Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll179. Sitzung / Seite 163

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ich habe keine Ahnung. Es gibt aber genügend Leute, die das noch wissen, im Gegensatz vielleicht zu Ihnen.

Nein, wir können es auf eine andere, wirklich sachliche Ebene herunterführen, Kollege Pirklhuber. Ich lese Ihnen die alte Bestimmung des § 44 ABGB vor. (Abg. Brosz: Weiter so! Das wird ein YouTube-Hit!) – Wenn man das ABGB vorliest? Das glaube ich, dass das ein YouTube-Hit wird! Das können Sie sich als Endlosschleife reinziehen!

Ich zitiere: „Die Familien-Verhältnisse werden durch den Ehevertrag gegründet. In dem Ehevertrage erklären zwey Personen verschiedenen Geschlechtes gesetzmäßig ihren Willen, in unzertrennlicher Gemeinschaft zu leben, Kinder zu zeugen, sie zu erziehen, und sich gegenseitigen Beystand zu leisten.“ – So weit, so gut.

Da gibt es vielleicht Freiheiten, die Sie sich in sexueller Hinsicht nehmen können, alles wunderbar, solange das nicht in gesellschaftliche Dinge hineinkommt. (Zwischenrufe bei den Grünen.) Aber was wollen Sie jetzt wörtlich? Was wollen Sie jetzt? – Da steht: „In einem Ehevertrag erklären zwei Personen auf Grund einer Vertrauensbeziehung ihren Willen, in Gemeinschaft einander umfassend und partnerschaftlich auf Dauer beizustehen und ihre Rechtsbeziehung diesem Gesetz entsprechend zu gestalten.“

Da lese ich nichts von gleichgeschlechtlicher Partnerschaft oder sonst etwas. Das macht vom Wort des Gesetzes her die Tür auf. Ich habe keine Geschwister, aber wenn ich zum Beispiel einen Bruder oder eine Schwester hätte, dann wären wir Personen mit einer Vertrauensbindung. Ich habe tatsächlich eine Vertrauensbindung zu Eltern, zu Kindern, zu Geschwistern, und wir haben den „Willen, in Gemeinschaft einander um­fassend und partnerschaftlich auf Dauer beizustehen [...].“ Das geht doch mit dieser Wortwahl. Weiters heißt es in Ihrem Antrag: „und ihre Rechtsbeziehung diesem Gesetz entsprechend zu gestalten.“ Das heißt, Sie machen mehr auf, als Sie eigentlich erreichen wollen. (Anhaltende Zwischenrufe bei den Grünen.) – Na, Kollege Öllinger, mein Gott, manche Dinge verstellen nun mal wirklich die Sicht auf die Realität, so wie Sie sich die Welt vorstellen. (Beifall bei der FPÖ.)

15.16


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Mag. Schwentner zu Wort. – Bitte. (Rufe und Gegenrufe zwischen den Abgeordneten Rosenkranz und Walser.)

 


15.17.02

Abgeordnete Mag. Judith Schwentner (Grüne): Frau Präsidentin! Liebe Zuschau­erin­nen und Zuschauer! (Die Rednerin platziert eine Regenbogenfahne auf dem Redner­pult.) Man mag zur Ehe stehen, wie man will, und es gibt sehr, sehr viele Gründe, warum man heiraten und eine Ehe schließen will – das mag aus Liebe sein, das mag deshalb sein, weil man gemeinsame Kinder hat, das mag sein, weil man die Verbindung durch den Bund der Ehe rechtlich absichern will, weil es eben so ist, dass damit der Partnerschaft, den Partnerinnen oder den Partnern in diesem Fall, wenn es endlich möglich wäre, mehr Rechte eingeräumt werden, es mag auch nur deswegen sein, weil man ein großes Fest für sich feiern möchte, nachdem man Kinder bekom­men hat oder nicht, es mag sein, dass man den Bund danach auch noch in der Kirche schließen möchte oder nicht, es gibt viele Formen –, aber es gibt außer Österreich kein Land auf der Welt, das es gleichgeschlechtlichen Partnern und Partnerinnen ermög­licht, eine Familie zu gründen, Kinder zu adoptieren, Samenspenden zu empfangen, die Mutterschaftsanerkennung zu haben, während ihnen gleichzeitig die Ehe verboten ist. Österreich ist das einzige Land der Welt, wo es so ist.

Ich finde das schon einigermaßen schizophren. Ich denke, dass auch viele in der ÖVP das mittlerweile so sehen. Von Kolleginnen und Kollegen in der FPÖ erwarte ich es


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