Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll179. Sitzung / Seite 109

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Unterrichtsausschuss:

Bericht des Qualitätssicherungsrates für Pädagoginnen- und Pädagogenbildung (Be­richtszeitraum 2016), vorgelegt von der Bundesministerin für Bildung sowie dem Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft (III-395 d.B.)

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Fristsetzungsanträge

 


Präsident Karlheinz Kopf: Vor Eingang in die Tagesordnung teile ich mit, dass Herr Abgeordneter Mag. Steinhauser beantragt hat, dem Justizausschuss zur Berichterstat­tung über den Antrag 49/A betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch geändert wird, eine Frist bis 27. Juni 2017 zu setzen.

Ferner liegt das von fünf Abgeordneten gemäß § 43 Abs. 3 der Geschäftsordnung gestellte Verlangen vor, eine kurze Debatte über diesen Fristsetzungsantrag durch­zuführen.

Diese kurze Debatte wird nach Erledigung der Tagesordnung, jedoch spätestens um 15 Uhr stattfinden.

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Vor Eingang in die Tagesordnung teile ich weiters mit, dass Herr Abgeordneter Dr. Strolz beantragt hat, dem Justizausschuss zur Berichterstattung über den An­trag 498/A der Abgeordneten Dr. Scherak, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch geändert wird, eine Frist bis 16. Juni 2017 zu setzen.

Der gegenständliche Antrag wird gemäß der Geschäftsordnung nach Beendigung der Verhandlungen in dieser Sitzung zur Abstimmung gebracht werden.

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Wie bereits am Beginn der heutigen Sitzung bekannt gegeben, wird der Herr Bun­deskanzler gemäß § 19 Abs. 2 der Geschäftsordnung eine Erklärung zum Thema Situation der Bundesregierung abgeben. Diese Erklärung wird entsprechend der parla­mentarischen Praxis und nach Rücksprache mit den Mitgliedern der Präsidialkonferenz als neuer Tagesordnungspunkt 1 in Verhandlung genommen.

Die weiteren Tagesordnungspunkte werden dementsprechend umnummeriert. Eine neue Tagesordnung wurde bereits im Saal verteilt.

Weiters wurde zwischen den Mitgliedern der Präsidialkonferenz vereinbart, eine Debatte über diese Erklärung durchzuführen. Das dafür notwendige Verlangen liegt bereits vor.

Darüber hinaus ist in Aussicht genommen, die Tagesblockzeit der neuen Tagesord­nung anzupassen, das heißt von 7 auf 8 „Wiener Stunden“ zu erhöhen.

Behandlung der Tagesordnung

 


Präsident Karlheinz Kopf: Es ist vorgeschlagen, die Debatte über die neu gereihten Punkte 4 und 5 sowie 10 bis 12 der Tagesordnung jeweils zusammenzufassen.

 


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