Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll179. Sitzung / Seite 186

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Damit kommen wir zur Abstimmung über die dem Ausschussbericht 1622 der Beila­gen angeschlossene Entschließung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die sich hiefür aussprechen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen. (E 200.)

16.42.333. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (1158 d.B.): Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Art. 15a B-VG über das Verwaltungs- und Kontrollsystem in Österreich für die Durchführung der operationellen Programme im Rahmen des Ziels „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ und des Ziels „Europäische Territoriale Zusammenarbeit“ für die Periode 2014–2020 (1623 d.B.)

 


Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen nun zum 3. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Lueger. – Bitte.

 


16.43.21

Abgeordnete Angela Lueger (SPÖ): Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kolle­gen! Bei dieser Regierungsvorlage handelt es sich um eine Vereinbarung, diese regelt die Aufgabenverteilung zwischen Bund und Ländern bei der Abwicklung der EU-Strukturfonds für die Förderperiode 2014 bis 2020. Für diese Förderperiode gelten auch für Österreich neuerlich geänderte EU-Rahmenbedingungen, für die die öster­reichi­schen internen Rahmenstrukturen verändert werden müssen; daher gab es da Vorarbeiten.

Das Bundeskanzleramt hat das gemeinsam mit dem zuständigen Bundesministerium mit den Ländern ausverhandelt, Niederösterreich hat als letztes Land im November des Vorjahres zugestimmt und hat das genehmigt, daher beginnt jetzt die Umsetzung der Aufgabenstellung.

Die EU-Strukturfonds werden auf Basis von EU-rechtlichen Vorschriften und deren normierten Mindeststandards im Rahmen der nationalen Förderprogramme abge­wickelt. Regional- und Strukturpolitik ist im Kern aber kein Kompetenztatbestand des B-VG, daher werden die einzelnen Aufgaben von den einzelnen Ministerien übernom­men.

Ich komme schon zu den einzelnen Fonds: Der EFRE, der Europäische Fonds für regionale Entwicklung, soll die Forschung stärken, Technologie und Entwicklung und Innovation fördern, weiters geht es um die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von KMUs, die Steigerung der Energieeffizienz und die Anwendung von erneuerbaren Energien bei Unternehmen.

In der Periode 2007 bis 2013, sprich in der letzten Periode, betrug das Fördervolumen für Österreich 680 Millionen €. In Österreich sind über 6 000 Projekte eingereicht wor­den. Durch die Kofinanzierung durch Österreich hat das Ganze ein Gesamtvolumen von 4,5 Milliarden € ausgemacht, und man kann sagen, dass Österreich von diesem Fonds 92,26 Prozent ausgeschöpft hat.

Der ESF, der Europäische Sozialfonds, der für Beschäftigung sowie für Investition in Bildung und lebenslanges Lernen steht, hat in der letzten Periode 524 Millionen € zur Verfügung gehabt und hat natürlich auch seine Schwerpunktsetzung, die lautet: soziale Eingliederung und Armutsbekämpfung.

 


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