsten Vergan­genheit wiederholt für die Abhaltung eines Referendums über die Wiedereinführung der Todesstrafe in der Türkei aus. Wenn das Volk die Todesstrafe wolle, dann sei es damit getan, wird Präsident Erdogan zitiert.

Die Todesstrafe widerspricht den Grundfesten des europäischen und österreichischen Wertekanons und der prinzipiellen Achtung des Lebens. Sie ist als unmenschliche und grausame Sanktion abzulehnen. In Österreich kann die Frage ihrer Wiedereinführung nicht zur Diskussion stehen.

Nicht zuletzt deshalb war ihre Abschaffung integrale Bedingung der Aufnahme von Beitrittsgesprächen mit der Türkei im Jahr 2004.

Die Republik Österreich muss in dieser fundamentalen Frage klar zu ihrer Werthaltung stehen.

Die Durchführung eines Referendums über ihre Wiedereinführung der Todesstrafe in der Türkei in Österreich und der EU ist deshalb keinesfalls zu tolerieren.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres sowie der Bundesminister für Inneres, wird aufgefordert, sich mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln dafür einzusetzen, dass die Durchführung eines Refe­rendums über die Einführung der Todesstrafe in der Türkei auf österreichischem Staatsgebiet nicht stattfindet. Darüber hinaus wird die Bundesregierung, insbesondere der Außenminister, aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass ein solches Referendum innerhalb der EU nicht stattfindet.“

*****

 


Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Diesner-Wais. – Bitte.

 


18.27.03

Abgeordnete Martina Diesner-Wais (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Meine Damen und Herren im Nationalrat! Liebe Damen und Herren von der


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll175. Sitzung / Seite 219

Opposition, Sie haben es sicherlich auch mitbekommen, dass bei den Demons­trationen – das ist medial rübergekommen – die Gewaltbereitschaft immer mehr steigt. Daher wird es für die Sicherheitsbeamten immer schwieriger, die Anrainer, die Pas­santen und die öffentlichen Einrichtungen zu schützen, und daher ist es natürlich notwendig, im Versammlungsrecht Verbesserungen vorzunehmen. Mein Kollege hat es auch schon angesprochen: Es bedarf noch mehrerer Verbesserungen, aber das ist einmal ein erster Schritt.

Es hat sich gezeigt, dass bei den Demos massive Sachbeschädigungen passieren. Das haben auch die Gewerbetreibenden in der Innenstadt sehr massiv kritisiert. Nicht einmal die Versicherungen haben die Kosten, die der Schaden verursacht hat, abge­deckt. Auch die Kosten für die Polizei sind massiv gestiegen. Die Zielsetzung ist daher – und dieser wird mit diesem Gesetz auch entsprochen –, dass die Sicherheit der Versammlungsteilnehmer gewährleistet ist, aber auch die der Gegendemons­tranten und jener Menschen, die nicht an der Demonstration beteiligt sind.

Was Sie angeführt haben, stimmt nicht ganz, denn gerade der Schutz der Versamm­lungsfreiheit wird durch dieses Gesetz verbessert, aber auch die Polizeiarbeit wird dadurch erleichtert. Wenn wir uns vor Augen führen, dass es 2010 ungefähr 7 000 Demonstrationen gab und 2016 schon 14 000 Demonstrationen stattgefunden haben, so wissen wir, dass Verbesserungen unbedingt notwendig sind.

Es sind in diesem Gesetz drei Themenbereiche relevant, die ich jetzt nur mehr wie­derholen kann.

Zum Ersten wird die Distanz zwischen Demonstration und Gegendemonstration fest­gelegt, diese kann bis zu 150 Meter betragen, kann aber auch geringer sein. Weil vorhin angeführt worden ist, dass man auch friedlich nebeneinander demonstrieren kann, muss ich sagen: Keine Frage, aber wenn 50 Meter Abstand dazwischen ist, kann man genauso friedlich nebeneinander gehen, aber die Polizei hat es leichter.

Zum Zweiten wird die Anmeldefrist von 24 Stunden auf 48 Stunden verlängert. Das ist auch ein wichtiger Punkt, denn die Polizei hat auf ihren Dienststellen natürlich Dienst­pläne, die einzuhalten sind, und für solche Demonstrationen müssen oft Polizeibeamte aus den Bundesländern angefordert werden, und da muss man sich das natürlich dementsprechend einteilen können.

Der dritte Themenbereich betrifft die ausländischen Wahlkampfauftritte auf österreichi­schem Boden – etwas, das besonders kritisiert wird! Ich denke, dass es sehr wichtig ist, dass die Bundesregierung die Möglichkeit hat, jene Demonstrationen, die politisch motiviert sind, die gegen unsere außenpolitischen Interessen verstoßen und wo anerkannte Rechtsgrundsätze der Europäischen Menschenrechtskonvention verletzt werden, nicht stattfinden zu lassen.

Wenn Personen, die unter besonderem Schutz stehen, dabei sind, läuft die Anmel­defrist bis zu einer Woche. Das ist wirklich nur zum Schutz solcher Personen notwen­dig.

Wie schon angeführt worden ist, soll es eine Enquete geben. Zu überdenken ist auch, welche Prioritäten man für welche Freiheiten setzt. Der Schutz des Lebens ist auch eine wichtige Freiheit, und die kann nicht hinten nachgereiht werden, sondern die muss von gleicher Wertigkeit sein, denn wenn etwas passiert, wenn es eine Totalsperre gibt und der Rettungswagen nicht zufahren kann, dann wäre das natürlich eine sehr schwierige Situation.

Ich denke, dieses Gesetz ist ein erster Schritt dahin gehend, dass es die Sicherheits­behörden ein bisschen leichter haben, dass ein geordneter Ablauf erfolgen kann und


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll175. Sitzung / Seite 220

dass eine freie Meinungsäußerung und ein respektvolles Miteinander möglich sind. (Beifall bei der ÖVP.)

18.31


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Hagen. – Bitte.

 


18.31.18

Abgeordneter Christoph Hagen (STRONACH): Herr Präsident! Hohes Haus! Ich möchte vielleicht gleich zu Beginn einmal sagen: Dieses Gesetz gehört eigentlich in die Kategorie Gesetze, die Österreich nicht braucht.

Meine Damen und Herren! Wir sind vor einem Monat hier gestanden und haben die Deregulierung von Gesetzen besprochen. Wir haben gesagt: one in, one out – wie super!, wir haben gesagt, wir möchten weniger Vorschriften, weniger Gesetze machen, das Ganze eben vereinfachen. Mit diesem Gesetz wird das Ganze jetzt allerdings etwas verkompliziert. Im Prinzip, Herr Minister – ich habe es Ihnen schon im Aus­schuss gesagt –, könnte man das mit einem Sensibilisierungskatalog, den Sie, Herr Minister, oder das Ministerium an die Polizeibehörden, an die Verwaltungsbehörden ergehen lassen, regeln. Das wäre alles schon jetzt möglich. Das heißt, im Prinzip brauchen wir das Gesetz in dieser Form gar nicht.

Lassen Sie mich aber kurz darauf eingehen! Kollege Scherak hat vorhin davon ge­sprochen, dass kein türkischer Politiker in Österreich war und wir diese Regelung jetzt eigentlich gar nicht gebraucht hätten. – Das ist nicht ganz richtig. Es waren schon türkische Politiker da. In meiner Heimatgemeinde Hörbranz am Bodensee in Vorarlberg war ein türkischer Politiker, der unter dem Titel Buchpräsentation dort seinen Wahl­kampf führen wollte. Ich danke unserem ÖVP-Bürgermeister Karl Hehle, der das Ganze vielleicht schon im Vorfeld durchschaut und dann auch untersagt hat. Das war auch in den Medien. Meine Damen und Herren, genau dieses Beispiel zeigt auf, dass wir das Gesetz gar nicht brauchen, weil ein entsprechendes Einschreiten schon vorher möglich war. Das ist der Punkt. Ich frage mich, wofür man extra ein Gesetz macht, wenn man das ohnehin schon regeln kann. – Also ein Gesetz mehr, das Österreich nicht braucht. (Abg. Plessl: Mit welcher Begründung hat er das untersagt?) – Das musst du ihn fragen. (Abg. Plessl: Du weißt es ja!)

Gehen wir weiter! Wir haben im Ausschuss diskutiert. Meine Vorrednerin, Frau Diesner-Wais, hat gesagt, das ist ein erster Schritt und es ist in diesem Bereich noch viel zu ändern. Ich habe einen Vorschlag gemacht – besser gesagt, Kollege Rosenkranz hat es angesprochen und ich habe es dann umgesetzt – und diesen Vertagungsantrag gestellt. Die Regierungsparteien – nur damit die Zuschauer vor den Bildschirmen das auch ein bisschen mitbekommen – stellen fast bei jedem Oppositionsantrag, den sie nicht umsetzen wollen, einen Vertagungsantrag; sie sagen, darüber muss man noch reden, darüber muss man noch diskutieren und deswegen kann man es nicht gleich beschließen. Das geht so lange, bis das so zerkaut ist, dass die Regierungsparteien dann einen ähnlichen Antrag einbringen, und der wird dann umgesetzt. Im vorlie­genden Fall war es so, dass man von ÖVP-Seite, von Regierungsseite ganz klar gehört hat, dass eigentlich hätte vertagt werden sollen, weil das Gesetz für eine Be­schlussfassung ganz klar nicht reif genug ist. Was aber tut man? – Man lehnt den Vertagungsantrag ab und drückt die Vorlage ins Plenum, damit man eine Schlagzeile hat und sagen kann: Wir haben das Versammlungsgesetz jetzt geändert, so wie wir es angekündigt haben! – Im Prinzip ist das, ganz ehrlich, für die Fische!

Wenn ich mir das jetzt anschaue, dann kann ich sagen, es sind ein paar Punkte darin enthalten, aufgrund derer ich als gelernter Polizist – und ich war bei vielen Demons­trationen, das können Sie mir glauben; ich war acht Jahre lang bei der Einsatzeinheit in


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Vorarlberg und habe viele Kurdendemonstrationen und was weiß ich was alles mitgemacht – sagen kann, eigentlich könnte die Behörde das heute schon regeln.

Das heißt, die Zonen, die da eingerichtet werden – 150 Meter, 50 Meter –, sind gar nicht notwendig, denn die Behörde kann vorschreiben, wo die Gegendemonstration stattzufinden hat, und wenn das 500 Meter weiter weg ist, weil das aus Sicher­heits­gründen so passt, dann ist das so! Man muss sich nur trauen, Herr Minister! Ich habe es Ihnen gesagt, Sie müssen Ihre Behörden vielleicht nur auffordern oder ihnen eine klare Richtlinie geben, wie das zu geschehen hat, dann brauchen wir das Gesetz gar nicht.

Wieso entrümpeln wir – wie vor einem Monat – Gesetze und schauen, dass wir weni­ger Vorschriften haben, und pressen auf der anderen Seite wieder etwas hinein, das wir sowieso wieder reformieren müssen? Kollege Steinhauser hat es auch schon gesagt, es wird verfassungswidrig sein, und, und, und. – Ich finde, das ist Wahnsinn. Wir werden dieser Gesetzesvorlage auch nicht zustimmen, weil die Welt das nicht braucht. – Danke. (Beifall beim Team Stronach und bei Abgeordneten der FPÖ.)

18.35


Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Lueger. – Bitte.

 


18.35.48

Abgeordnete Angela Lueger (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen im Hohen Haus! Ich möchte gerne mit einem anderen Aspekt anfangen, nämlich mit dem Aspekt, warum diese Ausdehnung von 24 auf 48 Stunden erfolgt. Zunächst einmal aus der Sicht eines Polizisten und auf Basis von Zahlen, die vor­liegen: Es hat im Vorjahr in Summe 10 330 Versammlungen in Österreich gegeben. Ich kann das aufdröseln auf alle Bundesländer und kann sagen, es sind im Burgen­land 48, in Kärnten 116, in Niederösterreich 367, in Oberösterreich 516, in Salzburg 200, in der Steiermark 318, in Tirol 475, in Vorarlberg 74 und in Wien insgesamt 8 153 Ver­samm­lungen. 8 153 Versammlungen, das klingt im ersten Augenblick ja nicht nach über­mäßig viel, aber dividiert durch 365 Tage sind das in einem Jahr 22 Aktionen pro Tag. (Zwischenruf des Abg. Steinhauser.) – Ja, Herr Kollege Steinhauser, ich gebe Ihnen recht, da sind auch die kleinen Dinge dabei, für die nicht unbedingt viel Polizei gebraucht wird, auch die sind darunter aufgelistet. (Abg. Walter Rosenkranz: Ostereier verteilen zum Beispiel!) Nicht dabei sind da aber jene 30 Veranstaltungen im Jahr, die nicht angemeldet werden; die sind nicht dabei.

Die Anmeldefrist halte ich für gut, und zwar deswegen, weil ich mich auch an andere Diskussionen hier in diesem Hohen Haus erinnern kann, bei denen es immer heißt, der öffentliche Dienst braucht so viel Geld. Ob aber da jetzt Überstunden anfallen oder nicht, ist im Prinzip wurscht? – Wenn nämlich der Beamte am Freitag Dienstschluss hat, nachdem er 24 Stunden Dienst gemacht hat, und dann wegen einer Demons­tration am Samstag bleiben muss, dann passiert das derzeit auf Überstundenbasis, oder Kolleginnen und Kollegen aus den Bundesländern müssen nach Wien gekarrt werden, um die Sicherheit zu gewährleisten.

Untersagungen hat es – wie Sie, Herr Kollege Steinhauser, gesagt haben – im Vorjahr genau 26 an der Zahl gegeben, nur 26! Wir haben uns im Ausschuss darauf ver­ständigt, dass wir diese Ausschussbegutachtung machen, und Sie haben es auch für gut befunden, dass das stattfindet. Ich habe mir so wie Sie und so wie Kollege Scherak natürlich diese insgesamt 40 Stellungnahmen angesehen und kann sagen: Natürlich gibt es Bedenken, aber ich bin überzeugt davon, dass man einige dieser Bedenken auch auslöschen kann.


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Zu den Ad-hoc-Versammlungen prinzipiell: Diese können auch in Zukunft stattfinden, das hat man uns so zugesagt.

Ich hätte nur auch eine Bitte, Herr Innenminister: Leider ist es bei Demonstrationen immer so, dass einerseits derjenige, der die Demonstration veranstaltet und für die Demonstration auch verantwortlich ist, und andererseits die Polizei als Gegner dar­gestellt werden. Dem könnte man entgegenwirken, und dafür wäre keine Geset­zesänderung notwendig, sondern das könnte man vielleicht auch auf dem Erlassweg machen. Man könnte nach der Demonstration noch einmal ein Gespräch mit dem Versammlungsanmelder führen, um so einfach eine bessere Kooperation zwischen der Polizei und denen, die demonstrieren, zu erreichen. Das könnte gleichzeitig auch eine Evaluierung sein, und man könnte Verbesserungen aufgreifen. Vielleicht würde das auch helfen, diese tiefe Kluft, die zwischen Polizei und Demonstranten besteht, zu verkleinern. (Beifall bei Abgeordneten der SPÖ.)

Mein Appell an Sie, Herr Minister: Vielleicht sollte man das auch nicht nur in einzelnen Fällen machen, sondern vielleicht könnte das ein Regelwerk werden, dass man das regelmäßig nach Demonstrationen macht.

Die Verlängerung der Anmeldefrist auf eine Woche im Falle der Teilnahme von Ver­tretern ausländischer Staaten, internationaler Organisationen, anderer Völkerrechts­subjekte, egal ob derivativ oder originär, finde ich gut, weil Österreich ganz einfach auch völkerrechtlich die Verpflichtung dazu hat und Verträge unterschrieben hat, dass diese Personen besonders zu schützen sind.

Den Schutzbereich betreffend, Kollege Hagen, so wie Sie das jetzt auch ausgeführt haben, ist zu sagen, dass es die 50 Meter bis dato ja immer gegeben hat. Also was ist schon die Ausdehnung auf 150 Meter? – Ein Steinwurf weit, um die Gegner so weit zu schützen, dass keiner den anderen mit einem Stein trifft. Es stehen auch Polizistinnen und Polizisten dazwischen. Deshalb hat man die Möglichkeit geschaffen, den Abstand voneinander auf 150 Meter auszudehnen. 50 Meter waren bisher Usus und Praxis, und die können auch unterschritten werden, wenn vor Ort ein Gebäude oder eine riesige Mauer steht. Auch das ist in diesem Gesetz geregelt, dass das ganz einfach möglich sein sollte.

Das Gesetz selbst basiert ja auch darauf, dass man sich auf die EMRK bezieht, nämlich auf Artikel 16, das ist auch in den Erläuterungen noch einmal deutlich nieder­geschrieben. Es gibt auch jetzt schon gemäß Artikel 10 und Artikel 11 EMRK die Möglichkeit, für ausländische Demonstrationen zusätzliche Einschränkungen und Straf­androhungen vorzusehen und zu gewährleisten. Ich glaube nicht, dass sich das wide­rspricht, daher werden wir diese Gesetzesänderung unterstützen. (Beifall bei der SPÖ.)

18.41


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Kumpitsch. – Bitte.

 


18.41.30

Abgeordneter Mag. Günther Kumpitsch (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Kolleginnen und Kollegen! Wenn Sie – wie es Kollege Otto Pendl öfter macht und wie es auch heute Kollege Schabhüttl gemacht hat – die Opposition einladen, ein Stück des Weges mit den Regierungsfraktionen zu gehen, dann sollten Sie die Opposition nicht so vor den Kopf stoßen wie heute. Wir bringen schon Verständnis dafür auf, dass wir nur eine kurze Ausschussbegutachtung haben, aber dieses Verständnis endet dann, wenn Sie trotz vorgebrachter sachlicher Beden­ken aller Oppositionskräfte einen eingebrachten Vertagungsantrag mit Ihrer noch vorhandenen Mehrheit einfach wegräumen. Ich kann das nicht anders sagen. (Beifall


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bei der FPÖ.) Wenn Sie jetzt noch behaupten, Sie würden die Einwände der Oppo­sition ernst nehmen, dann ist das eigentlich schon fast blanker Sarkasmus.

Trotzdem, meine Damen und Herren, wollen wir Freiheitliche zu einer vernünftigen Lösung beitragen. Deswegen hat auch Kollege Rosenkranz heute diesen Abände­rungsantrag eingebracht, um Ihnen einen Ausweg aus der Sackgasse, in die Sie selbst hineingefahren sind, aufzuzeigen. Es ist schon klar, wir haben es auch gerade von Frau Kollegin Lueger gehört, dass sich die Zeiten geändert haben und dass die Zahl der Versammlungen und Veranstaltungen ständig zunimmt – über 8 000 im vergan­genen Jahr zum Beispiel nur in Wien –, und darauf muss der Gesetzgeber reagieren. Aus diesem Grund sagen wir auch: Ja, 48 Stunden Frist für eine Anzeige halten wir für sachlich gerechtfertigt. Das ist auch notwendig, damit die Behörde auch entsprechend reagieren kann.

Nicht sachlich gerechtfertigt und vor allem demokratiepolitisch äußerst bedenklich aber ist die nunmehr vorgesehene Regelung, wonach Versammlungen, die einer politischen Tätigkeit von Drittstaatsangehörigen dienen, von der Bundesregierung untersagt werden können, wenn außenpolitische Interessen der Republik Österreich entgegen­stehen, meine Damen und Herren! Es kann nicht sein, dass die Zulassung oder Untersagung einer Versammlung eine Ermessensentscheidung politischer Parteien wird (Beifall bei der FPÖ) und wir damit auch noch Gefahr laufen, dass wir politisch erpressbar werden. Kollege Rosenkranz hat auf das Beispiel mit dem Dalai Lama hingewiesen, weil wir in einem solchen Fall durchaus seitens der chinesischen Regie­rung unter Druck gebracht werden könnten, wenn sie uns ankündigt, milliardenschwere Geschäfte streichen zu wollen. Das ist eine realistische Möglichkeit, die sich dann ergeben würde, und genau deshalb dürfen auf keinen Fall außenpolitische Interessen allein Beurteilungskriterium für die Untersagung einer Versammlung werden.

Aus diesem Grund ist genau dieser Antrag, den wir eingebracht haben, der Ausweg aus der Sackgasse, denn damit wird, so wie wir meinen, eigentlich der Intention der Regierungsparteien beziehungsweise der Antragsteller entsprochen. Wir haben dann die Möglichkeit, entschieden gegen politische Veranstaltungen ausländischer Regie­rungsoberhäupter, Staatsoberhäupter oder sonstiger Regierungsvertreter vorzugehen, wenn eben die Sicherheit gefährdet ist, wenn sie internationalen völkerrechtlichen Stan­dards entgegenstehen und so weiter.

Ich hoffe, dass Sie diesem Antrag zustimmen werden. Sie haben heute nämlich wirklich die Möglichkeit, zu beweisen, dass Ihre Angebote zur Mitarbeit nicht bloß Lippenbekenntnisse sind, sondern dass Sie es ernst meinen. Tun Sie es nämlich nicht und fahren Sie wieder einmal drüber, dann müssen Sie sich vielleicht die Frage gefallen lassen, auf welches Niveau Sie sich letztendlich begeben und ob Sie nicht irgendwo in der Türkei bei Erdoğan landen werden. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

18.46


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Franz. – Bitte.

 


18.46.21

Abgeordneter Dr. Marcus Franz (ohne Klubzugehörigkeit): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Das Demonstrationsrecht ist eine der wichtigsten Säulen der Demokratie, darin, glaube ich, sind wir uns alle einig. Ebenso einig sind wir uns darin, dass es in keiner Weise missbraucht werden darf.

Ich möchte jetzt ein bisschen ins Grundsätzliche gehen und das Demonstrationsrecht an sich kurz beleuchten, weil dieses ja in die Diskussion gekommen ist. Ich denke, dass es infantil ist, das Demonstrationsrecht einfach als unbeschränktes, sakrosanktes Recht zu betrachten. Es muss schon eine Diskussion erlaubt sein, wie wir in der heu-


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tigen Zeit mit dem Demonstrationsrecht umgehen, denn es gibt kein Recht, das un­beschränkt ist. Jedes Recht hat dort seine Grenze, wo andere Leute davon betroffen sind oder dadurch benachteiligt werden. Das nennen wir Güterabwägung. Es wird zum Beispiel niemand auf die Idee kommen, eine Demonstration für 3 Uhr in der Früh anzumelden oder am Friedhof eine Spaßdemo abzuhalten. Auch darin sind wir uns einig.

Die Tendenz in der Verrechtlichung und im Anspruchsdenken der Gesellschaft geht aber dahin, dass man immer und überall das Recht auf alles haben will. Mich erinnert das ein bisschen an eine säuglingsartige Daseinspolitik, wenn man, immer wenn man schreit, vom Staat sofort verköstigt wird. Das sollten wir hinterfragen und überdenken.

Interessant ist auch, dass gerade diejenigen, die so sehr auf die uneingeschränkte Demonstrationsfreiheit beharren – ich schaue jetzt absichtlich in den grünen Sektor –, in einem anderen Bereich, nämlich in der Meinungsfreiheit in den Foren im Internet, sehr schnell mit Anzeigen nach dem Verhetzungsparagrafen und sonstigen Anzeigen sind und dort eine Meinungsdiktatur errichten wollen, so wie man sich die gute grüne Welt halt vorstellt. Das passt aus meiner Sicht nicht wirklich zusammen. Darüber sollten Sie einmal nachdenken, ob Ihre Denke zu diesem Themenfeld in irgendeiner Weise kongruent ist. (Zwischenruf des Abg. Brosz.)

Aus meiner Sicht spricht überhaupt nichts dagegen, das Demonstrationsrecht nicht einzuschränken, aber es zu regulieren. Ich glaube, wir sollten alle darüber nach­denken, ob es Demozonen in Wien und in den Großstädten geben sollte, ob es über­haupt Demonstrationszonen geben sollte, wo man zu gewissen Zeiten uneinge­schränkt demonstrieren darf. Soll es das geben im Sinne von zum Beispiel Ge­schäftsleuten im 1. Bezirk in Wien? Ich habe selbst Patienten, die dort ihr Geschäft haben, und die leiden wahnsinnig unter den Demonstrationen. Es leiden auch die braven Bürger, wenn sie im Stau stehen wegen sinnloser Spaßdemonstrationen am Freitagabend, wenn mit irgendeinem Anliegen, das aus der Sicht der Demonstranten möglicherweise berechtigt ist, durchaus aber anderswo abgehandelt werden könnte, stundenlang über den Ring gezogen wird. Ich glaube, darüber sollten wir schon nachdenken. (Abg. Neubauer: Liegen im Grünen! – Zwischenruf des Abg. Schieder.) – Nein, ich sage, wir müssen über eine Regulierung nachdenken und nicht über eine Einschränkung.

Es ist doch sinnlos, wenn wir ein Recht so weit ausufern lassen, dass es nur mehr missbraucht wird. Es muss doch in die Köpfe der weltanschaulich Linken hineingehen, dass dieses Recht nicht endlos weit gehen kann. Dazu muss man gar kein Jurist sein, sondern es reicht der bürgerliche Hausverstand, um zu verstehen, dass das nicht Sinn und Zweck eines Demonstrationsrechts sein kann.

Ihr Parteigenosse, der Wiener Bürgermeister, hat ja schon ähnliche Worte gesprochen. Also wenn Sie sich mit ihm in Verbindung setzen, kann er Ihnen vielleicht weiterhelfen, im Hinblick auf Wien zumindest. Es gibt da ganz massive und sinnvolle, vernünftige Überlegungen, das Demonstrationsrecht zu regulieren. Das heißt aber nicht, dass man es einschränken muss. Da muss man differenzieren. Wir reden immer vom differen­zierten Herangehen an die Problematiken – und da bricht plötzlich alles zusammen: Die einen zeigen an, wenn es um Meinungsfreiheit geht, und die anderen schreien laut auf, wenn es in irgendeiner Hinsicht um eine Einschränkung oder nur um eine scheinbare Einschränkung bei einer Demonstration geht. Darüber sollten wir nachdenken.

Ich glaube, wir brauchen auch Leute, die von Amts wegen darüber nachdenken, ob eine Demonstration bewilligt werden soll oder nicht.


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Früher gab es für die Untersuchungshaft einen Richter, den U-Richter, der darüber entschieden hat, ob jemand in Haft gehört oder nicht. Der wurde abgeschafft. Wir könnten genauso gut darüber nachdenken, ob es nicht Richter, ausgebildete Juristen geben sollte, die gemeinsam mit der Behörde darüber entscheiden, ob eine Demons­tration sinnvoll ist. Soll eine Bademanteldemonstration drei Stunden den Ring blockie­ren, wodurch alle Wiener, die nach Hause zu ihren Familien wollen, dann im Stau stecken? Ist so etwas rechtens? Ist so etwas in den Ur-Ideen der Demokratie zur Demonstrationsfreiheit überhaupt mitgedacht worden? Darüber sollten wir schon reden, denn das ist ein ganz konkretes Bürgeranliegen.

Ich kenne genug Leute, speziell in Wien, die die Schnauze von den übermäßigen und überbordenden Demonstrationen voll haben. Darüber sollten wir auch reden, bitte gerne in einer Enquete. (Zwischenruf des Abg. Scherak.) Ich halte es für eine sehr sinnvolle Idee, dass wir dort wirklich einmal Tacheles reden. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Schieder: Ich habe die Schnauze voll von Leuten, die schon aus drei Parteien rausgefallen sind!)

18.50


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Doppler. – Bitte.

 


18.51.02

Abgeordneter Rupert Doppler (ohne Klubzugehörigkeit): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Versammlungs­ge­setz 1953 soll geändert werden. Dass die Frist zur Anmeldung einer sogenannten Versammlung von 24 auf 48 Stunden verlängert wird, ist ein richtiger Ansatz. Der Schutz unbeteiligter Dritter, wie Geschäfte, Geschäftslokale oder Autobesitzer – das haben wir heute schon gehört –, soll unbedingt gestärkt werden. Eine sogenannte Schutzzone soll den ungehinderten Ablauf von Demonstrationen gewährleisten und sicherstellen. Die Schutzzone soll bis zu 150 Meter betragen dürfen, mindestens aber 50 Meter betragen. Zudem erhält die Regierung die Möglichkeit, Wahlkampfauftritte ausländischer Politiker unter bestimmten Voraussetzungen zu verhindern. Ein bisschen unter diesem Vorwand wird diese Gesetzesänderung hier auch vorgebracht.

Das Demonstrationsrecht darf aber unter keinen Umständen eingeschränkt werden. Das Ausmaß ist von der Behörde vorab festzulegen. Es mag schon sein – und ich glaube, es ist auch richtig –, dass die 48-Stunden-Frist für die Polizei eine Erleich­te­rung ist, grundsätzlich würden wir dieses Gesetz in dieser Form aber nicht brauchen – ich glaube, Kollege Hagen hat das angesprochen –, weil es einfach nicht ausgereift genug ist. Warum sollte man sonst laut Aussage des Herrn Ministers noch eine Enquete abhalten? Man könnte bereits jetzt, wenn man es wollte, die Behörden hinsichtlich dieser Einschränkungen ermächtigen.

Auf keinen Fall darf das Demonstrationsrecht eingeschränkt werden, obwohl wir ausländische Wahlkämpfe in Österreich nicht brauchen. – Danke schön. (Beifall der Abgeordneten Hagen und Schenk.)

18.52


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Gerstl. – Bitte.

 


18.52.41

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Versammlungsgesetz stammt aus dem Jahr 1953, und das alleine, glaube ich, sagt schon aus, warum es notwendig ist, das gesamte Gesetz einer Änderung und einer Überprüfung zu unterziehen, nämlich ob es den heutigen Gegebenheiten standhält. (Zwischenrufe bei FPÖ und Grünen. – Abg. Walter Rosenkranz: Die Verfassung ist von 1920! – Ruf bei


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der ÖVP: 1929!) Sie wissen aber auch, Herr Kollege Rosenkranz, weil Sie die Bundesverfassung ansprechen, dass diese sehr oft novelliert worden ist, viel, viel öfter, alleine die Verwaltungsgerichtsbarkeit haben wir erst vor vier Jahren geändert, und das war die größte Reform des österreichischen Bundesverfassungsrechts.

Ich möchte aber beim Versammlungsrecht bleiben: Da die Grundlagen dieses Ver­sammlungsrechts schon sehr, sehr alt sind, ist es wirklich notwendig, dass wir auf die heutigen Gegebenheiten eingehen, insbesondere wenn ich an die elektronischen Mittel denke, mit denen heutzutage Botschaften verbunden sind, Auftritte, vielleicht auch von Politikern, die mittels einer Videobotschaft getätigt werden. Da kann man leicht der Auffassung sein, dass das von den derzeitigen Bestimmungen des Versammlungs­rechts nicht umfasst ist und dass das zu Schwierigkeiten in der Auslegung führen kann. Daher bedarf es dieser Umarbeitung.

Ich finde es auch richtig, dass der Herr Bundesminister bereits angekündigt hat, dieses Versammlungsrecht generell einer Überprüfung zu unterziehen und es vielleicht vollkommen neu aufzustellen.

Die Vollziehung des Versammlungsrechts betreffend – allen Unkenrufen zum Trotz, bevor alle hier denken, dass das alles sein könnte, was Sie gesagt haben –: Ich habe auch viel Verständnis für die Sorge der Opposition, dass die Bestimmungen auch immer verfassungsgemäß sind. Dazu möchte ich einwenden, dass die Europäische Menschenrechtskonvention immer über jedem einfachen Gesetz steht und dass es daher vollkommen klar ist, dass jede Vollzugsbehörde, auch die Bundesregierung, immer nur anhand der Menschenrechtskonvention auch eine Versammlung untersagen kann oder nicht untersagen kann. Wird zum Beispiel eine Versammlung untersagt, dann gibt es ein Rechtsmittel dagegen, und mit diesem Rechtsmittel kann man bis zum Verfassungsgerichtshof und wenn Sie wollen auch bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gehen. So ist jede Behörde schon an die Menschen­rechts­konvention gebunden, daher kann ich mir auch unter den heutigen Bedingungen nicht vorstellen, dass es irgendeine Behörde gibt, die menschenrechtskonventionswidrig eine Versammlung untersagen würde.

Eines ist mir aber in der ganzen Diskussion auch noch wichtig zu erwähnen, insbe­sondere als Wiener – und Frau Kollegin Lueger hat es bereits angesprochen –: Die meisten Belastungen durch Demonstrationen haben die Wienerinnen und Wiener zu ertragen. Mehr als 8 000 Demonstrationen belasten das Leben in Wien, das gesell­schaftliche Leben und das wirtschaftliche Leben.

Damit kommen wir noch zu einem Punkt, der dem Versammlungsrecht gleichwertig gegenübersteht, nämlich zum Grundrecht auf Erwerbsfreiheit. Ich denke, wenn wir das Versammlungsrecht zur Gänze einer Überprüfung unterziehen, dann ist es auch wichtig, dass wir den Versammlungsbehörden die Möglichkeit geben, auch eine Interessenabwägung durchzuführen, insbesondere in die Richtung, dass das Grundrecht auf Erwerbsfreiheit gleichwertig neben dem Grundrecht auf Versammlungsfreiheit steht und dass auch das Grundrecht auf Eigentum entsprechend gesichert werden muss.

Ich glaube, das sind Punkte, die wir beim Abwägen berücksichtigen müssen. Im Sinne der Bevölkerung, der Wirtschaft, der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer muss diese Abwägung immer gleichmäßig getroffen werden, damit wir nicht einseitig in eine Richtung gedrängt werden, die dann nicht mehr den anderen Grundrechten entspricht. In diesem Sinne vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

18.56


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Pendl. – Bitte.

 



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll175. Sitzung / Seite 227

18.57.03

Abgeordneter Otto Pendl (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Meine Damen und Herren auf den Galerien und vor den Bildschirmen! Das ist zugegebenermaßen ein sehr sensibles Thema, aber, Kollege Kumpitsch, wir haben immer sachlich miteinander diskutiert, wir waren uns bei vielen Fragen einig. Selbst bei den Fragen, bei denen wir uns nicht einig waren, habe ich den Eindruck gehabt, dass, seit wir uns kennen, die Diskussion sachlich war.

Eines stelle ich schon klar: Alle, die hier sitzen, sind demokratiepolitisch und rechts­staatlich legitimiert, und wenn die Mehrheit dieses Hauses etwas beschließt, dann landen wir nicht bei Erdoğan. Gegen das verwahre ich mich in aller Klarheit, das sage ich dazu, denn wenn man das vertritt, ist das kein gelebter Parlamentarismus. Das sage ich in aller Klarheit! (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.  Zwischenruf des Abg. Brosz.)

Ganz kurz, weil sämtliche kritische Punkte bereits angesprochen worden sind: Jetzt soll mir noch einer erklären, was im geltenden Recht nicht alles möglich ist?! – Es hat ja Gründe, warum es diese Diskussion überhaupt gegeben hat. Hätte es die Geschichte rund um die Besuche von hochrangigen türkischen Politikern – nicht nur in Österreich, sondern in mehreren europäischen Staaten – nicht gegeben, hätten wir das Thema zu dieser Zeit gar nicht aufgegriffen.

Es wird auch gar nicht aufhören, und Kollege Scherak hat zu Recht gesagt – (Zwischenruf des Abg. Walter Rosenkranz) – ich habe dir auch zugehört, also kannst du mir auch zuhören –: Wenn wir verantwortungsbewusst agieren, können wir doch nicht wirklich zuschauen, wie ein Bürgermeister irgendwo vor Ort in seiner Not alles Mögliche versucht, um Begründungen zu finden, um die Veranstaltungen nicht erlau­ben zu müssen. – Das ist eine Frage des Gesamtstaates, und daher, bitte schön, muss das gesamtstaatlich, und zwar auf oberster Ebene, entschieden werden. Punkt.

Noch eines, meine sehr geehrten Damen und Herren: Man kann nicht immer wieder im Voraus formulieren, dass die obersten Organe oder Behörden nicht rechtmäßig nach den geltenden Gesetzen entscheiden. Gegen das verwahre ich mich auch in aller Klarheit. Das sage ich dazu, denn die Bundesregierung ist ein oberstes Organ, bitte schön! Mir ist es zehnmal lieber, dass nicht die BH oder ein Polizeidirektor damit beschäftigt ist, sondern dass die Verantwortung auf der obersten Ebene zu tragen ist.

Das war der Hintergrund (Abg. Brosz: Das stimmt ja nicht!), und dann haben wir versucht, diese Frage zu lösen. Übrigens haben alle Verfassungsrechtler, mit denen wir geredet haben, gesagt, das hält verfassungsrechtlich und das ist verfassungs­konform. (Abg. Brosz: Das habt ihr schon oft gesagt!) Ja, das weiß ich eh. Ihr solltet diese Frage aber wirklich ernst nehmen, denn die Gründe, warum ihr dagegen seid, sind sehr unterschiedlich. Die haben einen ganz anderen Hintergrund. (Präsident Hofer übernimmt den Vorsitz.)

Die Frage der Entfernungen und der Meter: Also bitte schön, Kollege Rosenkranz, redet einmal mit euren AUF-Vertretern, wir können aber auch alle mit unseren Per­sonalvertretern oder auch mit den Dienstgebervertretern reden. Das ist seit Jahren ein riesiges Problem!

Die meisten Demonstrationen – alle Vorredner haben es angeschnitten – finden in Wien statt. Wenn es nun am Donnerstag heißt, am Freitag findet eine Demonstration statt, dann muss man sich vorstellen, wie viele Hunderte dann – um nicht bei ganz großen Ereignissen von Tausenden zu sprechen – unter Kommando stehen. Sie alle haben Familien. Die Dienstpläne stehen bereits einen Monat vorher, und wir greifen in diese Geschichten ein. Was glaubt ihr, wie groß die Freude der Betroffenen ist? – 48 Stunden ist ja ohnehin nicht wirklich lange, aber doch eine Entlastung für jene


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll175. Sitzung / Seite 228

Polizistinnen und Polizisten, die Familie und Kinder haben und vielleicht noch 300 Kilo­meter entfernt von Wien wohnen, da wären 100 Kilometer schon genug; davon haben wir sehr viele, Herr Bundesminister. Das ist der Hintergrund.

Ganz offen auch noch zur Frage dieser Meter-Geschichten: Natürlich kann es die Behörde jetzt entscheiden, aber wisst ihr, wie oft die Behörden geprügelt geworden sind, weil sie da Entscheidungen getroffen haben, die anderen – die das immer aus einer anderen Perspektive sehen, das weiß ich schon – nicht gefallen haben? Jetzt haben wir versucht, das nicht mehr dem armen Behördenleiter umzuhängen, sondern wollen das im Gesetz regeln, indem wir sagen, wir bleiben bei den 50 Metern, aber es können bis maximal 150 Meter sein.

Wir haben Diskussionen hinter uns, bei denen es geheißen hat: Ja schauen die alle zu, dass Demonstrationen und Gegendemonstrationen zusammenlaufen? – Das alles hat ja praktische Hintergründe, worüber wir jahrelang diskutiert haben. Also hier zu sagen, dass man nicht weiß, was passiert ist, das kann ich überhaupt nicht nachvollziehen, außer man blendet den jetzigen Rechtsbestand aus. Das kann man aber nicht, denn den aktuellen Rechtsbestand muss man immer mit berücksichtigen.

Was mir sehr gefallen hat, Herr Bundesminister, war – das sage ich ganz offen –, dass du in der Ausschusssitzung angeboten hast, zu der Gesamtfrage – also nicht nur zu den Detailfragen, sondern zur Gesamtfrage – eine Enquete zu machen, egal wie. (Zwischenruf des Abg. Neubauer.) Im Rahmen einer solchen können wir das sehr breit diskutieren, mit den Experten sowie mit allen Betroffenen. Ich glaube aber, es ist wichtig, dass wir jetzt Verantwortung zeigen, dass wir nicht zuschauen und die Bürgermeister, eine BH oder ein Polizeidirektor übrig bleiben, sondern dass das ordentlich geregelt wird. Wir zeigen Verantwortung, daher werden wir es auch be­schließen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

19.02

19.02.30

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Die Frau Berichterstatterin wünscht, wie ich sehe, kein Schlusswort.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 1610 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Hagen, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht.

Ich werde daher zunächst über die vom erwähnten Abänderungsantrag betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Die Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Hagen, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag eingebracht, der eine Abänderung in Ziffer 3 und die Streichung von Ziffer 6 betreffend § 16 Abs. 2 beinhaltet.

Wer hiefür ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist abgelehnt.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über diese Teile des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.

Ich bitte jene Mitglieder des Hohen Hauses, die hiefür sind, um ein zustimmendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll175. Sitzung / Seite 229

Schließlich komme ich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschuss­berichtes.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür ihre Zustimmung erteilen, um ein bejahendes Zeichen. – Auch das ist mehrheitlich angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Auch das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Scherak, Kolleginnen und Kollegen betreffend Nein zu türkischem Todesstrafen-Referendum in Österreich.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

19.04.1914. Punkt

Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Matthias Köchl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Gewerbeordnung 1994 (GewO) abgeändert wird (2081/A)

Präsident Ing. Norbert Hofer: Schließlich gelangen wir zum 14. Punkt der Tages­ordnung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Köchl. – Bitte.

 


19.04.41

Abgeordneter Matthias Köchl (Grüne): Geschätzte Kolleginnen! Geschätzte Kolle­gen! In der Gewerbeordnung bin ich auf einen Punkt gestoßen, der mich etwas befremdet, deswegen dieser Antrag. Stellen Sie sich einmal vor, Sie würden Ihren Nachbarn anzeigen oder irgendwo ein Vergehen melden und bekämen dann einen Bonus aus diesen Strafzahlungen, wenn Strafen verhängt werden! Das würde Sie, glaube ich, befremden. In der Wirtschaftskammer ist es allerdings Usus, in der Gewer­beordnung ist es sogar mit § 372 verankert.

Konkret heißt das, jeder Mann und jede Frau kann, wenn er oder sie ein Vergehen, also landläufig als Pfusch bezeichnet, irgendwo feststellen, eine Anzeige machen, und das wird dann von der Bezirksverwaltungsbehörde weiterverfolgt. Das Merkwürdige daran ist allerdings, dass die Wirtschaftskammer österreichweit sogar Mitarbeiter damit beschäftigt, in den Bundesländern unterschiedlich strukturiert. Momentan sind es sieben Mitarbeiter in den verschiedenen Bundesländern, die nur mit diesem Thema befasst sind. Ich bezeichne diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als Kopfgeldjäger, weil zum Schluss die Wirtschaftskammer davon profitiert.

In den letzten zehn Jahren waren das 19 Millionen € – das ist nicht wenig, 19 Millio­nen € –, die die Wirtschaftskammer aus Strafgeldern bekommen hat. Das müssen sie sich noch einmal auf der Zunge zergehen lassen: Die BH hat die Arbeit, der Staat macht die Arbeit, verfolgt diese Anzeigen, es werden Strafen vorgeschrieben, die


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll175. Sitzung / Seite 230

später aufgrund dieses Paragrafen an die Wirtschaftskammer weiterüberwiesen wer­den.

Jetzt werden die Gegenargumente kommen, ich kenne diese: Die Kammer verwendet dieses Geld für sozial bedürftige Unternehmerinnen und Unternehmer. – Das ist aber sowieso die Aufgabe der Wirtschaftskammer, das ist auch an anderer Stelle festgehalten. Ich bin der Meinung, die Kammer sollte ihren Apparat ein bisschen hinter­fragen, die Zehnfachstrukturen hinterfragen. Warum brauchen wir alle Gremien neun Mal und auf Bundesebene noch ein zehntes Mal? Da könnten wir einige Millionen Euro einsparen. Diese 19 Millionen €, die die Wirtschaftskammer aus Strafgeldern erhält, sind sofort aus dem Gesetz zu streichen. Diese Querfinanzierung ist einfach nicht okay. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Themessl.)

Weiters kommt dann noch zum Tragen, dass es Datenschutzbedenken gibt. In Tirol ist sogar ein Verfahren eingeleitet worden, weil die Wirtschaftskammer nicht die recht­lichen Grundlagen hatte, um die Daten aus dieser Pfuschbekämpfung abzuspeichern.

Ich möchte bei dieser Gelegenheit auch erwähnen, dass wir die Finanzpolizei haben. Wir wenden uns natürlich nicht gegen die Pfuschbekämpfung per se, aber dafür gibt es die Finanzpolizei und nicht Privat- oder Berufsdetektive wie in Oberösterreich. Es gibt dort Berufsdetektive, die das im Auftrag der Wirtschaftskammer verfolgen. Das ist sehr befremdlich und gehört dringend aus dem Gesetz gestrichen, damit wir hier Rechts­sicherheit haben und damit wir diese merkwürdigen Kopfgeldprämien abschaffen. – Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Themessl.)

19.07


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Dr. Matznetter. – Bitte.

 


19.07.46

Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ): Herr Präsident! Geschätzte Kolle­ginnen und Kollegen des Hohen Hauses! Lieber Matthias Köchl! (Abg. Öllinger: Ja bitte, sag etwas!) Um welche Strafgelder handelt es sich denn dabei? – Im Regelfall Strafgelder für unerlaubte Gewerbeausübung. (Zwischenruf des Abg. Themessl.) Wer sind die Opfer bei diesem Gesetzesbruch? – Die Unternehmer, die ordnungsgemäß auf Gewerbeschein arbeiten, ihre Steuer zahlen, das sind die Geschädigten. (Abg. Öllinger: Auch die Arbeitnehmer …!) – Nein, falsch, Karl, denn die werden nach dem Kollektivvertrag bezahlt, und zwar unabhängig davon, ob der Geschäftsgang schlecht ist, und wenn die Firma in Konkurs geht, bekommen sie ihr Geld aus dem Insol­venzentgeltsicherungsfonds ausbezahlt, daher stimmt dieser Zwischenruf als Argu­ment nicht! Die Geschädigten sind die anderen in der Branche. (Zwischenruf des Abg. Köchl.)

Was du mit diesem Antrag willst, ist, dass das Geld, welches jetzt via Wirtschafts­kammer für sozial Bedürftige fließt, also für die Opfer davon, nicht mehr dorthin, sondern ins allgemeine Budget kommt. Also ganz ehrlich, das ist nicht ganz die Position, die ich von der grünen Fraktion gewohnt bin. (Abg. Öllinger: Na, na!)

Im Übrigen erinnere ich daran, viele hier im Hohen Haus sind der Meinung, dass die Strafgelder für zu schnelles Fahren auf der Straße oder für das Fahren ohne Führerschein – das wäre noch vergleichbarer – in den Straßenbau fließen soll; am liebsten zweckgewidmet, auch dort kommt es den anderen zugute. (Zwischenruf des Abg. Köchl.) Auch dieses System haben wir, und, ganz ehrlich, ich sehe da nicht wirklich einen Grund zur Änderung. (Zwischenruf des Abg. Öllinger.) Ich finde, dass die Geschädigten durch das Verhalten auch am Ende des Tages Nutznießer sein


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll175. Sitzung / Seite 231

sollen, durch Fortbildungen, Beratungen und Unterstützungen für sozial Bedürftige. Ihr Antrag, der jetzt in erster Lesung ist, ist schwach.

Besser ist, wir lassen es, wie es ist. Der Zwischenruf des Kollegen Öllinger war noch schwächer, dieser hat nämlich überhaupt nicht gestimmt, denn die Arbeitnehmer kommen in diesem Fall automatisch zu ihrem Gehalt. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

19.10


Präsident Ing. Norbert Hofer: Herr Abgeordneter Mag. Lettenbichler ist zu Wort ge­meldet. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


19.10.10

Abgeordneter Mag. Josef Lettenbichler (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzte Kolle­ginnen und Kollegen! Ja, auch ich tue mir schwer, nicht mit diesem Antrag, sondern mit der Begründung. Es wäre ehrlicher gewesen, Herr Kollege Köchl, wenn Sie wie in verschiedenen Ausschüssen gesagt hätten, Sie haben mit der Wirt­schaftskammer, mit der Pflichtmitgliedschaft, mit der Struktur per se ein Problem, und nicht krampfhaft einen Paragrafen herauspicken, mit dem Sie einmal mehr Ihre ablehnende Haltung gegenüber der Wirtschaftskammer und auch gegenüber anderen Kammern bekunden.

Sie haben zwar gesagt, Sie kennen die Argumente, mit denen wir diesem Antrag im Ausschuss nicht nähertreten werden, aber wir haben sehr wohl das Recht, dass wir diese Argumente, die nicht die gleichen sind, die Sie gesagt haben, natürlich hier im Plenarsaal für alle hör- und sichtbar machen.

Das Argument der Pfuschbekämpfung ist meiner Meinung ein sehr schwaches, der Kollege hat es schon ausgeführt, und diese Querfinanzierung, dass es da einen Bonus für die Wirtschaftskammer geben soll, darf ich auch in Abrede stellen. Es wird für sozial Bedürftige, unverschuldet in Not Geratene Geld in die Hand genommen und natürlich auch für die Wirtschaftsförderung, und diese Zweckbindung sehe ich als Benefit an.

Man sollte in anderen Bereichen abseits des Kammerwesens vielleicht auch über eine Zweckwidmung nachdenken, aber diesem Antrag und Ihrer Formulierung und Ihrer versuchten Herausarbeitung von Argumenten können wir nicht nähertreten. Das ist aber heute nicht das Thema, aber natürlich dann im nächsten Ausschuss. – Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der ÖVP.)

19.11


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Themessl. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


19.12.01

Abgeordneter Bernhard Themessl (FPÖ): Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Mein Vorredner hat gemeint, einen Punkt aus der Gewerbeordnung herauszunehmen. (Abg. Auer: Vorredner, nicht Vorgänger!) – Vorredner, Verzeihung.

Herr Kollege Köchl, ich finde das richtig. Ich habe in den vergangenen Jahren immer wieder Einzelfälle aus der Gewerbeordnung herausgenommen, um teilweise absurde Forderungen, die sich schon lang verjährt haben, oder unsinnige Forderungen aufzu­zeigen, um aufzuzeigen, wie reformbedürftig eigentlich die komplette Gewerbeordnung wäre.

Meine Frage richtet sich an die Herren Kollegen Matznetter und Haubner: Wann kön­nen wir denn mit der groß angekündigten, vor fast einem Jahr vom Wirtschaftsminister angekündigten, großen Novelle der Gewerbeordnung rechnen? Bis dato war es weder


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll175. Sitzung / Seite 232

im Ausschuss noch im Plenum, und Herr Kollege Köchl hat da mit Recht ein Ding aufgezeigt, das abgestellt gehört. Ich sage Ihnen auch, warum.

Herr Kollege Matznetter, Sie liegen völlig falsch, wenn Sie sagen, die Betriebe, die ordnungsgemäß ihre Steuern abliefern, die Sozialabgaben abliefern, sind die Geschädigten. Damit haben Sie nur zum Teil recht. Wer ist denn der Hauptge­schädigte? – Der Hauptgeschädigte ist der Finanzminister, weil ihm Steuern entgehen. Die Hauptgeschädigten sind die Sozialversicherungsträger, weil der Pfuscher ja nichts einzahlt. Die Kammer ist nur zum Teil geschädigt, weil der Pfuscher natürlich auch keine Kammerumlage zahlt, das ist schon klar, aber Strafgelder, die von der Behörde eingehoben werden, dann der Kammer zurückzugeben, damit sie diese dann so quasi nach ihrem Gutdünken verteilt, das finde ich schon ein starkes Stück.

Jetzt müssen Sie noch die Verteilung anschauen: Es gibt bei der Sozialver­siche­rungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft auch eine Wohltätigkeitseinrichtung – die ist sehr in Ordnung –, aber da gibt es eine Berichtspflicht und ganz klare, ordentliche Vergabekriterien für solche Zuschüsse. Das gibt es in der Kammer nicht. Niemand weiß, wer die 19 Millionen €, die in den letzten zehn Jahren von den einzelnen Kam­mern in den Ländern verteilt wurden, bekommen hat – das wird hinter verschlossenen Türen gemacht. Und wenn Sie auch noch wissen, dass die Wirtschaftskammer zu über zwei Dritteln aus dem Wirtschaftsbund besteht, dann sage ich Ihnen eines: Diese Gelder sind nichts anderes als eine Querfinanzierung für den Wirtschaftsbund. – Danke. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)

19.14


Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Schellhorn zu Wort. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


19.15.00

Abgeordneter Josef Schellhorn (NEOS): Herr Präsident! Wenn es jetzt darum geht – ich darf bei meinen Vorrednern anschließen –, dass diese Strafen, die an die Kammer zurückfließen, notleidenden Unternehmen zugutekommen sollten, dann darf ich schon auch an den seligen Rudolf Sallinger erinnern, der damals die Kammerumlage 2 eingeführt hat. Er hat eine Kammerumlage 2 eingeführt, temporär, wahrscheinlich nur für ein, zwei Monate, aber es ist bis heute noch der Fall, dass diese Kammerumlage 2 gerade den notleidenden Unternehmen zugutekommt.

Die Wirtschaftskammer ist eine noch größere Sparkasse als die Arbeiterkammer, und beide könnten aufgrund der beiden heutigen Tagesordnungspunkte etwas für ihre Zwangsmitglieder tun. Da komme ich noch einmal auf die Arbeiterkammer zurück, denn bis heute hat sich die Arbeiterkammer in dieser Causa überhaupt noch nicht deklariert, wenn es darum geht, dass vor allem beim Mindestlohn die Mitarbeiter mehr netto vom Brutto bekommen. Sie verzichten bis heute nicht auf die Sozialabgaben, auf diese 7,2 Millionen €, sie verzichten heute noch nicht darauf, dass den Mitarbeitern bei einer Mindestlohnerhöhung noch mehr aus der Tasche gezogen wird.

Zum Zweiten ist es schon auch so, dass diese Kammerbeiträge und diese Straf­zahlungen besonders perfide sind, denn es wird natürlich nicht die Wirtschaftskammer als Organisation einen Unternehmer klagen, aber es ist mit Sicherheit der eine oder andere Funktionär dabei, der den Kollegen Installateur auch einmal in die Schranken weisen will und sagt: Jetzt karniefeln wir den einmal gescheit, damit bei mir ein bisschen weniger passiert! – In dieser Hinsicht muss ich ganz enorm darauf drängen, dass gerade diese Zahlungen, von denen auch Kollege Köchl gesprochen hat, in die Landeskammern fließen.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll175. Sitzung / Seite 233

In den Landeskammern ist es intransparent bis zum Gehtnichtmehr, und dort sind wahrscheinlich genauso die gleichen Untervereine gegründet worden, wo diese Gelder dann versteckt werden, wo genauso dann Mitarbeiter oder Frauen von Mitarbeitern der Kammer bezahlt werden. Das ist so eine Micky-Maus- oder Minimundus-Fillon-Geschichte. In dieser Hinsicht werden wir in der nächsten Zeit noch sehr viel ent­decken, sehr viel aufdecken. Ich glaube, dass das erst der erste Schritt ist und dass Sie dann irgendwann einmal freiwillig die Blockade aufgeben und die Austrosklerose, diese Verhärtung, weichgespült wird, damit diese Zwangsmitgliedschaft wegkommt.

Darum geht es. Es geht darum, dass sie den Unternehmen durch Strafen das Geld wegnehmen und gleichzeitig ... (Zwischenruf der Abg. Jank.– Wahrscheinlich, ja, Kollegin Jank, vielleicht verspekulieren wir es wieder in irgendeinem Pensionsfonds. (Beifall bei den NEOS.) Das kann passieren, aber das sind die Zwangs- und die Strafgelder der Mitglieder. Sie können sich ruhig lässig oder auch abfällig darüber äußern, ich finde es besonders schade, wenn gerade Sie darüber sprechen, wie mit den Geldern der Zwangsmitglieder umgegangen wird. (Beifall bei den NEOS.)

19.18


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Steinbichler. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


19.18.38

Abgeordneter Leopold Steinbichler (STRONACH): Sehr geehrter Herr Präsident! Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher auf der Galerie und vor den Fernsehgeräten! Kollege Schellhorn hat gerade ganz massiv darauf hin­gewiesen, und ich denke, es ist wichtig, dass der § 372 der Gewerbeordnung, den Herr Kollege Köchl in diesem Antrag anspricht, entfällt.

Wir leben in einem offenen Land, wie wir das heute in den verschiedensten Dimen­sionen diskutiert haben, und es gibt neben den Zwangsmitgliedsbeiträgen auch noch solche Sanktionen, die von der Bezirkshauptmannschaft nach Anzeigen ausgeführt werden, und die Gelder werden dann wiederum in Fonds abgezweigt, die schwer nachzuvollziehen sind, wobei es heißt, dass die Gelder sozial tätigen Vereinen und unterstützungswürdigen Mitgliedern zufließen sollen. Aber wer vergibt diese Gelder? – Ich glaube, gerade die Wirtschaftskammer sollte Vorbild sein, wenn man von Wirtschaft spricht, wenn man von freiem Wettbewerb spricht, wenn man von internationalen Märkten spricht – wir werden morgen auch über CETA und TTIP diskutieren –, dass man solch überfällige Paragrafen endlich aussetzt.

Wir können das nur unterstützen, gerade im Sinne der Transparenz, gerade im Sinne von Wettbewerb, den man unterstützen soll, den man fördern soll, aber auf faire Weise, natürlich mit klaren gesetzlichen Vorgaben, klaren gesetzlichen Regelungen, aber keinen faulen Kompromissen, wo noch dazu dann die Gelder zweckentfremdet werden. Ich glaube, das darf man in dieser Form sagen. Deshalb unterstützen wir diesen Antrag des Kollegen Köchl. (Beifall beim Team Stronach.)

19.19


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Ich weise den Antrag 2081/A dem Ausschuss für Wirtschaft und Industrie zu.

Die Tagesordnung ist erschöpft.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll175. Sitzung / Seite 234

19.20.41Einlauf

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Ich gebe bekannt, dass in der heutigen Sitzung die Selbständigen Anträge 2109/A(E) bis 2129/A(E) eingebracht worden sind.

*****

Die nächste Sitzung des Nationalrates, die geschäftsordnungsmäßige Mitteilungen und Zuweisungen betreffen wird, berufe ich für 19.21 Uhr – das ist gleich im Anschluss an diese Sitzung – ein.

Diese Sitzung ist geschlossen.

19.21.07Schluss der Sitzung: 19.21 Uhr

 

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